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AHA führt Herbstexkursion in die Burgaue durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend nötig sich verstärkt für den Schutz und Erhalt von Auenlandschaften einzusetzen. In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine diesbezüglichen Aktivitäten auch in den Auenlandschaften von Leipzig und Umgebung verstärken.
Auf Grund der weiterhin angedachten Abholzungen im Rahmen einer teilweisen Wiedereinführung der Mittelwaldwirtschaft und einer damit verbundenen weiteren Bedrohung der Auenwälder in Leipzig, lädt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu einer Herbstexkursion am Samstag, dem 29.11.2025, Treff: 10.00 Uhr am Haus „Auensee“ in die ca. 277,00 ha große Burgaue ein.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht es als absolut erforderlich an, generell Auenwälder als eine der arten- und strukturreichsten Biotope in den gemäßigten Zonen zu erhalten, zu sichern und zu schützen. In dem Zusammenhang hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten ist, dass bereits jetzt naturschutzrechtlich gesehen Auenwälder einen besonderen Schutz genießen müssen.
Das Gesamtgebiet ist Bestandteil der Elster-Luppe-Aue, gehört zum ca. etwa 5 900,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwaldes“ sowie zum ca. 4.925,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ist Teil des 2.825,00 ha großen Flora-Fauna-Habitat-Gebietes „Leipziger Auensystem“ und grenzt mit dem Verlauf der Luppe im Nordwesten an die Stadt Schkeuditz.

https://www.leipziger-auwald.de/front_content.php?idcat=8

https://www.leipziger-auwald.de/upload/Verordnungen/Verordnung_des_Regierungsprsidiums_Leipzig_zur_Festsetzung_des_Landschaftsschutzgebietes_Leipziger_Auwald.pdf

Ferner zählt angrenzend das insgesamt 598,00 ha große Naturschutzgebiet „Luppeaue“ dazu, wovon der Teil im Stadtgebiet von Leipzig ca. 32,00 ha umfasst. Das direkte Exkursionsgebiet ist zudem vom zweiteiligen, 270,00 ha große Naturschutzgebiet „Burgaue“ geprägt.

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/15172-Festsetzung-NSG-Luppeaue-

https://www.leipziger-auwald.de/upload/Verordnungen/Verordnung_zur_Festsetzung_des_Naturschutzgebietes_Burgaue_vom_28._Januar_1998.PDF

Daher ist hier besonders auf naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen zu orientieren sind. Ferner gilt es derartige Auenwälder als bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als potenziellen Hochwasserraum, als Biotop- und Grünverbundraum sowie als Ort der sanften Naherholung für die Menschen der Region zu betrachten. In dem Sinne ist eine Fortsetzung der gegenwärtigen forstwirtschaftlichen Nutzung nicht zu akzeptieren.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es zum Beispiel stattdessen zukunftsbedeutsamer die Eintiefung der Neuen Luppe zu stoppen und Renaturierungen des Gewässerlaufes zu prüfen, weiterhin Möglichkeiten der länderübergreifenden Reaktivierung der abgeschnittenen Altarme der Weißen Elster und der Luppe ökologisch, hydrologisch und ökonomisch zu untersuchen sowie eine Rückgabe und damit verbundenen Ausweitung der Retentionsflächen anzugehen. Somit wäre beispielsweise bessere Einbeziehung der Auenwälder in das Überflutungsregime von Weißer Elster und Luppe möglich. Zudem könnte ein ordnungsgemäßer Umgang mit dem Hochwasser ein zurückdrängen weniger wassertoleranter Gehölzarten wie Spitzahorn erfolgen. Daher favorisiert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – statt des Bestandes des Nahleauslassbauwerks umfassende Deichrückverlegungen zu untersuchen und letztendlich umzusetzen.
Im Zusammenhang mit den bereits durchgeführten und weiter angedachten Abholzungen in der Burgaue sowie des nunmehr realisierten Neubaus des Nahleauslassbauwerks hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten in Form einer Herbstexkursion auf das Problem hinzuweisen sowie den Schutz und Erhalt bzw. die Gewährung einer naturnahen Entwicklung der bestehenden Auenwälder einzufordern.
In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Unterstützung zu den Überlegungen von Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. darlegen, welche eine Beantragung des Leipziger Auengebietes als UNESCO-Weltkulturerbe beinhalten.
Ferner beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Möglichkeiten aufzeigen, wie ehrenamtliche Interessenten für den Schutz und Erhalt der Auenlandschaft mitwirken können und in dem Blickfeld seine im Aufbau begriffene Regionalgruppe Leipzig und Umland vorstellen.
Darüber hinaus erhofft sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ausdrücklich auch einen umfassenden, fachlich-inhaltlich-interdisziplinären und einen weniger emotionalen Dialog aller Verantwortlichen und Interessenten vor Ort.
Auf jeden Fall wünscht sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine rege Beteiligung.

Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist in Leipzig unter folgendem Kontakt zu erreichen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 21.11.2025

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern Entwicklung und Schutz von Wiesen im Stadtgebiet von Halle (Saale)!

Laut Wörterbuch der Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften definiert sich die Wiese folgendermaßen, Zitat:

eine besonders mit Gras bewachsene landwirtschaftliche Nutzfläche, die meist zur Gewinnung von Heu oder als Weide dient“, Zitat Ende

https://www.dwds.de/wb/Wiese

Laut Etymologie, welche „als Wissenschaft den Ursprung und die Entstehungsgeschichte von Wörtern“ beschreibt,

https://flexikon.doccheck.com/de/Etymologie

steht Wiese für, Zitat:

Grasfläche’, ahd. wisa (8. Jh.), mhd. wise, asächs. wisa (in Ortsnamen), mnd. mnl. wēse, daneben (wohl mit deminutivem k-Suffix) asächs. wiska (ebenfalls in Ortsnamen), mnd. wisch(e), mnl. wisch. Herkunft ungeklärt. Unsicher bleibt sowohl eine Verbindung mit anord. vīsir ‘Knospe, Spitze’, aengl. wīse ‘Sproß, Stengel’, lit. veĩsti ‘durch Fortpflanzung sich vermehren, (er)zeugen’ als auch mit (ablautend) ahd. waso ‘Rasen, feuchter Erdboden’ (9. Jh.), asächs. waso ‘Rasen, Scholle’, mnd. wāse ‘Schlamm, feuchter Rasen’, mnl. waes, wāse, wāze, nl. waas ‘Schlamm, sumpfiges Land’, aengl. wāse, engl. ooze ‘Schlamm’. Am ehesten wohl verwandt mit awest. vāstra- n. ‘Weide, Gras, Futter’ und hethit. weši- ‘(Vieh)weide’.“, Zitat Ende

https://www.dwds.de/wb/Wiese

Das Bundesamt für Naturschutz unterscheidet zwischen drei Wiesenformen: Streuobstwiesen, Feuchtwiesen und Magerwiesen.

