Autor: aha-dietmar (Seite 2 von 375)

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Ehle, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde ein

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.
In dem Zusammenhang sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – aber großräumig gesehen massive Veränderungen geboten. Eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen Harz sowie den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper, Eine und Liethe gilt es unbedingt die Biotop- und Grünverbundräume zu stabilisieren und auszuweiten sowie dabei den Lebens- und Rückzugsraum von Fauna, Flora und Funga zu schützen und zu erhalten. Dazu zählen ebenfalls die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, Huy, Hakeborn und Cochstedt, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10,00 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3,00 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.
Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Dem Anliegen diente eine Fahrradexkursion am Samstag, dem 04.07.2026, welche am Bahnhof Gatersleben begann und in der Stadt Staßfurt endete.

Im Rahmen einer umfassenden Presserklärung vom 05.07.2026 hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht nur eine Auswertung der Fahrradexkursion vorgenommen, sondern erneut und mit Nachdruck seine Positionen zu dem Landschafts- und Naturraum zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Ehle, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde bekräftigt.

Zwischenzeitlich hatte sich der Stadtrat der Staßfurt im Rahmen seiner Sitzung am 04.09.2025 mit einer „Mitteilungsvorlage-Nr.: M/0013/2025“ vom 28.07.2025, welche die „Notwendigkeit der Errichtung eines Spielplatzes für die Kinder des Einzugsgebietes der Erich-Weinert-Siedlung“ darstellen soll.

https://ratsinfo.stassfurt.de/bi/to0050.asp?__ktonr=92056508

Um dieses skandalöse, fachlich-sachlich unqualifizierte und weitgehend einseitige Unterfangen einordnen zu können gilt es nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf folgendes hinzuweisen:

Im Gesamtraum sind als Schutzgebiete nach der europäischen Natura-2000-Richtlinie das insgesamt ca. 151,00 ha große und ca. 104,00 km langen FFH-Gebietes “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172) sowie das ca. 4.546,00 ha große und linienhaften ca. 10,00 km lange FFH-Gebiet “Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ (EU-Code: DE 4332-302, Landescode: FFH0096) zu nennen.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=234&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bode-und-selke-im-harzvorland

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=163&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/selketal-und-bergwiesen-bei-stiege

Eine korrekt anzuwendende RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, insbesondere bei Beachtung der Artikel 1, 2 und 4 erfordern einen umfassenden Schutz von Oberflächen- und Grundwasser.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

Im Bereich der Stadt Staßfurt ist die Bode, welche eine Gesamtlänge von 183,80 km aufweist. Die Bode hat ein Gesamteinzugsgebiet 3.297,00 km², entwässert mit seinen Quellflüssen – die 17,00 km lange Kalte Bode mit ihrem Gesamteinzugsgebiet von 50,80 km² und die 23,00 km langen Warmen Bode mit ihrem Gesamteinzugsgebiet von 101,00 km² – das südliche Gebiet des Brockens und mündet bei Nienburg in die Saale, der prägende Fluss.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Die Bode lässt jedoch deutliche Begradigungsmaßnahmen, aber auch zahlreiche Ansätze der Mäandrierung sowie Altarm- und Furkationsbereiche erkennen. Darüber hinaus hat sich aus der Mischung von Restauenwäldern, Feuchtgebieten und -wiesen, aus Stillegungsflächen hervorgegangene Hochstaudenflächen sowie Schlamm-, Schotter- und Kiesflächen in der Bode ein sehr vielfältiger Landschafts- und Naturraum entwickelt, welchen es zu schützen und zu erhalten gilt. Jedoch bedarf es auch die Schaffung von sukzessiven Entwicklungsräumen, welche die Entstehung zusammenhängender Auenwälder ermöglicht. Dazu muss es auch gehören zu prüfen, inwieweit es Möglichkeiten der Wiedereinbindung Altauen der Bode und ihrer Nebengewässer an das Hochwasserregime gibt. Insbesondere die Abschnitte zwischen Egeln über Wolmirsleben bis Unseburg, zwischen den Mündungsgebieten der Ehle und der Röthe bei Athensleben sowie zwischen Athensleben und dem Gaensefurther Busch bedürfen einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Prüfung. Dabei lassen sich die Wiedereinbindung der Altauen mit der Hochwasserentlastung von Ortschaften entlang der Bode sinnvoll miteinander verbinden. In dem Zusammenhang nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmer mit großer Sorge den befestigten Mündungsbereich des Löderburger Bruchgrabens bei Athensleben in Augenschein. Hier war man sich schnell einig, dass im Einklang mit der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, insbesondere bei Beachtung der Artikel 1, 2 und 4, eine Renaturierung dringen geboten ist.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

Zudem sei als besonderes Schutzgebiet nach der europäischen Natura-2000-Richtlinie sind das insgesamt ca. 151,00 ha große und ca. 104,00 km langen FFH-Gebietes “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172) erwähnt.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=234&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bode-und-selke-im-harzvorland

Im Bereich der Stadt Staßfurt schätzt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass die Auenlandschaft eines besonderen Schutzes bedarf. Sei es die Bode-Goldbach-Aue oder der Auenwald „Die Horst“ mit ihren Feuchtgebieten, Gehölz, Wiesen- und Staudenbeständen – hier ist es dringend geboten, die Bereiche vor Versiegelung und Vermüllung aller Art zu bewahren sowie die Möglichkeiten des Erhaltes bzw. der Ausweitung von Retentionsflächen zu sichern bzw. zu prüfen. Dabei gilt es zu untersuchen inwieweit die Einbindung mutmaßlicher Bodealtverläufe möglich ist sowie die Mündungsbereiche von Goldbach und Der Beek ganz besonders zu schützen.
Im Zusammenhang mit den Flächenversiegelungen in der Bodeaue weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
Ebenfalls bedeutsam für die Stadt Staßfurt ist die die 8,8 km lange Liethe zu sehen.
Nach fortgesetzter Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehören dazu auch die Natur- und Landschaftsräume der 183,80 km langen Bode und 85,00 km langen Wipper, welche im Raum der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Stadt Güsten und Stadt Staßfurt durch die 8,8 km lange Liethe verbunden sind.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Alle drei Fließgewässer sind laut § 4 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) sowie der dazugehörigen Anlage 1, „Verzeichnis der Gewässer mit erheblicher Bedeutung für die Wasserwirtschaft“ auf der Basis von § 4 Absatz 1 Nummer 2 als „Gewässer erster Ordnung“ definiert.

https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-WasGST2011pP4

https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-WasGST2011V2Anlage1

http://www.rueckhaltebecken-lsa.de/schutzkonzepte/hochwasserschutzkonzeption-wipper.php

Die 8,80 km lange Liethe gilt als alter Mündungsarm der Wipper und beginnt in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Stadt Güsten am „Abschlagwehr Wipper“ und endet mit Einmündung in die Bode in der Stadt Staßfurt, nordwestlich der L 73-Hohenerxlebener Straße.

https://lhw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LHW/neu_PDF/4.0/SB_Hochwasserschutz/Hochwasserbericht_2013.pdf

Dabei bildet sie einen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbundraum zwischen den schützenswerten und geschützten Fluss- und Auenlandschaften von Wipper, welche sich direkt bzw. indirekt durch folgende Schutzgebiete manifestieren:

  • Landschaftsschutzgebiet „Wipperniederung“ – Größe: 261,00 ha
  • FFH-Gebiet “Wipper unterhalb Wippra“ (EU-Code: DE 4235-301, Landescode: FFH0257) – Größe: flächenhafter Teil mit einer Größe von ca. 25,00 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 53,00 km
  • Naturschutzgebiet „Schierstedter Busch“ – Größe: 23,36 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Bode“ – Größe: 12.024,2968 ha
  • FFH-Gebiet “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172) – Größe: Zitat: „Das Gebiet besteht aus 15 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 151 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 104 km.“, Zitat Ende

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg61

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/wipper-unterhalb-wippra-.html?changelang=1

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/schierstedter-busch

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg25

https://www.bfn.de/landschaftssteckbriefe/bodeniederung

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=234&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bode-und-selke-im-harzvorland

Einerseits hat die Liethe selbst zahlreiche sehr schützenswerte Landschafts- und Naturbestandteile aufzuweisen. Andrerseits fehlen ausreichend Gewässerschutzstreifen, welche beidseitig der Uferoberkanten mindestens 10,00 m breit sein sollten, um eine sukzessive und standortgerechte Entwicklung zu ermöglichen.
Selbst im § 50 Absatz 1 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) ist folgendes geregelt, Zitat: „(1) Die Gewässerrandstreifen betragen im Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuches entgegen § 38 Abs. 3 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes zehn Meter bei Gewässern erster Ordnung und fünf Meter bei Gewässern zweiter Ordnung.“, Zitat Ende

https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-WasGST2011V1P50

Daraus leitet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ab, dass entlang der Liethe, als Gewässer erster Ordnung ein „Gewässerrandstreifen“ von 10,00 m einzuhalten ist.
Welche positive Wirkung das haben kann, zeigt in der Stadt Staßfurt insbesondere das Gebiet zwischen Großer Moorbuschbach bzw. Marbegraben und der L 73-Hohenerxlebener Straße.
Dieses Gebiet ist von einer umfassenden Vielfalt aus Gehölz-, Wiesen- und Staudenflächen, Resten von Streuobstwiesen, das Fließgewässersystem der Liethe mit Wiesen, Schilf- und Staudenbereichen sowie Auenwaldresten geprägt. Hinzu kommt das sich naturnah entwickelnde Sukzessionsgebiet um den früheren Bunker und die Bombentrichter, welche sich zu umfassenden Standgewässern gestaltet haben.
Auf Grund des Arten- und Strukturreichtums das Gesamtgebietes ist ein hohes Maß an Schutzbedürftigkeit geboten.
Die vielfältige Struktur aus Fließgewässern, Feuchtgebieten, Gehölz-, Stauden- und Wiesenbereichen sowie einer stillgelegten Ackerfläche lassen viele sehr bedeutsame Entwicklungsmöglichkeiten erkennen und bilden schon alleine deswegen einen schützenswerten Natur- und Landschaftsraum. Bereits eigene erste Groberfassungen aus der nunmehr mit Beschluss der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom 04.08.2025 im Aufbau bekräftigten ehrenamtlichen Regionalgruppe Staßfurt-Hecklingen-Hakel-Aschersleben heraus, haben folgendes statistisches Artenbild an Fauna und Flora ergeben:

  • 87 Pflanzenarten
  • 51 Vogelarten
  • 19 Insektenarten
  • 2 Säugetierarten
  • 2 Amphibienarten
  • 1 Kriechtierart

