Weiterhin mit sehr großem Interesse und zugleich mit ebenso zunehmender großer Sorge verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die die Entwicklung der Dübener Heide, mit ihren Wald- und Wiesengebieten, Fließgewässern und ihren Auen sowie der darin lebenden Fauna und Flora.
Dies führte dazu, dass eine Exkursionsgruppe am Samstag, den 23.08.2025 zu einer ca. neunstündigen und länderübergreifenden Fahrradexkursion des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom Kemberger Stadtteil Radis durch die Dübener Heide sowie entlang der Mulde und ihrer Aue bis nach Eilenburg aufbrach.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte mit dieser Fahrradexkursion die Notwendigkeit zum Ausdruck bringen, den vielfältigen Raum der Dübener Heide mit ihrem insgesamt 78.750,00 ha großen Naturpark – im Land Sachsen-Anhalt etwa 42.750,00 ha und im Freistaat Sachsen etwa 36.000,00 ha – sowie übergreifend die Auen von Elbe und Mulde mit seiner Arten- und Strukturvielfalt, als Lebens- und Rückzugsraum von Mensch, Tier und Pflanze, als Biotop- und Grünverbundraum sowie im Interesse eines angepassten Tourismus im Zuge der Erholung und Bildung, zu schützen, zu erhalten und sich naturnah weiterentwickeln zu lassen.
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4415-Naturparkverordnung-Duebener-Heide
Der Einstieg in das im Land Sachsen-Anhalt 31.679,00 ha große und im Freistaat Sachsen circa 30 000,00 ha große Landschaftsschutzgebiet „Dübener Heide“ war im Gebiet der Stadt Kemberg, Stadtteil Radis auf dem Försterweg in Richtung Ochsenkopf.
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4915-Festsetzung-LSG-Duebener-Heide-
Dabei entdeckte die Exkursionsgruppe bereits bei der Einfahrt in der Dübener Heide im Stadtgebiet von Kemberg, Stadtteil Radis vom Försterweg aus massive forstwirtschaftliche Eingriffe durch umfassende Ab- und Ausholzungen sowie Befahren mit schwerer Fäll- und Räumtechnik, welche tiefe und breite Fahrspuren mit umfassender Bodenverdichtung.
Dabei sei zu bedenken, dass Waldboden als Lebensraum eines vielfältigen Bodenlebens aus Fauna, Flora und Funga, eine sehr wichtige Funktion bei dem Bestand und Entwicklung des Waldes hat. Dies war auch ein Grund den Waldboden als Boden des Jahres 2024 auszurufen.
https://www.fva-bw.de/aktuelles/artikel/alles-gute-kommt-vom-boden
Eine massive Bodenverdichtung führt zu massiven Zerstörungen und Störung im Gefüge des Waldes. Derartig geschädigter Boden kann kaum und gar nicht seiner natürlichen Funktion, wie Gas- und Wasserspeicherung, Gas- und Wasseraustausch und somit optimale Bedingung für Bodenleben – Edaphon sowie der Durchwurzelung durch die Pflanzenwelt ermöglichen.
https://www.forestbook.info/bodenverdichtung
Dabei fiel erfreulicherweise die stark ausgeprägte Sukzession innerhalb der Forsten bestehend aus Gemeiner Kiefer auf. Vorrangig ist die Rotbuche vertreten. Ferner kommen u.a. Traubeneiche, Stieleiche, Rotbuche, Hängebirke, Bergahorn, Waldkiefer und Spätblühende Traubenkirsche vor. Daraus lässt sich ableiten, dass die Natur somit für eine standortgerechte, arten- und strukturreichere sukzessive Verjüngung sorgt. Insofern sind Aufforstungen unter Hinzunahme der aus Nordamerika stammenden Douglasie als nicht zielführend anzusehen. Noch bedenklicher ist der offensichtliche Plantagenbestand von Weißtanne zum Selbsternten unweit des Kemberger Stadtteiles Ochsenkopf zu sehen. Solche Flächen sind von monokulturellen Strukturen geprägt und gehören nicht in einen in Entwicklung befindlichen arten- und strukturreichen Wald.
Zudem stellte die Exkursionsgruppe in der Dübener Heide flächendeckend massive forstwirtschaftliche Eingriffe, welche nicht nur den Waldbestand Schaden zufügte, sondern ebenfalls den Böden und Wegen. Dabei haben schon die Jahre 2018 bis 2024 mit ihrer Niederschlagsarmut und Sommerhitzen den Wald sowie seiner Fauna, Flora Funga genug Stress zugefügt. Bereits die massiven Eingriffe in den kompakten Lebensraum Wald, sorgen die Maßnahme für Zerstörung der Sukzession und führen über Auflichtungen zur verstärkten Sonneneinstrahlung und Windweinwirkung, was die Austrocknung beschleunigt und Sturmeinwirkungen verschärfen. Daher sind derartige Eingriffe sofort zu beenden und künftig auszuschließen.
