Schlagwort: Auenwald

AHA fordert die sofortige Einstellung der forstwirtschaftlichen Nutzung des Auenwaldgebietes „Salegaster Forst“, der wasserbaulichen Arbeiten an den Uferböschungen entlang des Fließgewässers „Schlangengraben“ und den nachhaltigen Schutz des Hartholzauenwaldes „Salegaster Forst“

Mit großer Sorge beobachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Geschehnisse im Salegster Forst. Im Rahmen der AHA-Veranstaltung vom 30.01.2016 stellten die Exkursionsteilnehmer im Bereich des Fließgewässers „Schlangengraben“ sowie schwerpunktmäßig in dem sich in Richtung der Ortschaft Jeßnitz erstreckenden Waldareal des Salegaster Forstes unhaltbare Zustände fest. Entlang der Waldwege lagerten zahlreiche Holzstapel, die von früheren Durchforstungsaktionen zeugten. An vielen Stellen – auf den unbefestigten Waldwegen und in der Fläche auf dem Waldboden – lassen umfangreiche Schäden auf dem weichen Untergrund (durch Befahren mit Kraftfahrzeugen) darauf schließen, dass die Belange des Bodenschutzes im Rahmen der bisherigen forstwirtschaftlichen Nutzung des Auenwaldgebietes „Salegaster Forst“ nicht einmal ansatzweise Berücksichtigung fanden. Entlang der im Rahmen der AHA-Veranstaltung zurückgelegten Wegstrecke konnten sich die Exkursionsteilnehmer anhand solcher Hinterlassenschaften wie Baumstubben mit frischen Sägespuren und umfangreichen Schäden auf dem Waldboden (infolge des Befahrens der Waldbodenflächen mit Kraftfahrzeugen) davon überzeugen, dass hier mehrere Dutzend Bäume (Stieleichen, Eschen, Hainbuchen, verschiedene Ahornarten) unterschiedlichen Alters aus dem Bestand entnommen worden sind. Zahlreiche Farbmarkierungen an den Bäumen weisen darauf hin, dass die Holzerntearbeiten im Bereich des Salegaster Forstes noch längst nicht abgeschlossen sind. Während der AHA-Exkursion legten einige Beobachtungen im Zusammenhang mit dem Fahrzeugverkehr im Salegaster Forst bei den Exkursionsteilnehmern den Verdacht nahe, dass in verstärktem Maße auch illegal Bäume aus dem Gehölzbestand dieses Auenwaldes entnommen werden. Weiterhin nahmen die Teilnehmer der AHA-Exkursion mit großer Bestürzung zur Kenntnis, dass entlang des Fließgewässers „Schlangengraben“ stellenweise eine Umgestaltung der Uferböschung erfolgte, wobei als Material für die Ufergestaltung der Aushub der kurz zuvor ausgebaggerten Fließgewässerabschnitte Verwendung fand. Die Entnahme von Ufergehölzen und die Abrundung bzw. Abflachung der Uferböschungen geschah offenbar ungeachtet der Tatsache, dass das Fließgewässer „Schlangengraben“ mit seinen Steilufern große Bedeutung als Brutgebiet des Eisvogels hat. Abgesehen davon, dass diese wasserbaulichen Maßnahmen naturschutzfachlich völlig inakzeptabel sind, setzen derartige Gestaltungsmaßnahmen an Fließgewässern aus wasserrechtlicher Sicht normalerweise die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens voraus. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. ergibt sich nun die Frage, ob ein solches Planfeststellungsverfahren im Vorfeld dieser wasserbaulichen Arbeiten eingeleitet wurde.
Sollte dies nicht der Fall sein, ist nach Auffassung des AHA die Prüfung der strafrechtlichen Relevanz dieser Vorgänge am Schlangengraben zwingend notwendig. Es drängt sich dem Beobachter dieser Ereignisse der Eindruck auf, dass hierzulande bei der Anwendung Naturschutz- und Wasserrechts mit zweierlei Maß gemessen wird. Einerseits werden solche wasserbaulichen Vorhaben, wie z.B. der harte Uferverbau im Bereich der Katzenbrücke (am Schlangengraben) schnell und unbürokratisch durchgewunken, während andererseits ein Naturschutzverein – der auf der Gewässersohle eines Fließgewässers einige Störsteine zu platzieren beabsichtigt – sofort den Hinweis auf die zwingende Notwendigkeit eines Planfeststellungsverfahrens, als Voraussetzung für die Umsetzung dieser gewässerökologischen Maßnahme, erhält. Es stimmt die Mitglieder des AHA sehr nachdenklich, dass von behördlicher Seite zum einen vor den schädlichen Auswirkungen des Betretens der Waldbodenflächen gewarnt wird, wenn sich etwa Spaziergänger abseits der Wanderwege bewegen, während zum anderen die fortgesetzte forstwirtschaftliche Nutzung der sensiblen Auenwaldökosysteme und somit das Befahren der Waldböden mit Kraftfahrzeugen und schwerer Holzerntetechnik (z.B. Holzvollernter auch als Harvester bekannt) weitgehende Duldung erfährt. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. sieht in der fortgesetzten forstwirtschaftlichen Nutzung des Salegaster Forstes eine erhebliche Beeinträchtigung des Waldökosystems. Da die menschlichen Aktivitäten wie auch die Lärmentwicklung im Zusammenhang mit der Holzernte – insbesondere durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen der Holztransportfahrzeuge im Auenwald und aufgrund des verstärkten Einsatzes von Motorkettensägen – nicht unerheblich sind, legt dies beim AHA die Befürchtung nahe, dass gerade jene besonders störungsempfindlichen Tierarten (Brutvögel u.a.m.) schon sehr bald aus dem Salegaster Forst für immer verschwunden sein
werden. Darüber hinaus sieht der AHA mit großer Sorge, dass die fortgesetzte forstwirtschaftliche Nutzung dieses naturnahen Hartholzauenwaldes „Salegaster Forst“ zu einer nachhaltigen Zerstörung der Auenwaldstruktur führt. Natürliche, urwaldartige Auenwaldstrukturen, die einen großen Artenreichtum an Tieren und Pflanzen aufweisen, können sich aufgrund der permanenten anthropogenen Einflussnahme kaum ausbilden.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verweist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die bestehende Rechtslage: Hartholzauenwälder sind in der Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands mit der Gefährdungsklasse 1 (von vollständiger Vernichtung bedroht) eingestuft. Hartholzauenwälder sind nach FFHRichtlinie, Anhang I, „natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen“. In Deutschland sind sie nach § 30 BNatSchG „gesetzlich geschützte Biotope“. In den gesetzlich geschützten Biotopen gilt ein weitgehendes Veränderungsverbot. So sind alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung führen können, verboten. Und hier gelten per se die Auenwälder generell als geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG. Die Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung eines gesetzlich geschützten Biotops stellt sogar nach § 69 Abs. 3 Nr. 5 BNatSchG eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Schutzgebiete des ökologischen Netzes Natura 2000 dienen im Wesentlichen dem Schutz der in den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie aufgeführten Lebensraumtypen und Arten von gemeinschaftlicher Bedeutung, sowie der in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie genannten Vogelarten. Zudem sind die Tier- und Pflanzenarten gemeinschaftlichen Interesses des Anhangs IV der FFH-Richtlinie streng zu schützen. Sie sind aufgrund ihrer europaweiten Gefährdung und Verbreitung als Arten und Lebensräume gemeinschaftlicher Bedeutung in die Anhänge aufgenommen worden. Der § 19 BNatSchG besagt außerdem, dass bei einer Schädigung im Sinne des Umweltschadensgesetzes der oben genannten Arten oder Lebensräume die verantwortliche Person die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen hat (Wiederherstellungspflicht).

