Kategorie: Allgemein (Seite 10 von 357)

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung von Elbe, Havel und Tanger ein!

Die Elbe, mit 1.094,30 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 148.268,00 Quadratkilometern.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Auf Grund der Tatsache, dass die Elbe nicht in einen anderen Fluss, sondern ins Meer – Nordsee – mündet und eine gewisse Größe hat, gilt sie als Strom.
Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen.
Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäische Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen.
Außerdem haben wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie einen ordnungs- und zeitgemäßen Umgang mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des AHA umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein.
Diese Vielzahl europäischer und nationale Schutzgebiete – u.a. in den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt – bringen die umfassende Schutzwürdigkeit, aber auch Schutzbedürftigkeit zum Ausdruck.
Das schließt den Ausschluss militärischer Nutzungen aller Art ein. Ein Tieffliegereinsatz mitten in den obengenannten Schutzgebieten im Bereich der Elbaue zwischen Klietz und Arneburg verbreitete mit Erscheinung, Lärm und Abgasen einen sehr verstörenden Eindruck.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bezieht sich das im konkreten Fahrradexkursionsgebiet auf die Flüsse Elbe, Havel und Tanger sowie ihrer Auen, Nebengewässer und angrenzenden Gebiete.
In den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt ist auffällig, dass Hochwasserdeiche einen sehr großen Teil der Aue von den Flusssystemen abgeschnitten haben. Das bedeutet wesentlich weniger Retentionsflächen, geringere Durchströmung von Auenwäldern und -wiesen, Hochstaudenflächen und Feuchtgebieten sowie geringere Möglichkeit der Wasserspeicherung in der Gesamtaue.
Dafür bedarf es länderübergreifend einer wissenschaftlich fundierten Konzeptionsarbeit, welche auch den Umgang mit Wohn- und Wirtschaftsstrukturen im Überflutungsgebiet beinhalten muss.
Eine wieder an die Fließgewässerangeschlossene bisherige „Altaue“ gibt nicht nur umfassenden Überflutungsraum zurück, sondern versorgt die Auenböden besser mit Wasser. Angesichts zunehmender Trocken- und Hitzephasen eine bedeutsame flächendeckende hydrologische Verbesserung.
Zudem ermöglicht die Durchströmung mit Hochwasser bei Sinken der Wasserstände in den Fließgewässern eine schnellere und bessere Rückkehr des Wassers in die Flüsse ohne Anstau des Qualmwassers durch bestehende Deiche. Zudem sind teure und standortfremde Schöpfwerke als obsolet anzusehen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind alle baulichen Eingriffe in die Fließgewässer und die Auen zu unterlassen und eine naturnahe Entwicklung zu ermöglichen.
Das ermöglicht der Natur die Natur- und Landschaftsräume nach den jeweiligen Standortbedingungen zu entwickeln und kostet uns höchstens Geduld, aber kein Geld. Zudem dient solche Entwicklung der Wissenschaft, Bildung und Lehre.
In dem Blickfeld sind ebenfalls die Aktivitäten in der Stadt Wittenberge zur Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau in Brandenburg im Jahr 2027 zu betrachten.
Diese vielfältigen Themen aufgreifen zu können möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende zweitägige Fahrradexkursion durchführen.

PfingstenSamstag, den 23.05.2025 bis Pfingstsonntag, den 24.05.2025
Zweitägige Fahrradexkursion durch die Auen von Elbe und Havel zwischen den Städten Wittenberge und Tangermünde in zwei Etappen

Erste Etappe: Wittenberge bis Havelberg
mit Aufenthalt an den Mündungsgebieten der Havel in die Elbe
Treff: 11.00 Uhr in der Stadt Wittenberge, Bahnhof, Am Bahnhof
Ende erste Etappe: Stadt Havelberg
Dauer: ca. 7 Stunden
Teilnahme nur mit schriftlicher Voranmeldung möglich!

Zweite Etappe: Havelberg bis Tangermünde
Pfingstsonntag, den 24.05.2025
Treff: 09.00 Uhr in der Stadt Havelberg an der Ecke Genthiner Straße/Elbstraße
Ende der zweiten Etappe: Stadt Tangermünde, Schleusenbrücke am Mündungsbereich der Tanger in die Elbe
Dauer: ca. 6 Stunden
Teilnahme ohne Voranmeldung möglich!

Auf Grund der Planung und Notwendigkeit der Übernachtung zum Abschlusss der ersten Etappe in Havelberg ist eine verbindliche und schriftliche Anmeldung bis zum 15.11.2025 erforderlich.
Als Unterkunft konnten wir folgendes Quartier gewinnen:

Pension Sonnenhaus Havelberg
Kirchplatz 4

39539 Havelberg

https://sonnenhaus-havelberg.de

Das Sonnenhaus Havelberg bietet folgende Konditionen an, Zitat:

Unser Haus verfügt über 2 EZ und 2 DZ. Das EZ würde 89 €, das DZ 125 € pro Nacht kosten. Ein DZ zur Einzelbenutzung 99 €.
Für das reichhaltige Frühstück (biologisch / regional / hausgemacht) kämen 16 € pro Person hinzu.“, Zitat Ende

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit eine eigene Übernachtungsstätte zu suchen und dann zu nutzen.

