Aktuell findet noch immer massiv der Abbau von Rohstoffen statt, wozu der industrielle Abbau von Kohle, Sand, Kies, Gips, Basalt und anderen Gesteinen gehören. Bundesweit gibt es ausreichend Beispiele wie rücksichtslos Enteignungen und Vernichtung von Wohnraum sowie die Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaften voranschreiten. Neben Wohngebieten schreckt man nicht vor Schutzgebieten aller Art zurück und nimmt weitere Verschlechterungen des Klimas in Kauf.
Passend zu dem zerstörerischen gesellschaftlichen Rahmen ist ein Umwelt- und Naturschutzrecht sowie ein Uralt-Zivil- und Bergbaurecht, was diese Aspekte in keiner Weise angemessen und zeitgemäß berücksichtigt.
Daher ist eine grundsätzliche und vollständige Änderung des Bergrechtes erforderlich. Gleiches gilt für Umwelt-, Natur- und Zivilrecht sowie des darauf beruhenden Handelns.

In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Visualisierungsprojekt „Verschwundene Ortschaften“ der Fachhochschule Potsdam seiner Pressemitteilung vom 23.01.2023 u.a. folgendes ausführt, Zitat:

Seit Ende des 2. Weltkriegs wurden in Deutschland über 300 Dörfer für den Abbau von Braunkohle abgerissen und über 120.000 Menschen umgesiedelt.“, Zitat Ende

https://www.fh-potsdam.de/aktuelles-medien/news/verschwundene-ortschaften-eine-kurze-geschichte-des-tagebaus

Mit der Petition „Gegen Enteignungen und Naturzerstörungen, für mehr Klimaschutz.
Menschen-, Klima-, Natur- und Artenschutzrechte vor Bergrecht!“ möchten daher die 17 erstunterzeichenden Vereine und Initiativen, wozu ebenfalls der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört, schnelle und grundsätzliche Änderungen erreichen und dabei die Gesellschaft wachrütteln.

In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf folgende Exkursion hinweisen:

Samstag, den 24.02., um 10.00 Uhr
Rundexkursion um Niemberg
über Burgstetten und Abatassinenberg
Gemeinsam mit dem Burgstetten e.V.
Treffpunkt: Nähe Bahnhof Niemberg, (51°33’03.4″N 12°05’46.3″E)
Dauer: ca. 4 Stunden

Der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – thematisieren bei dieser Exkursion den noch immer existenten Plan zum Aufschluss eines „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“. Ein Neuaufschluss eines ca. 90,00 ha großen „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“ führt unweigerlich zu nachteiligen Veränderungen im Grundwasserregime, zur Vernichtung wertvollen Bodens und eines Kaltluftentstehungsgebietes. Noch dazu, wenn man bedenkt, dass das Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt sowie der Landschaftsrahmenplan das beplante Gebiet als Vorranggebiet für Landwirtschaft, aber auch für Umwelt- und Naturschutz ausweisen. Jegliche Beeinträchtigungen ökologisch wertvoller Standorte – wie z.B. des 139,5 m hohen Burgstetten – gilt es jedoch zu vermeiden. Dazu zählen der vollständige Erhalt der Gehölz-, Halbtrocken- und Trockenrasenbestände, die Vermeidung der Verlärmung, der Belastung mit Stäuben und Abgasen sowie der Total- bzw. Teilvernichtung von Flächen. Diese Schutzwürdigkeit drückt sich dahingehend aus, dass der Burgstetten Bestandteil des 51,00 ha großen Schutzgebietes nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie „Porphyrkuppen Burgstetten bei Niemberg“ ist.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken und bietet sich für Interessierte als Plattform einer umfassenden Mitarbeit an.
Wer daran Interesse hat, wende sich bitte sich an folgende Anschriften:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 14.01.2024

Gegen Enteignungen und Naturzerstörungen, für mehr Klimaschutz. Menschen-, Klima-, Natur- und Artenschutzrechte vor Bergrecht!

Wir möchten, dass Menschen-, Klima-, Natur- und Artenschutz an erster Stelle stehen!

Der Grund, dass auch heute noch Menschen enteignet, ganze Dörfer weichen und sogar Naturschutzgebiete zerstört wurden ist ein nicht ausreichender Schutz durch das Zivil-, Natur-und Umweltrecht und das antiquierte Bundesbergrecht. Das Regelwerk stammt teilweise noch aus der Kriegszeit vor 1945, in welcher die Ausbeutung von Rohstoffen oberste Maßgabe war. Bis heute wird dem Interesse des Bergbaus weitgehend Vorrang vor anderen Belangen eingeräumt.“

Zurzeit wird u.a. eines der artenreichsten Gebiete Sachsens, der Holzberg bei Böhlitz, durch das Bergrecht bedroht.

