Samstag, den 06.09., um 10.00 Uhr Exkursion durch das LSG Dölauer Heide zum Thema: „Erkenntnispfad durch die Dölauer Heide“ Treffpunkt: Gaststätte Waldkater, Halle (Saale) Dauer: ca. 4 Stunden
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, dem 06.09.2025, eine ca. vierstündige Exkursion durch das Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide zum Thema: „Erkenntnispfad durch die Dölauer Heide“ durch. Im Rahmen der Exkursion beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Vorstellungen zum Schutz und zur Entwicklung der Dölauer Heide sowie in dem Zusammenhang Möglichkeiten der Umweltbildung darzulegen. Damit verbunden möchte der AHA seine konzeptionellen Überlegungen zu einem „Erkenntnispfad durch die Dölauer Heide“ der Öffentlichkeit vorstellen und erläutern. In dem Zusammenhang ist vorgesehen, dass der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Überlegungen darlegt, welche in ein Gesamtwegekonzept für die Dölauer Heide abzielt, um zum einem das ca. 740,00 ha = 7,4 km ² große Landschaftsschutzgebiet mit seinen Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen im Rahmen eines umwelt- und naturschonenden Tourismus nachhaltig erlebbar zu entwickeln sowie andrerseits aber auch größere zusammenhängende nicht betretbare Natur- und Landschaftsräume zu schaffen. Darüber hinaus gilt es die derzeitige forstwirtschaftliche Praxis aufzugeben, welche auf umfassende Abholzungen abzielt und dem Waldgebiet zu wenig Raum zur eigenen Entwicklung lässt. Dafür ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung eines entsprechenden Schutz- und Entwicklungskonzeptes mit integriertem Tourismuskonzept und neuem Wegeplan erforderlich. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte auch bei der Gelegenheit seine Positionen, zur ggf. angedachten Wiederbelebung der einst am 01.10.2002 eingestellten S-Bahnverbindung bis Halle-Dölau darlegen. Ebenfalls als Thema ist die Bebauung im Gelände zwischen Heideweg/Am Waldrand, welche entgegen ökologischer, hydrologischer und städtebaulicher Vernunft sowie fachlich fundierten Bürgerprotesten Umsetzung fand. In dem Blickfeld gesehen gehört dazu ferner die Aufzeigung von Möglichkeiten der Mitwirkung sowie die damit verbundene Darstellung der Aktivitäten der ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe Dölauer Heide/Lintbusch. Treff ist 10.00 Uhr vor dem Eingang zur Gaststätte Waldkater
Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat immer wieder deutlich seine Sorgen zu den Aktivitäten zur Errichtung von zwei hochmodernen Halbleiterfabriken auf einer Agrarfläche zwischen der Bundesautobahn 14 und dem Seerennengraben in den Gemarkungen der Landeshauptstadt Magdeburg, der Stadt Wanzleben-Börde und der Gemeinde Sülzetal geäußert. Dabei war vorgesehen eine sehr wertvolle Agrarfläche im Umfang von einst 450,00 ha und später 1.127,00 ha in Anspruch zu nehmen.
Abgesehen von der Zunahme von Ziel- und Quellverkehr durch Kraftfahrzeuge aller Art, drohten weitere wertvolle Ackerflächen mit Bodenwertzahlen bis zu 90 und mehr bedroht. Bereits die Reduzierung der Vielfalt der Ackerbaukulturen von einst 25,00 verschiedenen Ackerkulturen auf etwa 6 – 7 Ackerkulturen haben zu erheblichen Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt, Humusneubildung somit Verarmung des Landschaftsbildes geführt. Gut strukturierter, humusreicher Boden dient als Lebensraum eines regen Bodenlebens sowie zudem des Gasaustausches, der Speicherung von Wasser und Nährstoffen. Verbau, falscher Einsatz von Landtechnik, monokultureller Anbau von Humuszehrern und eng damit verbundener übermäßiger Einsatz von mineralischem Dünger, Pestiziden und Gülle sorgen für eine Schädigung bis hin zum Totalverlust seiner dringend notwendigen, vielfältigen Funktionen zur Ernährung der Bevölkerung und Versorgung mit weiter zu verarbeitenden Rohstoffen sowie in Landschaft, Natur und Umwelt. Zudem erfolgt eine massive Schädigung bzw. Verluste von Schicht- und Grundwasser. Ferner kann die Agrarfläche als Entwicklungsraum für den Seerennengraben dienen, welcher im Bereich des Zusammenflusses mit dem Röthegraben den Ausgangspunkt der Sülze bildet sowie Bestandteil des ca. 77,00 ha großen FFH-Gebiet “Sülzetal bei Sülldorf“ (EU-Code: DE 3935-301, Landescode: FFH0051) und des 23,00 ha großen Naturschutzgebietes „Salzstellen bei Sülldorf“ darstellt.
Ferner gilt das Agrargebiet als wichtiger Raum in der weiteren Nachbarschaft zum 94,00 ha großen Landschaftsschutzgebiert „Fauler See“ östlich der Bördestadt Wanzleben-Börde zu betrachten.
Dabei kommt dem Salzbach Seerennengraben noch wichtige Funktionen als Lebens- und Rückzugsraum für besondere Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sowie als Biotop- und Grünverbundraum zu. Darüber hinaus zählt die Agrarfläche zum Lebensraum des Feldhamsters. Bekanntlich besitzt der Feldhamster den Status „streng zu schützende Tierart von gemeinschaftlichem Interesse“ gemäß des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Ferner ist bekannt, dass ein wesentliches Ziel der FFH-Richtlinie in der die Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes der dort gelisteten Arten und Lebensräume besteht. So haben gemäß Artikel 11 der FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten den Erhaltungszustand der in Artikel 2 genannten Arten und Lebensräume zu überwachen. Über die Ergebnisse der Überwachung ist gemäß Artikel 17 durch die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre ein Bericht zu erstellen. Der Erhaltungszustand wird in Artikel 1 näher spezifiziert. An der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zudem, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind.
In dem Zusammenhang sei zudem erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
Nunmehr hat INTEL endlich erklärt, das Vorhaben zu beenden. Somit ergibt sich nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Möglichkeit diese wertvolle Agrarlandschaft frei von Bebauung zu halten und alternativ entwickeln zu lassen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt daher seine Forderung, dass die Agrarfläche im Dreieck der Landeshauptstadt Magdeburg, der Stadt Wanzleben-Börde und der Gemeinde Sülzetal von jeglicher Bebauung freizuhalten ist und stattdessen dort eine vielfältige Agrarnutzung mit Mehrung von Gehölz-, Wiesen- und Staudenflächen stattfinden muss, um eine Erhaltung und Verbesserung der Agrarlandschaft als Lebens- und Rückzugsraum von Fauna, Flora und Funga, Kaltluftentstehungsgebiet, Wasserrückhalteraum, Teil eines umfassend weiter zu entwickelnden Biotop- und Grünverbundraum im Einzugsgebiet von Sülze, Seerennengraben und Fauler See sowie nicht zuletzt als qualitativ hoher Lebens- und Erholungsraum – insbesondere der hier lebenden und arbeitenden Menschen – gewährleisten zu können.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein sofortiges Ende und Rückbau aller bisher getätigten Baumaßnahmen. Zudem gilt es öffentlich zu prüfen und aufzuarbeiten, inwieweit unzulässige Verquickungen zwischen Politik und Verwaltungen des Bundes, des Landes Sachsen- Anhalt sowie der drei betroffenen Kommunen einerseits und dem Intel-Management und Pat Gelsinger andrerseits bestanden hatte bzw. weiter bestehen. Das der sachsen-anhaltinische Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff (CDU) und der nunmehr frühere Intel-Chef Pat Gelsinger auch sehr privat miteinander aktiv sind, haben zahlreiche Medien immer wieder berichtet. Dabei gehören angemessener Abstand von öffentlich finanzierter Politik und Verwaltungen zu derartigen Managern zu den absoluten Notwendigkeiten, um objektiv und sachlich Abwägungen treffen zu können. Insbesondere, wenn das der Landesregierung Sachsen-Anhalts unterstellte Landesverwaltungsamt die Planungsverfahren durchführte und über das Ergebnis zu entscheiden hatte. Dass dies nicht geschehen sein kann, lässt sich u.a. aus den einst erteilten Vorgenehmigungen ableiten.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht daher nicht nur eine umfassende und öffentliche Aufarbeitung dringend geboten, sondern ebenfalls die geplante und schon begonnene Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft sofort zu beenden und stattdessen alternative Entwicklungen zu ermöglichen.
