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AHA fordert Freihaltung der Böden in der Gemeinde Wiedemar und vollständige Berücksichtigung des Ergebnisses des Bürgerentscheides vom 01.09.2024

Mit Datum vom 16. 08. 2022 veröffentlichte der Bürgermeister der Gemeinde Wiedemar im Landkreis Nordsachsen Steve Ganzer „Informationen zum Industrievorsorgegebiet Wiedemar (IVG)“

https://www.wiedemar.de/news/1/757499/nachrichten/757499.html

Dabei warb er für die Umwandlung von Landwirtschaftsfläche in ein „Industrievorsorgegebiet Wiedemar“. Als eine Hauptbegründung nannte der Bürgermeister folgendes, Zitat:

Im Frühjahr 2021 erreichte die Gemeinde Wiedemar eine Investorenanfrage über die Wirtschaftsförderung des Bundes (GTAI) und des Freistaates Sachsen (WFS)…. Zu einem späteren Zeitpunkt stellte sich heraus, dass es sich um den Halbleiterhersteller (Chiphersteller) Intel handelt.“, Zitat Ende

Nunmehr hat eine Website der Zukunftsregion Wiedemar c/o Landerwerb IVG Wiedemar GmbH mit Sitz in Delitzsch kräftig nachgelegt und offensichtlich keine Kosten und Mühe gescheut, um insbesondere der Bevölkerung das Industrievorsorgegebiet Wiedemar (IVG) schmackhaft zu gestalten.

https://zukunftsregion-wiedemar.de

https://zukunftsregion-wiedemar.de/informationen-und-teilhabe

Bekanntlich beabsichtigt jedoch Intel in den Gemarkungen der Landeshauptstadt Magdeburg, der Stadt Wanzleben-Börde und der Gemeinde Sülzetal eine sehr wertvolle Agrarfläche mit Bodenwertzahlen bis zu 90 und mehr im Umfang von einst 450,00 ha und nunmehr 1.127,00 ha in Anspruch zu nehmen.

Nunmehr, Zitat: „Das Ziel einer möglichen Ansiedlung ist es, dass ein bis zwei Großinvestoren für diese Fläche gewonnen werden können.“, Zitat Ende

Im Vorentwurf der „Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich zwischen den Ortsteilen Pohritzsch, Zschernitz und der Bundesstraße B 183a des Verwaltungsverbandes Wiedemar Gemeinde Wiedemar“ vom 31.05.2022 ist auf Seite 11, unter Punkt Raumnutzung folgendes zu der Agrarfläche vermerkt, Zitat:

Die Landwirtschaft ist mit einem Anteil von ca. zwei Dritteln in Bezug auf die Gesamtfläche des Regionalplans die Hauptnutzungsform in der Region Leipzig-Westsachsen und ist damit ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Der südöstliche Teil des Plangebietes ist im Regionalplan als Vorranggebiet Landwirtschaft, der nordwestliche Teil als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft festgelegt. Als landesweit bedeutsam werden durch ihre hohe natürliche Ertragsfähigkeit Gebiete mit Ackerzahlen größer als 50 eingestuft. Das Planungsgebiet verfügt über Bodenwertzahlen überwiegend >70. Gebiete mit Böden, die eine hohe natürliche Ertragsfähigkeit aufweisen, sind zudem von besonderer Bedeutung für den Bodenschutz.“, Zitat Ende

Weiter führt man auf Seite 25 dazu aus, Zitat:

Es handelt sich um terrestrische, anthropogene Böden (Kolluvisole) aus Schluff über tiefem Skelett führendem Lehm. Die Bodentypen sind Pseudogley-Parabraunerden und kleinflächig Schwarzerden, die eine sehr hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit aufweisen. Das Wasserspeichervermögen des Bodens ist hoch, die Filter- und Pufferfunktion für Schadstoffe ist mittel bis hoch (Quelle: iDA Sachsen).
Das Vorhabensgebiet liegt in der Delitzscher und Brehnaer Platte und ist ausgewähltes Vorranggebiet Landwirtschaft (Quelle: Regionalplan Leipzig-Westsachsen 2021 – Karte „Großräumig übergreifender Biotopverbund“)“, Zitat Ende

Auf Seite 29 beinhaltet die „Abbildung 5: FITNAH-Modellergebnis Nächtliche Lufttemperatur um 4 Uhr. Quelle: Deutschlandrechnung“ die Feststellung, dass diese zwischen 13,6 und 14 Grad Celsius liegen.

