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Kein weiterer Ausbau des Frachtflughafens Leipzig/Halle

Foto: Papas Dos

Liebe Umweltaktivisten,

weltweit werden massive Anstrengungen unternommen den CO2– Ausstoß zu senken. Es gibt aber auch das Gegenteil. In der Frachtflugbranche steigen die CO2 Emissionen stark an. Eine besonders unrühmliche Rolle spielt dabei Deutschland. So ist der Ausstoß  klimaschädlicher Gase in Form von CO2-Äquivalenten (CO2e) durch die DHL- Frachtflugflotte in den letzten 5 Jahren, nach eigenen Angaben1,um 23,8{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} auf 18,11 Mio. Tonnen im Jahre 2020 gestiegen. Das weltweit größte DHL- Frachtflugzentrum und damit CO2– Hauptemittent ist der Flughafen Leipzig- Halle. DHL plant diesen  in den nächsten Jahren massiv auszubauen (siehe Flyer). Die von Leipzig verursachten CO2- Emissionen würden dadurch von derzeit c. 6 Mio. Tonnen auf über 10 Mio. Tonnen steigen.

Gegen diesen Wahnsinn wendet sich die Petition „Kein weiterer Ausbau des Frachtflughafens Leipzig- Halle“. Wir würden uns freuen wenn sie diese Petition unterstützen und diese Information über ihre Kanäle, Homepage usw. weiter geben würden. Hier geht es zur Petition:

 http://www.openpetition.de/!fghdq

Mit freundlichen Grüßen
L. Weickert

http://www.fluglaermleipzig.de/

1Bundesanzeiger, Deutsche Post DHL Group – Geschäftsberichte

AHA fordert Schutz und Erhalt des Bergholzes am Petersberg

Etwa 12 km nördlich von Halle (Saale) befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Petersberg und angrenzend an die Ortslage Petersberg der Gemeinde Petersberg das 240 ha große, im Landesbesitz befindliche Waldstück Bergholz. Innerhalb des Waldgebietes existieren ein über 79 ha großes NSG, welches in 2 Teilflächen geteilt ist: Teilfläche 1 im Südosten ca. 36 ha groß, seit 1961 und im Nordosten Teilfläche 2 Erweiterung 1983 um ca. 43 ha; Das Naturschutzgebiet ist das Vorschlagsgebiet 116 für Schutzgebietssystem NATURA 2000 Land Sachsen-Anhalt. In dem Gebiet befindet sich auch das einstige Waldgebiet „große Saubucht“.
Der geologische Untergrund ist von einer Schichtenfolge von saalekaltzeitlichen Grundmoränenmaterial aus Geschiebemergel; Glazialsanden und -kiesen sowie oberen Anschluss einer 0,1 bis 1,5 m dicken Lössschicht gekennzeichnet.
Durch Niederschläge an Oberfläche treten Auswaschungen des Kalkes auf. Ferner setzt eine starke Verlehmung ein. Aus bodenkundlicher Sicht wird diese verlehmte Schicht als Tonanreicherungshorizont der Fahlerde angesehen.
Das Bergholz ist ein Waldlabkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwald (Galio sylvatici-Carpinetum-betuli), welcher weitgehend naturnah und für die Lößgebiete im Regenschatten des Harzes typisch ist. Bezeichnend sind ferner u.a. das Vorkommen von Wald-Labkraut (Galium sylvaticum), Hain-Veilchen (Viola riviniana), Maiglöckchen (Convallaria majalis), Waldmeister (Galium odoratum), Buschwindröschen (Anemone nemorosa), Schwarze Platterbse (Lathyrus niger), Wald-Reitgras (Calamagrotis arundinacea), Türkenbund-Lilie (Lilium martagon), Vielblütigem Weißwurz (Polygonatum multiflorum), Echte Sternmiere (Stellaria holostea), Moschuskraut (Adoxa moschatellina) und Zwerg-Lerchensporn (Corydalis pumila). Neben Traubeneiche (Quercus petraea) und Hainbuche (Carpinus betulus) ist u.a. die Winterlinde (Tilia cordata) bestandsprägend. Häufig sind auch Haselnuss (Corylus avellana), Faulbaum (Frangula alnus), Feldulme (Ulmus minor) und Eberesche (Sorbus aucuparia) sowie an feuchteren Stellen u.a. die Gemeine Esche (Fraxinus excelsior) anzutreffen. Vereinzelt kommen Stieleiche (Quercus robur) und Hängebirke (Betula pendula) vor. Zudem erfolgten Pflanzungen von Rotbuche (Fagus sylvatica), Roteiche (Quercus rubra), Zitterpappel (Populus tremula) und von Bergahorn (Acer pseudo-platanus). In der Strauchschicht gesellen sich ferner Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Europäisches Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Schlehe (Prunus spinosa), Blutroter Hartriegel (Cornus sanguinea), Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna) und Zweigriffliger Weißdorn (Crataegus oxyacanha) dazu. Vom bekannten und erfahrenen Botaniker Dr. Eberhard Große wurden allein im Naturschutzgebiet Bergholz von 1978 bis 1980 sowie 1987 rund 200 Pflanzenarten ermittelt.
Die in Beispielen genannte Vegetation lässt eine vielseitige, arten- und strukturreiche Zusammensetzung erkennen, welche auch zahlreichen Tierarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Hervorzuheben ist dabei u.a. die Brutvogelfauna, wovon 55 Arten in der Roten Liste Sachsen-Anhalts aufgeführt sind.
Zusammengefasst sei angemerkt, dass das Bergholz ein Restgehölz in einer anthropogen bedingt sehr waldarmen, intensiv genutzten Lößackerlandschaft darstellt. Auf Grund seiner Lage auf der Wettiner Rumpfplatte hat das Bergholz sehr vielfältige landschaftsökologische Funktionen. Das Waldstück Bergholz bremst die aus östlicher, insbesondere aus westlicher Richtung wehenden Winde und verringert so die Austrocknung der im jeweiligen Lee befindlichen Ackerflächen. Gleichzeitig ist damit die Verhinderung der Winderosion verbunden.
Aus diesem Grund betrachtet der AHA mit großer Sorge bereits geschehene umfassende Holzungen im Bergholz sowie weitere umfassende Holzungs- und Wegeausbaumaßnahmen auf und an dem Petersberg. Wie mehrfach geschehen, erfolgten bisherige Holzungen und Ausbaumaßnahmen (z.B. Sommerrodelbahn, Wegeausbau) ohne die eigentlich zwingende Beteiligung der bundesweiten und in Sachsen-Anhalt anerkannten Naturschutzverbände. Leider finden zurzeit verstärkt massive Holzungsarbeiten statt, welche immer die Struktur des ohnehin schon von jahrelanger Trockenheit und Sommerhitze gestressten Waldgebietes schädigen bis gar zerstören. Im direkten Waldgebiet lassen sich solche Abholzungen auch nicht mit Verkehrssicherheitspflichten begründen.
Jedoch gehört Alt- und Totholz zu einem arten- und strukturreichen Wald dazu. Sie bilden Lebensraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten und sind Bestandteil des Stoffkreislaufes Wald. Hinsichtlich der angeblichen Verkehrssicherheitspflichten sei auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 02.10.2012, Aktenzeichen: VI ZR 311/11, insbesondere ab Randnummer 5 hingewiesen. In dem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass die Feststellung unter Randnummer 12 auch im Land Sachsen-Anhalt greift, da gemäß § 22 Absatz 3 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt das Betreten der freien Landschaft auf eigene Gefahr geschieht.
Angesichts der vorangegangenen Ausführungen ist eine Erweiterung des Bergholzes unbedingt erforderlich. Als Raum dafür bietet sich unweigerlich der in den Jahren 1825 und 1839 gerodete westliche Mittelteil des Bergholzes an, welcher heute als ackerbauliche genutzte „große Saubucht“ bekannt ist.
Im Interesse einer naturnahen und stabilen Entwicklung sowie eines geringen technischen, materiellen und finanziellen Aufwandes sollte die Wiederbewaldung in Form einer Sukzession erfolgen. Auf Grund der waldnahen Lage ist ausreichend Saatgut vorhanden, welches durch Wind und Tiere in das Gebiet gelangen kann. Es ist zu rechnen, dass sich eine gleichartig strukturierte Waldlandschaft entwickelt, wie sie im umliegenden Bergholz bereits existent ist. Jegliche Pflanzarbeiten sollten dagegen unterbleiben.
Neben den ökologischen und auch ökonomischen Vorzügen, besteht zudem die Möglichkeit im Rahmen der Forschung, Lehre und Umweltbildung eine dauerhafte Wirksamkeit zu entfalten. Somit ließen sich umfassende wissenschaftliche Beobachtungen des sukzessiven Entwicklungsgebietes und Verbesserung des Kenntnisstandes in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes sowie das damit einhergehende Verständnis sinnvoll und logisch miteinander verbinden.
Der AHA beschloss dazu im Rahmen seiner Mitgliederversammlung vom 02.06.2008 „Konzeptionelle Vorschläge zur Wiederbewaldung des westlichen Mittelteiles des Bergholzes am Petersberg („große Saubucht“) im Landkreis Saalekreis

