Autor: aha-dietmar (Seite 11 von 337)

AHA führt Orchideenspaziergang in Wimmelburg durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung von Landschaften und Naturbestandteilen im Landkreis Mansfeld-Südharz widmen. Dazu gehört insbesondere der Schutz, der Erhalt und die Entwicklung von Fauna, Flora und Pilzwelt.
Dabei betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht nur die Aspekte des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung von Umwelt, Na-tur und Landschaften, sondern auch Themen zur Historie der jeweiligen Gebiete.
Im konkreten Fall führt daher der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Exkursion durch:

Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Wer sich mehr über die Exkursion bzw. die Aktivitäten des AHA informieren möchte, hat die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Tel.: 0345 – 200 27 46
Tel.: 0176 – 643 623 67
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 06.06.2025

AHA hält Schutz der Auen in der Stadt Wittenberg für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann es nicht oft genug erklären, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. So gehören Auenlandschaften in ihrer natürlichen Verbundenheit mit den jeweiligen Fließgewässern und deren Hochwasser als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als Überflutungsraum, in ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie daraus erwachsenen Bedeutung als Erholungsraum für den Menschen. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – oft genug und immer wieder feststellen.
Die Lutherstadt Wittenberg ist bekanntlich von dem 1.094,00 km langen, staaten- und länderübergreifenden Strom Elbe und seiner Aue geprägt. Diese Natur und Landschaft ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet, hat aber auch in Vergangenheit und Gegenwart mit massiven direkten und indirekten menschlichen Eingriffen des Menschen zu tun. Dazu zählen zum Beispiel Abholzungen, intensive Landwirtschaft, Flußbegradigungen, Buhnenbau, Wasserverschmutzungen, Verbau von Ufer- und Sohlbereichen, Zerschneidungen durch Verkehrstrassen, Abschneiden von Auenlandschaften durch Deiche aller Art, Verbau von Auenlandschaften sowie Wassermangel in Folge von Niederschlagsarmut und ausgedehnter Hitzephasen.
Schutzausweisungen wie das 43.000 ha große Biosphärenreservat „Mittlere Elbe“ dessen Fläche weitgehend von der Fläche des neuen 125.510 ha großen Biosphärenreservates „Mittelelbe“ überdeckt ist, Natura 2000-Gebiete wie das ca. 7.593,00 große FFH-Gebiet “Dessau-Wörlitzer Elbauen“ (EU-Code: DE 4140-304, Landescode: FFH0067) und ca. 8.410,00 ha große FFH-Gebiet “Elbaue zwischen Griebo und Prettin“ (EU-Code: DE 4142-301, Landescode: FFH0073) sowie das ca. 19.185,00 ha Europäische Vogelschutzgebiet “Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“ (EU-Code: DE 4139-401, Landescode: SPA0001) haben dazu beizutragen, dass dieser einmalige Natur- und Landschaftsraum nicht nur einen umfassenden Schutz genießt, sondern sich auch entsprechend weiter entwickeln kann.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305018

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/dessau-woerlitzer-elbauen-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/dessau-woerlitzer-elbauen

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/elbaue-zwischen-griebo-und-prettin-.html?page=1&keyword=

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/elbaue-zwischen-griebo-und-prettin

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/spa0001_mittlere-elbe-einschliesslich-steckby-loedderitzer-forst-.html

https://www.natura2000-lsa.de/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/SPA0001.pdf

Dazu ist es erforderlich, dass öffentliche und gewerbliche Einrichtungen sowie Privatpersonen über die bestehenden Schutzbestimmungen informiert sind sowie diese auch respektieren und einhalten.
Bei dieser Aufgabe spielen ebenfalls der Landkreis Wittenberg und die Lutherstadt Wittenberg eine sehr wichtige Rolle für die ihnen anvertrauten Fluss- und Auenabschnitten der Elbe und ihrer Nebengewässer. Die vorliegenden Planungsunterlagen zur geplanten Landesgartenschau im Jahr 2027 haben dazu geführt, dass der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Veranstaltung zum Umwelttag am 05.06.2025 durchgeführt hatte:

Donnerstag, den 05.06.2025
Fahrradexkursion zu den Elbauen der Lutherstadt Wittenberg – Großer Anger
Treff: 18:00 Uhr Lutherstadt Wittenberg Hauptbahnhof, Ausgang Am Hauptbahnhof
Ende: Bahnhof Lutherstadt Wittenberg Altstadt
Dauer: ca. 3 Stunden

In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hinweisen, dass das Motto des Tages der Umwelt am 05.06.2025 „Unser Wasser wertschützen“ lautete.

https://www.bmuv.de/buergerservice/veranstaltungen/kalender/tag-der-umwelt-informationen-und-mottos-seit-1980

Dies ist ebenfalls sehr eng mit der Einhaltung und Umsetzung der „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ verbunden.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

Die Fahrradexkursion, welche in Anknüpfung an die Fahrradexkursion am 05.06.2024 und 13.07.2024 stattfand, fand im Blickwinkel des nachhaltigen Schutzes, Erhaltes und naturnahen Entwicklung der Auen von Elbe, seiner Nebengewässer Speckenbach und Kleiner Rischebach sowie der Vorbereitungen zur Landesgartenschau Sachsen-Anhalt 2027 in der Lutherstadt Wittenberg statt.

Google-Karte 1: Elbaue – Großer Anger mit Elbe und Kleiner Rischebach (rot umrandet), Elbaue mit Mündungsgebiet Speckenbach in die Elbe (orange umrandet) und Kuhlache (grün umrandet)

ENTWICKLUNGSZIELE EINER GARTENSCHAU
Initiative Wittenberg 26

https://www.wittenberg.de/portal/seiten/landesgartenschau-2027-900000141-36670.html

https://wittenberg-marketing.de/media/stadtmarketing/downloads/Landesgartenschau_Wittenberg.pdf

Die Landesgartenschau 2027 zur Zukunft der Stadt – Machbarkeitsstudie der Lutherstadt Wittenberg

Machbarkeitsstudie Landesgartenschau Sachsen-Anhalt 2027 – Kurzfassung –

Die Fahrradexkursion startete am Hauptbahnhof Wittenberg und führte zur Kuhlache, welche sich insbesondere als vier Betonflächen im Bereich Dresdner Ring/Dresdner Straße darstellt, mit einer Gesamtgröße von ca. 33.361,27 m² = 3,34 ha, die Elbaue im Bereich von Dresdner Ring und Speckbach mit einer Größe von ca. 53.900,78 m² = 5,4 ha sowie die Elbaue im Bereich des ca. 898.257,60 m² = 89,83 ha großen Großen Angers aufsuchten.