Einige Zeilen davor ist folgende Aussage enthalten, Zitat: „Das Plangebiet ist von landwirtschaftlich genutzten Flächen geprägt, die grundsätzlich Kaltluftentstehungsgebiete darstellen.“

Der Entwurf des Umweltberichtes vom 31.05.2023 zum Bebauungsplan Industrievorsorgegebiet Wiedemar Gemeinde Wiedemar verdeutlicht klar und deutlich die massive Bedrohung von Umwelt, Natur und Landschaften.

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/download/datei/3168627_0/00b_B-Plan+Begr%C3%BCndung.pdf

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind das bereits alles Gründe diese Agrarflächen unverbaut zu belassen und nachhaltig landwirtschaftlich zu nutzen.
Hier derartig massiv Flächen zu verbauen und zu versiegeln, verbietet sich nicht nur auf Grund des Wertes des Bodens sowie der damit verbundenen Bedeutung für eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft. Zudem droht die Zunahme eines massiven Ziel- und Quellverkehrs von Motorisiertem Verkehr aller Art. Andersartige Beteuerungen erscheinen wenig bis nicht glaubwürdig, da in Produkt- und Warenaustausch garantiert auf der Straße stattfindet.
An der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind. Dazu benötigt es nicht der Bebauung einer wertvollen Ackerfläche mit Grünstreifen und -standorten. Selbst die Umverlagerung von Ackerboden an andere Standorte – welche auch immer – klingt grotesk. Dabei muss jedem ernsthaft mit Bodenkunde befasster Person klar sein, dass das nicht funktionieren kann. Natur gewachsener Boden ist u.a. mit über sehr langen Zeiträumen entstandenen und einem ständigen Wandel unterliegenden Grund- und Schichtwassersystem, damit verbundenem Luft- und Wasserhaushalt sowie Bodenleben verbunden. So etwas als Maßnahme anzubieten kann nur darauf beruhen, dass man die Schützenden von Lebens- und Wohnqualität, Umwelt, Natur, Landschaft und Agrargebiet – trotz aller zahlreichen Bekundungen – nicht ernstnimmt.
Bereits die Reduzierung der Vielfalt der Ackerbaukulturen von einst 25,00 verschiedenen Ackerkulturen auf etwa 6 – 7 Ackerkulturen haben zu erheblichen Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt, Humusneubildung somit Verarmung des Landschaftsbildes geführt. Gut strukturierter, humusreicher Boden dient als Lebensraum eines regen Bodenlebens sowie zudem des Gasaustausches, der Speicherung von Wasser und Nährstoffen. Verbau, falscher Einsatz von Landtechnik, monokultureller Anbau von Humuszehrern und eng damit verbundener übermäßiger Einsatz von mineralischem Dünger, Pestiziden und Gülle sowie massive Eingriffe in die Bodenstruktur sorgen für eine Schädigung bis hin zum Totalverlust seiner dringend notwendigen, vielfältigen Funktionen zur Ernährung der Bevölkerung und Versorgung mit weiter zu verarbeitenden Rohstoffen sowie in Landschaft, Natur und Umwelt. Zudem erfolgt eine massive Schädigung bzw. Verluste von Schicht- und Grundwasser.
Daran ändert auch nichts die Verkleinerung der Fläche von vormals 484,00 ha, laut Aufstellungsbeschluss, auf aktuell 410,00 ha.
In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Neben der örtlichen ökologisch orientierten Entwicklungsmöglichkeiten besteht ein umfassendes Potential als Biotop- und Grünverbundraum zwischen den Bergbaufolgeseen, der Dübener Heide sowie der Fluss- und Auenlandschaften von Mulde, Lober, Leine, Gienickenbach sowie Weißer Elster/Luppe und Zörbiger Strengbach bis hin zu dem von Elbe und Schwarzer Elster.
Die bisherige Planungsphase ließ leider nicht erkennen, dass insbesondere die Gemeinde Wiedemar, aber auch der Freistaat Sachsen und der Landkreis Nordsachsen das Problem eines weiteren Flächenverbrauchs von wertvollem Ackerboden richtig erkannt haben und von der Planung einer massiven Zerstörung und Verbau von offenen und ökologisch entwicklungsfähigen Agrarlandschaften und somit für eine weitere Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft Abstand nehmen. Dabei ist allgemein bekannt, dass angesichts der mit dem Raubbau an Umwelt, Natur und Landschaften verbundenen negativen Entwicklungen wie Klimawandel, Artenschwund, Minderung von Lebensqualität und Verlust an Agrarflächen für Nahrungs-, Futter und Rohstoffproduktion sowie Verlust von Arten- und Strukturvielfalt eine sofortige unwiderrufliche Umkehr in der Planungs-, Bau-, Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftspolitik dringend geboten ist.
Darüber hinaus grenzt das Planungsgebiet an sechs verschiedene, aber eng miteinander verknüpfte Schutzgebiete an, Zitat aus