Wir fordern, keine Enteignungen und keine Wald- und Biotopzerstörungen mehr für den Kohleabbau!

Auch der industrielle Abbau von Sand, Kies, Gips, Basalt und anderen Gesteinen darf nicht mehr dazu führen, dass Natur und Landschaften auf Kosten künftiger Generationen unwiederbringlich zerstört werden! Wir fordern eine Änderung des Bergrechtes im Sinne der „Erfurter Erklärung“*!

Forderungskatalog

1. Reform des Bundesbergrechts

Es braucht endlich einen fairen Interessenausgleich zwischen den Förderunternehmen und dem Staat einerseits und der betroffenen Bevölkerung sowie dem Schutz der Umwelt andererseits. Bei bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren ist eine Stärkung der Öffentlichkeitsbeteiligung, die Einführung einer umfassenden Umweltprüfung und die Stärkung der Klagerechte erforderlich. Im Jahr 1996 trat das „Gesetz zur Vereinheitlichung der Rechtsverhältnisse bei Bodenschätzen“ in Kraft. Viele der „alten“ Bergbauberechtigungen wurden von diesem Gesetz ausgeschlossen. Auch für diese „Altfälle“ ist eine Fristsetzung erforderlich, um eine weitere Hinauszögerung von bergrechtlichen Widerrufen zu verhindern.

Oftmals können sich bergbaugeschädigte Anwohner*innen juristisch nicht gegen Schäden wehren, da die Beweislast bei ihnen liegt. Es ist dringend erforderlich, eine Beweislastumkehr für Schäden infolge von Rohstoffgewinnung einzurichten. Umweltverbände scheitern in ihrem Ziel schützenswerte Naturressourcen zu erhalten, weil das Bergrecht faktisch über dem Umweltrecht steht. Es muss möglich werden, bei Neuaufschlüssen und Erweiterungen von Abbaugebieten Versagensgründe abzuwägen, insbesondere:

  • Belange des Klima- und Ressourcenschutzes
  • Biodiversität natürliche Lebensräume von Arten,
  • Schutz hochwertiger landwirtschaftlicher Böden,
  • Schutz des Grundwassers,
  • Schutz von Bergbaubetroffenen und der Umwelt

Die Absicht, Bodenschätze zu fördern, muss nach langfristigen Gemeinwohlaspekten, statt nur anhand einer aktuellen Nachfrage oder den Gewinnabsichten eines privaten Bergbauunternehmens bewertet werden.

2. Reform des Umweltrechts bei Rohstoffabbauvorhaben
  • Einrichtung von Schlichtungsstellen durch die Bundesländer, insoweit Schäden durch Abbau auftreten können.
  • Obligatorische Beweissicherungsverfahren vor Beginn des Abbaus, die von den Unternehmern finanziert werden müssen.
  • Einrichtungen von Dauermessstellen bezüglich der Staub- und Feinstaubbelastung, Grundwasser, Erschütterungen und Lärm.
  • Überarbeitung der einschlägigen Richtwerte für Immissionen unter Einbeziehung von Umweltverbänden und Betroffenenvertretungen unter Berücksichtigung von Summenwirkungen.
  • Sicherer Einbeziehung der Betroffenenvertretungen im Genehmigungsverfahren (§2a (3), 9. BImSchV).
3. Kein Abbau in Schutzgebieten

Die Novellierung des Bundesbergrechts muss endlich explizit den Bergbau in bestehenden und auch beantragten Schutzgebieten unter EU-, Bundes- und Landesrecht verbieten. Eine besondere Rolle sollte Schutzgebieten auch in der Abwägung zukommen. Hier reicht es nicht, um Schutzgebiete herum zu graben und diese dadurch erheblich zu beeinträchtigen (Salamitaktik). Um die Schutzgebiete in ihrer Funktion nicht auszuhöhlen, müssen Mindestabstände (Pufferzonen) zwischen Abbauflächen und den geschützten Gebieten festgeschrieben werden. Dies muss ebenso für sonstige Rohstoffgewinnungsvorhaben geregelt werden.

4. Verpflichtende Sicherheitsleistungen für ordnungsgemäße Rekultivierung und Schäden an Gemeinwohlgütern

Sicherheitsleistungen, die bereits heute nach §56 Abs.2 Bundesberggesetz möglich sind, müssen in voller Höhe der zu erwartenden Wiedernutzbarmachungskosten obligatorisch erhoben werden, damit die Rekultivierung sichergestellt wird. Gleichzeitig müssen die Sicherheitsleistungen auch Reparaturen bei Schäden an Gemeinwohlgütern wie z.B. Quellen und Fließgewässern abdecken. Sie müssen auch den Fall der Abbauaufgabe und der Insolvenzgewährleisten.

