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AHA hält Schutz und Erhalt der Dübener Heide und der Mulde für dringend geboten!

Weiterhin mit sehr großem Interesse und zugleich mit ebenso zunehmender großer Sorge verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die die Entwicklung der Dübener Heide, mit ihren Wald- und Wiesengebieten, Fließgewässern und ihren Auen sowie der darin lebenden Fauna und Flora.
Dies führte dazu, dass eine Exkursionsgruppe am Samstag, den 23.08.2025 zu einer ca. neunstündigen und länderübergreifenden Fahrradexkursion des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom Kemberger Stadtteil Radis durch die Dübener Heide sowie entlang der Mulde und ihrer Aue bis nach Eilenburg aufbrach.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte mit dieser Fahrradexkursion die Notwendigkeit zum Ausdruck bringen, den vielfältigen Raum der Dübener Heide mit ihrem insgesamt 78.750,00 ha großen Naturpark – im Land Sachsen-Anhalt etwa 42.750,00 ha und im Freistaat Sachsen etwa 36.000,00 ha – sowie übergreifend die Auen von Elbe und Mulde mit seiner Arten- und Strukturvielfalt, als Lebens- und Rückzugsraum von Mensch, Tier und Pflanze, als Biotop- und Grünverbundraum sowie im Interesse eines angepassten Tourismus im Zuge der Erholung und Bildung, zu schützen, zu erhalten und sich naturnah weiterentwickeln zu lassen.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturparke-in-sachsen-anhalt/naturpark-duebener-heide

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4415-Naturparkverordnung-Duebener-Heide

Der Einstieg in das im Land Sachsen-Anhalt 31.679,00 ha große und im Freistaat Sachsen circa 30 000,00 ha große Landschaftsschutzgebiet „Dübener Heide“ war im Gebiet der Stadt Kemberg, Stadtteil Radis auf dem Försterweg in Richtung Ochsenkopf.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg35

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4915-Festsetzung-LSG-Duebener-Heide-

Dabei entdeckte die Exkursionsgruppe bereits bei der Einfahrt in der Dübener Heide im Stadtgebiet von Kemberg, Stadtteil Radis vom Försterweg aus massive forstwirtschaftliche Eingriffe durch umfassende Ab- und Ausholzungen sowie Befahren mit schwerer Fäll- und Räumtechnik, welche tiefe und breite Fahrspuren mit umfassender Bodenverdichtung.
Dabei sei zu bedenken, dass Waldboden als Lebensraum eines vielfältigen Bodenlebens aus Fauna, Flora und Funga, eine sehr wichtige Funktion bei dem Bestand und Entwicklung des Waldes hat. Dies war auch ein Grund den Waldboden als Boden des Jahres 2024 auszurufen.

https://www.fva-bw.de/aktuelles/artikel/alles-gute-kommt-vom-boden

Eine massive Bodenverdichtung führt zu massiven Zerstörungen und Störung im Gefüge des Waldes. Derartig geschädigter Boden kann kaum und gar nicht seiner natürlichen Funktion, wie Gas- und Wasserspeicherung, Gas- und Wasseraustausch und somit optimale Bedingung für Bodenleben – Edaphon sowie der Durchwurzelung durch die Pflanzenwelt ermöglichen.

https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-flaeche/bodenbelastungen/verdichtung#welche-massnahmen-vermeiden-verdichtung

https://www.wald-und-holz.nrw.de/fileadmin/Presse/Dokumente/20160812_Nachhaltigkeitsbericht_2015_web_ESTeil2.pdf

https://www.forestbook.info/bodenverdichtung

Dabei fiel erfreulicherweise die stark ausgeprägte Sukzession innerhalb der Forsten bestehend aus Gemeiner Kiefer auf. Vorrangig ist die Rotbuche vertreten. Ferner kommen u.a. Traubeneiche, Stieleiche, Rotbuche, Hängebirke, Bergahorn, Waldkiefer und Spätblühende Traubenkirsche vor. Daraus lässt sich ableiten, dass die Natur somit für eine standortgerechte, arten- und strukturreichere sukzessive Verjüngung sorgt. Insofern sind Aufforstungen unter Hinzunahme der aus Nordamerika stammenden Douglasie als nicht zielführend anzusehen. Noch bedenklicher ist der offensichtliche Plantagenbestand von Weißtanne zum Selbsternten unweit des Kemberger Stadtteiles Ochsenkopf zu sehen. Solche Flächen sind von monokulturellen Strukturen geprägt und gehören nicht in einen in Entwicklung befindlichen arten- und strukturreichen Wald.
Zudem stellte die Exkursionsgruppe in der Dübener Heide flächendeckend massive forstwirtschaftliche Eingriffe, welche nicht nur den Waldbestand Schaden zufügte, sondern ebenfalls den Böden und Wegen. Dabei haben schon die Jahre 2018 bis 2024 mit ihrer Niederschlagsarmut und Sommerhitzen den Wald sowie seiner Fauna, Flora Funga genug Stress zugefügt. Bereits die massiven Eingriffe in den kompakten Lebensraum Wald, sorgen die Maßnahme für Zerstörung der Sukzession und führen über Auflichtungen zur verstärkten Sonneneinstrahlung und Windweinwirkung, was die Austrocknung beschleunigt und Sturmeinwirkungen verschärfen. Daher sind derartige Eingriffe sofort zu beenden und künftig auszuschließen.
Neben den noch festzustellenden Schäden aus den Jahren 2018 – 2024, welche von starker Trockenheit und Sommerhitze geprägt waren, haben die jüngsten Niederschläge offensichtlich und erfreulicherweise zu einer gewissen Stabilisierung von Feuchtgebieten und Weihern geführt. Damit sind aber keinesfalls die Defizite im Grund- und Schichtwasserbereich ausgeglichen. Ganz besonders zu schützen sind da zahlreiche Feuchtgebiete und Weiher, welche vorrangig als aus Niederschlägen gespeiste Himmelsgewässer in Tonlinsen eingebettet sind. Dazu zählt es eine gewisse Beschattung durch Großbäume zu belassen und mechanische Eingriffe und Verschmutzungen aller Art zu unterlassen.

Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen einer wissenschaftlich fundierten, länderübergreifenden Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Dübener Heide im Land Sachsen- Anhalt und Freistaat Sachsen auch Möglichkeiten der Waldnutzung zu untersuchen, zu werten und Vorschläge zu erarbeiten.

Im Bereich des Hammerbaches beginnend ab Quellgebiet, fortsetzend im Oberlauf und später im Unterlauf, ist erfreulicherweise eine umfassende Naturnähe, häufig eingebettet in einen Weichholzauenwald, vorrangig bestehend aus Schwarzerle zu erkennen. Im fortgesetzten Mittelverlauf sind Harthölzer wie Stieleiche prägend. Die aktuelle Niederschlagsarmut hat nicht zur Austrocknung ausgedehnter Waldgebiete, sondern auch zu Wassermangel im Hammerbach geführt.
Im Bereich Köhlerei Eisenhammer im Anschluss an die Einmündung des Forstgrabens Gabels-/Schwedenwiesen bestehen gut ausgeprägte Mäander und Gewässerschlingen. Das gilt es unbedingt zu schützen und zu erhalten.
Ferner haben weiterhin die Auseinandersetzungen zum Schutz und Erhalt des Bibers in der Dübener Heide eine besonders herausgehobene Bedeutung.
Mit der einst vom Landkreis Wittenberg sanktionierten Beseitigung von drei Nahrungsdämmen und der Schlitzung eines Wohndammes sind nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits sehr massive und bestandsbedrohende starke Eingriffe in das FFH-Gebiet und Bibereinzugsgebiet erfolgt. Andere bzw. weitere Eingriffe sind nicht akzeptabel, da sie auf die endgültige Bestandszerstörung beim Biber hinauslaufen.
In dem Blickwinkel betrachtet ist ferner die Genehmigung der Beseitigung von 13 von 19 Biberdämmen als skandalös und unverantwortlich anzusehen.
Jedoch gilt es fortgesetzt nicht nur festzuhalten, dass der Biber eine sehr streng geschützte Art ist, sondern das Gesamtgebiet Bestandteil des ca. 1.001,00 ha großen FFH-Gebietes „Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide“ (EU-Code: DE 4341-301, Landescode: FFH0133) ist.