Auf Grund der obengenannten Aspekte fordert der AHA den sofortigen Stopp aller Abholzungen sowie das nunmehrige Zulassen einer sukzessiven Waldentwicklung. Nur so ist eine arten- und strukturreiche Entwicklung des Waldgebietes und somit ein angemessener Schutz und Erhalt dieses sehr bedeutsamen Landschafts- und Naturraumes in einer ohnehin sehr gehölzarmen Agrarlandschaft gewährleistet.
Wer sich ebenfalls für einen umfassenden Schutz und Erhalt des Waldgebietes einsetzen möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 06.05.2021

Halles Altstadt schöner für Alle! Rücksichtsvolles Miteinander in Halle!

Das Klimabündnis Halle bittet die Hallenserinnen und Hallenser, am 6. Juni 2021 beim Bürgerentscheid gegen eine weitestgehend autoarme Altstadt mit Nein zu stimmen.

Am 25. November 2020 beschloss der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) mit einer deutlichen Mehrheit ein Konzept für eine weitestgehend autoarme Altstadt um Halle lebenswerter und klimafester zu machen.

Dieses Konzept beinhaltet die folgenden Punkte:

  • Verkehrsberuhigte Bereiche in der nordwestlichen und südlichen Altstadt
  • Schrittweiser Wegfall von Pkw-Stellplätzen am Fahrbahnrand in den Straßenzügen der historischen Altstadt
  • Die Kapazität von Parkmöglichkeiten um den Altstadtring herum soll durch Neubau und Erweiterungen gesteigert werden.
  • Der Radverkehrsring um die Altstadt wird zwischen Klausbrücke und Kreisverkehr Oper durch beidseitige Radfahrwege geschlossen.
  • Der Kfz-Verkehr wird, vorerst im Rahmen eines einjährigen Versuchs, in diesem Abschnitt als Einbahnstraße geführt.
  • Die Fußgängerachse vom Hauptbahnhof zum Markt wird bis zum Landesmuseum Moritzburg durch eine weitgehend durchgängige Fußgängerzone verlängert.
  • Im Bereich der Altstadt ist das Angebot alternativer Mobilitätsformen zu erhöhen. Hierfür sind die Fußgängerzonen teilweise für den Radverkehr freizugeben, um die wichtigsten Radverkehrsachsen zu stärken und aufzuwerten.
  • Mit dem Wegfall öffentlicher Pkw-Stellplätze sind vermehrt Fahrradabstellanlagen vorzusehen. Der Standort eines Fahrradparkhauses im Bereich der Universität ist zu prüfen.

Bei der Umsetzung des Konzeptes wird unter anderem auch mitgedacht, wo Menschen, die mit dem Auto in die Stadt Halle fahren wollen, künftig parken können und es wird auch weiterhin Anlieferzonen für Geschäfte und Gaststätten geben.

Gegen diesen mehrheitlich im Stadtrat der Stadt Halle gefassten Beschluss haben zwei Abgeordnete der CDU und ein ortsansässiger Händler ein Bürgerbegehren initiiert, um diesen Stadtratsbeschluss vom 25.11.2020 wieder aufzuheben.

Zeitgleich zur Landtagswahl am 6.6.2021 können die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Halle nun an einem Bürgerentscheid teilnehmen.

Liebe Hallenserinnen und Hallenser,

Sie möchten
– in der halleschen Innenstadt in Ruhe leben, einkaufen und spazieren gehen?
– Im Straßencafé sitzen und auf Blumen und Bäume schauen?
– Mit dem Fahrrad gemütlich durch die Stadt fahren und ausreichend Abstellplätze finden?
Und Sie wünschen sich:
– in der Innenstadt mehr Platz für Kinder, ältere Menschen, Kinderwagen und Rollstühle?
– Beschattete Bänke zum Verweilen und mehr Platz für Kunst und Kultur in den Straßen und auf den Plätzen der Innenstadt?
– Eine Verringerung von städtischen Wärmeinseln und eine Verbesserung der Luft?

Dann stimmen Sie mit uns gemeinsam beim Bürgerentscheid am 6.6.2021 gegen eine weitestgehend autofreie Altstadt in Halle unbedingt mit NEIN ab.

Infos und Quellen:

Stadtratsbeschluss: http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=18005
Podiumsdiskussion zum Konzept: https://www.youtube.com/watch?v=laLyNpF-DEA von Halle Zero
Lebenswerte Innenstadt für Alle – Film von Scientists for Future: https://www.youtube.com/watch?v=kjNBenL7AYE oder https://fffutu.re/autoarm
Erläuterung des Konzeptes im Amtsblatt vom 30.4.2021, Seite 19: https://www.halle.de/Publications/9732/amtsblatt23_300421.pdf oder https://fffutu.re/konzept-halle

Das Klimabündnis Halle:

Allgemeiner Deutscher Fahrradclub (ADFC) Halle
Extinction Rebellion Halle
Fridays for Future Halle
Friedenskreis Halle e.V.
Grüne Jugend Halle
HalleZero e.V.
Health for Future Halle
Mitmischen e.V.
Naturschutzbund Halle-Saalekreis
Omas gegen Rechts Halle
Scientists for Future Halle
Students for Future Halle
Vegane Hochschulgruppe