Ferner möchte der AHA Interessenten gewinnen, in seiner im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Arbeitsgruppe Feldökologie mitzuwirken, um ebenfalls für eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft aktiv sein zu können. Wer daran Interesse hat bitte sich an folgende zentrale Anschrift zu wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Mit fortgesetzter sehr großer Sorge betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin die verstärkten Aktivitäten zur Errichtung eines Gefängnisneubaus auf 17,00 ha wertvollem Ackerboden in Halle-Tornau im Bereich zur Bundesautobahn 14. Vielfältige, dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorliegenden Informationen zu Folge, hat hier die Regierung des Landes Sachsen-Anhalt offenbar noch nicht einmal die Mitglieder des Landtages im Vorfeld der skandalösen Baupläne ordnungsgemäß und vollständig informiert. Laut Medienberichten, u.a. der Mitteldeutschen Zeitung vom 24./25.08.2024, Seite 17 hatten zwischenzeitlich umfassende Baggerarbeiten auf dem Feld stattgefunden. Auch diese massiven uns zerstörerischen Arbeiten fanden ohne Abstimmung mit dem Landtag sowie mit dem Stadtrat und der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) statt. Dieses fortgesetzte bzw. verschärfte Vorgehen zeigt wieder einmal auf, was die schwarz-rot-gelbe Landesregierung Sachsen-Anhalts von echter Demokratie und Transparenz hält. Ferner ist das ein weiterer Vorgeschmack darauf, wie die unter dem Vorwand des „Bürokratieabbaus“ voranschreitende Entmündigung der Bevölkerung aussieht. Daran ändert keinesfalls der vom halleschen Stadtrat im Rahmen seiner Sitzung vom 30.10.2024 unter TOP Ö 8.8 gefassten Entscheidung „Bebauungsplan Nr. 217 Sondergebiet Justizvollzugsanstalt Halle, Posthornstraße – Aufstellungsbeschluss“
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 217 Sondergebiet Justizvollzugsanstalt Halle, Posthornstraße – Aufstellungsbeschluss – Quelle: Google
Ein Neubau an dem Standort bedeutet garantiert die Zerstörung eines entlang der Posthornstraße bestehenden Biotopes mit Gehölzen und Stauden. Dieser Grünbereich ist nach eigenen Messungen ca. 339,05 m lang sowie zwischen ca. 28,40 m und ca. 195,93 m breit sowie umfasst eine Gesamtfläche von ca. 25.732,24 m² = ca. 2.57 ha. Rechnerisch sind das ca. 15,12 % der Gesamtplanungsfläche. Abgesehen von der Bedrohung des ebengenannten Biotopes, einer zu befürchtenden Belastung des Landschafts- und Stadtbildes sowie der Zunahme von Ziel- und Quellverkehr durch Kraftfahrzeuge aller Art, sind weitere wertvolle Ackerflächen mit Ackerzahlen bis zu 90 und mehr bedroht.
Bereits die Reduzierung der Vielfalt der Ackerbaukulturen von einst 25,00 verschiedenen Ackerkulturen auf etwa 6 – 7 Ackerkulturen haben zu erheblichen Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt, Humusneubildung somit Verarmung des Landschaftsbildes geführt. Gut strukturierter, humusreicher Boden dient als Lebensraum eines regen Bodenlebens sowie zudem des Gasaustausches, der Speicherung von Wasser und Nährstoffen. Verbau, falscher Einsatz von Landtechnik, monokultureller Anbau von Humuszehrern und eng damit verbundener übermäßiger Einsatz von mineralischem Dünger, Pestiziden und Gülle sorgen für eine Schädigung bis hin zum Totalverlust seiner dringend notwendigen, vielfältigen Funktionen zur Ernährung der Bevölkerung und Versorgung mit weiter zu verarbeitenden Rohstoffen sowie in Landschaft, Natur und Umwelt. Zudem erfolgt eine massive Schädigung bzw. Verluste von Schicht- und Grundwasser. Zudem dienen Ackerflächen als Kaltluftentstehungsgebiete. Bei einer derartigen Bebauung ist nicht nur mit Totalverlust als Kaltluftentstehungsgebiet zu rechnen, sondern von der Entstehung einer neuen Wärmeinsel auszugehen. Beide klimatischen Faktoren haben mehr oder minder Auswirkungen auf die nähere und fernere Umwelt. Dabei kann die Agrarfläche als Entwicklungsraum für eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft mit vielfältigen Anbaukulturen, Feldgehölzen sowie Wiesen- und Staudenbereichen dienen. Es reicht nicht aus Verluste von Artenvielfalt und -strukturen sowie Landschaftsverarmungen festzustellen, sondern nun gilt es endlich dem entgegenzusteuern. Das Gebiet kann zudem noch mehr Bedeutung in einem Biotop- und Grünverbund zwischen Götsche, Fuhne, Rieda und Reide sowie Petersberg mit Bergholz, Abatassinenberg, Streuobstwiese in Brachstedt und Burgstetten erhalten. Der angedachte Neubau zerstört also nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft sowie Lebens- und Wohnqualität vor Ort, sondern hat eine regionale Auswirkung und in der Summe mit anderen baulichen Eingriffen auch darüber hinaus.
An der Stelle sei zudem darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
Ferner ist davon auszugehen, dass die angedachte Bebauung dieser Fläche zu einem weiteren Verlust einer Kaltluftentstehungsfläche führt. Dabei haben Kaltluftentstehungsgebiete eine sehr wichtige Funktion für eine positive klimatische Entwicklung.
Damit eng verbunden ist eine massive Einschränkung bestehender und potentieller Biotop- und Grünverbundräume.
Mit wahrer Demokratie, sorgsamem Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft hat ein derartiges Agieren und Handeln nichts zu tun.
Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. hat in seinem Schwarzbuch 2024/25 unter der Überschrift „Unausgegorene Planung für Millionenknast Planungsdesaster und ewige Mietzahlungen für Großgefängnis“ ein zu Recht vernichtendes Urteil über das Skandalprojekt gefällt.
Räumlich gesehen steht zudem für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf jeden Fall fest, dass es mögliche Prüfungen neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten, Biotop- und Grünverbundräumen, Kaltluftentstehungsgebieten und -korridoren sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können. Insofern kann für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – keinesfalls eine Alternativplanung für die BAB 143 in Form von Nord- oder Südtangenten akzeptabel sein. Alternativ gilt es endlich eine moderne, umweltfreundliche Verkehrspolitik zu orientieren, welche auf Verkehrsvermeidung bzw. auf verstärkte Nutzung des Schienenverkehrs orientiert. Gerade der mitteldeutsche Raum ist traditionell von einem dichten Schienennetz geprägt, welches nicht nur zu erhalten, sondern wieder auszuweiten gilt. Ferner hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – es für dringend erforderlich, dass auch die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenken. Darüber hinaus sollten sich die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen. Die gegenwärtigen Gefahren für Umwelt, Natur und Landschaft auf Grund einer fortgesetzten veralteten Verkehrspolitik erfordern auch ein massives Engagement zum Schutz, Entwicklung und Erhalt der Auen von Saale und Götsche im Stadtgebiet von Halle (Saale) und dem angrenzenden Saalekreis sowie des Gebietes von Aschedeponie Sennewitz über Seebener Busch bis Mötzlicher Teiche. Daher begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin das Ende der Planungen zu einem Gewerbegebiet Tornau/Oppin. In dem Zusammenhang beabsichtigte man offenbar eine 175,00 ha große Ackerfläche komplett neu zu versiegeln. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bleibt jedoch auch in der Zukunft wachsam. Diese wertvollen Ackerflächen mit Bodenwertzahlen zwischen 75 und 80 gehörten zu DDR-Zeiten zum Obstanbaugebiet des Volkseigenen Gutes (VEG) Tornau-Prussendorf und waren fast ausschließlich mit Äpfeln bestanden.
Quelle: Aktualisierte Kurzfassung zur Machbarkeitsuntersuchung Entwicklung und Erschließung eines großflächigen Industrie- und Gewerbegebietes in Halle-Tornau aus dem Jahr 2018
In dem Blickpunkt betrachtet weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Pläne des halleschen Oberbürgermeisters Dr. Alexander Vogt zurück, derartige Vorhaben auf die Feldflur in Halle-Tornau zu verlagern, wo die skandalösen Planungen zu einem „Sondergebiet Justizvollzugsanstalt Halle, Posthornstraße“ stattfindet. Offensichtlich hat sich der hallesche Oberbürgermeister zum Ziel gesetzt, komme was wolle, das Feld in Halle-Tornau unbedingt zu verbauen. Dabei lässt der Mann wieder einmal konzeptionelle und ökologische Unvernunft erkennen. Wie unterschiedlich die hallesche Politik derartige inakzeptablen Vorschläge des halleschen Oberbürgermeisters bewerten, zeigen beispielsweise die typisch umweltfeindlichen Äußerungen der FDP und die eher mittragbare Stellungnahmen von Bündnis/Die Grünen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt daher seine Forderung, dass auch die Ackerfläche in Halle-Tornau im Bereich der Posthornstraße und Umfeld von jeglicher Bebauung freizuhalten ist und stattdessen dort eine vielfältige Agrarnutzung mit Mehrung von Gehölz-, Wiesen- und Staudenflächen stattfinden muss, um eine Erhaltung und Verbesserung der Agrarlandschaft als Lebens- und Rückzugsraum von Fauna, Flora und Funga, Kaltluftentstehungsgebiet, Wasserrückhalteraum, Teil eines umfassend weiter zu entwickelnden Biotop- und Grünverbundraum im Einzugsgebiet von Seebener Berg-, Gehölz- und Agrarlandschaft, Saale, Götsche, Reide und Rieda sowie nicht zuletzt als qualitativ hoher Lebens- und Erholungsraum – insbesondere der hier lebenden und arbeitenden Menschen – gewährleisten zu können.