Neben den noch festzustellenden Schäden aus den Jahren 2018 – 2024, welche von starker Trockenheit und Sommerhitze geprägt waren, haben die jüngsten Niederschläge offensichtlich und erfreulicherweise zu einer gewissen Stabilisierung von Feuchtgebieten und Weihern geführt. Damit sind aber keinesfalls die Defizite im Grund- und Schichtwasserbereich ausgeglichen. Ganz besonders zu schützen sind da zahlreiche Feuchtgebiete und Weiher, welche vorrangig als aus Niederschlägen gespeiste Himmelsgewässer in Tonlinsen eingebettet sind. Dazu zählt es eine gewisse Beschattung durch Großbäume zu belassen und mechanische Eingriffe und Verschmutzungen aller Art zu unterlassen.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen einer wissenschaftlich fundierten, länderübergreifenden Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Dübener Heide im Land Sachsen- Anhalt und Freistaat Sachsen auch Möglichkeiten der Waldnutzung zu untersuchen, zu werten und Vorschläge zu erarbeiten.
Im Bereich des Hammerbaches beginnend ab Quellgebiet, fortsetzend im Oberlauf und später im Unterlauf, ist erfreulicherweise eine umfassende Naturnähe, häufig eingebettet in einen Weichholzauenwald, vorrangig bestehend aus Schwarzerle zu erkennen. Im fortgesetzten Mittelverlauf sind Harthölzer wie Stieleiche prägend. Die aktuelle Niederschlagsarmut hat nicht zur Austrocknung ausgedehnter Waldgebiete, sondern auch zu Wassermangel im Hammerbach geführt.
Im Bereich Köhlerei Eisenhammer im Anschluss an die Einmündung des Forstgrabens Gabels-/Schwedenwiesen bestehen gut ausgeprägte Mäander und Gewässerschlingen. Das gilt es unbedingt zu schützen und zu erhalten.
Ferner haben weiterhin die Auseinandersetzungen zum Schutz und Erhalt des Bibers in der Dübener Heide eine besonders herausgehobene Bedeutung.
Mit der einst vom Landkreis Wittenberg sanktionierten Beseitigung von drei Nahrungsdämmen und der Schlitzung eines Wohndammes sind nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits sehr massive und bestandsbedrohende starke Eingriffe in das FFH-Gebiet und Bibereinzugsgebiet erfolgt. Andere bzw. weitere Eingriffe sind nicht akzeptabel, da sie auf die endgültige Bestandszerstörung beim Biber hinauslaufen.
In dem Blickwinkel betrachtet ist ferner die Genehmigung der Beseitigung von 13 von 19 Biberdämmen als skandalös und unverantwortlich anzusehen.
Jedoch gilt es fortgesetzt nicht nur festzuhalten, dass der Biber eine sehr streng geschützte Art ist, sondern das Gesamtgebiet Bestandteil des ca. 1.001,00 ha großen FFH-Gebietes „Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide“ (EU-Code: DE 4341-301, Landescode: FFH0133) ist.
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/buchenwaldgebiet-und-hammerbachtal-der-duebener-heide
Dieses Gebiet durchquert u.a. der ca. 9,00 km lange Hammerbach, welcher ein Teil des Namens des Schutzgebietes darstellt. Laut dem Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt ergibt sich folgende
Gebietsbeschreibung, Zitat:
„Das FFH-Gebiet erstreckt sich im zentralen Buchen-Gebiet der „Dübener Heide“ nördlich von Tornau und Söllichau in ost-westlicher Ausdehnung. Neben großflächigen Buchen- treten auch Eichen-Hainbuchen- und Eichen-Wälder als forstlich bedingte Waldgesellschaften auf Buchen-Waldstandorten auf. Verbreitet sind ebene Hochflächen ausgebildet, die von markanten Talungen zerschnitten werden. Das Hammerbachtal verlässt als kleines Wiesentälchen das Waldgebiet zwischen Eisenhammer und Tornau nach Süden.“, Zitat Ende
Zur Fauna führt das Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt aus, Zitat:
„Am Hammerbach wurden Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) nachgewie-sen. Vom Biber existieren zwei Ansiedlungen. Durch Biberdämme entstandene Aufstauungen des Baches führen zum örtlichen Absterben der Bachauenwälder. Auf Grund der vorhandenen Strukturvielfalt hat das Gebiet eine große Bedeutung als Quartier- und Jagdgebiet für waldbewohnende Fledermäuse. Zu nennen wären hier die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) und der Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri), von denen regelmäßig besetzte Wochenstubenquartiere bekannt sind. Brandtfledermaus (Myotis brandtii) und Braunes Langohr (Plecotus auritus) reproduzieren sehr wahrscheinlich ebenfalls im Gebiet. Großes Mausohr, Fransen- und Bartfledermaus (Myotis myotis, M. nattereri, M. mystacinus) nutzen das Gebiet als Jagdlebensraum.