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/buchenwaldgebiet-und-hammerbachtal-in-der-duebener-heide-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/buchenwaldgebiet-und-hammerbachtal-der-duebener-heide

Dieses Gebiet durchquert u.a. der ca. 9,00 km lange Hammerbach, welcher ein Teil des Namens des Schutzgebietes darstellt. Laut dem Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt ergibt sich folgende
Gebietsbeschreibung, Zitat:
Das FFH-Gebiet erstreckt sich im zentralen Buchen-Gebiet der „Dübener Heide“ nördlich von Tornau und Söllichau in ost-westlicher Ausdehnung. Neben großflächigen Buchen- treten auch Eichen-Hainbuchen- und Eichen-Wälder als forstlich bedingte Waldgesellschaften auf Buchen-Waldstandorten auf. Verbreitet sind ebene Hochflächen ausgebildet, die von markanten Talungen zerschnitten werden. Das Hammerbachtal verlässt als kleines Wiesentälchen das Waldgebiet zwischen Eisenhammer und Tornau nach Süden.“, Zitat Ende

Zur Fauna führt das Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt aus, Zitat:

Am Hammerbach wurden Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) nachgewie-sen. Vom Biber existieren zwei Ansiedlungen. Durch Biberdämme entstandene Aufstauungen des Baches führen zum örtlichen Absterben der Bachauenwälder. Auf Grund der vorhandenen Strukturvielfalt hat das Gebiet eine große Bedeutung als Quartier- und Jagdgebiet für waldbewohnende Fledermäuse. Zu nennen wären hier die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) und der Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri), von denen regelmäßig besetzte Wochenstubenquartiere bekannt sind. Brandtfledermaus (Myotis brandtii) und Braunes Langohr (Plecotus auritus) reproduzieren sehr wahrscheinlich ebenfalls im Gebiet. Großes Mausohr, Fransen- und Bartfledermaus (Myotis myotis, M. nattereri, M. mystacinus) nutzen das Gebiet als Jagdlebensraum.
Vereinzelte Zufallsbeobachtungen von Kriechtieren deuten auf ein regelmäßiges Vorkommen der Schlingnatter (Coronella austriaca) in den Buchenwäldern mit Heidelbeer-Unterwuchs hin. In feuchten Waldbereichen am Bachufer lebt der Moorfrosch (Rana arvalis), der vermutlich in den Stau- und Mühlteichen am Eisenhammer reproduziert. Während der Hammerbach von Tornau an abwärts sogar von Bachneunauge (Lampetra planeri) und dem Steinbeißer (Cobitis taenia) besiedelt wird, kommen im Verlauf des Baches innerhalb des FFH-Gebietes gar keine Fischarten vor. Vom Hirschkäfer (Lucanus cervus) gibt es Nachweise für die Bereiche Tornau-Eisenhammer, Tornau und Söllichau aus den Jahren 2000 bis 2009. Die Art hat hier wahrscheinlich eine geringe Reproduktionsrate.“, Zitat Ende

Ferner gehört das Gesamtgebiet zum 31.679 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Dübener Heide“

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg35

In dem Zusammenhang mit dem Gewässersystem in Dübener Heide sei aus dem Beitrag „Die Fließ- und Stillgewässersysteme der Dübener Heide“ von Uwe Zuppke in Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, 42. Jahrgang • 2005 • Heft 2: 25-32 zitiert, Zitat Beginn:

Trotz einer geringen Gewässernetzdichte von 0,4 – 1,7 km/km 2 sind Fließ- und Stillgewässer in der Dübener Heide stellenweise landschaftsprägende Strukturen, die neben ihrer landschaftsvernetzenden Funktion und landschaftsästhetischen Wirkung auch eine hohe ökologische Bedeutung haben. Sowohl die von den Erhebungen der Altmoränenlandschaft in ehemaligen Schmelzwasserabflussrinnen der Elbe oder Mulde zufließenden Fließgewässer als auch die durch Anstau oder Abgrabungen durch Menschenhand geschaffenen Stillgewässer sind entsprechend ihrer Beschaffenheit wichtige Lebensräume für aquatische und amphibische Lebensgemeinschaften.“, Zitat Ende

https://d-nb.info/1080371842/34

Bei allen wissenschaftlichen Betrachtungen sind zudem nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die bestehenden Schutzgebiete zu berücksichtigen sowie ggf. räumlich und inhaltlich zu optimieren. Ferner bedarf es der Beachtung des Anliegens und der Bestimmungen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – leitet sich daraus ein umfassendes Handeln zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der Dübener Heide als Landschafts- und Naturraum, als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, als Biotop- und Grünverbundraum sowie als Ort einer dem angepassten Erholung.
Diesen Funktionen hat auch das FFH-Gebiet “Fliethbach-System zwischen Dübener Heide und Elbe“ (EU-Code: DE 4241-301, Landescode: FFH0131), welche folgenden flächenmäßigen Umfang aufweist, Zitat:

„Das Gebiet besteht aus 25 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 34 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 39 km.“, Zitat Ende

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/fliethbach-system-zwischen-duebener-heide-und-elbe-.html

https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/FFH0131.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/fliethbach-system-zwischen-duebener-heide-und-elbe

In dem Zusammenhang fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in Bezug auf den Schutz, den Erhalt und der Entwicklung des Hammerbaches weiterhin mit aller Deutlichkeit und Nachdruck nun endlich ordentliche belastbare Fakten zu liefern und daher stattdessen nunmehr die hydrologischen Verhältnisse zu untersuchen, welche womöglich nicht nur auf einer „spezifischen geologischen Situation in der Stauchungszone der Endmoräne“ beruht, sondern ggf. auch mit generellen hydrologischen Veränderungen in Folge des Bergbaus und seiner Einstellung zu tun haben kann.
Dazu gehört eben auch alles zu tun, um den Bestand des Bibers und seiner Bauten zu schützen und zu erhalten.
Weiterhin verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit sehr großer Sorge die einst geplante Veräußerung einer ca. 1.400,00 m² großen Wiese im Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt im Bereich Eisenhammer im Ortsteil Tornau der Stadt Gräfenhainichen. Die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH hatte diesen Landschaftsbestandteil als „bebaubare Fläche“ eingestuft. Bisher liegt dem AHA keine belastbare Rückreaktion vor, ob diese Vorhaben und Einschätzungen eine positive Wendung gefunden haben.
Für den AHA war und ist diese Vorgehensweise vollkommen unverständlich und genauso inakzeptabel. Bekanntlich gehören Wiesen mit ihrer Fauna und Flora mit zu den bedeutsamsten Natur- und Landschaftsbestandteilen, sie dienen sehr vielen Tier- und Pflanzenarten als Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum und erhöhen somit zudem die Arten- und Strukturvielfalt. Insbesondere Insekten aller Art profitieren von dem sehr hohen Teil an Blühpflanzen. Neben der sehr großen Bedeutung des Schutzes und Erhaltes der Vielzahl und Anzahl von verschiedenen Insektenarten an sich, sind sie ein sehr wichtiger Bestandteil der Nahrungskette für Lurchen, Kriechtieren, Vögeln und Säugetieren. Diese Bedeutung manifestiert sich vor Ort zum Beispiel durch ein ausgeprägtes Vorkommen von Zauneidechsen und womöglich noch zu bestimmenden weiteren Eidechsenarten.
Zudem dient die Wiese, umfassenden Beobachtungen zur Folge, als Nahrungsgebiet für diverse, noch zu bestimmende Fledermausarten.
Diese sehr entwicklungsfähige Wiese befindet sich in direkter Nachbarschaft zum bereits erwähnten ca. 1.001,00 ha großen FFH-Gebiet „Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide“ (EU-Code: DE 4341-301, Landescode: FFH0133) ist.

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/buchenwaldgebiet-und-hammerbachtal-in-der-duebener-heide-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/buchenwaldgebiet-und-hammerbachtal-der-duebener-heide

Neben der Tatsache, dass es für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unverständlich erscheint, dass die erfreulicherweise unbebaute und bisher im Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt befindliche Wiese sich nicht innerhalb der Grenzen des ebengenannten FFH-Gebietes befindet, bedürfen alle Veränderungsmaßnahmen in unmittelbarem Anschluss an das Schutzgebiet nach EU-Recht einer Überprüfung der FFH-Verträglichkeit. Dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind solche Maßnahmen und Aktivitäten nicht bekannt.
Zudem dient die Wiese als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet, welche in Zeiten der voranschreitenden Klimaerwärmung, eine dringende Versorgung angrenzender Wohngebiete und des benachbarten FFH-Gebietes mit Frisch- und Kaltluft garantiert bzw. garantieren kann.
Ferner gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html

