Monat: September 2023 (Seite 2 von 3)

Hochwasserschutz Blankenstein, Umbau der Fischaufstiegsanlage am Wehr

Stellungnahme zum Planänderung Hochwasserschutz Blankenstein, Umbau der Fischaufstiegsanlage am Wehr als Ersatzmaßnahme

I. Grundsätzliches

Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bil-den Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grün-verbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen.

Hier gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verstärkt Rahmenbedingungen zu schaffen, dass eine naturnahe Entwicklung des Fließgewässers und ihrer Aue sowie angrenzender Umwelt, Natur und Landschaften möglich ist. Dies ist wichtig als Lebens- und Rückzugsräume für Fauna und Flora, Hochwasserraum, Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete und -korridore sowie Biotop- und Grünverbundraum zu dienen.
Auf der Basis dieser Ausgangssituation ergibt sich seitens des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Stellungnahme:

II. Zu den Verfahrensunterlagen

Im ersten Abschnitt des Punktes 4 Beschreibung des Bauvorhabens ist folgendes vermerkt, Zitat: „Die Beschreibung des Bauvorhabens basiert auf dem Erläuterungsbericht zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung [IfBW 19], dem Gesamtübersichtsplan [IfBW 20-1] sowie auf Informationen des technischen Planers [IfBW 20-2]. Für eine detaillierte Darstellung des Vorhabens wird auf diese Unterlagen verwiesen.“, Zitat Ende
Diese Unterlagen liegen in aktueller Form nicht vor.
Unter gleichem Punkt ist unter dem Zwischenpunkt Stand der Baumaßnahmen folgendes ausgeführt, Zitat: Der erste Bauabschnitt im Bereich zwischen dem Stauwehr und den Frischwasserbecken befindet sich in der Umsetzung. „Die Fertigstellung ist bis Ende Mai 2023 geplant. Der zweite Bauabschnitt im Bereich der Kühltürme bis zum Werkstattgebäude im nördlichen Teil des Geländes wird voraussichtlich im Jahr 2024 realisiert.“, Zitat Ende
Diese Ausführungen lassen vermuten, dass während des Planungsverfahren vollendete bauliche Tatsachen entstehen und somit das aktuelle Verfahren zu einer Farce mutiert.
Anhand der Ausführungen unter Punkt 5.2 Schutzgut Boden ist von folgender Altlastensituation auszugehen, Zitat: „Eine weitere Vorbelastung bilden Altlastenstandorte, da von ihnen eine Gefährdung des Bodens durch Kontaminationen mit Schadstoffen ausgeht. Im Thüringer Altlasten-Informationssystem (THALIS) ist das Gelände der Zellstoff- und Papierfabrik als Altstandort (THALIS-Kennziffer 14868) erfasst. Die zuständige Behörde hat den Standort im Rahmen der Ersterfassung als Verdachtsfall eingestuft und es wurden eine Grundlagenermittlung/Projektvorbereitung sowie eine Historische Erkundung und Bewertung durchgeführt.“, Zitat Ende
Angaben zu Art und Weise sowie Umfang der Altlasten liegt den Planungsunterlagen nicht vor und entzieht sich so einer ordnungsgemäßen Bewertung.
Unter Punkt 6.3 Anlagebedingte Auswirkungen ist eine Neuversiegelung von Boden im Umfang von 98,00 m² = vermerkt. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.
Angesichts der deutschlandweiten, besorgniserregend voranschreitenden Bodenversiegelung hält der AHA für sehr bedenklich.

Der bisherige Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hatte zu Flächenverbrauch folgendes vermerkt, Zitat:

Flächenschutz
Unser Ziel ist, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf maximal 30 Hektar/Tag zu halbieren. Wir prüfen, mit welchen zusätzlichen planungsrechtlichen und ökonomischen Instrumenten das Ziel erreicht werden kann.“, Zitat Ende

Im nunmehrigen Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP steht dazu unter „Bodenschutz“ auf den Seiten 41 und 42 folgendes, Zitat:

Um den Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrszwecke auf das 30-ha-Ziel bis spätestens 2030 zu reduzieren, werden wir Anreize setzen, Fehlanreize vermeiden und durch wirksame Initiativen Versiegelung reduzieren.“, Zitat Ende

Daher ist jegliche weitere Bodenversiegelung, noch dazu in der Aue eines Flusses als sehr bedenklich anzusehen.

Darüber hinaus sind im Rahmen der Eingriffe in die Aue der Saale folgende Planungen als sehr problematisch anzusehen, Zitat: „Die Zellstoff- und Papierfabrik Rosenthal GmbH (ZPR) plant im Rahmen des Projektes „HQ100-Sicherung des Werksgeländes an der Saale“ Bau- und Sanierungsmaßnahmen im Böschungsbereich am Ufer der Saale. In diesem Zusammenhang müssen 169 Laubbäume gefällt werden.“, Zitat Ende
Derartige Eingriffe in Umwelt, Natur und Landschaft sind inakzeptabel, da ein massiver und zerstörerischer Eingriff in den Baumbestand stattfindet. Bäume haben eine vielfältige Bedeutung als Lebens- und Rückzugsräume für Tiere, sie dienen der Verbesserung der Luft und des Landschaftsbildes, bieten Böden Halt sowie bewirken durch Beschattung Abkühlung.

Zudem findet die Rückgabe von Retentionsflächen an die Saale in den Betrachtungen überhaupt keine Rolle. So regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den vollständigen Rückbau des Parkplatzes Blankenberg an, welcher eigenen Messungen zu Folge 269,44 m x 39,69 m = 10.694,07 m² = 1,07 ha groß ist. Dieser Parkplatz befindet sich in der Prallhangrichtung und kann umfassend Hochwasser abfangen.

Somit sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die angedachten Baumaßnahmen als nicht notwendig an sowie lehnt sie zudem auf Grund der zu befürchtenden zerstörerischen Eingriffe ab.

III. Schlussbemerkungen

Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.

Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 11.09.2023

AHA fordert gründliche Überprüfung der Wasserqualität des Saalealtverlaufes am Stollen zwischen Wettin und Dobis

Das Saaletal zwischen Halle (Saale) und Rothenburg ist von umfassenden und vielfältigen Auenlandschaften, Saalealtarmen, kleineren Fließgewässern, Feuchtgebieten, Wiesen- und Hochstaudenflächen, Gehölz- und Streuobstwiesenbeständen sowie Trocken- und Halbtrockengesellschaften geprägt. Die landwirtschaftlichen Flächen sind jedoch leider von anbaukultureller Verarmung geprägt. Von einst ca. 25 sind 5 bis 7 Ackerkulturen übriggeblieben, von denen ein Großteil Humuszehrer sind sowie unmögliche Lebensbedingungen z.B. für Feldhasen, Feldhamster und Bodenbrütern sowie Jagdbedingungen für Greifvögel und Eulen bestehen. Eine Umstellung der Landwirtschaft ist dringend erforderlich, was u.a. die Rückkehr zum Anbau von ca. 25 Ackerkulturen mit ordnungsgemäßer Fruchtfolge, Erhöhung des Gehölzanteils auf den Ackerflächen und Einhaltung von mindestens 10 m Gewässerschonstreifen beinhalten muss.
Mit den Naturschutzgebieten ”Saaledurchbruch bei Rothenburg“, „Porphyrlandschaft bei Gimritz“ und ”Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ sowie dem Landschaftsschutzgebiet „Saale“ sind sehr wichtige Schutzgebiete entstanden, welche sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tiere und Pflanzen sowie bedeutsame Biotopverbundräume darstellen.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/saaledurchbruch-bei-rothenburg

