Monat: März 2013 (Seite 3 von 4)

AHA führt Exkursion in Fuhneaue durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 23.03.2013 eine ca. sechsstündige Wanderexkursion entlang der Fuhne bis zur Brödelgraben-Einmündung durch.
Marschroute: Kurzer Aufenthalt im Naherholungsgebiet „Fuhneaue“ Wolfen mit dem Gondelteich zwecks Besichtigung, Fortsetzung der Wanderung über den Fuhnetalweg bis zum Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“ im Wolfener Naherholungsgebiet und Landschaftsschutzgebiet „Fuhneaue“ und anschließend bis zur Einmündung des Brödelgrabens in die Fuhne, Fuhne-Überquerung über die Brücke unweit der Ortsumgehungsstraße von Salzfurtkapelle, Fortsetzung der Tour über den Feld- und Wiesenweg bis zum Brödelgraben-Tunnel unter der BAB 9, weiter über den Brödelgrabenweg – vorbei am Kiesabbaugebiet Reuden-West – bis nach Reuden, Rückmarsch über den Fuhnetalweg, die Leipziger Straße (B 184) und die Eisenbahnstraße zum Wolfener Bahnhof
Im Rahmen der Exkursion beabsichtigt der AHA die ökologische Bedeutung der gesamten Gebiete, ihre damit verbundene Schutzwürdigkeit sowie eigene Überlegungen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Fuhneaue und ihrer Bestandteile darzulegen. Ferner möchte der AHA Möglichkeiten ehrenamtlicher Mitwirkung aufzeigen und Interessenten die Aktivitäten der Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen vorstellen.
Treff: , um 10.00 Uhr am Eingang Bahnhof Wolfen

Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)

1. Anliegen

Der im Osten der Stadt Halle (Saale), unweit des Flusses Reide gelegene, ca. 70 ha große Hufeisensee nimmt regional gesehen eine sehr bedeutende Rolle ein. Einst als Kohletagebau begonnen und später für den Abbau von Kies genutzt, beschäftigt seit Jahrzehnten die Verantwortlichen die Frage der künftigen Nutzung. Bis zum heutigen Zeitpunkt liegt noch immer keine Konzeption vor, welche den vielfältigen Interessen an dem mit ca. 6,6 Millionen m³ gefüllten See gerecht wird. Weder die Verantwortungsträger zu DDR-Zeiten, noch der gegenwärtige Eigentümer, die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) haben diese notwendige Grundlage für eine ordnungsgemäße Zukunft zu Wege gebracht.
Nunmehr ist es an der Zeit eine Nutzungs- und Entwicklungskonzeption zu erstellen, um nach der Umsetzung des Verkaufs des Hufeisensees ein Rüsthandwerkszeug in der Hand zu haben, welche die vielfältigen Interessen in geordnete Bahnen lenkt.
Um dafür den notwendigen Impuls zu verleihen und geeignete Partner dafür zu finden, soll der vorliegende Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale) dienen.

2. Lage, Größe und Eigentumsverhältnisse

Der ca. 70 ha große Hufeisensee befindet sich im Osten der Stadt Halle (Saale). Das Gewässer mit einer Wassermenge von etwa 6,6 Millionen m³ wird im Norden durch Büschdorf, im Westen weitläufig durch den Fluss Reide, im Süden durch Kanena sowie im Westen und Südwesten durch die Eisenbahnlinie nach Leipzig begrenzt. Im direkten Umfeld dominieren landwirtschaftliche Flächen.
Der Hufeisensee hat eine Uferlänge von ca. 6 km, eine mittlere Tiefe von 9 m, eine maximale Tiefe von 26 m und hat eine Höhe von etwa 92 m über NN.
Gegenwärtig ist die LMBV Eigentümer des größten Teils des Gewässers, während die Stadt Halle (Saale) teilweise Flächen insbesondere im nördlichen Teil in ihrem Besitz hat. Die LMBV beabsichtigt den Verkauf ihrer Flächen und hat diese bereits entsprechend öffentlich ausgeschrieben.