Hinweis: Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Auf Grund der vielfältigen Aufgaben beabsichtigt der vom Umweltbundesamt gemäß § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verstärkt im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten seine räumlich, fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Tätigkeiten und Aktivitäten im Bereich der Elbe zwischen den zwischen den Städten Wittenberge und Havelberg zu intensivieren. Im Rahmen der Fahrradexkursion der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die diesbezüglichen Aktivitäten und die Möglichkeiten der Mitwirkung aufzeigen.
In dem Zusammenhang kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen eine länderübergreifende ehrenamtliche Regionalgruppe Altmark-Prignitz-Elbe-Havel-Aue aufzubauen. In dieser AHA-Gruppe können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken.
Wer daran Interesse hat, mehr zur Fahrradexkursion erfahren möchte sowie seine verbindliche und schriftliche Anmeldung für die erste Etappe der Fahrradexkursion übermitteln möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.10.2025

Initiative „Pro Baum“ hält wertschätzenden und nachhaltigen Umgang und Schutz von Gehölzen für dringend geboten!

Am Montag, dem 27.10.2025, findet mit dem 136., das zehnte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2025 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten.
Das Treffen steht auch weiterhin im Zeichen des 20. Gründungstages der Initiative „Pro Baum“, welche ursprünglich am 11.05.2005 erfolgte.

Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Jedoch stellt die am 11.05.2025 gebildete Initiative „Pro Baum“ immer wieder fest, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen. Als Beispiel seien die Massenabholzungen am Gimritzer Damm/Heideallee, am Steintor, in der Mansfelder Straße, an der Hangfläche von Unterberg und Kapellengasse, am Universitätsring etc. genannt. Gegenwärtig bedroht sind u.a. weitere Gehölzbestände am Ufer des Hufeisensee für asphaltierte Wege und anderen Ausbauaktivitäten sowie im Zuge des angedachten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“.
Hinzu kommen immer wieder Fällungen von Privatpersonen und -organisationen, welche es nicht so genau und wichtig nehmen mit dem Gehölzschutz.
Dazu zählt auch der unachtsame Umgang mit der Rosskastanie auf der Fläche zwischen Mansfelder Straße und Tuchrähmen, welche in Folge eines Sturms in der vergangenen Aprilwoche etwa ein Viertel der Krone verloren hat. Ein entscheidender Grund ist der Bestand als ungeschützter Solitärbaum. Hier bekräftigt die Initiative „Pro Baum“ den dringenden Vorschlag an dem Standort inmitten der Stadt Halle (Saale) und im Einzugsgebiet der Saaleaue die Entwicklung bzw. Errichtung eines Parks mit Wiesen, Gehölzbeständen und Aufenthaltsmöglichkeiten anzugehen und zu verwirklichen. Eine ökologische und städtebauliche Aufwertung ist damit garantiert.
Darüber hinaus hält die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bzw. verstärkt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den halleschen Gehölzbestand für dringend erforderlich, welche zum Beispiel den aktuellen Bestand und Zustand, Maßnahmen zu deren Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung, die Einbindung der Bevölkerung und Stadtgesellschaft sowie die Erstellung einer darauf abgestellten Gehölzschutzsatzung im Blick haben muss. Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt fungieren.
Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei.
Ebenfalls als Thema ist der Inhalt der Presseerklärung „Initiative „Pro Baum“ hält Schutz und nachhaltige Entwicklung des Reichardts Garten für dringend geboten!“ vorgesehen.

Im Rahmen ihres 136. Treffen am Montag, dem 27.10.2025, beabsichtigt die Initiative „Pro Baum“ ebenfalls Pläne und Entwicklungen zur Dölauer Heide, in Halles Saaleaue, Halle-Tornau sowie Vorschläge zu Pflanzungen von Bäumen in der Stadt Halle (Saale) vom 01.05.2023 und 11.07.2025 zu thematisieren.

In dem Zusammenhang sei bereits jetzt auf folgende Fahrradrundexkursion gemeinsam mit dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hingewiesen:

Freitag, den 29.05.2026, Fahrradrundexkursion durch Halles zentraler Saaleaue mit folgender Route:

Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße ► Steinmühlenbrücke ►entlang des Mühlgrabens ► Würfelwiese ► Pfälzer Ufer ► Franz-Schubert-Straße ► Mühlpforte ► Robert-Franz-Ring ► Mansfelder Straße ► Salinehalbinsel ► Kotgraben ► Sophienhafen ► Hafenstraße ► Teil Altverlauf Wilde Saale ► Mündungsgebiet des Roßgrabens in die Saale ►Sandanger ► Peißnitzinsel/Südspitze/Gimritzer Park ► Peißnitzinsel/Zentralteil ► Peißnitzinsel/Nordteil ► Ziegelwiese ► Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Treff: 17.00 Uhr Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Die Initiative „Pro Baum“ möchte zudem mit weiteren Veranstaltungen auch im Jahr 2025 für das Thema Schutz, Erhalt, Entwicklung und besseren Umgang werben und dazu die interessierte Bevölkerung, aber auch Politik und Verwaltungen ansprechen und einladen. Dazu sind im Jahr 2025 folgende Veranstaltungen geplant.

I. Versammlungen

jeweils 19.00 Uhr im Reformhaus, Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale), am Montag, dem

27.10.2025 – 24.11.2025 – 15.12.2025

II. Kontakt:

Wer mehr zu den Aktivitäten der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Ferner steht die Veranstaltungsplanung für das Jahr 2026 auf der Tagesordnung.

In dem Zusammenhang ruft die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.

Das zehnte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2025 am 27.10.2025 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Andreas Liste, Gartenbauingenieur
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 18.10.2025

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2025

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2025 ist, nunmehr 11 Jahre nach Beginn, die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 bis 2024 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2025“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 18 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst, im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ sowie im Waldgebiet „Stakendorfer Busch“ bei Sandersdorf und des näheren Umfeldes zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.

