Monat: Januar 2024 (Seite 3 von 5)

Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 22 „Agri-PV-Solarpark Krumpa“ mit den Teilbebauungsplänen A und B der Stadt Braunsbedra, Stand: 10.10.2023

I. Grundsätzliches

Hier sei aus der Presseerklärung „AHA hält Schutz von Natur und Landschaft im Geiseltalseegebiet für dringend geboten“ vom 05.04.2014 zitiert:

„Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält einen verbesserten Schutz und Erhalt sowie eine vermehrte naturnahere Entwicklung des Geiseltalsees für dringend geboten. Nach seiner Auffassung gehen jedoch die momentanen Entwicklungen eher in die andere Richtung. Dazu ist es aber u.a. dringend notwendig die Entwicklung eines Tourismus, welcher sich den Bedingungen des Umwelt-, Landschafts- und Naturschutzes unterordnet, das 1.156 ha große Naturschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Geiseltal“ unangetastet bleibt und ggf. eine Erweiterung zu prüfen ist.
Der AHA sieht besondere Gefahren für den Geiseltalsee in Sachsen-Anhalt in der vom Landkreis Saalekreis bereits am 10.08.2012 bzw. vom 26. März 2014 erlassenen und am 08.06.2017 geänderte Allgemeinverfügung, welche u.a. das von Motorbooten mit weniger als 15 m Länge und 20 PS-Motoren zugelassen hat. Auch hier ist mit zunehmender Verlärmung und Luftverschmutzung, aber ebenso mit verstärktem Wellenschlag zu rechnen, was zur Störung bzw. Zerstörung ganzer Uferzonen führen kann. Es ist unverständlich, warum nicht endlich die dringend notwendige Zeit aufbringen kann, um der Natur die Möglichkeit einer stabilisierenden Entwicklung aufbringen zu lassen. Innerhalb eines Zeitraums von ca. 300 Jahre hat der Mensch diesem Gebiet gewaltige Schäden zugefügt. Nun gilt es der Natur wenigstens 100 Jahre Zeit zu lassen, um eine Neuentwicklung zu ermöglichen. Was kann die Natur dafür, wenn der Mensch nicht in der Lage ist die Kommunen ordnungsgemäß finanziell und materiell auszustatten?
Der AHA fordert daher die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) als zuständiger „Bergbausanierer“, den Landkreis Saalekreis, als zuständige untere Behörde, sowie die Anrainerkommunen auf, endlich die voranschreitende, zumeist umwelt- und naturfeindliche Entwicklung im Geiseltalseengebiet zu stoppen. Ferner gilt es im Naturschutzgebiet alle Bauarbeiten zu unterlassen und schon alle diesbezüglichen Planungen zu stoppen. Ferner fordert der AHA die Medien auf, verantwortungsvoll zu handeln und nicht ständig auf eine verstärkte touristische Nutzung zu drängen und diese als Allheilmittel für kommunale Probleme darzustellen.
Ferner verweist der AHA darauf, dass bei einer stetigen und möglichen Verringerung der Niederschlagsmengen auf 300 mm im Jahr und jährlichen Verdunstungsmengen im Umfang von ca. 700 mm u.a. eine Verringerung des gegenwärtigen Wasservolumens von ca. 423 Millionen m³ und der Wasserfläche von 1.840 ha zur Folge haben kann. Berichten in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 11.02.2019 ist zu entnehmen, dass man nach dem trockenen Sommer 2018 fünf Monate lang Saalewasser im Umfang von 9 Millionen Kubikmeter in den Geiseltalsee eingespeist hatte, wo der Pegel um 30 cm gefallen sein und nunmehr 98,2 m über den Meeresspiegel betragen soll. Diese Vorgehensweise sieht der AHA durchaus kritisch, da auch die Saale starkes Niedrigwasser aufwies und zudem konzentriert Nährstoffe, Sedimente und Salze in den Geiseltalsee gelangen können. Aus ähnlichen Beweggründen betrachtet der AHA weiter mit kritischem Blick, dass nunmehr die Geisel durch den See verläuft, da das Fließgewässer ebenfalls seine Sedimente im See hinterlässt, sie nicht in seiner nachfolgenden Aue verteilen kann und letztendlich womöglich zusammen mit der Verringerung des Wasservolumens langfristig zur schrittweisen Verlandung des Geiseltalsees führen kann. Der AHA hält es zudem für dringend geboten die sukzessive Entwicklung der Gehölz-, Hochstauden- und Wiesenflächen an den Hängen sowie der Röhrichtbereiche am Seeufer zu befördern, zu sichern und zu schützen. Hier besteht die Möglichkeit arten- und strukturreiche Landschaften und Natur zu schaffen, welche vielen Tier- und Pflanzenarten als Lebens- und Rückzugsraum dienen kann.“, Zitat Ende

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – stellt immer wieder und fortgesetzt mit sehr großem Bedauern fest, dass in den letzten Jahren kein Ende der Verarmung der Anbaustruktur und somit der Agrarlandschaft zu erkennen ist. Während noch zu DDR-Zeiten bis zu 25 Ackerkulturen zum Einsatz kamen, sind es heute noch maximal 5 bis 6 Arten. Neben dem Verlust von Nahrungs- und Lebensraum zahlreicher Tierarten wie z.B. für Greifvögel, Hasen und Insekten, gehen auch Pflanzenarten verloren. Zudem führt der verstärkte Anbau von Humuszehrern wie Mais und Raps zu Verlusten an der Humusbilanz und zur Verfestigung der Böden. Niederschlagswasser kann nicht mehr im Boden einsickern, fließt oberflächlich ab und befördert so die Wassererosion. Der abgetragene Boden gelangt mit dem häufig vermehrt ausgebrachten mineralischen Düngern und Pestiziden in die Graben- und Fließgewässersysteme, welche dann verschlammen und eutrophieren. Ferner fehlen Flur- und Feldgehölze, welche nicht nur das Landschaftsbild verbessern, sondern als Biotopverbundräume, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Schutz gegen Winderosion dienen. Ein Verlust wertvoller Waldgebiete und Ackerflächen durch eine derartige Bewirtschaftung bringen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft in Gefahr, sondern sorgen womöglich so auch zu Arbeitsplatzverlusten.
Darüber hinaus gilt es entlang der Gehölzstreifen und Wege mindestens 5,00 m breite Streifen als Wiesen- und Staudenflächen entwickeln zu lassen, um so Raum der Entwicklung von standorttypischen Agrarwildpflanzen sowie weitere Nahrungs- und Rückzugsräume für Insekten und Spinnen zu schaffen. Ferner gilt es temporär oder dauerhaft Wiesenflächen zu schaffen, welche flächen- und zeitmäßig einem unregelmäßigen Mahdregimen unterliegen sollten, um durch Saatgutausreifung die Arten- und Strukturvielfalt zu sichern bzw. zu erhöhen sowie Jungtieren und Bodenbrütern Schutz zu gewährleisten. Dadurch erhöhen und verbessern sich nicht nur Arten- und Strukturvielfalt, das Landschaftsbild sowie die Attraktivität des Gebiets, sondern gewährleistet man eine höhere Bodenqualität, verbessert das Klima und stabilisiert nicht zuletzt Nahrungsketten. Letzteres wirkt sich auch auf die natürliche Tilgung von Tieren, welche landwirtschaftliche Kulturen schädigen. Das Scheinargument, dass derartige Flächen nichts zur menschlichen Ernährung beitragen können, führen solche Personen nicht bei dem monokulturellen Anbau von Mais und Raps an. Nur das arten- und strukturreiche Wiesen, Staudenflächen, Gehölzbereiche und Stauden noch sehr viele ökologische Funktionen besitzen.
Nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zählen ausgeräumte Landschaften, versiegelte Böden, fehlende Gewässerschonstreifen und Retentionsflächen sowie begradigte und häufig an Ufern und in der Gewässersohle befestigte Fließgewässer als verheerende Ausgangssituation für den Bestand von in Agrarlandschaften eingebettete Gewässer aller Art. Der AHA hält es daher für dringend geboten, insbesondere den Fließgewässern naturnahe Entwicklungen zu ermöglichen, wozu die Möglichkeit der Mäandrierung, die Schaffung von mindestens 10,00 m breiten Gewässerschonstreifen entlang beider Ufer, verstärkte Schaffung von Möglichkeiten zur Wieder- bzw. Neuentstehung von Gehölzflächen in der ausgeräumten Agrarlandschaft sowie eine vielfältige Fruchtfolge im Ackerbau, welche auch tier- und bodenfreundliche Kulturen wie z.B. Luzerne, Phacelia, Lupine und Landsberger Gemenge, bestehend aus Zottelwicke (Vicia villosa), Inkarnatklee (Trifolium incarnátum) und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum), einbezieht. Derartige Maßnahmen verhindern auch die wind- und wasserbedingte Bodenerosion und der damit verbundenen Einträge von häufig mehr oder minder stark nährstoff- und pestizidbelasteten Böden in die Gewässer und Wälder. Einhergehend müssen solche Maßnahmen mit der Schaffung von Retentionsflächen, der Beseitigung von Verbauungen in und am Gewässer sowie die Unterstützung der Mäandrierung durch den Einsatz von Störsteinen oder -hölzern sowie z.B. des Belassens von Ästen, Laub und Zweigen im Gewässerbett.
Im Interesse aller Verantwortung für den Schutz, den Erhalt und der nachhaltigen Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, als Entwicklungsraum für das Fließgewässer und der häufig weitläufig ausgeräumten, landwirtschaftlich genutzten Flächen, einer Verbesserung des Landschaftsbildes und des Erhaltes bzw. der Ausweitung von Biotop- und Grünverbundräumen sowie nicht zuletzt der Verbesserung der klimatischen Situation und der Wirkung auf nachhaltigen Tourismus und Naherholung haben alle Verantwortlichen in Politik, Gesellschaft, Verwaltungen und Landwirtschaft dafür Sorge zu tragen das hier keine Einschnitte, sondern eher Fortschritte geschehen.
In den Ortschaften selbst gilt es verstärkt zu prüfen, inwieweit eine Entfernung von Verbauungen aus dem Ufer- und Sohlbereich möglich und umsetzbar ist, Verunreinigungen mit Abwässern und Abfällen verhindert und beseitigt sowie Durchlässe erweitert und Verrohrungen entfernt werden können.
Die immer auftretenden Forderungen, dass Fließgewässer von „Verschmutzungen“ wie Laub, alten Zweigen und Schlamm zu beräumen sind, zeugen von wenigen oder gar nicht vorhanden Sach- und Fachverstand über die obengenannten Ursachen und Auswirkungen sowie aber auch zu dem was zur Entwicklung naturnaher Fließgewässer dazugehört. Nach Auffassung des AHA sollten sich u.a. Landkreise, Stadtkreise und Gemeinde eher dafür einsetzen, dass Fließgewässer nicht vermüllt, bestehende Vermüllungen beseitigt, Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m gesichert bzw. eingerichtet, Abwässereinträge verhindert und unterbunden sowie Verbauungen im Sohl- und Uferbereich unterlassen und zurückgebaut werden.