Google-Karte 2: Elbaue mit Mündungsgebiet Speckenbach in die Elbe (orange umrandet) und Kuhlache (grün umrandet)

Der erste Anlaufpunkt bildete die Kuhlache mit ihren vier Betonflächen, welche umfassend von Gehölzen und Stauden eingerahmt sind. Vereinzelt haben Pflanzen insbesondere die Fläche im Südosten überwachsen.
Nach bereits getätigten und nunmehr bekräftigten bzw. vertieften Angaben von Verantwortlichen für die Landesgartenschau 2027 in der Lutherstadt Wittenberg ist das Gebiet der Kuhlache im Untergrund von massiven Bodenkontaminationen gekennzeichnet, welche sich mit hoher Wahrscheinlichkeit aus einer alten Mülldeponie und Kampfmittelresten zusammensetzt. Genauere Angaben liegen dazu nicht vor.
Gegenwärtige Maßnahmen scheinen zu mindestens schon einmal auf einen ersten umfassenden Umgang mit den Kontaminationen ausgerichtet zu sein.

Laga 2027 – Erste Maßnahmen auf der Kuhlache haben begonnen, Pressemitteilung vom 27.02.2025

In dem Blickpunkt betrachtet sind nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – umfassende Dauermessungen und -überprüfungen von Boden, Wasser und Luft vorzunehmen, die vollständige Beräumungen der Kontaminationen bis tief in den Bodenbereich der Auen von Speckenbach und Elbe hinein umzusetzen. Im Anschluss daran gilt es das sanierte Auengebiet von Speckenbach und Elbe der sukzessiven Renaturierung zu überlassen und als arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, Retentionsfläche sowie Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet entwickeln zu lassen, zu sichern und zu schützen.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bei einer Fläche von 33.361,27 m² und einer Auffüllung der Auen von Speckenbach und Elbe im Umfang von ca. 5,00 m mit einer Beräumung von ca. 166.806,35 m³ schwer umweltschädigenden Altlasten zu rechnen.
Diese Sanierungen sind nach Bundes-Bodenschutzgesetz – BbodSchG sowie unter Berücksichtigung der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung zwingend erforderlich und entsprechend vorzunehmen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bbodschg/index.html#BJNR050210998BJNE000700000

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl121s2598.pdf#/text/bgbl121s2598.pdf?_ts=1749211024213

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/bodenschutz/altlasten-und-ihre-sanierung/altlasten-in-deutschland

https://www.umweltbundesamt.de/themen/boden-flaeche/altlasten#-nationale-fortschritte

Ergänzend im Hinblick auf den Schutz von Grund- und Oberflächenwasser sowie der Renaturierung ist ebenfalls zwingender Handlungsbedarf aus der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik abzuleiten.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – regt daher erneut und fortgesetzt an, dass hier eine umfassende Beräumung des Geländes einschließlich des möglicherweise kontaminierten Boden bis zum Ursprungsniveau vorzunehmen ist. Neben der Beseitigung von mutmaßlichen Gefahren für Umwelt, Natur, Landschaften, Wasser und somit für Menschen, Tiere, Pflanzen und Pilze, lassen sich eine Wiederausweitung der Retentionsfläche und die vollständige Wiederöffnung des Speckbaches realisieren. Dies stellt nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA eine bedeutsame Maßnahme zum Schutz und Entwicklung der Elbaue im Stadtgebiet von Wittenberg dar. Zudem entspricht die Renaturierung des Speckbachverlaufes der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sollten sich die Aktivitäten zur Landesgartenschau 2027 im Bereich der Elbaue jedoch auf die vollständige Umsetzung dieser Maßnahmen beschränken. Zudem bekundet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine grundsätzliche Bereitschaft im Rahmen seiner gemeinnützigen und ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Vorbereitung und Umsetzung der Sanierungs- und Renaturierungsaktivitäten mitzuwirken.
Dazu schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für das gesamt ca. 3,34 ha große Gelände eine Mischung aus sukzessiver und gestalterischer Entwicklung eines vielfältigen Parks mit eingebettetem Spielplatz sowie Aufenthaltsbereichen vor. Dabei gilt es im Vorfeld alle Flächenversiegelungen zu entfernen, basierend auf den Bodenuntersuchungen mögliche Kontaminationen fach- und sachgerecht zu entfernen und zu entsorgen. Darüber hinaus empfiehlt es sich generell mögliche Aufschüttungen bis auf den naturbelassenen Boden zu beseitigen. Ebenfalls ist die bestehende Vegetation zu schützen und eine sukzessive Entwicklung – insbesondere in Richtung Elbaue und Aue des Speckbaches – zuzulassen.
Laut der dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekannten „Machbarkeitsstudie Landesgartenschau Sachsen-Anhalt 2027 – Kurzfassung – ist im nordöstlichen Anschluss unter den Namen „Elbquartier – Neues Wohnen am Fluss“, folgendes geplant, Zitat:
Durch das Elbquartier soll eine Neuordnung der städtebaulichen Struktur und eine Arrondierung vorhandener Wohnbauflächen erreicht werden. Für die neue Stadtsilhouette an der Elbe wird eine Mischung aus verdichtetem Wohnen angestrebt.
Das Elbquartier wird noch nicht bis 2027 entstanden sein, jedoch sollen der Uferpark, Hochwasserschutz und die äußere Erschließung der Siedlung hergestellt werden. Die künftigen Baufelder sollen zunächst für eine Gartenschau zwischengenutzt werden, bevor auf ihnen die Gebäude errichtet werden.
So können auf dem Areal sogenannte „Zukunftslabore“ errichtet werden, welche sich mit diversen Themen der „Stadt der Zukunft“ (siehe Seite 14) beschäftigen und neben der gärtnerischen Leistungsschau einen wissenschaftlichen Aspekt zur Landesgartenschau hinzufügen.“, Zitat Ende
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – haben weder die Planung, noch die Umsetzung der Errichtung von Wohnbebauungen mit einhergehendem fortgesetzten Flächenverbrauch und Zunahme von Kraftfahrzeugsverkehr nichts mit der ordnungsgemäßen Zielstellung einer Landesgartenschau zu tun. Insbesondere, wenn man sie als „Instrument der nachhaltigen Stadt- und Tourismusentwicklung“ betrachtet. Im konkreten Fall gilt es noch zu beachten, dass das offensichtlich noch gültige „Stadtentwicklungskonzept, 4. Fortschreibung 2011, Teilfortschreibung Stadtumbau, Endbericht 30. April 2012“ auf Seite 27, unter dem Punkt „2.3 Wohnungsleerstand Gesamtstädtischer Überblick“ folgendes ausweist, Zitat:

Zum 31.12.2009 standen im gesamten Stadtgebiet etwa 2.500 Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden leer. Dies ergibt eine Leerstandsquote von 9 Prozent. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist der Leerstand um 870 WE bzw. 26 Prozent gesunken. Die Leerstandsquote lag damals bei 13 Prozent.
Hauptursache für die Verringerung der Leerstandsquote waren die Abrisse im Stadtumbau (1.800 WE).
Auch Wohnungszusammenlegungen und Stilllegungen sowie Umnutzungen und konventionelle Abbrüche wegen fehlender Nachfrage trugen zur Leerstandsreduzierung bei. Allerdings wurde der Stabilisierungseffekt dieser Maßnahmen für den Wohnungsmarkt durch die weiter sinkende Zahl der privaten Haushalte erheblich gemindert.
Nach den Erhebungen des Stadtumbau-Monitorings entfällt der größte Anteil am Wohnungsleerstand auf den Altbau (56 Prozent). Der Rest verteilt sich auf Bestände des DDR-Wohnungsbaus (38 Prozent, davon 28 Prozent traditioneller Wohnungsbau) und den Wohnungsneubau seit 1990 (6 Prozent).
Gemessen an der Größenordnung der jeweiligen Bestände ist der Leerstand im Geschosswohnungsaltbau (bis 1918) mit etwa 16 Prozent am höchsten. Im Plattenbau liegt er bei etwa 15 Prozent. Den niedrigsten Leerstand im Geschosswohnbau weisen der Werksiedlungsbau (2 Prozent) und der Neubau seit 1990 (3 Prozent) auf.
Für die Einfamilienhausgebiete wird in Abhängigkeit vom Baualter ein Wohnungsleerstand zwischen einem und drei Prozent angenommen, also eine Größenordnung, die deutlich unter der Fluktuationsreserve liegt. In den Einfamilienhausbereichen, die nach 1990 entwickelt worden sind, stehen Wohngebäude nur ganz vereinzelt wegen Eigentümerwechsel leer. Daher wurde hier von einem durchschnittlichen Leerstand in der Größenordnung von einem Prozent ausgegangen. In den älteren Kleinhaussiedlungen gibt es auf Grund weiterer Faktoren wie Erbschaftsauseinandersetzungen und punktuellem Verfall nach Wegzug einen leicht höheren Leerstand, die hier mit durchschnittlich 3 Prozent des Bestands zu Buche schlägt.“, Zitat Ende

Lutherstadt Wittenberg – Stadtentwicklungskonzept – 4. Fortschreibung 2011, Teilfortschreibung Stadtumbau

    Daraus lässt sich ableiten, dass keine städtebauliche und soziale Notwendigkeit besteht, vorrangig für Personen mit größerem Einkommen und Vermögen neue Wohngelegenheiten zu schaffen.
    Aktuellere veröffentliche Angaben und Zahlen lassen sich leider nicht heranziehen.
    Zudem mindert die starke Verlärmung durch Dresdner Ring/Dresdner Straße/Bundesstraße 187 eine erforderliche lärmreduzierte Wohnqualität.
    Stattdessen schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für das Gelände eine Mischung aus sukzessiver und gestalterischer Entwicklung eines vielfältigen Parks mit eingebettetem Spielplatz sowie Aufenthaltsbereichen. Dabei gilt es im Vorfeld alle Flächenversiegelungen zu entfernen, Bodenuntersuchungen vorzunehmen sowie mögliche Kontaminationen fach- und sachgerecht zu entfernen und zu entsorgen. Ferner empfiehlt es sich generell mögliche Aufschüttungen bis auf den naturbelassenen Boden zu beseitigen. Darüber hinaus ist die bestehende Vegetation zu schützen und eine sukzessive Entwicklung – insbesondere in Richtung Elbaue und Aue des Speckbaches – zuzulassen.
    Im Bereich der ca. 5,4 ha großen Elbaue im Bereich von Dresdner Ring und Speckbach stellten die anwesenden Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen sehr bedeutsamen und schützenswerten Natur- und Landschaftsraum fest. Momentan ist dieser Teil der Aue von Elbe und Speckbach von Mischbeständen aus Stauden wie Gefleckter Schierling und Großer Brennnessel sowie Hart- und Weichhölzern wie Stieleiche, Flatterulme und Feldahorn sowie Sal-, Korb- und Silberweide geprägt. Diese Entwicklung gilt es zu schützen und vor jeglichen Eingriffen zu schützen.
    Laut gegenwärtiger „Machbarkeitsstudie Landesgartenschau Sachsen-Anhalt 2027 – Kurzfassung, Seite 6 – ist dort unter den Namen „Uferpark – Wittenbergs Visitenkarte am Fluss“, folgendes geplant, Zitat:
    Mit seiner vergleichsweise geringen Entfernung zur Innenstadt ist der Raum um die Kuhlache prädestiniert für eine „Dependance der Stadt an der Elbe“. Hier soll der Stadtpark am Fluss entstehen – als Visitenkarte und Identifikationsort von „Wittenberg an der Elbe“. In Teilbereichen ist die Rolle als Überschwemmungsgebiet zu berücksichtigen.
    Es werden folgende Entwicklungsziele angestrebt:
    · Schaffung eines intensiv gestalteten Parkraums mit stadtweiter Ausstrahlung, als Nutzungsschwerpunkt mit repräsentativen Gartenpartien sowie Spiel- und Sportflächen
    · Schaffung eines extensiv gestalteten Parkraums mit naturnahen Ufer- und Auenwaldpartien
    · Aufhebung der Verrohrung des Speckbachs
    · Inszenierung der Hartungschanze als historisches Relikt der ehemaligen Stadtbefestigung
    · Errichtung eines Aussichtsturms als nutzbare Sehenswürdigkeit und spektakuläres architektonisches Wahrzeichen für das UNESCO-Biosphärenreservat“, Zitat Ende

    https://wittenberg-marketing.de/media/stadtmarketing/downloads/Landesgartenschau_Wittenberg.pdf

    In dem Dokument „Die Landesgartenschau 2027 zur Zukunft der Stadt – Machbarkeitsstudie der Lutherstadt Wittenberg – Vorabzug Stand 03.11.20“ sind dazu in nachfolgender Tabelle auf Seite 74 unter 0-2.2 die angedachten Aktivitäten folgendermaßen aufgezählt, Zitat:

    Zitat Ende

    Die Landesgartenschau 2027 zur Zukunft der Stadt – Machbarkeitsstudie der Lutherstadt Wittenberg

    Ferner ist folgende Meldung erschienen:

    https://www.wittenberg.de/portal/pressemitteilungen/laga-2027-endgueltiger-entwurf-fuer-moderne-rollsportanlage-im-uferpark-wittenberg-steht-900000937-36670.html?rubrik=900000001

    Während die „Aufhebung der Verrohrung des Speckbachs“ grundsätzlich zu begrüßen ist, sind andere Aktivitäten, wie der angedachte „Nutzungsschwerpunkt mit repräsentativen Gartenpartien sowie Spiel- und Sportflächen“ sowie folgender Maßnahmen wie „Inszenierung der Hartungschanze als historisches Relikt der ehemaligen Stadtbefestigung, Errichtung eines Aussichtsturms als nutzbare Sehenswürdigkeit und spektakuläres architektonisches Wahrzeichen für das UNESCO-Biosphärenreservat als sehr bedenklich anzusehen. Die „Schaffung eines extensiv gestalteten Parkraums mit naturnahen Ufer- und Auenwaldpartien“ klingt sehr interessant, ist aber nicht sinnvoll, wenn man dafür die bisherige Natur und Landschaft beschädigt oder gar zerstört. Gleiches gilt für die Herstellung von neuen Wegeverbindungen.

    Die Elbaue im Bereich des ca. 898.257,60 m² = 89,83 ha Großen Angers stellt sich als Natur- und Landschaftsraum mit naturnaheren Entwicklungsräumen mit Gehölzbereichen und -inseln dar.