In dem Monat Oktober 2025 ist folgende ca. vierstündige Erfassung der Avifauna geplant:

Samstag, den 25.10., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Auenrestwald „Wolfener Busch“
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen

  • Die Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
  • Die Teilnahme an den Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Veranstaltungen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
  • Feldarbeiten zur Erfassung der einheimischen Fauna finden ausschließlich nach telefonischer Voranmeldung statt.
    Bitte melden Sie sich hierfür spätestens am Vortag bis 22.00 Uhr unter folgender Telefonnummer an: 0176 – 56879631.
    Auch für andere Veranstaltungen, wie z. B. Exkursionen, ist eine Anmeldung am Vorabend erforderlich.
  • Bitte bringen Sie ihre eigenes Feldglas/Spektiv mit. Leider können wir Ihnen keine diese Beobachtungsgeräte zur Verfügung stel­len. Das betrifft auch Klemmbretter.

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2025“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen

c/o Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0176-56879631
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.10.2025

AHA führt Rundexkursion in das Unterluch in Dessau-Roßlau durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, dem 25.10.2024, eine ca. fünfstündige Rundexkursion in das Unterluch in Dessau-Roßlau mit Aufenthalt an der Mündung der Rossel in die Elbe sowie Blick zum Naturschutzgebiet „Saalberghau“ und zur Mündung der Mulde in die Elbe durch.
Im Rahmen der Rundexkursion beabsichtigt der AHA die dringende Schutzwürdigkeit und die vielfältige ökologische Bedeutung des ca. 270 ha Unterluches darzulegen. Dabei möchte der AHA auch auf den von ihm am 04.05.2009 beschlossenen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für das „Unterluch Rosslau“ in der Stadt Dessau-Rosslau“ eingehen.

Treff ist um 10.00 Uhr am Bahnhof Roßlau

Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Wer noch mehr zu der Exkursion und zu Aktivitäten der ehrenamtlichen AHA-Ortsgruppe Dessau-Roßlau erfahren möchte, kann sich auch an folgende Adresse wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.10.2025

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/10/RahmenplanKonzeptionUnterluchRosslau.pdf

Stellungnahme zur Planung zur Herstellung der Durchgängigkeit des Gera-Flutgrabens am Wehr Schmidtstedter Knoten in Erfurt

I. Grundsätzliches

Die mit 215.199,00 (Stand: 31.12.2024) Menschen bewohnte, 26.934,00 ha große Hauptstadt des Freistaates Thüringen Erfurt ist sehr stark durch den Fluss Gera geprägt.

https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/daten/bevoelkerung/stadt/index.html

https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/daten/zahlen/index.html#slot_100_20

Die 85,00 km lange Gera, welche aus der Vereinigung der Wilden und Zahmen Gera in Plaue entsteht, zählt mit Saale, Werra, Unstrut, Ilm und Weißer Elster zu den bedeutsamsten Fließgewässern des Freistaates Thüringen. Laut Thüringer Landesamt für Statistik beträgt die Länge der Gera – einschließlich Zahme Gera – von Quelle bis Mündung in die Unstrut 71,50 km. Die Größe des Einzugsgebietes umfasst ca. 1.092,00/1.070,00 km².

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

https://statistik.thueringen.de/datenbank/TabAnzeige.asp?tabelle=lg000003%7C%7C

Zur Geraaue gehört durchaus auch der 5,40 km lange Flutgraben, welcher in den Jahren 1890 bis 1898 entstand und als Aufnahmegewässer für Hochwasser der Gera dient.

https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/daten/bevoelkerung/stadt/index.html

https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/daten/zahlen/index.html#slot_100_4

