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AHA führt Arbeitseinsatz auf Streuobstwiese am Landhaus in Dessau-Roßlau durch

Am 08.12.2015 haben sich erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Übernahme der Pflege und Betreuung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde durch den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verständigt. In Folge dessen hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen.
Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsabsprachen zwischen Stadt Dessau-Roßlau und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA.
Nunmehr ist der nächste und einundsechzigste öffentliche Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese am Landhaus am Samstag, dem 21.02.2026, geplant.
Dabei ist insbesondere vorgesehen vier Nistkästen in der Streuobstwiese verteilt aufzuhängen sowie Schnittmaßnahmen durchzuführen.
Interessenten sind selbstverständlich recht herzlich willkommen.
Der Arbeitseinsatz findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 1 in Dessau-Roßlau.

Wer noch mehr zu dem Arbeitseinsatz, zur Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde sowie zu den generellen Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 14.02.2026

Initiative „Pro Baum“ hält wertschätzenden und nachhaltigen Umgang und Schutz von Gehölzen für dringend geboten!

Am Montag, dem 23.02.2026, findet mit dem 140., das zweite Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2026 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten.

Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Jedoch stellt die am 11.05.2005 gebildete Initiative „Pro Baum“ immer wieder fest, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen. Als Beispiel seien die Massenabholzungen am Gimritzer Damm/Heideallee, am Steintor, in der Mansfelder Straße, an der Hangfläche von Unterberg und Kapellengasse, am Universitätsring etc. genannt. Gegenwärtig bedroht sind u.a. weitere Gehölzbestände am Ufer des Hufeisensee für asphaltierte Wege und anderen Ausbauaktivitäten sowie im Zuge des angedachten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“.
Hinzu kommen immer wieder Fällungen von Privatpersonen und organisationen, welche es nicht so genau und wichtig nehmen mit dem Gehölzschutz.
Dazu zählt auch der unachtsame Umgang mit der Rosskastanie auf der Fläche zwischen Mansfelder Straße und Tuchrähmen, welche in Folge eines Sturms in der vergangenen Aprilwoche etwa ein Viertel der Krone verloren hat. Ein entscheidender Grund ist der Bestand als ungeschützter Solitärbaum. Hier bekräftigt die Initiative „Pro Baum“ den dringenden Vorschlag an dem Standort inmitten der Stadt Halle (Saale) und im Einzugsgebiet der Saaleaue die Entwicklung bzw. Errichtung eines Parks mit Wiesen, Gehölzbeständen und Aufenthaltsmöglichkeiten anzugehen und zu verwirklichen. Eine ökologische und städtebauliche Aufwertung ist damit garantiert.
Darüber hinaus hält die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bzw. verstärkt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den halleschen Gehölzbestand für dringend erforderlich, welche zum Beispiel den aktuellen Bestand und Zustand, Maßnahmen zu deren Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung, die Einbindung der Bevölkerung und Stadtgesellschaft sowie die Erstellung einer darauf abgestellten Gehölzschutzsatzung im Blick haben muss. Als Partner können dabei die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt fungieren.
Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei.
Ebenfalls als Thema ist der Inhalt der Presseerklärung „Initiative „Pro Baum“ hält Schutz und nachhaltige Entwicklung des Reichardts Garten für dringend geboten!“ vorgesehen.

2025/06/initiative-pro-baum-haelt-schutz-und-nachhaltige-entwicklung-des-reichardts-garten-fuer-dringend-geboten/

Im Rahmen ihres 140. Treffen am Montag, dem 23.02.2026, beabsichtigt die Initiative „Pro Baum“ ebenfalls Pläne und Entwicklungen zur Dölauer Heide, in Halles Saaleaue, Halle – Tornau sowie Vorschläge zu Pflanzungen von Bäumen in der Stadt Halle (Saale) vom 01.05.2023 und 11.07.2025 zu thematisieren.

2025/09/aha-haelt-naturnahe-entwicklung-und-nachhaltigen-schutz-von-doelauer-heide-und-lindbusch-fuer-absolut-dringend-geboten/

2025/10/initiative-pro-baum-und-aha-halten-schutz-und-erhalt-von-halles-zentraler-saaleaue-fuer-dringend-geboten/

2025/10/aha-fordert-freihaltung-der-ackerflaechen-in-halle-tornau-sowie-in-weissenfels-langendorf-4/

Die Initiative „Pro Baum“ möchte zudem mit weiteren Veranstaltungen auch im Jahr 2026 für das Thema Schutz, Erhalt, Entwicklung und besseren Umgang werben und dazu die interessierte Bevölkerung, aber auch Politik und Verwaltungen ansprechen und einladen. Dazu sind im Jahr 2026 folgende Veranstaltungen geplant.

I. Versammlungen

jeweils 19.00 Uhr im Reformhaus, Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale), am Montag, dem
23.02.30.03.
27.04.18.05.29.06.
27.07.31.08.28.09.
26.10.30.11.14.12.