So lässt sich schon jetzt eine Einordnung als Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG und § 22 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) rechtfertigen und vornehmen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__30.html

https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-NatSchGST2010pP22

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht schon alleine auf der Basis dieser Erfassungsergebnisse eine grundsätzliche Überprüfung des Schutzstatus für dringend geboten.
In dem Zusammenhang regt die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Natur- und Landschaftsraum der 8,8 km langen Liethe an, welche insbesondere die Analyse und Würdigung der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, als Grün- und Biotopverbundraum, als Entstehungsgebiet und Korridor für Kalt- und Frischluft, für Wohn- und Lebensqualität, Bildung und Wissenschaft sowie Vorschläge zur Schutz und Entwicklung des Gesamtraumes beinhalten muss.
Dazu sind nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Auswertung bestehender wissenschaftlicher Erarbeitungen und Erfassungen des vielfältigen Natur- und Landschaftsraumes Liethe sowie Neuerfassungen zum Beispiel von Fauna, Flora, Funga, Niederschlags- und Verdunstungsverhältnisse, Boden-, Wasser- und Luftqualität vorzunehmen.
Dabei gilt es ganz besonders den Natur- und Landschaftsraum entlang der Liethe in der Stadt Staßfurt zwischen Großer Moorbuschbach bzw. Marbegraben und der L 73-Hohenerxlebener Straße in Blick zu nehmen.
Als wissenschaftliche Partner kommen zum Beispiel die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt in Frage.
Immer wieder stellen Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unverständlicherweise massive Mahdarbeiten entlang der beiden trapezförmig und im Bereich der Flächen der Silbitz Group Staßfurt AWS GmbH einseitig massiv befestigten Ufer fest. Dabei zerstörte bzw. zerstört man nicht nur die Wiesenvegetation entlang der Liethe und setzte diese Bereiche flächendeckend der Hitze und Austrocknung aus, sondern griff mit Befahrungen in den direkten Fließbereich der Liethe und ihres unmittelbaren Schilfbereich ein. Das massenhaft eingetragene Mahdgut erhöht zudem die Eutrophierung. Derartige Aktivitäten sind sofort und unwiderruflich zu beenden.
Eine genauso verheerende Wirkung hat das vollständige Abmähen der Aue zwischen Staßfurter Erich-Weinert-Siedlung und Liethe hinterlassen. Ein schützenswerter und sehr bedeutsamer Landschafts- und Naturraum hat Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga verloren. Im Ergebnis dessen prüft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstattung einer Strafzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft und fordert erneut und mit Nachdruck das Gebiet aus der landwirtschaftlichen Nutzung herauszunehmen, um die erneute Entwicklung eines arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsraumes zuzulassen bzw. zu ermöglichen.
Im Rahmen einer angemahnten wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das dringende Erfordernis der Liethe eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Dazu gehören nicht nur der direkte Fließ- und Schilfbereich, sondern ebenfalls die naturnahere bis naturnahe Entwicklung der Uferbereiche, wozu die Zulassung von Gehölzsukzessionen und eine unregelmäßige und partielle Mahd von Wiesen- und Staudenflächen außerhalb von Brut- und Setzzeiten gehören muss. Ebenso gilt es u.a. die Einmündung des Großen Moorbuschbaches bzw. Marbegrabens zu renaturieren und ebenso entsprechend mit allen Einmündungsbereichen zu verfahren. Das entspricht auch dem Anliegen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, insbesondere bei Beachtung der Artikel 1, 2 und 4.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

Das sich entwickelnde Sukzessionsgebiet um den früheren Bunker und die Bombentrichter, welche sich zu umfassenden Standgewässern umgestaltet haben sind von allen Eingriffen, Zerstörungen und Störungen freizuhalten und zu schützen. Bestehende Vermüllungen sind sensibel und vorsichtig aus dem Gebiet, ohne Fauna, Flora und Funga zu beeinträchtigen.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die gesamte frühere Bunkeranlage nach Resten von Kampfmitteln und anderen schädigenden Chemikalien aller Art zu überprüfen. Nach vorliegenden Unterlagen nutzte die Wehrmacht die Bunkeranlage in den Jahren 1937 bis 1945 als Großtanklager.

https://www.patifakte.de/artefakte_stassfurt.htm

https://www.sachsenschiene.net/bunker/dep/dep_259.htm

Im Anschluss an die Herstellung eines für Umwelt. Landschaften und Natur ungefährlichen Zustandes gilt es die Nutzung als Schlaf- und Überwinterungsplatzes sowie Kinderstube für Fledermäuse zu prüfen und bestenfalls umzusetzen.
Zudem gilt es den Standort einer reinen natürlichen Entwicklung zu überlassen. Dazu sind rechtzeitige Beräumungen von Müll und Unrat durchzuführen sowie eine derartige Neuverbringung zu verhindern.
Für ein Eckgebäude zwischen Liethe und der Straße An der Liethe empfiehlt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Herstellung und Einrichtung einer Naturschutzstation zu prüfen.
Auf Grund der Bedeutung der Aue der Liethe und der angrenzenden Natur- und Landschaftsräume als Lebens- und Rückzugsraum einer arten- und strukturreichen Fauna, Flora und Funga, als Biotop- und Grünverbundraum zwischen Bode und Wipper sowie als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor beschloss die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA am 06.10.2025 „Anträge auf Unterschutzstellung der Unteren Lietheaue in der Stadt Staßfurt als Naturschutzgebiet gemäß § 23 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG sowie auf Einbettung in die bestehenden europäischen und nationalen Schutzgebiete von Bode und Wipper“, welche das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt und der Landkreis Salzlandkreis mit Schreiben vom 08.10.2025 zugesandt bekamen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält nun ein Jahr nach Einreichung des Schutzgebietsantrages eine schnelle Bearbeitung mit Schutzgebietsausweisung durch das Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt für sehr dringend geboten.
Insbesondere im Rahmen der Gesamtbetrachtung des Gesamtraumes der Liethe und der Bedrohung durch Bebauungen ist sehr schnelles Handeln gefordert.
Als weitere Bedrohung ist u.a. die vom Stadtrat im Rahmen seiner Sitzung am 04.09.2025 beschlossene „Mitteilungsvorlage-Nr.: M/0013/2025“ vom 28.07.2025 zu sehen, welche die „Notwendigkeit der Errichtung eines Spielplatzes für die Kinder des Einzugsgebietes der Erich-Weinert-Siedlung“ darstellen soll.

https://ratsinfo.stassfurt.de/bi/to0050.asp?__ktonr=92056508

Nunmehr hatte der Ortschaftsrat Staßfurt im Rahmen seiner Sitzung am 05.10.2026 einen „Sachantrag – Zusammenfassung aller Spielplätze als Gesamtprojekt zum Sondervermögen“ beschlossen, welcher auf einer Anfrage der Fraktion Die Linke in der Sitzung vom 07.07.2026 beruht und auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates am 05.11.2026 gelangen. Mit Datum vom 22.09.2026 hat nun die Fraktion Die Linke einen entsprechenden Antrag an den Stadtrat der Stadt Staßfurt gerichtet.

https://ratsinfo.stassfurt.de/bi/si0057.asp?__ksinr=94763

https://ratsinfo.stassfurt.de/bi/vo0050.asp?__kvonr=93015655

https://ratsinfo.stassfurt.de/bi/getfile.asp?id=93117350&type=do

https://ratsinfo.stassfurt.de/bi/getfile.asp?id=93117350&type=do

https://ratsinfo.stassfurt.de/bi/getfile.asp?id=93117762&type=do

Derartige Pläne und Anträge beinhalten weiterhin und verschärft eine Missachtung des Schutzes und Erhaltes eines arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes. Zudem befindet sich das Planungsgebiet in der Retentionsfläche der Liethe und bildet ein sehr wichtigen Raum der Wasserrückhaltung und -speicherung. Angesichts der einerseits zunehmenden langanhaltenden, intensiven, häufig mit massiver Hitze verbundenen niederschlagsarmen bzw. Trockenphasen sowie andrerseits plötzlichen Starkniederschläge, dienen solche Räume dem hydrologischen Ausgleich.
Dabei hat schon die auf der Basis des Bebauungsplans Nr. 01/90 Wohngebiet Erich-Weinert-Straße, Erstaufstellung vom 07.03.1994 zu einer Verbauung auf einer Fläche von mindestens ca. 14,70 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche in der Lietheaue als sehr bedenklich anzusehen, welche zu dem Zeitpunkt ebenfalls Bestandteil des nunmehr 12.024,2968 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Bode“ war.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg25

Auf Seite 4 des Bebauungsplans Nr. 01/90 Wohngebiet Erich-Weinert-Straße, Erstaufstellung vom 07.03.1994 ist lediglich ein „Kinderspiel“ vermerkt, welche zur Erläuterung folgende zitierte Angaben enthält: „Alterszusammensetzung 3-6, 6-12 (räumliche Verteilung“ enthält.

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Sta%C3%9Ffurt/liste

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Sta%C3%9Ffurt/Bebauungsplan/2523/2727

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Sta%C3%9Ffurt/Bebauungsplan/2523/2727#

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/document/4809/download/Begr%C3%BCndung.pdf

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/document/2727/download/main/Planzeichnung.pdf

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/document/4810/download/Begr%C3%BCndung%20Anhang.pdf

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/document/2727/download/main/Planzeichnung.pdf

Worauf da die Unabhängige Bürgervertretung Staßfurt (UBvS) eine 30jährige Zusage an dem angedachten Standort ableitet, ist nicht nachvollziehbar.

https://ratsinfo.stassfurt.de/bi/getfile.asp?id=93106900&type=do

Die 1. Änderung vom 20.03.2000 beinhaltet ebenfalls keinen derartigen Anspruch. Auf Seite 2 enthält die Begründung jedoch eine überhaupt nicht nachvollziehbare Rechtfertigung für die Begründung des Gesamtvorhabens, Zitat:
„Der Bebauungsplan Nr. 01/90 Wohngebiet „Erich-Weinert-Straße“ wurde mit dem Ziel aufgestellt, das Anfang der 90er Jahre bestehende Unterangebot an Wohnraum in Staßfurt zu beseitigen. Es sollte einerseits Bauland für den individuellen Einfamilienhausbau erschlossen werden, andererseits aber auch Flächen für Geschosswohnungen (Eigentums- bzw. Mietwohnungsbau) bereitgestellt werden.“

Zitat Ende

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Sta%C3%9Ffurt/2944

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/document/4811/download/Begr%C3%BCndung.pdf

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/document/2728/download/main/Planzeichnung.pdf

In dem Zusammenhang verweist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. auf Dokumentationen, welche ein vollkommen anderes Lagebild zu Wohnungsleerständen in der Stadt Staßfurt zeichnen.