Der § 2 BNatSchG unterstreicht die Unterstützung der Behörden zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes: „Bei der Bewirtschaftung von Grundflächen im Besitz der öffentlichen Hand sollen die Ziele des Naturschutzes in besonderer Weise berücksichtigt werden (Vorbildfunktion).“
Das Befahren der Auenwaldböden mit Kraftfahrzeugen oder sogar mit dem Holzvollernter (Harvester) ist aus bodenschutzfachlicher Sicht gänzlich abzulehnen, denn langfristige Schäden auf einem beachtlichen Teil der befahrenen Waldbodenflächen wären die Folge. Es kommt hierbei zu ungünstigen Veränderungen des Bodengefüges, die mit erheblichen Beeinträchtigungen des Wasser-, Luft-, Wärme- und Nährstoffhaushaltes sowie der Durchwurzelbarkeit der von der Bodenverdichtung betroffenen Standorte einhergehen. Ergänzend zu den eingangs genannten Forderungen sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. die Umsetzung folgender Maßnahmen im Interesse eines nachhaltigen Schutzes des Auenwaldökosystems „Salegaster Forst“ und seiner Oberflächengewässer (Altwässer, Fließgewässer) für dringend geboten:

  • Unterbindung des unkontrollierten Fahrzeugverkehrs im Salegaster Forst durch geeignete bauliche Maßnahmen (verschließbare und vandalismusbeständige Absperreinrichtungen) an den Zufahrtswegen zum Salegaster Forst
  • Ausweisung des Salegaster Forstes als Naturschutzgebiet bzw. Angliederung des Hartholzauenwaldes „Salegaster Forst“ an das bereits bestehende Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ – falls dies noch immer nicht erfolgt sein sollte – und konsequente Durchsetzung des Veränderungsverbotes (gemäß § 31 Abs. 2 NatSchGLSA und § 23 Abs. 2 BNatSchG)
  • Extensivierung der landwirtschaftlich genutzten Flächen im näheren Umfeld des Salegaster Forstes sowie in der Muldeaue insgesamt
  • Schutz der störungsempfindlichen Biozönose des Auenwaldgebietes „Salegaster Forst“ beispielsweise auch dadurch, dass für diesen Bereich nur stille, natur- und landschaftsschutzkonforme Erholungsmöglichkeiten akzeptiert werden (Wanderungen im Salegaster Forst sollten Erholungsuchenden nur auf den markierten Wanderwegen erlaubt sein.)
  • Naturwacht – Einsatz von „Rangern“ zur konsequenten Überwachung des zu schützenden Waldgebietes „Salegaster Forst“
  • Abwendung der Schadfaktoren, Rückgängigmachung eingetretener Fehlentwicklungen: Alle stehenden und fließenden Gewässer im Salegaster Forst sind in ihrem natürlichen Zustand zu belassen bzw. ist der natürliche Zustand wiederherzustellen. Die forstwirtschaftliche Nutzung des Salegaster Forstes sollte sofort eingestellt werden.
  • Verstärkter Grundwasserschutz, z.B.: Es darf keine Bewässerung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Bereich der Muldeaue erfolgen.
  • Herstellung eines Biotopverbundes mit dem ca. 20 ha umfassenden Hartholzauenwald „Wolfener Busch“ (z.B. mittels einer Grünbrücke), mit dem Muldensteiner Berg und seinen dicht bewaldeten Hängen sowie mit der Fuhneniederung