Auch aus diesem Grund heraus betrachtet, verbietet sich eine Verbauung der Wiese und der damit einhergehenden Zersiedlung am Randbereich von Tornau.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt auf, ein möglicherweise fortlaufendes bzw. womöglich bereits umgesetztes Verkaufsverfahren der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH unverzüglich zu stoppen bzw. rückgängig zu machen bzw. Auskunft über den gegenwärtigen Sachstand abzugeben.
Zudem empfiehlt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine ordnungsgemäße und vollständige Erfassung der Artenzusammensetzung von Fauna und Flora der Wiese sowie eine damit verbundene Überprüfung der Eingliederung in das 1.001,00 ha großen FFH-Gebiet „Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide“ (EU-Code: DE 4341-301, Landescode: FFH0133).
Mit dem Übertritt der Grenze vom Land Sachsen-Anhalt zum Freistaat Sachsen im Bereich der Stadt Bad Düben hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten, dass die Dübener Heide in der Gesamtheit ein länderübergreifendes Wald-, Wiesen- und Gewässersystem, welches auf Grund seiner Arten- und Strukturvielfalt ein schützenswerter und geschützter Landschafts- und Naturraum darstellt. Der Freistaat Sachsen hat dies mit der Ausweisung der Natura-2000-Gebiete Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Presseler Heidewald- und Moorgebiet“, EU-Melde-Nummer 4342-304 – Größe: etwa 4 221,00 ha sowie des Europäischen Vogelschutzgebietes „Dübener Heide“, EU-Melde-Nummer 4342-451 – Größe: zirka 9 350,00 ha.
Daraus resultiert eine sehr große Verantwortung der gesamten Gesellschaft die Dübener Heise, welche weiträumig in die Fluss- und Auengebiete von Weißer Elster, Mulde, Elbe und Schwarzer Elster eingebettet umfassend zu schützen und daher von zerstörerischen bzw. störenden Einflüssen freizuhalten.
Dazu gehören gemeinsame Pläne von RWE Aktiengesellschaft, der Gemeinde Muldestausee und einer Forstbetriebsgemeinschaft Heideland w. V. in der Dübener Heide bei Schmerz bis zu neun, 250,00 m hohe Windkraftanlagen zu bauen. Dabei beabsichtigt man massiv in die vielfältig schützenswerte und geschützte Dübener Heide einzugreifen.

https://www.rwe.com/der-konzern/laender-und-standorte/onshore-windpark-muldestausee

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/dessau/wittenberg/windraeder-schkoana-aeger-windpark-muldestausee-100.html

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt an der Stelle noch einmal in aller Deutlichkeit, dass sich die Dübener Heide seit vielen Jahren sehr vielfältig und standortgerecht sukzessiv selbst verjüngt. Dabei seien insbesondere Arten wie Stieleiche, Traubeneiche, Hainbuche, Rotbuche, Waldkiefer, Hängebirke und Bergahorn zu nennen. Dieser sukzessiver Verjüngungsprozess bringt echte Wälder hervor, welche durch höhere Arten- und Strukturvielfalt, Standortgerechtigkeit und möglicherweise von einer besseren Anpassung an den Klimawandel geprägt sind.
Diesen sukzessiven Verjüngungsprozess des Waldes gilt vor Eingriffen aller zu schützen, um die Entwicklung keinesfalls zu stören.
Daher ist es unverantwortlich und unqualifiziert den sich naturnaher entwickelnden Wald abzuschreiben und zum Verbauen freizugeben.
Offensichtlich tragen die vom Land Sachsen-Anhalt und der Waldbesitzerverband Sachsen-Anhalt e.V. vorangetriebenen Pläne den Wald als Natur- und Landschaftsraum zu Gunsten von Profiterwirtschaftung durch Windkraftanlagen zu nutzen, vermehrt Früchte. Anstatt endlich der naturnahen und sukzessiven Waldentwicklung den absoluten Vorrang einzuräumen, möchte man Holzplantagen und Wälder gleichermaßen mit Windkraftanlagen zubauen. Somit besteht die Gefahr, dass eine ökologische Umwandlung von monokulturellen Holzplantagenstrukturen zu stabilen, arten- und strukturreichen Wäldern immer mehr in die Ferne rückt.
In dem Zusammenhang seien massive Flächenverbräuche für Windkraftanlagen, Nebenanlagen und Zufahrten zu befürchten, was nicht nur den betroffenen Wald schädigt, sondern auch das Landschaftsbild.
So führt das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz des Freistaates Thüringen zu Flächenverbräuchen folgendes an, Zitat:
Rund 0,4 ha (ein halbes Fußballfeld) werden für eine moderne Anlage gebracht.“, Zitat Ende

https://umwelt.thueringen.de/themen/energie/windenergie

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg ist da ausführlicher, Zitat:

Das Fundament einer modernen Windenergieanlage benötigt etwa 500 bis 600 Quadratmeter. Die Sockelfläche der Anlage ist jedoch nur ein Teil des Fundaments. Andere Teile des Fundaments sind erdüberdeckt und damit nicht sichtbar. Die Kranstellfläche ist teilweise mit Schotter bedeckt. Entsprechende Flächen können später auch für andere Zwecke (zum Beispiel Holzlagerung) genutzt werden. Für Montagezwecke werden während der Bauphase zusätzliche Flächen temporär belegt, die je nach Standort und Anlagenkonfiguration variieren. Die Zufahrtsstraße sollte eine Breite von circa 5 Metern haben. In der Regel werden dafür bereits vorhandene Wege genutzt oder ausgebaut.“, Zitat Ende

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/erneuerbare-energien/windenergie/faq-windenergie

Das PT-Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft führte in einem Beitrag mit der Überschrift „Windkraft: Herausforderungen und Chancen für die Transportbetonindustrie“ vom 03.04.2023 u.a. folgendes an, Zitat:

Die Errichtung von leistungsstarken Windrädern stellt heutzutage nicht nur ein Gewichts-, sondern auch ein Volumenthema dar. Für ein Fundament, das vor Ort gegossen wird, werden etwa 1.300 m³ Beton benötigt. Dies erfordert eine logistische Meisterleistung und ist damit eine Herausforderung für alle Beteiligten.
Um 1.300 m³ Beton zu transportieren, sind etwa 150 Fahrzeugladungen und eine entsprechende Pumpleistung vor Ort notwendig.“, Zitat Ende

https://www.pt-magazin.de/de/specials/energie/windkraft-herausforderungen-und-chancen-f%C3%BCr-die-tr_lftp11ix.html

Zudem geht man von Fundamenttiefen im Umfang von mindestens 4,00 m aus, was nicht nur zu massiven Eingriffen in Boden führt, sondern auch Störungen in Schicht- und Grundwasserschichten verursachen kann.
Wo hier eine Nachhaltigkeit erkennbar sein soll, bleibt ein Rätsel.
Auf „Mögliche gesundheitliche Effekte von Windenergieanlagen“ geht das Umweltbundesamt bereits im November 2016 ein. So sind u.a. folgende Ausführungen zu Windenergieanlagen (WEA) enthalten, Zitat:
Wie von den meisten technischen Anlagen gehen aber auch von WEA Belastungen aus, die sich möglicherweise auf die Gesundheit auswirken können.
Im Hinblick auf die menschliche Gesundheit werden folgende Belastungsarten mit dem Betrieb von WEA an Land in Verbindung gebracht:
Hörbarer Schall
Tieffrequenter Schall (einschließlich Infraschall)
Schattenwurf und Stroboskopeffekt
Lichtemissionen durch Hinderniskennzeichnung
Eiswurf
Indirekte Wirkungen (Belästigung), die durch eine subjektive Bewertung von WEA oder der durch sie verursachten Effekte entstehen“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1968/publikationen/161128_uba_position_windenergiegesundheit.pdf

Ferner verweist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Presseerklärung „Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern verstärkt und fortgesetzt naturnahe Entwicklungen der Waldgebiete!“ vom 13.06.2024

