Monat: November 2015 (Seite 3 von 3)

AHA hält verstärkten Schutz der Zorge und ihrer Aue für dringend geboten

In zahlreichen Fahrradrundexkursion hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) entlang bzw. durch die Aue der Zorge in der Stadt Nordhausen und deren näheren Umgebung zusammen mit mehreren Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Fließgewässer und sein näheres Umfeld kritisch unter die Lupe genommen. Begonnen hatten die Touren bisher immer am Bahnhof und erste Station bildete dabei die Zorge im Bereich der Bahnhofsbrücke. Hier stellten die Anwesenden immer fest, dass das Bestreben des Fließgewässers deutlich zu erkennen ist, Mäandrierungen ausprägen zu wollen, um die Begradigung aufzubrechen, was aber durch überwachsene Ufer- und Sohlbefestigungen nicht zum Erfolg führt. Positiv war jedoch festzustellen, dass die Zorge einen gewissen Grünraum besitzt, wo sich neben nitrophilen Rasenflächen, Weichholzauenbereiche -vorrangig bestehend aus Silberweide- entwickeln können. Dieses Bild stellt sich flussaufwärts bis zum Stadtpark dar.
Im Bereich der Grimmelbrücke Hesseröder Straße existiert am Ostufer eine deutliche Abwassereinleitung.

Während im Bereich des Stadtparks die Zorge weitgehend frei fließen kann, ist auch hier deutlich erkennbar, dass das insgesamt ca. 40 km lange Fließgewässer Begradigungsarbeiten über sich ergehen lassen musste. Im Nordteil des Stadtparks bildet zudem eine umfassende Stauwand eine starke Barriere. Eine Fischtreppe ist die einzige potentielle, aber schwer vorstellbare Möglichkeit für den Auf- und Abstieg von Fischen. Ansonsten bewirkt diese Stauwand einen umfassenden Auf- und Rückstau der Zorge.
Im Zorgeabschnitt östlich der Lützowstraße haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum wiederholten Male eine Sohlgleite in Augenschein genommen, welche positiverweise zu einer angemessenen Barrierefreiheit und somit -auf Grund des Mangels an Mäandern- zur Überwindung der Höhenunterschiede im Fließgewässer beiträgt. Diese Variante der Sohlgleite sollte als Basis für die wissenschaftlich-fachliche Prüfung einer Alternative für obengenannte Stauwand im Zorgebett zwischen Von Der Foehr Damm und Hartmannsdamm dienen.

Ebenfalls positiv fiel den Teilnehmerin und Teilnehmer der Fahrradexkursion immer wieder eine schätzungsweise 18 ha große Wiese zwischen Zorge, den Haltepunkten Nordhausen-Schurzfell und Nordhausen-Krimderode der Harzschmalspurbahn sowie der Ortslage Krimderode auf. Diese Wiese ist von einer großen Artenvielfalt geprägt, welche sich in einem umfassenden und bunten Blütenmeer manifestierte. Derartige bunte Wiesen, welche unweigerlich das Landschaftsbild aufwerten dienen vielen Tieren als Lebens- und Nahrungsraum. So können hier bodenbrütende Vögel Unterschlupf finden, Insekten Pollen sammeln, Eier ablegen und Larven entwickeln sowie andere Vögel sich wieder von Insekten ernähren. Die Teilnehmerin und Teilnehmer der Fahrradexkursion waren sich immer schnell einig, dass es alles zu unternehmen gilt diese Wiese, welche sich offenbar im kirchlichen Eigentum befindet, umfassend und nachhaltig zu schützen und somit die bestehende Arten- und Strukturvielfalt zu erhalten.

Unweit der Schnabelsburg, wo sich eigentlich die Zorge in einem naturnaheren Zustand befindet, bildet ein weiteres Querbauwerk, welches ein Mühlgraben und offenbar auch Fischteiche mit Wasser versorgt, eine weitere Barriere und führte z.B. im Jahr 2013 zu einer massiven Austrocknung des Flussbettes. Der Mündungsbereich der Behre in die Zorge in Niedersachswerfen bildet mit seinen Schotterbänken, teilweisen Ansätzen von Mäandrierungen und der bestehenden Weichholzaue z.B. aus Silberweide und Schwarzerle einen naturnaheren und somit schützenswerten Natur- und Landschaftsraum.