    Google-Karte 3: Elbaue – Großer Anger mit Elbe und Kleiner Rischebach (rot umrandet)

    Dieser bedeutsame Teil der Elbaue, wo am Nordwestrand das Elbenebengewässer Kleiner Rischebach seinen Raum hat, besteht zum Beispiel aus Weichhölzern wie Silber-, Bruch- und Korbweide und Harthölzern wie Stieleiche, Gemeine Esche, Flatter- und Feldulme. Eingebettet gibt es u.a. ein Vorkommen von Schwarzem Holunder und Kreuzdorn. Ferner gedeihen gepflanzte Exemplare der Rosskastanie. Auskolkungen, Saumstreifen mit Hochstauden sowie der zu dem Zeitpunkt ausgetrocknete und begradigte, aber entwicklungsfähige Rischebach ergänzen zusammen mit den Wiesen diesen arten- und strukturenreiche Natur- und Landschaftsraum innerhalb der Aue zwischen Elbe und Rischebach. Beobachtungen zum Beispiel von Turmfalken, Weißstörchen und Neuntöter bestärken diesen Eindruck. Am Tag der Fahrradexkursion am 05.06.2025 entdeckten die Teilnehmenden im Großen Anger, Südostteil erfreulicherweise in einem Bestand der Großen Brennnessel einen Standort mit Raupen des Großen Tagpfauenauges. Im Interesse einer besseren, arten- und strukturreicheren Entwicklung der Wiesenbereiche ist unbedingt die Mahd partiell und unregelmäßig durchzuführen, um Blüh- und Saatgutphasen zuzulassen. Ferner ist dies für die Eigenschaft als Brut- und Setzraum dringend erforderlich. Das bereits bestehende sehr naturbelassene Wegenetz ist bestens in den Landschafts- und Naturraum eingebettet und bildet kein Hindernis für Klein- und Kleinsttiere. Außerdem dienen Pfützen je nach Größe, Wasserumfang und Dauer als Stätten der Tränken sowie zur Gewinnung von Nestbaustoffen zum Beispiel für Mehl- und Rauchschwalben.
    Laut gegenwärtiger „Machbarkeitsstudie Landesgartenschau Sachsen-Anhalt 2027 – Kurzfassung, Seite 9 – ist dort unter den Namen „Profilierung der Elbe-Kulturlandschaft“, folgendes geplant, Zitat:
    Das Potenzial des Großen Angers als einprägsamer Naturraum, stadtnaher Erholungsraum und kulturhistorisches Zeugnis der Stadtentwicklung soll unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Natur- und Hochwasserschutzes aktiviert werden.
    Zur Profilierung als regionaltypische Kulturlandschaft werden folgende Entwicklungsziele verfolgt:
    · Ausbau eines barrierefreien Wegenetzes als Grundvoraussetzung für eine Nutzbarkeit
    · Entwicklung markanter Orte und Aufenthaltsräume zum Sitzen und Verweilen
    · Kulturlandschaft – Landschaft als Kunst- und Kulturraum
    · architektonische Inszenierung eines der „Elbtore“, Zitat Ende

    https://wittenberg-marketing.de/media/stadtmarketing/downloads/Landesgartenschau_Wittenberg.pdf

    In dem Dokument „Die Landesgartenschau 2027 zur Zukunft der Stadt – Machbarkeitsstudie der Lutherstadt Wittenberg – Vorabzug Stand 03.11.20“ sind dazu in nachfolgender Tabelle auf Seite 76 unter „4 Großer Anger“ folgende angedachte Baumaßnahmen aufgezählt, Zitat:

    Zitat Ende

    Die Landesgartenschau 2027 zur Zukunft der Stadt – Machbarkeitsstudie der Lutherstadt Wittenberg

    Alleine eine Neuversiegelung von 0,87 ha Wegenetz führt zu massiven Zerstörungen und Beeinträchtigungen in dem sehr bedeutsamen Bestandteil der Elbaue. Derartige Wege bilden nicht nur standortfremde, schnell sonnenerhitzte Trennungs- und Gefahrenrräume für Kleinst- und Kleintiere, sondern befördern das Befahren mit Kraftfahrzeugen auch nach der Fertigstellung solcher Straßen. Zudem ist mit einer Verstärkung bzw. Verschärfung der ohnehin schon gegenwärtig starken Nutzung von Hundehalterinnen und Hundehalter zu rechnen, welche zumeist ihre Hunde unangeleint durch das Schutzgebiet laufen lassen. Somit verstärkt sich der Druck – insbesondere zur Brut- und Setzzeit – auf die arten- und strukturreiche Fauna. Die Gefahr von Camping-, Angel- und Partytourismus ist in Erfahrung anderer Abschnitte der Elbaue nicht zu vernachlässigen.
    Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es den geschützten Teil der Elbaue vor solchen Eingriffen zu verschonen. Vorstellbar wäre maximal die Einrichtung eines Naturerkenntnispfades, welcher sich in den Natur- und Landschaftsraum einbettet. Eine Maßnahme, die der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ausdrücklich unterstützt und in der praktischen Bildungsarbeit für alle Teile der Bevölkerung als sehr nützlich hält.

    In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
    Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
    Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
    In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

    https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

    https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

    https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

    https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

    Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

    https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

    Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

    https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html

    Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht insgesamt gesehen, die Gefahr massiver Eingriffe in einen sehr wertvollen Natur- und Landschaftsraum, welchem man so teilweise oder gar vollständig seiner sukzessiven Entwicklungsmöglichkeiten und -raum berauben möchte. Eine Tatsache, welche zudem den Schutzbestimmungen des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“ bzw. dem Biosphärenreservat „Mittelelbe“ sowie des Natura 2000-Gebietes Elbaue zwischen Griebo und Prettin (FFH0073) widerspricht. Zudem sind Eingriffe in der Retentionsfläche der Elbe und ihrer Nebengewässer vorgesehen.
    In diesem Zusammenhang ist auch eine ordnungsgemäße Ausschilderung mit Schutzgebietsschildern dringend erforderlich. Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kooperativen Abstimmungsbedarf mit der Biosphärenreservatsverwaltung Mittelelbe zur Entstehung eines Naturlehrpfades und der mutmaßlichen Entwicklung eines Teiches im Nordbereich des Großen Angers in Richtung Dessauer Ring.

