Monat: September 2021 (Seite 3 von 4)

AHA hält Schutz der Elbe zwischen Děčín und Dresden für dringend geboten!

Die Elbe, mit 1.091 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 148.000 Quadratkilometern. Auf Grund der Tatsache, dass die Elbe nicht in einen anderen Fluss, sondern ins Meer – Nordsee – mündet und eine gewisse Größe hat, gilt sie als Strom.
Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen.
Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäische Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen. Andrerseits gibt es immer wieder Ausbaupläne und -aktivitäten, wozu die Uferschotterungen und Buhnenertüchtigungen gehören. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. verurteilt daher das im Juli 2021 geschlossene „Abkommen zwischen

der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die Unterhaltung und Entwicklung der internationalen Binnenwasserstraße Elbe“. In diesem entgegen jeglicher ökologischer Vernunft geprägten Abkommen sind im „Artikel 3 Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Tschechischen Republik“ unter den Absätzen 2 und 3 folgende Festlegung enthalten, Zitat:

(2) Die Regierung der Tschechischen Republik erhält im Abschnitt zwischen Ústí nad Labem und Týnec nad Labem die bestehenden Wasserstraßenparameter mit einer Fahrrinnentiefe von 230 cm aufrecht.

(3) Die Regierung der Tschechischen Republik wird im Abschnitt zwischen Týnec nad Labem und Pardubice Maßnahmen mit dem Ziel durchführen, eine Fahrrinnentiefe von 230 cm bis zum Zielhafen in Pardubice zu ermöglichen.“, Zitat Ende

Dazu plant die tschechische Regierung schon seit Jahren in Děčín eine Staustufe zu bauen. Diese unverantwortlichen und sehr umstrittenen Planungen erhalten nun mit dem von den beiden Verkehrsministern Karel Havlíček (parteilos) und Andreas Scheuer (CSU) unterzeichneten Regierungsabkommen bilaterale Rückendeckung.

Aber auch die Bundesrepublik möchte nicht nachstehen in der Bedrohung der Elbe. So ist im „Artikel 4 Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland von der deutsch-tschechischen Grenze bis zum Rückstaubereich Wehr Geesthacht“ unter Absatz 2 geregelt, Zitat:

(2) Derzeitiges Unterhaltungsziel auf der internationalen Binnenwasserstraße Elbe ist eine Fahrrinnentiefe von 140 cm unter dem aktuellen Bezugswasserstand (GlW 2010) bei variabler Fahrrinnenbreite.“, Zitat Ende

Laut „Artikel 1 Gegenstand des Abkommens“, Absatz 2 ist zum Zeitraum der Umsetzung folgendes vereinbart, Zitat:

(2) Das Ziel ist es, die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Bedingungen und Maßnahmen möglichst bis 2030 zu schaffen.“, Zitat Ende

https://www.gesamtkonzept-elbe.bund.de/Webs/GkElbe/DE/Presse/20210723_DeutschTschechischesAbkommen.html

Solche Abkommen zu schließen zeugt von der vollständigen Ignoranz der Regierungen beider Länder zu den Schutz- und Erhaltungsnotwendigkeiten der Elbe und ihrer Aue sowie der immer weiter zunehmenden Trockenheit und Sommerhitzesituationen.
Dabei muss doch den Verantwortlichen in der Politik Deutschlands und Tschechiens bewusst sein, dass das Aufstauen von Elbwasser bzw. die Eintiefung des Fließgewässers mehr Wasser in der Elbe zur Folge hat. Neben der Zerstörung von Auen- und Flusslandschaften und der dazugehörigen Natur durch bauliche Aktivitäten, ist mit massivem Entzug von Grund- und Schichtwasser aus den Auen zu rechnen. Die ohnehin unter den Trockenstress leidende Natur nimmt dabei immer mehr Schaden. Nicht nur das Absterben von Gehölzen ist die Folge, sondern auch das Austrocknen von dauerhaften und temporären Feuchtgebieten mit ihrer sehr hohen Arten- und Strukturvielfalt ist zu befürchten. Außerdem ist eine Nutzung zur Wassergewinnung für Anliegerortschaften und für die Landwirtschaft noch weniger möglich.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. die Parlamente der BRD und der Tschechischen Republik auf das Abkommen und damit verbundene Pläne sofort und unwiderruflich zu stoppen.
In dem Zusammenhang ruft der AHA zum vielfältigen und umfassenden Widerstand aus der Gesellschaft in beiden Ländern auf.
Bei all der notwendigen und dringenden Betrachtung der Gefahren in der Zukunft haben bereits bisherige und noch laufende wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, einem der Umwelt, der Natur und der Landschaft angepassten Tourismus sowie eines ordnungs- und zeitgemäßen Umgang mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des AHA umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich nunmehr seit mehreren Jahrzehnten länderübergreifend für den Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften.

Unter dem Gesichtspunkt fand am 11.09.2021 eine ca. achtstündige Fahrradexkursion zwischen Děčín und Dresden statt. Dieser ca. 68,00 km lange Abschnitt der Elbe, welcher das ca. 700,00 km² große Elbsandsteingebirge, welches Höhen bis 723,00 m erreichen kann, durchquert, gehört zu den bedeutsamsten Landschaften in Deutschland und Tschechien. Das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik aufgeteilte, vorrangig aus Sandstein geprägte Mittelgebirge hat umgangssprachlich auf deutscher Seite den Namen „Sächsische Schweiz“ und auf tschechischer Seite den Namen „České Švýcarsko“ (Böhmische Schweiz). Häufiger ist nunmehr der Begriff „Sächsisch-Böhmische Schweiz“ = „Českosaské Švýcarsko“ prägend.
Diese Vielfalt an Landschaft und Struktur von Umwelt, Natur und Landschaft bietet vielen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum sowie bietet Menschen umfassenden Erholungsraum. Vielerorts sind standortgerechte Wiesen- und Waldstrukturen zu erkennen, welche umfassende Räume zu naturnaheren Entwicklungen und damit verbunden eines umfassenden Schutzes bedürfen. In den Hanglagen des Gebirges sind deutlich Folgen der Trocken- und Sommerhitzejahre 2018 bis 2020 erkennbar.
Die anwesenden Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mussten jedoch, sowohl auf tschechischer, als auch auf deutscher Seite feststellen, dass die baulichen Eingriffe für Verkehrstrassen und Touristen auf der gesamten Strecke zwischen Děčín und Dresden besorgniserregenden Umfang angenommen hat. Dazu zählen insbesondere Parkplätze und ausgedehnte Schiffs- und Bootsanlegeanlagen insbesondere in den Städten und Ortschaften Děčín, Bad Schandau, Königsstein, Rathen, Stadt Wehlen, Pirna, Heidenau und Dresden. Neben dem deutlich nachteiligen Erscheinungsbild in Natur und Landschaft haben diese Eingriffe zu massiven Schädigungen in der Elbaue geführt. Somit erfolgten Einschränkungen von ohnehin knappen Retentionsflächen sowie Flächeninspruchnahmen zu Ungunsten von Natur und Landschaften.
Hier ist ein massives Umdenken erforderlich.
Darüber hinaus sind im Abschnitt zwischen Děčín und Pirna zum Beispiel bei der Kamenice, beim Mühlgrundbach, beim Krippenbach, bei der Biela und beim Struppenbach mehr oder minder deutliche Ausbaumaßnahmen sowie Sohl- und Uferbefestigungen erkennbar. Erfreulicherweise besitzen diese Fließgewässer – außer die Kamenice – unverbaute Einmündungsbereiche in die Elbe. Dazu zählt auch der Einmündungsbereich des Lachsbaches. Beim Mühlgrundbach hat man jedoch massiv Steine und Baumaterialreste in seine Einmündung in die Elbe geschoben. Dies gilt es unverzüglich zu entfernen. Ferner ist es dringend geboten auf wissenschaftlicher Grundlage Maßnahmen zur Beseitigung von Begradigungen sowie Sohl- und Uferbefestigungen zu erarbeiten. Diese Fließgewässer fungieren als Nebengewässer der Elbe als sehr bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen sowie Biotopverbundräume in das gebirgige Gebiet.
Ferner bildet die Elbaue in den Städten Pirna und Heidenau mit den Nebenfließgewässern Wesenitz, Gottleuba und Müglitz eine andere, eigene Qualität, da die genannten Nebengewässer strecken- und teilweise, insbesondere im Mündungsbereich naturnahe Abschnitte ausweisen, welche zur Gesamtaufwertung des gesamten Landschafts- und Naturraum beitragen. Jedoch erfordert dies massive Anstrengungen das teilweise vermüllen des Mündungsbereichs der Gottleuba in die Elbe in Pirna zu unterbinden. Nach Vollendung des Umbaus der Brücke über die Gottleuba im Mündungsbereich in die Elbe gilt es nunmehr die Möglichkeit Bauschutt und andere Abfälle aus dem Teil der Aue zu beräumen umzusetzen und somit zudem mehr Raum für Hochwasser und naturnaher Entwicklung zu geben. Ebenso gilt es massive Störungen – z.B. durch Zelten und Befahren mit Autos – im Mündungsbereich der Wesenitz in Pirna – Pratzschwitz unbedingt auszuschließen. Der ebengenannte Landschafts- und Naturraum stellt zum einen eine umfassende Aufwertung der Elbaue sowie zum anderen in Form von Biotop- und Grünverbünden und Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten über die Elbenebenfließgewässer Wesenitz, Gottleuba und Müglitz ökologisch sehr wichtige und sehr wertvolle Verbindungen in das Umland dar, was es nicht nur zu erhalten und zu schützen, sondern über entsprechende Räume noch auszuweiten gilt. Dies kann durch Ausweitung der Gewässerschonstreifen beidseitig auf mindestens 10 m erfolgen, um so die bereits gut vorangeschrittenen Mäandrierungen räumlich zu erweitern und ferner weitere Sukzessionsräume zu schaffen. Dies ist nicht nur in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz wichtig, sondern ermöglicht verbesserte Aufenthaltsräume von Hochwasser.
Im Stadtgebiet von Pirna gilt es – analog der Vereinigten Weißeritz im Stadtgebiet von Dresden – eine wissenschaftliche Konzeption mit dem Ziel zu erstellen, welche Möglichkeiten einer naturnaheren Entwicklung aufzeigt. Als Beispiel kann das direkte Mündungsgebiet in die Elbe dienen. Hier ist unbedingt darauf zu achten, dass illegales Campen unterbleibt. Ferner erscheinen die Gründe für die massiven Fällarbeiten im Mündungsgebiet der Gottleuba in die Elbe nicht erkennbar. Dazu gehört auch die naturnahere Entwicklung des Mündungsbereiches dadurch zu befördern, indem eine Beseitigung von Uferversiegelungen erfolgt.
Mit Unverständnis nahm die Exkursionsgruppe die fortgesetzte Uferbefestigung in Folge von Baumaßnahmen im Mündungsgebiet der Müglitz auf. Hier gilt es analog des Zschonerbaches Naturnähe zu erhalten und zu sichern. Anstatt Möglichkeiten der Beseitigung der restlichen Schwellen wissenschaftlich zu erarbeiten, befestigte man im Bereich der Wanderbrücke weitere Uferbereiche. Das gilt es nach Auffassung der Exkursionsgruppe unverzüglich zurückzubauen, um die ansonsten durchaus sonst gelungene Renaturierung der Müglitz weiter aufzuwerten. Gleiches ist nach Ansicht der Exkursionsgruppe bei der Wiederanbindung des Mühlgrabens an die Müglitz zu prüfen.
Bekanntlich ist Dresden ohne Elbe und ihre Nebengewässer unvorstellbar. Die Elbe durchfließt in einer Länge von ca. 30,00 km das Stadtgebiet und stellt zusammen mit ihrer Aue einen bedeutsamen Landschafts-, Natur- und Kulturraum dar sowie dient als Naherholungsgebiet für Einwohner und Gäste Dresdens. Ebenso ist die Aue als Hochwasserüberflutungsraum unerlässlich. Abgesehen davon benötigen Auen diese Überflutungen, um einer arten- und strukturreichen Fauna und Flora Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum zu bieten. Nicht umsonst zählen Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde.
Alles Gründe, warum – nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) – auch die Elbe und ihre Aue von jeglicher Bebauung freizuhalten ist, wie vom Ansatz her z.B. in der Verordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Elbe in Dresden vom 11. Mai 2000, festgehalten.
Daher betrachtet der AHA mit fortgesetzter Sorge den Fortbestand der Steganlage im südwestlichen Elbverlauf zur nicht betretbaren 10,5 ha großen Pillnitzer Elbinsel als Bestandteil des Naturschutzgebietes Pillnitzer Elbinseln und Gauernitz, des Landschaftsschutzgebietes „Dresdner Elbwiesen und -altarme“ sowie des FFH-Gebietes „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ (EU-Meldenummer DE4545-301) und des gleichnamigen Vogelschutzgebietes (DE4545-452) im europäischen Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Natura 2000. Die offenbar vom Dresdner Segel-Verein Pillnitzer Insel 1928 e.V. genutzte und betriebene Steganlage gehört nicht in so einen sensiblen Teil der Elbaue. Hier gilt es dringend Alternativlösungen zu erarbeiten.
Nach fortgesetzter bzw. unveränderter Ansicht des AHA gehört die Errichtung der 636 m langen Waldschlösschenbrücke seit dem Ende des Jahres 2007 zu den großen Negativmaßnahmen in der Stadt Dresden, was u.a. zur Beeinträchtigung des Landschafts- und Stadtbildes sowie zur räumlichen Einschränkung der Elbaue führt und die Aberkennung des Titels UNESCO-Weltkulturerbes im Jahr 2010 zur Folge hatte. Hinzu kommt, dass laut Medienberichten die ursprünglichen Baukosten in Höhe von 157 Millionen Euro für die nach wie vor klar umstrittene Brücke, auf sich nunmehr aktuell rund 182 Millionen Euro verteuert hatte. Das sich einst ein Elbebiber auf der Brückenbaustelle eingefunden hatte, verdeutlicht zudem zum einen die Bedeutsamkeit dieses Elbabschnittes für diese streng geschützte Tierart und zum anderen, dass es notwendig ist, dass sich die Elbe verstärkt wieder naturnaher entwickeln muss. Das bedeutet im konkreten Fall, dass an den Elbufern eine vermehrte sukzessive Gehölzentwicklung möglich zu sein hat. Somit können sich, neben einer umfassenden Bereicherung an Arten und Strukturen in der Elbaue, Elbebiber ausreichend mit „Baumaterial“ versorgen.
Mit ähnlicher Sorge nimmt der AHA immer wieder den Zustand und die Entwicklung der umfassenden Restbestände einer Streuobstwiese in der Elbaue in der Johannstadt-Nord an der Sächsischen Weinstraße, unweit des Fährgartens Johannstadt in Augenschein. Trotz bereits erfolgter Nachpflanzungen, bedarf der Obstbestand unbedingt einer Pflege sowie weiterer umfassender Nachpflanzungen. In dem Zusammenhang regt der AHA erneut an, dass hier die Betreuung der Streuobstwiese mit Einbindung der Bevölkerung sowie mit Unterstützung bzw. Begleitung wissenschaftlicher Einrichtungen, Schulen, Volkshochschule erfolgen muss.
Der AHA erklärt sich immer wieder ausdrücklich bereit, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Erstellung und Ausgestaltung einer Elbschutzsatzung in den Stadtgebieten von Dresden, Pirna und Heidenau mit den Auswirkungen auf das Umland mitzuwirken. Dazu zählen auch die Möglichkeiten des Schutzes, des Erhaltes und der Weiterentwicklung von Streuobstwiesen, wie z.B. der Streuobstwiese in der Elbaue in Dresden-Johannstadt-Nord.
Alle diese Fakten sind, nach Meinung des AHA, unbedingt in der angedachten Elbschutzsatzung zu verankern. In der Elbschutzsatzung gehören zudem der Schutz und Erhalt der nicht betretbaren 10,5 ha großen Pillnitzer Elbinsel als Bestandteil des Naturschutzgebietes Pillnitzer Elbinseln und Gauernitz, des Landschaftsschutzgebietes „Dresdner Elbwiesen und -altarme“ sowie des FFH-Gebietes „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ (EU-Meldenummer DE4545-301) und des gleichnamigen Vogelschutzgebietes (DE4545-452) im europäischen Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Natura 2000. Ebenso gilt es dort zum Beispiel den Schutz und den Erhalt der Nebengewässer, wie zum Beispiel der Weißeritz, des Zschonerbaches, der Prießnitz und des Lockwitzbaches, angrenzender Naturschutzgebiete – wie die 195 ha großen Elbtalhänge – sowie die kleineren und größeren Fließgewässer und ihrer Täler beiderseits der Elbe zu beinhalten. Nur somit lässt sich der notwendige zusammenhängende Charakter als Biotop- und Grünverbund darstellen und würdigen. Dazu gehört ebenfalls die vielfältig lebensnotwendige Bedeutung als Retentionsflächen, wie das Junihochwasser 2013 wieder einmal deutlich aufzeigte.
Der AHA erklärt sich immer wieder ausdrücklich bereit, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Erstellung und Ausgestaltung einer Elbschutzsatzung in den Stadtgebieten von Dresden, Pirna und Heidenau mit den Auswirkungen auf das Umland mitzuwirken. Dazu zählen auch die Möglichkeiten des Schutzes, des Erhaltes und der Weiterentwicklung von Streuobstwiesen, wie z.B. der Streuobstwiese in der Elbaue in Dresden-Johannstadt-Nord.
Der AHA beabsichtigt daher seine Aktivitäten in den Stadtgebieten Dresden, Pirna und Heidenau sowie deren Umgebung zu verstärken. Das trifft gleichermaßen länderübergreifend für den Abschnitt der Elbe zwischen Děčín und Pirna zu. Dazu sollen Exkursionen, Stellungnahmen, Umweltbildungsarbeit, konzeptionelle Vorschläge, die Initiierung und Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten und darauf beruhender Arbeitseinsätze sowie eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit dienen.
Ferner zählt dazu ganz besonders die Bildung einer ehrenamtlichen AHA-Regionalgruppe Dresden, Pirna und Heidenau mit Umland. Gleiches trifft für eine länderübergreifende Regionalgruppe Děčín-Pirna zu. In dem Rahmen möchte der AHA Interessenten gewinnen, welche sich aktiv für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung der vielfältigen Fluss-, Bach- und Auenlandschaft in den Städten Dresden, Pirna und Heidenau, näheren Umgebung sowie zwischen Děčín und Pirna widmen und einsetzen wollen. Hierzu bringt der AHA u.a. seine vielfältigen und jahrzehntelangen Erfahrungen z.B. in den Fluss- und Auenlandschaften der Elbe, der Saale und der Mulde ein.
Wer sich mit dem AHA in Verbindung setzen möchte, kann dies unter folgender zentralen Anschrift tun:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 200 27 46

