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AHA beteiligt sich am kommunalen Umwelttag in der Stadt Halle (Saale)

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nimmt in diesem Jahr am kommunalen Umwelttag in der Stadt Halle (Saale) teil, welcher am 24. Mai 2025 in der Zeit von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr auf dem Marktplatz stattfindet.

https://halle.de/leben-in-halle/klimaschutz-und-umwelt/umweltprojekte/der-kommunale-umwelttag

Mit seiner Teilnahme verbindet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Gelegenheit und Vorstellung mit der Bevölkerung zu Themen zum Umgang und zum Schutz von Umwelt, Natur und Landschaften, zu eigenen Aktivitäten und Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitwirkung ins Gespräch zu kommen.
Dabei möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Erläuterungen zu den halleschen Auenlandschaften geben, bietet Möglichkeiten des Mikrospieren, des Erkennens von Vogelstimmen sowie kreative Aktivitäten – wie Kinderschminken – an.
In dem Zusammenhang ist ferner vorgesehen auf Veranstaltungen hinzuweisen, Stellungnahmen – zum Beispiel zum aktuellen Entwurf des Abfallwirtschaftsplans des Landes Sachsen-Anhalt – Fortschreibung 2024 zu erläutern sowie Aktivitäten der Initiative „Pro Baum“ zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Gehölzen im Stadtgebiet von Halle (Saale) darzustellen.

Daher lädt die vom Umweltbundesamt im Juni 2019 gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die hallesche Bevölkerung und ihre Gäste recht herzlich zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch ein.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist am Stand Nummer 12 auf dem halleschen Markt zwischen Leipziger Straße und Große Märkerstraße zu finden.

Wer noch mehr zum Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren möchte, kann sich auch an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste

Vorsitzender
Halle (Saale), den 21.05.2025

Stellungnahme zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Aufstau der Werra unmittelbar unterhalb der Quelle zur Löschwasserentnahme

I. Grundsätzliches

Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung.
Dazu zählt ebenfalls die 299,60 km lange Werra, welche den rechten, östlichen der beiden Hauptquellflüsse der Weser darstellt. Im Südosten Niedersachsens vereinigt sich die Werra in Hannoversch Münden mit dem anderen links westlich fließenden 220,70 km langen Hauptquellfluss Fulda zur Weser, welche dann zur Nordsee fließt.
Trotz der sehr hohen und zerstörerischen Salzbelastung hat die Werra eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, für den Biotop- und Grünverbund sowie als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor. Zudem ist die Werraaue und angrenzende Natur- und Landschaftsräume von zahlreichen arten- und strukturreichen Natur- und Naturlandschaftsbestandteilen geprägt. Beispielsweise kommt dies mit den Ausweisungen des 2.260,00 ha großen FFH-Gebiet 5328-305 – Werra bis Treffurt mit Zuflüssen sowie 2.578,00 ha großen Vogelschutz-Gebiet 5127-401 – Werra-Aue zwischen Breitungen und Creuzburg sowie das 1.919,096 ha große Europäische Vogelschutzgebiet SPA 27 „Westliches Thüringer Schiefergebirge“ (DE 5432-401) zum Tragen.
Dabei gilt es nicht nur die dazugehörigen Landschaften sowie die dazugehörige Natur und Umwelt zu schützen und zu sichern, sondern dem Fluss und seiner Aue wieder naturnahe Entwicklungs- und Hochwasserräume zurückzugeben, wozu u.a. Deichrückverlegungen und -aufhebungen, die Unterlassung neuer Flächenversiegelungen und Baumaßnahmen im Fluss – Ufer und Sohle – und in der Aue sowie Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen gehören. Das entspricht auch der „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“
Auf der Basis dieser Ausgangssituation ergibt sich seitens des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Stellungnahme:

II. Zu den Verfahrensunterlagen

Zu Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Aufstau der Werra unmittelbar unterhalb der Quelle zur Löschwasserentnahme & Begehungsprotokoll & FFH-Vorprüfung & SPA-Vorprüfung & Landschaftspflegerischem Fachbeitrag

Die „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ hat unter Artikel 1 – Ziel u.a. folgende Kriterien festgelegt, Zitat:

Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt,

Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung auf der Grundlage eines langfristigen Schutzes der vorhandenen Ressourcen,“, Zitat Ende

Unter Artikel 4 – Umweltziele, Absatz 1 sind u.a. folgende Regelungen enthalten, Zitat:

(1) In Bezug auf die Umsetzung der in den Bewirtschaftungsplänen für die Einzugsgebiete festgelegten Maßnahmenprogramme gilt folgendes:

a) b e i O b e r f l ä c h e n g e w ä s s e r n:

i) die Mitgliedstaaten führen, vorbehaltlich der Anwendung der Absätze 6 und 7 und unbeschadet des Absatzes 8, die notwendigen Maßnahmen durch, um eine Verschlechterung des Zustands aller Oberflächenwasserkörper zu verhindern;

ii) die Mitgliedstaaten schützen, verbessern und sanieren alle Oberflächenwasserkörper, vorbehaltlich der Anwendung der Ziffer iii betreffend künstliche und erheblich veränderte Wasserkörper, mit dem Ziel, spätestens 15 Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie gemäß den Bestimmungen des Anhangs V, vorbehaltlich etwaiger Verlängerungen gemäß Absatz 4 sowie der Anwendung der Absätze 5, 6 und 7 und unbeschadet des Absatzes 8 einen guten Zustand der Oberflächengewässer zu erreichen;

iii) die Mitgliedstaaten schützen und verbessern alle künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörper mit dem Ziel, spätestens 15 Jahre nach Inkrafttreten dieser Richtlinie gemäß den Bestimmungen des Anhang V, vorbehaltlich etwaiger Verlängerungen gemäß Absatz 4 sowie der Anwendung der Absätze 5, 6 und 7 und unbeschadet des Absatzes 8 ein gutes ökologisches Potential und einen guten chemischen Zustand der Oberflächengewässer zu erreichen…“, Zitat Ende

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

Im konkreten Fall ist keine Prüfung dieser Regelungen der obengenannten Richtlinie zu erkennen. Daher gilt es unter dem Gesichtspunkt den Gesamtbestand der Anlage zu prüfen und selbstverständlich den Bestand an Fauna und Flora zu berücksichtigen. Offenbar erfolgte ohnehin nur eine kurzzeitige Erfassungen, welche offenbar auf Beobachtungen vom 16.05.2023 beruhen und somit eine angemessene Beobachtung über mindestens eine Vegetationsperiode nicht erkennen lässt.
Insofern lässt sich die Ausstattung der Fauna und Flora nur bedingt einschätzen. Eine Erfassung der Funga ist nicht erkennbar.

https://www.bundestag.de/resource/blob/902754/48ea629418c1555d9bf092db4fa66bc2/WD-8-019-22-pdf.pdf

https://www.bio.uni-frankfurt.de/43931487/forschung

https://homepage.ruhr-uni-bochum.de/minou.nowrousian/fungide.html

https://www.uni-marburg.de/de/forschung/spitzenfoerderung/loewe-projekte/ab_ipf.pdf

Insofern lässt sich ein entsprechender Bestand, ggf. schützenswerte Arten nicht einschätzen. Daher ist auch die FFH- und SPA-Prüfung als nicht vollständig anzusehen.

In dem Zusammenhang regt daher der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für das gesamte Quellgebiet der Werra an, um ordnungsgemäße und vollständige Vorschläge zum Schutz, zum Erhalt und der Entwicklung des Gesamtgebietes erhalten zu können. Diese Dokumente müssen die entscheidende Grundlage für eine Beratung im Vorfeld von darauf beruhenden Entscheidungen bilden.

III. Schlussbemerkungen

Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.
Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.05.2025

Stellungnahme zum Antrag auf Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinbringung von festen Stoffen aus Gewässern der Stadt Schwarzatal, Ortslage Sitzendorf – Aktenzeichen TLUBN – 5070-52-4504/1

I. Grundsätzliches

In Anknüpfung an die Stellungnahme vom 06.06.2022 sei erneut und fortgesetzt grundsätzlich darauf hingewiesen, dass bekanntlich Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit bilden. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Die ca. 53,00 km lange Schwarza mit ihrem 507,00 km² großem Gesamteinzugsgebiet entwässert auf ihrem Weg zur Saale eine arten- und strukturreiche Mittelgebirgslandschaft. Abgesehen vom Pumpspeicherwerk Goldisthal in der Schwarza und der Trinkwassertalsperre Leibis-Lichte im Lauf des Zuflusses Lichte bestehen keine größere Verbauungen und Einschränkungen im Flussverlauf.
In Katzhütte im Planungsgebiet sind massive naturferne räumliche Einschränkungen der Schwarza erkennbar, welche eigentlich einer wissenschaftlichen Betrachtung bedürfen, um ggf. Alternativen herausarbeiten zu können. Da gilt es u.a. auch für Goldwaschungen und deren Auswirkungen und Folgen.
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen Stellung:

II. Zu dem Antrag

Es fehlen erneut und unverständlicherweise konkrete Erläuterungen zu dem Vorhaben, wozu geplante Umfänge von Veranstaltungen, Zeiträume bzw. -punkte, der Personenkreis Anzahl von Personen, Standorte der Zugänge und der Durchführung der Maßnahmen sowie Prüfungen der Umweltverträglichkeiten gehören.
Im Rahmen des Goldwaschens besteht die akute Gefahr, dass alleine das massive Betreten des Flussbettes Lebens- und Rückzugsräume von Tier- und Pflanzenarten Beeinträchtigungen erfahren. Gleiches gilt für den Sedimententransport und -verteilung.

https://goldhaus-leipzig.de/ratgeber/die-methode-des-goldwaschens-4313189

Zudem ist keiner Weise der Nutzen für die Allgemeinheit zu erkennen. Für Privatvergnügen derartige Möglichkeiten einzuräumen sind somit auch aus obengenannten Gründen unverantwortlich. Insofern war schon die Erteilung der Erlaubnis vom 07.06.2022 durch das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz nicht nachvollziehbar und unverantwortlich. Noch dazu aus dem Blickwinkel fehlender aussagefähiger Antragsunterlagen.

III. Schlussbemerkungen

Angesichts der Vielfalt der Schwarza sowie ihrer naturnahen Entwicklungsfähigkeit sind Goldwaschungen als kritisch anzusehen. Ferner sind Widersprüche zur WRRL-EU zu sehen.
Auf jeden Fall bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.
Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.05.2025

Stellungnahme zum Antrag auf Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinbringung von festen Stoffen aus Gewässern der Stadt Schwarzatal, OT Mellenbach-Glasbach – Aktenzeichen TLUBN – 5070-52-4504/2

I. Grundsätzliches

In Anknüpfung an die Stellungnahme vom 06.06.2022 sei erneut und fortgesetzt grundsätzlich darauf hingewiesen, dass bekanntlich Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit bilden. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Die ca. 53,00 km lange Schwarza mit ihrem 507,00 km² großem Gesamteinzugsgebiet entwässert auf ihrem Weg zur Saale eine arten- und strukturreiche Mittelgebirgslandschaft. Abgesehen vom Pumpspeicherwerk Goldisthal in der Schwarza und der Trinkwassertalsperre Leibis-Lichte im Lauf des Zuflusses Lichte bestehen keine größere Verbauungen und Einschränkungen im Flussverlauf.
In Katzhütte im Planungsgebiet sind massive naturferne räumliche Einschränkungen der Schwarza erkennbar, welche eigentlich einer wissenschaftlichen Betrachtung bedürfen, um ggf. Alternativen herausarbeiten zu können. Da gilt es u.a. auch die Art und Weise der Verkehrsführungen und Standorte von Verkehrsbauwerken einzuordnen.
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen Stellung:

II. Zu dem Antrag

Es fehlen erneut und unverständlicherweise konkrete Erläuterungen zu dem Vorhaben, wozu geplante Umfänge von Veranstaltungen, Zeiträume bzw. -punkte, der Personenkreis Anzahl von Personen, Standorte der Zugänge und der Durchführung der Maßnahmen sowie Prüfungen der Umweltverträglichkeiten gehören.
Im Rahmen des Goldwaschens besteht die akute Gefahr, dass alleine das massive Betreten des Flussbettes Lebens- und Rückzugsräume von Tier- und Pflanzenarten Beeinträchtigungen erfahren. Gleiches gilt für den Sedimententransport und -verteilung.

https://goldhaus-leipzig.de/ratgeber/die-methode-des-goldwaschens-4313189

Zudem ist keiner Weise der Nutzen für die Allgemeinheit zu erkennen. Für Privatvergnügen derartige Möglichkeiten einzuräumen sind somit auch aus obengenannten Gründen unverantwortlich. Insofern war schon die Erteilung der Erlaubnis vom 07.06.2022 durch das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz nicht nachvollziehbar und unverantwortlich. Noch dazu aus dem Blickwinkel fehlender aussagefähiger Antragsunterlagen.