3. Gegenwärtiger Zustand und Bedeutung des Hufeisensees

Neben der Wasserfläche prägen die 1984 geschlossene städtische Müllkippe im früheren, abgetrennten südlichen Restloch und die vielfältigen Uferzonen den Hufeisensee. Große Teile der Ufer sind mit Röhricht und diversen Weidenarten gewachsen. Andere Uferbereiche sind durch Angler und Badende stark zertreten und somit ohne Bewuchs. Während die äußeren Uferzonen zumeist flacher Natur sind, kennzeichnen im inneren Bereich steile Ufer das Bild.
In den höher gelegenen Bereichen gedeihen in Folge von Sukzession und Anpflanzungen verschiedene Gehölzarten, wozu Blutroter Hartriegel, Schwarzer Holunder, Ölweide, Robinien, Berg-, Spitz-, Feld- und Eschenahorn gehören.
Die große Wasserfläche und die oben genannten Röhrichtbestände bieten Lebensraum für zahlreiche Wasservögel wie z.B. Haubentaucher, Stockente, Blessralle und Lachmöwe.
Zahlreiche kleinere, teilweise mit Seerosen bewachsene Nebengewässer, besonders im nördlichen Bereich haben zahlreichen Amphibien aufgenommen. In dem Atemzug ist der etwa 800m lange, im Auftrag der heutigen LMBV durch das Ingenieurbüro für Tief- und Straßenbau GmbH im Jahr 1995 entworfene und im Jahr 1997 errichtete Überlauf des Hufeisensees zur Reide. Dieser Überlauf übt folgende 4 Hauptfunktionen aus:

  1. Senkung des Wasserstandes des Hufeisensees
  2. Versorgung der Reide mit zusätzlichem Wasser
  3. Schaffung eines neuen eigenen Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen
  4. Biotopverbundraum zwischen Hufeisensee und Reide

Der Biotopverbund spielt dabei eine besondere Rolle, da zum Einen eine notwendige Einbeziehung des Hufeisensees in das Reidegebiet eher und besser möglich ist sowie zum Anderen die Straße zwischen Büschdorf und Kanena eine derartige Funktion stark beeinträchtigt bzw. teilweise gar vollständig unterbrochen hat.
Gegenwärtig nutzen vorrangig in den Sommermonaten Badelustige und Wasserskisportler den Hufeisensee. Spaziergänger aus den alten und neuen Wohngebieten in Büschdorf und Kanena sowie anderen Teilen der Stadt Halle (Saale) oder aus dem Saalkreis nutzen weniger den Bereich des Hufeisensees.
Insbesondere die Badegäste sorgen für starke Beeinträchtigungen des Hufeisenseegebiet. Dazu zählen Heranfahren mit Autos bis direkt an das Wasser, Vermüllung und Verlärmung, Vandalismus am Pflanzenbestand, unerlaubtes Zelten und Entfachen von Feuer sowie Zerstörungen am Wegenetz in Folge des Befahrens mit Autos. Fehlende Beschilderungen und mangelnde Absperrungen gepaart mit bekundeter Untätigkeit der LMBV, aber auch seitens der Stadt Halle (Saale) begünstigen derartige bedrohende Zustände auf unverantwortlicher Art und Weise. Weitere bedrohende Elemente sind in den Einengungen des landwirtschaftlich geprägten Umfeldes durch die Wohnbebauung in Halle-Büschdorf und die geplante Osttangente zu sehen.
Ein weiteres Hauptaugenmerk ist auf die Qualität des Wassers zu lenken. Zu den qualitätsmindernden Faktoren gehören die nunmehr abgedeckte Müllkippe im Südbereich, Einleitungen von ungeklärten Ab- und Schmutzwasser, Abgase und Abprodukte der Motorboote der Wasserskisportler sowie Vermüllungen aller Art. Besondere Gefahren gehen von den im Wasser lagernden Teilen der einstigen Deponie aus. Eingelagerte Schadstoffe könnten sich ihr Weg in das Wasser bahnen oder bereits gebahnt haben.