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 12.09.2021

Fotos und Videos: Andreas Liste

 

AHA setzt sich für ein grünes Gera ein und führte dazu am 08.09.2021 eine Protestfahrradexkursion durch

Der Mensch hat seit seiner Existenz im zunehmenden Maße Umwelt, Natur und Landschaft geprägt und sich zu Nutze gemacht. Insbesondere mit Beginn der Industrialisierung nahmen die Eingriffe stetig zu. Nunmehr weiß man, welche Wirkungen diese Zerstörungsaktivitäten zur Folge haben. Nicht nur Tier- und Pflanzenarten verschwanden und verschwinden, sondern ganze Natur- und Landschaftsräume haben an Arten- und Strukturreichtum verloren sowie das Klima verändert sich immer rasanter.
Heiße Sommer, einhergehend mit mehrmonatigen Trockenphasen und anderen Wetterextremen sind erkennbare Zeugnisse für diese sehr bedrohlichen Veränderungen.
Jedoch ist nicht erkennbar, dass ein sehr großer Teil der Menschen und mit ihnen die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung, daraus die notwendigen Lehren gezogen haben. Dies lässt sich daraus ableiten, dass weiter Boden- und Grünflächen der Versiegelung für neue Verkehrstrassen, Wohn- und Gewerbegebiete sowie für Freizeit, Sport und Tourismus zum Opfer fallen.
An der Stelle möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) darauf hinweisen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: “Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Von daher sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ein dringendes Umdenken bei der Gestaltung und Entwicklung von Siedlungsgebieten des Menschen vonnöten. Dazu gehören eine Stärkung von Öffentlichen und Schienenpersonennahverkehr, umfassende Rückführung des Straßenverkehrs sowie den Erhalt, den Schutz und die Weiterentwicklung von Natur, Landschaft und öffentlichem Grün.
In der Stadt Gera besteht diese Notwendigkeit ebenfalls diesen Weg der Stadtplanung einzuschlagen. Dabei spielt der im tschechischen As entspringende Fluss Weiße Elster, ihre Aue und ihre Nebengewässer eine ganz besondere Rolle. Die insgesamt 257,00 km lange Weiße Elster prägt 11,6 km in der Tschechischen Republik und 245,4 km in der Bundesrepublik Deutschland (BRD). In der BRD durchfließt die Weiße Elster die Freistaaten Thüringen und Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt bevor sie in Halle (Saale)-Silberhöhe in die 413,00 km lange Saale mündet.
Die räumliche und fachliche Komplexität zum Thema Schutz, Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft sowie der Wechselbeziehungen zu urbanen Räumen und der Verantwortung von Politik und Verwaltungen des Freistaates Thüringen und der Stadt Gera haben zu folgendem Aufruf einer Protestfahrradexkursion am Mittwoch, den 08.09.2021 geführt.

Angesichts der bestehenden und zunehmenden Missachtung der Gesichtspunkte eines zukunftsfähigen Umganges mit Umwelt, Natur und Landschaft bei der Planung der Stadt Gera und des Freistaates Thüringen beim Umgang mit dem Hochwasser hatte sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) entschlossen am Mittwoch, den 08.09.2021 eine Fahrradprotestexkursion durch große Teile von Geras Auenlandschaft und angrenzender Stadtgebiete durchzuführen. Die ca. zweistündige Protestfahrradexkursion begann 17:00 Uhr am Stadtmuseum, Museumsplatz 01 in 07545 Gera, führt u.a. zum Gebiet zwischen Kultur- und Kongresszentrum Gera, Breitscheid-Straße und De-Smit-Straße, zur Aue der Weißen Elster mit Aufenthalten zum Beispiel am ehemaligen Textima-Gelände, entlang der Straßen Gries/Am Kupferhammer/Paul-Vogel-Weg sowie zum Neubaugebiet zwischen Leibnitzstraße und Mühlgraben und endete im Mündungsgebiet der Brahme in die Weiße Elster im Bereich Franzosenweg.

