Kategorie: Presseerklärungen (Seite 58 von 66)

AHA hält Änderung des Wassergesetzes für kontraproduktiv

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält die Novellierung des Wassergesetzes für kontraproduktiv, welche das Soll der Hauseigentümer zur Einleitung von Regenwasser in die Kanalisation festlegt. Neben der Tatsache, dass eine enorme zusätzliche finanzielle Belastung auf Hauseigentümer, Pächter und Mieter zukommt, erscheint der Sinn zur Entgegnung des allgemeinen Anstiegs von Grundwasser wenig bis gar nicht zu überzeugen.
Nach Auffassung des AHA gilt es eher mit einer ökologisch verträglichen Land- und Forstwirtschaft sowie der Einhaltung, Durchsetzung und Schaffung von Gewässerschonstreifen die naturnahe Entwicklung von bestehenden Fließ- und Standgewässern frei von Nährstoff- und Pestizideinträgen zu befördern. Dazu zählt auch die Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen sowie Verrohrungen sowie die Wiederherstellung von verschütteten Fließgewässern umzusetzen, um deren entwässernden Charakter wiederherzustellen bzw. zu erhalten. Gleiches gilt für die Freilegung und Entrümplung von Standgewässern aller Art, wozu auch Dorfteiche gehören. Hier besteht die Möglichkeit durch Verdunstung zur Regulierung der Wasserstände zu sorgen und somit gleichzeitig zur Verbesserung des Regionalklimas beizutragen.
Der faktische Anschlusszwang für Regenwasser in ländlichen Gebieten löst so nicht die Vernässungsfrage. Abgesehen davon, dass klimatische Veränderungen im mitteldeutschen Raum, welche sich u.a. in einer Reduzierung der durchschnittlichen jährlichen Niederschlagsmengen von gegenwärtig ca. 450 mm auf etwa 300 mm darstellen kann, künftig eher zur Verknappung der Wasserressourcen beitragen wird.
Daher fordert der AHA den Landtag und die Landesregierung Sachsen-Anhalts auf diese Novellierung des Wassergesetzes zurückzunehmen und stattdessen mit der Bevölkerung, ihren Initiativen und Vereinen sowie wissenschaftlichen Einrichtungen über ökologisch verträgliche Maßnahmen nachzudenken und zu beraten.
Um sich selbst umfassend in dieses Thema einbringen zu können möchte der AHA eine entsprechende Arbeitsgruppe bilden. Wer Interesse hat in dieser ehrenamtlichen Arbeitsgruppe mitzuwirken, kann sich an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Initiative „Pro Baum“ und AHA verurteilen die Fällung der 97 Linden in der Fiete – Schulze – Straße

Die Initiative “ Pro Baum “ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle(Saale) e.V. (AHA) klagen massiv den Stadtrat und den Oberbürgermeister der Stadt Halle(Saale) an, wider besseren Wissens die Fällung von 97 Linden in der Fiete – Schulze – Straße begonnen zu haben und auf der Basis der Massenfällung nunmehr die überdimensionierten Straßenbaumaßnahmen umsetzen zu wollen.

Beide Organisationen sehen damit in Fortsetzung der Massenfällungen in der Otto-Stomps-Straße eine massive Missachtung der Notwendigkeit des Erhalts einer ökologisch und stadtgestalterisch bedeutsamen Allee von Linden, welche bisher einen wichtigen Beitrag für den Natur-, Umwelt- und Klimaschutz sowie zur optischen Aufwertung des sonst eher gehölzarmen Osten Halles leisteten.

Nach Auffassung der Initiative “ Pro Baum “ und des AHA haben die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) skandalöserweise immer wieder Standfestigkeitsprobleme als Fällgründe angeführt und vorgeschoben. Dabei haben weder die bereits gefällten Linden in der Otto – Stomps – Straße, noch die nunmehr von der Fällung betroffenen Bäume in der Fiete – Schulze – Straße starke Stürme und Belastungen mit nassem Schnee etwas anhaben können. Somit stellen bzw. stellten die Bäume keine Gefahr insgesamt und somit auch nicht für die Verkehrssicherung dar.