Vereinzelte Zufallsbeobachtungen von Kriechtieren deuten auf ein regelmäßiges Vorkommen der Schlingnatter (Coronella austriaca) in den Buchenwäldern mit Heidelbeer-Unterwuchs hin. In feuchten Waldbereichen am Bachufer lebt der Moorfrosch (Rana arvalis), der vermutlich in den Stau- und Mühlteichen am Eisenhammer reproduziert. Während der Hammerbach von Tornau an abwärts sogar von Bachneunauge (Lampetra planeri) und dem Steinbeißer (Cobitis taenia) besiedelt wird, kommen im Verlauf des Baches innerhalb des FFH-Gebietes gar keine Fischarten vor. Vom Hirschkäfer (Lucanus cervus) gibt es Nachweise für die Bereiche Tornau-Eisenhammer, Tornau und Söllichau aus den Jahren 2000 bis 2009. Die Art hat hier wahrscheinlich eine geringe Reproduktionsrate.“, Zitat Ende
Ferner gehört das Gesamtgebiet zum 31.679 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Dübener Heide“
In dem Zusammenhang mit dem Gewässersystem in Dübener Heide sei aus dem Beitrag „Die Fließ- und Stillgewässersysteme der Dübener Heide“ von Uwe Zuppke in Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, 42. Jahrgang • 2005 • Heft 2: 25-32 zitiert, Zitat Beginn:
„Trotz einer geringen Gewässernetzdichte von 0,4 – 1,7 km/km 2 sind Fließ- und Stillgewässer in der Dübener Heide stellenweise landschaftsprägende Strukturen, die neben ihrer landschaftsvernetzenden Funktion und landschaftsästhetischen Wirkung auch eine hohe ökologische Bedeutung haben. Sowohl die von den Erhebungen der Altmoränenlandschaft in ehemaligen Schmelzwasserabflussrinnen der Elbe oder Mulde zufließenden Fließgewässer als auch die durch Anstau oder Abgrabungen durch Menschenhand geschaffenen Stillgewässer sind entsprechend ihrer Beschaffenheit wichtige Lebensräume für aquatische und amphibische Lebensgemeinschaften.“, Zitat Ende
https://d-nb.info/1080371842/34
Bei allen wissenschaftlichen Betrachtungen sind zudem nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die bestehenden Schutzgebiete zu berücksichtigen sowie ggf. räumlich und inhaltlich zu optimieren. Ferner bedarf es der Beachtung des Anliegens und der Bestimmungen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – leitet sich daraus ein umfassendes Handeln zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der Dübener Heide als Landschafts- und Naturraum, als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, als Biotop- und Grünverbundraum sowie als Ort einer dem angepassten Erholung.
Diesen Funktionen hat auch das FFH-Gebiet “Fliethbach-System zwischen Dübener Heide und Elbe“ (EU-Code: DE 4241-301, Landescode: FFH0131), welche folgenden flächenmäßigen Umfang aufweist, Zitat:
„Das Gebiet besteht aus 25 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 34 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 39 km.“, Zitat Ende
https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/FFH0131.pdf
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/fliethbach-system-zwischen-duebener-heide-und-elbe
In dem Zusammenhang fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in Bezug auf den Schutz, den Erhalt und der Entwicklung des Hammerbaches weiterhin mit aller Deutlichkeit und Nachdruck nun endlich ordentliche belastbare Fakten zu liefern und daher stattdessen nunmehr die hydrologischen Verhältnisse zu untersuchen, welche womöglich nicht nur auf einer „spezifischen geologischen Situation in der Stauchungszone der Endmoräne“ beruht, sondern ggf. auch mit generellen hydrologischen Veränderungen in Folge des Bergbaus und seiner Einstellung zu tun haben kann.
Dazu gehört eben auch alles zu tun, um den Bestand des Bibers und seiner Bauten zu schützen und zu erhalten.
Weiterhin verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit sehr großer Sorge die einst geplante Veräußerung einer ca. 1.400,00 m² großen Wiese im Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt im Bereich Eisenhammer im Ortsteil Tornau der Stadt Gräfenhainichen. Die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH hatte diesen Landschaftsbestandteil als „bebaubare Fläche“ eingestuft. Bisher liegt dem AHA keine belastbare Rückreaktion vor, ob diese Vorhaben und Einschätzungen eine positive Wendung gefunden haben.
Für den AHA war und ist diese Vorgehensweise vollkommen unverständlich und genauso inakzeptabel. Bekanntlich gehören Wiesen mit ihrer Fauna und Flora mit zu den bedeutsamsten Natur- und Landschaftsbestandteilen, sie dienen sehr vielen Tier- und Pflanzenarten als Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum und erhöhen somit zudem die Arten- und Strukturvielfalt. Insbesondere Insekten aller Art profitieren von dem sehr hohen Teil an Blühpflanzen. Neben der sehr großen Bedeutung des Schutzes und Erhaltes der Vielzahl und Anzahl von verschiedenen Insektenarten an sich, sind sie ein sehr wichtiger Bestandteil der Nahrungskette für Lurchen, Kriechtieren, Vögeln und Säugetieren. Diese Bedeutung manifestiert sich vor Ort zum Beispiel durch ein ausgeprägtes Vorkommen von Zauneidechsen und womöglich noch zu bestimmenden weiteren Eidechsenarten.
Zudem dient die Wiese, umfassenden Beobachtungen zur Folge, als Nahrungsgebiet für diverse, noch zu bestimmende Fledermausarten.
Diese sehr entwicklungsfähige Wiese befindet sich in direkter Nachbarschaft zum bereits erwähnten ca. 1.001,00 ha großen FFH-Gebiet „Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide“ (EU-Code: DE 4341-301, Landescode: FFH0133) ist.
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/buchenwaldgebiet-und-hammerbachtal-der-duebener-heide
Neben der Tatsache, dass es für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unverständlich erscheint, dass die erfreulicherweise unbebaute und bisher im Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt befindliche Wiese sich nicht innerhalb der Grenzen des ebengenannten FFH-Gebietes befindet, bedürfen alle Veränderungsmaßnahmen in unmittelbarem Anschluss an das Schutzgebiet nach EU-Recht einer Überprüfung der FFH-Verträglichkeit. Dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind solche Maßnahmen und Aktivitäten nicht bekannt.
