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Das Schutzziel, Zitat aus der „Verordnung des Regierungspräsidiums Halle über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Hakel“, Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Quedlinburg“ vom 20.09.1995, geändert am 25.04.2002: „SchutzzielderVerordnung istdeshalbdieErhaltungundEntwicklungdesvorgenanntenWaldkomplexesalsLebensraum zahlreicher bestandsbedrohter Tier- und Pflanzengesellschaften und seines agrarischgenutztenUmfeldesalsGrundlagederNahrungsketteunterdembesonderen AspektdesGreifvogelschutzes.“, Zitat Ende, hatten den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum vierzehnten Mal veranlasst, zur Exkursion „Das neue Jahr im Hakel begrüßen“ am 03.01.2026 ab Heteborn einzuladen.
Umrahmt von einer leicht schneegeprägten Winterstimmung verwies der Vorsitzende des AHA Andreas Liste zu Beginn der ca. 5 km langen Exkursion auf die Bedeutung des vielfältigen Mischwaldgebietes, welches jeweils als ca. 1.366,00 ha große Landschafts- und Naturschutzgebiete Hakel, ca. 6.438,00 ha große Europäische Vogelschutzgebietes “Hakel“ (EU-Code: DE 4134-401, Landescode: SPA0005) sowie als ca. 1.340,00 ha großes Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebietes “Hakel südlich Kroppenstedt“ (EU-Code: DE 4134-301, Landescode: FFH0052) ausgewiesen ist. Den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung des Hakels mit seiner großen Artenvielfalt an Fauna, Flora und Funga gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein umfassendes Maßnahmepaket anzugehen.
https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/naturschutzgebiete/hakel.html
https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/hakel-.html
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/hakel
https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/hakel-suedlich-kroppenstedt-.html
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/hakel-suedlich-kroppenstedt
An erster Stelle gehört nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, die Beendigung der forstwirtschaftlichen Aktivitäten in dem Gesamtgebiet, um eine weitgehend ungestörte sukzessive, naturnahe Gehölzentwicklung zu ermöglichen und die Tierwelt nicht zu stören. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verwies ferner darauf, dass immer wieder Massenabholzungen ganze Wälder bzw. Waldbereiche stören bzw. zerstören sowie mit gezielten reihenweisen Aufforstungen eine Umwandlung in Forstplantagen erfolgt. Als Beispiele führte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dabei die Saaleauenwälder Sprohne, Dröbelschen Busch und Auwald Plötzkau, die Auenwälder in den Städten Halle (Saale), Leipzig und Schkeuditz, den Ettersberg in der Stadt Weimar und im Landkreis Weimarer Land, das Bergholz am Petersberg im Saalekreis sowie die Dölauer Heide und des Lintbusches im Gebiet der Stadt Halle (Saale) und des Saalekreises sowie die zwischen Sachsen-Anhalt und Sachsen länderübergreifende Dübener Heide an.
Hier bedarf es nach Ansicht des gemeinnützigen und ehrenamtlichen Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eines massiven Umdenkens und darauf aufbauenden Handelns, was eine Hinwendung zu sich naturnah und sukzessiv entwickelnden Wäldern sein muss. Eine Holzentnahme außerhalb von Schutzgebieten aller Art gilt es dem anzupassen.
Auch eine Bereicherung der anzubauenden Feldkulturen im Umfeld des Hakels auf Vorwendeniveau, insbesondere mit Luzerne, Klee und Landsberger Gemenge tragen unweigerlich dazu bei. Die 3 genannten Feldkulturen verbessern nicht nur die Ernährungssituation für Greifvögel und Eulen, sondern auch des Feldhasen und von Insekten.
Ebenso zählen sie zu den Humusmehrern und tragen somit zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit bei. Nach Vorstellung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört ebenfalls dazu, auch die Mäusebekämpfung mit Giftködern einzustellen, um das Nahrungsangebot für Greifvögel und Eulen nicht noch weiter zu vermindern sowie die Vergiftungsgefahr für andere Tiere auszuschließen. Insofern waren die Anwesenden auch sehr positiv angetan, dass Felder in Angrenzung an die Ortslage von Heteborn mit Gründüngungs- und Blühpflanzen wie Phacelia bestanden waren.
Aber auch der angedachte Flugbetrieb von und nach Cochstedt bereitet dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Sorge. Hier gilt es nach den Gesichtspunkten eines angrenzenden Naturschutzgebietes und Europäischen Vogelschutzgebietes unbedingt eine gründliche Überprüfung vorzunehmen. Immerhin leben noch ca. 70 Brutvogelarten, darunter z.B. in den Jahren 2002 bis 2006 insgesamt 9 Greifvogelarten als Brutvögel: Schwarzmilan, Rotmilan, Habicht, Sperber, Mäusebussard, Wiesenweihe, Rohrweihe, Turmfalke und Baumfalke. Alles Vogelarten, welche unteren besonderen Schutz stehen müssen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigte im Rahmen der Exkursion, dass es endlich in der Frage Schutz und Entwicklung des Hakels voranzukommen gilt. Hinsichtlich einer Nutzung des Flugplatzes Cochstedt, ist von einer Zunahme der Vielfachbelastung für die Avifauna auszugehen. Zu den Vielfachbelastungen gehören aber auch ganz besonders die intensivere forstwirtschaftliche Nutzung sowie die zunehmende landwirtschaftliche Monokultur in Form des flächendeckenden Anbaus von Mais und Raps. Während Ersteres auf die Brutstandorte einwirkt, führt der gegenwärtige Feldbau zu herben Verlusten an Nahrungsräumen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer stellten mit Bedauern fest, dass in den letzten Jahren eine Verarmung der Anbaustruktur und somit der Agrarlandschaft eingesetzt hat. Während noch zu DDR-Zeiten bis zu 25 Ackerkulturen zum Einsatz kamen, sind es heute noch maximal 5 bis 6 Arten. Neben dem Verlust von Nahrungs- und Lebensraum zahlreicher Tierarten wie z.B. für Greifvögel, Hasen und Insekten, gehen auch Pflanzenarten verloren. Zudem führt der verstärkte Anbau von Humuszehrern wie Mais und Raps zu Verlusten an der Humusbilanz und zur Verfestigung der Böden. Niederschlagswasser kann nicht mehr im Boden einsickern, fließt oberflächlich ab und befördert so die Wassererosion. Der abgetragene Boden gelangt mit dem häufig vermehrt ausgebrachten mineralischen Düngern und Pestiziden in die Graben- und Fließgewässersysteme, welche dann verschlammen und eutrophieren. Ferner fehlen Flur- und Feldgehölze, welche nicht nur das Landschaftsbild verbessern, sondern als Biotopverbundräume, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Schutz gegen Winderosion dienen. Ein Verlust wertvoller Waldgebiete und Ackerflächen durch eine derartige Bewirtschaftung bringen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft in Gefahr, sondern sorgen womöglich so auch zu Arbeitsplatzverlusten.