Abgesehen davon, dass diese Alleebäume -einmal zum Dorf Diemitz gehörend- das Stadtbild von Halle (Saale) mitprägten und insbesondere als ausgewachsene Bäume wesentlich zur Verbesserung des Stadtklimas beitragen, verbietet sich eigentlich das Fällen von Bäumen in der Vegetations – und Brutzeit im Zeitraum vom 01. März bis 30. September eines jeden Jahres vorzunehmen.

Die Initiative “Pro Baum “ und der AHA müssen daher feststellen, dass die Protestexkursionen am 06.01.2012 und am 15.10.2012, die Petitionen –wie die Petition vom 25.02.2013- einfach ignoriert worden. Aller Reden und Darstellungen zum Trotz haben die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) somit wieder deutlich bewiesen, was sie tatsächlich von fachlich fundierten Einwendungen aus der Bevölkerung halten. Wie es um Demokratie und fachliche Kompetenz in der Stadt Halle (Saale) bestellt ist, zeigen diese Massenfällungen als Antwort auf die genannten Petitionen klar und eindeutig auf. Jedenfalls sind die Botschaften bei der Initiative “ Pro Baum “ und bei dem AHA unmissverständlich angekommen. Beide Organisationen werden künftig ihr Handeln dem anpassen.

AHA hält Freiraum für Spree weiter für dringend geboten !