Mit dem Verlassen der Dübener Heide im Bereich der sächsischen Stadt Bad Düben rückte die Betrachtung der Exkursionsgruppe auf den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der 124,00 km langen Vereinten Mulde mit einem Einzugsgebiet von 7.400 km² in den Fokus.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Dabei möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an seine im Rahmen einer Presseerklärung vom 16.09.2020 dargelegten Sichtweise zu dem angedachten Polder Löbnitz nordwestlich von Bad Düben erinnern.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert nach wie vor angesichts der letzten wiederholt starken Hochwasser u.a. in den Jahren 1994, 2002, 2002/2003, 2011 und 2013 in Folge der Schneeschmelze in den Gebirgen und Hochlagen sowie starker bzw. stärkerer Regenfälle z.B. an Elbe, Saale, Mulde, Unstrut, Schwarzer Elster, Weißer Elster und Ilm sowie ihrer jeweiligen großen, größeren, kleineren und kleinen Nebengewässer erneut endlich einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser umzusetzen. Nach der Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nutzten bisher die Verantwortlichen im Bund und in den Ländern, aber auch in Kommunen noch immer nicht umfassend und ausreichend genug die Zeiten seit den letzten Hochwassern, um entsprechende Bedingungen zu schaffen. Stattdessen betreibt man vorrangig rein wasserbaulichen „Hochwasserschutz“, welcher noch immer hauptsächlich auf höhere, breitere und stärkere Deich- und Dammanlagen beruht.
Nunmehr beabsichtigt der Freistaat Sachsen im Rahmen der Umsetzung des Projektes zum Bau und Gestaltung des ca. 1.500,00 ha großen Polder Löbnitz, welcher gezielt Hochwasserspitzen der Vereinigten Mulde auffangen sowie eine Einströmung von Hochwasser über die Goitzsche und den Lober-Leine-Kanal in das Land Sachsen-Anhalt verhindern soll, auf 500 m bei Wellaune ein Teilstück des Deiches bzw. Wirtschaftsweges abzusenken. Nordwestlich davon errichtet das Land Sachsen-Anhalt den ca. 250 ha großen Polder Rösa.
Mit der Absenkung des Deiches bei Wellaune nimmt der Freistaat Sachsen die Fällung von 250 Bäumen in Kauf. Medienberichten zu Folge hat man auf einer Länge von 750 m bereits 327 Bäume gekennzeichnet.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht hier eine verheerende Vernichtung von Gehölzen, welche keine sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ersetzen oder ausgleichen können. Baumfällungen sind nicht nur ein falsches Signal in Sachen Schutz, Erhalt und Entwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft, Umwelt und Natur, sondern senden ebenfalls die vollkommen falschen Signale im Zuge des Klimawandels und -schutzes aus. Offenbar haben die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Freistaates Sachsen noch immer nicht begriffen, dass insbesondere die Trocken- und Hitzejahre 2018 bis 2022 klare Anzeichen des sich verschärfenden weltweiten Klimawandels darstellen. Neben dem dringenden Ausstieg aus der Nutzung der fossilen Energieträger, der Änderung der Verkehrs-, Bau- und Ansiedlungspolitik, gilt es anstatt von Abholzungen, von einer dringend notwendigen Mehrung von Gehölzen anzugehen. Im Zuge einer wissenschaftlich fundierten Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption des gesamten Fluss- und Auenraums der gesamten Muldeverläufe sind dabei u.a. die Ausweisung von Sukzessionsräumen zur Wiederherstellung von standortgerechten Auenwäldern und -wiesen zu untersuchen und vorzunehmen. Solche Maßnahmen müssen einhergehen müssen einhergehen mit der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Konzeption zum Umgang mit dem Hochwasser.
Insbesondere die Vereinte Mulde, welcher ein linkselbisch gelegener, nicht schiffbarer Nebenfluss der Elbe ist, bedarf einer entsprechenden Betrachtung. Der 124 km lange Fluss entsteht in Sachsen südöstlich von Leipzig durch die Vereinigung der Zwickauer Mulde und der Freiberger Mulde nördlich von Colditz bei Sermuth. Der Name Mulde bedeutet „Die Mahlende“ und soll auf die Vielzahl der früher am Fluss betriebenen Mühlen hinweisen.
Jedoch ebenfalls sind auch die Fluss- und Auenlandschaften von Zwickauer Mulde und von Freiberger Mulde einzubeziehen.
Dabei müssen insbesondere die Höhen und Abflussmengen sowie die Dauer der Hochwasser der Jahre 1994, 2002, 2002/2003, 2011 und 2013 Berücksichtigung fin-den, um das Mindestmaß an Rückgabe von Altaue an das Hochwasserregime der Mulde ermitteln zu können. Ferner ist allgemein bekannt, dass gerade Auenwälder Hochwasserspitzen brechen, Hochwassermengen aufnehmen und Wasserspeichern sowie wie ein Rechen für Sedimente und Schwemmgut fungieren. Darüber hinaus hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten den Umfang der gesamten Altaue zu erfassen und auszuloten, inwieweit eine Rückgabe an das Flusssystem der Mulde möglich ist. Dazu ist es zudem wichtig Rückbaumaßnahmen in der Aue sowie im Ufer- und Sohlbereich der Mulde möglich ist.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat immer wieder das Thema zu seinen Muldekonferenzen in den Jahren 1997 und 2007 in Raguhn sowie im Jahr 2017 in Muldenstein aufgegriffen. Vertreterinnen und Vertreter von Politik und Verwaltungen des Freistaates Sachsen haben bisher leider nicht daran teilgenommen.
Hochwasser gehören zum Flussregime dazu und sind Ursache dafür, dass Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören. Begradigungen, Deichbaumaßnahmen bis an die Flüsse heran, Flächenversiegelungen, massiver Verlust von Wäldern sowie Bodenverdichtungen in der Landwirtschaft in Folge des Einsatzes von schwerer Technik und zunehmender Anbau von Monokulturen beeinträchtigen die Speicher- und Pufferfunktion der Böden und führen zu schnelleren Hochwassersituationen bei stärkeren Niederschlagsphasen. Oft einhergehend mit Bodenerosionen hat der Mensch somit Hochwasser erst zu Katastrophen gemacht.
Die mit umfassenden Steuermitteln finanzierten Baumaßnahmen zur Errichtung von Poldern und als sogenannten „Hochwasserschutz“ verkauften Aktivitäten führen dagegen zu keinem Millimeter Rückgabe von Altaue an den Fluss. Das angedachte und zumeist sehr schnelle Einströmen von Hochwasser bei entsprechender Hochwasserhöhe führt stattdessen zu katastrophalen Bedingungen für Fauna und Flora in den Poldergebieten, da insbesondere Wucht und Schnelligkeit des Vordringens der Wassermassen Tieren nicht ausreichend die Möglichkeit der Flucht bieten. In Sachsen konnte man das zum Beispiel bei den Hochwassersituationen in den Jahren 2011 und 2013 in Leipzig bei der Betätigung des Auslaufwerkes der Nahle zur plötzlichen Flutung der Burgaue feststellen.
Somit ist unschwer erkennbar, dass die offiziell angedachte Fällung von 250 Bäumen, aber potenziell bedrohten 327 Bäumen im Zuge der Absenkung des Deiches bei Wellaune, ein weiterer Ausdruck des verfehlten Umganges mit Hochwasser sowie dem Schutz, Erhalt und Entwicklung von Fluss- und Auenlandschaften, aber auch beim schützenden und erhaltenden Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft – auch im Zuge des hauptsächlich vom Menschen verursachten Klimawandels – darstellt.
Auf Grund der der akuten Bedrohung von 250 bzw. 327 Bäumen fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht nur den Erhalt der Gehölze ein, sondern ein generelles anderes Denken, Planen und Handeln beim Umgang mit Hochwasser als einen Teil des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft ein. Nur so ist ein nachhaltiger Erhalt und Schutz der Lebens- und Rückzugsräume von Menschen, Fauna und Flora möglich.
Dazu sind die Erstellungen von wissenschaftlich fundierten Konzeptionen und breite öffentliche Beratungen und Diskussionen erforderlich.

Im Rahmen der Fahrradexkursion am 24.08.2025 stellte die Exkursionsgruppe immer wieder fest, dass die Mulde weitgehend unverbaut durch ihre Aue fließen kann. Wichtig ist es dabei, dass dies keine Veränderung erfährt sowie die Aue wieder Retentionsflächen zurückerhält und die Verbindung zu den Altverläufen erhalten bleibt. Ein richtiger Schritt zum Schutz des Gebietes der Mulde zwischen den Städten Bad Düben und Eilenburg war die Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Vereinigte Mulde Eilenburg-Bad Düben“ vom 20.12.2001. Das etwa 1.453,00 ha große Naturschutzgebiet umfasst Flächen im engeren Raum der Muldeaue zwischen den Städten Bad Düben und Eilenburg.

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/15223-Festsetzung-NSG-Vereinigte-Mulde-Eilenburg-Bad-Dueben-

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/15224-Aend-VO-NSG-Vereinigte-Mulde-Eilenburg-Bad-Dueben-

Zudem ist der Teil der Muldeaue als ca. 9.636,00 ha großes Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Mulde“ ausgewiesen.

https://www.gemeinde-bennewitz.de/portal/seiten/schutzgebiete-900000038-22940.html

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMU-NI2-20070726-KF01-A010.pdf

Das Bundesamt für Naturschutz ordnet den Natur- und Landschaftsraum der Mittleren und Unteren Mulde als „Bedeutsame Landschaften“ ein.

