Monat: Mai 2023 (Seite 3 von 3)

„Gezähmte Eilende“

Gezähmte Eilende

öffentliche Führung zur aktuellen Ausstellung über die

Flusslandschaft des Jahres“

Die Weiße Elster, Flusslandschaft der Jahre 2020 bis 2023, wurde im Laufe der Jahrhunderte stark von den Menschen in ihrem Verlauf und ihrem Fließcharakter geprägt. Die Ursprünglichkeit des größten Flusssystems Ostthüringens und Westsachsens wurde vor allem in den Jahren der Industrialisierung stark beschnitten. Nichtsdestotrotz hat die Weiße Elster nichts an Attraktivität und ökologisch-wirtschaftlicher Funktionalität im gesamten Vogtland und im Einmündungsgebiet in die Saale eingebüßt.

Um die Anziehungskraft der „Flusslandschaft des Jahres“ für die hier lebende Bevölkerung noch erklärbarer zu machen und auf die offensichtliche Bedrohung des Natur- und Lebensraumes Weiße Elster mitsamt seiner Aue in Ober- und Mittellauf zu fokussieren, laden Naturschutzbund (NABU) und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA e.V.) Regionalgruppe Gera-Zeitz, zu einer einmaligen öffentlichen Führung

am 16. Mai 2023 um 16 Uhr

in das Museum für Naturkunde Gera (MfNG) ein. Besonders freuen sich die ehrenamtlich tätigen Naturschutzvereine über Familien mit Kindern, um auch der jüngeren Generation die Einzigartigkeiten des Ökosystems „Flusslandschaft“ erfahrbar zu machen. Gerade mit Blick auf den „Langen Tag der Natur“ am 10. Juni 2023 in Gera können Interessierten damit bereits tiefere Einblicke in ökologische Zusammenhänge gegeben werden.

Kontakt:

geras.weisse.elster@gmail.com I www.aha-halle.de I Tel. MfNG: 0365/52003

AHA fordert nachhaltigen Schutz des Bodetals

Mit großer Sorge hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits im Rahmen einer Presseerklärung vom 02.10.2011 das Vorhaben der Stadt Thale aufgenommen, Teile aus dem Landschaftsschutzgebiet „Harz und nördliches Harzvorland“ im Landkreis Quedlinburg herauslösen zu wollen, um einen ca. 622 m langen „Baumwipfelpfad Roßtrappe“ im Ergebnis eines vorgezogenen Bebauungsplans durchsetzen zu können. Offenbar ist den Verantwortlichen schon bewusst, dass ein derartiger Pfad das Landschaftsbild stark beeinträchtigt. Ansonsten würde eine Herauslösung aus dem Landschaftsschutzgebiet keinen Sinn ergeben.
Der AHA sieht nach wie vor in solchen Vorhaben einen weiteren Schritt Landschafts- und Naturschutz dem Tourismus unterzuordnen. Insbesondere in einem ökologisch sensiblen Raum, wie einerseits die Steinabbrüche im Bodetal aufzeigen und andrerseits dessen Nähe zum ca. 475 ha großem Naturschutzgebiet „Bodetal“ und nunmehrige 5.773 ha große europäische Schutzgebiet „Bodetal und Laubwälder des Harzrandes bei Thale“ gemäß der Flora-Fauna-Habitat (FFH) der Europäischen Union aufzeigen. Das Bodetal gehört bekanntlich zu den bedeutsamsten, aber auch sensibelsten Naturlandschaften Europas. Dieser arten- und strukturreiche Bestandteil des 157.611 ha großen Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Harz und nördliches Harzvorland“ im Landkreis Harz am Nordrand des Harzes gelegen, bedarf daher eines massiven und räumlich komplexen Schutzes sowie einer entsprechenden Behandlung.
Die Stadt Thale müsste eigentlich wissen, dass es gerade die derartig schöne und interessante Natur und Landschaft ist, welche zahlreiche Touristen anzieht.
Daher gilt es alles zu vermeiden, was Landschaft, Umwelt und Natur in Form von Verbauungen, Vermüllungen und Trittschäden, beeinträchtigen bzw. schädigen könnte.
In dem Zusammenhang hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine generelle und grundsätzliche Überprüfung der touristischen Nutzung dieses Teils des Bodetals für unbedingt notwendig. Nach Auffassung des AHA gilt es eine Lösung zu finden, welche das Primat beim Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz sieht und den Tourismus, welcher ja von der Besonder- und Schönheit des Gebietes profitiert, entsprechend einordnet.
Folgerichtig betrachtete daher der AHA die damalige Bebauungsplanung für den Baumwipfelpfad mit sehr großer Sorge, aber auch mit umfassendem Unverständnis, da derartige Eingriffe immer massive Nachteile für Natur, Landschaft und Umwelt zur Folge haben. Entscheidend ist es, dass keine Eingriffe in dem Schutzgebiet erfolgen, welche die Natur und Landschaft, als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, schädigen, stören oder gar zerstören. Zudem ist nach Meinung des AHA davon auszugehen, dass die Gefahr von Felsabbrüchen, insbesondere nach solchen Wintern sich weiter erhöht. Somit auch die Gefahr für Touristen und weitere Bebauungen.
Der AHA hält in dem Zusammenhang eine Erarbeitung einer aktuellen und umfassenden ökologisch orientierten Tourismuskonzeption für das Bodetal, aber auch für den gesamten Harz für dringend geboten. Eine derartige Konzeption sollte unbedingt darauf basieren, dass der Schutz von Landschaft und Natur einen primären Status eingeräumt bekommt und der Tourismus dem anzupassen ist.