II. Aktion

Karfreitag, den 03.04., um 10.00 Uhr
„Bäume pflanzen am Karfreitag“
Eine gemeinsame Aktion mit der Initiative „Pro Baum“
Treffpunkt: Ochsenbrücke am Riveufer, Halle (Saale)

III. Exkursion

Tag des Baumes:
Donnerstag, den 23.04., um 17.00 Uhr
Exkursion zum Tag des Baumes in den Reichardts Garten
Eine gemeinsame Exkursion mit Initiative „Pro Baum“
Treffpunkt: Thomas-Müntzer-Park, Kurve Friedenstraße, Halle (Saale)
Dauer: ca. 3 Stunden

Freitag, den 29.05., um 17.00 Uhr
Teilnahme am 3. Langer Tag der Stadtnatur in Halle (Saale)
vom 29.05. bis zum 31.05.2026
43. Jahrestag der Gründung der Patenschaftsgruppe Peißnitz
des Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR am 29.05.1983
Gemeinsame Fahrradrundexkursion mit Initiative „Pro Baum“
durch Halles zentraler Saaleaue
Route: Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße ► Steinmühlenbrücke ► entlang des Mühlgrabens ► Würfelwiese ► Pfälzer Ufer ► Franz-Schubert-Straße ► Mühlpforte ► Robert-Franz-Ring ► Mansfelder Straße ► Salinehalbinsel ► Kotgraben ► Sophienhafen ► Hafenstraße ► Teil Altverlauf Wilde Saale ► Mündungsgebiet des Roßgrabens in die Saale ► Sandanger ► Peißnitzinsel/Südspitze/Gimritzer Park ► Peißnitzinsel/Zentralteil ► Peißnitzinsel/Nordteil ► Ziegelwiese ► Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Treffpunkt: Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße, Halle (Saale)
Dauer: ca. 3,5 Stunden

In dem Zusammenhang ruft die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.

Das zweite Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2026 am 23.02.2026 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Wer mehr zu den Aktivitäten der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte, kann sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Gartenbauingenieur
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 14.02.2026

AHA fordert fortgesetzt und verstärkt uneingeschränkten Schutz und Erhalt des Harzes

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht das dringende Erfordernis das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die Oker, Bode und Wipper sowie südlich angrenzend die Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel Ecker, Ilse, Holtemme, Selke, Thyra, Zorge und Leine dazu.
Momentan bedrohen mehrere Planungen den Harz. Dazu gehören die Errichtung von zwei Hochwasserrückhaltebecken mit jeweils mindestens 15,00 m hohen und ca. 100,00 m breiten Hochwasserdämmen oberhalb von Straßberg und Meisdorf, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“, die Planung von 18 Windkraftanlagen im Südharz sowie die drohende Vernichtung der Karstlandschaft Südharz durch den Abbau von Gips.
Ein weiterer vielfältiger, flächendeckender und massiver Eingriff in den Harz stellt das am 03.08.2016 baugenehmigte und am 07.05.2017 eröffnete Tourismusvorhaben TITAN RT & Gigaswing dar.

Bekanntlich bilden intakte und lebendige Umwelt, Natur und Landschaften die besten Grundlagen für eine gesunde und nachhaltige Existenz des gesamten Lebens auf der Erde. Sie bieten zahlreichen Tieren, Pflanzen und Pilzen Lebensraum und Nahrung, dienen als Wasser- und Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit ebenfalls entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
In dem Zusammenhang betrachtet stellen Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit dar. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren, Pflanzen und Pilzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Bei der fortgesetzten Gesamtbetrachtung haben Bäume und Sträucher (Gehölze) sehr wichtige Funktionen bei der Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, bei der Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier-, Pflanzen und Pilzarten. Ferner dienen Gehölze der Erholung sowie der Aufwertung von Siedlungen und Landschaften.
Dabei üben Bäume und Sträucher diese lebensnotwendigen Funktionen als Einzelgehölze sowie im Verbund in Wäldern, in Gehölzstreifen und -gruppen aus. Der Mensch nutzte bzw. nutzt Wälder u.a. ebenfalls zur Holzgewinnung. Insbesondere der Mensch hat jedoch umfassend Wald- und Gehölzflächen rapide reduziert, indem eher Rodungen für die massenhafte Holzgewinnung, zur Gewinnung von Acker-, Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen sowie zum Abbau von Bodenschätzen vornahm bzw. vornimmt.
Innerhalb von Siedlungsgebieten aller Art verschärft sich die Situation der Gehölze durch unbegründete Fällungen, unsachgemäßen und respektlosen Umgang, Beschädigungen und Verletzungen aller Art, chemische Belastungen durch Auftaumittel etc. sowie nicht zuletzt durch Stress, welcher sich in Folge von Hitze, Niederschlagsarmut und Austrocknung entwickelt und verschärft. Hier gilt es nicht nur massiv Einhalt zu gebieten, sondern zudem den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Gehölzen auf neue fachliche, ökologische, städtegestalterische, moralische und nicht zuletzt rechtliche Grundlagen zu stellen.

Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung von Auen- und Waldlandschaft dienen.

Der Erhalt und der Schutz des Waldes muss eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein, welche es durch Politik und Verwaltungen in der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland, ihrer 16 Bundesländer und der jeweiligen Kommunen sowie die jeweiligen Flächeneigentümer umzusetzen gilt.
Jedoch mussten Mitglieder des der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beispielsweise zum Abschluss der gemeinsam mit Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau, dem Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz und dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. am Samstag, dem 24.01.2026, durchgeführten kombinierten gemeinsamen Neujahresfahrrad- und Fußwanderung zu den laut Zweitem Entwurf zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt geplanten „Weißflächen“ im Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, Codierung: LSG0032___, Teilgebiet Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ feststellen, dass umfassende Waldeingriffe stattgefunden hatten:
Auf dem Rückweg von Breitungen nach Uftrungen über die Straße Breitunger Kietel waren massive und zerstörerische Eingriffe in einem Waldgebiet zwischen beiden Ortsteilen der Gemeinde Südharz zu erkennen. Dabei fanden Massenfällungen von jüngeren Baumstämmen von Rotbuche, Bergahorn, Birke und Europäischer Lärche statt. Hier fällte man entwicklungsfähige, jüngere Bäume, welche für den Bestand, die Verjüngung und sukzessive Weiterentwicklung zu naturnahen Waldbeständen dringend erforderlich sind. Zudem erfolgten starke Verwüstungen in der Strauchzone und in den Rückegassen, welche sich durch zerfahrene und verdichtete Waldböden, umgeknickte und herausgerissene Gehölze sowie massive Auflichtungen zeigen.
Diese massiven Schäden im Waldbestand an Gehölzen führte zu starken Bodenverdichtungen sowie Zerstörungen an der Vegetation und der Funga im Bodenbereich. Mit den Auflichtungen drohen nun verstärkte Windeinwirkungen mit Baumbruch und Verstärkung der Verdunstung sowie zunehmender Sonneneinstrahlungen, welche insbesondere in den Sommermonaten zu vermehrter Erhitzung und damit verbundener umfassenderen Verdunstung von Wasser führt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert endlich einen naturnaheren und nachhaltigeren Umgang mit Waldgebieten ein, um sie als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, Wasserspeichergebiete, Teil von Biotop- und Grünverbundräume, Stätten der Erzeugung und Verteilung von Frisch- und Kaltluft sowie Orte der Naherholung für die Bevölkerung im Blick zu haben.
Im konkreten Fall fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Land Sachsen-Anhalt und den Landkreis Mansfeld-Südharz auf die Verantwortlichen zu ermitteln und angemessen zur Verantwortung zu ziehen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – haben hier Politik und Verwaltungen sowie der Waldeigentümer komplett versagt.
Dass nun die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe von der Ritter von Kempski Privathotels GmbH unter der Geschäftsführung von Dr. Clemens Ritter von Kempski 989,70 ha mit öffentlichen Mitteln im Umfang 31,77 Mio. Euro des über das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK) des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) gekauft hat sowie weitere 23,00 ha Waldfläche aus Eigen- und Spendenmittel für 740.000 Euro erwerben möchte, ist daher dem häufigen Versagen und Fehlverhalten von Politik und Verwaltungen sowie der jeweiligen Waldeigentümern im Umgang mit Waldgebieten zu Grunde zu legen. Insofern ist die Entscheidung von Dr. Clemens Ritter von Kempski insgesamt 1.012,70 ha = 10,127 km² schützenswerter und geschützter Waldfläche an die die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe zu verkaufen nur zu begrüßen.

https://naturerbe.nabu.de/spenden-und-helfen/spenden/waldwildnis-harz.html?utm_campaign=g-ads-sp-wald-sl-ha&utm_source=g-ads&utm_medium=cpc&gad_source=5&gad_campaignid=20972908961&gclid=EAIaIQobChMI8p6B1Iy9kgMVgZeDBx0v_Re6EAAYASACEgKWQfD_BwE

https://naturerbe.nabu.de/naturparadiese/sachsen-anhalt/stolberg/index.html

https://www.z-u-g.org/klimawildnis/foerderrichtlinie-klimawildnis

https://naturerbe.nabu.de/aktiv/waldschutz/waldschutzfonds.html?utm_campaign=g-ads-sp-wald&utm_source=g-ads&utm_medium=cpc&gad_source=5&gad_campaignid=20972908961&gclid=EAIaIQobChMI8p6B1Iy9kgMVgZeDBx0v_Re6EAAYASAAEgIJevD_BwE

https://www.rittervonkempski.de

Dass das nun Kritik von Waldbesitzerverband Sachsen-Anhalt e.V., Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. sowie der FDP-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt findet, ist nicht verwunderlich.