Die fortgesetzt drohende alternative Errichtung einer Justizvollzugsanstalt (JVA) in Weißenfels-Langenfeld, wie die Informationsveranstaltung „wird Weißenfels JVA-Standort?“ am 17.03.2025 aufzeigte, zeugt ebenfalls von einer fehlenden agrarischen und ökologischen Verantwortung im Land Sachsen-Anhalt.
In der Veranstaltung, an welcher u.a. ebenfalls der Minister der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Michael Richter (CDU) teilnahm, führten der Oberbürgermeister der Stadt Weißenfels Martin Papke (CDU) sowie der Leiter des Fachbereichs Technische Dienste und Stadtentwicklung der Stadt Weißenfels Clemens Bumann zum Beispiel an, dass geplant ist in der Stadt Weißenfels, Stadtteil Langenfeld eine Fläche im Umfang von 24,00 ha zur Verfügung zu stellen. Eine Restfläche im Umfang von ca. 10,00 ha möchte man für Gewerbeansiedlungen nutzen. Im vom Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am 13. Dezember 2012 beschlossenen und mit Bescheid vom 09.04.2013 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt genehmigten Flächennutzungsplan der Stadt Weißenfels ist diese Ackerfläche als „Gewerbepark Am Sandberg“ ausgewiesen.
Im „Flächennutzungsplan Weißenfels, Beschluss 13.12.2012, Begründung mit Umweltbericht“ ist auf Seite 123 unter Punkt 2.2.3.2 Gewerbliche Bauflächen Ortschaften, Langendorf dazu folgendes vermerkt, Zitat:
„02-G4 Im Nordosten der Gemarkung, etwa 400 m von der Autobahn-Anschlussstelle Weißenfels entfernt, befindet sich der geplante „Gewerbepark Am Sandberg“. Das um 1991 begonnene Bebauungsplanverfahren für dieses Gebiet gestaltete sich kompliziert. Anfang der 90er Jahre wurde das Verfahren deshalb nicht weiter fortgeführt. Nach mehreren Abstimmungen mit den Behörden wurde ein Konsens dahingehend gefunden, dass das Gewerbegebiet „Am Sandberg“ im FNP 2004[22] weiter als geplanter Standort ausgewiesen wird. Unter Bezugnahme auf den FNP Langendorf wird die gewerbliche Planungsfläche 02-G4 „Am Sandberg“ auch bei der Neuaufstellung des FNP Weißenfels dargestellt. 02-G4 Die geplante gewerbliche Baufläche 02-G4 befindet sich in der Trinkwasserschutzzone des Langendorfer Stollens. Es wird deshalb auf die planungsrechtlichen Hinweise verwiesen, die bezüglich der Planung gewerblicher Bauflächen in Trinkwasserschutzgebieten zu der Planungsfläche 01-G 22 oben dargestellt sind.“, Zitat Ende
Bei der insbesondere im Norden, Nordosten, Osten, Südosten sowie im Südwesten von mehr oder minder von Feldgehölzen eingerahmten Agrarfläche handelt es sich um ein feldökologisch sehr entwicklungsfähigen Landschaftsraum. Dazu zählen die Nutzung mit zahlreichen Agrarkulturen mit vielfältiger Fruchtfolge sowie der Schutz und Erhalt bestehender und sukzessiver Ausweitung von weiteren Feldgehölzen, Stauden- und Wiesenflächen. Das Land Sachsen-Anhalt, Geologie, Bergbau und Rohstoffe, Bodendaten Sachsen-Anhalt, Boden-Potenziale sowie der Agraratlas des Landes Sachsen-Anhalt 1996, letzte Seite der Tabelle 30 weisen für das Planungsgebiet bzw. für die Stadt Weißenfels Ackerzahlen von 71 – 75 aus.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verdeutlicht sich, dass die Agrarflächen in Halle-Tornau und in Weißenfels-Langendorf, Sandberg nicht als Baustandorte geeignet sind. Hier gilt es eher vielfältige, arten- und strukturreiche Agrarlandschaften zu entwickeln. Daher sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die angedachten Bauvorhaben in Halle-Tornau oder in Weißenfels-Langendorf, Sandberg als sehr kritisch an und hält es aus obengenannten Gründen für dringend erforderlich, endlich und ersatzlos von den Vorhaben Abstand zu nehmen. Zudem gilt es im Interesse der Wasserversorgung sorgsam und verantwortungsvoll mit Trinkwasserschutzzonen umzugehen. Dabei sind diese Gebiete nicht nur vor Verunreinigungen zu schützen, sondern ebenfalls die Entstehung von Trinkwasser zu ermöglichen. Bei Überbauung bzw. Bodenversiegelung bestehen dahingehend nur noch eingeschränkte Möglichkeiten. Daher ist es dringend geboten in einer Trinkwasserzone u.a. Verbauungen zu unterlassen und nachhaltige Agrarnutzung vorzunehmen.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist dieses unwürdige Gezerre zwischen den Städten Halle (Saale) und Weißenfels erschreckend, weil hier nicht nur die Zerstörung und Beeinträchtigung von entwicklungsfähiger Agrarlandschaften im Raum stehen, sondern ein intransparentes und undemokratisches Vorgehen der Regierungskoalition aus CDU, SPD und FDP des Landes Sachsen-Anhalt noch Anerkennung und Aufwertung erhält. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – diese unsäglichen Aktivitäten zur Errichtung einer Justizvollzugsanstalt (JVA) einzustellen und die Nutzung von bestehenden Bebauungen zu prüfen. Ferner sind alle Planungen zur alternativen bzw. parallelen Nutzung als Gewerbegebiet unwiderruflich zu beenden. In dem Zusammenhang sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit mit seiner im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Arbeitsgruppe Feldökologie ein Plattform für Interessenten zu schaffen, um in den konkreten Fällen, aber auch generell, für arten- und strukturreiche Agrarlandschaften aktiv zu sein. Bei Interesse an weiteren Informationen bzw. Mitarbeit, bittet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sich an folgende zentrale Anschrift zu wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Die Kosten, welche die Autobahn GmbH des Bundes dem Staatshaushalt in Rechnung stellen wird, belaufen sich nun auf rund 1,2 Milliarden Euro. Am 23. Juli wurde bekannt (lt. Mitteldeutscher Zeitung vom 23.7.25; https://www.mz.de/lokal/halle-saale/autobahn- baustopp-a143-ausbau-westumfahrung-finanzierung-4087136), dass das Verkehrsministerium einer von den Baufirmen geforderten Erhöhung der Kosten zugestimmt hat.
Der letzte Stand der Kosten waren 725 Millionen im Jahr 2024. Zusammen mit den zusätzlich zugesagten 450 Millionen ergibt das die abenteuerliche Summe von 1175 Millionen Euro.
Für nur 12,7 km entspricht das 93 Millionen Euro je Kilometer, oder 93.000 Euro für jeden Meter.
Im Preis je Meter würde die A143 damit wahrscheinlich zur teuersten Autobahn Deutschlands im Flachland und außerhalb einer Stadt (teurer sind nur Tunnel im Bergland und Stadtautobahnen) – sollte sie jemals fertiggestellt werden.
Über die genaueren Gründe des Kostenanstieges haben sich Autobahn GmbH und Baufirmen wenig geäußert. Es scheint, als würde eine Forderung an den Staatshaushalt und damit an unser aller Wohlstand umso weniger erklärt werden müssen, je dreister und höher sie ist. Verwiesen wurde auf erhöhte Kosten beim Brückenbau. Es kann jedoch nicht sein, dass eine einzelne Brücke so falsch geplant wird, dass die Kosten sich vervielfachen.