Zur Frage des möglicherweise steigenden Holzbedarfs erneuerte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seinen dringenden Vorschlag diesen in neue Waldflächen umzurechnen. Dem gilt es jedoch ein wissenschaftlich fundiertes Waldkonzept zu Grunde zu legen.
Im Blickpunkt des fortgesetzten massiven privaten Holzerwerbs im Hakelwald sei an die Ausführungen des Leiters des Forstbetriebes Ostharz des Landesforstbetriebes Sachsen-Anhalt Hans Christian Schattenberg sowie des Revierleiters Falko Friedel im Rahmen der Neujahresexkursion am 07.01.2023 erinnert, welche u.a. erklärten, die Holzentnahmen durch Privatpersonen diene der Linderung sozialer Probleme und beruht auf der Genehmigung des damaligen Revierleiters Falko Friedel. Als Voraussetzungen dienen folgende zitierte Kriterien, Zitat:
„Als Voraussetzung zur Brennholzwerbung benötigen Sie einen Befähigungsnachweis im Umgang mit der Motorkettensäge und die dazugehörige Schutzausrüstung bestehend aus Helm (Kombination mit Gehör- und Sichtschutz), Schnittschutzhose und -schuhe sowie Schutzhandschuhe. Einen Befähigungsnachweis erhalten Sie u.a. in den Lehrgängen des Forstlichen Bildungszentrums Sachsen-Anhalt (FBZ).“, Zitat Ende
https://www.landesforstbetrieb.de/4-ostharz
Die anwesenden Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sowie Teilnehmende der Exkursion teilten auch im Rahmen dieser Exkursion keinesfalls die am 07.01.2023 dargelegten Sichtweisen beider Forstleute und bekräftigten die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes des nach europäischen und nationalem Recht geschützten Hakels, einer dringend notwendigen naturnahen, sukzessiven Entwicklung des Waldgebietes, des Stopps jeglicher forstwirtschaftlicher Eingriffe durch öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen sowie die gründliche Prüfung einer allumfassenden sukzessiven, räumlichen Erweiterung des Hakels. Zudem erfolgte die verstärkte Forderung zur Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption als Diskussions- und Beratungsgrundlage für eine FFH-verträgliche und dem angepasste Schutzgebietsverordnung sowie Festlegungen von umfassenden Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen.
Dabei gilt es u.a. aktuelle Erfassungen von Fauna, Flora und Funga vorzunehmen.
Aktuell existieren öffentlich nur allgemeinere Angaben zu Fauna und Flora.
Ferner gibt es in „Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2003 – Sonderheft 2“ mit der Veröffentlichung „Die Pilzflora des Naturschutzgebietes Hakel im Nordharzvorland (Sachsen-Anhalt)“ umfassende Artenauflistungen, welche u.a. unter Punkt „13. Zusammenfassung“ folgende Ausführungen enthält, Zitat:
„Es wurden für das NSG Hakel 621 Pilzarten ermittelt. Dabei entfallen 515 Arten auf Makromycetes, die Myxomycetes sind mit elf Arten vertreten und die Anzahl phytoparasitischer Pilze beläuft sich auf 95 Arten.“, Zitat Ende
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – regt im Zusammenhang mit einer dauerhaften und aktuellen Erfassung von Fauna, Flora und Funga die Kartierung von Sukzessionsgebieten nach Artenzusammensetzung, Alter und Standorten an. So besteht die Möglichkeit umfassend die Naturverjüngung festzustellen, zu werten und Rückschlüsse zur künftigen Arten- und Strukturzusammensetzung zu ziehen.
Im Rahmen der Exkursion am 03.01.2026 war deutlich zu erkennen, dass die Holzentnahmen und die damit verbundenen vielfältigen Eingriffe in das Waldgebiet in Form von Entfernung von Holz, Verlärmung und Abgasbelastungen der Kettensägen sowie das permanente Befahren der Wege mit einfacheren PKW bis hin mit Traktoren extrem zugenommen hat. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das sofortige und unwiderrufliche Ende von Holzentnahmen im Gesamtgebiet des Hakels, welches jeweils als ca. 1.366,00 ha große Landschafts- und Naturschutzgebiete Hakel, ca. 6.438,00 ha große Europäische Vogelschutzgebietes “Hakel“ (EU-Code: DE 4134-401, Landescode: SPA0005) sowie als ca. 1.340,00 ha großes Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebietes “Hakel südlich Kroppenstedt“ (EU-Code: DE 4134-301, Landescode: FFH0052) ausgewiesen ist.
https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/naturschutzgebiete/hakel.html
https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/hakel-.html
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/hakel
https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/hakel-suedlich-kroppenstedt-.html
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/hakel-suedlich-kroppenstedt
In dem Zusammenhang mit den Nutzungen im Umland des Hakels weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html
Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
Im Vorfeld der Domburg, welche auf dem mit 244,00 m über NN höchsten Punkt des Hakels steht, hat man nun ebenfalls mit Aufforstungen von Eichen und anderen Bäumen einen weiteren Grundstein für die Umwandlung des Hakels vom Wald zu Forstplantagen gelegt.
In dem Zusammenhang ist zudem auffällig, dass abgeräumte Maschendrahtzaunelemente am und im Waldgebiet zurückgeblieben ist. Dabei bilden diese Materialien massive Verletzungsgefahren für Menschen und Tiere. Daher gilt es sämtliche Maschendrahtzaunelemente sofort und vollumfänglich zu beräumen.
Auffällig ist immer wieder das Befahren mit Kraftfahrzeugen und neben den Spuren von Massenabholzungen die fortgesetzte Plünderung von Holz durch Privatpersonen. Das Befahren des Hakels hat man durch massive Wegverbreiterungen und Schotteraufschüttungen sowie offenstehende Schranken vereinfacht. Für Fußgänger und Fahrradfahrer haben jedoch diese Aufschüttungen eher zur Verschlechterung der Nutzung der betroffenen Wege geführt.
Daher waren sich Teilnehmende der Exkursion schnell einig, dass der Einsatz zum Schutz und Erhalt sowie einer naturnahen Entwicklung des Hakel dringend und verstärkt weitergehen muss. Die fortgesetzte und tiefgründig ausgeprägte Ignoranz, Arroganz und Inkompetenz der Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen zwingen dazu.
Ebenso für Unverständnis sorgte die vermehrte Aufstellung von Hochsitzen, was auf eine verstärkte Jagdtätigkeit schließen lässt.
Die gegenwärtig gültige Naturschutzgebietsverordnung (NSG-VO) zielt darauf ab, den Mischwaldbestand in seiner Vielfalt sowie die dort lebende vielfältige Fauna und Flora zu schützen und zu entwickeln. Ein Holzeinschlag darf nach § 5 NSG-VO u.a. nur außerhalb der Zeit vom 1.3. bis 31.8. eines jeden Jahres und eine Holzrückung in der Zeit vom 15.03. bis 31.08. eines jeden Jahres erfolgen. Die Holzabfuhr darf in der Zeit vom 2.3. bis 31.8. eines jeden Jahres nur entlang des Hauptweges (Cochstedter Weg) und dem Kreuzweg im Kleinen Hakel stattfinden.