Ebenso starke naturnahere Tendenzen zeigt der Bereich des mit Weichholzaue geprägten Mündungsbereichs der Wieda in die Zorge zwischen Niedersachswerfen und Woffleben, welchen es unbedingt vor Vandalismus und Vermüllung zu schützen gilt.
Diese naturnahere Weichholzauenlandschaft bedarf eines besonderen Schutzes, wozu insbesondere der unverbaute Abfluss von Zorge und Wieda sowie der Schutz der Weichholzauenwald bestände einschließlich der Strauch- und Krautschicht dazugehört. Dafür Sorge zu tragen ist Aufgabe aller Bürgerinnen und Bürger, aber auch insbesondere liegt die Verantwortung bei den gewählten Politikern und den Verwaltungen des Freistaates Thüringen, des Landkreises Nordhausen und nicht zuletzt bei den jeweiligen Gemeinden.

1a-Niedersachswerfen Einmündung Wieda In Zorge Oktober 2015

1a-Niedersachswerfen Einmündung Wieda In Zorge Oktober 2015

Die nunmehr von Mitgliedern des AHA am letzten Oktobersamstag im Jahre 2015 festgestellten Massenabholzungen im Weichholzauenwald des Mündungsbereichs der Wieda in die Zorge zwischen Niedersachswerfen und Woffleben haben zu umfassenden Schädigungen dieses Teils der besonders schützenswerten Aue geführt. Dabei haben nicht nur die eigentlichen Abholzungen, sondern auch das offenbar ungehemmte Befahren mit schwerer Technik zu massiven Schädigungen in den beiden Fließgewässern und deren Auen beigetragen. Der AHA nimmt derartige Tatsachen mit Entsetzen und Unverständnis aufgenommen und fordert die zuständigen Behörden des Freistaates Thüringen, des Landkreises Nordhausen und der jeweiligen Kommunen auf, mit Hoch und Nachdruck die Verantwortlichen zu ermitteln und mit angemessenen Sanktionen zu belegen. Ferner mahnt der AHA bei den ebengenannten verantwortlichen Verwaltungen seitens des AHA an, endlich alles Erdenkliche zu tun, um den Schutz, Erhalt und unbeschadete Entwicklung dieser arten- und strukturreichen Auen- und Flusslandschaften im Südharz zu gewährleisten.

28a-Niedersachswerfen Einmündung Wieda In Zorge 23.08.2014

28a-Niedersachswerfen Einmündung Wieda In Zorge 23.08.2014

2a-Niedersachswerfen Einmündung Wieda In Zorge Oktober 2015

2a-Niedersachswerfen Einmündung Wieda In Zorge Oktober 2015

Im Zusammenhang mit den ebengenannten skandalösen Vorfällen und Aktivitäten, sieht der AHA einen sehr hohen Bedarf an der unverzüglichen Umsetzung verstärkter Kontrollen. Ebenso drängt der AHA darauf, umfassende wissenschaftliche Untersuchungen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser Auenlandschaft vorzunehmen, wozu auch die Ermittlung und Abwägung von Möglichkeiten der Beräumung von Ufer- und Sohlbefestigungen sowie der Ablösung der Querbauwerke durch Wiederentstehung einstiger Mäander oder der Errichtung weiterer Sohlgleiten über einen längeren, aber realisierbaren Zeitraum, gehören müssen.

Das Querbauwerk unweit der Schnabelsburg bedarf jedoch einer unverzüglichen Beräumung, da hier das Wasserregime der Zorge nachhaltige Störungen aufweist, indem u.a. die biologische Durchlässigkeit nachhaltig gestört ist und ggf. Wasser zum Durchströmen des Flussbettes ausbleibt. Das Wasser gehört nicht nur zum natürlichen Erscheinungsbild eines Gewässers, sondern bietet vielen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum. So wiesen die Beobachtungen während der Exkursion beispielsweise die Existenz von Eisvogel, Wasseramsel, Bachstelze etc. nach. Um deren Lebens- und Rückzugsräume zu sichern, bedarf es zudem des Erhaltes eines vielfältigen Gehölzbestandes, welcher sich vielerorts erfreulicherweise sukzessiv entwickelt. Das Entfernen von Alt- und Totgehölz im Gewässerraum beraubt z.B. diesen Vogelarten Bruträume und Ansitzmöglichkeiten. Darüber hinaus befördern Gehölze im Wasser als Störhölzer -zusammen mit Steinen- die Mäandrierung und geben Fischen notwendigen Unterschlupf.