Im Rahmen des Beginns der Protestexkursion erläuterte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) seine Auffassung von Geras Mitte.
Nach Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es Geras Mitte im Sinne des Schutzes und der Entwicklung von Natur und Umwelt zu entwickeln. Dazu gehören die Entsiegelung von Bodenflächen, der Erhalt bestehender Grünbereiche und die Entwicklung des Gebietes zwischen Kultur- und Kongresszentrum Gera, Breitscheid-Straße und De-Smit-Straße zu einem „Zentralpark Gera“ mit Wiesen, Gehölz- und Aufenthaltsbereichen. Dies trägt zu einer optischen Aufwertung des Stadtbildes bei und erhöht die Strukturvielfalt in einer potentiellen „Geras Grünen Mitte“. Ferner führt das zur besseren Aufnahme von Niederschlagswasser und Abkühlung innerhalb des Teiles des Stadtgebietes. Zudem ist davon auszugehen, dass sich so die Qualität und Attraktivität als Aufenthaltsbereich für die Bevölkerung Geras und ihrer Gäste erhöht. Flankiert kann zudem eine Forcierung von Fassaden- und Dachbegrünung sowie Montage von Solaranlagen auf Dachflächen erfolgen.
Somit besteht auch eine klimatische Aufwertung im Stadtzentrum von Gera. Eine Einbettung in ein umfassendes Grün- und Biotopverbundsystem mit anderen Park- und Grünanlagen, der Fluss- und Auenlandschaften von Weißer Elster, Brahme und Erlbach, Geraer Stadtwald und dem FFH-Gebiet „Schluchten bei Gera und Bad Köstritz mit Roschützer Wald sorgt dafür das sich Gera grüner und somit lebenswerter entwickelt. Dies muss das Ziel jeglicher Stadtplanung in Gera sein.
Während der Durchquerung des Parks der Jugend konnten sich die Mitglieder der Exkursionsgruppe vollumfänglich der obengenannten positiven Wirkungen eines Parks überzeugen. Zudem hat u.a. der Park der Jugend eine sehr wichtige Funktion im Rahmen des ebengenannten Biotop- und Grünverbundes.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) legte im Bereich des Parks „An der Spielwiese“ seinen Vorschlag der aktiven Wiedereinbindung dieses Teils der Aue Weißen Elster dar. Mit ca. 7.801 m² = 0,78 ha Größe besteht so die Möglichkeit umfassend Hochwasser aufzunehmen. Bei einer Hochwasserhöhe in dem Bereich von beispielsweise 0,50 m sind das in etwa 3.900,50 m³ Wasser. Dies entspricht einer Wassermenge von 3.900.500 Liter. Bei Bedarf gilt es zu prüfen, inwieweit Mobile Hochwasserwände eine Abschirmung zu den südlich und westlich angrenzenden Wohngebieten ermöglichen können.
Gleiches Thema beschäftigte die Mitglieder der Exkursionsgruppe im Zusammenhang der nunmehr bereits umgesetzten Wohnbebauung im Heinrichs-Quartier im Hochwassereinzugsgebiet der Weißen Elster zwischen Tschaikowskistraße, Heinrichstraße, Heinrich-Schütz-Straße und Lortzingstraße. Eigene Messungen haben ergeben, dass hier die Bebauung von ca. 12.827,33 m² = 12,83 ha Aue der Weißen Elster erfolgte. Bei einer Hochwasserhöhe in dem Bereich von beispielsweise 0,50 m hat man so einen Retentionsraum im Umfang von schätzungsweise 6.413,67 m³ Wasser entzogen. Dies entspricht einer Wassermenge von 6.413.670 Liter. Die Herangehensweise ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) durchaus mit der einstigen Bebauung des sächsischen Röderau-Süd in der Elbaue zu vergleichen, wo nach der Verneinung des Charakters als Flussaue im Jahr 1992, entgegen der Auffassung des Umweltfachamtes, durch Umweltministerium, eine Bebauung mit Häusern für 415 Bewohnern stattfand. Die spätere Beräumung des Gebietes kostete dem Steuerzahler 40 Millionen Euro. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist die Bebauung nicht rechtmäßig entstanden und somit ebenfalls ein Rückbau vorzunehmen.
Einige Meter weiter setzt sich das Problem fort. Laut eines dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vorliegenden, undatierten Entwurfes einer „Begründung zum Bebauungsplan B/151/18 `Wohnpark Mozartstraße`“ beabsichtigt die Stadt Gera auf einer Fläche von 8.212,00 m² = 0,82 ha eine Bebauung mit Wohnhäusern vorzunehmen. Dazu ist auf Seite 12 des ebengenannten Dokumentes, unter „Bauweise (§ 22 Bau NVO)“ folgendes vermerkt, Zitat:
Begründung: Die Bauweise ergibt sich aus dem Planungswillen der Stadt zur Bebauung des Quartiers. Im Nordosten ist eine geschlossene Bauweise für zwei aneinandergrenzende Wohnhäuser (dreigeschossige Mehrfamilienhäuser) geplant. Daran schließen sich südlich zwei Doppelhäuser an, die zur bestehenden Bebauung an der Franz-Liszt-Straße überleiten. Westlich der verlängerten Mozartstraße sind drei Einzel- bzw. Doppelhäuser) geplant, die mit ihrer offenen Anordnung den Übergang zum westlich anschließenden Stadtwald bilden. Das geplante Wohnquartier hebt sich somit einerseits von der südlich angrenzenden Bebauung ab, bildet jedoch zugleich den Übergang von dieser Bebauung zu den nördlich anschließenden Sportanlagen.“, Zitat Ende
Unter Punkt „2.1 Regionalplan Ostthüringen“ ist folgendes im Bezug des Hochwassereinzugsgebietes vermerkt, Zitat: „Der Standort des geplanten Wohngebietes ist im Regionalplan Ostthüringen (2012) als Siedlungsfläche übernommen worden, der in diesem Bereich mit dem Vorranggebiet Hochwasserschutz Weiße Elster / Gera bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt (HW 10) überlagert ist. „Mit der Integration von stärker überschwemmungsgefährdeten Siedlungsbereichen in die Vorranggebiete Hochwasserschutz wird das erhebliche Risiko einer möglichen Überflutung dieser Siedlungsbereiche und die Notwendigkeit der Planung und Realisierung funktionsfähiger Hochwasserschutzmaßnahmen und -anlagen zum Schutz dieser Siedlungsbereiche vor Hochwasser schon auf regionalplanerischer Ebene sehr deutlich gemacht“ (Begründung zum Z 4-2 RP-OT 2012). Mit der Realisierung der Hochwasserschutzmaßnahme westlich der Weißen Elster in Gera wurde ein funktionsfähiger Hochwasserschutz hergestellt, der auf ein Hochwasserereignis HQ100 ausgelegt ist. Damit wurden der westlich gelegene Siedlungsbereich und damit auch das Plangebiet vor Hochwasser geschützt. Diese Flächen stehen zugleich als Retentionsräume nicht mehr zur Verfügung. Eine Bebauung ist daher mit dem Ziel 4-2 des Regionalplanes Ostthüringen vereinbar.“, Zitat Ende
Unter dem Punkt „2.3 Rechtliche Festsetzungen und Regelungen nach Fachgesetzen“ ergänzt man noch folgende Vorstellung, Zitat: „Thüringer Wassergesetz (ThürWG) / Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Der Standort befindet sich formell noch im Überschwemmungsgebiet der Weißen Elster, obwohl die Hochwasserschutzmaßnahmen des Freistaates Thüringen im Bereich Tschaikowskistraße im sogenannten Bauraum 1 bereits abgeschlossen sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Obere Wasserbehörde im Seite 10 TLUBN das Aufhebungsverfahren erst durchführen wird, wenn alle Hochwasserschutzmaßnahmen an der Weißen Elster abgeschlossen sind. Da die Maßnahmen für den Bereich Tschaikowskistraße und damit für das Plangebiet bereits umgesetzt sind und somit für das Plangebiet keine Hochwassergefährdung mehr besteht, wird von der Genehmigungsfähigkeit des Bebauungsplanes ausgegangen.“, Zitat Ende
Diese Aussagen zeugen deutlich davon, dass man selbst aus den Hochwasserereignissen der Jahre 2011 und 2013 nichts gelernt hat. Nicht Einschränkungen von Retentionsflächen der Weißen Elster sind die aktuellen Aufgaben, sondern die Rückgabe von überflutungsfähigen Altauen an den Fluss gehört zu den aktuellen Aufgaben. Hochwassersituationen richten sich im zeitlichen Auftreten nicht an menschliche Festlegungen. Zudem haben vermehrte Hochwasser ihre Ursache in der unvermindert fortgesetzten Bodenversiegelung, einer von wenig Nachhaltigkeit geprägten Landwirtschaft, welche zunehmend zu Bodenverdichtungen führt sowie der zunehmende Verlust an Waldgebieten in Folge von Trockenheit und starker Sommerhitze – insbesondere in den Jahren 2018 bis 2020. Abgesehen davon, dass Deiche nicht vollständig Hochwasser abhalten, sondern Qualmwasser ebenfalls zu Überflutungen führen können, aber ein Abfluss sich schwieriger gestalten kann, da ein Deich den Abfluss während eines sinkenden Hochwassers behindert.
Vom Faulenzerweg, welcher sich an der Nahtstelle zwischen Geraer Stadtwald und Aue der Weißen Elster befindet, führte der Blick zum Elsterstrand zu einer Diskussion zum Sinn und Zweck der offensichtlich immer noch vorhandenen Pläne des Oberbürgermeisters der Stadt Gera, diesen wiederherzustellen. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) stellt dies einen unverantwortlichen Eingriff in die Aue der Weißen Elster und Ressourcenverschwendung von Sand dar. Zudem teilt der AHA die Sorgen und Bedenken von Anglervereinen, das von der Abschwemmung von Sand eine akute Bedrohung von Laichplätzen von Fischen ausgeht.
Im direkten Einzugsbereich der Weißen Elster regt der AHA zahlreiche Aktivitäten an, wozu naturnahe, unregelmäßige Mahd in der Parkanlage am Biermannplatz, den Schutz und Erhalt der Altparkanlage an der früheren Biermannvilla und der Kleingartenanlage zwischen Tobias-Hoppe-Straße und Stadtbahnbrücke gehören. Erfreulicherweise findet teilweise bereits eine Umsetzung des Mahdvorschlages für die Parkanlage am Biermannplatz statt. Optimaler ist jedoch eine Ausdehnung auf die gesamte Fläche. Zur Kleingartenanlage zwischen Tobias-Hoppe-Straße und Stadtbahnbrücke schlägt der AHA seit längerem vor, dass man verlassene Gartenparzellen nicht erneut verpachtet. Die dabei zu erwartenden möglichen Fristen von bis zu 25 bis 30 Jahren gilt es in Kauf zu nehmen, um soziale Härten zu vermeiden und zudem generell die gesellschaftliche Akzeptanz für die Wiederausweitung von Retentionsflächen zu erhöhen. Ferner hält es der AHA für dringend geboten eine wissenschaftliche Konzeption zu entwickeln, welche den Umgang und Zukunft des Pflanzenbestandes von verlassenen und baulich beräumten Kleingärten beinhaltet und den Erhalt und die Weiterentwicklung dieser Grünbereiche als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sichert sowie der Verbesserung des Stadtklimas dient. Derartige Grundlagen sind für eine öffentliche Diskussion und demokratische Teilhabe der Bevölkerung und ihrer Vereine und Initiative dringend geboten. Der AHA kann sich beispielsweise vorstellen bestehende Obstgehölzbestände zu Streuobstwiesen durch Erweiterungspflanzungen zu entwickeln, welche eine Betreuung durch die Bevölkerung erfahren.
Angesichts des möglicherweise zu erwartenden Hochwassers in Folge der Schneeschmelze und Regenfällen, ermahnt der AHA alle Verantwortlichen im Freistaat und Kommunen endlich nachhaltig mit der Weißen Elster und ihrer Aue umzugehen. Dazu zählt u.a. die Rückgabe von Retentionsflächen und Verhinderung von Neubauten im Hochwasserraum und angrenzender Bereiche.
Dabei gilt es u.a. zu berücksichtigen, dass die Begradigungsmaßnahmen der Weißen Elster und die damit einhergehende Eintiefung des Flusses sowie der Klimawandel offensichtlich zur Austrocknung des Mühlgrabens beigetragen haben. Dabei spielt der Mühlgraben eine sehr wichtige hydrologische, ökologische und stadtgestalterische Rolle. Beispielsweise im Kreuzungsbereich Kantstraße und Schellingstraße durchgeführte Versiegelungen der Ufer und der Sohle verschärfen das Problem. Der Mühlgraben, welcher ein Altarm der Weißen Elster ist, war bis zur streckenweisen Verrohrung in den 1960er Jahren, ein offenes Fließgewässer mit einer Länge von 6.350,00 m.
Die am 22.08.2014 als „Freie wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung des akademischen Grades Master of Engineering im Studiengang Landschaftsarchitektur der Fachhochschule Erfurt – Studie zur nachhaltigen Führung und gestalterischen Ausprägung des Mühlgrabens Gera im Kontext des städtebaulichen Umfelds“ kann durchaus als Diskussionsgrundlage dienen. Für den AHA ist jedoch ein naturnaheres Herangehen erforderlich. Dies betrifft insbesondere die Abschnitte zwischen Parkanlage am Biermannplatz, über den Park an der früheren Biermannvilla und Mündungsgebiet des Bieblacher Baches bis zur Rückkehr in den nunmehrigen Verlauf der Weißen Elster. Gerade in den letzteren Bereichen haben sich weitgehend standortgerechte, sukzessive Gehölzbestände entwickelt, welche es unbedingt zu erhalten gilt. Das trifft natürlich u.a. ebenfalls für den Park der früheren Biermannvilla zu. Ferner ist ernsthaft die Aufhebung der Verrohrungen zu prüfen.
Ferner ist ein vollständiges planerisches Umdenken im Bereich der früheren Industriebrache zwischen Mühlgraben, Stadtbahnbrücke und Leibnitzstraße erforderlich. Der AHA drückt erneut sein sehr großes Unverständnis zum Vorhaben der Schuster Haus GmbH aus, auf dem Gelände Einfamilienhäuser zu errichten. Noch dazu offensichtlich größere Bäume der Säge zum Opfer fielen.
Laut Stadtverwaltung Gera hatte die Stadt mit Stand vom 30.06.2021 eine Einwohnerzahl von 92.852 Einwohner. Mit Stand vom 31.03.2021 lag die Einwohnerzahl noch bei 93.167 Personen. Das bedeutet für diesen Zeitraum einen Rückgang von 315,00 Einwohnerinnen und Einwohnern. Zudem weist die „Sozialstatistik Leben in der Stadt Gera in Zahlen, Stand: 10. Februar 2017“ unter den Punkten 3.1/3.1.1. für das Jahr 2015 einen Wohnungsleerstand von 8.480 in Gebäuden mit Wohnungen aus. Wenn man den Bestand von 60.862 Wohnungen für Wohnzwecke zu Grunde legt, besteht somit ein Leerstand von 13,9%. Neben der Tatsache, dass u.a. soziale Verbesserungen dringend geboten sind, um die Abwanderungen zu mindestens zu stoppen, gilt es zuerst den hohen Wohnungsleerstand zu beseitigen, ehe man erneut Flächenverbrauch für neue Einfamilienhäuser zulässt. Das verlangen ökologische, klimatische und hydrologische Erkenntnisse, Vernunft und Erfordernisse.
Der AHA regt daher erneut und mit Nachdruck an, die ca. 13.217,97 m² = 1,32 ha große Fläche massiv zu entsiegeln, bis zum naturgewachsenen Boden zu beräumen und eine Sukzession zu ermöglichen. Darüber hinaus gilt es die Fläche der Weißen Elster als Retentionsraum zurückzugeben. Dieser Bereich kann sich so nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum von Tieren und Pflanzen und Teil eines größeren Grün- und Biotopverbundes entwickeln, sondern zum verbesserten Eintrag von Sauerstoff, Luftfeuchtigkeit sowie Kalt- und Frischluft und somit zur Verbesserung des Stadtklimas und der Lebens- und Wohnqualität der Menschen beitragen. Ferner führen derartige Grünbereiche zur Auflockerung und Verbesserung des zumeist stark versiegelten Stadtbildes.
Ein Exkursionsteilnehmer gab zu bedenken, dass im Untergrund des Geländes ein verrohrter Mischkanal eines Cubabaches mit Abwasser verläuft. Für den AHA ist das Anregung diese Angelegenheit gründlich zu recherchieren sowie entsprechende Untersuchungen und Nachforschungen anzustoßen. Im Falle der Richtigkeit der Angaben gilt es in Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie den Fließgewässerverlauf wieder zu öffnen und von der Abwasserlast zu trennen bzw. zu befreien.
Nach Ansicht des AHA scheint es ratsam zu sein, im Rahmen einer Gesamtentwicklung der Weißen Elster und ihrer Aue ebenfalls für den Mühlgraben ein wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu entwickeln, welche dem Schutz und der Entwicklung von Natur, Landschaft und Umwelt, der Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität, von Stadtbild und -klima sowie der Entwicklung von bestehenden bzw. weiterer Biotop- und Grünverbundachsen und -räumen dienen.
Dabei spannt sich der Bogen von der dringenden Notwendigkeit der Weißen Elster und ihrer Nebengewässer notwendigen Überflutungsraum zurückzugeben, dies mit Gesichtspunkten des Landschafts- und Naturschutzes zu koppeln, über bauliche Realitäten – insbesondere in der Stadt Gera -, Berücksichtigung von Befindlichkeiten u.a. von Anwohnern, Eigentümern, Pächtern, Land- und Forstwirten bis hin zur dringenden Notwendigkeit eines koordinierten Handelns mit Tschechien sowie den drei betroffenen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland. Innerhalb der Stadt Gera gibt es u.a. im Einmündungsbereich des Mühlgrabens durchaus recht interessante Gedanken in Richtung Rückgabe von Aue an die Weiße Elster, was unweigerlich mit der Erweiterung von Überflutungsraum einhergeht. Der AHA wiederholte seinen Vorschlag unbedingt weitere Überlegungen zu starten, um im Stadtgebiet von Gera weitere Altauen der Weißen Elster zurückzugeben.
Dazu gehören nach Ansicht des AHA zu prüfen, inwieweit eine Rückgabe bzw. Wiederanbindung der Altaue im Bereich der Fasaneninsel an die aktive Aue der Weißen Elster möglich ist. Das erfordert u.a. Rückbau von Bauresten, Versiegelungen und bestehenden standortfremden Bodenaufschüttungen. Bereits der Satzungsbeschluss vom 07.11.2008 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VB/01 „SB Möbel-Boss“ geschah mit der Kenntnis, dass das ca. 12.000 m² = 12 ha große Plangebiet sich im Überflutungsgebiet befindet. Ähnlich ist es garantiert mit anderen Bebauungen in dem Gebiet zu sehen, welche nach wie vor einer kritischen Betrachtung bedürfen.
Sehr problematisch sieht der AHA Pläne entlang der Ufer der Weißen Elster entlang der Straßen Gries/Am Kupferhammer/Paul-Vogel-Weg schätzungsweise 75 standortprägende und ökologische bedeutsame Bäume (Linden) gegen eine Betonmauer zu tauschen, welche wasserbaulich Hochwasser abhalten soll. Abgesehen davon, dass dies im Fall der Fälle kein Qualmwasser abhält, drückt das wieder einmal mehr aus, dass man statt obengenannter Rückgaben von Altauen an das Flusssystem, wieder einmal auf wasserbaulichen Umgang mit Hochwasser setzt.
In dem Zusammenhang griff der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erneut den Bericht in der „Ostthüringer Zeitung“ (OTZ) von Sylvia Eigenrauch vom 30.08.2021 zur Weißen Elster als „Flusslandschaft der Jahre 2020 bis 2023“ auf. Der AHA bekräftigte seine Meinung, dass die Weiße Elster länderübergreifend eines besonderen Schutzes und entsprechender Entwicklung bedarf. Diese Auffassung vertritt der heutige AHA schon seit den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhundert und ist seitdem auch entsprechend aktiv. Daher teilt der AHA grundsätzlich die bekannte Ansicht von Marcel Möller, Abteilungsleiter der Thüringer Landgesellschaft, dass die Weiße Elster mehr Raum benötigt. Bisher letztmalig nahmen im Rahmen einer Fahrradexkursion am 26.05.2021 Mitglieder des AHA die Weiße Elster und ihre Aue zwischen der Stadt Bad Köstritz und der Gemeinde Crossen in Augenschein. Ein besonderer Schwerpunkt bildete neben der Beobachtung von Fauna und Flora sowie Landschaft, Natur und Umwelt, die Vor-Ort-Einschätzung von Möglichkeiten der Wiederausweitung von Überflutungsgebieten, welche u.a. durch Deichrückverlegungen und -beseitigungen sowie Wiederbelebungen der Altverläufe der Weißen Elster in Betracht zu ziehen sind.
In der Aue zwischen Bad Köstritz und Caaschwitz, wo im Zuge des letzten Hochwassers im Juni 2013 die Weißer Elster kraftvoll ihren ca. 1 km langen Altverlauf zuströmte, verschafften sich die beiden AHA-Mitglieder einen aktuellen Überblick zu den im 48,00 ha großen FFH-Gebietes 134/5038-302 Elsteraue bei Bad Köstritz befindlichen Altverlauf der Weißen Elster mit seinen Randgebiet.
Im Rahmen der Fahrradexkursionen seit dem Jahr 2016 erläutern immer wieder Vertreter der Thüringer Landgesellschaft auch die jeweiligen aktuellen Varianten zur Entwicklung der Elsteraue bei Bad Köstritz. Die Mitglieder der jeweiligen Exkursionsgruppen beleuchteten dabei immer wieder die Tatsache, dass das Gebiet Bestandteil des 48,00 ha großen FFH-Gebietes 134/5038-302 Elsteraue bei Bad Köstritz ist und entsprechend bei allen Überlegungen sein muss. Ferner gilt es zu beachten, dass an und in dem Altverlauf der Weißen Elster FFH-geschützte Tiere wie z.B. die Becherfledermaus, der Laubfrosch, der Eremit und der Hirschkäfer vorkommen. Dabei griffen die jeweils anwesenden Mitglieder von AHA immer wieder kritisch Tendenzen zur räumlichen Reduzierung zur Herstellung einer neuen Schlinge der Weißen Elster auf. Sie befürchten, dass die Weiße Elster nicht die alte Länge zurückerhält, sich somit weiter eintieft, nicht ausreichend Raum für sukzessives Auenentwicklungspotential und Hochwasserausbreitungsraum besteht und somit die vollumfänglichen Chancen in Raum und Landschaft weit unter den gegebenen und künftigen Möglichkeiten verbleiben. Ferner verweist der AHA fortgesetzt auf die Notwendigkeit der freien Gestaltung des Flusses, seines Altverlaufes und seiner Aue. Dabei gilt es unbedingt großflächig – insbesondere im Bereich des Altverlaufes der Weißen Elster – die Sukzession von standortgerechten Auenwäldern zuzulassen. Diese dienen zur Entwicklung sehr bedeutsamer Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie um die Kraft des Hochwassers zu mindern und Wasser in dem Zuge aufzunehmen. Im Angesicht massiver Verschotterungen und wasserbaulicher Baumaßnahmen am gegenüberliegenden Ufer sowie des bereits fertiggestellten Brückenbaus wiederholte der AHA seine Mahnung, dass eine bessere Information und Bündelung in den Händen der Thüringer Landgesellschaft mbH erforderlich ist. Darüber hinaus gilt es Änderungen an der baulichen Schaffung vollendeter Tatsachen zu prüfen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass sich entlang der Weißen Elster in dem Bereich mit den Schluchten bei Gera und Bad Köstritz mit Roschützer Wald ein weiteres 164 ha großes FFH-Gebiet mit der Nummer 230/5038-305 befindet.