AHA hält Schutz, Erhalt und nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen Halle und Leipzig für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält einen umfassenden Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig für dringend geboten. Aus dem Grund führte der AHA am Samstag, den 01.05.2021 eine ca. zehnstündige Fahrradexkursion in die Auenlandschaften zwischen Halle (Saale) und Leipzig durch. Die Fahrradexkursion nahm dabei folgende Route:
Entlang des Diemitzer Grabens, der Reide, zum Überlauf des Hufeisensees in die Reide, in den Park von Dieskau, durch die Saale-Elster-Luppe-Aue und entlang des Wallendorfer und des Raßnitzer Sees im Landkreis Saalekreis, durch die Luppeaue bei Schkeuditz, durch die Elster-Luppe-Nahle-Aue in der Stadt Leipzig sowie zum Mündungsbereich der Parthe. Ebenfalls gehörte der Teil der Aue zwischen Weißer Elster und Neuer Luppe im Stadtgebiet von Schkeuditz dazu.
Im Bereich der Kreuzung Delitzscher Straße und der nunmehrigen Osttangente, welche die erste Station der kurz zuvor begonnenen Fahrradexkursion darstellte, vermittelte der AHA den Exkursionsteilnehmern seine Auffassung zur Erweiterung der Osttangente von der Delitzscher Straße über Reideburger Straße, Reideburger Landstraße, Hobergerweg, Berliner Straße bis zur Berliner Chaussee-B 100. Im Falle eines Baus der Osttangente ist von einer weiteren Versiegelung weiterer, bisher offener Ackerflächen, die Zerschneidung des potentiellen Entwicklungsraumes im Bereich des Diemitzer Grabens sowie späteren Mehrbelastung des Raumes mit Lärm, Abgasen und Feinstaub. Das führt zur weiteren Verschlechterung der Umwelt, Natur und Landschaft sowie zur starken Beeinträchtigung der Lebensqualität der hier lebenden Menschen. Das diese Osttangente nicht zur Entlastung der halleschen Innenstadt beitragen soll, entgegen der immer gebetsmühlenartig verkündeten Rechtfertigungsversuche für diese zusätzliche Verkehrstrasse, zeugen u.a. die nicht vorliegenden Konzepte für Verkehrseinschränkungen und die geforderte Beibehaltung der Vierspurigkeit der Merseburger Straße.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) betonte in dem Zusammenhang erneut die Notwendigkeit einer naturnaheren Entwicklung in Halles Osten.
Dazu zählen als räumliche Schwerpunkte die Reide und der Hufeisensee, aber auch u.a. die Nebengewässer Kabelske und Diemitzer Graben.
Im Rahmen einer naturnaheren Entwicklung gilt es erst einmal alle Abwassereinleitungen in die Fließgewässer zu beenden, beidseitig der Uferkanten einen Gewässerschonstreifen von 10 m einzuhalten, landwirtschaftliche Nutzungen zu extensivieren sowie weitere Bebauungen nicht zuzulassen. Neben ihrer standörtlichen Bedeutung gilt es die Fließgewässer als Biotop- und Grünverbundzonen anzusehen und dabei auch u.a. in der Stadt Halle (Saale) das flächenhafte Naturdenkmal Resttümpel Kanena, die Geschützten Landschaftsbestandteile Gehölz bei Büschdorf und Park Sagisdorf sowie im Landkreis Saalekreis den Dieskauer Park einzubeziehen.
Von daher hat der AHA ferner immer wieder angeregt ein Landschaftsschutzgebiet Reidetal in der Stadt Halle (Saale) und im Landkreis Saalekreis einzurichten. Darüber hinaus legte der AHA am 05.10.2010 ein Konzept zur Entwicklung der Kabelske vor, welches auf einer Ursachenforschung zum Hochwasser beruht.
Von daher beobachtet der AHA nicht nur mit Sorge die Bebauungspläne für den Hufeisensee mit Golfplatz, Ausbau der Wasserskianlage, Asphaltierung von Wanderwegen und Schaffung neuer Parkplätze sowie den Weiterbau der Osttangente, sondern ebenfalls die im Bebauungsplan 70.3. angedachte Neubebauung auf einer Fläche von 4,7 bis 5 ha, wo eine Neuverbauung für 42 neue Eigenheime auf einer Bebauungsfläche von 2,1 ha vorgesehen ist. Die bisher ackerbaulich genutzte Schwarzerdefläche grenzt unmittelbar an den Diemitzer Graben und das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf an. Neben der Neuversiegelung wertvollen Ackerbodens, führt dies zur weiteren Einschränkung des Biotop- und Grünverbundraumes entlang der Diemitzer Grabens und im unmittelbaren Bereich des Geschützten Landschaftsbestandteils Gehölz bei Büschdorf. Ferner missachten die Planer die steigenden Grund- und Schichtwasserstände. Selbst die Planungsunterlagen gehen von Grundwasserständen zwischen 1 bis 1,5 m unter der Bodenoberfläche aus. Während Bewohner in Halles Osten über hohe Grundwasserstände klagen, beabsichtigt die Stadt Halle (Saale) eine weitere Bebauung in solchen Gebieten zuzulassen. Hier sieht der AHA neben dem ramponierten Ansehen der halleschen Verantwortlichen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, des Weiteren die geschworene Verpflichtung Schaden von der Stadt Halle (Saale) fernzuhalten bzw. abzuwenden, zum unendlich wiederholten Male verletzt.
Auf Grund der ökologischen und hydrologischen Bedenken fordert der AHA die Bebauungsplanung ersatzlos zu streichen und stattdessen eher etwas gegen die Leerstände von bestehender Bausubstanz zu tun.
Darüber hinaus schlägt der AHA vor, die ackerbaulichen Flächen verstärkt extensiv zu nutzen, Maßnahmen zur Renaturierung des Diemitzer Grabens im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu konzipieren und anzugehen, dem Diemitzer Graben ebenfalls einen Gewässerschonstreifen von beidseitig mindestens 10 m einzuräumen sowie das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf in allen Richtungen Raum für eine sukzessive Ausdehnung um mindestens das doppelte der bisherigen Fläche von 1,2 ha zu geben.
Der AHA erläuterte den Exkursionsteilnehmern seine Ansicht zu den die im Jahr 2019 erfolgten massive Abholzungen am Ostufer des Diemitzer Graben. Dabei vernichtete man mindestens 5 Bäume der Art Bergahorn und mehrere Hundsrosen. Neben der Vernichtung dieses Gehölzbestandes, welcher auch u.a. als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten fungierte, als Beschattung des von Eutrophierung und von häufiger Wasserarmut gekennzeichneten Diemitzer Grabens sowie zur landschaftlichen Auflockerung des eher gehölzarmen Osten Halles beitrug, besteht nun die Gefahr, dass nunmehr Landwirte näher an den Gewässerrand heranpflügen. Daran ändert auch die eingezäunte Anpflanzung am Westufer nichts. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich einig, dass auch hier sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Vernichtung bestehender Gehölzbestände führen und sehen klare Parallelen zu den Massengehölzvernichtungen der Deutschen Bahn im Trothaer Wäldchen. Daher fordert der AHA die Ermittlung und Bestrafung der Verantwortlichen sowie die Zulassung der Sukzession am Ostufer, um eine Wiederherstellung des Gehölzbestandes zu ermöglichen.
Nach einer umfassenden Inaugenscheinnahme der Reide in den halleschen Stadtteilen Reideburg und Büschdorf, suchten die Exkursionsteilnehmer das Gelände am Standort Käthe-Kollwitz-Straße 14 auf, wo der AHA folgende Punkte erläuterte:
Am 14.11.2001 fasste der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) mehrheitlich den Beschluss das Ökologische Schulzentrum in der Käthe-Kollwitz-Straße 14 in Halle-Büschdorf zum 30.11.2001 zu schließen. Das 2,85 ha große Gelände, welches bereits vor dem Jahre 1990 als Schulgarten genutzt wurde, befindet sich im städtischen Eigentum und ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. Im Zusammenhang mit der Schließung des Schulgartens erfolgte die Herauslösung eines Schulgartenteils für die Grundschule Büschdorf.
Ab der Mitte der neunziger Jahre bestand eine Vereinbarung zwischen der Stadt Halle (Saale) und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zur Zusammenarbeit bezogen auf das Ökologische Schulzentrum Halle-Büschdorf. Leider fand keine umfassende Umsetzung der Vereinbarung statt. Überlegungen des nunmehr aufgelösten AHA-Mitgliedsvereins Internationalen Erholungs- und Bildungswerkes e.V. (IEWB) zur Nutzung eines Teils des Geländes für Kinder- und Freizeitarbeit mit gärtnerischer Selbstversorgung in der Freizeit und Feriengestaltung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, welche auf Grund finanzieller Schwierigkeiten der Eltern nicht verreisen können, blieben bedauerlicherweise in der Anfangsphase stehen.
Einst hatte sogar das Berufliche Bildungswerk e.V. Halle-Saalkreis (BBW) große Teile des früheren Schulgartens von Unrat und Verbauungen beräumt.
Mit den nunmehrigen vom AHA erstellten konzeptionellen Vorschlägen ist vorgesehen teilweise an alten IEWB-Überlegungen anzuknüpfen, aber auch weitergehende Vorstellungen darzulegen. Dabei soll die Lage inmitten des halleschen Stadtteiles Büschdorf besondere Berücksichtigung finden.
Das Gelände des früheren Ökologischen Schulzentrums Halle-Büschdorf stand seit dem 01.12.2001 bis zum Beginn der Bebauung im Jahr 2019 leer.
Jedoch bietet sich das Terrain für eine vielfältige Nutzung in Sachen Bildung, Freizeit, Naherholung, Kultur sowie Umwelt- und Naturschutz an. Hinzu kommt die räumliche Nähe zu Reide und Kabelske und ihren Auen sowie dem Hufeisensee, welche zudem für Exkursionen sehr geeignet ist. Im konkreten Fall ist daher eine Nutzung für alle Altersgruppen möglich bzw. wünschenswert.
Der AHA möchte hier mit seinen Erfahrungen und Kenntnissen sowie mit dem Fundus der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ fachlich-inhaltlich begleitend wirksam werden, während man sich mit der Bildungseinrichtung BBW einig war, dass sie die Trägerschaft übernehmen sollte.
Die von der Mitgliederversammlung des AHA am 05.12.2005 beschlossenen Konzeptionellen Vorschläge zur Entstehung eines „Parks der Generationen“ in Halle-Büschdorf bildeten die Basis für einen umfassenden und längeren Abstimmungsprozess mit dem BBW.
Schließlich übermittelte der AHA mit Schreiben vom 03.10.2006 mit den Konzeptionellen Vorschlägen zur Entstehung eines „Parks der Generationen“ in Halle-Büschdorf vom 05.12.2005 an alle Fraktionen des halleschen Stadtrates und Halles damaliger Oberbürgermeisterin Ingrid Häußler. Leider hat es bis heute Niemand der Damen und Herren für nötig gehalten darauf zu reagieren.
Mit Unverständnis hat der AHA bereits im Jahr 2019 die in Umsetzung befindlichen Pläne des Geschäftsführers der gleichnamigen Baufirma Thomas Siewert aufgenommen auf dem Gelände 40 Einfamilienhäuser zu errichten. Damit ist ein weiteres grünes Kleinod mit verschiedenen Baum- und Straucharten sowie Wiesen- und Staudenflächen von Zerstörung und Versiegelung bedroht. Dieses Gebiet hat sich seit dem Jahr 2001 zu einem sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten entwickelt.
Das offenbar der Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) und eine Mehrheit des halleschen Stadtrates dem wohlwollend gegenüberstehen ist für den AHA nicht verwunderlich. Immerhin haben diese gleichen Leute u.a. Teile der Reide und des Hufeisensee für eine bauliche Zerstörung freigegeben.
Im konkreten Fall fordert der AHA die Stadt Halle (Saale) auf, derartige Pläne einzustellen! Der AHA beabsichtigt Aktionen und Maßnahmen zu prüfen, um das grüne Kleinod vor der Zerstörung und Vernichtung eines antiökologischen Bündnisses aus Halles Oberbürgermeister, Mitgliedern des halleschen Stadtrates und eines offenbar raffgierigen und rücksichtslosen Bauunternehmers zu schützen.
Am 4,98 ha großen flächenhaften Naturdenkmal „Resttümpel nördlich Kanena“ stellten die Exkursionsteilnehmer die deutliche Strukturvielfalt, aber auch besorgniserregende Störungen durch Vermüllungen und Feuerstellen fest. Der AHA sieht die dringende Notwendigkeit des verstärkten Schutzes des flächenhaften Naturdenkmals „Resttümpel nördlich Kanena“.
An der Einmündung der Kabelske in die Reide an der Grenze zwischen Halle (Saale) und Saalekreis nahmen die Exkursionsteilnehmer zusätzlichen Befestigungen am Ufer im Bereich der rekonstruierten Brücke in Augenschein.
Der AHA vertritt hier die Position, dass weitere Uferversiegelungen die Gewässerstrukturen schwer schädigen und zudem gegen die Wasserrahmenrichtlinie der EU verstoßen.
Darüber sieht der AHA die Notwendigkeit der Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die nunmehr beräumte Kleingartenanlage südlich der Reideburger Straße des Kabelsketalortsteiles Zwintschöna in der Reideaue aus. Nachdem man nun nach jahrelanger Aufforderungen des AHA offensichtlich richtigerweise eine Komplettberäumung aller ober- und unterirdischen Bebauungen vorgenommen hatte, erfolgte jedoch leider keine wissenschaftliche Betrachtung des Umgangs mit den Gehölzen und Wiesen im Blick auf der Lage in der Reideaue. Daher schlägt der AHA immer wieder vor eine sukzessive Entwicklung zu befördern sowie Feuchtgebiete wiederherzustellen. So besteht die Möglichkeit zur Entwicklung einer naturnaheren Entwicklung der einstigen Sumpf- und Moorlandschaft im Einzugsgebiet der nunmehrigen Reide.
In Halle-Kanena nahmen die Exkursionsteilnehmer das vom starken Verfall geprägte Gelände vom früheren Rittergut in Kanena in Augenschein. Der seit den 1990er Jahren leerstehende Dreiseitenhof mit großen Stallgebäuden, an der nördlichen Seite befindlichen Gutshaus und mit östlich angrenzendem Gesindehaus bedarf schneller und fachgerechter umfassender baulicher Erhaltungsmaßnahmen. Am 24.09.2003 beschloss der hallesche Stadtrat die „Satzung der Stadt Halle (Saale) zur Erhaltung der städtebaulichen Gestalt „Gut Kanena“ (Erhaltungssatzung Nr. 30)“. Zu den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen beinhaltet die Begründung der Satzung folgende Ausführungen, Zitat:
Die Gutsanlage gehörte zum ehemaligen Stadtgut Halle und die Stadt Halle ist seit 1996, nach erfolgter Vermögenszuordnung, wieder Eigentümer des Grundstücks. Die Gutsanlage steht unter Denkmalschutz, eine landwirtschaftliche Nutzung erfolgt nicht mehr.“, Zitat Ende