Im Rahmen einer Exkursion am 06.05.2023 galt es im Rahmen einer Exkursion die Bodeaue zwischen den Städten Thale und Quedlinburg in Augenschein zu nehmen.
Im Bereich An der Hütte ist auch diesmal festzustellen gewesen, dass im Bereich der Bode sehr große Flächen versiegelt sind.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist an der Stelle sei darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Nach Auffassung des AHA gilt es unbedingt zu prüfen, inwieweit eine Entsiegelung und Rückbau von versiegelten Flächen im Bereich der Bode möglich sind. Der Vorschlag liegt darin begründet, Lebens- und Rückzugsraum, die Retentionsfläche, den Biotop- und Grünverbund sowie nicht zuletzt Kaltluftentstehungsgebiete und -korridore wieder auszuweiten. In dem Zusammenhang erscheint es sinnvoll zu sein zu prüfen die vorhandene Wehranlage zu beseitigen und entweder durch die Wiederherstellung von Fließraum der Bode zu gewährleisten oder durch eine Sohlgleite zu ersetzen. Derartige Bauwerke behindern die Wanderbewegung von Fischen sowie stören das Landschafts- und Naturbild.
Ähnliche Prüfungen hält der AHA für alle Wehre in der Bode für erforderlich.
Östlich der Friedensbrücke in Thale hatten im Jahr 2019 am Nordufer der Bode Fällarbeiten an Silberweiden stattgefunden, welche keinesfalls notwendig erschienen. An dieser Auffassung hält der AHA weiter fest. Nach immer wieder bekräftigter Auffassung des AHA müssen naturnahe und sukzessive Entwicklungsprozesse Vorrang haben. Im Großen und Ganzen ist das durchaus im engeren Stadtgebiet von Thale gewährleistet. Jedoch bestehen noch zahlreiche Entwicklungsmöglichkeiten.
Besonderen Schutzbedarf ist im Bereich des ca. 198 ha großen Naturschutzgebietes „Teufelsmauer und Bode nordöstlich Thale“ erforderlich. Dieses Naturschutzgebiet beinhaltet das 18 ha große FFH-Gebiet „Teufelsmauer nördlich Thale“ (DE 4232-301, FFH0091) sowie einen Teil des insgesamt ca. 151 ha großen und ca. 104 km langen FFH-Gebietes „Bode und Selke im Harzvorland“ (DE 4133-301, FFH0172).
Nach Auffassung des AHA sind der Schutz und Erhalt des Natur- und Landschaftsraumes Bode und ihre Aue, Teufelsmauer sowie Mühlenberg massiv und umfassend zu schützen und zu erhalten. Die Bode und ihre Aue sind unbedingt aus allen menschlichen Eingriffen herauszuhalten. Bei Neinstedt am 08.05.2021 entdeckte vereinzelte Holzungseingriffe gilt es weiterhin und unbedingt auszuschließen. Im Bereich des Mühlenberges erscheint die Wiederherstellung der Streuobstbestände und eine teilweise bzw. vollständige Erweiterung auf das Feld zur Bodeaue zu prüfen.
In Teilen der Bodeaue zwischen Thale und Quedlinburg bzw. im Bereich zwischen Teufelsmauer und dem Ortsteil Neinstedt der Stadt Thale verbreitet sich verstärkt der Sachalinknöterich. Hier gilt es zum Beispiel durch Zulassung von Frosteinflüssen sowie Mahden und Herausziehen junger Rhizome mit Wurzel per Hand eine ausschließlich mechanische Eindämmung vorzunehmen. Der AHA ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten sein Wissen einzubringen sowie in Absprache mit dem Land Sachsen-Anhalt, dem Landkreis Harz und der Stadt Thale Arbeitseinsätze mit der Bevölkerung zu organisieren und durchzuführen.
In Quedlinburg war festzustellen, dass die Einschätzung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – aus den vergangenen 20 Jahren, dass der Unterlauf des Quarmbaches weiterhin von massiver Begradigung und teilweiser Befestigung von Sohle und Ufer geprägt ist noch immer aufrecht gehalten bleiben muss. Der AHA bekräftigt daher, dass eine Beseitigung von Sohl- und Uferverbauungen sowie eine Beförderung der streckenweisen Neumäandrierung mit Störsteinen und -hölzern vorzunehmen. Der Quarmbach und seine Aue bedürfen einer naturnaheren Entwicklung, um sich arten- und strukturreicher entwickeln zu können sowie eine Stärkung als Biotop- und Grünverbundraum zu erfahren. Dieses Anliegen deckt sich auch mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).
Im Bereich des Brühls und seinem näheren Umfeld begrüßt der AHA weiterhin, dass man die Entwicklung von Wiesen zulässt. In dem Zusammenhang regt der AHA eine naturnahere Entwicklung des ca. 15 ha großen Teils der Bodeaue an. Der AHA hatte zudem am 05.01.2004 einen „Rahmenplan für eine Schulprojektarbeit zum Thema: „Der Brühlpark in Quedlinburg im Blickfeld von Ökologie, Denkmalpflege und Tourismus“ beschlossen, welcher u.a. folgendes Anliegen beinhaltet, Zitat:
Der Brühl bietet ein sehr wertvolles Betätigungsfeld für interessierte Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern gebündelt Themenfelder des Umwelt-, Landschafts- und Naturschutzes, der Denkmalpflege, der Geschichte, der Geografie und Geologie sowie des Tourismus und der Naherholung zu bearbeiten und konzeptionell auszuwerten und entsprechende Ideen zu entwickeln. Dabei gilt es neben den ebengenannten Themenkreisen ein gesundes Heimatbewusstsein herauszubilden und Zusammenhänge zu erfahren und zu erkennen.“, Zitat Ende
Nur eine intakte Landschaft und Natur ist Garant für einen Tourismus, welcher u.a. Einkommen zahlreicher Menschen der Region sichern kann.
Im Anschluss daran ist nach Vorstellung des AHA eine breite öffentliche Diskussion und Beschlussfassung zu den Ergebnissen der Konzeption erforderlich.
Nach Ansicht des AHA ist dieses Thema noch immer sehr aktuell.

Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bestrebt seine Aktivitäten im Raum Thale und Quedlinburg zu verstärken. Dazu möchte der AHA ehrenamtliche Interessenten einbinden, um sich noch besser für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft in der Region einsetzen zu können.
Wer Interesse hat in einer AHA-Regionalgruppe Quedlinburg-Thale mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 07.05.2023

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2023/05/RahmenplanProjektarbeitBruehlQuedlinburgNEU.pdf

