Monat: Februar 2017 (Seite 3 von 3)

AHA fordert Ende der Abholzungen und verbesserten Schutz der Aue in Leipzig

Bekanntlich gehören Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Ausbreitungsraum von Hochwasser, der Wassergewinnung, zur Verbesserung des Klimas als Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet sowie der stressgeplagten Bevölkerung als Erholungsraum.

Die Stadt Leipzig ist durchgängig von Auenlandschaften mit den ebengenannten Eigenschaften geprägt. Insbesondere die Weiße Elster, aber auch ihre Nebengewässer wie ganz besonders Pleiße und Parthe bilden dabei das räumliche, landschaftliche und ökologische Rückgrat.
Ein sehr wichtigen Bestandteil dieser sehr wertvollen und als ca. 5.900 ha großes Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ca. 4.925 ha großes Europäisches Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald und als ca. 2.825 ha großes Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Gebiet Leipziger Auensystem geschützten Natur und Landschaft, stellt die Auenlandschaft im Süden der Stadt Leipzig dar, welche zwischen Weißer Elster und Elsterflutbett im Westen, Pleiße und Mühlpleiße im Osten, der Einmündung der Pleiße in das Elsterflutbett im Norden sowie des Cospudener Sees und seines Umfeldes im Süden eingebettet ist. Diese Auenlandschaft besteht zum großen Teil aus naturnahen Laubmischwäldern, welche sich vorrangig aus Eschen-Eichen-Ulmen-Hartholzauwald und grundfeuchtem Stieleichen-Hainbuchen-Wald, flächendeckenden Übergangsstadien zwischen diesen beiden Waldgesellschaften sowie ansatzweisen Weiden-Erlen-Pappel-Weichholzauengesellschaften zusammensetzt. Als sehr bedeutsame Kernstücke dieses Auengebietes sind im Norden das ca. 66 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Elster-Pleiße-Auwald und im Südwesten das ca. 49 ha große NSG Lehmlache zu betrachten.

Ebenso zählt das 277 ha große Naturschutz- und FFH-Gebiet Burgaue im Norden Leipzigs dazu.

Mit Unverständnis und Empörung hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) aufgenommen, dass die Stadt Leipzig im südlichen Auenwald die massiven Abholzungen weiter unvermindert intensiv fortsetzt. Schon die Begründung, dass man die Bestände stabilisieren und Einzelbäume vor Stürmen schützen möchte erscheint nicht nachvollziehbar. Normalerweise sorgen geschlossene Waldsäume und Gehölzbestände für ausreichenden Schutz vor Stürmen. Nur die bisherigen Abholzungen haben unverantwortlicher Weise umfassende Lücken in den Waldgebieten geschaffen, welche nunmehr größere und bessere Angriffsflächen für Stürme bieten.

Nunmehr soll neben den altbekannten Begründungen, das Eschentriebsterben, ebenfalls als Eschenwelke bekannt, für diese Abholzungsmaßnahmen herhalten. Das vom Pilz Hymenoscyphus pseudoalbidus – auch »Falsches Weißes Stengelbecherchen« genannt, stammt aus Ostasien und befällt sowohl junge und alte Eschen. Bislang existieren keine praxistauglichen Bekämpfungsmaßnahmen. Somit lässt sich momentan eine Ausbreitung nicht verhindern. Die nunmehr durchgeführten Abholzungen bergen jedoch durch die mögliche Aufwirbelung von Sporen und des Abtransport des Holzes eher die Gefahr, die Ausbreitung des Pilzes und des damit verbundenen Eschentriebsterbens zu beschleunigen.

Die immer wieder dargestellte Behauptung des Oberförsters Andreas Sickert, dass die fortgesetzten forstwirtschaftlichen Zerstörungen in den Leipziger Auenwälder sei mit den Naturschutzvereinen und –verbänden entspricht zudem keinesfalls der Realität.
Der AHA muss immer feststellen, dass große Flächen des Auenwaldes fast vollständig in seiner Zusammensetzung und Struktur nachhaltig Schaden genommen haben. Den Abholzungen fielen Gehölzarten wie Stieleiche, Gemeine Esche, Winterlinde, Rotbuche und vereinzelt Bergahorn zum Opfer. Ferner schädigten bzw. schädigen schwere Räum- und Rücketechnik den Auenwaldboden durch Bodenverdichtungen sowie tiefen und breiten Fahrrinnen.