https://www.presseportal.de/pm/47409/6185437

Diese drei Organisationen sind bisher nicht unbedingt, hauptsächlich und glaubhaft mit der Betrachtung des Waldes als schützenswerten und zu schützenswerten Natur- und Landschaftsraum in Erscheinung getreten, sondern sehen ihn vorrangig als Holzlieferant und Wirtschaftsfaktor. Dass auch hier öffentliche Mittel fließen, erwähnen diese drei Organisationen nicht.

https://www.bmleh.de/DE/themen/wald/wald-in-deutschland/duerrehilfen-waldbesitzer.html#:~:text=Für%20die%20GAK%20-Maßnahmen%20″Waldumbau,für%20die%20GAK%20-Waldmaßnahmen%20eingeplant.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist jedoch ebenfalls darauf hin, dass die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe nicht nur – nach eigenen Angaben – rund 115.000 Euro pro Jahr aufzubringen hat, sondern auch die Schutzwürdigkeit und den bestehenden Schutz zu beachten ist. Immerhin befindet sich das insgesamt 1.012,70 ha = 10,127 km² große, schützenswerte und geschützte Waldgebiet im ca. 3.678,00 ha großen FFH-GEBIET “BUCHENWÄLDER UM STOLBERG“ (EU-CODE: DE 4431-301, LANDESCODE: F97/S30: TEIL FFH), vom 230,00 ha großen Naturschutzgebiet „Großer Ronneberg-Bielstein“ und vom 9,71 ha großen Naturschutzgebiet „Pferdekopf“ geprägt ist sowie nicht zuletzt im 30.034,00 ha großen Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ und im 157.596,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ liegt.

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/buchenwaelder-um-stolberg-.html?changelang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/buchenwaelder-um-stolberg

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/grosser-ronneberg-bielstein

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/pferdekopf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305019

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

Damit verbunden sieht der Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Notwendigkeit das insgesamt 1.012,70 ha = 10,127 km² große, schützenswerte und geschützte Waldgebiet nun eine naturnahe Entwicklung erfährt, als ungestörter Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga dienen kann, als Raum für positive Klimaentwicklung fungiert sowie Wissenschaft, Forschung, Bildung, Tourismus und Naherholung dem vollumfänglich angepasst ist.
Zudem darf das Waldgebiet keinesfalls, welch auch immer gearteten, Abbau von Rohstoffen – wie Gips – zum Opfer fallen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte auf jeden Fall im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten die Entwicklung dieses Waldgebietes begleiten.
Dazu dient auch der Aufbau seiner ehrenamtlichen Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen.
Wer noch mehr zu den entsprechenden Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren bzw. in seiner, im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 08.02.2026

Fotos: Andreas Liste

AHA fordert Schutz der Fasanerie in Köthen!

Nach weiter gültiger Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist die Stadt Köthen (Anhalt) einen wertvollen Grün- und Biotopverbund auf, welcher von der Ziethe, vom ca. 37,5 ha großen Ziethebusch, dem Schlosspark, dem Friedenspark und nicht zuletzt von der Fasanerie Köthen mit seinem 32,7645 ha großen geschützten Landschaftsbestandteil „Fasanerie Köthen“ geprägt ist. Die jeweiligen Landschafts- und Naturbestandteile haben einzeln gesehen und im Verbund eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, dienen der Verbesserung des Klimas sowie tragen zur Belebung von Landschafts- und Stadtbild bei.
Die gegenwärtigen Niederschlagsmengen waren im Betrachtungszeitraum der Jahre 2015 bis 2025/2026 laut WetterKontor GmbH insbesondere in den Jahren 2015 bis 2020 sehr gering bis gering.

https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/monats-und-jahreswerte.asp?id=N652&jr0=2015&jr1=2025&mo0=1&mo1=12

Im Verhältnis dazu gilt es die Anzahl von Frost- und Eistagen sowie Sommer- und heißen Tagen zu betrachten

Dazu gilt es folgende Definitionen laut Deutschen Wetterdienst zu beachten, Zitate:
Ein Frosttag ist ein Tag, an dem das Minimum der Lufttemperatur unterhalb des Gefrierpunktes (0 °C) liegt (ohne Beachtung des Lufttemperatur-Maximums).
Die Anzahl der Frosttage ist somit größer oder gleich der Anzahl der Eistage, an denen durchgehend Frost vorherrscht….

Ein Eistag ist ein Tag, an dem das Maximum der Lufttemperatur unterhalb des Gefrierpunktes (unter 0 °C) liegt, d.h. es herrscht durchgehend Frost.
Die Anzahl der Eistage ist somit eine Untermenge der Anzahl der Frosttage….

Ein Sommertag ist ein Tag, an dem das Maximum der Lufttemperatur ≥ 25 °C beträgt.
Die Menge der Sommertage enthält auch die Untermenge der Heißen Tage…..