PDF mit Bildern der Abholzung: Dokumentation Abholzung Salegaster Forst

Wer sich für den nachhaltigen Schutz und Erhalt des Auenwaldgebietes „Salegaster Forst“ und seiner Oberflächengewässer (Altwässer, Fließgewässer) sowie für eine naturnahe Entwicklung der Auenlandschaften von Mulde, Elbe, Spittelwasser, Fuhne und Zörbiger Strengbach engagieren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktadressen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
Fax: 01805 – 684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Sprechzeit: Nach telefonischer Vereinbarung über das Evangelische Kirchspiel Wolfen zu erreichen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen OT Wolfen

Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Dessau-Roßlau
Sprechzeit: Donnerstag von 19.00 bis 20.00 Uhr
in der Johannisstraße 18
06844 Dessau-Roßlau

Tel.: 0340 – 66158320
Fax: 0180 – 537 737 6961
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

AHA setzt sich für Schutz und Erhalt der Weißen Elster zwischen Zeitz und Leipzig ein

Die 245,4 km lange Weiße Elster, welche im tschechischen Teil des Erzgebirges in As entspringt, dann das Vogtland, Ostthüringen zwischen Greiz und Gera, die Leipziger Tieflandbucht zwischen Zeitz und Leipzig, auf einer Länge von 23 km die Stadt Leipzig durchfließt sowie westlich von Schkeuditz wieder Sachsen-Anhalt erreicht und letztendlich bei Halle-Beesen in die Saale mündet, bildet trotz bergbaulicher Eingriffe ein sehr vielfältiges, bedeutsames und schützenswertes Fluss- und Auensystem. Die vielfältigen Auenwälder, Auenwiesen, Feuchtgebiete und Gewässersysteme haben daher einen sehr vielfältigen Schutzstatus. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie stressgeplagten Menschen zur Erholung und Entspannung.

Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich daher sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.

Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der AHA nunmehr auch seine Aktivitäten auf die ca. 30 km lange Weiße Elster zwischen den Städten Zeitz und Leipzig zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.

1a-Zeitz-Blick Von Brücke Baenschstraße Weiße Elster Flussabwärts Nach Osten  (1)

1a-Zeitz-Blick Von Brücke Baenschstraße Weiße Elster Flussabwärts Nach Osten (1)

Nun möchte der AHA diese Gedanken einer interessierten Öffentlichkeit und den Verantwortlichen im Land Sachsen-Anhalt und im Freistaat Sachsen sowie den dort angesiedelten Land- und Stadtkreisen und Gemeinden erneut und vertieft vorstellen. Dabei soll es nach Auffassung des AHA auch verstärkt gelingen, die Bevölkerung in den Schutz, Erhalt und die Entwicklung des vielfältigen Einzugsbereiches der Weißen Elster einzubeziehen und somit für eine intensive, ehrenamtliche Mitarbeit zu gewinnen.

Im Rahmen einer Fahrradexkursion am 27.06.2015 nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Weiße Elster zwischen Zeitz und Gera umfassend in Augenschein. Erfreulicherweise stellten sie dabei fest, dass innerhalb der Stadt Zeitz die Weiße Elster große Strecken unverbaut am Ufer und in der Gewässersohle fließen kann. Eine der ersten Stationen war der ca. 88 ha große Restauenwald Tiergarten, welcher daher auch den Namen Aueholz trägt. Im Zuge des Sommerhochwassers 2013 stand auch in diesem Landeswald das Hochwassser, was klar verdeutlicht, dass die baulichen und räumlichen Einschränkungen durch die Bahnstrecke und durch Sportanlagen im Süden bzw. Südosten sowie der Schießanlage im Osten nichts an der Zugehörigkeit zum Hochwassereinzugsbereich der Weißen Elster ändern konnten. Der nunmehr z.B. von Stiel- und Traubeneichen, Gemeiner Esche, Ulmen, Rot- und Weißbuchen geprägte Gehölzbestand bedarf nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einer naturnaheren Entwicklung, besseren Wiederanbindung an das Flusssystem der Weißen Elster, einer räumlichen Wiederausdehnung sowie Stopp weiterer Flächenversiegelungen jeglicher Art. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer kommen daher zum Schluss, dass der Restauenwald Tiergarten bzw. Aueholz einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption bedarf, welche durch Wissenschaftler und Studenten von wissenschaftlichen Einrichtungen wie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und Hochschule Anhalt in Bernburg erstellt werden könnten.

Eine wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption sollte nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer auch die Fläche der ca. 4 ha großen, einstigen Kleingartenanlage, welche südöstlich des Tiergarten, ebenfalls in der Elsteraue befindet und ein Bindeglied zur Weißen Elster darstellt. Nach Meinung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer könnten hier eine Streuobstwiese, eine unregelmäßig gemähte Auenwiese bzw. ein sukzessiver Auenwald entstehen.

6a-Gemeinde Elsteraue Blick Von Brücke Zwischen Bornitz & Göbitz Bornitzer Weg Blick Weiße Elster Flussabwärts Nach Nordosten  (1)

6a-Gemeinde Elsteraue Blick Von Brücke Zwischen Bornitz & Göbitz Bornitzer Weg Blick Weiße Elster Flussabwärts Nach Nordosten (1)

Im anschließenden Gebiet der Gemeinde Elsteraue ist neben dem erfreulich naturnaheren Verlauf der Weißen Elster schnell erkennbar, dass häufig zu geringe Gewäs-serschonstreifen existieren sowie Deiche zu nah am Fluss stehen. Dabei besteht deut-lich mehr Retentionsraum, wenn durch umfassende Deichrückverlegungen die Altaue wieder Anschluss an die Weiße Elster zurückerhält. Gleichermaßen trifft dies auf Teile des Raums bei Pegau zu.