Die bisher vorgeschobene Begründung, dass mit den Abholzungen zur Zurückdrängung des Spitzahorns führen sollen, haben eher das reine Gegenteil bewirkt. Mit den nunmehr entstandenen Lichtungen sind eher ideale Bedingungen zur Entwicklung des Spitzahorns entstanden und bieten verstärkt Stürmen Angriffsflächen. Wenn man bedenkt, dass man weiteren Auenwald im Naturschutzgebiet Burgaue bis zum Jahre 2030 bis zu einer Fläche von ca. 13,5 ha derartig zerstört und verwüstet haben möchte, dann gilt es nunmehr sich verstärkt für einen nachhaltigen Schutz der Auenwaldbestände einzusetzen und gegen diesen skandalösen Frevel vorzugehen.

Der AHA hält es für außerordentlich dringend notwendig, Auenwälder generell als eine der arten- und strukturreichsten Biotope in den gemäßigten Zonen zu erhalten, zu sichern und zu schützen. In dem Zusammenhang sieht es der AHA für geboten an, dass bereits jetzt naturschutzrechtlich gesehen Auenwälder einen besonderen Schutz genießen müssen. In der Burgaue kommt noch hinzu, dass dort ca. 270 ha als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind sowie den europäischen Schutzstatus nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH) – Richtlinie genießen und daher hier besonders auf naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen zu orientieren sind. Insbesondere auch der Schutzstatus nach der FFH-Richtlinie schreibt ein Verschlechterungsverbot vor. Ferner gilt es derartige Auenwälder als bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als potenziellen Hochwasserraum sowie als Ort der sanften Naherholung für die Menschen der Region zu betrachten. In dem Sinne ist eine rein forstwirtschaftliche Nutzung zu kommerziellen Zwecken nicht zu akzeptieren.

Der AHA hält es zum Beispiel stattdessen zukunftsbedeutsamer und zielführender, die Eintiefung der Luppe zu stoppen und Renaturierungen des Gewässerlaufes zu prüfen, weiterhin Möglichkeiten der länderübergreifenden Reaktivierung der abgeschnittenen Altarme der Weißen Elster ökologisch, hydrologisch und ökonomisch zu untersuchen sowie eine Ausweitung der Retentionsflächen durch Deichrückverlegungen anzugehen. Somit wäre beispielsweise bessere Einbeziehung der Auenwälder in das Überflutungsregime von Weißer Elster und Luppe möglich. Zudem könnte neben der Wirkung für den Hochwasserschutz ein zurückdrängen weniger wassertoleranter Gehölzarten wie Spitzahorn erfolgen.

Gleiches trifft auch für die beiden größten Nebengewässer der Weißen Elster im Stadtgebiet von Leipzig –Pleiße und Parthe- zu.

Im Zusammenhang mit den fortgesetzten Abholzungen in den Auen Leipzigs und ihres Umlandes, so z.B. im NSG Burgaue , hält es der AHA nunmehr für dringend geboten die Öffentlichkeit durch verschiedene Aktivitäten auf den dringend notwendigen nachhaltigen Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Leipziger Aue, ihrer Wälder, Wiesen, Gewässer und Hochstaudenflächen hinzuweisen sowie ihre Bedeutungen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten und Ausbreitungsraum für Hochwasser darzustellen. Darüber hinaus gilt bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung den dafür sensiblen Blick zu schärfen.