Der AHA bekräftigt seine Forderung, dass die Stadt Halle (Saale) als Eigentümerin für die Erhaltung dieses bedeutsamen Teils des Stadtteiles Kanena unverzüglich Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Gutshofes Kanena ergreifen muss. Dabei gilt es Aspekte des Schutzes des Denkmales, von Umwelt, Natur und Landschaft zusammenzuführen. So gilt es beispielsweise die baulichen Maßnahmen zum Beispiel so zu gestalten, dass z.B. auch Fledermäuse, Rauch- und Mehlschwalben, Mauersegler, Singvögel sowie Insekten Unterschlupf finden können. Ebenso ist der Erhalt von Grün zu sichern und der Bestand zu erweitern.
Der AHA ist durchaus bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Aktivitäten in der Reideaue daran mitzuwirken.

Im Bereich des Dieskauer Parks stellten die Exkursionsteilnehmer Lärmbelastung durch Luftfrachtverkehr der DHL fest. Nach Auffassung des AHA gilt es diese unzumutbaren Lärmbelastungszustände unverzüglich und ersatzlos zu beenden. Hinsichtlich des umfassenden Luftfrachtverkehrs durch die DHL, welcher flächendeckend die Kernregion zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie darüber hinaus in Mitleidenschaft zieht, lässt sich anhand der schon am Tag deutlich erkennbaren Lärmbelastungen, eine dringende und sofortige Einführung eines Nachtflugverbotes zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ableiten. Der AHA sieht das, trotz anderslautender Sichten z.B. des Bundesverfassungsgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes, des Bundes, des Freistaates Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt, der Städte Halle (Saale) und Leipzig sowie des Flughafenbetreibers und der DHL, als weitere dringliche Aufgabe an, um die Umwelt zu schützen, Lärm sowie Abgase zu senken und somit die hier lebenden Menschen vor weiteren unerträglichen Belastungen zu schützen. Von daher fordert der AHA ebenfalls den Verzicht auf Triebwerktests im Freien.
Aus der Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führen bekanntlich Lärmsituationen insbesondere in den Nachtstunden zu einem verstärkten Gesundheitsrisiko. Dies stellte u.a. der 115. Deutscher Ärztetag Nürnberg, 22.05. – 25.05.2012 in seiner Beschlussfassung unter TOP VI Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer auf den Seiten 353 und 355 eindeutig fest.
Seitdem sind fast vier Jahre vergangen und man hat immer noch nicht die notwendigen Konsequenzen daraus gezogen.
Darüber hinaus sei auf das Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes FuE-Vorhaben Förderkennzeichen 205 51 100 vom November 2006 „Beeinträchtigung durch Fluglärm: Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigungen“ verwiesen, welche weiterhin besorgniserregend die Gesundheitsprobleme durch Fluglärm thematisiert.
Im Dieskauer Park diskutierten die Exkursionsteilnehmer um die weitere Entwicklung des sehr wertvollen Natur-, Landschafts- und Kulturraumes im Spannungsfeld zwischen Natur- und Denkmalschutz und damit verbundener Forst- und Bauarbeiten. Dabei bekräftigte der AHA seine Vorstellungen, dass sehr schützenswerte Biotope und Landschaftsräume wie die Reideaue, die Bruchwaldgebiete, der Gehölz- und Röhrichtbestand sowie die Saum- und Randbereiche eines umfassenden Schutzes bedürfen und somit weitere Eingriffe auszuschließen. Bei aller Notwendigkeit und damit verbundenen Verständnis zur Entwicklung des Parks nach alten Plänen, dürfen die jahrzehntelangen Entwicklungen von Natur und Landschaft nicht unberücksichtigt bleiben. Immerhin dient der Dieskauer Park als Landschaftsschutzgebiet mit Naturdenkmalen und schützenswerten Biotopen ausgestattet, als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, als Biotop- und Grünverbundraum entlang der Reide und ihrer Nebengewässer zwischen den weitgehend ausgeräumten Landschaften in Halles Osten und angrenzenden Bereichen des Saalekreises, dem Hufeisensee, dem Osendorfer See mit angrenzender Kippenlandschaften sowie der Elster-Luppe-Aue.
Bereits die am 09.12.2015 eröffnete 123 km lange und 2,8 Millionen Euro teure ICE-Neubaustrecke Erfurt-Leipzig/Halle lässt noch deutlicher als einst vorgestellt erkennen, welche Zerschneidung u.a. der Saale-Elster-Luppe momentan stattfindet und somit Zementierung erfährt.
Das erste entscheidende Ergebnis zeigte sich am 09.12.2015 – eine 8,5 km lange, auf 216 Pfeilern aufgeständerte Brücke, wovon ein 2,1 km langer Abzweig nach Halle (Saale) existiert, Flächendeckende Stilllegungen von zahlreichen Nebenstrecken der Bahn, keine Verringerung von Auto- und Flugverkehr sowie jährliche Fahrpreiserhöhungen bei der DB. Im konkreten Fall führt die erst einmal angekündigte verkürzte Fahrzeit zwischen Erfurt und Halle (Saale) von etwa einer Stunde und 20 Minuten um 45 Minuten auf 35 Minuten zu einer Preiserhöhung von 22,10 um 8,90 auf 31,00 Euro. Das ist eine Preissteigerung um ca. 40,29 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}.
Für den AHA stellt der nunmehr ca. 30jährige Planungs- und Bauprozess ein Beispiel von verfehlter Umwelt-, Verkehrs-, Planungs- und Finanzpolitik dar. Eine Ignoranz der massiv vorgetragenen, fachlich und wissenschaftlich begründeten Einwendungen und Hinweise zeugen zudem von massiven Demokratiedefiziten in Deutschland.
Der AHA fordert hier massive und ehrliche Veränderungen ein.
Zwischen den Schkopauer Ortschaften Döllnitz und Lochau nahmen die Exkursionsteilnehmer den errichteten Supermarkt in Augenschein. Dabei sei darauf hingewiesen, dass nach Auffassung des AHA die Gesamtfläche eher einer extensiven Nutzung bzw. Entwicklung in Angrenzung zur Aue der Weißen Elster bedarf. Dies ist notwendig, um in Interesse einer besseren Umwelt und in direkter Angrenzung des Überflutungsgebietes der Weißen Elster, um eine Entwicklung von arten- und strukturreichem Dauergrünland, gekoppelt mit sukzessiv entwickelten Gehölzbeständen zu ermöglichen.
In der Ortschaft Lochau der Gemeinde Schkopau fand auf Einladung des Ortsbürgermeisters Mathias Wild zu eine Beratung zu den Themen Schutz, Entwicklung und Erhalt der Auenlandschaft der Weißen Elster sowie Umgang mit dem Hochwasser statt.
Der Einladung waren u.a. der Bürgermeister der Gemeinde Schkopau Torsten Ringling und der Ortsbürgermeister der Ortschaft Luppenau der Gemeinde Schkopau Steffen Wilhelm sowie eine Vertreterin des Naturschutzbundes Deutschland, Regionalverband Merseburg-Querfurt sowie Vertreter von AHA und seines Mitgliedsvereins IG Nachtflugverbot Halle/Leipzig e.V. gefolgt.
Bei verständigte man sich grundsätzlich darauf, dass fortgesetzte Flächenversiegelungen, eine Fortsetzung einer landwirtschaftlichen Nutzung der Böden mit humuszehrenden Monokulturen wie Raps und Mais sowie ein weiteres flächendeckendes und punktuelles Absterben von Wäldern schneller zu Hochwassersituationen führen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Ferner bekräftigten die Anwesenden die Notwendigkeit der Rückgabe von ausgedeichten Altauen an das Flusssystem der Weißen Elster/Luppe, der wissenschaftlichen Untersuchung zur möglichen Wiederanbindung von Altverläufen sowie eine länderübergreifende Koordination aller diesbezüglichen Aktivitäten. Die Anwesenden verständigten sich darauf in Absprache mit ihren jeweiligen Gremien gemeinsam bzw. in gegenseitiger Absprache das Gespräch mit den Verantwortlichen von Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Saalkreises zu suchen sowie im ständigen Kontakt und Austausch zu bleiben.