https://naturdetektive.bfn.de/lexikon/zum-lesen/lebensraeume/land/wiesen-und-hecken/wiesenformen.html

Außerdem gibt das Bundesamt für Naturschutz folgende „Stockwerke der Wiese“ an:
„Die Bodenschicht – der Keller der Wiese“; „Die Streuschicht – das Erdgeschoss der Wiese“; „Die Blatt- und Stängelschicht – die erste Etage der Wiese“ sowie „Die Blütenschicht – das Dachgeschoss der Wiese“.

https://naturdetektive.bfn.de/lexikon/zum-lesen/lebensraeume/land/wiesen-und-hecken/stockwerke-der-wiese.html

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft gibt zur Bedeutung von Wiesen folgendes an, Zitat:

Mit einem Maximum von 89 Pflanzenarten auf einem Quadratmeter gehört extensives Grünland zu den artenreichsten Biotoptypen im weltweiten Vergleich. In Mitteleuropa haben über 400 Pflanzenarten ihren Verbreitungsschwerpunkt in Grünlandgesellschaften.“, Zitat Ende

https://www.lfl.bayern.de/iab/kulturlandschaft/030762/index.php

Die sofatutor GmbH hat unter „Ökosystem Wiese – Zusammenfassung“ folgende Grobüberblick über das Vorkommen von Tierarten je nach Wiesenschicht veröffentlicht, Zitat:

, Zitat Ende

https://www.sofatutor.com/biologie/videos/das-oekosystem-wiese#oekosystem-wiese-biologie

Laut Geologie & Natur in Mitteldeutschland Prof. Dr. Arnold Müller – Geologe / Paläontologe

Kommen u.a. zahlreiche Pilzarten auf den Wiesen Mitteldeutschlands vor, wie „Ellerlinge (Cuphophyllus) und Saftlinge (Hygrocybe)“, „Rötlinge (Entoloma)“, „Samtritterlinge (Dermoloma), Weichritterlinge, Trichterlinge (Clitocybe) und Scheintrichterlinge (Pseudoclitocybe) u.a.“, „Schwindlinge (Marasmius), Helmlinge (Mycena), Rötelritterlinge (Lepista) und Schönköpfe (Calocybe), Kahlköpfe (Psilocybe), Häublinge (Galerina)“, „Champignons oder Ergerlinge (Agaricus), Tintlinge (Coprinus) u.a.“ sowie „Boviste (Stäublinge), Korallen, keulen und Zungen“ vor.

http://www.geologie-natur-mitteldeutschland.de/naturraum-mitteldeutschland/wiesenpilze-md

So war beispielsweise der Pilz des Jahres 2018: Wiesen-Champignon und Pilz des Jahres 2024: Schopf-Tintling

https://www.dgfm-ev.de/pilz-des-jahres/2018-wiesen-champignon

https://www.dgfm-ev.de/presse/pilz-des-jahres-2024-schopf-tintling

Beide Pilzarten sind sehr eng mit Wiesen verbunden.

Für die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ergibt sich daraus eine große vielfältige Bedeutung für Fauna, Flora und Funga, welche ihre Ergänzung als Wasserspeicher, Kaltluftentstehungsgebiet sowie als positives Element im Stadt- und Landschaftsbild findet.
Daher gilt es nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – endlich auch im Stadtgebiet von Halle (Saale) die Bedeutung und Schutzwürdigkeit von Wiesen zu erkennen und entsprechend zu handeln. Statt endlich auf partielle und unregelmäßigen Mahden zu setzen, finden beispielsweise auf der Würfelwiese, Ziegelwiese, auf der Peißnitzinsel und im Saugrabental/Weinbergwiesen ständige Mahdarbeiten statt.
In letzter Zeit stellen Mitglieder der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder und sogar vermehrt fest, dass zum Beispiel auf der Ziegelwiese, auf der Peißnitzinsel und im Saugrabental/Weinbergwiesen nunmehrig ganzjährige Mahden zu beobachten sind.
Während in den Frühjahrs- und Sommermonaten somit Blühbereiche als Lebens-, Rückzugs- und Nahrungsbereiche insbesondere für die Insekten- und Spinnenfauna verloren gehen, zerstören Mahden im Herbst die Überwinterungsstätten von Insekten und Spinnen.
Ferner verlieren in allen Jahreszeiten zum Beispiel der Feldhase und Rehe ihre Nahrungsreviere und Deckungsmöglichkeiten.
Zudem führen die Umwandlungsmahden von Wiesen zu Rasenflächen zur vermehrten Verdunstung von Wasser. Angesichts der Zunahme von Niederschlagsarmut und Zunahme von starker Hitzephasen im späten Frühjahr, im Sommer und zeitigen Herbst eine sehr besorgniserregende Situation.
Daher fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – wiederholt und fortgesetzt die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) auf, eine naturnahe Entwicklung von Wiesen im halleschen Stadtgebiet zuzulassen und somit das ständige bzw. häufige Mähen sofort und unwiderruflich zu beenden. Stattdessen sind unregelmäßige und partielle Mahden gefordert, welche zudem die vollständigen Blühphasen und Reifungsphasen von Saatgut im Blick haben müssen.
Um einen besseren Schutz und eine optimale Entwicklung von Wiesen im halleschen Stadtgebiet zu ermöglichen, bieten sich die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als ehrenamtliche Plattform der Mitwirkung der Bevölkerung an.
Interessenten können folgendermaßen zur Initiative „Pro Baum“ und zum Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.11.2025

Fotos: Andreas Liste

AHA fordert umfassenden Schutz der Oder

Die Oder, welche slawisch Odra heißt, ist ein nunmehr ca. 912,00 km langer Strom, welcher bei Oderské vrchy im Mährischen Gebirge in der Tschechischen Republik entspringt, den Südwesten der Republik Polen durchquert, auf ca. 162,00 km die deutsch-polnische Grenze bildet und letztendlich bei Swinemünde in die Ostsee fließt.
Der Name Oder geht wohl aus dem altindischen Sanskrit hervor und heißt so viel wie „der Fluss, der ständig seinen Lauf ändert“. Einst galt die Oder auch als unbändiger Fluss. Jedoch beraubte der preußische Staat im Jahr 1741 den Fluss um fast ein Viertel seiner Länge. Dies ist die Folge von Baumaßnahmen wie Flussbegradigungen und Abschnitt von Flussmäandern, um den Fluss schiffbar zu gestalten. Zudem erfolgte eine bauliche Verlegung des Flussverlaufes im Oderbruch von West nach Ost. In Folge dessen verkürzte sich der Flussverlauf um ca. 190,00 km.
Schließlich erfolgte auf Veranlassung des preußische König Friedrich II die Trockenlegung der etwa 56,00 Kilometer langen und 20,00 Kilometer breiten Sumpffläche dem Oderbruch, einer zwischen Lebus, Küstrin und Bad Freienwalde, nördlich von Frankfurt an der Oder gelegenen, einst ständig überschwemmte Auenlandschaft der Oder.
Im Jahr 1753 scheute man keinen technischen Aufwand, die alte Oder bei Güstebiese einfach abzuriegeln und den einst sehr wilden Fluss in ein neues Bett zu drängen.
Somit ist das Oderbruch die jüngste künstlich geformte Landschaft in Brandenburg.