https://iba-stadtumbau.de/index.php?fakten-stassfurt

https://www.begleitforschung.info/wp-content/uploads/2023/03/WS1-23_Albrecht-Boehme_Stassfurt.pdf

https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2020/wohnungsleerstand-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Nunmehr hat sich der Stadtrat der Staßfurt im Rahmen seiner Sitzung am 04.09.2025 mit einer „Mitteilungsvorlage-Nr.: M/0013/2025“ vom 28.07.2025 befasst, welche die „Notwendigkeit der Errichtung eines Spielplatzes für die Kinder des Einzugsgebietes der

Erich-Weinert-Siedlung“ darstellen soll.

https://ratsinfo.stassfurt.de/bi/to0050.asp?__ktonr=92056508

Diese skandalöse, fachlich-sachlich unqualifizierte und weitgehend einseitige Informationsvorlage, welche das Ziel hat in einem schützenswerten Teil der Lietheaue einen Kinderspielplatz zu errichten, zeugt nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – von einem Unvermögen der Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Staßfurt die Notwendigkeit des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung von Umwelt zu erkennen und verantwortungsvoll einzuordnen zu können. Dafür durchaus berechtigte Interessen von Kindern und Jugendlichen vorzuschicken, ist unverantwortlich und die fehlende ernsthafte Suche nach einem Standort für einen Spielplatz, welche nicht im Konflikt mit schützenswerter Umwelt, Natur und Landschaften stehen, ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein gewaltiges Armutszeugnis.
Das Ganze gipfelt dann in die inakzeptable, provokative und undemokratische Feststellung und Forderung der örtlichen Splittergruppe Unabhängige Bürgervertretung Staßfurt (UBvS), Zitat: „Auch stellen wir deutlich in Frage, ob Umweltvereine aus Halle hier eine Mitsprache haben, da sie nicht hier Leben und Wohnen.“, Zitat Ende. Eine derartige Ansicht ist zudem ein besorgniserregender Ausdruck von fehlendem echten demokratischen Verständnis und zeugt eher von unseriösem Umgang mit anderen Auffassungen sowie einem stark gestörtem Verhältnis zum Thema Umwelt, Natur und Landschaften.

https://ratsinfo.stassfurt.de/bi/getfile.asp?id=93106900&type=do

Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist in den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie in den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin und Niedersachsen aktiv und lässt sich garantiert von niemandem das Recht absprechen oder gar verbieten seine Auffassungen darzulegen und entsprechend zu artikulieren und entsprechend zu handeln.
Ferner sei darauf hingewiesen, dass jeder Verein gemäß § 24 BGB zwingend einen Vereinssitz festlegen muss.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__24.html

Beim Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – befindet sich der Vereinssitz in Halle (Saale), was aber nichts zu dem Einzugsraum der Aktivitäten besagt.

https://bgb.kommentar.de/…/Untertitel-1/Kapitel-1/Sitz

Also zeugen solche Äußerungen von einer massiven sozialen, sachlichen und fachlichen Inkompetenz dieser Wählergemeinschaft und sind Ausdruck einer umfassend gestörten bzw. fehlenden zivilisierten Streitkultur.
Für eine Wählergemeinschaft, welche für sich Anspruch nimmt alle Interessen der Bevölkerung vertreten zu wollen, ist so ein Ausgrenzungsausspruch sehr bezeichnend und ein deutliches Armutszeugnis.

https://www.ubvs.de

Somit muss sich auch die Unabhängige Bürgervertretung Staßfurt (UBvS) mit dem Thema Schutz, Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften befassen und nicht vollkommen unkonstruktiv und unsachlich gegen einen gemeinnützigen und ehrenamtlichen Umwelt- und Naturschutzverein schießen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert daher die Unabhängige Bürgervertretung Staßfurt (UBvS) dringend auf, ihr Denken, Handeln und Verhalten zu überprüfen und zu ändern, sachlich-konstruktiv mit anderen Vorschlägen umgehen und nicht mit populistischen Sprüchen glauben zu können, Fachlichkeit und Sachlichkeit ersetzen zu dürfen.

https://www.ubvs.de

Auf Grund der Tatsache, dass diese nie aus der Welt geschafften konfrontativen Äußerungen der Unabhängigen Bürgervertretung Staßfurt (UBvS) Teil einer öffentlichen Vorlage im Stadtrat der Stadt Staßfurt ist, erwartet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nun eine öffentliche Erklärung des Gremiums zu dem Vorfall.
Ferner fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – alle Aktivitäten zur weiteren Störung oder gar Zerstörung des von den Baumaßnahmen bedrohten Teils der schützenswerten Lietheaue sofort und unwiderruflich einzustellen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gibt zu bedenken, dass bereits die Aufstellung und Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 01/90 Wohngebiet Erich-Weinert-Straße, Erstaufstellung vom 07.03.1994 zu einer Verbauung auf einer Fläche von mindestens ca. 14,70 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche in der Lietheaue geführt hat und zur Ausgliederung von Teilen aus dem nunmehr 12.024,2968 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Bode“ geführt hat und somit als ökologisches und hydrologisches Desaster einzuordnen ist.
In dem Blickpunkt noch weitere Verbauungen auf bisher unverbauten und besonders schützenswerten Teilen der Lietheaue vornehmen zu wollen zeugt von hochgradiger und fortgesetzter Verantwortungslosigkeit von Stadtrat und Verwaltung der Stadt Staßfurt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich weiter und verstärkt auch für den Schutz, den Erhalt und eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung der Lietheaue ein. Dazu gehört auch der Ausschluss von Verbauung jeder Art.
Ferner erscheint es nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA es sehr sinnvoll zu sein, eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die gesamte Bode, ihre Nebengewässer und ihrer Auen zu entwickeln. Gleiches trifft, wie bereits obengenannt, für die Liethe, ihrer Aue und Nebengewässer zu. Als wissenschaftliche Akteure können hier u.a. die Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ, die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Fachhochschule Anhalt mit ihren Standorten in Köthen und Bernburg fungieren.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt den Prozess massiv in Gang zu setzen, zu begleiten sowie ehrenamtlich Interessierte mit einzubeziehen.
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom 04.08.2025 hat daher bekräftigt den Aufbau einer ehrenamtlichen Regionalgruppe Staßfurt-Hecklingen-Hakel-Aschersleben voranzutreiben.
In dem Zusammenhang sei auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende zentrale Anschrift hingewiesen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälde
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 07.10.2026

Fotos: Gunther Ernst

AHA führt Herbstwanderung zum Schlangenberg durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, dem 10.10.2026, eine ca. sechsstündige Herbstwanderung zum Schlangenberg durch.
Marschroute: Auenrestwald „Wolfener Busch“, Waldweg von der Wegekreuzung „In-validendreieck“ bis zur Katzenbrücke, auf dem Waldweg – am Schlangengraben entlang – durch den Salegaster Forst bis nach Jeßnitz zum Schlangenberg, Rückmarsch über die Auenwiesen Jeßnitz zur Mittellache, Feldweg zur Salegaster Chaussee, weiter über die Salegaster Chaussee zum Feldweg in Richtung Wolfen, durch den Wolfener Busch entlang der Kleingartenanlage „Am Busch“ und vorbei am Tennisplatz, Überquerung der Eisenbahnbrücke.
Ferner möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitwirkung von Interessenten aufzeigen und in dem Zusammenhang für die Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig werben.
Der Beginn der Exkursion am Samstag, dem 10.10.2026, ist 10.00 Uhr am Bahnhof Wolfen.
Die Exkursion findet nur nach telefonischer Voranmeldung statt. Diese muss bis spätestens 22.00 Uhr des jeweiligen Vortages unter folgender Telefonnummer erfolgen: 0176 – 568 796 31.
Ferner findet die Exkursion grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung -Essen und Trinken- mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Wer noch umfassender Informationen zur Exkursion erhalten möchte und mehr Interesse an den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in der Region hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig

Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0173 – 99 178 36
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 05.10.2026

AHA und NABU laden zur mykologischen Exkursion ein

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Fachgruppe „Mykologie“ des Naturschutzbundes Deutschland – NABU -, Regionalverband Halle/Saalkreis e.V. führen am Samstag, dem 10.10.2026, eine ca. vierstündige gemeinsame mykologische Exkursion in den westlichen Teil der Dölauer Heide durch. Neben vielen Wissenswertem aus der Welt der Pilze, ist vorgesehen auf die ökologische Bedeutung der Dölauer Heide hinzuweisen.
Treff ist 10.00 Uhr am Heidebahnhof in der Salzmünder Straße.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 05.10.2026

AHA hält besonderen Schutz der Landschaften in der Halles Saaleaue, im Amselgrund und im Gebiet der Kreuzer Teiche für dringend notwendig!

Im Rahmen von Begehungen am 08.09.2026 und am 04.10.2026 nahmen Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Saaleaue im Amselgrund mit Blick zur Saale, Wilden Saale und dem Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze sowie die drei Kreuzer Teiche mit angrenzendem Felsengebiet in Augenschein.
Bereits zu Beginn der Begehungen nahmen die Anwesenden den Saaleabschnitt im Bereich der Saale und der Wilden Saale mit Blick auf das ca. 11,60 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze. , Das NSG Peißnitznordspitze befindet sich in enger Korrelation mit dem ca. 11,00 ha großen Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund steht. Außerdem bildet die Wilde Saale den Verbindungsraum zum Sandanger, zu den Hangwäldern an den Weinbergen sowie zum Saugrabental bis hin zur Dölauer Heide.
Wie immer wieder dargelegt und bekräftigt besteht bekanntlich die dringende Notwendigkeit Natur und innerstädtisches Grün so unberührt wie möglich entwickeln zu lassen. Dazu zählt nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – insbesondere auch die Fluss- und Auenlandschaft der Saale im zentralen Stadtgebiet von Halle (Saale). Diese Natur- und Landschaftsbestandteile fungieren als Rückzugs- und Lebensräume für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, Biotop- und Grünverbund, als Kalt- und Frischluftkorridore sowie nicht zuletzt als Retentionsfläche des Flusses. Moderne und nachhaltige Stadtplanung berücksichtigt genau diese Herangehensweise und beinhaltet richtigerweise eher die Erweiterung und Vernetzung von verschiedenen und gleichartigen Natur- und Grünräumen.
Dazu zählen ganz besonders Landschaft und Natur im Bereich des Amselgrundes und des ca. 11,60 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze sowie die angrenzenden Bereiche von Saale/Wilder Saale. Das NSG Peißnitznordspitze befindet sich in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund steht. Diese Schutzgebiete sind zudem in das Landschutzgebiet „Saale“ eingebettet.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg34-lsg56