Ein heißer Tag ist ein Tag, an dem das Maximum der Lufttemperatur mindestens 30,0 °C beträgt.“, Zitate Ende

https://www.dwd.de/DE/service/lexikon/Functions/glossar.html;jsessionid=B55DF1BB15B96386B01FB052C11272D6.live11052?lv2=100784&lv3=100912

https://www.dwd.de/DE/service/lexikon/Functions/glossar.html?lv3=100720&lv2=100652

https://www.dwd.de/DE/service/lexikon/Functions/glossar.html;jsessionid=A25B174344529D80C2330043A92B841E.live11041?lv2=102248&lv3=102522

https://www.dwd.de/DE/service/lexikon/Functions/glossar.html?lv3=101162&lv2=101094

Bei den Sommer- und heißen Tagen fallen im Zeitraum der Jahre 2015 bis 2026 neben dem Jahr 2018 insbesondere die Jahre 2016, 2019 sowie 2023 bis 2025 auf.
Um ein besseres Bild über die monatliche Aufteilung von Niederschlagsmengen sowie Sommer- und Frosttagen zu erhalten ist jedoch eine monatliche Betrachtung erforderlich:

https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/monats-und-jahreswerte.asp?id=N652&jr0=2015&jr1=2026&mo0=1&mo1=12

Zusammengefasst zeichnet sich folgendes Bild im Verhältnis Niederschläge, Sommertage, heiße Tage sowie Frost- und Eistage ab:

https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/monats-und-jahreswerte.asp?id=N652&jr0=2015&jr1=2025&mo0=1&mo1=12

Die Betrachtungen sind wichtig, um sich ein Bild über die klimatischen Entwicklungen im Stadtgebiet von Köthen (Anhalt) zu verschaffen, um so diese Einflussnahmen auf Umwelt, Natur und Landschaften einordnen zu können.

In dem Blickfeld ist es dringend geboten die gegenwärtige und zukünftige Entwicklung von Natur, Landschaften und Umwelt in der Stadt Köthen (Anhalt) zu betrachten.

Daher gilt es nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – u.a. im Ergebnis der Informationsveranstaltung zur Fasanerie am 18.08.2016 verstärkt und konsequenter alles zu unternehmen diese Landschafts- und Naturbestandteile sowie deren Grün- und Biotopverbund nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern Möglichkeiten zu suchen und zu finden sukzessiv ausweiten zu lassen.
Dazu bedarf es jedoch klar und deutlich sowie alternativlos einer grundsätzlichen, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. die Ziethe und ihre Gesamtaue, den Ziethebusch, den Schlosspark, den Zehringer Busch, den Friedenspark und die Fasanerie im Einzelnen und in der Gesamtheit umfassen sollte. Ebenfalls erscheint es weiterhin sinnvoll zu sein, die 1884/85 erbaute Wittgsche Villa und ihr Park mit einzubeziehen.
In dem Blickwinkel betrachtet ist es für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch weiterhin überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Köthen, basierend auf ein Forsteinrichtungswerk mit Stichtag zum 01.01.2012 und Gültigkeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2021 für 62,6 ha Stadtwald Köthen und dem darauf beruhenden Beschluss des Stadtrates vom 12.06.2012 sowie nachfolgender Beschlüsse des Bau-, Sanierungs- und Umweltausschusses vom 29.06.2016 und 27.07.2016, massive Abholzungen in der Fasanerie vorgenommen hat und weiterhin daran festhält. Dabei hat man nachweisbar massive Schädigungen an dem auenwaldähnlichen Gehölz verursacht und umfassend in einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten eingegriffen, welcher u.a. von zahlreichen xylobionter Käfer- und Fledermausarten geprägt ist. Laut Landkreis Anhalt-Bitterfeld, als unterer Naturschutzbehörde haben Untersuchungen ergeben, dass alleine 87 Käferarten in dem Gebiet vorkommen, wozu besonders schützenswerte Arten wie Heldbock, Hirschkäfer und Eremit gehören. Alles Käferarten, welche altes und totes Holz zum Leben und zur Eiablage benötigen.
Die Basis derartiger Fällarbeiten bildet eine alleinige forstwirtschaftliche Betrachtung, welche offenkundig die Gesichtspunkte des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Denkmalschutzes ausblendet, was sich u.a. auch in der Vorstellung ausdrückt den Restauenwald Ziethebusch als „Wirtschaftswald“ einzustufen. Ferner bleiben u.a. die Entwicklung beider Gebiete in Folge von Klima und Wetter mit deren Auswirkung auf Fauna, Flora und Funga, die Ein- und Auswirkung durch Naherholung und Tourismus, die artentypische, vorrangig punktuelle Entwicklung der Eiche und deren Aufkommen durch natürlich entstandene Kleinauflichtungen sowie die Einspannung der Chancen und Möglichkeiten der sehr vielfältigen und nachhaltigen Einwirkungen der Kräfte der Natur, vollkommen unberücksichtigt. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es ganz besonders für den Ziethebusch, aber auch in der heutigen Fasanerie eher eine naturnahe Entwicklung zu favorisieren.
Auf Grund der vielfältig zu betrachtenden Einflüsse und Entwicklungsmöglichkeiten begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom Grundsatz her, dass der frühere Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Uwe Schulze die Initiative in die Hand genommen hatte und in dem Zusammenhang die Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption einleiten wollte.