Die oben genannten Fakten und Angelegenheiten sind Beispiele für ein Handlungsbedarf im Rahmen der Aktivitäten für eine „Flusslandschaft der Jahre 2020 bis 2023“.
Was die Weiße Elster nicht benötigt sind neue touristische Erschließungen in Form von neuen Wanderwegen, weiteren Kanu-Anlegestellen, ständig neu mit Sand aufgeschüttete Strände am Ufer der Weißen Elster, einen neuen Campingplatz in der Aue von Weißer Elster und Brahme oder anderswo in Natur und Landschaft sowie letztendlich neue Baugebiete.
Im Mündungsgebiet der Brahme in die Weiße Elster verwies der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) darauf, dass Teile des Raumes Bestandteil des 102,00 ha großen FFH-Gebietes 177 „Brahmeaue“ ist. Die Abholzungen der vergangenen Jahre im direkten Mündungsgebiet in die Weiße Elster haben der Aue der Brahme massiven Schaden zugefügt. Ein sich standortgerecht und sukzessiv entwickelter Gehölzsäume erhöhen die Arten- und Strukturvielfalt, bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum, schränken die Verdunstung von Wasser ein sowie beleben das Stadt- und Landschaftsbild. Die Wiesenflächen nördlich des direkten Mündungsgebietes der Brahme gilt es Anschlussfläche zu betrachten und von jeglicher Bebauung freizuhalten. Dieser ca. 61.885,35 m² = 6,29 ha große Teil der Aue von Weißer Elster und Brahme war zum Sommerhochwasser im Jahr 2013 komplett überflutet und stellt somit eine sehr wichtige Retentionsfläche für beide Fließgewässer dar. Somit ist diese Wiese von Bebauung und anderen Beeinträchtigungen jeglicher Art freizuhalten. Dazu gehören auch die immer wieder vom SPD-Stadtrat Tilo Wetzel vorgetragenen Vorstellungen dort einen Campingplatz einzurichten. Neben der Tatsache, dass man in einen Wiesenbereich als Bestand der Aue von Weißer Elster und Brahme eingreifen würde, ist mit vermehrten Ziel- und Quellverkehr von Gäste-, Anliefer- und Entsorgungsverkehr in diesen Teil von Umwelt, Natur und Landschaft von Gera zu rechnen. Damit einhergehend drohen ein Ausbau von Verkehrswegen mit entsprechender Flächenversiegelung sowie eine zusätzliche Belastung mit Abgasen, Lärm und Feinstaub. Stattdessen hält der AHA den Erhalt der Wiese für dringend geboten.
Zum Abschluss der Protestfahrradexkursion bekräftigte der AHA erneut und mit Nachdruck seinen Wunsch und seine Bereitschaft sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Weißen Elster von Quelle bis zur Mündung einzusetzen. Dazu zählen selbstverständlich auch das Stadtgebiet Gera sowie der Abschnitt zwischen den Städten Gera und Zeitz.
In dem Zusammenhang sieht sich der AHA auch als Plattform für Menschen, welche sich dem Schutz, Erhalt und der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft einsetzen möchten
Daher hatte die Mitgliederversammlung des AHA am 07.12.2020 beschlossen eine länderübergreifende Regionalgruppe Gera-Zeitz zu bilden. In dieser AHA-Gruppe können sich ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf einbringen. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 09.09.2021