Eine Fläche von 33,69 ha ist als Totalreservat der ungestörten natürlichen Entwicklung vorbehalten.
Ebenso besagt der seit 2004 bestehende Forsteinrichtungsplan, dass eine Durchforstung auf den Flächen nur alle 10 Jahre erfolgen darf, um weitere Störungen auf den Flächen zu vermeiden. Beobachtungen von Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern sowie AHA-Mitgliedern besagen, dass dies bereits häufig nach 5 bis 6 Jahren erfolgt. Zudem ist dem AHA kein neuer Entwurf des Forsteinrichtungsplans bekannt.
Im § 4a der Änderung der NSG-VO vom 25.04.2002 ist nunmehr eine Schutzzone mit einer Größe von ca. 3.707,00 ha festgeschrieben. Sie erstreckt sich nördlich und südlich um den “Großen Hakel” und den “Kleinen Hakel” in den Gemarkungen der Gemein- den Cochstedt, Schadeleben, Friedrichsaue, Hausneindorf, Hedersleben, Heteborn, Kroppenstedt und Hakeborn. Die Grenze verläuft vom Ortsausgang der Gemeinde Hedersleben in nordöstlicher Richtung entlang der Landesstraße L 66 bis zur Grenze der Gemarkung ca. 500 m südöstlich der Gemeinde Heteborn.
In ihr sind folgende Handlungen verboten:
die Bodengestalt zu verändern oder Böden zu versiegeln, Bodenschätze abzubauen, den Landschaftscharakter zu verändern, die Art oder das Ausmaß der bestehenden Grundstücksnutzung zu ändern, nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen oder sonstige Grünlandflächen umzubrechen oder in eine andere Nutzung zu überführen, bauliche Anlagen mit Ausnahme jagdlicher Einrichtungen zu errichten oder wesentlich zu verändern, auch wenn dies keiner öffentlich rechtlichen Genehmigung bedarf Diese dient dazu auch das Umfeld des Schutzgebietes Hakel nachhaltig zu schützen.
Im Rahmen der Exkursion erläuterte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin, dass der Hakel, eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper, Eine und Liethe zur Entwicklung und Stabilisierung von Biotopverbundräumen beitragen kann. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.
Der geflutete Concordia-See bietet die Möglichkeit der Entwicklung zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Ferner weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass in jüngster Geschichte beginnend im Jahr 1830 und letztmalig im Jahr 1919 acht Gebiete am Rand des gesamten Hakelgebietes sowie westlich, nordwestlich und nördlich von Heteborn mit dem Lindholz, dem Westernholz, Der große Findling, Fasanenteich und Der kleine Findling fünf weitere Waldgebiete gerodet hatte. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es diese gerodeten Waldgebiete unverzüglich sukzessiv wieder entstehen zu lassen, um so mit der Wiederherstellung der einstigen Waldausdehnung beginnen zu können. Dies ist für den Schutz und Erhalt von Fauna, Flora und Funga, zur Verbesserung des Klimas sowie für einen umwelt- und naturverträglichen sanften Tourismus wichtig und dient letztendlich so auch der Naherholung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion legten ebenfalls dar, dass mehrmonatige Trockenphasen gepaart mit heißen Sommern, insbesondere in den Jahren 2018 bis 2022 sowie teilweise auch im Jahr 2023 ohnehin Fauna und Flora in den Wäldern, so auch im Hakel, stressen. Schon aus dem Blickwinkel betrachtet, verbietet es sich, die forstwirtschaftliche Nutzung fortzusetzen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt daher sich verstärkt und massiver für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Liethe und Bode bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.
Zu diesen Aktivitäten gehören u.a. das Entwickeln einer FFH-tauglichen NSG-Verordnung mit einer aktuellen wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, die Konzipierung eines Naturerkenntnispfades mit Erweiterungspotenzial zum Harz, zu Bode, Selke, Eine und Wipper sowie regelmäßige Hakelexkursionen.
Ferner bekräftigte die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA –
fortgesetzt und wiederholt statt der Verbauung von Wald- und Feldflächen mit Wind- und Solarkraftanlagen endlich zum Beispiel vermehrt Dach- und Fassadenflächen mit Solaranlagen zu bestücken sowie dezentrale und ortsgebundene Windkraftanlagen in die Ortslagen einzubinden.
Zum Abschluss der Exkursion lud der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu folgender Fahrradexkursion ein:
Samstag, den 04.07.2026, Beginn: um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion mit folgender Route:
Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben ► Naturschutzgebiet Hakel ► Bode mit Aufenthalten an den Mündungsbereichen von Ehle und Röthe sowie im Gaensefurther Busch ► Untere Lietheaue ► Bahnhof Staßfurt
Treffpunkt: Bahnhof Gatersleben
Endpunkt: Bahnhof Staßfurt
Dauer: ca. 7,5 Stunden
Bei Interesse sich für den Schutz und Erhalt des vielfältigen Mischwaldgebietes, welches jeweils als ca. 1.366,00 ha große Landschafts- und Naturschutzgebiete Hakel, ca. 6.438,00 ha große Europäische Vogelschutzgebietes “Hakel“ (EU-Code: DE 4134-401, Landescode: SPA0005) sowie als ca. 1.340,00 ha großes Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebietes “Hakel südlich Kroppenstedt“ (EU-Code: DE 4134-301, Landescode: FFH0052) ausgewiesen ist einzusetzen zu wollen, besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Staßfurt-Hecklingen-Hakel-Aschersleben
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 03.01.2026
Fotos: Andreas Liste
Fotos: Dietmar Hörner
Samstag, den 10.01., um 10.00 Uhr
Neujahresrundwanderung von Teutschenthal zum Würdebach
Gemeinsame Neujahresrundwanderung mit der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. in Teutschenthal
Treffpunkt: Eisenbahnhaltepunkt Teutschenthal Ost
Dauer: ca. 3 Stunden
Die Gemeinde Teutschenthal ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – von einer vielfältigen Struktur an Landschaft und Natur geprägt. Daher trägt nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch der Gemeinderat sowie die Gemeindeverwaltung eine sehr große Verantwortung für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft. Alleine die Lage der 84,23 km² großen Gemeinde zwischen den Fluss- und Auenlandschaften von Saale, Salza und Würdebach, dem Seengebiet des Mansfelder Landes sowie dem Lintbusch und der Dölauer Heide beinhaltet sehr viel ökologisches Potenzial im Einzelnen, im Gesamten sowie im Grün- und Biotopverbund. So gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – alles Erdenkliche zu tun, dass die Entwicklungs- und Gestaltungsplanungen der Gemeinde Teutschenthal auf diese Notwendigkeiten Rücksicht nimmt und sogar noch Erweiterungsräume schafft. Überlegungen des Landkreises Saalekreises Biotopverbundräume über die Laucha bis zur Salza, zum Würdebach, zur Saale, der Mansfelder Seenlandschaft sowie zum Lintbusch und Dölauer Heide zu schaffen bzw. zu entwickeln, gilt es mit den Möglichkeiten und Kapazitäten der Gemeinde Teutschenthal zu begleiten und zu unterstützen.