Es ist kein Geheimnis, dass die alten Bergwerke, welche bis ins 19. Jahrhundert gegraben wurden, eine Kostenfalle sind: Der fertiggestellten Autobahn 143 droht ein Absacken des Bodens, denn er wird ihrem Gewicht nicht standhalten können. Bereits 1996 erschütterte ein Erdbeben Halle Neustadt. „In der Grube Teutschenthal waren in 700 Metern Tiefe Hohlräume zusammengebrochen und hatten einen Gebirgsschlag ausgelöst. Auf der Richterskala wurde ein Wert von 4,8 gemessen. Die Schäden wurden später auf rund 6 Millionen Euro geschätzt.“ (https://dubisthalle.de/vor-23-jahren-der-gebirgsschlag-von-teutschenthal)
Die Bergwerke unter der Baustelle der A143 werden seit mindestens einem Jahr mit Zement ausgegossen. Das heißt, man pumpt flüssigen Zement in die Stollen und hofft, dass sie irgendwann vollgefüllt sind. Das ist sehr teuer. Die Planer der A143 geben an, von den Bergwerken und deren Ausmaß überrascht zu sein. Anderenfalls hätten sie sich strafbar gemacht, da die Kosten für die Bergwerkssicherung bei der Planung nicht berücksichtigt worden sind. Die Behauptung, man habe von den Bergwerken nichts gewusst, ist lächerlich. Die Planer bezichtigen sich damit selbst der Lüge bzw. der Unfähigkeit. Es zeugt von Inkompetenz bei einem Projekt dieser Größenordnung nicht ein einziges Mal die vorliegenden historischen Karten über die Stollen zu konsultieren. Auch in den Dörfern entlang der Trasse ist das Vorhandensein der Schächte durch Hinweisschilder für jeden ersichtlich.
Das derzeit beim Bau der A143 angewandte Verfahren des Verfüllens eines unbekannt großen unterirdischen Hohlraums scheiterte bereits beim Bleßbergtunnel in Südthüringen, der für die neue ICE-Strecke Nürnberg- Erfurt gebaut wurde. Auch damals wurden Unmengen an Beton in den Boden gepumpt. Jedoch versackte der Beton immer wieder völlig wirkungslos in der Höhle. Der Versuch, den Hohlraum zu verfüllen, wurde schließlich aufgegeben. Wie groß der zu verfüllende Hohlraum unter der A143 ist, weiß wahrscheinlich niemand. Wenn die Baufirmen, Planer und die Autobahn GmbH es wissen, mögen sie es publik machen. Da dies unterbleibt, gehen wir davon aus, dass sie es nicht wissen.
Nach den am 23.7.2025 zusätzlich angesetzten 450 Millionen Euro droht also eine weitere, enorme Kostenexplosion.
Die Gegenseite wirft uns, den Umweltverbänden und der Bürgerinitiative Saaletal, regelmäßig vor für die seit nunmehr 35 Jahren eingetretenen Kostensteigerungen wesentlich verantwortlich zu sein. Zum einen ist diese Aussage falsch, weil die Kosten bei Null gelegen hätten, wenn Umweltrecht beachtet worden wäre: Dann wäre nämlich die A143 weder geplant noch gebaut worden! Schlechte Planung und Unfähigkeit der Baufirmen und Planer sind die Hauptkostentreiber; nicht der Umweltschutz.
Wir fordern den sofortigen Abbruch der Arbeiten. Die neu hinzugekommenen 450 Millionen Euro reichen aus, um die Schäden an Flora, Fauna und Landschaft wenigstens teilweise zu beheben. Zudem können mit dem gesparten Geld ÖPNV, Fuß- und Radverkehr in Halle und Saalkreis wesentlich verbessert werden. Die A143 würde Halle so wenig von Autos entlasten, wie es die A14 bei Halle, und Ringautobahnen bei anderen Städten getan haben. Auch Leipzig versinkt im Auto-Schmutz – trotz Autobahnring.
Weiterhin mit sehr großem Interesse und zugleich mit ebenso zunehmender großer Sorge verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die die Entwicklung der Dübener Heide, mit ihren Wald- und Wiesengebieten, Fließgewässern und ihren Auen sowie der darin lebenden Fauna und Flora. Dies führte dazu, dass eine Exkursionsgruppe am Samstag, den 23.08.2025 zu einer ca. neunstündigen und länderübergreifenden Fahrradexkursion des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom Kemberger Stadtteil Radis durch die Dübener Heide sowie entlang der Mulde und ihrer Aue bis nach Eilenburg aufbrach. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte mit dieser Fahrradexkursion die Notwendigkeit zum Ausdruck bringen, den vielfältigen Raum der Dübener Heide mit ihrem insgesamt 78.750,00 ha großen Naturpark – im Land Sachsen-Anhalt etwa 42.750,00 ha und im Freistaat Sachsen etwa 36.000,00 ha – sowie übergreifend die Auen von Elbe und Mulde mit seiner Arten- und Strukturvielfalt, als Lebens- und Rückzugsraum von Mensch, Tier und Pflanze, als Biotop- und Grünverbundraum sowie im Interesse eines angepassten Tourismus im Zuge der Erholung und Bildung, zu schützen, zu erhalten und sich naturnah weiterentwickeln zu lassen.
Der Einstieg in das im Land Sachsen-Anhalt 31.679,00 ha große und im Freistaat Sachsen circa 30 000,00 ha große Landschaftsschutzgebiet „Dübener Heide“ war im Gebiet der Stadt Kemberg, Stadtteil Radis auf dem Försterweg in Richtung Ochsenkopf.
Dabei entdeckte die Exkursionsgruppe bereits bei der Einfahrt in der Dübener Heide im Stadtgebiet von Kemberg, Stadtteil Radis vom Försterweg aus massive forstwirtschaftliche Eingriffe durch umfassende Ab- und Ausholzungen sowie Befahren mit schwerer Fäll- und Räumtechnik, welche tiefe und breite Fahrspuren mit umfassender Bodenverdichtung. Dabei sei zu bedenken, dass Waldboden als Lebensraum eines vielfältigen Bodenlebens aus Fauna, Flora und Funga, eine sehr wichtige Funktion bei dem Bestand und Entwicklung des Waldes hat. Dies war auch ein Grund den Waldboden als Boden des Jahres 2024 auszurufen.
Eine massive Bodenverdichtung führt zu massiven Zerstörungen und Störung im Gefüge des Waldes. Derartig geschädigter Boden kann kaum und gar nicht seiner natürlichen Funktion, wie Gas- und Wasserspeicherung, Gas- und Wasseraustausch und somit optimale Bedingung für Bodenleben – Edaphon sowie der Durchwurzelung durch die Pflanzenwelt ermöglichen.
Dabei fiel erfreulicherweise die stark ausgeprägte Sukzession innerhalb der Forsten bestehend aus Gemeiner Kiefer auf. Vorrangig ist die Rotbuche vertreten. Ferner kommen u.a. Traubeneiche, Stieleiche, Rotbuche, Hängebirke, Bergahorn, Waldkiefer und Spätblühende Traubenkirsche vor. Daraus lässt sich ableiten, dass die Natur somit für eine standortgerechte, arten- und strukturreichere sukzessive Verjüngung sorgt. Insofern sind Aufforstungen unter Hinzunahme der aus Nordamerika stammenden Douglasie als nicht zielführend anzusehen. Noch bedenklicher ist der offensichtliche Plantagenbestand von Weißtanne zum Selbsternten unweit des Kemberger Stadtteiles Ochsenkopf zu sehen. Solche Flächen sind von monokulturellen Strukturen geprägt und gehören nicht in einen in Entwicklung befindlichen arten- und strukturreichen Wald. Zudem stellte die Exkursionsgruppe in der Dübener Heide flächendeckend massive forstwirtschaftliche Eingriffe, welche nicht nur den Waldbestand Schaden zufügte, sondern ebenfalls den Böden und Wegen. Dabei haben schon die Jahre 2018 bis 2024 mit ihrer Niederschlagsarmut und Sommerhitzen den Wald sowie seiner Fauna, Flora Funga genug Stress zugefügt. Bereits die massiven Eingriffe in den kompakten Lebensraum Wald, sorgen die Maßnahme für Zerstörung der Sukzession und führen über Auflichtungen zur verstärkten Sonneneinstrahlung und Windweinwirkung, was die Austrocknung beschleunigt und Sturmeinwirkungen verschärfen. Daher sind derartige Eingriffe sofort zu beenden und künftig auszuschließen. Neben den noch festzustellenden Schäden aus den Jahren 2018 – 2024, welche von starker Trockenheit und Sommerhitze geprägt waren, haben die jüngsten Niederschläge offensichtlich und erfreulicherweise zu einer gewissen Stabilisierung von Feuchtgebieten und Weihern geführt. Damit sind aber keinesfalls die Defizite im Grund- und Schichtwasserbereich ausgeglichen. Ganz besonders zu schützen sind da zahlreiche Feuchtgebiete und Weiher, welche vorrangig als aus Niederschlägen gespeiste Himmelsgewässer in Tonlinsen eingebettet sind. Dazu zählt es eine gewisse Beschattung durch Großbäume zu belassen und mechanische Eingriffe und Verschmutzungen aller Art zu unterlassen.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen einer wissenschaftlich fundierten, länderübergreifenden Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Dübener Heide im Land Sachsen- Anhalt und Freistaat Sachsen auch Möglichkeiten der Waldnutzung zu untersuchen, zu werten und Vorschläge zu erarbeiten.