https://nsgwerbelinersee.de/wp-content/uploads/2020/04/Übersicht-Schutzgebiete-im-Vogelschutzgebiet.pdf

Daraus ergibt sich für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unweigerlich eine Einbettung in ein umfassendes Biotop- und Grünverbundsystem. Eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft kann hier einen sehr wichtigen Beitrag leisten. Das ist der Gemeinde Wiedemar sehr wohl vom Grundsatz her bekannt:

https://www.wiedemar.de/seite/508991/naturschutzgebiet-biotope.html

Daher gilt es die Planungen zum weiteren Flächenverbrauch für ein geplantes „Industrievorsorgegebiet Wiedemar (IVG)“ sofort und unwiderruflich zu beenden, um nicht weiter landwirtschaftliche Nutzfläche zu verbauen und somit Boden seiner natürlichen Funktion als Puffer, Wasser- und Luftspeicher sowie Lebensraum für zahlreiche Organismen zu berauben. Nachhaltiger Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft sieht anders aus.

In dem Zusammenhang ist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – recht erfreut, dass sich im Rahmen des gemäß § 24 der Sächsischen Gemeindeordnung am 01.09.2024 durchgeführten Bürgerentscheides von 3284,00 gültigen Stimmen, 2143,00 Stimmen, also 65,25 % der abgegebenen, gültigen Stimmen, dafür ausgesprochen haben, dass die Gemeinde Wiedemar das Bebauungsplanverfahren ‚Industrievorsorgegebiet Wiedemar‘ für den Bereich zwischen den Ortslagen Pohritzsch und Zschernitz im Westen und Storkwitz im Osten nicht fortführt.

https://www.wiedemar.de/seite/722889/bürgerentscheid-ivg-2024.html

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/3e8314a173ece973bb1e3965b0e1ded1209249/03_Ergebnis_Abstimmung_Wiedemar_1.pdf

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/3e8314a173ece973bb1e3965b0e1ded1209249/Pressemitteilung_Buergerentscheid.pdf

Im § 24 Absatz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung ist dazu folgendes geregelt, Zitat: „(4) Der Bürgerentscheid steht einem Beschluss des Gemeinderats gleich. Er kann innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.“, Zitat Ende

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2754-Saechsische-Gemeindeordnung#p24

Der Erfolg, welcher hauptsächlich dem unermüdlichen und engagierten Handeln und Agieren der Bürgerinitiative “Kein Industriegebiet zwischen Wiedemar – Brehna – Delitzsch” zu verdanken ist, darf nicht zum Nachlassen der Wachsamkeit führen, da innerhalb von drei Jahren ein neuer Bürgerentscheid zur Abänderung des Votums führen kann.

