Kategorie: Allgemein (Seite 2 von 328)

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2025

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2025 ist, nunmehr 11 Jahre nach Beginn, die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 bis 2024 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2024“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 18 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst, im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ sowie im Waldgebiet „Stakendorfer Busch“ bei Sandersdorf und des näheren Umfeldes zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.

In dem Monat April 2025 ist folgende ca. vierstündige Erfassung der Avifauna geplant:

  • Die Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
  • Die Teilnahme an den Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Veranstaltungen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
  • Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden nur nach telefonischer Voranmeldung statt. Diese muss jeweils bis spätestens 22.00 Uhr des jeweiligen Vortages unter folgender Telefonnummer erfolgen: 0176 – 56879631
  • Bitte bringen Sie ihre eigenes Feldglas/Spektiv mit. Leider können wir Ihnen keine diese Beobachtungsgeräte zur Verfügung stel­len. Das betrifft auch Klemmbretter.

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2025“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen

c/o Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0176-56879631
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 19.04.2025

AHA führt Exkursion zu Goldgrundbach, Kliebigbach, Dippelsbach und Bösen Sieben durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, dem 26.04.2025, eine ca. siebenstündige Exkursion durch den Saugrund, den Pfaffengrund und den Goldgrund, das Kliebigtal sowie zum Dippelsbach und der Bösen Sieben durch. Im Rahmen der Exkursion beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Vielfältigkeit von Fließgewässern, deren Schutz, Erhalt und Entwicklung darlegen.
Insbesondere der Kliebigbach steht für eine fast komplett naturnahe Entwicklung. Gerade der Ober- und Mittellauf ist davon geprägt und hat daher einen bundesweiten Vorbild- und Beispielcharakter. Insgesamt gesehen haben alle Bäche der Region einen ungemeinen hohen Wert. Das trifft auch auf ihre Bedeutung für die Umweltbildung zu.
Daher hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten im Rahmen der Exkursion genau dafür zu werben, insbesondere im Blickfeld auf die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der daraus resultierenden Verantwortungen der Behörden aller Ebenen. Jedoch trägt die Bevölkerung ebenfalls ein hohes Grad der Verantwortung.
In dem Zusammenhang ist vorgesehen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Interessierte sich entsprechend einbringen können. Dazu möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe in der Region werben.
Treff ist um 10.00 Uhr am Bahnhof Wolferode, wo auch die Exkursion nach ca. sieben Stunden endet.

Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Wer noch mehr zur Exkursion und den Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 200 27 46

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 19.04.2025

AHA hält naturnahere Entwicklung der Dölauer Heide für absolut dringend geboten!

Bekanntlich ist das 740,00 ha große Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale). Zusammen mit der Saaleaue stellt die Dölauer Heide ein wichtiges Vernetzungswerk für die Entwicklung von Biotop-Verbundsystemen dar. Sie erfüllt vielfältige ökologische Funktionen, zum Beispiel für die Lufthygiene, und schafft günstige Lebensräume für Pflanzen, Tiere und Pilze.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg37

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_II_Stadtentwicklung_Umwelt/FB_Umwelt/SR_925-0_Doelauer_Heide.pdf

Dies drückt sich u.a. auch in der Existenz der in dem Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ liegenden Naturschutzgebieten „Bischofswiese (NSG0117)“; Größe: 52,04 ha und „Lindbusch“; Größe: ca. 20,60 ha aus.

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/naturschutzgebiete/bischofswiese.html

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/lindbusch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang ferner immer wieder darauf hin, dass Lindbusch und Dölauer Heide zum ca. 705,00 ha großen Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle ((EU-Code: DE 4437-308, Landescode: FFH0122)) gehören. Im § 1 Absatz 4 ANLAGE NR. 3.128 GEBIETSBEZOGENE ANLAGE FÜR DAS FFH-GEBIET “DÖLAUER HEIDE UND LINDBUSCH BEI HALLE“ (EU-CODE: DE 4437-308, LANDESCODE: FFH0122) ist dazu folgendes vermerkt, Zitat:

Das Gebiet umfasst die Naturschutzgebiete „Bischofswiese“ (NSG0117) und „Lindbusch“ (NSG0116) sowie das Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ (LSG0037SK), überschneidet sich mit dem Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ (LSG0037HAL), ist eingeschlossen von dem Naturpark „Unteres Saaletal“ (NUP0006LSA), umfasst die Flächennaturdenkmale „Waldohreulenschlafplatz Dölauer Heide“ (FND0002HAL) und „Diptamstandort Dölauer Heide“ (FND0003HAL).“, Zitat Ende

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/doelauer-heide-und-lindbusch-bei-halle-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/doelauer-heide-und-lindbusch-bei-halle

Damit ist deutlich erkennbar, welche Schutzbedeutung die Dölauer Heide besitzt und sich daraus ein entsprechender Umgang ableiten muss.
Ferner ist die Dölauer Heide ein sehr bedeutsames Naherholungsgebiet für die Menschen der Region.
Vor dem menschlichen Eingriff hatte die Dölauer Heide einen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwald-Bestand, welcher typisch ist für einen Standort auf wasserdurchlässigem Lockergestein mit vereinzelten tonigen, wasserundurchlässigen Schichten (z.B. Herthateich und Rehteich) im Regenschatten des Harzes. Davon sind jedoch nur noch Restbestände erhalten. Heute überwiegen zu 60 Prozent Kiefern und Eichen (28 Prozent). Auf Buche, Birke, Linde, Ahorn und Esche verteilt sich der Rest. Zwei Drittel des Baumbestands sind älter als 80 Jahre. Diese Entwicklung war einer jahrzehntelangen intensiven, schnellen und umfassenden Holzgewinnung seit etwa 1850 geschuldet. Dieser Prozess scheint erneut Oberhand zu gewinnen.
Nach jahrzehntelanger Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sollte die Vegetation der Dölauer Heide eine naturnahere Entwicklung in Richtung eines standorttypischen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwaldes erfahren. Dies ist möglich, wenn die Dölauer Heide immer mehr einer sukzessiven Verjüngung und Entwicklung überlassen bleibt und Bewirtschaftungsmaßnahmen sich immer mehr auf die Freihaltung von Wegen und Plätzen sowie der damit verbundenen Gefahrenabwehr beschränken.
Die fortgesetzten massiven Abholzungen im Gesamtgebiet der Dölauer Heide zeigen jedoch auf, dass die Verantwortlichen und Politik in der Stadt Halle (Saale) auf weitere Zerstörung des Waldbestandes orientieren. Bei den zerstörenden Fällungen entnahm man flächendeckend Waldkiefer, Birke und Eichen. Zurückgeblieben sind einzelne, zum Teil beschädigte Bäume, zerfahrener und verdichteter Waldboden und riesige Stapel an Stämmen sowie teilweise stark ramponierte Wanderwege.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt daher erneut und mit Nachdruck, dass die fortgesetzten und massiven flächendeckenden und punktuell größeren Abholzungen in der Dölauer Heide für vollkommen ungeeignet erscheinen, um eine Umwandlung des Waldes herbeizuführen. So haben bereits in der Vergangenheit beispielsweise auch Abholzungen im Bereich des Harzklubstiegs sowie südwestlich des Kellerberges zu massiven Störungen des Gehölzbestandes, Beeinträchtigungen der Wege sowie zu Vernichtungen wichtiger Lebensräume von Tieren geführt. In diesem Bereich kommt noch u.a. hinzu, dass hier der nach Anhang II und IV der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besonders geschützte Eremit (Osmoderma eremita) – auch Juchtenkäfer genannt – siedelt. Wegen der geringen Ausbreitungsfähigkeit des Käfers ist ein ständiges Angebot weiterer nachwachsender Brutbäume unterschiedlichen Alters in der Umgebung für eine nachhaltige Sicherung des Vorkommens zwingend notwendig. Diese Notwendigkeit scheint offensichtlich im Gebiet zwischen dem Südrand der Dölauer Heide und dem Harzklubstieg nicht die ausreichende und erforderliche Beachtung zu finden.
Darüber hinaus stellen AHA-Mitglieder immer wieder fest, dass u.a. zahlreiche Stämme in aufgestapelten Holzhaufen Hohlräume aufweisen, welche nunmehr als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten verlorengegangen sind. Mit großer Sorge betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr u.a. umfassende Vorbereitungen zu offenbar flächendeckenden und massiven Abholzungen im Bereich ab Südwesten in Angrenzung an das Naturschutzgebiet Lindbusch stattfinden. Neben der Vernichtung von wertvollem Lebens- und Rückzugsraum sowie umfassenden Störungen der Waldstrukturen, behindern diese Arbeiten den sukzessiven standortgerechten Jungaufwuchs. Gerade unter dem Dach größerer lichter Gehölze, wie der Waldkiefer und der Pappel, ist oft eine Junggehölzentwicklung sehr gut möglich. Insbesondere Stiel- und Traubeneichen mögen im Jungstadium einen derartigen halbschattigen Zustand.
Daher sollte nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – der wirtschaftliche Nutzen der Dölauer Heide sich weg von einer intensiver betriebenen Waldwirtschaft mit Beteiligung an Holzauktionen, hin zu einem sach- und fachkundigen, umwelt- und naturverträglichen sanften Tourismus entwickeln. Daher hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – u.a. der Stadt Halle (Saale) umfassende Vorschläge für eine Neustrukturierung des 1932 entstandenen Naturlehrpfades vorgelegt und zudem angeregt ein neues Wegekonzept zu entwickeln. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert, endlich gemeinsam mit der Bevölkerung der Stadt Halle (Saale) sowie der direkt angrenzenden Saalekreisgemeinde Salzatal und ihren Vereinen, Verbänden und Initiativen die Basis für eine Entwicklung eines naturnaheren, arten- und strukturreichen Wald mit einem natur- und umweltschonenden Tourismus zu schaffen. Dazu gehören zuerst der sofortige und unverzügliche Stopp aller Abholzungen sowie die Erstellung einer aktuellen, fachlich-wissenschaftlichen und zusammenfassenden Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Dölauer Heide.
Medienberichten zu Folge ist nunmehr der Einsatz von 105.000 Euro Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ für die Heilung der Waldschäden aus den letzten Jahren und die Anpassung der Wälder an die aktuellen Herausforderungen der Waldbewirtschaftung vorgesehen.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) führt dazu ferner folgendes an, Zitat:
Bis Jahresende 2023 stehen 200 Millionen Euro bereit. Die Förderung kann jederzeit beantragt werden. Aus dem neuen Programm können private und kommunale Waldbesitzende einschließlich Forstbetriebsgemeinschaften eine Förderung erhalten, die sich verpflichten, je nach Größe der Waldfläche 11 bzw. 12 Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements entsprechend der Förderrichtlinie über 10 bzw. 20 Jahre einzuhalten. Wer gefördert wird, muss einen Nachweis eines anerkannten Zertifizierungssystems über die klimaangepasste Waldbewirtschaftung erbringen.
Für die Honorierung der Ökosystemleistung des Waldes und von klimaangepasstem Waldmanagement stehen aus dem Klima- und Transformationsfonds 900 Millionen Euro im Rahmen der Finanzplanung bis zum Jahr 2026 bereit.“, Zitat Ende

Darüber hinaus gehört zu dem Förderprogramm klimaangepasstes Waldmanagement u.a. folgende Zielstellung, Zitat:

2. Vorfahrt für Naturverjüngung geben

Was? Die natürliche Verjüngung hat Vorrang, sofern klimaresiliente, überwiegend standortheimische Hauptbaumarten in der Fläche ankommen.