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg34-lsg56

Alleine im Gebiet der Stadt Wettin-Löbejün sind hier zum Beispiel fünf größere Saalealtverläufe Bestandteil der obengenannten Schutzgebiete. Alle besitzen keine direkten Anschlüsse an den nunmehrigen Saaleverlauf, was sich zumeist auch sehr schwierig gestaltet, da mit den baulichen Durchstichen und der darauffolgenden Erhöhung der Fließgeschwindigkeit Eintiefungen des verkürzten Verlaufes stattfanden bzw. stattfinden. Gerade auf Grund der zunehmenden Niederschlagsarmut ist mit einer weiteren Austrocknung der angrenzenden Aue zu rechnen. Bei Hochwassereignissen verzögert sich die dringend notwendige Einflutung in die Aue. Einhergehend damit erhöht sich die Fließgeschwindigkeit und damit die weitere Eintiefung der Saale. Insbesondere in größeren Städten können diese wuchtvollen Wassermassen zu höheren und heftigeren Fluten führen.
Zudem hat häufig eine andere Entwicklung von Fauna und Flora in den Altverläufen stattgefunden, welche sich weiterentwickelt und sich nicht unwesentlich von anderen Teilen der Saaleaue unterscheidet.
Die Saale mit ihrem aktuellen und ihren Altverläufen sowie ihre Nebengewässer grenzen häufig an intensiv genutzte Agrarflächen und weisen zudem meistens geringe oder gar keine Gewässerschonstreifen. Neben dem Fehlen von Entwicklungszonen, Rückzugs- und Lebensräumen für Fauna und Flora gelangen entweder direkt oder durch Wasser- und Winderosion Düngemittel und Pestizide in das Flusssystem. Insbesondere bei stehenden Gewässern und verstärkt durch Hitze führt dies gekoppelt mit Sauerstoffarmut u.a. zu vermehrtem Algenwachstum und Fischsterben. So eben auch im Saalealtverlauf zwischen Wettin und Dobis. Hier gilt es nicht nur eine Wasserbeprobung zur Feststellung der Wasserqualität vorzunehmen, sondern ebenfalls Bodenproben zu nehmen, um frühere und aktuelle Belastungen feststellen zu können. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist darauf hin, dass bis etwa 1991 die Insel zwischen den Neu- und Altverläufen der intensiven Entenhaltung diente und hier keine umfassende Sanierung erfuhr. Flussaufwärts ereilte eine Saaleinsel sowie den angrenzenden Saaleverläufen ein ähnliches Schicksal. Für diese Saaleinsel Mitte der neunziger Jahre erarbeitete konzeptionelle Vorschläge von zwei damaligen Studenten der Hochschule Anhalt in Bernburg fanden leider keine Berücksichtigung.
Die Beseitigung der Algen beseitigt nicht die Ursachen der Verschlechterung der Wasserqualität und des damit verbundenen Fischsterbens. Für den AHA steht fest, der Masseneintrag von Nährstoffen und Pestiziden, das zunehmende Befahren mit Motorbooten aller Art und Größen sowie von Unrat aller Art muss unwiderruflich enden.
Zudem fahren insbesondere Angler verstärkt die Saalealtverläufe mit Kraftfahrzeugen an, welche sie zumeist sehr nah an den Ufern abstellen. Ferner sind immer häufiger starke Verschmutzungen mit Müll und Unrat sowie Zerstörungen in den Uferbereichen festzustellen.
Nach Auffassung des AHA gilt schnellstmöglich eine aktuelle wissenschaftliche Schutz- und Entwicklungskonzeption für das Gesamtgebiet zu erstellen, welche u.a. vollständige Erfassungen von Fauna, Flora und Naturräumen sowie Vorschläge zur Agrarnutzung, Verbesserung der Boden- und Wasserqualität, Erhöhung und Schutz von Fauna und Flora, Nutzung für Naherholung und Tourismus, zum Befischen der Gewässer sowie zum Reduzieren des Kraftfahrzeugverkehrs auf notwendige Fahrten für die Feldbearbeitung, für Anwohner und Notfälle enthält.
Der gemäß 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche AHA bietet im Rahmen seiner Möglichkeiten seine Mitwirkung an und ruft die Bevölkerung zur Mitwirkung an. Wer Interesse hat daran mitzuwirken, kann sich dazu an folgende zentrale Anschrift des AHA wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 10.09.2023

AHA fordert umfassenden Schutz der Oder

Die Oder, welche slawisch Odra heißt, ist ein nunmehr ca. 912,00 km langer Strom, welcher bei Oderské vrchy im Mährischen Gebirge in der Tschechischen Republik entspringt, den Südwesten der Republik Polen durchquert, auf ca. 162,00 km die deutsch-polnische Grenze bildet und letztendlich bei Swinemünde in die Ostsee fließt.
Der Name Oder geht wohl aus dem altindischen Sanskrit hervor und heißt so viel wie „der Fluss, der ständig seinen Lauf ändert“. Einst galt die Oder auch als unbändiger Fluss. Jedoch beraubte der preußische Staat im Jahr 1741 den Fluss um fast ein Viertel seiner Länge. Dies ist die Folge von Baumaßnahmen wie Flussbegradigungen und Abschnitt von Flussmäandern, um den Fluss schiffbar zu gestalten. Zudem erfolgte eine bauliche Verlegung des Flussverlaufes im Oderbruch von West nach Ost. In Folge dessen verkürzte sich der Flussverlauf um ca. 190,00 km.
Schließlich erfolgte auf Veranlassung des preußische König Friedrich II die Trockenlegung der etwa 56,00 Kilometer langen und 20,00 Kilometer breiten Sumpffläche dem Oderbruch, einer zwischen Lebus, Küstrin und Bad Freienwalde, nördlich von Frankfurt an der Oder gelegenen, einst ständig überschwemmte Auenlandschaft der Oder.
Im Jahr 1753 scheute man keinen technischen Aufwand, die alte Oder bei Güstebiese einfach abzuriegeln und den einst sehr wilden Fluss in ein neues Bett zu drängen.
Somit ist das Oderbruch die jüngste künstlich geformte Landschaft in Brandenburg.

