Mitglieder des heutigen Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) haben sich bereits seit dem Jahr 1980 im Rahmen seiner Vorgängerorganisation Arbeitskreis Umweltschutz Halle (AKUS) in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR seit dem Jahr 1983 für einen sehr vielfältigen Raum in der DDR und ihren 15 Bezirken eingesetzt. Das taten sie im engen Bündnis mit vielen anderen ökologischen Gruppen in der DDR. Ein Ergebnis war die Verabschiedung von Flurholzprogrammen in den Bezirken der DDR im Juni 1989. Im Bezirk Halle hatte der Rat des Bezirkes Halle am 22.06.1989 ein „Programm zur weiteren Flurgestaltung und Begrünung im Bezirk Halle“, Beschlussnummer 1019-16/89 verabschiedet. Dem fachlich-inhaltlich und flächenmäßig großangelegten Programm lagen fast 10 Jahre hart geführte Verhandlungen und Beratungen zu Grunde und gaben die Beschlüsse einen Umsetzungszeitraum für die Jahre 1989 bis 1995.

Das war und ist einer der größten Erfolge in Richtung nachhaltiger Entwicklung des ländlichen Raums und umfassender Wiederherstellung von vielfältig entwickelter Agrarlandschaften gewesen. Nur ereilte dieser Entwicklung nach dem politischen Wechsel in der DDR vom Oktober 1989 bis Oktober 1990 ein schnelles Ende. Dabei hätte das Flurholzprogramm mit dem Nationalparkprogramm aus dem Jahre 1990 sehr gut ineinander greifen können. Das Nationalparkprogramm, welches Ende Januar 1990 in der Fassung vorlag, im Zentralen Runden Tisch am 05.02.1990 seine Zustimmung fand und schließlich in einen Beschluss des Ministerrates der DDR vom 16.03.1990 mündete. Einmalig in der bisherigen deutschen Geschichte für das zur Schaffung von 6 Biosphärenreservaten, 5 Nationalparken, 12 Naturschutzparks sowie deren einstweilige Sicherung als Landschaftsschutzgebiete von zentraler Bedeutung.

Am 18. September 1990 unterzeichneten Wolfgang Schäuble für die Bundesrepublik Deutschland und Günther Krause für die Deutsche Demokratische Republik eine „Zusatzvereinbarung“ zum Einigungsvertrag vom 31.8.1990, mit der die 14 vom Ministerrat beschlossenen Verordnungen zum Nationalparkprogramm ihre Bestätigung fanden und die anderen 12 Gebiete eine vorläufige Sicherung für die Dauer von zwei Jahren erhielten. Spätere weitere Schutzausweisungen im Land Sachsen-Anhalt waren und sind dringend notwendig und decken nach Meinung des AHA weder qualitativ, noch quantitativ das notwendige Maß an örtlichen und flächendeckenden Schutzgebieten ab. So fehlen u.a. häufig festgefügte Biotop- und Grünverbünde bis in die Stadtgebiete hinein und präsentieren sich Agrarlandschaften viel zu oft noch als ausgeräumt von Gehölz-, Stauden- und Wiesenflächen sowie Feuchtgebieten. Diese dienen zum Einem als Lebens- und Rückzugsräumen von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, welche wiederum zur Wiederbelebung natürlicher Kreisläufe und Wechselbeziehungen beitragen können.
Bekanntlich gehören dazu ebenfalls Fließ- und Standgewässern mit ihren Auen- und Bruchlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen der Erde. Die Wechselwirkung von Gewässer und Aue haben arten- und strukturreiche Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten geschaffen und sorgt für eine ständige Weiterentwicklung. Dabei fungieren die Auenwälder und –wiesen, Schlamm-, Kies- und Schotterflächen sowie Gewässeraltarme, Mäander und Furkationen ebenfalls als natürlicher Stauraum für Hochwasser und Wasserspeicher, bieten den Menschen sehr wertvollen Raum zur Erholung und Entspannung sowie tragen zur Entstehung und Weitertransport von Kalt- und Frischluft bei.

Jedoch hat der Mensch teilweise sehr heftig in die Auen eingegriffen und durch Bebauungen aller Art und damit verbundenen Deichbau massive räumliche Einschränkungen, Störungen und Zerstörungen vorgenommen. Ferner taten und tun Begradigungen und Ausbau von Flüssen und Bächen, der umfassende Eintrag von Haushalts- und Industrieabwässern , zunehmende forstwirtschaftliche Eingriffe in Auenwälder sowie eine zunehmend kulturarme Landwirtschaft in vermehrt ausgeräumten Landschaften ihr Übriges.