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), ein ehrenamtlicher und gemeinnütziger Umwelt- und Naturschutzverein, welcher in Sachsen-Anhalt, Sachsen sowie teilweise in Thüringen seine Aktivitäten entfaltet, verfolgt mit großer Aufmerksamkeit und Sorge sowie mit ebenso großem Interesse die Diskussion um den Spreeabschnitt zwischen der Eisenbrücke und Michaelbrücke im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Das eher als „Mediaspree“ bekannte Vorhaben von Unternehmen die offenen Bereiche der Spree zu verbauen hat zurecht umfassenden Widerstand hervorgerufen, wie ja das Abstimmungsergebnis von 87 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} gegen das Vorhaben „Mediaspree“ bei dem Bürgerentscheid im Juli 2008, aufzeigt.
Der AHA betrachtet dabei mit großem Unverständnis und Sorge wie hier mit dem nun dokumentierten Bürgerwillen umgegangen wird und hält es daher für dringend geboten das Ergebnis des Bürgerentscheides vom 13.07.2008 nun endlich umzusetzen und Profitinteressen Einzelner dafür zurückzustellen.
Am 28.02.2013 war ein weiterer Höhepunkt in der Geschichte des skandalösen Bebauungsverfahrens durch die Bauträger geschaffen worden. Man hatte doch tatsächlich die Dreistigkeit besessen einem 22 m langen Mauerstück zu Leibe zu rücken, was nunmehr als East Side Gallery bekannt ist. Es ist erstaunlich und unbegreiflich, dass der Berliner SPD/CDU-Senat unter Leitung des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD) das nicht nur duldeten, sondern offenbar durch ihre Politik auch noch begünstigten. Es vergeht ansonsten kein Monat, wo Verantwortliche des Deutschen Bundestages, des Bundesrates und der Bundesregierung sowie des Berliner Abgeordnetenhauses und Senates auf das mahnende Gedenken der Teilung Deutschlands und Berlins sowie der im Kaltem Krieg entstandenen Bauten –wozu die Mauer in Berlin gehört- hinweisen. Geht es jedoch um Kapitalinteressen einzelner, dann spielt das auf einmal keine oder maximal nur noch eine untergeordnete Rolle. Noch zwiespältiger geht es bald gar nicht mehr.
Nach weiterbestehender Auffassung des AHA sollte der genannte Spreeabschnitt weitgehend seine räumliche Offenheit behalten, um eine weitere sukzessive Entwicklung von Grünraum zu ermöglichen. Dies ist wichtig, um vereinzelte Grünräume, als Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten, Raum eines sanften Tourismus für die Bevölkerung und ihren Gästen sowie als Entstehungs- und Ventilationsraum für Kalt- und Frischluft nicht nur zu erhalten, sondern noch weiter entwickeln zu lassen. Darüber hinaus trägt Grün zur umfassenden Auflockerung eines oft stark und umfassend verbauten Stadtraumes bei. Nach Meinung des AHA sollte sogar eine Prüfung dahingehend erfolgen, inwieweit eine weitere Aufweitung und Vernetzung bestehender Grünbereiche zu zusammenhängenden Grünräumen entlang des 44 km langen Spreeabschnittes in der deutschen Hauptstadt möglich ist. Dazu bieten zum Beispiel die Mündungsbereiche von Erpe/Neuhagener Fließ, Wuhle und Panke sehr gute Ansätze und Möglichkeiten, um die Biotop- und Grünverbünde in das Stadtgebiet und bis in das Land Brandenburg hineinzuführen sowie räumlich und strukturell auszuweiten.