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_II_Stadtentwicklung_Umwelt/FB_Umwelt/SR_922-1_Landschaftsschutzgebiet_Saaletal.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Managementplanung/Dateien/MMPl_Abgeschlossen/ffh122_Karte_1_Schutzgebiete_FFH0122.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/nordspitze-der-peissnitz-und-forstwerder-in-halle-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/nordspitze-der-peissnitz-und-forstwerder-halle

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/nordspitze-peissnitz

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/forstwerder

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_II_Stadtentwicklung_Umwelt/FB_Umwelt/SR_909-0_Amselgrund_und_Kreuzer_Teiche.pdf

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Umwelt/Umweltatlas/Satzung_GLB_Amtsgarten.pdf

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Verwaltung/Stadtpolitik_und_Ortsrecht/Satzungen_und_Verordnungen/GB_II_Stadtentwicklung_Umwelt/FB_Umwelt/SR_908-0_Naturdenkmal_Klausberge.pdf

Außerdem bildet die Wilde Saale den Verbindungsraum zum Sandanger, zu den Hangwäldern an den Weinbergen sowie zum Saugrabental bis hin zur Dölauer Heide.
So ist es aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits unverantwortlich, den von seiner Vorgängerorganisation Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR im Jahr 1983 massiv mit erwirktem Verbot des Befahrens der Wilden Saale wieder zu kippen. Die Wilde Saale hat sich im Rahmen der Schutzmaßnahmen seit dem Jahr 1983 zu einem sehr wichtigen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum entwickelt. Hier brüten z.B. Eisvögel, vereinzelt auch Beutelmeise und überwintern Gänsesäger und zahlreiche Entenarten. In letzter Zeit taucht auch der besonders geschützte Biber auf und lebt bekanntlich der Eremit. Ferner tangiert die fast unverbaut gebliebene und sich streckenweise sehr naturnah entwickelte Wilde Saale das ca. 11,60 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze.
Alles Gründe, welche die Öffnung der Wilden Saale für Bootsverkehr aller Art, somit auch für Paddler, ausschließen muss, wenn man sich fachlich korrekt verhält und zudem nach Recht und Gesetz handelt!
Die bereits durchgeführten Asphaltierungen von Wegen bis an das NSG Peißnitznordspitze heran und die durchgeführten Holzungsarbeiten an den Ufern der gesamten Peißnitzinsel haben zu unverantwortlichen Eingriffen geführt. Mit der unverantwortlichen Freigabe der Wilden Saale im Sommer 2018 für den Bootsverkehr, besteht die Gefahr weiterer baulicher und forstlicher Eingriffe in das äußerst vielfältige und sensible, arten- und strukturreiche Auengebiet. Die Gefahr massiver Holzungen und der Beseitigung einer sehr wichtigen Kies- und Sandbank in Höhe des Gimritzer Parks und des Sandangers sind keinesfalls gebannt. Diese Maßnahmen fänden dann jedes Jahr Neuauflage, um die Wilde Saale schiffbar zu halten. Dann ist es nur die Frage der Zeit, wann das erste Motorboot den Flussteil befährt.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht das Ganze ferner danach aus, die Paddler in die Nebenarme „abzuschieben“, um den schnellen und langsamen Motorbooten auf den Saalehauptarmen den freien Raum zu überlassen. Die gegenwärtigen Abgas- und Lärmbelästigungen, einhergehend mit massivem Wellenschlag, tragen schon jetzt zu massiven Störungen im Landschaftsschutzgebiet und an dem NSG bei.
Alles zusammen genommen führt unweigerlich zu massiven Störungen bis Zerstörungen von wertvollen Natur- und Landschaftsräumen. Darüber hinaus haben sie massive Beeinträchtigungen des Landschafts- und Stadtbildes zur Folge.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine wissenschaftlich fundierte Tourismuskonzeption in und für Halle (Saale), welche Naherholung und Tourismus dem Schutz und Erhalt von Natur, Landschaft und Umwelt unterordnet. Was nützt es uns Natur und Landschaft für Naherholung und Tourismus zu nutzen, wenn diese massiv geschädigt oder gar Zerstörung erfahren soll und somit ihre Arten- und Strukturvielfalt verliert, welche aber u.a. die anziehende Wirkung für die Bevölkerung ausmacht. Daher gilt es die Flusslandschaft der Saale in Halle nicht zu „vermarkten“, sondern zu schützen, zu erhalten und zu bewahren, damit sich auch künftige Generationen in ihr erholen und entspannen können.
Ferner betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Presseerklärung vom 15.10.2017 als Anzeige gegen die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung gegenüber der EU-Kommission und der zuständigen Staatsanwaltschaft, da die bisherigen Asphaltierungen und der zu erwartenden massiven Zerstörungen im Gehölz- und Flussbereich der Wilden Saale in und am FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ im Zuge der geplanten Schiffbarmachung seit dem Jahr 2018 zu flächendeckenden und umfassenden Beeinträchtigungen und Verschlechterungen des Schutzgebietes führten bzw. führen. Bisher haben die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) in Politik und Verwaltung auf die massiven öffentlichen Mahnungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit kompletter Ignoranz reagiert. Von daher gilt es unverzüglich dem frevelhaften Agieren in der Stadt Halle (Saale) Einhalt zu gebieten! Dazu gehört auch der vollständige Rückbau der Asphaltierungen auf den Wegen der Peißnitzinsel und Stopp weiterer Wegeausbaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze und somit auch im FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“. Ferner gilt es die Sperrung der Wilden Saale sofort wiederherzustellen.
Nunmehr hat die die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) entgegen jeglicher fachlichen und grundsätzlichen Vernunft sowie unter Ignoranz vielfältiger Proteste aus der Bevölkerung heraus, den Wegebau und die damit verbundene Schotterung durchgeführt. Zuvor hat man massiv über 44,00 Jahre alte Sukzession zerstört, indem man offenbar einen vom Landschaftsarchitekturbüro Haselbach entwickelten Maßnahme-Übersichtsplan vom 15.06.2020 zu Grund legt, welcher auf den gesamten Restauenwald verteilt sechs „Aufforstungsflächen zur Kompensation von Eingriffen gemäß Genehmigung“ beinhaltet. Dabei hat man insgesamt eine Fläche von 1.200 m² = 0,12 ha veranschlagt. Im Verhältnis auf die Gesamtfläche des Naturschutzgebietes im Umfang von 10 ha sind somit alleine diesen Zerstörungen von sukzessiven Auenwaldbereichen 12 % der Gesamtfläche des Naturschutzgebietes zum Opfer gefallen. Die Schädigungen bzw. Zerstörungen der Strauch- und Feldschicht sind deutlich erkennbar. Die Herangehensweise erinnert sehr stark an den Vernichtungsfeldzug im „Trothaer Wäldchen“ und die durchgeführten massiven Abholzungen auf der naturgeschützten Rabeninsel.
Schon die Überschrift des Wegebauvorhabens Fluthilfemaßnahme – „FHM Nr. 190 Nordspitze Peißnitz Wiederherstellung Rundweg“ ist vollkommen irreführend und überhaupt nicht zutreffend. So entsteht der falsche Eindruck als gäbe es keinen Rundweg mehr. Das ist eine vollkommen falsche Darstellung. Der Rundweg ist bestens existent und findet reichlich Anklang. Medienberichten zu Folge nimmt die Stadt Halle (Saale) für diese zerstörerischen Eingriffe im ca. 11,60 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze und Bestandteil des FFH-Gebietes „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ rund 230.000 Euro in die Hand, um standortfremdes Material zu verbauen und so insbesondere die Wurzelbereiche der ohnehin von der jahrelangen Trockenheit und Sommerhitze gebeutelten wegnahen Großbäume wie bis ca. 300 Jahre alten Stieleichen zu schädigen. Ferner gingen mit den Bauarbeiten u.a. die Beseitigung von mehrjährigen sukzessiven Beständen von Stieleichen sowie von Kraut- und Staudensaumen einher. Darüber hinaus erschweren solche Wege die Querung durch Klein- und Kleinsttiere. Worin da ein naturnaher Ausbau zu sehen sein soll, bleibt das Geheimnis des zuständigen Beigeordneten Halles für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf. Offenbar haben ein Teil der halleschen Stadträte und der Verwaltung noch immer nicht begriffen, dass es sich um einen der arten- und strukturreichsten Auenwälder im Stadtgebiet von Halle (Saale) handelt und nicht um eine Parkanlage. Außerdem sorgen insbesondere Hochwasser für eine Beseitigung dieser standortfremden Wege und zur Verteilung des Schottermaterials im Auenwald.
Zu der Vorgehens- und Herangehensweise passt, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) die Anfang Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, welche somit die damit verbundenen Mitwirkungs- und Klagerechte erhalten hat, überhaupt nicht beteiligt hat.

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2378/dokumente/anerkannte_umwelt-_und_naturschutzvereinigungen_0.pdf