Bei Verfüllungen dürfen die Einlagerungsmengen die Gesamtfördermengen nicht übersteigen. Dies muss ebenso für sonstige Rohstoffgewinnungsvorhaben geregelt werden. Ziel der ordnungsgemäßen Rekultivierung muss die weitere uneingeschränkte Nutzbarkeit der betreffenden Flächen sein.

5. Bessere Regulierung von Abbauvorhaben

Aufgrund der späten Einbeziehung ist die Interessenwahrnehmung von Eigentümern und Betroffenen wie auch die Vertretung von Umweltschutz- und Belangen angrenzender Gebiete kaum möglich. Klagemöglichkeiten für Grundstückseigentümer sind erst am Ende des planungsrechtlichen Verfahrens, bei der sog. Grundabtretung gegeben. Erst dann werden auch Fragen des Bedarfes an Rohstoffen berücksichtigt.

Es braucht klare gesetzliche Vorgaben zur Regulierung von Abbauvorhaben grundeigener Bodenschätze auch unter 10 ha, insbesondere Schotter, Kiese und Sande. Darin sollen

  • ein Abstandgebot von mindestens 500 m zu Siedlungsflächen, beim Einsatz von Sprengstoffen mindestens 800 m,
  • Raumordnungsverfahren ab einer Größe von 5 Hektar,
  • das Einvernehmen mit der betroffenen Kommune und den regionalen Planungsverbänden,
  • eine angemessene Berücksichtigung eines verantwortlichen Umgangs mit begrenzten Ressourcen,
  • ein Verbot von Flächenbevorratung von mehr als 3 Jahren nach Bergbauberechtigung auch für unverritzte Flächen

geregelt werden.

6. Einführung einer bundesweit einheitlichen Steuer auf alle geförderten Gesteine

Bis auf die nur manchmal erhobene Förderabgabe bekommen derzeit Unternehmen die Rohstoffe so gut wie kostenlos. Daher wäre es längst überfällig eine Steuer (ähnlich der bundesweit debattierten Primärstoffsteuer) auf geförderte Gesteine und Massenrohstoffe zu erheben. Mit den Einnahmen sollen zweckgebunden nachhaltige alternative Baustoffe und das Recycling unterstützt werden.

7. Förderung alternativer nachwachsender Baustoffe

Die Bundesregierung muss breit angelegte Studien jeweils zu alternativen Baustoffen und zum Recycling von Gesteinsprodukten in Auftrag geben und Forschung dazu finanzieren. Ziel muss eine Analyse des Bedarfs und der Potentiale sein. Resultierend braucht es Förderprogramme zum Einsatz nachwachsender Baustoffe (wie z.B. Stroh, Holz), von Recyclingmaterial und von treibhausgasarmen Baustoffen wie Lehm oder Limestone Calcined Clay (LC3). Teil dieser Programme sollte sein, Anreize für sortenreine Herstellung von Baustoffen für effektives Recycling zu setzen, um die Rückgewinnung von mineralischen Rohstoffen beim Abriss zu garantieren. Die Forschung zu alternativen nachwachsenden Baustoffen muss nicht zuletzt durch Förderung in die Praxis umgesetzt werden.

8. Ambitionierte Recyclingquoten

Aktuell sind der billige Abbau und die Ausbeutung der Rohstoffe und der Natur nach wie vor günstiger als das Schaffen eines Recyclingprodukts. Dabei existieren schon z.B. R-Beton (Recycling-Beton) und recycelter Gips, welche die Förderung neuer Rohstoffe wie Kies und Sand überflüssig machen. Daher muss die Bundesregierung verpflichtende und ambitionierte Recyclingquoten für die Verwendung von Baustoffen festsetzen.

9. Zertifizierung von Baustoffen

Bei der Zertifizierung von Baustoffen werden bereits die Emissionen von Treibhausgasen als Indikator für Klimaschutz berücksichtigt. Die Bundesregierung muss Forschung zu Bewertungssystemen für die Zerstörung von Artenvielfalt und Lebensraum fördern und die Zertifizierung von Baustoffen um diese Komponenten erweitern.

10. Moratorium

Bis zur Umsetzung der Reform des Bergrechtes und des Rechts bei sonstigen Abbauvorhaben, der Einführung von Recyclingquoten in der Bauwirtschaft, der Schaffung einer bundesweit einheitlichen Steuer auf alle geförderten Gesteine und einem Förderprogramm alternativer nachwachsender Baustoffe braucht es ein Moratorium. Es dürfen nur in Ausnahmefällen Genehmigungen für neue Abbaugebiete erteilt werden.