Insbesondere seit dem Jahr 1945 überließ man auf deutscher und polnischer Seite das etwa 60 Kilometer lange Grenzgebiet im Unteren Odertal zwischen Hohenstaaten und Stettin mehr oder weniger einer naturnahen Entwicklung.
Somit konnte sich eine arten- und strukturreiche Fluss- und Auenlandschaft entwickeln, wo u.a. Biber, Fischotter, Seeadler und Kraniche vorkommen. Gleiches gilt für die Bestände von Amphibien, Fischen und Insekten. Zudem dient diese weitläufige Aue als ausgedehnter Überflutungsraum. Jüngstes größeres Hochwasser war im Jahr 1997 zu verzeichnen.
Diese vielfältige Bedeutung führte im Jahr 1995 zur Ausweisung des Unteren Odertals als deutsch-polnischen Nationalpark, welcher auf deutscher Seite ca. 10.000,00 Hektar und auf polnischer Seite ca. 6.000,00 Hektar umfasst.
Als Totalreservat beschränkt sich der Zugang nur auf Wissenschaftler bzw. Beschäftigte des Nationalparks.

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es das Fluss- und Auengebiet zusammen mit dem entsprechenden Landschafts- und Naturräumen der beiden Nebenflüsse der ca. 808,00 km langen Warthe und der ca. 254,00 km langen Neiße sowie deren Zuflüsse umfassend zu schützen, zu erhalten und einer naturnaheren Entwicklung zu überlassen.
Daher erfüllen den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Sorge das fortgesetzte Massenfischsterben, welches offenbar auf skandalösen und katastrophalen Salzeinleitungen aus polnischen Kohlegruben herrührt. Hinzu kommen noch eng damit verbundene Schwermetallbelastungen. Auf Grund der Niederschlagsarmut und erhöhter Temperaturen sowie damit verbundener sinkender Wassermengen im Flusssystem und der damit einhergehenden Verringerung der Fließgeschwindigkeit und Sauerstoffarmut erhöht sich die Lebensgefahr für Fische und andere Wasserbewohner. Womöglich tun Einträge von Nährstoffen und Pestiziden ihr Übriges.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert daher den sofortigen Stopp aller Einleitungen von Salzen, Schwermetallen, Nährstoffen und Pestiziden sowie anderer Abwässer, um die Wasserqualität wieder dauerhaft zu verbessern und ein Sterben von Fischen und anderen Wasserbewohnern ausschließen zu können. Ferner fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Fortsetzung und Verstärkung der Messungen von Wasser und Böden sowie die Veröffentlichung aller Mess- und Forschungsergebnisse sowie damit verbundener Maßnahmepakete.
Darüber hinaus sind alle gegenwärtigen bzw. angedachten Ausbauplanungen sofort und unwiderruflich zu beenden und Schiffe dem Fluss anzupassen und nicht umgekehrt. Ferner gilt es zu prüfen, inwieweit die Entfernung von Verbauungen aller Art am und im Fluss erfolgen können.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – können Oder, Warthe und Neiße sehr bedeutsame tschechisch-polnisch-deutsche Gemeinschaftsräume für Fauna, Flora, Natur, Landschaft, Umwelt sowie Biotop- und Grünverbünde darstellen. Ein darauf abgestimmter Tourismus ermöglicht der stressgeplagten Menschen diesen Landschafts- und Naturraum zu erleben und schätzen zu lernen. Dazu sind länderübergreifende, umfassende und breit aufgestellte Bildungsaktivitäten dringend geboten.
Zudem regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine länderübergreifende, wissenschaftliche Schutz- und Entwicklungskonzeption an.

Der gemäß 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche AHA bietet im Rahmen seiner Möglichkeiten seine Mitwirkung an und ruft die Bevölkerung zur Mitwirkung an. Wer Interesse hat daran mitzuwirken, kann sich dazu an folgende zentrale Anschrift des AHA wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 10.09.2023

AHA fordert Mitbestimmung der Bevölkerung zum angedachten Vorhaben zur Einrichtung eines Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation

In der Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung zu den Eckpunkten zur Einrichtung eines Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation vom 05.05.2022, Drucksache 20/1764 ist u.a. folgendes vermerkt, Zitat:
Entstehung des Vorschlags
Das von der Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ vorgeschlagene Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation zielt darauf ab, einen Knotenpunkt für die wissenschaftliche und kulturelle Auseinandersetzung mit der weitreichenden und alle Lebensbereiche umfassenden Transformationserfahrung im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung Deutschlands einerseits und der inneren Einheit unseres Landes anderseits zu schaffen. So soll gesellschaftlicher Zusammenhalt gestiftet, der enge Zusammenhang von Deutschlands Einheit und der Demokratie in Europa gesichert sowie im internationalen Austausch thematisiert und Strategien für die Transformationsprozesse der Gegenwart und Zukunft entwickelt werden. Darauf aufbauend, hat eine unabhängige, beratende Arbeitsgruppe im Auftrag der Bundesregierung ein detailliertes Konzept für das Zukunftszentrum erstellt. Die Arbeitsgruppe hat im Rahmen ihrer dreimonatigen Tätigkeit Empfehlungen zu den Aufgaben des Zentrums, zur Organisation, zur Arbeitsweise und den dafür erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen sowie Anforderungen zur Standortwahl und zum Bau vorgelegt. Am 7. Juli 2021 hat die vorherige Bundesregierung das Konzept der Arbeitsgruppe als eine sehr gute Grundlage für die Zielsetzung der Einrichtung des Zukunftszentrums begrüßt.
Die Parteien der Regierungskoalition haben im Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Absicht festgehalten, das Zukunftszentrum zu realisieren:
Die Erfahrungen der Ostdeutschen im Wandel und die Bedingungen für gelingende Transformation sollen im neuen ‚Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation‘ für zukünftige Herausforderungen erforscht und besser vermittelt werden. Die Standortausschreibung soll Anfang 2022 zügig auf den Weg gebracht werden.“
Aufbauend auf dem Konzept der Arbeitsgruppe und der Stellungnahme der Bundesregierung zum Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Zukunftszentrum wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag rechtzeitig eine Beschlussvorlage zur konkreten Realisierung des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation vorlegen. Hierin werden u.a. Aspekte der inhaltlichen Ausrichtung, der Dimensionierung sowie der Wirtschaftlichkeit und Finanzierung enthalten sein.
Zielstellung und Bestandteile des Zukunftszentrums
Mit dem Zentrum soll ein Ort der praxisorientierten Auseinandersetzung mit allen Dimensionen gesellschaftlicher Transformation geschaffen werden. Er soll

  • den Diskurs über gesellschaftliche Transformation mit ihren weitreichenden Folgen intensivieren,
  • Wissen um Transformation sichtbar und erlebbar machen,
  • einen Beitrag zur Stärkung der repräsentativen Demokratie und des Zusammenhalts in Europa leisten.