Der Klimawandel zeigt auch massive Auswirkungen auf die Agrarlandschaften. Insbesondere in den Jahren 2018 bis 2022, aber auch im Jahr 2023, sind mehr oder minder von Hitze, andauernd fehlenden Niederschlägen und damit verbundener massiver Trockenheit geprägt. Das bleibt nicht ohne Folgen auf Fauna, Flora, Boden und Gewässer. Einhergehend mit verstärkter Monokulturanbau, fehlender Fruchtfolge sowie fortbestehender sowie voranschreitender Verringerung der Arten- und Strukturvielfalt treten verstärkt Kalamitäten, insbesondere von Feld- und Wühlmäusen auf. Die ebengenannten Bedingungen führten zum starken Rückgang von deren Fraßfeinden wie Füchsen, Mauswiesel, Greifvögel, Eulen und Storcharten bei. Trotz der Tatsache, dass es verstärkt Störche und Reiher abgeerntete Äcker insbesondere zum Beutefang auf Mäusearten aufsuchen, reicht das nicht aus, um deren Kalamitäten einzudämmen. Riesige Mais- und Rapsbestände machen es insbesondere Greifvögeln, Eulen sowie Storch- und Reiherarten unmöglich auf Mäusejagd zu gehen. Somit ist die die gegenwärtige Kalamität von Feld- und Wühlmäusen in mehrfacher vom Menschen verursacht. Bund und Länder sind bisher kaum in Erscheinung getreten, den obengenannten vielfachen Problemen und Schäden entgegenzutreten. Stattdessen feiert man sich in Bund und Ländern immer wieder, wenn man neue Flächenversiegelungen und Landschaftszerschneidungen für weitere Verkehrstrassen, Wohn- und Gewerbeansiedlungen sowie Energieanlagen planen und umsetzen kann.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

II. Zu den Planungsunterlagen – Begründung

Zu 3.2 Räumlicher Geltungsbereich, Planzeichnungsmaßstab
Zu 4.6 Schutzgut Klima/Luft
Zu 4.7 Schutzgut Landschaft
Zu 5.2 Umweltzustand/Natur und Landschaft
Zu 5.3 Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
Zu 5.4 Schutzgut Fläche
Zu 5.5 Schutzgut Boden
Zu 5.12 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)

Laut Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd vom 04.07.2023 ist von folgenden weiteren Ausgangspunkten auszugehen, Zitat:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft hauptsächlich Flächen für die Landwirtschaft. Von den ca. 253 ha werden 90 % als Ackerland zur land­wirtschaftlichen Produktion genutzt.
Die am Standort vorhandenen fruchtbaren Lössböden weisen nach dem Bodenfunktionsbewertungsverfahren des Landesamtes für Umweltschutz (BFBV-LAU) eine hohe bis sehr hohe Ertragsfähigkeit aus. Dies spiegelt sich auch in den Ergebnissen der Bodenschätzung im Plangebiet mit überwiegen­den Ackerzahlen von 80 bis 95 wider.“, Zitat Ende
Diese Ausgangslage lässt eine vielfältige Agrarnutzung auf alternativer Basis zu. Dazu zählt ein kultur- und artenreicher Anbau von Agrarkulturen, welcher mit wissenschaftlicher fundierter Fruchtfolge und eingebettetem Zwischenkulturanbau, eine humusmehrende und somit bodenverbessernde landwirtschaftliche Nutzung zulässt.
Eine Einbeziehung von tier- und bodenfreundlichen Kulturen wie z.B. Luzerne, Phacelia, Lupine und Landsberger Gemenge, bestehend aus Zottelwicke (Vicia villosa), Inkarnatklee (Trifolium incarnátum) und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum) ist dabei unbedingt vorzunehmen.
Dies alles gilt es mit umfassenden, mindestens 10,00 m breiten Gehölzstreifen mit entsprechen Wiesen- und Saumenstreifen zu koppeln, um aus ausgeräumten Agrarlandschaften, eine arten- und strukturreiche Gesamtlandschaft, welche sich zum Beispiel in das Geiseltalseegebiet und das 2.140 ha große Landschaftsschutzgebiet „Gröster Berge“ einbettet. Dies ermöglicht auch eine verbesserte Nutzung als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten sowie als Biotop- und Grünverbundraum.
Diese Form der Nutzung und Entwicklung ist nur möglich, wenn keine Fremdverbauung mit Gegenständen und Bauwerken erfolgt und die direkte, natürliche und unverbaute Verbindung zur Umwelt existiert. Dazu gehören Wasser- und Gasaustausch. Insofern ist die unter Punkt 5.12 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) getroffene Aussage, Zitat:
Wenn der B-Plan nicht realisiert wird, bleibt die bestehende Flächennutzung bestehen. Für Pflanzen und Tiere werden keine aufwertenden Maßnahmen realisiert, da umfangreiche Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität nicht in Aussicht gestellt werden können.
Der Boden- und Wasserhaushalt wird aufgrund der zunehmenden Auswirkungen durch den Klimawandel erheblichen Belastungen durch zunehmende Trockenheit ausgesetzt sein. Erosionsgefährdungen nehmen zu.
Für das Schutzgut Menschen ist festzustellen, dass Möglichkeiten der Gewinnung regenerativer Energien und damit die Leistung eines wesentlichen Beitrags zum Klimaschutz nicht wahrgenommen werden kann. Somit stellt die Nichtdurchführung des Vorhabens eine negative Entwicklung für den Menschen und seine Umwelt dar.“, Zitat Ende
Es ist schon skandalös, wenn die planende Stadt Braunsbedra und das projektbeantragende Agrarunternehmen die agrarischen, ökologischen und landschaftlichen Missstände erkennen, aber nicht bereit sind im Rahmen einer ordnungsgemäßen Feldnutzung mit Fruchtfolge, Kulturreichtum und vielfältiger Flurbegrünung diese Missstände zu beseitigen. Ferner ignoriert bewusst oder unbewusst, endlich Dach- und Fassadenflächen mit Solaranlagen zu bestücken bzw. derartige Maßnahmen zu befördern. Beide Partner haben auch das selbst in der Hand.
Darüber hinaus ist die Sichtweise der Stadt Braunsbedra und ihres Projektpartners hinsichtlich des Schutzgutes Klima/Luft sehr merkwürdig und irgendwie widersprüchlich, wie folgende Zitate aus den Darlegungen unter dem Punkt 4.6 Schutzgut Klima/Luft aufzeigen, Zitat:
Von Bedeutung für das Untersuchungsgebiet ist das Mikroklima. So stellen die Ackerflächen generell sehr gute Kaltluftproduzenten dar. Die entstehende Kaltluft fließt entsprechend des Reliefs in tiefer gelegene Gebiete ab. Die auf den Ackerflächen des Plangebietes entstehende Kaltluft fließt nach Norden bzw. Nordosten vom Gröster Hügel ab. Außerdem erfolgt ein Kaltluftabfluss in Richtung Grüntal.
Die Ackerflächen besitzen damit wichtige Funktionen für den Klimaausgleich, dienen der Temperaturminderung und tragen zur Erhöhung des Luftaustausches in den angrenzenden bebauten Gebieten bei.

Bewertung

Generell ist die Entstehung von Kaltluft ein positives Phänomen. Sie kann zur Frischluftversorgung der Orte beitragen und so die lufthygienische Situation, insbesondere in belasteten Gebieten, verbessern. Gleichzeitig ist sie auch für die Vegetation von Bedeutung.
Eine besondere mikroklimatische Bedeutung besitzt das Gebiet nicht. Umliegende Ackerflächen sorgen für eine ausreichende Kaltluftproduktion und die Ortslagen sind aufgrund ihrer dörflichen Struktur mit hohem Anteil an Grünflächen auf eine zusätzliche Frischluftversorgung nicht angewiesen.“, Zitat Ende
Während eine richtige Einschätzung der Klimabedeutung der Ackerfläche erfolgt, ist der Abschluss der Bewertung katastrophal. Wir können nicht genug Kaltluftentstehungsgebiete und -korridore haben, um der Erhitzung zu trotzen. So den angedachten Bau dieser Solaranlage auf der Ackerfläche rechtfertigen zu wollen ist hochgradig unverantwortlich und zeugt von fehlender entsprechender Verantwortung.
Ferner stellen schon die eigenen Darstellungen dar, dass die Umsetzung der Planungen zu einer massiven Zerstörung des Landschaftsbildes führen. Dies ist unverantwortlich und zeugt davon, dass sich die Stadt Braunsbedra sich nicht vollumfänglich ihrer Verantwortung für den Schutz der Landschaft im Klaren ist. Dies erkennt man zudem, dass hier eine massive Überplanung mit Solaranlagen auf ca. 253 ha Fläche erfolgen soll.
In den Planungsunterlagen ist ferner unter Punkt 5.3.1.1 Brutvögel Baubedingte Auswirkungen folgendes vermerkt, Zitat: „Im Geltungsbereich des B-Planes brüteten 2022 als wertgebende Vogelarten Bienenfresser, Neuntöter, Feldlerche, Star und Grauammer“, Zitat Ende
Die getätigten Ausführungen zu bau- und anlagebedingten Auswirkungen sind sehr vage und basieren keinesfalls auf einer gesicherten wissenschaftlichen Grundlage. Eigene Beobachtungen seit dem Jahr 1980 zeigen immer wieder auf, dass alle Vogelarten mehr oder minder sensibel auf Veränderungen in Umwelt, Natur und Landschaft reagieren. Im konkreten Fall findet insbesondere eine Zerstörung bzw. Störung der angestammten der Bruträume statt, was unweigerlich zur Minderung bzw. gar Ausbleiben von künftigen Bruten führen kann.
Die Planer sind sich offensichtlich überhaupt nicht bewusst, dass der Bau von Solaranlagen in einer Agrarlandschaft und im Bereich von landschafts- und naturgeschützten Räumen zu zerstörerischen Ergebnissen führen kann.
Die nunmehr wichtigen bedeutsamsten Standorte zur naturräumlichen Entwicklung sind insbesondere das Geiseltalseegebiet und das Landschaftsschutzgebiet „Gröster Berge“ sowie die anderen eingebetteten geschützten Naturräume. Ebenfalls gilt es die umverlegte, momentan in dem Abschnitt naturferne Geisel und ihre Nebengewässer besser in den Natur- und Landschaftsraum einzubinden.
Auf Grund der direkten Betroffenheit und der ebengenannten Bedeutung sei daher folgende Darstellung des 2.140,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Gröster Berge“

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg58/page

zitiert:

Gebietsbeschreibung

Als „Gröster Berge“ wird eine Hügelkette südlich und östlich der Leihaniederung bezeichnet. Der Kuhberg bei Gröst ist die markanteste Erhebung dieser Reihe. Er erhebt sich mit einer maximalen Höhe von 176,5 m über NN zirka 40 – 45 m über die Niederung. Das LSG wird westlich und südlich von der Kreisgrenze zum Burgenlandkreis begrenzt. Im Osten erstreckt es sich bis zum Ortsrand Braunsbedra und im Norden bis nach Krumpa. Die Ost-West-Ausdehnung beträgt zirka 7 km, die Nord-Süd-Ausdehnung etwa 5 km. Nach der naturräumlichen Gliederung liegt das LSG im südlichen Teil der Landschaftseinheit Querfurter Platte.

Der welligen, nach Nordosten geringfügig abfallenden Muschelkalktafel der Querfurter Platte sind südlich und östlich des Leiha-Tales mit Kuhberg, Galgenberg, Hutberg und Bedraer Berg kettenartig angeordnete Muschelkalkkuppen aufgesetzt. Für das LSG besonders prägend und geomorphologisch reich gegliedert sind die bis zu 60 m abfallenden Muschelkalkhänge östlich der Linie Schleberoda-Branderoda. Im Kontrast dazu stehen die weiträumigen, kaum gegliederten Offenlandschaften der Lößackerebene.
Das Landschaftsschutzgebiet wird von welligen bis hügeligen Verhältnissen beherrscht. Zahlreiche kerb- und kerbsohlenförmige Trockentäler gliedern die ansonsten ebene Muschelkalkhochfläche. Dabei überwiegen mittel bis stark geneigte Hänge. In den Tälern und Tälchen werden die anfallenden Niederschlags- und Schmelzwasser aufgenommen und zum Teil über Flutgräben der Leiha zugeführt, zum Beispiel bei Gröst. Das markanteste dieser Täler ist das sich über 3 km in Ost-West-Richtung erstreckende Grüntal.
Neben den natürlich entstandenen Reliefformen hat die jahrhundertelange Einwirkung des Menschen vor allem in den kleinmorphologischen Verhältnissen deutliche Spuren hinterlassen. Zu diesen kulturhistorisch bedeutsamen, das Landschaftsbild bereichernden und oft mit botanisch-zoologischen Sonderstandorten verbundenen Kleinreliefformen zählen die Hangterrassen, Hangstufen und Weinterrassen am nördlichen Kuhberg und die kulturhistorisch äußerst wertvollen Trockenmauern an den Taubenbergen, von denen Reste mit stellenweise typischer Terrassierung der Weinhänge, Ackerrandstufen sowie wegbegleitende Stufen und hohlwegähnliche Strukturen erhalten geblieben sind. Die Weinhänge des Taubenberges sind intensiv bewirtschaftet. Die drei kleineren Restwaldflächen um Branderoda stellen Vorposten von Neuer und Alter Göhle dar.
Der Galgenberg ist ein Denkmal mittelalterlicher und frühzeitlicher Rechtsgeschichte, dessen oberirdische Teile im 19. Jahrhundert beseitigt wurden. Hierbei wurden vorgeschichtliche Gräber angetroffen und zerstört.