In dem Blickfeld betrachtet, fordert der AHA den Freistaat Sachsen sowie die Stadträte in Leipzig und Schkeuditz auf, die Verantwortlichen des Talsperrenbetriebes sowie der Forstbehörden aller Ebenen sofort in die Schranken zu weisen bzw. personelle Konsequenzen folgen zu lassen.
Der AHA drängt ferner mit sehr hohem Nachdruck darauf, die Fällungen in bzw. an den Auenwäldern in den Städten Leipzig und Schkeuditz, so z.B. auch im und am Naturschutzgebiet Burgaue sowie in den Auenwäldern von Parthe und Pleiße und ihrer Mündungsgebiete in die Weiße Elster unverzüglich und unwiderruflich zu stoppen.

Wer sich ebenfalls für einen nachhaltigen Schutz und Erhalt sowie einer naturnahen Entwicklung der Auenlandschaften an Weißer Elster, Luppe, Nahle, Pleiße und Parthe einsetzen möchte, wende sich bitte an folgenden Kontakt:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
Tel.: 0176/84001924
Fax.:01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

Anhang: Eschentriebsterben Merkblatt August 2016

AHA führt Winterexkursion in Halles Aue durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 18.02.2017 eine ca. vierstündige Winterexkursion zum Holzplatz, zu den Pulverweiden, zur Unteren Aue und zur Rabeninsel durch.
Thema der Exkursion ist die Darlegung der Bedeutung dieses arten- und strukturreichen Teils der Saaleauenlandschaft als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, ihre Bedeutung als Biotop- und Grünverbundraum, ihre Funktion und Aufgabe als Ausbreitungsraum für Hochwasser, ihren Nutzen für Wissenschaft und Bildung sowie ihre Einbeziehung in einen natur- und umweltschonenden Tourismus. Ein Teil dieser Saaleaue ist daher ja auch Bestandteil des Naturschutzgebietes „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt.
Im Rahmen der Exkursion möchte der AHA ferner seine Vorstellungen zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung der genannten Teile der Saaleaue darlegen und Interessierte anregen an der Umsetzung mitzuwirken. Ebenfalls ist vorgesehen auf Ursachen, Bedeutung und Umgang mit Hochwasser einzugehen und diesbezügliche Ideen des AHA darzulegen. Aber auch die Nennung bedrohlicher Vorhaben und Aktionen ist Bestandteil der Exkursion. Dazu zählen Planungen zur Verlegung von Verkehrstrassen, die angedachte Bebauungsplanung für den Bereich westlich des Böllberger Weges, die gegenwärtigen Planungen zu einer Wasserkraftanlage im Bereich der Pulverweiden, der früheren Hildebrandtschen Mühlen und des Mühlwerders, freiherumlaufende Hunde, Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art, asphaltierte Radwege an und in der Aue sowie das ungehemmte Angeln an den Ufern.
In dem Zusammenhang beabsichtigt der AHA für seine ehrenamtlichen Arbeitsgruppen Pulverweiden und Rabeninsel zu werben.
Treff: um 10.00 Uhr Kreuzung Holzplatz/Mansfelder Straße, Ecke Karstadt

AHA sorgt sich um Zukunft des ländlichen Raums im Land Sachsen-Anhalt

Mitglieder des heutigen Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) haben sich bereits seit dem Jahr 1980 im Rahmen seiner Vorgängerorganisation Arbeitskreis Umweltschutz Halle (AKUS) in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR seit dem Jahr 1983 für einen sehr vielfältigen Raum in der DDR und ihren 15 Bezirken eingesetzt. Das taten sie im engen Bündnis mit vielen anderen ökologischen Gruppen in der DDR. Ein Ergebnis war die Verabschiedung von Flurholzprogrammen in den Bezirken der DDR im Juni 1989. Im Bezirk Halle hatte der Rat des Bezirkes Halle am 22.06.1989 ein „Programm zur weiteren Flurgestaltung und Begrünung im Bezirk Halle“, Beschlussnummer 1019-16/89 verabschiedet. Dem fachlich-inhaltlich und flächenmäßig großangelegten Programm lagen fast 10 Jahre hart geführte Verhandlungen und Beratungen zu Grunde und gaben die Beschlüsse einen Umsetzungszeitraum für die Jahre 1989 bis 1995.