Im Rahmen einer vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – organisierten und am Samstag, dem 21.09.2024, durchgeführten Fahrradexkursion betrachteten die Mitglieder der Exkursionsgruppe die Gera und ihre Aue zwischen den Städten Erfurt und Gebesee. Die Fahrradexkursion endete an der Einmündung der Gera in die Unstrut.
Zu Beginn nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe den Flutgraben in Augenschein, welcher zum Exkursionszeitpunkt weniger gut mit Wasser gefüllt war. Somit ist deutlich eine Anknüpfung an die Niederschlagsarmut der Jahre 2018 und 2022 erkennbar. Von der ursprünglichen teilweisen Entspannung der Wassersituation in Folge vermehrter Niederschläge im Jahr 2023, zum Jahreswechsel 2023/2024 sowie Anfang des Jahres 2024 ist kaum noch etwas zu erkennen.
Positiv nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe den weitgehend gut ausgeprägten Grünbereich entlang des Flutgrabens und der Gera zwischen Hauptbahnhof und Brücke Motzstraße in Augenschein. Man war übereinstimmend der Auffassung, dass der von Gehölzen, Wiesen, Rasen, Blumenrabatten sowie Kräutern und Stauden geprägte Bereich vermehrt Fortsetzung in die Wohngebiete erhalten sollte, um den Biotop- und Grünverbund sowie die garantiert klimatisch positiven Auswirkungen nicht nur zu stabilisieren, sondern noch auszuweiten. Ferner gilt es die naturnaheren Entwicklungen im Flutgraben zu sichern, um noch besser als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna und Flora fungieren zu können.
Die Bauarbeiten im Bereich des Papierwehrs sind sehr groß ausgelegt und haben zu massiven Eingriffen in den Uferbereichen des Flutgrabens geführt. Dabei ist davon auszugehen, dass gewöhnliche Aufenthaltsstandorte von Eisvogel und Wasseramsel in Mitleidenschaft gezogen sind.
Auffällig ist zudem der hohe Versiegelungsgrad von Gera und Flutgraben im Uferbereich. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe waren sich einig, dass es einer wissenschaftlich fundierten Konzeption bedarf, um zu prüfen inwieweit Entsiegelungen im Ufer-, aber auch Sohlbereich möglich ist, um so die Möglichkeit als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna und Flora zu verbessern sowie die Gewässerdynamik zu erhöhen. Gleiches trifft für die zahlreichen Wehranlagen im Stadtgebiet zu, welche nicht nur als Rückstau fungieren, sondern eine Wanderung von Fischen von unten und nach oben ausschließen. Womöglich besteht nur die Möglichkeit mit Sohlgleiten die Höhenunterschiede der weitgehend stark begradigten Gera zu überwinden. Trotzdem empfiehlt es sich nach Auffassung der Mitglieder der Exkursionsgruppe auch, zu prüfen, inwieweit die Wiederanbindung von weiteren Altverläufen möglich ist.
Im Abschnitt der Gera zwischen Krautland/Mühlgraben und Gera nahm die Exkursionsgruppe ein Pflanzgebiet in der Geraaue in Augenschein. Die Beseitigung von baulichen Altlasten ist sehr begrüßenswert. Im Anschluss daran hätte eine sukzessive Entwicklung ausgereicht, um naturnahe Aufwüchse und Ansiedlungen zu ermöglichen. Dazu gehören nitrophile Staudenflächen ebenso dazu, wie sukzessive Gehölzentwicklungen. Somit besteht die Möglichkeit arten- und strukturreiche sowie stabile Auenlandschaften zu erhalten. Daher gilt es nunmehr diese Entwicklungen zu ermöglichen und zu schützen.
Die Mitglieder der Exkursionsgruppe schätzten ein, dass der Abschnitt der Gera zwischen dem größeren Umfeld des Nordparkes und der Brücke Riethstraße durchaus eine interessante Mischung aus naturnaherer Entwicklung und wasserbaulicher Maßnahmen darstellt. Jedoch bedarf es einer Verstetigung der ansatzweise erkennbaren Mäandrierung der Gera durch Störsteine und -hölzer sowie eines Erhaltes der Kies- und Schotterbereiche als Brutraum für Vogelarten wie Flussregenpfeifer sowie als Laichraum für Amphibien und Fische. Ferner gilt es den Gehölz- und Krautbestand entlang der Gera zu schützen und sukzessive Erweiterungsmöglichkeiten zuzulassen. Auch hiervon profitieren Fauna und Flora. Blühende Gehölze und Kräuter sind zudem nicht nur eine optische Aufwertung für die Bevölkerung, sondern bieten zahlreichen Insekten Nahrung. Dementsprechend gilt es das Mahdregime in den Parkanlagen Erfurts zu entwickeln. Während es im Südwesten Erfurts sehr positive Ansätze gibt, ist eine minimierte, unregelmäßige und parzellierte Mahd u.a. auch im Nordpark zu empfehlen.
Im Bereich der Straße der Nationen nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe die Umverlegung des Marbaches vom Grundsatz her positiv auf. Sie waren sich aber auch einig, dass für die künftige Entwicklung des Marbaches im Mündungsgebiet in die Gera mehr Naturnähe und Möglichkeit der Sukzession benötigt und eigentlich keiner Bepflanzung bedarf. Neben der Tatsache, dass eine sukzessive Entwicklung die Ansiedlung einer standortgerechten Fauna und Flora befördert, besteht so die Möglichkeit eine wissenschaftliche Begleitung des Fließgewässers und seiner Aue vorzunehmen.
Vom Grundsatz her begrüßten die Mitglieder der Exkursionsgruppe ebenfalls die Veränderungen in der Geraaue im Bereich von Teichmanns Hof. Nach Auffassung der Mitglieder der Exkursionsgruppe wäre jedoch eine Bereitstellung eines Raumes zur Entwicklung einer naturnahen Mäandrierung sinnvoller gewesen. Diesen Prozess kann man durch Störsteine und -hölzer umfassend befördern. Die gegenwärtige Variante ist zudem mit massiven Verbau von Steinen verbunden, welche wiederum als immer rarer werdender Rohstoff aus Steinbrüchen stammt, welche massiv Umwelt, Natur und Landschaft beim Abbau, bei der Aufbereitung und beim Abtransport beeinträchtigen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigte an dieser Stelle seine immer wieder vorgetragene Auffassung, dass Eingriffe in und Fließgewässern so gering wie möglich und nötig zu halten sind und mehr Raum zur naturnahen Entwicklung gegeben sein muss. Die baulichen Eingriffe sind auf Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen, Unrat und Müll sowie auf die Initiierung der Mäandrierung mit Störhölzern und -steinen beschränkt bleiben. Nur an Stellen, wo eine Wiederentwicklung von Mäandrierungen und Furkationen ausgeschlossen bleiben muss, sollte die Herstellung von Sohlgleiten erfolgen.