Im Bereich des Hammerbaches beginnend ab Quellgebiet, fortsetzend im Oberlauf und später im Unterlauf, ist erfreulicherweise eine umfassende Naturnähe, häufig eingebettet in einen Weichholzauenwald, vorrangig bestehend aus Schwarzerle zu erkennen. Im fortgesetzten Mittelverlauf sind Harthölzer wie Stieleiche prägend. Die aktuelle Niederschlagsarmut hat nicht zur Austrocknung ausgedehnter Waldgebiete, sondern auch zu Wassermangel im Hammerbach geführt. Im Bereich Köhlerei Eisenhammer im Anschluss an die Einmündung des Forstgrabens Gabels-/Schwedenwiesen bestehen gut ausgeprägte Mäander und Gewässerschlingen. Das gilt es unbedingt zu schützen und zu erhalten. Ferner haben weiterhin die Auseinandersetzungen zum Schutz und Erhalt des Bibers in der Dübener Heide eine besonders herausgehobene Bedeutung. Mit der einst vom Landkreis Wittenberg sanktionierten Beseitigung von drei Nahrungsdämmen und der Schlitzung eines Wohndammes sind nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits sehr massive und bestandsbedrohende starke Eingriffe in das FFH-Gebiet und Bibereinzugsgebiet erfolgt. Andere bzw. weitere Eingriffe sind nicht akzeptabel, da sie auf die endgültige Bestandszerstörung beim Biber hinauslaufen. In dem Blickwinkel betrachtet ist ferner die Genehmigung der Beseitigung von 13 von 19 Biberdämmen als skandalös und unverantwortlich anzusehen. Jedoch gilt es fortgesetzt nicht nur festzuhalten, dass der Biber eine sehr streng geschützte Art ist, sondern das Gesamtgebiet Bestandteil des ca. 1.001,00 ha großen FFH-Gebietes „Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide“ (EU-Code: DE 4341-301, Landescode: FFH0133) ist.
Dieses Gebiet durchquert u.a. der ca. 9,00 km lange Hammerbach, welcher ein Teil des Namens des Schutzgebietes darstellt. Laut dem Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt ergibt sich folgende Gebietsbeschreibung, Zitat: „Das FFH-Gebiet erstreckt sich im zentralen Buchen-Gebiet der „Dübener Heide“ nördlich von Tornau und Söllichau in ost-westlicher Ausdehnung. Neben großflächigen Buchen- treten auch Eichen-Hainbuchen- und Eichen-Wälder als forstlich bedingte Waldgesellschaften auf Buchen-Waldstandorten auf. Verbreitet sind ebene Hochflächen ausgebildet, die von markanten Talungen zerschnitten werden. Das Hammerbachtal verlässt als kleines Wiesentälchen das Waldgebiet zwischen Eisenhammer und Tornau nach Süden.“, Zitat Ende
Zur Fauna führt das Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt aus, Zitat:
„Am Hammerbach wurden Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) nachgewie-sen. Vom Biber existieren zwei Ansiedlungen. Durch Biberdämme entstandene Aufstauungen des Baches führen zum örtlichen Absterben der Bachauenwälder. Auf Grundder vorhandenen Strukturvielfalt hat das Gebiet eine große Bedeutung als Quartier- und Jagdgebiet für waldbewohnende Fledermäuse. Zu nennen wären hier die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) und der Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri), von denen regelmäßig besetzte Wochenstubenquartiere bekannt sind. Brandtfledermaus (Myotis brandtii) und Braunes Langohr (Plecotus auritus) reproduzieren sehr wahrscheinlich ebenfalls im Gebiet. Großes Mausohr, Fransen- und Bartfledermaus (Myotis myotis, M. nattereri, M. mystacinus) nutzen das Gebiet als Jagdlebensraum. Vereinzelte Zufallsbeobachtungen von Kriechtieren deuten auf ein regelmäßiges Vorkommen der Schlingnatter (Coronella austriaca) in den Buchenwäldern mit Heidelbeer-Unterwuchs hin. In feuchten Waldbereichen am Bachufer lebt der Moorfrosch (Rana arvalis), der vermutlich in den Stau- und Mühlteichen am Eisenhammer reproduziert. Während der Hammerbach von Tornau an abwärts sogar von Bachneunauge (Lampetra planeri) und dem Steinbeißer (Cobitis taenia) besiedelt wird, kommen im Verlauf des Baches innerhalb des FFH-Gebietes gar keine Fischarten vor. Vom Hirschkäfer (Lucanus cervus) gibt es Nachweise für die Bereiche Tornau-Eisenhammer, Tornau und Söllichau aus den Jahren 2000 bis 2009. Die Art hat hier wahrscheinlich eine geringe Reproduktionsrate.“, Zitat Ende
Ferner gehört das Gesamtgebiet zum 31.679 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Dübener Heide“
In dem Zusammenhang mit dem Gewässersystem in Dübener Heide sei aus dem Beitrag „Die Fließ- und Stillgewässersysteme der Dübener Heide“ von Uwe Zuppke in Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, 42. Jahrgang • 2005 • Heft 2: 25-32 zitiert, Zitat Beginn:
„Trotz einer geringen Gewässernetzdichte von 0,4 – 1,7 km/km 2 sind Fließ- und Stillgewässer in der Dübener Heide stellenweise landschaftsprägende Strukturen, die neben ihrer landschaftsvernetzenden Funktion und landschaftsästhetischen Wirkung auch eine hohe ökologische Bedeutung haben. Sowohl die von den Erhebungen der Altmoränenlandschaft in ehemaligen Schmelzwasserabflussrinnen der Elbe oder Mulde zufließenden Fließgewässer als auch die durch Anstau oder Abgrabungen durch Menschenhand geschaffenen Stillgewässer sind entsprechend ihrer Beschaffenheit wichtige Lebensräume für aquatische und amphibische Lebensgemeinschaften.“, Zitat Ende
Bei allen wissenschaftlichen Betrachtungen sind zudem nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die bestehenden Schutzgebiete zu berücksichtigen sowie ggf. räumlich und inhaltlich zu optimieren. Ferner bedarf es der Beachtung des Anliegens und der Bestimmungen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – leitet sich daraus ein umfassendes Handeln zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der Dübener Heide als Landschafts- und Naturraum, als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, als Biotop- und Grünverbundraum sowie als Ort einer dem angepassten Erholung. Diesen Funktionen hat auch das FFH-Gebiet “Fliethbach-System zwischen Dübener Heide und Elbe“ (EU-Code: DE 4241-301, Landescode: FFH0131), welche folgenden flächenmäßigen Umfang aufweist, Zitat:
„Das Gebiet besteht aus 25 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 34 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 39 km.“, Zitat Ende
In dem Zusammenhang fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in Bezug auf den Schutz, den Erhalt und der Entwicklung des Hammerbaches weiterhin mit aller Deutlichkeit und Nachdruck nun endlich ordentliche belastbare Fakten zu liefern und daher stattdessen nunmehr die hydrologischen Verhältnisse zu untersuchen, welche womöglich nicht nur auf einer „spezifischen geologischen Situation in der Stauchungszone der Endmoräne“ beruht, sondern ggf. auch mit generellen hydrologischen Veränderungen in Folge des Bergbaus und seiner Einstellung zu tun haben kann. Dazu gehört eben auch alles zu tun, um den Bestand des Bibers und seiner Bauten zu schützen und zu erhalten. Weiterhin verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit sehr großer Sorge die einst geplante Veräußerung einer ca. 1.400,00 m² großen Wiese im Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt im Bereich Eisenhammer im Ortsteil Tornau der Stadt Gräfenhainichen. Die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH hatte diesen Landschaftsbestandteil als „bebaubare Fläche“ eingestuft. Bisher liegt dem AHA keine belastbare Rückreaktion vor, ob diese Vorhaben und Einschätzungen eine positive Wendung gefunden haben. Für den AHA war und ist diese Vorgehensweise vollkommen unverständlich und genauso inakzeptabel. Bekanntlich gehören Wiesen mit ihrer Fauna und Flora mit zu den bedeutsamsten Natur- und Landschaftsbestandteilen, sie dienen sehr vielen Tier- und Pflanzenarten als Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum und erhöhen somit zudem die Arten- und Strukturvielfalt. Insbesondere Insekten aller Art profitieren von dem sehr hohen Teil an Blühpflanzen. Neben der sehr großen Bedeutung des Schutzes und Erhaltes der Vielzahl und Anzahl von verschiedenen Insektenarten an sich, sind sie ein sehr wichtiger Bestandteil der Nahrungskette für Lurchen, Kriechtieren, Vögeln und Säugetieren. Diese Bedeutung manifestiert sich vor Ort zum Beispiel durch ein ausgeprägtes Vorkommen von Zauneidechsen und womöglich noch zu bestimmenden weiteren Eidechsenarten. Zudem dient die Wiese, umfassenden Beobachtungen zur Folge, als Nahrungsgebiet für diverse, noch zu bestimmende Fledermausarten. Diese sehr entwicklungsfähige Wiese befindet sich in direkter Nachbarschaft zum bereits erwähnten ca. 1.001,00 ha großen FFH-Gebiet „Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide“ (EU-Code: DE 4341-301, Landescode: FFH0133) ist.