Ferner könnte so eine dringend notwendige Entsiegelung von Uferbereichen der Spree stattfinden, um das Nebengewässer der Havel im Einzugsbereich der 1.091,47 km langen Elbe ökologisch und auch touristisch durchgängiger zu entwickeln bzw. entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch der Bereich des Zentrums, beispielsweise vom Areal des Alexanderplatzes bis zum Hauptbahnhof, kein Tabu darstellen. Angesichts der Wasserrahmenrichtlinien (WRRL) der EU im gewissen Sinne fachlich und rechtlich gesehen auch eine Verpflichtung.
Der AHA verweist zwar auf die gegenwärtige weitgehende Wasserarmut der Spree in Folge der nunmehr ausbleibenden Abpumpungen von Grundwässern der jetzt endlich stillgelegten Braunkohletagebauen aus dem 2.500 km² großem Lausitzer Gebiet und der noch anhalternden, langwierigen Wiedereinpegelung der jahrzehntelangen abgesenkten Grundwasserspiegel, was aber nach Abschluss des hydrologischen Veränderungsprozesses in einigen Jahrzehnten, eine nachhaltige Veränderung des Wasserregimes zur Folge haben wird. Das kann eine erfreuliche Mehrung des Wassermengen der Spree bedeuten und womöglich perspektivisch auch zu Hochwassersituationen führen. Dafür benötigt man dann jedoch auch Retentionsflächen in der nunmehr verbauten innerstädtischen Berliner Spreeaue. Was liegt da näher, dass es gilt unverbaute Spreeabschnitte nicht Beton, Asphalt und Stahl zu opfern, sondern stattdessen nicht nur zu erhalten, sondern eher noch räumlich auszuweiten. In dem Zusammenhang erscheint es sinnvoll zu sein, die gegenwärtig stattfindende sukzessive Entwicklung der Uferbegrünung noch weiter zu entwickeln und weiteren Raum zu geben sowie durch einen, unversiegelten geschickt geführten Uferweg nicht zu beeinträchtigen.
Der AHA weist ferner darauf hin, dass alle Entwicklungen und Maßnahmen im Bereich der Spree keinesfalls eine rein Berliner Angelegenheit darstellt, sondern in einer Gesamtentwicklung im 148.268 km² großem Elbeeinzugsgebiet zu sehen ist. Die insgesamt ca. 400 km lange Spree ist als Nebengewässer der ca. 325 km langen Havel somit Bestandteil dieses gesamten Gebietes.
In dem Blickfeld betrachtet, stellt die Respektierung des überwiegenden Bürgerwillens nicht nur eine Nagelprobe in Sachen Demokratie dar, sondern sollte sogar einen Gedankenanschub für einen vollkommen neuen Umgang mit der Berliner Spree, ihrer Auen, ihrer Nebengewässer sowie der damit verbundenen Fragen wie Ökologie, Wohn- und Erholungsqualität sowie nachhaltiges Wirtschaften hervorrufen.
Da man nun selbst historische Objekte, wie das eingangs genannte Mauerteil, beseitigen möchte, hat das Ganze nicht nur landespolitische, sondern zumindestens bundespolitische, wenn nicht gar europa- und weltpolitische Bedeutung. Daher fordert der AHA zu bundesweiten Protesten auf, appelliert an die Abgeordneten von Deutschen Bundestag, an Bundesrat als Gremium der 16 Bundesländer, an die Bundesregierung sowie selbst an die einstigen Alliierten Russland, USA, Großbritannien und Frankreich, hier sich für ein Ende dieses unsäglichen Vorhabens einzusetzen. Dieses Teilstück der Berliner Mauer ist ein wichtiges mahnendes Teilstück einer Geschichte im Ergebnis eines barbarischen Krieges dem vermutlich 100 Millionen Menschen zum Opfer fielen. Hier hat Deutschland –und somit auch das Land Berlin- eine ganz besondere Verantwortung zu tragen. Somit hat die Freihaltung dieses Spreeraumes nicht nur eine ökologisch-touristische Komponente, sondern auch einen sehr starke historische Notwendigkeit.