Von der Brücke über die Weiße Elster zwischen Bornitz und Göbitz nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Wehr in Augenschein, welches den Fluss zum Überlauf zum Mühlgraben anstaut. Hier gilt es Lösungen zu finden, welche die ökologische Durchlässigkeit des Fließgewässers bewahrt. Dazu könnte zum Beispiel eine Sohlgleite dienen.

Den im Rahmen der Fahrradexkursion vollzogene Halt im FahrradStop, Bornitzer Weg 01 in 06729 Göbitz/Gemeinde Elsteraue diente dazu, bei einem Imbiss Erläuterungen zu den Vorhaben in der Elsteraue geben zu können. Dabei wäre es bestimmt interessant, wenn die Lokalität noch mehr Einbindung in den Schutz, Erhalt und Betreuung der Weißen Elster und ihrer Aue finden könnte.

Ebenfalls in der Gemeinde Elsteraue müssen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer feststellen, dass immer mehr Wege eine Befestigung mit Asphalt erfahren. Neben der Tatsache, der zunehmenden Flächenversiegelung, dienen derartig befestigte Wegabschnitte den Kfz.-Verkehr befördern und zunehmenden ein Hindernis für Kleinsttiere darstellen. Selbst eine Kopfweide fiel den Baumaßnahmen in Beersdorf zum Opfer. Von daher halten es die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für dringend geboten, derartige Maßnahmen unbedingt zu unterlassen.

Entlang der begradigten Weißen Elster zwischen Elstertrebnitz und Pegau ist erfreulicherweise ein deutliches Bestreben des Flusses zu erkennen zu mäandrieren. Diesen Prozess gilt es nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer zu schützen und keinesfalls durch Baumaßnahmen zu stoppen. Bereits jetzt ist die strukturelle Vielfalt in Folge des Wechselspiels zwischen Gleit- und Prallhängen deutlich erkennbar. Somit entstehen u.a. auch Lebensräume für Uferseeschwalben, Bienenfresser sowie Insekten wie Wildbienen.

Unterhalb von Pegau in Weideroda betrachteten den Einmündungsbereich des Abschlaggrabens Weideroda in die Weiße Elster. Dieses Einlassbauwerk bildet eine umfassende ökologische Barriere, welche einer Alternative bedarf. Diese könnte in der Mäandrierung des Abschlagsgrabens Weideroda oder in der Schaffung eine Sohlgleite liegen. Nach Meinung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ist hier die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Konzeption dringend geboten. Ebenfalls erforderlich ist die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Konzeption für den ab der Kläranlage Kleindalzig beginnenden voll betonierten Verlauf der Weißen Elster in der Umgehung der Alttagebaue und nunmehrig entstehenden Seenlandschaft –Zwenkauer und Cospudener See- südlich von Leipzig. Bereits das einführende Staubecken verschärft die ökologische Situation der Weißen Elster, da hier Sedimente, welche der Fluss bisher mittransportiert hat, sich hier ablagern. Einerseits bedarf der Fluss die Sedimente zur Gestaltung seines Flussbettes und zum anderen ist technischer Aufwand erforderlich, um diese aus dem Staubecken zu entfernen.

Eine sehr große ökologische Barriere bildet zudem die Staustufe zwischen den Leipziger Ortsteilen Knautnaundorf und Hartmanndorf. Der naturferne Verlauf der Weißen Elster bedarf nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einer dringenden Alternative, welche wissenschaftlich fundiert sein muss. Als nächste Station suchten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den 50 ha großen, einst in den Jahren 1933 bis 1935 errichteten Elsterstausee Bösdorf im Südwesten Leipzigs auf. Einst für ein Fassungsvermögen von ca. 1.000.000 m³ ausgelegt, in den 70er-Jahren für den Tagebau massiv verkleinert, in den 80er-Jahren für die Speisefischproduktion genutzt und saniert in den 90er-Jahren, ist das künstliche Gewässer –außer vereinzelte Feuchtgebiete- weitgehend trockengefallen. Mit dem Tagebau ging mit der Weißen Elster nicht nur ein natürlicher Zufluss verloren, sondern deren betonierte Verlegung, ging mit einer umfassenden Tieferlegung von bis ca. 3 m einher. Den größten Einfluss übte bzw. übt der im August 1981 eröffnete und am 07.10.1992 beendete Tagebau Cospuden. Der Tagebau nahm eine Flä-che von ca. 3 km³ in Anspruch. Man zerstörte etwa 116 ha Auenwald, bewegte ca. 87 Millionen m³ Abraum und förderte 32 Millionen Tonnen Rohbraunkohle. Der Cospu-dener See, welcher im Jahre 2000 seinen Endstand mit 110 m über NN erreichte, bestimmt daher vorrangig den Grundwasserstand des Gebietes und somit auch des Elsterstausees Bösdorf im Südwesten Leipzigs. Insofern erscheint es sinnvoll zu sein ein Pro und Contra im Zuge einer umfassenden wissenschaftlichen Erarbeitung abzuwägen. Inhalt einer derartigen Untersuchung sollte die historische und hydrologische Entwicklung, Entwicklung und Bestand von Fauna und Flora, der Bestand und Eintrag von Nährstoffen, Aufwand und Nutzen der Sicherung eines bestimmten Wasserstandes aus hydrologischer, ökologischer, touristischer und hydrologischer Sicht sein.
Mit großem Interesse nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Verlauf der Weißen Elster im Bereich des Restauenwaldes „In den Schönen“/Der Zschochersche Winkel auf. Hier lassen sich noch deutlich alte, naturnahere Strukturen der Weißen Elster und ihrer Nebenarme erkennen. Dies sollte wieder Ziel für die Gesamtentwicklung des Flusses sein.