Warum? Wegen ihrer hohen genetischen Diversität bietet die Naturverjüngung die besseren Voraussetzungen für die Klimaanpassung von Bäumen. Naturverjüngte Pflanzen haben einen Startvorteil, der sich auch über die gesamte Lebenszeit vorteilhaft auf die Bäume auswirkt.“, Zitat Ende

https://www.bmel.de/DE/themen/wald/klimaangepasstes-waldmanagement.html

https://www.klimaanpassung-wald.de

Dieser Ansatz ist nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – durchaus begrüßenswert. Jedoch hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – es für dringend geboten ausschließlich mit Naturverjüngung in den Wäldern zu arbeiten.
Wie bereits obengenannt, benötigt die arg in vielfältiger Weise durch Trockenheit, Sommerhitze, Windbruch und letztendlich durch Massenabholzungen gebeutelte Dölauer Heide eine komplett naturnahe, sukzessive Entwicklung. Nur so ist die Entwicklung eines jeweils standort- und umweltangepassten neuen Waldes möglich. Menschliche Aufforstungen können das auf keinen Fall ersetzen, da diese Artenzusammensetzungen vorgeben, gleiche Altersstrukturen aufweisen, fortgesetzte Trockenheit und Sommerhitzen gepaart mit unterschnittenen Pfahlwurzeln zu Wasseraufnahme- und Standfestigkeitsproblemen führen sowie die Forstmaßnahmen nicht selten zu massiven Bodenverdichtungen geführt haben.
Auf Grund der eingangs geschilderten geologischen Eingangssituation haben auch der Schutz, der Erhalt und die Betreuung der in den tonigen, wasserundurchlässigen Schichten bestehenden Feuchtgebiete eine sehr wichtige Bedeutung. Während der in der Regel dauerfeuchte Rehteich seine Speisung durch den Langen Berg und den Kellerberg erhält, nimmt der Herthateich das Niederschlagswasser auf. Daher gilt es auf mindestens zwei Dinge zu achten: Erstens sind unbedingt alle Maßnahmen zu beenden bzw. zu unterlassen, welches das Wasser aus der Dölauer Heide abzieht und zweitens, welche eine Schädigung der Tonlinsen verursacht. Dazu gehören Bodenarbeiten aller Art.
Genau das ist offenbar mit Beginn im Januar 2016 mit dem Feuchtgebiet und Weiher am Harzklubstieg geschehen. Einst drangen Abwässer aus dem undichten Rohrsystem der sowjetischen bzw. russischen Streitkräfte in das Feuchtgebiet, so dass optisch starke Eutrophierungen die geruchlichen Wahrnehmungen untermauerten. Bereits im Frühjahr 1988 unternahmen Mitglieder der Umweltgruppe der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und des Arbeitskreises Umweltschutz Halle der Gesellschaft für Natur und Umwelt des Kulturbundes der DDR mehrere Arbeitseinsätzen, um mit Pflegemaßnahmen, Biomasse sowie Müll und somit Nährstoffe und Schadstoffe zu entfernen. Zu dem damaligen Zeitpunkt bestand ein dauerfeuchter Weiher mit einer dazugehörigen Schilf- und Staudenlandschaft. Somit bildet dieser Bereich einen sehr wertvollen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
In den letzten 17 Jahren beobachteten AHA-Mitglieder eine zunehmende Austrocknung, welche keine deutlichen Ursachen erkennen lässt. Zumeist füllt sich die Tonlinse nach längeren und ausgiebigen Niederschlägen und in Folge von Schneeschmelze wieder, um in trockneren Phasen wieder auszutrocknen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – befürchtet eine Beschädigung der Tonlinse, was womöglich neben der Verdunstung, einen Abfluss in tiefere Bodenschichten zulässt. Daher ist für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unverständlich, warum nunmehr massive Aushub- und Ausschubarbeiten in dem Feuchtgebiet stattfanden. Gerade die Trockenheit- und Sommerhitzephasen der Jahre 2018 bis 2023 müssen endlich zum Umdenken beitragen. Ferner ist unklar, auf welchem wissenschaftlichen Konzept beruhend, die Arbeiten vom wem veranlasst, genehmigt und durchgeführt worden bzw. werden. Daher fordert der AHA die Stadt Halle (Saale) als Flächeneigentümerin und zuständige untere Umweltbehörde auf, die Arbeiten sofort zu stoppen. Im Anschluss daran gilt es die Auswirkungen der bisherigen Arbeiten zu untersuchen und weitere Maßnahmen zu beraten.
Darüber hinaus gilt es das vertiefte Entwässerungsgrabensystem in der Dölauer Heide weitgehend zu schließen, um Abfluss von dringend vor Ort benötigten Niederschlagswasser nicht nur einzudämmen, sondern weitgehend auszuschließen. Nur so ist die Möglichkeit eines nachhaltigen Schutzes von Fauna und Flora gewährleistet.
Der AHA begrüßt ausdrücklich Wiederbelebungsaktivitäten der einst am 01.10.2002 eingestellten S-Bahnverbindung bis Halle-Dölau. Perspektivisch gilt es eine Wiederherstellung der Bahnstrecke zwischen den Städten Halle (Saale) und Hettstedt sowie eine damit verbundene Anknüpfung an das Schienennetz im Harz und nach Leipzig zu prüfen. Hier sieht der AHA eine umweltfreundlicheres Verkehrsalternative zum Kraftfahrzeug bei der natur- und umweltfreundlichen touristischen Nutzung z.B. der Auen von Wipper, Laweke und Schlenze. Gerade in den von steuerfinanzierten öffentlichen Einrichtungen populistisch und unsachlich geführten Propagandafeldzug für die Bundesautobahn 143 schweigt man zu einer derartigen möglichen Verkehrsalternative.
Die Dölauer Heide benötigt ferner für einen nachhaltigen Schutz, ein umfassenden Biotop- und Grünverbund in das Umland, wozu zum Beispiel das Naturschutzgebiet Brandberge sowie die Auenlandschaften von Saale, Saugraben und Hechtgraben gehören. Somit können sich arten- und strukturreiche, zusammenhängende Landschafts- und Naturräume entwickeln, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten als Lebensräume dienen können.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend geboten derartige Verbindungsräume, welche auch der Kalt- und Frischluftentstehung sowie deren Transportes dienen, nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern noch weiter zu entwickeln.
Mit der Umsetzung des Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“, bei dem auf einer Fläche von ca. 0,8 ha in 6 Mehrfamilienhäusern 39 Mietwohnungen und eine Arztpraxis sowie eine Tiefgarage entstanden sind, ist ein weiterer Verbindungskorridor der Dölauer Heide nach „außen“, ganz konkret zum Hechtgraben, verloren gegangen. Neben der Einschränkung des Austausches von Kalt- und Frischluft, hat der Hechtgraben Aue verloren, welche als Überflutungs- und Entwicklungsraum für Fauna und Flora dienen sollte.
Abgesehen davon, dass eine derartige Wohnbebauung keinesfalls dem Ortsbild von Halle-Dölau entspricht und zudem den Ziel- und Quellverkehr mit Motorisiertem Individualverkehr verstärkten dürfte.
Es ist für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vollkommen unverständlich, dass die GWG Wohnraum in Halle-Neustadt beseitigt hat und darauf orientiert weiteren Wohnraum abzubauen, aber hier neuen Wohnraum aus dem Boden gestampft hat. Zudem sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Verquickung von Interessen zwischen dem inzwischen suspendierten Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) sowie des halleschen Stadtrates und der GWG. Immerhin sitzen aktuell Stadträte und saß bis zu seiner Suspendierung im Jahr 2021 Dr. Bernd Wiegand im Aufsichtsrat der GWG.
Insofern ist eine erforderliche unparteiische Wahrnehmung der Funktion der Planungsbehörde durch Halles Stadtrat und Verwaltung ernsthaft zu bezweifeln.
Mit der Beseitigung des denkmalgeschützten Schlafplatzes Heideschlösschen für zahlreiche Fledermäuse begann man vollendete Tatsachen schaffen, welche mit der Abholzung zahlreicher Rosskastanien und Stieleichen ihre Fortsetzung fand und nun mit dem Komplettverbau einen weiteren negativen „Höhepunkt“ gefunden hat.
Der AHA hat es immer aus Gründen des Schutzes von Natur, Umwelt, Landschaft und Ortsbild für dringend geboten gehalten den Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ einzustellen und diese Fläche als Entwicklungsraum der Aue des Hechtgrabens und Verbindungskorridor zur Dölauer Heide zu sichern und zu schützen sowie entwickeln zu lassen.
Der nunmehr umgesetzte Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ ignoriert im Abwägungsbeschluss vom 25.07.2016 Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ sowie im Satzungsbeschluss vom 18.08.2016 die in den meisten der 582 Stellungnahmen vorgetragenen Bedenken und Hinweise. Dabei beruft man sich u.a. auf eine Stellungnahme zur hydrogeologischen Situation am Standort Heideweg Nr. 2, Halle (Saale) vom 09.02.2016, welche man beispielsweise auf Seite 30 der Stadt Halle (Saale) Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ Abwägung, Anlage 1 vom 21.06.2016 zu einer „gutachterlichen Stellungnahme“ hochstilisiert. Im Übrigen müssten schon allein die Ausführungen des Umweltberichtes des Landschaftsbüros Haselbach vom 27.05.2016 zum Verzicht des Vorhabens führen.
Hier haben Politik und Verwaltung im Verbund und Interessenverquickung als Planungsbehörde und 100%ige Gesellschafterin der GWG Landschaft, Umwelt, Natur sowie dem Grün- und Biotopverbund zum Hechtgraben und dem Umland massiven Schaden zugefügt.
Im zunehmenden Maße beanspruchen Mountainbiker das Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide außerhalb der Wege. Immer wieder finden Beobachtungen statt, wie gerade im Bereich des Waldkaters Aktivisten sogar Unterholz beseitigen um freie Fahrt zu haben. Selbst den Verbindungsweg zwischen Kuhberg und Langer Berg im 52,04 ha großen Naturschutzgebiet „Bischofswiese“ in der Dölauer Heide nutzen Mountainbiker. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – betrachtet dies mit großer Sorge und fordert einen sofortigen Stopp derartiger Schädigungen von Umwelt, Natur und Landschaft.
Im Blickfeld des fortgesetzten derartig störenden bzw. zerstörerischen Umgangs mit der Dölauer Heide und ihrem Umfeld, erscheint der Einsatz von 105.000 Euro Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ für die Heilung der Waldschäden aus den letzten Jahren und die Anpassung der Wälder an die aktuellen Herausforderungen der Waldbewirtschaftung widersinnig.
Abgesehen davon, dass es Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) immer wieder nicht bewerkstelligt, demokratisch und transparent rechtzeitig und im Vorfeld der Einwerbung solcher Aktivitäten u.a. die Bevölkerung sowie ihre Initiativen und Vereine einzubeziehen, ist nicht erkennbar, dass die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Dölauer Heide erfolgte.
Auf Grund der voranschreitenden Zerstörung des Waldbestandes der Dölauer Heide aus Umwelt- und bisherigen Bewirtschaftungsgründen, bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit der Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption. Dabei gilt es auch den angrenzenden Lindbusch sowie das nähere Umfeld wie zum Beispiel Hechtgraben/Hassgraben, Agrarflächen und Wohngebiete einzubeziehen. Darauf aufbauend gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen Runden Tisch Dölauer Heide einzurichten, welcher sich u.a. aus Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale), des Landkreises Saalekreis und der Gemeinde Salzatal sowie Vertreterinnen/Vertretern der Wissenschaft, Interessenten aus der Bevölkerung und ihrer Vereine, Verbände und Initiativen zusammensetzen sollte. Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft in dem Zusammenhang Interessenten auf, sich selbst umfassend in den Schutz und die Entwicklung der Dölauer Heide einzubringen und in der vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gebildeten Arbeitsgruppe Dölauer Heide/Lindbusch mitzuwirken.
Wer Interesse hat in dieser ehrenamtlichen Arbeitsgruppe mitzuwirken, kann sich bitte an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
Tel.: 0176 – 643 623 67
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 14.04.2025

Fotos: Andreas Lonitz

Fotos: Friederike Fiedler

Initiative „Pro Baum“ und AHA halten Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur und Landschaften in Halle-Neustadt für dringend geboten!

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzen sich u.a. nunmehr seit mehreren Jahrzehnten für einen zusammenhängenden Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft im Raum der Stadt Halle (Saale) sowie der Gemeinden Teutschenthal und Salzatal ein. Dabei spielen insbesondere die Dölauer Heide/Lindbusch sowie die Saaleaue eine besondere Rolle. Dazwischen eingebettet befinden sich Seengebiete, welche sich auf vielfältige Weise in der Bergbaufolge zu arten- und strukturreiche Natur- und Landschaftsbestandteilen entwickelt haben. Dazu zählen die flächenhaften Naturdenkmale Muschelkalkwand Bruchsee (Graebsee), Kleiner Angersdorfer Teich und Teich am Granauer Berg. Ferner sind aber auch der gesamte Graebsee, der Steinbruchsee Halle-Neustadt und der Heidesee zu nennen. Darin eingebettet oder angrenzend sind auch Altverläufe der Saale am Auenweg und im halleschen Südpark zu erwähnen. Ebenso haben die überformten Verläufe der Saalenebengewässer Roßgraben und nördlicher Kolonistengraben (Saugraben) eine ökologische Bedeutung, welche es durch Zulassung naturnaher Entwicklungsmöglichkeiten weiter zu entfalten gilt.