Zudem dient die Wiese als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet, welche in Zeiten der voranschreitenden Klimaerwärmung, eine dringende Versorgung angrenzender Wohngebiete und des benachbarten FFH-Gebietes mit Frisch- und Kaltluft garantiert bzw. garantieren kann.
Ferner gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html
Auch aus diesem Grund heraus betrachtet, verbietet sich eine Verbauung der Wiese und der damit einhergehenden Zersiedlung am Randbereich von Tornau.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt auf, ein möglicherweise fortlaufendes bzw. womöglich bereits umgesetztes Verkaufsverfahren der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH unverzüglich zu stoppen bzw. rückgängig zu machen bzw. Auskunft über den gegenwärtigen Sachstand abzugeben.
Zudem empfiehlt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine ordnungsgemäße und vollständige Erfassung der Artenzusammensetzung von Fauna und Flora der Wiese sowie eine damit verbundene Überprüfung der Eingliederung in das 1.001,00 ha großen FFH-Gebiet „Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide“ (EU-Code: DE 4341-301, Landescode: FFH0133).
Mit dem Übertritt der Grenze vom Land Sachsen-Anhalt zum Freistaat Sachsen im Bereich der Stadt Bad Düben hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten, dass die Dübener Heide in der Gesamtheit ein länderübergreifendes Wald-, Wiesen- und Gewässersystem, welches auf Grund seiner Arten- und Strukturvielfalt ein schützenswerter und geschützter Landschafts- und Naturraum darstellt. Der Freistaat Sachsen hat dies mit der Ausweisung der Natura-2000-Gebiete Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Presseler Heidewald- und Moorgebiet“, EU-Melde-Nummer 4342-304 – Größe: etwa 4 221,00 ha sowie des Europäischen Vogelschutzgebietes „Dübener Heide“, EU-Melde-Nummer 4342-451 – Größe: zirka 9 350,00 ha.
Daraus resultiert eine sehr große Verantwortung der gesamten Gesellschaft die Dübener Heise, welche weiträumig in die Fluss- und Auengebiete von Weißer Elster, Mulde, Elbe und Schwarzer Elster eingebettet umfassend zu schützen und daher von zerstörerischen bzw. störenden Einflüssen freizuhalten.
Dazu gehören gemeinsame Pläne von RWE Aktiengesellschaft, der Gemeinde Muldestausee und einer Forstbetriebsgemeinschaft Heideland w. V. in der Dübener Heide bei Schmerz bis zu neun, 250,00 m hohe Windkraftanlagen zu bauen. Dabei beabsichtigt man massiv in die vielfältig schützenswerte und geschützte Dübener Heide einzugreifen.
https://www.rwe.com/der-konzern/laender-und-standorte/onshore-windpark-muldestausee
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt an der Stelle noch einmal in aller Deutlichkeit, dass sich die Dübener Heide seit vielen Jahren sehr vielfältig und standortgerecht sukzessiv selbst verjüngt. Dabei seien insbesondere Arten wie Stieleiche, Traubeneiche, Hainbuche, Rotbuche, Waldkiefer, Hängebirke und Bergahorn zu nennen. Dieser sukzessiver Verjüngungsprozess bringt echte Wälder hervor, welche durch höhere Arten- und Strukturvielfalt, Standortgerechtigkeit und möglicherweise von einer besseren Anpassung an den Klimawandel geprägt sind.
Diesen sukzessiven Verjüngungsprozess des Waldes gilt vor Eingriffen aller zu schützen, um die Entwicklung keinesfalls zu stören.
Daher ist es unverantwortlich und unqualifiziert den sich naturnaher entwickelnden Wald abzuschreiben und zum Verbauen freizugeben.
Offensichtlich tragen die vom Land Sachsen-Anhalt und der Waldbesitzerverband Sachsen-Anhalt e.V. vorangetriebenen Pläne den Wald als Natur- und Landschaftsraum zu Gunsten von Profiterwirtschaftung durch Windkraftanlagen zu nutzen, vermehrt Früchte. Anstatt endlich der naturnahen und sukzessiven Waldentwicklung den absoluten Vorrang einzuräumen, möchte man Holzplantagen und Wälder gleichermaßen mit Windkraftanlagen zubauen. Somit besteht die Gefahr, dass eine ökologische Umwandlung von monokulturellen Holzplantagenstrukturen zu stabilen, arten- und strukturreichen Wäldern immer mehr in die Ferne rückt.
In dem Zusammenhang seien massive Flächenverbräuche für Windkraftanlagen, Nebenanlagen und Zufahrten zu befürchten, was nicht nur den betroffenen Wald schädigt, sondern auch das Landschaftsbild.