4. Fachlich-inhaltliche Schwerpunkte

Ausgehend vom gegenwärtigen Zustand und Bedeutung sowie vorhandener Erfassungsdaten in biologischer, chemischer und physikalischer Hinsicht ist die Bearbeitung folgender fachlich-inhaltlicher Schwerpunkte erforderlich:

  • Auswertung vorhandener und Durchführung neuer Erfassungen von Fauna und Flora
  • Untersuchung der Boden- und Wasserqualität
  • Einschätzung des gegenwärtigen Zustandes und des daraus resultierenden Entwicklungspotenzials
  • Bewertung des Biotopverbundes
  • Bewertung des Umganges mit nicht standortgerechten Pflanzen
  • Bewertung der angrenzenden Gebiete
  • Analyse und Vorschläge zur Abwendung von Gefährdungen für den Hufeisensee
  • Vorschläge zur Nutzung und Entwicklung unter Einbeziehung der vorhandenen Fauna und Flora sowie unter Berücksichtigung und Wahrung von Interessen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, der Land- und Forstwirtschaft sowie des Sportes.
  • Prüfung der Nutzung für Bildung, Lehre und Wissenschaft
  • Prüfung der Möglichkeit der Schaffung eines eigenständigen Landschaftsschaftsschutzgebietes (LSG) „Hufeisensee“ oder im Verbund mit dem zu schaffenden LSG „Reide“ sowie vereinzelter Naturdenkmale, flächenhafter Naturdenkmale (FND) bzw. Geschützter Landschaftsbestandteile (GLB) mit Grenzziehung und inhaltlichen Schwerpunkten

Eine Bearbeitung als Praktikums- oder gar Diplomarbeit mehrerer oder einzelner Studenten ist empfehlenswert.

5. Zusammenfassung

Der Hufeisensee gehört zu den prägenden Elementen des halleschen Ostens. Als ehemaliger Kohle- und später Kiestagebau hat er heutige vielfältige Interessen geweckt. Nur leider liegen noch immer keine fundierten Konzeptionen vor, welche Vorschläge zur künftigen Nutzung und Entwicklung enthalten. Genau das ist aber erforderlich, um die unterschiedlichen Interessenlagen beherrschbar gestalten zu können.
Vorhandene Tierbestände und Pflanzenstrukturen auf der einen Seite und Vermüllungen, Vandalismus, Verlärmungen und rege Autoströme andrerseits verdeutlichen diese Interessenkonflikte am auffälligsten.
Der ehrenamtlich wirkende Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) möchte die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Nutzungs- und Entwicklungskonzeption im Rahmen seiner Möglichkeiten begleiten und sich für eine umfassende praktische Umsetzung einsetzen, was strukturell u.a. in der Gründung einer entsprechenden Arbeitsgruppe seinen Ausdruck finden soll.

Stellungnahme zur angedachten Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Halle (Saale), lfd. Nummer 23, „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee und Osendorfer See“

Ergänzend zu der Stellungnahme zum Vorentwurf Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ sei noch folgendes anzumerken:

Die Aufhebung der Möglichkeiten der Errichtung einer Golfanlage des Osendorfer Sees findet die vollste Zustimmung. Eine naturnahere Entwicklung des einstigen Planungsraumes wird ausdrücklich begrüßt.
Hinsichtlich der hydrologischen Entwicklung des Osendorfer Sees auch im Bezug auf Reide und Dieskauer Parks gilt es weiter voranzutreiben, um ökologisch und ökonomisch vernünftige Lösungswege zu finden und aufzuzeigen.
Ansonsten ist die Stellungnahme zum Vorentwurf Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ auch in diesem Verfahren als Stellungnahme zu Grunde zu legen.