Diese Landschafts- und Naturräume haben massive Einschnitte durch bergbauliche Aktivitäten und bauliche Aktivitäten aller Art erfahren. In jüngster Zeit zählen dazu der bereits erfolgte und weiter angedachte Aus- und Neubau der Bundesautobahn 143, der Landesstraße 164n als Autobahnzubringer und der Bundestraße (B) 80 mit Umbau des Kreuzungsbereiches zur Eislebener Chaussee/B 80. Letztere Baumaßnahme, verbunden mit Massenabholzungen eines Waldgebietes nordwestlich des Steinbruches hatten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bereits in gemeinsamen Presserklärungen vom 27.02.2018 und 18.03.2020 verurteilt. Die Folgen dieser verheerenden und zerstörerischen Eingriffe sind noch heute sehr deutlich zu erkennen.
Nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist es dringend erforderlich die einzelnen Natur- und Landschaftsbestandteile zu schützen, zu erhalten und naturnahe Entwicklungen zuzulassen sowie auch in Randbereichen von Verbauungen bzw. Baumaßnahmen zu verschonen. Dazu zählen zum Beispiel Baumaßnahmen von Mitnetz nördlich bzw. nordwestlich der Angersdorfer Teiche am Verbindungsweg Schieferstraße und Angersdorfer Teiche sowie des weit vorangeschrittenen Neubaus der Evangelischen Grundschule im Bereich der Weinbergwiesen am Saugraben und im Hochwasserraum der Saale.
Hinsichtlich der Saale und ihrer Aue weisen beide Organisationen zudem darauf hin, dass der Elbenebenfluss wieder mehr Hochwasserräume zurückerhalten muss. Das bedeutet Deichrückverlegungen und ggf. Deichaufhebungen. Polder, in welcher Form und Größe auch immer, sind dahingehend nicht hilfreich, da sie nicht zur Wiedererweiterung der Retentionsräume beitragen und somit durch mehr Ausbreitungsflächen Hochwasserhöhen und -wellen wirkungsvoll absenken bzw. niedriger halten können. Das trifft natürlich auch auf die Saalenebenflüsse Weiße Elster und Luppe zu.
In den Gesamtraum eingebettet spielt der hallesche Stadtteil Halle-Neustadt eine besondere Rolle. Das von der AWO SPI Soziale Stadt und Land Entwicklungsgesellschaft mbH getragene Quartiermanagement Halle-Neustadt gibt zur Größe des nunmehr 60jährigen halleschen Stadtteiles folgendes an, Zitat: „Halle-Neustadt umfasst ein Fläche von 978,9 ha. Die Fläche der Gesamtstadt Halle (Saale) beträgt 13.502,1 ha. Das heißt, dass der Stadtteil etwas mehr als 7% der Fläche der Gesamtstadt einnimmt.“, Zitat Ende

http://quartiermanagement.spi-ost.de/halle-neustadt/aktuelle-daten/

Laut Angaben der Stadt Halle (Saale), Geschäftsbereich Finanzen und Personal, Abteilung Statistik, Wahlen und Service, Fachbereich Einwohnerwesen zur „Bevölkerungsentwicklung 1994 bis 2023“ hatte Halle-Neustadt im Jahr 2023 47.756,00 Einwohner. Zum gleichen Zeitpunkt weist das gleiche Dokument für die gesamte Stadt Halle (Saale) eine Einwohnerzahl im Umfang von 244.501,00 Menschen. Somit leben ca. 19,40 % der Einwohnerschaft in dem Stadtteil westlich der Saale. Mit

https://halsis.halle.de:8443/halsis/#app/mainpage/0%20{%3E}%20{00001}%20Bev%C3%B6lkerung

Mit dem ersten Spatenstich am 15. Juli 1964 als Halle-West begann eine vielfältige und wechselvolle Geschichte eines mit Beschluss des Staatrates der DDR vom 12.Mai.1967 zur eigenständigen Stadt erklärten Halle-Neustadt. Bei einem Bürgerentscheid im April 1990 hatten rund 31.000,00 Neustädter mit Ja gestimmt und nur rund 17.000,00 Neustädter mit Nein gestimmt. Damit war der Zusammenschluss der Stadt Neustadt mit der Stadt Halle (Saale) besiegelt. Am 5. Mai 1990, um 24 Uhr endete somit das Stadtrecht für Halle-Neustadt mit damals rund 100.000,00 Einwohnern.

https://www.bauwelt.de/das-heft/aktuelles-heft/Neustaedter-Passage-Halle-Neustadt-Planstadt-Moderne-Schrumpfung-2198417.html

Halle-Neustadt, welches administrativ direkt an die Gemeinde Teutschenthal, Ortsteile Angersdorf und Zscherben sowie an Halles Stadtteile Nietleben und Heide-Süd und darüber hinaus indirekt über die Saaleaue an die halleschen Stadtteile Giebichenstein, Böllberg und Wörmlitz angrenzt steht auf vielfältigem geologischem Untergrund. Auf Zechsteinsedimenten mit Steinsalzlager aufliegenden Schichten der Merseburger Buntsandsteinplatte gehören ferner die von der Saaleaue beeinflussten Räume sowie von Unterem Muschelkalk geprägte Räume, welche zum Beispiel sehr deutlich am Bruchsee/Graebsee zu erkennen sind.

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Quelle: „Halle und sein Umland“, Klaus Friedrich/Manfred Frühauf (Hrsg.), Mitteldeutscher Verlag, 2002

Das Gebiet von Halle-Neustadt ist zu fast 75,00 % von der Aue der Saale und ihrer Nebengewässer geprägt. Nach Auffassung Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt diese Tatsache bei allen Überlegungen und Planungen zu berücksichtigen.
Das Gebiet von Halle-Neustadt ist von schützenswerter Natur und Landschaft umgeben und geprägt. In der Umgebung zählen dazu die Dölauer Heide mit Heidesee, die Saaleaue und das Gebiet des nördlichen Kolonistengrabens/Saugraben, welcher wieder von seiner Verrohrung befreit ist und zwischen Dölauer Heide und Weinbergwiesen zur Wilden Saale fließen kann. Vorschläge des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vom 06.08.2001 mit dem Betriebsabschlussplan für den Heidesee eine direkte Ableitung über den Saugraben herzustellen und somit stabile Wasserstände für See und Fließgewässer herzustellen, fand bisher leider keine Berücksichtigung. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bekräftigen daher diesen Vorschläge. Die Neubauten von Blücherstraße, Parkplatz unweit der Kreuzung zur Begonienstraße und der Evangelischen Grundschule sowie die Verschärfung der Barrierewirkung durch den Deichbau am Gimritzer Damm führten zum Verbau bzw. Zerschneidung eines wertvollen Biotop- und Grünverbundes zwischen Dölauer Heide und Saaleaue sowie in die Gebiete von Halle-Neustadt und Heide-Süd. Ferner beeinträchtigen diese Bauten die Kaltluftentstehung und den Transport sowie Retentionsflächen der Saale.
Innerhalb Halle-Neustadts zählen zu den besonders schützenswerten Bestandteilen von Natur und Landschaft die Saalealtverläufe in Passendorf mit Südpark und am Passendorfer Damm, die Angersdorfer Teiche, der Steinbruchsee, der Teich am Granauer Berg/Friedhofsteich sowie der Graebsee/Bruchsee. Zum Graebsee hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine „Konzeption zur Errichtung eines geologisch – bergbaulichen – ökologischen historischen Erkenntnis -und Lehrpfad am Flächennaturdenkmal Graebsee (Bruchsee)“ vom 06.09.2004 sowie „Konzeptionelle Vorschläge zur Entwicklung eines Feuchtgebietes nördlich des Graebsees“ vom 12.06.2006 vorgelegt. Leider haben weder Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) im angemessenen Rahmen darauf reagiert. Daher fordern nun die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) diese Vorschläge ernst zu nehmen und das Gespräch zur Umsetzung der Vorschläge zu suchen.
Die Planer Halle-Neustadts bemühten sich mit zahlreichen Grün- und Parkanlagen die Wucht der Bauten aufzufangen und wohnortnahe Erholungsmöglichkeiten zu schaffen. Eng damit verbunden sind Grün- und Biotopverbundfunktionen sowie Frisch- und Kaltluftkorridore mit dem Umland. Leider haben Bauverdichtungen wie zum Beispiel die erste Bebauung eines ersten Teils eines großen Parks und Grünfläche zwischen Neustädter Passage, Hallorenstraße und Magistrale im Jahr 1994 mit einem Hotel- und Verwaltungsgebäudekomplexes sowie im Jahre 2009 mit einer Skateranlage zerstörerische Folgen von sehr wichtigem Grün erzeugt.
Im halleschen Stadtteil Halle-Neustadt befindet sich ein ca. 28.000 m² = 2,8 ha großes Idyll, Graebsee oder Bruchsee genannt. Der See entstand um etwa 1890 als man die während des Trias vor 240 bis 233 Millionen Jahren entstandenen Muschelkalke für die industrielle Nutzung als Branntkalk bzw. zur Zementherstellung abbaute. So entstand schrittweise das heutige Aussehen mit seinen klar strukturierten Muschelkalkschichten und der Wasserfläche, welche an der tiefsten Stelle bis 17 m tief ist. Der Name Graebsee stammt von der Familie Graeb ab, welche von 1921 bis Anfang der 50er-Jahre des vergangenen Jahrhundert einen Furnierbetrieb im näheren Umfeld und das Seegebiet besaßen. Im Graebsee ließ der Besitzer die Hölzer wässern, bevor sie zur Weiterverarbeitung in den Furnierbetrieb gingen. In den Jahren 1936 bis 1952 bestand am Graebsee eine Badeanstalt

Zudem legte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) folgende konzeptionelle Vorschläge vor:
Konzeption zur Errichtung eines geologisch – bergbaulichen – ökologischen historischen Erkenntnis -und Lehrpfad am Flächennaturdenkmal Graebsee (Bruchsee) vom 06.09.2004

[Link]

https://www.web-conzept-mn.de/2014/02/konzeptionelle-vorschlaege-zur-entwicklung-eines-feuchtgebietes-noerdlich-des-graebsees/

Konzeptionelle Vorschläge zur Entwicklung eines Feuchtgebietes nördlich des Graebsees vom 12.06.2006

In dem Zusammenhang verfolgen nun die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weiterhin mit Sorge das offensichtliche Festhalten an dem „Baubeschluss Vernetzung und Spielplatz am Bruchsee“ des halleschen Stadtrates vom 22.02.2023. Mit der „Stellungnahme zum Baubeschluss Vernetzung und Spielplatz am Bruchsee“ vom 10.02.2023“ wies der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) u.a. auf folgendes hin, Zitat:
Es ist bereits in der Bauphase mit umfassenden Zerstörungen und Störungen zu rechnen. Ein Eingriff, welcher vollkommen inakzeptabel ist, da im Falle der Umsetzung eine weitere Einschränkung von Lebens- und Rückzugsraum von Tier- und Pflanzenarten erfolgt. Diese Betrachtung ist in der Beschlussvorlage nicht zu erkennen.
Zudem ist nicht zu erkennen, dass die Verantwortlichen in der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) endlich eine Gesamtbetrachtung der Schutzwürdigkeit und Entwicklung des Graebseegebietes vorgenommen haben. Hierzu gehören insbesondere die Aspekte des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft sowie einer darauf abgestimmten Nutzung für die Naherholung.
Immer wieder planen die Verantwortlichen in der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) neue Spielplätze in Grüngebiete. So u.a. bereits am Riveufer geschehen. Alternative Standorte wie gegenwärtig versiegelte Flächen wie Park- und Abstellplätze scheinen nicht in die Standortüberlegungen einzufließen. Nach Auffassung des AHA ist das jedoch dringend erforderlich, um obengenannte Konflikte ausschließen zu können. Dazu kann bereits genannte Spielplatzkonzeption behilflich sein.
Der Standort ist zudem für einen ausgeprägten Vandalismus bekannt. Das Schicksal des hölzernen Aussichtspunktes am Graebsee ist dafür ein anschauliches Beispiel.
Zudem sieht der AHA in der Nähe zu den Muschelkalkhängen eine Gefahr für Leib und Leben für spielende Kinder. Eine öffentliche Fürsorgepflicht muss solche Gefahren ausschließen.
Auf Grund der obengenannten Tatsachen, hält der AHA die Errichtung eines Kinderspielplatzes im Gesamtgebiet des Graebseegebietes für ablehnenswert.
Daher ist ein ökologisch verträglicher und nicht derartig gefährdeter und gefährlicher Standort in Halle-Neustadt zu suchen und zu finden.“, Zitat Ende

Zwischenzeitlich haben umfassende Abholzungsarbeiten stattgefunden, denen u.a. sieben Bäume zum Opfer fielen.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bekräftigen die in der Stellungnahme zum Baubeschluss Vernetzung und Spielplatz am Bruchsee“ vom 10.02.2023 aufgeführten Positionen und fordern endlich diese Auffassungen zu berücksichtigen und somit das Gesamtvorhaben endgültig einzustellen.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weisen zudem darauf hin, dass der Landschafts- und Naturraum zwischen Saaleaue und Dölauer Heide/Lindbusch nur unter massiver Einbindung der Saalealtverläufe in Passendorf und am Auenweg zwischen Halle-Neustadt und der Gemeinde Teutschenthal, Ortsteil Angersdorf, der Angersdorfer Teiche, dem Steinbruchsee, dem Heidesee, dem Teich am Granauer Berg, des Weinbergholzes in der Gemeinde Teutschenthal, Ortsteil Holleben, der Würdebachaue sowie weiterer arten- und strukturreicher Natur- und Landschaftsbestandteile als Biotop- und Grünverbundraum bis hinein in die bebauten Gebiete fungieren muss. Das verbessert nicht nur die Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, sondern sorgt für Frisch- und Kaltluftzufuhr und dient der Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität. Das erfordert nicht nur ein Ende expansiver Bautätigkeiten, sondern Möglichkeiten zum Rückbau und Flächenentsiegelung zu prüfen und ggf. umzusetzen. Dem gilt es ebenfalls die Nutzung für Naherholung, Tourismus, Sport und Kultur unterzuordnen.
Zudem ist die Schaffung der Möglichkeit des Anschlusses des nunmehrigen Heidesees an den Saugraben zu prüfen. Hier besteht die Möglichkeit eines naturnaheren Abflusses zur Saale, was eine dauerhafte Benetzung des Fließgewässers ermöglichen kann.
Ebenso regen beide Organisationen die Verrohrungen des Roßgrabens aufzuheben sowie in seinem Mündungsgebiet in die Saale sämtliche Ufer- und Sohlbefestigungen zu entfernen.
Somit erhalten Saugraben und Roßgraben die Möglichkeit sich naturnaher entwickeln zu können.
Nicht unerwähnt bleiben darf, dass die bisherige Verfüllungspraxis der Grube Teutschenthal Sicherungsgesellschaft (GTS) Grube Teutschenthal endgültig ihr Ende finden muss.
Eine Verwendung von Sonder- bzw. Giftmüll jeglicher Art ist eindeutig abzulehnen. Die Schächte sind wasserbeeinflusst und weisen auf dem Weg eine umfassende Reaktionsfähigkeit auf. Insbesondere die als Schadstoffe aufgeführten Oxide von Magnesium, Kalium, Natrium und Kalzium könnten in Verbindung mit Wasser zu Hydroxiden reagieren, welche starke und sehr umweltbelastende Basen entstehen lassen können. Auf Grund der Tatsache, dass das Wasser der Schächte auch in das Umfeld austritt ist mit umfassenden und nachhaltigen Belastungen der Umwelt einer Region zu rechnen, wo ca. 300.000 Menschen leben. Zudem belastet Abluft die Region, welche mit Ausstoß von giftigem Feinstaub einhergeht.
Dabei verdeutlichen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), dass sie sich die entsprechenden Forderungen der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. vollumfänglich zu eigen machen.