https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/naturschutz/pflege-und-entwicklungskonzept-fasanerie-koethen.html

Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es fortgesetzt für dringend geboten, die offenbar im Zeitraum vom 01.05.2017 bis 30.09.2019 mit Steuermitteln in Höhe von 50.000 Euro finanzierte Erstellung eines „Pflege- und Entwicklungskonzept `Fasanerie Köthen`“ in vollständiger schriftlicher Fassung vorgelegt zu bekommen. Gleiches gilt für den Text der Verordnung vom 17.11.2009 und möglicher späterer Änderungen zur Unterschutzstellung als geschützten Landschaftsbestandteil.
Das ist ein Gebot der Transparenz und Offenheit!

Ferner hielt es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für richtig, dass dazu eine projektbegleitende Arbeitsgruppe aus Verantwortlichen und Interessenten entstanden ist. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mahnt jedoch weiter an, dass es zu einer unverzüglichen Veranlassung der wissenschaftlichen Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption u.a. für die ebengenannten Natur- und Landschaftsbestandteile kommen muss, um weitere Schädigungen der Fasanerie ausschließen zu können. Als Partner kämen u.a. die Fachhochschule Anhalt in Bernburg und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Frage. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erklärt erneut seine Bereitschaft, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, fachlich-inhaltlich daran mitwirken zu möchten.