Das war und ist einer der größten Erfolge in Richtung nachhaltiger Entwicklung des ländlichen Raums und umfassender Wiederherstellung von vielfältig entwickelter Agrarlandschaften gewesen. Nur ereilte dieser Entwicklung nach dem politischen Wechsel in der DDR vom Oktober 1989 bis Oktober 1990 ein schnelles Ende. Dabei hätte das Flurholzprogramm mit dem Nationalparkprogramm aus dem Jahre 1990 sehr gut ineinander greifen können. Das Nationalparkprogramm, welches Ende Januar 1990 in der Fassung vorlag, im Zentralen Runden Tisch am 05.02.1990 seine Zustimmung fand und schließlich in einen Beschluss des Ministerrates der DDR vom 16.03.1990 mündete. Einmalig in der bisherigen deutschen Geschichte für das zur Schaffung von 6 Biosphärenreservaten, 5 Nationalparken, 12 Naturschutzparks sowie deren einstweilige Sicherung als Landschaftsschutzgebiete von zentraler Bedeutung.

Am 18. September 1990 unterzeichneten Wolfgang Schäuble für die Bundesrepublik Deutschland und Günther Krause für die Deutsche Demokratische Republik eine „Zusatzvereinbarung“ zum Einigungsvertrag vom 31.8.1990, mit der die 14 vom Ministerrat beschlossenen Verordnungen zum Nationalparkprogramm ihre Bestätigung fanden und die anderen 12 Gebiete eine vorläufige Sicherung für die Dauer von zwei Jahren erhielten. Spätere weitere Schutzausweisungen im Land Sachsen-Anhalt waren und sind dringend notwendig und decken nach Meinung des AHA weder qualitativ, noch quantitativ das notwendige Maß an örtlichen und flächendeckenden Schutzgebieten ab. So fehlen u.a. häufig festgefügte Biotop- und Grünverbünde bis in die Stadtgebiete hinein und präsentieren sich Agrarlandschaften viel zu oft noch als ausgeräumt von Gehölz-, Stauden- und Wiesenflächen sowie Feuchtgebieten. Diese dienen zum Einem als Lebens- und Rückzugsräumen von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, welche wiederum zur Wiederbelebung natürlicher Kreisläufe und Wechselbeziehungen beitragen können.
Bekanntlich gehören dazu ebenfalls Fließ- und Standgewässern mit ihren Auen- und Bruchlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen der Erde. Die Wechselwirkung von Gewässer und Aue haben arten- und strukturreiche Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten geschaffen und sorgt für eine ständige Weiterentwicklung. Dabei fungieren die Auenwälder und –wiesen, Schlamm-, Kies- und Schotterflächen sowie Gewässeraltarme, Mäander und Furkationen ebenfalls als natürlicher Stauraum für Hochwasser und Wasserspeicher, bieten den Menschen sehr wertvollen Raum zur Erholung und Entspannung sowie tragen zur Entstehung und Weitertransport von Kalt- und Frischluft bei.

Jedoch hat der Mensch teilweise sehr heftig in die Auen eingegriffen und durch Bebauungen aller Art und damit verbundenen Deichbau massive räumliche Einschränkungen, Störungen und Zerstörungen vorgenommen. Ferner taten und tun Begradigungen und Ausbau von Flüssen und Bächen, der umfassende Eintrag von Haushalts- und Industrieabwässern , zunehmende forstwirtschaftliche Eingriffe in Auenwälder sowie eine zunehmend kulturarme Landwirtschaft in vermehrt ausgeräumten Landschaften ihr Übriges.

Die heutige Landwirtschaft ist auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 von einer Verarmung des Anbaus von Feldkulturen geprägt. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übrig geblieben. Verstärkte Düngungen und Einsätze haben zu Beeinträchtigungen der Böden sowie der Verstärkung der Belastungen Schicht-, Grund- und Oberflächengewässern u.a. mit Nitraten geführt. Die EU-Kommission hat das jetzt mehrfach gerügt. Darüber hinaus erklärte am 19.01.2017 der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft Martin Weyland, dass Nitratverschmutzungen laut eines Gutachtens der Wasserwirtschaft die Wasserpreise um fast zwei Drittel ansteigen lassen könnten.