Je weiter nördlicher der Fluss Gera die Stadt Erfurt quert, desto deutlicher lässt sich die Notwendigkeit erkennen den Hochwasser- und Entwicklungsraum dringend auszuweiten und dabei das bestehende Potential des Fließgewässers zu nutzen bzw. einzubeziehen. Einzelne Maßnahmen des Freistaates Thüringen zur Herstellung der Barrierefreiheit haben durchaus sehr positive Spuren hinterlassen. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erscheint es jedoch hilfreicher zu sein, die natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten und -kapazitäten der Gera und ihrer Aue besser zu nutzen bzw. einzubeziehen. Ansatzweise beispielhaft gilt es die Maßnahmen zur Herstellung einer Mäandrierung in Erfurt-Gispersleben zu nennen. Nach Auffassung des AHA erscheint es nachhaltiger zu sein, Uferzonen nicht mit Steinpackungen zu befestigen, sondern durch Störsteine und -hölzer die naturnahe Mäandrierung zu befördern. Dies ist auch dem Gesichtspunkt der Gefahr der weiteren Eintiefung der Gera zu sehen.

II. Zu den Verfahrensunterlagen

Grundsätzlich ist das Vorhaben zu begrüßen. Jedoch gilt es folgende Alternativen und weitere Aktivitäten zur bisherigen Planung zu prüfen:

  • Alternativ der Herstellung einer Fischaufstiegsanlage gilt es die Errichtung einer Sohlgleite zu prüfen. Als Beispiel kann der Umbau des Wehrs Teichmannshof dienen. Ggf. lassen sich Steine verwenden, welche unbelastet bzw. nichtkontaminiert Wiederverwendung finden können.
  • Eine Fällung von sechs Bäumen ist nicht nachvollziehbar, Die Arbeiten und der Verlauf sind so vorzunehmen, dass keine einzige Baumfällungen erfolgen müssen.
  • Der stark befestigte Schwemmbach gilt es soweit wie möglich zu öffnen sowie von Ufer- und Sohlbefestigungen zu befreien, um eine naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Eine derartige Maßnahmen kann als Auslöser dienen, um den Verlauf des Schwemmbaches generell wieder zu öffnen.
  • An den Ufern ist weitgehend eine sukzessive Mischentwicklung aus Gehölzen, Wiesen- und Staudenflächen zuzulassen, um mit der Maßnahme zudem die Arten- und Strukturvielfalt zu verbessern.
  • Die Bestände an Fauna, Flora und Funga sowie die Beschaffenheit von Wasser, Boden und auch Luft gilt es dauerhaft zu kartieren, zu untersuchen und zu dokumentieren, um die Entwicklung des umstrukturierten Gebietes einer regelmäßigen Überwachung zu unterziehen.

III. Schlussbemerkungen

Die vorliegenden Planungen gilt es um die obengenannten Vorschläge anzupassen. Dies dient der Anpassung der Planungen auf eine Entwicklung der Gera/des Flutgrabens, welche die Erfordernisse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes berücksichtigen.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 16.10.2025

AHA fordert Freihaltung der Ackerflächen in Halle-Tornau sowie in Weißenfels-Langendorf!

Mit fortgesetzter sehr großer Sorge betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin die verstärkten Aktivitäten zur Errichtung eines Gefängnisneubaus auf 17,00 ha wertvollem Ackerboden in Halle-Tornau im Bereich zur Bundesautobahn 14.
Vielfältige, dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorliegenden Informationen zu Folge, hat hier die Regierung des Landes Sachsen-Anhalt offenbar noch nicht einmal die Mitglieder des Landtages im Vorfeld der skandalösen Baupläne ordnungsgemäß und vollständig informiert.
Laut Medienberichten, u.a. der Mitteldeutschen Zeitung vom 24./25.08.2024, Seite 17 hatten zwischenzeitlich umfassende Baggerarbeiten auf dem Feld stattgefunden. Auch diese massiven uns zerstörerischen Arbeiten fanden ohne Abstimmung mit dem Landtag sowie mit dem Stadtrat und der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) statt.
Dieses fortgesetzte bzw. verschärfte Vorgehen zeigt wieder einmal auf, was die schwarz-rot-gelbe Landesregierung Sachsen-Anhalts von echter Demokratie und Transparenz hält. Ferner ist das ein weiterer Vorgeschmack darauf, wie die unter dem Vorwand des „Bürokratieabbaus“ voranschreitende Entmündigung der Bevölkerung aussieht.
Daran ändert keinesfalls der vom halleschen Stadtrat im Rahmen seiner Sitzung vom 30.10.2024 unter TOP Ö 8.8 gefassten Entscheidung „Bebauungsplan Nr. 217 Sondergebiet Justizvollzugsanstalt Halle, Posthornstraße – Aufstellungsbeschluss“

http://buergerinfo.halle.de/to0040.asp?__ksinr=20770

http://buergerinfo.halle.de/to0050.asp?__ktonr=231647

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Bauen_Wohnen/Bauleitplanung/Bekanntmachungen/B_217_Aufstellungsbeschluss.pdf

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Bauen_Wohnen/Bauleitplanung/Bekanntmachungen/FNP_43_Aenderungsverfahren.pdf

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 217 Sondergebiet Justizvollzugsanstalt Halle, Posthornstraße – Aufstellungsbeschluss – Quelle: Google

Ein Neubau an dem Standort bedeutet garantiert die Zerstörung eines entlang der Posthornstraße bestehenden Biotopes mit Gehölzen und Stauden. Dieser Grünbereich ist nach eigenen Messungen ca. 339,05 m lang sowie zwischen ca. 28,40 m und ca. 195,93 m breit sowie umfasst eine Gesamtfläche von ca. 25.732,24 m² = ca. 2.57 ha. Rechnerisch sind das ca. 15,12 % der Gesamtplanungsfläche.
Abgesehen von der Bedrohung des ebengenannten Biotopes, einer zu befürchtenden Belastung des Landschafts- und Stadtbildes sowie der Zunahme von Ziel- und Quellverkehr durch Kraftfahrzeuge aller Art, sind weitere wertvolle Ackerflächen mit Ackerzahlen bis zu 90 und mehr bedroht.