Die heutige Landwirtschaft ist auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 von einer Verarmung des Anbaus von Feldkulturen geprägt. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übrig geblieben. Verstärkte Düngungen und Einsätze haben zu Beeinträchtigungen der Böden sowie der Verstärkung der Belastungen Schicht-, Grund- und Oberflächengewässern u.a. mit Nitraten geführt. Die EU-Kommission hat das jetzt mehrfach gerügt. Darüber hinaus erklärte am 19.01.2017 der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft Martin Weyland, dass Nitratverschmutzungen laut eines Gutachtens der Wasserwirtschaft die Wasserpreise um fast zwei Drittel ansteigen lassen könnten.

Welche Auswirkungen die Anwendungen der Anbau von Monokulturen sowie der vermehrte Einsatz von Pestiziden z-B. auf die Insektenfauna haben sind hinreichend bekannt und lässt sich u.a. insbesondere an den bedrohlichen Rückgängen an Beständen von Honigbiene, Wildbiene, Hummel und Schmetterlingen erkennen.

Ferner weisen das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt München, welche 31.042,96 ha beträgt.

Mit diesem Prozess sind Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft sowie die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit von starken Hochwassern, aber auch eine vermehrte Aufheizung und Austrocknung von urbanen Gebieten sowie Natur und Landschaft verbunden.

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) tragen jedoch Fließgewässer zudem zur Belebung von Landschaft und Ortschaften bei. Zudem bilden Fließgewässer meistens das Rückgrat von Biotop- und Grünverbünden sowie bieten selbst Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.

Die immer wieder geführten Diskussionen über Gewässerberäumungsmaßnahmen beeinträchtigen und behindern notwendige naturnahe Entwicklungsmaßnahmen dieses Fließgewässers und endlich die jahrzehntelange Degradierung zur Entwässerung von Landschaften und Entsorgung von Abwässern zu beenden.

Die oft angeführte Verkrautung von Gewässern sind Ergebnis jahrzehntelanger Abwassereinträge und nicht zuletzt Einträge aus der Düngung landwirtschaftlicher Flächen. Dies lässt sich nur einschränken oder besser noch stoppen, wenn die starken Nährstoffeinträge aufhören. Deutschland ist nicht umsonst seitens der EU-Kommission für die Verseuchung von Grund- und Schichtwasser mit Nitraten ermahnt worden.

Der AHA tritt daher dafür ein, endlich auf eine nachhaltige, arten- und strukturreiche Landwirtschaft zu orientieren. Ferner ist es notwendig entlang von Fließgewässern beidseitig mindestens 10 m Gewässerschonstreifen zu sichern, um Entwicklungsmöglichkeiten zu naturnahen Landschafts- und Naturräumen zu ermöglichen. Dazu gehört das Fließgewässer die Möglichkeit einer Mäandrierung erhalten, so verstärkt Lebens- und Rückzugsräume für verschiedene Tier- und Pflanzenarten bieten können sowie im Einzugsgebiet Überflutungs- und Vernässungsräume besitzen. Angesichts zu erwartender Reduzierungen der Niederschlagsmengen ist mit weiteren Austrocknungen und Versteppungen der Landschaft im mitteldeutschen Raum zu rechnen. Insofern ist es nicht sinnvoll nun auf eine verstärkte Entwässerung der Landschaften zu orientieren.
Der AHA drängt daher darauf, endlich sich an die Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie der EU zu halten, welche aus dem Jahr 2000 stammt und eigentlich 2015 umgesetzt sein sollte.

In dem Blickwinkel der obengenannten Ausgangssituation betrachtet, erscheint der Offene Brief von 18 land- und forstwirtschaftlichen Organisationen als schwer nachvollziehbar und unverantwortlich. Mit keiner Silbe setzen sich die Unterzeichner des Offenen Briefes vom 13.01.2017 mit den obengenannten Fakten, Tatsachen und Lösungsansätzen auseinander. Stattdessen beklagt man populistisch zu viel Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, erklärt Wolf, Biber und Luchs zu Problemtieren sowie unterstellt der Landesregierung wahrheitswidrig Naturschutzorganisationen zu begünstigen. Die wahren Ursachen der Probleme für die Landwirtschaft, wozu der globale Klimawandel und der damit verbundene Wandel der Regionalwitterung, der Flächenfraß für Neubauten für Verkehrstrassen, Wohnungsbau, Bergbau und Gewerbe sowie nicht zuletzt die viel zu häufig ausgeräumte, von Monokulturen beherrschte Agrarlandschaft finden erschreckenderweise mit keiner Silbe Erwähnung. Bedauerlicherweise knüpft hier der Bauernverband Sachsen-Anhalt an seinen begrüßenswerten Vorstoß gegen den fortgesetzten Flächenfraß aus dem Jahr 2012 nicht an.
Auch die Wiedergabe von Zitaten aus dem Koalitionsvertrag von CDU, SPD und Bündnis/Die Grünen vom April 2016 bestärkt die beabsichtigte überspitzte Darstellung weitgehend falscher Sichtweisen. Daher sei aus den „Leitthemen unseres Regierungshandelns“ unter dem Punkt „Nachhaltige Entwicklung“ zitiert: „Wir wollen eine nachhaltige Landwirtschaft, die zum Erhalt und zur Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume beiträgt und artgerechte Tierhaltung betreibt. Unser wertvolles Naturerbe wollen wir bewahren und weiterentwickeln und biologische Vielfalt schützen. Die Koalitionspartner sehen in der Land- und Forstwirtschaft eine tragende Säule des ländlichen Raums….“Zitat Ende

