Kategorie: Presseerklärungen (Seite 56 von 66)

Initiative „Pro Baum“ fordert weiterhin Bürgerpark im Paulusviertel

Mit großem Interesse hat die Initiative „Pro Baum“ die Änderungen im Bestreben der Halleschen Wohnungsgesellschaft mbH (HWG) und der Günter Papenburg AG aufgenommen, das Freigelände im früheren Komplex des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt für eine Tiefgarage und weitere Wohnbebauung zu nutzen. Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ stellen auch diese Änderungen das falsche Signal dar. Es mangelt nach wie vor nicht an Wohnraum und Tiefgaragen, sondern an einem notwendigen Erhalt von bestehenden Bäumen und Sträuchern vor Ort. Darüber hinaus ist jetzt die Chance gegeben eher das Grün noch zu erweitern und die Wohnbebauung auf die bestehenden Gebäude zu beschränken. Es muss doch ebenfalls im Interesse der Anwohner, der Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) und des Vermieters HWG durch vermehrte begrünte Freiräume das Wohngebiet Paulusviertel weiter aufzuwerten. Daher unterstützt die Initiative „Pro Baum“ weiterhin das Anliegen der Bürgerinitiative „Pro Paulus Park“ den bestehenden Freiraum zur Wiederbelebung des einstigen Paulusparks zu nutzen und den besonderen Gebietscharakter zu wahren. Genau dies entspricht dem Charakter als Flächendenkmal und dem Sinn der Erhaltungssatzung. Die Initiative „Pro Baum“ könnte sich sogar vorstellen, dass nach der Beseitigung von Bodenbefestigungen, die Anwohner helfen den Paulus Park -z.B. durch Baumpflanzaktionen- wieder entstehen zu lassen sowie später auch die Betreuung des Parks zu übernehmen. Auf jeden Fall ist die Initiative „Pro Baum“ bereit im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Möglichkeiten daran mitzuwirken. Im Rahmen ihrer nächsten Versammlung am 29.05.2013 möchte die Initiative „Pro Baum“ das Thema aufgreifen und die Möglichkeit nutzen alle Interessenten und Verantwortlichen an einen Tisch zu holen. Die Veranstaltung findet im Reformhaus Halle in der Großen Klausstraße 11 im Versammlungsraum statt und beginnt 19.00 Uhr.

AHA fordert nachhaltigen Natur-, Landschafts- und Hochwasserschutz für die Querne