Des Weiteren hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine klare Positionierung aller Verantwortlichen von Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt und den betroffenen Kommunen zu den Folgen des am 11.09.1996 erfolgten spontanen Pfeilerbruchs im westlichen Teil des Ostfeldes in der Grube Teutschenthal für dringend erforderlich, was auf einer Fläche von 2,5 km² zu einem dominoartigen Einbruch des gesamten Ostfeldes in Sekunden in einer Teufe von 620 bis 770 m verursacht und schlagartigen Deckgebirgsabsenkung um 0,5 m führte.
Die gegenwärtige Verfüllungspraxis der Grube Teutschenthal Sicherungsgesellschaft (GTS) Grube Teutschenthal erfüllt den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – jedoch mit sehr großer Sorge.
Eine Verwendung von Sonder- bzw. Giftmüll jeglicher Art ist eindeutig abzulehnen. Die Schächte sind wasserbeeinflusst und weisen auf dem Weg eine umfassende Reaktionsfähigkeit auf. Insbesondere die als Schadstoffe aufgeführten Oxide von Magnesium, Kalium, Natrium und Kalzium könnten in Verbindung mit Wasser zu Hydroxiden reagieren, welche starke und sehr umweltbelastende Basen entstehen lassen können. Auf Grund der Tatsache, dass das Wasser der Schächte auch in das Umfeld austritt ist mit umfassenden und nachhaltigen Belastungen der Umwelt einer Region zu rechnen, wo ca. 300.000 Menschen leben. Zudem belastet Abluft die Region, welche mit Ausstoß von giftigem Feinstaub einhergeht.
Aus diesen Gründen haben der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. vereinbart ihre Zusammenarbeit zu vertiefen und zu optimieren.
In dem Zusammenhang beschloss die Mitgliederversammlung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 03.09.2019 die damalige Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V. als kooperatives Mitglied aufzunehmen. Nunmehr hat sich aus der Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V. die Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. entwickelt. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist eine sehr große Freude und ebenso ausgeprägte Ehre auf dieser Art und Weise die verdienst- und verantwortungsvolle sowie fachlich fundierte und sehr engagierte ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeit der Mitglieder der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. begleiten und unterstützen zu können.
Im Zusammenhang mit der Nutzung der Anlagen der Grube Teutschenthal Sicherungsgesellschaft (GTS) in der Salzstraße in Angersdorf unterstützt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die fachlich fundierte und berechtigte Argumentation der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V., welche die massive und flächendeckende Gefährdung geißelt, die von der unvermindert fortgesetzten Einlagerung von Sonder- bzw. Giftmüll jeglicher Art ausgeht.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang mit aller Deutlichkeit darauf hin, dass der Abfluss des Wassers vom Grubengelände der GTS in Richtung Saale führt und dabei die dringende Gefahr der starken Kontaminierung von Wasser und Boden nicht nur in der Agrarlandschaft und den Auen von Saale und ihrer Nebengewässer existent ist, sondern auch in Richtung der Wohngebiete in Holleben, Angersdorf und Halle (Saale) besteht. Die Stadt Halle (Saale) kann es über das Vordringen von Qualmwasser bei Hochwasser treffen. Insofern muss klar sein, dass nicht nur das Gebiet der Gemeinde Teutschenthal bedroht ist, sondern auch saaleabwärts alle nachfolgenden Gebiete. Darüber muss Klarheit bestehen, weil ansonsten das Ausmaß der Bedrohungen einer unverantwortlichen und gefährlichen Fehleinschätzung unterliegt.
Dabei ist die Gemeinde Teutschenthal von vielfältigen und auch arten- und strukturreichen Landschaften und Naturbestandteilen geprägt. Hier sind insbesondere die Fluss- und Auenlandschaften von Saale, Salza und Würdebach mit Nebengewässern und Auen, das 8 ha große geschützte Landschaftsbestandteil „Weinbergholz“ sowie die Streuobstwiesen in der Saaleaue zu nennen.
Das Integrierte Gemeindliche Entwicklungskonzept (IGEK) der Gemeinde Teutschenthal, Stand: Juni 2022 weist auf Seite 81 unter Punkt 12.2 Natur- und Artenschutz folgende Schutzgebiete im Gemeindegebiet aus:

https://www.gemeinde-teutschenthal.de/de/integriertes-gemeindlichens-entwicklungskonzept-igek.html
Diese Ausgangssituation bietet unter Einbeziehung von gefluteten Restlöchern der ehemaligen Braunkohletagebaue wie „Langes Handtuch“ bei Teutschenthal und Pappelgrund, den Teichen in Richtung Wansleben am See, den Schlosspark Teutschenthal, der Bergbaufolgelandschaft in Amsdorf mit Asendorfer Kippe, der von der früheren Kies und Sand Köchstedt GmbH und nunmehrigen GfB Baustoffe GmbH, Teutschenthal betriebenen Kiessandabbaustätte sowie einer von punktuell und streifenförmig mit Gehölzen, Hochstauden und Wiesen durchsetzten Agrarlandschaft die Möglichkeit des Erhaltes und Entwicklung weiterer schützenswerter Natur- und Landschaftsbestandteile.
https://www.northdata.de/GfB+Baustoffe+GmbH,+Teutschenthal/Amtsgericht+Stendal+HRB+202147
Die dazu notwendigen und bestehenden Biotop- und Grünverbünde reichen dabei bis in die Städte Halle (Saale) und Bad Lauchstädt sowie in die Gemeinden Seegebiet Mansfelder Land, Salzatal und Schkopau. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besteht hier jedoch umfassendes Schutz- und Entwicklungspotential. Die Altlasten aus dem Salz,- Kohle- und Kiesabbau sind eine schwere und mahnende Bürde, welche es jedoch im Interesse der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften zu entwickeln gilt. Hier sind insbesondere die Seenlandschaften und Salzlandschaften zu nennen. Ferner mahnen sie alles zu unternehmen, dass keine neuen Umweltbelastungen hinzukommen, wozu Ausweitung und Neuschaffung neuer Bauflächen für Wohnen, Verkehr und Gewerbe. Ganz besonders sind ebenfalls die Planungen der Kies und Sand Köchstedt GmbH (KSK) zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse DK 0 im Kiessandabbau Köchstedt zu nennen.
https://www.gesetze-im-internet.de/depv_2009/DepV.pdf
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gibt klar und deutlich zu bedenken, dass jegliche Ablagerung von Abfällen eine standortfremde Beeinträchtigung und Schädigung von Umwelt, Natur sowie Landschaften und somit auch für die Qualität der Lebens- und Wohnstandorte der Menschen darstellt.
Dazu gehören die nie auszuschließende und dauerhaft drohende Gefahr für Luft, Boden und Wasser, die Einschränkung menschlicher Nutzungen sowie die immerwährende Beeinträchtigung des Landschafts- und Ortsbildes.