Neben der Tatsache, dass es für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unverständlich erscheint, dass die erfreulicherweise unbebaute und bisher im Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt befindliche Wiese sich nicht innerhalb der Grenzen des ebengenannten FFH-Gebietes befindet, bedürfen alle Veränderungsmaßnahmen in unmittelbarem Anschluss an das Schutzgebiet nach EU-Recht einer Überprüfung der FFH-Verträglichkeit. Dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind solche Maßnahmen und Aktivitäten nicht bekannt. Zudem dient die Wiese als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet, welche in Zeiten der voranschreitenden Klimaerwärmung, eine dringende Versorgung angrenzender Wohngebiete und des benachbarten FFH-Gebietes mit Frisch- und Kaltluft garantiert bzw. garantieren kann. Ferner gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Auch aus diesem Grund heraus betrachtet, verbietet sich eine Verbauung der Wiese und der damit einhergehenden Zersiedlung am Randbereich von Tornau. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt auf, ein möglicherweise fortlaufendes bzw. womöglich bereits umgesetztes Verkaufsverfahren der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH unverzüglich zu stoppen bzw. rückgängig zu machen bzw. Auskunft über den gegenwärtigen Sachstand abzugeben. Zudem empfiehlt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine ordnungsgemäße und vollständige Erfassung der Artenzusammensetzung von Fauna und Flora der Wiese sowie eine damit verbundene Überprüfung der Eingliederung in das 1.001,00 ha großen FFH-Gebiet „Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide“ (EU-Code: DE 4341-301, Landescode: FFH0133). Mit dem Übertritt der Grenze vom Land Sachsen-Anhalt zum Freistaat Sachsen im Bereich der Stadt Bad Düben hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten, dass die Dübener Heide in der Gesamtheit ein länderübergreifendes Wald-, Wiesen- und Gewässersystem, welches auf Grund seiner Arten- und Strukturvielfalt ein schützenswerter und geschützter Landschafts- und Naturraum darstellt. Der Freistaat Sachsen hat dies mit der Ausweisung der Natura-2000-Gebiete Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Presseler Heidewald- und Moorgebiet“, EU-Melde-Nummer 4342-304 – Größe: etwa 4 221,00 ha sowie des Europäischen Vogelschutzgebietes „Dübener Heide“, EU-Melde-Nummer 4342-451 – Größe: zirka 9 350,00 ha. Daraus resultiert eine sehr große Verantwortung der gesamten Gesellschaft die Dübener Heise, welche weiträumig in die Fluss- und Auengebiete von Weißer Elster, Mulde, Elbe und Schwarzer Elster eingebettet umfassend zu schützen und daher von zerstörerischen bzw. störenden Einflüssen freizuhalten. Dazu gehören gemeinsame Pläne von RWE Aktiengesellschaft, der Gemeinde Muldestausee und einer Forstbetriebsgemeinschaft Heideland w. V. in der Dübener Heide bei Schmerz bis zu neun, 250,00 m hohe Windkraftanlagen zu bauen. Dabei beabsichtigt man massiv in die vielfältig schützenswerte und geschützte Dübener Heide einzugreifen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt an der Stelle noch einmal in aller Deutlichkeit, dass sich die Dübener Heide seit vielen Jahren sehr vielfältig und standortgerecht sukzessiv selbst verjüngt. Dabei seien insbesondere Arten wie Stieleiche, Traubeneiche, Hainbuche, Rotbuche, Waldkiefer, Hängebirke und Bergahorn zu nennen. Dieser sukzessiver Verjüngungsprozess bringt echte Wälder hervor, welche durch höhere Arten- und Strukturvielfalt, Standortgerechtigkeit und möglicherweise von einer besseren Anpassung an den Klimawandel geprägt sind. Diesen sukzessiven Verjüngungsprozess des Waldes gilt vor Eingriffen aller zu schützen, um die Entwicklung keinesfalls zu stören. Daher ist es unverantwortlich und unqualifiziert den sich naturnaher entwickelnden Wald abzuschreiben und zum Verbauen freizugeben. Offensichtlich tragen die vom Land Sachsen-Anhalt und der Waldbesitzerverband Sachsen-Anhalt e.V. vorangetriebenen Pläne den Wald als Natur- und Landschaftsraum zu Gunsten von Profiterwirtschaftung durch Windkraftanlagen zu nutzen, vermehrt Früchte. Anstatt endlich der naturnahen und sukzessiven Waldentwicklung den absoluten Vorrang einzuräumen, möchte man Holzplantagen und Wälder gleichermaßen mit Windkraftanlagen zubauen. Somit besteht die Gefahr, dass eine ökologische Umwandlung von monokulturellen Holzplantagenstrukturen zu stabilen, arten- und strukturreichen Wäldern immer mehr in die Ferne rückt. In dem Zusammenhang seien massive Flächenverbräuche für Windkraftanlagen, Nebenanlagen und Zufahrten zu befürchten, was nicht nur den betroffenen Wald schädigt, sondern auch das Landschaftsbild. So führt das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz des Freistaates Thüringen zu Flächenverbräuchen folgendes an, Zitat: „Rund 0,4 ha (ein halbes Fußballfeld) werden für eine moderne Anlage gebracht.“, Zitat Ende
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg ist da ausführlicher, Zitat:
„Das Fundament einer modernen Windenergieanlage benötigt etwa 500 bis 600 Quadratmeter. Die Sockelfläche der Anlage ist jedoch nur ein Teil des Fundaments. Andere Teile des Fundaments sind erdüberdeckt und damit nicht sichtbar. Die Kranstellfläche ist teilweise mit Schotter bedeckt. Entsprechende Flächen können später auch für andere Zwecke (zum Beispiel Holzlagerung) genutzt werden. Für Montagezwecke werden während der Bauphase zusätzliche Flächen temporär belegt, die je nach Standort und Anlagenkonfiguration variieren. Die Zufahrtsstraße sollte eine Breite von circa 5 Metern haben. In der Regel werden dafür bereits vorhandene Wege genutzt oder ausgebaut.“, Zitat Ende
Das PT-Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft führte in einem Beitrag mit der Überschrift „Windkraft: Herausforderungen und Chancen für die Transportbetonindustrie“ vom 03.04.2023 u.a. folgendes an, Zitat:
„Die Errichtung von leistungsstarken Windrädern stellt heutzutage nicht nur ein Gewichts-, sondern auch ein Volumenthema dar. Für ein Fundament, das vor Ort gegossen wird, werden etwa 1.300 m³ Beton benötigt. Dies erfordert eine logistische Meisterleistung und ist damit eine Herausforderung für alle Beteiligten. Um 1.300 m³ Beton zu transportieren, sind etwa 150 Fahrzeugladungen und eine entsprechende Pumpleistung vor Ort notwendig.“, Zitat Ende
Zudem geht man von Fundamenttiefen im Umfang von mindestens 4,00 m aus, was nicht nur zu massiven Eingriffen in Boden führt, sondern auch Störungen in Schicht- und Grundwasserschichten verursachen kann. Wo hier eine Nachhaltigkeit erkennbar sein soll, bleibt ein Rätsel. Auf „Mögliche gesundheitliche Effekte von Windenergieanlagen“ geht das Umweltbundesamt bereits im November 2016 ein. So sind u.a. folgende Ausführungen zu Windenergieanlagen (WEA) enthalten, Zitat: „Wie von den meisten technischen Anlagen gehen aber auch von WEA Belastungen aus, die sich möglicherweise auf die Gesundheit auswirken können. Im Hinblick auf die menschliche Gesundheit werden folgende Belastungsarten mit dem Betrieb von WEA an Land in Verbindung gebracht: ▸ Hörbarer Schall ▸ Tieffrequenter Schall (einschließlich Infraschall) ▸ Schattenwurf und Stroboskopeffekt ▸ Lichtemissionen durch Hinderniskennzeichnung ▸ Eiswurf ▸ Indirekte Wirkungen (Belästigung), die durch eine subjektive Bewertung von WEA oder der durch sie verursachten Effekte entstehen“, Zitat Ende
Ferner verweist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Presseerklärung „Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern verstärkt und fortgesetzt naturnahe Entwicklungen der Waldgebiete!“ vom 13.06.2024
Mit dem Verlassen der Dübener Heide im Bereich der sächsischen Stadt Bad Düben rückte die Betrachtung der Exkursionsgruppe auf den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der 124,00 km langen Vereinten Mulde mit einem Einzugsgebiet von 7.400 km² in den Fokus.
