Die Gemeinde Bornstedt (Verbandsgemeinde Mansfelder Grund – Helbra) hat mit einen Wegebau zur Burg Bornstedt begonnen. Gefördert wird das Projekt durch das europäische LEADER – Förderprogramm – Projekt Nr. 34 mit 170 000,00 Euro. Irreführend wird der Wegebau auch als Sanierung bzw. Landschaftsarbeiten dargestellt. In der Anlage 2 – Naturschutz – zum Flächennutzungsplan Verbandsgemeinde Mansfelder Grund – Helbra ist mit dem Namen Burgberg Bornstedt Code Nr. GB_0820ML_ eine Fläche von 35.550 Quadratmetern Trockenrasen (Kalkmagerrasen) nach § 30 BNatSchG sowie § 22 NatSchG LSA als gesetzlich geschütztes Biotop ausgewiesen. Anteilig existiert ein Flächennaturdenkmal. Das Biotop befindet sich am Südhang der Burg.

Dieser Weg, welche sich über eine weite Strecke als Hohlweg darstellt, soll auf einer Länge von 400 Metern auf einer Breite von 3 Metern einen vollen Ausbau mit Asphaltdecke erhalten. Als Grund geben die Planer u.a. die Verbesserung der Erreichbarkeit der Burg mit Transport- und Baufahrzeugen an, welche aus Mitteln des LEADER – Förderprogramm Projekt Nr. 35 saniert werden soll. Es ist festzustellen, dass die Sanierung der Burg wegen ihres maroden Zustandes und der von ihr ausgehenden Gefahren völlig unstrittig ist. Der Weg zur Burg windet sich serpentinenartig zum Parkplatz der Burg. Eine Asphaltierung des Weges auf drei Meter erfordert eine Verbreiterung des Weges über weite Strecken, da dieser an der Sohle keine drei Meter breit ist.

Das heißt, dass eine Zurücksetzung der Steilwände des Weges erfolgen müsste.
Die zu erwartenden Folge ist, dass Lebensraum verloren geht und in diesem Bereich verstärkte Erosion zu erwarten ist, da mit den Bauarbeiten eine Entfernung des Oberflächenbewuchses einhergeht. Das Biotop hat eine große Bedeutung aus herpethologischer, entomologischer, ornithologischer und botanischer Sicht. Richtigerweise wirbt die Gemeinde Bornstedt damit, dass „die im Frühjahr am Fuße des Burgberges blühenden unter Schutz stehenden Adonisröschen ein wahrer Anziehungspunkt für alle Naturliebhaber aus nah und fern“ sind. Die negative Beeinflussung des Biotops könnte zum Verschwinden des Vorkommens der Adonisröschen führen und nicht nur dazu.

Gemäß § 30 (1) BNatSchG (2010) sind bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben gesetzlich geschützt. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung der in § 30 (2) aufgeführten Biotope führen sind verboten. Zu diesen aufgeführten Biotopen zählt der Trockenrasen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht durch den
geplanten Wegebau eine solche erhebliche Beeinträchtigung für gegeben, durch

  1. die Verbreiterung des Querschnittes des Hohlweges und die Zerstörung der Steilwände,
  2. die Veränderung der Oberflächenstruktur in diesem Bereich,
  3. der Lockerung des Erdmaterials und der folgenden verstärkten Erosion,
  4. die Verinselung des Biotops,
  5. die Versiegelung einer Fläche von über 1.200 Quadratmetern,
  6. den aufgebrachten Asphalt der die Oberflächentemperatur des Weges gegenüber der Umgebung besonders bei intensiver Sonneneinstrahlung in dieser Südlage stark erhöht und den Artenaustausch erschwert bzw. ganz unterbindet,
  7. die Anbringung der neun Laternen ist Lichtverschmutzung zu erwarten, welche negativ auf Tierarten des Biotops auswirkt,
  8. die Vernichtung von spezifischen Lebensraum für Pflanzen und Tiere an den Steilwänden des Hohlweges, die Abholzung eines existierenden Baumbestandes, welcher durch eine Ersatzpflanzung von 50 Laubbäumen am Ortsrand keinen vollwertigen Ersatz finden kann,
  9. den dem Biotop durch die Oberflächenentwässerung entzogenen Niederschlag, was sich besonders in immer häufiger zu erwartenden extremeren Trockenperioden, besonders in diesem schon regenarmen Gebiet negativ niederschlägt,
  10. die Veränderungen in der tiefergelegenen Struktur des Weges durch Oberflächenentwässerung und Laternenbau.

Die sich durch den Wegebau erhofften Verbesserungen des „Erholungswertes“ und der günstigeren Bedingungen für die Durchführung von Veranstaltungen stehen unverhältnismäßig den zu erwartenden und bereits eingetretenen Zerstörungen und Beeinträchtigungen von Natur und Umwelt gegenüber. Sehr bedenklich ist die Abholzung von Bäumen im April, allein schon aus dem Blickwinkel, dass die Vogelwelt ihre Reviere verteilt und zu brüten begonnen hat. Bei der Beurteilung der Auswirkungen ist der zu erwartende wohl ansteigende Fahrzeugverkehr mit den zwangsläufig steigenden Emissionen noch unbeachtet geblieben. Offensichtlich ist in Vorbereitung des Bauvorhabens kein Gutachten erstellt worden und auch eine Einbeziehung von Umweltverbände im Vorfeld fand nicht statt. Interessant ist im Zusammenhang mit dem Wegebau, dass das Biotop sich in unmittelbarer Nähe zum FFH – Gebiet 0111 LSA „ Eislebener Stiftsholz“ befindet. Eine notwendige Erweiterung, dürfte mindestens wesentlich erschwert werden. Durch die bisher erfolgten Arbeiten sind bereits erhebliche Beeinträchtigungen und Zerstörungen eingetreten, so z. B.

  1. die Zerstörung der Steilhänge -einschließlich des flächenhaften Naturdenkmals (FND)- und den dadurch entstandenen Verlust wertvollen spezifischer Lebensraumes,
  2. den Wegebau über den Parkplatz der Burgruine hinaus bis zum Sportplatz, so dass auch hier eine starke negative Veränderung von wertvollem Lebensraum festzustellen ist
  3. die Vernichtung der Flora der Hangbereiche
  4. eine in bezug auf die Bauarbeiten völlig überflüssige Beeinträchtigung von Trockenrasen durch eine großflächige Aufbringung von Erde,
  5. die Aufschüttungen auf dem Weg sind die Trennung des Biotops von der Umgebung weit fortgeschritten und die Verinselung mit nicht kalkulierbaren negativen Folgen hat begonnen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) fordert aufgrund negativen Auswirkungen auf Natur und Umwelt den Wegebau in der Form einer Asphaltierung zu stoppen. Bedenklich aus finanzwirtschaftlicher Sicht und nicht nachvollziehbar ist, dass der Wegebau mehr Kosten verursacht, als die Sanierung des historischen Turmes der Burg.

Die Bauarbeiten zeigen die mangelnde Verantwortung der Verantwortlichen verschiedener Ebenen für Natur und Umwelt. Es ist klar erkennbar. Der Ausbau und die damit eng verbundene Asphaltierung des Weges sowie die damit einhergehende Zerstörung von wertvollen bedeutenden Naturraum unter Verwendung erheblicher Fördermittel erfolgt hier offenbar um Einzelinteressen zu genügen.
So darf keine zukünftige Entwicklung der Region aussehen.