Auf Grund der obengenannten Darlegungen fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den sofortigen und unwiderruflichen Stopp der begonnen ökologisch katastrophalen Baumaßnahmen, welche mit einer unsachgemäßen Verwendung von Steuermitteln einhergehen würde. Ferner hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einst bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstattet.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt immer wieder sein absolutes Unverständnis aus, dass man den massiven, teilweise für die Ufervegetation zur Wilden Saale zerstörerischen Um- und Ausbau der Talstraße nicht nutzte, um entweder die Straße leicht anzuheben und Durchlässe für Amphibien und Hochwasser zuzulassen oder dies zu mindestens für Amphibien mit Röhren zu ermöglichen. Dabei ist den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale), aber auch den Aufsichtsbehörden, bekannt, welche ökologische und hydrologische Bedeutung dieser Teil der Saaleaue besitzt. Abgesehen davon, dass man diesen Umbau ohne öffentliche Beteiligung begonnen hatte.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – legt immer wieder dar, dass bekanntlich Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Natur- und Landschaftsräumen der gemäßigten Zonen gehören. Sie bieten zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsräume, Hochwasser der Flüsse und Bäche den notwendigen Ausbreitungsraum, tragen zur Steuerung des Wasserhaushaltes bei sowie ermöglichen den Menschen Erholung und Entspannung.
Diese vielfältigen Funktionen von Auen entlang von Flüssen und Bächen bedürfen nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besonderer und umfassender Maßnahmen zum Schutz und Erhalt sowie zur Betreuung und Entwicklung. Dafür sich einsetzen sieht der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als seine vorrangige Aufgabe an.
Aus dem Grund verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin und verstärkt mit großer Sorge, die seit Anfang August 2021 erfolgten Abholzungen und darauffolgenden Verschotterungen mit Porphyrsteinen. Bereits die wiederholten Massenabholzungen von sukzessiven Gehölzbeständen entlang der Saale haben massiven Schaden angerichtet. Dabei greift man massiv in einen sich naturnaher entwickelnden Saumstreifen aus Gehölzen, Gräsern und Stauden ein. Der Säge fielen bisher u.a. Flatterulmen, Silberweiden, Mirabellen und Eschenahorn zum Opfer. In seinen Presseerklärungen vom 05.08.2021, 31.08.2021 und 30.09.2021 forderte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, diese skandalösen, naturzerstörenden Abholzungen sofort und unwiderruflich einzustellen bzw. zu beenden. Nun ist seit dem 27.08.2021 festzustellen, dass man das Saaleufer an Peißnitzinsel und Ziegelwiese mit Porphyrsteinen zuschüttet, um entgegen jeglicher Vernunft den Fluss an einer möglichen naturnaheren Entwicklung zu behindern. Dazu gehört u.a. die sukzessive, arten- und strukturreiche Gehölz- und Staudenentwicklung an den Ufern.
Offenbar liegt dem Frevel zuletzt entscheidend in dem im Rahmen des einstimmig gefassten Beschluss des halleschen Stadtrates vom 29.05.2019 zum „Verzicht auf Variantenbeschluss für Fluthilfemaßnahme Nr. 198 Uferbefestigung der Saale, Anteil Böschungsbefestigung“ sowie der im nichtöffentlichen Teil des halleschen Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben am 20.11.2020 gefasste „Vergabebeschluss: FB 66-B-2020-019 – Stadt Halle (Saale) – 198 HW Uferbefestigung – Uferbefestigung der Saale“
Diese Beschlüsse beinhalten keine Begutachtung der Tatsache, dass Teile des Verbauungsgebietes Bestandteil zu den Naturschutzgebieten „Rabeninsel und Saaleaue und Saaleaue bei Böllberg“ sowie „Nordspitze Peißnitz“ gehören. Darüber hinaus sind die FFH-Gebiete „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ und „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie das EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ davon betroffen. Ferner hat man in das Landschaftsschutzgebiet „Saale“ eingegriffen.

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/saale-elster-luppe-aue-zwischen-merseburg-und-halle-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/saale-elster-luppe-aue-zwischen-merseburg-und-halle

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=359&idcat=33&lang=1

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/rabeninsel-und-saaleaue-bei-boellberg

In der Beschlussvorlage für den halleschen Stadtrat vom 04.03.2019 ist unter Punkt 1.4 folgendes vermerkt, Zitat: „Die Ergebnisse der Gewässermessungen zeigen, dass entlang der erfassten Messbereiche ca. 18.000 m2 schadhafte Schüttung vorhanden sind.“, Zitat Ende. Die Anlage „Regelquerschnitt“ beziffert die Breite der Schüttung auf 2,00 m und die Breite auf 0,4 m Dicke. Offensichtlich möchten die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) 1,8 ha Saaleufer verbauen.
Den halleschen Stadträten sowie der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) kommt überhaupt nicht der Gedanke, dass Steinschüttungen in keiner Weise dem Naturell des Flusses Saale und ihrer Aue entsprechen. Die immer wieder dargestellte Behauptung, dass es sich nur um Unterhaltungsmaßnahme handelt ist fachlich und sachlich daher nicht haltbar. Noch dazu der damalige Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR nach langen und zähen Beratungen mit der Wasserwirtschaftsdirektion Saale-Werra und dem Rat des Bezirkes Halle in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts erreicht hatte, dass solche Abholzungen und Steinschüttungen stattfinden. Zudem erfordern die obengenannten Schutzkategorien, dass neue Prüfungen nach EU- und Nationalrecht zu erfolgen haben.
Die nunmehrigen Maßnahmen haben zur Beschädigung bis Zerstörung auentypischer Ufervegetation mit Unterschlüpfen und Brutmöglichkeiten für Wasservögel, dem Eisvogel, Amphibien, Spinnen und Insekten geführt.
Nicht nur Teile der Auen mit ihren Tier-, Pflanzen- und Pilzbeständen hat man zerstört bzw. beeinträchtigt, sondern wertvolles, in umwelt- landschafts- und naturzerstörenden Steinbrüchen gebrochenes Gestein für solchen Frevel vergeudet. Ein sparsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen und Rohstoffen sieht deutlich anders aus.
Ferner schreckt die umwelt-, landschafts- und naturfeindlich agierenden Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) nicht dafür zurück, damit zudem Biotop- und Grünverbünde unter Einbeziehung der Naturschutzgebiete „Rabeninsel und Saaleaue und Saaleaue bei Böllberg“ sowie „Nordspitze Peißnitz“ sind. Darüber hinaus sind die FFH-Gebiete „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ und „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie das EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ , welche sich in enger Korrelation mit geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge befinden, zu stören.
Unverständlich für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erscheint auch, dass sich das Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg, welches in die Behördenstruktur der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für digitale Infrastruktur eingebunden ist, bisher nicht öffentlich zum Thema geäußert hat.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zeugt die Presseerklärung der Stadt Halle (Saale) vom 04.11.2021 von fortgesetzter fachlicher Inkompetenz und bekräftigt eindeutig die umwelt- und naturfeindliche Politik der Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale). Diese von Uneinsichtigkeit geprägte Presseerklärung lässt mit keiner Silbe erkennen, dass man nun offensiv die Bevölkerung mit ihren Vereinen und Initiativen in die Lösung des massiven Problems einbezieht. Wie so oft, bemängelt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch im konkreten Fall, dass demokratische Beteiligungskultur in der Stadt Halle (Saale) überhaupt nicht stattfindet. Stattdessen betreibt man Hinterzimmerberatungen und Geheimniskrämerei, wie die selektiven Einladungen des halleschen Beigeordnete für Stadtentwicklung und Umwelt, René Rebenstorf zu einer Beratung am 05.11.2021 belegen.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Deutschen Bundestag, den Bundesrat sowie die Bundesregierung auf solche Störungen und Zerstörungen von Landschaft, Umwelt und Natur sofort und unwiderruflich einzustellen. Dazu gehört es, dass man endlich Flüsse nicht als Bundeswassserstraße betrachtet, sondern endlich ihre Funktion als sehr bedeutsamen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten sowie als Biotop- und Grünverbundraum und somit als sehr wichtigen Bestandteil von Umwelt, Natur und Landschaft anerkennt und das Handeln daran ausrichtet. Dazu bedarf es der Zulassung naturnaher Entwicklungsmöglichkeiten und keiner Abholzungen und Verbauungen.
Darüber hinaus mahnt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut und mit Nachdruck bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung von Bund, Land Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) an, den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft sowie die Befriedigung des Bedürfnisses der Naherholung für alle Bevölkerungsgruppen endlich ernst zu nehmen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen und Aufgaben nachzukommen sowie unverzüglich diese Zustände zu ändern. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist eine Fortsetzung dieser Entwicklung nicht mehr tolerierbar und bedarf eines entsprechenden Handelns.
In dem Zusammenhang fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht nur den sofortigen Stopp der Zerstörungsarbeiten auf Kosten der Steuerzahler, sondern den unverzüglichen Rückbau der Steinschüttungen. Ferner gilt es ernsthaft Regressforderungen gegenüber den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung zu prüfen. Außerdem hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend erforderlich, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Halle die strafrechtliche Relevanz untersucht und ggf. Anklage gegen die Verantwortlichen erhebt.
Als nächste Station der Begehungen zu Fuß nahmen die Anwesenden den 15,2 ha großen Geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund/Kreuzer Teiche in Augenschein. Dieses ökologisch sehr wertvolle Gebiet nördlich der Saale und der halleschen Talstraße ist von einer Wiese mit Feuchtgebiet, von Schluchtwäldern, von Porphyrhängen mit Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften sowie den drei Kreuzer Teichen geprägt. Seit dem Jahre 1984 vom Arbeitskreis Umweltschutz (AKUS) Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR betreut, legte dieser Ende 1986/Anfang 1987 eine wissenschaftlich fundierte Konzeption zum Schutz und zur Entwicklung des Amselgrundes und der Kreuzer Teiche vor. Darauf aufbauend führte der AKUS ab 1987 bis zu seiner Auflösung im Januar 1990 zahlreiche Arbeitseinsätze zur Entschlammung der oberen beiden Kreuzer Teiche durch. Dem waren auch Studentensommer der früheren Pädagogischen Hochschule gewidmet. Die Konzeption und die darauf aufbauenden Arbeitseinsätze fanden mit der Ausweisung des Gebietes als Geschützter Landschaftsbestandteil, der Entschlammung des unteren und größten Kreuzer Teichs, der weitgehenden Wiederbelebung des alten Abflusses über einen kleinen Bach und der damit verbundenen Wiederentstehung eines Feuchtgebietes am Nordrand im Westteil der Wiese im Auftrage der Stadt Halle (Saale) eine würdige Fortsetzung.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – drückt immer seinen dringenden Wunsch aus, dass die Wiese aus Veranstaltungen aller Art herausgehalten bleibt. Zum letzten halleschen Laternenfest sorgte die sehr große Bühne des MDR mit sehr lautem Konzert am 30.08.2014 zu massiven Schädigungen der Wiese in Folge von Schäden durch Befahren und Massenbetreten der Wiese sowie umfassender Vermüllung aller Art. Derartige Schädigungen und Beeinträchtigungen müssen unbedingt der Vergangenheit angehören.
Beim Betreten des Verbindungsweges zwischen Talstraße und Kreuzer Teichen sind immer noch die Folgen der im Rahmen der Exkursion am 13.12.2025 entdeckten massiven Abholzungen. Darunter haben nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft gelitten, sondern ebenfalls die Wegeverbindungen erhebliche Schäden erhalten. Bekanntlich gehören Amselgrund und Amselgrund zu den wichtigsten Überwinterungsgebieten von verschiedenen Krötenarten. Gleiches gilt für verschiedene Säugetier-, Vogel-, Insekten- und Spinnenarten.
Derartige zerstörerischen Eingriffe in und am den geschützten Gebiet der Kreuzer Teiche und deren Verbindungsraum zum Amselgrund sind vollkommen inakzeptabel. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert nunmehr Aufklärung zu der zerstörerischen Aktion.
Ebenfalls fielen im Rahmen der beiden Begehungen noch deutlich die Folgen der massiven Ausholzungen der vergangenen Jahre im Unterholz des geschützten Landschaftsbestandteils auf. Den umfassenden Schnittmaßnahmen fielen u.a. Blutroter Hartriegel, Schwarzer Holunder und Brombeere zum Opfer. Als wichtige und bedeutsame Brut- und Rückzugsgebiete für verschiedene Vogelarten sowie Winterquartiere für Säugetiere wie Igel haben derartige Gehölzbestände eine sehr wichtige Funktion. Die Folgen sind noch immer sichtbar. Daher erwartet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – derartige Aus- und Abholzungen künftig zu unterlassen und unter Einbeziehung des AHA ggf. eine aktuelle, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erarbeiten, einer breiten öffentlichen Diskussion zuzuführen und letztendlich umzusetzen. Dazu muss auch ggf. eine neuerliche Beräumung des unteren Kreuzer Teich gehören.
Zudem zeigen sich auch an den drei Kreuzer Teichen die Folgen der Niederschlagsarmut und die insbesondere mit der Sommerhitze verbundene Austrocknung. Die Wasserarmut in den drei Kreuzer Teichen ist besorgniserregend weit vorangeschritten und eine Erholung der Wassersituation zeichnet sich momentan nicht ab. Insbesondere im oberen Teich treten nunmehr deutlich Schlammschichten hervor.
Insgesamt gesehen gilt es wissenschaftlich und technisch zu prüfen, inwieweit eine Entschlammung – insbesondere des oberen und des mittleren Teiche – möglich ist, ohne Umwelt, Natur und Landschaft bzw. Fauna, Flora und Funga dabei zu schädigen.
Der Geruch von Schwefelwasserstoff bekräftigt die Notwendigkeit der Durchführung einer Schlammberäumung der drei Kreuzer Teiche.