Landschafts– und Nutzungsgeschichte

Mit der Seßhaftwerdung des Menschen in Mitteleuropa während der Jungsteinzeit wurden die fruchtbaren Lößlandschaften bevorzugt besiedelt.
Die mächtigen, tief humosen und mäßig frischen Lößstandorte mit Ackerzahlen um 80 sind die fruchtbarsten und ertragreichsten Böden im Gebiet. Die Weidewirtschaft mit Schafen spielte eine eher untergeordnete Rolle und war vorranging an steilen Hanglagen angesiedelt, was zur Herausbildung der landschaftstypischen Trocken- und Halbtrockenrasen führte. An Hängen wurden Terrassen angelegt, die zum Teil mit Trockenmauern befestigt wurden. Wesentlicher Bestandteil der Kulturlandschaft war der Obstanbau auf Streuobstwiesen und entlang von Straßen und Feldwegen.
Die kulturhistorisch äußerst wertvollen Trockenmauern an den Taubenbergen sind meist schon in mittelalterlicher Zeit, vor allem bei der Anlage von Streuobstwiesen, aber auch durch gärtnerische Nutzung entstanden. Sie bilden stellenweise eine typische Terrassierung für Weinhänge.

Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima

Regionalgeologisch ist das Gebiet der Freyburger Muschelkalkmulde zuzuordnen. Im Osten, etwa entlang der Linie Braunsbedra-Roßbach, beginnt die Verbreitung des Oberen Buntsandsteins (Roßbacher Schwelle). Nördlich Braunsbedra und in einem in südlicher Richtung um Roßbach geschwungenen Bogen verläuft die Grenze der Tertiärverbreitung mit den Braunkohleflözen des Geiseltals und des Roßbacher Beckens.
An den unterschiedlich einfallenden Hängen der einzelnen Rücken und Kuppen sind die Gesteine des Unteren Muschelkalkes durch eine nach außen an Mächtigkeit zunehmende Löß- und Geschiebemergeldecke verhüllt. Im Bereich der Gröster Berge sind vornehmlich die teils plattigen, teils knauerig-faserigen Wellenkalke des Unteren Muschelkalkes verbreitet, die mit den typischen Bankzonen des Unteren Muschelkalkes wechsellagern. Es sind dies die Oolith- und die Terebratelzone, die in mehreren Bänken sedimentiert sind und in zahlreichen kleineren Steinbrüchen abgebaut wurden.
Das LSG gehört zum Barnstedter Lößplateau. Weit verbreitet sind Braunerde-Tschernoseme aus Löß, schwarze, tiefhumose, verbraunte Lößböden, die nach Norden, in Richtung Mücheln und Braunsbedra in Tschernoseme aus Löß übergehen. Im Raum Schleberoda-Ebersroda finden sich verbreitet Parabraunerden aus Löß, mäßig tondurchschlämmte Lößböden. Ihre Entstehung verdanken sie einmal dem leicht erhöhten Feuchtigkeitsangebot, weil sie topographisch etwas höher liegen als die Tschernoseme und zum anderen der Tatsache, daß sie einmal unter Wald waren. Auf Bergkuppen wie dem Galgenberg, Kuhberg, Hutberg und an den Hängen finden sich in großer Verbreitung Rendzinen – gerigmächtige, karbonatführende, schutthaltige Böden aus Löß oder Lehm. Im Leihatal kommt Gley-Tschernosem aus Kolluviallöß vor. Die Waldstandorte sind meist die erwähnten Rendzinen, zum Teil auch Fahlerden, fahle, in den oberen Horizonten tonverarmte Böden aus Löß oder Lehm.
Das Gebiet ist nahezu frei von Oberflächengewässern. Es finden sich jedoch einige temporäre Fließgewässer, die nur bei Starkregenereignissen oberflächlich das Niederschlagswasser abführen. Das Quellgebiet der Leiha liegt zwischen den Ortschaften Leiha und Roßbach außerhalb des LSG.
Die Gröster Berge liegen am Rande des mitteldeutschen Trockengebietes. Bedingt durch die Lage im Lee des Harzes beträgt die mittlere jährliche Niederschagssumme nur knapp über 500 mm, bei Roßbach 508 mm, bei Mücheln 509 mm. Die mittlere Jahrestemperatur von 8,5 – 9°C ist relativ hoch. Das Klima ist kontinental geprägt.

Pflanzen– und Tierwelt

Die in dem LSG erhalten gebliebenen Waldreste wie Hakenholz und Muhle, sind auf Muschelkalk stockende Traubeneichen-Hainbuchenwälder, die durch eine jahrhundertelange bäuerliche Niederwaldnutzung geprägt sind. Dadurch ist insbesondere die Haselnuß mit zahlreichen sehr alten Sträuchern vertreten.
Mesophile bis schwach thermophile Gebüsche sind vor allem auf Hangkanten und Terrassenstufen anzutreffen. Nach Nutzungsaufgabe von Halbtrockenrasen bilden sie charakteristische Verbuschungsstadien innerhalb der Sukzessionsserien. In den Lücken noch nicht geschlossener Bestände halten sich zahlreiche Elemente der Halbtrockenrasen. Bei höherem Nährstoffeintrag aus benachbarten Ackerflächen treten nitrophile Stauden hinzu. Charakteristische Standorte stellen weiterhin mehrere alte Kleinsteinbrüche dar. Nicht selten sind außerdem verwilderte Obstgebüsche beziehungsweise völlig verbuschte alte Obstbaumreihen vorhanden, die sich insbesondere bei der Pflaume durch Wurzelausschläge vermehren.
Große Bedeutung, insbesondere für das Landschaftsbild, besitzen die höhlenreichen Obstbaumreihen entlang der Straßen und Feldwege. Erfreulicherweise ist eine größere Zahl Obstbaumreihen und -alleen noch gut erhalten und weitgehend lückenlos. In Ermangelung von Waldflächen brüten in diesen Altobstreihen sogar Greifvögel, zum Beispiel Mäusebussard und Turmfalke.
Die Grünlandbestände gehören zum Typ der Glatthaferwiesen (die frischen zum Dauco-Arrhenatheretum, die trockenen zum Salvio-Arrhenatheretum). Früher zweischürig gemäht, sind sie heute bis auf kleinere Flächen in Ortsrandlagen weitgehend ungenutzt. Die einsetzende Sukzession führt zu Staudenfluren. Die meisten Glatthaferwiesenbestände des LSG sind bereits mehr oder weniger stark ruderalisiert. Auf dem Kuhberg kommen großflächig Salbei-Glatthaferwiesen vor. Diese sehr blütenreichen Wiesen spielen für nahrungssuchende Tagschmetterlinge, Solitärbienen und Bockkäfer eine große Rolle. Im Komplex mit den Trespenrasen haben sie große Bedeutung für eine artenreiche thermophile Insektenfauna.
Die Blaugrashalden und Halbtrockenrasen des Grüntales und des Kuhberges stellen sowohl floristisch als auch faunistisch die artenreichsten Biotope des LSG dar. Großflächig sind sie als Trespen-Rasen, zum Beispiel auf dem Kuhberg, entwickelt. Bemerkenswerte Arten sind unter anderem Fransen-Enzian, Gemeines Bartgras, Silber-Distel, Deutscher Enzian, Siebenbürgener Perlgras, Badener Rispengras, Steppen-Sesel, Pfriemengras und Großer Ehrenpreis. Die Trockenrasen weisen eine spezifische artenreiche thermophile Laufkäfer-, Heuschrecken-, Solitärbienen- und Spinnenfauna auf.
Auf flachgründigen, scherbigen, beackerten Böden im Übergangsbereich zu den Trockenrasen des Kuhberges ist kleinflächig die Haftdolden-Gesellschaft entwickelt, die sich durch das Vorkommen einer Reihe gefährdeter Kalkackerwildkräuter auszeichnet wie Haft-Dolde, Sommer-Adonisröschen, Erdnuß-Platterbse, Gelber Günsel und Kleinfrüchtiges Kletten-Labkraut.
Die im Gebiet dominierenden großen Ackerschläge dienen Greifvögeln und der Schleiereule als wichtiges Nahrungsgebiet. Erfreulicherweise kommt auch die Wachtel an mehreren Stellen im Gebiet vor. Im LSG hat sich eine kleine Restpopulation des Feldhamsters erhalten. Die Bestände dieses Charaktertieres der Schwarzerdeackerflächen sind in den letzten 25 Jahren faktisch zusammengebrochen. So wurden 1969 im Kreis Weißenfels noch 114 000 Hamsterfelle von den damals zum Teil professionell arbeitenden Hamsterfängern abgeliefert, 1974 waren es nur noch 17 000 und 1980 ganze 2 000 Felle.
In Branderoda befindet sich schließlich das nördlichste bekannte Reproduktionsvorkommen der Kleinen Hufeisennase in Mitteleuropa. Es handelt sich um eine der zwei bekannten Wochenstuben in Sachsen-Anhalt.

(1) weitergehende Beschreibungen

Die Kalkmagerrasen des Grüntales und des Kuhberges zählen sowohl floristisch als auchfaunistisch zu den wertvollsten Lebensraumtypen des LSG. Zu den hier lebenden Heuschreckenarten zählen beispielsweise Blauflüglige Ödlandschrecke, Gemeine Sichelschrecke und Heidegrashüpfer. Häufig ist auch die Zauneidechse.
Im Grüntal konnten mit Feld-Klettenkerbel, Acker-Röte und Acker-Schwarzkümmel weitere sehr selten gewordene und gefährdete Segetalarten festgestellt werden.
Als Gebäudeart nutzt das Große Mausohr die halboffenen Lebensräume und den Wald westlich Branderoda als Jagdgebiet. Im Branderodaer Wald südwestlich der Ortslage leben mit Mopsfledermaus, Fransenfledermaus und Großer Bartfledermaus typische Waldfledermäuse. Der hohe Altholzanteil fördert auch das Vorkommen von Rotmilan, Schwarz- und Grünspecht sowie Hohltaube. In den Gebüschen und Heckenstreifen bei Branderoda und im Grüntal brüten beispielsweise die Sperbergrasmücke und der Neuntöter. In Streuobstbeständen sind Wendehals, Gartenrotschwanz und Feldsperling regelmäßige Brutvögel. Auch die Grauammer ist an mehreren Stellen im LSG wieder anzutreffen.