Welche Auswirkungen die Anwendungen der Anbau von Monokulturen sowie der vermehrte Einsatz von Pestiziden z-B. auf die Insektenfauna haben sind hinreichend bekannt und lässt sich u.a. insbesondere an den bedrohlichen Rückgängen an Beständen von Honigbiene, Wildbiene, Hummel und Schmetterlingen erkennen.

Ferner weisen das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt München, welche 31.042,96 ha beträgt.

Mit diesem Prozess sind Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft sowie die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit von starken Hochwassern, aber auch eine vermehrte Aufheizung und Austrocknung von urbanen Gebieten sowie Natur und Landschaft verbunden.

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) tragen jedoch Fließgewässer zudem zur Belebung von Landschaft und Ortschaften bei. Zudem bilden Fließgewässer meistens das Rückgrat von Biotop- und Grünverbünden sowie bieten selbst Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.

Die immer wieder geführten Diskussionen über Gewässerberäumungsmaßnahmen beeinträchtigen und behindern notwendige naturnahe Entwicklungsmaßnahmen dieses Fließgewässers und endlich die jahrzehntelange Degradierung zur Entwässerung von Landschaften und Entsorgung von Abwässern zu beenden.

Die oft angeführte Verkrautung von Gewässern sind Ergebnis jahrzehntelanger Abwassereinträge und nicht zuletzt Einträge aus der Düngung landwirtschaftlicher Flächen. Dies lässt sich nur einschränken oder besser noch stoppen, wenn die starken Nährstoffeinträge aufhören. Deutschland ist nicht umsonst seitens der EU-Kommission für die Verseuchung von Grund- und Schichtwasser mit Nitraten ermahnt worden.

Der AHA tritt daher dafür ein, endlich auf eine nachhaltige, arten- und strukturreiche Landwirtschaft zu orientieren. Ferner ist es notwendig entlang von Fließgewässern beidseitig mindestens 10 m Gewässerschonstreifen zu sichern, um Entwicklungsmöglichkeiten zu naturnahen Landschafts- und Naturräumen zu ermöglichen. Dazu gehört das Fließgewässer die Möglichkeit einer Mäandrierung erhalten, so verstärkt Lebens- und Rückzugsräume für verschiedene Tier- und Pflanzenarten bieten können sowie im Einzugsgebiet Überflutungs- und Vernässungsräume besitzen. Angesichts zu erwartender Reduzierungen der Niederschlagsmengen ist mit weiteren Austrocknungen und Versteppungen der Landschaft im mitteldeutschen Raum zu rechnen. Insofern ist es nicht sinnvoll nun auf eine verstärkte Entwässerung der Landschaften zu orientieren.
Der AHA drängt daher darauf, endlich sich an die Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie der EU zu halten, welche aus dem Jahr 2000 stammt und eigentlich 2015 umgesetzt sein sollte.