Insbesondere seit dem Jahr 1945 überließ man auf deutscher und polnischer Seite das etwa 60 Kilometer lange Grenzgebiet im Unteren Odertal zwischen Hohenstaaten und Stettin mehr oder weniger einer naturnahen Entwicklung.
Somit konnte sich eine arten- und strukturreiche Fluss- und Auenlandschaft entwickeln, wo u.a. Biber, Fischotter, Seeadler und Kraniche vorkommen. Gleiches gilt für die Bestände von Amphibien, Fischen und Insekten. Zudem dient diese weitläufige Aue als ausgedehnter Überflutungsraum. Jüngstes größeres Hochwasser war im Jahr 1997 zu verzeichnen.
Diese vielfältige Bedeutung führte im Jahr 1995 zur Ausweisung des Unteren Odertals als deutsch-polnischen Nationalpark, welcher auf deutscher Seite ca. 10.000,00 Hektar und auf polnischer Seite ca. 6.000,00 Hektar umfasst.

https://bravors.brandenburg.de/gesetze/natpuog_2016

Als Totalreservat beschränkt sich der Zugang nur auf Wissenschaftler bzw. Beschäftigte des Nationalparks.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es das Fluss- und Auengebiet zusammen mit dem entsprechenden Landschafts- und Naturräumen der beiden Nebenflüsse der ca. 808,00 km langen Warthe und der ca. 254,00 km langen Neiße sowie deren Zuflüsse umfassend zu schützen, zu erhalten und einer naturnaheren Entwicklung zu überlassen.
Der am 11. April 1996 von den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Polen und der Tschechischen Republik sowie der Europäischen Gemeinschaft geschlossene „VERTRAG über die Internationale Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung“ bietet eine, aber sehr wichtige Entwicklung in diese Richtung.

https://www.mkoo.pl/index.php?mid=1&aid=8&lang=DE

Einen sehr wichtigen Rahmen muss ebenfalls die RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere die Artikel 1, 2, 3 und 4 bilden.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://www.mkoo.pl/show.php?fid=3409&lang=DE

Daher erfüllen den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Sorge das fortgesetzte Massenfischsterben, welches offenbar vorrangig auf skandalösen und katastrophalen Salzeinleitungen aus polnischen Kohlegruben beruht. Hinzu kommen noch eng damit verbundene Schwermetallbelastungen. Auf Grund der Niederschlagsarmut und erhöhter Temperaturen sowie damit verbundener sinkender Wassermengen im Flusssystem und der damit einhergehenden Verringerung der Fließgeschwindigkeit und Sauerstoffarmut erhöht sich die Lebensgefahr für Fische und andere Wasserbewohner. Womöglich tun Einträge von Nährstoffen und Pestiziden ihr Übriges.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert daher den sofortigen Stopp aller Einleitungen von Salzen, Schwermetallen, Nährstoffen und Pestiziden sowie anderer Abwässer, um die Wasserqualität wieder dauerhaft zu verbessern und ein Sterben von Fischen und anderen Wasserbewohnern ausschließen zu können. Ferner fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Fortsetzung und Verstärkung der Messungen von Wasser und Böden sowie die Veröffentlichung aller Mess- und Forschungsergebnisse sowie damit verbundener Maßnahmepakete.

https://www.mkoo.pl/index.php?mid=40&lang=DE

Daher sind die vielfältigen und umfassenden Verschmutzungen nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als Verstoß gegen den am 11. April 1996 von den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Polen und der Tschechischen Republik sowie der Europäischen Gemeinschaft geschlossene „VERTRAG über die Internationale Kommission zum Schutz der Oder gegen Verunreinigung“ zu sehen.

https://www.mkoo.pl/index.php?mid=1&aid=8&lang=DE

Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – alle Vertragsparteien auf sofort alles zu unternehmen, um Verschmutzungen aller Art der Oder zu unterbinden,
Eng damit verbunden sind alle gegenwärtigen bzw. angedachten Ausbauplanungen sofort und unwiderruflich zu beenden und Schiffe dem Fluss anzupassen und nicht umgekehrt. Ferner gilt es zu prüfen, inwieweit die Entfernung von Verbauungen aller Art am und im Fluss erfolgen können.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – können Oder, Warthe und Neiße sehr bedeutsame tschechisch-polnisch-deutsche Gemeinschaftsräume für Fauna, Flora, Pilze, Natur, Landschaft, Umwelt sowie Biotop- und Grünverbünde darstellen. Ein darauf abgestimmter Tourismus ermöglicht der stressgeplagten Menschen diesen Landschafts- und Naturraum zu erleben und schätzen zu lernen. Dazu sind länderübergreifende, umfassende und breit aufgestellte Bildungsaktivitäten dringend geboten.
Im Zuge der Betrachtung der Schutzwürdigkeit der Oder und ihrer Aue nahm der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, den 15.11.2025 eine kurze Fahrradexkursion in die Fluss- und Auenlandschaft der Oder auf deutscher und polnischer Seite in den Städten Frankfurt (Oder) und Słubice vor.
Dabei gehörten auf deutscher Seite der Ziegenwerder sowie auf polnischer Seite ein Auenwald nordwestlich von Słubice und das Rezerwat Łęgi koło Słubic dazu.
Die erste Station bildete der 14,00 ha große Ziegenwerder, welcher von Alter Oder und Oder eingerahmt ist und teilweise eine standortfremde Prägung erfahren hat. Andrerseits weisen die Flächen zur Alten Oder und insbesondere zur Oder umfassende naturnahere Entwicklungspotentiale für den bestehenden Auenwald – mit sukzessiven Erweiterungsbeständen – sowie die Wiesen, Stauden- und Schilfflächen auf. Das gilt es unbedingt zu schützen und zu erhalten sowie umfassend eine Erweiterung zu ermöglichen. Die unversiegelten Wege zur Oder betten sich gut in die Auenlandschaft ein und bedürfen eines entsprechenden Schutzes.
Die Einordnungen in die Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung „Oder am Frankfurter Stadtgebiet mit Ziegenwerder (3653-NW)“ und „Oder am Frankfurter Stadtgebiet mit Ziegenwerder (3653-SW)“ bilden dafür durchaus einen angemessenen rechtlichen und fachlichen Rahmen.