Die etwa 12 km lange Querne ist ein recht wechselvolles Fließgewässer. Insbesondere der Gewässerlauf oberhalb von Lodersleben zeichnet sich als interessanter naturnaher Abschnitt mit zahlreichen Mäandern und artenreicher Vegetation aus. Vereinzelte Quellen bereichern das Gesamtbild. Jedoch bereits kurz vor Lodersleben sind im Gegensatz dazu deutlich die Ergebnisse von Begradigungsmaßnahmen zu erkennen.
Auch die Gewässerqualität verschlechtert sich zunehmend bis zum Zusammenfluss mit dem Weidenbach bei Obhausen. Während die biologische Wassergüte oberhalb von Lodersleben noch die Einstufung in die Klasse II (mäßig belastet) ermöglicht, weist der Abschnitt zwischen Lodersleben und Querfurt die Klasse III (stark verschmutzt) sowie der Bereich unterhalb von Querfurt bis zum Zusammenfluss mit dem Weidenbach die Klasse IV (übermäßig verschmutzt) aus. Neben dem Eintrag von Nährstoffen aus der Landwirtschaft bilden ungeklärte Abwässer dafür die Ursache. Dies verdeutlichen auch Angaben der chemischen Gewässergüte. Während der Sauerstoffgehalt des Wassers flussabwärts immer mehr abnimmt, erhöhen sich beispielsweise die Gesamtstickstoff und –phosphorwerte.
Auf Grund der potenziell hohen Entwicklungsmöglichkeiten, was der Querneoberlauf nur so deutlich manifestiert, ist eine weitere Verbesserung des Zustandes auch in den unteren Gewässerabschnitten möglich. Dazu gehören die Schaffung von Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m und die Beendigung von Abwassereinleitungen jeglicher Art. Das Oberlaufgebiet der Querne sollte einschließlich bestehender Schutzgebiete (z.B. der Trollblumenwiese) als zusammenhängendes Naturschutzgebiet ausgewiesen werden. Die genauen Grenzen könnten im Ergebnis von wissenschaftlichen Studien in Form von Praktikums- bzw. Diplomarbeiten von Studenten erfolgen. Als Partner kämen u.a. dafür die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Hochschule Anhalt in Bernburg in Frage.
Die vom Land Sachsen-Anhalt geplante Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens für sogenanntes hundertjähriges Hochwasser oberhalb von Querfurt stellt jedoch einen zerstörerischen Eingriff in die Aue der Querne dar und widerspricht somit auch der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Stattdessen gilt es verstärkt die obengenannten Gewässerschonstreifen zu sichern sowie Möglichkeiten des Rückbaus von Versiegelungen und Verbauungen im Hochwassereinzugsgebiet der Querne zu prüfen und ggf. umzusetzen. Ferner gilt es die Mäandrierung des Gewässers durch Störsteine und –hölzer zu befördern.
Hier verdeutlichen die Planer, dass keine weiteren Varianten, außer die eines künstlichen Hochwassereinstaus, untersucht und beplant worden sind.
Grundsätzlich sei vermerkt, dass Hochwasser in einer intakten Aue notwendig ist und erst der Mensch sie zur Katastrophe gemacht hat. Dazu gehören Veränderungen am Gewässerverlauf und –zustand sowie Baumaßnahmen in der Aue. Die vorliegenden Unterlagen beinhalten keine Hochwasserrisikokarten beispielsweise für Querne und Weida. Erst diese ermöglichen nachhaltigen Hochwasserschutz zu untersuchen und entsprechende Maßnahmen zu planen bzw. zu ergreifen. Ferner findet keine Erläuterung statt, welche örtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen alternativ einer Untersuchung unterzogen wurden. Nach Auffassung des AHA gehören folgende Punkte dazu:

  1. Überprüfung aller Bebauungen und Versiegelungen in der Aue sowie Festsetzung möglicher Beräumungs- und Entsiegelungsgebiete.
  2. Beschaffung mobiler Hochwasserschutzwände, welche sich z.B. in Köln bewährt haben. Kompetenter, diesbezüglicher Ansprechpartner ist zum Beispiel Herr Reinhard Voigt von der Stadt Köln.
  3. Nichtzulassungen neuer Bodenversiegelungen und Verbauungen
  4. Prüfung der Möglichkeiten des „Haltens“ des Hochwassers in den Bereichen des Oberlaufes der Querne (keine Kahlschläge in den Hangwäldern, Beseitigung von Bodenversiegelungen etc.)
  5. Entwicklung eines umfassenden Frühwarnsystems gekoppelt mit dem meteorologischen Dienst
  6. Verlegung von Kleingartenanlagen im östlichen Stadtgebiet von Querfurt, welche sich direkt an der Querne befinden.
  7. Einbeziehung des trockengefallenen früheren Mühlgrabens