Darüber hinaus haben die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer immer ganz deutlich die Auffassung vertreten, dass umfangreiche Überprüfungen dringend notwendig sind, inwieweit die Zorge wieder Auenflächen durch Rückbau- und Entsiegelungsmaßnahmen zurückerhalten könnte. Dies ist nicht nur wichtig für Hochwasser, sondern trägt zur weiteren ökologischen Aufwertung der Zorge, Erhöhung des Grünanteils –insbesondere in Nordhausen- sowie zur Erweiterung von Kaltluftentstehungsgebieten und der Beförderung der Zufuhr von Kalt- und Frischluft aus dem Harz und angrenzender Gebiete in das Stadtgebiet bei.

Ebenfalls gilt es alle ungeklärten Einleitungen von Abwasser sofort zu beenden. Ferner betrachten die Teilnehmer der Fahrradexkursion mit großer Sorge die Ausbreitung invasiver Neophyten wie dem Drüsigen Springkraut und von Arten des Staudenknöterichs. Hier sind fachlich und organisatorisch gut organisierte Arbeitseinsätze erforderlich, um eine Ausbreitung einzudämmen. Der AHA bietet hier seine entsprechenden Erfahrungen an.

Die Teilnehmer der Fahrradexkursion stellten am Ende der Exkursion mit Freude fest, dass beispielsweise in der Hesseröder Straße und An der Bleiche Altbaumbestände der Baumhasel beidseitig beide Straßen säumen. Hier halten es die Teilnehmer der Fahrradexkursion für dringend geboten alles zu unternehmen, im Rahmen des generellen Schutzes von Alleebäumen, alle Schädigungen durch Baumaßnahmen, Ausbringen von Tausalzen und –laugen, unsachgemäße Schnittmaßnahmen sowie alle Schädigungen im Kronen, Stamm und Wurzelbereich auszuschließen. Ebenso sollte in beiden Straßen an Fehlstellen als Ersatzpflanzungen wieder die Baumhasel in die Auswahl kommen.

Der AHA schätzt im Ergebnis der Fahrradrundexkursion ein, dass die Zorge –insbesondere im Oberlauf- und ihre Nebengewässer einen umfassenden Arten- und Strukturreichtum besitzt, welchen es zu schützen, zu erhalten und räumlich gewässerabwärts weiter zu entwickeln gilt. Dies entspricht nicht nur dem Anliegen der Europäischen Wasserrichtlinie, sondern stellt einen wichtigen Bestandteil für einen umfassenden Natur-, Umwelt-, Landschafts- und Klimaschutz, einem zeitgemäßen und verantwortungsvollem Umgang mit Hochwasser, der Hebung des Lebens-, Wohn- und Erholungsqualität der Bevölkerung und ihrer Gäste sowie eines umfassenden länderübergreifenden Grün- und Biotopverbundes dar. In dem Blickfeld betrachtet ist u.a. die alsbaldige Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie dringend erforderlich.
In dem Zusammenhang bietet der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA seine Erfahrungen und Kenntnisse an, um sich massiv in diesen Entwicklungs- und Schutzprozess einbringen zu können. Dabei möchte der AHA auch Möglichkeiten aufzeigen, wie ehrenamtlich Interessierte sich mit einbringen können, was u.a. einen sehr entscheidenden Beitrag zur Sensibilisierung der Bevölkerung zu Themen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes leisten kann bzw. soll.

Auf Grund der sehr dringlichen Notwendigkeit, erwägt der AHA daher verstärkt die Bildung einer Ortsgruppe Nordhausen, wo sich Interessenten einbringen können, welche sich dem Schutz, dem Erhalt, der Entwicklung und der Betreuung der Zorge und der Salza sowie ihrer Nebengewässer und deren Auen sowie angrenzender Landschaften widmen möchten.

Diese ehrenamtlichen, ökologisch sehr wichtigen Aktivitäten sieht der AHA eingebettet in sein Wirken im Bereich der Helme sowie des Harzes mit seinen anderen Fließgewässern wie z.B. Bode und Selke. Ebenso sieht der AHA umfassende ökologische, räumliche und fachlich-inhaltliche Vernetzungsmöglichkeiten zum ca. 30.034 Hektar großen Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz.