Der heutige AHA ist bereit, seine nunmehr fast 33 Jahre gesammelten Erfahrungen einzubringen und im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an einer ökologisch orientierten Entwicklung der Spree, ihrer Nebengewässer und ihres Umfeldes mitzuwirken.
Daher beabsichtigt der AHA eine ehrenamtliche Landesgruppe in Berlin zu bilden, welche sich der ebengenannten Thematik annehmen soll.
Wer Interesse hat daran mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46
Fax.: 01805/684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
Internet: http://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Petition zum Erhalt aller Linden in der Fiete-Schulze-Straße/Erhalt der Lindenallee

An:

Stadt Halle (Saale)
Beigeordneter
Herr Uwe Stäglin
Marktplatz 01
06108 Halle (Saale)

nachrichtlich
an alle Fraktionen des Stadtrates der
Stadt Halle (Saale)

An den Oberbürgermeister
der Stadt Halle (Saale)
Herrn Dr. Bernd Wiegand

Petition zum Erhalt aller Linden in der Fiete-Schulze-Straße/Erhalt der Lindenallee.

Sehr geehrter Herr Stäglin,

wenn man den Mitteilungen in den Medien Glauben schenken sollte, beabsichtigen Sie ab 01.03.2013 die Fällung von 97 Linden in der Fiete-Schulze-Straße vorzunehmen und somit die Zerstörung einer etwa 100jährigen, ökologisch bedeutsamen und stadtbildprägenden Lindenallee zu verantworten. Dagegen möchten der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Initiative „Pro Baum“ per Petition Einspruch erheben. Begründung:
Wie einst in der Otto-Stomps-Straße hat die ca. 100jährige Lindenallee in der Fiete-Schulze-Straße einen ökologisch bedeutsamen und stadtbildprägenden Charakter. So tragen die Bäume umfassend zur flächendeckenden Sauerstoff- und Frischluftversorgung des ansonsten eher gehölzarmen Teils des Stadtteiles bei. Daher genießen Alleen auf der Basis des § 21 Naturschutzgesetzes Land Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 29 Bundesnaturschutzgesetz einen entsprechenden gesetzlichen Schutz. Darüber hinaus dienen die Bäume als Brut- und Schlafplatz für zahlreiche Tierarten. In dem Zusammenhang ist uns nicht bekannt, inwieweit eine FFH-taugliche Untersuchung dahingehend stattgefunden hat, ob gefährdete bzw. bedrohte Tierarten, wie z.B. der Eremit, Einzug in die Bäume gehalten haben könnten. Insofern ist auch das als problematisch anzusehen. Hinsichtlich der immer wieder angeführten eingeschränkten bzw. gar fehlenden Verkehrssicherheit sei folgendes angemerkt: Die uns vorliegenden Einschätzungen des Herrn Dengler gehen erst von Standsicherheitsproblemen aus, wenn entsprechende Baumaßnahmen weitere Einschränkungen des Wurzelraumes hervorrufen und sich auf Bordsteinkanten aufstützende Wurzeln ihre Stützen durch Verlust der Bordsteine verlören. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass es natürlich wachstums- und Vitalitätseinschränkungen bei etwa 100jährigen Bäumen gibt. Jedoch gerade das Alter und der weitgehend geschlossene Baumbestand bilden die Grundlage für die besonders herausgehobene stadtbildprägende und ökologische Bedeutung der Bäume. Der Gegensatz der unbegründet gefällten Linden in der Otto-Stomps-Straße lässt das deutlich erkennen. Auch sei darauf verwiesen, dass alle Linden ohne Probleme sämtliche Sturmereignisse überstanden haben. Selbst die einst bereits auf rechtswidrige Art und Weise freigegrabenen, nunmehr gefällten Linden in der Otto-Stomps-Straße, zeigten bis zum Schluss Standfestigkeit. Abgesehen davon, dass trotz massiver Eingriffe im Rahmen des Trinkwasserrohrbaus im Jahre 2006, offenbar eine Erholung der Wurzeln eingetreten sein muss. Insofern kann die Begründung der fehlenden Standfestigkeit keinesfalls
fachlich-inhaltlich und sachlich greifen. Der Gutachter hat Lebenserhaltungszeiträume bei 60 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} von max. 10 bis 15 Jahren sowie bei den anderen 40 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} von max. 5 – 8 Jahren angegeben. Dabei fanden möglicheVerbesserungen im Wurzelraum nicht ausreichend Berücksichtigung. Ebenso fehlen Angaben zu Vorschlägen zur baulichen Umplanung und zu durchaus möglichen sanfteren Baumpflegeschnitten. Nach eigener Inaugenscheinnahme, anders hat unseres Erachtens der Gutachter hier auch nicht seine Einschätzung formuliert, reichen momentan die Entfernung von Totholz, Beseitigung von beschädigten Ästen und Zweigen sowie ein umfassender Nachschnitt von Auskugelungen, Ausbrüchen und in der Vergangenheit fehlerhaft vorgenommener Schnittmaßnahmen aus. Die Notwendigkeit
größerer Eingriffe –schon gar nicht im Zeitraum zwischen dem 01.03. und 30.09.- sind zur Zeit nicht erkennbar. Auf Grund dessen bitten wir um Prüfung folgender Alternativmöglichkeiten:

  • Reduzierung des Ausbaumaßes auf die zu erwartende verkehrliche Bedeutung der Straße. Das bedeutet Einrichtung zweier angemessener Randstreifen mit Ausweitung der Baumscheiben auf Straßenseite und Belassen eines wenigstens teilweise durchlässigen Pflasters zur Wasser- und Luftversorgung der Wurzeln. Die überwachsenden Bordsteine sollten am Standort verbleiben. Dieser Streifen könnte zudem als Parkstreifen fungieren.
  • Angemessener Umbau der Fußwege, welche so ausreichend sind, wenn sich zwei Personen gegenläufig begegnen können.
  • Maximale Entfernung von Totholz und bereits stark beschädigten Ästen, welche in den Fahrraum hineinreichen. Die Auswahl sollte unter strenger Regie der unteren Naturschutzbehörde und sachkundiger Bürgerinnen bzw. Bürger zusammen mit dem Tiefbauamt und dem Bauausführenden erfolgen. Ein entsprechendes Begehungsprotokoll gilt es zu fertigen. Weitere Schnittmaßnahmen sind außerhalb des Zeitraums vom 01.03. bis 30.09. vorzunehmen.
  • Umfassender Schutz der Bäume im Stamm-, Kronen und Wurzelbereich. Arbeiten in der Nähe der Wurzelbereiche haben grundsätzlich zu unterbleiben und bei eindeutig nachgewiesener Notwendigkeit per Handschachtung zu erfolgen.