In dem Blickwinkel der obengenannten Ausgangssituation betrachtet, erscheint der Offene Brief von 18 land- und forstwirtschaftlichen Organisationen als schwer nachvollziehbar und unverantwortlich. Mit keiner Silbe setzen sich die Unterzeichner des Offenen Briefes vom 13.01.2017 mit den obengenannten Fakten, Tatsachen und Lösungsansätzen auseinander. Stattdessen beklagt man populistisch zu viel Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, erklärt Wolf, Biber und Luchs zu Problemtieren sowie unterstellt der Landesregierung wahrheitswidrig Naturschutzorganisationen zu begünstigen. Die wahren Ursachen der Probleme für die Landwirtschaft, wozu der globale Klimawandel und der damit verbundene Wandel der Regionalwitterung, der Flächenfraß für Neubauten für Verkehrstrassen, Wohnungsbau, Bergbau und Gewerbe sowie nicht zuletzt die viel zu häufig ausgeräumte, von Monokulturen beherrschte Agrarlandschaft finden erschreckenderweise mit keiner Silbe Erwähnung. Bedauerlicherweise knüpft hier der Bauernverband Sachsen-Anhalt an seinen begrüßenswerten Vorstoß gegen den fortgesetzten Flächenfraß aus dem Jahr 2012 nicht an.
Auch die Wiedergabe von Zitaten aus dem Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Bündnis/Die Grünen vom April 2016 bestärkt die beabsichtigte überspitzte Darstellung weitgehend falscher Sichtweisen. Daher sei aus den „Leitthemen unseres Regierungshandelns“ unter dem Punkt „Nachhaltige Entwicklung“ zitiert: „Wir wollen eine nachhaltige Landwirtschaft, die zum Erhalt und zur Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume beiträgt und artgerechte Tierhaltung betreibt. Unser wertvolles Naturerbe wollen wir bewahren und weiterentwickeln und biologische Vielfalt schützen. Die Koalitionspartner sehen in der Land- und Forstwirtschaft eine tragende Säule des ländlichen Raums….“Zitat Ende

Der AHA sieht auch keinen Zufall in den zeitgleich bundesweit erhobenen Forderungen von Politikern von CDU und CSU Möglichkeiten des Abschusses des Wolfes zu eröffnen. Das zahlreiche Medien diese Hatz auf Wolf und Biber positiv begleiten, verschärft diese unwissenschaftlich und populistisch vorgetragenen Angstmachereien, welche sich leider auch in dem vierseitigen Offenen Brief der 18 Land- und Forstwirtschaftsorganisationen Sachsen-Anhalts wiederfinden.

Auch forstwirtschaftlich gesehen hat das Land Sachsen-Anhalt umfassenden Nachholbedarf. Noch immer fehlen belastbare Angaben zur Bedarfsplanung zum Holzbedarf und damit verbundener Konzeptionen für Ausdehnung von Waldflächen und einer umwelt-, natur- und landschaftsverträglichen Forstwirtschaft. Der AHA wiederholt an der Stelle, dass es an der Zeit ist, endlich vollumfänglich auf arten- und strukturreiche Wälder zu setzen und zu begreifen, dass Wälder zudem sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tierarten darstellen, dem Klimaschutz, der Naherholung und dem Tourismus dienen sowie das Landschaftsbild aufwertet. Dazu gehört aber auch, dass Naturschutzgebiete und Naturdenkmale sowie europäische Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und zum Vogelschutz für die Forstwirtschaft tabu sein müssen. Leider lassen das Land Sachsen-Anhalt z.B. im Hakel, im Auwald bei Plötzkau, in der Sprohne bei Nienburg (Saale), im Dröbelschen Busch in Bernburg und der Fasanerie in Merseburg sowie Kommunen z.B. in Fasanerie und Ziethebusch in Köthen und in der Dölauer Heide in Halle (Saale) ihre Vorbildungswirkung vermissen.

Eine verbesserte personelle Ausstattung der Landesregierung und der Landesverwaltung, so auch in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, aber auch Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sind auch aus der Sicht des AHA unbestritten. Unbestritten ist aber auch, dass das Gießkannenprinzip der öffentlichen Förderung mit Mitteln der Steuerzahler durch EU, Bund, Länder und Kommunen durch gezielte Kriterien zu ersetzen sind. Dazu zählt eben eine Beförderung nachhaltiger, arten- und strukturreicher Anbaumethoden sowie eine Unterstützung bei Erhalt, Schutz und Entwicklung einer standortgerechten, vielfältigen und stabilen Umwelt, Natur und Landschaft.

Das jüngste Separattreffen von Sachsen-Anhalts Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff (CDU) und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Professor Dr. Claudia Dalbert mit den 18 Unterzeichnerorganisationen sieht der AHA nicht als sehr zielführend an, da hierzu alle verantwortlichen und interessierten Einrichtungen und Organisationen an den Tisch gehören. Ferner darf der Offene Brief nicht dazu führen, dass ggf. nun alle politischen und rechtlichen Maßnahmen zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung im ländlichen Raum endgültig zum Erliegen kommen.