9a-Gemeinde Elsteraue Blick Deich Bei Göbitz Nach Westen In Richtung Bornitz  (2)

9a-Gemeinde Elsteraue Blick Deich Bei Göbitz Nach Westen In Richtung Bornitz (2)

Ebenfalls prägte der in den Jahren von 1578 bis 1580 im Auftrag von Kurfürst August I. nach Plänen von Martin Planer und unter Bauleitung von Christian Kohlreiber errichtete Floßgraben die Region. Der hauptsächlich vom Wasser der Weißen Elster gespeiste Floßgraben, diente der Flößerei von Holz, welches man im Kurfürstentum Sachsen zum Sieden von Sole verwendete. Mit der Weißen Elster, der Rippach, der Pleiße und Luppe verknüpft, verlor der Floßgraben durch den zunehmenden Ersatz von Brennholz durch Braunkohle immer mehr an Bedeutung. Im Jahre 1864 ereilte der Elsterflößerei die endgültige Einstellung. Während Teile verlandeten, andere Abschnitte dem Bergbau zum Opfer fielen, bestehen u.a. in Leipzig noch deutlich erkennbare Abschnitte. Dies manifestiert sich z.B. im Abschnitt zwischen dem Zwenkauer See und der Einmündung in der Pleiße sowie in dem wiederbelebten Elstermühlengraben. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer sehen mit großer Sorge Pläne und Aktivitäten in Leipzig zum Ausbau der touristischen Nutzung des Floßgrabens bis hin zur Schaffung von Möglichkeiten für den motorisierten Bootsverkehr. Derartige Ausbau- und Nutzungsvorhaben zerstören einen sehr wichtigen Teil der Leipziger Elster-Pleiße-Aue, indem Lebens- und Rückzugsraume für Fauna und Flora einer massiven Unvernunft zum Opfer fallen, was sich u.a. im Totalverlust von Brutmöglichkeiten für den Eisvogel, von Motorschrauben aufgewirbelten Sedimenten mit einhergehender verstärkter Gewässertrübung sowie Abgas- und Lärmbelastungen manifestiert. Ferner stellt dies jedoch eine massive Beförderung aller gewässerbaulichen Maßnahmen wie Saale-Elster-Kanal, Saaleseitenkanal und nicht zuletzt den von der Stadt Leipzig vorangetriebenen Ausbauplänen für den Floßgraben zwischen dem Zwenkauer See und der Einmündung in die Pleiße dar.

16a-Weiße Elster Zwischen Elstertrebnitz & Pegau Blick Flussabwärts Nach Nordosten  (2)

16a-Weiße Elster Zwischen Elstertrebnitz & Pegau Blick Flussabwärts Nach Nordosten (2)

Eine Motorisierung von Pleiße hätte in dem Blickfeld zur Folge, dass nicht nur Lärm, Abgase und vermehrte Gefährdungen für den Ruderbootverkehr auftreten, sondern die Aufwirbelungen der durch die Verockerung entstandenen, am Flussboden abgesetzten Verschlammungen aufwirbeln und den Lichteintrag weiter verschlechtern. Abgesehen davon, dass angedachte wasserbauliche Maßnahmen in Pleiße und Floßgraben Lebens- und Bruträume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bedrohen sowie durch mögliche Ufer- und Sohlbefestigung die hydrologische Korrelation zwischen Aue und Fließgewässer erschweren. Das kann zur Folge haben, dass anströmendes Grund- und Schichtwasser sich an den Ufer- und Sohlbefestigungen zurückstaut, was wiederum eine fortschreitende Vernässung des dahinterliegenden Raumes zur Folge hat. Von daher gilt es nur einen Tourismus zuzulassen, welcher sich in die Fluss- und Auenlandschaft von Pleiße und Floßgraben einpasst, als umgekehrt. Von daher gilt es einen motorisierten Bootsverkehr mit einhergehenden Um- und Ausbaumaßnahmen auszuschließen und stattdessen dem umwelt-, landschafts- und naturfreundlicheren Ruderbootverkehr den Raum zu belassen.

24a-Leipzig Blick Von Weißer Brücke Flossgraben Aufwärts Nach Süden  (2)

24a-Leipzig Blick Von Weißer Brücke Flossgraben Aufwärts Nach Süden (2)

Hinsichtlich der Zukunft des Connewitzer Wehrs schlagen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der AHA-Fahrradexkursion vor, Möglichkeiten der Mäandrierungen im Bereich des Pleißemühlgrabens zwischen begradigter Pleiße und Wundtstraße, unter Einbeziehung der Kleingartenanlage Südvorstadt zu prüfen, um dieses Querbauwerk zu erübrigen. Neben der ökologischen Durchlässigkeit, entfiele auch die Unterhaltung des Connewitzer Wehrs. Dies käme einer gewissen Rückentwicklung des infolge der Errichtung des Pleißeflutbettes erfolgten Begradigungen gleich, welches in Folge des Hochwassers von Weißer Elster und Pleiße entstand, zur Errichtung des 3,6 km langen Elsterflutbettes bis zum Palmgartenwehr sowie zur Verschüttung von Alter Pleiße –auch Kuhstrangwasser genannt- im Jahre 1879 und des Rödel führte, welcher selbst nach der Unterbrechung durch das Elsterflutbett bis zum Jahre 1926 existierte und im Jahre eine Verfüllung erfuhr. Ferner gilt es das gesamte Auengebiet der unteren Pleiße wieder als komplettes Überflutungsgebiet zu betrachten, um so dem Fluss ein größeres Überschwemmungsgebiet zurückzugeben und die Weiterentwicklung naturnaherer Auenwälder noch weiter zu befördern.