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/umwelt/natur/natura-2000/ffh-erhaltungszielverordnungen/24-erhzv

Eng damit betrachtet sind die Oderwiesen südlich von Frankfurt (Oder) zu sehen. Hier waren bei der Fahrradexkursion am 14.03.2024 mit den noch erkennbaren restlichen Überflutungen durch das Oderhochwasser deutlich der Charakter einer Auenlandschaft wahrzunehmen. Das Vorhandensein von Weidenbeständen sowie die Nachbarschaft zu Restauenwäldern wie Schweinewerder, Berghübel und Eichwald bekräftigten diesen sehr erfreulichen Eindruck und zeigen die Arten- und Strukturvielfalt der Oderauenlandschaft auf. In diese Landschaft passt der zwar begradigte Zustand des Güldendorfer Mühlenfließes, mit seinem Vorhandensein von umgestürzten Gehölzen und freien Uferzonen, bestens hinein.
Das Gesamtgebiet ist erfreulicherweise Bestandteil des „rund 580 Hektar“ großen Naturschutzgebietes „Eichwald mit Tzschetzschnower Schweiz und Steiler Wand“, des FFH-Gebietes “Eichwald mit Tzschetzschnower Schweiz und Steiler Wand“ sowie des 31.717.04 ha großen Vogelschutzgebietes (SPA) „Mittlere Oderniederung“.

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/nsg_eichwald#

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-im-raum-frankfurt-oder

http://www.natura2000-bb.de/natura2000uebersicht/odertal/vogelschutzgebietmittlereoderniederung/index.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/mittlere-oderniederung

https://lfu.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/SPA-7020.pdf

Somit sind bestens rechtliche Rahmenbedingungen für den Schutz, den Erhalt und einer naturnahen Entwicklung gegeben. Um dies vollständig umsetzen zu können ist die sofortige Entfernung der Wildzäune – zum Beispiel im Schweinewerder – entlang des Eichwaldweges dringend erforderlich. Die Existenz dieser Wildzäune behindert bzw. verhindert den ungestörten Wildwechsel.

Auf polnischer Seite führte der erste Weg zu einem Auenwald nordwestlich von Słubice, welcher verhältnismäßig naturnah in Erscheinung tritt, aber leider an punktueller Vermüllung leidet. Ebenso haben an vereinzelten Prallhängen der Oder Verschotterungen stattgefunden, welche eine naturnahe Entwicklung der Oder an diesen Stellen verhindert. Daher scheint es sinnvoll zu sein diese Verbauungen wieder zu entfernen. Ebenso gilt es vorsichtig den Müll zu beräumen und das Einbringen neuen Mülls zu unterbinden. Der südliche Anschlussraum bis zur Nadodrzanska bietet sich als sukzessiver Erweiterungsraum für den arten- und strukturreichen Hartholzauenwald mit seinen Oderaltverläufen an. Erste derartige Tendenzen zur sukzessiven Entwicklung eines Hart- und Weichholzauenwaldes sind gut erkennbar.
Entlang der Szczecinska in nordwestlicher Richtung trennt ein massiver Deich beide Auenwaldteile, welcher nördlich der Nordwestspitze des Auenwaldes nordwestlich von Słubice seine neugebaute Fortsetzung findet. Beide Auenwaldteile gehören offensichtlich zum 397,94 ha großem Rezerwat Łęgi koło Słubic (Naturschutzgebiet Łęgi bei Słubice).

http://westisthebest.pl/2256-westisthebest-rezerwat-legi-kolo-slubic

Es ist dringend zu empfehlen eine Deichrückverlegung zu prüfen, um beide Teile des schützten Auenwaldes wieder zu vereinen und der Oder wieder mehr Retentionsflächen zurückzugeben. Der ausgedeichte Teil des Auenwaldes weist zwar erfreulicherweise Qualmwasserstellen aus, aber das kann keine periodische Überflutung ersetzen.
Ferner scheint eine Vereinigung mit dem „rund 676 Hektar“ großen Naturschutzgebiet „Odertal Frankfurt-Lebus mit Pontischen Hängen“ sowie dem 676 ha großen FFH- Odertal Frankfurt-Lebus mit Pontischen Hängen sinnvoll zu sein.

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/nsg_odertal_frankfurt_lebus#

https://www.natura2000-brandenburg.de/projektgebiete/frankfurt-oder/odertal-frankfurt-lebus-mit-pontischen-haengen

Als Rahmen können zudem das FFH-Gebiet Legi Slubickie und das SPA Dolina Srodkowej Odry dienen.

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/ffoder/FFH-Raum-FF-k1-Uebersicht.pdf

Im Ergebnis der ca. zweistündigen Fahrradexkursion ergibt sich fortgesetzt für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das die Oder, ihre Aue und ihre Nebengewässer im Bereich der Städte Frankfurt (Oder) und Słubice von verschiedenen arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturbestandteilen geprägt sind, wozu Auenwälder, Auenwiesen, Feuchtgebiete, Röhrichtbereiche und Staudenflächen gehören. Diese Gebiete dienen zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten als Lebens- und Rückzugsraum sowie bilden die Hauptader für Biotop- und Grünverbünde entlang des Flusses, seiner Nebengewässer und ihrer Auen, aber auch in die urbanen Gebiete hinein, was gleichermaßen für Kalt- und Frischluft zutrifft. Die Hochwässer dienen der Durchfeuchtung, für genetischen Austausch und dienen der Veränderung an Fauna, Flora und Pilzwelt sowie der landschaftlichen Erscheinung. Dazu sind jedoch massive Rückgaben von Retentionsflächen durch Deichrückverlegungen und Rückbaumaßnahmen mit Bodenversiegelungen sowie eine arten- und kulturreiche Landwirtschaft mit umfassender Fruchtfolge und Bodenverbesserung erforderlich.
Zudem gilt es sofort durch den Rückbau der Wildzäune die Behinderung bzw. Verhinderung des Wildwechsels in der Aue zu beenden.
Ferner empfiehlt es sich die Auenwälder einer naturnahen, sukzessiven Verjüngung zu überlassen und daher forstwirtschaftliche Eingriffe, wozu auch Nachpflanzungen gehören, auszuschließen.

Für das gesamte Odergebiet regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin eine staaten- und länderübergreifende, wissenschaftliche Schutz- und Entwicklungskonzeption an.

Der gemäß 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet im Rahmen seiner Möglichkeiten seine Mitwirkung an und ruft die Bevölkerung zur Mitwirkung auf. Wer Interesse hat daran mitzuwirken, kann sich dazu an folgende zentrale Anschrift des AHA wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 16.11.2025

Fotos: Andreas Liste

AHA sieht dringende Notwendigkeit beim besseren Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft in der Gemeinde Teutschenthal!