Sehr geehrter Herr Stäglin, die Lösungsfindung zum Preßlersberg hat gezeigt, dass es auch möglich ist, gemeinsam Lösungswege zu suchen und zu finden, welche letztendlich umsetzbar sein können und einen guten Ansatz von gelebter Demokratie darstellt. Diesen Ansatz gilt es nach unserer Auffassung auch bei der Entwicklung der Fiete-Schulze-Straße zu Grunde zu legen. Eine Fällung aller Linden ist nach unserer Ansicht nicht nötig und planungs- sowie bautechnisch vermeidbar. In Anknüpfung an den positiven Verlauf des Dialogs zum Preßlersberg appellieren wir an Sie alle Aktivitäten zur Fällung der mindestens 97 Linden zu stoppen und mit allen Interessenten, Beteiligten und Verantwortlichen ein lösungs- und sachorientiertes Gespräch zu suchen.

In dem Sinne
mit freundlichen Grüßen
Andreas Liste
Vorsitzender des AHA
und vorsitzendes Mitglied
des Sprecherrates der
Initiative „Pro Baum“

AHA hält Grundwasserstudie für Halle-Neustadt und Halle-Dautzsch für bedenklich

Mit großer Aufmerksamkeit hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) Pressemitteilungen über die Vorstellung einer Grundwasserstudie zu Halle-Neustadt und Halle-Dautzsch durch den halleschen Beigeordneten Uwe Stäglin und seiner Bereichsleiterin Kerstin Ruhl-Herpertz aufgenommen.
Der AHA sieht jedoch die Lösungsvorschläge für sehr problematisch.
So ist der Vorschlag einer 5,1 km langen und 8 m tiefen Sperre aus Ton in vielfältiger Hinsicht sehr bedenklich. Wie bereits benannt könnte Rückstau in der Tat dahinterliegende Flächen vernässen, da teilweise die Grund- und Schichtwasserströmungsrichtung von der Saale nach Halle-Neustadt führen kann, was besonders bei Hochwasser zu erwarten ist. Bei Niedrigwasser der Saale könnte im umgekehrter Richtung die Blende wie ein Rückstau wirken und zur Verstärkung der Vernässung in Halle-Neustadt führen. Andrerseits besteht die Möglichkeit, dass die 8 m tiefe Tonblende einfach unterströmt wird und somit gar keine Unterbrechung des Wasserstroms erfolgt. Des weiteren besteht die Möglichkeit, das Risse und Bruchstellen in der Blende eine Durchlässigkeit von Wasser zulässt.
Der AHA hält die Aufrechterhaltung des Pumpensystems, obwohl die Pumpen das Wasser heransaugen, zur Zeit für die beste Lösung. Ferner könnte sich der AHA größere und kleinere offene Kleingewässer vorstellen, welche Wasser durch Verdunstung und offene Abflüsse in Saale, Rossgraben und Saugraben das Wasser abführen.
Der AHA hält es nunmehr für dringend geboten den umfassenden Gehölzbewuchs wieder zuzulassen, welcher zur grünen Stabilisierung des Dammes und zur Wiederherstellung einer durchgehend Fahrrad- und Wanderstrecke führt sowie zahlreichen Tierarten wieder Lebens- und Rückzugsraum bieten kann.
Darüber hinaus hat der AHA immer wieder vorgeschlagen die einstigen Bögen der Wilden Saale, welche einst durch das Gebiet des Holzplatzes und des Sandangers flossen und in der Zeit von 1968 bis 1978 verfüllt worden sind, wieder zu beleben, um einen Abfluss der Hochwasser besser vorantreiben zu können.
Ebenso gilt es z.B. alle Aufschüttungen aus den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts im Bereich der Hafenstraße einschließlich der Restbauten der Verkaufseinrichtungen komplett zurückzubauen, um weiteren Hochwasserausbreitungsraum der Saale zurückzugeben.
Darüber hinaus steigen die Grund- und Schichtwasserstände, in Folge des Endes des Bergbaus in den Kohlegruben des Geiseltalgebietes, des Mansfelder Landes, aber auch im Bitterfelder und Leipziger Raum, weiter an.
Auf jeden Fall kann der AHA das fortgesetzte Drängen der Stadt Halle (Saale) nicht nachvollziehen, den Gimritzer Damm kahl zu schlagen und wassertechnisch auszubauen. Nicht höhere Dämme sorgen für nachhaltigen Umgang mit Hoch-, Grund- und Schichtwasser, sondern Rückbau von Bauwerken und Flächenversiegelungen sowie die damit die damit verbundene Rückgabe von Auen an den Fluss Saale und ihrer Nebengewässer.
Im Falle des Grundwasseranstiegs im Dautzsch glaubt der AHA durch vermehrte Schaffung von unversiegelten Gräben und offenen Wasserflächen die Grundwassersituation etwas zu entspannen. So können auch hier Verdunstung und Abfluss für eine gewisse Minderung der Grund- und Schichtwasserhöhen beitragen. Zudem gilt es Versiegelungen zurückzunehmen und den Ausbreitungsraum der Reide und ihrer Nebengewässer zu erweitern.
Langfristig gesehen glaubt der AHA mit der starken Reduzierung der jährlichen Niederschlagsmengen im mitteldeutschen Raum von bisher 400 bis 450 mm auf 300 mm mit einem starken Sinken der Grund- und Schichtwasserstände, was eher zu verstärkter flächendeckender Austrocknung führen kann.
Auf Grund der geologischen, hydrologischen und ökologischen Komplexität der Angelegenheit gilt es nach der Auffassung des AHA die langjährigen wissenschaftlichen Erkenntnisse der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg mit einzubeziehen und zu nutzen. Ferner hält der AHA eine breite öffentliche Diskussion für dringend geboten.