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html
Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – schlägt alternativ vor, dass die von der früheren Kies und Sand Köchstedt GmbH und nunmehrigen GfB Baustoffe GmbH, Teutschenthal betriebenen Kiessandabbaustätte nach Abschluss der Abbaumaßnahmen eine sukzessive Neuentwicklung erfährt.
https://www.northdata.de/GfB+Baustoffe+GmbH,+Teutschenthal/Amtsgericht+Stendal+HRB+202147
Im Rahmen der „Antragsunterlagen zur Genehmigung einer Bauschuttaufbereitungsanlage nach § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) für das Vorhaben Recyclingsammelplatz Köchstedt Kiessandabbaustätte, 2. Überarbeitung im Oktober 2012 gab die Kies und Sand Köchstedt GmbH unter Punkt „1.1 Angaben zum Anlagenbetreiber und zum Vorhaben“ folgende Ausgangsdaten zum Kiesabbau und Pläne an, Zitat:
„Die Kies und Sand Köchstedt GmbH betreibt seit 1996 in ordentlicher Form den Abbau von Kiessanden und ihrer Aufbereitung zu hochwertigen Baustoffen für den Straßenbau am Standort Teutschenthal-Eisdorf. Hauptgesellschafter sind die Gebrüder Gropengießer Beteiligungs- und Betriebs GmbH mit Sitz in Wulften (Harz) und die GfB Gesellschaft für Baustoffe und Recycling mbH mit Sitz in Halle/S. Der Antragsteller ist unter der Nummer HRB 6281 im Handelsregister beim Amtsgericht Halle eingetragen.
Die Kies und Sand Köchstedt GmbH hat die Absicht, auf dem Gelände der ehemaligen WGT Liegenschaft bei Köchstedt, ihre gewerbliche Tätigkeit durch die Annahme von Baureststoffen und deren Verarbeitung zu Recyclingprodukten für den Straßenbau auf einem eigenen Recyclingplatz zu erweitern.
Die Antragsfläche liegt westlich von Köchstedt an der Ortsverbindungsstraße nach Teutschenthal.
Sie bildet die nördliche Spitze des Flurstücks 222/5 des Flurs 21 der Gemarkung Teutschenthal. Das Flurstück ist seit 1996 im Besitz des Antragstellers. Das Flurstück umfasst eine Gesamtfläche von 71.478 m²• Für den Recyclingsammelplatz selbst sollen vorhabensbezogen jedoch nur 22.483 m² genutzt werden.“, Zitat Ende
Nach mitgeteilten und dokumentierten Beobachtungen haben Bienenfresser Einzug in die Steilhänge der Kiessandabbaustätte gehalten. Es ist davon auszugehen, dass sich hier ein stabiler Bestand des Zugvogels Bienenfresser entwickelt hat. Somit ist ein weiterer Lebenstandort entstanden, welcher zum wünschenswerten und fortgesetzten Auftrieb der Bestände des Bienenfressers beitragen kann.
https://www.avi-fauna.info/rackenvoegel/bienenfresser
Desweiteren geht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – davon aus, dass der Standort sich ebenfalls zur Ansiedlung der Uferschwalbe eignet.
https://www.avi-fauna.info/sperlingsvoegel/schwalben/uferschwalbe
Ebenfalls bietet sich der Standort mit seinen temporären Tümpelbeständen, Wiesen- und Staudenbeständen sowie perspektivisch Gehölzbeständen als Lebens- und Rückzugsraum für Amphibien, Insekten – wie zum Beispiel Ödlandschrecken, Wildbienen- und Hummelarten – an.
https://www.froschnetz.ch/lebensraum/kiesgruben.php
http://www.tierundnatur.de/oar-ocae.htm
https://www.deutschland-summt.de/wildbienenarten.html
Somit kann eine arten- und strukturreiche Nachfolgeentwicklung stattfinden, nachdem der Kiesabbau einst wertvolle Agrarlandschaft zerstörte.
Eine im Umfeld von Arten- und Kulturreichtum geprägte Agrarlandschaft verstärkt eine derartige positive Entwicklung des Lebens- und Rückzugsraum Kiesgrube noch.
Darüber hinaus können wiederhergestellte und unbefestigte Wege mit aus Gehölzen, Stauden und Wiesen geprägten beidseitigem Begleitgrün nicht nur den Naturstandort, sondern auch das Landschafts- und Ortsbild verbessern. Zudem leistet eine derartige Gesamtentwicklung einen sehr wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Klimas und der Lebensqualität der Menschen vor Ort.
Eine Einbettung in das Grün- und Biotopverbundnetz in die Städte Halle (Saale) und Bad Lauchstädt sowie in die Gemeinden Seegebiet Mansfelder Land, Salzatal und Schkopau hinein verstärkt und verbessert die Situation von Umwelt, Natur und Landschaften.
Auf Grund dessen fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Saalekreises und der Gemeinde Teutschenthal auf nach dem Ende des Kiesabbaus eine sukzessive Entwicklung des Standortes und seines näheren Umfeldes zuzulassen und festzulegen und dafür keine „Genehmigung einer Bauschuttaufbereitungsanlage nach § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) für das Vorhaben Recyclingsammelplatz Köchstedt Kiessandabbaustätte“ zu erteilen.
Die vom Umweltbundesamt im Jahr 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unterstützt daher eindeutig und vollumfänglich die Aktivitäten seines Mitgliedsvereins der nunmehrigen Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. zum Schutz, zum Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur, Landschaften und Gesundheit in der Gemeinde Teutschenthal und Umland.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht verstärkte Aktivitäten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft auch in diesen Teilen der Gemeinde Teutschenthal für dringend geboten.
Daher hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für die vielfältige und schützenswerte Umwelt, Landschaft und Natur für erforderlich. Dabei gilt es auch die Art und Weise der Agrarnutzungsformen im Gemeindegebiet von Teutschenthal zu betrachten, zu werten und Vorschläge zur Umgestaltung und Entwicklung zu erarbeiten.
In dem Zusammenhang beabsichtigen Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen folgender Neujahresrundwanderung ihre Vorstellungen zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften im Exkursionsgebiet in der Gemeinde Teutschenthal zu erläutern und mit einer verantwortlichen und interessierten Öffentlichkeit zu diskutieren:
Samstag, den 10.01.2026, um 10.00 Uhr
Gemeinsame Neujahresrundwanderung mit der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. in Teutschenthal mit folgender Route:
Eisenbahnhaltepunkt Teutschenthal Ost ► Würdebach ► Steinkistengrab in Köchstedt ► Kiessandabbau im Abbaufeld Köchstedt ► Querung des Würdebaches ► Eisenbahnhaltepunkt Teutschenthal Ost
Treff- und Endpunkt: Eisenbahnhaltepunkt Teutschenthal Ost
Dauer: ca. 3 Stunden
Wer mehr zu Inhalt und Aktivitäten der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit: E-Mail-Adresse: verein@saalekreis-aufderkippe.de
Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Bewältigung der Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der sehr vielfältigen Umwelt, Natur und Landschaft zu unterstützen.
Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die interessierte Bevölkerung auf in der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. mitwirken.