Entwicklungsziele

Das LSG dient der Erhaltung und Entwicklung bedeutender Restwälder, der für den Landschaftsraum typischen Obstbaumalleen, Streuobstbestände, Trockenbiotope und Feldholzinseln als Lebensstätten der heimischen Pflanzen- und Tierwelt und als charakteristischer Bestandteil des Landschaftsbildes.
Naturnahe Restwälder sind über historische Nutzungsformen als Mittel- und Niederwälder zu erhalten. Forste aus standortfremden Gehölzen, insbesondere Nadelbäumen, sind in eine naturnahe Bestockung umzuwandeln. Dabei ist nicht einseitig nur die Esche zu präferieren. Eine Erstaufforstung von Halbtrockenrasen und flachgründigen Ackerflächen ist zu vermeiden. Jüngere und mittelalte Aufforstungen von Xerothermstandorten sind mittelfristig wieder zu entfernen.
Die Trockenrasen und Halbtrockenrasen sind zumindest im Grüntal und im Bereich Kuhberg optimal durch Schafhutung zu pflegen.
Auf den Schwarzerde-Äckern sind durch zweckmäßige Schlaggestaltung, möglichst lang andauernde Vegetationsbedeckung und Windschutzgehölze die Wasser- und Winderosion zu vermindern.
(1) weitergehende Beschreibungen
Die Mittelwald- und Niederwaldwirtschaft sollte an den entsprechenden Standorten exemplarisch wieder eingeführt werden. Die großflächigen Restbestände der Traubeneichen-Hainbuchenwälder sind zu erweitern. Der Alt- und Totholzanteil ist weiter zu erhöhen.
Jüngere sowie mittelalte Aufforstungen aufwertvollen Xerothermstandorten, wie am Kuhberg, sollten schnellstmöglich wieder entfernt werden. In der Ackerlandschaft sind Wegraine und Heckenstrukturen zu fördern und zu pflegen sowie abgängige Obstbaumreihen durch gezielte Nachpflanzung zu erhalten. Die Trocken- und Halbtrockenrasen am Kuhberg, Distelberg, Hakenholz und im Grüntal sind durch extensive Schafbeweidung zu pflegen. Daneben ist die Entbuschung größerer Magerrasen als Erstpflegemaßnahme dringend erforderlich.
Die bei Gröst befindlichen Weinberge sollten strukturell aufgewertet werden. Die Umstellung auf ökologischen Weinbau ist wünschenswert.“, Zitat Ende

Alleine diese Darstellung lässt erkennen, dass der gesamte Landschaftsraum, einschließlich des Planungsgebietes außerhalb und innerhalb des Landschaftsschutzgebietes, im Zusammenhang zu betrachten gilt und daher sich schon die Bebauungsplanung verbietet und daher sofort zu stoppen gilt.

Ansonsten verweist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. auf folgende Stellungnahmen im Ganzen bzw. in Auszügen:

Stellungnahme Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd vom 04.07.2023, Zitat:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes betrifft hauptsächlich Flächen für die Landwirtschaft. Von den ca. 253 ha werden 90 % als Ackerland zur land­wirtschaftlichen Produktion genutzt.
Die am Standort vorhandenen fruchtbaren Lössböden weisen nach dem Bodenfunktionsbewertungsverfahren des Landesamtes für Umweltschutz (BFBV-LAU) eine hohe bis sehr hohe Ertragsfähigkeit aus. Dies spiegelt sich auch in den Ergebnissen der Bodenschätzung im Plangebiet mit überwiegen­den Ackerzahlen von 80 bis 95 wider.“, Zitat Ende

Stellungnahme der Oberen Immissionsschutzbehörde vom 6. Juli 2023, Zitat:
Da auf dem Gelände des Solarparks neben den aufgeständerten Photovoltaikmodulen auch Weidehaltung für Rinder und Hühner (mobile Hühnerställe) betrieben werden sollen, sind auch die Auswirkungen der Tierhaltung auf die schutzbedürftigen Nutzungen in der Umgebung zu untersuchen und zu bewerten. Die Unterlagen enthalten dazu eine Geruchsimmissionsprognose der Lohmeyer GmbH Dresden aus dem Januar 2023. Darin wird festgestellt, dass die Geruchszusatzbelastung durch die geplante Tierhaltung an den maßgeblichen Immissionsorten unterhalb der lrrelevanzschwelle nach Anhang 7 der TA – Luft liegt. Schädliche Umwelteinwirkungen durch Gerüche sind danach an den nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen nicht zu besorgen. Allerdings sind mit dem Betrieb von Tierhaltungsanlagen auch Emissionen von Lärm, Staub, Ammoniak und Bioaerosolen verbunden, deren Auswirkungen auf schutzbedürftige Nutzungen ebenfalls zu untersuchen sind. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen der entsprechenden Genehmigungsverfahren nach Immissionsschutz- oder Baurecht. Da auf dem Gebiet des Solarparks offensichtlich eine Hennenhaltung mit 16000 Tieren geplant ist, ist nach Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes – Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen 4. BlmSchV) ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. In diesem Zusammenhang werden dann sämtliche Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Schutzgüter geprüft und ggf. entsprechende Nebenbestimmungen zum Schutz oder der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen formuliert.“, Zitat Ende

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt vom 03.07.2023, Zitat:

Bodenschutz
Danach weisen die Böden des Plangebietes ein überwiegend sehr hohes bis hohes, in der Flur 1 der Gemarkung Braunsbedra kleinflächig mittleres Ertrags­ potenzial auf.
Durch die Errichtung der PV-Module wird es großflächig auf ca. 253 ha aufgrund hoher Überbauungsgrade (GFZ 0,8) zu Bodenversiegelungen bzw. Bodenbeeinträchtigungen durch Abschirmung kommen.
Es entstehen dauerhafte wirksame bauliche Eingriffe in den Boden mit z. T. unvermeidbaren, irreversiblen Beeinträchtigungen (Strukturschäden, insbesondere Schadverdichtungen, Material-/Stoffeinträge).

Naturschutz

Eingriffs- und Ausgleichsbilanz/Biotoptypen
Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanz (Punkt 6.3 im Umweltbericht des Vorentwurfs des Bebauungsplans) ist mit den entsprechenden Kodierungen des Bewertungsmodells oder mit den wörtlichen Beschreibungen des jeweiligen Biotoptyps zu versehen. Es ist beispielsweise nicht nachvollzieh­ bar, welcher Biotoptyp (lt. Bewertungsmodell) sich hinter der Beschreibung „Artenarmes mesophiles Grünland“ mit dem Planwert 12 verbirgt, siehe Tabelle S. 123. Grundsätzlich ist jedoch die Absicht, naturschutzfachlich hochwertiges mesophiles Grünland unter den Modulen zu etablieren, kritisch zu betrachten. Aufgrund des durch die Module veränderten Niederschlag- und Lichtregimes, der Modulhöhe (wenn< 1 m über Geländeoberkante) und der dauerhaften Nutzung hauptsächlich v. a. durch Hühner bzw. Rinder wird sich nicht überall mesophiles Grünland mit typischer Artenzusammensetzung und Vegetationsstruktur ausbilden können. Hierzu sind außer­ dem zusätzliche Informationen zur geplanten Beweidungsform (z. B. Besatzdichte) erforderlich.

Landschaftsbild

Aus naturschutzfachlicher Sicht des LAU ist eine Bewertung der Eingriffswirkung auf das Schutz­ gut Landschaft lediglich anhand des numerischen Biotopwertverfahrens bei einem Vorhaben dieser Größe nicht ausreichend. Dementsprechend müsste noch eine verbal-argumentative Zusatzbewertung (gemäß Anlage 2 des Bewertungsmodells Sachsen-Anhalts) zu erfolgen.
Hierzu wird die Durchführung einer GIS-gestützten Sichtraumanalyse empfohlen, die durch eine Visualisierung des Vorhabens unterstützt wird (s. KNE 2020).

Feldhamster
Laut Datenbank des LAU befinden sich keine bekannten Hamsternachweise auf der Vorhabenfläche. Gleichwoh! ist darauf hinzuweisen, dass im näheren Umfeld (Hamster-Monitoring-Gebiet des LAU bei Reichardtswerben) zahlreiche Nachweise bekannt sind, die das regionale Potenzial verdeutlichen. Für das gesamte Vorhabengebiet besteht demnach aus Sicht des LAU Habitateignung und es ist als mögliches Vorkommensgebiet der Art anzusehen, wenngleich – vermutlich aufgrund fehlender Untersuchungen – keine gebietskonkreten Vorkommen bekannt sind.

Der Argumentation, nach der auf den im Frühjahr 2023 flächenmäßig dominierenden Rapsanbauschlägen keine Vorkommen des Feldhamsters zu erwarten seien, kann aus Sicht des LAU nicht gefolgt werden. Zwar ist korrekt, dass Rapskulturen eine geringere Habitateignung als z. 8. Wintergetreide aufweisen. Dennoch sind Vorkommen auf Rapsschlägen keinesfalls auszuschließen. Die Untersuchungen des Feldhamstermonitorings (2023/14) im Auftrag des LAU belegen derartige Vorkommen konkret (ÖKOTOP 2014). Generell werden im Rahmen des FFH­ Monitorings nach Bundesvorgaben auch Rapsschläge untersucht.

Weiterhin entspricht es nicht dem fachlichen Standard, ausschließlich die diesjährige Nachweissituation zur Beurteilung heranzuziehen. Der Gutachter selbst weist ausdrücklich auf die Dynamik der Harnsterbesiedlung im Zuge des Fruchtwechsels hin. Im Jahr 2023 weniger geeignete Flächen können bereits nach Neubestellung wieder besser geeignet sein und dann kurzfristig als Habitat besiedelt werden. Demnach ist es zielführend, das Habitatpotenzial der gesamten Vorhabenfläche vor dem Hintergrund der Fruchtfolgen zu beurteilen. Eine Untersuchung der gesamten Vorhabenfläche auf Harnsterbesiedlung erscheint daher aus fachlicher Sicht des LAU als geboten – je nach Anbaufrucht zu geeigneten Zeiten. Meist sind Untersuchungen unmittelbar nach Ernte im Spätsommer zielführend. Die Erfassung sollte als flächendeckende Feinkartierung ausgeführt werden, um das Eintreten von Verbotstatbeständen nach§ 44 BNatSchG zu vermeiden.

Für den Fall einer Harnsterbesiedlung sollten im Vorfeld konzeptionelle Maßnahmen zur Bestandserhaltung vorgesehen werden. Derartige Maßnahmen können auch durch Aufwertung (z. 8. hamsterfördernde Bewirtschaftung) von geeigneten Flächen im Umfeld der Vorhabenfläche erfolgen. Dies sollte bei der Vorhabenplanung berücksichtigt werden.

Avifauna
Die Auffassung, dass die Umsetzung des Vorhabens mit einer extensiveren Flächennutzung (Beweidung, Hühnerfreilandhaltung) und den geplanten Strukturierungsmaßnahmen (Wildkorridore, Blühstreifen) zur Erhaltung des Artenspektrums sowie auch zur Erhöhung von Brut­ dichten bei einzelnen Arten wie der Grauammer beiträgt, wird geteilt.

Für die Feldlerche erscheint dies jedoch fraglich. Zwar zeigen einzelne Untersuchungen keinen negativen bzw. sogar positiven Auswirkungen auf diese Offenlandart, dabei handelte es sich allerdings in der Regel um „einfache“ Freiflächen-PV-Anlagen mit einreihiger Modulanordnung und relativ großen Abständen zwischen den Modulreihen. Neuere Freiflächen-PV-Anlagen wie auch die im Vorhaben angedachten Konstruktionen hingegen sind mehrreihig aufgebaut, sodass pro

Modultisch eine wesentlich größere Bodenfläche überdeckt wird. Gleichzeitig sind die vorgesehenen Konstruktionen teils erheblich höher und stehen dichter beieinander. Damit unterscheiden sie sich deutlich von den Freiflächen-PV-Anlagen, welche positive Auswirkungen auf die Feldlerche hervorrufen können. Aktuelle Untersuchungen weisen darauf hin, dass die Feldlerche Standorte mit „modernen“ Freiflächen-PV-Anlagen zwar weiterhin aufsucht und auch die Modultische für Komfortverhalten oder als Singwarte nutzt, die Brutplätze finden sich jedoch außerhalb der Fläche (siehe z. B. SCHEUERPFLUG 2020).