Im Rahmen einer Winterwanderung am 07.02.2026 nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das deutlich winterlich geprägte Waldgebiet in Augenschein. Dabei stellten sie fest, dass erfreulicherweise noch sehr große Bereiche der Fasanerie eine strukturreiche Zusammensetzung aufweisen, welche sich durch eine vielfältige Artenzusammensetzung und dem Verbleib von Alt- und Totholz und von Wurzeltellern auszeichnet. Leider reduzieren die fortgesetzten massiven und zerstörerischen forstwirtschaftlichen Eingriffe diese Waldgebiete immer mehr. Daher war erneut und fortgesetzt Thema der Exkursion die einst bzw. voranschreitenden vorgenommenen umfassenden Totalabholzungen und die Einkürzungen von Stämmen zum Beispiel von Stieleichen und Eschen. Während die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für diese massiven Einkürzungen im Wegebereich noch ein gewisses Verständnis aufbrachten, um Gefährdungen zu minimieren und dabei aber ebenfalls einen großen Anteil an Alt- und Totholz als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pilze zu erhalten, hatten sie überhaupt kein Verständnis dafür im inneren Waldbereich erfolgten Einschnitte.
Im östlichen Zentralbereich und südlichen Bereich der Fasanerie waren weiterhin die fortgesetzten Folgen massiver Massenabholzungen zu erkennen. Im ersteren Bereich fielen 8 und im zweiten Gebiet 11 Großbäume den Massenabholzungen zum Opfer. In südwestlicher Richtung in weitläufiger, nordwestlicher Angrenzung zur Siebenbrünnenpromenade tut sich eine weitere ca. 35,04 m x 26,41 m = 925,41 m² große Fläche erkennbar, welche abgeholzt und nunmehr aufgeforstet ist.
Dabei zerstörte man nicht nur den Baumbestand, sondern beseitigte ebenfalls die Strauchschicht und den sukzessiven Gehölzaufwuchs sowie sorgte für Bodenverdichtungen durch den Einsatz von schwerer Forsttechnik. Somit hat man einen weiteren wertvollen Teil der Fasanerie, welcher durch Arten- und Strukturreichtum geprägt war mehr oder minder komplett zerstört. Im ersteren Bereich gingen diesen skandalösen Massenfällungen bis zu einem Jungwuchs von Stieleichen heran, welchem womöglich bei den weiteren Massenfällungen der Garaus droht. Nicht nur, dass man Waldbestände mit seinen vielfältigen Altbeständen und natürlichen Verjüngungen zerstört hat, schafft man nun Waldbereiche geschaffen, welche in kommenden Sommern massiver Einwirkungen von Hitze und Austrocknung sowie verstärkter Sturmeinwirkungen ausgesetzt ist. Die Verursacher dieser fortgesetzten Naturmassaker haben offensichtlich das nicht verstanden und begreifen zudem nicht, dass Wälder als Gesamtorganismus zu betrachten sind und daher sich solche schweren Eingriffe verbieten. Offensichtlich ist vorgesehen die Fasanerie in eine monotone Holzplantage innerhalb der Bachstadt Köthen umzuwandeln, um womöglich neben der Holzernteerwartungen, auch noch den gegenwärtigen Schutzstatus als geschützten Landschaftsbestandteil kippen zu können.
Im Rahmen der nunmehrigen Exkursion am 07.02.2026 nahm die Exkursionsgruppe die im Rahmen der Exkursion am 08.02.2025 die im Norden und Nordosten der Fasanerie entdeckte massive Ausräumung und Zerstörung des Waldbestandes in Augenschein. Dabei traf es insbesondere den sukzessiven Gehölzunterwuchs, die Strauchschicht und – durch das Betreten und Befahren – die Feldschicht. Die Folgen des zerstörerischen Eingriffs sind weiterhin und erwartungsgemäß deutlich erkennbar.
Nachhaltiger Umgang mit einem Waldgebiet als Teil eines sach- und fachorientierten Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes sieht anders aus. Offenbar haben die Verantwortlichen derartiger Waldvernichtungsaktionen noch immer nicht begriffen, welche vielfältigen Funktionen ein Wald wie die Fasanerie in Köthen wahrnimmt. Dazu zählen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, die Produktion von Sauerstoff und Frischluft, das hohe Speichervermögen von Kohlendioxid, die positive Wirkung auf das Stadtbild sowie nicht zuletzt die Funktion als Ort der Naherholung und Entspannung für die stressgeplagte Bevölkerung.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer diskutierten umfassend den Sinn der massiven Eingriffe. In dem Zusammenhang bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut und mit Nachdruck die dringende Notwendigkeit sämtliche Abholzungen und Stammeinkürzungen künftig zu unterlassen. Im Falle einer fortgesetzten fehlenden Einsicht in Teilen des Stadtrates sowie in der Verwaltung der Stadt Köthen unter Leitung der nunmehrigen Bürgermeisterin Christina Buchheim, fordern die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer daher den Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Andy Grabner und seine Verwaltung in ihrer Eigenschaft als Kommunalaufsicht sowie untere Naturschutz- und Forstbehörde auf, per Anweisung diese massiven Eingriffe zu stoppen.
Dazu gehört ebenfalls das Sammeln von Holz im in der vom Landkreis Anhalt-Bitterfeld im Stadtgebiet von Köthen per Verordnung vom 17.11.2009 als geschützten Landschaftsbestandteil „Fasanerie Köthen“ unverzüglich zu beenden, um weitere Eingriffe in den Restauenwald in Form von Betreten und Beunruhigung des Waldgebietes sowie das Entfernen von für den Standort sehr bedeutsamen Holz auszuschließen.
Nach Auffassung der Mehrheit der Teilnehmenden an der Exkursion ist ein komplettes Versagen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld in ihrer Eigenschaft als zuständige Untere Naturschutzbehörde sowie der Stadt Köthen (Anhalt) mit der Oberbürgermeisterin Christina Buchheim an der Spitze der Verwaltung, als Eigentümerin der Fasanerie erkennbar.
In dem Zusammenhang fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Land Sachsen-Anhalt in der Eigenschaft als Oberste bzw. Obere Naturschutzbehörde sowie den Stadtrat der Stadt Köthen (Anhalt) auf, diesem unverantwortlichen natur- und landschaftszerstörerischen Treiben sofort und unwiderruflich ein Ende zu setzen.

In Bezug auf den Tierpark bekräftigten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Unverständnis zu den Abholzungen und das Verbleiben der Damhirsche in einem Feuchtgebiet. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer zeugt das nicht von Sach- und Fachgerechtigkeit bei der tierhygienischen Haltung der Tiere, im Umgang mit dem anvertrauten Gehölzbestand und mit einem eigentlichen schützenswerten Feuchtbiotop, welches von starker Eutrophierung geprägt ist. Daher empfehlen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Rückgabe des Nordteiles des Tierparks an den Waldbestand der Fasanerie und Beseitigung der Ursachen der Eutrophierung, was zudem der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie entspricht. Ferner gilt es die offensichtlich nicht genehmigte bauliche Erweiterung des Tierparks im Westbereich in Richtung eines Feucht- und Quellgebietes unverzüglich zurückzunehmen und über Konsequenzen gegenüber den Verantwortlichen zu beraten und letztendlich entsprechende Festlegungen zu treffen.
Um die Bevölkerung noch mehr mit der umfassenden Bedeutung der Fasanerie als Ort des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, der Geschichte, der Erholung sowie Wissenschaft und Bildung vertraut zu machen, regten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die konzeptionelle Erarbeitung eines Heimatkunde- und Naturerkenntnispfades durch die Fasanerie an. Hier bietet sich u.a. die Einbindung von Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen wie die benachbarte Hochschule Anhalt, Schulen in der Stadt Köthen sowie die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld an.
Die herausragende Bedeutung der Fasanerie als arten- und strukturreicher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, das erhebliche bestehende naturnahe Entwicklungspotenzial, das Angebot als Naherholungs- und Erholungsraum für die Bevölkerung sowie als Stätte der Wissenschaft und Bildung erfordern die Erstellung einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption. Als wissenschaftliche Partner können hier u.a. die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Hochschule Anhalt fungieren.
Nach Ansicht der Mehrheit der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer lässt sich nur so eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption eine Diskussions- und Handlungsgrundlage erarbeiten, welche momentan in der Tiefe fehlt. In dem Zusammenhang gilt es auch einen Runden Tisch zur Fasanerie zu beleben, an dem die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld und der Stadt Köthen (Anhalt), Umweltorganisationen, Vereine und Bürgerinitiativen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Wissenschaft und Bildung vertreten sind.