Unterzeichnende Initiativen:

Das Visualisierungsprojekt „Verschwundene Ortschaften“ der Fachhochschule Potsdam führt in seiner Pressemitteilung vom 23.01.2023 u.a. folgendes aus, Zitat:

„Seit Ende des 2. Weltkriegs wurden in Deutschland über 300 Dörfer für den Abbau von Braunkohle abgerissen und über 120.000 Menschen umgesiedelt.“, Zitat Ende

https://www.fh-potsdam.de/aktuelles-medien/news/verschwundene-ortschaften-eine-kurze-geschichte-des-tagebaus

Die Menschen der Initiative Menschenrecht vor Bergrecht und auch wir sind der Meinung, Zitat:

„Deutschland bekennt sich zur Einhaltung von Menschen- und Grundrechten. Enteignungen, die nicht im Allgemeininteresse erfolgen, verletzen das Recht auf Eigentum, das im z.B. im Grundgesetz verankert ist. In Zeiten des Klimawandels muss die Abwägung zwischen Grundrechten und klimaschädlichen Aktivitäten zugunsten der Menschen ausgehen. Dafür steht kurz „Menschenrecht vor Bergrecht“!

https://menschenrecht-vor-bergrecht.de/haeufig-gestellte-fragen/

Deutschland ist der Sicherung und Pflege europäischer Naturschutzgebiete, Flora-Fauna-Habitat- Gebieten (FFH), nicht nachgekommen und wurde vom europäischen Gerichthof dafür gerügt.

https://www.bund.net/themen/aktuelles/detail-aktuelles/news/setzen-sechs-deutschland-im-naturschutz-durchgefallen

Um den Zustand des Weltklimas zu verbessern ist es von enormer Wichtigkeit mehr naturbelassene Flächen zu ermöglichen. Zitat, Helge Gößling, Klimaphysiker:“

Zurück zu mehr naturbelassenen Flächen hätte neben einer deutlich besseren Klimabilanz auch den extrem wichtigen Effekt, daß es entscheidend gegen den Verlust der Artenvielfalt hilft.“

https://web.de/magazine/wissen/klima/jahr-klimarekorde-extrem-normal-38919346

Die Realität sieht anders aus.

Trotz erforderlicher Umweltverträglichkeitsprüfung wurde der Urwald Weißwasser komplett zerstört.

https://www.youtube.com/watch?v=LitmiFA6pVU

Aktuell bedroht ist das Biotop Holzberg bei Böhlitz, welches aufgrund des Bergrechtes mit Bauschutt verfüllt und damit zerstört werden soll.

https://www.youtube.com/watch?v=7Gyq2QOxWcQ&t=13s

https://www.openpetition.de/petition/unterzeichner/holzberg-biotop-rettung-jetzt

Zerstört wurde im Namen des Bergrechtes auch ein großes Biotop bei Löbnitz:

https://www.openpetition.de/petition/online/rettet-das-loebnitzer-naturufer-am-seelhausener-see- stoppt-den-bau-der-ferienanlage

Bedroht ist auch ein Biosphärenreservat im Südharz:

https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/gipsabbau-droht-einzigartige-naturlandschaften-zu-zerstoeren-umweltverbaende-fordern-schutz-der-arten/

Und hier kämpfen die Menschen gegen den Flächenfrass der Kiesausbeutung im Raum Mühlberg.

https://www.fuer-eine-heimat-mit-zukunft.de/über-uns/

Trotz Kohleausstieg sind auch weiterhin Dörfer und Wälder bedroht:

https://menschenrecht-vor-bergrecht.de/

https://www.grueneliga.de/index.php/de/themen-projekte/braunkohle/1400-enteignung-von-privatem-wald-für-tagebau-nochten-nicht-legitim

Das sind nur einige Beispiele, welche Auswirkungen die Aufrechterhaltung des Bergrechtes in seiner jetzigen Form auf Menschen und Natur hat. In Anbetracht dessen, daß sich in Deutschland nur 0,6% der Fläche als Wildnis ausweisen lassen, des Klimawandels und des massiven Artensterbens fordern wir eine Modernisierung des Bergrechtes nach dem Modell der Erfurter Erklärung welches, von der Grünen Liga in Zusammenarbeit mehrerer Naturschutzorganisationen und Bürgerinitiativen ausgearbeitet wurde.

https://wildnisindeutschland.de/biozahl-2020-nur-06-deutschlands-ist-wild/

https://www.grueneliga.de/index.php/de/themen-projekte/gesteinsabbau/964-erfurter-erklaerung- forderugskatalog

*Quelle:

https://www.grueneliga.de/index.php/de/themen-projekte/gesteinsabbau/964-erfurter-erklaerung- forderugskatalog