Fotos: Andreas Liste

AHA hält Schutz, Erhalt und nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen Halle und Leipzig für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält einen umfassenden Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig für dringend geboten. Aus dem Grund führte der AHA am Samstag, dem 29.04.2023, eine ca. siebenstündige Fahrradexkursion in die Auenlandschaften zwischen Halle (Saale) und Leipzig durch. Die Fahrradexkursion nahm dabei folgende Route:
Entlang des Diemitzer Grabens, der Reide, zum Überlauf des Hufeisensees in die Reide, in den Park von Dieskau, durch die Saale-Elster-Luppe-Aue und entlang des Wallendorfer und des Raßnitzer Sees im Landkreis Saalekreis, durch die Luppeaue bei Schkeuditz, durch die Elster-Luppe-Nahle-Aue in der Stadt Leipzig sowie zum Mündungsbereich der Parthe. Ebenfalls gehörte der Teil der Aue zwischen Weißer Elster und Neuer Luppe im Stadtgebiet von Schkeuditz dazu.
Im Bereich der Kreuzung Delitzscher Straße und der nunmehrigen Osttangente, welche die erste Station der kurz zuvor begonnenen Fahrradexkursion darstellte, vermittelte der AHA den Exkursionsteilnehmern seine Auffassung zur Erweiterung der Osttangente von der Delitzscher Straße über Reideburger Straße, Reideburger Landstraße, Hobergerweg, Berliner Straße bis zur Berliner Chaussee – B 100. Im Falle eines Baus der Osttangente ist von einer weiteren Versiegelung weiterer, bisher offener Ackerflächen, die Zerschneidung des potentiellen Entwicklungsraumes im Bereich des Diemitzer Grabens sowie späteren Mehrbelastung des Raumes mit Lärm, Abgasen und Feinstaub. Das führt zur weiteren Verschlechterung der Umwelt, Natur und Landschaft sowie zur starken Beeinträchtigung der Lebensqualität der hier lebenden Menschen. Das diese Osttangente nicht zur Entlastung der halleschen Innenstadt beitragen soll, entgegen der immer gebetsmühlenartig verkündeten Rechtfertigungsversuche für diese zusätzliche Verkehrstrasse, zeugen u.a. die nicht vorliegenden Konzepte für Verkehrseinschränkungen und die geforderte Beibehaltung der Vierspurigkeit der Merseburger Straße.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – betonte in dem Zusammenhang erneut die Notwendigkeit einer naturnaheren Entwicklung in Halles Osten.
Dazu zählen als räumliche Schwerpunkte die Reide und der Hufeisensee, aber auch u.a. die Nebengewässer Kabelske und Diemitzer Graben.
Im Rahmen einer naturnaheren Entwicklung gilt es erst einmal alle Abwassereinleitungen in die Fließgewässer zu beenden, beidseitig der Uferkanten einen Gewässerschonstreifen von 10 m einzuhalten, landwirtschaftliche Nutzungen zu extensivieren sowie weitere Bebauungen nicht zuzulassen. Neben ihrer standörtlichen Bedeutung gilt es die Fließgewässer als Biotop- und Grünverbundzonen anzusehen und dabei auch u.a. in der Stadt Halle (Saale) das flächenhafte Naturdenkmal Resttümpel Kanena, die Geschützten Landschaftsbestandteile Gehölz bei Büschdorf und Park Sagisdorf sowie im Landkreis Saalekreis den Dieskauer Park einzubeziehen.
Von daher hat der AHA ferner immer wieder angeregt ein Landschaftsschutzgebiet Reidetal in der Stadt Halle (Saale) und im Landkreis Saalekreis einzurichten. Darüber hinaus legte der AHA am 05.10.2010 ein Konzept zur Entwicklung der Kabelske vor, welches auf einer Ursachenforschung zum Hochwasser beruht.
Von daher beobachtet der AHA nicht nur mit Sorge die Bebauungspläne für den Hufeisensee mit Golfplatz, Ausbau der Wasserskianlage, Asphaltierung von Wanderwegen und Schaffung neuer Parkplätze sowie den Weiterbau der Osttangente, sondern ebenfalls die im Bebauungsplan 70.3. angedachte Neubebauung auf einer Fläche von 4,7 bis 5 ha, wo eine Neuverbauung für 42 neue Eigenheime auf einer Bebauungsfläche von 2,1 ha vorgesehen ist. Die bisher ackerbaulich genutzte Schwarzerdefläche grenzt unmittelbar an den Diemitzer Graben und das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf an. Neben der Neuversiegelung wertvollen Ackerbodens, führt dies zur weiteren Einschränkung des Biotop- und Grünverbundraumes entlang der Diemitzer Grabens und im unmittelbaren Bereich des Geschützten Landschaftsbestandteils Gehölz bei Büschdorf. Ferner missachten die Planer die steigenden Grund- und Schichtwasserstände. Selbst die Planungsunterlagen gehen von Grundwasserständen zwischen 1 bis 1,5 m unter der Bodenoberfläche aus. Während Bewohner in Halles Osten über hohe Grundwasserstände klagen, beabsichtigt die Stadt Halle (Saale) eine weitere Bebauung in solchen Gebieten zuzulassen. Hier sieht der AHA neben dem ramponierten Ansehen der halleschen Verantwortlichen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, des Weiteren die geschworene Verpflichtung Schaden von der Stadt Halle (Saale) fernzuhalten bzw. abzuwenden, zum unendlich wiederholten Male verletzt.
Auf Grund der ökologischen und hydrologischen Bedenken fordert der AHA die Bebauungsplanung ersatzlos zu streichen und stattdessen eher etwas gegen die Leerstände von bestehender Bausubstanz zu tun.
Darüber hinaus schlägt der AHA vor, die ackerbaulichen Flächen verstärkt extensiv zu nutzen, Maßnahmen zur Renaturierung des Diemitzer Grabens im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu konzipieren und anzugehen, dem Diemitzer Graben ebenfalls einen Gewässerschonstreifen von beidseitig mindestens 10 m einzuräumen sowie das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf in allen Richtungen Raum für eine sukzessive Ausdehnung um mindestens das doppelte der bisherigen Fläche von 1,2 ha zu geben.
Der AHA erläuterte den Exkursionsteilnehmern seine Ansicht zu den die im Jahr 2019 erfolgten massive Abholzungen am Ostufer des Diemitzer Graben. Dabei vernichtete man mindestens 5 Bäume der Art Bergahorn und mehrere Hundsrosen. Neben der Vernichtung dieses Gehölzbestandes, welcher auch u.a. als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten fungierte, als Beschattung des von Eutrophierung und von häufiger Wasserarmut gekennzeichneten Diemitzer Grabens sowie zur landschaftlichen Auflockerung des eher gehölzarmen Osten Halles beitrug, besteht nun die Gefahr, dass nunmehr Landwirte näher an den Gewässerrand heranpflügen. Daran ändert auch die eingezäunte Anpflanzung am Westufer nichts. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich einig, dass auch hier sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Vernichtung bestehender Gehölzbestände führen und sehen klare Parallelen zu den Massengehölzvernichtungen der Deutschen Bahn im Trothaer Wäldchen. Daher fordert der AHA die Ermittlung und Bestrafung der Verantwortlichen sowie die Zulassung der Sukzession am Ostufer, um eine Wiederherstellung des Gehölzbestandes zu ermöglichen.