Dabei möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an seine im Rahmen einer Presseerklärung vom 16.09.2020 dargelegten Sichtweise zu dem angedachten Polder Löbnitz nordwestlich von Bad Düben erinnern.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert nach wie vor angesichts der letzten wiederholt starken Hochwasser u.a. in den Jahren 1994, 2002, 2002/2003, 2011 und 2013 in Folge der Schneeschmelze in den Gebirgen und Hochlagen sowie starker bzw. stärkerer Regenfälle z.B. an Elbe, Saale, Mulde, Unstrut, Schwarzer Elster, Weißer Elster und Ilm sowie ihrer jeweiligen großen, größeren, kleineren und kleinen Nebengewässer erneut endlich einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser umzusetzen. Nach der Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nutzten bisher die Verantwortlichen im Bund und in den Ländern, aber auch in Kommunen noch immer nicht umfassend und ausreichend genug die Zeiten seit den letzten Hochwassern, um entsprechende Bedingungen zu schaffen. Stattdessen betreibt man vorrangig rein wasserbaulichen „Hochwasserschutz“, welcher noch immer hauptsächlich auf höhere, breitere und stärkere Deich- und Dammanlagen beruht. Nunmehr beabsichtigt der Freistaat Sachsen im Rahmen der Umsetzung des Projektes zum Bau und Gestaltung des ca. 1.500,00 ha großen Polder Löbnitz, welcher gezielt Hochwasserspitzen der Vereinigten Mulde auffangen sowie eine Einströmung von Hochwasser über die Goitzsche und den Lober-Leine-Kanal in das Land Sachsen-Anhalt verhindern soll, auf 500 m bei Wellaune ein Teilstück des Deiches bzw. Wirtschaftsweges abzusenken. Nordwestlich davon errichtet das Land Sachsen-Anhalt den ca. 250 ha großen Polder Rösa. Mit der Absenkung des Deiches bei Wellaune nimmt der Freistaat Sachsen die Fällung von 250 Bäumen in Kauf. Medienberichten zu Folge hat man auf einer Länge von 750 m bereits 327 Bäume gekennzeichnet. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht hier eine verheerende Vernichtung von Gehölzen, welche keine sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ersetzen oder ausgleichen können. Baumfällungen sind nicht nur ein falsches Signal in Sachen Schutz, Erhalt und Entwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft, Umwelt und Natur, sondern senden ebenfalls die vollkommen falschen Signale im Zuge des Klimawandels und -schutzes aus. Offenbar haben die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Freistaates Sachsen noch immer nicht begriffen, dass insbesondere die Trocken- und Hitzejahre 2018 bis 2022 klare Anzeichen des sich verschärfenden weltweiten Klimawandels darstellen. Neben dem dringenden Ausstieg aus der Nutzung der fossilen Energieträger, der Änderung der Verkehrs-, Bau- und Ansiedlungspolitik, gilt es anstatt von Abholzungen, von einer dringend notwendigen Mehrung von Gehölzen anzugehen. Im Zuge einer wissenschaftlich fundierten Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption des gesamten Fluss- und Auenraums der gesamten Muldeverläufe sind dabei u.a. die Ausweisung von Sukzessionsräumen zur Wiederherstellung von standortgerechten Auenwäldern und -wiesen zu untersuchen und vorzunehmen. Solche Maßnahmen müssen einhergehen müssen einhergehen mit der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Konzeption zum Umgang mit dem Hochwasser. Insbesondere die Vereinte Mulde, welcher ein linkselbisch gelegener, nicht schiffbarer Nebenfluss der Elbe ist, bedarf einer entsprechenden Betrachtung. Der 124 km lange Fluss entsteht in Sachsen südöstlich von Leipzig durch die Vereinigung der Zwickauer Mulde und der Freiberger Mulde nördlich von Colditz bei Sermuth. Der Name Mulde bedeutet „Die Mahlende“ und soll auf die Vielzahl der früher am Fluss betriebenen Mühlen hinweisen. Jedoch ebenfalls sind auch die Fluss- und Auenlandschaften von Zwickauer Mulde und von Freiberger Mulde einzubeziehen. Dabei müssen insbesondere die Höhen und Abflussmengen sowie die Dauer der Hochwasser der Jahre 1994, 2002, 2002/2003, 2011 und 2013 Berücksichtigung fin-den, um das Mindestmaß an Rückgabe von Altaue an das Hochwasserregime der Mulde ermitteln zu können. Ferner ist allgemein bekannt, dass gerade Auenwälder Hochwasserspitzen brechen, Hochwassermengen aufnehmen und Wasserspeichern sowie wie ein Rechen für Sedimente und Schwemmgut fungieren. Darüber hinaus hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten den Umfang der gesamten Altaue zu erfassen und auszuloten, inwieweit eine Rückgabe an das Flusssystem der Mulde möglich ist. Dazu ist es zudem wichtig Rückbaumaßnahmen in der Aue sowie im Ufer- und Sohlbereich der Mulde möglich ist. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat immer wieder das Thema zu seinen Muldekonferenzen in den Jahren 1997 und 2007 in Raguhn sowie im Jahr 2017 in Muldenstein aufgegriffen. Vertreterinnen und Vertreter von Politik und Verwaltungen des Freistaates Sachsen haben bisher leider nicht daran teilgenommen. Hochwasser gehören zum Flussregime dazu und sind Ursache dafür, dass Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören. Begradigungen, Deichbaumaßnahmen bis an die Flüsse heran, Flächenversiegelungen, massiver Verlust von Wäldern sowie Bodenverdichtungen in der Landwirtschaft in Folge des Einsatzes von schwerer Technik und zunehmender Anbau von Monokulturen beeinträchtigen die Speicher- und Pufferfunktion der Böden und führen zu schnelleren Hochwassersituationen bei stärkeren Niederschlagsphasen. Oft einhergehend mit Bodenerosionen hat der Mensch somit Hochwasser erst zu Katastrophen gemacht. Die mit umfassenden Steuermitteln finanzierten Baumaßnahmen zur Errichtung von Poldern und als sogenannten „Hochwasserschutz“ verkauften Aktivitäten führen dagegen zu keinem Millimeter Rückgabe von Altaue an den Fluss. Das angedachte und zumeist sehr schnelle Einströmen von Hochwasser bei entsprechender Hochwasserhöhe führt stattdessen zu katastrophalen Bedingungen für Fauna und Flora in den Poldergebieten, da insbesondere Wucht und Schnelligkeit des Vordringens der Wassermassen Tieren nicht ausreichend die Möglichkeit der Flucht bieten. In Sachsen konnte man das zum Beispiel bei den Hochwassersituationen in den Jahren 2011 und 2013 in Leipzig bei der Betätigung des Auslaufwerkes der Nahle zur plötzlichen Flutung der Burgaue feststellen. Somit ist unschwer erkennbar, dass die offiziell angedachte Fällung von 250 Bäumen, aber potenziell bedrohten 327 Bäumen im Zuge der Absenkung des Deiches bei Wellaune, ein weiterer Ausdruck des verfehlten Umganges mit Hochwasser sowie dem Schutz, Erhalt und Entwicklung von Fluss- und Auenlandschaften, aber auch beim schützenden und erhaltenden Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft – auch im Zuge des hauptsächlich vom Menschen verursachten Klimawandels – darstellt. Auf Grund der der akuten Bedrohung von 250 bzw. 327 Bäumen fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht nur den Erhalt der Gehölze ein, sondern ein generelles anderes Denken, Planen und Handeln beim Umgang mit Hochwasser als einen Teil des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft ein. Nur so ist ein nachhaltiger Erhalt und Schutz der Lebens- und Rückzugsräume von Menschen, Fauna und Flora möglich. Dazu sind die Erstellungen von wissenschaftlich fundierten Konzeptionen und breite öffentliche Beratungen und Diskussionen erforderlich.
Im Rahmen der Fahrradexkursion am 24.08.2025 stellte die Exkursionsgruppe immer wieder fest, dass die Mulde weitgehend unverbaut durch ihre Aue fließen kann. Wichtig ist es dabei, dass dies keine Veränderung erfährt sowie die Aue wieder Retentionsflächen zurückerhält und die Verbindung zu den Altverläufen erhalten bleibt. Ein richtiger Schritt zum Schutz des Gebietes der Mulde zwischen den Städten Bad Düben und Eilenburg war die Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Vereinigte Mulde Eilenburg-Bad Düben“ vom 20.12.2001. Das etwa 1.453,00 ha große Naturschutzgebiet umfasst Flächen im engeren Raum der Muldeaue zwischen den Städten Bad Düben und Eilenburg.