Stellungnahme zum Vorentwurf Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“

Zu A.1:

Der im Osten der Stadt Halle (Saale), unweit des Flusses Reide gelegene, ca. 70 ha große Hufeisensee nimmt regional gesehen eine sehr bedeutende Rolle ein. Einst als Kohletagebau begonnen und später für den Abbau von Kies genutzt, beschäftigt seit Jahrzehnten die Verantwortlichen die Frage der künftigen Nutzung. Bis zum heutigen Zeitpunkt liegt noch immer keine Konzeption vor, welche den vielfältigen Interessen an dem mit ca. 6,6 Millionen m³ gefüllten See gerecht wird. Weder die Verantwortungsträger zu DDR-Zeiten, noch der frühere Eigentümer, die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft mbH (LMBV), noch der gegenwärtige Eigentümer Stadt Halle (Saale) haben diese notwendige Grundlage für eine ordnungsgemäße Zukunft zu Wege gebracht.
Anstatt nunmehr eine alle Interessen abgewogenes Nutzungs- und Entwicklungskonzeption zu erstellen, liegt nunmehr ein sehr stark auf Umnutzung auf sogenannten „Freizeit- und Sportraum“ orientierter Vorentwurf des Bebauungsplan vor.

Zu A.2.:

Die angedachte Planungsverfahren vermittelt klar und deutlich den Eindruck die künftige Entwicklung dem angedachten Golfplatz unterzuordnen. Eine umfassende wissenschaftliche Bearbeitung des Hufeisensees, welches die vielfältigen Interessen und Notwendigkeiten wie Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, Forst- und Landwirtschaft, Tourismus, Naherholung und Sport sowie als weitere Wohnumgebung der Menschen liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vor.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. legte am 11.06.2001 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ vor, welche die Martin-Luther-Universität Halle – Wittenberg sowie die damalige Oberbürgermeisterin und der damalige Beigeordnete für Planen und Umwelt der Stadt Halle (Saale) gleichermaßen erhalten haben.

Zu 4.2. und 4.3:

Die Errichtung einer Golfanlage gehört nicht zu den zwingenden Pflichtaufgaben der Stadt Halle (Saale). Nach den getätigten Ausführungen beabsichtigt man nun die gesamte Flächennutzungs- und Bebauungsplanung diesem Vorhaben unterzuordnen. Golfsport gehört nicht zu den Sportarten, welche a) dem allgemeinen Interesse entspricht und b) schon dann keine Ausgabe öffentlicher Mittel rechtfertigt, wenn massive Kürzungen im sozialen Bereich und der innerstädtischen Entwicklung dem gegenüberstehen. Ebenso erfolgt ungerechtfertigterweise eine Überhöhung dieser partikularinteressierten Sportart Golf gegenüber dem eindeutig dem öffentlichen Interesse unterliegendem Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz.

Zu 5.3.:

Die dort getätigten Angaben zu den getätigten Untersuchungen und derer Ergebnisse sind keinesfalls detailliert dargestellt worden. Dies ist aber notwendig, um die Gefahr, welche von der Deponie ausgeht aufzuzeigen, zu werten und zu wichten. Die lapidaren Darlegungen, dass Bodenmodellierungen nur durch Bodenaufträge möglich sind reichen dazu nicht aus, weil dabei veränderte Bodendrücke und angedachte Baumaßnahmen und deren Folgen damit keinesfalls ausreichend Würdigung finden.

Zu 6.1.:

Ein städtebauliches Zielkonzept ohne Berücksichtigung des Umwelt-, Landschafts- und Naturschutzes sowie der Land- und Forstwirtschaft blenden die entsprechenden Verantwortungen der Stadt Halle (Saale) unzulässigerweise aus und haben somit einen unvollständigen Charakter.
Nach Angaben der Planungen sind vorgesehen wertvolle Schilf- und Saumstreifen im West und Nordbereich zu zerstören, was zu massiven Zerstörungen von Lebens- und Rückzugsräumen zahlreicher tier- und Pflanzenarten führt. Der Hufeisensee ist ganz jährig z.B. ein wichtiger Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Vogelarten dar.