Die Unterlagen verdeutlichen stattdessen, dass seit dem Jahre 1994 wertvolle Zeit verstrich, um sich mit einem nachhaltigen und modernen Hochwasservermeidungs- und –Hochwasserschutzprogramm zu befassen, was nicht mit erneuter Zerstörung von Naturraum einhergeht.
Ferner sei vermerkt, dass dieser Staudamm auch keinen hundertprozentigen Hochwasserschutz gewährleisten kann. Zudem ist im Stauraum des Damms bei Hochwasser mit starker Einspülung von Sedimenten und Geröll zu rechnen, welche einen enormen personellen und technischen Beräumungsaufwand erfordern und neben der nachhaltigen Störung der vorhandenen Auen- und Gewässerstruktur und damit verbunden von Fauna und Flora zur Minderung des Stauraumes führt. Zudem ist dann mit massiven Verschlechterungen der Wasserqualität zu rechnen, welche sich je nach Einstaulänge erheblich weiter verschlechtern könnte. Die nach WRRL eingeforderte und durchaus vorhandene biologische Gewässergüte II-III wäre dann akut gefährdet. Darüber hinaus sorgt dieser Damm für einen Einstau von Kalt- und Frischluft. Ein Abfluss in die Stadt Querfurt wird somit stark eingeschränkt, wenn nicht gar unterbunden. Ferner führt das angedachte Bauwerk zur Störung des Landschaftsbildes. Abgesehen davon, dass Hochwasserzeiträume und –abstände sich nicht an menschliche Schemata halten und der angedachte 7,60 m hohe und 140 m breite Damm eine großzügige „Präventivmaßnahme“ auf Kosten von Natur, Landschaft und des Steuerzahlers darstellt.
Die Querne zeigt in dem Bereich ein umfassendes Bestreben der Mäandrierung auf, welches in den gehölzfreien Bereichen des Gewässers sogar verstärkt zu befördern gilt. Neben der Weiterentwicklung zu naturnaheren Gewässerstrukturen, wie oberhalb von Lodersleben, erfolgt durch die Wechselwirkung von Prall- und Gleithängen eine Verlangsamung des Abflusses. Darüber hinaus verhindert das eine weitere Eintiefung des Gewässers. Ein flacheres Fließgewässer gibt nämlich eher Hochwasser an die Aue ab, was dann erst mal nicht weiter –hier z.B. in die Stadt Querfurt- abfließen kann.
Zudem sollte der angedachte Stauraum eher für eine sukzessive Entwicklung eines Auenwaldes zur Verfügung stehen.
Ein umfassender, standortgerechter Gehölzbestand sorgt für eine massive Abbremsung einer Hochwasserwelle. Zudem sorgt ein derartiger Gehölzbestand für eine „Reinigung“ des Fließgewässers. Ein Auenwald erhöht zudem die landschaftliche und ökologische Vielfalt sowie bietet einen umfassenden Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
Die gegenwärtig kaum vorhandenen Gewässerschonstreifen sind für so eine Entwicklung keinesfalls förderlich. Daher ist die Schaffung von Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m im Gesamtbereich von Querne und später auch in der Weida dringend notwendig.
Für den AHA ist daher keinesfalls korrekt bei der angedachten Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens für sogenanntes hundertjähriges Hochwasser oberhalb von Querfurt von einer ökologisch verträglichen Maßnahme zu sprechen.
Der geplante 7,60 m hohe und 140 m breite Damm sorgt auf jeden Fall für eine nachhaltige Störung des Landschaftsbildes im Quernetal zwischen Querfurt und Lodersleben. Auf Grund der hohen Frequentierung durch Spaziergänger und Touristen führt daher diese Störung zu einer massive Beeinträchtigung großer Teile der Bevölkerung und ihrer Gäste.
Davon ausgehend beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine Arbeitsgruppe Querne zu bilden. In ihr können sich interessierte Menschen, aber auch Organisationen, zusammenfinden, welche sich aus der Sicht des Umwelt- Landschafts- und Naturschutz ehrenamtlich für den Erhalt, Schutz, Pflege und Betreuung der Querne einsetzen möchten. Eine Einbeziehung der Querne-Nebengewässer ist perspektivisch ebenfalls vorgesehen und hängt auch deutlich vom Interessentenkreis ab. Wer sich für eine derartige Gruppe und ihrer möglichen Inhalte interessiert, wende sich bitte an folgende Adresse:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

oder

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Ortsgruppe Merseburg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl (UBM)
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
E-Mail UBM:ubh2004@yahoo.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

AHA verurteilt Ab- und Ausholzungen am NSG „Untere Geiselniederung bei Merseburg“