30a-Leipzig-Connewitz Pleiße Südlich Brücke Streitholz & Der Beipert  (2)

30a-Leipzig-Connewitz Pleiße Südlich Brücke Streitholz & Der Beipert (2)

Schließlich endete die Fahrradexkursion endete am „Leipziger Eck“, wo die Pleiße in das Elsterflutbett einmündet.In dem Zusammenhang möchte der AHA ehrenamtliche Regional-, Orts- und Arbeitsgruppen in der Region zwischen Gera und Zeitz bis Leipzig, speziell in den drei Städten sowie in den dazwischenliegenden Landkreisen, Städten und Gemeinden bilden. In diesen AHA-Gruppen können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeiten:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

Fotos: Andreas Liste, Wolfgang Stoiber

AHA fordert Stopp jeglicher forstwirtschaftlicher und baulicher Eingriffe im Naturschutzgebiet Peißnitznordspitze

Seit dem Mai 1980 betreuten 3 Jugendliche den ca. 10 ha großen Hartholzauenwald im Norden der Peißnitz. Die ersten Aktivitäten waren die Erfassungen von Avifauna und des Baumbestandes im der sehr bedeutsamen Auenwald. Jedoch hatte vielfältiges menschliches Handeln dem Auenwald schwere Schäden zuge-fügt. So holzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des VEB Garten- und Landschaftsge-staltung (GALA) regelmäßig das Unter- und Totholz aus dem Gebiet und verbrannten das Holz an drei Flecken in dem Waldgebiet. Jedes Jahr wieder zum Laternenfest missbrauchten Wasserskifahrer den Nordteil der Nordspitze als Startplatz für Wasserskifahrer. Ebenfalls zum Laternenfest campierten hunderte von Menschen am Ufer und nutzten dieses als Aussichtstribüne. Zertretende Ufer und zurückgelassener Müll waren die Folge.

Desweiteren nutzte das Pionierhaus den Auenwald als Übungsgelände für ihre aus Trabanten umgebauten Pionierpanzerautos. Ferner gab es eine Menge Budendörfer auf einer Lichtung im Südteil des Auenwaldes. Leihbootnutzer fuhren in die damals noch befahrbare Wilde Saale. Lagerplätze mit Feuer und Müll an den Ufern waren die sichtbaren Folgen. Diese verheerenden Zustände bildeten den Ausgangspunkt der Umwelt- und Naturschutzarbeit im Mai 1980 im Nordteil der Peißnitzinsel. Schrittweise nahmen sich die drei Jugendlichen der Umsetzung von Schutzmaßnahmen in dem Hartholzauenwald an. An oberste Stelle stand die Beendigung der flächendeckenden Abholzungen, was mit dem Verbrennen von Holz verbunden war. Nach jahrelangen Schwierigkeiten erreichte die nunmehr am 29.05.1983 gegründete Peißnitzgruppe des Arbeitskreises Umweltschutz (AKUS) in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR im gleichen Jahr, dass diese Massenabholzungen ihr Ende hatten. Im gleichen Jahr erreichte die nunmehrige AKUS-Gruppe, dass ein Verbot des Befahrens der Wilden Saale mit Ruderbooten und Kanus ein Verbot erteilt bekam. Motorbooten war der Zugang schon damals untersagt.

In den Jahren 1980 bis 1984 beseitigten Mitglieder und Freunde der AKUS-Gruppe in unzähligen Arbeitseinsätzen alle Trampelpfade. Im Zeitraum der Jahre 1982 bis 1983 gelang es das Befahren mit den Pionierpanzerautos zu unterbinden, was noch in Absprache mit dem Bezirksschulrat und der Leitung zur Gründung einer Arbeitsgruppe „Sozialistische Landeskultur“ am Pionierhaus ab 01.09.1983 führte. Anfang des Jahres 1984 beräumte eine Einheit der Deutschen Volkspolizei das Budendorf.

Im Jahr 1983 beantragte die Peißnitzgruppe des AKUS zweimal die Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet, was leider erst im Jahr 1990 zum Erfolg führte. Eingebettet im AKUS suchte die Peißnitzgruppe immer engen Kontakt zu den anderen Fachgruppen der halleschen GNU, was sich u.a. in der vielfältigen Mitgliedschaften in der Gruppe niederschlug. Insbesondere die Ornithologen, Entomologen und Feldherpetologen waren hier aktiv. Die Einbeziehung von KB und GNU aller Ebenen schwankte immer wieder zwischen Zustimmung und strikter Ablehnung hin und her. Ferner gab es immer verschiedene sachliche, aber auch konfrontative Kontakte u.a. mit dem Rat des Bezirkes Halle, dem Rat der Stadt Halle (Saale), der Deutschen Volkspolizei, dem Rat des Stadtbezirkes Halle-West, der GALA und dem VEB Naherholung Halle.

Erst im Jahre 1990 erreichte man gemeinsam mit dem nunmehrigen Magistrat der Stadt Halle (Saale) ein Ende als Startplatz für den Wasserski und die erstmalige Sperrung des Restauenwaldes Peißnitznordpitze zum Laternenfest. Im gleichen Jahr begannen mit Hilfe der Sowjetarmee die Wiederherstellungsarbeiten eines Feuchtgebietes als Amphibienlaichgewässer, was die AKUS-Gruppe seit 1984 plante und seit 1987 bis 1989 konzipierte und welche im Jahre 1994 endeten. Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), am 23.02.1991 gegründet, ging genau aus dieser Gruppe hervor und sieht sich somit verpflichtet diese mühsam erarbeiteten Erfolge zu sichern und zu schützen. Nunmehr genießt der arten- und strukturreiche Hartholzauenwald mit fast vollständigem Weichholzauengürtel auch den Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH).