    Die Darstellungen der beiden Verantwortlichen für die Landesgartenschau 2027 in der Lutherstadt Wittenberg vom 05.06.2024, dass man nach aktuellem Planungsstand beabsichtigt die Wegeverbindungen im Großen Anger in ein- und zweispurigen Betonspuren auszubauen sowie auf Sitzmöbilar zu verzichten, lassen weiterhin außer Acht, dass sich der Große Anger eben in einem international, europäisch und national geschützten Raum befindet. Daher weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut mit Nachdruck darauf hin, dass jeglicher Verbau von Wegen und anderer Bereiche zu unterlassen ist. Die beiden damals anwesenden Vertreter des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verwiesen im Fall der Beibehaltung oder gar Genehmigung aller Eingriffe in das Teil des 43.000 ha großen Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“ dessen Fläche weitgehend von der Fläche des neuen 125.510 ha großen Biosphärenreservates „Mittelelbe“ überdeckt ist, Natura 2000-Gebiete wie das ca. 7.593,00 große FFH-Gebiet “Dessau-Wörlitzer Elbauen“ (EU-Code: DE 4140-304, Landescode: FFH0067) und ca. 8.410,00 ha große FFH-Gebiet “Elbaue zwischen Griebo und Prettin“ (EU-Code: DE 4142-301, Landescode: FFH0073) sowie das ca. 19.185,00 ha Europäische Vogelschutzgebiet “Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“ (EU-Code: DE 4139-401, Landescode: SPA0001), dass eine Beschwerde bei der Kommission der Europäischen Union zu erwarten ist. An dieser Auffassung hat sich seitens des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nichts geändert.
    Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hofft, dass die Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau 2027 in der Lutherstadt Wittenberg ohne Eingriffe in den geschützten bzw. schützenswerten Raum der Elbe und ihrer Aue stattfinden und eine Beschwerde bei der Kommission der Europäischen Union nicht notwendig ist. Ausdrücklich möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiter auf eine sachlich-kritische Zusammenarbeit setzen. Konfrontation ist der Sache nicht dienlich.
    Zusammenfassend sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Notwendigkeit der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Großen Anger. Nach aktuellem Kenntnisstand gilt es die Wege von jeglicher Bebauung und die Wiesen von Bepflanzungen freizuhalten.
    Als wissenschaftliche Partner kommen beispielsweise die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt sowie die Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ.
    Sollte eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption eine Ausweitung der bestehenden Gehölzbestände nachvollziehbar empfehlen, dann gilt es auf sukzessive Entwicklungen zurückzugreifen. So ist eine Entwicklung von standortgerechten Gehölzen im Einklang mit der Natur sowie den Standortbedingungen und -gegebenheiten gesichert.

    Die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche, insbesondere in den Freistaaten Thüringen und Sachsen sowie im Land Sachsen-Anhalt aktive Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiv an der Gestaltung und Durchführung einer nachhaltigen Landesgartenschau 2027 in der Lutherstadt Wittenberg mitzuwirken, wenn sie sich zum Beispiel der Entwicklung von mehr und vernetztem Grün, dem Erhalt und Schutz bestehender Schutzgebiete, dem Schutz, Erhalt bestehender und der Entwicklung neuer Grün- und Biotopverbundräume, dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung von Grünräumen, Fassaden- und Dachbegrünungen sowie der Entsiegelung von versiegelten Flächen widmet.
    In dem Zusammenhang ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls die interessierte Bevölkerung zur entsprechenden Mitwirkung auf und bietet sich dafür als ehrenamtliche Plattform an.
    Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

    Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
    zu Halle (Saale) e.V. – AHA

    Große Klausstraße 11

    06108 Halle (Saale)

    Tel.: 0345 – 200 27 46
    E-Mail: aha_halle@yahoo.de

    Andreas Liste
    Vorsitzender

    Halle (Saale), den 06.06.2025

    Fotos: Andreas Liste

    Für den AHA fehlt im Koalitionsvertrag die „Verantwortung für Deutschland“!

    Auf der Internetseite der nunmehrigen Bundesregierung steht zum 144-seitigen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD folgendes geschrieben, Zitat:

    „Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode trägt den Titel „Verantwortung für Deutschland“. Er wurde von den Regierungsparteien am 9. April 2025 vorgestellt und am 5. Mai unterzeichnet.“, Zitat Ende

    Mit der Wahl von Friedrich Merz (CDU) am 06.05.2025 zum deutschen Bundeskanzler durch den Deutschen Bundestag im 2. Wahlgang hat die aktuelle Bundesregierung die Arbeit aufgenommen, welche inhaltlich und strukturell auf den obengenannten Koalitionsvertrag beruhen soll.

    Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) trägt der Koalitionsvertrag zu Unrecht den Titel „Verantwortung für Deutschland“, obwohl diese ergänzt um die Verantwortung für unseren Planeten Erde, dringend geboten wäre.

    So finden -wie in dem letzten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2017- der dringend notwendige Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft keine Erwähnung. Im „Koalitionsvertrag 2021-2025 zwischen der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Bündnis 90/Die Grünen und den Freien Demokraten (FDP)“ gaben diese Koalitionäre wenigstens dem Klimaschutz Raum der Darstellung

    So zieht sich die weitgehende Verleugnung der so dringenden, lebens- und existenzgrundsätzlichen Themen durch den gesamten Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages.
    Während die vorangegangenen Koalitionsverträge -2017 auf Seite 87, Zeilen 4025 – 4036 unter dem Punkt „Flächenschutz“ sowie 2021-2025, Seite 35 unter dem Punkt „Bodenschutz“ als Ziel vermerkt sind, geht der gegenwärtige Koalitionsvertrag mit keiner Silbe darauf ein.

    Dabei gibt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport- Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
    Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
    Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
    „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

    Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

    Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

    Stattdessen führen die Koalitionäre das scheinbare Zauberwort „Bürokratieabbau“ nicht nur in sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhängen an, sondern lassen u.a. auf den Seiten 5 & 33/34 CCS-CCU, 6 & 37 -CBAM, REACH-, 8 -Luftverkehr,- 10 -Rohstoffe- 30/31 -Netze-, 41/42 – „Umweltgenehmigungsrecht“, „Bürokratieabbau“ für Land- und Forstwirtschaft sowie im Umgang mit Hochwasser und den Küsten erkennen, wo die Reise hingehen soll.

    Dabei zeigen schon alleine die Themen CCS, CCU, CBAM und REACH auf, wie schwierig und gefährlich ein leichtfertiger Umgang sein kann. Zudem fehlen viel zu häufig die Aspekte zur Verminderung und wo möglich bis zur Vermeidung von Ausstoß von Schadstoffen, Kohlendioxid und Methan.

    Zudem stellen die Vorstellungen vom sogenannten Abbau von „Bürokratie“ einen massiven Eingriff in die Beteiligungsrechte der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Initiativen dar. Dabei bilden aber die direkten Beteiligungsrechte der Bevölkerung eine entscheidende und grundlegende Basis für eine echte und wahrhafte Demokratie!

    Darin eingebettet lassen alle weiteren Bekundungen zu Wirtschaft, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie etc. keine ernstgemeinten, positiven, zukunftsfähigen Veränderungen erkennen. Die obengenannten, sehr wichtigen Beispiele zeigen eher massive Rückschritte auf, welche wir uns wahrlich nicht leisten können und dürfen.
    Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) möchte in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die letzten deutschen Erdentlastungstage am 02.05.2024 und 03.05.2025 lagen, während der globale Erdüberlastungstag sich im Jahr 2024 Anfang August 2024 befand. Eine zweifelsohne sehr besorgniserregende Entwicklung, worauf der nunmehr gültige Koalitionsvertrag überhaupt keine Antwort anbietet.