Die Gemeinde Teutschenthal ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – von einer vielfältigen Struktur an Landschaft und Natur geprägt. Daher trägt nach Ansicht des AHA auch der Gemeinderat sowie die Gemeindeverwaltung eine sehr große Verantwortung für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft. Alleine die Lage der 84,23 km² großen Gemeinde zwischen den Fluss- und Auenlandschaften von Saale, Salza und Würdebach, dem Seengebiet des Mansfelder Landes sowie dem Lintbusch und der Dölauer Heide beinhaltet sehr viel ökologisches Potenzial im Einzelnen, im Gesamten sowie im Grün- und Biotopverbund. So gilt es nach Auffassung des AHA alles Erdenkliche zu tun, dass die Entwicklungs- und Gestaltungsplanungen der Gemeinde Teutschenthal auf diese Notwendigkeiten Rücksicht nimmt und sogar noch Erweiterungsräume schafft. Überlegungen des Landkreises Saalekreises Biotopverbundräume über die Laucha bis zur Salza, zum Würdebach, zur Saale, der Mansfelder Seenlandschaft sowie zum Lintbusch und Dölauer Heide zu schaffen bzw. zu entwickeln, gilt es mit den Möglichkeiten und Kapazitäten der Gemeinde Teutschenthal zu begleiten und zu unterstützen.
Des Weiteren hält der AHA eine klare Positionierung aller Verantwortlichen von Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt und den betroffenen Kommunen zu den Folgen des am 11.09.1996 erfolgten spontanen Pfeilerbruchs im westlichen Teil des Ostfeldes in der Grube Teutschenthal für dringend erforderlich, was auf einer Fläche von 2,5 km² zu einem dominoartigen Einbruch des gesamten Ostfeldes in Sekunden in einer Teufe von 620 bis 770 m verursacht und schlagartigen Deckgebirgsabsenkung um 0,5 m führte.
Die gegenwärtige Verfüllungspraxis der Grube Teutschenthal Sicherungsgesellschaft (GTS) Grube Teutschenthal erfüllt den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – jedoch mit sehr großer Sorge.
Eine Verwendung von Sonder- bzw. Giftmüll jeglicher Art ist eindeutig abzulehnen. Die Schächte sind wasserbeeinflusst und weisen auf dem Weg eine umfassende Reaktionsfähigkeit auf. Insbesondere die als Schadstoffe aufgeführten Oxide von Magnesium, Kalium, Natrium und Kalzium könnten in Verbindung mit Wasser zu Hydroxiden reagieren, welche starke und sehr umweltbelastende Basen entstehen lassen können. Auf Grund der Tatsache, dass das Wasser der Schächte auch in das Umfeld austritt ist mit umfassenden und nachhaltigen Belastungen der Umwelt einer Region zu rechnen, wo ca. 300.000 Menschen leben. Zudem belastet Abluft die Region, welche mit Ausstoß von giftigem Feinstaub einhergeht.
Aus diesen Gründen haben der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. vereinbart ihre Zusammenarbeit zu vertiefen und zu optimieren.
In dem Zusammenhang beschloss die Mitgliederversammlung des AHA am 03.09.2019 die damalige Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V. als kooperatives Mitglied aufzunehmen. Nunmehr hat sich aus der Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V. die Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. entwickelt. Für den AHA ist eine sehr große Freude und ebenso ausgeprägte Ehre auf dieser Art und Weise die verdienst- und verantwortungsvolle sowie fachlich fundierte und sehr engagierte ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit der Mitglieder der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. begleiten und unterstützen zu können.
Im Zusammenhang mit der Nutzung der Anlagen der Grube Teutschenthal Sicherungsgesellschaft (GTS) in der Salzstraße in Angersdorf unterstützt der AHA die fachlich fundierte und berechtigte Argumentation der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V., welche die massive und flächendeckende Gefährdung geißelt, die von der unvermindert fortgesetzten Einlagerung von Sonder- bzw. Giftmüll jeglicher Art ausgeht.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang mit aller Deutlichkeit darauf hin, dass der Abfluss des Wassers vom Grubengelände der GTS in Richtung Saale führt und dabei die dringende Gefahr der starken Kontaminierung von Wasser und Boden nicht nur in der Agrarlandschaft und den Auen von Saale und ihrer Nebengewässer existent ist, sondern auch in Richtung der Wohngebiete in Holleben, Angersdorf und Halle (Saale) besteht. Die Stadt Halle (Saale) kann es über das Vordringen von Qualmwasser bei Hochwasser treffen. Insofern muss klar sein, dass nicht nur das Gebiet der Gemeinde Teutschenthal bedroht ist, sondern auch saaleabwärts alle nachfolgenden Gebiete. Darüber muss Klarheit bestehen, weil ansonsten das Ausmaß der Bedrohungen einer unverantwortlichen und gefährlichen Fehleinschätzung unterliegt.

Dabei ist die Gemeinde Teutschenthal von vielfältigen und auch arten- und strukturreichen Landschaften und Naturbestandteilen geprägt. Hier sind insbesondere die Fluss- und Auenlandschaften von Saale, Salza und Würdebach mit Nebengewässern und Auen, das 8 ha große geschützte Landschaftsbestandteil „Weinbergholz“ sowie die Streuobstwiesen in der Saaleaue zu nennen.
Das Integrierte Gemeindliche Entwicklungskonzept (IGEK) der Gemeinde Teutschenthal, Stand: Juni 2022 weist auf Seite 81 unter Punkt 12.2 Natur- und Artenschutz folgende Schutzgebiete im Gemeindegebiet aus:

https://www.gemeinde-teutschenthal.de/de/integriertes-gemeindlichens-entwicklungskonzept-igek.html

https://www.gemeinde-teutschenthal.de/de/datei/anzeigen/id/19543,1195/2022-06-30_igek_teutsch_beschlussfassung.pdf

Gelb: Kiesabbaustätte
Rot: ehemaliges Militärgelände der Roten Armee – mit naturnaher, sukzessiver Entwicklung
Blau: ehemaliges Militärgelände der Roten Armee – mit Solarpark
Weinrot: Wegabschnitt für zweireihige Obstbaumallee
Gelb: Kiesabbaustätte
Rot: ehemaliges Militärgelände der Roten Armee – mit naturnaher, sukzessiver Entwicklung
Blau: ehemaliges Militärgelände der Roten Armee – mit Solarpark

Diese Ausgangssituation bietet unter Einbeziehung von gefluteten Restlöchern der ehemaligen Braunkohletagebaue wie „Langes Handtuch“ bei Teutschenthal und Pappelgrund, den Teichen in Richtung Wansleben am See, den Schlosspark Teutschenthal, der Bergbaufolgelandschaft in Amsdorf mit Asendorfer Kippe, der von der früheren Kies und Sand Köchstedt GmbH und nunmehrigen GfB Baustoffe GmbH, Teutschenthal betriebenen Kiessandabbaustätte sowie einer von punktuell und streifenförmig mit Gehölzen, Hochstauden und Wiesen durchsetzten Agrarlandschaft die Möglichkeit des Erhaltes und Entwicklung weiterer schützenswerter Natur- und Landschaftsbestandteile.