Das Zentrum soll eine Einrichtung sein, die an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Kultur und den Bürgerinnen und Bürgern verschränkt und vernetzt agiert und unter einem Dach
einen wissenschaftlichen Bereich (Institut),
– einen Kulturbereich (Galerie)
einen Dialog- und Begegnungsbereich
vereint.
Für das Zentrum ist die Errichtung eines neuen Gebäudes oder die Transformation eines bestehenden Gebäudes mit signifikanter Architektur vorgesehen. Über eine hohe Gestaltungsqualität soll das Zentrum bei Menschen in Transformationsprozessen besondere Aufmerksamkeit erzeugen. Der Standort des zukünftigen Zentrums in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen und die bauliche Gestaltung des Zentrums sollen in offenen Verfahren als Standort- bzw. Realisierungswettbewerb ermittelt werden. Der Standortwettbewerb beginnt unmittelbar nach Beschluss des Bundeskabinetts über die Einleitung der Standortsuche. Die weiteren Realisierungsschritte sollen nach Beratung und Beschluss des Deutschen Bundestages auf der Grundlage einer Entscheidungsvorbereitung der Bundesregierung eingeleitet werden.
Mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung geht es darum, welches Land Deutschland in Europa sein will – im freundschaftlichen, engen und partnerschaftlichen Austausch mit unseren Nachbarn. Zusammenarbeit, Zusammenhalt und Zustimmung zu Europa sind unverzichtbar. Das Zukunftszentrum kann dafür einen substantiellen Beitrag in Mitteleuropa leisten und sollte deshalb hier breit getragen werden. Nur so kann die Deutsche Einheit, die immer Teil einer europäischen Einigung war und bleibt, weiter gefestigt werden.“, Zitat Ende

In einer der Pressemitteilung „Standortwettbewerb für das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation startet“ des Staatsministers beim Bundeskanzler Beauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland Carsten Schneider vom 01. Juli 2022 sind folgende weitere Erläuterungen enthalten, Zitat:
Die Einrichtung eines ‚Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation‘ war eine der zentralen Empfehlungen der Kommission ’30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit‘. Das Zentrum soll in Ostdeutschland errichtet werden und auf rund 15.000 Quadratmetern Fläche in einer herausragenden Architektur interdisziplinär Transformationsprozesse in Deutschland sowie in Mittel- und Osteuropa erforschen und dazu den Austausch mit einer breiten Öffentlichkeit organisieren. Die Baukosten werden derzeit auf rund 200 Millionen Euro kalkuliert. Als Träger des Zentrums wird der Bund im kommenden Jahr eine eigenständige Institution gründen. Das Zentrum soll im Wesentlichen die drei Bereiche Wissenschaft, Dialog und Austausch sowie Kultur umfassen und aus den Umbruchserfahrungen nach 1989 deutsche und europäische Perspektiven für die Transformationsherausforderungen der kommenden Jahrzehnte entwickeln.“, Zitat Ende
Weiterhin führt der Staatsminister aus, Zitat:
Der Standortwettbewerb wird begleitet vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und durchgeführt vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung in Cottbus. Eine unabhängige Jury aus Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Kultur und Zivilgesellschaft wird bis Anfang kommenden Jahres eine Empfehlung für einen Standort abgeben. Die Mitglieder der Jury werden rechtzeitig vor Abschluss der Bewerbungsphase bekanntgegeben. Die Kriterien für die Standortentscheidung sind in der Auslobung transparent gemacht. Der Zeitplan sieht vor, dass sich 2023 der Architekturwettbewerb anschließt und in 2026 mit dem Bau begonnen werden kann. Fertigstellung und Inbetriebnahme sind für 2028 geplant.“, Zitat Ende

Weiterhin ist einer Mitteilung des Deutschen Bundestages zu den Eckpunkten für das Zukunftszentrum folgendes zu entnehmen, Zitat:
Wie die Bundesregierung mitteilt, ist geplant, für das Zentrum ein neues Gebäude zu errichten oder ein bestehendes „mit signifikanter Architektur“ zu „transformieren“. Der Standort des künftigen Zentrums in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen und die bauliche Gestaltung des Zentrums sollen in offenen Verfahren als Standort- und Realisierungswettbewerb ermittelt werden. Der Standortwettbewerb beginne, sobald das Bundeskabinett die Einleitung der Standortsuche beschlossen habe. Die weiteren Schritte sollen nach Beratung und Beschluss des Bundestages auf der Grundlage einer Entscheidungsvorbereitung der Bundesregierung eingeleitet werden.“, Zitat Ende

Bekanntlich hat sich die Stadt Halle (Saale) mit ihrer Bewerbung erfolgreich gegen die Mitbewerberinnen die Städte Frankfurt (Oder), Jena und Eisenach sowie Leipzig und Plauen durchgesetzt.
Nachdem schon keine vollumfängliche Einbeziehung der Bevölkerung in das Bewerbungsverfahren stattgefunden hat, sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr dringend geboten die Bevölkerung sowie ihre Vereine und Initiative einzubeziehen, um eine „praxisorientierte Auseinandersetzung mit allen Dimensionen gesellschaftlicher Transformation“ zu gewährleisten sowie das Vorhaben – „Das Zentrum soll eine Einrichtung sein, die an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Kultur und den Bürgerinnen und Bürgern verschränkt und vernetzt agiert und unter einem Dach“ – mit Leben zu erfüllen.
Die gegenwärtigen Pläne zur Entfernung der Hochstraße und weiterer Zufahrten sind vom Grundsatz her zu begrüßen, wenn sie dazu führen, dass die Rückbaumaßnahmen zu dauerhaften Bodenentsiegelungen mit der Mehrung von Grün- und Gehölzflächen einhergehen. Den angedachten Neubau weiter nach Westen zu verlegen ist dagegen nicht nur inakzeptabel, da die Nutzung von Leerstand Vorrang haben muss, sondern auch, weil die Gefahr der Zerstörung von mindestens 16 Bäumen im Dreieck Magdeburger Straße, Volkmannstraße und Riebeckplatz besteht. Das Terrain, welches mit Winterlinde, Spitz- und Bergahorn sowie einer Wiese bewachsen ist, stellt einer der wenigen Grünstandorte vor Ort dar, welche es dringend zu erhalten und um die Flächen der bisherigen Hochstraße zu erweitern gilt. Derartige Bereiche dienen als Lebens- und Rückzugsraum von Tier- und Pflanzenarten, fungieren als Ort der Frisch- und Kaltluftversorgung sowie verbessern das Stadtbild. Ferner erscheint es sinnvoll zu sein solche Bereiche in den Grün- und Biotopverbund in der Stadt Halle (Saale) einzugliedern.
Im Interesse der Verhinderung neuer Flächenversiegelung im Umfang von mindestens „15.000 Quadratmetern“ = 1,5 ha vertritt der AHA weiterhin die Auffassung, dass es statt eines Neubaus ein bestehendes Gebäude umzubauen und zu nutzen gilt.
An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Daher ist es wichtig, dass beispielsweise der Riebeckplatz in Halle (Saale) keine weiteren Zerstörungen am Gehölz- und Grünbestand sowie weitere Flächenversiegelungen erfährt.