Zu 6.2. und 6.3.:

Eine Unterordnung des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes unter die Belange des sogenannten „Freizeit- und Sportraum“ stellt eine Verschlechterung der Entwicklung des Hufeisensees in den letzten Jahrzehnten sowie eine ungerechtfertigte Überbewertung von Freizeit und Sport dar.
Die gegenwärtige sukzessive Entwicklung der bestehenden Gehölz- und Röhrichtbestände gilt es nicht nur zu sichern, sondern weiter zu entwickeln. In dem Blickfeld betrachtet sind Gehölzpflanzungen nicht notwendig, da sich durch die Sukzession arten- und standortgerechte Pflanzenbestände entwickeln können. Ebenfalls sind die vereinzelt vorhandenen Kleingewässer als Lebensraum zahlreicher Amphibien- und Insektenarten zu sichern. Um sich einen genauen Überblick zur Schutzwürdigkeit zu verschaffen sind umfassende Erfassungen an Fauna und Flora dringend erforderlich. Diese Erfassungen sollten mindestens eine vollständige Vegetationsphase umfassen. In dem Zusammenhang erscheint eine Erfassung bestehender und die Entwicklung potentieller Biotop- und Grünverbindungen dringend vonnöten. Insbesondere der Biotop- und Grünverbund zur Reideaue nimmt hier eine herausragende Rolle ein. Dieser Biotop- und Grünverbund zur Reideaue bedarf sogar noch einer entsprechenden räumlichen Ausweitung bzw. Erweiterung.
In den Unterlagen fehlen zudem Überlegungen und Maßnahmen zum Schutz und Erhalt von Kaltluftentstehungs- und –ventilationsbahnen.
Anhand der Kartierungen sowie deren Sichtung und Wertungen besteht die Möglichkeit unter so gering wie möglichen Beeinträchtigungen für Natur, Umwelt und Landschaft Badestrände auszuweisen. Jedoch sind ebenfalls im Vorfeld Untersuchungen zur Wasserqualität, Wasserströmungen sowie eng damit verbundene Einflussnahmen seitens der Deponie erforderlich. Darüber hinaus ist die Nutzung von Motorbooten über das gegenwärtige Maß hinaus komplett auszuschließen.
Die Ausweisung eines Rundweges im unversiegeltem Zustand gekoppelt mit einem Naturerkenntnispfad wird durchaus begrüßt. Diese Wege sind aber gegenüber Kfz.-Verkehr zu sperren. Die Schaffung von weiteren Stellplätzen im Hufeisenseebereich gilt es angesichts der guten Anbindungen mit ÖPNV sowie wegen für Fußgänger und Radfahrer auszuschließen. Bestehende Stellplätze sind dafür ausreichend.
Eine Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes Hufeisensee erscheint jetzt schon dringend geboten zu sein.
Der Golfplatz als Ganzes gilt es in Zweifel zu stellen. Erstens erscheint die Errichtung auf dem einstigen Deponiegelände ungeeignet zu sein und Zweitens sollte sich die Stadt Halle (Saale) auf die Förderung von Breitensportarten konzentrieren. Hinsichtlich der einstigen Deponie kann gegenwärtig Niemand explizit das tatsächliche Gefährdungspotenzial darlegen, welches von ihr ausgeht. Mit der Abdeckung des Geländes ist die Gefahr keinesfalls gebannt. Ggf. ist perspektivisch davon auszugehen das gesamte Deponiegelände komplett zu beräumen. Schon die Tatsache, dass der ungetrennte Müll und Schutt im unteren Bereich von Wasser durchströmt ist, welches ungehindert mit dem Wasser des Hufeisensees und dem Grundwasser korreliert.
Zudem sollte die Stadt Halle (Saale) im Rahmen der gegenwärtigen Haushaltssituation mehr am Interesse der Allgemeinheit orientieren. Golfsport gehört definitiv nicht dazu.
Zudem ist nicht erkennbar, wer die Verantwortung für den Golfplatz und wer die Kosten des Ganzen trägt. Ferner scheint nicht geregelt zu sein, wer bei Aufgabe der Golfanlage für den Rückbau baulicher Anlagen verantwortlich ist.
Der gegenwärtige Zustand des einstigen Golfplatz stellt sich zudem eindeutig als § 30-Biotop dar. Vielfältige Gehölz- und Röhrichtbestände sowie ausgedehnte nitrophile Stauden und Wiesenbestände bilden einen sich immer weiter entwickelnden Natur- und Landschaftsraum, den es nunmehr vielfältig und umfassend zu kartieren und auch zu erhalten gilt.