Neben einer sehr interessanten Entdeckung von Biberfrassspuren am 14.03.2015, mussten Mitglieder des AHA desweiteren feststellen, dass eine massive Ringelung von vormarkierten Bäumen mitten im NSG und FFH-Gebiet erfolgte. Ferner haben Personen begonnen Holzhäuser in einen Baum und auf die Erde zu bauen. Der AHA fordert nunmehr die seit dem 01.01.2014 für das Naturschutzgebiet zuständige hallesche untere Naturschutzbehörde auf die Verursacher der Ringelungen zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen sowie sofort die Arbeiten einzustellen. Ferner gilt es alle Buden unverzüglich aus dem NSG und FFH-Gebiet zu entfernen. Diese Aktivitäten im NSG und FFH-Gebiet Peißnitznordspitze sieht der AHA als unwürdige Fortsetzung der massiven Abholzungs-, Rodungs- und Ringelungsarbeiten im näheren Umfeld des Amphibienlaichgewässers an. Ferner werfen diese Aktivitäten Vorahnungen auf, wenn der Entwurf des halleschen Wassertourismuskonzeptes so zum Tragen kommt, wozu u.a. die Wiederöffnung der Wilden Saale dazugehört.

In dem Zusammenhang ruft der AHA zur Mitarbeit in seiner seit dem 29.05.1983 bestehenden ehrenamtlichen Peißnitzgruppe auf, um sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung der Landschaft, Natur und Umwelt auf der Peißnitzinsel einsetzen zu können. Wer Interesse hat in der Gruppe mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46; Fax.: 01805/684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
Internet: http://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Fotos: Frank Hahn & Dietmar Hörner

AHA hält Schutz und Entwicklung der Saaleauenlandschaft auf der Peißnitz für dringend geboten

Die ca. 60 ha große Saaleinsel Peißnitz gehört zu den bedeutsamsten Bestandteilen der halleschen Saaleaue und befindet sich im ca. 2.300 ha Landschaftsschutzgebiet Saaletal. Der Name Peißnitz rührt vom sorbischen Namen Pusteniza (Einöde, Findling) her und drückt aus, welche Rolle die Peißnitz vor Jahrhunderten spielte. Besonders schützenswert sind auf der ca. 2.000 m langen und ca. 200 bis 300 m breiten Peißnitzinsel ein ca. 10 ha großes Naturschutzgebiet (NSG) im Norden und ein etwa 3 ha großen Geschützten Park im Süden sowie große Teile am Saaleufer und angrenzend an die Schutzgebiete ausgedehnte Auenwald- und Wiesenbereiche anzusehen.

Dafür zu sorgen, dass ausreichender Schutz zum Erhalt und Bestand der besonderen Natur- und Landschaftsbestandteile besteht und Tourismus bzw. Naherholung sich der Tatsache unterordnet, war das Anliegen von 3 jungen Ornithologen, welche sich im Mai 1980 zusammenfanden. In den ersten Jahren erfassten sie insbesondere die Vogel- und Pflanzenwelt im Restauenwald Peißnitznordspitze, welcher damals den Schutzstatus eines Geschützten Gehölzes genoss. Die am 29.05.1983 gegründete Peißnitzgruppe des Arbeitskreises Umweltschutz (AKUS) Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt (GNU) im Kulturbund (KB) der DDR dehnte schrittweise ihren Wirkungskreis auf die gesamte Insel aus. Neben Arbeitseinsätzen und Kartierungen, suchten die bis zu 12 Mitglieder die Öffentlichkeit und begannen mit Umweltbildungsarbeit. Dies führte schließlich am 01.09.1983 zur Gründung einer Arbeitsgruppe „Sozialistische Landeskultur“ am damaligen Pionierhaus. Die Kartierungen bildeten u.a. die Grundlage für 2 Anträge auf Unterschutzstellung als NSG beim Rat des Bezirkes Halle im Jahre 1983. Der im Jahre 1990 bei der Bezirksverwaltungsbehörde Halle gestellte NSG-Antrag führte letztendlich zum Erfolg.

Im Frühjahr 1984 begann die Gruppe mit ersten Überlegungen zur Wiederherstellung eines Feuchtgebietes im Bereich einer im Jahre 1975 entstandenen Aufschüttungsfläche südlich des Restauenwaldes Peißnitznordspitze. Ab Frühjahr des Jahres 1987 begann schließlich die konzeptionelle Phase, welche im Jahre 1989 in eine entsprechende Konzeption mündete. Nach einem Beschluss des gesamten AKUS erfolgte die Vorlage beim Rat der Stadt Halle (Saale).

Während der Erstellungsphase der Konzeption fanden nicht nur Beratungen, Begehungen, Vermessungen, Kartierungen und Schurfgrabungen im Rahmen des AKUS statt. Die Peißnitzgruppe des AKUS bezog ebenfalls die GNU-Fachgruppen Ornithologie, Botanik, Entomologie und Feldherpetologie in Form von Begehungen, Beratungen und Stellungnahmen ein. Ebenfalls wendeten sich die Mitglieder der Peißnitzgruppe des AKUS an die Bundes-, Bezirks- und Stadtleitung in Halle des KB, die Zentral-, Bezirks- und Stadtvorstände Halle und Halle-Neustadt der GNU sowie an den Rat der Stadt, die Volkseigenen Betriebe Garten- und Landschaftsgestaltung (GALA) und Naherholung. Konsultationen mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, dem Institut für Landesforschung und Naturschutz (ILN) der Akademie für Landwirtschaftswissenschaften (AdL) der DDR, der Pädagogischen Hochschule (PH) HalleKöthen sowie der Oberflussmeisterei Halle in der Wasserwirtschaftsdirektion SaaleWerra brachten weitere Erkenntnisse ein.