Im Anschluss daran nahmen u.a. AHA-Mitglieder eine mit Erde abgedeckte Mülldeponie im Altverlauf der Weißen Elster zwischen Wohngebiet Neue Straße und Deich der begradigten Weißen Elster in Augenschein. Dabei konnte man von Wildschweinen freigewühlten Müll und Unrat erkennen. Offensichtlich nimmt die Müllkippe in dem Bereich die Hälfte des Altverlaufes der Weißen Elster ein und besitzt garantiert direkten Wasserkontakt. Angesichts der Tatsache, dass der Inhalt der Mülldeponie unbekannt ist und akute Gefahr für Umwelt und Gesundheit für Mensch, Tier, Pflanzen, Wasser und Luft besteht sowie eine räumliche Behinderung des Teils der Weißen Elster existiert, hält der AHA eine sofortige und vollständige Beseitigung dieser gefährlichen Altlast für dringend geboten.
Die nächste Station bildete der einstige, mitten in der Elster-Luppe-Aue gelegene Tagebau Merseburg-Ost, wo am 01.09.1971 der Aufschluss begann, bei einem 3 bis 6 prozentigen Anteil an Natriumchlorid an der aschefreien Substanz den einzigen Salzkohle-Tagebau der DDR darstellte und einen flächenmäßigen Gesamtumfang 13 km² aufweist. Im Vorfeld der Tagebauerschließung erfolgten in den 50er und 60er Jahren massive Umverlegungen der Weißen Elster, welche bereits zu nachhaltigen Störungen bzw. Zerstörungen der Elster-Luppe-Aue hervorriefen. Der Tagebau stellte am 30.04.1991 seine Kohleförderung ein. Der 1992 von der Lausitzer- und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) verabschiedete und 1993 behördlich bestätigte Betriebsabschlussplan, die Hauptsanierungsleistungen im Zeitraum der Jahre 1991 bis 2000 sowie die Flutungen mit Wasser der Weißen Elster in den Jahren 1998 bis 2000 konnten keine schlüssigen antworten hinsichtlich der voranschreitenden Versalzung und Versauerung des Wassers geben. Somit wechselt die Gefahr von bisheriger Austrocknung der Elster-Luppe-Aue hin zur möglichen Versalzung und Versauerung ganzer Auenbereiche mit negativen Auswirkungen z.B. auf Umwelt, Natur und Landschaft, Gewinnung von Trink- und Brauchwasser sowie von Bausubstanz in den Auenortschaften. Abgesehen davon, dass die Auswirkungen bis weit in die Saaleaue hineinwirken können. Der AHA fordert seit Jahrzehntende Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Konzeption für Maßnahmen ein und die Ergebnisse öffentlich zu beraten und dann nach dem Abstimmungsprozess festzulegen und umzusetzen.
Hinsichtlich der landwirtschaftlich genutzten Flächen legt der AHA immer wieder die Ausgangslage und möglicher Entwicklungswege dar. Während zu DDR-Zeiten bis 25 verschiedene Ackerkulturen auf den Feldern standen, hat sich die Vielfalt auf 6 – 7 Kulturen verarmt. Während einst im Rahmen der Fruchtfolge auch Humusmehrer wie Luzerne, Phacelia und Klee-Gras-Gemische zur Verbesserung der Bodenstruktur beitrugen, dazu noch idealen Lebens- und Nahrungsraum für zahlreiche Tiere boten, prägen heute hohe, undurchdringliche, humuszehrende Kulturen wie Mais und Raps das Bild der Agrarräume. Es folgt Humusabbau, geringere Wasserdurchlässigkeit mit einhergehender Bodenverdichtung. Auf Grund des von Monokulturen veranlassten und beförderten Abbaus der Artenvielfalt auf der Fläche, Rückgangs des Humusbestandes mit einhergehender Minderung des Puffervermögens, Wasserdurchlässigkeit und Bodenverdichtung, versucht man mit verstärkten mineralischen Düngemittelgaben und Ausbringen von Pestiziden das gestörte Gleichgewicht auf den Flächen auszugleichen. Angesichts der immer mehr zunehmenden, klimatisch bedingten Starkniederschläge und der verminderten geringeren Wasseraufnahmefähigkeit der Böden, fließt das Wasser oberflächlich ab und erodiert dabei den häufig stark mit Nährstoffen und Pestiziden angereicherten Boden. Neben der Tatsache, dass somit eine Ursache von Hochwasser benannt ist, führt dies zur zunehmenden Verschlammung und Eutrophierung von Gewässern. Jedoch in Trockenphasen sorgen Winderosion sowie Abdrift von Düngemitteln und Pestiziden für eine ähnliche Wirkung. Häufig fehlende Gewässerschonstreifen verstärken und befördern diesen Prozess.
Nach Auffassung des AHA gilt es daher, alles zu unternehmen, die Vielfalt der Anbaustruktur und somit die Fruchtfolge zu verbessern, Gewässerschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m zu belassen sowie den Gehölzbestand mit krautigen Saumstreifen sukzessiv oder pflanzend zu erweitern.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es für dringend nötig sich verstärkt für den Schutz und Erhalt von Auenlandschaften einzusetzen. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine diesbezüglichen Aktivitäten auch in den Auenlandschaften von Leipzig und Umgebung verstärken.
In dem Zusammenhang mit dem Schlobachshof in der Gemarkung Gundorf, Stadt Leipzig erinnerte der AHA an dessen nun abgeschlossenen Zwangsversteigerung. Dabei ging man von einem Verkehrswert von ca. einer Millionen Euro aus. Das insgesamt ca. 13,64 ha große Grundstück teilt sich in drei Teilgrundstücke auf, wovon ca. 13,19 ha landwirtschaftlicher Nutzung unterliegen und mit verschiedenen Gebäuden bebaut sind sowie sich auf ca. 0,45 ha Wald befindet. Bezeichnend ist dabei auch der Bestand von vier Streuobstwiesen, welche sich bisher weitgehend in einem guten Zustand befand und nunmehr aber umfassender Pflegearbeiten bedarf. Ferner sind deutliche Anzeichen von Absterben von Obstbäumen zu erkennen und haben die Baumlücken an Umfang hinzugewonnen. Daher halten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer umfassende Nachpflanzungen von Obstgehölzen erforderlich. Ferner scheint es sinnvoll zu sein zu prüfen, ob es bereits eine Erfassung der Obstsorten gibt und wenn keine derartigen Angaben existieren, unverzüglich eine Obstsortenerfassung zu veranlassen. Der AHA erklärte sich schon mehrfach grundsätzlich bereit, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten am Schutz, am Erhalt und an der Entwicklung der Elster-Luppe-Aue im Schlobachshof mit seinen wertvollen Gehölz-, Streuobstwiesen- und Wiesenbeständen mitzuwirken.
Das Gesamtgebiet ist Bestandteil der Elster-Luppe-Aue, gehört zum ca. 3.800 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwaldes“ sowie zum Europäischen Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ist Teil des Flora-Fauna-Habitat-Gebietes „Leipziger Auensystem“ und grenzt mit dem Verlauf der Luppe im Nordwesten an die Stadt Schkeuditz.
Nördlich und Nordöstlich schließt sich das insgesamt 589 ha große Naturschutzgebiet „Luppeaue“ an, wovon der Teil im Stadtgebiet von Leipzig ca. 32 ha umfasst. Ferner folgt in östlicher Richtung das zweiteilige, 270 ha große Naturschutzgebiet „Burgaue“. In südöstlicher Richtung ist zudem als bedeutsames Schutzgebiet das Flächennaturdenkmal „Gundorfer Lache“ zu nennen.
Die letzten Hochwasser in den Jahren 2011 und 2013 haben das Gesamtgebiet nachhaltig beeinflusst und verdeutlicht, dass ein anderer Umgang mit Hochwasser dringend erforderlich ist. Dazu zählen Deichrückverlegungen, um so Altauen dem Flusssystem von Weißer Elster und Luppe wieder zur Verfügung zu stellen.
All diese Gesichtspunkte gilt es bei der Planung und Gestaltung der Zukunft des Schlobachshofs zu berücksichtigen.
Nach Auffassung des AHA bedarf es nunmehr bzw. noch immer einer umfassenden wissenschaftlichen Nutzungs-, Schutz-, Entwicklungs- und Finanzierungskonzeption für Leipzigs Schlobachshof, um ggf. all den genannten Aspekten Rechnung tragen zu können.