Zu 8.:

Die Auswirkungen der Planungen auf Landschaft, Umwelt und Natur sind eben gegenwärtig nicht voll umfänglich absehbar. Es fehlen nachweislich wissenschaftlich-fachliche Dokumente, welche sich ordnungsgemäße langjährige Kartierungen nennen können. Einzigst die kontinuierlichen ornithologischen Erfassungen und Kartierungen geben Auskunft zu Entwicklung und Bestand der Avifauna und ihrer unmittelbaren Brut- und Lebensräume. Andere Erfassungen weisen nicht die erforderliche Langzeitigkeit aus.
Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass der Hufeisensee eine Bergbaufolgelandschaft ist, wo bestimmte Entwicklungsprozesse –wie Bodensetzungen und Einpegelungen von Wasserströmungen- noch lange nicht abgeschlossen sind. Man spricht von Entwicklungszeiträumen von 100 Jahren, so dass der Hufeisensee sich noch mitten in dem Entwicklungsprozess befindet. Die tragischen Ereignisse am Concordiasee in Nachterstedt –„Investor“ war auch da der frühere hallesche Wirtschaftsdezernent Norbert Labuschke- sollten hier Mahnung genug sein.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. erneut die unverzügliche Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale). Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. legte dazu am 11.06.2001 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ vor, welcher der Stellungnahme beiliegt.
Die gegenwärtigen Planungen sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. als wissenschaftlich-fachlich nicht ausgereift, zu stark auf eine sehr bedenkliche Golfanlage orientiert sowie somit nicht allen Erfordernissen und Bedürfnissen des Landschaftsraumes Hufeisensee gerecht werdend an.
Somit ist das Vorhaben strikt abzulehnen.

Bäume pflanzen statt abholzen!

Das ist das Motto unter dem die Initiative „Pro Baum“ (IPB) und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zum fünftenmal auch am Karfreitag, den 29.03.2012 aufrufen, um Bäume auf die Ziegelwiese in Halle (Saale) zu pflanzen. Der Treff ist 10.00 Uhr an der Ochsenbrücke zwischen Riveufer und Ziegelwiese in Halle (Saale).
Mit der Aktion möchten beide Organisationen erneut ein deutliches Zeichen für ein umfassendes mehr, statt weniger Gehölze setzen, welche eine große ökologische und landschaftsgestaltende Funktion besitzen.
Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei. In der Praxis zeigt sich das mangelnde Schutzverständnis u.a. in den Massenfällungen am Saaleufer am Holzplatz/Pulverweiden, zwischen Genzmerbrücke und Karl-Meseberg-Straße, in der Beesener Straße, im und am Gelände des früheren Gesundbrunnenbades, am Gimritzer Damm, in der Delitzscher Straße, im Gelände des künftigen Sitzes der Leopoldina, in der Berliner Straße, in der Otto-Stomps-Straße sowie nicht zuletzt auch auf der Ziegelwiese. Nunmehr sind z.B. der Baumbestand in der Fiete-Schulze-Straße und im Böllberger Weg massiv bedroht.
Dieser inakzeptablen und katastrophalen Gehölzschutzpolitik Halles gegenüber Alternativen aufzuzeigen, dient die Aktion „Bäume pflanzen statt abholzen“.
In Vorbereitung der Aktion rufen die Initiative „Pro Baum“ (IPB) und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die hallesche Bevölkerung zur massiven Mitwirkung auf. Dazu können organisatorische und finanzielle Hilfe beitragen.
Wer finanziell Unterstützung leisten möchte, -z.B. zum Kauf von Bäumen- kann dies unter folgender Bankverbindung des AHA tun:

  • Konto: 380 302 257
  • Bankleitzahl: 800 537 62
  • Saalesparkasse
  • Verwendungszweck „Bäume“

Darüber hinaus können Interessenten auch organisatorisch mitwirken und sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46
Fax.: 01805/684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
Internet: http://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

AHA hält Freiraum für Spree weiter für dringend geboten !