Studie zur nachhaltigen Führung und gestalterischen Ausprägung des Mühlgrabens Gera im Kontext des städtebaulichen Umfelds

Fotos: Andreas Liste

AHA führt zwei Exkursionen zum Tag des Geotops durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt im Zusammenhang mit dem Tag des Geotops folgende Exkursionen durch:

Am Sonntag, dem 12.09.2021, findet eine ca. vierstündige Exkursion unter Teilnahme des Regionalhistorikers Dieter Vopel durch das Ackertal von Bornstedt entlang der Rohne nach Klosterrode und zurück statt.
Im Rahmen der Exkursion ist geplant die geologischen, bergbaugeschichtlichen, historischen und ökologischen Gegebenheiten und Bedeutsamkeiten zu erläutern sowie die umfassende Schutzwürdigkeit des Exkursionsgebietes darzustellen.
Ferner ist vorgesehen Möglichkeiten und Vorschläge zur Entwicklung des Gebietes aufzuzeigen und zu erörtern.
In dem Zusammenhang ist angedacht Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Interessierte sich entsprechend einbringen können. Dazu möchte der AHA für eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe in der Region werben.
Treff ist um 10.00 Uhr an der Kirche in Bornstedt, Bauernsteinstraße, wo auch die Exkursion enden soll.

Am Sonntag, dem 26.09.2021, findet eine ca. dreistündige geologisch-bergbauhistorisch-zoologisch-botanische Wanderung auf dem Karl-Hebener-Weg, Lutherstadt Eisleben-Wimmelburg und zurück über die Hüneburg (Kuckucksbaum) statt.
Die Exkursion auf den Spuren des historischen Kupferschieferbergbaus führt durch das Gebiet der Otto-Schächte zwischen Eisleben und Wimmelburg. Entlang des Karl-Hebener-Weges gibt es Erläuterungen zu Geologie, Bergbaugeschichte und zur sich auf den Halden entwickelnden Tier- und Pflanzenwelt. Der Rückweg führt über die Hüneburg (Kuckucksbaum).
Treff ist um 10.00 Uhr in der Lutherstadt Eisleben, Park-und Glascontainerplatz Friedensstraße/Fritz-Wenkstraße

Wer noch mehr zur Exkursion und den Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 08.09.2021

AHA führt Fahrradexkursion zur Fuhne und zum Strengbach durch

Wolfen – Gondelteich

Samstag, den 11.09., um 10.00 Uhr
Radexkursion zum Gut Mößlitz
entlang der Fuhne zum Gondelteich, zum Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, zur Brödelgrabeneinmündung, zur Fuhnevogtei, zum Quellgebiet der Fuhne mit Fuhnebifurkation, zum Quellbusch sowie entlang des Zör­biger Strengbaches
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 6 Stunden

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, dem 11.09.2021, eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion entlang der Fuhne zum Gondelteich, zum Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, zur Fuhnevogtei, zur Brödelgrabeneinmündung, zum Quellgebiet der Fuhne mit Fuhnebifurkation, zum Quellbusch sowie entlang des Zörbiger Strengbaches bis zum Gut Mösslitz durch.
Im Rahmen dieser Fahrradexkursion beabsichtigt der AHA die Bedeutung der arten- und strukturreichen Auenlandschaften von Fuhne und Zörbiger Strengbach als Lebens- und Rückzugsraum für die umfassende Fauna und Flora, großräumigen Biotopverbundraum zwischen Saale und Mulde – aber auch in die Auen von Rieda und Zörbiger Strengbach – sowie nicht zuletzt als wertvolles Gebiet für einen sanften, umwelt-, natur- und landschaftsschonenden Tourismus darzulegen und Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Betreuung dieser wertvollen Natur- und Landschaftsbestandteile zu erläutern. Dazu gehören auch die konzeptionellen Überlegungen zur Fuhne im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen, die Diplomarbeit zum Zörbiger Strengbach sowie die Umsetzung von praktischen Maßnahmen im Gelände des Gutes Mößlitz.
Darüber hinaus ist vorgesehen auf die „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2021“ hinzuweisen, welche an folgendem Tag und Ort stattfinden:

Samstag, den 18.09., um 10.00 Uhr
Erfassung der Entomofauna im Salegaster Forst
Erfassung der Insektenfauna (Tagfalter, Laufkäfer, Libellen, Heuschrecken), Beobach­tung und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Ferner möchte der AHA Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitwirkung von Interessenten aufzeigen und in dem Zusammenhang für die Interessengemeinschaft Fuhne, die Arbeitsgruppe Zörbiger Strengbach sowie für die Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen und die Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg werben.

Die Fahrradexkursion am Samstag, dem 11.09.2021, beginnt 10.00 Uhr ab Bahnhof Wolfen.

Wer noch mehr Interesse zu den Aktivitäten des AHA in der Region hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen, OT Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 06.09.2021

AHA hält naturnahere Entwicklung der Dölauer Heide für absolut dringend geboten!