Somit ist davon auszugehen bzw. nicht auszuschließen, dass das geplante Vorhaben je nach konkreter Gestaltung der Anlagen, entgegen den Erläuterungen im Bebauungsplan, zu einer Verringerung der Brutdichte der Feldlerche sowie einem dauerhaften Funktionsverlust der Fläche führen kann und entsprechend durch die Realisierung von CEF-Maßnahmen ein Ausgleich herzustellen wäre (siehe auch KNE 2016).

Amphibien
Für das weitere Umfeld des Plangebietes sind Vorkommen von Knoblauch- und Wechselkröte bekannt. Diese können selbstverständlich auch die umliegenden Ackerflächen, inklusive jene des Plangebietes, als Landlebensraum nutzen, da beide Arten mitunter lange Wanderungen unter­ nehmen. Des Weiteren können die Flächen der ehemaligen Schweinemastanlage grundsätzlich als potenzieller Landlebensraum für Amphibien (und andere Artengruppen) betrachtet werden. Oft sind solche Flächen auch durch das Vorhandensein von ehemaligen Löschbecken gekennzeichnet, die als Laichhabitat genutzt werden können. Dies sollte hinreichend geprüft werden.

Reptilien
Eine Kartierung von Zauneidechsen lediglich in den Monaten April und Mai entspricht nicht der Standardmethodik (mind. 4 Begehungen verteilt auf die Zeit von April bis September, s. SCHNEEWElß et al. 2014). Insbesondere in diesem Jahr boten diese beiden Monate für Zauneidechsen ungünstige Bedingungen mit entsprechend geringer Nachweiswahrscheinlichkeit (zu feucht und kalt im April, anschließend durchgängige Trockenheit im Mai). Als Alternative könnte eine „worst-case“ Annahme getroffen und in allen Biotopen, die nicht intensiv bewirtschaftete Ackerflächen sind, von einem Vorkommen mittlerer Größe ausgegangen und entsprechende Maßnahmen (Abfangen vor Baubeginn nach LAU-Empfehlung, s. beigefügte Stellungnahme, und Schaffung von Ersatzhabitatflächen) abgeleitet werden. Sofern Saumbiotope an Wegen und sonstige Ruderalflächen nicht kartiert werden, sind diese im Bebauungsplan zwingend als Tabuflächen zu definieren, die auch nicht als Baustelleneinrichtungsflächen genutzt werden dürfen.“, Zitat Ende

Zudem sei auf folgende Stellungnahmen im Ganzen verwiesen:

  • Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt vom 29. Juni 2023
  • Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH vom 30.06.2023
  • Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 06.07.2023
  • Landkreis Saalekreis vom 06.07.2023
III. Alternativvorschläge

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – stellt immer wieder und fortgesetzt mit sehr großem Bedauern fest, dass in den letzten Jahren kein Ende der Verarmung der Anbaustruktur und somit der Agrarlandschaft zu erkennen ist. Während noch zu DDR-Zeiten bis zu 25 Ackerkulturen zum Einsatz kamen, sind es heute noch maximal 5 bis 6 Arten. Neben dem Verlust von Nahrungs- und Lebensraum zahlreicher Tierarten wie z.B. für Greifvögel, Hasen und Insekten, gehen auch Pflanzenarten verloren. Zudem führt der verstärkte Anbau von Humuszehrern wie Mais und Raps zu Verlusten an der Humusbilanz und zur Verfestigung der Böden. Niederschlagswasser kann nicht mehr im Boden einsickern, fließt oberflächlich ab und befördert so die Wassererosion. Der abgetragene Boden gelangt mit dem häufig vermehrt ausgebrachten mineralischen Düngern und Pestiziden in die Graben- und Fließgewässersysteme, welche dann verschlammen und eutrophieren. Ferner fehlen Flur- und Feldgehölze, welche nicht nur das Landschaftsbild verbessern, sondern als Biotopverbundräume, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Schutz gegen Winderosion dienen. Ein Verlust wertvoller Waldgebiete und Ackerflächen durch eine derartige Bewirtschaftung bringen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft in Gefahr, sondern sorgen womöglich so auch zu Arbeitsplatzverlusten.
Darüber hinaus gilt es entlang der Gehölzstreifen und Wege mindestens 5,00 m breite Streifen als Wiesen- und Staudenflächen entwickeln zu lassen, um so Raum der Entwicklung von standorttypischen Agrarwildpflanzen sowie weitere Nahrungs- und Rückzugsräume für Insekten und Spinnen zu schaffen. Ferner gilt es temporär oder dauerhaft Wiesenflächen zu schaffen, welche flächen- und zeitmäßig einem unregelmäßigen Mahdregimen unterliegen sollten, um durch Saatgutausreifung die Arten- und Strukturvielfalt zu sichern bzw. zu erhöhen sowie Jungtieren und Bodenbrütern Schutz zu gewährleisten. Dadurch erhöhen und verbessern sich nicht nur Arten- und Strukturvielfalt, das Landschaftsbild sowie die Attraktivität des Gebiets, sondern gewährleistet man eine höhere Bodenqualität, verbessert das Klima und stabilisiert nicht zuletzt Nahrungsketten. Letzteres wirkt sich auch auf die natürliche Tilgung von Tieren, welche landwirtschaftliche Kulturen schädigen. Das Scheinargument, dass derartige Flächen nichts zur menschlichen Ernährung beitragen können, führen solche Personen nicht bei dem monokulturellen Anbau von Mais und Raps an. Nur das arten- und struktur-reiche Wiesen, Staudenflächen, Gehölzbereiche und Stauden noch sehr viele ökologische Funktionen besitzen.
Nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zählen ausgeräumte Landschaften, versiegelte Böden, fehlende Gewässerschonstreifen und Retentionsflächen sowie begradigte und häufig an Ufern und in der Gewässersohle befestigte Fließgewässer als verheerende Ausgangssituation für den Bestand von in Agrarlandschaften eingebettete Gewässer aller Art. Der AHA hält es daher für dringend geboten, insbesondere den Fließgewässern naturnahe Entwicklungen zu ermöglichen, wozu die Möglichkeit der Mäandrierung, die Schaffung von mindestens 10,00 m breiten Gewässerschonstreifen entlang beider Ufer, verstärkte Schaffung von Möglichkeiten zur Wieder- bzw. Neuentstehung von Gehölzflächen in der ausgeräumten Agrarlandschaft sowie eine vielfältige Fruchtfolge im Ackerbau, welche auch tier- und boden-freundliche Kulturen wie z.B. Luzerne, Phacelia, Lupine und Landsberger Gemenge, bestehend aus Zottelwicke (Vicia villosa), Inkarnatklee (Trifolium incarnátum) und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum), einbezieht. Derartige Maßnahmen verhindern auch die wind- und wasserbedingte Bodenerosion und der damit verbundenen Einträge von häufig mehr oder minder stark nährstoff- und pestizidbelasteten Böden in die Gewässer und Wälder. Einhergehend müssen solche Maßnahmen mit der Schaffung von Retentionsflächen, der Beseitigung von Verbauungen in und am Gewässer sowie die Unterstützung der Mäandrierung durch den Einsatz von Störsteinen oder -hölzern sowie z.B. des Belassens von Ästen, Laub und Zweigen im Gewässerbett.
Im Interesse aller Verantwortung für den Schutz, den Erhalt und der nachhaltigen Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, als Entwicklungsraum für das Fließgewässer und der häufig weitläufig ausgeräumten, landwirtschaftlich genutzten Flächen, einer Verbesserung des Landschaftsbildes und des Erhaltes bzw. der Ausweitung von Biotop- und Grünverbundräumen sowie nicht zuletzt der Verbesserung der klimatischen Situation und der Wirkung auf nachhaltigen Tourismus und Naherholung haben alle Verantwortlichen in Politik, Gesellschaft, Verwaltungen und Landwirtschaft dafür Sorge zu tragen das hier keine Einschnitte, sondern eher Fortschritte geschehen.
In den Ortschaften selbst gilt es verstärkt zu prüfen, inwieweit eine Entfernung von Verbauungen aus dem Ufer- und Sohlbereich möglich und umsetzbar ist, Verunreinigungen mit Abwässern und Abfällen verhindert und beseitigt sowie Durchlässe erweitert und Verrohrungen entfernt werden können.
Die immer auftretenden Forderungen, dass Fließgewässer von „Verschmutzungen“ wie Laub, alten Zweigen und Schlamm zu beräumen sind, zeugen von wenigen oder gar nicht vorhanden Sach- und Fachverstand über die obengenannten Ursachen und Auswirkungen sowie aber auch zu dem was zur Entwicklung naturnaher Fließgewässer dazugehört. Nach Auffassung des AHA sollten sich u.a. Landkreise, Stadtkreise und Gemeinde eher dafür einsetzen, dass Fließgewässer nicht vermüllt, bestehende Vermüllungen beseitigt, Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m gesichert bzw. eingerichtet, Abwässereinträge verhindert und unterbunden sowie Verbauungen im Sohl- und Uferbereich unterlassen und zurückgebaut werden.

Der Klimawandel zeigt auch massive Auswirkungen auf die Agrarlandschaften. Insbesondere in den Jahren 2018 bis 2022, aber auch im Jahr 2023, sind mehr oder minder von Hitze, andauernd fehlenden Niederschlägen und damit verbundener massiver Trockenheit geprägt. Das bleibt nicht ohne Folgen auf Fauna, Flora, Boden und Gewässer. Einhergehend mit verstärkter Monokulturanbau, fehlender Fruchtfolge sowie fortbestehender sowie voranschreitender Verringerung der Arten- und Strukturvielfalt treten verstärkt Kalamitäten, insbesondere von Feld- und Wühlmäusen auf. Die ebengenannten Bedingungen führten zum starken Rückgang von deren Fraßfeinden wie Füchsen, Mauswiesel, Greifvögel, Eulen und Storcharten bei. Trotz der Tatsache, dass es verstärkt Störche und Reiher abgeerntete Äcker insbesondere zum Beutefang auf Mäusearten aufsuchen, reicht das nicht aus, um deren Kalamitäten einzudämmen. Riesige Mais- und Rapsbestände machen es insbesondere Greifvögeln, Eulen sowie Storch- und Reiherarten unmöglich auf Mäusejagd zu gehen.
Ferner gilt es die Stallanlage und ihre Nebengelasse nach ordnungsgemäßer Prüfung, ob zum Beispiel Brut- und Schlafplätze sowie Aufenthaltsorte von Fledermausarten, Eulen, Schwalben, Sperlingen etc. existieren vollständig zu beräumen und ordnungsgemäß zu beräumen. Dazu gilt es ferner den Boden umfassend nach Kontaminationen zu untersuchen und darauf die Beräumung und ordnungsgemäße ebenfalls abzustimmen.
Darüber hinaus gilt es sämtliche Schutzgebiete und deren Regelungen zu achten. Hinsichtlich Waldbestände regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine sukzessive Entwicklung vorzuziehen, um eine standortgerechte, arten- und strukturreiche Waldgesellschaft zu ermöglichen, um zudem bessere Bedingungen im Rahmen der Klimaveränderungen zu schaffen.
Im Zusammenhang mit der Darstellung und Rechtfertigung des „Bebauungsplan Nr. 22 „Agri-PV-Solarpark Krumpa“ mit den Teilbebauungsplänen A und B der Stadt Braunsbedra“ bekräftigt die Stadt Braunsbedra immer wieder ihren Beitrag zum Klimaschutz. Außer einer „Baumschutzsatzung der Stadt Braunsbedra zum Schutz von Bäumen und Hecken vom 09.10.2018“ sind keine Satzungen und Verordnungen in Sachen Umwelt, Natur und Landschaftsschutz erkennbar.
So wäre es doch zum Beispiel vorstellbar, dass die Stadt Braunsbedra, im Rahmen der fachlichen und rechtlichen Möglichkeiten, eine wissenschaftlich fundierte Konzeption erarbeiten lässt, wo und wie an öffentlichen und privaten Gebäuden das Anbringen von Solaranlagen möglich sein kann. Als wissenschaftliche Partner können zum Beispiel die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Merseburg und die Hochschule Anhalt dienen. Zudem ist eine rechtzeitige Einbeziehung der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Initiativen sehr ratsam. In der Endfassung sollte diese Konzeption in einen Satzungsbeschluss des Stadtrates Braunsbedra münden.
Selbstverständlich gilt es u.a. Möglichkeiten der Energieeinsparung aufzugreifen und satzungsgerecht zu gestalten. Auch hier gilt es wissenschaftlich mit den gleichen Partnern zu agieren sowie rechtzeitig die Bevölkerung einzubeziehen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.