Der AHA ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Erstellung einer umfassenden wissenschaftlichen Nutzungs-, Schutz-, Entwicklungs- und Finanzierungskonzeption für Leipzigs Schlobachshof sowie insgesamt an der Prüfung und Erarbeitung einer aktuellen und nachhaltigen Auenschutz-, Hoch- und Grundwasserkonzeption für die gesamte Aue in der Stadt Leipzig mitzuwirken.
Selbstverständlich ist das Thema Hochwasser angesichts der jüngsten Hochwasserereignisse in den Jahren 2011 und 2013 sowie der immer weiter dicht an den Ufern von Weißer Elster, Luppe und Nahle stehenden und teilweise stark befestigten Deich auf der Tagesordnung fachlich und räumlich umfassender zu betrachten. Ebenso die rasant im Freistaat Sachsen zunehmenden Abholzungen, welche bereits an der Landesgrenze beginnen, sich beispielsweise massiv im Naturschutzgebiet Burgaue, welches zudem ebenfalls nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt ist, ausgebreitet haben und ebenso massiv in den Auenwäldern in Leipzigs Süden ihre Fortsetzung gefunden haben. Im Rahmen dieser Fahrradexkursion mussten die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Entsetzen eine flächendeckende Ausweitung der massiven Abholzungen in den Auenwäldern der Elster-Luppe-Aue feststellen. In den Städten Schkeuditz und Leipzig schreckte man auch vor Naturschutzgebieten zurück, welche zumeist auch ein Status als europäisches Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie darstellt. Mit diesen verstärkten Abholzungen haben die Verantwortlichen zur weiteren Schädigung bzw. Zerstörung der klassischen Auenwaldstrukturen geführt. Dazu zählt neben den Massenabholzungen auch das Zerfahren des Auenbodens mit schwerer Räumtechnik. Den Abholzungen fielen insbesondere Stieleiche und Gemeine Esche zum Opfer, was eine wirtschaftliche Verwertung vermuten lässt. In Folge der entstandenen Lichtungen haben Spitz- und Bergahorn beste Entwicklungsbedingungen. Im Gegensatz dazu haben an derartigen Standorten zaghafte sukzessive Verjüngungsversuche der Stieleiche ihr jähes Ende gefunden. Der AHA erläuterte den die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die jahrelangen, bisher erfolglosen Bemühungen dieses rein forstwirtschaftlich geprägte, zerstörerische Vorgehen mit den Verantwortlichen zu beraten, um ein Umdenken zu erwirken. Schautafeln beispielsweise im NSG Burgaue zeigen auf, welche verheerende „Bewirtschaftungsformen“ man bereits umgesetzt hatte und noch plant. Auf Grund dieser Informationen ergehen seitens der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Aufforderung an die zuständige Staatsanwaltschaft, nunmehr die strafrechtliche Relevanz der brutalen Zerstörungen in den Auenwäldern der Städte Schkeuditz und Leipzig zu prüfen und ggf. zur Anklage zu bringen.
Der AHA hält weiter und verstärkt an seinen Forderungen fest, dass endlich eine ökologisch-nachhaltiges Hochwasserkonzeption für das Flussgebiet der Weißen Elster entsteht, welches mit den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie dem Land Sachsen-Anhalt abzustimmen ist. Darin sollte nach Auffassung des AHA enthalten sein, generell weitere neue Verbauungen und Versiegelungen – insbesondere in der Aue – auszuschließen und Rückbaumaßnahmen zu prüfen; sich für eine vielfältigere, ökologisch orientierte Landwirtschaft einzusetzen; Fließgewässer von Querbauwerken, Sohl- und Uferbefestigungen zu befreien, zu renaturieren und mindestens eine naturnahe Gewässerentwicklungen mit Uferschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m Breite zuzulassen und zu befördern; Umfassende Deichrückverlegungen vorzunehmen und somit von den Fließgewässern getrennte Auenwälder – z.B. in der Elster-Pleiße-Aue im Süden Leipzigs und die Burgaue – wieder anzuschließen und somit Überflutungsraum zurückzugeben. Als Ausgangspunkt sei sich in dem Zusammenhang folgende Situation vor Augen geführt, welche u.a. Hans-Dieter Kasparidus vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung im Rahmen des 5. Leipziger Auensymposiums am 16.04.2011 darlegte. Er bezifferte die Auenfläche mit 4.563 ha. Weiter führte er aus, dass davon 3.934 ha Altaue sowie 524 ha rezente Aue und 105 ha Fläche Fluss umfassen. Prozentual bedeutet dies, dass 86,22 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} zwar morphologisch Aue sind, aber in der Regel durch Deiche abgetrennt, keine Überflutung mehr erfahren sowie nur 13,78 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} einer Überflutung zur Verfügung stehen.
Eng damit gekoppelt gilt es intensiv zu prüfen, inwieweit die einst abgeschnittenen und im Rahmen der Umverlegungen und Begradigungen von Weißer Elster und Luppe auch teilweise verschütteten, sehr vielfältigen und struktureichen alten Flussverläufe wiederherzustellen möglich ist. Nach Auffassung der die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer könnte dies perspektivisch auch zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung und Beseitigung der kanalisierten Fließbereiche von Weißer Elster und Luppe führen.
Beispielsweise beabsichtigt offenbar die Stadt Leipzig mit dem nunmehrigen Neubau des Nahleauslassbauwerkes den verheerenden Weg des alleinigen wasserbaulich-technischen Umganges mit Hochwasser, welcher eindeutig vorrangig auf den Neu- und Ausbau von Deichen, die Degradierung von Auen zu Poldern und eben den Neubau dieses Nahleauslassbauwerkes orientiert, fortzusetzen bzw. zu intensivieren.
Der AHA schlägt immer wieder alternativ vor, die nunmehrigen Einbauten zu beseitigen und die Öffnung des Deiches an der Stelle beizubehalten. Dies wäre der erste Schritt in die richtige Richtung.
Im Bereich der Einmündung der Parthe in die Weiße Elster, wo die Exkursion mit dem Fahrrad endete, war weiterhin deutlich zu erkennen, dass Gartennutzer weiterhin ungehindert ihren Garten in den Fließraum der Parthe hinein erweitern können. Hier ist unbedingt Abhilfe zu schaffen. Ebenso gilt es Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit der kleingärtnerisch belegte Überflutungsraum von Weißer Elster und Parthe, eine schrittweise Freiräumung erfahren kann.
Zusammengefasst sei festgestellt, dass die Fahrradexkursion klar die Bedeutung und Schutzwürdigkeit der Auenlandschaften von Reide, Weißer Elster, Luppe, Nahle und Parthe verdeutlichte. Ferner zeigte sie aber auch die Bedrohungspotenziale auf, wozu Verbauungen, Fluglärm und Raubbau durch ungehemmte Abholzungen in den Auenwäldern der Städte Leipzig und Schkeuditz gehören. In dem Zusammenhang erfolgte seitens des AHA eine umfassende Erläuterung eigener Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung dieser bedeutsamen sowie arten- und strukturreichen Auenlandschaften.
Ebenso bekräftigt der AHA den Gedanken der Ausweisung eines UNESCO-Weltkulturerbes in der Elster-Luppe-Aue weiter zu unterstützen und wirbt für eine Mitarbeit in einer diesbezüglichen ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe.
Darüber hinaus zeigte der AHA Möglichkeiten zur Mitwirkung auf und stellte in dem Zusammenhang seinen Mitgliedsverein IG Nachtflugverbot Halle/Leipzig e.V. sowie die Regionalgruppe Leipzig und Umland, die Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ sowie die Arbeitsgruppen Reide und Saale-Elster-Luppe-Aue vor.