https://www.northdata.de/GfB+Baustoffe+GmbH,+Teutschenthal/Amtsgericht+Stendal+HRB+202147

Die dazu notwendigen und bestehenden Biotop- und Grünverbünde reichen dabei bis in die Städte Halle (Saale) und Bad Lauchstädt sowie in die Gemeinden Seegebiet Mansfelder Land, Salzatal und Schkopau. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besteht hier jedoch umfassendes Schutz- und Entwicklungspotential. Die Altlasten aus dem Salz,- Kohle- und Kiesabbau sind eine schwere und mahnende Bürde, welche es jedoch im Interesse der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften zu entwickeln gilt. Hier sind insbesondere die Seenlandschaften und Salzlandschaften zu nennen. Ferner mahnen sie alles zu unternehmen, dass keine neuen Umweltbelastungen hinzukommen, wozu Ausweitung und Neuschaffung neuer Bauflächen für Wohnen, Verkehr und Gewerbe. Ganz besonders sind ebenfalls die Planungen der Kies und Sand Köchstedt GmbH (KSK) zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse DK 0 im Kiessandabbau Köchstedt zu nennen.

https://www.gesetze-im-internet.de/depv_2009/DepV.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gibt klar und deutlich zu bedenken, dass jegliche Ablagerung von Abfällen eine standortfremde Beeinträchtigung und Schädigung von Umwelt, Natur sowie Landschaften und somit auch für die Qualität der Lebens- und Wohnstandorte der Menschen darstellt.
Dazu gehören die nie auszuschließende und dauerhaft drohende Gefahr für Luft, Boden und Wasser, die Einschränkung menschlicher Nutzungen sowie die immerwährende Beeinträchtigung des Landschafts- und Ortsbildes.
Jedoch zeigen Medienberichte, so u.a. die Mitteldeutsche Zeitung am 29.08.2024, Seite 18 auf, dass der Gemeinderat der Gemeinde Teutschenthal am 27.08.2024 einstimmig den Beschluss gefasst hat, der Beschlussvorlage – Aufstellungsbeschluss des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 36 „Innovationspark Mitteldeutschland Teil A“ zuzustimmen. „Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von etwa 42 ha

https://ratsinfo.kitu-genossenschaft.de/teutschenthal_bi/vo0050.asp?__kvonr=104446

https://ratsinfo.kitu-genossenschaft.de/teutschenthal_bi/getfile.asp?id=192063&type=do

https://ratsinfo.kitu-genossenschaft.de/teutschenthal_bi/getfile.asp?id=192058&type=do

Das bedeutet einen angedachten Flächenverbrauch von gesamt 42,00 ha – rund 43.000,00 m² = 4,3 ha sogenannte „Ausgleichsfläche“ = 37,70 ha. Darin sind Gebäude-, Verkehrs- und Stellplatzflächen mit einbezogen.
Betroffen ist dabei eine landwirtschaftliche Fläche mit einer Bodenzahl über 75 sowie laut Flächennutzungsplan Teutschenthal Anlage 4 – Bergbau – Vorentwurf 02/2023 zum Einzugsbereich „Steinsalze und Kalisalze einschließlich auftretender Sole, Formationen und Gesteine mit Eignung für behälterlose unterirdische Speicherung“, Nr. der Berechtigung: III-A-d/h-758/90/1043

https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de&stateId=84ae1d48-12cf-4642-ae1d-4812cf16422d

Ferner ist davon auszugehen, dass die angedachte Bebauung dieser Fläche zu einem weiteren Verlust einer Kaltluftentstehungsfläche führt. Dabei haben Kaltluftentstehungsgebiete eine sehr wichtige Funktion für eine positive klimatische Entwicklung.

https://www.staedtebauliche-klimafibel.de/?p=70&p2=6.2.1

Damit eng verbunden ist eine massive Einschränkung bestehender und potentieller Biotop- und Grünverbundräume.
Laut Planung sind 240 Stellplätze für PKW sowie mindesten 50 LKW-Stellplätze vorgesehen. Das bedeutet die Möglichkeiten von Fahrten im Umfang von ca. 480 PKW und 100 LKW, was bei Berücksichtigung von beispielsweise 255 Arbeitstagen im Jahr 2027 im Land Sachsen-Anhalt eine jährliche zusätzliche Fahrbelastung mit ca. 122.400 PKW- und ca. 25.200 LKW-Fahrten bedeuten kann. Eng damit verbunden sind Belastungen mit Abgasen, Feinstaub und Lärm sowie der bestehenden Verkehrstrassen.

https://www.arbeitstage.de/wie_viele_arbeitstage_im_jahr_2027_Sachsen-Anhalt.htm

Zudem verdeutlicht sich eindeutig, warum der Ruf nach der Landesstraße (L) 164n und der Bundesautobahn (BAB) 143 so groß war bzw. ist. Es geht darum neuen Kraftfahrzeugverkehr aufzunehmen. Diese nie bewiesene Mär von Verkehrsentlastungen der Region ist somit einmal mehr widerlegt.
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Der Bericht der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 06.11.2025, Seite 21 zeigt unter der Überschrift „Teutschenthal: XXXLutz hält an Projekt fest“, dass die Bedrohung für die unversiegelten Agrarflächen weiterhin existiert.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin, dass Vorhaben sofort und unwiderruflich zu beenden und dafür wertvolle Agrarfläche unverbaut zu erhalten und nachhaltig zu entwickeln.

Im Zusammenhang mit den vielfältigen Entwicklungen und Entwicklungsmöglichkeiten im Gemeindegebiet von Teutschenthal beabsichtigen Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen folgender Neujahresrundwanderung ihre Vorstellungen zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften im Exkursionsgebiet in der Gemeinde Teutschenthal zu erläutern und mit einer verantwortlichen und interessierten Öffentlichkeit zu diskutieren:

Samstag, den 10.01.2026, um 10.00 Uhr
Gemeinsame Neujahresrundwanderung mit der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. in Teutschenthal
mit folgender Route:
Eisenbahnhaltepunkt Teutschenthal Ost ► Würdebach ► Steinkistengrab in Köchstedt ► Kiessandabbau im Abbaufeld Köchstedt ► Querung des Würdebaches ► Eisenbahnhaltepunkt Teutschenthal Ost
Treff- und Endpunkt: Eisenbahnhaltepunkt Teutschenthal Ost
Dauer: ca. 3 Stunden

Wer mehr zu Inhalt und Aktivitäten der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und De-ponieregion Halle-Saalekreis e.V. erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kon-taktmöglichkeit: E-Mail-Adresse: verein@saalekreis-aufderkippe.de

Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Bewältigung der Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der sehr vielfältigen Umwelt, Natur und Landschaft zu unterstützen.
Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die interessierte Bevölkerung auf in der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. mitwirken.
Wer Interesse hat kann sich bitte an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 19.11.2025

Die Umwelt, Natur und Landschaft zwischen den Städten Raguhn-Jeßnitz, Bitterfeld-Wolfen, Südliches Anhalt und Zörbig bedarf eines umfassenden Schutzes!