Zum Themengebiet Umwelt, Natur und Landschaft ist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereit sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten einzubringen sowie interessierten Menschen, Einrichtungen und Organisationen Raum zur Diskussion, Beratung und zum Austausch zu bieten.
Wer Interesse daran hat ehrenamtlich und aktiv mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Internet: https://www.web-conzept-mn.de/

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 10.09.2023

Schluss mit der verstärkten Tötung von Wildtieren!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt mit sehr großer Sorge und Abscheu das verstärkte Streben in der gesamten Bundesrepublik Deutschland, Wildtiere auf der Basis fadenscheiniger Begründungen zu verfolgen und zu töten. Dabei legen Lobbyverbände und öffentliche Einrichtungen Zahlenwerke vor, welche nicht auf wissenschaftlichen Zählergebnissen beruhen, sondern sich unseriös und makaber Weise auf Abschüssen und Verkehrsunfällen begründen. Diese vollkommen aussageunfähigen Zahlenangaben sollen dann angebliche Bestandsangaben zu Wildtierbeständen abgeben. Medien von links über konservativ bis rechts verbreiten solche Daten. Diese Zahlenangaben zu Über- oder Unterbeständen dienen dann je nach propagandistischem Erfordernis, der Berechtigung zur Abschlachtung von Wildtieren aller Art. Zudem kommen seltsamerweise zumeist nur Jagd-, Agrar- und Waldeigentümerverbände sowie jagdaffine Vertreterinnen und Vertreter von Politik und Verwaltung zu Wort. Umwelt- und Naturschutzorganisationen bekommen in der Regel nur dann zu Wort, wenn sie Verständnis für derartigen Tötungswahn artikulieren.
In einer sehr seltsamen, aber nicht verwunderlichen Eintracht haben Politik, Lobbyverbände der Landwirte, Jäger und Waldeigentümer sowie zahlreicher angeblich unabhängiger Medien zum Halali auf allemöglichen Tierarten gerufen. Man verunglimpft sie u.a. als Problemtiere und Plagen. Dabei lässt man jeglichen Respekt gegenüber Leben vermissen.
An erster Stelle ist der Wolf zu nennen, welcher angeblich alles bedroht und tötet, was zum Beispiel vier oder zwei Beine hat. Dem folgt nunmehr mit angedachten Massentötungen – das Wildschwein, von dem es nach Medienberichten angeblich ca. 900.000 Tiere geben sollen und es mutmaßlich hauptsächlich die Afrikanische Schweinepest verbreitet. Reh- und Rotwild stehen auch auf der Abschussliste, weil man ihnen ohne Beweise, die Zerstörung der Wälder zu Last legt. Hinzu kommen häufig Kegelrobbe und Kormoran, weil sie unter Verdacht stehen, massenhaft Fischen den Garaus zu machen.
Nicht zu vergessen der Biber, welcher nichts Besseres zu tun hat, als den Menschen die Deiche zu zerstören, eigene Dämme zu bauen, um die Landschaften zu überfluten.
Man könnte ja glatt vermuten, dass sich immer mehr Tiere gegen den Menschen verschworen haben. Nein, das ist es aber nicht. Es ist eine Mischung aus alten Mythen und Märchenbüchern, Profittreiberei in Land- und Forstwirtschaft und bei der Jagd sowie haltlosen, zumeist kaum oder gar nicht wissenschaftlich untermauerten Theorien, welche das Leben der Wildtiere bedrohen.

Tiere zu quälen und zu massakrieren, ob in zu engen Ställen, auf dem Weg zu den Schlachthöfen, beim Schlachten oder in freier Natur scheint parteiübergreifend mehr oder minder viel positiven und produktiven Widerhall und Anklang zu finden. Medien sekundieren das Ganze noch, indem sie von Tierplagen und Problemtieren fabulieren. Bessere Werbung für Rechtfertigung von Gewalt gegenüber Leben geht bald gar nicht mehr.

Entweder weiß man es wirklich nicht oder man stellt sich bewusst unwissend, weil man ignoriert, dass das Schwarzwild nicht zur schnellen Massenverbreitung der Afrikanischen Schweinepest beiträgt. Das zur Hauptverbreitung des Virus insbesondere die tierquälerischen Lebendtransporte quer durch Europa, Asien und Afrika, die katastrophalen, unhygienischen Verhältnisse in zahlreichen Massentierställen sowie das unachtsame Wegwerfen entlang der sprunghaft angestiegenen Autobahn- und Straßentrassen beitragen, verschweigt man noch immer in der Politik von Bund und Ländern.

Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übriggeblieben. Eng mit den Monokulturanbau, der eng damit verbundenen Verringerung der Feldkulturenvielfalt sind die vermehrten Gaben von mineralischem Düngemittel, das Ausbringen von Gülle aus den Massentieranlagen sowie nicht zuletzt das Festhalten an dem umfassenden Verteilen von Pestiziden gekoppelt. Das schädigt nachweislich die Bestände an Fauna und Flora in der offenen Fläche, behindert Biotop- und Grünverbünde und reduzierte bzw. reduziert Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen. Das hat vermehrte Konzentrationen von Tieren auf verringerte geeignete Lebens- und Rückzugsräume und eine Fehleinschätzung zu den tatsächlichen Wildbeständen, Verringerung von Humusanteilen, einhergehender Verdichtung von Böden und Erosionen durch Wind und Wasser sowie verstärkte Einträge von Bodenbestandteilen, Nähr- und Giftstoffen in Fließ- und Standgewässer zur Folge. Diese Störungen von Umwelt, Natur und Landschaft einhergehend mit Begradigungen, Sohl- und Uferbefestigungen sowie zu geringen oder gar nicht vorhandenen Gewässerschonstreifen, haben zur massiven Verarmung der Struktur und Artenvielfalt an Fauna und Flora sowie anhaltenden Verschmutzung der Gewässer beigetragen. Ergänzung findet das Ganze durch vielerorts erfolgende Einleitungen von ungereinigten Abwässern und Niederschlagswasser von Straßen und Grundstücken.
Gekoppelt mit in Fließgewässern eingebauten Querbauwerken wie Wehren, haben insbesondere Fischarten schwere Lebensbedingungen und führen somit zu Stagnationen oder fortgesetzten Rückgängen an Bestandszahlen.
Also auch hier ist der Mensch für die massiven Beeinträchtigungen an Umwelt, Natur und Landschaft sowie Fauna und Flora verantwortlich und nicht der Kormoran.
Ähnlich ist es mit der Überfischung in den Meeren und Ozeanen zu sehen, wo man u.a. die Kegelrobbe verantwortlich zeichnen möchte.

Dabei geht gibt die Weltnaturschutzunion (International Union for Conservation of Nature, IUCN) an, dass von den geschätzt acht Millionen Tier- und Pflanzenarten weltweit ist eine Million und mindestens 1.677 von 15.060 bewerteten europäischen Arten vom Aussterben bedroht sind.