IV. Zusammenfassung

Die Stadt Braunsbedra, u.a. eingebettet in das Geiseltalseengebiet und in das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Gröster Berge“ ist ferner von einer Agrarlandschaft geprägt, welche auf sehr wertvollen Böden beruht und historisch über Jahrhunderte die Menschheitsgeschichte beeinflusste. Eng damit verbunden ist auch der langzeitlichen Besiedlung und Nutzung durch den Menschen. Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt führt dazu auf Seite 1, in Absatz 3 seiner Stellungnahme vom 29. Juni 2023 aus, Zitat:
Der Betrachtungsraum befindet sich innerhalb des sogenannten mitteldeutschen Altsiedellandes. Aufgrund hervorragender Böden, in Verbindung mit günstigen topographischen und klimatischen Voraussetzungen, ist dieses Gebiet für eine Besiedlung durch prähistorische bäuerliche Kulturen seit ca. 7.500 Jahren prädestiniert. Die für den prähistorischen Menschen wesentliche Wasserversorgung wurde weitläufig durch Gewässer wie der Unstrut, die Saale, und diverse Vorgänger heutiger Graben gewährleistet. Die angrenzenden Areale waren für den Menschen zu allen Zeiten von größter Bedeutung, sie stellten Bereiche überragender Siedlungsgunst dar. Davon zeugen bereits altsteinzeitliche Fundstellen im Vorhabengebiet, die bis zu über 300.000 Jahre alt sind.“, Zitat Ende

Bevor ab Mitte des 19. Jahrhunderts der industrielle Bergbau mit Kohleförderung startete, welcher dann am 30. Juni 1993 mit dem letzten Kohlenzug aus dem Geiseltal diesen Abschnitt beendete, ist bereits ein Kohleabbau seit dem Jahr 1698 belegt.
Der Kohleabbau und sein Ende hatte bzw. hat vielfältige ökologische, soziale und kulturelle Folgen in der Region hinterlassen.

Das alles muss unsere Verantwortung stärken sorg- und achtsam sowie nachhaltig mit diesem Landschafts-, Natur- und Siedlungsraum umzugehen und vor Eingriffen – wie der geplante – zu sichern und zu schützen. Der häufig fehlende zerstörerische Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften hat nicht nur zahlreiche Natur- und Landschaftsräume mit ihren Tieren, Pflanzen und Pilzen verschwinden lassen, sondern auch vor der menschlichen Gesundheit nicht Halt gemacht und ist massiver Motor des voranschreitenden vernichtenden Klimawandels.
Natürlich gehört der Umschwung von fossiler Form zur erneuerbaren Art und Weise der Energieumwandlung genauso dazu wie das Energiesparen sowie nicht zuletzt der dringende Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaften mit all den Tieren, Pflanzen und Pilzen. Der Mensch trägt die Verantwortung für die Störungen und Zerstörungen und muss daraus auf allen Ebenen und an allen Orten seine Lehren daraus ziehen und sein Handeln danach ausrichten, wenn er als Teil des Ganzen nicht untergehen möchte. Daher ist auch der ökologisch-soziale Umbau von Industrie sowie der entsprechende Umgang mit Meeren, Wäldern, Agrar-, Fluss- und Seenlandschaften und Grundwasser unumgänglich.
Im konkreten Fall bedeutet das, dass eine Fortsetzung der Bebauungsplanung Nr. 22 „Agri-PV-Solarpark Krumpa“ mit den Teilbebauungsplänen A und B der Stadt Braunsbedra nicht dem entspricht und daher sofort zu stoppen ist. Stattdessen gilt es gemeinsam Alternativen wissenschaftlich und demokratisch zu erarbeiten, zu erörtern und umzusetzen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.01.2024

Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 22 „Agri-PV-Solarpark Krumpa“

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2024

AHA führt Arbeitseinsatz auf Streuobstwiese am Landhaus in Dessau-Roßlau durch

Das Naturschutzgebiet Forstwerder in Halle-Trotha bedarf besonderer Schutzmaßnahmen!

AHA beteiligt sich an der Petition „Gegen Enteignungen und Naturzerstörungen, für mehr Klimaschutz. Menschen-, Klima-, Natur- und Artenschutzrechte vor Bergrecht!“

Aktuell findet noch immer massiv der Abbau von Rohstoffen statt, wozu der industrielle Abbau von Kohle, Sand, Kies, Gips, Basalt und anderen Gesteinen gehören. Bundesweit gibt es ausreichend Beispiele wie rücksichtslos Enteignungen und Vernichtung von Wohnraum sowie die Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaften voranschreiten. Neben Wohngebieten schreckt man nicht vor Schutzgebieten aller Art zurück und nimmt weitere Verschlechterungen des Klimas in Kauf.
Passend zu dem zerstörerischen gesellschaftlichen Rahmen ist ein Umwelt- und Naturschutzrecht sowie ein Uralt-Zivil- und Bergbaurecht, was diese Aspekte in keiner Weise angemessen und zeitgemäß berücksichtigt.
Daher ist eine grundsätzliche und vollständige Änderung des Bergrechtes erforderlich. Gleiches gilt für Umwelt-, Natur- und Zivilrecht sowie des darauf beruhenden Handelns.

In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Visualisierungsprojekt „Verschwundene Ortschaften“ der Fachhochschule Potsdam seiner Pressemitteilung vom 23.01.2023 u.a. folgendes ausführt, Zitat:

Seit Ende des 2. Weltkriegs wurden in Deutschland über 300 Dörfer für den Abbau von Braunkohle abgerissen und über 120.000 Menschen umgesiedelt.“, Zitat Ende

https://www.fh-potsdam.de/aktuelles-medien/news/verschwundene-ortschaften-eine-kurze-geschichte-des-tagebaus

Mit der Petition „Gegen Enteignungen und Naturzerstörungen, für mehr Klimaschutz.
Menschen-, Klima-, Natur- und Artenschutzrechte vor Bergrecht!“ möchten daher die 17 erstunterzeichenden Vereine und Initiativen, wozu ebenfalls der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört, schnelle und grundsätzliche Änderungen erreichen und dabei die Gesellschaft wachrütteln.

In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf folgende Exkursion hinweisen:

Samstag, den 24.02., um 10.00 Uhr
Rundexkursion um Niemberg
über Burgstetten und Abatassinenberg
Gemeinsam mit dem Burgstetten e.V.
Treffpunkt: Nähe Bahnhof Niemberg, (51°33’03.4″N 12°05’46.3″E)
Dauer: ca. 4 Stunden

Der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – thematisieren bei dieser Exkursion den noch immer existenten Plan zum Aufschluss eines „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“. Ein Neuaufschluss eines ca. 90,00 ha großen „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“ führt unweigerlich zu nachteiligen Veränderungen im Grundwasserregime, zur Vernichtung wertvollen Bodens und eines Kaltluftentstehungsgebietes. Noch dazu, wenn man bedenkt, dass das Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Landschaftsrahmenplan das beplante Gebiet als Vorranggebiet für Landwirtschaft, aber auch für Umwelt- und Naturschutz ausweisen. Jegliche Beeinträchtigungen ökologisch wertvoller Standorte – wie z.B. des 139,5 m hohen Burgstetten – gilt es jedoch zu vermeiden. Dazu zählen der vollständige Erhalt der Gehölz-, Halbtrocken- und Trockenrasenbestände, die Vermeidung der Verlärmung, der Belastung mit Stäuben und Abgasen sowie der Total- bzw. Teilvernichtung von Flächen. Diese Schutzwürdigkeit drückt sich dahingehend aus, dass der Burgstetten Bestandteil des 51,00 ha großen Schutzgebietes nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie „Porphyrkuppen Burgstetten bei Niemberg“ ist.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken und bietet sich für Interessierte als Plattform einer umfassenden Mitarbeit an.
Wer daran Interesse hat, wende sich bitte sich an folgende Anschriften:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 14.01.2024

Gegen Enteignungen und Naturzerstörungen, für mehr Klimaschutz. Menschen-, Klima-, Natur- und Artenschutzrechte vor Bergrecht!

Wir möchten, dass Menschen-, Klima-, Natur- und Artenschutz an erster Stelle stehen!

Der Grund, dass auch heute noch Menschen enteignet, ganze Dörfer weichen und sogar Naturschutzgebiete zerstört wurden ist ein nicht ausreichender Schutz durch das Zivil-, Natur-und Umweltrecht und das antiquierte Bundesbergrecht. Das Regelwerk stammt teilweise noch aus der Kriegszeit vor 1945, in welcher die Ausbeutung von Rohstoffen oberste Maßgabe war. Bis heute wird dem Interesse des Bergbaus weitgehend Vorrang vor anderen Belangen eingeräumt.“

Zurzeit wird u.a. eines der artenreichsten Gebiete Sachsens, der Holzberg bei Böhlitz, durch das Bergrecht bedroht.

Wir fordern, keine Enteignungen und keine Wald- und Biotopzerstörungen mehr für den Kohleabbau!

Auch der industrielle Abbau von Sand, Kies, Gips, Basalt und anderen Gesteinen darf nicht mehr dazu führen, dass Natur und Landschaften auf Kosten künftiger Generationen unwiederbringlich zerstört werden! Wir fordern eine Änderung des Bergrechtes im Sinne der „Erfurter Erklärung“*!

Forderungskatalog

1. Reform des Bundesbergrechts

Es braucht endlich einen fairen Interessenausgleich zwischen den Förderunternehmen und dem Staat einerseits und der betroffenen Bevölkerung sowie dem Schutz der Umwelt andererseits. Bei bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren ist eine Stärkung der Öffentlichkeitsbeteiligung, die Einführung einer umfassenden Umweltprüfung und die Stärkung der Klagerechte erforderlich. Im Jahr 1996 trat das „Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen“ in Kraft. Viele der „alten“ Bergbauberechtigungen wurden von diesem Gesetz ausgeschlossen. Auch für diese „Altfälle“ ist eine Fristsetzung erforderlich, um eine weitere Hinauszögerung von bergrechtlichen Widerrufen zu verhindern.

Oftmals können sich bergbaugeschädigte Anwohner*innen juristisch nicht gegen Schäden wehren, da die Beweislast bei ihnen liegt. Es ist dringend erforderlich, eine Beweislastumkehr für Schäden infolge von Rohstoffgewinnung einzurichten. Umweltverbände scheitern in ihrem Ziel schützenswerte Naturressourcen zu erhalten, weil das Bergrecht faktisch über dem Umweltrecht steht. Es muss möglich werden, bei Neuaufschlüssen und Erweiterungen von Abbaugebieten Versagensgründe abzuwägen, insbesondere:

  • Belange des Klima- und Ressourcenschutzes
  • Biodiversität natürliche Lebensräume von Arten,
  • Schutz hochwertiger landwirtschaftlicher Böden,
  • Schutz des Grundwassers,
  • Schutz von Bergbaubetroffenen und der Umwelt

Die Absicht, Bodenschätze zu fördern, muss nach langfristigen Gemeinwohlaspekten, statt nur anhand einer aktuellen Nachfrage oder den Gewinnabsichten eines privaten Bergbauunternehmens bewertet werden.

