Die Elbe, mit 1.091 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 148.000 Quadratkilometern. Auf Grund der Tatsache, dass die Elbe nicht in einen anderen Fluss, sondern ins Meer -Nordsee-mündet und eine gewisse Größe hat, gilt sie als Strom.

Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen.

Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäi-sche Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen. Andrerseits gibt es immer wieder Ausbaupläne und -aktivitäten, wozu die Uferschotte-rungen und Buhnenertüchtigungen gehören. Ferner haben wasserbauliche Einschrän-kungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.

Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, einem der Umwelt, der Natur und der Landschaft angepassten Tou-rismus sowie eines ordnungs- und zeitgemäßen Umgang mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Hal-le (Saale) e.V. (AHA), dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des AHA umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein.
Gleiches gilt für die 103 km lange Ohre, welche in Niedersachsen im Landkreis Gifhorn entspringt, den 278,00 km² = 27.800 ha große Naturpark Drömling, das ca. 10.340 ha = ca. 103,40 km² Naturschutzgebiet „Ohre-Drömling“, die Städte Haldensleben und Wolmirstedt bevor es in der Gemeinde Rogätz im ca. 261 ha großen Naturschutzgebiet „Rogätzer Hang – Ohremündung“ in die Elbe mündet. Dabei tangiert der Fluss mehrere nach der europäischen Fauna-Flora-Handlungsrichtlinie (FFH) und nach der ebenfalls europäischen Vogelschutzrichtlinie (SPA) geschützte Gebiete, wozu die Schutzgebiete

FFH-Gebiete „Drömling, DE-3533301“,„Grabensystem Drömling, DE-3532301“, die FFH-Gebiete „Jeggauer Moor, DE-3433301“ und „Stauberg nördlich Oebisfelde, DE-3531301“ und ist Teilbereich des EU SPA (European Union Special Protection Area) 3532401“ sowie Elbaue südlich Rogätz mit Ohremündung (FFH0038).

Daraus verdeutlicht sich die besondere ökologische Bedeutung der Flüsse Elbe und Ohre sowie ihrer Auen als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere- und Pflanzen, Biotop- und Grünverbund, als Regulierer des Wasserhaushaltes sowie nicht zuletzt als Wohnumfeld und Erholungsgebiet für die Menschen.

Das enge Verhältnis zur der insgesamt ca. 8,5 km² großen Colbitz-Letzlinger Heide liegt dabei klar auf der Hand. Daher nimmt der AHA mit fortgesetzten Unverständnis zur Kenntnis, dass in der Colbitz-Letzlinger Heide noch immer Militärs aus zahlreichen Mitglieds- und Freundesstaaten der NATO massiv und intensiv Krieg üben. Nach dem Beginn der militärischen Nutzung im Jahr 1934, bestand nach der Nutzung der Streit-kräfte der UdSSR bzw. GUS in den Jahren 1945 und 1994, die sehr große Chance, dass das größte unbewohnte Gebiet Deutschlands zwischen den Städten Gardelegen, Haldensleben, Wolmirstedt und Tangermünde gelegen, eine friedliche Nutzung erfährt. Insbesondere als der Landtag Sachsen-Anhalts im Jahre 1991 die zivile Nutzung der größten nicht landwirtschaftlich genutzten Freifläche Deutschlands mit seinem Reservoir von ca. 3,5 Mrd. Kubikmeter Trinkwasser beschloss, was in etwa das 30-fache Fassungsvermögen der Rappbodetalsperre ausmacht und allein 700.000 Menschen –einschließlich der Landeshauptstadt Magdeburg- mit Trinkwasser bester Qualität versorgt.

Ein weiteres massives Problem sieht der AHA in der Planung der Ausweitung der Aktivitäten K+S KALI GmbH, Werk Zielitz. Im Rahmenbetriebsplan Haldenkapazitätserweiterung II – HKE II sowie den dazugehörigen Planungsunterlagen lässt das Unternehmen deutlich erkennen, welche Vorhaben angedacht sind. So beabsichtigt man zusammen mindestens 229,7 ha zur „Auffahrung von 340 Mio. t Rückstand über einen Zeitraum von ca. 34 Jahren“ sowie von Infrastrukturmaßnahmen zu nutzen. Ebenso ist „zur Sicherstellung der Salzabwasserentsorgung des Werkes Zielitz ist eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung des Salzabwassers in die Elbe“ vorgesehen.

