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AHA führt Arbeitseinsatz auf Streuobstwiese am Landhaus in Dessau-Roßlau durch

Am 08.12.2015 haben sich erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Übernahme der Pflege und Betreuung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde durch den der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verständigt. In Folge dessen hatte der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen.
Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt Dessau-Roßlau und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA.
Nunmehr ist der nächste und neunundfünfzigste öffentliche Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese am Landhaus am Samstag, dem 15.11.2025, geplant.
Dabei ist insbesondere vorgesehen u.a. die Obsternte fortzusetzen sowie einen Apfelbaum zu pflanzen.
Interessenten sind selbstverständlich recht herzlich willkommen.
Der Arbeitseinsatz findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 01 in Dessau-Roßlau.
Wer noch mehr zu dem Arbeitseinsatz, zur Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde sowie zu den generellen Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 09.11.2025

AHA fordert nachhaltigen Schutz, Erhalt und Betreuung sowie Umgang mit dem Harz, der Selke und ihrer Aue

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) sieht das dringende Erfordernis an das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die 128,30 km lange Oker und die 183,60 km lange Bode, die 85,00 km lange Wipper sowie südlich angrenzend die ca. 81,00 km lange Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel die 25,60 km lange Ecker,42,90 km lange Ilse, die 47,00 km lange Holtemme, die 64,00 km lange Selke und die 40,00 km lange Zorge dazu.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat sich am 16.08.2025 im Rahmen einer Fahrradexkursion zum wiederholten Mal ab Stiege Teile des insgesamt 64,00 km langen Laufes der Selke angeschaut.

file:///C:/Users/Andreas%20Liste/Downloads/Fliessgw2015.pdf

https://www.fgg-elbe.de/dokumente/fachberichte.html?file=tl_files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Im ersten Abschnitt nahm die Exkursionsgruppe das Tal der Hassel in Augenschein. Das insgesamt ca. 30,00 km lange Fließgewässer, welches südlich von Stiege, unweit des Haltepunktes Birkenmoor der Selketalbahn entspringt und letztendlich in das System der Rappbodetalsperre mündet, lässt in dem Bereich deutliche Eutrophierungserscheinungen erkennen. Die Auswirkungen der Nährstoffeinträge aus der intensiveren landwirtschaftlichen Nutzung im Bereich der Wasserscheide zwischen Hassel und Selke sind auch in den angrenzenden Trocken- und Halbtrockenrasenbereichen zu erkennen. Nach Auffassung der Exkursionsgruppe gilt es unbedingt zu prüfen, inwieweit in dem Teil des Harzes eine intensivere landwirtschaftliche Nutzung ökologisch und ökonomisch sinnvoll erscheint. Immerhin scheinen die Nährstoffe das gesamte Umfeld zu beeinflussen und sich die entsprechenden Einträge über Selke und Hassel talabwärts.
Der Hassel gilt es Unterstützung zu geben und den Raum zu schützen, dass sie sich wieder mäandrieren kann. Dazu gehört das Belassen von Trockenholz und Steinen im Gewässerverlauf, um die Begradigungen wieder aufzuheben bzw. die Einbindung der Altmäander zu ermöglichen bzw. zu befördern.
Bekanntlich gehört das Selketal zu den arten- und strukturreichsten Flusstälern Mitteldeutschlands, wo zahlreiche bedrohte Tier-, Pflanzen- und Pilzarten vorkommen. Um diesen sehr bedeutsamen Lebensraum nachhaltig und umfassend zu schützen, sind sehr große Teile des Selketals auf ca. 660,00 ha als Naturschutzgebiet „Selketal“ ausgewiesen, welches im 157.596,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, im 17.015,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet „Nordöstlicher Unterharz“ (EU-CODE: DE 4232-401, LANDESCODE: SPA0019) sowie im ca. 4.546,00 ha großen und in linienhaften Teilen gesamt ca. 10,00 km lange nach europäischer Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützte „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ (EU-CODE: DE 4332-302, LANDESCODE: FFH0096) sowie im FFH-Gebiet “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172), welches aus „15 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 151 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 104 km“ besteht, eingebettet ist. Mit dem Status ist ein Verschlechterungsverbot unweigerlich verbunden, was auch nach nationalem Recht so zu handhaben und umzusetzen ist.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/selketal

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://natura2000.sachsen-anhalt.de/schutzgebiete/natura-2000-gebiete/steckbriefe-der-gebiete/selketal-und-bergwiesen-bei-stiege

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=357&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=163&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=234&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bode-und-selke-im-harzvorland

Dem stehen eindeutig die Vorhaben des Landes Sachsen-Anhalt entgegen, was gedenkt oberhalb von Straßberg und Meisdorf mitten in die schützenswerte und vielfach geschützte Selkeaue zu bauen.

http://www.rueckhaltebecken-lsa.de/schutzkonzepte/hochwasseraktionsplan-selk

https://mwu.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MWU/Umwelt/Wasser/Selke-Dialog/HRB__Stand_06_2017_3_Fassung_16_9_bf.pdf

http://www.rueckhaltebecken-lsa.de/hrb-strassberg/

https://mwu.sachsen-anhalt.de/artikel-detail/hochwasserrueckhaltebecken-oberhalb-von-strassberg-kann-gebaut-werden-/-willingmann-wichtiger-meilenstein-erreicht#

https://mwu.sachsen-anhalt.de/artikel-detail/hochwasserrueckhaltebecken-oberhalb-von-strassberg-kann-gebaut-werden-/-willingmann-wichtiger-meilenstein-erreicht

http://www.rueckhaltebecken-lsa.de/hrb-strassberg/

https://mwu.sachsen-anhalt.de/fileadmin/_processed_/8/b/csm_211117_Hochwasser_Rueckhaltebecken_2048x1153_91c556e883.jpg

Dabei beabsichtigt das Land Sachsen-Anhalt folgende Eingriffe im Selketal vorzunehmen:

A Hochwasserrückhaltebecken Straßberg:
– Absperrbauwerk Höhe über Tal 19,00 m
– Dammkronenlänge 260,00 m
– Breite Dammfuß 100,00 m
– Maximalabgabe im HW-Fall 5,3 m³/s
– Rückhaltevolumen 2,53 Mio m³
– Einstaudauer 11 Tage bei HQ 100
– Einstau nur alle 5 Jahre

B Hochwasserrückhaltebecken Meisdorf

– Absperrbauwerk Höhe über Tal 15,50 m
– Dammkronenlänge 118,00 m
– Breite Dammfuß 115,00 m
– Maximalabgabe im HW-Fall 20,00 m³/s
– Rückhaltevolumen 1,20 Mio m³
– Einstaudauer 9 Tage bei HQ 100
– Einstau nur alle 5 Jahre

https://mwu.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MWU/Umwelt/Wasser/Selke-Dialog/HRB__Stand_06_2017_3_Fassung_16_9_bf.pdf

Vorsichtige und sehr zurückhaltende Kleinkritik ist aus dem Beitrag „Kohärenzmaßnahme zum HRB Straßberg“ der Technischen Universität Dresden – Fakultät Bauingenieurwesen Institut für Wasserbau und Technische Hydromechanik, welcher offensichtlich im Rahmen 39. Dresdner Wasserbaukolloquium 2016 „Gewässerentwicklung & Hochwasserrisikomanagement“ sein Weg in die Öffentlichkeit fand. Die Autoren wiesen wenigstens ansatzweise auf folgendes hin, Zitat:

An der Selke bei Straßberg wird durch den Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt ein Hochwasserrückhaltebecken (HRB) geplant. Durch den Bau sind erhebliche Beeinträchtigungen von Schutzzielen des FFH-Gebietes „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ nicht auszuschließen“, Zitat Ende

https://izw.baw.de/publikationen/dresdner-wasserbauliche-mitteilungen/0/10_Ludwig_Koh%C3%A4renzma%C3%9Fnahme-HRB-Stra%C3%9Fberg.pdf

Den wahren Hintergrund für diese geplanten Maßnahmen bringt in der Broschüre „Hochwasserschutz an der Selke“, Ausgabe Januar 2016 – Sonderbeilage des Talsperrenbetriebs Sachsen-Anhalt, Blankenburg, Seite 8 eigentlich Christiane von Wagner, Leiterin des Umweltamtes im Salzlandkreis bis zum 30.11.2016 unter der Überschrift „Kommunale Planungssicherheit erst durch Grüne Becken“ auf den Punkt, Zitat:

Unser Handlungsspielraum ist extrem klein”, bringt es Christiane von Wagner, Leiterin des Umweltamtes im Salzlandkreis auf den Punkt. Gemeint ist die fast unüberwindliche Hürde für Neubauten in Überschwemmungsgebieten. Nur bei Nachweis von Ersatzretentionsraum und Entsiegelung gibt es, wenn überhaupt, Sondergenehmigungen. Gesetzliche Grundlage ist eine neue Verordnung, die auf den EU-Hochwassergefahrenkarten basiert.
Für die Selke-Anrainer bedeutet dies faktisch ein Verbot neuer Bau- und Gewerbegebiete. Die Verordnung gilt auch für die Innenverdichtung. Die Folge: Die Siedlungsentwicklung stagniert.
Erst die Umsetzung der Hochwasserkonzeption an der Selke mit dem Bau beider grünen Becken wird die Situation entschärfen. Nach der Neuberechnung der Hochwassergefahrenkarten erhalten Kommunen und Investoren endlich wieder Planungssicherheit.“, Zitat Ende

http://www.rueckhaltebecken-lsa.de/bilder/doc/Broschuere-HW-Schutz-Selke-Ausgabe-2016.pdf

Somit entlarven sich zuständige Einrichtungen von Politik und Verwaltungen im Land Sachsen-Anhalt. Es geht darum die Aue der Selke ohne scheinbare Probleme verbauen zu dürfen und zwar ohne Rücksicht auf Umwelt, Natur und Landschaften sowie natürlich auf Hochwasser, was nun mal zu einer Dynamik eines Fließgewässers dazugehört.

Dabei sind nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – alle vorbeugenden und nachhaltigen Maßnahmen im Umgang mit dem Hochwasser für die Ortslagen bei weitem nicht ausgeschöpft. Dazu gehören der Erhalt geschlossener Waldbestände sowie die Sicherung bestehender und Rückgabe weiterer umfassender Überflutungsräume. So gilt es außerdem nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, in Abstimmung mit dem meteorologischen Dienst und in Anlehnung an die entsprechende Arbeits- und Handlungsweise großer Talsperren, ein umfassendes Hochwassermanagement für die 28 Teiche im näheren und weiteren Einzugsgebiet der Selke zu entwickeln und umzusetzen. Alleine der Bergsee Güntersberge besitzt auf einer Fläche von 7 ha ein ausgewiesenes Fassungsvermögen im Umfang von 150.000 m³. Weiter flussabwärts hat der Elbingstalteich ein weiteres Fassungsvermögen von ca. 36.000 m³. Nach immer wieder geäußerten Auffassungen der Exkursionsgruppe können elektronisch und mechanisch gesteuerte und ablesbare Pegelsysteme diese wichtigen Regel- und Steuerungsaufgaben wahrnehmen, welche eng mit der Arbeit von bestehenden Regelstauwerken zum Beispiel an den Teichen bei Güntersberge bis Alexisbad funktionieren müssen. Das bedeutet, dass vor zu erwartenden starken langanhaltenden Niederschlägen bzw. eintretenden Schneeschmelzen die Pegel der Teiche umfassend zu senken sind, um zum u.a. ein Abpuffern plötzlich auftretender Hochwasserwellen zu ermöglichen. Dies funktioniere jedoch nur, wenn der zuständige Landesbetrieb für Hochwasserschutz verstärkt bzw. vorrangig seine Aktivitäten auf diese Formen eines nachhaltigen Umganges mit Hochwasser richtet und nicht seine Kapazitäten für die Planung von Hochwasserdämmen bei Straßberg und Meisdorf bindet. Ferner gehört auch zu einem nachhaltigen Umgang mit Hochwasser, dass endlich begonnen wird Pläne und Konzeptionen zu erstellen, welche Beseitigungen von Verbauungen im Hochwasserbereich beinhaltet. Dazu zählen u.a. auch längst nicht mehr genutzte und bereits vollkommen zerfallene Fabrikanlagen zwischen den Ortsteilen der Stadt Harzgerode Straßberg und Alexisbad. Gleiches gilt für die im Jahr 2006 errichtete Kläranlage bei Straßberg, welche unverantwortlicher Weise, rechtswidrig und gegen jegliche Vernunft in das unmittelbare Hochwassereinzugsgebiet der Selke gebaut wurde.
Ferner ist es dringend geboten der Selke auch naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten im Teil des Unterlaufs ab Hoym verstärkt zu gewährleisten. Dazu gehören die Sicherung und Gewährleistung eines beidseitigen Gewässerschonstreifens von 10,00 m ab Gewässeroberkante, den Schutz und die Sicherung stattfindender Mäandrierungen sowie die Prüfung und Umsetzung der Wiederherstellung von Altverläufen.
Beispielhaft sei dazu die Wiederbelebung der Mäander in der Selkeaue südöstlich des Elbingstalteiches und im Unterlauf zwischen Hoym und Gatersleben genannt. Darüber hinaus regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an verstärkt die sukzessive Entwicklung von Auenwäldern entlang der Selke zu ermöglichen. Dies führt nicht nur zur Erweiterung der Arten- und Strukturvielfalt, sondern ermöglicht eine zeitweise Speicherung und Reduzierung der Fließgeschwindigkeit von Hochwasser.
Die nunmehr bestehende Staustufe in Gatersleben führt nicht nur zur Behinderung der Durchlässigkeit der Selke, sondern stoppt empfindlich die Fließgeschwindigkeit. Dies hat gerade in Dürrezeiten wie in den Jahren 2018 bis 2024 zu Sauerstoffverlusten geführt, was zum Absterben der Fischbestände in der Selke führen kann.
Diese Herangehensweise drückt sich bereits in der stark auf wasserbaulichen Maßnahmen orientierte Umgang mit Hochwasser drückt sich in den „Einzelmaßnahmen der Landesstrategie zum Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt“ vom Mai 2022, herausgegeben im Dezember 2022 aus.

https://mwu.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MWU/Media/Publikationen/Landesstrategie_Hochwasserschutz_Sachsen-Anhalt_2022__Massnahmen.pdf

Maßnahmen wie umfassende Flächenentsiegelungen, Rückgabe von Retentionsflächen an die Fließgewässer, eine arten-, struktur- und vielfaltreiche Agrarnutzung und entsprechender Umgang mit Wäldern spielt hier leider kaum eine Rolle.