So führt das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz des Freistaates Thüringen zu Flächenverbräuchen folgendes an, Zitat:
„Rund 0,4 ha (ein halbes Fußballfeld) werden für eine moderne Anlage gebracht.“, Zitat Ende
https://umwelt.thueringen.de/themen/energie/windenergie
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg ist da ausführlicher, Zitat:
„Das Fundament einer modernen Windenergieanlage benötigt etwa 500 bis 600 Quadratmeter. Die Sockelfläche der Anlage ist jedoch nur ein Teil des Fundaments. Andere Teile des Fundaments sind erdüberdeckt und damit nicht sichtbar. Die Kranstellfläche ist teilweise mit Schotter bedeckt. Entsprechende Flächen können später auch für andere Zwecke (zum Beispiel Holzlagerung) genutzt werden. Für Montagezwecke werden während der Bauphase zusätzliche Flächen temporär belegt, die je nach Standort und Anlagenkonfiguration variieren. Die Zufahrtsstraße sollte eine Breite von circa 5 Metern haben. In der Regel werden dafür bereits vorhandene Wege genutzt oder ausgebaut.“, Zitat Ende
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/erneuerbare-energien/windenergie/faq-windenergie
Das PT-Magazin für Wirtschaft und Gesellschaft führte in einem Beitrag mit der Überschrift „Windkraft: Herausforderungen und Chancen für die Transportbetonindustrie“ vom 03.04.2023 u.a. folgendes an, Zitat:
„Die Errichtung von leistungsstarken Windrädern stellt heutzutage nicht nur ein Gewichts-, sondern auch ein Volumenthema dar. Für ein Fundament, das vor Ort gegossen wird, werden etwa 1.300 m³ Beton benötigt. Dies erfordert eine logistische Meisterleistung und ist damit eine Herausforderung für alle Beteiligten.
Um 1.300 m³ Beton zu transportieren, sind etwa 150 Fahrzeugladungen und eine entsprechende Pumpleistung vor Ort notwendig.“, Zitat Ende
Zudem geht man von Fundamenttiefen im Umfang von mindestens 4,00 m aus, was nicht nur zu massiven Eingriffen in Boden führt, sondern auch Störungen in Schicht- und Grundwasserschichten verursachen kann.
Wo hier eine Nachhaltigkeit erkennbar sein soll, bleibt ein Rätsel.
Auf „Mögliche gesundheitliche Effekte von Windenergieanlagen“ geht das Umweltbundesamt bereits im November 2016 ein. So sind u.a. folgende Ausführungen zu Windenergieanlagen (WEA) enthalten, Zitat:
„Wie von den meisten technischen Anlagen gehen aber auch von WEA Belastungen aus, die sich möglicherweise auf die Gesundheit auswirken können.
Im Hinblick auf die menschliche Gesundheit werden folgende Belastungsarten mit dem Betrieb von WEA an Land in Verbindung gebracht:
▸ Hörbarer Schall
▸ Tieffrequenter Schall (einschließlich Infraschall)
▸ Schattenwurf und Stroboskopeffekt
▸ Lichtemissionen durch Hinderniskennzeichnung
▸ Eiswurf
▸ Indirekte Wirkungen (Belästigung), die durch eine subjektive Bewertung von WEA oder der durch sie verursachten Effekte entstehen“, Zitat Ende
Ferner verweist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Presseerklärung „Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern verstärkt und fortgesetzt naturnahe Entwicklungen der Waldgebiete!“ vom 13.06.2024
Mit dem Verlassen der Dübener Heide im Bereich der sächsischen Stadt Bad Düben rückte die Betrachtung der Exkursionsgruppe auf den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der 124,00 km langen Vereinten Mulde mit einem Einzugsgebiet von 7.400 km² in den Fokus.
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
Dabei möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an seine im Rahmen einer Presseerklärung vom 16.09.2020 dargelegten Sichtweise zu dem angedachten Polder Löbnitz nordwestlich von Bad Düben erinnern.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert nach wie vor angesichts der letzten wiederholt starken Hochwasser u.a. in den Jahren 1994, 2002, 2002/2003, 2011 und 2013 in Folge der Schneeschmelze in den Gebirgen und Hochlagen sowie starker bzw. stärkerer Regenfälle z.B. an Elbe, Saale, Mulde, Unstrut, Schwarzer Elster, Weißer Elster und Ilm sowie ihrer jeweiligen großen, größeren, kleineren und kleinen Nebengewässer erneut endlich einen nachhaltigen Umgang mit Hochwasser umzusetzen. Nach der Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nutzten bisher die Verantwortlichen im Bund und in den Ländern, aber auch in Kommunen noch immer nicht umfassend und ausreichend genug die Zeiten seit den letzten Hochwassern, um entsprechende Bedingungen zu schaffen. Stattdessen betreibt man vorrangig rein wasserbaulichen „Hochwasserschutz“, welcher noch immer hauptsächlich auf höhere, breitere und stärkere Deich- und Dammanlagen beruht.
Nunmehr beabsichtigt der Freistaat Sachsen im Rahmen der Umsetzung des Projektes zum Bau und Gestaltung des ca. 1.500,00 ha großen Polder Löbnitz, welcher gezielt Hochwasserspitzen der Vereinigten Mulde auffangen sowie eine Einströmung von Hochwasser über die Goitzsche und den Lober-Leine-Kanal in das Land Sachsen-Anhalt verhindern soll, auf 500 m bei Wellaune ein Teilstück des Deiches bzw. Wirtschaftsweges abzusenken. Nordwestlich davon errichtet das Land Sachsen-Anhalt den ca. 250 ha großen Polder Rösa.