Bekanntlich ist das 740 ha große Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale). Zusammen mit der Saaleaue stellt die Dölauer Heide ein wichtiges Vernetzungswerk für die Entwicklung von Biotop-Verbundsystemen dar. Sie erfüllt vielfältige ökologische Funktionen, zum Beispiel für die Lufthygiene, und schafft günstige Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Dies drückt sich u.a. auch in dem 52,04 ha großen Naturschutzgebiet Bischofswiese und in dem an die Dölauer Heide angrenzenden ca. 20,6 ha großem Naturschutzgebiet „Lindbusch“ aus. Beide Naturschutzgebiete gehören zum FFH-Gebiet (FFH0122) „Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle“. Ferner ist die Dölauer Heide ein sehr bedeutsames Naherholungsgebiet für die Menschen der Region.
Vor dem menschlichen Eingriff hatte die Heide einen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwald-Bestand, welcher typisch ist für einen Standort auf wasserdurchlässigem Lockergestein mit vereinzelten tonigen, wasserundurchlässigen Schichten (z.B. Herthateich und Rehteich) im Regenschatten des Harzes. Davon sind jedoch nur noch Restbestände erhalten. Heute überwiegen zu 60 Prozent Kiefern und Eichen (28 Prozent). Auf Buche, Birke, Linde, Ahorn und Esche verteilt sich der Rest. Zwei Drittel des Baumbestands sind älter als 80 Jahre. Diese Entwicklung war einer jahrzehntelangen intensiven, schnellen und umfassenden Holzgewinnung seit etwa 1850 geschuldet. Dieser Prozess scheint erneut Oberhand zu gewinnen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sollte die Vegetation der Dölauer Heide eine naturnahere Entwicklung in Richtung eines standorttypischen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwaldes erfahren. Dies ist möglich, wenn die Dölauer Heide immer mehr einer sukzessiven Entwicklung überlassen wird und Bewirtschaftungsmaßnahmen sich immer mehr auf die Freihaltung von Wegen und Plätzen sowie der damit verbundenen Gefahrenabwehr beschränken.
Die jüngsten massiven Abholzungen im Ostbereich der Dölauer Heide zwischen Schießhaus und Schwedenweg zeigen jedoch auf, dass die Verantwortlichen und Politik in der Stadt Halle (Saale) auf weitere Zerstörung des Waldbestandes orientieren. Bei den zerstörenden Fällungen entnahm man flächendeckend Waldkiefer, Birke und Eichen. Zurückgeblieben sind einzelne, zum Teil beschädigte Bäume, zerfahrener und verdichteter Waldboden und riesige Stapel an Stämmen sowie teilweise stark ramponierte Wanderwege.
Der AHA bekräftigt daher erneut und mit Nachdruck, dass die fortgesetzten und massiven flächendeckenden und punktuell größeren Abholzungen in der Dölauer Heide für vollkommen ungeeignet erscheinen, um eine Umwandlung des Waldes herbeizuführen. So haben bereits in der Vergangenheit beispielsweise auch Abholzungen im Bereich des Harzklubstiegs sowie südwestlich des Kellerberges zu massiven Störungen des Gehölzbestandes, Beeinträchtigungen der Wege sowie zu Vernichtungen wichtiger Lebensräume von Tieren geführt. In diesem Bereich kommt noch u.a. hinzu, dass hier der nach Anhang II und IV der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besonders geschützte Eremit (Osmoderma eremita) – auch Juchtenkäfer genannt – siedelt. Wegen der geringen Ausbreitungsfähigkeit des Käfers ist ein ständiges Angebot weiterer nachwachsender Brutbäume unterschiedlichen Alters in der Umgebung für eine nachhaltige Sicherung des Vorkommens zwingend notwendig. Diese Notwendigkeit scheint offensichtlich im Gebiet zwischen dem Südrand der Dölauer Heide und dem Harzklubstieg nicht die ausreichende und erforderliche Beachtung zu finden.
Darüber hinaus stellen AHA-Mitglieder immer wieder fest, dass u.a. zahlreiche Stämme in aufgestapelten Holzhaufen Hohlräume aufweisen, welche nunmehr als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten verlorengegangen sind. Mit großer Sorge betrachtet der AHA nunmehr u.a. umfassende Vorbereitungen zu offenbar flächendeckenden und massiven Abholzungen im Bereich ab Südwesten in Angrenzung an das Naturschutzgebiet Lindbusch stattfinden. Neben der Vernichtung von wertvollem Lebens- und Rückzugsraum sowie umfassenden Störungen der Waldstrukturen, behindern diese Arbeiten den sukzessiven standortgerechten Jungaufwuchs. Gerade unter dem Dach größerer lichter Gehölze, wie der Waldkiefer und der Pappel, ist oft eine Junggehölzentwicklung sehr gut möglich. Insbesondere Stiel- und Traubeneichen mögen im Jungstadium einen derartigen halbschattigen Zustand.
Daher sollte nach Meinung des AHA der wirtschaftliche Nutzen der Dölauer Heide sich weg von einer intensiver betriebenen Waldwirtschaft mit Beteiligung an Holzauktionen, hin zu einem sach- und fachkundigen, umwelt- und naturverträglichen sanften Tourismus entwickeln. Daher hat der AHA u.a. der Stadt Halle (Saale) umfassende Vorschläge für eine Neustrukturierung des 1932 entstandenen Naturlehrpfades vorgelegt und zudem angeregt ein neues Wegekonzept zu entwickeln. Der AHA fordert, endlich gemeinsam mit der Bevölkerung der Stadt Halle (Saale) sowie der direkt angrenzenden Saalekreisgemeinde Salzatal und ihren Vereinen, Verbänden und Initiativen die Basis für eine Entwicklung eines naturnaheren, arten- und strukturreichen Wald mit einem natur- und umweltschonenden Tourismus zu schaffen. Dazu gehören zuerst der sofortige und unverzügliche Stopp aller Abholzungen sowie die Erstellung einer aktuellen, fachlich-wissenschaftlichen und zusammenfassenden Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Dölauer Heide.
Auf Grund der eingangs geschilderten geologischen Eingangssituation haben auch der Schutz, der Erhalt und die Betreuung der in den tonigen, wasserundurchlässigen Schichten bestehenden Feuchtgebiete eine sehr wichtige Bedeutung. Während der in der Regel dauerfeuchte Rehteich seine Speisung durch den Langen Berg und den Kellerberg erhält, nimmt der Herthateich das Niederschlagswasser auf. Daher gilt es auf mindestens zwei Dinge zu achten: Erstens sind unbedingt alle Maßnahmen zu beenden bzw. zu unterlassen, welches das Wasser aus der Dölauer Heide abzieht und zweitens, welche eine Schädigung der Tonlinsen verursacht. Dazu gehören Bodenarbeiten aller Art.
Genau das ist offenbar mit Beginn im Januar 2016 mit dem Feuchtgebiet und Weiher am Harzklubstieg geschehen. Einst drangen Abwässer aus dem undichten Rohrsystem der sowjetischen bzw. russischen Streitkräfte in das Feuchtgebiet, so dass optisch starke Eutrophierungen die geruchlichen Wahrnehmungen untermauerten. Bereits im Frühjahr 1988 unternahmen Mitglieder der Umweltgruppe der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und des Arbeitskreises Umweltschutz Halle der Gesellschaft für Natur und Umwelt des Kulturbundes der DDR mehrere Arbeitseinsätzen, um mit Pflegemaßnahmen, Biomasse sowie Müll und somit Nährstoffe und Schadstoffe zu entfernen. Zu dem damaligen Zeitpunkt bestand ein dauerfeuchter Weiher mit einer dazugehörigen Schilf- und Staudenlandschaft. Somit bildet dieser Bereich einen sehr wertvollen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
In den letzten 14 Jahren beobachteten AHA-Mitglieder eine zunehmende Austrocknung, welche keine deutlichen Ursachen erkennen lässt. Zumeist füllt sich die Tonlinse nach längeren und ausgiebigen Niederschlägen und in Folge von Schneeschmelze wieder, um in trockneren Phasen wieder auszutrocknen.
Der AHA befürchtet eine Beschädigung der Tonlinse, was womöglich neben der Verdunstung, einen Abfluss in tiefere Bodenschichten zulässt. Daher ist für den AHA unverständlich, warum nunmehr massive Aushub- und Ausschubarbeiten in dem Feuchtgebiet stattfanden. Gerade die Trockenheit- und Sommerhitzephasen der Jahre 2018 bis 2020 müssen endlich zum Umdenken beitragen. Ferner ist unklar, auf welchem wissenschaftlichen Konzept beruhend, die Arbeiten vom wem veranlasst, genehmigt und durchgeführt worden bzw. werden. Daher fordert der AHA die Stadt Halle (Saale) als Flächeneigentümerin und zuständige untere Umweltbehörde auf, die Arbeiten sofort zu stoppen. Im Anschluss daran gilt es die Auswirkungen der bisherigen Arbeiten zu untersuchen und weitere Maßnahmen zu beraten.
Darüber hinaus gilt es das vertiefte Entwässerungsgrabensystem in der Dölauer Heide weitgehend zu schließen, um Abfluss von dringend vor Ort benötigten Niederschlagswasser nicht nur einzudämmen, sondern weitgehend auszuschließen. Nur so ist die Möglichkeit eines nachhaltigen Schutzes von Fauna und Flora gewährleistet.
Der AHA begrüßt ausdrücklich Wiederbelebungsaktivitäten der einst am 01.10.2002 eingestellten S-Bahnverbindung bis Halle-Dölau. Perspektivisch gilt es eine Wiederherstellung der Bahnstrecke zwischen den Städten Halle (Saale) und Hettstedt sowie eine damit verbundene Anknüpfung an das Schienennetz im Harz und nach Leipzig zu prüfen. Hier sieht der AHA eine umweltfreundlicheres Verkehrsalternative zum Kraftfahrzeug bei der natur- und umweltfreundlichen touristischen Nutzung z.B. der Auen von Wipper, Laweke und Schlenze. Gerade in den von steuerfinanzierten öffentlichen Einrichtungen populistisch und unsachlich geführten Propagandafeldzug für die Bundesautobahn 143 schweigt man zu einer derartigen möglichen Verkehrsalternative.
Die Dölauer Heide benötigt ferner für einen nachhaltigen Schutz, ein umfassenden Biotop- und Grünverbund in das Umland, wozu zum Beispiel das Naturschutzgebiet Brandberge sowie die Auenlandschaften von Saale, Saugraben und Hechtgraben gehören. Somit können sich arten- und strukturreiche, zusammenhängende Landschafts- und Naturräume entwickeln, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten als Lebensräume dienen können.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es für dringend geboten derartige Verbindungsräume, welche auch der Kalt- und Frischluftentstehung sowie deren Transportes dienen, nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern noch weiter zu entwickeln.
Mit der Umsetzung des Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“, bei dem auf einer Fläche von ca. 0,8 ha in 6 Mehrfamilienhäusern 39 Mietwohnungen und eine Arztpraxis sowie eine Tiefgarage entstanden sind, ist ein weiterer Verbindungskorridor der Dölauer Heide nach „außen“, ganz konkret zum Hechtgraben, verloren gegangen. Neben der Einschränkung des Austausches von Kalt- und Frischluft, hat der Hechtgraben Aue verloren, welche als Überflutungs- und Entwicklungsraum für Fauna und Flora dienen sollte.
Abgesehen davon, dass eine derartige Wohnbebauung keinesfalls dem Ortsbild von Halle-Dölau entspricht und zudem den Ziel- und Quellverkehr mit Motorisiertem Individualverkehr verstärkten dürfte.
Es ist für den AHA vollkommen unverständlich, dass die GWG Wohnraum in Halle-Neustadt beseitigt hat und darauf orientiert weiteren Wohnraum abzubauen, aber hier neuen Wohnraum aus dem Boden gestampft hat. Zudem sieht der AHA Verquickung von Interessen zwischen dem Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) sowie des halleschen Stadtrates und der GWG. Immerhin sitzen Stadträte und Dr. Bernd Wiegand im Aufsichtsrat der GWG.
Insofern ist eine erforderliche unparteiische Wahrnehmung der Funktion der Planungsbehörde durch Halles Stadtrat und Verwaltung ernsthaft zu bezweifeln.
Mit der Beseitigung des denkmalgeschützten Schlafplatzes Heideschlösschen für zahlreiche Fledermäuse begann man vollendete Tatsachen schaffen, welche mit der Abholzung zahlreicher Rosskastanien und Stieleichen ihre Fortsetzung fand und nun mit dem Komplettverbau einen weiteren negativen „Höhepunkt“ gefunden hat.
Der AHA hat es immer aus Gründen des Schutzes von Natur, Umwelt, Landschaft und Ortsbild für dringend geboten gehalten den Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ einzustellen und diese Fläche als Entwicklungsraum der Aue des Hechtgrabens und Verbindungskorridor zur Dölauer Heide zu sichern und zu schützen sowie entwickeln zu lassen.
Der nunmehr umgesetzte Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ ignoriert im Abwägungsbeschluss – vom 25.07.2016 Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ sowie im Satzungsbeschluss vom 18.08.2016 die in den meisten der 582 Stellungnahmen vorgetragenen Bedenken und Hinweise. Dabei beruft man sich u.a. auf eine Stellungnahme zur hydrogeologischen Situation am Standort Heideweg Nr. 2, Halle (Saale) vom 09.02.2016, welche man beispielsweise auf Seite 30 der Stadt Halle (Saale) Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ Abwägung, Anlage 1 vom 21.06.2016 zu einer „gutachterlichen Stellungnahme“ hochstilisiert. Im Übrigen müssten schon allein die Ausführungen des Umweltberichtes des Landschaftsbüros Haselbach vom 27.05.2016 zum Verzicht des Vorhabens führen.
Hier haben Politik und Verwaltung im Verbund und Interessenverquickung als Planungsbehörde und 100%ige Gesellschafterin der GWG Landschaft, Umwelt, Natur sowie dem Grün- und Biotopverbund zum Hechtgraben und dem Umland massiven Schaden zugefügt.
Im zunehmenden Maße beanspruchen Mountainbiker das Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide außerhalb der Wege. Immer wieder finden Beobachtungen statt, wie gerade im Bereich des Waldkaters Aktivisten sogar Unterholz beseitigen um freie Fahrt zu haben. Selbst den Verbindungsweg zwischen Kuhberg und Langer Berg im 52,04 ha großen Naturschutzgebiet „Bischofswiese“ in der Dölauer Heide nutzen Mountainbiker. Der AHA betrachtet dies mit großer Sorge und fordert einen sofortigen Stopp derartiger Schädigungen von Umwelt, Natur und Landschaft.
Der AHA ruft in dem Zusammenhang Interessenten auf, sich selbst umfassend in den Schutz und die Entwicklung der Dölauer Heide einzubringen und in der vom AHA gebildeten Arbeitsgruppe Dölauer Heide/Lindbusch mitzuwirken.
Wer Interesse hat in dieser ehrenamtlichen Arbeitsgruppe mitzuwirken, kann sich an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Internet: http://www.aha-halle.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 05.09.2021

Fotos: Dietmar Hörner

Foto: Andreas Liste

AHA fordert nachhaltigen Schutz und naturnahere Entwicklung der Flusslandschaft Weiße Elster

Der Mensch hat seit seiner Existenz im zunehmenden Maße Umwelt, Natur und Landschaft geprägt und sich zu Nutze gemacht. Insbesondere mit Beginn der Industrialisierung nahmen die Eingriffe stetig zu. Nunmehr weiß man, welche Wirkungen diese Zerstörungsaktivitäten zur Folge haben. Nicht nur Tier- und Pflanzenarten verschwanden und verschwinden, sondern ganze Natur- und Landschaftsräume haben an Arten- und Strukturreichtum verloren sowie das Klima verändert sich immer rasanter.
Heiße Sommer, einhergehend mit mehrmonatigen Trockenphasen und anderen Wetterextremen sind erkennbare Zeugnisse für diese sehr bedrohlichen Veränderungen.
Jedoch ist nicht erkennbar, dass ein sehr großer Teil der Menschen und mit ihnen die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung, daraus die notwendigen Lehren gezogen haben. Dies lässt sich daraus ableiten, dass weiter Boden- und Grünflächen der Versiegelung für neue Verkehrstrassen, Wohn- und Gewerbegebiete sowie für Freizeit, Sport und Tourismus zum Opfer fallen.
An der Stelle möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) darauf hinweisen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: “Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Von daher sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ein dringendes Umdenken bei der Gestaltung und Entwicklung von Siedlungsgebieten des Menschen vonnöten. Dazu gehören eine Stärkung von Öffentlichen und Schienenpersonennahverkehr, umfassende Rückführung des Straßenverkehrs sowie den Erhalt, den Schutz und die Weiterentwicklung von Natur, Landschaft und öffentlichem Grün.
In der Stadt Gera besteht diese Notwendigkeit ebenfalls diesen Weg der Stadtplanung einzuschlagen. Dabei spielt die Weiße Elster, ihre Aue und ihre Nebengewässer eine ganz besondere Rolle.