Zudem haben die Niederschlagsarmut und deren Folgen, – insbesondere in den Jahren 2018 bis 2025 – nicht nur massive Spuren in den Fließ- und Standgewässern hinterlassen, sondern zeigt auch massive Schäden in den Waldbeständen in den Hanglagen. Somit verstärken sich die Folgen des Orkantiefs der Jahre 2018, 2019 und 2020. Aber auch im Jahr 2025 ist trotz vermehrter Niederschläge, deutliche Wasserarmut erkennbar.
Ganze Bereiche der Wälder sind verschwunden. Insbesondere die Gemeine Fichte, aber auch die Gemeine Kiefer und die Rotbuche sind stark geschädigt bzw. abgängig. Die Reaktion wie massive Abholzungen mit schwerer Technik an den Hängen verschärfen durch Erweiterung der Kahlflächen, Bodenverdichtungen und Schaffung von Fließrinnen die Erosion durch Wind und Wasser.
Erfreulicherweise sind flächendeckend sukzessive Waldentwicklungen zu erkennen. Insbesondere das zum Exkursionszeitpunkt blühende Schmalblättrige Weidenröschen, aber auch die Fruchtbestände von Rotem Holunder und Himbeere zeigten die begonnene Sukzession auf. Seit ca. 13 Jahren kann man das beispielsweise in den Waldbeständen bei Straßberg deutliche erkennen. Diese Sukzession lässt eine standortgerechtere und breitere Artenzusammensetzung z.B. aus Trauben- und Stieleiche, Rotbuche, Eberesche, Zitterpappel, Roten Holunder, Bergahorn sowie Hängebirke, aber auch aus Gemeiner Fichte und Gemeiner Kiefer erkennen. Auch wenn hier massive Trockenschäden erkennbar sind, ist auf der Basis dieser besseren Arten- und Strukturvielfalt ist davon auszugehen, dass sich das Potenzial als Lebens- und Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten erhöht sowie Pflanzen sich entwickeln, welche sich den neuen Klimabedingungen besser anpassen können. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – geht ferner davon aus, dass sich hier eine stabilere Basis künftiger Hangwälder entwickelt, welche es zu befördern, zu schützen und zu bewahren gilt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt daher seine Forderung, dass eine Erstellung einer wissenschaftlich begründeten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Selke, ihrer Aue und Nebengewässer, ihres Einzugsgebietes und angrenzender Biotope sowie zum Schutz, Erhalt, Wiederherstellung und Neuschaffung von Grün- und Biotopverbünden dringend notwendig erscheint. Dazu gilt es wissenschaftliche Einrichtungen einzubeziehen und mit dieser Aufgabe zu beauftragen.

Bereits in einer Presseerklärung vom 30.03.2008 drückte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine große Sorge aus, als die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH weitere 60 ha als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung in das Regionale Entwicklungsprogramm Harz einbringen wollte.
Weiter führte der AHA aus, Zitat:
Das Vorhaben einen Grauwacketagebau in das Waldgebiet zwischen Ballenstedt und dem Selketal einrichten zu dürfen, würde das größte zusammenhängende Waldgebiet im Unterharz nachhaltig schädigen, welches noch frei von Siedlungen und Verkehrstrassen ist. Derartige Gebiete sind wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, tragen zur Klimaverbesserung bei, stellen einen wichtigen Biotopverbundraum zwischen Selketal und Umland dar sowie bieten auf Grund ihrer landschaftlichen Schönheit Möglichkeiten für einen vielgefragten Tourismus.
Daher gilt es nach Auffassung des AHA auf jeden Fall keiner Ausweisung als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung zuzustimmen. In dem Zusammenhang verweist der AHA auf die zunehmende landesweite bedrohliche Tendenz immer mehr Rohstoffe abzubauen. Dazu zählen die angedachten Braunkohlenabbaugebiete Egelner Südmulde und Lützen, ebenso im Saalekreis am Burgstetten.
Der AHA sieht es als dringend notwendig an, dass sparsam mit den begrenzt vorhandenen Rohstoffen sowie Landschafts- und Naturräumen umzugehen ist. Das erfordert aber auch zahlreiche Bauprojekte auf den Prüfstand zu stellen.“ Zitat Ende
Nunmehr hat die vielfältige Bedrohung des Waldgebietes zwischen Ballenstedt und Selketal durch das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ sehr reale und gefährliche Formen angenommen. Der AHA hat sich daher in einer „Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ vom 16.10.2016 wie folgt geäußert, Zitat:

Nach den vorliegenden Dokumenten und Unterlagen beabsichtigt der Vorhabenträger auf einer Gewinnungsfläche von ca. 55,5 ha einen Steintagebau bei Ballenstedt zu errichten. Hinzu sind Lager- und Stellflächen im Umfang von 10,8 ha sowie Fördertrassen im Umfang von bis zu 3,74 ha und ca. 3,6 km Länge vorgesehen. Allein für die Stelzen der Seilbahnanlage geht man von einer Flächeninanspruchnahme im Umfang von 200 m² pro Stelze und der Rodung eines 8 m breiten Waldstreifens aus.
Das bedeutet, dass der Vorhabenträger insgesamt mindestens 70,04 ha in Anspruch nehmen möchte.
Ferner plant der Vorhabenträger bei der offenbar bevorzugten Variante Seilbahn eine dort ca. 46 Millionen Tonnen Gestein bis zu einer Tiefe von 50 m im Zeitraum von ca. 41 Jahren abzubauen. Dabei unterteilt man in drei Zonen Abraum, 1. Zone und 3. Zone. Dabei umfasst der geplante Abraum 10 m sowie die jeweiligen Zonen eine Mächtigkeit von jeweils 20 m.
Das Arbeitszeitregime soll dem Steintagebau Rieder Rieder entsprechen, also Förderung, Aufbereitung in Rieder und Abfrachtung der Produkte werktags in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr.
Abfrachtung mittels SLKW und LKW über Eulenbachtal zur L 242.

Folgende Schutzgebiete sind von dem angedachten Abbauvorhaben direkt bzw. indirekt betroffen:

  • das 620 ha große FFH-Gebiet „Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt“. 700 m vom geplanten Tagebau entfernt, von dem Bau und Querung einer Transportstrecke bedroht
  • Das 16.998 ha große SPA-Gebiet „Nordöstlicher Unterharz“ ist ferner von dem Bau und Querung einer Transportstrecke bedroht.
  • das 4.522 ha groß FFH-Gebiet „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ 600 m entfernt vom geplanten Tagebau
  • FFH-Gebiet Gegensteine und Schierberge bei Ballenstedt
  • 2 Landschaftsschutzgebiete: LSG Harz und nördliches Harzvorland, LSG Harz
  • 4 Naturschutzgebiete: NSG Gegensteine-Schierberg, NSG Alte Burg, NSG Burgesroth-Bruchholz, NSG Selketal
  • 5 flächenhafte Naturdenkmale und 12 Naturdenkmale

Alleine die bestehenden Schutzgebiete weisen die herausgehobene Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit aus, welche im Übrigen ganz gut in den entsprechenden Unterlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung herausgearbeitet sind. Ein Eingriff in Form des geplanten Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ manifestiert sich u.a. mit an erster Stelle mit der angedachten Fällung von Bäumen im Mindestgesamtumfang von 70,04 ha Inanspruchnahme für den Tagebau und ca. 3,74 ha für die Fördertrasse nach Rieder. Somit ist von einer Fällung von Bäumen im Gesamtumfang von mindestens 73,78 ha auszugehen. Schon alleine diese Fällungen stellen einen massiven Eingriff in einen arten- und strukturreichen Raum dar, welcher eine sehr wichtige Nahtstelle im übergreifenden Biotop- und Grünverbund dieses Teils des Nordharzes darstellt. Dabei spielen die Verbindungsachsen zum Selketal und zu dem Gebiet um die Gegensteine eine sehr wichtige Rolle. Der angedachte neue Steintagebau bildet im Falle der Umsetzung ein neues Hindernis, wo die vollumfänglichen Folgen nicht absehbar sind. Ferner gehört dieser Raum zu einem sehr wichtigen Raum für Naherholung und Tourismus im näheren Sinne für die Stadt Ballenstedt sowie im ferneren Sinn für die Städte Quedlinburg und Falkenstein.
Die teilweise temporär vorhandenen Fließgewässer Uhlenbach, Siebersteinsbach, Amtmannstal, Margeretenschlucht, Rotkehlchenschlucht, Getel, Markstal und Gamwinde sowie Sauerbach dienen zudem noch als Entstehungsgebiete und Ventilationsbahnen für Kalt- und Frischluft. Bei einer durchschnittlichen jährlichen Niederschlagsmenge zwischen 550 bis 570 mm lässt sich deutlich erkennen, dass Wasser eine große Rolle zur Entwicklung des Gesamtgebietes bildet. Jegliche Veränderungen können zu unvorhersehbaren Entwicklungen im Gesamtraum führen. Insbesondere ist bei den angedachten bergbaulichen Eingriffen mit einer dauerhaften Unterbrechung der Wasserzufuhr zum Markstal und Gamwinde sowie dem Sauerbach zu rechnen. Ein dauerhafter Entzug von Wasser aus Fließ- und Standgewässern eröffnet die Gefahr einer umfassenden Veränderung von Struktur, Fauna und Flora.
Ähnlich ist es mit der Entstehung von Lärm bei Sprengung, Abbau und Abtransport des Gesteins zu sehen. Nicht nur eine massive Veränderung von Struktur und Zusammensetzung von Umwelt, Natur und Landschaft führen zu Beeinträchtigungen in der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, sondern auch Lärm- und Staubentwicklung.
Die Schlussfolgerungen, dass ein Tagebau in dem angedachten Umfang und Entfernung zu den FFH-Gebieten „Burgesroth und Laubwälder bei Ballenstedt“ und „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ bei Entfernungen von 600 bzw. 700 m keine erheblichen Beeinträchtigungen haben sollen, ist eine sehr gewagte Feststellung und entspricht auch nicht den bisherigen Ausführungen in der Umweltverträglichkeitsprüfung, welche u.a. eine Fülle an sensiblen Tierarten wie z.B. Luchs, Wildkatze und Fledermäuse aufweisen. Ebenso ist häufig von einem Prozess auszugehen, welcher sich von kurz- bis langfristig entsteht und entwickelt.
Somit ist zudem deutlich zu erkennen, dass das angedachte Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ gegen jede Form eines sehr notwendigen, wissenschaftlich-fachlich fundierten Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz gerichtet ist. Zudem verstößt das Vorhaben gegen die Grundansinnen der nach europäischen Recht verabschiedeten „RICHTLINIE 92/43/EWG DES RATES vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“, „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ sowie RICHTLINIE 2009/147/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. Diese rechtlichen Rahmen gehen von einer notwendigen Verbesserung der ökologischen Situation aus und lassen einer Verschlechterung der Zustände keinen Raum.
Daraus ist zu schlussfolgern, dass eine Genehmigung des Vorhabens Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“ weder fachlich, noch rechtlich in Frage kommen kann.
Darüber hinaus gilt es sparsam mit den Bodenschätzen und Rohstoffen umzugehen. Das setzt u.a. voraus, dass laufende und geplante Bau- und Verkehrsprojekte auf den Prüfstand gehören.“

https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/raumordnung-und-landesentwicklung/raumvertraeglichkeitspruefungen/raumvertraeglichkeitspruefung-weiterfuehrung-steintagebau-harzer-grauwacke-rieder

https://www.ballenstedt.de/rathaus-und-buergerservice/bekanntmachungen/abschluss-des-verfahrens-zur-raumvertraeglichkeitspruefung-fuer-das-vorhaben-weiterfuehrung-des-steintagebaus-harzer-grauwacke-rieder

Die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gibt zu bedenken, dass welche zerstörerischen Auswirkungen der Abbau und die Logistik für das Gesamtgebiet haben kann, sich sehr eindrucksvoll und entsprechend bedrohlich bereits die Präsentation der Mitteldeutsche Baustoffe GmbH vom 01.06.2016 zeigt.

https://www.mdb-gmbh.de/wp-content/uploads/2018/11/MDB-Praesentation-Harzer-Grauwacke-Ballenstedt.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert von den Verantwortlichen des Landes Sachsen-Anhalt und der Mitteldeutschen Baustoffe GmbH an, das Vorhaben zu stoppen bzw. nicht weiter zu verfolgen! Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Kommunen sowie die Bevölkerung vor Ort auf, gemeinsam, bestimmt und kräftig Widerstand gegen den geplanten, großflächigen Frevel an Umwelt, Landschaft, Natur, Lebens- und Wohnqualität zu leisten und dabei sehr deutlich die Stimme zum Schutz und Erhalt des Waldgebietes zwischen Ballenstedt und Selketal zu erheben!