Ferner sollte uns zu denken geben, dass eine von 10 europäischen Bienen- und Schmetterlingsarten vom Aussterben bedroht ist.

https://www.europarl.europa.eu/news/de/headlines/society/20200519STO79424/bedrohte-arten-in-europa-zahlen-und-fakten-infografik

Die Statista GmbH hat zudem folgende Grafik der ICUN zur weltweiten „Anzahl der gefährdeten Tierarten auf der Roten Liste“ veröffentlicht:


Dazu führt Statista weiterhin aus, Zitat:
Wie die Statista-Grafik veranschaulicht, fallen etwa zwei Drittel der gefährdeten Spezies in die Kategorie der Wirbeltiere, ein Drittel sind Wirbellose. Am stärksten gefährdet sind den Wissenschaftler:innen zufolge Amphibien. Etwa 41 Prozent der mehr als 7.000 untersuchten Amphibienarten gelten als vom Aussterben bedroht. Vor allem betroffen sind verschiedene Froscharten aus der Karibik sowie Mittel- und Südamerika.
Hauptgrund für das vermehrte Artensterben ist der weltweite Klimawandel. Durch die veränderten klimatischen Bedingungen verschieben sich die Lebensräume vieler Tierarten – häufig schrumpfen diese auch oder werden komplett zerstört. Zudem vertreibt die Ausbreitung des Menschen Tiere aus ihren natürlichen Habitaten.“, Zitat Ende

https://de.statista.com/infografik/5972/anzahl-gefaehrdeter-tierarten/

Trotz dieses Wissens, setzen Konzerne aller Art sowie Agrar- und Forstgiganten mit ihren Lobbyverbänden und der ihr hörigen Politik und Verwaltungen das natur- und umweltfeindliche Handeln fort, wozu eben das Töten von Tieren und zerstören der Pflanzenwelt sowie ihrer Lebens- und Rückzugsräume dazugehört.

Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten, zu schützen und zu entwickeln sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen.
Für den AHA ist es erschreckend, dass bei dieser Lobbyschaft und den ihnen zugewandten Politikern und Medien kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und -bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts- Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und -streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie den zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.
Angesichts der deutschlandweiten, besorgniserregend voranschreitenden Bodenversie-gelung hält der AHA für sehr bedenklich.

Der bisherige Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hatte zu Flächenverbrauch folgendes vermerkt, Zitat:

Flächenschutz
Unser Ziel ist, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf maximal 30 Hektar/Tag zu halbieren. Wir prüfen, mit welchen zusätzlichen planungsrechtlichen und ökonomischen Instrumenten das Ziel erreicht werden kann.“, Zitat Ende

Im nunmehrigen Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP steht dazu unter „Bodenschutz“ auf den Seiten 41 und 42 folgendes, Zitat:

Um den Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrszwecke auf das 30-ha-Ziel bis spätestens 2030 zu reduzieren, werden wir Anreize setzen, Fehlanreize vermeiden und durch wirksame Initiativen Versiegelung reduzieren.“, Zitat Ende

Unter „Städtebau“ ist dazu auf der Seite 93 folgendes vermerkt, Zitat:

Wir werden das Nachhaltigkeitsziel der Bundesrepublik beim Flächenverbrauch mit konkreten Maßnahmen hinterlegen. Die Regelung des § 13b BauGB wird nicht verlängert.“, Zitat Ende

Nach Auffassung des AHA sind bereits 30 ha/Tag, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch. Noch dazu die drei Parteien eine deutliche Gegensteuerung vermissen lassen.

Der AHA fordert und erwartet mehr Handeln der Politik im Bund und in den Ländern zum Schutz, Erhalt und einer damit verbundenen Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft und einen sofortigen Stopp der vermehrten Tötung von Wildtieren und einer vermehrten und massiven Hass- und Drohkulisse zum Beispiel gegenüber dem Wolf, dem Schwarz-, Rot-, Dam- und Rehwild, dem Biber, der Kegelrobbe sowie dem Kormoran und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs.
Nach Ansicht des AHA gehört ferner dazu, sofort den ungehemmten Flächenfrass zu stoppen sowie das ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören.
Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung, politische Gremien und Behörden sowie letztendlich an die gesamte Gesellschaft sein.

Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen – wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie – mitzuwirken.
Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 09.09.2023

AHA hält naturnahere Entwicklung der Dölauer Heide für absolut dringend geboten!

Bekanntlich ist das 740 ha große Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale). Zusammen mit der Saaleaue stellt die Dölauer Heide ein wichtiges Vernetzungswerk für die Entwicklung von Biotop-Verbundsystemen dar. Sie erfüllt vielfältige ökologische Funktionen, zum Beispiel für die Lufthygiene, und schafft günstige Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Dies drückt sich u.a. auch in dem 52,04 ha großen Naturschutzgebiet Bischofswiese und in dem an die Dölauer Heide angrenzenden ca. 20,6 ha großem Naturschutzgebiet „Lindbusch“ aus.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang ferner darauf hin, dass Lindbusch und Dölauer Heide zum ca. 705,00 ha großen Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle ((EU-Code: DE 4437-308, Landescode: FFH0122)) gehören. Im § 1 Absatz 4 ANLAGE NR. 3.128 GEBIETSBEZOGENE ANLAGE FÜR DAS FFH-GEBIET “DÖLAUER HEIDE UND LINDBUSCH BEI HALLE“ (EU-CODE: DE 4437-308, LANDESCODE: FFH0122) ist dazu folgendes vermerkt, Zitat:

Das Gebiet umfasst die Naturschutzgebiete „Bischofswiese“ (NSG0117) und „Lindbusch“ (NSG0116) sowie das Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ (LSG0037SK), überschneidet sich mit dem Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ (LSG0037HAL), ist eingeschlossen von dem Naturpark „Unteres Saaletal“ (NUP0006LSA), umfasst die Flächennaturdenkmale „Waldohreulenschlafplatz Dölauer Heide“ (FND0002HAL) und „Diptamstandort Dölauer Heide“ (FND0003HAL).“, Zitat Ende