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/mittlere-und-untere-mulde

Es ist sehr wichtig, das festzustellen, aber darauf muss auch das Handeln von Gesellschaft, Politik und Verwaltungen ausgerichtet sein.
In dem Blickfeld betrachtet, hat in Bad Düben die Exkursionsgruppe mit Sorge jedoch den stark ausgebauten und ebenso eingetieften Schwarzbach in Augenschein genommen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erscheint es hier sehr sinnvoll zu sein im Rahmen einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption naturnahe Alternativen aufzuzeigen, öffentlich zu beraten und letztendlich umzusetzen. Dabei bietet die Muldeaue im Bereich Am Lauch und im Mündungsgebiet des Schwarzbaches umfassende naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten auf.
Im Wegeabschnitt zwischen der Stadt Bad Düben und der Gemeinde Zschepplin, Ortsteil Glaucha, Unterglaucha im Bereich eines Altverlaufes der Mulde fiel auf, dass entlang des befestigten Weges beidseitig keine Gehölze standen, während im weiteren Verlauf zahlreiche Obstgehölze wie Äpfel, Mirabellen, Pflaumen und Birnen, beidseitig und lückenhaft den Weg säumten.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet sich eine Neu- bzw. Wiederbepflanzung von Obstgehölzen an. Diese Pflanzungen und die spätere Betreuung, wie Baumschnitt, Mahden und Obsternten können als Arbeitseinsätze erfolgen. Neben der Wiederentstehung flächendeckender Obstalleenstrukturen beinhalten derartige Aktivitäten zudem umweltbildenden Charakter.
Der Exkursionsgruppe fielen im gleichen Wegabschnitt massive Bauarbeiten im Bereich der viel zu nah an die Mulde herangesetzten Deiche auf, welche massiv den Altverlauf der Mulde und des Glauchaer Baches betreffen sowie zudem sich am bzw. im Landschaftsschutzgebiets „Mittlere Mulde“ und Naturschutzgebiet „Vereinigte Mulde Eilenburg-Bad Düben“ befinden. Zum bringen derartige, vorrangig wasserbautechnisch geprägten Umgangsformen mit dem Hochwasser keinerlei Entlastungen, sondern angesichts der Tatsache, dass noch immer riesige Teile der Altaue der Mulde ausgedeicht sind, fortgesetzte und weitere Verschärfungen, weil Bodenverbrauch sowie fehlende Nachhaltigkeit in den Agrar- und Waldnutzungen anhalten. Daher bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut und verstärkt ein Umdenken in der Umwelt-, Verkehrs-, Bau- und Siedlungspolitik, wozu u.a. ein Stopp neuer Verbräuche von Boden, Flächenentsiegelungen, eine nachhaltige, arten- und strukturreiche Agrar- und Waldnutzung sowie die Rückgabe von Altauen an das System der Fließgewässer gehören müssen. So lassen sich nicht nur eine Verbesserung der Rahmenbedingungen von Umwelt, Natur und Landschaften im Allgemeinen und der Auen im Speziellen erreichen und umsetzen sowie das Anliegen der Bevölkerung – zum Beispiel der Bürgerinitiative HQ100 – Schutz für Glaucha e.V. – konkret, deutlich und nachhaltig beantworten.
In der vom Glauchaer Bach mitgeprägten Muldeaue zeigen u.a. vielfältige Wiesenflächen kleine Ansätze, dass es auch in der Agrarnutzung anders gehen kann. Erfreulich war auch die Beobachtung von zehn Graukranichen in dem Teil der Muldeaue.
Ebenfalls interessant gestaltetete sich die Besichtigung des mutmaßlich 30,00 ha großen Schlossparkes Hohenprießnitz, welcher als Teil der Muldeaue eine naturnahere Entwicklung aufzuweisen hat, welche es weiter zuzulassen gilt. Parallel empfiehlt es die Wiesen unregelmäßig und partiell zu mähen, um eine arten- und strukturreiche Entwicklung zu ermöglichen, welche als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga fungieren kann, der besseren Wasserrückhaltung dienen kann sowie das Ortsbild positiv beeinflusst. Positiv auffällig war am Tag der Fahrradexkursion am 23.08.2025, dass sich im Ostbereich der Wiese in der Sichtschneise vom und zum Schloss Hohenprießnitz eine umfassende Stieleichensukzession am Randbereich entwickelt hat, welche es unbedingt zu schützen gilt.

http://www.schloss-hohenpriessnitz.de/index.php?page=schlosspark

https://www.historisches-sachsen.net/hohenpriessnitz.htm

Der mutmaßlich ca. 20,00 bis 24,00 ha große Schlosspark Zschepplin ist ebenfalls Teil der Muldeaue und auch durch Restauenwälder, Wiesen, Gewässern und Trockenstandorten geprägt. So geben öffentlich zugängliche Dokumente das Vorkommen zahlreicher Tiere wie Biber, Fledermäuse, Kriechtiere, Amphibien und Insektenarten – wie den Heldbock – an.
Angesichts der Tatsache, dass es sich um zwei sehr wertvolle Parkanlagen handelt, gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unbedingt eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erstellen, welche u.a. die Erfassung von Fauna, Flora und Funga enthält, die bessere Einbindung in die Muldeaue sowie die Prüfung und ggf. eines besseren Schutzstatus zum Thema haben muss.

Auf dem Weg in Richtung der Stadt Eilenburg, Stadtteil Hainichen nahm die Exkursionsgruppe einen Restauenwald in Augenschein, welcher sich zudem nordwestlich eines naturnaher ausgeprägten Muldemäanders befindet, welche von Steilwänden, Kiesinseln und -bänken, Prall- und Gleithängen geprägt ist. Die Beobachtung von Bienenfressern und Uferseeschwalben sowie deutlich erkennbare Löcher lassen der Vermutung Raum, dass es sich bei der Steilwand um Brut- und Aufenthaltsreviere für beide Vogelarten handelt. Zudem bietet sich die lange Steilwand als Brutröhren für Wildbienen etc. an.
Dieser Teil der Muldeaue bedarf eines besonderen Schutzes, wozu auch die Wiedereinbindung des Restauenwaldes in den Überflutungsraum der Mulde gehören muss.
In der Stadt Eilenburg, Stadtteil Hänichen fiel im Bereich Dorfstraße und Hohlweg eine ausgetrocknete und massiv verschlammte Teichfläche auf.
In nordöstlicher Richtung schließt sich zudem eine offene und teilweise bebaute Fläche an, welche ungenutzt erscheint. Nach ersten Überlegungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bieten sich nach Klärung der Eigentums- und Nutzungsverhältnisse eine Sanierung des Teiches und der Einbeziehung des angrenzenden Geländes mit den dazugehörigen Gebäuden an. Überlegenswert ist die Beförderung eines arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturbestandteiles mit Einrichtung einer Art Naturschutzstation. Eine Naturschutzstation bietet sich als Ort der Umweltbildung, Begegnung und nicht zuletzt der Unterbringung von Werkzeugen, Maschinen und Geräten für die Pflege und Betreuung von Biotopen an. Dies kann auch bei der Pflege und Betreuung der Streuobstwiese in Hänichen von Nutzen sein.
Die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Nutzungs- und Entwicklungskonzeption ist hier ratsam.
Die Inaugenscheinnahme der Streuobstwiese Hänichen war von Respekt und Anerkennung geprägt, dass eine Betreuung stattfinden. Jedoch gilt es unbedingt die Baumpflege zu optimieren, indem sach- und fachgerechte Baumschnittarbeiten stattfinden. Darüber hinaus sind weitere Nachpflanzungen und deren intensiver Betreuung dringend geboten.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann sich Hänichen zum konkreten und aktiven Standort der Umweltbildung sowie des Schutzes, der Entwicklung und Betreuung von Umwelt, Natur und Landschaften entwickeln. Dazu ist eine aktive und offensive Einbeziehung der Bevölkerung sowie wohlwollenden Handeln von Politik und Verwaltungen erforderlich.
Das Gleiche kann auch Anwendung bei der offenbar pflegerisch intensiv betreuten Streuobstwiese an der Hänicher Aue finden.

Zusammenfassend sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Notwendigkeit den vielfältigen Raum der Dübener Heide sowie übergreifend die Auen von Elbe und Mulde mit seiner Arten- und Strukturvielfalt, als Lebens- und Rückzugsraum von Menschen, Fauna, Flora und Funga, als Biotop- und Grünverbundraum sowie im Interesse eines angepassten Tourismus im Zuge der Erholung und Bildung, zu schützen, zu erhalten und sich naturnah weiterentwickeln zu lassen.
Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereit an allen wissenschaftlichen und praktischen Aktivitäten mitzuwirken, um so nachhaltige und zukunftsorientierte Lösungen herbeiführen zu können. zur wissenschaftlichen und praktischen Arbeiten daran mitzuwirken, dass lösungsorientierte wissenschaftlich-fachlich korrekte Herangehensweisen endlich zum Tragen kommen.
Dazu möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – der Bevölkerung eine ehrenamtliche Plattform zur Mitwirkung anbieten.
Wer Interesse hat, daran im Rahmen einer zu bildenden, ehrenamtlichen länderübergreifenden AHA-Regionalgruppe Dübener Heide-Mulde-Elbe mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 24.08.2025

Fotos & Video: Andreas Liste

AHA führt Arbeitseinsatz auf Streuobstwiese am Landhaus in Dessau-Roßlau durch

Am 08.12.2015 haben sich erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Übernahme der Pflege und Betreuung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde durch den der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verständigt. In Folge dessen hatte der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen.
Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt Dessau-Roßlau und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA.