Zum Abschluss der Begehungen bekräftigte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft einzubringen.
Dazu dient ebenfalls folgende Veranstaltung:

Samstag, den 12.12., um 10.00 Uhr
Herbstexkursion in und um Kröllwitz
über den Amselgrund und die Kreuzer Teiche, zu den Brandbergen, zum Hechtgraben, zur Kiesgrube Kröllwitz, zum Saalwerder, zum Ochsenberg und zum Park der früheren Papierfabrik Kröllwitz
Treffpunkt: Eingang Bergschenke, Kröllwitzer Straße, Halle (Saale)
Dauer: ca. 5 Stunden

Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet für Aktivitäten zum Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft eine sehr gute Plattform an.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 04.12.2026

Untere Mulde in Dessau-Roßlau benötigt besonderen Schutz und Betreuung sowie braucht ihre Aue zurück!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Überflutungsraum, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Erholungsraum für den Menschen. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – oft genug und immer wieder feststellen.
Die Stadt Dessau-Roßlau ist bekanntlich von dem 1.094,30 km langen, staaten- und länderübergreifenden Strom Elbe und von der 124,00 km langen Vereinigten Mulde sowie ihrer Auen und Nebenflüsse – wie die zum Beispiel von der ca. 25,00 km langen Rossel – geprägt.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Diese Natur und Landschaft ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, hat aber auch in Vergangenheit und Gegenwart mit massiven direkten und indirekten menschlichen Eingriffen des Menschen zu tun. Dazu zählen zum Beispiel Abholzungen, intensive Landwirtschaft, Flußbegradigungen, Buhnenbau, Wasserverschmutzungen, Verbau von Ufer- und Sohlbereichen, Zerschneidungen durch Verkehrstrassen, Abschneiden von Auenlandschaften durch Deiche aller Art, Verbau von Auenlandschaften sowie Wassermangel in Folge von Niederschlagsarmut und ausgedehnter Hitzephasen.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es immer wieder sehr wichtig die dringende Schutzwürdigkeit der sehr vielfältigen Elbe und weitgehend unverbauten Mulde und des Mündungsgebietes in die Elbe hervorzuheben. Diese Fluss- und Auenlandschaften an Elbe und Mulde sind Bestandteil des 19.070,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst (EU-Code: DE 4139-401, Landescode: SPA0001). Darüber hinaus gehört das 316,00 ha große Naturschutzgebiet „Saalberghau“ zum 3.881,00 ha großen FFH-Gebiet „Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“ sowie das 1.191,00 ha große Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ zum 2.786,00 ha großen FFH-Gebiet „Untere Muldeaue“ (EU-Code: DE 4239-302, Landescode: FFH0129). Ferner zählen diese Auengebiete zum weltbedeutsamen Dessau-Wörlitzer Gartenreich.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=339&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/upload/3_schutzgebiete/1_Vogelschutzgebiete/2_Dokumente/EHM_SPA0001_CH.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/saalberghau?tx_news_pi1%5BcurrentPage%5D=0&cHash=0445d8e1b1046d73fb421ab7dd196eac

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=191&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/upload/3_schutzgebiete/2_ffh_giebte/2_Dokumente/EHM_FFH0125_AB.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/kuehnauer-heide-und-elbaue-zwischen-aken-und-dessau

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/untere-mulde

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/untere_muldevo.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=195&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/mittlere-und-untere-mulde

Alle diese Auengebiete an Elbe und Mulde gehören zum 125.743,00 ha großen Biosphärenreservat „Mittelelbe“, welches Bestandteil des von der UNESCO international anerkannten, länderübergreifenden ca. 282.250 ha großen Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe“ ist.

https://www.flusslandschaft-elbe.de/biosphaerenreservat

https://www.flusslandschaft-elbe.de/upload/downloads/Rahmenkonzept%20BR%20Flusslandschaft%20Elbe-fertig-April-07.pdf

Diese Teile der Auen von Elbe und Mulde dienen als wichtige ökologische, kulturelle und touristische Lebens-, Rückzugs- und Verbindungsräume.

Im Rahmen mehrerer Begehungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in der Muldeaue zwischen Schillerpark, Stillingen und Jagdbrücke – jüngst am 03.Oktober 2026 erfolgte eine Inaugenscheinnahme der natürlichen und landschaftlichen Grundlagen, Strukturen und Vielfältigkeiten sowie der Streuobstwiesen nördlich der Plankenlinie und des Landhauses und in der „Braunschen Lache“, der Mulde.
Am Gänsewall mit der in den Jahren 1789/90 errichteten Pyramide, welche zur Aufbewahrung von Geräten zum Umgang mit dem Hochwasser bis zum Jahre 1980 diente und heute ein Weltkulturerbedenkmal ist, setzten sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit den Themen Hochwasser und Retentionsflächen auseinander. Unübersehbar ist dabei, wie weit Aue man seit der Errichtung der Anlagen weiter aus dem Überflutungsraum der Mulde herausgenommen hat.
Im Bereich des ca. 15,00 ha großen Schillerparks erläuterte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Vorschläge zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung des bedeutsamen Natur- und Landschaftsbestandteiles im nördlichen Teil des Stadtteiles Dessau der Stadt Dessau-Roßlau. Der Park, welcher Bestandteil der Muldeaue ist, zeichnet sich durch seine Strukturvielfalt mit Auenwald, Wiesen, Einzelgehölzen und mit seinem Teich im mittleren Südbereich aus.
Hier gilt es die Eingriffe auf die Pflege der Wiesen- und Teichbereiche sowie den Rhodondronbestand zu beschränken.
In dem Zusammenhang bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Positionen zur „Machbarkeitsstudie zur Bundesgartenschau 2035 in Dessau-Roßlau“, welche die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwR anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung im Rahmen einer Presseerklärung vom 01.07.2024 darlegte.

https://verwaltung.dessau-rosslau.de/fileadmin/Verwaltungsportal_Dessau-Rosslau/Startseite/News/News_2022/klein_2022-10-24_MABA_BUGA2035_D-R_Buerger_final.pdf

https://www.web-conzept-mn.de/50601/aha-haelt-schutz-der-auenlandschaft-im-stadtgebiet-von-dessau-rosslau-fuer-dringend-geboten-3