    Dabei benötigen wir zum Beispiel massive Verkehrsvermeidung, ein stabiles, attraktives und umweltfreundliches Bahnnetz, einen flächendeckenden, fahrkartenlosen Schienen-Personennahverkehr (SPNV) und Öffentlichen-Personennahverkehr (ÖPNV). Dabei bieten in Europa zum Beispiel die estnische Hauptstadt Tallin -seit 2013-, die Stadt Dünkirchen -seit 2018-, das Großherzogtum Luxemburg -seit 2020- sowie die Städte Augsburg und Erlangen seit dem 1. Januar 2024 kostenlosen ÖPNV an.

    Diese Beispiele gilt es auf ganz Deutschland bzw. Europa auszuweiten. Auch unter diesem Blickwinkel betrachtet gilt es den aktuellen Bundesverkehrswegeplan einer umfassenden inhaltlichen Prüfung zu unterziehen.
    Ferner brauchen wir eine arten- und strukturreiche Landwirtschaft und naturnahere bis naturnahe Entwicklung unserer Wälder.
    Gleiches gilt in dem Zusammenhang für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von qualitativ bestens aufgestellten Oberflächengewässern und Grundwasser.
    Dabei benötigen Oberflächengewässer entsprechende Entwicklungsräume, wozu Mindestbreiten von 10,00 m breiten Gewässerschutzstreifen, die Entfernung von Ufer- und Sohlbauten, der Erhalt und Rückentwicklung von naturnaheren bis naturnahen Gewässern, die Rückgabe von Retentionsflächen. der Stopp von Planungen zu Gewässerausbauplänen etc. gehören müssen.
    Eng damit verbunden ist dafür Sorge zu tragen das Wasser mehr in der Fläche verbleiben können. Dazu ist es dringend notwendig, dass Niederschlagswasser in den Boden eindringen kann, eine Speicherung im Boden und Beitrag zur Grundwasserbildung möglich ist. Das muss in Form von Beseitigung von Bodenversiegelungen sowie wie bereits erwähnt – von ökologischen Umgang mit Agrar- und Waldlandschaften geschehen. Keinesfalls darf das in Form von neuen Stauanlagen und Baumaßnahmen in bzw. an Gewässern erfolgen.

    Recycling von Abfällen aller Art muss klar Vorrang vor Rohstoffabbau und Müllablagerung aller Art haben.
    Dazu zählt auch, sich endlich verstärkt auf bauliche Wiederverwertung von Altbauten zu orientieren.

    Als ein deutliches Beispiel kann die Errichtung eines, auch in diesem Koalitionsvertrag auf Seite 25 unter den Nummern 803/804 nicht inhaltlich definierten, „Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ in Halle (Saale) dienen. Hier gilt es statt Neubau auf Nutzung zahlreicher baulicher Leerstände in der Stadt Halle (Saale) zu orientieren und nun endlich inhaltlich zu formulieren, was ein „Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ überhaupt bezwecken soll.

    So lassen sich entsprechende Beispiele umfassend und beliebig fortsetzen.

    Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) stellt daher zusammenfassend fest, dass dieser Koalitionsvertrag keinesfalls eine Grundlage für eine nachhaltige und zukunftsfähige Basis für grundlegend, dringend notwendige soziale, ökonomische, kulturelle und ökologische Veränderungen sowie Leben in wahrer Freiheit, Demokratie und im Frieden erkennen lässt.
    Er orientiert sich auf starres Festhalten von profitorientierten Denken und Handeln zu Lasten des Lebens auf der Erde. Es fehlt der Wille bei den Koalitionären CDU, CSU und SPD sich den existentiellen Problemen zu stellen und für einen dringend notwendigen gesellschaftlichen Neustart einzutreten.
    Der vom alten, abgewählten Deutschen Bundestag am 18.03.2025 und vom Bundesrat am 21.03.2025 beschlossene, von den „Fraktionen der SPD und CDU/CSU – Drucksachen 20/15096, 20/15117 –„ eingebrachte Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)“ zur „Lockerung der Schuldenbremse und die Errichtung eines Sondervermögens“ gaben bzw. geben schon dahingehend einen klaren Eindruck zu künftigen, besorgniserregenden Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland ab.

    Die vom Umweltbundesamt im Juni 2019 gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ruft daher die Öffentlichkeit auf, sich für einen umfassenden Schutz und Erhalt unserer Umwelt, Natur und Landschaft einzusetzen.
    Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bietet in dem Zusammenhang Interessenten Raum und Plattformen im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –mitzuwirken. Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

    Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
    zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

    Große Klausstraße 11

    06108 Halle (Saale)

    E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

    Andreas Liste
    Vorsitzender

    Halle (Saale), den 02.06.2025

    AHA führt Wanderexkursion zum Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“ durch

    Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, dem 07.06.2025, eine ca. vierstündige Wanderexkursion anlässlich des Tages der Umwelt (vom 05.06.2025) zum Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“ durch.
    Marschroute:
    Eisenbahnstraße (Wolfen), Naherholungsgebiet „Fuhneaue“ Wolfen, vorbei an der
    Gaststätte „Am Rodelberg“, Kleingartensparte „Am Betonwerk“ e.V., Fuhnetalweg
    Treffpunkt: Bahnhof Wolfen

    Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bezweckt mit der Exkursion die Arten- und Strukturvielfalt des Exkursionsgebietes und die damit eng verbundene Schutzwürdigkeit, Gefahren und Bedrohungen für diesen sehr bedeutsamen Natur- und Landschaftsraum sowie eigene Vorschläge zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung aufzuzeigen.
    Ferner möchte der AHA Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitwirkung von Interessenten aufzeigen und in dem Zusammenhang für seine Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen werben.
    Der Beginn der Exkursion am Samstag, dem 07.06.2025, ist 10.00 Uhr am Bahnhof Wolfen und endet nach ca. vier Stunden.
    Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
    Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
    Ferner findet die Exkursion nur nach telefonischer Voranmeldung statt. Diese muss jeweils bis spätestens 22.00 Uhr des jeweiligen Vortages unter folgender Telefonnummer erfolgen: 0176 – 56879631

    Wer noch mehr Interesse zu den Aktivitäten des AHA in der Region hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

    Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
    zu Halle (Saale) e.V. – AHA
    Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen

    über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
    Leipziger Straße 81

    06766 Bitterfeld-Wolfen

    Tel.: 0176 – 568 796 31
    E-Mail: aha_halle@yahoo.de

    Andreas Liste
    Vorsitzender

    Halle (Saale), den 01.06.2025

    AHA hält besonderen Schutz von Fuhne und Ziethe dringend erforderlich!

    Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – tragen Fließgewässer zur Belebung von Landschaft und Ortschaften bei. Zudem bilden Fließgewässer meistens das Rückgrat von Biotop- und Grünverbünden sowie bieten selbst Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
    Das bildete die Grundlage für eine Fahrradexkursion des AHA am 31.05.2025, welche im Zusammenhang mit dem Internationalen Tag der Umwelt am 05.06.2025 zu betrachten war und von Köthen nach Bernburg führte.
    Die erste Station bildete der ca. 29,2 ha große Ziethebusch im Nordosten der Kreisstadt Köthen. Erfreulicherweise war festzustellen, dass sich der Zustand des Ziethebusches im zunehmenden Maße naturnaher entwickelt, was sich in einem steigenden sukzessiven Aufwuchs an standortgerechten Gehölzen, in der Existenz von einer zunehmend ausgeprägten Schichtung des Gehölzes in Baum-, Strauch- und Krautschicht sowie des Verbleibes von Totholz im Bestand anzeigt. Es ist jedoch ansatzweise deutlich erkennbar, dass das im Ziethebusch befindliche Grabensystem einer gewissen Bewirtschaftung unterliegt.
    Nach Auffassung des AHA gilt es die naturnahere Entwicklung des Ziethebusches zu sichern und dabei auch über die weitere Bewirtschaftung der Grabensysteme zu sinnieren. Bekanntlich hat ein Wald – wie der Ziethebusch – eine sehr wichtige hydrologische Ausgleichsfunktion. In feuchten Phasen nimmt der Wald das Wasser massiv auf und gibt sie in trockenen Zeiträumen schrittweise an die Umgebung ab. Von dieser „Schwammfunktion“ profitieren das Klima der gesamten Stadt, die Landwirte und Kleingärtner im Umfeld. Nicht zuletzt gilt es zu beachten, dass der Ziethebusch ein Restauenwald der ca. 24.5 km langen Ziethe ist. Offenbar haben aber Begradigungsmaßnahmen zu einer zunehmenden Eintiefung des bei Scheuder entspringenden Fließgewässers 2. Ordnung geführt. Das hat zur Folge, dass eine stärkere Austrocknung der umliegenden Auenlandschaft führt und mögliche Hochwasser sich nicht rechtzeitig in dem Raum ausbreiten können. Diesem Prozess kann man durch gezielte Unterstützung der Mäandrierung durch Störhölzer oder -steine befördern. Dabei ist es aber wichtig, dass Gewässerschonstreifen beidseitig von mindestens 10,00 m gesichert bleiben, um gewässerbegleitend eine naturnahere Entwicklung zu ermöglichen, welche Mäander sowie sukzessiv entstandene und sich entwickelnde Gehölz-, Kraut- und Staudenbestände enthält. Ferner sind Sohl- und Uferbefestigungen, aber auch Ablagerungen von Müll und Unrat zu entfernen.
    Im Bereich des Ziethebusches erscheint es sinnvoll zu sein eine sukzessive Ausweitung auf ein nördlich der Ziethe angrenzendes, ca. 4,7 ha großes Ackerstück zu prüfen. Somit könnte der Ziethebusch seine hydrologischen, ökologischen, stadt- und landschaftsprägenden Funktionen ausweiten und verstärken.
    Dieses Ansinnen führte dazu, dass die Mitgliederversammlung des AHA am 02.10.2017 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Ziethebusch, Stadt Köthen (Anhalt) im Landkreis Anhalt-Bitterfeld“ beschlossen hatte.
    Der AHA formulierte dazu folgendes Anliegen, Zitat:

    1. Anliegen

    Auenlandschaften zählen bekanntlich zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde. In den Auenlandschaften entlang der Ziethe bestehen zum Beispiel mit dem Zehringer Busch, dem Ziethebusch, dem Restauenwald bei Trinum und dem Park in Biendorf noch großflächigere Gehölzbestände. Jedoch haben frühere und gegenwärtige menschliche Aktivitäten zu massiven Veränderungen geführt. Dazu gehören landwirtschaftliche Nutzung, Gewässerbegradigungsmaßnahmen, Verbauungen, Wasser- und Luftverschmutzungen von Industrie und Autoverkehr sowie nicht zuletzt Naherholung und Tourismus. Einerseits bieten diese Auenlandschaften vielfältige und zumeist artenreiche Strukturen, aber andrerseits sind alle natürlichen und häufig auch naturnahen Strukturen verloren gegangen. Im Ziethebusch sind erfreulicherweise weitgehend geschlossene Gehölzbestande erhalten geblieben, welche deutliche Entwicklungstendenzen zu Strukturen eines naturnahen, standortgerechten Hartholzauenwaldes mit Weichholzauenbereichen aufzeigen. Dies gilt es zu erhalten und zu schützen bzw. gar auszuweiten, um u.a. Biotop- und Grünverbünde zu stärken. Dabei sollte aber der Wert für Naherholung und sanften Tourismus sowie Bildung und Wissenschaft erhalten blieben. Genau diese vielfältigen Interessen gilt es umfassenden wissenschaftlichen Betrachtungen zu unterziehen. Dazu soll der nachfolgende Rahmenplan beitragen.“, Zitat Ende

    Gleiches gilt für die Aue der Ziethe zwischen Ziethebusch und dem ca. 8,77 ha großen Zehringer Busch sowie den Zehringer Busch selbst.
    Zu dieser Aue zählt auch ein östlich an den Ziethebusch angrenzendes ca. 5,66 ha großes Ackerstück, welches sich als Mischfläche aus sukzessiver Erweiterung des Ziethebusches und Herstellung einer Streuobstwiesenfläche eignet. Ferner gilt es nach Ansicht des AHA den Mündungsbereich eines östlichen Grabenbereiches vollkommen zu entsiegeln. Der AHA begrüßt zwar die Beseitigung der Betoneinbauten, sieht aber mit dem Einbau von Porphyrschotter die Renaturierung keinesfalls als abgeschlossen an. Abgesehen davon, dass die erneute Versiegelung klar gegen die Wasserrahmenrichtlinie der EU (WRRL-EU) verstößt.
    Die „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ bietet einen rechtlicher Rahmen, welcher insbesondere in den Artikeln 1, 2 und 4 Definitionen und Handlungsfestlegungen beinhaltet.