Wer Interesse hat kann sich bitte an folgende Anschrift wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 02.01.2026
Samstag, den 10.01., um 10.00 Uhr
Neujahrsexkursion zum Forsthaus Salegast
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
ca. 5 Stunden
Voranmeldung bis spätestens 22.00 Uhr am Freitag, dem 09.01.2026, unter: 0176 – 568 796 31
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, dem 10.01.2026, eine ca. fünfstündige Neujahresexkursion zum Forsthaus Salegast durch.
Marschroute: Auenrestwald „Wolfener Busch“, Salegaster Chaussee, Waldweg zur Wegekreuzung „Invalidendreieck“, Katzenbrücke, Wanderweg in Richtung Forsthaus und Conradi- Linde, Rückmarsch über die Auenwiesen Jeßnitz, Mittellache, Salegaster Chaussee in Richtung Wolfen.
Im Rahmen dieser Exkursion beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bedeutung der arten- und strukturreichen Auenlandschaften von Mulde und Fuhne als Lebens- und Rückzugsraum für die umfassende Fauna, Flora und Pilzwelt sowie nicht zuletzt als wertvolles Gebiet für einen sanften, umwelt-, natur- und landschaftsschonenden Tourismus darzulegen und Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Betreuung dieser wertvollen Natur- und Landschaftsbestandteile zu erläutern.
Ferner möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitwirkung von Interessenten aufzeigen und in dem Zusammenhang für die Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig werben.
Die Exkursion am Samstag, dem 10.01.2026, beginnt 10.00 Uhr am Bahnhof Wolfen.
Hinweise:
Die Exkursion findet nur nach telefonischer Voranmeldung statt. Diese muss jeweils bis spätestens 22.00 Uhr des jeweiligen Vortages unter folgender Telefonnummer erfolgen: 0176 – 568 796 31
Zudem findet die Exkursion grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung -Essen und Trinken- mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Wer noch mehr Interesse zu den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in der Region hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0176 – 568 796 31
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 02.01.2026
Samstag, den 03.01., um 10.00 Uhr
Neujahreswanderung zum NSG Hakel
Gemeinsam mit der Bürgerinitiative Hakelwald
Treffpunkt: Waldrand des Hakels, Hakelstraße, außerhalb von Heteborn
Dauer: ca. 2 Stunden
Zum Schutz und Erhalt der jeweils ca. 1.366,00 ha großen Landschafts- und Naturschutzgebiete Hakel, des ca. 6.438,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebietes “Hakel“ (EU-Code: DE 4134-401, Landescode: SPA0005) sowie des ca. 1.340,00 ha großen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebietes “Hakel südlich Kroppenstedt“ (EU-Code: DE 4134-301, Landescode: FFH0052) mit seiner großen Artenvielfalt an Fauna, Flora und Funga gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein umfassendes Maßnahmepaket anzugehen.
https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/naturschutzgebiete/hakel.html
https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/hakel-.html
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/hakel
https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/hakel-suedlich-kroppenstedt-.html
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/hakel-suedlich-kroppenstedt
An erster Stelle gehört die Beendigung der forstwirtschaftlichen Aktivitäten in dem Gesamtgebiet, um eine sukzessive, naturnahe Gehölzentwicklung zu ermöglichen und die Tierwelt nicht zu stören. Auch eine Bereicherung der anzubauenden Feldkulturen auf Vorwendeniveau, insbesondere mit Luzerne, Klee und Landsberger Gemenge tragen unweigerlich dazu bei. Die drei genannten Feldkulturen verbessern nicht nur die Ernährungssituation für Greifvögel und Eulen, sondern auch des Feldhasen und von Insekten. Ebenso zählen sie zu den Humusmehrern und tragen somit zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit bei. Nach Vorstellung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört ebenfalls dazu, auch die Mäusebekämpfung mit Giftködern einzustellen, um das Nahrungsangebot für Greifvögel und Eulen nicht noch weiter zu vermindern sowie die Vergiftungsgefahr für andere Tiere auszuschließen.
Aber auch der angedachte Flugbetrieb von und nach Cochstedt bereitet dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sehr große Sorge. Hier gilt es nach den Gesichtspunkten folgender angrenzender Schutzgebiete: die jeweils ca. 1.366,00 ha großen Landschafts- und Naturschutzgebiete Hakel, das ca. 6.438,00 ha große Europäische Vogelschutzgebiet “Hakel“ (EU-Code: DE 4134-401, Landescode: SPA0005) sowie das ca. 1.340,00 ha große Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet “Hakel südlich Kroppenstedt“ (EU-Code: DE 4134-301, Landescode: FFH0052) unbedingt eine gründliche Überprüfung vorzunehmen.
Ferner verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit Aufmerksamkeit mögliche weitere Pläne die Schweinemast in Cochstedt auszubauen und somit die Region mit aus der Sicht des Tierschutzes sehr bedenklichen Stallanlagen, die Luft-, Boden- und Wasserqualität im unmittelbar an den Hakel angrenzenden Gebieten nachhaltig zu schädigen.
Darüber hinaus sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch großräumig gesehen massive Veränderungen geboten. Eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper und Eine gilt es unbedingt die Biotopverbundräume zu stabilisieren. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.
Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vertritt ferner die Auffassung, dass die jeweils ca. 1.366,00 ha große Landschafts- und Naturschutzgebiete Hakel, das ca. 6.438,00 ha große Europäische Vogelschutzgebiet “Hakel“ (EU-Code: DE 4134-401, Landescode: SPA0005) sowie das ca. 1.340,00 ha große Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet “Hakel südlich Kroppenstedt“ (EU-Code: DE 4134-301, Landescode: FFH0052) nur die Möglichkeit besitzen nachhaltig ihrer Schutzfunktionen zu entfalten, wenn sie ihre ökologischen und landschaftlichen Schutz- und Entwicklungsfunktionen weit in das Umland ausdehnen können. Als entsprechender Raum ist auf jeden Fall Gebiet zwischen Bode, Selke, Wipper und Eine zu betrachten.
So lassen sich u.a. die Bestände von Greifvögeln und Eulen langfristig gesehen nicht nur stabilisieren, sondern auch wieder erhöhen. Vielfältige Landschafts- und Naturraumstrukturen, welche u.a. in enger Verbindung mit dem Bestand von ausreichend vorhandenen Beutetieren zu sehen sind, tragen entscheidend dazu bei.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt daher verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.
Zu diesen Aktivitäten gehören u.a. das Entwickeln einer FFH-tauglichen NSG-Verordnung mit einer aktuellen wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption, die Konzipierung eines Naturerkenntnispfades mit Erweiterungspotenzial zu Bode, Selke, Eine, Wipper und Liethe sowie regelmäßige Hakelexkursionen.
Als erster Schritt im Jahre 2026 dahin gehend dient die ca. zweistündige Neujahreswanderung zum NSG Hakel am Samstag, dem 03.01.2026, welche unter der Überschrift „Das neue Jahr im Hakel begrüßen“ steht und zu der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – aufruft.