Wer Interesse hat im AHA mitzuwirken, kann sich an folgende Kontakte wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 200 27 46

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 0176 525 62 945
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

Tel.: 0176 840 01 924
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 02.05.2021

Fotos: Andreas Liste

Beitrag der MZ

AHA begrüßt Entscheidung der Stadt Gera keine Neubebauung in Langenberg zuzulassen!

Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der AHA nunmehr auch seine Aktivitäten auf die ca. 30 km lange Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
Dazu ist es jedoch notwendig, dass die Stadt Gera diesen dringenden Schutzanspruch verstärkter in die eigene Stadtplanung aufnimmt.
Medienberichten zu Folge, hat sich nunmehr die Verwaltung der Stadt Gera entschieden im Geraer Ortsteil Langenberg im Bereich der Glockenstraße eine Bebauung für Wohnbebauung auf einer 0,94 ha großen Wiesenfläche nicht zuzulassen.
Schon aus der Sicht der Bevölkerungsentwicklung Geras ist diese Bebauung nicht zu rechtfertigen.
Laut Stadtverwaltung Gera hatte die Stadt mit Stand vom 31.03.2021 eine Einwohnerzahl von 93.167 Einwohner. Mit Stand vom 31.09.2020 lag die Einwohnerzahl noch bei 93 833 Personen. Das bedeutet für diesen Zeitraum einen Rückgang von 666 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Zudem weist die „Sozialstatistik der Stadt Gera“, Stand: 28. Februar 2020, auf Seite 16, unter den Punkten 3.1. für das Jahr 2018 einen Wohnungsbestand für Wohnzwecke im Umfang von 60.508 Wohnungen und davon einen marktaktiven Leerstand von 10,2 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} = 6.171,82 Wohnungen aus.
Neben der Tatsache, dass u.a. soziale Verbesserungen dringend geboten sind, um die Abwanderungen zu mindestens zu stoppen, gilt es zuerst den hohen Wohnungsleerstand zu beseitigen, ehe man erneut Flächenverbrauch für neue Einfamilienhäuser zulässt. Das verlangen ökologische, klimatische und hydrologische Erkenntnisse, Vernunft und Erfordernisse.
Daher hält der AHA beispielsweise weiter an seiner Anregung fest, die ca. 9 ha große Fläche zwischen Mühlgraben, Stadtbahnbrücke und Leibnitzstraße massiv zu entsiegeln, bis zum naturgewachsenen Boden zu beräumen und eine Sukzession zu ermöglichen. Darüber hinaus gilt es die Fläche der Weißen Elster als Retentionsraum zurückzugeben. Dieser Bereich kann sich so nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum von Tieren und Pflanzen und Teil eines größeren Grün- und Biotopverbundes entwickeln, sondern zum verbesserten Eintrag von Sauerstoff, Luftfeuchtigkeit sowie Kalt- und Frischluft und somit zur Verbesserung des Stadtklimas und der Lebens- und Wohnqualität der Menschen beitragen. Ferner führen derartige Grünbereiche zur Auflockerung und Verbesserung des zumeist stark versiegelten Stadtbildes.
In dem Blickwinkel betrachtet, unterstützt der AHA die bisherige Aussage der Stadt Gera im Geraer Ortsteil Langenberg im Bereich der Glockenstraße keine Bebauung für Wohnbebauung auf einer 0,94 ha großen Wiesenfläche zuzulassen.
Alternativ schlägt der AHA den Wiesenkomplex in eine partiell und unregelmäßig zu mähende bzw. zu beweidende Wiese umzuwandeln, um so einen arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsbestandteil entwickeln zu können. Wiesen dienen nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzen sowie in der Blütezeit als Nahrungsgrundlage für zahlreiche Insektenarten, sondern auch als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet, was zu mindestens zur Stabilisierung des Klimas im gesamten Stadtgebiet Gera beitragen kann.
Ferner gilt es das Gebiet, weitläufig von den FFH-Gebieten „Schluchten bei Gera und Bad Köstritz mit Roschützer Wald“ und „Brahmeaue“ sowie der Aue der Weißen Elster eingerahmt, in ein umfassendes Biotop- und Grünverbundsystem einzubetten.
Solche Verbundsysteme tragen zur Schaffung bzw. Stabilisierung von faunistischen und floristischen Verbindungen sowie zur Verbesserung des Luftaustausches bei und wirken Verinselungen einzelner Biotope entgegen. Daher ist dringend geboten nicht nur eine Stabilisierung, sondern eine weitere Wiederausweitung von Biotop- und Grünverbundsystemen zu ermöglichen. Neben der ökologischen und klimatischen Wirkungsvielfalt, tragen solche Maßnahmen umfassend zur Auflockerung und Verbesserung des Stadtbildes bei und erhöhen somit auch die Attraktivität als Wohnstandort und verbessern Möglichkeiten für eine nachhaltige, umwelt- und naturgerechte Naherholung für die stressgeplagte Bevölkerung.
In dem Zusammenhang bekräftigt der AHA wiederholt und mit Nachdruck seinen Wunsch und Bereitschaft sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Weißen Elster von Quelle bis zur Mündung einzusetzen. Dazu zählen selbstverständlich auch das Stadtgebiet Gera sowie der Abschnitt der Weißen Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz. Daher hatte die Mitgliederversammlung des AHA vom 07.12.2020 beschlossen eine länderübergreifende Regionalgruppe Gera-Zeitz zu bilden. In dieser AHA-Gruppe können sich ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf einbringen. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.05.2021