In dem Blickfeld des Umganges mit dem Hochwasser im Selketal sei die „Gemeinsame Erklärung des Runden Tisches im Rahmen des Selke-Dialogs für einen nachhaltigen Hochwasserschutz an der Selke“ vom 25.06.2018 zu betrachten.

https://mwu.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MWU/Umwelt/Wasser/Selke-Dialog/180626-Gemeinsame-Erklaerung-des-Runden-Tisches-bf.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt grundsätzlich und eindeutig, dass es nunmehr gelungen ist, dass man miteinander, statt nur übereinander geredet hat. Jedoch schleierhaft bleiben die Kriterien zur Auswahl der Mitglieder des Runden Tisches durch die damalige Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Claudia Dalbert. Auffällig ist dabei, dass von den 20 Mitgliedern des Runden Tisches, mit dem BUND nur ein Umweltverein anwesend war. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt durchaus auch, dass es zu einer Gemeinsamen Erklärung gekommen ist. Jedoch kann der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Inhalt dieser Gemeinsamen Erklärung bei weitem nicht im vollen Umfang teilen. Dazu gehören folgende Aspekte:

  • Zu Ursachen eines schnellen und starken Hochwasseraufbaus fehlen komplette Aussagen. So sind zum Beispiel noch immer Folgen größerer Fällungen im Waldgebiet unweit von Straßberg zu nennen. Das Wälder massiv Wasser in der Fläche halten, gehört nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Allgemeinwissen
  • Noch immer finden enge Einbauungen der Selke zum Beispiel in Güntersberge und Straßberg keine Erwähnung. Dazu zählt ebenfalls die im Jahr 2006 in die Selkeaue bei Straßberg gebaute Gemeinschaftskläranlage des Zweckverbandes Ostharz für die Orte Straßberg, Güntersberge und Siptenfelde. Auch die Einengung durch Bauwerke der Nordharzautobahn B 6n zwischen Hoym und Gatersleben ignorierten die Planer bereits in der Phase der Stellungnahmen. Hier möchte man offenbar am gegenwärtigen Zustand festhalten.
  • Es fehlen ferner Angaben zu möglichen Rückgaben von Altauen an die Selke. Dazu gehört die Prüfung des baulichen Rückbaus von Fabrikanlagen im Bereich Silberhütte. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unterbreitet nunmehr seit fast 22 Jahren diesen Vorschlag. Reaktion bisher gleich Null.
  • Grundsätzlich begrüßenswert sind Planungen zur Wiederbelebung von Altverläufen der Selke zwischen Hoym und Gatersleben. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält jedoch die Überprüfung von entsprechenden Möglichkeiten und Aktivitäten zwischen Meisdorf und Hoym nicht nur für sehr sinnvoll, sondern auch für dringend geboten.
  • Vollkommen inakzeptabel für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist der „Blankocheck“ für das „Hochwassrerrückhaltebecken Straßberg“. Damit verbunden ist akute Gefahr der Zerstörung der kompletten Selkeaue zwischen Güntersberge und Straßberg. Dazu zählen nicht nur das Dammbauwerk mit seinen bekannten Folgen für das Landschaftsbild und den Kaltluftabfluss, sondern auch die angedachten baulichen Befestigungen von Ufer und Sohle mit einhergehender Vernichtung der Mäander, der Ufervegation und der damit verbundenen Lebens- und Rückzugsräumen für Tier- und Pflanzenarten und -gesellschaften. Abgesehen davon, dass neben der Tatsache, dass offensichtlich nicht nur ein Hochwasserrückhaltebecken bei Meisdorf doch noch in der Planung bleibt, sondern man noch zusätzliche Hochwasserrückhaltebecken wie Uhlenbach, Lange Wiese und Ermsleben mit in die rechtlichen und fachlichen Planungen aufnehmen möchte. Wo da jetzt nun die baulichen Entlastungen für das Selketal und ihren Nebengewässern liegen sollen, bleibt für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – schleierhaft. Von einst zwei Bauwerken möchte man nun erst einmal planerisch die Zahl auf insgesamt fünf Hochwasserrückhaltebecken erhöhen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann solche Überlegungen und Vorstellungen in keiner Weise mittragen.

Im Rahmen der Fahrradexkursion am 16.08.2025 erfolgte beim Eintreffen im Stadtgebiet Seeland, Ortsteil Gatersleben die Inaugenscheinnahme des Standes der Baumaßnahmen für einen strukturreicheren Verlauf der Selke, welche u.a. bereits eine Darstellung im Beitrag „Kohärenzmaßnahme zum HRB Straßberg“ der Technischen Universität Dresden – Fakultät Bauingenieurwesen Institut für Wasserbau und Technische Hydromechanik erfährt, welcher offensichtlich im Rahmen 39. Dresdner Wasserbaukolloquium 2016 „Gewässerentwicklung & Hochwasserrisikomanagement“ sein Weg in die Öffentlichkeit fand. Die Autoren gehen bereits auf den Seiten 71 – 76 auf das Vorhaben ein.

https://izw.baw.de/publikationen/dresdner-wasserbauliche-mitteilungen/0/10_Ludwig_Koh%C3%A4renzma%C3%9Fnahme-HRB-Stra%C3%9Fberg.pdf

Vom Grundsatz her begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Vorhaben, hält es aber für notwendig zu bedenken, dass sich das einstige Baugebiet im FFH-Gebiet “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172) befindet und die RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik zu beachten ist.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=234&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bode-und-selke-im-harzvorland

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

In dem Zusammenhang gilt es auf folgende Punkte hinzuweisen und ebenfalls dazu Bedenken auszudrücken:

  • Die Selke mäandrierte einst ebenfalls in dem Teil des Raumes ihres Verlaufes. Die nachfolgende Satellitenaufnahme bestätigt das. Eine Fokussierung auf den einen Standort erscheint daher nicht plausibel. Noch dazu eine Mäandrierung die Arten- und Strukturvielfalt erhöht, den Wasserrückhalt verbessert und Retentionsflächen berücksichtigt.
  • Der angedachte und wasserbaulich geschwungene Verlauf ersetzt keinesfalls die notwendige Eigendynamik des Fließgewässers, welches sich im Wechsel von Prall- und Gleithängen manifestiert. Daher gilt es Sohl- und Uferbefestigungen sowie Pflanzungen und Aussaaten aller Art zu unterlassen. Im Zusammenhang mit der notwendigen hydraulischen Eigendynamik besteht so die Möglichkeit, dass sich eine standortgerechte Fauna, Flora und Funga ansiedelt, welcher zudem sich stabiler gestaltet. Maximal lässt sich das vereinzelte Einbringen von Störhölzern und -steinen rechtfertigen, um die Mäandrierungen zu befördern.
  • Es ist unverständlich, warum der nunmehrige Verlauf nicht bis an die Selke unterhalb der gegenwärtigen Staustufe heranreicht. So besteht weiterhin keine ungehinderten Durchgängigkeit und ein mit dem Rückstau verbundener Langsamfluss, welcher mit mangelnden Sauerstoffeintrag verbunden ist. Daher gilt es unbedingt eine Verlängerung des Verlaufes und damit verbunden eine Wiederbelebung der Gesamtfurkation der Selke aufzugreifen und umzusetzen.
  • Es erscheint eine gezielte Einbindung des Gebietes in Forschung, Lehre und Bildung anzustreben, wobei jedoch Schutzwürdigkeit und Schutzstatus zu beachten sind.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=234&idcat=33&lang=1

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

Am 06.11.2025 hat nun federführend der Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Armin Willingmann „den neu geschaffenen Lauf der Selke im Salzlandkreis offiziell eingeweiht“.

https://mwu.sachsen-anhalt.de/artikel-detail/willingmann-weiht-naturnahen-lauf-der-selke-zwischen-hoym-und-gatersleben-ein

Dabei rechtfertigt der Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Armin Willingmann diese Maßnahme folgendermaßen, Zitat:

Das geplante Rückhaltebecken bei Straßberg ist Teil der Landesstrategie „Stabil im Klimawandel“ und des Nationalen Hochwasserschutzprogramms. Es wird vom Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt umgesetzt und soll künftig dazu beitragen, schwere Überschwemmungen im Flussgebiet der Selke wie etwa beim Harzhochwasser 1994 zu verhindern. Das ökologisch durchgängige Becken soll 270 Meter lang und rund 20 Meter hoch werden. Das Vorhaben ist ein Ergebnis des 2017 vom Umweltministerium ins Leben gerufenen „Selke-Dialogs“, in dessen Rahmen gemeinsam mit unterschiedlichen Interessengruppen Lösungen für einen nachhaltigen Hochwasserschutz in der Region entwickelt wurden.“, Zitat.

Es ist schon skandalös genug schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraum im Harz und Selketal für Rückhaltebecken zu zerstören, aber das dann noch als Teil eines weitgehend skandalösen steuerfinanzierten Aktion „Stabil im Klimawandel Landesstrategie zum Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt“ zu verkaufen ist hochgradig unverantwortlich und zeugt auf keinen Fall von einem positiven Wandel in der Umweltpolitik des Landes Sachsen-Anhalt.

https://mwu.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MWU/Media/Publikationen/Landesstrategie_Hochwasserschutz_Sachsen-Anhalt_2022.pdf

Dieses Programm strotzt von wasserbaulichen Maßnahmen, welche weitgehend weit entfernt sind von einem nachhaltigen Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften. Sie ist von massenhafter Zerstörung von Auenlandschaft gekennzeichnet und führt im Zusammenhang mit flächendeckender Vernichtung von Umwelt, Natur und Landschaften u.a. auch zur Verschärfung der ohnehin angespannten Klimasituation. Jahrzehntelang geäußerte und weiter bestehende bzw. gültige Bedenken und Alternativvorschläge ignorieren die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt.
Alleine für den geplanten „Bau oder die Sanierung von sechs Hochwasserrückhaltebecken und einem Speicher“ ist vorgesehen 33,07 Millionen Euro einzusetzen.
In einem Land, wo angeblich Geld fehlt, hat man für den Verbau von Umwelt, Natur und Landschaften sehr schnell Steuermittel parat. Dabei ist es vollkommen egal, ob es die EU, der Bund oder das Land Sachsen-Anhalt lockermachen.
Ohne sich mal darüber Gedanken zu machen, dass die geplanten Zerstörungen von Auenlandschaften als einer bedeutsamsten und flächendeckenden Teile von Umwelt, Natur und Landschaften nicht nur Lebens- und Rückzugsräume von Fauna, Flora und Funga, Biotop- und Grünverbundräume, Kaltluftentstehungsgebiete und -korridore, Wasserspeicher sowie Lebens- und Naherholungsräume beeinträchtigen bis zerstören, verschärfen sie die Hochwassersituation. Warum? – Weil der dringende Rückhalt des Wassers in der Fläche durch eine arten- und strukturreiche Agrarnutzung, ungestörte, naturnahe Entwicklung der Wälder sowie Rückbau von versiegelten Böden unterbleibt, aber stattdessen weiter ungebremster Bodenverbrauch stattfindet.
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten……
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

Zudem beinhaltet u.a. diese sogenannte, steuerfinanzierte Aktion „Stabil im Klimawandel Landesstrategie zum Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt“ nur untergeordnet Maßnahmen zur Deichrückverlegung und somit den Fließgewässern ihre Auen zurückzugeben.

In all diesem Blickfeld betrachtet hat die wasserbauliche Rückverlegung des Laufes der Selke zwischen Hoym und Gatersleben einen bitteren Beigeschmack, weil das Land Sachsen-Anhalt dafür bei Straßberg und Meisdorf wertvolle Selkeaue zerstören möchte. Daher hat ein eigentlich vom Grundsatz her zu begrüßendes Vorhaben von Anfang an den deutlich erkennbaren und unverhohlenen Makel einer Rechtfertigung von massiven Zerstörungen von Umwelt, Natur und Landschaften in anderen Teilen der Selkeaue. Selbst die Beschreibung der nunmehr für „rund vier Millionen Euro“ teuren umgesetzten Wasserbaumaßnahmen lässt erkennen, dass selbst ein Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Armin Willingmann nicht versteht oder nicht verstehen möchte, dass Fließgewässer, Auen und Hochwasser einen engen Zusammenhang bilden, Zitat:

Der seit Februar 2025 neu gebaute Lauf der Selke misst rund 1,5 Kilometer und damit etwa 400 Meter mehr als der alte. Durch die entstandenen Flussschlingen und die Ausformung der Gewässersohle mittels Sandbänken und Vertiefungen wurden der Fluss und seine Aue in diesem Bereich ökologisch aufgewertet. Gefährdete Fischarten wie Groppe oder Bachneunauge, die vom wichtigen Hochwasserschutzprojekt bei Straßberg besonders betroffen sind, finden hier neue Lebensräume. Der künstlich angelegte Flusslauf kann sich in einem vorgegebenen Korridor naturnah entwickeln. Technische Maßnahmen sorgen dafür, dass die Selke nicht auf angrenzende Ackerflächen fließt. Letzte Pflanzarbeiten, u.a. für einen Auenwald aus Erlen und Eschen, erfolgen im Frühjahr 2026.“, Zitat Ende

https://mwu.sachsen-anhalt.de/artikel-detail/willingmann-weiht-naturnahen-lauf-der-selke-zwischen-hoym-und-gatersleben-ein

Zusammengefasst möchte man kein Hochwasser in der Selkeaue, keine weitere naturnahe Mäandrierung zulassen und selbst einem Auenwald vorschreiben, was da zu wachsen und somit zu leben hat. Eine echte naturnahe Entwicklung hat es da sehr schwer oder ist gar unmöglich.
Das Alles ist erbärmlich, tragisch und gefährlich zugleich, weil diese gesellschaftlichen und politischen Herangehensweisen im Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften nicht nachhaltig und somit nicht zukunftsfähig sind.
Im konkreten Fall bedrohen Politik und ihnen untergeordnete Verwaltungen Umwelt, Natur und Landschaften der Selke und haben dafür Sorge getragen ausreichend Steuermittel zur Verfügung zu haben.