So setzt sich beispielsweise bekanntlich der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der AHA nunmehr auch seine Aktivitäten auf die ca. 30 km lange Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altverläufen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
So regt der AHA im direkten Einzugsbereich der Weißen Elster zahlreiche Aktivitäten an, wozu naturnahe, unregelmäßige Mahd in der Parkanlage am Biermannplatz, den Schutz und Erhalt der Altparkanlage an der früheren Biermannvilla und der Kleingartenanlage zwischen Tobias-Hoppe-Straße und Stadtbahnbrücke gehören. Zu letzterem schlägt der AHA seit längerem vor, dass man verlassene Gartenparzellen nicht erneut verpachtet. Die dabei zu erwartenden möglichen Fristen von bis zu 25 bis 30 Jahren gilt es in Kauf zu nehmen, um soziale Härten zu vermeiden und zudem generell die gesellschaftliche Akzeptanz für die Wiederausweitung von Retentionsflächen zu erhöhen. Ferner hält es der AHA für dringend geboten eine wissenschaftliche Konzeption zu entwickeln, welche den Umgang und Zukunft des Pflanzenbestandes von verlassenen und baulich beräumten Kleingärten beinhaltet und den Erhalt und die Weiterentwicklung dieser Grünbereiche als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sichert sowie der Verbesserung des Stadtklimas dient. Derartige Grundlagen sind für eine öffentliche Diskussion und demokratische Teilhabe der Bevölkerung und ihrer Vereine und Initiative dringend geboten. Der AHA kann sich beispielsweise vorstellen bestehende Obstgehölzbestände zu Streuobstwiesen durch Erweiterungspflanzungen zu entwickeln, welche eine Betreuung durch die Bevölkerung erfahren.
Angesichts des möglicherweise zu erwartenden Hochwassers in Folge der Schneeschmelze und Regenfällen, ermahnt der AHA alle Verantwortlichen im Freistaat und Kommunen endlich nachhaltig mit der Weißen Elster und ihrer Aue umzugehen. Dazu zählt u.a. die Rückgabe von Retentionsflächen und Verhinderung von Neubauten im Hochwasserraum und angrenzender Bereiche.
Dabei gilt es u.a. zu berücksichtigen, dass die Begradigungsmaßnahmen der Weißen Elster und die damit einhergehende Eintiefung des Flusses sowie der Klimawandel offensichtlich zur Austrocknung des Mühlgrabens beigetragen haben. Dabei spielt der Mühlgraben eine sehr wichtige hydrologische, ökologische und stadtgestalterische Rolle. Beispielsweise im Kreuzungsbereich Kantstraße und Schellingstraße durchgeführte Versiegelungen der Ufer und der Sohle verschärfen das Problem.
Ferner ist ein vollständiges planerisches Umdenken im Bereich der früheren Industriebrache zwischen Mühlgraben, Stadtbahnbrücke und Leibnitzstraße erforderlich. Der AHA drückt erneut sein sehr großes Unverständnis zum Vorhaben der Schuster Haus GmbH aus, auf dem Gelände Einfamilienhäuser zu errichten. Noch dazu offensichtlich größere Bäume der Säge zum Opfer fielen.
Laut Stadtverwaltung Gera hatte die Stadt mit Stand vom 31.03.2021 eine Einwohnerzahl von 93.167 Einwohner. Mit Stand vom 31.09.2020 lag die Einwohnerzahl noch bei 93 833 Personen. Das bedeutet für diesen Zeitraum einen Rückgang von 666 Einwohnerinnen und Einwohnern. Zudem weist die „Sozialstatistik Leben in der Stadt Gera in Zahlen, Stand: 10. Februar 2017“ unter den Punkten 3.1/3.1.1. für das Jahr 2015 einen Wohnungsleerstand von 8.480 in Gebäuden mit Wohnungen aus. Wenn man den Bestand von 60.862 Wohnungen für Wohnzwecke zu Grunde legt, besteht somit ein Leerstand von 13,9%. Neben der Tatsache, dass u.a. soziale Verbesserungen dringend geboten sind, um die Abwanderungen zu mindestens zu stoppen, gilt es zuerst den hohen Wohnungsleerstand zu beseitigen, ehe man erneut Flächenverbrauch für neue Einfamilienhäuser zulässt. Das verlangen ökologische, klimatische und hydrologische Erkenntnisse, Vernunft und Erfordernisse.
Der AHA regt daher erneut und mit Nachdruck an, die ca. 9 ha große Fläche massiv zu entsiegeln, bis zum naturgewachsenen Boden zu beräumen und eine Sukzession zu ermöglichen. Darüber hinaus gilt es die Fläche der Weißen Elster als Retentionsraum zurückzugeben. Dieser Bereich kann sich so nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum von Tieren und Pflanzen und Teil eines größeren Grün- und Biotopverbundes entwickeln, sondern zum verbesserten Eintrag von Sauerstoff, Luftfeuchtigkeit sowie Kalt- und Frischluft und somit zur Verbesserung des Stadtklimas und der Lebens- und Wohnqualität der Menschen beitragen. Ferner führen derartige Grünbereiche zur Auflockerung und Verbesserung des zumeist stark versiegelten Stadtbildes.
Nach Ansicht des AHA scheint es ratsam zu sein, im Rahmen einer Gesamtentwicklung der Weißen Elster und ihrer Aue ebenfalls für den Mühlgraben ein wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu entwickeln, welche dem Schutz und der Entwicklung von Natur, Landschaft und Umwelt, der Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität, von Stadtbild und -klima sowie der Entwicklung von bestehenden bzw. weiterer Biotop- und Grünverbundachsen und -räumen dienen.
Dabei spannt sich der Bogen von der dringenden Notwendigkeit der Weißen Elster und ihrer Nebengewässer notwendigen Überflutungsraum zurückzugeben, dies mit Gesichtspunkten des Landschafts- und Naturschutzes zu koppeln, über bauliche Realitäten – insbesondere in der Stadt Gera -, Berücksichtigung von Befindlichkeiten u.a. von Anwohnern, Eigentümern, Pächtern, Land- und Forstwirten bis hin zur dringenden Notwendigkeit eines koordinierten Handelns mit Tschechien sowie den drei betroffenen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland. Innerhalb der Stadt Gera gibt es u.a. im Einmündungsbereich des Mühlgrabens durchaus recht interessante Gedanken in Richtung Rückgabe von Aue an die Weiße Elster, was unweigerlich mit der Erweiterung von Überflutungsraum einhergeht. Der AHA wiederholte seinen Vorschlag unbedingt weitere Überlegungen zu starten, um im Stadtgebiet von Gera weitere Altauen der Weißen Elster zurückzugeben.
Dazu gehören nach Ansicht des AHA zu prüfen, inwieweit eine Rückgabe bzw. Wiederanbindung der Altaue im Bereich der Fasaneninsel an die aktive Aue der Weißen Elster möglich ist. Das erfordert u.a. Rückbau von Bauresten, Versiegelungen und bestehenden standortfremden Bodenaufschüttungen. Bereits der Satzungsbeschluss vom 07.11.2008 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VB/01 „SB Möbel-Boss“ geschah mit der Kenntnis, dass das ca. 12.000 m² = 12 ha große Plangebiet sich im Überflutungsgebiet befindet. Ähnlich ist es garantiert mit anderen Bebauungen in dem Gebiet zu sehen, welche nach wie vor einer kritischen Betrachtung bedürfen.
Sehr problematisch sieht der AHA Pläne entlang der Ufer der Weißen Elster entlang der Straßen Gries/Am Kupferhammer/Paul-Vogel-Weg schätzungsweise 75 standortprägende und ökologische bedeutsame Bäume (Linden) gegen eine Betonmauer zu tauschen, welche wasserbaulich Hochwasser abhalten soll. Abgesehen davon, dass dies im Fall der Fälle kein Qualmwasser abhält, drückt das wieder einmal mehr aus, dass man statt obengenannter Rückgaben von Altauen an das Flusssystem, wieder einmal auf wasserbaulichen Umgang mit Hochwasser setzt.
Laut eines dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vorliegenden, undatierten Entwurfes einer „Begründung zum Bebauungsplan B/151/18 `Wohnpark Mozartstraße`“ beabsichtigt die Stadt Gera auf einer Fläche von 8.212,00 m² = 0,82 ha eine Bebauung mit Wohnhäusern vorzunehmen. Dazu ist auf Seite 12 des ebengenannten Dokumentes, unter „Bauweise (§ 22 Bau NVO)“ folgendes vermerkt, Zitat:
Begründung: Die Bauweise ergibt sich aus dem Planungswillen der Stadt zur Bebauung des Quartiers. Im Nordosten ist eine geschlossene Bauweise für zwei aneinandergrenzende Wohnhäuser (dreigeschossige Mehrfamilienhäuser) geplant. Daran schließen sich südlich zwei Doppelhäuser an, die zur bestehenden Bebauung an der Franz-Liszt-Straße überleiten. Westlich der verlängerten Mozartstraße sind drei Einzel- bzw. Doppelhäuser) geplant, die mit ihrer offenen Anordnung den Übergang zum westlich anschließenden Stadtwald bilden. Das geplante Wohnquartier hebt sich somit einerseits von der südlich angrenzenden Bebauung ab, bildet jedoch zugleich den Übergang von dieser Bebauung zu den nördlich anschließenden Sportanlagen.“, Zitat Ende
Unter Punkt „2.1 Regionalplan Ostthüringen“ ist folgendes im Bezug des Hochwassereinzugsgebietes vermerkt, Zitat: „Der Standort des geplanten Wohngebietes ist im Regionalplan Ostthüringen (2012) als Siedlungsfläche übernommen worden, der in diesem Bereich mit dem Vorranggebiet Hochwasserschutz Weiße Elster / Gera bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt (HW 10) überlagert ist. „Mit der Integration von stärker überschwemmungsgefährdeten Siedlungsbereichen in die Vorranggebiete Hochwasserschutz wird das erhebliche Risiko einer möglichen Überflutung dieser Siedlungsbereiche und die Notwendigkeit der Planung und Realisierung funktionsfähiger Hochwasserschutzmaßnahmen und -anlagen zum Schutz dieser Siedlungsbereiche vor Hochwasser schon auf regionalplanerischer Ebene sehr deutlich gemacht“ (Begründung zum Z 4-2 RP-OT 2012). Mit der Realisierung der Hochwasserschutzmaßnahme westlich der Weißen Elster in Gera wurde ein funktionsfähiger Hochwasserschutz hergestellt, der auf ein Hochwasserereignis HQ100 ausgelegt ist. Damit wurden der westlich gelegene Siedlungsbereich und damit auch das Plangebiet vor Hochwasser geschützt. Diese Flächen stehen zugleich als Retentionsräume nicht mehr zur Verfügung. Eine Bebauung ist daher mit dem Ziel 4-2 des Regionalplanes Ostthüringen vereinbar.“, Zitat Ende
Unter dem Punkt „2.3 Rechtliche Festsetzungen und Regelungen nach Fachgesetzen“ ergänzt man noch folgende Vorstellung, Zitat: „Thüringer Wassergesetz (ThürWG)/Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Der Standort befindet sich formell noch im Überschwemmungsgebiet der Weißen Elster, obwohl die Hochwasserschutzmaßnahmen des Freistaates Thüringen im Bereich Tschaikowskistraße im sogenannten Bauraum 1 bereits abgeschlossen sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Obere Wasserbehörde im Seite 10 TLUBN das Aufhebungsverfahren erst durchführen wird, wenn alle Hochwasserschutzmaßnahmen an der Weißen Elster abgeschlossen sind. Da die Maßnahmen für den Bereich Tschaikowskistraße und damit für das Plangebiet bereits umgesetzt sind und somit für das Plangebiet keine Hochwassergefährdung mehr besteht, wird von der Genehmigungsfähigkeit des Bebauungsplanes ausgegangen.“, Zitat Ende
Diese Aussagen zeugen deutlich davon, dass man selbst aus den Hochwasserereignissen der Jahre 2011 und 2013 nichts gelernt hat. Nicht Einschränkungen von Retentionsflächen der Weißen Elster sind die aktuellen Aufgaben, sondern die Rückgabe von überflutungsfähigen Altauen an den Fluss gehört zu den aktuellen Aufgaben. Hochwassersituationen richten sich im zeitlichen Auftreten nicht an menschliche Festlegungen. Zudem haben vermehrte Hochwasser ihre Ursache in der unvermindert fortgesetzten Bodenversiegelung, einer von wenig Nachhaltigkeit geprägten Landwirtschaft, welche zunehmend zu Bodenverdichtungen führt sowie der zunehmende Verlust an Waldgebieten in Folge von Trockenheit und starker Sommerhitze – insbesondere in den Jahren 2018 bis 2020. Abgesehen davon, dass Deiche nicht vollständig Hochwasser abhalten, sondern Qualmwasser ebenfalls zu Überflutungen führen können, aber ein Abfluss sich schwieriger gestalten kann, da ein Deich den Abfluss während eines sinkenden Hochwassers behindert.
Weitere ganz besondere Augenmerke in der Stadt Gera sind dabei ebenfalls auf die Mündungsgebiete von Brahme und Erlbach zu lenken. Bei der Brahme gilt es unbedingt anzumerken, dass das Fließgewässer und seine Aue zum 102 ha großen Schutzgebiet 177/5038-303 nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie Brahmeaue gehören. Dementsprechend gilt es die Schutzwürdigkeit, die Entwicklung hin zu naturnaheren Strukturen sowie ihre Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten und den Biotop- und Grünverbund zu prüfen und zu beachten. Daher ist es für den AHA unverständlich, warum man im Mündungsbereich der Brahme in die Weiße Elster im Abschnitt Paul-Vogel-Weg und gewässeraufwärts massive Ausholzungen vorgenommen hatte. Dabei muss auch Unterhaltungsverbänden bekannt sein, dass Gehölze als Sauerstoff-, Frischluft und Feuchtigkeitsspender, Kohlendioxidspeicher sowie als Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten fungiert. Darüber hinaus vermindert die Beschattung die Erwärmung des Gewässers und die damit beschleunigte Verdunstung. In Zeiten des Klimawandels und des zu Recht angeprangerten Artensterbens kann man entsprechendes verantwortungsvolles Verhalten erwarten. Gleiches gilt für Pläne in dem Raum einen Campingplatz und einen aufgeständerten Sanitärtrakt zu errichten. Der AHA bekräftig erneut, dass nicht ein Mehr, sondern ein Weniger an Verbauung benötigen und zudem sich der Tourismus den Erfordernissen des Schutzes, der Entwicklung und des Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie des Klimawandels ein- und unterordnen zu hat. Für den AHA ist sehr wichtig der Weißen Elster und der Brahme nicht nur Retentionsfläche zu belassen, sondern naturnahen Entwicklungsraum in Form von sukzessiver Entwicklung von Auenwald und von Auenwiesen, welche einer unregelmäßigen Mahd oder Beweidung unterliegen sollte. Solche Entwicklungsräume sind nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, für den Biotop- und Grünverbund entlang Weißer Elster und Brahme sowie Hochwasserraum wichtig, sondern dienen auch als Kaltluftentstehungsgebiet. Angesichts der zunehmend heißen und trockenen Sommer sowie zahlreich versiegelten Flächen, welche sich stark erhitzen und somit auch zur Erwärmung der Luft beitragen, haben Kaltluftentstehungsgebiete eine immer mehr zunehmende Bedeutung. Daher sind hier Bebauungen aller Art, auch eines Campingplatzes, vollkommen ungeeignet für den Standort.