Bekanntlich bilden intakte und lebendige Umwelt, Natur und Landschaften die besten Grundlagen für eine gesunde und nachhaltige Existenz des gesamten Lebens auf der Erde. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, dienen als Wasser- und Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit ebenfalls entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Ferner bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Der Mensch profitiert davon, indem er gesunde Räume zum Leben, arbeiten, ernähren, versorgen und erholen in Anspruch nehmen kann. Das erfordert aber einen sorgsamen und nachhaltigen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen unserer Umwelt, Natur und Landschaften.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es daher nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Überflutungsraum, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Erholungsraum für den Menschen. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – oft genug und immer wieder feststellen.
Dazu gehören ebenfalls die Natur- und Landschaftsräume der 124,00 km langen Vereinigten Mulde, der insgesamt ca. 59,00 km langen Fuhne, des 28,00 km langen Zörbiger Strengbaches sowie ihrer Auen, Nebengewässer und angrenzender Natur- und Landschaftsbestandteile.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Dabei sind insbesondere der Salegaster Forst, der Auenrestwald Wolfener Busch, der Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, die Brödelgrabeneinmündung, die Fuhnevogtei, das Quellgebiet der Fuhne mit Fuhnebifurkation und der Quellbusch zu nennen.
Die arten- und strukturreichen Auenlandschaften beispielsweise von Mulde, Fuhne und Zörbiger Strengbach dienen als Lebens- und Rückzugsraum für die umfassende Fauna, Flora und Funga, großräumige Biotop- und Grünverbundräume zwischen Saale und Mulde – aber auch in die Auen von Rieda und Zörbiger Strengbach – sowie nicht zuletzt als wertvolles Gebiet für einen sanften, umwelt-, natur- und landschaftsschonenden Tourismus darzulegen und Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Betreuung dieser wertvollen Natur- und Landschaftsbestandteile zu erläutern.
Alleine die Fuhne und ihre Aue sowie direkt angrenzender Gebiete ist im Gesamtraum sowie an einzelnen Standorten mit verschiedenen Schutzgebieten versehen. Im Gebiet der Städte Bitterfeld-Wolfen, Südliches Anhalt und Zörbig seien folgende Schutzgebiete genannt:

  • Landschaftsschutzgebiet „Fuhneaue“ – Größe 3.683,00 ha
  • FFH-Gebiet “Fuhnequellgebiet Vogtei westlich Wolfen“ (EU-Code: DE 4338-301, Landescode: FFH0127) – Größe ca. 48,00 ha
  • Naturschutzgebiet „Vogtei“ – Größe: 76,70 ha
  • Flächenhaftes Naturdenkmal „Graureiherkolonie im Reudener Busch“
  • Flächenhaftes Naturdenkmal Fuhnewiesen zwischen Löberitz und Zehmitz
  • Geschützter Landschaftsbestandteil „Fuhneaue“ – Größe: 29,5813 ha

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/PUBLIKATIONEN/Zeitschrift_fuer_Naturschutz_im_Land_Sachsen-Anhalt/Dateien/Beilagen/47_Jg_2010_N-LSA_SG-Karte_Beiheft.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg49

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Schutzgebiete-nach-Landesrecht/LSG/Dateien/TK/tk_lsg49.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/fuhnequellgebiet-vogtei-westlich-wolfen-.html?page=1&keyword=

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/fuhnequellgebiet-vogtei-westlich-wolfen

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/vogtei

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/ansichten_karten/karten/vogtei.pdf

https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/datei/anzeigen/id/13915,1247/glandschaftenaktuell.pdf

https://www.bitterfeld-wolfen.de/de/upload/Anlage_2_Naturschutz.pdf

https://www.bitterfeld-wolfen.de/de/upload/2_Beiplan_F-Naturschutz_001.pdf

Ferner hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits am 16.11.2013 beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt Ausweisung eines neuen ca. 130,00 ha großen Naturschutz- und Vogelschutzgebietes in der Fuhneaue zwischen Reuden und Salzfurtkapelle beantragt. Das zu schützende Gebiet, welches Gegenstand dieses Antrages ist, umfasst den Erlen-Eschenwald „Reudener Busch“ und ein ökologisch besonders wertvolles Teilstück der Fuhneniederung. Aus Sicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist eine Ausweisung des zu schützenden Gebietes als Naturschutz- und Vogelschutzgebiet „Fuhneniederung Reuden-Salzfurtkapelle mit dem Reudener Busch“ dringend geboten, um dieses ökologisch wertvolle Gebiet mit seiner großen Artenvielfalt an Tieren, Pflanzen und Pilzen ausreichend und zusammenhängend schützen zu können. Reaktionen, selbst eine ordnungsgemäße Eingangsbestätigung, seitens des Landesverwaltungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Anhalt Bitterfeld stehen noch immer aus.

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https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/09/Yahoo-Mail-Antrag-auf-Ausweisung-eines-Naturschutz-und-Vogelschutzgebietes-%E2%80%9EFuhneniederung-Reuden-.pdf

Auf Grund der umfassenden Schutzwürdigkeit der arten- und strukturreichen Umwelt, Natur und Landschaften im Gesamtraum der Städte Raguhn-Jeßnitz, Bitterfeld-Wolfen, Südliches Anhalt und Zörbig, welche insbesondere von Mulde, Fuhne und Zörbiger Strengbach, ihrer Auen, Nebengewässern und von angrenzenden Natur- und Landschaftsräumen geprägt ist, setzt sich Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seit seinem Gründungsjahr 1991 sehr vielfältig für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Gebiete ein. Dazu zählen insbesondere Exkursionen und Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna, das Erstellen von Konzeptionen und Stellungnahmen sowie darauf beruhend perspektivisch Arbeitseinsätze durch.
Dazu hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Jahr 2004 begonnen eine Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen zu bilden.
Angesichts der mit der großräumigen Ausprägung des Natur- und Landschaftsraumes in der Region der Städte Raguhn-Jeßnitz, Bitterfeld-Wolfen, Südliches Anhalt und Zörbig sowie der bereits seit Jahrzehnten in dem Gebiet stattfindenden vielfältigen Aktivitäten hat am 03.11.2025 die Mitgliederversammlung der im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beschlossen eine Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig zu bilden.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte somit den ökologischen Zusammenhang dieses Gebietes zum Ausdruck bringen und dazu eine Plattform für ehrenamtliche Interessenten anbieten, sich ehrenamtlich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung dieser arten- und strukturreichen Umwelt, Natur und Landschaft einzusetzen.
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf folgende Veranstaltungen im Jahr 2025 hin, wozu die interessierte Öffentlichkeit recht herzlich eingeladen ist.