Fotos: AHA

AHA fordert umweltverträgliche Nutzung der Seen- und Flusslandschaften in Mitteldeutschland

Bereits im Dezember 2014 erfolgte die Vorlage eines Tourismuswirtschaftlichen Gesamtkonzeptes für die Gewässerlandschaft im Mitteldeutschen Raum. Das hauptsächlich auf die Gebiete des Freistaates Sachsen und Land Sachsen-Anhalt bezogene Konzept umfasst den Großraum zwischen den großen und mittleren Städten Leipzig, Halle (Saale), Dessau-Rosslau, Naumburg, Weißenfels, Köthen und Wittenberg. Betroffen sind davon die Fluss- und Seenlandschaften an Elbe, Mulde, Saale, Weißer Elster, Unstrut, Pleiße, Parthe und Floßgraben sowie des Geiseltalsees, der Neuseenlandschaft bei Leipzig, Goitzsche und der Seen im Dübener Park. Es erstreckt sich aber auch bis zum Altenburger Land im Freistaat Thüringen.
Das Konzept ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vorrangig von einer umfassenden und intensiven Nutzung der Gewässer des Planungsgebietes geprägt. Dazu zählen die Beförderung des motorisierten Bootsverkehrs, die Errichtung von baulichen Anlagen an und in den Gewässern sowie der gezielte Aus- und Neubau von Kanalbauten aller Art. Es fehlt komplett die Berücksichtigung der Bedeutsamkeit des Planungsraumes als vielfältiger Natur- und Landschaftsraum, welcher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bietet. Der AHA sieht in dem Planungspapier die klare und deutliche Zielrichtung, Umwelt, Landschaft und Natur den Bedürfnissen des Tourismus unterzuordnen. Derweil ist es erforderlich den Tourismus in die Schutzbedürfnisse dieser sehr bedeutsamen, arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsräume einzuordnen. Für den AHA haben jahrhundertlanger Bergbau sowie jahrzehntelange Verschmutzungen von Umwelt, Natur und Landschaft genug Schaden angerichtet. Von daher ist ein rasantes und sofortiges Umdenken hin zu einem verantwortungsvollen Denken dringend geboten.
Mit großer Sorge beobachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) dabei beispielsweise das fortgesetzte und intensive Bestreben insbesondere des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt, der Landkreise Nordsachsen, Leipzig und Saalekreis sowie der Städte Leipzig, Halle (Saale), Merseburg und Leuna auf Kosten des Steuerzahlers Wassertourismus zu nutzen, um massiv den Motorbootverkehr zu befördern.
Ähnlich sieht der AHA die Gefahren für den Geiseltalsee in Sachsen-Anhalt, wo man bereits mit einer Allgemeinverfügung des Landkreises Saalekreises vom 10.08.2012 u.a. das von Motorbooten mit 10 m Länge und 20 PS-Motoren zugelassen hatte. Auch hier ist mit zunehmender Verlärmung und Luftverschmutzung, aber ebenso mit verstärktem Wellenschlag zu rechnen, was zur Störung bzw. Zerstörung ganzer Uferzonen führen kann. Es ist unverständlich, warum nicht endlich die dringend notwendige Zeit aufbringen kann, um der Natur die Möglichkeit einer stabilisierenden Entwicklung aufbringen zu lassen. Innerhalb eines Zeitraums von ca. 300 Jahre hat der Mensch diesem Gebiet gewaltige Schäden zugefügt. Nun gilt es der Natur wenigstens 100 Jahre Zeit zu lassen, um eine Neuentwicklung zu ermöglichen. Was kann die Natur dafür, wenn der Mensch nicht in der Lage ist die Kommunen ordnungsgemäß finanziell und materiell auszustatten?
Der AHA fordert daher die Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) als zuständiger „Bergbausanierer“, den Landkreis Saalekreis, als zuständige untere Behörde, sowie die Anrainerkommunen auf, endlich die voranschreitende, zumeist umwelt- und naturfeindliche Entwicklung im Geiseltalseengebiet zu stoppen. Ferner gilt es im und am Naturschutzgebiet alle Bauarbeiten zu unterlassen und schon alle diesbezüglichen Planungen zu stoppen. Ferner fordert der AHA die Medien auf, verantwortungsvoll zu handeln und nicht ständig auf eine verstärkte touristische Nutzung zu drängen und diese als Allheilmittel für kommunale Probleme darzustellen.

Im Interesse einer sauberen Umwelt, Landschaft und Natur sowie eines umwelt- und naturverträglichen Tourismus fordert der AHA die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Saalekreises und der Anliegergemeinden auf weitere Ausweitungen und Lockerungen für die touristische Nutzung des Geiseltalsees einhergehend u.a. mit der Aufhebung der Einschränkungen im Motorbootverkehr zu unterlassen und stattdessen das Gewässer von jeglicher Motorisierung freizuhalten.
Dies ist auch im Blick auf den voranschreitenden Klimawandel zu betrachten.
Der AHA fordert daher die Landtage und Regierungen Sachsens und Sachsen-Anhalts auf, dementsprechend die jeweiligen Wassergesetze anzupassen. Ferner appelliert der AHA an den Freistaat Sachsen, an das Land Sachsen-Anhalt und den Landkreis Saalekreis und die Stadt Halle (Saale) die Neuseenlandschaft und den Geiseltalsee sowie die Weiße Elster und die Pleiße von jeglicher Motorisierung freizuhalten sowie das Vorhaben Saale-Elster-Kanal endgültig zu beenden.

Nunmehr haben sich insbesondere die Landkreise Saalekreis und Salzlandkreis sowie die Stadt Halle (Saale) das Ziel gesetzt den Betrieb von Hausbooten auf der Saale voranzutreiben. Damit eng verbunden ist der schrille Ruf nach Neuschaffung von Anlegern entlang der Saale unüberhörbar. Medienberichten zu Folge beabsichtigt beispielsweise der Landkreis Salzlandkreis ca. eine Millionen Euro auszugeben, um beispielsweise neue Bootsanleger in den Städten Calbe (Saale), Bernburg (Saale) und Alsleben (Saale) zu errichten. Als Vorbild sieht man offensichtlich die illegal errichteten Boots- und Yachtanleger in Brachwitz und Salzmünde.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) warnt dabei eindringlich vor zerstörerischen Eingriffen in den Uferbereichen, was zur Vernichtung von Flora und Rückzugs- und Lebensräumen von zahlreichen Tierarten, Versiegelung von Böden, Einschränkungen von Hochwasserräumen, zusätzlichen Belastungen mit Lärm, Feinstäuben und Abgasen sowie zu massiven Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes der Saale, ihrer Aue und angrenzender Natur- und Landschaftsbestandteile führen. Nicht zu vergessen, dass mit zusätzlichen Ziel- und Quellverkehr mit Motorisierten Individualverkehr zu rechnen ist.
Offenbar haben die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung noch immer nicht die Zeichen der Zeit erkannt, welche auf Schutz und Erhalt von Umwelt. Natur und Landschaft sowie einen dem untergeordneten sanften Tourismus stehen müssen. Stattdessen möchte man Steuergelder verwenden, um das reine Gegenteil zu tun.
Nach Auffassung des AHA bedarf es endlich einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die mitteldeutschen Seen- und Flusslandschaften. Dabei ist es dringend notwendig, den dringenden Erfordernissen der globalen, regionalen und örtlichen Entwicklung von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima Rechnung zu tragen und darauf entsprechende Antworten zu suchen und zu finden.
Hierzu gilt es nach Meinung des AHA unverzüglich die wissenschaftlichen Potenziale u.a. an den Universitäten und Hochschulen in Leipzig, Halle (Saale), Erfurt, Jena, Dessau-Roßlau, Merseburg und Bernburg zu nutzen.
Um diesen umfassenden Forderungen Nachdruck zu verleihen, beabsichtigt der AHA eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe zur Beförderung eines umwelt- und naturverträglichen Wassertourismus zu bilden.

Wer Interesse hat für einen nachhaltigen Schutz und Erhalt sowie an einer naturnahen Entwicklung der Auenlandschaften an Elbe, Saale, Mulde, Unstrut, Weißer Elster, Luppe, Nahle, Pleiße und Parthe sowie der Seenlandschaft Mitteldeutschlands mitwirken möchte, wende sich bitte an folgende Kontakte:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 0176 – 52562945

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 27.04.2021

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