Monat: November 2013 (Seite 3 von 3)

AHA fordert sofortige Einstellung der Wohnbebauungsplanung der GWG in Halle – Dölau

Mit Unverständnis hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Absicht der Gesellschaft für Wohn- und Gewerbeimmobilien Halle-Neustadt mbH (GWG) aufgenommen auf dem Gelände des früheren Ausflugslokals „Heideschlösschen“ eine Trabantensiedlung bestehend aus viergeschossigen Mehrfamilienhäusern mit mehr als 50 Wohnheiten zu errichten. Nach Auffassung des AHA stellt eine derartige Bebauung einen massiven Eingriff in die Struktur des historischen Ortskerns dar. Noch dazu die Notwendigkeit der Errichtung weiteren Wohnraums in Halle (Saale) im Zusammenhang mit der Bevölkerungsentwicklung nicht erkennbar ist. Nach Angaben der halleschen Stadtverwaltung hatte Halle im Jahr 2012 einer Einwohnerzahl in Höhe von 232.535, was zwar gegenüber dem Jahr 2011 eine Erhöhung, ausgehend von 231.639 Menschen, um 896 Personen darstellt, aber trotzdem noch nicht einmal die Einwohnerzahl des Jahres 2006 mit 233.874 erreichte. Laut Integriertem Stadtentwicklungskonzept der Stadt Halle (Saale) für das „Stadtumbaugebiet Neustadt“ aus dem Jahre 2007 hatte alleine Halle – Neustadt bis dahin seit dem 30.06.1990 39.252 Einwohner verloren.
Aus dem Konzept ist folgendes zum Leerstand und Gebäudeabbruch vermerkt, Zitat:

„Leerstand und Gebäudeabbruch
Im Jahr 2002 standen von den vorhandenen 35.500 Wohnungen etwa 7.300, das sind etwa 20 % des Bestandes, leer.
Bis Ende 2005 wurden 2.140 Wohnungen abgebrochen, weitere 3.316 Wohnungen sind für einen Abbruch bis zum Jahr 2010 angemeldet. Nach Umsetzung aller angemeldeten Abbrüche würden den Neustädtern ca. 30.000 Wohnungen zur Verfügung stehen. Entsprechend dem projizierten Einwohnerrückgang auf ca. 44.000 Einwohner im Jahr 2015 und einem Haushaltsfaktor von ca. 1,8 Bewohnern / Wohnung werden aber langfristig nur ca. 24.600 Wohnungen benötigt, so dass auch nach Umsetzung der angemeldeten Gebäudeabbrüche weiterhin mit ca. 5.400 leer stehenden Wohnungen zu rechnen ist, was einer Leerstandsquote von ca. 18 % entspricht.)“, Zitat Ende
Weiter führt das Konzept aus, dass der GWG mit Stand vom 31.12.2005 in Halle-Neustadt auf einer Fläche von 66,928 ha einen Wohneinheitsteil in Höhe von 11.891 Wohneinheiten (WE) gehört. Das entspricht ein Flächenanteil von 10 % und WE-Anteil von 35,6 %.
Das Konzept führt zum angedachten über KfW-Förderung finanzierte Abbruchvolumen in Halle-Neustadt aus, Zitat:
„Mit der Fortschreibung wird das mit den abbruchbereiten Eigentümern abgestimmte
Abbruchvolumen gegenüber dem 2001 beschlossenen Konzept von 4.500 auf 5.500 WE erhöht. Die Fortschreibung wird notwendig, um die entstandenen Problemlagen vertiefend zu betrachten und das städtebauliche Leitbild für die Neustadt zu schärfen.“