Das nächste Ziel war der Blick auf die Stillinge. Hier ist alles zu unternehmen das Gewässer von allen Verbauungen und Verschmutzungen freizuhalten sind. Darüber hinaus gilt es den Silberweidenbestand weiter zu befördern. Ferner zeugen die niedrigeren Wasserstände vom Verlust an Wasser in Folge der jahrelangen Niederschlagsarmut und Sommerhitze. Insbesondere sind da die Jahre 2018 und 2019, aber auch 2020 bis 2026 zu nennen.
Als dritte Station fielen die Folgezustände an der Kleingartenanlage „Am Schillerpark“ und dem angrenzenden Wegesystem sowie an der Gastronomie unweit der Stillinge und des flächenhaften Naturdenkmals (FND) Eichendom auf.
Hier verdeutlichte sich, dass das letzte Hochwasser im Sommer 2013 seinen Raum zur Ausbreitung mit voller Kraft und vollumfänglich gesucht und gefunden hatte. In dem Zusammenhang zeigt sich wieder, dass Fließgewässer ganz massiv in ihre Altaue zurückdrängen und sich von keinen Bauten der Menschen daran hindern bzw. aufhalten lassen. In dem Blickwinkel betrachtet waren die Rückbaumaßnahmen in der Kleingartenanlage „Am Schillerpark“ in Augenschein zu nehmen. Dabei ist festzustellen, dass die Sukzession mit Gehölzen und Stauden massiv vorangeschritten ist und u.a. den aufgetürmten Bauschutt überwuchert hat. Vom Grundsatz her gilt es in dieser Phase der Entwicklung den Gesamtraum der Sukzession zu überlassen, ohne die äußerst dringende Notwendigkeit der vollständigen Beräumung der Flächen in Frage zu stellen. Die bauliche Beräumung muss sich, nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ganz besonders auch auf die Fundamente, Versorgungsleitungen und Klärgruben beziehen. Nur vollständig von u.a. mit gefährlichen Stoffen wie Asbest, zersplittertes Glas, Farb- und Ölresten angereicherten Bauresten und -schutt beräumte Flächen können einer ordnungsgemäßen Umsetzung in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz und damit der Vermeidung von Beibehalten und u.a. hochwasserbedingter Ausbreitung von Schadstoffen aller Art dienlich sein. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist ein derartiges Vorgehen nun mit dem gegenwärtigen Entwicklungsstand in Einklang zu bringen, u.a. auch in den einstigen Kleingartenanlagen am Eschenweg und an der Braunschen Lache ebenso umzusetzen.
Im Zusammenhang einer notwendigen Beseitigung von Kleingärten in Hochwasserräumen gilt es aber von Anfang an mit der Bevölkerung zusammenzuarbeiten, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten und dem Prinzip der Freiwilligkeit den Vorrang einzuräumen. Ferner hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für sehr wichtig, dass eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption die künftige Entwicklung der beräumten einstigen Kleingartenanlagen und die Wiedereingliederung in den Hochwasserausreitungs- und Auenentwicklungsraum der Mulde beinhaltet. Nach Standort und gegenwärtigen Bestand der Vegetation könnten nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Möglichkeit der sukzessiven Entwicklung von Auenwäldern, Streuobstwiesen, Hochstaudenflächen, temporäre oder bzw. und ständige Feuchtgebiete, von unregelmäßig gemähten Wiesen sowie Mischbestände aus Allem dazu gehören. Streuobstwiesen und Mähwiesen bedürfen einer intensiven Pflege und Betreuung, wozu auch eine bestehende kleinere Streuobstwiese nördlich des Landhauses und an der Braunschen Lache zählen.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es nunmehr alles Mögliche an Maßnahmen zu ergreifen, um hier der Mulde ihren Überflutungsraum zurückzugeben. In dem Zusammenhang bedarf es im Anschluss daran den östlich und nordöstlich an die Kleingartenanlage „Am Schillerpark“ angrenzenden Deich perspektivisch an zwei Stellen zu schlitzen und den „Restdeich“ als Fluchtinseln für Tiere bereitzustellen. Solche Rückbaumaßnahmen sind dringend erforderlich, um so der Aue wieder Entwicklungs- und Überflutungsraum zurückzugeben.
Im Anschluss daran erfolgte eine Betrachtung der Streuobstwiese nördlich der Plankenlinie und des Landhauses in Augenschein.
Am 08.12.2015 haben erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vereinbart, dass die Pflege, Betreuung und Nutzung der Streuobstwiese am Landhaus durch den ehrenamtlichen und gemeinnützigen Umwelt- und Naturschutzverein ab 01.01.2016 beginnen kann. Im Anschluss daran hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Freude und großem Dank den Bescheid der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau erhalten. In Folge dessen finden seit Januar 2017 u.a. zahlreiche Schnitt-, Ernte- und Mahdarbeiten und gegenwärtig umfassende Schutzmaßnahmen an den Obstbäumen statt. Im Rahmen der Betrachtungen zu den nächsten Aktivitäten zum Schutz, Entwicklung, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese, bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit der Schließung und des vollständigen Rückbaus des Parkplatzes südlich der Streuobstwiese. Dies dient zum Einem der Verbesserung von Umwelt und Natur sowie eröffnet Möglichkeiten der Erweiterung des Obstbaumbestandes der Streuobstwiese und schließt ein zunehmendes Befahren der Streuobstwiese mit Beschädigung der Bäume und Wiese aus. Hier gilt es die Aktivitäten zu verstärken, um das Ziel letztendlich erreichen zu können.
Somit ist es ein Beitrag in der Stadt Dessau-Roßlau am Rande des ca. 1.191,00 ha großen Naturschutzgebietes „Untere Mulde“ für einen besseren Schutz von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima zu sorgen und den Kraftfahrzeugsverkehr nicht zu fördern, sondern verstärkt zurückzudrängen. Ferner gilt es Bodenversiegelungen und Schotteraufschüttungen aus Natur und Landschaft zu entfernen, um dem Boden wieder seiner eigentlichen Bestimmung zuzuführen. Im Anschluss der Beseitigung des Parkplatzes mit seinen Aufschüttungen, beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – entsprechend den Obstgehölzbestand durch Pflanzungen zu erweitern. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verweist ferner darauf, dass am Samstag, dem 17.10.2026, ein Arbeitseinsatz geplant ist. Im Rahmen dieses Arbeitseinsatzes ist vorgesehen u.a. die Schutzmaßnahmen an den Obstbäumen und die Ernte von Obst fortzusetzen.
Der Arbeitseinsatz findet am Samstag, dem 17.10.2026, statt und Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus. Die hoffentlich zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer bittet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit wetterfester Arbeitskleidung, Arbeitsschuhen und Arbeitshandschuhen zu erscheinen. Ferner besteht die Möglichkeit die Aktivitäten des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – finanziell zu unterstützen.
Wer finanziell Unterstützung leisten möchte, – z.B. zum Kauf von weiteren Obstbäumen und Arbeitsgeräten – kann dies unter folgender Bankverbindung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – tun:

  • BIC: NOLADE21HAL
  • IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
  • Saalesparkasse
  • Verwendungszweck „Streuobstwiese Dessau“

Hinsichtlich der Mahden beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf die Möglichkeit der Schafbeweidung zurückzugreifen und arbeitet hier mit einem örtlichen, sach- und fachkundigen Schäfer zusammen. Hinsichtlich der Apfelsortenbestimmung sucht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nun verstärkt den Kontakt zu Pomologen, um eine abschließende Bestimmung der Apfelsorten vornehmen zu lassen. Zur Verwertung der Äpfel setzt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf Eigenverwendung und -verwertung, aber auch auf Zusammenarbeit mit Mostereien sowie die Prüfung der Zulassung als Lieferant für das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm. Eine erste Zusammenarbeit mit Obst- und Gemüsehändlern zum Angebot von Tafelobst ist bereits erfolgt. Eine erste Versorgung der Tafeln mit Obst fand statt und soll Fortsetzung finden.
Ferner sind Kontakte zur Volkshochschule vorgesehen, um z.B. im Rahmen von Schnittkursen gleich Schnittarbeiten mit realisieren lassen zu können. Ebenso stellt sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vor, Schulen der Stadt Dessau-Roßlau in das Vorhaben einzubinden.

Ein weiterer Arbeitseinsatz im Jahr 2026 ist am Samstag, dem 21.11.2026, geplant.
Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 01
Ggf. finden noch weitere Arbeitseinsätze statt.

Wie bereits im Jahr 2026 vorgesehen und umgesetzt, plant der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch für das kommende Jahr 2027 die Durchführung von regelmäßigen Arbeitseinsätzen.
Der nach eigenen Messungen ca. 59,55 m x ca. 11,05 m = ca. 658,03 m² große, massiv geschotterte Parkplatz im direkten südöstlichen Anschluss an die Streuobstwiese am Landhaus in Dessau-Roßlau bildet einen umfassenden Störfaktor in der vielfältig schützenswerten und geschützten Elbe-Mulde-Aue und gehört daher entfernt.
In einem Schreiben an die Stadt Dessau-Roßlau Zentrales Gebäudemanagement (ZGM) vom 08.02.2026 unter der Überschrift „Streuobstwiese am Landhaus in Dessau-Roßlau – Vorschlag zur vollständigen Beseitigung des südöstlich angrenzenden Parkplatzes“ hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ausführlich fachlich begründet, warum eine Entfernung des störenden Bauwerkes in der Unteren Mulde dringend erforderlich ist und Alternativvorschläge zur Entwicklung aufgezeigt.

Google – Karte von der Streuobstwiese Am Landhaus mit südöstlich angrenzendem Parkplatz – rot gekennzeichnet

Mit Schreiben vom 23.09.2026 und 01.10.2026 brachte die Stadt Dessau-Roßlau Zentrales Gebäudemanagement (ZGM) zum Ausdruck, dass sie „Ein Rückbau der vorhandenen Parkplatzfläche wird seitens der Stadt Dessau-Roßlau nicht weiterverfolgt.“
Dabei ist deutlich zu erkennen, dass man eindeutig die Belange des ruhenden und fahrenden Kraftfahrzeugverkehr über die Notwendigkeiten des Umwelt, Natur und Landschaftsschutzes sowie des damit verbundenen Erfordernisses der Nachhaltigkeit, Verkehrsvermeidung und -minderung sowie dem Unterlassen von neuem bzw. die Beseitigung von bestehendem Flächenverbrauch stellt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist an der Stelle darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 181,50 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für hochgradig unverantwortlich, wenn Teile der Verwaltung der Stadt Dessau-Roßlau daran festhalten in einem vielfältig schützenswertem und geschützten Natur- und Landschaftsraum sowie Retentionsfläche in der Elbe-Mulde-Aue den Kraftfahrzeugverkehr Priorität einzuräumen und dem Blickwinkel eine Parkplatzfläche aufrecht zu erhalten.
Die rechtskräftige Ausweisung als Überschwemmungsgebiet im Land Sachsen-Anhalt scheint die betreffenden Einrichtungen der Stadt Dessau-Roßlau ebenfalls nicht zu beeindrucken.

Karte Geographisches Informationssystem (GIS) des festgesetzten Überschwemmungsgebietes Mulde – Maßstab 1. 24.380

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/wasser/ueberschwemmungsgebiete

https://gfi.themenbrowser.de/umn_lvwa/uegebiet

Der Standort der Streuobstwiese am Landhaus in Dessau-Roßlau mit dem südöstlich angrenzenden Parkplatz ist ferner von folgenden Schutzgebieten tangiert:

  • Biosphärenreservates „Mittelelbe“ – Größe: 168.000,00 ha
  • EUROPÄISCHES VOGELSCHUTZGEBIET “MITTLERE ELBE EINSCHLIEẞLICH STECKBY-LÖDDERITZER FORST“ (EU-CODE: DE 4139-401, LANDESCODE: SPA0001) – Größe: ca. 19.185,00 ha
  • FFH-GEBIET “UNTERE MULDEAUE“ (EU-CODE: DE 4239-302, LANDESCODE: FFH0129) – Größe: ca. 2.786,00 ha
  • Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ – Größe: ca. 1.191,00 ha

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/spa0001_mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=195&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/mittlere-und-untere-mulde

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/untere-mulde

In diese arten- und strukturreiche Auenlandschaft von Elbe und Mulde ist die Streuobstwiese am Landhaus in Dessau-Roßlau eingebettet. Sie trägt zur Bereicherung der Landschafts- und Naturstruktur dieser Auenlandschaft bei. Der vorhandene Parkplatz ist struktur- und standortfremd und hat nichts in dieser schützenswerten und geschützten Auenlandschaft zu suchen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält somit an seiner Aufforderung fest, dass der nach eigenen Messungen ca. 59,55 m x ca. 11,05 m = ca. 658,03 m² große, massiv geschotterte Parkplatz im direkten südöstlichen Anschluss an die Streuobstwiese am Landhaus in Dessau-Roßlau unverzüglich zu beseitigen ist. Alternativ dazu beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Pflanzung einer Reihe von Apfelbäumen. Dabei ist geplant alte Sorten zu verwenden. Bei einem Pflanzabstand von 10,00 m und einer Länge der Fläche von ca. 59,55 m ist die Pflanzung von 5,00 Obstbäumen möglich.