Damit ist deutlich erkennbar, welche Schutzbedeutung die Dölauer Heide besitzt und sich daraus ein entsprechender Umgang ableiten muss.
Ferner ist die Dölauer Heide ein sehr bedeutsames Naherholungsgebiet für die Menschen der Region.
Vor dem menschlichen Eingriff hatte die Heide einen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwald-Bestand, welcher typisch ist für einen Standort auf wasserdurchlässigem Lockergestein mit vereinzelten tonigen, wasserundurchlässigen Schichten (z.B. Herthateich und Rehteich) im Regenschatten des Harzes. Davon sind jedoch nur noch Restbestände erhalten. Heute überwiegen zu 60 Prozent Kiefern und Eichen (28 Prozent). Auf Buche, Birke, Linde, Ahorn und Esche verteilt sich der Rest. Zwei Drittel des Baumbestands sind älter als 80 Jahre. Diese Entwicklung war einer jahrzehntelangen intensiven, schnellen und umfassenden Holzgewinnung seit etwa 1850 geschuldet. Dieser Prozess scheint erneut Oberhand zu gewinnen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sollte die Vegetation der Dölauer Heide eine naturnahere Entwicklung in Richtung eines standorttypischen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwaldes erfahren. Dies ist möglich, wenn die Dölauer Heide immer mehr einer sukzessiven Entwicklung überlassen wird und Bewirtschaftungsmaßnahmen sich immer mehr auf die Freihaltung von Wegen und Plätzen sowie der damit verbundenen Gefahrenabwehr beschränken.
Die jüngsten massiven Abholzungen im Ostbereich der Dölauer Heide zwischen Schießhaus und Schwedenweg zeigen jedoch auf, dass die Verantwortlichen und Politik in der Stadt Halle (Saale) auf weitere Zerstörung des Waldbestandes orientieren. Bei den zerstörenden Fällungen entnahm man flächendeckend Waldkiefer, Birke und Eichen. Zurückgeblieben sind einzelne, zum Teil beschädigte Bäume, zerfahrener und verdichteter Waldboden und riesige Stapel an Stämmen sowie teilweise stark ramponierte Wanderwege.
Der AHA bekräftigt daher erneut und mit Nachdruck, dass die fortgesetzten und massiven flächendeckenden und punktuell größeren Abholzungen in der Dölauer Heide für vollkommen ungeeignet erscheinen, um eine Umwandlung des Waldes herbeizuführen. So haben bereits in der Vergangenheit beispielsweise auch Abholzungen im Bereich des Harzklubstiegs sowie südwestlich des Kellerberges zu massiven Störungen des Gehölzbestandes, Beeinträchtigungen der Wege sowie zu Vernichtungen wichtiger Lebensräume von Tieren geführt. In diesem Bereich kommt noch u.a. hinzu, dass hier der nach Anhang II und IV der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besonders geschützte Eremit (Osmoderma eremita) – auch Juchtenkäfer genannt – siedelt. Wegen der geringen Ausbreitungsfähigkeit des Käfers ist ein ständiges Angebot weiterer nachwachsender Brutbäume unterschiedlichen Alters in der Umgebung für eine nachhaltige Sicherung des Vorkommens zwingend notwendig. Diese Notwendigkeit scheint offensichtlich im Gebiet zwischen dem Südrand der Dölauer Heide und dem Harzklubstieg nicht die ausreichende und erforderliche Beachtung zu finden.
Darüber hinaus stellen AHA-Mitglieder immer wieder fest, dass u.a. zahlreiche Stämme in aufgestapelten Holzhaufen Hohlräume aufweisen, welche nunmehr als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten verlorengegangen sind. Mit großer Sorge betrachtet der AHA nunmehr u.a. umfassende Vorbereitungen zu offenbar flächendeckenden und massiven Abholzungen im Bereich ab Südwesten in Angrenzung an das Naturschutzgebiet Lindbusch stattfinden. Neben der Vernichtung von wertvollem Lebens- und Rückzugsraum sowie umfassenden Störungen der Waldstrukturen, behindern diese Arbeiten den sukzessiven standortgerechten Jungaufwuchs. Gerade unter dem Dach größerer lichter Gehölze, wie der Waldkiefer und der Pappel, ist oft eine Junggehölzentwicklung sehr gut möglich. Insbesondere Stiel- und Traubeneichen mögen im Jungstadium einen derartigen halbschattigen Zustand.
Daher sollte nach Meinung des AHA der wirtschaftliche Nutzen der Dölauer Heide sich weg von einer intensiver betriebenen Waldwirtschaft mit Beteiligung an Holzauktionen, hin zu einem sach- und fachkundigen, umwelt- und naturverträglichen sanften Tourismus entwickeln. Daher hat der AHA u.a. der Stadt Halle (Saale) umfassende Vorschläge für eine Neustrukturierung des 1932 entstandenen Naturlehrpfades vorgelegt und zudem angeregt ein neues Wegekonzept zu entwickeln. Der AHA fordert, endlich gemeinsam mit der Bevölkerung der Stadt Halle (Saale) sowie der direkt angrenzenden Saalekreisgemeinde Salzatal und ihren Vereinen, Verbänden und Initiativen die Basis für eine Entwicklung eines naturnaheren, arten- und strukturreichen Wald mit einem natur- und umweltschonenden Tourismus zu schaffen. Dazu gehören zuerst der sofortige und unverzügliche Stopp aller Abholzungen sowie die Erstellung einer aktuellen, fachlich-wissenschaftlichen und zusammenfassenden Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Dölauer Heide.
Auf Grund der eingangs geschilderten geologischen Eingangssituation haben auch der Schutz, der Erhalt und die Betreuung der in den tonigen, wasserundurchlässigen Schichten bestehenden Feuchtgebiete eine sehr wichtige Bedeutung. Während der in der Regel dauerfeuchte Rehteich seine Speisung durch den Langen Berg und den Kellerberg erhält, nimmt der Herthateich das Niederschlagswasser auf. Daher gilt es auf mindestens zwei Dinge zu achten: Erstens sind unbedingt alle Maßnahmen zu beenden bzw. zu unterlassen, welches das Wasser aus der Dölauer Heide abzieht und zweitens, welche eine Schädigung der Tonlinsen verursacht. Dazu gehören Bodenarbeiten aller Art.
Genau das ist offenbar mit Beginn im Januar 2016 mit dem Feuchtgebiet und Weiher am Harzklubstieg geschehen. Einst drangen Abwässer aus dem undichten Rohrsystem der sowjetischen bzw. russischen Streitkräfte in das Feuchtgebiet, so dass optisch starke Eutrophierungen die geruchlichen Wahrnehmungen untermauerten. Bereits im Frühjahr 1988 unternahmen Mitglieder der Umweltgruppe der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und des Arbeitskreises Umweltschutz Halle der Gesellschaft für Natur und Umwelt des Kulturbundes der DDR mehrere Arbeitseinsätzen, um mit Pflegemaßnahmen, Biomasse sowie Müll und somit Nährstoffe und Schadstoffe zu entfernen. Zu dem damaligen Zeitpunkt bestand ein dauerfeuchter Weiher mit einer dazugehörigen Schilf- und Staudenlandschaft. Somit bildet dieser Bereich einen sehr wertvollen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
In den letzten 16 Jahren beobachteten AHA-Mitglieder eine zunehmende Austrocknung, welche keine deutlichen Ursachen erkennen lässt. Zumeist füllt sich die Tonlinse nach längeren und ausgiebigen Niederschlägen und in Folge von Schneeschmelze wieder, um in trockneren Phasen wieder auszutrocknen.