Mit der Absenkung des Deiches bei Wellaune nimmt der Freistaat Sachsen die Fällung von 250 Bäumen in Kauf. Medienberichten zu Folge hat man auf einer Länge von 750 m bereits 327 Bäume gekennzeichnet.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht hier eine verheerende Vernichtung von Gehölzen, welche keine sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ersetzen oder ausgleichen können. Baumfällungen sind nicht nur ein falsches Signal in Sachen Schutz, Erhalt und Entwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft, Umwelt und Natur, sondern senden ebenfalls die vollkommen falschen Signale im Zuge des Klimawandels und -schutzes aus. Offenbar haben die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Freistaates Sachsen noch immer nicht begriffen, dass insbesondere die Trocken- und Hitzejahre 2018 bis 2022 klare Anzeichen des sich verschärfenden weltweiten Klimawandels darstellen. Neben dem dringenden Ausstieg aus der Nutzung der fossilen Energieträger, der Änderung der Verkehrs-, Bau- und Ansiedlungspolitik, gilt es anstatt von Abholzungen, von einer dringend notwendigen Mehrung von Gehölzen anzugehen. Im Zuge einer wissenschaftlich fundierten Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption des gesamten Fluss- und Auenraums der gesamten Muldeverläufe sind dabei u.a. die Ausweisung von Sukzessionsräumen zur Wiederherstellung von standortgerechten Auenwäldern und -wiesen zu untersuchen und vorzunehmen. Solche Maßnahmen müssen einhergehen müssen einhergehen mit der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Konzeption zum Umgang mit dem Hochwasser.
Insbesondere die Vereinte Mulde, welcher ein linkselbisch gelegener, nicht schiffbarer Nebenfluss der Elbe ist, bedarf einer entsprechenden Betrachtung. Der 124 km lange Fluss entsteht in Sachsen südöstlich von Leipzig durch die Vereinigung der Zwickauer Mulde und der Freiberger Mulde nördlich von Colditz bei Sermuth. Der Name Mulde bedeutet „Die Mahlende“ und soll auf die Vielzahl der früher am Fluss betriebenen Mühlen hinweisen.
Jedoch ebenfalls sind auch die Fluss- und Auenlandschaften von Zwickauer Mulde und von Freiberger Mulde einzubeziehen.
Dabei müssen insbesondere die Höhen und Abflussmengen sowie die Dauer der Hochwasser der Jahre 1994, 2002, 2002/2003, 2011 und 2013 Berücksichtigung fin-den, um das Mindestmaß an Rückgabe von Altaue an das Hochwasserregime der Mulde ermitteln zu können. Ferner ist allgemein bekannt, dass gerade Auenwälder Hochwasserspitzen brechen, Hochwassermengen aufnehmen und Wasserspeichern sowie wie ein Rechen für Sedimente und Schwemmgut fungieren. Darüber hinaus hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten den Umfang der gesamten Altaue zu erfassen und auszuloten, inwieweit eine Rückgabe an das Flusssystem der Mulde möglich ist. Dazu ist es zudem wichtig Rückbaumaßnahmen in der Aue sowie im Ufer- und Sohlbereich der Mulde möglich ist.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat immer wieder das Thema zu seinen Muldekonferenzen in den Jahren 1997 und 2007 in Raguhn sowie im Jahr 2017 in Muldenstein aufgegriffen. Vertreterinnen und Vertreter von Politik und Verwaltungen des Freistaates Sachsen haben bisher leider nicht daran teilgenommen.
Hochwasser gehören zum Flussregime dazu und sind Ursache dafür, dass Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören. Begradigungen, Deichbaumaßnahmen bis an die Flüsse heran, Flächenversiegelungen, massiver Verlust von Wäldern sowie Bodenverdichtungen in der Landwirtschaft in Folge des Einsatzes von schwerer Technik und zunehmender Anbau von Monokulturen beeinträchtigen die Speicher- und Pufferfunktion der Böden und führen zu schnelleren Hochwassersituationen bei stärkeren Niederschlagsphasen. Oft einhergehend mit Bodenerosionen hat der Mensch somit Hochwasser erst zu Katastrophen gemacht.
Die mit umfassenden Steuermitteln finanzierten Baumaßnahmen zur Errichtung von Poldern und als sogenannten „Hochwasserschutz“ verkauften Aktivitäten führen dagegen zu keinem Millimeter Rückgabe von Altaue an den Fluss. Das angedachte und zumeist sehr schnelle Einströmen von Hochwasser bei entsprechender Hochwasserhöhe führt stattdessen zu katastrophalen Bedingungen für Fauna und Flora in den Poldergebieten, da insbesondere Wucht und Schnelligkeit des Vordringens der Wassermassen Tieren nicht ausreichend die Möglichkeit der Flucht bieten. In Sachsen konnte man das zum Beispiel bei den Hochwassersituationen in den Jahren 2011 und 2013 in Leipzig bei der Betätigung des Auslaufwerkes der Nahle zur plötzlichen Flutung der Burgaue feststellen.
Somit ist unschwer erkennbar, dass die offiziell angedachte Fällung von 250 Bäumen, aber potenziell bedrohten 327 Bäumen im Zuge der Absenkung des Deiches bei Wellaune, ein weiterer Ausdruck des verfehlten Umganges mit Hochwasser sowie dem Schutz, Erhalt und Entwicklung von Fluss- und Auenlandschaften, aber auch beim schützenden und erhaltenden Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft – auch im Zuge des hauptsächlich vom Menschen verursachten Klimawandels – darstellt.
Auf Grund der der akuten Bedrohung von 250 bzw. 327 Bäumen fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht nur den Erhalt der Gehölze ein, sondern ein generelles anderes Denken, Planen und Handeln beim Umgang mit Hochwasser als einen Teil des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft ein. Nur so ist ein nachhaltiger Erhalt und Schutz der Lebens- und Rückzugsräume von Menschen, Fauna und Flora möglich.
Dazu sind die Erstellungen von wissenschaftlich fundierten Konzeptionen und breite öffentliche Beratungen und Diskussionen erforderlich.