Wer sich über den AHA sowie seine Zielstellung und Aktivitäten informieren bzw. zu ihm Kontakt aufnehmen möchte, kann dies unter folgender Anschrift tun:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

AHA hält naturnahere Entwicklung der Elster-Pleiße-Aue in Leipzig für dringend geboten

Bekanntlich gehören Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Ausbreitungsraum von Hochwasser, der Wassergewinnung, zur Verbesserung des Klimas als Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet sowie der stressgeplagten Bevölkerung als Erholungsraum. Die Stadt Leipzig ist durchgängig von Auenlandschaften mit den ebengenannten Eigenschaften geprägt. Insbesondere die Weiße Elster, aber auch ihre Nebengewässer wie ganz besonders Pleiße und Parthe bilden dabei das räumliche, landschaftliche und ökologische Rückgrat.

Ein sehr wichtigen Bestandteil dieser sehr wertvollen und als ca. 5.900 ha großes Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ca. 4.925 ha großes Europäisches Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald und als ca. 2.825 ha großes Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Gebiet Leipziger Auensystem geschützten Natur und Landschaft, stellt die Auenlandschaft im Süden der Stadt Leipzig dar, welche zwischen Weißer Elster und Elsterflutbett im Westen, Pleiße und Mühlpleiße im Osten, der Einmündung der Pleiße in das Elsterflutbett im Norden sowie des Cospudener Sees und seines Umfeldes im Süden eingebettet ist. Diese Auenlandschaft besteht zum großen Teil aus naturnahen Laubmischwäldern, welche sich vorrangig aus Eschen-Eichen-Ulmen-Hartholzauwald und grundfeuchtem Stieleichen-Hainbuchen-Wald, flächendeckenden Übergangsstadien zwischen diesen beiden Waldgesellschaften sowie ansatzweisen Weiden-Erlen-Pappel-Weichholzauengesellschaften zusammensetzt. Als sehr bedeutsame Kernstücke dieses Auengebietes sind im Norden das ca. 66 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Elster-Pleiße-Auwald und im Südwesten das ca. 49 ha große NSG Lehmlache zu betrachten. Im Rahmen einer vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 08.11.2014 durchgeführten Exkursion nahmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Gebiet der Elster-Pleiße-Aue kritisch in den Augenschein.

An erster Stelle fiel die nach wie vor unvermindert vorhandene Verockerung der im Drei-Linden-Brunnen in Ebersbrunn bei Zwickau entspringenden, einst 115 km langen und in Folge von Bergbaumaßnahmen zwischen Regis-Breitingen und Markkleeberg umgesetzten Begradigungsmaßnahmen um ca. 25 km auf ca. 90 km verkürzten Pleiße mit ihrem Einzugsgebiet von 1.473,6 km² auf. Nach Auffassung Teilnehmerinnen und Teilnehmer der AHA-Exkursion ist insbesondere die Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) gefordert hier geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählt es bestehende wissenschaftliche Erkenntnisse zusammenzutragen und neue Forschungsaufträge an die Universitäten, Akademien, Hochschulen und Fachhochschulen Mitteldeutschlands zu vergeben.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erörtern auch Maßnahmen wie Errichtung von u.a. mit Schilf (Phragmites australis) ausgestatteter Pflanzenkläranlagen am Beginn bestehender bzw. womöglich entstehender Zuflüsse sowie der Schaffung von Möglichkeiten der Alternativen zu der massiv ausgebauten, im Sommer 2010 fertiggestellten Schleuse Connewitz. Neben der –trotz vorhandener Fischaufstieganlage- bestehenden Barrierewirkung, führt diese Stauanlage zu einem umfassenden Rückstau. Damit eng verbunden ist eine mögliche Verschlechterung der Wasserqualität –besonders an heißen Sommertagen-, da kein ausreichender Sauerstoffeintrag erfolgen kann. Dabei ist flächendeckender Sauerstoffeintrag notwendig, um der Verockerung entgegenwirken zu können. Im Rahmen der Oxidation von Eisen bei Kontakt zu Wasser zu Eisenhydroxid kommt es zu einer umfassenden Sauerstoffzehrung und Versauerung durch Abgabe eines Protons. Darüber hinaus sorgen Bakterien beim Abbau von Eisensulfid, auch als Pyrit bekannt, zum weiteren Sauerstoffabbau und Bildung von Schwefelsäure. Neben dem fehlenden Sauerstoff im Gewässer beeinträchtigen geringer Lichteintrag und Verklebungen den Wasserpflanzenbestand, was wiederum zu einer Erschwerung der Laichmöglichkeiten für Fische beitragen könnte. Bei Auftreten von Sauerstoffmangel besteht die Möglichkeit, das durch Reduktionen des Eisenhydroxids, die Mikroorganismen sich Sauerstoff zum Leben abspalten, das reduzierte Eisen, wenn es in die Kiemen der Fische gelangt zur Erstickung der Tiere führen kann.