Für Halle-Neustadt selbst schlagen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vor Wohnraumabrisse zu beenden und stattdessen Gebäude ökologisch zu sanieren und dabei Dach- und Fassadenbegrünungen, den Auf- und Einbau von angepassten Solar- und Windkraftanlagen anzugehen, weiteren Flächenverbrauch zu unterbinden und stattdessen Flächenentsiegelungen zu prüfen.
Aus den obengenannten Gründen heraus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA weiter zum verstärkten Engagement zum Schutz, zum Erhalt und zur Weiterentwicklung von Umwelt, Natur. Landschaft und Klima sowie einer damit verbundenen grundsätzlichen Änderung der Umwelt-, Verkehrs-, Energie- und Baupolitik auf. Interessenten können folgendermaßen zur Initiative „Pro Baum“ und zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 200 27 46

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 14.04.2025

Fotos: Andreas Liste

AHA hält Schutz, Erhalt und nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen Halle und Leipzig für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält einen umfassenden Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig für dringend geboten. Aus dem Grund führte der AHA am Samstag, dem 12.04.2025, eine ca. achtstündige Fahrradexkursion in die Auenlandschaften zwischen Halle (Saale) und Leipzig durch. Die Fahrradexkursion nahm dabei folgende Route:
Entlang des Diemitzer Grabens, der Reide, zum Überlauf des Hufeisensees in die Reide, in den Park von Dieskau, durch die Saale-Elster-Luppe-Aue und entlang des Wallendorfer und des Raßnitzer Sees im Landkreis Saalekreis, durch die Luppeaue bei Schkeuditz, durch die Elster-Luppe-Nahle-Aue in der Stadt Leipzig sowie zum Mündungsbereich der Parthe. Ebenfalls gehörte der Teil der Aue zwischen Weißer Elster und Neuer Luppe im Stadtgebiet von Schkeuditz dazu.
Im Bereich der Kreuzung Delitzscher Straße und der nunmehrigen Osttangente, welche die erste Station der kurz zuvor begonnenen Fahrradexkursion darstellte, bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Auffassung zur Erweiterung der Osttangente von der Delitzscher Straße über Reideburger Straße, Reideburger Landstraße, Hobergerweg, Berliner Straße bis zur Berliner Chaussee – B 100. Der Bau der Osttangente hat zu einer weiteren Versiegelung weiterer, bisher offener Ackerflächen, die Zerschneidung des potentiellen Entwicklungsraumes im Bereich des Diemitzer Grabens sowie späteren Mehrbelastung des Raumes mit Lärm, Abgasen und Feinstaub geführt. Das hat eine weitere Verschlechterung der Umwelt, Natur und Landschaft sowie starke Beeinträchtigung der Lebensqualität der hier lebenden Menschen hervorgerufen. Das diese Osttangente nicht zur Entlastung der halleschen Innenstadt beitragen soll, entgegen der immer gebetsmühlenartig verkündeten Rechtfertigungsversuche für diese zusätzliche Verkehrstrasse, zeugen u.a. die nicht vorliegenden Konzepte für Verkehrseinschränkungen und die geforderte Beibehaltung der Vierspurigkeit der Merseburger Straße.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – betonte in dem Zusammenhang erneut die Notwendigkeit einer naturnaheren Entwicklung in Halles Osten.
Dazu zählen als räumliche Schwerpunkte die Reide und der Hufeisensee, aber auch u.a. die Nebengewässer Kabelske und Diemitzer Graben.
Im Rahmen einer naturnaheren Entwicklung gilt es erst einmal alle Abwassereinleitungen in die Fließgewässer zu beenden, beidseitig der Uferkanten einen Gewässerschonstreifen von 10,00 m einzuhalten, landwirtschaftliche Nutzungen zu extensivieren sowie weitere Bebauungen nicht zuzulassen. Neben ihrer standörtlichen Bedeutung gilt es die Fließgewässer als Biotop- und Grünverbundzonen anzusehen und dabei auch u.a. in der Stadt Halle (Saale) das flächenhafte Naturdenkmal Resttümpel Kanena, die Geschützten Landschaftsbestandteile Gehölz bei Büschdorf und Park Sagisdorf sowie im Landkreis Saalekreis den Dieskauer Park einzubeziehen.
Von daher hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner immer wieder angeregt ein Landschaftsschutzgebiet Reidetal in der Stadt Halle (Saale) und im Landkreis Saalekreis einzurichten. Darüber hinaus legte der AHA am 05.10.2010 ein Konzept zur Entwicklung der Kabelske vor, welches auf einer Ursachenforschung zum Hochwasser beruht.
Von daher beobachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht nur mit Sorge die Bebauungspläne für den Hufeisensee mit Golfplatz, Ausbau der Wasserskianlage, Asphaltierung von Wanderwegen und Schaffung neuer Parkplätze sowie den Weiterbau der Osttangente, sondern ebenfalls die im Bebauungsplan 70.3. angedachte Neubebauung auf einer Fläche von 4,7 bis 5 ha, wo eine Neuverbauung für 42 neue Eigenheime auf einer Bebauungsfläche von 2,1 ha vorgesehen ist. Die bisher ackerbaulich genutzte Schwarzerdefläche grenzt unmittelbar an den Diemitzer Graben und das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf an. Neben der Neuversiegelung wertvollen Ackerbodens, führt dies zur weiteren Einschränkung des Biotop- und Grünverbundraumes entlang der Diemitzer Grabens und im unmittelbaren Bereich des Geschützten Landschaftsbestandteils Gehölz bei Büschdorf. Ferner missachten die Planer die steigenden Grund- und Schichtwasserstände. Selbst die Planungsunterlagen gehen von Grundwasserständen zwischen 1 bis 1,5 m unter der Bodenoberfläche aus. Während Bewohner in Halles Osten über hohe Grundwasserstände klagen, beabsichtigt die Stadt Halle (Saale) eine weitere Bebauung in solchen Gebieten zuzulassen. Hier sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – neben dem ramponierten Ansehen der halleschen Verantwortlichen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, des Weiteren die geschworene Verpflichtung Schaden von der Stadt Halle (Saale) fernzuhalten bzw. abzuwenden, zum unendlich wiederholten Male verletzt.
Auf Grund der ökologischen und hydrologischen Bedenken fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bebauungsplanung ersatzlos zu streichen und stattdessen eher etwas gegen die Leerstände von bestehender Bausubstanz zu tun.
Darüber hinaus schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vor, die ackerbaulichen Flächen verstärkt extensiv zu nutzen, Maßnahmen zur Renaturierung des Diemitzer Grabens im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu konzipieren und anzugehen, dem Diemitzer Graben ebenfalls einen Gewässerschonstreifen von beidseitig mindestens 10 m einzuräumen sowie das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf in allen Richtungen Raum für eine sukzessive Ausdehnung um mindestens das doppelte der bisherigen Fläche von 1,2 ha zu geben.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt seine Ansicht zu den die im Jahr 2019 erfolgten massive Abholzungen am Ostufer des Diemitzer Graben. Dabei vernichtete man mindestens 5 Bäume der Art Bergahorn und mehrere Hundsrosen. Neben der Vernichtung dieses Gehölzbestandes, welcher auch u.a. als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten fungierte, als Beschattung des von Eutrophierung und von häufiger Wasserarmut gekennzeichneten Diemitzer Grabens sowie zur landschaftlichen Auflockerung des eher gehölzarmen Osten Halles beitrug, besteht nun die Gefahr, dass nunmehr Landwirte näher an den Gewässerrand heranpflügen. Daran ändert auch die eingezäunte Anpflanzung am Westufer nichts. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich einig, dass auch hier sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Vernichtung bestehender Gehölzbestände führen und sehen klare Parallelen zu den Massengehölzvernichtungen der Deutschen Bahn im Trothaer Wäldchen. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Ermittlung und Bestrafung der Verantwortlichen sowie die Zulassung der Sukzession am Ostufer, um eine Wiederherstellung des Gehölzbestandes zu ermöglichen.
Nach einer umfassenden Inaugenscheinnahme der Reide in den halleschen Stadtteilen Reideburg und Büschdorf, suchten die Exkursionsteilnehmenden das Gelände am Standort Käthe-Kollwitz-Straße 14 auf, wo der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Punkte erläuterte:
Am 14.11.2001 fasste der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) mehrheitlich den Beschluss das Ökologische Schulzentrum in der Käthe-Kollwitz-Straße 14 in Halle – Büschdorf zum 30.11.2001 zu schließen. Das 2,85 ha große Gelände, welches bereits vor dem Jahre 1990 als Schulgarten genutzt wurde, befindet sich im städtischen Eigentum und ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. Im Zusammenhang mit der Schließung des Schulgartens erfolgte die Herauslösung eines Schulgartenteils für die Grundschule Büschdorf.
Ab der Mitte der neunziger Jahre bestand eine Vereinbarung zwischen der Stadt Halle (Saale) und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zur Zusammenarbeit bezogen auf das Ökologische Schulzentrum Halle-Büschdorf. Leider fand keine umfassende Umsetzung der Vereinbarung statt. Überlegungen des nunmehr aufgelösten AHA-Mitgliedsvereins Internationalen Erholungs- und Bildungswerkes e.V. (IEWB) zur Nutzung eines Teils des Geländes für Kinder- und Freizeitarbeit mit gärtnerischer Selbstversorgung in der Freizeit- und Feriengestaltung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, welche auf Grund finanzieller Schwierigkeiten der Eltern nicht verreisen können, blieben bedauerlicherweise in der Anfangsphase stehen.
Einst hatte sogar das Berufliche Bildungswerk e.V. Halle-Saalkreis (BBW) große Teile des früheren Schulgartens von Unrat und Verbauungen beräumt.
Mit den nunmehrigen vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erstellten konzeptionellen Vorschlägen ist vorgesehen teilweise an alten IEWB-Überlegungen anzuknüpfen, aber auch weitergehende Vorstellungen darzulegen. Dabei soll die Lage inmitten des halleschen Stadtteiles Büschdorf besondere Berücksichtigung finden.
Das Gelände des früheren Ökologischen Schulzentrums Halle-Büschdorf stand seit dem 01.12.2001 bis zum Beginn der Bebauung im Jahr 2019 leer.
Jedoch bietet sich das Terrain für eine vielfältige Nutzung in Sachen Bildung, Freizeit, Naherholung, Kultur sowie Umwelt- und Naturschutz an. Hinzu kommt die räumliche Nähe zu Reide und Kabelske und ihren Auen sowie dem Hufeisensee, welche zudem für Exkursionen sehr geeignet ist. Im konkreten Fall ist daher eine Nutzung für alle Altersgruppen möglich bzw. wünschenswert.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte hier mit seinen Erfahrungen und Kenntnissen sowie mit dem Fundus der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ fachlich-inhaltlich begleitend wirksam werden, während man sich mit der Bildungseinrichtung BBW einig war, dass sie die Trägerschaft übernehmen sollte.
Die von der Mitgliederversammlung des AHA am 05.12.2005 beschlossenen Konzeptionellen Vorschläge zur Entstehung eines „Parks der Generationen“ in Halle-Büschdorf bildeten die Basis für einen umfassenden und längeren Abstimmungsprozess mit dem BBW.
Schließlich übermittelte der AHA mit Schreiben vom 03.10.2006 mit den Konzeptionellen Vorschlägen zur Entstehung eines „Parks der Generationen“ in Halle-Büschdorf vom 05.12.2005 an alle Fraktionen des halleschen Stadtrates und Halles damaliger Oberbürgermeisterin Ingrid Häußler. Leider hat es bis heute Niemand der Damen und Herren für nötig gehalten darauf zu reagieren.
Mit Unverständnis hatte der AHA bereits im Jahr 2019 die in Umsetzung befindlichen Pläne des Geschäftsführers der gleichnamigen Baufirma Thomas Siewert aufgenommen auf dem Gelände 40 Einfamilienhäuser zu errichten. Damit ist ein weiteres grünes Kleinod mit verschiedenen Baum- und Straucharten sowie Wiesen- und Staudenflächen von Zerstörung und Versiegelung bedroht. Dieses Gebiet hat sich seit dem Jahr 2001 zu einem sehr wichtigen Leben- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten entwickelt.
Das offenbar der Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) und eine Mehrheit des halleschen Stadtrates dem wohlwollend gegenüberstehen ist für den AHA nicht verwunderlich. Immerhin haben diese gleichen Leute u.a. Teile der Reide und des Hufeisensee für eine bauliche Zerstörung freigegeben.
Die nunmehr erfolgte Bebauung mit Einfamilienhäusern und deren Nutzung ist ein Beispiel für eine zerstörerische Umwelt-, Planungs- und Baupolitik der Stadt Halle (Saale), welche vorrangig im Interesse raffgieriger und rücksichtsloser Bauunternehmers agieren.
In der Reideaue in Halle-Büschdorf zwischen Am Spielrain und dem Überlauf des Hufeisensees zur Reide bekräftigte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit dieses Fließgewässer, seine Aue und Nebengewässer verstärkt zu schützen, mehr Raum zur naturnaheren und sukzessiven Entwicklung zu geben, Abwassereinleitungen endgültig zu beenden. Bebauungen auszuschließen vorhandene Verbauungen im Ufer- und Sohlbereich zurückzubauen, weitere Verbauungen auf den Prüfstand zu stellen, Agrarnutzungen arten- und strukturreicher zu gestalten, Streuobstwiesen zu entwickeln sowie den Biotop- und Grünverbund entlang der Reide zu schützen und weiter zu entwickeln.
Dazu ist es dringend erforderlich der Reide und ihren Nebengewässer mindestens 10,00 m breite Gewässerschutzstreifen beidseitig der Uferoberkante zu gewähren. Ferner sind neben den Nebengewässern und der Reideaue selbst, den Hufeisensee mit angrenzenden Natur- und Landschaftsbestandteilen in einen Biotop- und Grünverbund einzubeziehen, welcher von Fuhne über Rieda sowie Reide bis Weißer Elster reicht.
Zudem bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seinen Vorschlag an zwei Standorte entlang der Reide zwischen Am Spielrain und Überlauf vom Hufeisensee als Streuobstwiese entstehen zu lassen. Die Pflanzungen, die Pflege und Betreuung sowie die Ernte kann in regelmäßig durchgeführten öffentlichen Arbeitseinsätzen erfolgen. Jedoch gilt es mit Eigentümer, ggf. Pächter sowie der Stadt Halle (Saale) diesen fortgesetzten Vorschlag des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu prüfen, wissenschaftlich-konzeptionelle Vorschläge zu erarbeiten sowie mit der Bevölkerung zu beraten. Bei ausreichender organisatorischer, personeller, finanzieller und sachlicher Absicherung ist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – durchaus bereit die Betreuung des Vorhabens zu übernehmen. Die vorgeschlagenen Standorte sind in nachfolgender Karte, rot eingerahmt dargestellt.