 

Auf Grund des sehr deutlichen Ergebnisses des Bürgerentscheides vom 01.09.2025 stimmte der Gemeinderat der Gemeinde Wiedemar im Rahmen seiner Sitzung vom 14.11.2024 im „Punkt 3.1 der Tagesordnung“ der „Beschlussvorlage Beschlussnummer: 069/2024 – Beschluss zur Umsetzung des Ergebnisses aus dem Bürgerentscheid zur Frage der Fortführung des Bauleitplanverfahrens Industrievorsorgegebiet Wiedemar; hier Entscheidung nach § 24 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO“ mit 12 Stimmen „einstimmig gegen die Fortführung des Bauleitverfahrens.“

https://www.wiedemar.de/seite/464754/ris.html%20?href_c561d164-659be712-3f953640-61d6540a=/councilservice/session/list#/councilservice/entry/view/65/2024-11-14/!L2NvdW5jaWxzZXJ2aWNlL3Nlc3Npb24vbGlzdA==

https://gemeinde-wiedemar.mein-intra.net/data/file/councilservice/7/6/9/TOP_3.1_Umsetzung_des_Ergebnisses_aus_dem_Buergerentscheid_zur_Fortfuehrung_des_Bauleitplanverfahrens_Industrievorsorgegebiet_-_BVL.pdf

https://gemeinde-wiedemar.mein-intra.net/data/file/councilservice/6/5/oe._Protokoll_14.11.2024.pdf

Die richtige Konsequenz hielt jedoch leider nur bis zur Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Wiedemar am 13.02.2025 an. Hier geschah etwas, was überhaupt nicht zum Ergebnis des Bürgerentscheides vom 01.09.2024, aber auch nicht zum Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Wiedemar passt, welcher im Rahmen seiner Sitzung vom 14.11.2024 unter „Punkt 3.1 der Tagesordnung“ der „Beschlussvorlage Beschlussnummer: 069/2024 – Beschluss zur Umsetzung des Ergebnisses aus dem Bürgerentscheid zur Frage der Fortführung des Bauleitplanverfahrens Industrievorsorgegebiet Wiedemar; hier Entscheidung nach § 24 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO“ eben mit 12 Stimmen „einstimmig gegen die Fortführung des Bauleitverfahrens.“ stimmte.

Nunmehr gab das Gremium in seiner öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13.02.2025 zur „Beschlussvorlage: 022/2025, Bezug auf: BVL 039/2024“ zum „Punkt 3.7 der Tagesordnung Aufhebung des Beschlusses mit der Nr. 039/2024 aus der Gemeinderatssitzung vom 13.06.2024 zum Feststellungsbeschluss der Änderung des Flächennutzungsplanes“ mit 5 Ja- und 8 Nein-Stimmen folgendes Votum ab, Zitat: „Der Gemeinderat der Gemeinde Wiedemar stimmt in seiner Sitzung am 13.02.2025 der Aufhebung des Beschlusses mit der Nr. 039/2024 aus der Gemeinderatssitzung vom 13.06.2024 nicht zu.“, Zitat Ende

https://www.wiedemar.de/seite/464754/ris.html%20?href_c561d164-659be712-3f953640-61d6540a=/councilservice/session/list#/councilservice/entry/view/71/2025-02-13/!L2NvdW5jaWxzZXJ2aWNlL3Nlc3Npb24vbGlzdA==

https://gemeinde-wiedemar.mein-intra.net/data/file/councilservice/1/1/9/4/TOP_3.7_Aufhebung_Beschluss_039_2024.pdf

https://gemeinde-wiedemar.mein-intra.net/data/file/councilservice/7/1/oe._Protokoll_13.02.2025.pdf

Der Gemeinderat sendet damit eindeutig das Signal aus, dass ihm nunmehr der nach § 24 Absatz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung bindende Bürgerentscheid nicht mehr interessiert. Somit bringen acht Gemeinderäte klar zum Ausdruck, was ihnen echte und basisorientierte Demokratie bedeutet. Da offensichtlich der Bürgermeister Steve Ganzer gemäß § 52 Absatz 2 Sächsische Gemeindeordnung keinen Widerspruch eingelegt hat, sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr gemäß §§ 112 und 123 Sächsische Gemeindeordnung den Landkreis Nordsachsen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde und ebenso den Freistaat Sachsen in der Eigenschaft als Fachaufsicht gefordert.