Im Rahmen der Fahrradexkursion am 24.08.2025 stellte die Exkursionsgruppe immer wieder fest, dass die Mulde weitgehend unverbaut durch ihre Aue fließen kann. Wichtig ist es dabei, dass dies keine Veränderung erfährt sowie die Aue wieder Retentionsflächen zurückerhält und die Verbindung zu den Altverläufen erhalten bleibt. Ein richtiger Schritt zum Schutz des Gebietes der Mulde zwischen den Städten Bad Düben und Eilenburg war die Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Vereinigte Mulde Eilenburg-Bad Düben“ vom 20.12.2001. Das etwa 1.453,00 ha große Naturschutzgebiet umfasst Flächen im engeren Raum der Muldeaue zwischen den Städten Bad Düben und Eilenburg.
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/15224-Aend-VO-NSG-Vereinigte-Mulde-Eilenburg-Bad-Dueben-
Zudem ist der Teil der Muldeaue als ca. 9.636,00 ha großes Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Mulde“ ausgewiesen.
https://www.gemeinde-bennewitz.de/portal/seiten/schutzgebiete-900000038-22940.html
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMU-NI2-20070726-KF01-A010.pdf
Das Bundesamt für Naturschutz ordnet den Natur- und Landschaftsraum der Mittleren und Unteren Mulde als „Bedeutsame Landschaften“ ein.
https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/mittlere-und-untere-mulde
Es ist sehr wichtig, das festzustellen, aber darauf muss auch das Handeln von Gesellschaft, Politik und Verwaltungen ausgerichtet sein.
In dem Blickfeld betrachtet, hat in Bad Düben die Exkursionsgruppe mit Sorge jedoch den stark ausgebauten und ebenso eingetieften Schwarzbach in Augenschein genommen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erscheint es hier sehr sinnvoll zu sein im Rahmen einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption naturnahe Alternativen aufzuzeigen, öffentlich zu beraten und letztendlich umzusetzen. Dabei bietet die Muldeaue im Bereich Am Lauch und im Mündungsgebiet des Schwarzbaches umfassende naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten auf.
Im Wegeabschnitt zwischen der Stadt Bad Düben und der Gemeinde Zschepplin, Ortsteil Glaucha, Unterglaucha im Bereich eines Altverlaufes der Mulde fiel auf, dass entlang des befestigten Weges beidseitig keine Gehölze standen, während im weiteren Verlauf zahlreiche Obstgehölze wie Äpfel, Mirabellen, Pflaumen und Birnen, beidseitig und lückenhaft den Weg säumten.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet sich eine Neu- bzw. Wiederbepflanzung von Obstgehölzen an. Diese Pflanzungen und die spätere Betreuung, wie Baumschnitt, Mahden und Obsternten können als Arbeitseinsätze erfolgen. Neben der Wiederentstehung flächendeckender Obstalleenstrukturen beinhalten derartige Aktivitäten zudem umweltbildenden Charakter.
Der Exkursionsgruppe fielen im gleichen Wegabschnitt massive Bauarbeiten im Bereich der viel zu nah an die Mulde herangesetzten Deiche auf, welche massiv den Altverlauf der Mulde und des Glauchaer Baches betreffen sowie zudem sich am bzw. im Landschaftsschutzgebiets „Mittlere Mulde“ und Naturschutzgebiet „Vereinigte Mulde Eilenburg-Bad Düben“ befinden. Zum bringen derartige, vorrangig wasserbautechnisch geprägten Umgangsformen mit dem Hochwasser keinerlei Entlastungen, sondern angesichts der Tatsache, dass noch immer riesige Teile der Altaue der Mulde ausgedeicht sind, fortgesetzte und weitere Verschärfungen, weil Bodenverbrauch sowie fehlende Nachhaltigkeit in den Agrar- und Waldnutzungen anhalten. Daher bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut und verstärkt ein Umdenken in der Umwelt-, Verkehrs-, Bau- und Siedlungspolitik, wozu u.a. ein Stopp neuer Verbräuche von Boden, Flächenentsiegelungen, eine nachhaltige, arten- und strukturreiche Agrar- und Waldnutzung sowie die Rückgabe von Altauen an das System der Fließgewässer gehören müssen. So lassen sich nicht nur eine Verbesserung der Rahmenbedingungen von Umwelt, Natur und Landschaften im Allgemeinen und der Auen im Speziellen erreichen und umsetzen sowie das Anliegen der Bevölkerung – zum Beispiel der Bürgerinitiative HQ100 – Schutz für Glaucha e.V. – konkret, deutlich und nachhaltig beantworten.
In der vom Glauchaer Bach mitgeprägten Muldeaue zeigen u.a. vielfältige Wiesenflächen kleine Ansätze, dass es auch in der Agrarnutzung anders gehen kann. Erfreulich war auch die Beobachtung von zehn Graukranichen in dem Teil der Muldeaue.