Am 4,98 ha großen flächenhaften Naturdenkmal „Resttümpel nördlich Kanena“ stellten die Exkursionsteilnehmenden die deutliche Strukturvielfalt, aber auch besorgniserregende Störungen durch Vermüllungen und Feuerstellen fest. Der AHA sieht die dringende Notwendigkeit des verstärkten Schutzes des flächenhaften Naturdenkmals „Resttümpel nördlich Kanena“.
An der Einmündung der Kabelske in die Reide an der Grenze zwischen Halle (Saale) und Saalekreis nahmen die Exkursionsteilnehmenden zusätzlichen Befestigungen am Ufer im Bereich der rekonstruierten Brücke in Augenschein.
Der AHA vertritt hier die Position, dass weitere Uferversiegelungen die Gewässerstrukturen schwer schädigen und zudem gegen die Wasserrahmenrichtlinie der EU verstoßen.
Darüber sieht der AHA die Notwendigkeit der Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die nunmehr beräumte Kleingartenanlage südlich der Reideburger Straße des Kabelsketalortsteiles Zwintschöna in der Reideaue aus. Nachdem man nun nach jahrelangen Aufforderungen des AHA offensichtlich richtigerweise eine Komplettberäumung aller ober- und unterirdischen Bebauungen vorgenommen hatte, erfolgte jedoch leider keine wissenschaftliche Betrachtung des Umgangs mit den Gehölzen und Wiesen im Blick auf der Lage in der Reideaue. Daher schlägt der AHA immer wieder vor eine sukzessive Entwicklung zu befördern sowie Feuchtgebiete wiederherzustellen. So besteht die Möglichkeit zur Entwicklung einer naturnaheren Entwicklung der einstigen Sumpf- und Moorlandschaft im Einzugsgebiet der nunmehrigen Reide.
In Halle-Kanena ist eine massive bauliche Veränderung und weiterer starker Verfall der Gebäude und des Geländes vom früheren Rittergut in Kanena ersichtlich. Der seit den 1990er Jahren leerstehende Dreiseitenhof mit großen Stallgebäuden, an der nördlichen Seite befindlichen Gutshaus und mit östlich angrenzendem Gesindehaus bedarf schneller und fachgerechter umfassender baulicher Erhaltungsmaßnahmen. Am 24.09.2003 beschloss der hallesche Stadtrat die „Satzung der Stadt Halle (Saale) zur Erhaltung der städtebaulichen Gestalt „Gut Kanena“ (Erhaltungssatzung Nr. 30)“. Zu den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen beinhaltet die Begründung der Satzung folgende Ausführungen, Zitat:

Die Gutsanlage gehörte zum ehemaligen Stadtgut Halle und die Stadt Halle ist seit 1996, nach erfolgter Vermögenszuordnung, wieder Eigentümer des Grundstücks. Die Gutsanlage steht unter Denkmalschutz, eine landwirtschaftliche Nutzung erfolgt nicht mehr.“, Zitat Ende

Der AHA bekräftigt seine Forderung, dass die Stadt Halle (Saale) als Eigentümerin für die Erhaltung dieses bedeutsamen Teils des Stadtteiles Kanena unverzüglich Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Gutshofes Kanena ergreifen muss. Dabei gilt es Aspekte des Schutzes des Denkmales, von Umwelt, Natur und Landschaft zusammenzuführen. So gilt es beispielsweise die baulichen Maßnahmen zum Beispiel so zu gestalten, dass z.B. auch Fledermäuse, Rauch- und Mehlschwalben, Mauersegler, Singvögel sowie Insekten Unterschlupf finden können. Ebenso ist der Erhalt von Grün zu sichern und der Bestand zu erweitern.
Der AHA ist durchaus bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Aktivitäten in der Reideaue daran mitzuwirken.
Momentan nehmen die baulichen Maßnahmen, welche die Prof. Schuh Securities GmbH zu verantworten hat, sehr besorgniserregende Züge an. So sind nach umfassenden Abrissarbeiten an der alten, historischen Bausubstanz, nunmehr massive Ausbauaktivitäten für Wohnungsbau zu erkennen. Mit dieser Herangehensweise ist mit dem Luxuswohnbau ein Verlust des historischen Erscheinungsbildes des Gutsgeländes mit seinen einzigartigen Gebäuden verbunden. Eine öffentliche Würdigung des historischen Wertes für die Bevölkerung geht damit einher. Das Satzungsziel vom 24.09.2003 ist somit vollkommen verfehlt.

https://www.profschuh.de/objekte-kaufen/rittergut-kanena

Der AHA ist durchaus bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Aktivitäten in der Reideaue daran mitzuwirken.
Zudem empfiehlt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Beachtung und Einbeziehung der wissenschaftlichen Ausführungen „Die natürlichen Verhältnisse, Kulturlandschaftswandel und Renaturierungsprobleme im Reide-Einzugsgebiet (im Osten von Halle/Saale)“, ISSN 0018-0637 HercyniaN. F. 33 (2000): 19 1 – 218 von Dr. Günter Zinke

https://www.zobodat.at/pdf/Hercynia_33_0191-0218.pdf

Bereits mit der Stellungnahme zur Voruntersuchung B 6 OU Bruckdorf vom 14.12.2020 hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf folgendes hingewiesen, Zitat:

Zu 1.2 Straßenbauliche Beschreibung
Zu 3.2 Beschreibung der untersuchten Varianten

Laut Planungsunterlagen ist zur geplanten Länge des Straßenbauprojektes folgendes vermerkt, Zitat: „Die Baulänge der geplanten B 6 OU Bruckdorf beträgt je nach untersuchter Variante zwischen 1,725 km und 2,394 km.“, Zitat Ende. Zur geplanten Fahrbahnbreite enthalten die Planungsunterlagen folgende Angaben, Zitat: „Der RQ 11,5+ ist ein einbahnig zweistreifiger Querschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 8,50 m“, Zitat Ende.
Das bedeutet rechnerisch eine drohende Flächenneuversiegelung im Umfang von 14.662,50 m² = 1,47 ha bis 20.349,00 m² = 2,03 ha.
Unter dem Punkt „3.2 Beschreibung der untersuchten Varianten“ geht man sogar von einem Flächenverbrauch im Umfang von 5,67 ha bis 7,02 ha aus.
Dabei verweist der AHA auf folgende Angabe des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Diese Zahlen sollten uns zu denken geben und dazu führen, dass wir endlich weg kommen von der autobestimmten Verkehrs- und Planungspoltik.

Zu 2. Begründung des Vorhabens
Zu 3.3.2 Verkehrliche Beurteilung

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es vollkommen unverständlich, dass man angesichts der deutlich erkennbaren negativen Veränderungen des Klimas, welche sich hier in der Region u.a. in den sehr heißen Sommern der Jahre 2018 und 2019 sowie der darüber hinaus gehenden Wasserdefizite, der sich nicht reduzierenden Beeinträchtigungen für Mensch, Tier und Pflanze sowie der zerstörerischen Gefahren für Klima, Umwelt, Landschaft und Natur, an so einem Verkehrsprojekt festhält. Dabei müssen Verkehrsvermeidung, Nutzung des wahrlich sehr gut ausgebauten Schienennetzes zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie Flächenentsiegelungen endlich das Rückgrat einer modernen Umwelt-, Verkehrs- und Planungspolitik bilden.
Insofern sind bereits diese Planungen als vollkommen unverantwortlich anzusehen.

Zu 3.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes
Zu 3.2 Beschreibung der untersuchten Varianten

Bereits die hier getätigten Angaben lassen deutlich erkennen, dass die natur- und landschaftsräumlichen Ausgangssituationen eine derartige Bautätigkeit nicht zulassen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt zudem immer wieder u.a. im Rahmen seiner häufigen Exkursionen und Begehungen in den Gebieten seine Auffassung, dass eine naturnahere Entwicklung der Reide dringend geboten ist. Als einen ersten Schritt in die Richtung ist in der Verbesserung der Wasserqualität seit Anfang der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts zu sehen. Zudem hat die Reide durch ihre sich immer weiter entwickelnde Fließgewässerstruktur, hervorgerufen durch im Gewässer vorhandene Holz- und Steinbarrieren, wechselnde Schlamm- und Kiesbereiche, an ökologischer Bedeutung und Vielfalt zugenommen. So beginnt das Fließgewässer verstärkt zu mäandrieren, es entstehen gewässerbegleitende Gehölz- und Krautbestände sowie unterschiedlich schnell strömende Gewässerabschnitte. Mit den schnellfließenden Bereichen ist der lebensnotwendige Eintrag von Sauerstoff verbunden.
Die Reide bildet zudem ein sehr wichtiges Rückgrat für einen sehr wichtigen und entwicklungsfähigen Biotop- und Grünverbundraum zwischen dem Naturschutzgebiet Saale-Elster-Luppe-Aue, dem Landschaftsschutzgebiet Dieskauer Park und zum Sagisdorfer Park sowie über die Zuflüsse und Mündungsbereiche zur Kabelske, Diemitzer Graben und zum Hufeisensee. Weitläufiger betrachtet gilt es diesen Biotop- und Grünverbundraum über die nach Norden abfließende Rieda einschließlich des Parks in Ostrau und des flächenhaften Naturdenkmals bei Werderthau bis zur Fuhneaue zu schützen, zu erhalten sowie sukzessiv räumlich auszuweiten. Hier tragen insbesondere die Stadt Halle (Saale) sowie die Landkreise Saalekreis und Anhalt-Bitterfeld, aber auch die Städte Landsberg und Zörbig sowie die Gemeinden Kabelsketal und Petersberg eine besondere und große Verantwortung.
In dem Blickfeld betrachtet sieht der AHA nicht nur den Schutz, Erhalt und die behutsame Betreuung bestehender Inseln und Streifen von Gehölzen, Wiesen- und Hochstaudenflächen sowie Feuchtgebieten als dringend erforderlich an, sondern auch die dringende Notwendigkeit diese räumliche Vernetzung entlang des gesamten Gebietes von Reide und Rieda vorzunehmen.
Daher verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Mit großer Aufmerksamkeit die sich immer heftiger gestaltende Diskussion zur Ortsumfahrung Halle-Bruckdorf. Es ist durchaus verständlich, dass die Bewohnerinnen und Bewohner des halleschen Stadtteils von dem starken Autoverkehr auf der B 6 genervt sind. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ spricht in ihrem Beitrag vom 07.01.2020 von 770 LKW, welche sich an Werktagen durch die Ortslage wälzt. Nur ist es zeitgemäß, auf derartige Fehlentwicklungen in der Verkehrspolitik mit neuen Straßen, wie Ortsumgehungen, zu reagieren? Nach Ansicht des AHA ist das die Fortsetzung und Verstärkung dieser nun schon seit Jahrzehnten zu Recht kritisierten Verkehrspolitik. Auch die angedachte Ortsumfahrung Halle-Bruckdorf vermindert keinen einzigen Verkehrsstrom. Im Gegenteil, es ist mit einer Mehrung des Verkehrsaufkommens zu rechnen. Hier möchte man aber gerne das Prinzip aus den Augen aus dem Sinn anwenden. Lärm, Abgas- und Feinstaubbelastung finden dann eben nicht mehr direkt vor der eigenen Haustür, sondern paar Meter in bisher unversiegelter Landschaft und Natur statt. Genau das geschieht bei Umsetzung des Bau- und Verkehrsvorhabens. Während die offensichtliche Vorzugsvariante nördlich von Halle-Bruckdorf eine Kleingartenanlage und die Aue der Reide zerschneidet und verdächtig nahe an das 7 ha große, nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützte FFH-GEBIET “ENGELWURZWIESE BEI ZWINTSCHÖNA“ (EU-CODE: DE 4538-301, LANDESCODE: FFH0142) heranrückt, bedeuten alle Varianten mehr oder minder ein massives Zerschneiden der Reide und ihrer Aue. Abgesehen von der Beeinträchtigung des Biotop- und Grünverbundes, greift man so baulich in ein Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet sowie einer damit verbundenen Ventilationsbahn ein. Hinzu kommt, dass eine Tangierung von Bergbaufolgelandschaft zu erwarten ist.
Insofern ist vorzeitiges Ausscheiden der Nullvariante vollkommen inakzeptabel.