Zusammenfassend sei festzustellen, dass die 64,00 km lange Selke, einen arten- und strukturreichen, schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraum im Harz darstellt. Zersiedlung, die Waldvertrocknung, frühere und geplante Bau- und Abbaumaßnahmen sowie Niederschlagsarmut bedrohen jedoch das Gesamtgebiet. Besonders hervorzuheben sind die angedrohten Hochwasserrückhaltebecken sowie der Gesteinsabbau in und Ballenstedt.
Im Zusammenhang mit dem dringend notwendigen Schutz des Selketals legte die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seit ca. zwei Jahrzehnten Vorschläge. Hinweise, Bedenken und Anregungen vor. Leider fanden sie bisher keine Berücksichtigung. Ferner hielten es die Verantwortlich in Politik und Verwaltungen bisher nicht für nötig, ebenfalls den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ordnungsgemäß in die Verfahren einzubeziehen.
Da die angedachten Eingriffe zur Errichtung von Hochwasserrückhaltebecken und zum Abbau von Grauwacke in und bei Ballenstedt einen weiteren Fortgang erfahren, sieht sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gezwungen Beschwerdeverfahren bei der Kommission der Europäischen Union sowie Strafanträge bei den zuständigen Staatsanwaltschaften zu prüfen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht sich daher weiterhin voll und ganz bestätigt, seinen Einsatz für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Selke, ihrer Aue und der angrenzenden Natur- und Landschaftsräume nicht nur fortzusetzen, sondern gar zu verstärken.

Wer in der im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe Selke mitwirken möchte, um sich ebenfalls für den Schutz, den Erhalt und einer nachhaltigen Entwicklung des Selketals als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, Biotop- und Grünverbundraum, als Raum für Kalt- und Frischluftluftkorridoren sowie für den dem Erhalt eines bedeutsamen Naherholungsgebietes einsetzen zu können, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 10.11.2025

AHA hält naturnahere Entwicklung der Auen von Weißer Elster und Pleiße in Leipzig für dringend geboten!

Bekanntlich gehören Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als Ausbreitungsraum von Hochwasser, der Wassergewinnung, zur Verbesserung des Klimas als Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet sowie der stressgeplagten Bevölkerung als Erholungsraum.
Die Stadt Leipzig ist durchgängig von Auenlandschaften mit den ebengenannten Eigenschaften geprägt. Insbesondere die 257,00 km lange Weiße Elster, aber auch ihre Nebengewässer wie ganz besonders die 90,00 km lange Pleiße und die 56,70 km lange Parthe bilden dabei das räumliche, landschaftliche und ökologische Rückgrat.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Ein sehr wichtigen Bestandteil dieser sehr wertvollen und als ca. 5.900,00 ha großes Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ca. 4.925,00 ha großes Europäisches Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ und als ca. 2.825 ha großes Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Gebiet „Leipziger Auensystem“ geschützten Natur und Landschaft, stellt die Auenlandschaft im Süden der Stadt Leipzig dar, welche zwischen Weißer Elster und Elsterflutbett im Westen, Pleiße und Mühlpleiße im Osten, der Einmündung der Pleiße in das Elsterflutbett im Norden sowie des Cospudener Sees und seines Umfeldes im Süden eingebettet ist. Diese Auenlandschaft besteht zum großen Teil aus naturnahen Laubmischwäldern, welche sich vorrangig aus Eschen-Eichen-Ulmen-Hartholzauwald und grundfeuchtem Stieleichen-Hainbuchen-Wald, flächendeckenden Übergangsstadien zwischen diesen beiden Waldgesellschaften sowie ansatzweisen Weiden-Erlen-Pappel-Weichholzauengesellschaften zusammensetzt. Als sehr bedeutsame Kernstücke dieses Auengebietes sind im Norden das ca. 66,00 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Elster-Pleiße-Auwald und im Südwesten das ca. 49,00 ha große Naturschutzgebiet (NSG) „Lehmlache Lauer“ zu betrachten.

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4916-Festsetzung-LSG-Leipziger-Auwald-

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/4916/28372.html

https://www.natura2000.sachsen.de/5-leipziger-auwald-36727.html

https://www.natura2000.sachsen.de/download/spa/05_Leipziger-Auwald.pdf

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5551-VO-Bestimmung-Europaeisches-Vogelschutzgebiet-Leipziger-Auwald-#xanl

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/5551/28157.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/leipziger-auwald

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11930-VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Leipziger-Auensystem-

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/11930/35903.html

https://www.natura2000.sachsen.de/download/ffh/050E_MaP_KF_K.PDF

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-211918

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/15145-VO-Festsetzung-NSG-Lehmlache-Lauer-

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/15145/39873.html

Im Rahmen einer vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 08.11.2025 durchgeführten Exkursion nahmen die Teilnehmenden das Gebiet der Elster-Pleiße-Aue kritisch in den Augenschein.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind alle Holzentnahmen in den zu Recht mehrfach geschützten Auenwäldern vollständig zu unterbinden. Nur so besteht die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen naturnahen und sukzessiven Entwicklung, der Schaffung und des Erhaltes vielfältiger Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie von Lebensräumen für zahlreiche Pilzarten. Zudem finden keine Bodenverdichtungen sowie Schädigungen bzw. Zerstörungen der Feld- und Strauchschicht statt, welche u.a. wichtig für den sukzessiven Neuaufwuchs von Gehölzen ist.
Ferner fiel die nach wie vor unvermindert vorhandene Verockerung der im Drei-Linden-Brunnen in Ebersbrunn bei Zwickau entspringenden, einst 115,00 km langen und in Folge von Bergbaumaßnahmen zwischen Regis-Breitingen und Markkleeberg umgesetzten Begradigungsmaßnahmen um ca. 25,00 km auf ca. 90,00 km verkürzten Pleiße mit ihrem Einzugsgebiet von 1.508,00/1.876,00 km² auf.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Nach Auffassung der Teilnehmenden der Exkursion des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist insbesondere die Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) gefordert hier geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählt es bestehende wissenschaftliche Erkenntnisse zusammenzutragen und neue Forschungsaufträge an die Universitäten, Akademien, Hochschulen und Fachhochschulen Mitteldeutschlands zu vergeben.
Die Teilnehmenden der Exkursion erörterten auch Maßnahmen wie Errichtung von u.a. mit Schilf (Phragmites australis) ausgestatteter Pflanzenkläranlagen am Beginn bestehender bzw. womöglich entstehender Zuflüsse sowie der Schaffung von Möglichkeiten der Alternativen zu der massiv ausgebauten, im Sommer 2010 fertiggestellten Schleuse Connewitz. Neben der – trotz vorhandener Fischaufstieganlage – bestehenden Barrierewirkung, führt diese Stauanlage zu einem umfassenden Rückstau. Damit eng verbunden ist eine mögliche Verschlechterung der Wasserqualität – besonders an heißen Sommertagen -, da kein ausreichender Sauerstoffeintrag erfolgen kann. Dabei ist flächendeckender Sauerstoffeintrag notwendig, um das Leben in der Pleiße zu erhalten, welche u.a. durch einstige Gewässerbegradigungen und -ausbaumaßnahmen sowie die deutlich erkennbare Verockerung ohnehin kräftig zu leiden hat.
Das zunehmende und sich flächendeckend immer mehr bedrohlich entwickelnde Problem der Verockerung ist zu mindestens europaweit erkannt, aber es gibt bisher noch keine belastbaren und nachhaltigen wissenschaftlichen Lösungen im Umgang mit dem durch verschiedenes menschlich verursachten Problems.

https://dserver.bundestag.de/btd/18/048/1804880.pdf

https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Forschungsdatenbank/fkz_3717_24_2280_renaturierung_fliessgewaesser_bf.pdf

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/texte_43_2014_strategien_zur_optimierung_von_fliessgewaesser-renaturierung_0.pdf

https://www.lfu.bayern.de/wasser/gewaessernachbarschaften/themen/feinmaterialeintrag/doc/arbeitshilfe_feinmaterial.pdf

https://www.igb-berlin.de/news/gewaesser-richtig-renaturieren

https://www.hb.fh-muenster.de/opus4/frontdoor/deliver/index/docId/15293/file/Tophoff.pdf

https://www.bayklif.de/wp-content/uploads/downloads/Piatka-et-al-2022_DWA.pdf

https://www.uan.de/fileadmin/UAN/Dokumente/Service/Publikation_Downloads/2019-09-10_Sammelmappe_GU.pdf

https://umweltanwendungen.schleswig-holstein.de/Natura2000/pdf/mplan_inet/1219-391/tgschafflundmuehle/1219-391Mplan_TGSchafflundMuehle_Ockerproblematik_Text.pdf

https://www.salmonidenfreund.de/media/54631-Ocker/LT2006%20-%20Ocker%20-%20klein.pdf

https://www.wasserblick.net/servlet/is/156278/E01_A0_RegenerationFliessgewaesser.pdf?command=downloadContent&filename=E01_A0_RegenerationFliessgewaesser.pdf

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

https://www.lmbv.de/wp-content/uploads/2023/07/Broschuere-EHS_20230720_Web.pdf

https://www.lmbv.de/bergbaufolgen/verockerung-versalzung

https://www.lmbv.de/wp-content/uploads/2021/04/LMBV-Loesungen-fuer-die-Spree-Nordraum-2020.pdf

Dabei gilt es als gesichert, dass im Rahmen der Oxidation von Eisen bei Kontakt zu Wasser zu Eisenhydroxid kommt es zu einer umfassenden Sauerstoffzehrung und Versauerung durch Abgabe eines Protons. Darüber hinaus sorgen Bakterien beim Abbau von Eisensulfid, auch als Pyrit bekannt, zum weiteren Sauerstoffabbau und Bildung von Schwefelsäure. Neben dem fehlenden Sauerstoff im Gewässer beeinträchtigen geringer Lichteintrag und Verklebungen den Wasserpflanzenbestand, was wiederum zu einer Erschwerung der Laichmöglichkeiten für Fische beitragen könnte. Bei Auftreten von Sauerstoffmangel besteht die Möglichkeit, dass durch Reduktionen des Eisenhydroxids, die Mikroorganismen sich Sauerstoff zum Leben abspalten, das reduzierte Eisen, wenn es in die Kiemen der Fische gelangt zur Erstickung der Tiere führen kann. Darüber hinaus besteht mit der Versauerung der Böden die vermehrte Gefahr der Freisetzung von Schwermetallen.
Eine Motorisierung von Pleiße hätte in dem Blickfeld zur Folge, dass nicht nur Lärm, Abgase und vermehrte Gefährdungen für den Ruderbootverkehr auftreten, sondern die Aufwirbelungen der durch die Verockerung entstandenen, am Flussboden abgesetzten Verschlammungen aufwirbeln und den Lichteintrag weiter verschlechtern.
Abgesehen davon, dass angedachte wasserbauliche Maßnahmen in Pleiße und Floßgraben Lebens- und Bruträume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bedrohen sowie durch mögliche Ufer- und Sohlbefestigung die hydrologische Korrelation zwischen Aue und Fließgewässer erschweren. Das kann zur Folge haben, dass anströmendes Grund- und Schichtwasser sich an den Ufer- und Sohlbefestigungen zurückstaut, was wiederum eine fortschreitende Vernässung des dahinterliegenden Raumes zur Folge hat. Von daher gilt es nur einen Tourismus zuzulassen, welcher sich in die Fluss- und Auenlandschaft von Pleiße und Floßgraben einpasst, als umgekehrt. Von daher gilt es einen motorisierten Bootsverkehr mit einhergehenden Um- und Ausbaumaßnahmen auszuschließen und stattdessen dem umwelt-, landschafts- und naturfreundlicheren Ruderbootverkehr den Raum zu belassen. Die Teilnehmenden der Exkursion des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – waren sich einig, dass der Floßgraben – auch Batschke genannt – als sehr bedeutsames Brutgebiet des Eisvogels bekannt, von jeglichem Tourismus und allen wasserbaulichen Maßnahmen freizuhalten ist. Zu wasserbaulichen Maßnahmen gehören auch alle Entkrautungsmaßnahmen, was mit dem Verlust von Wasserpflanzen nicht nur zur Zerstörung bzw. Störung von Laich- und Unterschlupfmöglichkeiten für Fische führt, sondern auch zur Reduzierung der Sauerstoffproduktion im Wasser. Bereits der Rückstau in der Pleiße mit der einhergehenden Verringerung der Fließgeschwindigkeit blockiert einen umfassenden Sauerstoffeintrag in den Fluss. Ebenso behindert er die Wechselwirkung zwischen Prall- und Gleithängen, was letztendlich zur naturnaheren bis naturnahen Entstehung von Mäandern führt.
Dabei gebieten der Schutz, der Erhalt und die Entwicklung von Fließgewässern und ihrer Auen eine schnelle und umfassende Lösung zur Verbesserung der Wasser- und Sohlqualität, welche zudem der ordnungsgemäßen Umsetzung der „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ und hier insbesondere die Artikel 1, 2 und 4 dient.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX%3A32000L0060