Das ca. 52 ha große Naturschutzgebiet (NSG) „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ stellt einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dar, bildet einen wichtigen Teil eines Grün- und Biotopverbundes entlang der Geisel und des Klyegrabens sowie besitzt als großflächiges Kaltluftentstehungsgebietes mit Abfluss in Richtung Merseburg eine sehr wichtige Klimaschutzfunktion. Aus diesem Grund bedarf dieses arten- und strukturreiche Schutzgebiet entlang eines Teils des Unterlaufes der Geisel und des Mündungsgebietes des Klyegrabens eines umfassenden und unanfechtbaren Schutzes. Als Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt das NSG ebenfalls einen europäischen Schutzstatus.
Im Rahmen einer Fahrradexkursion des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 13.04.2013 mussten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer feststellen, dass am Weg im nördlichen Randbereich des NSG und FFH-Gebietes, unweit des Campus der FH Merseburg, umfassende Ab- und Ausholzungsarbeiten stattgefunden haben. Das Ziel war offenbar den Weg, welcher auch als Jakobweg ausgewiesen ist, weitgehend auf Autospurbreite zu bringen, was natürlich u.a. garantiert zur Erleichterung der illegalen Entsorgung von Müll und Unrat im Schutzgebiet beitragen könnte. Die Säge verschonte z.B. weder Silberweiden, Roten Hartriegel, noch Wildobstbäume. Der Müll und Unrat blieb jedoch unberührt liegen.
Der AHA verurteilt diese Ab- und Ausholzungen als einen fatalen, inakzeptablen Eingriff in ein NSG und FFH-Gebiet, welcher durch nichts zu begründen ist. Bereits die Mahd- und Holzungsarbeiten entlang der Geisel –trotz massiver Mahnung seitens des AHA, dies nicht zu tun- waren schon skandalös genug. Diese Holzungsarbeiten stellen somit einen weiteren Meilenstein in der Missachtung sämtlicher Regeln und Notwendigkeiten zum Schutz, Erhalt und Entwicklung eines derartig wichtigem Schutzgebietes dar.
Der AHA fordert jetzt daher Stopp aller derartigen Eingriffe, Aufklärung derartig skandalöser Aktionen und damit die Verantwortlichen dafür zur Verantwortung zu ziehen. Darüber hinaus hält es der AHA dringend vonnöten, alles zu unternehmen, um die fortschreitende Vermüllung zu unterbinden und den vorhandenen Müll und Unrat außerhalb der Brutzeit unverzüglich zu beseitigen.
Im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten ruft der AHA die Bevölkerung auf, ebenfalls alles für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung des NSG und FFH-Gebietes „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ zu tun. Wer dabei besonders aktiv mitwirken möchte, kann sich an folgende Kontaktanschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Merseburg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