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), ein ehrenamtlicher und gemeinnütziger Umwelt- und Naturschutzverein, welcher in Sachsen-Anhalt, Sachsen sowie teilweise in Thüringen seine Aktivitäten entfaltet, verfolgt mit großer Aufmerksamkeit und Sorge sowie mit ebenso großem Interesse die Diskussion um den Spreeabschnitt zwischen der Eisenbrücke und Michaelbrücke im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Das eher als „Mediaspree“ bekannte Vorhaben von Unternehmen die offenen Bereiche der Spree zu verbauen hat zurecht umfassenden Widerstand hervorgerufen, wie ja das Abstimmungsergebnis von 87 % gegen das Vorhaben „Mediaspree“ bei dem Bürgerentscheid im Juli 2008, aufzeigt.
Der AHA betrachtet dabei mit großem Unverständnis und Sorge wie hier mit dem nun dokumentierten Bürgerwillen umgegangen wird und hält es daher für dringend geboten das Ergebnis des Bürgerentscheides vom 13.07.2008 nun endlich umzusetzen und Profitinteressen Einzelner dafür zurückzustellen.
Am 28.02.2013 war ein weiterer Höhepunkt in der Geschichte des skandalösen Bebauungsverfahrens durch die Bauträger geschaffen worden. Man hatte doch tatsächlich die Dreistigkeit besessen einem 22 m langen Mauerstück zu Leibe zu rücken, was nunmehr als East Side Gallery bekannt ist. Es ist erstaunlich und unbegreiflich, dass der Berliner SPD/CDU-Senat unter Leitung des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD) das nicht nur duldeten, sondern offenbar durch ihre Politik auch noch begünstigten. Es vergeht ansonsten kein Monat, wo Verantwortliche des Deutschen Bundestages, des Bundesrates und der Bundesregierung sowie des Berliner Abgeordnetenhauses und Senates auf das mahnende Gedenken der Teilung Deutschlands und Berlins sowie der im Kaltem Krieg entstandenen Bauten –wozu die Mauer in Berlin gehört- hinweisen. Geht es jedoch um Kapitalinteressen einzelner, dann spielt das auf einmal keine oder maximal nur noch eine untergeordnete Rolle. Noch zwiespältiger geht es bald gar nicht mehr.
Nach weiterbestehender Auffassung des AHA sollte der genannte Spreeabschnitt weitgehend seine räumliche Offenheit behalten, um eine weitere sukzessive Entwicklung von Grünraum zu ermöglichen. Dies ist wichtig, um vereinzelte Grünräume, als Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten, Raum eines sanften Tourismus für die Bevölkerung und ihren Gästen sowie als Entstehungs- und Ventilationsraum für Kalt- und Frischluft nicht nur zu erhalten, sondern noch weiter entwickeln zu lassen. Darüber hinaus trägt Grün zur umfassenden Auflockerung eines oft stark und umfassend verbauten Stadtraumes bei. Nach Meinung des AHA sollte sogar eine Prüfung dahingehend erfolgen, inwieweit eine weitere Aufweitung und Vernetzung bestehender Grünbereiche zu zusammenhängenden Grünräumen entlang des 44 km langen Spreeabschnittes in der deutschen Hauptstadt möglich ist. Dazu bieten zum Beispiel die Mündungsbereiche von Erpe/Neuhagener Fließ, Wuhle und Panke sehr gute Ansätze und Möglichkeiten, um die Biotop- und Grünverbünde in das Stadtgebiet und bis in das Land Brandenburg hineinzuführen sowie räumlich und strukturell auszuweiten.
Ferner könnte so eine dringend notwendige Entsiegelung von Uferbereichen der Spree stattfinden, um das Nebengewässer der Havel im Einzugsbereich der 1.091,47 km langen Elbe ökologisch und auch touristisch durchgängiger zu entwickeln bzw. entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch der Bereich des Zentrums, beispielsweise vom Areal des Alexanderplatzes bis zum Hauptbahnhof, kein Tabu darstellen. Angesichts der Wasserrahmenrichtlinien (WRRL) der EU im gewissen Sinne fachlich und rechtlich gesehen auch eine Verpflichtung.