Nunmehr ist der nächste und sechsundfünfzigste öffentliche Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese am Landhaus am Samstag, dem 30.08.2025, geplant.
Dabei ist insbesondere vorgesehen u.a. die Obsternte fortzusetzen.

Interessenten sind selbstverständlich recht herzlich willkommen.
Der Arbeitseinsatz findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 1 in Dessau-Roßlau.

Wer noch mehr zu dem Arbeitseinsatz, zur Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde sowie zu den generellen Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.08.2025

AHA fordert zusammenhängenden Schutz von Reide und Hufeisensee – Abendexkursion für den 03.09.2025 beschlossen!

Mittwoch, den 03.09., um 17.30 Uhr
Abendexkursion zum halleschen Hufeisensee
Treffpunkt: Straßenbahnhaltestelle Bitterfelder Straße
Dauer: ca. 3 Stunden

Wie bereits mehrfach vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – festgestellt, bedarf es im Interesse der Allgemeinheit eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes für den Schutz und der Entwicklung des Hufeisensees im Osten der Stadt Halle (Saale), welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt. Bereits die Wohnbebauung im Nordosten des Hufeisensees und die Europachaussee im Westen haben den Raum des früheren Tagebaus umfassend räumlich eingeschränkt, Biotop- und Grünverbünde sowie Kaltluft- und Frischluftkorridore gekappt. Diese verheerenden Baumaßnahmen haben schon zu massiven Eingriffen in den Raum Hufeisensee geführt.

Der am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossene Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ verschärft nun diese verheerende Situation. Dazu zählen das nunmehr das weit fortgeschrittene Vorhaben zur Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes sowie die unverantwortliche Ausweitung der Wassersportanlagen, der Bau einer Wasserrettungsstation sowie die Errichtung eines Campingplatzes im Süden des Hufeisensees. Nun droht noch die Errichtung von Ferienhäusern.
Ganz besonders zählen aber auch die baulichen Einrichtungen von Badestränden im Norden und Nordwesten des Hufeisensees sowie eines asphaltierten 6 km langen und mindestens 3,00 m breiten Rundweges um den See herum.
Die vorgesehenen Standorte der Badestrände mit ihren Schilfbereichen und Gehölzhecken – welche zudem einen Schutz nach § 30 Absatz 2 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG und § 22 Absatz 1 Nummer 8 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt genießen – bilden einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten.

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__30.html

https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-NatSchGST2010pP22

Gerade die Entwicklung in den letzten 33 Jahren hat zu einer umfassenden ökologischen Aufwertung geführt. So nutzen z.B. zahlreiche Wasservögel, Lurche und Insekten diese angedachten Strandbereiche. Im Falle der Umsetzung der Pläne ist mit einer massiven Zerstörung einer jahrzehntelangen sukzessiven Entwicklung zu rechnen.
Die letzten beiden heißen und trockenen Sommer in den Jahren 2018 bis 2023 haben zudem die von Anfang an vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – genannten Befürchtungen bestätigt, dass ein Golfplatz an dem Standort mit fehlendem Wasser zu kämpfen hat und dann unverantwortlicher Weise den ebenfalls gestressten Hufeisensee anzapft. Nunmehrige Pläne der Stadt Halle (Saale) den Abfluss über den ca. 800 m langen Überlauf zur Reide, um so Wasser im Hufeisensee anzustauen, offenbart die fortgesetzte fachliche Inkompetenz. Abgesehen von der Tatsache, dass auf Grund der weiterfehlenden Erholung der Grundwassersituationen, findet momentan ohnehin kein Abfluss von Wasser des Hufeisensees statt. Angesichts der immer mehr steigenden Bedeutung des Überlaufes als Fließgewässer mit einer standorttypischen Fauna, Flora und Funga, dient der Bach als Biotop- und Grünverbundraum sowie als Wanderstrecke von Lurchen, Fischen und Kleinorganismen. Im Falle eines Anstieges gilt es daher das Wasser frei abfließen zu lassen, um auch den Überlauf wieder mit Wasser zu versorgen. Es ist unverantwortlich, dass die steuerfinanzierten Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) immer mehr die Entwicklung des Hufeisensees und seines Umfeldes nach dem Golfplatz auszurichten, dessen Errichtung schon skandalös genug ist. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es daher den gesamten Verfahrens- und Entwicklungsweg der Golfanlage sowie mögliche unzulässige Vermischung von privaten und öffentlichen Belangen zu prüfen.
Auf Grundlage der vorliegenden Pläne ergibt sich bei einer Länge von 6,00 km = 6.000 m x Mindestbreite im Umfang von 3,00 m, eine zusätzliche Versiegelung von 18.000 m² = 1,80 ha. Dieser Weg zerschneidet den Landschaftsraum, erschwert für Kleinsttiere die ungestörte Überwindung der Asphaltstrecke, was sich bei Erhitzung im Sommer und intensiver Nutzung der Wege noch verschärft. Hinzu kommt die Missbrauchsgefahr der Nutzung durch Motorräder und Mopeds sowie Nutzung als Rennstrecke für Rennräder, was zudem noch die Unfallgefahr für andere Fahrradfahrer und Fußgänger steigert.
Im Rahmen einer Befahrung mit dem Fahrrad am 13.04.2024 war das am Ufer des Hufeisensees im Dreieck Seefläche & Seeufer, Baustelle DRK-Wasserrettungszentrum Hufeisensee und Gelände Golfclub sehr gut zu erkennen, als einige Partygäste mit dem Auto an das Ufer gefahren waren.
Zudem sei angemerkt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

In dem Zusammenhang sei ebenfalls erwähnt, dass die Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft am Westufer des Hufeisensees mit dem zerstörerischen Bau einer DRK-Wasserrettungszentrums Hufeisensee einen rühmlichen Höhepunkt gefunden hat. In dem Bereich fand eine vollständige oder weitgehende Zerstörung des gesamten Schilf- und Sukzessionsbereiches statt. Es ist skandalös, was hier Verantwortliche aus Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) sowie des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) an Schäden in Natur und Landschaft angerichtet haben. Nach Auffassung des AHA sind Zusammenhänge zwischen der am „Freitag, den 14. Juli 2017“ erteilten Baugenehmigung dieses Skandalbaus und der Mitgliedschaft des Vorsitzenden der DRK Wasserrettung Dr. Sven Thomas im einstigen Unterstützerverein für Halles nunmehr zurückgetretenen Oberbürgermeister „Hauptsache Halle“ zu vermuten und daher gilt es tiefgründig und lückenlos mögliche Interessenkonflikte zu prüfen. In dem Zusammenhang sind die Verantwortlichen für die Störungen und Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft des Hufeisenseegebietes zu belangen. Der Bau ist auf jeden Fall sofort zurückzunehmen und zu beräumen, die Aufschüttungen sind unverzüglich und vollständig zu beseitigen.
Nunmehr beabsichtigt die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit dem Bebauungsplan Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, 1. Änderung – Aufstellungsbeschluss noch weitere Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft vornehmen zu wollen. Dabei benennt das vom halleschen Beigeordneten für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf unterzeichnete Dokument folgende Planungsziele, Zitat:

3.1 Erweiterung des Nutzungsspektrums im Teilgebiet 1 Sondergebiet Golf (SO Golf TG1), z. B.: Zulässigkeit von Ferienhäusern
3.2 Erweiterung des Nutzungsspektrums für die Grünfläche Freizeitsport zur Etablierung verschiedener Spiel-, Sport- und Freizeitnutzungen
3.3 Erweiterung des Teilgebietes 4 Sondergebiet Freizeit (SO Freizeit TG4) bis zum Ufer, Zuwegung zum Ufer/ Slipanlage für Boote
3.4 Schaffung eines Baufeldes am Westufer für die Gebäude einer Wakeboardanlage wie z. B.: Büro, Lager, Technik, Gastronomie
3.5 Kennzeichnung einer Sportfläche für Wakeboarding auf dem Hufeisensee
3.6 Schaffung einer Entwicklungsmöglichkeit für den Anglerverein
3.7 Flächenfestsetzung für eine Kleinkläranlage
3.8 Vergrößerung des Teilgebietes 2 Sondergebiet Golf (SO Golf TG2), Einbeziehung der bisher für den Parkplatz „P4“ vorgesehenen Fläche
3.9 Kennzeichnung einer zweiten Wasserskistrecke auf dem Hufeisensee als Trainigsstrecke bei Bedarf
3.10 Kennzeichnung einer Sportfläche Kutterrudern“, Zitat Ende

Zwischenzeitlich ist folgendes geschehen, Zitat:

Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Januar 2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, 1. Änderung in der Fassung vom 25. Juli 2024 bestätigt und gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Veröffentlichung im Internet bestimmt (Beschluss-Nr.: VIII/2024/00116).“, Zitat Ende

Zitat aus der Begründung zum nunmehr am 29.01.2025 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans, Punkt „1 Anlass, Ziele und Zweck der Planung (§ 1 BauGB)“:

Planungsziele

Zusammengefasst sollen folgende Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses umgesetzt werden:

  • 3.1 Erweiterung des Nutzungsspektrums im Teilgebiet 1 Sondergebiet Golf (SOGolf TG 1), z. B.: Zulässigkeit von Ferienhäusern;
  • 3.2 Erweiterung des Nutzungsspektrums für die Grünfläche Freizeitsport zur Etablierung verschiedener Spiel-, Sport- und Freizeitnutzungen;
  • 3.3 Erweiterung des Teilgebietes 4 Sondergebiet Freizeit (SOFreizeit TG 4) bis zum Ufer, Zuwegung zum Ufer/Slipanlage für Boote;
  • 3.4 Schaffung eines Baufeldes am Westufer für die Gebäude einer Wakeboardanlage wie z. B.: Büro, Lager, Technik, Gastronomie;
  • 3.5 Kennzeichnung einer Sportfläche für Wakeboarding auf dem Hufeisensee;
  • 3.6 Schaffung einer Entwicklungsmöglichkeit für den Anglerverein;
  • 3.7 Flächenfestsetzung für eine Kleinkläranlage;
  • Vergrößerung des Teilgebietes 2 Sondergebiet Golf (SOGolf TG 2), Einbeziehung der bisher für den Parkplatz „P4“ vorgesehenen Fläche.“, Zitat Ende

Weiter führt man unter Punkt „2.1 Lage und Größe des Planungsgebietes, Lage im Stadtgebiet“ aus Zitat:

    Das Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 158 befindet sich im Osten der Stadt Halle (Saale) in der Flur 7 der Gemarkung Halle, in den Fluren 1 und 2 der Gemarkung Büschdorf sowie den Fluren 1 und 2 der Gemarkung Kanena. Es hat eine Größe von ca. 256 Hektar.
    Das Plangebiet wird dabei im Norden durch die Straßen Maikäferweg und Auenblick, im Osten durch die Käthe-Kollwitz-Straße und die Wallendorfer Straße, im Süden die Straßen Alte Schmiede und Zum Planetarium sowie im Westen durch die Europachaussee (HES1) begrenzt.
    Die im Rahmen der 1. Änderung anzupassenden Flächen befinden sich:

    • mittig am Ufer der westlichen Seeseite und daran angrenzend auf der Wasserfläche gen Süden in der Gemarkung Büschdorf, Flur 1, Flurstücke 220/2 Teilfläche, 222/1 Teilfläche; Flur 2, Flurstücke 115/22 Teilfläche, 901, 955 Teilfläche und 963 Teilfläche sowie in der Gemarkung Kanena, Flur 1, Flurstücke 2019 Teilfläche und 350/1 Teilfläche
    • am Ufer der westlichen Seeseite nördlich und südlich des Krienitzweges in der Gemarkung Büschdorf, Flur 2, Flurstücke 931, 933, 962, 983 und 996. Dazugekommen ist die Fläche für den Kletterturm nördlich des Krienitzweges:
    • Gemarkung Büschdorf, Flur 2, Flurstück 994 Teilfläche

    Die Fläche im südlichen Teil des Bebauungsplanes Nr. 158 (Parkplatz „P4“), die im Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung als Änderungsfläche vorgesehen war, entfällt.
    Die in die Änderung einbezogene Wasserfläche, die als Sportfläche für die Wakeboardanlage vorgesehen ist, wurde im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss vergrößert. Ebenso wurde der Geltungsbereich der Änderung im Nordwesten des Sees um die Fläche für den Kletterturm mit Zip-Line vergrößert.
    Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 158 hat eine Größe von ca. 7,21 ha.“, Zitat Ende

    http://buergerinfo.halle.de/to0040.asp?__ksinr=21358

    http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29671&voselect=21358

    https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Halle/beteiligung/themen/1001347

    Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – findet solche Pläne katastrophal und unverantwortlich, da sie den Weg in Richtung weiterer Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft im Bereich des Hufeisensees gehen soll. Laut Medienberichten nimmt bereits jetzt die Golfanlage eine Fläche von sage und schreibe 80,00 ha ein. Flächenmäßige und bauliche Erweiterungen sind weiter geplant. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit Nachdruck den gesamten Fortgang des Bebauungsplans 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ sofort zu stoppen, den Rückbau aller bisherigen Verbauungen und Zerstörungen in Umwelt, Natur und Landschaft des Hufeisensees umzusetzen.
    Darüber hinaus fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Halles Stadträte auf die geplanten weiteren Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft sofort und unwiderruflich zu stoppen.

    Einem Bericht der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 30.07.2025, Seite 16 zu Folge, plant der Hallesche Anglerverein e.V. einen Stützpunkt am Ufer des Hufeisensees einzurichten und hat dazu seit dem Jahr 2011 Kontakt zur Verwaltung der Stadt Halle (Saale). Auch wenn man angeblich andenkt ggf. das alte Pumpenhaus westlich der Wallendorfer Straße aus- bzw. umzubauen und dann zu nutzen, ist mit weiteren massiven Eingriffen im Ufer- und Wasserbereich des Hufeisensees zu rechnen. Dazu gehören zum Beispiel Baumaßnahmen aller Art, vermehrter Kraftfahrzeugverkehr sowie das Betreten der Uferzonen und möglicherweise das Befahren der Wasserfläche mit Wasserfahrzeugen aller Art. Dieser Medienbericht beinhaltet ebenfalls die Information, dass der hallesche SPD-Stadtrat Philipp Pieloth seine Unterstützung erklärt habe.
    Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. sieht hier eine weitere Gefahr für den Hufeisensee und seiner Umwelt, Natur und Landschaften. Daher fordert der ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzverein auch dieses Vorhaben nicht zuzulassen.

    Die nunmehrigen Pläne am Nordwest und Westufer Ferienhäuser, einen Camping- und Caravanstandort sowie Erweiterungsbereiche für Golf- und Wassersportanlagen zu errichten und sich dabei auf einen skandalösen Bebauungsplan zu berufen bestätigt die auf Vernichtung von Umwelt, Natur und Landschaft orientierten Politik der Verantwortlichen in der Verwaltung der Stadt Halle (Saale). Den drohenden verstärkten Ziel- und Quellverkehr von motorisiertem Verkehr scheinen diese Leute dagegen nicht zu stören.
    Dabei weist der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits seit dem Jahr 1983 auf dringende Entwicklung des Gebietes des Hufeisensees als Entwicklungsstandort für Natur und Landschaft sowie für den sanften Tourismus hin. Ferner gilt es den Biotop- und Grünverbund mit der Reide und ihrer Aue zu sichern bzw. zu erweitern.
    Darüber hinaus gilt es eine Wasserqualität in und am Hufeisensee zu schaffen, welche mindestens den Kriterien der „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ und hier insbesondere den Artikeln 1, 2 und 4 entsprechen.

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX%3A32000L0060

    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

    Den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – befremdet zudem die katastrophale und undemokratische Art und Weise der Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, 1. Änderung im Zeitraum „vom 6. Mai 2025 bis zum 17. Juni 2025“.

    https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Halle/beteiligung/themen/1001347

    Die Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 158 „Freizeit – und Erholungsraum Hufeisensee „, 1. Änderung Veröffentlichungsbeschluss vom 15.04.2025, unterzeichnet vom halleschen Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt ging am Großteil der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Initiativen vorbei.
    Derartiges Handeln ist bewusst darauf angelegt kritische und ablehnende Stimmen sowie alternative Vorschläge und Stellungnahmen im Sinne von lobbyhaften, umwelt-, natur- und landschaftszerstörenden Partikularinteressen auszuschließen.
    Dabei zeigt auch der nunmehrige hallesche Oberbürgermeister, dass ihm keinesfalls die mit dem Schutz, dem Erhalt und der damit verbundenen Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften vom Belang sind und damit ihm das Wohl der ihm anvertrauten Stadt Halle (Saale) nicht wichtig erscheint.

    Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es nunmehr alle Entscheidungen ordnungsgemäß und vollumfänglich auf den Prüfstand zu stellen.