AHA begeht 30 Jahre Peißnitzgruppe

Es war im Frühjahr des Jahres 1980 als 3 Ornithologen begannen den ca. 10 ha großen Restauenwald Peißnitznordspitze ornithologisch und botanisch neu zu kartieren. Diese Erfassungen verdeutlichten den Arten- und Strukturreichtum des Saaleauenwaldes inmitten der Stadt Halle (Saale), aber auch die Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und Betreuung dieses bedeutsamen Stückes Natur einzusetzen. So beeinträchtigten u.a. unsachgemäße Holzungen des damaligen VEB Garten- und Landschaftsgestaltung Halle, die Nutzung als Startplatz für Wasserski während des Laternenfestes, herumfahrende Pionierpanzerautos und freiherumlaufende Hunde das Gebiet. So schrieb man Eingaben und Beschwerden an den Rat des Bezirkes Halle und den Rat der Stadt Halle (Saale), erstattete Anzeigen bei der Deutschen Volkspolizei sowie nahm an einer Beratung einer Schiedskommission teil. Zwischenzeitlich hatte sich am 16.01.1983 der Arbeitskreis Umweltschutz Halle (AKUS) in der Gesellschaft für Natur und Umwelt (GNU) im Kulturbund der DDR in Halle-Büschdorf unter Leitung von Jürgen Bernt-Bärtl gegründet. Als erste territoriale Gruppe bildete sich am 29.05.1983 die Peißnitzgruppe des AKUS. In ihr wirkten zeitweise bis zu 20, zumeist jüngere Leute mit, welche zum Einem aus den GNU-Fachgruppen Ornithologie, Entomologie und Feldherpetologie kamen sowie zum Anderen sich ohne „fachliche Vorbelastung“ dazugesellten. Wichtige Meilensteine waren die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft „Landeskultur“ im Haus der Jungen Pioniere am 01.09.1983, die Stellung mehrerer Anträge auf Unterschutzstellung des Restauenwaldes Peißnitznordspitze als Naturschutzgebiet in den Jahren 1983 und 1990 sowie die Planung und Umsetzung des Amphibienlaichgewässerprojektes in den Jahren 1984 bis 1992. In Folge der Auflösung des AKUS im Januar 1990 und nach einer kurzen Phase als Arbeitskreis Auenwald Peißnitz beim Kulturbund e.V. ab März 1990, gründete sich aus dieser Gruppe am 23.02.1991 der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) heraus.
Der nunmehr in Sachsen-Anhalt und Sachsen, aber auch in Thüringen und Berlin aktive ehrenamtliche und gemeinnützige AHA hatte sich ebenfalls immer dem früheren Pionierhaus gewidmet. Das führte u.a. dazu, dass im Jahre 2002 der AHA zur Gründung eines Fördervereins speziell für das Haus aufrief. Daraus ist der im April 2013 10 Jahre alt gewordene Förderverein Peißnitzhaus e.V. geworden.
Nunmehr möchte der AHA am Mittwoch, den 29.05.2013 mit einer ca. zweistündigen Exkursion zu dem Naturschutzgebiet Peißnitznordspitze den 30. Jahrestag der Bildung der Peißnitzgruppe des AKUS begehen. In dem Zusammenhang beabsichtigt der AHA seine aktuellen Überlegungen zum Schutz und Entwicklung der Peißnitzinsel darzulegen. Die Exkursion beginnt 18.00 Uhr am Peißnitzhaus (früheres Pionierhaus).

AHA fordert umwelt- und naturverträgliche Trassenführung und Stop der weiteren Massenabholzungen in der Saaleaue