Abschließendes

Der AHA hält es für dringend erforderlich sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und für eine zu mindestens naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft von Reide und Rieda, ihrer Nebengewässer und Auen sowie im Biotop- und Grünverbund zwischen der Saale-Elster-Luppe-Aue sowie der Fuhneaue einzusetzen. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur weitere Zerschneidungen und Flächenversiegelungen auszuschließen, sondern Rückbaumaßnahmen vorzunehmen. Darüber hinaus es einen verstärkten Eintrag von Feinstaub, Lärm und Abgasen in Wohngebieten sowie Natur- und Landschaftsräumen nicht zuzulassen, besonders wenn man bedenkt, dass die Reideaue zu den Kaltluftentstehungsgebieten und Kaltluftbahnen gehört.
Aus diesem Grund sind Planungen für eine Ortsumgehung B6 in Halle-Bruckdorf und in der Gemeinde Kabelsketal auszuschließen.
Der AHA ist bereit sich im Rahmen seiner ehrenamtliche Tätigkeit für den Schutz, den Erhalt und für eine zu mindestens naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft von Reide und Rieda, ihrer Nebengewässer und Auen sowie im Biotop- und Grünverbund zwischen der Saale-Elster-Luppe-Aue sowie der Fuhneaue einzubringen.“, Zitat Ende

Mit „Bekanntmachung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt – Referat Planfeststellungsverfahren – über das Planfeststellungsverfahren „Neubau der B 6 Ortsumgehung Bruckdorf“ in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Kabelsketal (Landkreis Saalekreis) Gemarkungen: Kanena, Bruckdorf, Halle, Ammendorf und Dieskau (Aktenzeichen: 308.5.2-31027-F1735.5)“ verkündete das Landesverwaltungsamt, dass, Zitat: „Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) sowie die Unterlagen nach § 19 Abs. 2 UVPG werden in der Zeit vom 03.03.2025 bis einschließlich 02.04.2025 auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt unter https://lsaurl.de/B6Bruckdorf elektronisch veröffentlicht.“ sowie „Jeder kann bis spätestens einen Monat (§ 21 Abs. 2 UVPG) nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist, das ist bis einschließlich 02.05.2025,…. Einwendungen gegen den Plan erheben.“, Zitat Ende

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/planfeststellung/aktuelle-planfeststellungsverfahren/neubau-der-b-6-ortsumgehung-bruckdorf

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Dokumente/3_wirtschaft_kultur_verbrschutz_bau/308/Planfeststellung/Zusatzaufgaben/1735-005_Bekanntmachungstext.pdf

Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat erst am Freitag durch mündliche Information eines Interessierenden von dem sehr bedrohlichen Planungsstand erfahren.

https://lsbb.sachsen-anhalt.de/projekte/regionalbereich-sued/b-6-ortsumgehung-bruckdorf#c276849

https://lsbb.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LSBB/Projekte/OU-Bruckdorf/2024_12_13_Pl_B6_OU_Bdf_FE_U3_Uebersichtslageplan.pdf

Eine derartige schlechte Informationspolitik des Landes Sachsen-Anhalt lässt erahnen, was bei den angedachten Abbau von Beteiligungsrechten zu befürchten ist, was man parteiübergreifend unter Beschleunigung und Bürokratieabbau verkaufen möchte.
Eine wahrhafte Demokratie verstärkt und verbessert u.a. Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte sowie deren Transparenz.
In der nachfolgenden Karte lassen sich rot eingerahmt die bedrohten Natur- und Landschaftsbestandteile erkennen.

Im Bereich des Dieskauer Parks und darüber hinaus in der Aue von Weißer Elster und Luppe stellten die Exkursionsteilnehmer sehr umfassende Lärmbelastung durch massiven Luftfrachtverkehr der DHL fest. Nach Auffassung des AHA gilt es diese unzumutbaren Lärmbelastungszustände unverzüglich und ersatzlos zu beenden. Hinsichtlich des umfassenden Luftfrachtverkehrs durch die DHL, welcher flächendeckend die Kernregion zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie darüber hinaus in Mitleidenschaft zieht, lässt sich anhand der schon am Tag deutlich erkennbaren Lärmbelastungen, eine dringende und sofortige Einführung eines Nachtflugverbotes zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ableiten. Der AHA sieht das, trotz anderslautender Sichten z.B. des Bundesverfassungsgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes, des Bundes, des Freistaates Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt, der Städte Halle (Saale) und Leipzig sowie des Flughafenbetreibers und der DHL, als weitere dringliche Aufgabe an, um die Umwelt zu schützen, Lärm sowie Abgase zu senken und somit die hier lebenden Menschen vor weiteren unerträglichen Belastungen zu schützen. Von daher fordert der AHA ebenfalls den Verzicht auf Triebwerktests im Freien.
Aus der Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führen bekanntlich Lärmsituationen insbesondere in den Nachtstunden zu einem verstärkten Gesundheitsrisiko. Dies stellte u.a. der 115. Deutscher Ärztetag Nürnberg, 22.05. – 25.05.2012 in seiner Beschlussfassung unter TOP VI Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer auf den Seiten 353 und 355 eindeutig fest.
Seitdem sind fast vier Jahre vergangen und man hat immer noch nicht die notwendigen Konsequenzen daraus gezogen.
Darüber hinaus sei auf das Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes FuE-Vorhaben Förderkennzeichen 205 51 100 vom November 2006 „Beeinträchtigung durch Fluglärm: Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigungen“ verwiesen, welche weiterhin besorgniserregend die Gesundheitsprobleme durch Fluglärm thematisiert.
Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt nunmehr seit dem Jahr 1983 die Entwicklung des Dieskauer Parks. Dabei vertritt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass sich die weitere Entwicklung des sehr wertvollen Natur-, Landschafts- und Kulturraumes im Spannungsfeld zwischen Natur- und Denkmalschutz und damit verbundener Forst- und Bauarbeiten befindet. Dabei bekräftigte der AHA seine Vorstellungen, dass sehr schützenswerte Biotope und Landschaftsräume wie die Reideaue, die Bruchwaldgebiete, der Gehölz- und Röhrichtbestand sowie die Saum- und Randbereiche eines umfassenden Schutzes bedürfen und somit weitere Eingriffe auszuschließen. Bei aller Notwendigkeit und damit verbundenen Verständnis zur Entwicklung des Parks nach alten Plänen, dürfen die jahrzehntelangen Entwicklungen von Natur und Landschaft nicht unberücksichtigt bleiben. Ferner sind sämtliche Planungen von Bauten im Bereich des Dieskauer Parkes auszuschließen. Ferner regt der AHA an, die Wiesen unregelmäßig und partiell zu mähen, um Blühpflanzen das Blühen und Aussamen zu ermöglichen. Zudem dienen bekanntlich Blüten als sehr wichtige Nahrungsgrundlage zahlreicher Insektenarten. Außerdem verringert sich die Austrockung der Flächen, was angesichts der Zunahme der Niederschlagsarmut und extrem heißer Sommer immer mehr an Bedeutung gewinnt. Immerhin dient der Dieskauer Park zudem als Landschaftsschutzgebiet mit Naturdenkmalen und schützenswerten Biotopen ausgestattet, als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, als Biotop- und Grünverbundraum entlang der Reide und ihrer Nebengewässer zwischen den weitgehend ausgeräumten Landschaften in Halles Osten und angrenzenden Bereichen des Saalekreises, dem Hufeisensee, dem Osendorfer See mit angrenzender Kippenlandschaften sowie der Elster-Luppe-Aue.
Mit Sorge nimmt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Entwicklung des Großen Mühlteiches auf, welcher sich mit zum Teil geruchsstarkem und grüngefärbtem Wasser zeigt. Medienberichten zu Folge hat bereits ein umfassendes Fischsterben stattgefunden, was auf massiven Sauerstoffmangel hindeutet. Das Wasser erscheint stark eutrophiert. Daher gilt es umfassende Untersuchungen des Wassers, der Böden sowie der Ursachen zu den mutmaßlichen Verschlechterungen der Wasserqualität vorzunehmen.
Bereits die am 09.12.2015 eröffnete 123,00 km lange und 2,8 Millionen Euro teure ICE-Neubaustrecke Erfurt-Leipzig/Halle lässt noch deutlicher als einst vorgestellt erkennen, welche Zerschneidung u.a. der Saale-Elster-Luppe momentan stattfindet und somit Zementierung erfährt.
Das erste entscheidende Ergebnis zeigte sich am 09.12.2015 – eine 8,5 km lange, auf 216 Pfeilern aufgeständerte Brücke, wovon ein 2,1 km langer Abzweig nach Halle (Saale) existiert, Flächendeckende Stilllegungen von zahlreichen Nebenstrecken der Bahn, keine Verringerung von Auto- und Flugverkehr sowie jährliche Fahrpreiserhöhungen bei der DB. Im konkreten Fall führt die erst einmal angekündigte verkürzte Fahrzeit zwischen Erfurt und Halle (Saale) von etwa einer Stunde und 20 Minuten um 45 Minuten auf 35 Minuten zu einer Preiserhöhung von 22,10 um 8,90 auf 31,00 Euro. Das ist eine Preissteigerung um ca. 40,29 %.
Für den AHA stellt der nunmehr ca. 30jährige Planungs- und Bauprozess ein Beispiel von verfehlter Umwelt-, Verkehrs-, Planungs- und Finanzpolitik dar. Eine Ignoranz der massiv vorgetragenen, fachlich und wissenschaftlich begründeten Einwendungen und Hinweise zeugen zudem von massiven Demokratiedefiziten in Deutschland.
Der AHA fordert hier massive und ehrliche Veränderungen ein.
Zwischen den Schkopauer Ortschaften Döllnitz und Lochau ist deutlich der am Rand der Weißen Elster errichtete Supermarkt zu erkennen. Dabei sei darauf hingewiesen, dass nach Auffassung des AHA die Gesamtfläche eher einer extensiven Nutzung bzw. Entwicklung in Angrenzung zur Aue der Weißen Elster bedarf. Dies ist notwendig, um in Interesse einer besseren Umwelt und in direkter Angrenzung des Überflutungsgebietes der Weißen Elster, um eine Entwicklung von arten- und strukturreichem Dauergrünland, gekoppelt mit sukzessiv entwickelten Gehölzbeständen zu ermöglichen.
Besorgniserregend sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die begonnenen, nicht näher benannten Baumaßnahmen in der Fläche zwischen Weißer Elster und Hauptstraße. Hier fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – massive Aufklärung und Stopp aller Bauaktivitäten am Rand der Aue der Weißen Elster. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – regt hier schon nunmehr seit Jahrzehnten die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption an und hält eine Freihaltung von Bebauungen für dringend geboten.
Die Darstellung des Gesamtraumes der gegenwärtigen Baumaßnahmen auf der bisher unbebauten und ökologisch entwicklungsfähigen Fläche zwischen Weißer Elster und Hauptstraße und Weißer Elster ist nachfolgender Karte ersichtlich. Die Gesamtfläche ist rot und die Baugrube in etwa grün eingerahmt dargestellt.