https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de&stateId=84ae1d48-12cf-4642-ae1d-4812cf16422d

Bereits die Reduzierung der Vielfalt der Ackerbaukulturen von einst 25,00 verschiedenen Ackerkulturen auf etwa 6 – 7 Ackerkulturen haben zu erheblichen Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt, Humusneubildung somit Verarmung des Landschaftsbildes geführt. Gut strukturierter, humusreicher Boden dient als Lebensraum eines regen Bodenlebens sowie zudem des Gasaustausches, der Speicherung von Wasser und Nährstoffen. Verbau, falscher Einsatz von Landtechnik, monokultureller Anbau von Humuszehrern und eng damit verbundener übermäßiger Einsatz von mineralischem Dünger, Pestiziden und Gülle sorgen für eine Schädigung bis hin zum Totalverlust seiner dringend notwendigen, vielfältigen Funktionen zur Ernährung der Bevölkerung und Versorgung mit weiter zu verarbeitenden Rohstoffen sowie in Landschaft, Natur und Umwelt. Zudem erfolgt eine massive Schädigung bzw. Verluste von Schicht- und Grundwasser.
Zudem dienen Ackerflächen als Kaltluftentstehungsgebiete. Bei einer derartigen Bebauung ist nicht nur mit Totalverlust als Kaltluftentstehungsgebiet zu rechnen, sondern von der Entstehung einer neuen Wärmeinsel auszugehen. Beide klimatischen Faktoren haben mehr oder minder Auswirkungen auf die nähere und fernere Umwelt.
Dabei kann die Agrarfläche als Entwicklungsraum für eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft mit vielfältigen Anbaukulturen, Feldgehölzen sowie Wiesen- und Staudenbereichen dienen. Es reicht nicht aus Verluste von Artenvielfalt und -strukturen sowie Landschaftsverarmungen festzustellen, sondern nun gilt es endlich dem entgegenzusteuern.
Das Gebiet kann zudem noch mehr Bedeutung in einem Biotop- und Grünverbund zwischen Götsche, Fuhne, Rieda und Reide sowie Petersberg mit Bergholz, Abatassinenberg, Streuobstwiese in Brachstedt und Burgstetten erhalten.
Der angedachte Neubau zerstört also nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft sowie Lebens- und Wohnqualität vor Ort, sondern hat eine regionale Auswirkung und in der Summe mit anderen baulichen Eingriffen auch darüber hinaus.

An der Stelle sei zudem darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten……
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Ferner ist davon auszugehen, dass die angedachte Bebauung dieser Fläche zu einem weiteren Verlust einer Kaltluftentstehungsfläche führt. Dabei haben Kaltluftentstehungsgebiete eine sehr wichtige Funktion für eine positive klimatische Entwicklung.

https://www.staedtebauliche-klimafibel.de/?p=70&p2=6.2.1

Damit eng verbunden ist eine massive Einschränkung bestehender und potentieller Biotop- und Grünverbundräume.

Mit wahrer Demokratie, sorgsamem Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft hat ein derartiges Agieren und Handeln nichts zu tun.

Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. hat in seinem Schwarzbuch 2024/25 unter der Überschrift „Unausgegorene Planung für Millionenknast Planungsdesaster und ewige Mietzahlungen für Großgefängnis“ ein zu Recht vernichtendes Urteil über das Skandalprojekt gefällt.

https://www.schwarzbuch.de/aufgedeckt/steuergeldverschwendung-alle-faelle/details/unausgegorene-planung-fuer-millionenknast

Räumlich gesehen steht zudem für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf jeden Fall fest, dass es mögliche Prüfungen neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten, Biotop- und Grünverbundräumen, Kaltluftentstehungsgebieten und -korridoren sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können.
Insofern kann für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – keinesfalls eine Alternativplanung für die BAB 143 in Form von Nord- oder Südtangenten akzeptabel sein. Alternativ gilt es endlich eine moderne, umweltfreundliche Verkehrspolitik zu orientieren, welche auf Verkehrsvermeidung bzw. auf verstärkte Nutzung des Schienenverkehrs orientiert. Gerade der mitteldeutsche Raum ist traditionell von einem dichten Schienennetz geprägt, welches nicht nur zu erhalten, sondern wieder auszuweiten gilt.
Ferner hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – es für dringend erforderlich, dass auch die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenken. Darüber hinaus sollten sich die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen.
Die gegenwärtigen Gefahren für Umwelt, Natur und Landschaft auf Grund einer fortgesetzten veralteten Verkehrspolitik erfordern auch ein massives Engagement zum Schutz, Entwicklung und Erhalt der Auen von Saale und Götsche im Stadtgebiet von Halle (Saale) und dem angrenzenden Saalekreis sowie des Gebietes von Aschedeponie Sennewitz über Seebener Busch bis Mötzlicher Teiche.
Daher begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin das Ende der Planungen zu einem Gewerbegebiet Tornau/Oppin. In dem Zusammenhang beabsichtigte man offenbar eine 175,00 ha große Ackerfläche komplett neu zu versiegeln. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bleibt jedoch auch in der Zukunft wachsam.
Diese wertvollen Ackerflächen mit Bodenwertzahlen zwischen 75 und 80 gehörten zu DDR-Zeiten zum Obstanbaugebiet des Volkseigenen Gutes (VEG) Tornau-Prussendorf und waren fast ausschließlich mit Äpfeln bestanden.