Mit großem Unverständnis und Empörung hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Art und weise der Umsetzung des Vorhabens Rad- und Fußwanderweg Hafenbahntrasse mit Fortsetzung in der Saaleaue zwischen Holzplatz und Stadthafen aufgenommen. Vom Grundsatz her ist das Vorhaben sehr zu begrüßen. Bereits die radikalen Abholzungen in der Hafenbahntrasse, welche sich seit der jahrzehntelangen Stilllegung der Trasse zu einer Gehölz- und Hochstaudenflächen entwickelt hat, welche arten- und strukturreich sich zu Rückzugsgebieten von zahlreichen Tierarten gestaltete. Insbesondere trifft das für den Bereich Pulverweiden/Holzplatz zu. Daher forderte der AHA immer wieder die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) auf, transparent die Trassenführung und deren Umsetzung zu diskutieren. Leider ist dies nicht im erforderlichen Umfang geschehen. So muss im Bereich Pulverweiden/Holzplatz bis zum Sophienhafen kein neuer Rad- und Wanderweg entstehen, da hier bereits ein ausreichend umfassendes Wegenetz besteht. Dazu zählen die Straßen Holzplatz und Hafenstraße, welche dafür einer ordnungsgemäßen Beschilderung bedürfen. Nunmehr zeugt eine breite Spur an Massenabholzungen in der Saaleaue zwischen Holzplatz und Sophienhafen von der fortgesetzten mit Steuergeldern finanzierten Zerstörungspolitik der Stadt Halle (Saale) an Natur und Landschaft. Der AHA findet sich leider bestätigt, dass eine Trassenführung zwischen Holzplatz und Sophienhafen durch einst weitgehend unberührte Saaleaue zu einer massiven Störung des bestehenden Gehölzbestandes und des sukzessiven Aufwachsens eines Auenwaldes führt und das Landschaftsbild der Saale stört. Abgesehen davon, dass es sich um einen unzulässigen Eingriff in das Hochwassereinzugsgebiet der Saale handelt. Die mehrfach vom AHA genannte Alternative über Holzplatz und Hafenstraße trägt zur Schonung von Natur und Landschaft sowie der öffentlichen Finanzen bei. Ferner bedarf es einer kritischen Betrachtung, ob nun die gesamte Trasse mit Asphalt vollständig neu versiegelt werden muss. Hier sei die Stadt Halle (Saale) an ihre Verpflichtungen erinnert, welche sie mit dem Agenda 21 – Prozess eingegangen ist. Dazu zählt u.a. keine weiteren Flächen neu zu versiegeln. Auf alle diesbezüglichen Anregungen und Vorschläge reagierten sämtliche Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) mit beharrlichem Schweigen.
Dieses Bauvorhaben zeigt erneut anschaulich auf, dass die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) wenig Verständnis für ökologische Belange haben und offenbar genügend Finanzen besitzen, um die sehr vielen Zerstörungen an Natur und Landschaft umsetzen zu können. Der AHA sieht sich daher gezwungen derartiges Vernichtungswerk der Kommunalaufsicht und dem Landesrechnungshof mitzuteilen, da diese ökologischen Vernichtungsaktionen mit chronischer Verschwendung öffentlicher Gelder einhergeht.
Der AHA erklärt sich bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Entwicklung und Errichtung einer umwelt- und naturverträglichen Trasse mitzuwirken. Wer im Rahmen des AHA ebenfalls daran mitarbeiten möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46; Fax.: 01805/684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
Internet: http://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