III. Schlussbemerkungen

Angesichts der Vielfalt der Schwarza sowie ihrer naturnahen Entwicklungsfähigkeit sind Goldwaschungen als kritisch anzusehen. Ferner sind Widersprüche zur WRRL-EU zu sehen.
Auf jeden Fall bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.
Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.05.2025

Stellungnahme zum Antrag auf Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinbringung von festen Stoffen aus Gewässern in Schwarzburg – Aktenzeichen TLUBN 5070-52-4504/3

I. Grundsätzliches

In Anknüpfung an die Stellungnahme vom 06.06.2022 sei erneut und fortgesetzt grundsätzlich darauf hingewiesen, dass bekanntlich Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit bilden. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Die ca. 53,00 km lange Schwarza mit ihrem 507,00 km² großem Gesamteinzugsgebiet entwässert auf ihrem Weg zur Saale eine arten- und strukturreiche Mittelgebirgslandschaft. Abgesehen vom Pumpspeicherwerk Goldisthal in der Schwarza und der Trinkwassertalsperre Leibis-Lichte im Lauf des Zuflusses Lichte bestehen keine größere Verbauungen und Einschränkungen im Flussverlauf.
In Katzhütte im Planungsgebiet sind massive naturferne räumliche Einschränkungen der Schwarza erkennbar, welche eigentlich einer wissenschaftlichen Betrachtung bedürfen, um ggf. Alternativen herausarbeiten zu können. Da gilt es u.a. auch die Art und Weise der Verkehrsführungen und Standorte von Verkehrsbauwerken einzuordnen.
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen Stellung:

II. Zu dem Antrag

Es fehlen erneut und unverständlicherweise konkrete Erläuterungen zu dem Vorhaben, wozu geplante Umfänge von Veranstaltungen, Zeiträume bzw. -punkte, der Personenkreis Anzahl von Personen, Standorte der Zugänge und der Durchführung der Maßnahmen sowie Prüfungen der Umweltverträglichkeiten gehören.
Im Rahmen des Goldwaschens besteht die akute Gefahr, dass alleine das massive Betreten des Flussbettes Lebens- und Rückzugsräume von Tier- und Pflanzenarten Beeinträchtigungen erfahren. Gleiches gilt für den Sedimententransport und -verteilung.

https://goldhaus-leipzig.de/ratgeber/die-methode-des-goldwaschens-4313189

Zudem ist keiner Weise der Nutzen für die Allgemeinheit zu erkennen. Für Privatvergnügen derartige Möglichkeiten einzuräumen sind somit auch aus obengenannten Gründen unverantwortlich. Insofern war schon die Erteilung der Erlaubnis vom 08.06.2022 durch das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz nicht nachvollziehbar und unverantwortlich. Noch dazu aus dem Blickwinkel fehlender aussagefähiger Antragsunterlagen.

III. Schlussbemerkungen

Angesichts der Vielfalt der Schwarza sowie ihrer naturnahen Entwicklungsfähigkeit sind Goldwaschungen als kritisch anzusehen. Ferner sind Widersprüche zur WRRL-EU zu sehen.
Auf jeden Fall bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.
Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.05.2025

Vernissage Fotoausstellung „Natur“park Saaletal im Luchs-Kino Halle am 23.05.2025

Die Bürgerinitiative Saaletal lädt am Freitag, dem 23.05.2025, um 19.00 Uhr alle an Natur und Zukunft interessierten Menschen zur feierlichen Eröffnung der Fotoausstellung „Natur“park Saaletal ins Luchs-Kino Halle ein.  Die Fotoausstellung dokumentiert in eindrücklichen Bildern die fortschreitende Naturzerstörung im Unteren Saaletal durch den Bau der Autobahn A 143.

Zu Beginn der Veranstaltung tritt der „Liederkreis“ auf und wird mit seinem Konzert den musikalischen Rahmen geben. 

Im Anschluss spricht der Vorsitzende der Bürgerinitiative Saaletal, Dr. Conrad Kunze über Position und Anliegen der Bürgerinitiative sowie die Erfolgsaussichten der juristischen Verfahren zum Stopp der A143. Danach ist – bei Sekt und Saft – Zeit für das Gespräch mit allen, die gekommen sind.

Abb.: Baustelle der A143 bei Friedrichsschwerz am 16.3.2025. Foto: BI Saaletal

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