    Ferner und in dem Zusammenhang fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr alle halleschen Stadträtinnen und Stadträte auf, einer erneuten „Beschlussvorlage Bebauungsplan Nr. 158 Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee 1. Änderung – Beschluss zur öffentlichen Auslegung“ vollumfänglich und unwiderruflich die Zustimmung zu verweigern.
    Alternativ muss es stattdessen eine ordnungsgemäße und fachübergreifende wissenschaftliche Planung geben.
    Eine Basis könnte dazu, der vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorgelegte, am 11.06.2001 erstellte „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ dienen. Darin schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vor, im Rahmen einer Diplom-, Beleg- oder Praktikumsarbeit eine umfassende Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee als Teil des Einzugsgebietes der Reide zu erstellen.

    https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/01/RahmenplanKonzeptionHufeisensee.pdf

    Als wissenschaftliche Partner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt sowie die Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ.
    Insbesondere der am 25.04.2025 vom Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Dr. Alexander Vogt und der Rektorin der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Prof. Dr. Claudia Becker abgeschlossene „gemeinsame Maßnahmenplan für das Studienjahr 2025/2026“ kann hier eine Basis sein.

    https://halle.de/verwaltung-stadtrat/presseportal/nachrichten/nachricht/stadt-und-universitaet-unterzeichnen-massnahmeplan-oberbuergermeister-und-rektorin-eroeffnen-fruehlingskonzert

    Im Interesse einer verstärkten ökologischen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zudem beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden.

    Aufgrund der massiven Bedrohung und voranschreitenden vielfältigen Zerstörungen des Hufeisensees und der alternativen Vorschläge zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung des Seegebietes in der Reideaue hat die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 04.08.2025 beschlossen, folgende Veranstaltung durchzuführen:

    Mittwoch, den 03.09., um 17.30 Uhr
    Abendexkursion zum halleschen Hufeisensee
    Treffpunkt: Straßenbahnhaltestelle Bitterfelder Straße
    Dauer: ca. 3 Stunden

    Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht.
    Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

    Wer noch mehr zu der Abendexkursion am 03.09.2025 und den Aktivitäten des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Hufeisensee und im gesamten Einzugsgebiet von Reide und Kabelske erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

    Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
    zu Halle (Saale) e.V. – AHA

    Große Klausstraße 11

    06108 Halle (Saale)

    Tel.: 0345 – 200 27 46
    E-Mail: aha_halle@yahoo.de

    Andreas Liste
    Vorsitzender

    Halle (Saale), den 20.08.2025

    Initiative „Pro Baum“ hält wertschätzenden und nachhaltigen Umgang und Schutz von Gehölzen für dringend geboten!

    Am Montag, dem 25.08.2025, findet mit dem 134., das achte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2025 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten.
    Das Treffen steht auch weiterhin im Zeichen des 20. Gründungstages der Initiative „Pro Baum“, welche ursprünglich am 11.05.2005 erfolgte.

    Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
    Jedoch stellt die am 11.05.2025 gebildete Initiative „Pro Baum“ immer fest, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen. Als Beispiel seien die Massenabholzungen am Gimritzer Damm/Heideallee, am Steintor, in der Mansfelder Straße, an der Hangfläche von Unterberg und Kapellengasse, am Universitätsring etc. genannt. Gegenwärtig bedroht sind u.a. weitere Gehölzbestände am Ufer des Hufeisensee für asphaltierte Wege und anderen Ausbauaktivitäten sowie im Zuge des angedachten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“.
    Hinzu kommen immer wieder Fällungen von Privatpersonen und -organisationen, welche es nicht so genau und wichtig nehmen mit dem Gehölzschutz.
    Dazu zählt auch der unachtsame Umgang mit der Rosskastanie auf der Fläche zwischen Mansfelder Straße und Tuchrähmen, welche in Folge eines Sturms in der vergangenen Aprilwoche etwa ein Viertel der Krone verloren hat. Ein entscheidender Grund ist der Bestand als ungeschützter Solitärbaum. Hier bekräftigt die Initiative „Pro Baum“ den dringenden Vorschlag an dem Standort inmitten der Stadt Halle (Saale) und im Einzugsgebiet der Saaleaue die Entwicklung bzw. Errichtung eines Parks mit Wiesen, Gehölzbeständen und Aufenthaltsmöglichkeiten anzugehen und zu verwirklichen. Eine ökologische und städtebauliche Aufwertung ist damit garantiert.
    Darüber hinaus hält die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bzw. verstärkt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den halleschen Gehölzbestand für dringend erforderlich, welche zum Beispiel den aktuellen Bestand und Zustand, Maßnahmen zu deren Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung, die Einbindung der Bevölkerung und Stadtgesellschaft sowie die Erstellung einer darauf abgestellten Gehölzschutzsatzung im Blick haben muss. Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt fungieren.
    Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei.
    Ebenfalls als Thema ist der Inhalt der Presseerklärung „Initiative „Pro Baum“ hält Schutz und nachhaltige Entwicklung des Reichardts Garten für dringend geboten!“ vorgesehen.

    Im Rahmen ihres 134. Treffen am Montag, dem 25.08.2025, beabsichtigt die Initiative „Pro Baum“ ebenfalls Pläne und Entwicklungen zur Dölauer Heide und Halles Saaleaue sowie Vorschläge zu Pflanzungen von Bäumen in der Stadt Halle (Saale) vom 01.05.2023 und 11.07.2025 zu thematisieren.

    Aufgrund der massiven Bedrohung und voranschreitenden vielfältigen Zerstörungen des Hufeisensees und der alternativen Vorschläge zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung des Seegebietes in der Reideaue hat die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 04.08.2025 beschlossen, folgende Veranstaltung durchzuführen:

    Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetter-feste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht.
    Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

    Die Initiative Pro Baum möchte zudem mit zahlreichen weiteren Veranstaltungen auch im Jahr 2025 für das Thema Schutz, Erhalt, Entwicklung und besseren Umgang werben und dazu die interessierte Bevölkerung, aber auch Politik und Verwaltungen ansprechen und einladen. Dazu sind im Jahr folgende Veranstaltungen geplant.

    Versammlungen

    jeweils 19.00 Uhr im Reformhaus, Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale), am Montag, dem

    25.08.2025 – 29.09.2025
    27.10.2025 – 24.11.2025 – 15.12.2025

    In dem Zusammenhang ruft die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.

    Das achte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2025 am 25.08.2025 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

    Wer mehr zu den Aktivitäten der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:

    Initiative „Pro Baum“
    c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
    zu Halle (Saale) e.V. – AHA

    Große Klausstraße 11

    06108 Halle (Saale)

    Tel.: 0345 – 200 27 46
    E-Mail: aha_halle@yahoo.de

    Andreas Liste, Gartenbauingenieur
    vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

    Halle (Saale), den 20.08.2025

    AHA hält Schutz und Erhalt der Dübener Heide und der Mulde für dringend geboten!

    Weiterhin mit sehr großem Interesse und zugleich mit ebenso zunehmender großer Sorge verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die die Entwicklung der Dübener Heide, mit ihren Wald- und Wiesengebieten, Fließgewässern und ihren Auen sowie der darin lebenden Fauna und Flora. Gleiches trifft für die Mulde und ihre Aue zu.
    Dazu führt der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, dem 23.08.2025, eine ca. siebenstündige Fahrradexkursion durch die Dübener Heide und die Muldeaue zwischen Radis und Eilenburg durch.
    Treffpunkt: Bahnhof Radis
    Beginn: 10.00 Uhr
    Endpunkt: Bahnhof Eilenburg

    Organisatorischer Hinweis zur Fahrradexkursion:

    Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
    Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

    Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereit daran mitzuwirken, dass lösungsorientierte wissenschaftlich-fachlich korrekte Herangehensweisen endlich zum Tragen kommen.
    Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Notwendigkeit den vielfältigen Raum der Dübener Heide mit ihrem insgesamt 78.750,00 ha großen Naturpark – im Land Sachsen-Anhalt etwa 42.750,00 ha und im Freistaat Sachsen etwa 36.000,00 ha – sowie übergreifend die Auen von Elbe und Mulde mit seiner Arten- und Strukturvielfalt, als Lebens- und Rückzugsraum von Mensch, Tier und Pflanze, als Biotop- und Grünverbundraum sowie im Interesse eines angepassten Tourismus im Zuge der Erholung und Bildung, zu schützen, zu erhalten und sich naturnah weiterentwickeln zu lassen.

    https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturparke-in-sachsen-anhalt/naturpark-duebener-heide

    https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4415-Naturparkverordnung-Duebener-Heide

    Dies möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen der Fahrradexkursion erläutern und darstellen.
    Wer Interesse hat, daran im Rahmen einer zu bildenden, ehrenamtlichen länderübergreifenden AHA-Regionalgruppe Dübener Heide-Mulde-Elbe mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

    Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
    zu Halle (Saale) e.V. – AHA

    Große Klausstraße 11

    06108 Halle (Saale)

    E-Mail: aha_halle@yahoo.de

    Andreas Liste
    Vorsitzender

    Halle (Saale), den 18.08.2025

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