2. Reform des Umweltrechts bei Rohstoffabbauvorhaben
  • Einrichtung von Schlichtungsstellen durch die Bundesländer, insoweit Schäden durch Abbau auftreten können.
  • Obligatorische Beweissicherungsverfahren vor Beginn des Abbaus, die von den Unternehmern finanziert werden müssen.
  • Einrichtungen von Dauermessstellen bezüglich der Staub- und Feinstaubbelastung, Grundwasser, Erschütterungen und Lärm.
  • Überarbeitung der einschlägigen Richtwerte für Immissionen unter Einbeziehung von Umweltverbänden und Betroffenenvertretungen unter Berücksichtigung von Summenwirkungen.
  • Sicherer Einbeziehung der Betroffenenvertretungen im Genehmigungsverfahren (§2a (3), 9. BImSchV).
3. Kein Abbau in Schutzgebieten

Die Novellierung des Bundesbergrechts muss endlich explizit den Bergbau in bestehenden und auch beantragten Schutzgebieten unter EU-, Bundes- und Landesrecht verbieten. Eine besondere Rolle sollte Schutzgebieten auch in der Abwägung zukommen. Hier reicht es nicht, um Schutzgebiete herum zu graben und diese dadurch erheblich zu beeinträchtigen (Salamitaktik). Um die Schutzgebiete in ihrer Funktion nicht auszuhöhlen, müssen Mindestabstände (Pufferzonen) zwischen Abbauflächen und den geschützten Gebieten festgeschrieben werden. Dies muss ebenso für sonstige Rohstoffgewinnungsvorhaben geregelt werden.

4. Verpflichtende Sicherheitsleistungen für ordnungsgemäße Rekultivierung und Schäden an Gemeinwohlgütern

Sicherheitsleistungen, die bereits heute nach §56 Abs.2 Bundesberggesetz möglich sind, müssen in voller Höhe der zu erwartenden Wiedernutzbarmachungskosten obligatorisch erhoben werden, damit die Rekultivierung sichergestellt wird. Gleichzeitig müssen die Sicherheitsleistungen auch Reparaturen bei Schäden an Gemeinwohlgütern wie z.B. Quellen und Fließgewässern abdecken. Sie müssen auch den Fall der Abbauaufgabe und der Insolvenzgewährleisten.

Bei Verfüllungen dürfen die Einlagerungsmengen die Gesamtfördermengen nicht übersteigen. Dies muss ebenso für sonstige Rohstoffgewinnungsvorhaben geregelt werden. Ziel der ordnungsgemäßen Rekultivierung muss die weitere uneingeschränkte Nutzbarkeit der betreffenden Flächen sein.

5. Bessere Regulierung von Abbauvorhaben

Aufgrund der späten Einbeziehung ist die Interessenwahrnehmung von Eigentümern und Betroffenen wie auch die Vertretung von Umweltschutz- und Belangen angrenzender Gebiete kaum möglich. Klagemöglichkeiten für Grundstückseigentümer sind erst am Ende des planungsrechtlichen Verfahrens, bei der sog. Grundabtretung gegeben. Erst dann werden auch Fragen des Bedarfes an Rohstoffen berücksichtigt.

Es braucht klare gesetzliche Vorgaben zur Regulierung von Abbauvorhaben grundeigener Bodenschätze auch unter 10 ha, insbesondere Schotter, Kiese und Sande. Darin sollen

  • ein Abstandgebot von mindestens 500 m zu Siedlungsflächen, beim Einsatz von Sprengstoffen mindestens 800 m,
  • Raumordnungsverfahren ab einer Größe von 5 Hektar,
  • das Einvernehmen mit der betroffenen Kommune und den regionalen Planungsverbänden,
  • eine angemessene Berücksichtigung eines verantwortlichen Umgangs mit begrenzten Ressourcen,
  • ein Verbot von Flächenbevorratung von mehr als 3 Jahren nach Bergbauberechtigung auch für unverritzte Flächen

geregelt werden.

6. Einführung einer bundesweit einheitlichen Steuer auf alle geförderten Gesteine

Bis auf die nur manchmal erhobene Förderabgabe bekommen derzeit Unternehmen die Rohstoffe so gut wie kostenlos. Daher wäre es längst überfällig eine Steuer (ähnlich der bundesweit debattierten Primärstoffsteuer) auf geförderte Gesteine und Massenrohstoffe zu erheben. Mit den Einnahmen sollen zweckgebunden nachhaltige alternative Baustoffe und das Recycling unterstützt werden.

7. Förderung alternativer nachwachsender Baustoffe

Die Bundesregierung muss breit angelegte Studien jeweils zu alternativen Baustoffen und zum Recycling von Gesteinsprodukten in Auftrag geben und Forschung dazu finanzieren. Ziel muss eine Analyse des Bedarfs und der Potentiale sein. Resultierend braucht es Förderprogramme zum Einsatz nachwachsender Baustoffe (wie z.B. Stroh, Holz), von Recyclingmaterial und von treibhausgasarmen Baustoffen wie Lehm oder Limestone Calcined Clay (LC3). Teil dieser Programme sollte sein, Anreize für sortenreine Herstellung von Baustoffen für effektives Recycling zu setzen, um die Rückgewinnung von mineralischen Rohstoffen beim Abriss zu garantieren. Die Forschung zu alternativen nachwachsenden Baustoffen muss nicht zuletzt durch Förderung in die Praxis umgesetzt werden.

8. Ambitionierte Recyclingquoten

Aktuell sind der billige Abbau und die Ausbeutung der Rohstoffe und der Natur nach wie vor günstiger als das Schaffen eines Recyclingprodukts. Dabei existieren schon z.B. R-Beton (Recycling-Beton) und recycelter Gips, welche die Förderung neuer Rohstoffe wie Kies und Sand überflüssig machen. Daher muss die Bundesregierung verpflichtende und ambitionierte Recyclingquoten für die Verwendung von Baustoffen festsetzen.

9. Zertifizierung von Baustoffen

Bei der Zertifizierung von Baustoffen werden bereits die Emissionen von Treibhausgasen als Indikator für Klimaschutz berücksichtigt. Die Bundesregierung muss Forschung zu Bewertungssystemen für die Zerstörung von Artenvielfalt und Lebensraum fördern und die Zertifizierung von Baustoffen um diese Komponenten erweitern.

10. Moratorium

Bis zur Umsetzung der Reform des Bergrechtes und des Rechts bei sonstigen Abbauvorhaben, der Einführung von Recyclingquoten in der Bauwirtschaft, der Schaffung einer bundesweit einheitlichen Steuer auf alle geförderten Gesteine und einem Förderprogramm alternativer nachwachsender Baustoffe braucht es ein Moratorium. Es dürfen nur in Ausnahmefällen Genehmigungen für neue Abbaugebiete erteilt werden.

Unterzeichnende Initiativen:

Das Visualisierungsprojekt „Verschwundene Ortschaften“ der Fachhochschule Potsdam führt in seiner Pressemitteilung vom 23.01.2023 u.a. folgendes aus, Zitat:

„Seit Ende des 2. Weltkriegs wurden in Deutschland über 300 Dörfer für den Abbau von Braunkohle abgerissen und über 120.000 Menschen umgesiedelt.“, Zitat Ende

https://www.fh-potsdam.de/aktuelles-medien/news/verschwundene-ortschaften-eine-kurze-geschichte-des-tagebaus

Die Menschen der Initiative Menschenrecht vor Bergrecht und auch wir sind der Meinung, Zitat:

„Deutschland bekennt sich zur Einhaltung von Menschen- und Grundrechten. Enteignungen, die nicht im Allgemeininteresse erfolgen, verletzen das Recht auf Eigentum, das im z.B. im Grundgesetz verankert ist. In Zeiten des Klimawandels muss die Abwägung zwischen Grundrechten und klimaschädlichen Aktivitäten zugunsten der Menschen ausgehen. Dafür steht kurz „Menschenrecht vor Bergrecht“!

https://menschenrecht-vor-bergrecht.de/haeufig-gestellte-fragen/

Deutschland ist der Sicherung und Pflege europäischer Naturschutzgebiete, Flora-Fauna-Habitat- Gebieten (FFH), nicht nachgekommen und wurde vom europäischen Gerichthof dafür gerügt.

https://www.bund.net/themen/aktuelles/detail-aktuelles/news/setzen-sechs-deutschland-im-naturschutz-durchgefallen

Um den Zustand des Weltklimas zu verbessern ist es von enormer Wichtigkeit mehr naturbelassene Flächen zu ermöglichen. Zitat, Helge Gößling, Klimaphysiker:“

Zurück zu mehr naturbelassenen Flächen hätte neben einer deutlich besseren Klimabilanz auch den extrem wichtigen Effekt, daß es entscheidend gegen den Verlust der Artenvielfalt hilft.“

https://web.de/magazine/wissen/klima/jahr-klimarekorde-extrem-normal-38919346

Die Realität sieht anders aus.

Trotz erforderlicher Umweltverträglichkeitsprüfung wurde der Urwald Weißwasser komplett zerstört.

https://www.youtube.com/watch?v=LitmiFA6pVU

Aktuell bedroht ist das Biotop Holzberg bei Böhlitz, welches aufgrund des Bergrechtes mit Bauschutt verfüllt und damit zerstört werden soll.

https://www.youtube.com/watch?v=7Gyq2QOxWcQ&t=13s

https://www.openpetition.de/petition/unterzeichner/holzberg-biotop-rettung-jetzt

Zerstört wurde im Namen des Bergrechtes auch ein großes Biotop bei Löbnitz:

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-das-loebnitzer-naturufer-am-seelhausener-see- stoppt-den-bau-der-ferienanlage

Bedroht ist auch ein Biosphärenreservat im Südharz:

https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/gipsabbau-droht-einzigartige-naturlandschaften-zu-zerstoeren-umweltverbaende-fordern-schutz-der-arten/

Und hier kämpfen die Menschen gegen den Flächenfrass der Kiesausbeutung im Raum Mühlberg.

https://www.fuer-eine-heimat-mit-zukunft.de/über-uns/

Trotz Kohleausstieg sind auch weiterhin Dörfer und Wälder bedroht:

https://menschenrecht-vor-bergrecht.de/

https://www.grueneliga.de/index.php/de/themen-projekte/braunkohle/1400-enteignung-von-privatem-wald-für-tagebau-nochten-nicht-legitim

Das sind nur einige Beispiele, welche Auswirkungen die Aufrechterhaltung des Bergrechtes in seiner jetzigen Form auf Menschen und Natur hat. In Anbetracht dessen, daß sich in Deutschland nur 0,6% der Fläche als Wildnis ausweisen lassen, des Klimawandels und des massiven Artensterbens fordern wir eine Modernisierung des Bergrechtes nach dem Modell der Erfurter Erklärung welches, von der Grünen Liga in Zusammenarbeit mehrerer Naturschutzorganisationen und Bürgerinitiativen ausgearbeitet wurde.

https://wildnisindeutschland.de/biozahl-2020-nur-06-deutschlands-ist-wild/

https://www.grueneliga.de/index.php/de/themen-projekte/gesteinsabbau/964-erfurter-erklaerung- forderugskatalog

*Quelle:

https://www.grueneliga.de/index.php/de/themen-projekte/gesteinsabbau/964-erfurter-erklaerung- forderugskatalog

Der Mündungsbereich der Weißen Elster in die Saale und der Pfingstanger bedürfen besonderen Schutz