An die 18 Unterzeichnerorganisationen appelliert der AHA endlich sich auch zu all ihren Verantwortlichkeiten in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz zu bekennen und dabei sich für eine von reichhaltigen Anbaukulturen, artgerechter Tierhaltung, arten- und strukturreich geprägten Agrar- und Waldlandschaft, eine vom Schutz von Boden und Gewässer bestimmten sowie flächendeckend gentechnikfrei geprägten Land- und Forstwirtschaft einzusetzen.

Der AHA möchte sich hier im Rahmen seiner im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Arbeitsgruppe Feldökologie einbringen. Wer Interesse hat mit dem AHA Verbindung aufzunehmen, kann dies unter folgenden zentralen Anschriften tun:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

Anhang: Offener Brief zur Zukunft des ländlichen Raumes in Sachsen Anhalt

Der Mündungsbereich der Weißen Elster, die Saaleaue und Pfingstanger bedürfen besonderen Schutz

Während ihres 245,4 km langen Verlaufs durchquert die Weiße Elster ab der Quelle im tschechischen As bis zur Mündung in die Saale in Halle (Saale), mit Tschechien und Deutschland zwei Staaten und in Deutschland mit den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie dem Bundesland Sachsen-Anhalt drei deutsche Bundesländer. Auf ihrem Weg durchquert sie arten- und strukturreiche Landschaften bzw. hat sie selbst geschaffen und geprägt. Jedoch ist ihr Verlauf streckenweise von Siedlungs-, Verkehrs- und Bergbau geprägt, was zu Begradigungen, Einschränkungen und Zerstörungen von Auenlandschaften sowie Überbauungen geführt hat.

Diese Widersprüche erfordern nunmehr jedoch eine nachhaltig, ökologisch geprägte Herangehensweise an Schutz, Erhalt, Entwicklung und Nutzung. Von daher begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) als sehr wichtigen Schritt die flächenmäßig unterschiedlich großen Ausweisungen und Unterschutzstellungen als Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH), als Europäisches Vogelschutzgebiet sowie Landschafts- und Naturschutzgebiete. Das Potenzial der Weißen Elster als Biotop- und Grünverbundraum, ist nach Auffassung des AHA, jedoch bei weitem noch nicht voll und ganz ausgeprägt. Sei es der Umgang mit den Alttagebauen, den Auenlandschaften, der Nutzung für die Land- und Forstwirtschaft sowie dem Tourismus oder die Bebauung mit Siedlungs-. Gewerbe- und Verkehrsbauten.
Gerade in den letzten Monaten berichteten Medien allermöglichen politischen Richtungen zwischen links und konservativ mehr oder minder euphorisch über die am 09.12.2015 eröffnete 123 km lange und 2,8 Millionen Euro teure ICE-Neubaustrecke Erfurt-Leipzig/Halle. Ein breites Bündnis aus Umweltverbänden und –vereinen, Bürgerinitiativen, Flächeneigentümern, Landwirten und Kirchengemeinden brachten seit Beginn der offiziellen Planungen im Jahr 1992 ihre massiven Bedenken bezüglich des Schutzes und Erhaltes u.a. des Thüringer Waldes, Unstrut-Trias-Landes sowie der Saale-Elster-Luppe-Aue hin. Im letzteren Gebiet betraf bzw. betrifft es ein europäisches Vogelschutzgebiet sowie die darin enthaltenen Naturschutzgebiete Burgholz und Kollenbeyer Holz. Alternativvorschläge, wie Aus- und Umbau der vorhandenen Bahnstrecken zur Nutzung für Neigezugtechnik, blieben vollkommen unberücksichtigt.

22-Halle-Beesen Blick Auf Einmündung Weiße Elster In Saale Nach Süden & Südosten (1)

22-Halle-Beesen Blick Auf Einmündung Weiße Elster In Saale Nach Süden & Südosten (1)

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