, Zitat Ende. Die GWG zählt eindeutig zu den „abbruchbereiten Eigentümern“. Daraus ergibt sich für den AHA die Frage, wozu ist dann eine Wohnbebauung der GWG in Halle – Dölau erforderlich?
Mit einer Bebauung ist zudem der Bestand des 1870 errichteten Heideschlösschen in Gefahr. Ebenso bedroht eine derartige Bebauung den Altbaumbestand, welcher ebenso ortsprägend ist wie die Altbebauung, der nordwestlich angrenzende Hechtgraben und die sich südöstlich anschließende Dölauer Heide. Bezüglich des Hechtgrabens sowie der angrenzenden Restaue hat der AHA immer wieder gefordert dem ca. 5 km langem Fließgewässer mehr Raum zurückzugeben, um somit Überflutungsflächen und Entwicklungsraum für eine naturnahere Entwicklung von Fauna und Flora zu ermöglichen. Darauf verweisen auch Studien der Martin-Luther-Universtät und des Planungsbüros TRIOPS aus den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Der AHA hatte ebenfalls seit dem Zeitraum die Bedeutung des Hechtgrabens als Biotop- und Grünverbund sowie Kalt- und Frischluftbahn zwischen Dölauer Heide und Saaleaue hingewiesen. Damit verbunden forderte der AHA immer wieder ein, eine Umbauung der Dölauer Heide nicht zuzulassen, um sie nicht noch weiter ihrer ökologisch notwendigen landschaftlichen und räumlichen Verbindungen zum Umland zu berauben.
Für den AHA tun sich massive Parallelen zu der vorerst vom Verwaltungsgericht Halle gestoppten Bebauung des Paulusparks auf. Daher appelliert der AHA an den Stadtrat der Stadt Halle (Saale), den halleschen Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand und nicht zuletzt an die GWG die Planungen zur Wohnbebauung auf dem Gelände des Heideschlösschen in Halle – Dölau sofort einzustellen.

Andreas Liste
Vorsitzender

AHA fordert sofortige Einstellung aller Planungen zum Weiterbau des Saale-Elster-Kanals!

Mit unvermindert sehr großer Skepsis und ebenso umfassenden Unverständnis verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Fortsetzung der Überlegungen zu einem Weiterbau des Saale-Elster-Kanals bis zur Saale bei Kreypau. Die Frage stellt sich schon nach dem Sinn des Vorhabens, welches auf einer Länge von 12 km ab Hafen Leipzig-Lindenau in den Jahren 1933 bis 1943 gebaut wurde und insgesamt 20 km betragen soll. Einst für 1.000 Tonnen-Schiffe konzipiert, wäre das Vorhaben womöglich zuerst ein teueres, steuerfinanziertes Vorhaben, wobei schon auf der Saale zwischen Halle – Trotha und der Elbe kein derartiges Wasserfahrzeug fährt. Auch die Gefahr des weiteren Ausbaus der Saale zwischen Merseburg und Halle nähme erheblich zu. Das hätte massive Eingriffe in weitgehend unverbaute und somit arten- und strukturreiche Abschnitte der Saale in dem Bereich zur Folge.

Ferner wären auch massive bauliche Maßnahmen an dem 8 km langen nicht gebauten Teil erforderlich. Als Beispiel sei die Notwendigkeit erwähnt, dass ein 22 m Höhenunterschied zwischen Saale und dem Kanal zu überwinden wäre. Dazu plante man damals in Wüsteneutzsch bei Kreypau eine große Schleuse, welche als Doppelschleuse ausgelegt war und der Hub der beiden Schleusenkammern jeweils 10 Meter betragen sollte. Auch wenn die obere Schleusenkammer noch zu ca. 75% fertiggestellt wurde, begann man bei der unteren Schleusenkammer lediglich mit den Erdarbeiten für die Fundamente. Trotz alledem müsste womöglich ein kompletter Neubau erfolgen. Darüber hinaus ist man zwar heute ohne weiteres in der Lage Schleusen mit 30 m Hubhöhe zu errichten und zu betreiben, aber im konkreten Fall stellt sich die Frage nach dem Aufwand-Nutzen-Verhältnis. Die bisher vorliegenden Potenzialanalysen gehen selbst von Problemen in der Kostendeckung aus. Nicht umsonst setzt man auch auf Einnahmen aus Vignetten, Parkgebühren und nicht zuletzt auf die Entstehung neuer Wohn- und Gewerbegebiete entlang des Kanals. Angesichts der Tatsache, dass das Gesamtgebiet im Landschaftsschutzgebiet, Europäischem Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet sowie im Überschwemmungsgebiet bzw. im Einzugsgebiet von Hochwasser liegt, sind das angesichts des allseits bekannten Arten- und Strukturreichtums an Fauna und Flora sowie des jüngsten Hochwassers im Juni 2013 die falschen Signale.