Somit war eine fachlich-inhaltliche, aber auch kritische Betrachtung möglich, was letztendlich zu einer fundierten Konzipierung beitrug und führte. Im Jahre 1990 eröffneten sich Möglichkeiten der Umsetzung des Vorhabens. Mitglieder des in Folge der AKUS-Auflösung im Januar 1990 am 24.03.1990 gegründeten Arbeitskreises Auenwald Peißnitz im Kulturbund Halle e.V. suchten den Kontakt zu den Befehlshabern der Westgruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Halle. Dies führte dazu, dass in Abstimmung mit dem nunmehrigen Magistrat der Stadt Halle (Saale), im Zeitraum vom 26.-30.09.1990 die sowjetische Armee mit einem Pionierpanzer den Grobaushub vornahm. Zuerst führte die Firma „Pro Natur“ und dann das nunmehrige hallesche Grünflächenamt in den Jahren 1990/91 die groben Erdarbeiten aus. Parallel dazu organisierte der Arbeitskreises Auenwald Peißnitz im Kulturbund Halle e.V. und der dann am 23.02.1991 gegründete AHA zahlreiche Arbeitseinsätze. Dabei pflanzte man u.a. von der halleschen Baumschule Wilsch bereitgestellte auentypische Gehölze wie Stieleiche, Gemeine Esche, Feldahorn, Feldulme, Weißdorn, Gemeiner Schneeball, Blutroter Hartriegel und Europäisches Pfaffenhütchen. Ferner entstanden Absperrungen aus Totholz, welches das Amphibienlaichgewässer und das angrenzende Gelände vor Betreten schützen sollte. Dies diente dem Schutz der bereits erstmalig im Frühjahr 1991 laichenden Amphibien wie Wechsel- und Erdkröte und Grünfrosch, der sich ansiedelnden Insektenfauna sowie der sich sukzessiv entwickelnden Vegetation im Ufer- und Randbereich und Umfeld des Amphibienlaichgewässers. Es fanden sich zudem Nahrungsgäste wie z.B. Weißstorch, Graugans, Eisvogel und Graureiher ein. Mit der Zeit entwickelte sich eine gehölzentwickelte Beschattung, was zu den am 30.08.2014 vom Teamleiter der unteren Naturschutzbehörde im halleschen Fachbereich Umwelt Detlef Wagner erstmals angeregten Debatte, dass Veränderungen im Bereich des Amphibienlaichgewässer erforderlich sind führte. Er regte dabei grob Ausholzungen im Uferbereich an, was grundsätzlich die Zustimmung des AHA fand. Im Rahmen einer Beratung am 13.10.2014 bekräftigte die Leiterin des halleschen Fachbereiches Umwelt Kerstin Ruhl-Herpertz diese Vorschläge. Die anwesenden AHAMitglieder bekräftigten die grundsätzliche Zustimmung des AHA. Man vereinbarte aber zudem sich über konkretere Schritte noch zu verständigen.

Auf der Basis von Hinweisen von Bürgerinnen und Bürgern begab sich am 24.02.2015 der AHA-Vorsitzende vor Ort. Entgegen der Absprachen erfolgte nicht nur eine Aus- und Abholzung im Uferbereich, sondern eine Rodung mit schwerer Technik, dem Eschenahorn und eine gut ausgebildete Weide zum Opfer fielen. Ferner zerstörte man mit der Rückegasse die Anpflanzungen aus den neunziger Jahren und die sich entwickelnde Sukzession unter den im Jahre 1975 gepflanzten Bäumen. Der sich am Ort einfindende Sachbearbeiter Arten- und Biotopschutz der halleschen unteren Naturschutzbehörde Herr Hahn rechtfertigte wortreich das unabgestimmte und unangemessene Vorgehen bei den Abholzungen und Rodungen. Insbesondere die mit schwerer Technik durchgeführten Rodungen waren nicht Beratungsgegenstand am 30.08.2014 und 13.10.2014. Somit hat der dafür verantwortliche Fachbereich Umwelt in der Stadt Halle (Saale) eine ursprünglich durchaus begrüßenswerte Aktion zur Erweiterung der Belichtung des Amphibienlaichgewässers, zu einem unverantwortlichen Eingriff in Landschaft, Natur und Umwelt ausarten und somit an fachlich-inhaltlicher Verhältnismäßigkeit missen lassen. Der AHA betrachtet daher diese überzogenen Abholzungen und nicht besprochenen Rodungen mit Einsatz von schwerer Technik, als Fortsetzung der am 22.09.2013 festgestellten massiven Ausholzungen im Nordteil der Peißnitzinsel in unmittelbarer Angrenzung zum Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet Restauenwald Peißnitznordspitze.

Daher fordert der AHA die sofortige Einstellung aller Rodungen und Abholzungen im Nordteil der Peißnitz. Außerdem hält der AHA eine umfassende Prüfung des Vorgangs und eng damit verbundener Konsequenzen für die Verantwortlichen dringend geboten.

In dem Zusammenhang ruft der AHA zur Mitarbeit in seiner seit dem 29.05.1983 bestehenden ehrenamtlichen Peißnitzgruppe auf, um sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung der Landschaft, Natur und Umwelt auf der Peißnitzinsel einsetzen zu können. Wer Interesse hat in der Gruppe mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Fotos Andreas Liste