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern weiterhin den Erhalt der 97 Linden in der Fiete – Schulze – Straße

Die Initiative “ Pro Baum “ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale)e.V. (AHA) fordern erneut den Stadtrat und den Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) auf die zur Fällung ab dem 01.03.2013 freigegebenen 97 Linden in der Fiete – Schulze – Straße zu erhalten und die Straßenbaumaßnahmen dem entsprechend anzupassen. Beide Organisationen sehen im Erhalt der ökologisch und stadtgestalterisch bedeutsamen Linden einen wichtigen Beitrag für den Natur-, Umwelt- und Klimaschutz sowie zur optischen Aufwertung des sonst eher gehölzarmen Osten Halles.

Nach Auffassung der Initiative “ Pro Baum “ und des AHA scheinen die immer wieder als Fällgründe angeführten Standfestigkeitsprobleme nicht zuzutreffen, da die bereits gefällten Bäume in der Otto – Stomps – Straße und die akut bedrohten Bäume in der Fiete- Schulze – Straße allen bisher starken Stürmen und Belastungen mit nassem Schnee ohne Probleme standgehalten haben. Die Bäume stellen somit keine Gefahr insgesamt und somit auch nicht für die Verkehrssicherung dar.

Abgesehen davon , dass diese Alleebäume -einmal zum Dorf Diemitz gehörend- das Stadtbild von Halle (Saale) mitprägen und insbesondere als ausgewachsene Bäume wesentlich zur Verbesserung des Stadtklimas beitragen, verbietet das Naturschutzgesetz, §29, Abs.3, das Fällen von Bäumen in der Vegetations – und Brutzeit im Zeitraum vom 01. März bis 30. September eines jeden Jahres.

Die Initiative “ Pro Baum “ und der AHA können somit keine Notwendigkeit für die Fällung und ein damit verbundenes dringendes öffentliches Interesse erkennen. Beide Organisationen fordern weiterhin dringend die Verantwortlichen auf, zum Ausgangspunkt ihrer Überlegungen zurückzukehren, das heißt u.a. die Baumaßnahmen mit der gebotenen Rücksicht gegenüber der Lindenallee durchzuführen, wozu ein ordnungsgemäßes Einrüsten der Bäume sowie Handschachtungen im Wurzelbereich gehören.

Eine ernsthafte Achtung des städtischen Grüns sowie eine damit verbundene Bauplanung und –ausführung ermöglichen eine maßvolle Modernisierung der Straße bei gleichzeitigem Erhalt der von den Bürgerinnen und Bürgern geliebten Lindenallee.

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