Zum Abschluss der Exkursion wies der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut und mehrfach auf die Haftung „für waldtypische Gefahren“ hin, welche der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 02.10.2012 – VI ZR 311/11 entschieden hat.

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2011/VI_ZR_311-11.pdf?_

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2011/VI_ZR_311-11.pdf?__blob=publicationFile&v=2

https://openjur.de/u/557172.html

In der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes vom 02.10.2012 ist der entscheidende Tenor des Urteiles wie folgt zusammengefasst, Zitat:

Nachden im Einklang mit § 14 BWaldG erlassenen landesrechtlichen Vorschriften (hier: § 25 des Waldgesetzes für das Saarland) ist das Betreten des Waldes zu Erholungszwecken jedermann gestattet. Die Benutzung des Waldes geschieht jedoch auf eigene Gefahr. Dem Waldbesitzer, der das Betreten des Waldes dulden muss, sollen dadurch keine besonderen Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten erwachsen. Er haftet deshalb nicht für waldtypische Gefahren, sondern nur für solche Gefahren, die im Wald atypisch sind. Dazu zählen insbesondere die Gefahren, die nicht durch die Natur bedingt sind. Die Gefahr eines Astabbruchs ist dagegen grundsätzlich eine waldtypische Gefahr. Sie wird nicht deshalb, weil ein geschulter Baumkontrolleur sie erkennen kann, zu einer im Wald atypischen Gefahr, für die der Waldbesitzer einzustehen hätte.“, Zitat Ende

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/2012161.html

Siehe auch Randnummern 10 bis 13 des Urteiles des Bundesgerichtshofes vom 02.10.2012 – VI ZR 311/11

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VI_ZS/2011/VI_ZR_311-11.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Im Gesetz zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes, zur Förderung der Forstwirtschaft sowie zum Betreten und Nutzen der freien Landschaft im Land Sachsen-Anhalt (Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt – LWaldG) § 22 Absätze 3 und 4 ist das „Betreten und Nutzen der freien Landschaft“ mit folgender Festlegung verbunden, Zitat:

(3) Das Betreten und Nutzen der freien Landschaft geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für typische Gefahren, die vom Zustand des Waldes, vom Zustand der Wege und Landschaftselemente oder von waldtypischen forstlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen ausgehen. Der Grundbesitzer kann lediglich haftbar gemacht werden, wenn er diese Gefahren vorsätzlich herbeigeführt oder unter Missachtung von Rechtsvorschriften nicht beseitigt hat.

(4) Besondere Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten eines Grundbesitzers werden nicht begründet.“, Zitat Ende

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-WaldGST2016rahmen

Neben dem Grundsatzentscheidungscharakter des Urteils des Bundesgerichtes vom 02.10.2012 – VI ZR 311/11, findet der grundsätzliche Tenor der Entscheidung seinen Niederschlag in dem Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt – LwaldG vom 25.02.2016.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt erneut seine Bereitschaft sich im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten fachlich-inhaltlich und organisatorisch einzubringen.

Wer noch mehr zu der Veranstaltung und den Vorstellungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Schutz, Erhalt und Entwicklung von Fasanerie, Ziethebusch, Zehringer Busch und Ziethe mit ihrer Aue erfahren möchte, ist recht herzlich zu folgender Fahrradexkursion eingeladen:

Samstag, den 06.06.2026, um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion anlässlich des Tages der Umwelt (05.06.)
zur Fuhne-Mündung in die Saale in Bernburg
über den Ziethebusch, zur Ziethe und zum Mündungsbereich in die Fuh­ne bei Plömnitz sowie entlang der Fuhne
Treffpunkt: Bahnhof Köthen
Ende: Bahnhof Bernburg
Dauer: ca. 5 Stunden

Ferner kann sich jede Interessentin bzw. jeder Interessent an folgende Anschriften wenden:

I. Sitz des Vereins:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

II. Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0176 – 568 796 31
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

III. Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Tel.: 0176 – 643 623 67
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 08.02.2026

Fotos: Andreas Liste

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