Eine Motorisierung von Pleiße hätte in dem Blickfeld zur Folge, dass nicht nur Lärm, Abgase und vermehrte Gefährdungen für den Ruderbootverkehr auftreten, sondern die Aufwirbelungen der durch die Verockerung entstandenen, am Flussboden abgesetzten Verschlammungen aufwirbeln und den Lichteintrag weiter verschlechtern. Abgesehen davon, dass angedachte wasserbauliche Maßnahmen in Pleiße und Floßgraben Lebens- und Bruträume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bedrohen sowie durch mögliche Ufer- und Sohlbefestigung die hydrologische Korrelation zwischen Aue und Fließgewässer erschweren. Das kann zur Folge haben, dass anströmendes Grund- und Schichtwasser sich an den Ufer- und Sohlbefestigungen zurückstaut, was wiederum eine fortschreitende Vernässung des dahinterliegenden Raumes zur Folge hat. Von daher gilt es nur einen Tourismus zuzulassen, welcher sich in die Fluss- und Auenlandschaft von Pleiße und Floßgraben einpasst, als umgekehrt. Von daher gilt es einen motorisierten Bootsverkehr mit einhergehenden Um- und Ausbaumaßnahmen auszuschließen und stattdessen dem umwelt-, landschafts- und naturfreundlicheren Ruderbootverkehr den Raum zu belassen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich einig, dass der Floßgraben –auch Batschke genannt- als sehr bedeutsames Brutgebiet des Eisvogels bekannt, von jeglichem Tourismus und allen wasserbaulichen Maßnahmen freizuhalten ist. Zu wasserbaulichen Maßnahmen gehören auch alle Entkrautungsmaßnahmen, was mit dem Verlust von Wasserpflanzen nicht nur zur Zerstörung bzw. Störung von Laich- und Unterschlupfmöglichkeiten für Fische führt, sondern auch zur Reduzierung der Sauerstoffproduktion im Wasser. Bereits der Rückstau in der Pleiße mit der einhergehenden Verringerung der Fließgeschwindigkeit blockiert einen umfassenden Sauerstoffeintrag in den Fluss. Ebenso behindert er die Wechselwirkung zwischen Prall- und Gleithängen, was letztendlich zur naturnaheren bis naturnahen Entstehung von Mäandern führt.

Hinsichtlich der Zukunft des Connewitzers Wehrs schlagen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der AHA-Exkursion vor, Möglichkeiten der Mäandrierungen im Bereich des Pleißemühlgrabens zwischen begradigter Pleiße und Wundtstraße, unter Einbeziehung der Kleingartenanlage Südvorstadt zu prüfen, um dieses Querbauwerk zu erübrigen. Neben der ökologischen Durchlässigkeit, entfiele auch die Unterhaltung des Connewitzer Wehrs. Dies käme einer gewissen Rückentwicklung des infolge der Errichtung des Pleißeflutbettes gleich, welches in Folge des Hochwassers von Weißer Elster und Pleiße entstand, zur Errichtung des 3,6 km langen Elsterflutbettes bis zum Palmgartenwehr sowie zur Verschüttung von Alter Pleiße –auch Kuhstrangwasser genannt- im Jahre 1879 und des Rödel, welcher selbst nach der Unterbrechung durch das Elsterflutbett bis zum Jahre 1926 existierte und im Jahre eine Verfüllung erfuhr. Ferner gilt es das gesamte Auengebiet der unteren Pleiße wieder als komplettes Überflutungsgebiet zu betrachten, um so dem Fluss ein größeres Überschwemmungsgebiet zurückzugeben und die Weiterentwicklung naturnaherer Auenwälder noch weiter zu befördern.