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2754-Saechsische-Gemeindeordnung#p52

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2754-Saechsische-Gemeindeordnung#p112

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2754-Saechsische-Gemeindeordnung#p123

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedeutet das konkret vollständige Aufhebung des Beschlusses des Gemeinderates vom 13.02.2025 zur „Beschlussvorlage: 022/2025, Bezug auf: BVL 039/2024“ zum „Punkt 3.7 der Tagesordnung Aufhebung des Beschlusses mit der Nr. 039/2024 aus der Gemeinderatssitzung vom 13.06.2024 zum Feststellungsbeschluss der Änderung des Flächennutzungsplanes“. Gleiches trifft für die Änderung des Flächennutzungsplans an sich zu.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bleibt angesichts derartiger Aktivitäten weiter bzw. verstärkt wachsam, um rechts- und fachwidrigen Aktionen u.a. des Gemeinderates Wiedemar entgegenwirken oder besser gar verhindern zu können.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es wichtig endlich aus vergangenen und gegenwärtigen Fehlern des Raubbaus an Umwelt, Natur und Landschaften zu lernen. Das bedeutet ein vollkommenes und grundsätzliches Umsteuern, besonders wenn man bundesweit mehrere Milliarden Euro Steuermittel aufwenden möchte.
Daher hält es der AHA für dringend geboten mit der Bevölkerung sowie ihren Vereinen und Initiativen in den gedanklichen Austausch zu treten bzw. zu bleiben, um Vorhaben zu entwickeln und letztendlich umzusetzen, welche ökologisch, ökonomisch, kulturell und sozial tragbar sind sowie nicht zuletzt auf einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz beruhen.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfordert das ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln auf allen Ebenen.

Die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG vom Umweltbundesamt im Juni 2019 anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken und bietet sich für Interessierte als Plattform einer umfassenden Mitarbeit an.

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/13736/dokumente/anerkannte_umwelt-_und_naturschutzvereinigungen_0.pdf

Wer daran Interesse hat, wende sich bitte sich an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 13.05.2025

AHA gab Stellungnahme zum Feststellungsentwurf B 6 OU Bruckdorf ab

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat mit Datum vom 27.04.2025 erneut nachfolgende Stellungnahme abgegeben, welche u.a. an die Stellungnahme vom 14.12.2020 anknüpft.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie unter folgendem Link:

Darüber hinaus ruft die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zur Mitarbeit auf, um den Landschafts- und Naturraum Reide/Rieda mit seinen Nebengewässern sowie eingebundener Natur- und Landschaftsbestandteile wie Schlosspark Ostrau, Park Sagisdorf und Dieskauer Park in seiner Gesamtheit als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, Biotop- und Grünverbundraum, Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor sowie Ort zum Wohnen und Erholen für die Menschen zu erhalten und zu schützen.

Wer Interesse hat ehrenamtlich mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 12.05.2025

Initiative „Pro Baum“ und AHA führen gemeinsame Fahrradrundexkursion in Halles zentraler Saaleaue durch

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.

Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung der halleschen Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen die Auenlandschaften von Saale, Weißer Elster, Reide, Hechtgraben, Götsche, Saugraben, Roßgraben und ihrer Nebengewässer umfassend Natur, Landschaft, Umwelt, Klima, Stadtbild sowie Naherholung und Tourismus der Stadt Halle (Saale). Neben der Tatsache, dass diese Fluss- und Auenlandschaften in ein sehr großes Netz bundesweit bzw. länderübergreifend derartiger sehr bedeutsamer, arten- und strukturreicher Landschaften eingebettet ist und somit Teil einer Gesamtverantwortung darstellt, ist eine sehr gut überlegte Herangehensweise dringend geboten. Dazu gehören aber solche Erkenntnisse, dass eine enge Korrelation zwischen Fließgewässern und Auen bestehen, Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, natürliche Retentionsflächen der Fließgewässer und Wasserspeicherraum dienen sowie daher unbedingt einer naturnaheren, naturnahen bis natürlichen Entwicklung bedürfen.