In der Ortschaft Lochau der Gemeinde Schkopau erinnerte der AHA an die Beratung vom 02.05.2021, welche auf Einladung des Ortsbürgermeisters Mathias Wild stattfand und die Themen Schutz, Entwicklung und Erhalt der Auenlandschaft der Weißen Elster sowie Umgang mit dem Hochwasser beinhaltete.
An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Nach Auffassung des AHA gilt es zu prüfen, inwieweit eine Wiederanbindung der Altverläufe der Weißen Elster im Bereich der Gemeinde Schkopau, Ortsteil Burgliebenau sowie des dazugehörigen Auenwaldes an das Hochwasserregime möglich ist.
Der gegenwärtige Zustand darf so keine Zukunft haben, sondern nur in Form naturnaherer, auentypischer Entwicklungen. Dabei sei darauf hingewiesen, dass dieser Teil der Aue der Weißen Elster zum Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie FFH0143 „Elster-Luppe-Aue“ – „mit einer Größe von ca. 548 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 9 km“ – und zum 4.762, 00 ha großen europäischen Vogelschutzgebiet EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle (SPA0021)“ gehört.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=209&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=359&idcat=33&lang=1

Mit Sorge erfüllt den AHA die massive Nutzung der Landesstraße (L) 183 zwischen dem Schkopauer Ortsteil Lochau und der Stadt Merseburg, Bundesstraße (B) 181. Das Feststellen eines toten Rotfuchses am Straßenrand ist ein Indiz von der Gefährlichkeit von Straßen in Umwelt, Natur und Landschaften. Die L 183 kreuzt zudem bei Schkopau, Ortsteil Lössen die Luppe, welche hier naturnahere Elemente aufweist und beim Kollenbeyer Holz in die Saale mündet. Die Luppe bildet in dem Bereich die südliche Grenze zum 915,00 ha großen Naturschutzgebiet „Saale-Elster-Aue bei Halle“, welche zudem Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Saaletal“ ist.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg34-lsg56

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/saale-elster-aue-bei-halle

Ferner bekräftigten die Anwesenden die Notwendigkeit der Rückgabe von ausgedeichten Altauen an das Flusssystem der Weißen Elster/Luppe, der wissenschaftlichen Untersuchung zur möglichen Wiederanbindung von Altverläufen sowie eine länderübergreifende Koordination aller diesbezüglichen Aktivitäten. Die Anwesenden verständigten sich darauf in Absprache mit ihren jeweiligen Gremien gemeinsam bzw. in gegenseitiger Absprache das Gespräch mit den Verantwortlichen von Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Saalkreises zu suchen sowie im ständigen Kontakt und Austausch zu bleiben.
Im Anschluss daran nahmen u.a. AHA-Mitglieder eine mit Erde abgedeckte Mülldeponie im Altverlauf der Weißen Elster zwischen Wohngebiet Neue Straße und Deich der begradigten Weißen Elster in Augenschein. Dabei konnte man von Wildschweinen freigewühlten Müll und Unrat erkennen. Offensichtlich nimmt die Müllkippe in dem Bereich die Hälfte des Altverlaufes der Weißen Elster ein und besitzt garantiert direkten Wasserkontakt. Angesichts der Tatsache, dass der Inhalt der Mülldeponie unbekannt ist und akute Gefahr für Umwelt und Gesundheit für Mensch, Tier, Pflanzen, Wasser und Luft besteht sowie eine räumliche Behinderung des Teils der Weißen Elster existiert, hält der AHA eine sofortige und vollständige Beseitigung dieser gefährlichen Altlast für dringend geboten.
Bisher sind leider keine bedeutsamen Fortschritte erkennbar. Das Land Sachsen-Anhalt hält an seinen Poldernplänen fest, obwohl länderübergreifende Deichrückverlegungen zu mehr Rückgabe von Überflutungsraum an die Weiße Elster führen. Verbunden mit Flächenentsiegelungen, naturnaher Entwicklungen von Waldgebieten sowie von arten-, struktur- und kulturreichen Agrarlandschaften sind das nachhaltige Aktivitäten, um das Auftreten plötzlich starker Hochwasser zu verhindern sowie Hochwasser besser in die Aue zu belassen. Dies ist insbesondere nach den Trockenjahren 2018 bis 2023 wichtig, um Wasserdefizite aufzuheben und Stresssituationen für Fauna und Flora zu beenden.
Die nächste Station bildete der einstige, mitten in der Elster-Luppe-Aue gelegene Tagebau Merseburg-Ost, wo am 01.09.1971 der Aufschluss begann, bei einem 3 bis 6-prozentigen Anteil an Natriumchlorid an der aschefreien Substanz den einzigen Salzkohle-Tagebau der DDR darstellte und einen flächenmäßigen Gesamtumfang 13 km² aufweist. Im Vorfeld der Tagebauerschließung erfolgten in den 50er und 60er Jahren massive Umverlegungen der Weißen Elster, welche bereits zu nachhaltigen Störungen bzw. Zerstörungen der Elster-Luppe-Aue hervorriefen. Der Tagebau stellte am 30.04.1991 seine Kohleförderung ein. Der 1992 von der Lausitzer- und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) verabschiedete und 1993 behördlich bestätigte Betriebsabschlussplan, die Hauptsanierungsleistungen im Zeitraum der Jahre 1991 bis 2000 sowie die Flutungen mit Wasser der Weißen Elster in den Jahren 1998 bis 2000 konnten keine schlüssigen antworten hinsichtlich der voranschreitenden Versalzung und Versauerung des Wassers geben. Somit wechselt die Gefahr von bisheriger Austrocknung der Elster-Luppe-Aue hin zur möglichen Versalzung und Versauerung ganzer Auenbereiche mit negativen Auswirkungen z.B. auf Umwelt, Natur und Landschaft, Gewinnung von Trink- und Brauchwasser sowie von Bausubstanz in den Auenortschaften. Abgesehen davon, dass die Auswirkungen bis weit in die Saaleaue hineinwirken können. Der AHA fordert seit Jahrzehnten de Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Konzeption für Maßnahmen ein und die Ergebnisse öffentlich zu beraten und dann nach dem Abstimmungsprozess festzulegen und umzusetzen.
Hinsichtlich der landwirtschaftlich genutzten Flächen legt der AHA immer wieder die Ausgangslage und möglicher Entwicklungswege dar. Während zu DDR-Zeiten bis 25 verschiedene Ackerkulturen auf den Feldern standen, hat sich die Vielfalt auf 6 – 7 Kulturen verarmt. Während einst im Rahmen der Fruchtfolge auch Humusmehrer wie Luzerne, Phacelia und Klee-Gras-Gemische zur Verbesserung der Bodenstruktur beitrugen, dazu noch idealen Lebens- und Nahrungsraum für zahlreiche Tiere boten, prägen heute hohe, undurchdringliche, humuszehrende Kulturen wie Mais und Raps das Bild der Agrarräume. Es folgt Humusabbau, geringere Wasserdurchlässigkeit mit einhergehender Bodenverdichtung. Auf Grund des von Monokulturen veranlassten und beförderten Abbaus der Artenvielfalt auf der Fläche, Rückgangs des Humusbestandes mit einhergehender Minderung des Puffervermögens, Wasserdurchlässigkeit und Bodenverdichtung, versucht man mit verstärkten mineralischen Düngemittelgaben und Ausbringen von Pestiziden das gestörte Gleichgewicht auf den Flächen auszugleichen. Angesichts der immer mehr zunehmenden, klimatisch bedingten Starkniederschläge und der verminderten geringeren Wasseraufnahmefähigkeit der Böden, fließt das Wasser oberflächlich ab und erodiert dabei den häufig stark mit Nährstoffen und Pestiziden angereicherten Boden. Neben der Tatsache, dass somit eine Ursache von Hochwasser benannt ist, führt dies zur zunehmenden Verschlammung und Eutrophierung von Gewässern. Jedoch in Trockenphasen sorgen Winderosion sowie Abdrift von Düngemitteln und Pestiziden für eine ähnliche Wirkung. Häufig fehlende Gewässerschonstreifen verstärken und befördern diesen Prozess.
Nach Auffassung des AHA gilt es daher, alles zu unternehmen, die Vielfalt der Anbaustruktur und somit die Fruchtfolge zu verbessern, Gewässerschonstreifen von mindestens beidseitig 10,00 m zu belassen sowie den Gehölzbestand mit krautigen Saumstreifen sukzessiv oder pflanzend zu erweitern.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend nötig sich verstärkt für den Schutz und Erhalt von Auenlandschaften einzusetzen. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine diesbezüglichen Aktivitäten auch in den Auenlandschaften von Leipzig und Umgebung verstärken.
In dem Zusammenhang mit dem Schlobachshof in der Gemarkung Gundorf, Stadt Leipzig erinnerte der AHA an dessen nun abgeschlossenen Zwangsversteigerung. Dabei ging man von einem Verkehrswert von ca. einer Millionen Euro aus. Das insgesamt ca. 13,64 ha große Grundstück teilt sich in drei Teilgrundstücke auf, wovon ca. 13,19 ha landwirtschaftlicher Nutzung unterliegen und mit verschiedenen Gebäuden bebaut sind sowie sich auf ca. 0,45 ha Wald befindet. Bezeichnend ist dabei auch der Bestand von vier Streuobstwiesen, welche sich bisher weitgehend in einem guten Zustand befand und nunmehr aber umfassender Pflegearbeiten bedarf. Ferner sind deutliche Anzeichen von Absterben von Obstbäumen zu erkennen und haben die Baumlücken an Umfang hinzugewonnen. Daher halten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer umfassende Nachpflanzungen von Obstgehölzen erforderlich. Ferner scheint es sinnvoll zu sein zu prüfen, ob es bereits eine Erfassung der Obstsorten gibt und wenn keine derartigen Angaben existieren, unverzüglich eine Obstsortenerfassung zu veranlassen. Der AHA erklärte sich schon mehrfach grundsätzlich bereit, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten am Schutz, am Erhalt und an der Entwicklung der Elster-Luppe-Aue im Schlobachshof mit seinen wertvollen Gehölz-, Streuobstwiesen- und Wiesenbeständen mitzuwirken.
Der Grundsatzbeschluss des Stadtrates von Leipzig vom 19.05.2022 „Nachnutzung Schlobachshof als „Informationszentrum Auenlandschaft“, welcher auf der Beschlussvorlage-Nr. VI-DS-02709-DS-01 beruht und eine einstimme Zustimmung bei neun Enthaltungen erhielt, ignoriert leider u.a. die langjährig vorgetragenen Vorschläge des AHA. Trotzdem bietet der gemeinnützige und ehrenamtliche AHA seine Mitarbeit zur Entwicklung des Gebietes an.
Das Gesamtgebiet ist Bestandteil der Elster-Luppe-Aue, gehört zum ca. etwa 5 900,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwaldes“ sowie zum ca. 4.925,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ist Teil des 2.825,00 ha großen Flora-Fauna-Habitat-Gebietes „Leipziger Auensystem“ und grenzt mit dem Verlauf der Luppe im Nordwesten an die Stadt Schkeuditz.

https://www.leipziger-auwald.de/front_content.php?idcat=8

https://www.leipziger-auwald.de/upload/Verordnungen/Verordnung_des_Regierungsprsidiums_Leipzig_zur_Festsetzung_des_Landschaftsschutzgebietes_Leipziger_Auwald.pdf

Nördlich und Nordöstlich schließt sich das insgesamt 589,00 ha große Naturschutzgebiet „Luppeaue“ an, wovon der Teil im Stadtgebiet von Leipzig ca. 32,00 ha umfasst. Ferner folgt in östlicher Richtung das zweiteilige, 270,00 ha große Naturschutzgebiet „Burgaue“. In südöstlicher Richtung ist zudem als bedeutsames Schutzgebiet das Flächennaturdenkmal „Gundorfer Lache“ zu nennen.

https://www.leipziger-auwald.de/upload/Verordnungen/Verordnung_zur_Festsetzung_des_Naturschutzgebietes_Burgaue_vom_28._Januar_1998.PDF