Während ihres 245,40 km langen Verlaufs durchquert die Weiße Elster ab der Quelle im tschechischen As bis zur Mündung in die Saale in Halle (Saale), mit Tschechien und Deutschland zwei Staaten und in Deutschland mit den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie dem Bundesland Sachsen-Anhalt drei deutsche Bundesländer. Auf ihrem Weg durchquert sie arten- und strukturreiche Landschaften bzw. hat sie selbst geschaffen und geprägt. Jedoch ist ihr Verlauf streckenweise von Siedlungs-, Verkehrs- und Bergbau geprägt, was zu Begradigungen, Einschränkungen und Zerstörungen von Auenlandschaften sowie Überbauungen geführt hat.
Diese Widersprüche erfordern nunmehr jedoch eine nachhaltig, ökologisch geprägte Herangehensweise an Schutz, Erhalt, Entwicklung und Nutzung. Von daher begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als sehr wichtigen Schritt die flächenmäßig unterschiedlich großen Ausweisungen und Unterschutzstellungen als Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH), als Europäisches Vogelschutzgebiet sowie Landschafts- und Naturschutzgebiete. Das Potenzial der Weißen Elster als Biotop- und Grünverbundraum, ist nach Auffassung des AHA, jedoch bei weitem noch nicht voll und ganz ausgeprägt. Sei es der Umgang mit den Alttagebauen, den Auenlandschaften, der Nutzung für die Land- und Forstwirtschaft sowie dem Tourismus oder die Bebauung mit Siedlungs-. Gewerbe- und Verkehrsbauten.
Gerade in den letzten Monaten berichteten Medien allermöglichen politischen Richtungen zwischen links und konservativ mehr oder minder euphorisch über die am 09.12.2015 eröffnete 123,00 km lange und 2,8 Millionen Euro teure ICE-Neubaustrecke Erfurt-Leipzig/Halle. Ein breites Bündnis aus Umweltverbänden und -vereinen, Bürgerinitiativen, Flächeneigentümern, Landwirten und Kirchengemeinden brachten seit Beginn der offiziellen Planungen im Jahr 1992 ihre massiven Bedenken bezüglich des Schutzes und Erhaltes u.a. des Thüringer Waldes, Unstrut-Trias-Landes sowie der Saale-Elster-Luppe-Aue hin. Im letzteren Gebiet betraf bzw. betrifft es ein europäisches Vogelschutzgebiet sowie die darin enthaltenen Naturschutzgebiete Burgholz und Kollenbeyer Holz. Alternativvorschläge, wie Aus- und Umbau der vorhandenen Bahnstrecken zur Nutzung für Neigezugtechnik, blieben vollkommen unberücksichtigt.
Entlang der angedachten Neubaustrecke formierten daher Umweltorganisationen, Bürgerinitiativen und Flächeneigentümer ein Netzwerk, um den Forderungen nach Schutz und Erhalt der Landschafts- und Naturräume Thüringer Wald, Unstrut-Trias-Land und Saale-Elster-Luppe-Aue, Schutz vor Zwangsenteignung und Lärm sowie nach Erhalt eines flächendeckenden, bezahlbaren Eisenbahnnetzes und einer damit verbundenen Änderung der nationalen und internationalen Verkehrs- und Baupolitik Nachdruck zu verleihen.
Das erste entscheidende Ergebnis zeigte sich nun am 09.12.2015 – eine 8,5 km lange, auf 216 Pfeilern aufgeständerte Brücke, wovon ein 2,1 km langer Abzweig nach Halle (Saale) existiert, Flächendeckende Stilllegungen von zahlreichen Nebenstrecken der Bahn, keine Verringerung von Auto- und Flugverkehr sowie jährliche Fahrpreiserhöhungen bei der DB. Im konkreten Fall führt die erst einmal angekündigte verkürzte Fahrzeit zwischen Erfurt und Halle (Saale) von etwa einer Stunde und 20 Minuten um 45 Minuten auf 35 Minuten zu einer Preiserhöhung von 22,10 um 8,90 auf 31,00 Euro. Das ist eine Preissteigerung um ca. 40,29 %.
Für den AHA stellt der nunmehr über 23jährige Planungs- und Bauprozess ein Beispiel von verfehlter Umwelt-, Verkehrs-, Planungs- und Finanzpolitik dar. Eine Ignoranz der massiv vorgetragenen, fachlich und wissenschaftlich begründeten Einwendungen und Hinweise zeugen zudem von massiven Demokratiedefiziten in Deutschland.
Der AHA fordert hier massive und ehrliche Veränderungen ein.
Von daher hält der AHA immer wieder die Erstellung von miteinander abgestimmten, länderübergreifenden, wissenschaftlichen Konzepten zum Schutz, Entwicklung und Erhaltung der Fluss- und Auenlandschaft für dringend erforderlich. Ebenso unterstützt der AHA alle Aktivitäten zur Ausweisung eines UNESCO-Weltkulturerbes Weiße Elster, welches die vielfältige Natur- und Kulturlandschaft zwischen Quelle und Mündung im Blick hat.
Bei allen zu betrachtenden Aktivitäten, gilt es nach Auffassung des AHA, ganz besonders auch den Schutz und Erhalt des Mündungsgebietes der Weißen Elster im Stadtgebiet von Halle (Saale) noch besser zu gewährleisten. Dieses großflächige Auengebiet, welches nach Norden von Bundsandsteinhängen und dem darauf befindlichen Wohngebieten Halle-Beesen und Silberhöhe geprägt sind, welche im nordöstlich davon befindlichen, 125,00 ha großem Naturschutzgebiet „Pfingstanger bei Wörmlitz“ deutlich in Erscheinung tritt, ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet. Im 2.314,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ sowie im ca. 381,00 ha großen Naturschutzgebiet „Abtei und Saaleaue bei Planena“ und in dem ca. 915,00 ha großem Naturschutzgebiet „Saale-Elster-Aue bei Halle“ gelegen, bildet das Mündungsgebiet eine sehr wichtige Nahtstelle zur Fluss- und Auenlandschaft der Saale. Das zu großen Teilen als Wasserschutzgebiet ausgewiesene Territorium gehört zudem zu dem 4.762,00 ha großen Saale-Elster-Aue südlich Halle (SPA0021) sowie zum aus 8 Teilflächen bestehende mit einer Gesamtgröße von ca. 1.758,00 ha und linienhaften Teil mit einer Gesamtlänge von ca. 9,00 km umfassenden Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ (FFH0141).
Entgegen jeglicher Vernunft und unter Ignoranz aller Alternativvorschläge in Hinblick auf Natur, Landschaft, Hydrologie sowie Qualität als Lebens- und Erholungsraum, fand die Zerschneidungsbebauung für die ICE-Strecke Nürnberg-Erfurt-Halle/Leipzig-Berlin statt.
Das Mündungsgebiet ist von einer großen Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, wozu Fließ- und Standgewässer, Feuchtgebiete, Auenwälder und -wiesen, Hochstaudenflächen sowie Streuobstwiesen gehören. Sie dient Weiß- und Schwarzstörchen, Wildgänsen, Rot- und Schwarzmilanen, Mäusebussarden sowie anderen Tierarten als Brut-, Lebens- und Nahrungsraum. Abgesehen davon findet hier Hochwasser einen großen Ausbreitungsraum sowie Frisch- und Kaltluftkorridore sorgen in nachfolgenden Siedlungsgebieten für verbesserte Lebensbedingungen.
Nunmehr erscheint es für den AHA sehr wichtig der Saale-Elster-Aue bei Halle (Saale) einen besonderen Schutz anzugedeihen. Dazu gehören die Vermeidung und Beräumung von Vermüllungen und Verschmutzungen aller Art sowie die Verhinderung von sämtlichen Schädigungen an Fauna und Flora. Dazu gehören auch Verbauungen aller Art. Neben den zuständigen Behörden sind dabei insbesondere Flächeneigentümer, die Bevölkerung, Bildungseinrichtungen und Organisationen gefragt.
Dazu führte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, dem 13.01.2024, eine ca. dreistündige Winterexkursion durch die Saale-Elster- Aue zwischen Halle-Ammendorf und Halle-Beesen zur Mündung von Weißer Elster und Gerwische/Stilles Wasser in die Saale durch.
Diese Exkursion fand ihre gedankliche Fortsetzung in einer Begehung im 125,00 ha großen Naturschutzgebiet „Pfingstanger bei Wörmlitz“.
Somit führte die Exkursion in das noch von Hochwasser und Frost geprägte Auengebiet im Mündungsgebiet von Gerwische/Stilles Wasser und Weißer Elster in die Saale, welches an die obengenannten europäischen und nationalen Schutzgebiete angrenzt und in Anknüpfung an die Aue der Saale eine sehr hohe Schützwürdigkeit und Entwicklungsfähigkeit besitzt. Leider prägen teilweise Zerstörungen, Vermüllungen und Verbauungen das Auengebiet.
Nach Auffassung des AHA sind alle Vermüllungen und Verbauungen aus dem Gebiet an der Nahtstelle zwischen den Auen von Weißer Elster und Saale zu entfernen und Pläne zum Ausbau der Pfade sofort und unwiderruflich zu beenden. Dabei sei insbesondere der Pfad beginnend am Ende der Malderitzstraße der Pfad zur Mündung von Weißer Elster und Gerwische/Stilles Wasser in die Saale und fortsetzend bis zum Naturschutzgebiet „Pfingstanger bei Wörmlitz“ gemeint.
Das angrenzende 125,00 ha großem Naturschutzgebiet „Pfingstanger bei Wörmlitz“ mit seinen Hochstaudenflächen, Streuobstwiesenbeständen, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften, Auenwäldern und -wiesen sowie Feuchtgebieten gehört zu den vielfältigsten sowie arten- und strukturreichsten den Landschafts- und Naturraum in der Stadt Halle (Saale) und in der Gemeinde Schkopau im Landkreis Saalekreis.
Der bis 1991, zuletzt von der sowjetischen Armee, militärisch genutzte Pfingstanger ist zudem Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Saaletal“ sowie liegt im EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ und im FFH-Gebiet „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“. Das Gesamtgebiet ist von wertvollen Biotoptypen wie z.B. Auenwäldern, Auenwiesen, ständigen und temporären Gewässern, Röhrichte, Streuobstwiesen sowie Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geprägt, welche umfassender Maßnahmen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung erfordern. Die Ausgliederung von Teilen aus dem Landschaftsschutzgebiet im Jahre 1993, um sie mit Wohnbauten sowie dazugehörigen Infrastrukturen zu bebauen, haben zu massiven Zerstörungen von Trocken- und Halbtrockenrasenbeständen, Gehölzbereichen und Feuchtgebieten auf den betroffenen Buntsandsteinhängen geführt. Darüber hinaus hat das Landschaftsbild nachhaltigen Schaden genommen. Immer wieder ist zu beobachten, wie sich Spaziergänger aus diesem Wohngebiet mit freiherumlaufenden Hunden im Naturschutzgebiet bewegen. Hier ist dringend und konsequente Abhilfe erforderlich.
Von der konkreten und weitläufigen Bedrohung des vielfältig, bedeutsamen Natur- und Landschaftsraumes ausgehend, hält es der AHA für dringend erforderlich, den Pfingstanger umfassend zu schützen, zu erhalten und zu betreuen.
Darüber hinaus hält es der AHA für dringend geboten den ca. 3 km langen Altdeich zu schlitzen, so dass das Hochwasser der Saale ungehindert in den Gesamtraum der Saaleaue im Pfingstanger einströmen kann. Das ist ein sehr wichtiger Beitrag zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaft im Pfingstanger und dient zudem als Raum zur Aufnahme von umfassendem Hochwasser. Das spielt nun wieder eine wichtige Rolle beim Umgang mit Hochwasser in den bewohnten Gebieten der Gemeinde Teutschenthal und der Stadt Halle (Saale).
Jedenfalls bekräftigt der Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine vielfältigen Forderungen an die Stadt Halle (Saale) und den Landkreis Saalekreis, in ihren Eigenschaften als nunmehr zuständige untere Naturschutzbehörden, aber ebenfalls an die Gemeinden Schkopau und Teutschenthal, entsprechende Maßnahmen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung zu ergreifen.
Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
Tel.: 0176 – 64362367
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 14.01.2024

Fotos: Christine Fröhlich

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