Dazu gehört nach Ansicht des AHA, dass es sehr bedeutsam ist nicht nur den Gehölzbestand in der Stadt Halle (Saale) zu schützen und sichern, sondern besser noch zu erhöhen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Halle (Saale) eher mit Massenfällungen von Gehölzen sowie Verwässerungen von entsprechenden Schutzsatzungen auffällt.
Ferner ist eine Wiederausweitung der Retentionsflächen und eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft dringend geboten. Dazu gehören Struktur, Artenzusammensetzung und Entwicklungszeiträume.
Eine intakte, arten- und strukturreiche Auenlandschaft hat nicht nur eine sehr bedeutsame Funktion für den Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, sondern prägt im positiven Sinne das Landschafts- und Stadtbild sowie eine Nutzung als Naherholungsraum für die stress geplagte Bevölkerung und ihrer Gäste. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur jegliche Bebauungen in den Auenlandschaften von Saale und Weißer Elster zu unterlassen, sondern eher noch umfassende Rückbaumaßnahmen vorzunehmen, um ebengenannte, erforderliche Ziele schnell bzw. unverzüglich erreichen zu können.
An der Nahtstelle zwischen der Altstadt von Halle (Saale) bilden u.a. die Salinehalbinsel, das Gebiet um den Sophienhafen/Jungfernwiese, Sandanger und die Peißnitzinsel einen sehr wichtigen Bestandteil in der Saaleaue. Über Jahrhunderte nahm der Mensch zum Teil sehr massive Veränderungen am Saaleverlauf in dem Teil der Stadt Halle (Saale) vor. Während Eingriffe zu wasserbautechnischen Einrichtungen mutmaßlich bis zum Jahr 1280 zurückgehen, fanden mit der Verschüttung der Wilden Saale und von Teilen der Elisabethsaale am Holzplatz und am Sandanger in den Jahren 1968 bis 1978 sowie des letzten Teilstückes im Jahr 1987 die letzten größeren Baumaßnahmen statt.
Dies führte unweigerlich zur Verarmung der Natur- und Landschaftsvielfalt sowie reduzierte Retentionsfläche.
Dabei gilt es ebenfalls zu betrachten, dass Bäume und Sträucher (Gehölze) sehr wichtige Funktionen bei der Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, bei der Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten. Ferner dienen Gehölze der Erholung sowie der Aufwertung von Siedlungen und Landschaften.
Dabei üben Bäume und Sträucher diese lebensnotwendigen Funktionen als Einzelgehölze sowie im Verbund in Wäldern, in Gehölzstreifen und -gruppen aus. Der Mensch nutzte bzw. nutzt Wälder u.a. ebenfalls zur Holzgewinnung. Insbesondere der Mensch hat jedoch umfassend Wald- und Gehölzflächen rapide reduziert, indem eher Rodungen für die massenhafte Holzgewinnung, zur Gewinnung von Acker-, Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen sowie zum Abbau von Bodenschätzen vornahm bzw. vornimmt.
Die am 11.05.2005 gegründete Initiative „Pro Baum“ hat sich zum Ziel gestellt nicht nur den Gehölzbestand zu erhalten und zu schützen, sondern sich ebenfalls für vielfältige Formen der Ausweitung bzw. Wiederausweitung von Bäumen und Sträuchern einzusetzen.
Auf Grund der Tatsache, dass Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier sehr viele gemeinsame Ziele und Ansätze verfolgen und dabei u.a. zum Schutz und zum Erhalt der halleschen Saaleaue zusammenwirken und dabei auch deren Entwicklung im Blick haben, möchten beide Organisationen am Mittwoch, dem 25.06.2025, eine gemeinsame Fahrradrundexkursion durch Halles zentraler Saaleaue durchführen. Dabei ist folgende Route vorgesehen:

Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße ► Steinmühlenbrücke ►entlang des Mühlgrabens ► Würfelwiese ► Pfälzer Ufer ► Franz-Schubert-Straße ► Mühlpforte ► Robert-Franz-Ring ► Mansfelder Straße ► Salinehalbinsel ► Kotgraben ► Sophienhafen ► Hafenstraße ► Teil Altverlauf Wilde Saale ► Mündungsgebiet des Roßgrabens in die Saale ►Sandanger ► Peißnitzinsel/Südspitze/Gimritzer Park ► Peißnitzinsel/Zentralteil ► Peißnitzinsel/Nordteil ► Ziegelwiese ► Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Treff: 17.00 Uhr Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Hinweise:

  • Die Fahrradrundexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht.
  • Die Teilnahme an der Fahrradrundexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradrundexursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Wer noch mehr zu der Fahrradrundexkursion am Mittwoch, dem 25.06.2025, sowie zu den Aktivitäten von Initiative „Pro Baum“ und AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeiten:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 05.05.2025

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern nachhaltigen Schutz von Dölauer Heide und Lindbusch!