Nach Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es ebenfalls Geras Mitte im Sinne des Schutzes und der Entwicklung von Natur und Umwelt zu entwickeln. Dazu gehören die Entsiegelung von Bodenflächen, der Erhalt bestehender Grünbereiche und die Entwicklung des Gebietes zwischen Kultur- und Kongresszentrum Gera, Breitscheid-Straße und De-Smit-Straße zu einem „Zentralpark Gera“ mit Wiesen, Gehölz- und Aufenthaltsbereichen. Dies trägt zu einer optischen Aufwertung des Stadtbildes bei und erhöht die Strukturvielfalt in einer potentiellen „Geras Grünen Mitte“. Flankiert kann zudem eine Forcierung von Fassaden- und Dachbegrünung sowie Montage von Solaranlagen auf Dachflächen erfolgen.
Somit besteht auch eine klimatische Aufwertung im Stadtzentrum von Gera. Eine Einbettung in ein umfassendes Grün- und Biotopverbundsystem mit anderen Park- und Grünanlagen, der Fluss- und Auenlandschaften von Weißer Elster, Brahme und Erlbach, Geraer Stadtwald und dem FFH-Gebiet „Schluchten bei Gera und Bad Köstritz mit Roschützer Wald sorgt dafür das sich Gera grüner und somit lebenswerter entwickelt. Dies muss das Ziel jeglicher Stadtplanung in Gera sein.
In dem Zusammenhang hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit großem Interesse den Bericht in der „Ostthüringer Zeitung“ (OTZ) von Sylvia Eigenrauch vom 30.08.2021 zur Weißen Elster als „Flusslandschaft der Jahre 2020 bis 2023“ aufgenommen. Der AHA teilt die Ansicht, dass die Ansicht, dass die Weiße Elster länderübergreifend einer besonderen Bedeutung bedarf. Diese Auffassung vertritt der heutige AHA schon seit den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhundert und ist seitdem auch entsprechend aktiv. Daher teilt der AHA grundsätzlich die bekannte Ansicht von Marcel Möller, Abteilungsleiter der Thüringer Landgesellschaft, dass die Weiße Elster mehr Raum benötigt. Bisher letztmalig nahmen im Rahmen einer Fahrradexkursion am 26.05.2021 Mitglieder des AHA die Weiße Elster und ihre Aue zwischen der Stadt Bad Köstritz und der Gemeinde Crossen in Augenschein. Ein besonderer Schwerpunkt bildete neben der Beobachtung von Fauna und Flora sowie Landschaft, Natur und Umwelt, die Vor-Ort-Einschätzung von Möglichkeiten der Wiederausweitung von Überflutungsgebieten, welche u.a. durch Deichrückverlegungen und -beseitigungen sowie Wiederbelebungen der Altverläufe der Weißen Elster in Betracht zu ziehen sind.
In der Aue zwischen Bad Köstritz und Caaschwitz, wo im Zuge des letzten Hochwassers im Juni 2013 die Weißer Elster kraftvoll ihren ca. 1 km langen Altverlauf zuströmte, verschafften sich die beiden AHA-Mitglieder einen aktuellen Überblick zu den im 48,00 ha großen FFH-Gebietes 134/5038-302 Elsteraue bei Bad Köstritz befindlichen Altverlauf der Weißen Elster mit seinen Randgebiet.
Im Rahmen der Fahrradexkursionen seit dem Jahr 2016 erläutern immer wieder Vertreter der Thüringer Landgesellschaft auch die jeweiligen aktuellen Varianten zur Entwicklung der Elsteraue bei Bad Köstritz. Die Mitglieder der jeweiligen Exkursionsgruppen beleuchteten dabei immer wieder die Tatsache, dass das Gebiet Bestandteil des 48,00 ha großen FFH-Gebietes 134/5038-302 Elsteraue bei Bad Köstritz ist und entsprechend bei allen Überlegungen sein muss. Ferner gilt es zu beachten, dass an und in dem Altverlauf der Weißen Elster FFH-geschützte Tiere wie z.B. die Becherfledermaus, der Laubfrosch, der Eremit und der Hirschkäfer vorkommen. Dabei griffen die jeweils anwesenden Mitglieder von AHA immer wieder kritisch Tendenzen zur räumlichen Reduzierung zur Herstellung einer neuen Schlinge der Weißen Elster auf. Sie befürchten, dass die Weiße Elster nicht die alte Länge zurückerhält, sich somit weiter eintieft, nicht ausreichend Raum für sukzessives Auenentwicklungspotential und Hochwasserausbreitungsraum besteht und somit die vollumfänglichen Chancen in Raum und Landschaft weit unter den gegebenen und künftigen Möglichkeiten verbleiben. Ferner verweist der AHA fortgesetzt auf die Notwendigkeit der freien Gestaltung des Flusses, seines Altverlaufes und seiner Aue. Dabei gilt es unbedingt großflächig – insbesondere im Bereich des Altverlaufes der Weißen Elster – die Sukzession von standortgerechten Auenwäldern zuzulassen. Diese dienen zur Entwicklung sehr bedeutsamer Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie um die Kraft des Hochwassers zu mindern und Wasser in dem Zuge aufzunehmen. Im Angesicht massiver Verschotterungen und wasserbaulicher Baumaßnahmen am gegenüberliegenden Ufer sowie des bereits fertiggestellten Brückenbaus wiederholte der AHA seine Mahnung, dass eine bessere Information und Bündelung in den Händen der Thüringer Landgesellschaft mbH erforderlich ist. Darüber hinaus gilt es Änderungen an der baulichen Schaffung vollendeter Tatsachen zu prüfen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass sich entlang der Weißen Elster in dem Bereich mit den Schluchten bei Gera und Bad Köstritz mit Roschützer Wald ein weiteres 164 ha großes FFH-Gebiet mit der Nummer 230/5038-305 befindet.

Die obengenannten Fakten und Angelegenheiten sind Beispiele für ein Handelungsbedarf im Rahmen der Aktivitäten für eine „Flusslandschaft der Jahre 2020 bis 2023“.
Was die Weiße Elster nicht benötigt sind neue touristische Erschließungen in Form von neuen Wanderwegen, weiteren Kanu-Anlegestellen, ständig neu mit Sand aufgeschüttete Strände am Ufer der Weißen Elster, einen neuen Campingplatz in der Aue von Weißer Elster und Brahme oder anderswo in Natur und Landschaft sowie letztendlich neue Baugebiete. Ferner gilt es laufende Bebauungsplanungen in der Aue der Weißen Elster auf den Prüfstand zu stellen. Als Beispiele sind hier der Bebauungsplan B/151/18 „Wohnpark Mozartstraße“ sowie im Bereich der früheren Industriebrache zwischen Mühlgraben, Stadtbahnbrücke und Leibnitzstraße zu nennen. Die offiziellen Akteure zeigen hier leider wieder, dass sie noch immer nicht verstehen, was ein ordnungsgemäßer Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft bedeutet. Dazu gehört eben u.a. dem Tourismus diesen Belangen unterzuordnen. Ebenso lässt sich aus dem OTZ-Bericht vom 30.08.2021 nicht ableiten, dass man über Möglichkeiten eines länderübergreifenden bzw. auf die Stadt Gera bezogenen Naturerkenntnispfad Weiße Elster nachdenkt, um den Fluss, seine Nebengewässer und ihre Aue auf den bereits zahlreich schon bestehenden und zumeist schon massiv ausgebauten Wegen umweltpädagogisch der Bevölkerung näherzubringen. Hier bietet sich eine umfassende Mitarbeit von wissenschaftlichen Einrichtungen, von Schulen und natürlich der interessierten Bevölkerung an. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist bereit hier im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.
Mit einem sach- und fachgerechten sowie nachhaltigen Umgang mit Umwelt-, Natur- und Landschaft der Weißen Elster, ihrer Nebengewässer und Auen steht und fällt jedoch die Ernsthaftigkeit und der Sinn solcher Aktionen wie die Ausweisung als „Flusslandschaft“.

Diese Vorschläge und Anregungen hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer wieder und über mehrere Jahre nicht nur dem Freistaat Thüringen unterbreitet, sondern auch der Stadt Gera zugeleitet. Jedoch kam bisher keine einzige Reaktion vom Stadtrat, vom Oberbürgermeister und seinen Dezernenten sowie den Ortsteilbürgermeistern. Dabei ist es zutiefst undemokratisch so zu handeln und überhaupt nicht hilfreich Vorschläge und Überlegungen eines länderübergreifenden, ehrenamtlichen und gemeinnützigen Umwelt- und Naturschutzvereins zu ignorieren, welcher zudem vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannt ist.
Aus diesem Grund bekräftigt der AHA seine Anregung einen Runden Tisch bzw. mehrere Runde Tische zur Entwicklung und Gestaltung der Stadt Gera einzurichten. Für den AHA ist es dabei sehr wichtig, dass das Thema Schutz, Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft einen sehr wichtigen Platz eingeräumt bekommt.
So lässt sich eine offene, kritische und direkte Beratungskultur entwickeln, welche bei Einbindung der Bevölkerung und ihrer Vereine und Initiativen viel Fach- und Ortswissen in Debatte einbringt. Dabei gilt es unterschiedliche Ansichten nicht vorrangig als Anstrengung und Belastung zu sehen, sondern eher als Chance und Notwendigkeit zu betrachten.

Die ebengenannten Themen und die Sichtweise des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zu einem zukunftsfähigen Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft bei der Planung der Stadt Gera und des Freistaates Thüringen beim Umgang mit dem Hochwasser sind Inhalt der vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Mittwoch, dem 08.09.2021, geplanten Fahrradprotestexkursion durch große Teile von Geras Auenlandschaft und angrenzender Stadtgebiete. Die ca. zweistündige Protestfahrradexkursion beginnt 17.00 Uhr am Stadtmuseum, Museumsplatz 1 in 07545 Gera, führt u.a. zum Gebiet zwischen Kultur- und Kongresszentrum Gera, Breitscheid-Straße und De-Smit-Straße, zur Aue der Weißen Elster mit Aufenthalten zum Beispiel am ehemaligen Textima-Gelände, entlang der Straßen Gries/Am Kupferhammer/Paul-Vogel-Weg sowie zum Neubaugebiet zwischen Leibnitzstraße und Mühlgraben und endet im Mündungsgebiet der Brahme in die Weiße Elster im Bereich Franzosenweg.

Der AHA bekräftigt in dem Zusammenhang erneut und mit Nachdruck seinen Wunsch und seine Bereitschaft sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Weißen Elster von Quelle bis zur Mündung einzusetzen. Dazu zählen selbstverständlich auch das Stadtgebiet Gera sowie der Abschnitt zwischen den Städten Gera und Zeitz.
In dem Zusammenhang sieht sich der AHA auch als Plattform für Menschen, welche sich dem Schutz, Erhalt und der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft einsetzen möchten
Daher hatte die Mitgliederversammlung des AHA am 07.12.2020 beschlossen eine länderübergreifende Regionalgruppe Gera-Zeitz zu bilden. In dieser AHA-Gruppe können sich ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf einbringen. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 03.09.2021

Fotos: Harry Bück

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