Nach einer umfassenden Inaugenscheinnahme der Reide in den halleschen Stadtteilen Reideburg und Büschdorf, suchten die Exkursionsteilnehmer das Gelände am Standort Käthe-Kollwitz-Straße 14 auf, wo der AHA folgende Punkte erläuterte:
Am 14.11.2001 fasste der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) mehrheitlich den Beschluss das Ökologische Schulzentrum in der Käthe-Kollwitz-Straße 14 in Halle-Büschdorf zum 30.11.2001 zu schließen. Das 2,85 ha große Gelände, welches bereits vor dem Jahre 1990 als Schulgarten genutzt wurde, befindet sich im städtischen Eigentum und ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. Im Zusammenhang mit der Schließung des Schulgartens erfolgte die Herauslösung eines Schulgartenteils für die Grundschule Büschdorf.
Ab der Mitte der neunziger Jahre bestand eine Vereinbarung zwischen der Stadt Halle (Saale) und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zur Zusammenarbeit bezogen auf das Ökologische Schulzentrum Halle-Büschdorf. Leider fand keine umfassende Umsetzung der Vereinbarung statt. Überlegungen des nunmehr aufgelösten AHA-Mitgliedsvereins Internationalen Erholungs- und Bildungswerkes e.V. (IEWB) zur Nutzung eines Teils des Geländes für Kinder- und Freizeitarbeit mit gärtnerischer Selbstversorgung in der Freizeit- und Feriengestaltung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, welche auf Grund finanzieller Schwierigkeiten der Eltern nicht verreisen können, blieben bedauerlicherweise in der Anfangsphase stehen.
Einst hatte sogar das Berufliche Bildungswerk e.V. Halle – Saalkreis (BBW) große Teile des früheren Schulgartens von Unrat und Verbauungen beräumt.
Mit den nunmehrigen vom AHA erstellten konzeptionellen Vorschlägen ist vorgesehen teilweise an alten IEWB-Überlegungen anzuknüpfen, aber auch weitergehende Vorstellungen darzulegen. Dabei soll die Lage inmitten des halleschen Stadtteiles Büschdorf besondere Berücksichtigung finden.
Das Gelände des früheren Ökologischen Schulzentrums Halle-Büschdorf stand seit dem 01.12.2001 bis zum Beginn der Bebauung im Jahr 2019 leer.
Jedoch bietet sich das Terrain für eine vielfältige Nutzung in Sachen Bildung, Freizeit, Naherholung, Kultur sowie Umwelt- und Naturschutz an. Hinzu kommt die räumliche Nähe zu Reide und Kabelske und ihren Auen sowie dem Hufeisensee, welche zudem für Exkursionen sehr geeignet ist. Im konkreten Fall ist daher eine Nutzung für alle Altersgruppen möglich bzw. wünschenswert.
Der AHA möchte hier mit seinen Erfahrungen und Kenntnissen sowie mit dem Fundus der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ fachlich-inhaltlich begleitend wirksam werden, während man sich mit der Bildungseinrichtung BBW einig war, dass sie die Trägerschaft übernehmen sollte.
Die von der Mitgliederversammlung des AHA am 05.12.2005 beschlossenen Konzeptionellen Vorschläge zur Entstehung eines „Parks der Generationen“ in Halle-Büschdorf bildeten die Basis für einen umfassenden und längeren Abstimmungsprozess mit dem BBW.
Schließlich übermittelte der AHA mit Schreiben vom 03.10.2006 mit den Konzeptionellen Vorschlägen zur Entstehung eines „Parks der Generationen“ in Halle-Büschdorf vom 05.12.2005 an alle Fraktionen des halleschen Stadtrates und Halles damaliger Oberbürgermeisterin Ingrid Häußler. Leider hat es bis heute Niemand der Damen und Herren für nötig gehalten darauf zu reagieren.
Mit Unverständnis hat der AHA bereits im Jahr 2019 die in Umsetzung befindlichen Pläne des Geschäftsführers der gleichnamigen Baufirma Thomas Siewert aufgenommen auf dem Gelände 40 Einfamilienhäuser zu errichten. Damit ist ein weiteres grünes Kleinod mit verschiedenen Baum- und Straucharten sowie Wiesen- und Staudenflächen von Zerstörung und Versiegelung bedroht. Dieses Gebiet hat sich seit dem Jahr 2001 zu einem sehr wichtigen Leben- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten entwickelt.
Das offenbar der Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) und eine Mehrheit des halleschen Stadtrates dem wohlwollend gegenüberstehen ist für den AHA nicht verwunderlich. Immerhin haben diese gleichen Leute u.a. Teile der Reide und des Hufeisensee für eine bauliche Zerstörung freigegeben.
Im konkreten Fall fordert der AHA die Stadt Halle (Saale) auf, derartige Pläne einzustellen! Der AHA beabsichtigt Aktionen und Maßnahmen zu prüfen, um das grüne Kleinod vor der Zerstörung und Vernichtung eines antiökologischen Bündnisses aus Halles Oberbürgermeister, Mitgliedern des halleschen Stadtrates und eines offenbar raffgierigen und rücksichtslosen Bauunternehmers zu schützen.
Am 4,98 ha großen flächenhaften Naturdenkmal „Resttümpel nördlich Kanena“ stellten die Exkursionsteilnehmer die deutliche Strukturvielfalt, aber auch besorgniserregende Störungen durch Vermüllungen und Feuerstellen fest. Der AHA sieht die dringende Notwendigkeit des verstärkten Schutzes des flächenhaften Naturdenkmals „Resttümpel nördlich Kanena“.
An der Einmündung der Kabelske in die Reide an der Grenze zwischen Halle (Saale) und Saalekreis nahmen die Exkursionsteilnehmer zusätzlichen Befestigungen am Ufer im Bereich der rekonstruierten Brücke in Augenschein.
Der AHA vertritt hier die Position, dass weitere Uferversiegelungen die Gewässerstrukturen schwer schädigen und zudem gegen die Wasserrahmenrichtlinie der EU verstoßen.
Darüber sieht der AHA die Notwendigkeit der Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die nunmehr beräumte Kleingartenanlage südlich der Reideburger Straße des Kabelsketalortsteiles Zwintschöna in der Reideaue aus. Nachdem man nun nach jahrelangen Aufforderungen des AHA offensichtlich richtigerweise eine Komplettberäumung aller ober- und unterirdischen Bebauungen vorgenommen hatte, erfolgte jedoch leider keine wissenschaftliche Betrachtung des Umgangs mit den Gehölzen und Wiesen im Blick auf der Lage in der Reideaue. Daher schlägt der AHA immer wieder vor eine sukzessive Entwicklung zu befördern sowie Feuchtgebiete wiederherzustellen. So besteht die Möglichkeit zur Entwicklung einer naturnaheren Entwicklung der einstigen Sumpf- und Moorlandschaft im Einzugsgebiet der nunmehrigen Reide.
In Halle-Kanena nahmen die Exkursionsteilnehmer das vom starken Verfall geprägte Gelände vom früheren Rittergut in Kanena in Augenschein. Der seit den 1990er Jahren leerstehende Dreiseitenhof mit großen Stallgebäuden, an der nördlichen Seite befindlichen Gutshaus und mit östlich angrenzendem Gesindehaus bedarf schneller und fachgerechter umfassender baulicher Erhaltungsmaßnahmen. Am 24.09.2003 beschloss der hallesche Stadtrat die „Satzung der Stadt Halle (Saale) zur Erhaltung der städtebaulichen Gestalt „Gut Kanena“ (Erhaltungssatzung Nr. 30)“. Zu den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen beinhaltet die Begründung der Satzung folgende Ausführungen, Zitat:

Die Gutsanlage gehörte zum ehemaligen Stadtgut Halle und die Stadt Halle ist seit 1996, nach erfolgter Vermögenszuordnung, wieder Eigentümer des Grundstücks. Die Gutsanlage steht unter Denkmalschutz, eine landwirtschaftliche Nutzung erfolgt nicht mehr.“, Zitat Ende

Der AHA bekräftigt seine Forderung, dass die Stadt Halle (Saale) als Eigentümerin für die Erhaltung dieses bedeutsamen Teils des Stadtteiles Kanena unverzüglich Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Gutshofes Kanena ergreifen muss. Dabei gilt es Aspekte des Schutzes des Denkmales, von Umwelt, Natur und Landschaft zusammenzuführen. So gilt es beispielsweise die baulichen Maßnahmen zum Beispiel so zu gestalten, dass z.B. auch Fledermäuse, Rauch- und Mehlschwalben, Mauersegler, Singvögel sowie Insekten Unterschlupf finden können. Ebenso ist der Erhalt von Grün zu sichern und der Bestand zu erweitern.
Der AHA ist durchaus bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Aktivitäten in der Reideaue daran mitzuwirken.

Im Bereich des Dieskauer Parks und darüber hinaus in der Aue von Weißer Elster und Luppe stellten die Exkursionsteilnehmer sehr umfassende Lärmbelastung durch massiven Luftfrachtverkehr der DHL fest. Nach Auffassung des AHA gilt es diese unzumutbaren Lärmbelastungszustände unverzüglich und ersatzlos zu beenden. Hinsichtlich des umfassenden Luftfrachtverkehrs durch die DHL, welcher flächendeckend die Kernregion zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie darüber hinaus in Mitleidenschaft zieht, lässt sich anhand der schon am Tag deutlich erkennbaren Lärmbelastungen, eine dringende und sofortige Einführung eines Nachtflugverbotes zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ableiten. Der AHA sieht das, trotz anderslautender Sichten z.B. des Bundesverfassungsgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes, des Bundes, des Freistaates Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt, der Städte Halle (Saale) und Leipzig sowie des Flughafenbetreibers und der DHL, als weitere dringliche Aufgabe an, um die Umwelt zu schützen, Lärm sowie Abgase zu senken und somit die hier lebenden Menschen vor weiteren unerträglichen Belastungen zu schützen. Von daher fordert der AHA ebenfalls den Verzicht auf Triebwerktests im Freien.
Aus der Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führen bekanntlich Lärmsituationen insbesondere in den Nachtstunden zu einem verstärkten Gesundheitsrisiko. Dies stellte u.a. der 115. Deutscher Ärztetag Nürnberg, 22.05. – 25.05.2012 in seiner Beschlussfassung unter TOP VI Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer auf den Seiten 353 und 355 eindeutig fest.
Seitdem sind fast vier Jahre vergangen und man hat immer noch nicht die notwendigen Konsequenzen daraus gezogen.
Darüber hinaus sei auf das Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes FuE-Vorhaben Förderkennzeichen 205 51 100 vom November 2006 „Beeinträchtigung durch Fluglärm: Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigungen“ verwiesen, welche weiterhin besorgniserregend die Gesundheitsprobleme durch Fluglärm thematisiert.
Im Dieskauer Park diskutierten die Exkursionsteilnehmer um die weitere Entwicklung des sehr wertvollen Natur-, Landschafts- und Kulturraumes im Spannungsfeld zwischen Natur- und Denkmalschutz und damit verbundener Forst- und Bauarbeiten. Dabei bekräftigte der AHA seine Vorstellungen, dass sehr schützenswerte Biotope und Landschaftsräume wie die Reideaue, die Bruchwaldgebiete, der Gehölz- und Röhrichtbestand sowie die Saum- und Randbereiche eines umfassenden Schutzes bedürfen und somit weitere Eingriffe auszuschließen. Bei aller Notwendigkeit und damit verbundenen Verständnis zur Entwicklung des Parks nach alten Plänen, dürfen die jahrzehntelangen Entwicklungen von Natur und Landschaft nicht unberücksichtigt bleiben. Ferner sind sämtliche Planungen von Bauten im Bereich des Dieskauer Parkes auszuschließen. Ferner regt der AHA an, die Wiesen unregelmäßig und partiell zu mähen, um Blühpflanzen das Blühen und Aussamen zu ermöglichen. Zudem dienen bekanntlich Blüten als sehr wichtige Nahrungsgrundlage zahlreicher Insektenarten. Außerdem verringert sich die Austrockung der Flächen, was angesichts der Zunahme der Niederschlagsarmut und extrem heißer Sommer immer mehr an Bedeutung gewinnt. Immerhin dient der Dieskauer Park zudem als Landschaftsschutzgebiet mit Naturdenkmalen und schützenswerten Biotopen ausgestattet, als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, als Biotop- und Grünverbundraum entlang der Reide und ihrer Nebengewässer zwischen den weitgehend ausgeräumten Landschaften in Halles Osten und angrenzenden Bereichen des Saalekreises, dem Hufeisensee, dem Osendorfer See mit angrenzender Kippenlandschaften sowie der Elster-Luppe-Aue.
Bereits die am 09.12.2015 eröffnete 123 km lange und 2,8 Millionen Euro teure ICE-Neubaustrecke Erfurt-Leipzig/Halle lässt noch deutlicher als einst vorgestellt erkennen, welche Zerschneidung u.a. der Saale-Elster-Luppe momentan stattfindet und somit Zementierung erfährt.
Das erste entscheidende Ergebnis zeigte sich am 09.12.2015 – eine 8,5 km lange, auf 216 Pfeilern aufgeständerte Brücke, wovon ein 2,1 km langer Abzweig nach Halle (Saale) existiert, Flächendeckende Stilllegungen von zahlreichen Nebenstrecken der Bahn, keine Verringerung von Auto- und Flugverkehr sowie jährliche Fahrpreiserhöhungen bei der DB. Im konkreten Fall führt die erst einmal angekündigte verkürzte Fahrzeit zwischen Erfurt und Halle (Saale) von etwa einer Stunde und 20 Minuten um 45 Minuten auf 35 Minuten zu einer Preiserhöhung von 22,10 um 8,90 auf 31,00 Euro. Das ist eine Preissteigerung um ca. 40,29 %.
Für den AHA stellt der nunmehr ca. 30jährige Planungs- und Bauprozess ein Beispiel von verfehlter Umwelt,- Verkehrs-, Planungs- und Finanzpolitik dar. Eine Ignoranz der massiv vorgetragenen, fachlich und wissenschaftlich begründeten Einwendungen und Hinweise zeugen zudem von massiven Demokratiedefiziten in Deutschland.
Der AHA fordert hier massive und ehrliche Veränderungen ein.