Der AHA befürchtet eine Beschädigung der Tonlinse, was womöglich neben der Verdunstung, einen Abfluss in tiefere Bodenschichten zulässt. Daher ist für den AHA unverständlich, warum nunmehr massive Aushub- und Ausschubarbeiten in dem Feuchtgebiet stattfanden. Gerade die Trockenheit- und Sommerhitzephasen der Jahre 2018 bis 2022 müssen endlich zum Umdenken beitragen. Ferner ist unklar, auf welchem wissenschaftlichen Konzept beruhend, die Arbeiten vom wem veranlasst, genehmigt und durchgeführt worden bzw. werden. Daher fordert der AHA die Stadt Halle (Saale) als Flächeneigentümerin und zuständige untere Umweltbehörde auf, die Arbeiten sofort zu stoppen. Im Anschluss daran gilt es die Auswirkungen der bisherigen Arbeiten zu untersuchen und weitere Maßnahmen zu beraten.
Darüber hinaus gilt es das vertiefte Entwässerungsgrabensystem in der Dölauer Heide weitgehend zu schließen, um Abfluss von dringend vor Ort benötigten Niederschlagswasser nicht nur einzudämmen, sondern weitgehend auszuschließen. Nur so ist die Möglichkeit eines nachhaltigen Schutzes von Fauna und Flora gewährleistet.
Der AHA begrüßt ausdrücklich Wiederbelebungsaktivitäten der einst am 01.10.2002 eingestellten S-Bahnverbindung bis Halle-Dölau. Perspektivisch gilt es eine Wiederherstellung der Bahnstrecke zwischen den Städten Halle (Saale) und Hettstedt sowie eine damit verbundene Anknüpfung an das Schienennetz im Harz und nach Leipzig zu prüfen. Hier sieht der AHA eine umweltfreundlicheres Verkehrsalternative zum Kraftfahrzeug bei der natur- und umweltfreundlichen touristischen Nutzung z.B. der Auen von Wipper, Laweke und Schlenze. Gerade in den von steuerfinanzierten öffentlichen Einrichtungen populistisch und unsachlich geführten Propagandafeldzug für die Bundesautobahn 143 schweigt man zu einer derartigen möglichen Verkehrsalternative.
Die Dölauer Heide benötigt ferner für einen nachhaltigen Schutz, ein umfassenden Biotop- und Grünverbund in das Umland, wozu zum Beispiel das Naturschutzgebiet Brandberge sowie die Auenlandschaften von Saale, Saugraben und Hechtgraben gehören. Somit können sich arten- und strukturreiche, zusammenhängende Landschafts- und Naturräume entwickeln, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten als Lebensräume dienen können.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend geboten derartige Verbindungsräume, welche auch der Kalt- und Frischluftentstehung sowie deren Transportes dienen, nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern noch weiter zu entwickeln.
Mit der Umsetzung des Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“, bei dem auf einer Fläche von ca. 0,8 ha in 6 Mehrfamilienhäusern 39 Mietwohnungen und eine Arztpraxis sowie eine Tiefgarage entstanden sind, ist ein weiterer Verbindungskorridor der Dölauer Heide nach „außen“, ganz konkret zum Hechtgraben, verloren gegangen. Neben der Einschränkung des Austausches von Kalt- und Frischluft, hat der Hechtgraben Aue verloren, welche als Überflutungs- und Entwicklungsraum für Fauna und Flora dienen sollte.
Abgesehen davon, dass eine derartige Wohnbebauung keinesfalls dem Ortsbild von Halle-Dölau entspricht und zudem den Ziel- und Quellverkehr mit Motorisiertem Individualverkehr verstärkten dürfte.
Es ist für den AHA vollkommen unverständlich, dass die GWG Wohnraum in Halle-Neustadt beseitigt hat und darauf orientiert weiteren Wohnraum abzubauen, aber hier neuen Wohnraum aus dem Boden gestampft hat. Zudem sieht der AHA Verquickung von Interessen zwischen dem inzwischen suspendierten Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) sowie des halleschen Stadtrates und der GWG. Immerhin sitzen aktuell Stadträte und saß bis zu seiner Suspendierung im Jahr 2021 Dr. Bernd Wiegand im Aufsichtsrat der GWG.
Insofern ist eine erforderliche unparteiische Wahrnehmung der Funktion der Planungsbehörde durch Halles Stadtrat und Verwaltung ernsthaft zu bezweifeln.
Mit der Beseitigung des denkmalgeschützten Schlafplatzes Heideschlösschen für zahlreiche Fledermäuse begann man vollendete Tatsachen schaffen, welche mit der Abholzung zahlreicher Rosskastanien und Stieleichen ihre Fortsetzung fand und nun mit dem Komplettverbau einen weiteren negativen „Höhepunkt“ gefunden hat.
Der AHA hat es immer aus Gründen des Schutzes von Natur, Umwelt, Landschaft und Ortsbild für dringend geboten gehalten den Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ einzustellen und diese Fläche als Entwicklungsraum der Aue des Hechtgrabens und Verbindungskorridor zur Dölauer Heide zu sichern und zu schützen sowie entwickeln zu lassen.
Der nunmehr umgesetzte Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ ignoriert im Abwägungsbeschluss – vom 25.07.2016 Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ sowie im Satzungsbeschluss vom 18.08.2016 die in den meisten der 582 Stellungnahmen vorgetragenen Bedenken und Hinweise. Dabei beruft man sich u.a. auf eine Stellungnahme zur hydrogeologischen Situation am Standort Heideweg Nr. 2, Halle (Saale) vom 09.02.2016, welche man beispielsweise auf Seite 30 der Stadt Halle (Saale) Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ Abwägung, Anlage 1 vom 21.06.2016 zu einer „gutachterlichen Stellungnahme“ hochstilisiert. Im Übrigen müssten schon allein die Ausführungen des Umweltberichtes des Landschaftsbüros Haselbach vom 27.05.2016 zum Verzicht des Vorhabens führen.
Hier haben Politik und Verwaltung im Verbund und Interessenverquickung als Planungsbehörde und 100%ige Gesellschafterin der GWG Landschaft, Umwelt, Natur sowie dem Grün- und Biotopverbund zum Hechtgraben und dem Umland massiven Schaden zugefügt.
Im zunehmenden Maße beanspruchen Mountainbiker das Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide außerhalb der Wege. Immer wieder finden Beobachtungen statt, wie gerade im Bereich des Waldkaters Aktivisten sogar Unterholz beseitigen um freie Fahrt zu haben. Selbst den Verbindungsweg zwischen Kuhberg und Langer Berg im 52,04 ha großen Naturschutzgebiet „Bischofswiese“ in der Dölauer Heide nutzen Mountainbiker. Der AHA betrachtet dies mit großer Sorge und fordert einen sofortigen Stopp derartiger Schädigungen von Umwelt, Natur und Landschaft.

Der AHA ruft in dem Zusammenhang Interessenten auf, sich selbst umfassend in den Schutz und die Entwicklung der Dölauer Heide einzubringen und in der vom AHA gebildeten Arbeitsgruppe Dölauer Heide/Lindbusch mitzuwirken.
Wer Interesse hat in dieser ehrenamtlichen Arbeitsgruppe mitzuwirken, kann sich an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 10.09.2023

Fotos: Dietmar Hörner

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