Ebenfalls interessant gestaltetete sich die Besichtigung des mutmaßlich 30,00 ha großen Schlossparkes Hohenprießnitz, welcher als Teil der Muldeaue eine naturnahere Entwicklung aufzuweisen hat, welche es weiter zuzulassen gilt. Parallel empfiehlt es die Wiesen unregelmäßig und partiell zu mähen, um eine arten- und strukturreiche Entwicklung zu ermöglichen, welche als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga fungieren kann, der besseren Wasserrückhaltung dienen kann sowie das Ortsbild positiv beeinflusst. Positiv auffällig war am Tag der Fahrradexkursion am 23.08.2025, dass sich im Ostbereich der Wiese in der Sichtschneise vom und zum Schloss Hohenprießnitz eine umfassende Stieleichensukzession am Randbereich entwickelt hat, welche es unbedingt zu schützen gilt.
http://www.schloss-hohenpriessnitz.de/index.php?page=schlosspark
https://www.historisches-sachsen.net/hohenpriessnitz.htm
Der mutmaßlich ca. 20,00 bis 24,00 ha große Schlosspark Zschepplin ist ebenfalls Teil der Muldeaue und auch durch Restauenwälder, Wiesen, Gewässern und Trockenstandorten geprägt. So geben öffentlich zugängliche Dokumente das Vorkommen zahlreicher Tiere wie Biber, Fledermäuse, Kriechtiere, Amphibien und Insektenarten – wie den Heldbock – an.
Angesichts der Tatsache, dass es sich um zwei sehr wertvolle Parkanlagen handelt, gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unbedingt eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erstellen, welche u.a. die Erfassung von Fauna, Flora und Funga enthält, die bessere Einbindung in die Muldeaue sowie die Prüfung und ggf. eines besseren Schutzstatus zum Thema haben muss.
Auf dem Weg in Richtung der Stadt Eilenburg, Stadtteil Hainichen nahm die Exkursionsgruppe einen Restauenwald in Augenschein, welcher sich zudem nordwestlich eines naturnaher ausgeprägten Muldemäanders befindet, welche von Steilwänden, Kiesinseln und -bänken, Prall- und Gleithängen geprägt ist. Die Beobachtung von Bienenfressern und Uferseeschwalben sowie deutlich erkennbare Löcher lassen der Vermutung Raum, dass es sich bei der Steilwand um Brut- und Aufenthaltsreviere für beide Vogelarten handelt. Zudem bietet sich die lange Steilwand als Brutröhren für Wildbienen etc. an.
Dieser Teil der Muldeaue bedarf eines besonderen Schutzes, wozu auch die Wiedereinbindung des Restauenwaldes in den Überflutungsraum der Mulde gehören muss.
In der Stadt Eilenburg, Stadtteil Hänichen fiel im Bereich Dorfstraße und Hohlweg eine ausgetrocknete und massiv verschlammte Teichfläche auf.
In nordöstlicher Richtung schließt sich zudem eine offene und teilweise bebaute Fläche an, welche ungenutzt erscheint. Nach ersten Überlegungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bieten sich nach Klärung der Eigentums- und Nutzungsverhältnisse eine Sanierung des Teiches und der Einbeziehung des angrenzenden Geländes mit den dazugehörigen Gebäuden an. Überlegenswert ist die Beförderung eines arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturbestandteiles mit Einrichtung einer Art Naturschutzstation. Eine Naturschutzstation bietet sich als Ort der Umweltbildung, Begegnung und nicht zuletzt der Unterbringung von Werkzeugen, Maschinen und Geräten für die Pflege und Betreuung von Biotopen an. Dies kann auch bei der Pflege und Betreuung der Streuobstwiese in Hänichen von Nutzen sein.
Die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Nutzungs- und Entwicklungskonzeption ist hier ratsam.
Die Inaugenscheinnahme der Streuobstwiese Hänichen war von Respekt und Anerkennung geprägt, dass eine Betreuung stattfinden. Jedoch gilt es unbedingt die Baumpflege zu optimieren, indem sach- und fachgerechte Baumschnittarbeiten stattfinden. Darüber hinaus sind weitere Nachpflanzungen und deren intensiver Betreuung dringend geboten.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann sich Hänichen zum konkreten und aktiven Standort der Umweltbildung sowie des Schutzes, der Entwicklung und Betreuung von Umwelt, Natur und Landschaften entwickeln. Dazu ist eine aktive und offensive Einbeziehung der Bevölkerung sowie wohlwollenden Handeln von Politik und Verwaltungen erforderlich.
Das Gleiche kann auch Anwendung bei der offenbar pflegerisch intensiv betreuten Streuobstwiese an der Hänicher Aue finden.
Zusammenfassend sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Notwendigkeit den vielfältigen Raum der Dübener Heide sowie übergreifend die Auen von Elbe und Mulde mit seiner Arten- und Strukturvielfalt, als Lebens- und Rückzugsraum von Menschen, Fauna, Flora und Funga, als Biotop- und Grünverbundraum sowie im Interesse eines angepassten Tourismus im Zuge der Erholung und Bildung, zu schützen, zu erhalten und sich naturnah weiterentwickeln zu lassen.
Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereit an allen wissenschaftlichen und praktischen Aktivitäten mitzuwirken, um so nachhaltige und zukunftsorientierte Lösungen herbeiführen zu können. zur wissenschaftlichen und praktischen Arbeiten daran mitzuwirken, dass lösungsorientierte wissenschaftlich-fachlich korrekte Herangehensweisen endlich zum Tragen kommen.
Dazu möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – der Bevölkerung eine ehrenamtliche Plattform zur Mitwirkung anbieten.
Wer Interesse hat, daran im Rahmen einer zu bildenden, ehrenamtlichen länderübergreifenden AHA-Regionalgruppe Dübener Heide-Mulde-Elbe mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 24.08.2025
Fotos & Video: Andreas Liste