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02000L0060-20141120

Dabei gilt es ganz besonders in und an den Entstehungsgebieten wie Bergbau, aber auch landwirtschaftlich genutzte Flächen gehören, wissenschaftlich fundierte Maßnahmen zu ergreifen, um ein Vordringen der Verockerung in Grund- und Oberflächenwasser zu mindestens stark zu reduzieren. Jedoch muss sich der Blick auf die jeweiligen Gesamträume der Fließgewässer und ihrer Auen zu orientieren.
Außerdem erklärten die Teilnehmenden an der Exkursion, dass Forstaktivitäten in den Auenwaldgebieten keinesfalls die Arten- und Strukturvielfalt erhalten oder gar befördern können. Die bisher produzierten Kahlschläge, welchen auch Stieleichen zum Opfer fielen, haben zur Beförderung der Entwicklung von Spitz- und Bergahorn geführt, die flächendeckende Besiedlung mit nitrophilen Stauden befördert und mit den forstwirtschaftlich geprägten Aufforsterungen die Umwandlung von einst strukturreichen Auenwäldern zu Forstplantagen vorangetrieben.
In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass seit Jahren vielerorts eine rege Sukzession zu beobachten ist, welche die Ausgangsbasis für einen stabilen, arten- und strukturreichen sowie standortgerechten Wald bildet. Dabei setzen sich nach eigenen Feststellungen die Naturverjüngungen beispielsweise aus Gehölzarten wie Gemeine Esche, Hainbuche, Feld-, Spitz- und Bergahorn, Feld- und Flatterulme, Schwarzerle, Stiel- und Roteiche, Rotbuche, Gemeiner Esche sowie Weißdorn zusammen, welche gekoppelt mit einem Stauden- und Wiesenrand eine rasante Waldneuentwicklung erwarten lassen kann.
Nur bedrohen zum Beispiel die Abholzungen, übertriebene Mahdaktivitäten und Wegebaumaßnahmen diese naturnahen Entwicklungen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht darin die Möglichkeit, dass sich hier zukunftsfähige, arten- und strukturreiche Wälder entwickeln können, welche die Natur kostenlos und nachhaltig umsetzt.
Nach Auffassung der nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist nunmehr eine wissenschaftliche Kartierung derartiger Standorte erforderlich, um sie vor vielfältigen menschlichen Eingriffen, Störungen bzw. Zerstörungen schützen zu können.
Im Rahmen der Kartierungen bietet sich ferner die Feststellung der Artenzusammensetzung und die Altersstruktur an. Zudem empfiehlt es sich diese Kartierungen jährlich und dauerhaft durchzuführen sowie ebenfalls die Entwicklung von Fauna und Funga an den jeweiligen Standorten in den Blick zu nehmen.
Im Zusammenhang mit der Beförderung der sukzessiven Vermehrung der Stieleiche können sich die die Teilnehmenden an der Exkursion vorstellen, zum Beispiel auf den Wegen Eicheln zu sammeln und in den angrenzenden Auenwäldern zu verteilen und womöglich ggf. gezielt zu stecken. Gerade die „Mastjahre“ seit dem Jahr 2018 zeigen die die Möglichkeit auf, in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen derartige Aktionen durchzuführen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt an der Stelle die dringende Notwendigkeit auch die Auenwälder in den Städten Markkleeberg, Leipzig und Schkeuditz endlich einer sukzessiven Entwicklung zu überlassen und die von Massenabholzungen und Pflanzungen von Baumplantagen geprägte Forstwirtschaft sofort zu beenden. Nur so ist die weitere Abwendung von Schäden und die Wiedererholung und Entwicklung von naturnaheren bis naturnahen Auenwäldern möglich.
Die Teilnehmenden an der Exkursion mahnen diesbezüglich mehr Transparenz an. Dazu gehört nach deren Ansicht Teilnehmenden an der Exkursion die Herkunft, Art und Weise der Auftraggebung und Finanzierung sowie nicht zuletzt die ungehinderte öffentliche Bereitstellung der wissenschaftlichen Arbeiten. Dies ist nach Ansicht der Teilnehmenden an der Exkursion auch dahingehend wichtig, um diese wissenschaftlichen Dokumente studieren, werten und kritisieren zu können. Eine Vorgehens-, Herangehens- und Handlungsweise, welche in einer lebendig, aufrichtig und ernsthaft gelebten Demokratie schon unaufgefordert eine absolute Selbstverständlichkeit sein muss.
Zudem bildet nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 09.06.2020, Az.: 4 B 126/19 eine sehr wichtige Grundlage, um wissenschaftlich fundiert, transparent und demokratisch basiert eine echte Schutz- und Entwicklungskonzeption für das Auengebiet zu erarbeiten, öffentlich zu beraten und zu beschließen sowie letztendlich umzusetzen. Dabei gilt mindestens jährlich diese Schutz- und Entwicklungskonzeption nachzuhalten.

https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/19B126.pdf

In dem Zusammenhang nahm die Exkursionsgruppe die Folgen der vor Jahren erfolgten Abholzungen an dem Ufer des Pleißeflutbettes kurz vor der Einmündung in das Elsterflutbettes in Augenscheinnahme. Der Sinn dieser Aktion ist noch immer nicht nachvollziehbar. Es gilt im Interesse der positiven Weiterentwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften eine naturnahere Entwicklung an den Fließgewässern zuzulassen. Dazu gehört auch die Entwicklung von uferbegleitenden Gehölzen. Diese Gehölze dienen eine potentielle Lebens- und Nahrungsgrundlagen, tragen zur Verbesserung des Klimas sowie des Stadt- und Landschaftsbildes bei.
Hinsichtlich der Zukunft des Connewitzer Wehrs schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin vor, Möglichkeiten der Mäandrierungen im Bereich des Pleißemühlgrabens zwischen begradigter Pleiße und Wundtstraße, unter Einbeziehung der Kleingartenanlage Südvorstadt zu prüfen, um dieses Querbauwerk zu erübrigen. Neben der ökologischen Durchlässigkeit, entfiele auch die Unterhaltung des Connewitzer Wehrs. Dies käme einer gewissen Rückentwicklung des infolge der Errichtung des Pleißeflutbettes gleich, welches in Folge des Hochwassers von Weißer Elster und Pleiße entstand, zur Errichtung des 3,6 km langen Elsterflutbettes bis zum Palmgartenwehr sowie zur Verschüttung von Alter Pleiße – auch Kuhstrangwasser genannt – im Jahre 1879 und des Rödel, welcher selbst nach der Unterbrechung durch das Elsterflutbett bis zum Jahre 1926 existierte und im Jahre eine Verfüllung erfuhr.
Ferner gilt es das gesamte Auengebiet der unteren Pleiße wieder als komplettes Überflutungsgebiet zu betrachten, um so dem Fluss ein größeres Überschwemmungsgebiet zurückzugeben und die Weiterentwicklung naturnaherer Auenwälder noch weiter zu befördern.
Weiterhin sollte nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Beispiel der Raum zwischen Markkleeberger See und Pleiße unter Einbeziehung bzw. Berücksichtigung des Geländes der Agra eine besondere Rolle erhalten. So könnte u.a. eine wissenschaftliche Prüfung zur Wiederherstellung des alten Verlaufes der Mühlpleiße erfolgen, um das Wasserabflusssystem zu verbessern sowie zudem eine weitere landschaftliche und ökologische Aufwertung des Raumes zu ermöglichen. Ferner ist das gesamte Gebiet von neuen Verbauungen freizuhalten und zu prüfen, inwieweit bestehende Verbauungen und Versiegelungen einen vollständigen bzw. zu mindestens einen teilweisen Rückbau erfahren können.
Mit sehr großer Sorge haben die die Teilnehmenden an der Exkursion die voranschreitende Ausbreitung vom Japanischen Staudenknöterich (Fallopia japonica) zur Kenntnis genommen. Die anwesenden Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – berieten eigene jahrelange Erfahrungen im Zurückdrängen des Japanischen Staudenknöterich (Fallopia japonica) und des Sachalin-Knöterich (Fallopia Sachalinensis) seit dem Jahr 2006 in den Städten Halle (Saale) und Bitterfeld-Wolfen.
Daher bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut dem Freistaat Sachsen und der Stadt Leipzig an diese Erfahrungen im Japanischen Staudenknöterich (Fallopia japonica) und des Sachalin-Knöterich (Fallopia Sachalinensis) einzubringen und einsteigend im Unterlauf der Pleiße in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen auch praktisch umzusetzen.

Die vom Umweltbundesamt im Juni nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, gemeinnützige und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist auf jeden Fall bereit sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten beim Schutz, Erhalt und Entwicklung der Elster-Pleiße-Aue einzubringen.

https://www.umweltbundesamt.de/dokument/vom-bund-anerkannte-umwelt-naturschutzvereinigungen-0

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2378/dokumente/anerkannte_umwelt-_und_naturschutzvereinigungen.pdf

Ferner bietet sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als ehrenamtliche Plattform für Interessenten an.
Wer mehr zu den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in Leipzig und Umland erfahren möchte, kann folgendermaßen Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 09.11.2025

Fotos: Andreas Liste

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung des Gesamtraumes von Kyffhäusergebirge, Badraer Schweiz, Helme, Zorge und Thyra sowie Gipskarstlandschaft Südharz für erforderlich!

Im Rahmen von zahlreichen und länderübergreifenden Fahrradexkursionen entlang der Helme, des Helmestausees, der Zorge und Teilen der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen sowie den Orten Berga-Kelbra und Auleben greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder intensiv das Thema Schutz und Entwicklung des Gesamtgebietes auf.
Dabei stellt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder heraus, dass die ca. ca. 65,00 km lange Helme einst zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands gehörte.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 einen Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 40,00 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
Perspektivisch kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und Interessenten und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 65,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes im Umfang von 163,00 km² beraten können.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen.

Die ca. 65,00 km lange Helme gehörte einst zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern der Region. Insbesondere zusammen mit den Nebenflüssen Zorge und Thyra sorgt die Helme für die Entwässerung des Südharzes in Richtung Unstrut.
Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier einen sehr wichtigen Schutz- und Entwicklungsraum in Form von Biotop- und Grünverbünden zwischen Harz und Kyffhäuser sowie innerhalb der Goldenen Aue.
Dazu ist aber eine naturnahere Entwicklung dieser Fließgewässer dringend geboten, wozu der Rückbau von Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art, umfassende Deichrückverlegungen, die Zulassung von Mäandrierungen sowie die Sicherung von Gewässerschonstreifen in einer Mindestbreite von beidseitig 10,00 m gewährleistet.
Nur so lassen sich naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen von Fließgewässern sowie ein nachhaltiger Umgang mit Hochwasser realisieren.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen.
Bekanntlich gehörte einst die ca. 65,00 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebiete und ein FFH-Gebiet sowie ein Naturschutzgebiet. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA – SPA 04 „Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee“, das FFH-Gebiet Nr. 11 „Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Solwiesen“ und das 541,50 ha große Naturschutzgebiet „Schloßberg – Solwiesen“ sowie im Land Sachsen-Anhalt im 784,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ (EU-Code: DE 4531-401, Landescode: SPA0004).

https://natura2000.thueringen.de/managementplaene-fuer-spa-fachbeitraege-offenland/spa-nr-04-kyffhaeuser-badraer-schweiz-helmestausee

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh-gebiet-nr-11-kyffhaeuser-badraer-schweiz-solwiesen

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/FFH_Gebiete_MaP/FFH_011_SPA04_RANA_Karte1a-b_SG_20220311.pdf

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/naturschutzgebiet/nsg-004-schlossberg-solwiesen

https://tlubn.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/8_schutzgebiete/NSG/Rechtsgrundlagen/nsg_004_Lesefass_TLUBN_20190820_VO_Schlossberg_Solwiesen.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/helmestausee-berga-kelbra-anteil-sachsen-anhalt-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/helmestausee-berga-kelbra-anteil-sachsen-anhalt

Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigerem Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen.
Ebenfalls gilt es Deichrückverlegungen zu prüfen und vorzunehmen, um der Helme und ihren Nebengewässern wieder mehr Überflutungsflächen zurückzugeben.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
In dem Blickfeld betrachtet gilt es der Umweltbildung vor Ort noch mehr Bedeutung beizumessen. Dies bedarf jedoch einer noch tiefgreifenden Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Thüringen sowie der Landkreise Mansfeld-Südharz, Nordhausen und Kyffhäuser.
Perspektivisch kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die länderübergreifende Entwicklung des ca. 81,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen. Eine Einbeziehung aller Nebenflüsse – z.B. von Zorge und Thyra – scheinen da besonders geboten zu sein.
Auf Grund seiner räumlichen Nähe zum 30.034,00 ha großen Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ sowie zum 157.596,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ sowie letztendlich ebenfalls zum ca. 6.022,00 ha großen FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den uneingeschränkten Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz. Dazu gehört alle Pläne zur Durchführung von Probebohrungen sofort und unwiderruflich zu stoppen.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305019

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/BR3_Karstlandschaft-Suedharz_Allgemeinverfuegung2009.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/buntsandstein-und-gipskarstlandschaft-bei-questenberg-im-suedharz

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1

Zahlreiche wissenschaftliche und fachliche Veröffentlichungen stellen umfassend diesen vielfältig und dringend schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraum dar. Dazu zählen zum Beispiel „Gipskarstlandschaft Südharz – aktuelle Forschungsergebnisse und Perspektiven“, Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz, NNA-Berichte, 11. Jahrgang, Heft 2, 1998 sowie „Von den Hainholz-Prozessen bis zur Planung des Biosphärenreservats ’’Südharz” (Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) – knapp 40 Jahre Naturschutz für die Südharzer Gipskarstlandschaft, Göttinger Naturkundliche Schriften 5, 1999: 151-167, © 1999 Biologische Schutzgemeinschaft Göttingen

https://www.nna.niedersachsen.de/publikationen/nna_berichte/nna-berichte-im-pdf-format-137026.html

https://www.zobodat.at/pdf/Goettinger-Naturkdl-Schr_5_0151-0167.pdf

Im Rahmen zahlreicher Presseerklärungen hatte sich der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eindeutig dazu positioniert.

https://www.web-conzept-mn.de/?s=S%C3%BCdharz

In dem Blickpunkt verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Sorge Planungen zum „3. Entwurf des Sachlichen Teilplanes Windenergie Nordthüringen“, welcher „vom 01.09.2025 bis einschließlich 03.11.2025
auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen“

https://regionalplanung.thueringen.de/nordthueringen

veröffentlicht ist.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat sich in seiner „Stellungnahme zum 3. Entwurf des Sachlichen Teilplanes Windenergie Nordthüringen“ vom 03.10.2025 umfassend dazu geäußert.