Weiterhin sollte nach Auffassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der AHA-Exkursion zum Beispiel der Raum zwischen Markkleeberger See und Pleiße unter Einbeziehung bzw. Berücksichtigung des Geländes der Agra eine besondere Rolle erhalten. So könnte u.a. die Wiederherstellung des alten Verlaufes der Mühlpleiße in Erwägung gezogen werden, um das Wasserabflusssystem zu verbessern sowie zudem eine weitere landschaftliche und ökologische Aufwertung des Raumes zu ermöglichen. Ferner ist das gesamte Gebiet von neuen Verbauungen freizuhalten und zu prüfen, inwieweit bestehende Verbauungen und Versiegelungen einen vollständigen bzw. zumindestens einen teilweisen Rückbau erfahren können.

Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten beim Schutz, Erhalt und Entwicklung der Elster – Pleiße – Aue einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Dienstag: von 19.00 – 20.00 Uhr telefonisch:
Tel.: 0176-84001924 (Handytarife aus allen Netzen)

Fotos Andreas Liste

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung der Helme für erforderlich

Helme, des Helmestausees und Teile der Thyra im Raum zwischen den Orten Berga – Kelbra und Auleben haben sich die TeilnehmerInnen intensiv mit dem Schutz und der Entwicklung des Gebietes auseinandergesetzt. Begrüßenswert haben die TeilnehmerInnen die sukzessive Entwicklung der einstigen Bahnstrecke parallel zum Staudamm aufgenommen. Hier ist eine eindeutige Stabilisierung des Pflanzenbestandes erkennbar, welchen es unbedingt zu schützen gilt. Ebenso sind im gewissen Umfang naturnahere Entwicklungen im nunmehrigen Mündungsbereich der Thyra in die Helme bei Kelbra erkennbar. Dagegen ruft der stark begradigte Zustand der Helme große Sorge hervor. Einst gehörte die ca. 74 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.

Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebieten. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee und im Land Sachsen-Anhalt im 784 ha großen EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra. Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Die momentane Verweigerung seitens des sachsen-anhaltinischen Umweltministeriums zeugt davon, dass man sich offenbar seiner Verantwortung für einen ordnungsgemäßen Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft nicht im erforderlichen Umfang bewusst ist. Der anwesende Geschäftsführer des Kreisanglervereins Sangerhausen e.V. Frank Gabriel verwies auf die Notwendigkeit beim Ablassen von Wasser aus dem Helemestausee Berga-Kelbra auf den Eintrag von Wasser mit niedrigerem Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen zu achten. Ferner drückt er seine Besorgnis aus, dass zu niedrige Wasserstände im Stausee den Fischbestand dort gefährden könnten.

Der AHA vertrat die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist. Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Menge an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.

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Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2015

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2015 ist die Fortsetzung eines Projektes aus dem Jahr 2014 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2015“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 18 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der AHA die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst und im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.
Im November 2015 sind folgende weitere drei, jeweils ca. vierstündige Erfassungen der Avifauna geplant:

Samstag, den 07.11., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Erlen-Eschenwaldes „Reudener Busch“ und des näheren Umfeldes im Winter: Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Samstag, den 14.11., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Salegaster Forstes im Winter: Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Samstag, den 28.11., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Auenrestwaldes „Wolfener Busch“ im Winter: Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2015“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

AHA hält Schutz der Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht es für dringend erforderlich an, die Saaleaue zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“ wieder verstärkt naturnaher entwickeln zu lassen. Dieses Saaleufer, welches einst weitgehend unverbaut geblieben war sowie in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“, welche zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ ergeben, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge steht, gehört zu den wichtigsten Biotop- und Grünverbundräumen im halleschen Saaletal. Jedoch erlaubte die Stadt Halle (Saale) seit der Mitte der neunziger Jahre, als zuständige untere Naturschutzbehörde, die rasante Ausbreitung und Neuanlage von Schiffs- und Bootsanlegern, welche nicht nur das Landschaftsbild massiv beeinträchtigen, sondern zudem Eingriffe in die Natur und den Hochwasserraum der Saale sowie zunehmende Verlärmung und Belastung der Luft mit Abgasen zur Folge haben. Alles Maßnahmen, welche dem Schutzzweck des 2.314 ha großen Landschaftsschutzgebiets „Saaletal „in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) zuwiderlaufen. Der AHA sieht hier massive Veränderungen erforderlich, um die bauliche Belastung entscheidend zu verringern und maximal auf das Niveau des Jahres 1989 zu beschränken.