Bei der Besichtigung der Streuobstwiese an der Braunschen Lache bekräftigt sich die Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass eine regelmäßige und fachliche Betreuung und Pflege dringend geboten sind. Die in der Vergangenheit durchgeführten massiven Schnittarbeiten, die Zerstörung von Brombeerbeständen sowie der flächendeckenden und umfassenden Bodenbearbeitungsmaßnahmen haben zu einer massiven Verarmung der Arten- und Strukturvielfalt der Streuobstwiese geführt. Mit der Zerstörung der Brombeerbestände beseitigte man nicht nur Obstbestände, sondern Nahrungsgrundlagen und Rückzugsgebiete für zahlreiche Tierarten. Ferner fanden die Bodenbearbeitungsarbeiten mit schwerer Landwirtschaftstechnik statt, was u.a. zu erheblichen Bodenverdichtungen führen kann. Darüber hinaus handelt es sich um eine Streuobstwiese und nicht um eine Obstplantage. Die nunmehr erfolgten Neupflanzungen von Obstgehölzen eröffnen nunmehr die Möglichkeit den Charakter einer Streuobstwiese wiederherzustellen. Dazu sind aber u.a. umfassende Schnittarbeiten zur Schaffung ordnungsgemäßer Kronenzuschnitte erforderlich. Insbesondere der Altobstbaumbestand von Äpfeln und Pflaumen bedarf dringend umfassender Pflegeschnittmaßnahmen. Leider sind die ebengenannten Altobstbäume vom massiven Absterben betroffen.
Nach fortgesetzter Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – besteht hier schneller Handlungsbedarf.
Ferner erscheint es dringend geboten die Neuanpflanzungen in südwestlicher Richtung und im Bereich abzuschließen, was auf einer sehr großen Arten- und Sortenvielfalt beruhen sollte. Dazu zählen die Pflanzung von Äpfeln, Birnen, Süß- und Sauerkirschen, Pflaumen, Apfel- und Birnenquitten sowie im westlichen Bereich von Wal-, Schwarz- und Haselnüssen. Darüber gilt es die Entwicklung der Brombeere wieder zuzulassen, welche neben ihrer Funktion als Obstlieferantin, ebenfalls als Unterschlupf für zahlreiche Tierarten und Insektenweide dient. Im Rahmen der Mahdarbeiten besteht die Möglichkeit die Ausbreitung umfassend zuzulassen, aber eben auch räumlich einzugrenzen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt daher sein Interesse und Wunsch – analog der Streuobstwiese Am Landhaus- mit sich mit der Stadt Dessau-Roßlau auf eine Übernahme der Betreuung und Pflege der Streuobstwie an der Braunschen Lache zu verständigen.
Im Bereich der Jagdbrücke erfolgte eine Besichtigung der Mulde im unmittelbaren Vorfeld der Mündung in die Elbe.
Die Vereinigte Mulde ist ein linkselbisch gelegener, nicht schiffbarer Nebenfluss der Elbe. Der 124,00 km lange Fluss entsteht in Sachsen südöstlich von Leipzig durch die Vereinigung der 166,00 km langen Zwickauer Mulde und der 124,00 km langen Freiberger Mulde nördlich von Colditz bei Sermuth.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Der Name Mulde bedeutet „Die Mahlende“ und soll auf die Vielzahl der früher am Fluss betriebenen Mühlen hinweisen.
Dieser Teil der Fluss- und Auenlandschaft der Mulde gehört zum ca. 1.191,00 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ sowie zum 2.786,00 ha großen FFH-Gebiet „Untere Muldeaue“ (EU-Code: DE 4239-302, Landescode: FFH0129) und zum 19.070,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst (EU-Code: DE 4139-401, Landescode: SPA0001).

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/untere-mulde

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=195&idcat=33&lang=1

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/natura-2000/managementplanung/abgeschlossene-managementplaene/ffh129

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/spa0001_mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend notwendig als zu unternehmen die durchaus vorhandene Naturnähe des Flusses in dem Gebiet zu erhalten und vor menschlichen Zugriffen jeglicher Art wie z.B. Verbauungen, Beeinträchtigungen wie Betreten der Ufer-, Kies- und Sandflächen im Flussbereich zu schützen. Diese Gebiete bieten dem Fluss entscheidenden Raum zur Entwicklung und dienen sowohl Tieren und Pflanzen wichtigen Lebens- und Entwicklungsraum.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt in dem Zusammenhang, dass die Auen als unentbehrlicher Überflutungsraum von Fließgewässern zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde gehören. Sie setzen sich aus Auenwäldern, Auenwiesen, Kies- und Schotterflächen, Altarmen, Stand- und Fließgewässern sowie Schlammflächen zusammen. Somit stellen sie einen wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dar. Diese Vielfältigkeit lädt ferner zum Schauen und Erholen ein.
Jedoch sind zahlreiche Auenlandschaften und die dazugehörigen Gewässer von Baumaßnahmen und anderen Beeinträchtigungen der Wasser- und Bodenqualität bedroht. Derartige Gefährdungen gilt es abzuwenden bzw. zu verhindern.
Trotz eines besseren Wasserstandes der Mulde kommen immer mehr inselhafte Kies- und Schotterbänke zum Vorschein. Diese Flächen dienen u.a. Flussregenpfeifern als Brutraum. Ferner zeichnen sich mit der möglichen Entwicklung von temporären zu dauerhaften Inseln auch Entwicklungsräume für neue Auenwälder ab. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist daher sehr wichtig, dass z.B. durch ordnungsgemäße Ausschilderung und Kontrollen eine Nutzung derartiger Flächen u.a. als Badeort und Angelplatz ausgeschlossen ist. Immerhin befinden sich diese Flächen im ca. 1.191,00 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ sowie im 2.786,00 ha großen FFH-Gebiet „Untere Muldeaue“ (EU-Code: DE 4239-302, Landescode: FFH0129) und im 19.070,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst (EU-Code: DE 4139-401, Landescode: SPA0001)
Um jedoch Auenlandschaften als Natur- und Landschaftsraum zu erhalten und weiter entwickeln zu lassen, bedarf es u.a. einer umfassenden Bildungs- und Aufklärungsarbeit. Dazu soll ein Naturerkenntnispfad Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe beitragen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt sein diesbezügliches Anliegen.
Im Bereich des flächenhaften Naturdenkmals „Eichendom“, an den Stillingen und am Schillerpark legte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut seine Position zum vermehrten Autoverkehr im Bereich der als Fahrradstraße ausgewiesenen Walderseestraße dar. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es unverständlich, dass es einen derartig umfassenden Autoverkehr in dem Gebiet gibt. Nach Auffassung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es hier endlich Einhalt zu gebieten. Die nunmehrige eindeutige Beschilderung der Fahrradstraße ist dahingehend ein sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Darüber hinaus hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für sehr wichtig, dass nach dem hoffentlich endgültigen Aus der Nordumfahrung keine Neuplanungen anderer Bauprojekte erwachsen, welche ein UNESCO-Weltkulturerbe sowie die Mulde in Angrenzung an ein Naturschutzgebiet und somit Gebiete tangiert, die auch den Richtlinien der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) entsprechen, Lebensräume von Rote-Liste-Arten wie Hirschkäfer und Heldbock betreffen sowie nicht zuletzt sehr wichtige Hochwassereinzugsräume der Mulde beeinträchtigen.
Gerade die jüngsten Hochwasser im Januar und Februar 2011, Juni 2013 sowie zum Jahreswechsel 2023/2024 hatten wieder ganz deutlich aufgezeigt, dass Baumaßnahmen aller Art in und an Hochwassereinzugsgebieten konsequent zu unterlassen sind. In dem Blickfeld hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sogar für dringend geboten an einer schnellen und öffentlich transparenten Entwicklung bzw. Aktualisierung von Hochwasserkonzeptionen der Stadt Dessau-Roßlau zu arbeiten. Dazu gehören die Wiederausweitung von Auenlandschaften sowie deren Durchgängigkeit zu ermöglichen.

In Anknüpfung an diese Exkursionsveranstaltung hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in der Planung:

Samstag, den 24.10., um 10.00 Uhr
Rundexkursion in das Unterluch in Dessau-Roßlau
mit Aufenthalt an der Mündung der Rossel in die Elbe sowie Blick zum NSG „Saalberghau“ und zur Mündung der Mulde in die Elbe
Treffpunkt: Bahnhof Roßlau
Dauer: ca. 5 Stunden

Zudem möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für die Teilnahme an der 4. Muldekonferenz am Samstag, dem 25.09.2027, werben, welche in Kooperation mit der Sächsischen Landesstiftung Natur und Umwelt (LANU) im Bürgerhaus Eilenburg, Franz-Mehring-Straße 23 in 04838 Eilenburg stattfindet, mit einer Exkursion in die Mulde-Lossa-Aue verbunden ist, 10.00 Uhr beginnt und gegen 16.00 Uhr endet.
Eine verbindliche, schriftliche Anmeldung ist bis zum 20.10.2026 möglich.

https://www.lanu.de/veranstaltung/4-muldekonferenz-des-arbeitskreis-hallesche-auenw/2027-09-25/eid/MzAwNw==

Auf Grund dieser räumlich und fachlich-inhaltlich vielfältigen Aufgaben und dringend notwendigen Aktivitäten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften, beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – interessierte Personen zu gewinnen, welche in der Ortsgruppe in Dessau-Roßlau ehrenamtlich mitwirken möchten. Dabei spielen Alter, Beruf, Geschlecht und Nationalität überhaupt keine Rolle.
Ferner soll räumlich gesehen ein enges Zusammenwirken mit den AHA-Aktivitäten in den anderen Wirkungsgebieten, wie zum Beispiel mit der Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig, die Effizienz der Arbeit erhöhen.
Wer Interesse hat an einer derartig wichtigen ehrenamtlichen Arbeit bzw. noch mehr darüber erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 04.10.2026

Fotos: Dietmar Hörner

Fotos: Andreas Liste

Stellungnahme zur Fortschreibung Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Halle (Saale)

I. Einführung

Der gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Jahr 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzverein Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) schätzt ein, dass ein ordnungsgemäßer Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften die entscheidende Basis für die Entwicklung des Klimas bildet und daher ein vollständig anderes Handeln erfordert. Dies ist auch sehr wichtig, weil sich wiederum die mit dem Klimawandel eingehergehenden Veränderungen wie langanhaltende Hitzephasen, Niederschlagsarmut, höhere sowie häufigere Sturm- und Starkniederschlagsereignisse umgekehrt auf Umwelt, Natur, Landschaften und somit auch der Lebens-, Wohn- und Arbeitsqualitäten auswirken.
Die Stellungnahme zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Halle (Saale) – frühzeitige Beteiligung und öffentliche Auslegung des Vorentwurfs vom 01.04.2024 beinhaltet bereits entsprechende Ausführungen.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) haben sich immer wieder und vielfältig zu der breiten und sehr wichtigen Thematik geäußert. Die Stellungnahme zur Fortschreibung Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Halle (Saale) setzt sich aus den nachfolgend, auszugsweise zitierten Dokumenten zusammen.

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/halle/beteiligung/themen/1004280

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