Die vorletzten Hochwasser in den Jahren 2011 und 2013 haben das Gesamtgebiet nachhaltig beeinflusst und verdeutlicht, dass ein anderer Umgang mit Hochwasser dringend erforderlich ist. Dazu zählen Deichrückverlegungen, um so Altauen dem Flusssystem von Weißer Elster und Luppe wieder zur Verfügung zu stellen.
All diese Gesichtspunkte gilt es bei der Planung und Gestaltung der Zukunft des Schlobachshofs zu berücksichtigen.
Nach Auffassung des AHA bedarf es nunmehr bzw. noch immer einer umfassenden wissenschaftlichen Nutzungs-, Schutz-, Entwicklungs- und Finanzierungskonzeption für Leipzigs Schlobachshof, um ggf. all den genannten Aspekten Rechnung tragen zu können.
Der AHA ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Erstellung einer umfassenden wissenschaftlichen Nutzungs-, Schutz-, Entwicklungs- und Finanzierungskonzeption für Leipzigs Schlobachshof sowie insgesamt an der Prüfung und Erarbeitung einer aktuellen und nachhaltigen Auenschutz-, Hoch- und Grundwasserkonzeption für die gesamte Aue in der Stadt Leipzig mitzuwirken.
Selbstverständlich ist das Thema Hochwasser angesichts der Hochwasserereignisse in den Jahren 2011 und 2013 sowie der immer weiter dicht an den Ufern von Weißer Elster, Luppe und Nahle stehenden und teilweise stark befestigten Deich auf der Tagesordnung fachlich und räumlich umfassender zu betrachten. Ebenso die rasant im Freistaat Sachsen zunehmenden Abholzungen, welche bereits an der Landesgrenze beginnen, sich beispielsweise massiv im Naturschutzgebiet Burgaue, welches zudem ebenfalls nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt ist, ausgebreitet haben und ebenso massiv in den Auenwäldern in Leipzigs Süden ihre Fortsetzung gefunden haben. Im Rahmen dieser Fahrradexkursion sind immer wieder deutlich die Folgen der massiven Abholzungen in den Auenwäldern der Elster-Luppe-Aue feststellen.
In den von Hybridpappelbeständen in der Gemarkung der Gemeinde Schkopau, Rassnitz zwischen dem Raßnitzer See und der Weißen Elster, welche erfreulicherweise durch eine standortgerechte und auentypische sukzessive Naturverjüngung geprägt ist, erfolgten zerstörerische Massenfällungen des Pappelbestandes und der Waldverjüngung.
In den Städten Schkeuditz und Leipzig schreckte man dabei selbst vor Naturschutzgebieten nicht zurück, welche zumeist auch ein Status als europäisches Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie darstellen. Mit diesen verstärkten Abholzungen haben die Verantwortlichen zur weiteren Schädigung bzw. Zerstörung der klassischen Auenwaldstrukturen geführt. Dazu zählt neben den Massenabholzungen auch das Zerfahren des Auenbodens mit schwerer Räumtechnik. Den Abholzungen fielen insbesondere Stieleiche und Gemeine Esche zum Opfer, was eine wirtschaftliche Verwertung vermuten lässt. In Folge der entstandenen Lichtungen haben Spitz- und Bergahorn beste Entwicklungsbedingungen. Im Gegensatz dazu haben an derartigen Standorten zaghafte sukzessive Verjüngungsversuche der Stieleiche ihr jähes Ende gefunden. Der AHA erläuterte den die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die jahrelangen, bisher erfolglosen Bemühungen dieses rein forstwirtschaftlich geprägte, zerstörerische Vorgehen mit den Verantwortlichen zu beraten, um ein Umdenken zu erwirken. Schautafeln beispielsweise im NSG Burgaue zeigen auf, welche verheerende „Bewirtschaftungsformen“ man bereits umgesetzt hatte und noch plant. Auf Grund dieser Informationen ergehen seitens der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Aufforderung an die zuständige Staatsanwaltschaft, nunmehr die strafrechtliche Relevanz der brutalen Zerstörungen in den Auenwäldern der Städte Schkeuditz und Leipzig zu prüfen und ggf. zur Anklage zu bringen.
Der AHA hält weiter und verstärkt an seinen Forderungen fest, dass endlich eine ökologisch-nachhaltiges Hochwasserkonzeption für das Flussgebiet der Weißen Elster entsteht, welches mit den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie dem Land Sachsen-Anhalt abzustimmen ist. Darin sollte nach Auffassung des AHA enthalten sein, generell weitere neue Verbauungen und Versiegelungen – insbesondere in der Aue – auszuschließen und Rückbaumaßnahmen zu prüfen; sich für eine vielfältigere, ökologisch orientierte Landwirtschaft einzusetzen; Fließgewässer von Querbauwerken, Sohl- und Uferbefestigungen zu befreien, zu renaturieren und mindestens eine naturnahe Gewässerentwicklungen mit Uferschonstreifen von mindestens beidseitig 10,00 m Breite zuzulassen und zu befördern; Umfassende Deichrückverlegungen vorzunehmen und somit von den Fließgewässern getrennte Auenwälder – z.B. in der , Auen von Saale, Weißer Elster und Luppe im Land Sachsen-Anhalt und im Freistaat Sachsen. Der Weiße Elster-Pleiße-Aue im Süden Leipzigs, die Burgaue und Der Möckernsche Winkel- wieder anzuschließen und somit Überflutungsraum zurückzugeben. Als Ausgangspunkt sei sich in dem Zusammenhang folgende Situation vor Augen geführt, welche u.a. Hans-Dieter Kasparidus vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung im Rahmen des 5. Leipziger Auensymposiums am 16.04.2011 darlegte. Er bezifferte die Auenfläche mit 4.563,00 ha. Weiter führte er aus, dass davon 3.934,00 ha Altaue sowie 524,00 ha rezente Aue und 105,00 ha Fläche Fluss umfassen. Prozentual bedeutet dies, dass 86,22 % zwar morphologisch Aue sind, aber in der Regel durch Deiche abgetrennt, keine Überflutung mehr erfahren sowie nur 13,78 % einer Überflutung zur Verfügung stehen.
Eng damit gekoppelt gilt es intensiv zu prüfen, inwieweit die einst abgeschnittenen und im Rahmen der Umverlegungen und Begradigungen von Weißer Elster und Luppe auch teilweise verschütteten, sehr vielfältigen und struktureichen alten Flussverläufe wiederherzustellen möglich ist. Nach Auffassung der die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer könnte dies perspektivisch auch zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung und Beseitigung der kanalisierten Fließbereiche von Weißer Elster und Luppe führen.
Beispielsweise beabsichtigt offenbar die Stadt Leipzig mit dem nunmehrigen Neubau des Nahleauslassbauwerkes den verheerenden Weg des alleinigen wasserbaulich-technischen Umganges mit Hochwasser, welcher eindeutig vorrangig auf den Neu- und Ausbau von Deichen, die Degradierung von Auen zu Poldern und eben den Neubau dieses Nahleauslassbauwerkes orientiert, fortzusetzen bzw. zu intensivieren.
Der AHA schlägt immer wieder alternativ vor, die nunmehrigen Einbauten zu beseitigen und die Öffnung des Deiches an der Stelle beizubehalten. Dies wäre der erste Schritt in die richtige Richtung.
Im Bereich der Burgaue berieten die Anwesenden an der Fahrradexkursion die vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 11.01.2016 beschlossenen Konzeptionellen Vorschläge zur Entwicklung einer Frischwiese im Norden des Naturschutzgebietes Burgaue, Stadt Leipzig. Darin sind u.a. folgende Konzeptionelle Vorschläge enthalten, Zitat:

Im nördlichen Bereich der Burgaue befindet sich eine ca. 337,50 m lange + ca. 45 m breite = ca. 15.187,50 m² = ca. 1,5 ha große Frischwiese, welche mitten in den Auenwald eingebunden ist.
Der Bereich der Frischwiese zwischen Reitweg, Der Polenz und Am Hundewasser ist momentan von flächendeckender Mahd geprägt und vermittelt nunmehr eher den Eindruck eines Rasens. Auf Grund dessen schlägt der AHA vor, dass die Fläche eine Entwicklung hin zu einer unregelmäßig partiell zu mähenden Wiese, wo die räumlich parzellierte Landschaft zu unterschiedlichen Zeitpunkten wechselvolle Mahden erfährt. Somit verspricht sich der AHA die Erhöhung der Chancen zur Mehrung der Arten- und Strukturvielfalt, da auch nicht so robust und schnell wachsende Pflanzen die Möglichkeit der Blüte und des Aussamens bekommen. Nach Auffassung des AHA gilt es die Vorbereitungen, Umsetzung, Überwachung und die Kartierungen gemeinsam mit der Bevölkerung und da insbesondere mit Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden anzugehen und zu realisieren.
Neben der späteren praktischen Arbeit vor Ort ließen sich beispielsweise an Schulen und Hochschulen interdisziplinär die tatsächliche und korrekte Größe der Fläche ermitteln, die räumliche Aufteilung der Fläche und die fachlich-konzeptionelle Grundlage für die eigentliche Tätigkeit vor Ort erarbeiten sowie ganzjährig und flächendeckend der Zustand, die Entwicklung, Artenstruktur und -zusammensetzung von Fauna und Flora kartieren.
Ferner ließe sich u.a. – beispielsweise im Rahmen von Kursen der Volkshochschule – der Umgang mit der Sense praktisch erlernen und üben.
Der AHA könnte sich vorstellen im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, die Aktivitäten fachlich gemeinsam mit Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. (NuKLA) zu begleiten und zu koordinieren.
Das Vorhaben nimmt daher auch einen sehr wichtigen Bestandteil in der Umsetzung einer fachlich fundierten Umweltbildungsarbeit vor Ort ein.“, Zitat Ende
Die Beobachtungen und Feststellungen zum Zeitpunkt der Fahrradexkursion zeigten auf, dass eine arten- und strukturreichere Entwicklung der Frischwiese dringend geboten ist.

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/04/KonzeptionelleVorschlaegeWieseNordenBurgaue22.12.2015.pdf

Im Bereich der Einmündung der Parthe in die Weiße Elster, wo die Exkursion mit dem Fahrrad endete, war weiterhin deutlich zu erkennen, dass Gartennutzer weiterhin ungehindert ihren Garten in den Fließraum der Parthe hinein erweitern können. Hier ist unbedingt Abhilfe zu schaffen. Ebenso gilt es Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit der kleingärtnerisch belegte Überflutungsraum von Weißer Elster und Parthe, eine schrittweise Freiräumung erfahren kann.
Zusammengefasst sei festgestellt, dass die Fahrradexkursion klar die Bedeutung und Schutzwürdigkeit der Auenlandschaften von Reide, Weißer Elster, Luppe, Nahle und Parthe verdeutlichte. Ferner zeigte sie aber auch die Bedrohungspotenziale auf, wozu Verbauungen, Fluglärm und Raubbau durch ungehemmte Abholzungen in den Auenwäldern der Städte Leipzig und Schkeuditz gehören. In dem Zusammenhang erfolgte seitens des AHA eine umfassende Erläuterung eigener Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung dieser bedeutsamen sowie arten- und strukturreichen Auenlandschaften.
Ebenso bekräftigt der AHA den Gedanken der Ausweisung eines UNESCO-Weltkulturerbes in der Elster-Luppe-Aue weiter zu unterstützen und wirbt für eine Mitarbeit in einer diesbezüglichen ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe.
Darüber hinaus zeigte der AHA Möglichkeiten zur Mitwirkung auf und stellte in dem Zusammenhang seinen Mitgliedsverein IG Nachtflugverbot Halle/Leipzig e.V. sowie die Regionalgruppe Leipzig und Umland, die Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ sowie die Arbeitsgruppen Reide und Saale-Elster-Luppe-Aue vor.
Wer Interesse hat im AHA mitzuwirken, kann sich an folgende Kontakte wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 03461 – 821 98 25 oder
Tel.: 0157 -835 427 90

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

Tel.: 0176 – 643 623 67
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 13.04.2025

Fotos: Andreas Liste

Bäume pflanzen am Karfreitag!

Karfreitag, den 18.04., um 10.00 Uhr
„Bäume pflanzen am Karfreitag“
Eine gemeinsame Aktion mit der Initiative „Pro Baum“
Treffpunkt: Ochsenbrücke am Riveufer, Halle (Saale)

Das ist das Motto unter dem die Initiative „Pro Baum“ – IPB – und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum sechzehnten Mal auch am Karfreitag, dem 18.04.2025, aufrufen, um Bäume auf die Ziegelwiese in Halle (Saale) zu pflanzen. Der Treff ist 10.00 Uhr an der Ochsenbrücke zwischen Riveufer und Ziegelwiese in Halle (Saale).
Mit der Aktion möchten Initiative „Pro Baum“ – IPB – und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder ein deutliches Zeichen für ein umfassendes mehr, statt weniger Gehölze setzen, welche eine große ökologische und landschaftsgestaltende Funktion besitzen.
Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei. In der Praxis zeigt sich das mangelnde Schutzverständnis u.a. in den Massenfällungen am Saaleufer am Holzplatz/Pulverweiden, zwischen Genzmerbrücke und Karl-Meseberg-Straße, in der Beesener Straße, im und am Gelände des früheren Gesundbrunnenbades, in der Delitzscher Straße, im Gelände des Sitzes der Leopoldina, in der Berliner Straße, in der Otto-Stomps-Straße, Fiete-Schulze-Straße, am Steintor, am Gimritzer Damm, in der Heideallee, auf der Peißnitzinsel, auf der Rabeninsel, in der Dölauer Heide und im „Trothaer Wäldchen“, Unterberg und Kapellengasse, am Rossplatz sowie nicht zuletzt auch auf der Ziegelwiese. Nunmehr sind z.B. weitere Gehölzbestände in anderen Teilen der Heideallee, am Riveufer, in der Bernburger Straße und am Universitätsring massiv bedroht.
In Vorbereitung der Aktion rufen die Initiative „Pro Baum“ – IPB – und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die hallesche Bevölkerung zur massiven Mitwirkung auf. Dazu können organisatorische und finanzielle Hilfe beitragen.
Wer finanziell Unterstützung leisten möchte, – z.B. zum Kauf von Geräten und Werkzeugen – kann dies unter folgender Bankverbindung des AHA tun:

  • IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
  • BIC: NOLADE21HAL
  • Saalesparkasse
  • Verwendungszweck „Bäume“

Der Arbeitseinsatz findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht.
Darüber hinaus bitten die Initiative „Pro Baum“ – IPB – und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darum, Geräte und Werkzeuge – wie zum Beispiel Spaten, Schippen, Eimer zum Gießen sowie Baumscheren – mitzubringen. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Darüber hinaus können Interessenten auch organisatorisch mitwirken und sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 08.04.2025

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