Eine weitere Sorge bereitet dem AHA die Zunahme von Massenveranstaltungen in dem Saaleabschnitt, besonders im Bereich zwischen Giebichensteinbrücke und Klausbergen.
Ebenso sieht der AHA es mit fachlich-inhaltlichem Unverständnis die Ausbaupläne für den 550 m langen Uferweg mit seinen gegenwärtig vorhandenen Terrassen, welche man offenbar mit der Vernichtung von 31 Bäumen verbindet. Nach Auffassung des AHA sind naturnahere Konzepte erforderlich, welche zum einen die vorhandene Struktur an Vegetation berücksichtigt und zum anderen die Tatsache beachtet, dass es sich hier um die Aue bzw. Hochwasserraum der Saale handelt. Ferner bildet dieser Landschaftsraum einen wichtigen Biotop- und Grünverbund zwischen den Naturschutzgebieten „Nordspitze Peißnitz“ und ”Forstwerder“, welche zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ ergeben, sowie den geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge.

Im gleichen Blickwinkel betrachtet ist das Vorhaben zu sehen, wonach der Saaleuferbereich zwischen dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge und dem Naturschutzgebiet” Forstwerder“ zu einem „Erholungspark mit Kunstobjekten“ umzugestalten. Bereits die bisherigen Maßnahmen mit den Liegebänken haben zu Störungen im Landschaftsbild in dem Teil des Saaletals beigetragen. Der AHA ist der Auffassung, dass Kunstwerke auch in den Wohngebieten des halleschen Ortsteils Trotha ihren angemessenen Platz finden können. Für den AHA jedenfalls ist eine weitere Bestückung des Teils des Saaletals mit „Kunstwerken“ aller Art vollkommen inakzeptabel, da dieses Gebiet in der Saaleaue Bestandteil der Retentionsfläche der Saale ist sowie als sehr wichtiger Biotop- und Grünverbundraum fungiert.

Der AHA fordert daher alle Beteiligten auf endlich Landschaft und Natur des Saaletals naturnaher entwickeln zu lassen sowie von unnötiger Bebauung zu befreien und erst Recht von künftigen Baumaßnahmen zu verschonen. Von daher ruft der AHA zum Umdenken aller Beteiligten auf und in dem Zusammenhang endlich die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes zu erkennen, zu beachten und zu akzeptieren.

Ferner hält es der AHA für dringenden erforderlich, dass die Wiese im Amselgrund aus Veranstaltungen aller Art herausgehalten bleibt. Zum letzten halleschen Laternenfest sorgte die sehr große Bühne des MDR mit sehr lautem Konzert am 30.08.2014 zu massiven Schädigungen der Wiese in Folge von Schäden durch Befahren und Massenbetreten der Wiese sowie umfassender Vermüllung aller Art. Derartige Schädigungen und Beeinträchtigungen müssen unbedingt der Vergangenheit angehören.

Der AHA befürchtet erfahrungsgemäß, dass diese Massenveranstaltungen sowie Neu- und Umbauten zu weiteren Schädigungen an Natur und Landschaft führen. Dazu zählen Beschädigungen am Gehölzbestand, den Rasen- und Wiesenflächen sowie den direkten Uferzonen. Immerhin konnte sich erfreulicherweise in den letzten 30 Jahren eine standortgerechte Ufervegetation entwickeln, welche nicht nur das Landschaftsbild und somit den Erholungswert aufwertet, sondern Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten darstellt.

Daher fordert der AHA die Stadt Halle (Saale) als zuständige Naturschutzbehörde auf endlich alles zu unternehmen, dass ebengenannte Aktivitäten und Veranstaltungen nicht weiter den Schutzzweck und Verbote der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet
„Saaletal“in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) beschädigen. Von daher sind solche Bauaktivitäten und Veranstaltungen an derartigen Standorten zu untersagen.
Der AHA betont an der Stelle noch einmal und ganz deutlich, dass sich der Tourismus den Belangen des Umwelt- Natur- und Landschaftsschutzes unterzuordnen hat. Nur so ist der dauerhafte Erhalt, Schutz und Entwicklung dieses bedeutsamen Teils der halleschen Saaleaue, als wertvoller Natur-, Landschafts- und Erholungsraum möglich.

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