Der AHA verweist zwar auf die gegenwärtige weitgehende Wasserarmut der Spree in Folge der nunmehr ausbleibenden Abpumpungen von Grundwässern der jetzt endlich stillgelegten Braunkohletagebauen aus dem 2.500 km² großem Lausitzer Gebiet und der noch anhalternden, langwierigen Wiedereinpegelung der jahrzehntelangen abgesenkten Grundwasserspiegel, was aber nach Abschluss des hydrologischen Veränderungsprozesses in einigen Jahrzehnten, eine nachhaltige Veränderung des Wasserregimes zur Folge haben wird. Das kann eine erfreuliche Mehrung des Wassermengen der Spree bedeuten und womöglich perspektivisch auch zu Hochwassersituationen führen. Dafür benötigt man dann jedoch auch Retentionsflächen in der nunmehr verbauten innerstädtischen Berliner Spreeaue. Was liegt da näher, dass es gilt unverbaute Spreeabschnitte nicht Beton, Asphalt und Stahl zu opfern, sondern stattdessen nicht nur zu erhalten, sondern eher noch räumlich auszuweiten. In dem Zusammenhang erscheint es sinnvoll zu sein, die gegenwärtig stattfindende sukzessive Entwicklung der Uferbegrünung noch weiter zu entwickeln und weiteren Raum zu geben sowie durch einen, unversiegelten geschickt geführten Uferweg nicht zu beeinträchtigen.
Der AHA weist ferner darauf hin, dass alle Entwicklungen und Maßnahmen im Bereich der Spree keinesfalls eine rein Berliner Angelegenheit darstellt, sondern in einer Gesamtentwicklung im 148.268 km² großem Elbeeinzugsgebiet zu sehen ist. Die insgesamt ca. 400 km lange Spree ist als Nebengewässer der ca. 325 km langen Havel somit Bestandteil dieses gesamten Gebietes.
In dem Blickfeld betrachtet, stellt die Respektierung des überwiegenden Bürgerwillens nicht nur eine Nagelprobe in Sachen Demokratie dar, sondern sollte sogar einen Gedankenanschub für einen vollkommen neuen Umgang mit der Berliner Spree, ihrer Auen, ihrer Nebengewässer sowie der damit verbundenen Fragen wie Ökologie, Wohn- und Erholungsqualität sowie nachhaltiges Wirtschaften hervorrufen.
Da man nun selbst historische Objekte, wie das eingangs genannte Mauerteil, beseitigen möchte, hat das Ganze nicht nur landespolitische, sondern zumindestens bundespolitische, wenn nicht gar europa- und weltpolitische Bedeutung. Daher fordert der AHA zu bundesweiten Protesten auf, appelliert an die Abgeordneten von Deutschen Bundestag, an Bundesrat als Gremium der 16 Bundesländer, an die Bundesregierung sowie selbst an die einstigen Alliierten Russland, USA, Großbritannien und Frankreich, hier sich für ein Ende dieses unsäglichen Vorhabens einzusetzen. Dieses Teilstück der Berliner Mauer ist ein wichtiges mahnendes Teilstück einer Geschichte im Ergebnis eines barbarischen Krieges dem vermutlich 100 Millionen Menschen zum Opfer fielen. Hier hat Deutschland –und somit auch das Land Berlin- eine ganz besondere Verantwortung zu tragen. Somit hat die Freihaltung dieses Spreeraumes nicht nur eine ökologisch-touristische Komponente, sondern auch einen sehr starke historische Notwendigkeit.

Der heutige AHA ist bereit, seine nunmehr fast 33 Jahre gesammelten Erfahrungen einzubringen und im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an einer ökologisch orientierten Entwicklung der Spree, ihrer Nebengewässer und ihres Umfeldes mitzuwirken.
Daher beabsichtigt der AHA eine ehrenamtliche Landesgruppe in Berlin zu bilden, welche sich der ebengenannten Thematik annehmen soll.
Wer Interesse hat daran mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46
Fax.: 01805/684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
Internet: http://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

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