Treff: 10.00 Uhr in Heteborn, Hakelstraße am Waldrand
Bei Interesse sich für den Schutz und Erhalt des vielfältig europäisch und national geschützten Hakels einzusetzen zu wollen, besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Staßfurt-Hecklingen-Hakel-Aschersleben
Tel.: 0176 – 643 623 67
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 28.12.2025
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt mit sehr großer Sorge und Abscheu das verstärkte Streben in der gesamten Bundesrepublik Deutschland, Wildtiere auf der Basis fadenscheiniger Begründungen zu verfolgen und zu töten. Dabei legen Lobbyverbände und öffentliche Einrichtungen Zahlenwerke vor, welche nicht auf wissenschaftlichen Zählergebnissen beruhen, sondern sich unseriös und makabrer Art und Weise auf Abschüssen und Verkehrsunfällen begründen. Diese vollkommen aussageunfähigen Zahlenangaben sollen dann angebliche Bestandsangaben zu Wildtierbeständen abgeben. Medien von links über konservativ bis rechts verbreiten solche Daten. Diese Zahlenangaben zu Über- oder Unterbeständen dienen dann je nach propagandistischem Erfordernis, der Berechtigung zur Abschlachtung von Wildtieren aller Art. Zudem kommen seltsamerweise zumeist u.a. nur jagdaffine Vertreterinnen und Vertreter von Politik und Verwaltung zu Wort.
Die momentan im Land Sachsen-Anhalt geführte Diskussion zu den Ursachen des schlechten Zustandes der Wälder geht von falschen Tatsachen aus, ist daher unverantwortlich und entbehrt jeglicher ordentlichen Fachlichkeit und Vernunft.
Nicht das Wild trägt dafür die Verantwortung, sondern die Umwandlung von Wäldern zu mehr oder minder monokulturellen Baumplantagen, die langanhaltende und immer mehr zunehmende Niederschlagsarmut und Sommerhitze in Folge des vom Menschen mit verursachten massiven Klimawandels, der Bau von Verkehrstrassen durch Waldgebiete sowie die nunmehr verbesserte Möglichkeit des Baus von Windkraftanlagen in Waldbiotopen bilden die zerstörerischen Ursachen für die Waldbestände.
Angesichts der obengenannten Tatsache, dass es auch im Land Sachsen-Anhalt keine wissenschaftlich fundierte und dauerhafte Tierzählung gibt und die Mutmaßungen zu Wildtierbeständen auf Abschüssen und Verkehrsopfern beruht sind die massiven Aufrufe zur vermehrten Bejagung von Wildtieren zutiefst unwissenschaftlich, unqualifiziert, unverantwortlich und gilt es sofort zu beenden.
Eine Erholung der Wälder ist nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nur möglich, wenn eine sukzessive Erneuerung und Verjüngung stattfinden kann, eine Förderung und verstärkter Schutz von Prädatoren wie Wolf, Luchs, Greifvogel und Eule sowie ein Schutz, ein Erhalt und die Entwicklung einer arten- und strukturreichen Agrar-, Gewässer- und Waldlandschaft erfolgt.
Nunmehr tritt immer mehr zu Tage, worum es der Jägerschaft mehr oder minder eigentlich geht. Laut Beitrag der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom Montag, den 22.12.2025, Seite 2 unter der Überschrift „Wildfleisch zum Dumpingpreis“ beschwert sich der Geschäftsführer des Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e.V. Wolf Last darüber, dass ein Überangebot die Preise für Wildfleisch in Sachsen-Anhalt massiv fallen lässt. Weiter ist in dem Pressebeitrag vermerkt, Zitat: „Im Dezember gebe es viele Drückjagden, bei denen viel Wild geschossen werde, sagte Wolf Last, Geschäftsführer des Landesjagdverbands, der MZ. Die Jäger fänden häufig aber nur schwer Abnehmer, der lokale Markt sei gesättigt, so Last weiter. `Die Kühltruhen sind voll.` Das habe Auswirkungen auf den Markt.“, Zitat Ende
Diese Aussagen drücken nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – klar und deutlich aus, worum es offensichtlich bei der angeblich so dringend notwendigen Jagd geht: Um das liebe Geld! Bereits jetzt hat jedoch das Land Sachsen-Anhalt laut „Die Zeit“ vom 04.10.2025 folgendes an Steuermittel an die die Jägerschaft ausgereicht, Zitat:
„Seit der Einführung der Abschussprämie für Wildschweine Anfang 2021 hat Sachsen-Anhalt gut sechs Millionen Euro ausgezahlt. Das Geld floss für insgesamt 92.923 erlegte Tiere, wie das Landesverwaltungsamt in Halle auf Anfrage mitteilte.“, Zitat Ende
Weiter führt der Beitrag aus, Zitat: „Die Jäger im Land haben zuletzt deutlich mehr Wildschweine erlegt. Im Jagdjahr 2024/25 waren es 34.335 Tiere, wie das Landesverwaltungsamt weiter mitteilte. Im Jagdjahr 2023/24 seien es 29.650 gewesen und in dem davor 26.527. Besonders viel Schwarzwild wurde zuletzt im Landkreis Wittenberg (4.864), im Landkreis Harz (4.453) und im Landkreis Anhalt-Bitterfeld (4.123) erlegt.
Sachsen-Anhalt zahlt die Abschussprämie auch weiterhin. Den Angaben zufolge sind für das laufende und das kommende Haushaltsjahr jeweils 1,35 Millionen Euro eingeplant.“, Zitat Ende
https://www.zeit.de/news/2025-10/04/gut-sechs-millionen-euro-fuer-erlegte-wildschweine-gezahlt
Das Land Sachsen-Anhalt ist ein starker Verfechter der Jagd und hatte dazu folgendes beschlossen, Zitat: „Mit Beschluss vom 15.10.2020 (Drucksache 7/6747) hat der Landtag von Sachsen-Anhalt die Regierung gebeten, eine Erlegungsprämie in Höhe von 65 Euro zur Schaffung eines Anreizes zur Reduktion der Schwarzwildbestände zu zahlen.“, Zitat Ende
Weiter führt man aus, Zitat: „Der Landtag von Sachsen-Anhalt hatte die Einführung der Prämie im Jahr 2020 beschlossen, um die Reduktion der Schwarzwildbestände zu fördern. Die erneute Bereitstellung der Mittel im Doppelhaushalt 2025/26 in jährlicher Höhe von 1,35 Millionen Euro ermöglicht die Fortführung dieser wichtigen Maßnahme.“, Zitat Ende
https://mwl.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/landwirtschaft-in-sachsen-anhalt/jagd
https://ljv-sachsen-anhalt.de/land-unterstuetzt-ab-sofort-schwarzwildbejagung
Für ein Land, was angeblich so wenig Finanzmittel hat, um seine eigentlichen Aufgaben in Sachen Umwelt, Soziales; Bildung, Wissenschaft und Kultur wahrnehmen zu können, spricht das klar und deutlich Bände. Der Lobbyismus sorgt immer wieder dafür, dass ausreichend Steuermittel für bestimmte Personengruppen zur Verfügung stehen.