Nicht unbeachtet bleiben darf, dass sich in dem bereits existierenden Kanalteil eine eigene Fauna und Flora entwickelt hat, welche im Falle eines weiteren Ausbaus, Schaden -bis zur Totalvernichtung- davontragen könnte. Das trifft im übrigen auf die gesamte Saale-Elster-Luppe-Aue zu. Des weiteren befindet sich der Raum zwischen Halle und Leipzig im Regenschatten des Harzes und ist daher von Niederschlagsarmut gekennzeichnet. In naher Zukunft ist von einer Reduzierung der jährlichen Niederschlagsmengen von derzeit ca. 450 mm auf 300 mm auszugehen. Dagegen liegt die Verdunstung bei offenen Wasserflächen erst einmal weiterhin bei ca. 700 mm im Jahr. Auf Grund des voranschreitenden Klimawandels ist somit mit einer umfassenden Verschärfung dieser Situation und somit mit einer weiteren Wasserverknappung zu rechnen. Andrerseits lässt sich durchaus von verstärkten Hochwassersituationen auszugehen, wie erst jüngst das Junihochwasser 2013 aufzeigte.
Derartige Entwicklungen und Tatsachen finden in den bestehenden Potenzialanalysen nicht umfassend genug Berücksichtigung.
Ebenso bedenklich erscheint das Bestreben den individuellen und wirtschaftlichen motorisierten Bootsverkehr zu befördern. Dies hat sich am deutlichsten in der jüngsten Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes manifestiert. Dabei hatte man alle massiven und nachvollziehbaren Gründe dies nicht zu tun gröblichst vernachlässigt. Somit erhöht ein Saale-Elster-Kanal mit massiver Nutzung durch motorisierte Schiffe und Boote erheblich die Gefahr des Ausbaus der Fließgewässer im Stadtgebiet von Leipzig an Pleiße und Floßgraben sowie in der Neuseenlandschaft im Süden der Stadt. Ferner ist bei Eintreten des prognostizierten Bootsverkehrs mit einer massiven Zunahme der Abgas- und Lärmbelastungen sowie durch den Betrieb der Motorschrauben mit starken Auf- und Verwirbelungen im Gewässerbett zu rechnen. Dies führt zu massiven Beeinträchtigungen an der Gewässerfauna und -flora Ebenfalls besteht die Gefahr, dass weitere Verbauungen im Uferbereich der Saale z.B. für Bootsanlegestellen entstehen könnten. Das man sich da wenig um Bau- und Umweltrecht schert, haben z.B. die illegal errichteten Bootsanlegestellen in den Saalekreisortschaften Brachwitz und Salzmünde klar verdeutlicht.

In dem Blickfeld betrachtet, ist der AHA der Auffassung dieses Vorhaben aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten sehr skeptisch zu beurteilen. Die nunmehr 90.000,00 Euro teure, aus Steuermitteln finanzierte Machbarkeitsstudie geht bewusst von einer sehr vielfältig zu betrachtenden sehr hohen Erwartung aus, wenn man 500.000 Touristen im Jahr zu Grunde legt. Das wären 1.369,87 Touristen pro Tag. Dies gilt es jedoch mit großer Skepsis zu betrachten. Entweder es tritt nicht ein und die Steuermittel in Höhe der bisher veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 106.004.035 Euro -u.a. für Kanal und Schiffshebewerk- wären verpulvert oder es tritt ein und es entstehen zahlreiche zusätzliche Straßen, Parkplätze und Gebäude. Verheerend, wenn man an beide Vorstellungen denkt. Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt die Neuversiegelung von Boden am Tag immer wieder zwischen 80 bis 120 ha hin und her schwankt, stellen derartige Pläne ein verheerendes Signal dar. Mit dem Entzug des Bodens und ist eine Beendigung seiner natürlichen Speicher-, Rückhalte-, Puffer- und Lebensraumfunktion verbunden.

Auf Grund der Brisanz des Vorhabens fordert der AHA die Verantwortlichen und Geldgeber des Gutachtens im Land Sachsen-Anhalt und im Freistaat Sachsen, im Landkreis Saalekreis sowie in den Städten Halle (Saale) und Leipzig auf, die von Ihnen in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie selbstkritisch zu betrachten, eine weitere Belastung der steuerfinanzierten öffentlichen Haushalte durch eine weitere Planung für den Saale-Elster-Kanal auszuschließen sowie die zu erwartenden Beeinträchtigungen von Umwelt, Natur und Landschaft nicht zuzulassen.

Andreas Liste
Vorsitzender

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