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgen mit Sorge die Entwicklung der Dölauer Heide bishin zum Naturschutzgebiet „Lindbusch“. Dazu zählen Trockenheit, Hitze und Windbruch in Folge vermehrter Stürme sowie Massenabholzungen und zum Beispiel die Nutzung als Austragungsort für Feuerwehrübungen während der Brut- und Setzzeit. Besorgniserregend ist ebenfalls das zunehmende Umbauen mit Wohngebieten und das skandalöse Voranschreiten des Neubaus der Bundesautobahn 143 und anderer damit verbundener Straßenbauvorhaben, welche neben dem Flächenverbrauch, Mehrung von Verkehrsbelastungen wie Lärm, Abgas- und Feinstaub zur weiteren Verinselung beider Schutzgebiete führt. Einhergehend mit diesen Vorgängen sind Verluste von Biotop- und Grünverbünden sowie der Austausch von Frisch- und Kaltluft mit dem Umland.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weisen erneut und mit Nachdruck darauf hin, dass das 740,00 ha große Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale) bildet. Zusammen mit der Saaleaue stellt die Dölauer Heide ein wichtiges Vernetzungswerk für die Entwicklung von Biotop-Verbundsystemen dar. Sie erfüllt vielfältige ökologische Funktionen, zum Beispiel die Lufthygiene, und schafft günstige Lebensräume für Pflanzen, Tiere und Pilze.
Dies drückt sich u.a. auch in der Existenz der in dem Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ liegenden Naturschutzgebieten „Bischofswiese (NSG0117)“; Größe: 52,04 ha und „Lindbusch“; Größe: ca. 20,60 ha aus.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg37

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_II_Stadtentwicklung_Umwelt/FB_Umwelt/SR_925-0_Doelauer_Heide.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/naturschutzgebiete/bischofswiese.html

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/lindbusch

Ferner ist die Dölauer Heide ein sehr bedeutsames Naherholungsgebiet für die Menschen der Region.
Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sollte die Vegetation der Dölauer Heide eine naturnahere Entwicklung in Richtung eines standorttypischen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwaldes erfahren. Dies ist möglich, wenn die Dölauer Heide immer mehr einer sukzessiven Entwicklung überlässt und Bewirtschaftungsmaßnahmen sich immer mehr auf die Freihaltung von Wegen und Plätzen sowie der damit verbundenen Gefahrenabwehr beschränken.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weisen in dem Zusammenhang ferner darauf hin, dass Lindbusch und Dölauer Heide zum ca. 705,00 ha großen Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle ((EU-Code: DE 4437-308, Landescode: FFH0122)) gehören. Im § 1 Absatz 4 ANLAGE NR. 3.128 GEBIETSBEZOGENE ANLAGE FÜR DAS FFH-GEBIET “DÖLAUER HEIDE UND LINDBUSCH BEI HALLE“ (EU-CODE: DE 4437-308, LANDESCODE: FFH0122) ist dazu folgendes vermerkt, Zitat:

Das Gebiet umfasst die Naturschutzgebiete „Bischofswiese“ (NSG0117) und „Lindbusch“ (NSG0116) sowie das Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ (LSG0037SK), überschneidet sich mit dem Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ (LSG0037HAL), ist eingeschlossen von dem Naturpark „Unteres Saaletal“ (NUP0006LSA), umfasst die Flächennaturdenkmale „Waldohreulenschlafplatz Dölauer Heide“ (FND0002HAL) und „Diptamstandort Dölauer Heide“ (FND0003HAL).“, Zitat Ende

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/doelauer-heide-und-lindbusch-bei-halle-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/doelauer-heide-und-lindbusch-bei-halle

Damit ist deutlich erkennbar, welche Schutzbedeutung die Dölauer Heide besitzt und sich daraus ein entsprechender Umgang ableiten muss.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordern daher nun schon seit mehreren Jahrzehnten alle Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Saalkreises, der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Salzatal auf alles zu tun, um den Schutz und den Erhalt von Dölauer Heide und Lindbusch zu gewährleisten. Dazu gehört der Stopp aller Massenabholzungen und die Beförderung der sukzessiven Entwicklung beider Schutzgebiete.