Zwischen den Schkopauer Ortschaften Döllnitz und Lochau nahmen die Exkursionsteilnehmer den errichteten Supermarkt in Augenschein. Dabei sei darauf hingewiesen, dass nach Auffassung des AHA die Gesamtfläche eher einer extensiven Nutzung bzw. Entwicklung in Angrenzung zur Aue der Weißen Elster bedarf. Dies ist notwendig, um in Interesse einer besseren Umwelt und in direkter Angrenzung des Überflutungsgebietes der Weißen Elster, um eine Entwicklung von arten- und strukturreichem Dauergrünland, gekoppelt mit sukzessiv entwickelten Gehölzbeständen zu ermöglichen.
In der Ortschaft Lochau der Gemeinde Schkopau erinnerte der AHA an die Beratung vom 02.05.2021, welche auf Einladung des Ortsbürgermeisters Mathias Wild stattfand und die Themen Schutz, Entwicklung und Erhalt der Auenlandschaft der Weißen Elster sowie Umgang mit dem Hochwasser beinhaltete.
Der Einladung waren u.a. der Bürgermeister der Gemeinde Schkopau Torsten Ringling und der Ortsbürgermeister der Ortschaft Luppenau der Gemeinde Schkopau Steffen Wilhelm sowie eine Vertreterin des Naturschutzbundes Deutschland, Regionalverband Merseburg-Querfurt sowie Vertreter von AHA und seines Mitgliedsvereins IG Nachtflugverbot Halle/Leipzig e.V. gefolgt.
Bei verständigte man sich grundsätzlich darauf, dass fortgesetzte Flächenversiegelungen, eine Fortsetzung einer landwirtschaftlichen Nutzung der Böden mit humuszehrenden Monokulturen wie Raps und Mais sowie ein weiteres flächendeckendes und punktuelles Absterben von Wäldern schneller zu Hochwassersituationen führen.
An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Ferner bekräftigten die Anwesenden die Notwendigkeit der Rückgabe von ausgedeichten Altauen an das Flusssystem der Weißen Elster/Luppe, der wissenschaftlichen Untersuchung zur möglichen Wiederanbindung von Altverläufen sowie eine länderübergreifende Koordination aller diesbezüglichen Aktivitäten. Die Anwesenden verständigten sich darauf in Absprache mit ihren jeweiligen Gremien gemeinsam bzw. in gegenseitiger Absprache das Gespräch mit den Verantwortlichen von Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Saalkreises zu suchen sowie im ständigen Kontakt und Austausch zu bleiben.
Im Anschluss daran nahmen u.a. AHA-Mitglieder eine mit Erde abgedeckte Mülldeponie im Altverlauf der Weißen Elster zwischen Wohngebiet Neue Straße und Deich der begradigten Weißen Elster in Augenschein. Dabei konnte man von Wildschweinen freigewühlten Müll und Unrat erkennen. Offensichtlich nimmt die Müllkippe in dem Bereich die Hälfte des Altverlaufes der Weißen Elster ein und besitzt garantiert direkten Wasserkontakt. Angesichts der Tatsache, dass der Inhalt der Mülldeponie unbekannt ist und akute Gefahr für Umwelt und Gesundheit für Mensch, Tier, Pflanzen, Wasser und Luft besteht sowie eine räumliche Behinderung des Teils der Weißen Elster existiert, hält der AHA eine sofortige und vollständige Beseitigung dieser gefährlichen Altlast für dringend geboten.
Bisher sind leider keine bedeutsamen Fortschritte erkennbar. Das Land Sachsen-Anhalt hält an seinen Poldernplänen fest, obwohl länderübergreifende Deichrückverlegungen zu mehr Rückgabe von Überflutungsraum an die Weiße Elster führen. Verbunden mit Flächenentsiegelungen, naturnaher Entwicklungen von Waldgebieten sowie von arten-, struktur- und kulturreichen Agrarlandschaften sind das nachhaltige Aktivitäten, um das Auftreten plötzlich starker Hochwasser zu verhindern sowie Hochwasser besser in die Aue zu belassen. Dies ist insbesondere nach den Trockenjahren 2018 bis 2022 wichtig, um Wasserdefizite aufzuheben und Stresssituationen für Fauna und Flora zu beenden.
Die nächste Station bildete der einstige, mitten in der Elster-Luppe-Aue gelegene Tagebau Merseburg – Ost, wo am 01.09.1971 der Aufschluss begann, bei einem 3 bis 6-prozentigen Anteil an Natriumchlorid an der aschefreien Substanz den einzigen Salzkohle-Tagebau der DDR darstellte und einen flächenmäßigen Gesamtumfang 13 km² aufweist. Im Vorfeld der Tagebauerschließung erfolgten in den 50er und 60er Jahren massive Umverlegungen der Weißen Elster, welche bereits zu nachhaltigen Störungen bzw. Zerstörungen der Elster-Luppe-Aue hervorriefen. Der Tagebau stellte am 30.04.1991 seine Kohleförderung ein. Der 1992 von der Lausitzer- und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) verabschiedete und 1993 behördlich bestätigte Betriebsabschlussplan, die Hauptsanierungsleistungen im Zeitraum der Jahre 1991 bis 2000 sowie die Flutungen mit Wasser der Weißen Elster in den Jahren 1998 bis 2000 konnten keine schlüssigen antworten hinsichtlich der voranschreitenden Versalzung und Versauerung des Wassers geben. Somit wechselt die Gefahr von bisheriger Austrocknung der Elster-Luppe-Aue hin zur möglichen Versalzung und Versauerung ganzer Auenbereiche mit negativen Auswirkungen z.B. auf Umwelt, Natur und Landschaft, Gewinnung von Trink- und Brauchwasser sowie von Bausubstanz in den Auenortschaften. Abgesehen davon, dass die Auswirkungen bis weit in die Saaleaue hineinwirken können. Der AHA fordert seit Jahrzehnten de Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Konzeption für Maßnahmen ein und die Ergebnisse öffentlich zu beraten und dann nach dem Abstimmungsprozess festzulegen und umzusetzen.