In dem Monat November 2025 ist folgende ca. vierstündige Erfassung der Avifauna geplant:

Samstag, den 15.11., um 10.00Uhr
Erfassung der Avifauna des Salegaster Forstes im Winter

Samstag, den 29.11., um 10.00Uhr
Erfassung der Avifauna des Auenrestwaldes „Wolfener Busch“ im Winter

In dem Monat Dezember 2025 ist folgende ca. vierstündige Erfassung der Avifauna geplant:

Samstag, den 06.12., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Erlen-Eschenwaldes „Reudener Busch“ und des näheren Umfeldes im Winter

Samstag, den 13.12., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Salegaster Forstes im Winter

Samstag, den 20.12., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Auenrestwaldes „Wolfener Busch“ im Winter

  • Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
  • Die Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
  • Die Teilnahme an den Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Veranstaltungen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
  • Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung statt.
    Bitte melden Sie sich hierfür spätestens am Vortag bis 22.00 Uhr unter folgender Telefonnummer an: 0176 – 568 796 31.
    Auch für andere Veranstaltungen, wie z. B. Exkursionen, ist eine Anmeldung am Vorabend erforderlich.
  • Bitte bringen Sie ihre eigenes Feldglas/Spektiv mit. Leider können wir Ihnen keine diese Beobachtungsgeräte zur Verfügung stel­len. Das betrifft auch Klemmbretter.

Wer noch mehr zu den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in der Region der Städte Raguhn-Jeßnitz, Bitterfeld-Wolfen, Südliches Anhalt und Zörbig erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschriften:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig
c/o Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0176 – 568 796 31
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 14.11.2025

Initiative „Pro Baum“ hält wertschätzenden und nachhaltigen Umgang und Schutz von Gehölzen für dringend geboten!

Am Montag, dem 24.11.2025, findet mit dem 137., das elfte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2025 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten.
Das Treffen steht auch weiterhin im Zeichen des 20. Gründungstages der Initiative „Pro Baum“, welche ursprünglich am 11.05.2005 erfolgte.

Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Jedoch stellt die am 11.05.2005 gebildete Initiative „Pro Baum“ immer wieder fest, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen. Als Beispiel seien die Massenabholzungen am Gimritzer Damm/Heideallee, am Steintor, in der Mansfelder Straße, an der Hangfläche von Unterberg und Kapellengasse, am Universitätsring etc. genannt. Gegenwärtig bedroht sind u.a. weitere Gehölzbestände am Ufer des Hufeisensee für asphaltierte Wege und anderen Ausbauaktivitäten sowie im Zuge des angedachten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“.
Hinzu kommen immer wieder Fällungen von Privatpersonen und -organisationen, welche es nicht so genau und wichtig nehmen mit dem Gehölzschutz.
Dazu zählt auch der unachtsame Umgang mit der Rosskastanie auf der Fläche zwischen Mansfelder Straße und Tuchrähmen, welche in Folge eines Sturms in der vergangenen Aprilwoche etwa ein Viertel der Krone verloren hat. Ein entscheidender Grund ist der Bestand als ungeschützter Solitärbaum. Hier bekräftigt die Initiative „Pro Baum“ den dringenden Vorschlag an dem Standort inmitten der Stadt Halle (Saale) und im Einzugsgebiet der Saaleaue die Entwicklung bzw. Errichtung eines Parks mit Wiesen, Gehölzbeständen und Aufenthaltsmöglichkeiten anzugehen und zu verwirklichen. Eine ökologische und städtebauliche Aufwertung ist damit garantiert.
Darüber hinaus hält die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bzw. verstärkt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den halleschen Gehölzbestand für dringend erforderlich, welche zum Beispiel den aktuellen Bestand und Zustand, Maßnahmen zu deren Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung, die Einbindung der Bevölkerung und Stadtgesellschaft sowie die Erstellung einer darauf abgestellten Gehölzschutzsatzung im Blick haben muss. Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt fungieren.
Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei.
Ebenfalls als Thema ist der Inhalt der Presseerklärung „Initiative „Pro Baum“ hält Schutz und nachhaltige Entwicklung des Reichardts Garten für dringend geboten!“ vorgesehen.

Im Rahmen ihres 137. Treffen am Montag, dem 24.11.2025, beabsichtigt die Initiative „Pro Baum“ ebenfalls Pläne und Entwicklungen zur Dölauer Heide, in Halles Saaleaue, Halle-Tornau sowie Vorschläge zu Pflanzungen von Bäumen in der Stadt Halle (Saale) vom 01.05.2023 und 11.07.2025 zu thematisieren.

In dem Zusammenhang sei bereits jetzt auf folgende Fahrradrundexkursion gemeinsam mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hingewiesen:

Freitag, den 29.05.2026 Fahrradrundexkursion durch Halles zentraler Saaleaue mit folgender Route:
Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße ► Steinmühlenbrücke ►entlang des Mühlgrabens ► Würfelwiese ► Pfälzer Ufer ► Franz-Schubert-Straße ► Mühlpforte ► Robert-Franz-Ring ► Mansfelder Straße ► Salinehalbinsel ► Kotgraben ► Sophienhafen ► Hafenstraße ► Teil Altverlauf Wilde Saale ► Mündungsgebiet des Roßgrabens in die Saale ►Sandanger ► Peißnitzinsel/Südspitze/Gimritzer Park ► Peißnitzinsel/Zentralteil ► Peißnitzinsel/Nordteil ► Ziegelwiese ► Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Treff: 17.00 Uhr Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Die Initiative „Pro Baum“ möchte zudem mit weiteren Veranstaltungen auch im Jahr 2025 für das Thema Schutz, Erhalt, Entwicklung und besseren Umgang werben und dazu die interessierte Bevölkerung, aber auch Politik und Verwaltungen ansprechen und einladen. Dazu sind im Jahr 2025 folgende Veranstaltungen geplant.

I. Versammlungen

jeweils 19.00 Uhr im Reformhaus, Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale), am Montag, dem

24.11.2025 – 15.12.2025

Ferner steht die Veranstaltungsplanung für das Jahr 2026 auf der Tagesordnung.
In dem Zusammenhang ruft die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.

Das elfte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2025 am 24.11.2025 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

II. Kontakt:

Wer mehr zu den Aktivitäten der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste, Gartenbauingenieur
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 13.11.2025

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