Dazu passen wieder die Aussagen von Wolf Last zu der staatlichen Prämie im Beitrag der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom Montag, den 22.12.2025, Seite 2 unter der Überschrift „Wildfleisch zum Dumpingpreis“, Zitat: „Doch die decke die Kosten für Munition, Revierpacht und Sprit häufig nicht, so der Verbandsgeschäftsführer. `Die Jäger sitzen dafür auch stundenlang. Es wäre schön, wenn etwas hängenbleibt.`“, Zitat Ende
Was sagt das uns somit zum Sinn der Jagd? – Es dreht sich auch hier mehr oder minder um das Geld. Dabei behauptet das Land Sachsen-Anhalt ernsthaft unter dem Punkt „Jagd und Waldschutz“, Zitat:
„Die Jagd in Sachsen-Anhalt dient dem Schutz der Biotope und ist damit untrennbarer Bestandteil des Ökosystems Wald.
Durch gezielte Jagd werden waldverträgliche Wildbestände erreicht, die zur ökogerechten Waldbewirtschaftung führen. Diese Art von Umweltschutz hat sich auch bei der Anpassung der Wälder an den Klimawandel als sinnvoll erwiesen. Überhöhte Wildbestände stellen Risikofaktoren dar. Die Jagd kann dazu beitragen, den Anstieg der Streckenergebnisse, also die Wildbestände in Sachsen-Anhalt, zu regulieren.
Auch die Übertragung von Krankheiten und Seuchen, wie zum Beispiel die afrikanische Schweinepest, wird durch gezielte Dezimierung der Wildbestände verhindert und kann somit dem Tierschutz zugeordnet werden.“, Zitat Ende
https://mwl.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/landwirtschaft-in-sachsen-anhalt/jagd
Ein merkwürdiges Verständnis im Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften im Allgemeinen sowie mit Wäldern und Agrarlandschaften im Speziellen.
Im Rahmen von zahlreichen Exkursionen und Begehungen muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine zunehmende Verarmung der Agrarlandschaften feststellen. Von einst ca. 25 Anbaukulturen findet ein Anbau von etwa 5-6 Kulturarten statt, erfolgt eine Zurückdrängung bis Beseitigung von Gewässerschutzstreifen, Feldgehölzen, Ackerrandstreifen sowie Versiegelung von Feldwegen und Acker- und Grünlandflächen. Damit einher gehen Verluste von Lebens- und Rückzugsräumen von Fauna, Flora und Funga, eine Verarmung und Monotonie in den Anbaustrukturen und somit der Agrarlandschaften, zu erwartende und bereits entstandene Verluste an Bodenqualitäten – u.a. in Folge von Humusverlusten und Niederschlagsarmut – sowie nicht zuletzt die Verschlechterung von in vielen Jahrtausenden entstandenen Landschaftsbildern.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es den Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften den aktuellen Situationen anzupassen, wozu ein standortgerechter und ortsbürtiger Schutz, Erhalt und Entwicklung von Wäldern, Wiesen, Gewässern, Mooren, Staudenflächen und Feldern einschließlich des Verbotes der Vergrämung oder gar Bejagung von Wildtierarten gehören muss. Ebenso müssen sie verpflichtenden Charakter erhalten.
Diese Erkenntnis darf nicht erst kommen, wenn die Preise für Wildfleisch in den Keller gehen. Wie bemerkte doch Wolf Last zu der staatlichen Prämie im Beitrag der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom Montag, den 22.12.2025, Seite 2 unter der Überschrift „Wildfleisch zum Dumpingpreis“, Zitat: „Die Jäger sollen mehr Wildschweine erlegen, werden sie aber nicht los. `Wenn es keiner isst, sollten wir es auch nicht schießen`, meint Last“, Zitat Ende
Neben der Verbesserung der Arten- und Strukturvielfalt der Agrarlandschaften durch Schutz, Erhalt und Entwicklung entsprechender Landschafts- und Naturbestandteile wie zum Beispiel von Gehölzstreifen und -inseln mit Wiesen- und Staudenflächen und -bestandteilen, Fließ- und Standgewässern mit beidseitig mindestens 10,00 m breiten Gewässerschutzstreifen ab Uferoberkante sowie der Schutz, der Erhalt und die Entwicklung von Biotop- und Grünverbünden, gehören der Schutz von Lebens- und Rückzugsräumen von Tieren, Pflanzen und Pilzen dazu.
Alles das muss einhergehen mit respektvollem und schutzwürdigen Umgang mit Tieren wie eben zum Beispiel mit Wolf, Biber, Luchs, Fischotter, Vogelarten – wie zum Beispiel Kormoran, Gänsen und Rabenvögeln – etc. Gleiches gilt für Amphibien, Kriechtiere, Spinnentiere und Insekten. Noch dazu Arten wie Wolf, Luchs etc. entscheidend zur Entwicklung, Regulierung und Stabilisierung der Arten- und Strukturvielfalt von Fauna, Flora und Funga beitragen.
Dass dies noch lange nicht in der Landesregierung Sachsen-Anhalts angekommen zeigt u.a. die Presseerklärung des CDU-geführten Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt vom 03.12.2024 unter der Überschrift „Minister Sven Schulze fordert klare Regeln: Der Wolf gehört ins Jagdrecht!`“`.
Dieser Sven Schulze möchte für den CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt nach der der Landtagswahl am 06.09.2025 den bisherigen Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff beerben, welcher sich ebenfalls nicht als Verfechter eines nachhaltigen Umganges mit Umwelt, Natur und Landschaften hervorgetan hat.
Dabei gehören neben dem Respekt des Lebens und dem Ende der menschlichen Anmaßung über das Leben und Tod von Tieren entscheiden zu können, Tiere zu einer arten- und strukturreichen und somit stabilen Umwelt, Natur und Landschaft dazu. Sie bilden ein sehr entscheidendes und bedeutsames Rückgrat im Gefüge von Fauna, Flora und Funga.
Zudem beleben und bereichern sie Landschafts- und Stadtbilder.
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten……
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html
Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG) anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert und erwartet mehr Handeln der Politik im Bund und in den Ländern zum Schutz, Erhalt und einer damit verbundenen Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft und einen sofortigen Stopp der vermehrten Tötung von Wildtieren und einer vermehrten und massiven Hass- und Drohkulisse zum Beispiel gegenüber dem Wolf, dem Schwarz-, Rot-, Dam- und Rehwild, dem Biber, der Kegelrobbe sowie dem Kormoran und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört ferner dazu, sofort den ungehemmten Flächenfrass zu stoppen sowie das ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören.
Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung, politische Gremien und Behörden sowie letztendlich an die gesamte Gesellschaft sein.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen – wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie – mitzuwirken.
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf seine zahlreichen Veranstaltungen hin, welche auch im Jahr 2026 durchführen möchte.
Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 28.12.2025


























