Es ist sehr wichtig, das festzustellen, aber darauf muss auch das Handeln von Gesellschaft, Politik und Verwaltungen ausgerichtet sein. In dem Blickfeld betrachtet, hat in Bad Düben die Exkursionsgruppe mit Sorge jedoch den stark ausgebauten und ebenso eingetieften Schwarzbach in Augenschein genommen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erscheint es hier sehr sinnvoll zu sein im Rahmen einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption naturnahe Alternativen aufzuzeigen, öffentlich zu beraten und letztendlich umzusetzen. Dabei bietet die Muldeaue im Bereich Am Lauch und im Mündungsgebiet des Schwarzbaches umfassende naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten auf. Im Wegeabschnitt zwischen der Stadt Bad Düben und der Gemeinde Zschepplin, Ortsteil Glaucha, Unterglaucha im Bereich eines Altverlaufes der Mulde fiel auf, dass entlang des befestigten Weges beidseitig keine Gehölze standen, während im weiteren Verlauf zahlreiche Obstgehölze wie Äpfel, Mirabellen, Pflaumen und Birnen, beidseitig und lückenhaft den Weg säumten. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet sich eine Neu- bzw. Wiederbepflanzung von Obstgehölzen an. Diese Pflanzungen und die spätere Betreuung, wie Baumschnitt, Mahden und Obsternten können als Arbeitseinsätze erfolgen. Neben der Wiederentstehung flächendeckender Obstalleenstrukturen beinhalten derartige Aktivitäten zudem umweltbildenden Charakter. Der Exkursionsgruppe fielen im gleichen Wegabschnitt massive Bauarbeiten im Bereich der viel zu nah an die Mulde herangesetzten Deiche auf, welche massiv den Altverlauf der Mulde und des Glauchaer Baches betreffen sowie zudem sich am bzw. im Landschaftsschutzgebiets „Mittlere Mulde“ und Naturschutzgebiet „Vereinigte Mulde Eilenburg-Bad Düben“ befinden. Zum bringen derartige, vorrangig wasserbautechnisch geprägten Umgangsformen mit dem Hochwasser keinerlei Entlastungen, sondern angesichts der Tatsache, dass noch immer riesige Teile der Altaue der Mulde ausgedeicht sind, fortgesetzte und weitere Verschärfungen, weil Bodenverbrauch sowie fehlende Nachhaltigkeit in den Agrar- und Waldnutzungen anhalten. Daher bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut und verstärkt ein Umdenken in der Umwelt-, Verkehrs-, Bau- und Siedlungspolitik, wozu u.a. ein Stopp neuer Verbräuche von Boden, Flächenentsiegelungen, eine nachhaltige, arten- und strukturreiche Agrar- und Waldnutzung sowie die Rückgabe von Altauen an das System der Fließgewässer gehören müssen. So lassen sich nicht nur eine Verbesserung der Rahmenbedingungen von Umwelt, Natur und Landschaften im Allgemeinen und der Auen im Speziellen erreichen und umsetzen sowie das Anliegen der Bevölkerung – zum Beispiel der Bürgerinitiative HQ100 – Schutz für Glaucha e.V. – konkret, deutlich und nachhaltig beantworten. In der vom Glauchaer Bach mitgeprägten Muldeaue zeigen u.a. vielfältige Wiesenflächen kleine Ansätze, dass es auch in der Agrarnutzung anders gehen kann. Erfreulich war auch die Beobachtung von zehn Graukranichen in dem Teil der Muldeaue. Ebenfalls interessant gestaltetete sich die Besichtigung des mutmaßlich 30,00 ha großen Schlossparkes Hohenprießnitz, welcher als Teil der Muldeaue eine naturnahere Entwicklung aufzuweisen hat, welche es weiter zuzulassen gilt. Parallel empfiehlt es die Wiesen unregelmäßig und partiell zu mähen, um eine arten- und strukturreiche Entwicklung zu ermöglichen, welche als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga fungieren kann, der besseren Wasserrückhaltung dienen kann sowie das Ortsbild positiv beeinflusst. Positiv auffällig war am Tag der Fahrradexkursion am 23.08.2025, dass sich im Ostbereich der Wiese in der Sichtschneise vom und zum Schloss Hohenprießnitz eine umfassende Stieleichensukzession am Randbereich entwickelt hat, welche es unbedingt zu schützen gilt.
Der mutmaßlich ca. 20,00 bis 24,00 ha große Schlosspark Zschepplin ist ebenfalls Teil der Muldeaue und auch durch Restauenwälder, Wiesen, Gewässern und Trockenstandorten geprägt. So geben öffentlich zugängliche Dokumente das Vorkommen zahlreicher Tiere wie Biber, Fledermäuse, Kriechtiere, Amphibien und Insektenarten – wie den Heldbock – an. Angesichts der Tatsache, dass es sich um zwei sehr wertvolle Parkanlagen handelt, gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unbedingt eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erstellen, welche u.a. die Erfassung von Fauna, Flora und Funga enthält, die bessere Einbindung in die Muldeaue sowie die Prüfung und ggf. eines besseren Schutzstatus zum Thema haben muss.
Auf dem Weg in Richtung der Stadt Eilenburg, Stadtteil Hainichen nahm die Exkursionsgruppe einen Restauenwald in Augenschein, welcher sich zudem nordwestlich eines naturnaher ausgeprägten Muldemäanders befindet, welche von Steilwänden, Kiesinseln und -bänken, Prall- und Gleithängen geprägt ist. Die Beobachtung von Bienenfressern und Uferseeschwalben sowie deutlich erkennbare Löcher lassen der Vermutung Raum, dass es sich bei der Steilwand um Brut- und Aufenthaltsreviere für beide Vogelarten handelt. Zudem bietet sich die lange Steilwand als Brutröhren für Wildbienen etc. an. Dieser Teil der Muldeaue bedarf eines besonderen Schutzes, wozu auch die Wiedereinbindung des Restauenwaldes in den Überflutungsraum der Mulde gehören muss. In der Stadt Eilenburg, Stadtteil Hänichen fiel im Bereich Dorfstraße und Hohlweg eine ausgetrocknete und massiv verschlammte Teichfläche auf. In nordöstlicher Richtung schließt sich zudem eine offene und teilweise bebaute Fläche an, welche ungenutzt erscheint. Nach ersten Überlegungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bieten sich nach Klärung der Eigentums- und Nutzungsverhältnisse eine Sanierung des Teiches und der Einbeziehung des angrenzenden Geländes mit den dazugehörigen Gebäuden an. Überlegenswert ist die Beförderung eines arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturbestandteiles mit Einrichtung einer Art Naturschutzstation. Eine Naturschutzstation bietet sich als Ort der Umweltbildung, Begegnung und nicht zuletzt der Unterbringung von Werkzeugen, Maschinen und Geräten für die Pflege und Betreuung von Biotopen an. Dies kann auch bei der Pflege und Betreuung der Streuobstwiese in Hänichen von Nutzen sein. Die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Nutzungs- und Entwicklungskonzeption ist hier ratsam. Die Inaugenscheinnahme der Streuobstwiese Hänichen war von Respekt und Anerkennung geprägt, dass eine Betreuung stattfinden. Jedoch gilt es unbedingt die Baumpflege zu optimieren, indem sach- und fachgerechte Baumschnittarbeiten stattfinden. Darüber hinaus sind weitere Nachpflanzungen und deren intensiver Betreuung dringend geboten. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann sich Hänichen zum konkreten und aktiven Standort der Umweltbildung sowie des Schutzes, der Entwicklung und Betreuung von Umwelt, Natur und Landschaften entwickeln. Dazu ist eine aktive und offensive Einbeziehung der Bevölkerung sowie wohlwollenden Handeln von Politik und Verwaltungen erforderlich. Das Gleiche kann auch Anwendung bei der offenbar pflegerisch intensiv betreuten Streuobstwiese an der Hänicher Aue finden.
Zusammenfassend sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Notwendigkeit den vielfältigen Raum der Dübener Heide sowie übergreifend die Auen von Elbe und Mulde mit seiner Arten- und Strukturvielfalt, als Lebens- und Rückzugsraum von Menschen, Fauna, Flora und Funga, als Biotop- und Grünverbundraum sowie im Interesse eines angepassten Tourismus im Zuge der Erholung und Bildung, zu schützen, zu erhalten und sich naturnah weiterentwickeln zu lassen. Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereit an allen wissenschaftlichen und praktischen Aktivitäten mitzuwirken, um so nachhaltige und zukunftsorientierte Lösungen herbeiführen zu können. zur wissenschaftlichen und praktischen Arbeiten daran mitzuwirken, dass lösungsorientierte wissenschaftlich-fachlich korrekte Herangehensweisen endlich zum Tragen kommen. Dazu möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – der Bevölkerung eine ehrenamtliche Plattform zur Mitwirkung anbieten. Wer Interesse hat, daran im Rahmen einer zu bildenden, ehrenamtlichen länderübergreifenden AHA-Regionalgruppe Dübener Heide-Mulde-Elbe mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Samstag, den 30.08., um 10.00 Uhr Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“ Treffpunkt: Pension „Landhaus“ Dessau
Am 08.12.2015 haben sich erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Übernahme der Pflege und Betreuung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde durch den der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verständigt. In Folge dessen hatte der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen. Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt Dessau-Roßlau und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA.
Nunmehr ist der nächste und sechsundfünfzigste öffentliche Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese am Landhaus am Samstag, dem 30.08.2025, geplant. Dabei ist insbesondere vorgesehen u.a. die Obsternte fortzusetzen.
Interessenten sind selbstverständlich recht herzlich willkommen. Der Arbeitseinsatz findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 1 in Dessau-Roßlau.
Wer noch mehr zu dem Arbeitseinsatz, zur Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde sowie zu den generellen Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Ortsgruppe Dessau-Roßlau