Die alle aufgeführten geplanten Aufhebungen von Verboten bilden die Grundlage für die Zerstörung von mindestens 232,1 ha arten- und strukturreichen Naturbestandteilen und Landschaften.
Im Rahmen der benannten nationalen und europäischen Schutzgebieten ist vorgese-hen zudem 200 ha Wald zu roden. Bereits aus den Planungsunterlagen ist zu entneh-men, dass ein dichtes Netz an Schutzgebieten besteht.

Die angedachte komplette Zerstörung des FFH-Gebiet „Fledermausquartier Bunker Dornberg“ (DE 3636-303) und 200 ha Wald bilden ebenso die Härtepunkte des Vorhabens. So musste das Unternehmen die Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen gemäß § 34 Abs. 1 BNatSchG für folgende FFH- und SPA-Gebiete untersuchen:

FFH-Gebiet „Fledermausquartier Bunker Dornberg“ (DE 3636-303), FFH-Gebiet „Elbaue bei Bertingen“ (DE 3637-301), FFH-Gebiet „Elbaue zwischen Derben und Schönhausen“ (DE 3437-302), FFH-Gebiet „Elbaue südlich Rogätz mit Ohremündung“ (DE 3736-301), FFH-Gebiet „Untere Ohre“ (DE 3735-301), FFH-Gebiet „Erlen-Eschenwald westlich Mahlwinkel“ (DE 3636-30) sowie SPA-Gebiet „Elbaue Jerichow“ (DE 3437-401).

Der AHA sieht die Gefahr, dass sich die schon bestehenden Belastungen aus der Salzgewinnung und deren Folgen weiter verschärfen und zu massiven Zunahmen der Beeinträchtigungen von Umwelt, Natur und Landschaft führen.

In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass laut WASSERGÜTESTELLE EL-BE die Elbe in Magdeburg einen Chloridgehalt im Umfang von 203 mg/l Cl und in Tangermünde in Höhe von 144 mg/l CL aufweist. Das Umweltbundesamt führt zu Salzbelastungen folgendes aus, Zitat: „Gewässerorganismen können ab Konzentrationen über 200 mg/L von Chlorid-Ionen geschädigt werden. Manche Süßwasserorganismen verschwinden erst bei Konzentrationen von mehr als 500 mg/L. Eine biologische Verödung tritt ab 5 g/L ein.“, Zitat Ende. Somit besteht keine Möglichkeit mehr noch mehr salzhaltiges Wasser in die Elbe und andere Fließgewässer einzuleiten. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie lässt auch keine Verschlechterung der Qualität von Grundwasser zu.
Aus diesem Grund gilt es nach Auffassung des AHA das Begehren der K+S KALI GmbH, Werk Zielitz auf Haldenkapazitätserweiterung II – HKE II sowie „zur Sicherstellung der Salzabwasserentsorgung des Werkes Zielitz“ die “wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung des Salzabwassers in die Elbe“ zu verwehren.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich nunmehr seit mehreren Jahrzehnten länderübergreifend für den Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften ein.

Der AHA erklärt sich daher bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Entwicklung und Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Auenlandschaften von Elbe und Ohre sowie darauf abgestimmter Möglichkeiten für die Industrie, die Landwirtschaft, die Naherholung und den Tourismus mitzuwirken.
Auf Grund der vielfältigen Aufgaben beabsichtigt der AHA verstärkt im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten seine räumlich, fachlich-inhaltlichen und organisatori-schen Tätigkeiten und Aktivitäten länderübergreifend im Bereich der Elbe und der Ohre zu intensivieren.

In dem Zusammenhang möchte der AHA eine länderübergreifende ehrenamtliche Re-gionalgruppe für Elbe und Ohre aufbauen. In dieser AHA-Gruppe können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de