Auf Grund der Tatsache, dass die Forderungen von Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weitgehend unerhört bleiben und dafür die Zerstörung der Dölauer Heide und ihres Umlandes weiter voranschreitet, rufen beide Umweltorganisationen zu einer ca. dreistündigen Protestfahrradexkursion am Mittwoch, den 18.06.2025 auf.
Treff ist 17:00 Uhr am Waldkater

Hinweise: Die Protestfahrradrundexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht.
Die Teilnahme an der Fahrradrundexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Protestfahrradrundexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Die fortgesetzten und ständig zunehmenden zerstörerischen Aktivitäten in der Dölauer Heide zeigen nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – generell die Notwendigkeit auf, sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft und Umwelt einzusetzen. Wer noch mehr zu der Protestfahrradexkursion am 21.06.2023 erfahren möchte sowie generell Interesse hat für den Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft und Umwelt aktiv zu sein, kann sich dazu an folgende Anschrift des AHA wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 200 27 46

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 05.05.2025

Erste „Nacht der Bibliotheken“ in Merseburg – Die UBM war mit dabei

Die bundesweite „Nacht der Bibliotheken“ ist eine Initiative des Deutschen Bibliotheksverbandes e. V. (dbv) und seiner 16 Landesverbände. Diese fand erstmalig am Freitag, den 4. April 2025 statt und auch in Merseburg hatten sich die fünf Bibliotheken in der Stadt zu dieser gemeinsamen Aktion zusammengefunden:

  • Stadtbibliothek Merseburg
  • Hochschulbibliothek
  • Domstiftsbibliothek
  • Umweltbibliothek „Jürgen Bernt Bärtl“
  • Kulturhistorische Museumsbibliothek

In der Zeit von 18 bis 21 Uhr konnten sich interessierte Bürger zu verschiedenen lokalen Veranstaltungen in den jeweiligen Bibliotheken einfinden. Ein gemeinsam organisiertes Bingospiel, bei dem es Aufgaben in allen Bibliotheken zu lösen galt, hat zusätzliche Anreize für die Besucher gesetzt, alle Veranstaltungsorte aufzusuchen.

Unsere Umweltbibliothek „Jürgen Bernt-Bärtl (UBM) bedient mit ihrem Bücherangebot natürlich besondere Zielgruppen. Das Feedback der Besucher hat uns gezeigt, dass die Umweltbibliothek namentlich sicher bekannt aber ihre Örtlichkeit den Bewohnern weniger transparent war.

Großer Dank gebührt unserem Mitglied Siegfried Blauth, der die UBM seit 2007 verantwortlich betreut, und der auch mit großem Engagement diese Veranstaltung im Vorfeld mit organisiert hat. Auch erfreulich, dass ihn fünf Mitgliedern in dieser „Nacht“ tatkräftig unterstützt haben.

Die gesamte Aktion ist als Erfolg zu werten. Im Falle einer geplanten Teilnahme der Bibliotheken in der Stadt Merseburg an der zweiten bundesweiten „Nacht der Bibliotheken“ auch im Jahr 2027, gehört sie fest in unseren Veranstaltungskalender.

https://www.nachtderbibliotheken.de

Zu unserer Lernkurve für das nächste Mal halten wir fest:

  • Frühzeitige Klärung des Shuttledienstes und dessen Finanzierung
  • Offensiveres bewerben der praktischen Kinderveranstaltung mit dem Mikroskop
  • Kontaktbörse für Hochschule, Studenten und spezifische Lehrstühle

Volker Thiel
Geschäftsführer und Pressesprecher

Halle (Saale), den 05.05.2025

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