Auf Grund der räumlich, ökologisch, geologisch und hydrologisch engen Verknüpfung der Karstlandschaft Südharz mit der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, ihrer Nebengewässer und weiterer angrenzenden Gebiete gilt es zudem eine Thematisierung des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung des Gesamtraumes vorzunehmen.
In dem Zusammenhang hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Fahrradexkursion durchführen wollen und dazu alle Interessenten und Verantwortlichen recht herzlich eingeladen:

Samstag, den 01.11.2025
Fahrradrundexkursion zur Helme, zum Helmestausee bei Berga-Kelbra und zur Thyra
Treff: um 09.30 Uhr am Bahnhof Berga-Kelbra
Ende: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 4 Stunden

Diese Fahrradexkursion hatte jedoch mit einer katastrophalen und von massiven Umwegen geprägten Anreise mit der Bahn sowie den Sperrungen auf der Basis der „Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Geflügel und gehaltenen Vögelndes Kyffhäuserkreises“ sowie der Sperrung des Geländes der Talsperre Kelbra aus betrieblichen Gründen für den Besucherverkehr durch den Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Anstalt des öffentlichen Rechts und damit verbundenen Einschränkungen zu tun.

https://www.kyffhaeuser.de/wp-content/uploads/allgemeinverfuegung-betretungsverbot-wildvogel-gefluegelpest_sign.pdf

https://www.talsperrenbetrieb-lsa.de/aktuelles

Ansonsten stand der Fahrradexkursion am 01.11.2025 rechtlich nichts im Wege. Die Allgemeinverfügungen „zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (Geflügelpest)“ des Landkreises Mansfeld-Südharz beinhaltet kein allgemeines Betretungsverbot. Der Landkreis Kyffhäuserkreis hat den unmittelbaren Bereich des Helmestausees gesperrt. Die Grenze bildet genau der Weg der Fahrradexkursion. Entsprechende Veröffentlichungen des Landkreises Nordhausen liegen dazu momentan nicht vor.

https://www.seegebiet-mansfelder-land.de/de/aktuelles/allgemeinverfuegung-zum-schutz-gegen-aviaere-influenza-gefluegelpest.html

https://www.seegebiet-mansfelder-land.de/de/datei/anzeigen/id/38217,1166/20251020_bekanntmachung_allgemeinverfuegung_influenza.pdf

https://www.mansfeldsuedharz.de/fileadmin/mediamanager/SampleFiles/Dokumente/VetA/Allgemeinverfuegung_Aviaere_Influenza_-_Wildvoegel_1_201025.pdf

https://www.kyffhaeuser.de/wp-content/uploads/allgemeinverfuegung-schutz-gegen-die-gefluegelpest_signiert.pdf

https://www.kyffhaeuser.de/wp-content/uploads/allgemeinverfuegung-betretungsverbot-wildvogel-gefluegelpest_sign.pdf

https://landkreis-nordhausen.de

Die Fahrradexkursion, welche am im Umbau begriffenen Bahnhof Berga-Kelbra begann, sorgte für die erneute und schon jahrelang vorgetragene Forderung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass Bahnhofsgebäude in ein Tourismuszentrum in der Goldenen Aue sowie an der Nahtstelle zwischen Harz und Kyffhäuser mit entsprechenden Anschlüssen an den Bahn- und Busverkehr sowie für Fahrrad- und Fußwanderer umzubauen und zu gestalten. Dazu gehören Möglichkeiten für Informationen, Übernachtungen und einer angepassten Gastronomie.
Damit erfahren der Bahnhof und die Ortslage sowie Tourismus, Naherholung und Wertschätzung der vielfältig räumlich, geologisch, hydrologisch, ökologisch, archäologisch und historisch geprägten länderübergreifenden Region einen großen Auftrieb.
Zudem bietet sich Gehölzpflanzungen auf dem Vorplatz des Bahnhofes sowie im Bereich der abgerissenen Gebäude des Bahnhofes an.
Dies bedeutet eine weitere Aufwertung des Bahnhofgeländes in gestalterischer und ökologischer Hinsicht.
Der nächste Weg führte zur einstigen 29,55 km langen Strecke der Kyffhäuserkleinbahn, welche über die Strecke Artern-Berga-Kelbra verlief. Die Nutzung des gesamten Streckenverlaufes begann am 21.12.1916 und endete mit der letzten Fahrt am 05.06.1966. Am 15.03.1967 erteilte der damalige Minister für Verkehrswesen der DDR Erwin Kramer die Weisung zur Streckenstillegung.

https://www.kyffnet.de/Geschichte/Kyffhauser-Kleinbahn/kyffhauser-kleinbahn.html

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/FUIUWZQKEDKTR6NYMXC62C6HRESSCHPT

https://www.pro-bahn.de/fakten/v_minis_ddr.htm

Nunmehr hat sich im Gebiet der Fahrradexkursion entlang der Strecke der einstigen Kyffhäuserkleinbahn zwischen Berga und Kelbra ein sehr vielfältiger sowie arten- und strukturreicher Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilze in der Helme-Thyra-Aue entwickelt, welcher nunmehr durch die Kleine Kiesgrube ihre Ergänzung findet. Am Tag der Fahrradexkursion waren zahlreiche Zugbewegungen und Aufenthalte von Graukranichen, Graugänsen, Schwanzmeisen etc. zu beobachten.
Auf Grund dieser Basis schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits seit mehreren Jahren vor eine nach eigenen Messungen durchschnittlich 551,85 m lange und durchschnittlich 78,71 m, gegenwärtig landwirtschaftlich genutzte ca. 43.436,11 m² = 4,34 ha große Auenfläche zwischen Kleiner Kiesgrube, Strecke der einstigen Kyffhäuserkleinbahn, Mündungsgebiet der Thyra in die Helme sowie der Thyra in eine sich sukzessiv entwickelndes Auenwald- und Hochstaudengebiet umwandeln zu lassen. Dies trägt zur ökologischen und landschaftlichen Aufwertung des Gesamtgebietes bei und erweitert den Bestand an Lebens- und Rückzugsgebieten für Fauna, Flora und Funga.

Karte Verbandsgemeinde Goldene Aue – Berga: Feld in der Helme-Thyra-Aue zwischen Neuer Kiesgrube – Ex-Strecke Kyffhäuserkleinbahn – Mündungsgebiet Thyra in Helme


Dieser Teil der Helme-Thyra-Aue ist Bestandteil des 1.113,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Helmestausee Berga-Kelbra“ und des aus „6 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 117 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 122 km“ bestehenden FFH-Gebietes “Gewässersystem der Helmeniederung“ (EU-Code: DE 4533-301, Landescode: FFH0134) sowie grenzt nordöstlich unmittelbar an das ca. 785,00 ha große Europäische Vogelschutzgebiet “Helmestausee-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ (EU-Code: DE 4531-401, Landescode: SPA0004) an.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg65

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/FACHTHEMEN/Naturschutz/Schutzgebiete-nach-Landesrecht/LSG/Dateien/TK/tk_lsg65.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=200&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/gewaessersystem-der-helmeniederung

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/helmestausee-berga-kelbra-anteil-sachsen-anhalt-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/helmestausee-berga-kelbra-anteil-sachsen-anhalt

Die bereits bestehende Schutzwürdigkeit erfährt somit eine größere Bedeutung.

Am Tag der Fahrradexkursion war bedauerlicherweise auf dieser Ackerfläche ein von Aviäre Influenza (Geflügelpest) Graukranich-Jungvogel zu beobachten. Ebenfalls befand sich auf der Fläche ein stark angefressener Graukranichkadaver.
Im südwestlichen angrenzenden Randbereich einstigen insgesamt 29,55 km langen Strecke der Kyffhäuserkleinbahn in Kelbra lag ein toter adulter Graukranich.
Die krankheitsbedingten Verluste in der Vogelwelt sind als sehr besorgniserregend anzusehen.

Vom Vogelbeobachtungsturm war ein guter Überblick auf die etwa 600,00 ha große Talsperre Kelbra mit ihrer großen Anzahl an Wasservögeln möglich. Der länderübergreifende Blick in die gesamte Goldene Aue, zum Harz, zur Badraer Schweiz und zum Kyffhäuser verdeutlichte erneut die dringende zusammenhängende Betrachtung der aneinandergrenzenden, schützenswerten, vielfältig geschützten Landschafts- und Naturraumes.

https://www.talsperrenbetrieb-lsa.de/talsperre-kelbra

Insofern ist eine verstärkte und optimierte Zusammenarbeit des Freistaates Thüringen des Landes Sachsen-Anhalts nur zu begrüßen. Nur gilt es die Willensbekundungen als Basis wissenschaftlich fundierter Grundlagen und unter Einbeziehung der Bevölkerung anzugehen und umzusetzen.
Die im Ergebnis der gemeinsamen Beratungen der Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Thüringen am 28.10.2025 in Stolberg, welche die Ministerpräsidenten beider Länder Dr. Reiner Haseloff und Prof. Dr. Mario Voigt leiteten, erstellte gemeinsame „Stolberger Erklärung“ beinhaltet u.a. folgende sehr wichtige Aussagen, Zitate: „Gemeinsames Hochwasserkonzept“ und „Zusammenarbeit der Natur- und Großschutzgebiete im Harz, Südharz und Kyffhäuser soll vertieft werden“, Zitate Ende

https://thueringen.de/medienservice/veranstaltungen/detailseite/gemeinsam-stark-fuer-mitteldeutschland

https://www.sachsen-anhalt.de/startseite/news-detail/kabinettssitzung-mit-thueringen

https://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/STK/Startseite_pdf_Dokumente/Kabi_mit_Th%C3%BCringen.pdf

Unter der Überschrift „Gemeinsames Hochwasserkonzept“ ist nachfolgendes vermerkt, Zitat:

Sachsen-Anhalt und Thüringen werden künftig beim Hochwasserschutz enger zusammenarbeiten. So wollen beide Länder ein länderübergreifendes Hochwasserschutzkonzept für die Helme erarbeiten. Ziel ist es, die Erfahrungen aus dem Winterhochwasser 2023/2024 aufzugreifen und gemeinsam wirksame Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der betroffenen Regionen zu entwickeln. Das gemeinsame Konzept soll die Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Helme -von der Talsperre Kelbra bis zur Mündung in die Unstrut – koordinieren und optimieren. Im Mittelpunkt stehen dabei eine abgestimmte Defizitanalyse, hydraulische Modellierungen für verschiedene Hochwasserszenarien sowie die Ableitung nachhaltiger Schutzmaßnahmen. Der Prozess wird vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) und dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) begleitet und soll rund vier Jahre dauern. Für die Erstellung des Konzepts sind etwa 200.000 Euro veranschlagt, die von beiden Ländern gemeinsam finanziert werden.“, Zitat Ende

Diese Aussagen heben offensichtlich die am 28.06.2024 bekanntgegebene „Unterzeichnung einer Verwaltungsvereinbarung zur Deich-Sanierung an der Helme“ vom 28.06.2024, welche „Mario Suckert als Präsident des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) und Martina Große-Sudhues als Direktorin des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW)“ vornahmen, auf Regierungsebenenniveau.

https://tlubn.thueringen.de/medieninformationen-einzelansicht/unterzeichnung-einer-verwaltungsvereinbarung-zur-deich-sanierung-an-der-helme

Für den der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – deutet sich die Gefahr an, dass neuere, höhere und breitere Hochwasserdeiche an ihren bisherigen Standorten beidseitig der Helme und ihrer Nebengewässer die Aue durchziehen sowie andere Wasserbaumaßnahmen immer mehr Naturferne zur Folge haben.
Die ca. 65,00 km lange Helme gehörte einst zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern der Region. Insbesondere zusammen mit den Nebenflüssen Zorge und Thyra sorgt die Helme für die Entwässerung des Südharzes in Richtung Unstrut.
Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier einen sehr wichtigen Schutz- und Entwicklungsraum in Form von Biotop- und Grünverbünden zwischen Harz und Kyffhäuser sowie innerhalb der Goldenen Aue.
Dazu ist aber eine naturnahere Entwicklung dieser Fließgewässer dringend geboten, wozu der Rückbau von Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art, umfassende Deichrück-verlegungen, die Zulassung von Mäandrierungen sowie die Sicherung von Gewässerschonstreifen in einer Mindestbreite von beidseitig 10,00 m gewährleistet.
Nur so lassen sich naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen von Fließgewässern sowie ein nachhaltiger Umgang mit Hochwasser realisieren.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen.
Bekanntlich gehörte einst die ca. 65,00 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen.
Ebenfalls gilt es Deichrückverlegungen zu prüfen und vorzunehmen, um der Helme und ihren Nebengewässern wieder mehr Überflutungsflächen zurückzugeben.
Dieses Vorgehen entspricht auch bzw. eher der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Artikel 1, 2 und 4.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Unter dem Punkt „Zusammenarbeit der Natur- und Großschutzgebiete im Harz, Südharz und Kyffhäuser soll vertieft werden.“ haben sich die Regierungen des Freistaates Thüringen und des Landes Sachsen-Anhalt auf folgendes verständigt, Zitat:

Um ihre einzigartige Kulturlandschaft zu erhalten und gleichzeitig ihre wirtschaftliche und touristische Entwicklung nachhaltig zu stärken, haben Sachsen-Anhalt und Thüringen vereinbart, die Zusammenarbeit ihrer Natur- und Großschutzgebiete im Harz, Südharz und Kyffhäuser zu vertiefen. Die Region zwischen Südharz und Kyffhäuser gehört zu den landschaftlich und ökologisch wertvollsten Gebieten Deutschlands und ist zugleich ein Raum mit großem Entwicklungspotenzial. Deshalb soll die Zusammenarbeit der Naturparke und Biosphärenreservate gezielt ausgebaut werden. Eine nachhaltige Regionalentwicklung soll Ökologie, Wirtschaft und Tourismus miteinander verbinden.“, Zitat Ende

Wenn es beide Länder ernst meinen mit der „Zusammenarbeit der Natur- und Großschutzgebiete im Harz, Südharz und Kyffhäuser“, dann verständigen sich beide Länder mit dem Land Niedersachsen auf ein sofortiges und unwiderrufliches Ende des Abbaus von Gips in den schützenswerten sowie europäisch und national vielfältig geschützten Gipskarstlandschaften im Südharz und auch im Kyffhäuser.
Neben der Tatsache der deutlich aufgezeigten rechtlichen Schutzwürdigkeit in Konsequenz des vielfältigen Arten- und Strukturreichtums sowie seiner damit verbundenen umfassenden ökologischen, geologischen und hydrologischen in den gesamten, länderübergreifenden Raum, weist das Dokument darauf hin, dass eine „Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“ ist. Das dies aber zur Gesamteinschätzung der Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes dringend geboten ist scheinen die Verfasser des Dokumentes unverantwortlicher Weise nicht im Blick zu haben. Das spricht Bände, wie es mit der Würdigung der vielfältig schützenswerten und geschützten Karstlandschaft Südharz bestellt ist.

https://www.vdhk.de/fileadmin/pdf/Schutzgebiete/Gipskarst/05_FFH-VP_Probebohrungen.pdf

Auf Grund der bekannten massiven Schutzwürdigkeit und ebenso dringend notwendigen Schutzbedarfes bestehen nunmehr vielfältige großflächige Schutzgebiete, welche kleinere Schutzgebiete beinhalten. Zu den größeren, flächendeckenden Schutzgebieten im Vorhabengebiet im Land Sachsen-Anhalt gehören:

  • Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ – 30.034,00 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ – 157.596,00 ha
  • FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101) – ca. 6.022,00 ha
  • Naturschutzgebiet ”Gipskarstlandschaft Questenberg” – ca. 3.891,00 ha

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305019

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/BR3_Karstlandschaft-Suedharz_Allgemeinverfuegung2009.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/gipskarstlandschaft_questenbgvo.pdf

Auf Grund der massiven, flächendeckenden Bedrohung des länderübergreifenden, arten- und strukturreichen, vielfältig schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraumes Karstlandschaft Südharz fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin und verstärkt die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Mansfeld-Südharz auf, das Vorhaben sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Ferner bleibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bei seiner Unterstützung für die sehr wichtige „Resolution zum Schutz der Karstlandschaft im Südharz“ des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. vom 26. September 2024.

https://www.vdhk.de/fileadmin/image/Schutzgebiete/VdHK_Resolution_Gipskarst_240926.pdf

Zudem hat folgender Abwägungsbeschluss in der nunmehrigen Landesentwicklungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt und die damit drohenden Folgen nichts zu suchen:

Anstatt verantwortungslos fachlich und räumlich äußerst dringliche große Vorranggebiete für Natur und Landschaft verringern zu wollen, gilt es verantwortungsvoll derartige Vorranggebiete länderübergreifend auszuweiten.
Hier verweist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls auf die „Gemeinsame Stellungnahme der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll-und Deponieregion Halle Saalekreis e.V. und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Zweiten Entwurf zur Neuaufstellung Neufassung des Landesentwicklungsplanes Sachsen – Anhalt“ vom 12.10.2025

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht das dringende Erfordernis an das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschafts-räumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die Oker, Bode und Wipper sowie südlich angrenzend die Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel Ecker, Ilse, Holtemme, Selke, Thyra, Zorge und Leine dazu.
Momentan bedrohen mehrere Planungen den Harz. Dazu gehören beispielsweise die Errichtung von zwei Hochwasserrückhaltebecken mit jeweils mindestens 15,00 m hohen und ca. 100,00 m breiten Hochwasserdämmen oberhalb von Straßberg und Meisdorf, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“, der Betrieb und das ständige Ausweitungsbestreben des Tourismusvorhabens TITAN RT & Gigaswing, die Planung von 18 Windkraftanlagen im Südharz sowie die drohende Vernichtung der Karstlandschaft Südharz durch den Abbau von Gips.
Dabei lautet ein Zitat aus dem Beginn des Beitrages „Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Süd-harz – Nutzung und Schutz einer Landschaft im Kontext von Natura 2000“ von Christiane Funkel und Steffen Szekely in Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, 48. Jahrgang • 2011 • Sonderheft: 3-23

Auf einer Fläche von über 300 km² erstreckt sich im südwestlichen Sachsen-Anhalt das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Es entspricht einem Anteil von ca. 1,5 Prozent der Landesfläche und zeichnet sich durch einen reichen natürlichen Formenschatz, hohe Biodiversität sowie besondere Vielfalt und Seltenheit vorkommender Arten und Lebensräume aus.“, Zitat Ende

https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/opus4/frontdoor/deliver/index/docId/34910/file/funkel_szekely_2011_suedharz_nutzung.pdf

Neben ihrer sehr vielfältigen, arten- und strukturreichen, geologischen, klimatischen und hydrologischen Bedeutung besitzt diese Karstlandschaft Südharz eine sehr wichtige länderübergreifende Biotop- und Grünverbundfunktion zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie mit dem Freistaat Thüringen. Zudem besteht ein sehr bedeutsamer Raum für wissenschaftliche Forschung sowie einen sanften, einem dem Schutzcharakter untergeordneten Tourismus.

In dem Zusammenhang gibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass der Harz ein sehr wichtiger Bestandteil von Umwelt, Natur und Landschaft darstellt. Das länderübergreifende Mittelgebirge ist ein sehr bedeutsames und schützenswertes Zeugnis der geologischen Entstehung und Entwicklung, der menschlichen Archäologie und Geschichte sowie dient als Wasserspeicher und -versorger, als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, als Lebens- und Erholungsraum der Menschen sowie Biotop- und Grünverbundraum.
Dazu ist es aber nach Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dringend geboten den Natur- und Landschaftsraum mit seiner Vielfalt und Bedeutung im Ganzen zu schützen, vor weiteren störenden und zerstörerischen Eingriffen zu schützen und sogar über Beseitigung menschlicher Eingriffe nachzudenken.

Hier tragen insbesondere der Freistaat Thüringen sowie die Länder Sachsen-Anhalt und Niedersachsen eine sehr große Verantwortung, welche das Handeln der Kommunen beeinflussen muss.

Zum Abschluss der Fahrradexkursion regte der Aufenthalt am Gebäudekomplex Bahnhofstraße 21 b an, Möglichkeiten der Errichtung einer Umwelt- und Naturschutzstation „Goldene Aue“ in Berga in Bahnhofsnähe und Nahe zur Helme-Thyra-Aue, zum Südharz, zum Kyffhäuser und zur Badraer Schweiz zu prüfen.

In der Anbetracht der obengenannten engen räumlich, ökologisch, geologisch und hydrologisch Verknüpfung der Karstlandschaft Südharz mit der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, ihrer Nebengewässer und weiterer angrenzenden Gebiete beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bildung einer länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme bzw. Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen massiv voranzutreiben, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 02.11.2025

Fotos & Videos: Andreas Liste

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern zukunftsfähige Stadtplanung und -entwicklung in Halle (Saale)

Bekanntlich bilden intakte und lebendige Umwelt, Natur und Landschaften die besten Grundlagen für eine gesunde und nachhaltige Existenz des gesamten Lebens auf der Erde. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, dienen als Wasser- und Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit ebenfalls entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Ferner bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Der Mensch profitiert davon, indem er gesunde Räume zum Leben, arbeiten, ernähren, versorgen und erholen in Anspruch nehmen kann. Das erfordert aber einen sorgsamen und nachhaltigen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen unserer Umwelt, Natur und Landschaften.
Eine ganz markante Darstellung des bedrohlichen und zerstörerischen Umgangs mit den Ressourcen der Erde kommt mit dem Erdüberlastungstag zum Ausdruck. Der Präsident und wissenschaftlicher Geschäftsführer des Wuppertal Instituts Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick führte dazu zum Beispiel am 23.04.2024 folgendes aus, Zitat:

Zwei Tage früher als im letzten Jahr: Am 2. Mai 2024 hat Deutschland so viele Ressourcen verbraucht, wie dem Land bezogen auf die globale Biokapazität rechnerisch für das ganze Jahr zur Verfügung stehen. Der Tag wird als „Erdüberlastungstag“ oder „Earth Overshoot Day“ bezeichnet. Er beschreibt den Zeitpunkt, an dem so viele natürliche Ressourcen – wie Holz, Pflanzen oder Nahrungsmittel – verbraucht sind, wie innerhalb eines Jahres nachwachsen können. In die Rechnung geht zudem ein, wie viel CO2 die Natur innerhalb eines Jahres binden kann, etwa in Wäldern und Ozeanen.
Der Ressourcenverbrauch in Deutschland liegt deutlich oberhalb des globalen Mittelwerts. Dies macht sich auch dadurch bemerkbar, dass der globale Erdüberlastungstag „erst“ Anfang August liegt. Es bedeutet aber auch, dass wir weltweit über unsere Verhältnisse leben: Wir bräuchten rechnerisch 1,7 Erden, um unseren globalen Ressourcenbedarf zu decken und die Regenerationsfähigkeit des Planeten nicht zu überschreiten. Wenn die gesamte Weltbevölkerung so leben würde wie die Deutschen, dann bräuchte die Menschheit sogar drei Erden….“, Zitat Ende

https://wupperinst.org/a/wi/a/s/ad/8557

https://wupperinst.org/fileadmin/redaktion/downloads/misc/Deutscher_Erdueberlastungstag_zwei_Tage_frueher_als_vergangenes_Jahr.pdf

Dabei lagen zum Beispiel einst die globalen Überlastungstage in den Jahren 1971 und 1973 in den Monaten Dezember.

https://www.germanwatch.org/de/overshoot

Dazu gehört ebenfalls ein sorgsamer Umgang mit Fauna, Flora und Funga.
Für die Initiative „Pro Baum“ und den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten sowie Fließ- und Standgewässern eine naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Dazu können u.a. die Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen, das Belassen von Trockenholz, Steinen, Schotter- und Kiesbänken, der Schutz, der Erhalt und die Entwicklung von Röhrichtbereichen, die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen und Feldern sowie nicht zuletzt mindestens 10,00 m breite Gewässerschutzstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen.
Für die Initiative „Pro Baum“ und den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es zudem erschreckend, dass bei diesem Bündnis aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jagd, Waldeigentümer und Landwirte kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfraßes für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und -bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts- Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und -streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.
In dem Zusammenhang weisen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten……
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.

Nach Ansicht der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfraß, ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Ferner gilt es endlich den Abbau und das Verbrennen fossiler Brennstoffe zu beenden, dies zum Beispiel durch dezentrale Wind- und Sonnenkraftanlagen zu ersetzen sowie eine andere Verkehrspolitik anzugehen.
Alle diese Aspekte fehlen immer wieder mehr oder minder in dem Handeln und Agieren von Politik und Verwaltungen sowie in zu vielen Mediendarstellungen.
Dabei ist der Schutz, der Erhalt und die nachhaltige Entwicklung überlebenswichtig für Menschen, Tiere, Pflanzen und Pilze.
Somit ist es eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung alles zu tun, dass nicht nur die weitere Zerstörung und Beeinträchtigung von Umwelt, Natur und Landschaften ihr unwiderrufliches Ende findet und ein ordnungsgemäßer Schutz das Denken und Handeln bestimmt, sondern das sich Lebens- und Rückzugsräume des Menschen, von Fauna, Flora und Funga wieder erholen, sich naturnah und sukzessiv wieder neu entwickeln können.