Hinsichtlich der landwirtschaftlich genutzten Flächen legt der AHA immer wieder die Ausgangslage und möglicher Entwicklungswege dar. Während zu DDR-Zeiten bis 25 verschiedene Ackerkulturen auf den Feldern standen, hat sich die Vielfalt auf 6 – 7 Kulturen verarmt. Während einst im Rahmen der Fruchtfolge auch Humusmehrer wie Luzerne, Phacelia und Klee-Gras-Gemische zur Verbesserung der Bodenstruktur beitrugen, dazu noch idealen Lebens- und Nahrungsraum für zahlreiche Tiere boten, prägen heute hohe, undurchdringliche, humuszehrende Kulturen wie Mais und Raps das Bild der Agrarräume. Es folgt Humusabbau, geringere Wasserdurchlässigkeit mit einhergehender Bodenverdichtung. Auf Grund des von Monokulturen veranlassten und beförderten Abbaus der Artenvielfalt auf der Fläche, Rückgangs des Humusbestandes mit einhergehender Minderung des Puffervermögens, Wasserdurchlässigkeit und Bodenverdichtung, versucht man mit verstärkten mineralischen Düngemittelgaben und Ausbringen von Pestiziden das gestörte Gleichgewicht auf den Flächen auszugleichen. Angesichts der immer mehr zunehmenden, klimatisch bedingten Starkniederschläge und der verminderten geringeren Wasseraufnahmefähigkeit der Böden, fließt das Wasser oberflächlich ab und erodiert dabei den häufig stark mit Nährstoffen und Pestiziden angereicherten Boden. Neben der Tatsache, dass somit eine Ursache von Hochwasser benannt ist, führt dies zur zunehmenden Verschlammung und Eutrophierung von Gewässern. Jedoch in Trockenphasen sorgen Winderosion sowie Abdrift von Düngemitteln und Pestiziden für eine ähnliche Wirkung. Häufig fehlende Gewässerschonstreifen verstärken und befördern diesen Prozess.
Nach Auffassung des AHA gilt es daher, alles zu unternehmen, die Vielfalt der Anbaustruktur und somit die Fruchtfolge zu verbessern, Gewässerschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m zu belassen sowie den Gehölzbestand mit krautigen Saumstreifen sukzessiv oder pflanzend zu erweitern.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend nötig sich verstärkt für den Schutz und Erhalt von Auenlandschaften einzusetzen. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine diesbezüglichen Aktivitäten auch in den Auenlandschaften von Leipzig und Umgebung verstärken.
In dem Zusammenhang mit dem Schlobachshof in der Gemarkung Gundorf, Stadt Leipzig erinnerte der AHA an dessen nun abgeschlossenen Zwangsversteigerung. Dabei ging man von einem Verkehrswert von ca. einer Millionen Euro aus. Das insgesamt ca. 13,64 ha große Grundstück teilt sich in drei Teilgrundstücke auf, wovon ca. 13,19 ha landwirtschaftlicher Nutzung unterliegen und mit verschiedenen Gebäuden bebaut sind sowie sich auf ca. 0,45 ha Wald befindet. Bezeichnend ist dabei auch der Bestand von vier Streuobstwiesen, welche sich bisher weitgehend in einem guten Zustand befand und nunmehr aber umfassender Pflegearbeiten bedarf. Ferner sind deutliche Anzeichen von Absterben von Obstbäumen zu erkennen und haben die Baumlücken an Umfang hinzugewonnen. Daher halten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer umfassende Nachpflanzungen von Obstgehölzen erforderlich. Ferner scheint es sinnvoll zu sein zu prüfen, ob es bereits eine Erfassung der Obstsorten gibt und wenn keine derartigen Angaben existieren, unverzüglich eine Obstsortenerfassung zu veranlassen. Der AHA erklärte sich schon mehrfach grundsätzlich bereit, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten am Schutz, am Erhalt und an der Entwicklung der Elster-Luppe-Aue im Schlobachshof mit seinen wertvollen Gehölz-, Streuobstwiesen- und Wiesenbeständen mitzuwirken.
Der Grundsatzbeschluss des Stadtrates von Leipzig vom 19.05.2022 „Nachnutzung Schlobachshof als „Informationszentrum Auenlandschaft“, welcher auf der Beschlussvorlage-Nr. VI-DS-02709-DS-01 beruht und eine einstimme Zustimmung bei neun Enthaltungen erhielt, ignoriert leider u.a. die langjährig vorgetragenen Vorschläge des AHA. Trotzdem bietet der gemeinnützige und ehrenamtliche AHA seine Mitarbeit zur Entwicklung des Gebietes an.
Das Gesamtgebiet ist Bestandteil der Elster-Luppe-Aue, gehört zum ca. 3.800 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwaldes“ sowie zum Europäischen Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ist Teil des Flora-Fauna-Habitat-Gebietes „Leipziger Auensystem“ und grenzt mit dem Verlauf der Luppe im Nordwesten an die Stadt Schkeuditz.
Nördlich und Nordöstlich schließt sich das insgesamt 589 ha große Naturschutzgebiet „Luppeaue“ an, wovon der Teil im Stadtgebiet von Leipzig ca. 32 ha umfasst. Ferner folgt in östlicher Richtung das zweiteilige, 270 ha große Naturschutzgebiet „Burgaue“. In südöstlicher Richtung ist zudem als bedeutsames Schutzgebiet das Flächennaturdenkmal „Gundorfer Lache“ zu nennen.
Die letzten Hochwasser in den Jahren 2011 und 2013 haben das Gesamtgebiet nachhaltig beeinflusst und verdeutlicht, dass ein anderer Umgang mit Hochwasser dringend erforderlich ist. Dazu zählen Deichrückverlegungen, um so Altauen dem Flusssystem von Weißer Elster und Luppe wieder zur Verfügung zu stellen.
All diese Gesichtspunkte gilt es bei der Planung und Gestaltung der Zukunft des Schlobachshofs zu berücksichtigen.
Nach Auffassung des AHA bedarf es nunmehr bzw. noch immer einer umfassenden wissenschaftlichen Nutzungs-, Schutz-, Entwicklungs- und Finanzierungskonzeption für Leipzigs Schlobachshof, um ggf. all den genannten Aspekten Rechnung tragen zu können.
Der AHA ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Erstellung einer umfassenden wissenschaftlichen Nutzungs-, Schutz-, Entwicklungs- und Finanzierungskonzeption für Leipzigs Schlobachshof sowie insgesamt an der Prüfung und Erarbeitung einer aktuellen und nachhaltigen Auenschutz-, Hoch- und Grundwasserkonzeption für die gesamte Aue in der Stadt Leipzig mitzuwirken.
Selbstverständlich ist das Thema Hochwasser angesichts der jüngsten Hochwasserereignisse in den Jahren 2011 und 2013 sowie der immer weiter dicht an den Ufern von Weißer Elster, Luppe und Nahle stehenden und teilweise stark befestigten Deich auf der Tagesordnung fachlich und räumlich umfassender zu betrachten. Ebenso die rasant im Freistaat Sachsen zunehmenden Abholzungen, welche bereits an der Landesgrenze beginnen, sich beispielsweise massiv im Naturschutzgebiet Burgaue, welches zudem ebenfalls nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt ist, ausgebreitet haben und ebenso massiv in den Auenwäldern in Leipzigs Süden ihre Fortsetzung gefunden haben. Im Rahmen dieser Fahrradexkursion mussten die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Entsetzen eine flächendeckende Ausweitung der massiven Abholzungen in den Auenwäldern der Elster-Luppe-Aue feststellen. In den Städten Schkeuditz und Leipzig schreckte man auch vor Naturschutzgebieten zurück, welche zumeist auch ein Status als europäisches Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie darstellt. Mit diesen verstärkten Abholzungen haben die Verantwortlichen zur weiteren Schädigung bzw. Zerstörung der klassischen Auenwaldstrukturen geführt. Dazu zählt neben den Massenabholzungen auch das Zerfahren des Auenbodens mit schwerer Räumtechnik. Den Abholzungen fielen insbesondere Stieleiche und Gemeine Esche zum Opfer, was eine wirtschaftliche Verwertung vermuten lässt. In Folge der entstandenen Lichtungen haben Spitz- und Bergahorn beste Entwicklungsbedingungen. Im Gegensatz dazu haben an derartigen Standorten zaghafte sukzessive Verjüngungsversuche der Stieleiche ihr jähes Ende gefunden. Der AHA erläuterte den die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die jahrelangen, bisher erfolglosen Bemühungen dieses rein forstwirtschaftlich geprägte, zerstörerische Vorgehen mit den Verantwortlichen zu beraten, um ein Umdenken zu erwirken. Schautafeln beispielsweise im NSG Burgaue zeigen auf, welche verheerende „Bewirtschaftungsformen“ man bereits umgesetzt hatte und noch plant. Auf Grund dieser Informationen ergehen seitens der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Aufforderung an die zuständige Staatsanwaltschaft, nunmehr die strafrechtliche Relevanz der brutalen Zerstörungen in den Auenwäldern der Städte Schkeuditz und Leipzig zu prüfen und ggf. zur Anklage zu bringen.
Der AHA hält weiter und verstärkt an seinen Forderungen fest, dass endlich eine ökologisch-nachhaltiges Hochwasserkonzeption für das Flussgebiet der Weißen Elster entsteht, welches mit den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie dem Land Sachsen-Anhalt abzustimmen ist. Darin sollte nach Auffassung des AHA enthalten sein, generell weitere neue Verbauungen und Versiegelungen – insbesondere in der Aue – auszuschließen und Rückbaumaßnahmen zu prüfen; sich für eine vielfältigere, ökologisch orientierte Landwirtschaft einzusetzen; Fließgewässer von Querbauwerken, Sohl- und Uferbefestigungen zu befreien, zu renaturieren und mindestens eine naturnahe Gewässerentwicklungen mit Uferschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m Breite zuzulassen und zu befördern; Umfassende Deichrückverlegungen vorzunehmen und somit von den Fließgewässern getrennte Auenwälder – z.B. in der Elster-Pleiße-Aue im Süden Leipzigs und die Burgaue – wieder anzuschließen und somit Überflutungsraum zurückzugeben. Als Ausgangspunkt sei sich in dem Zusammenhang folgende Situation vor Augen geführt, welche u.a. Hans-Dieter Kasparidus vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung im Rahmen des 5. Leipziger Auensymposiums am 16.04.2011 darlegte. Er bezifferte die Auenfläche mit 4.563 ha. Weiter führte er aus, dass davon 3.934 ha Altaue sowie 524 ha rezente Aue und 105 ha Fläche Fluss umfassen. Prozentual bedeutet dies, dass 86,22 % zwar morphologisch Aue sind, aber in der Regel durch Deiche abgetrennt, keine Überflutung mehr erfahren sowie nur 13,78 % einer Überflutung zur Verfügung stehen.
Eng damit gekoppelt gilt es intensiv zu prüfen, inwieweit die einst abgeschnittenen und im Rahmen der Umverlegungen und Begradigungen von Weißer Elster und Luppe auch teilweise verschütteten, sehr vielfältigen und struktureichen alten Flussverläufe wiederherzustellen möglich ist. Nach Auffassung der die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer könnte dies perspektivisch auch zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung und Beseitigung der kanalisierten Fließbereiche von Weißer Elster und Luppe führen.
Beispielsweise beabsichtigt offenbar die Stadt Leipzig mit dem nunmehrigen Neubau des Nahleauslassbauwerkes den verheerenden Weg des alleinigen wasserbaulich-technischen Umganges mit Hochwasser, welcher eindeutig vorrangig auf den Neu- und Ausbau von Deichen, die Degradierung von Auen zu Poldern und eben den Neubau dieses Nahleauslassbauwerkes orientiert, fortzusetzen bzw. zu intensivieren.
Der AHA schlägt immer wieder alternativ vor, die nunmehrigen Einbauten zu beseitigen und die Öffnung des Deiches an der Stelle beizubehalten. Dies wäre der erste Schritt in die richtige Richtung.
Im Bereich der Einmündung der Parthe in die Weiße Elster, wo die Exkursion mit dem Fahrrad endete, war weiterhin deutlich zu erkennen, dass Gartennutzer weiterhin ungehindert ihren Garten in den Fließraum der Parthe hinein erweitern können. Hier ist unbedingt Abhilfe zu schaffen. Ebenso gilt es Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit der kleingärtnerisch belegte Überflutungsraum von Weißer Elster und Parthe, eine schrittweise Freiräumung erfahren kann.
Zusammengefasst sei festgestellt, dass die Fahrradexkursion klar die Bedeutung und Schutzwürdigkeit der Auenlandschaften von Reide, Weißer Elster, Luppe, Nahle und Parthe verdeutlichte. Ferner zeigte sie aber auch die Bedrohungspotenziale auf, wozu Verbauungen, Fluglärm und Raubbau durch ungehemmte Abholzungen in den Auenwäldern der Städte Leipzig und Schkeuditz gehören. In dem Zusammenhang erfolgte seitens des AHA eine umfassende Erläuterung eigener Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung dieser bedeutsamen sowie arten- und strukturreichen Auenlandschaften.
Ebenso bekräftigt der AHA den Gedanken der Ausweisung eines UNESCO-Weltkulturerbes in der Elster-Luppe-Aue weiter zu unterstützen und wirbt für eine Mitarbeit in einer diesbezüglichen ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe.
Darüber hinaus zeigte der AHA Möglichkeiten zur Mitwirkung auf und stellte in dem Zusammenhang seinen Mitgliedsverein IG Nachtflugverbot Halle/Leipzig e.V. sowie die Regionalgruppe Leipzig und Umland, die Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ sowie die Arbeitsgruppen Reide und Saale-Elster-Luppe-Aue vor.
Wer Interesse hat im AHA mitzuwirken, kann sich an folgende Kontakte wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461-8219825 oder
Tel.: 0157-83542790

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

Tel.: 0176/84001924
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.05.2023

Fotos: Andreas Liste

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