AHA fordert umweltverträgliche Nutzung der Seen und Fließgewässer in Sachsen und Sachsen – Anhalt

Mit großer Sorge beobachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) das fortgesetzte und intensive Bestreben insbesondere des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Saalkreises sowie der Städte Leipzig und Halle (Saale) auf Kosten des Steuerzahlers Wassertourismus zu nutzen, um massiv den Motorbootverkehr zu befördern. Ein entscheidender Schritt dahin ist das Bestreben der sächsischen Staatsregierung im Rahmen der Änderung des Sächsischen Wassergesetzes eine massive Motorisierung der Fließ- und Standgewässer im Freistaat Sachsen zuzulassen, sich massiv für den Ausbau des Floßgrabens in Leipzig einzusetzen und zusammen mit Sachsen-Anhalt die Fortführung des in der Potenzialanalyse Elster-Saale-Kanal aus dem Jahr 2011 mit 106.004.035 Euro veranschlagten Elster-Saale-Kanals zu befördern. In dem Rahmen ist zudem besorgniserregend, dass das mit 37.867.500 Euro veranschlagte Schiffhebewerk für Schiffe mit einer Länge von 45 m ausgelegt sein soll.
Die Frage stellt sich schon nach dem Sinn des Vorhabens, welches auf einer Länge von 12 km ab Hafen Leipzig-Lindenau in den Jahren 1933 bis 1943 gebaut wurde und insgesamt 20 km betragen soll. Einst für 1.000 Tonnen-Schiffe konzipiert, wäre das Vorhaben womöglich zuerst ein teueres, steuerfinanziertes Vorhaben, wobei schon auf der Saale zwischen Halle – Trotha und der Elbe kein derartiges Wasserfahrzeug fährt. Auch die Gefahr des weiteren Ausbaus der Saale zwischen Merseburg und Halle nähme erheblich zu. Das hätte massive Eingriffe in weitgehend unverbaute und somit arten- und strukturreiche Abschnitte der Saale in dem Bereich zur Folge.
In dem Blickfeld betrachtet, ist der AHA der Auffassung dieses Vorhaben aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten sehr skeptisch zu beurteilen. Die nunmehr 90.000,00 Euro teure, aus Steuermitteln finanzierte Machbarkeitsstudie geht bewusst von einer sehr vielfältig zu betrachtenden sehr hohen Erwartung aus, wenn man 500.000 Touristen im Jahr zu Grunde legt. Das wären 1.369,87 Touristen pro Tag. Dies gilt es jedoch mit großer Skepsis zu betrachten. Entweder es tritt nicht ein und die Steuermittel wären verpulvert oder es tritt ein und es entstehen zahlreiche zusätzliche Straßen, Parkplätze und Gebäude in einem geplantem bzw. kalkuliertem Kostenumfang in Höhe von 10.868.875 Millionen Euro. Verheerend, wenn man an beide Vorstellungen denkt.
Neben der massiven Störung des natur- und umweltverträglichen Wassertourismus in Form von Bedrängung der Paddler und Ruderer, ist mit der Zunahme von Verlärmung und Luftverschmutzung zu rechnen. Zudem sieht der AHA die Gefahr in einem motorbootgerechten Ausbau der Infrastruktur, welche sich u.a. in vermehrten Baumaßnahmen wie Fließgewässerbegradigungen, Uferbefestigungen und der Errichtung von großen Steganlagen manifestieren könnte. Insbesondere Saale, Weiße Elster und Pleiße sowie ihre Nebengewässer sind von massiven Ausbaumaßnahmen, Verlärmung und Abgasbelastungen von Motorbooten bedroht.
Eng damit verbunden sind die Belastungen und Bedrohungen auch mit der Neuseenlandschaft in den Gemarkungen der Städte Leipzig und Markkleeberg verbunden.
In der Neuseenlandschaft –ebenso wie in den Fließgewässern-, bedeutet zudem eine Änderung des Sächsischen Wassergesetzes, dass die gegenwärtigen Einschränkungen und Verbote in Sachen Motorbootverkehr aufgehoben wären. Damit ist eine echte Beeinträchtigung des touristischen Wertes des Gebietes verbunden. Darüber hinaus würde das nach den ursprünglichen massiven bergbaulichen Eingriffen in die Siedlungsstruktur, in die natürliche Umwelt und in das Landschaftsbild, zu einer erneuten umfassenden, durch nichts zu rechtfertigten Beeinträchtigung von Lebens-, Erholungs- und Wohnraum der Menschen, in Natur, Landschaft und Umwelt führen.
Ähnlich sieht der AHA die Gefahren für den Geiseltalsee in Sachsen-Anhalt, wo man Motorboote mit 10 m Länge und 20 PS-Motoren zulassen möchte. Auch hier ist mit zunehmender Verlärmung und Luftverschmutzung, aber ebenso mit verstärktem Wellenschlag zu rechnen, was zur Störung bzw. Zerstörung ganzer Uferzonen führen kann.
Im Interesse einer sauberen Umwelt, Landschaft und Natur sowie eines umwelt- und naturverträglichen Tourismus fordert der AHA den Landtag und die Staatsregierung Sachsens auf, diese Änderung des Wassergesetzes zu unterlassen. Ferner appelliert der AHA an den Freistaat Sachsen, an das Land Sachsen-Anhalt und den Landkreis Saalekreis und die Stadt Halle (Saale) die Neuseenlandschaft und den Geiseltalsee sowie die Weiße Elster und die Pleiße von jeglicher Motorisierung freizuhalten.
Stattdessen sollten der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt alles tun, Umwelt, Natur und Landschaft eine weitere und nachhaltigere gesunde Entwicklung zu ermöglichen und in dem Zusammenhang den Tourismus einzuordnen.
Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, beabsichtigt der AHA eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe zur Beförderung eines umwelt- und naturverträglichen Wassertourismus zu bilden.
Wer Interesse hat im Interesse eines nachhaltigen Schutzes und Erhalts sowie einer naturnahen Entwicklung der Auenlandschaften an Weißer Elster, Luppe, Nahle, Pleiße und Parthe sowie des Geiseltalsees daran mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Kontakte:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Merseburg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
Tel.: 0176/84001924
Fax.:01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

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