Die Stadt Halle (Saale) ist seit Jahrzehnten dafür bekannt, dass die Mehrheit von den momentan insgesamt 123,00 rechtsverbindlichen Bebauungsplänen, als ökologisch sehr bedenklich anzusehen sind. Diese Anzahl setzt sich aus 11,00 im Stadtbezirk Nord, 12,00 im Stadtbezirk Mitte, 31,00 im Stadtbezirk Ost, 20,00 im Stadtbezirk Süd sowie 49,00 im Stadtbezirk West zusammen.

https://halle.de/leben-in-halle/stadtentwicklung/bauleitplanung/rechtsverbindliche-bebauungsplaene

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So erfolgten bzw. drohen massive Versiegelungen von mehr oder minder wertvollen Ackerflächen zum Beispiel in Seeben, Dölau, in Heide-Nord, Lettin und in Bruckdorf, durch die Europachaussee, Planungen eines Gewerbegebieten entlang der Europachaussee sowie in Halle-Tornau.
Andrerseits sind Gehölz-, Wiesen- und Hochstauden entweder bereits der Bebauung zum Opfer gefallen oder sind noch davon bedroht, wozu die Aschedeponie in Trotha, das Gelände Gravodruck im Bereich Ludwig-Wucherer-Straße/Reileck/Reilstraße/Adolf-von-Harnack-Straße, am Böllberger Weg, „Riebeckplatz-Ost – südlicher Teilbereich“, „Riebeckplatz – Zukunftszentrum“, das Gebiet am Hufeisensee, das Gelände des früheren Schulgartens in Büschdorf, Tuchrähmen/Mansfelder Straße, Büschdorf, in Halle-Kröllwitz im Bereich von Sandbirkenweg und Wildentenweg, Wörmlitz-Pfingstanger, „Sportareal am Gesundbrunnen“, „Sportpark Karlsruher Allee“, „Brachflächen“ an der Liebenauer Straße, Thüringer Bahnhof, Heide-Süd, Nietleben, Sophienhafen, „Große/Kleine Brauhausstraße“, Unterberg/Kapellenberg sowie Sandanger gehören,

Alleine diese Auswahl zeigt auf, dass die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) es nicht verstanden haben oder nicht verstehen wollen, dass sich ein Oberzentrum nicht durch ständig neuen Flächenfraßs, Zerstörung von Grün und Verbauung auszeichnen darf. Dabei schreckt man noch nicht einmal vor einer Verbauung von Hochwassergebieten wie am Sandanger, am Sophienhafen und Tuchrähmen/Mansfelder Straße zurück.
Stattdessen gilt es Umwelt, Natur und Landschaften nicht nur zu schützen, sondern Möglichkeiten der sukzessiven Erweiterung zum Beispiel in den Auengebieten von Saale, Weißer Elster, Saugraben mit Weinbergwiesen, Reide, Götsche und Hechtgraben zu ermöglichen, die Dölauer Heide, den Seebener Busch, den Osendorfer See und das Alttagebaugebiet bei Bruckdorf dabei einzubinden.
Bestehende Grün- und Parkgebiete wie zum Beispiel den Amtsgarten, den Reichardts-Garten, Galgenberggebiet, die Klausberge, den Heinepark, den Stadtpark das Gebiet am Thüringer Bahnhof, die Restparkanlagen am Steintor, am Rossplatz und am Gesundbrunnen, Graebsee, Steinbruchsee, Südpark/Passendorfer Busch, Pestalozzipark, Gebiet am Granauer Berg, den Heidesee und den Hufeisensee gilt es zu erweitern und in ein umfassendes Grün- und Biotopverbundnetz einzubinden. Hier lassen sich ökologisch orientierte Entwicklungen des Schlachthofgeländes, der Landsberger Allee und des Mediziner Viertels verknüpfen. Dazu gehören u.a. Baumpflanzungen in der Landsberger Allee und im Mediziner Viertel. So erfassten beispielsweise Mitglieder der Initiative „Pro Baum“ bereits im Jahr 2006 im Paulusviertel 334,00 potentielle Baumstandorte und am 24.08.2013 in der Landsberger Allee 44,00 potentielle Baumstandorte. Mit Datum vom 20.05.2018 legten die Initiative „Pro Baum“ und die Bürgerinitiative für ein Grünes Medizinerviertel Erfassungen und Vorschläge der zum Medizinerviertel vor und wiesen mit der „Erfassungstabelle Anzahl zu pflanzender Bäume im Medizinerviertel Halle Saale“ eine „Summe aller Bäume“ im Umfang von 87,00 Bäumen aus.
Eine Entwicklung, welche im halleschen Stadtgebiet flächendeckenden Charakter erhalten muss und gekoppelt mit der Sanierung von Alt- und Neubausubstanz sowie der Beseitigung von Leerständen an Wohn-, Büro- und Gewerberäumen und -flächen sowie Beförderung des Öffentlichen Personennahverkehrs sowie des Fahrrad- und Fußgängerverkehrs eine alternative Stadtplanung und -entwicklung darstellen kann.
Angesichts der vielfältigen, massiven und flächendeckenden Bedrohungen für Umwelt, Natur und Landschaften sowie der damit eng verbundenen Verschlechterungen der Klimaentwicklungen ist nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine derartige Stadtplanung und -entwicklung auch in Halle (Saale) alternativlos.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigen im Rahmen nachfolgender zwei Veranstaltungen auf die Schutzwürdigkeit und -notwendigkeit des Teils der zentralen Saaleaue in Halle (Saale) hinzuweisen und eigene Vorschläge zu Entwicklung und Schutzes des Gebietes vorzustellen, zu erläutern und zu diskutieren:
Am Montag, dem 27.10.2025, findet das 136. bzw. zehnte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2025 statt, welches um 19.00 Uhr beginnt. Der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Auf Grund der Tatsache, dass die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier sehr viele gemeinsame Ziele und Ansätze verfolgen und dabei u.a. zum Schutz und zum Erhalt der halleschen Saaleaue zusammenwirken und dabei auch deren Entwicklung im Blick haben, führen die beide Organisationen am Freitag, dem 29.05.2026, eine gemeinsame Fahrradrundexkursion durch Halles zentraler Saaleaue durch. Die Fahrradrundexkursion findet auf folgender Route statt:

Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße ► Steinmühlenbrücke ►entlang des Mühlgrabens ► Würfelwiese ► Pfälzer Ufer ► Franz-Schubert-Straße ► Mühlpforte ► Robert-Franz-Ring ► Mansfelder Straße ► Salinehalbinsel ► Kotgraben ► Sophienhafen ► Hafenstraße ► Teil Altverlauf Wilde Saale ► Mündungsgebiet des Roßgrabens in die Saale ►Sandanger ► Peißnitzinsel/Südspitze/Gimritzer Park ► Peißnitzinsel/Zentralteil ► Peißnitzinsel/Nordteil ► Ziegelwiese ► Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Treff: 17.00 Uhr Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Die Initiative „Pro Baum und die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken und bietet sich für Interessierte als ehrenamtliche Plattform einer umfassenden Mitarbeit an.
Wer daran Interesse hat, wende sich bitte sich an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 24.10.2025

AHA setzt sich für den Schutz, Erhalt und die Betreuung von Auenlandschaften sowie für die Umweltbildung ein

Der am 23.02.1991 gegründete ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzverein und aus dem am 16.01.1983 gebildeten Arbeitskreis Umweltschutz Halle der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR hervorgegangene Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat sich zum Ziel gestellt für den Schutz, Erhalt und die Betreuung von Auenlandschaften zu wirken. Besonderen Augenmerk nehmen dabei die Auenlandschaften an Elbe, Oder, Saale, Mulde, Havel und Spree sowie ihrer Nebengewässer ein. Hier seien z.B. die Bode, die Selke, die Weiße Elster, die Schwarze Elster, die Ilm, die Luppe, die Reide, die Laucha, die Geisel, die Klia, der Würdebach, die Salza, der Zörbiger Strengbach, die Fuhne, die Rossel, die Wuhle, die Panke, die Unstrut, die Helme, die Zorge, die Pleiße, die Parthe, die Rippach, die Wipper, die Böse Sieben, die Ecker, die Ilse und der Ellerbach genannt.
Auenlandschaften gehören bekanntlich zu den wertvollsten und räumlich weitläufigsten Natur- und Landschaftsräumen in Mitteleuropa. Jedoch ist deren Bestand durch Ausbaumaßnahmen jeglicher Art an einzelnen Standorten und im Gesamtbestand gefährdet. Den Erhalt, den Schutz und die Weiterentwicklung dieser Auenlandschaften zu ermöglichen, zu befördern und voranzutreiben ist ein Hauptziel des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, welcher bereits in den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin sowie in den Freistaaten Sachsen und Thüringen und teilweise im Land Niedersachsen seine Wirkung und Aktivitäten entfaltet.
Der AHA erhielt im Juni 2019 vom Umweltbundesamt den Anerkennungsbescheid als nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung.
Die Aktivitäten beruhen auf ehrenamtlichem und gemeinnützigem Engagement. Der AHA bietet sich als vielfältige Plattform für interessierte Personen und Einrichtungen an, welche sich ehrenamtlich für den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaften einsetzen möchten. Dabei spielen Alter, Beruf, Geschlecht und Nationalität überhaupt keine Rolle. Grob fachlich-inhaltlich gesehen führt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten folgende territoriale und thematische Arbeiten und Aktivitäten durch bzw. strebt sie an:

  • Recherchieren bestehender und Erstellen neuer Konzeptionen, Rahmenpläne und Stellungnahmen
  • Öffentlichkeitsarbeit (Gestalten und Pflegen seiner Homepage, Betreuen von Ständen, Erstellen von Presseerklärungen und -mitteilungen sowie von Faltblättern, Vorbereitung und Durchführung von Ausstellungen)
  • Vorbereitung und Durchführung von Arbeitseinsätzen auf Grundlage selbst erstellter bzw. bestehender Konzeptionen Umweltbildung in Theorie und Praxis an konkreten Objekten und Projekten
  • Kinder- und Jugendarbeit in Kindergärten, Schulen, Klubs und Wohngebieten
  • Umweltberatung der Bevölkerung, anderer Vereine, von Politik und Verwaltung, Initiativen sowie Firmen
  • Trägerschaft und Betreuung der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen-Bernt-Bärtl“
  • Betreuung einer Streuobstwiese in Dessau-Roßlau sowie Prüfung der Möglichkeit der Betreuung weiterer Streuobstwiesen
  • Initiieren, Betreuung bzw. Begleitung von Diplom-, Praktikums-, Projekt- und Hausarbeiten
  • Vorbereitung und Durchführung von Exkursionen, Vorträgen, Foren und Begehungen
  • Koordinierung und Betreuung der Initiative „Pro Baum“ in Halle (Saale)
  • Aufbau von Regional- und Ortsgruppen sowie thematischen Gruppen bundesweit

Seit dem 16.08.2004 ist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch Träger der einst am 18.11.1988 in den Räumen der Georgen Kirchengemeinde in Halle (Saale) gegründeten Umweltbibliothek Halle (UBH) und nunmehrigen Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen-Bernt-Bärtl“ (UBM), die einen umfassenden Bestand an Literatur, Bild- und Tonträgern sowie Spielen aufzuweisen hat, welche ausgeliehen, aber auch vor Ort genutzt, gelesen, angesehen und gehört werden können.
Die Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen-Bernt-Bärtl“ (UBM) steht allen interessierten Personen und Einrichtungen ebenfalls als Versammlungs-, Veranstaltungs- und Beratungsort zur Verfügung.

Nunmehr hat die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 06.10.2025 beschlossen eine Kinder- und Jugendgruppe zu bilden, welche sich insbesondere der Kinder- und Jugendumweltbildungsarbeit widmen soll.
Im Rahmen dieser Umweltbildungsarbeit ist vorgesehen Kinder und Jugendlichen das umfassende Themenfeld Umwelt, Natur und Landschaften nahezubringen. Dazu können zum Beispiel Exkursionen, Arbeitseinsätze, eigene Erfassungen mit Auswertung der Ergebnisse sowie eigene konzeptionelle Erarbeitungen mit Vorstellung der Ergebnisse sein.
Perspektivisch ist die Einbindung des einst auf der Basis einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. und dem Novalis-Gymnasium Bad Dürrenberg vom 15.05.2000 entstandenen Bildungsprojekts „Gewässerökologie“ vorgesehen, was den Start der Arbeitsgemeinschaft (AG) Gewässerökologie im Raum Bad Dürrenberg bildete. Mit Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 01.10.2018 hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Trägerschaft der Arbeitsgemeinschaft Gewässerökologie übernommen.
Ferner möchte der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die Erfahrungen und Aktivitäten der einst am halleschen Pionierhaus am 01.09.1983 gegründeten Arbeitsgemeinschaft „Landeskultur“ anknüpfen, welche selbst nach der Schließung des heutigen Peißnitzhause im Jahr 1991 bis zum Jahreswechsel 1992/1993 bestand.
Es ist vorgesehen die zu bildende Kinder- und Jugendgruppe des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – strukturell, fachlich-inhaltlich eng und vollumfänglich in die Gesamttätigkeit der im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannten, ehrenamtlichen und gemeinnützigen Umwelt- und Naturschutzvereinigung einzubinden. Einen besonderen Anknüpfungspunkt bildet dabei die Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ mit ihrer umfassenden Literatur, Technik und Räumlichkeiten.
Jedoch gehört es zu einer vollwertigen und kreativen Kinder- und Jugendarbeit dazu, eigenständige Ideen und Vorschläge zu erarbeiten und zu beraten sowie in die Gesamtarbeit des Vereins einzubringen. Zudem ist eine enge Zusammenarbeit mit den Familien der Kinder und Jugendlichen sowie der Kontakt zu Freunden und den jeweiligen Bildungseinrichtungen gewünscht.
In der ersten Phase möchte Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nun Interessenten gewinnen, welche fachlich-inhaltlich-konzeptionell sowie betreuerisch Kinder und Jugendliche in der zu bildenden Kinder- und Jugendgruppe des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begleiten möchten.
Dabei gilt es anzustreben, diese Arbeitsgemeinschaft zu einer Plattform für alters- und wissensgerechte Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften zu entwickeln.

Wer Interesse hat an einer derartig wichtigen, vielfältigen, territorialen, thematischen, ehrenamtlichen und gemeinnützigen Arbeit mitzuwirken bzw. noch mehr darüber erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-mail – AHA -: aha_halle@yahoo.de
E-mail (UBM): ubm2021@yahoo.com

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.10.2025

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