Der AHA sieht auch keinen Zufall in den zeitgleich bundesweit erhobenen Forderungen von Politikern von CDU und CSU Möglichkeiten des Abschusses des Wolfes zu eröffnen. Das zahlreiche Medien diese Hatz auf Wolf und Biber positiv begleiten, verschärft diese unwissenschaftlich und populistisch vorgetragenen Angstmachereien, welche sich leider auch in dem vierseitigen Offenen Brief der 18 Land- und Forstwirtschaftsorganisationen Sachsen-Anhalts wiederfinden.

Auch forstwirtschaftlich gesehen hat das Land Sachsen-Anhalt umfassenden Nachholbedarf. Noch immer fehlen belastbare Angaben zur Bedarfsplanung zum Holzbedarf und damit verbundener Konzeptionen für Ausdehnung von Waldflächen und einer umwelt-, natur- und landschaftsverträglichen Forstwirtschaft. Der AHA wiederholt an der Stelle, dass es an der Zeit ist, endlich vollumfänglich auf arten- und strukturreiche Wälder zu setzen und zu begreifen, dass Wälder zudem sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tierarten darstellen, dem Klimaschutz, der Naherholung und dem Tourismus dienen sowie das Landschaftsbild aufwertet. Dazu gehört aber auch, dass Naturschutzgebiete und Naturdenkmale sowie europäische Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und zum Vogelschutz für die Forstwirtschaft tabu sein müssen. Leider lassen das Land Sachsen-Anhalt z.B. im Hakel, im Auwald bei Plötzkau, in der Sprohne bei Nienburg (Saale), im Dröbelschen Busch in Bernburg und der Fasanerie in Merseburg sowie Kommunen z.B. in Fasanerie und Ziethebusch in Köthen und in der Dölauer Heide in Halle (Saale) ihre Vorbildungswirkung vermissen.

Eine verbesserte personelle Ausstattung der Landesregierung und der Landesverwaltung, so auch in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, aber auch Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sind auch aus der Sicht des AHA unbestritten. Unbestritten ist aber auch, dass das Gießkannenprinzip der öffentlichen Förderung mit Mitteln der Steuerzahler durch EU, Bund, Länder und Kommunen durch gezielte Kriterien zu ersetzen sind. Dazu zählt eben eine Beförderung nachhaltiger, arten- und strukturreicher Anbaumethoden sowie eine Unterstützung bei Erhalt, Schutz und Entwicklung einer standortgerechten, vielfältigen und stabilen Umwelt, Natur und Landschaft.

Das jüngste Separattreffen von Sachsen-Anhalts Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff (CDU) und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt Professor Dr. Claudia Dalbert mit den 18 Unterzeichnerorganisationen sieht der AHA nicht als sehr zielführend an, da hierzu alle verantwortlichen und interessierten Einrichtungen und Organisationen an den Tisch gehören. Ferner darf der Offene Brief nicht dazu führen, dass ggf. nun alle politischen und rechtlichen Maßnahmen zur Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung im ländlichen Raum endgültig zum Erliegen kommen.

An die 18 Unterzeichnerorganisationen appelliert der AHA endlich sich auch zu all ihren Verantwortlichkeiten in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz zu bekennen und dabei sich für eine von reichhaltigen Anbaukulturen, artgerechter Tierhaltung, arten- und strukturreich geprägten Agrar- und Waldlandschaft, eine vom Schutz von Boden und Gewässer bestimmten sowie flächendeckend gentechnikfrei geprägten Land- und Forstwirtschaft einzusetzen.

Der AHA möchte sich hier im Rahmen seiner im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Arbeitsgruppe Feldökologie einbringen. Wer Interesse hat mit dem AHA Verbindung aufzunehmen, kann dies unter folgenden zentralen Anschriften tun:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

Anhang: Offener Brief zur Zukunft des ländlichen Raumes in Sachsen Anhalt