Quelle: Aktualisierte Kurzfassung zur Machbarkeitsuntersuchung Entwicklung und Erschließung eines großflächigen Industrie- und Gewerbegebietes in Halle-Tornau aus dem Jahr 2018

In dem Blickpunkt betrachtet weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Pläne des halleschen Oberbürgermeisters Dr. Alexander Vogt zurück, derartige Vorhaben auf die Feldflur in Halle-Tornau wieder aufzugreifen, wo nunmehr ebenfalls die skandalösen Planungen zu einem „Sondergebiet Justizvollzugsanstalt Halle, Posthornstraße“ stattfindet
Offensichtlich hat sich der hallesche Oberbürgermeister zum Ziel gesetzt, komme was wolle, das Feld in Halle-Tornau unbedingt zu verbauen. Dabei lässt der Mann wieder einmal konzeptionelle und ökologische Unvernunft erkennen.
Wie unterschiedlich die hallesche Politik derartige inakzeptablen Vorschläge des halleschen Oberbürgermeisters bewerten, zeigen beispielsweise die typisch umweltfeindlichen Äußerungen der FDP und die eher mittragbare Stellungnahmen von Bündnis/Die Grünen.

https://www.hallanzeiger.de/aktuelle_lokale_nachrichten/07-08-2025-gruene-im-stadtrat-fuer-erhalt-von-wichtigen-gruenraeumen-in-halle-tornau

Nunmehr möchten die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) vollendete Tatsachen schaffen.
Im Rahmen seiner Sitzung am 24.09.2025 fasste der hallesche Stadtrat unter dem Tagesordnungspunkt (TOP) Ö 8.1: die „Aufhebung des Stadtratsbeschlusses vom 25.09.2019 zum Gewerbegebiet Halle-Tornau (VII/2019/00008)“

https://buergerinfo.halle.de/to0040.asp?__ksinr=21365

https://buergerinfo.halle.de/to0050.asp?__ktonr=238741

https://buergerinfo.halle.de/to0050.asp?__ktonr=170310

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt daher seine Forderung, dass auch die Ackerfläche in Halle-Tornau im Bereich der Posthornstraße und Umfeld von jeglicher Bebauung freizuhalten ist und stattdessen dort eine vielfältige Agrarnutzung mit Mehrung von Gehölz-, Wiesen- und Staudenflächen stattfinden muss, um eine Erhaltung und Verbesserung der Agrarlandschaft als Lebens- und Rückzugsraum von Fauna, Flora und Funga, Kaltluftentstehungsgebiet, Wasserrückhalteraum, Teil eines umfassend weiter zu entwickelnden Biotop- und Grünverbundraum im Einzugsgebiet von Seebener Berg-, Gehölz- und Agrarlandschaft, Saale, Götsche, Reide und Rieda sowie nicht zuletzt als qualitativ hoher Lebens- und Erholungsraum -insbesondere der hier lebenden und arbeitenden Menschen- gewährleisten zu können.

Die fortgesetzt drohende alternative Errichtung einer Justizvollzugsanstalt (JVA) in Weißenfels-Langenfeld, wie die Informationsveranstaltung „wird Weißenfels JVA-Standort?“ am 17.03.2025 aufzeigte, zeugt ebenfalls von einer fehlenden agrarischen und ökologischen Verantwortung im Land Sachsen-Anhalt.

https://www.weissenfels.de/B%C3%BCrgerservice/Stadtentwicklung/JVA-Sandberg/?La=1

https://www.weissenfels.de/index.php?object=tx,3678.5.1&ModID=7&FID=3678.50064.1

In der Veranstaltung, an welcher u.a. ebenfalls der Minister der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Michael Richter (CDU) teilnahm, führten der Oberbürgermeister der Stadt Weißenfels Martin Papke (CDU) sowie der Leiter des Fachbereichs Technische Dienste und Stadtentwicklung der Stadt Weißenfels Clemens Bumann zum Beispiel an, dass geplant ist in der Stadt Weißenfels, Stadtteil Langenfeld eine Fläche im Umfang von 24,00 ha zur Verfügung zu stellen. Eine Restfläche im Umfang von ca. 10,00 ha möchte man für Gewerbeansiedlungen nutzen.
Im vom Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am 13. Dezember 2012 beschlossenen und mit Bescheid vom 09.04.2013 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt genehmigten Flächennutzungsplan der Stadt Weißenfels ist diese Ackerfläche als „Gewerbepark Am Sandberg“ ausgewiesen.

https://www.weissenfels.de/B%C3%BCrgerservice/Stadtentwicklung/Fl%C3%A4chennutzungsplan

https://www.weissenfels.de/B%C3%BCrgerservice/Stadtentwicklung/Fl%C3%A4chennutzungsplan/Fl%C3%A4chennutzungsplan-Wei%C3%9Fenfels

Im „Flächennutzungsplan Weißenfels, Beschluss 13.12.2012, Begründung mit Umweltbericht“ ist auf Seite 123 unter Punkt 2.2.3.2 Gewerbliche Bauflächen Ortschaften, Langendorf dazu folgendes vermerkt, Zitat:

02-G4
Im Nordosten der Gemarkung, etwa 400 m von der Autobahn-Anschlussstelle Weißenfels entfernt, befindet sich der geplante „Gewerbepark Am Sandberg“. Das um 1991 begonnene Bebauungsplanverfahren für dieses Gebiet gestaltete sich kompliziert. Anfang der 90er Jahre wurde das Verfahren deshalb nicht weiter fortgeführt.
Nach mehreren Abstimmungen mit den Behörden wurde ein Konsens dahingehend gefunden, dass das Gewerbegebiet „Am Sandberg“ im FNP 2004[22] weiter als geplanter Standort ausgewiesen wird.
Unter Bezugnahme auf den FNP Langendorf wird die gewerbliche Planungsfläche 02-G4 „Am Sandberg“ auch bei der Neuaufstellung des FNP Weißenfels dargestellt.
02-G4 Die geplante gewerbliche Baufläche 02-G4 befindet sich in der Trinkwasserschutzzone des Langendorfer Stollens.
Es wird deshalb auf die planungsrechtlichen Hinweise verwiesen, die bezüglich der Planung gewerblicher Bauflächen in Trinkwasserschutzgebieten zu der Planungsfläche 01-G 22 oben dargestellt sind.“, Zitat Ende

Der Stadtrat der Stadt Weißenfels stimmte im Rahmen seiner Sitzung am 20.03.2025 der „Sitzungsvorlage 059/2025, TOP: Letter of Intent zur möglichen Ansiedlung der Justizvollzugsanstalt Sandberg“ und somit der Beschlussvorlage zu, Zitat:

Der Stadtrat der Stadt Weißenfels beauftragt den Oberbürgermeister den Letter of Intent zur Ansiedlung der Justizvollzugsanstalt Sandberg zu unterzeichnen und an den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt weiterzuleiten.“, Zitat Ende

https://ratsinfo.kitu-genossenschaft.de/wsf_bi/si0057.asp?__ksinr=2993

https://ratsinfo.kitu-genossenschaft.de/wsf_bi/getfile.asp?id=112158&type=do

https://ratsinfo.kitu-genossenschaft.de/wsf_bi/getfile.asp?id=112545&type=do

Bei der insbesondere im Norden, Nordosten, Osten, Südosten sowie im Südwesten von mehr oder minder von Feldgehölzen eingerahmten Agrarfläche handelt es sich um ein feldökologisch sehr entwicklungsfähigen Landschaftsraum. Dazu zählen die Nutzung mit zahlreichen Agrarkulturen mit vielfältiger Fruchtfolge sowie der Schutz und Erhalt bestehender und sukzessiver Ausweitung von weiteren Feldgehölzen, Stauden- und Wiesenflächen.
Das Land Sachsen-Anhalt, Geologie, Bergbau und Rohstoffe, Bodendaten Sachsen-Anhalt, Boden-Potenziale sowie der Agraratlas des Landes Sachsen-Anhalt 1996, letzte Seite der Tabelle 30 weisen für das Planungsgebiet bzw. für die Stadt Weißenfels Ackerzahlen von 71 – 75 aus.

https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de&stateId=84ae1d48-12cf-4642-ae1d-4812cf16422d

https://llg.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LLFG/Dokumente/04_themen/agraroekologie/agraratlas_1996/_00_Agraratlas-96-_Textteil_.pdf

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verdeutlicht sich, dass die Agrarflächen in Halle-Tornau und in Weißenfels-Langendorf, Sandberg nicht als Baustandorte geeignet sind.
Hier gilt es eher vielfältige, arten- und strukturreiche Agrarlandschaften zu entwickeln.
Daher sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die angedachten Bauvorhaben in Halle-Tornau oder in Weißenfels-Langendorf, Sandberg als sehr kritisch an und hält es aus obengenannten Gründen für dringend erforderlich, endlich und ersatzlos von den Vorhaben Abstand zu nehmen.
Zudem gilt es im Interesse der Wasserversorgung sorgsam und verantwortungsvoll mit Trinkwasserschutzzonen umzugehen. Dabei sind diese Gebiete nicht nur vor Verunreinigungen zu schützen, sondern ebenfalls die Entstehung von Trinkwasser zu ermöglichen. Bei Überbauung bzw. Bodenversiegelung bestehen dahingehend nur noch eingeschränkte Möglichkeiten. Daher ist es dringend geboten in einer Trinkwasserzone u.a. Verbauungen zu unterlassen und nachhaltige Agrarnutzung vorzunehmen.

https://www.bmuv.de/themen/wasser-und-binnengewaesser/trinkwasser/trinkwasser-trinkwasserschutzgebiete

https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__50.html

https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__51.html

https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__52.html

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/cgi-bin/suchausgabe.cgi?pfad=/wasser/laender/lsa/lwg.htm&such=Boden%201.1

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist dieses unwürdige Gezerre zwischen den Städten Halle (Saale) und Weißenfels erschreckend, weil hier nicht nur die Zerstörung und Beeinträchtigung von entwicklungsfähiger Agrarlandschaften im Raum stehen, sondern ein intransparentes und undemokratisches Vorgehen der Regierungskoalition aus CDU, SPD und FDP des Landes Sachsen-Anhalt noch Anerkennung und Aufwertung erhält.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – diese unsäglichen Aktivitäten zur Errichtung einer Justizvollzugsanstalt (JVA) einzustellen und die Nutzung von bestehenden Bebauungen zu prüfen. Ferner sind alle Planungen zur alternativen bzw. parallelen Nutzung als Gewerbegebiet unwiderruflich zu beenden.
In dem Zusammenhang sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit mit seiner im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Arbeitsgruppe Feldökologie ein Plattform für Interessenten zu schaffen, um in den konkreten Fällen, aber auch generell, für arten- und strukturreiche Agrarlandschaften aktiv zu sein.
Bei Interesse an weiteren Informationen bzw. Mitarbeit, bittet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sich an folgende zentrale Anschrift zu wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 15.10.2025

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