    https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

    Dazu gehört neben der Verbesserung der Wasserqualitäten und der Gewässermorphologie, auch die Beseitigung von Barrieren, die Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen.
    Der Zehringer Busch ist erfreulicherweise als ein sich sukzessiv entwickelnder, weitgehend naturnaherer Restauenwald entlang der Ziethe gekennzeichnet. Mit seinen eingebetteten Feuchtsenken, welche offenbar einst zum Zietheverlauf gehörten, gestaltet sich das Gehölz als arten- und strukturreiches Biotop und Landschaftsbestandteil. Offenbar ist dankender- und erfreulicherweise der Flächen- und Waldeigentümer bestrebt den Zehringer Busch nach Maßstäben eines Naturschutzgebietes bzw. Naturdenkmales zu erhalten, zu schützen und zu betreuen.
    Nach Auffassung des AHA erscheint es sinnvoll zu sein dem Zehringer Busch – insbesondere nach Norden und Westen – weitere sukzessive Erweiterungsräume einzuräumen, welche mindestens zur Verdopplung des Restauenwaldes führen sollte.
    Für den AHA verdeutlicht sich zusammenfassend, dass mit dem Ziethebusch, der Ziethe, Gehölz-, Wiesen- und Staudenbereichen entlang der Wege und Gräben sowie mit dem Zehringer Busch im Stadtgebiet ungemeine ökologische und landschaftliche Schutz- und Entwicklungspotenziale existieren. Andrerseits sind auch hier fehlende Gewässerschonstreifen, begradigte und versiegelte Gewässerbereiche, mangelnde Vielfalt an Agrarkulturen sowie entwicklungsfähiges Wegbegleitgrün prägend, welche noch viel Handlungs-, Schutz- und Entwicklungsbedarf erfordern.
    Von daher hält der AHA die Erarbeitung und Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Gesamtverlauf der Ziethe, aber auch speziell für den Ziethebusch und den Zehringer Busch sowie des Verbundraumes zwischen beiden Restauenwäldern, für dringend erforderlich.
    Als wissenschaftliche Partner kann sich der AHA zum Beispiel die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Hochschule Anhalt in Bernburg vorstellen. Im Interesse einer umfassenden und fundierten Datenerhebung sollte die Erarbeitung der Konzeption eine komplette Vegetationsperiode umfassen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. erklärt sich in dem Zusammenhang bereit die Betreuung vor Ort zu übernehmen.
    Der AHA hat den Rahmenplan bereits Ende des Jahres 2017 der Hochschule Anhalt, dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld und der Stadt Köthen zur Verfügung gestellt. Nun hofft der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA, dass so schnell wie möglich die wissenschaftliche Bearbeitung beginnen kann.
    Im Bereich des Verlaufes der Ziethe war erfreulicherweise eine gewisse Erholung der Wasserstände zu beobachten.
    Der AHA bekräftigt immer wieder die Notwendigkeit weiterer Aktivitäten zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Fasanerie.
    Der Gesamtverlauf der Ziethe ist häufig davon gekennzeichnet, dass selbst die gesetzlich festgelegten Gewässerschonstreifen unbeachtet bleiben und dort wo sie ansatzweise Beachtung finden, ein arten- und strukturreicher Gehölz-, Kraut- und Staudenbestand besteht und sich weiterentwickelt. In umnittelbarer Nähe der Ziethe bedeuten u.a. die Gehölzbestände in Trinum und Biendorf eine sinnvolle Ergänzung, welche womöglich in deutlichen Ansätzen verdeutlicht, wie der ursprüngliche Verlauf des Gewässers und seine Auenlandschaft ausgesehen haben müssen. Inwieweit die Grün- und Biotopanbindungen von entfernteren Gehölzbeständen wie z.B. die Fasanerie in Köthen und des Parkes am Wasserschloss in Großpaschleben möglich sein könnte, gilt es einer wissenschaftlich fundierten Untersuchung zu unterziehen.
    Der Kontrast zwischen einer von der Ziethe ihrer Aue und ihren Nebengewässern vielfältig geprägten Landschaft sowie ausgeräumten Agrarflächen lässt sich u.a. ganz deutlich im Raum zwischen den Ortschaften Zabitz und Kleinpaschleben erkennen.
    Ferner zeigt ein Blick von der Brücke zwischen Kleinpaschleben und Mölz über die B 6n auf, welche Zerschneidungswirkung Verkehrstrassen haben.
    Das Mündungsgebiet der Ziethe in die Fuhne zwischen Plömnitz und Preußlitz ist erfreulicherweise von einem ausgedehnten Röhrichtgebiet geprägt. Jedoch sind deutliche Tendenzen einer voranschreitenden landwirtschaftlichen Nutzung in das Gebiet hinein zu erkennen. Diesen Trend gilt es nicht nur zu stoppen, sondern gezielt wieder zurückzudrängen. Nur so lassen sich u.a. einstige Beobachtungen wie balzende Kiebitze und jagender Rotmilane nicht nur beständiger, sondern auch häufiger vermelden.
    Erfreulicherweise zeichnen sich in der Fuhne zwischen Baalberge und der Kernstadt von Bernburg naturnahere Entwicklungen im Fluss ab. In den Ortslagen ist er jedoch häufig noch mit engen sowie im Ufer und Sohle befestigten Zuständen konfrontiert. So erfolgte ein Verbau des Fuhneufers in Bernburgs Stadtteil, welcher von der Brücke Kleinwirschlebener Straße in Richtung Südosten Fuhne gewässeraufwärts deutlich zu erkennen. Dieser Verbau war zur Fahrradexkursion am 03.06.2023 noch nicht erkennbar. Hier ist ein Bauwerk entstanden, was zur weiteren Versiegelung in der Fuhneaue beiträgt und dabei zur weiteren Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft geführt hat. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen sofortigen und vollumfänglichen Rückbau dieses Skandalbauwerkes. In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Fuhne mit ihrer Gesamtlänge von ca. 59,00 km zwischen den Mündungen in das Spittelwasser der Mulde in Jeßnitz und in die Saale in Bernburg stellt einen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbund zwischen beiden Flusssystemen dar. Zudem dient die Fuhneaue vielen Tier- und Pflanzenarten als Lebens- und Rückzugsraum. Das erfordert nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen massiven Schutz dieser Auen- und Flusslandschaft mit ihren und angrenzenden Natur- und Landschaftsbestandteilen. Dazu passen weder Verbauungen im Sohl- und Uferbereich, noch radikale Mahdarbeiten in den Ufer- und Wegbereichen der Fuhne zwischen Baalberge und der Kernstadt Bernburg.
    Nach Auffassung des AHA verdeutlichte diese Fahrradexkursion erneut, dass sich die Anbaukultur verstärkt auf Raps und Mais einengt. Von einst in der DDR bis zu 25 angebauten Ackerkulturen sind maximal 6 – 7 Anbaukulturen übriggeblieben. Das Fehlen von Humusmehrern wie z.B. Luzerne, Phacelia, Lupine und Landsberger Gemenge, bestehend aus Zottelwicke (Vicia villosa), Inkarnatklee (Trifolium incarnátum) und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum) führen unweigerlich zur Verschlechterung der Zustände von Böden sowie Einschränkung von Nahrungs- und Lebensräumen für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Hier ist dringend Abhilfe erforderlich.
    Mit sehr großer Sorge verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den verstärkten bzw. fortgesetzten Verbau und die Versiegelung von Wegen – so zum Beispiel neu zwischen Baalberge, Zum Sauren Anger und Bernburg, Parkstraße – einen vielfältigen und umfassenden Eingriff in Umwelt, Natur und Landschaft dar. Sie befördern u.a. den Verkehr mit Kraftfahrzeugen und damit verbunden Folgen in Sachen Umweltbelastungen, Minderung der Erholungsqualität und Erhöhung der Unfallgefahren. Diese massiven Barrieren bilden zudem kaum überwindbare Hürden und Hindernisse für Klein- und Kleinsttiere. So enden sie auf den betonierten bzw. asphaltierten Flächen unter Rädern von Fahrzeugen aller Art, durch Hitze sowie auf Grund fehlender Tarnung und Versteckmöglichkeiten als Beute von Fraßfeinden. Somit sind neue Barrieren entstanden, welche sich negativ auf die jeweilige Bestandentwicklungen auswirken. Daher darf kein Neubau stattfinden und sind sogar unverzüglich umfassende Rückbaumaßnahmen vorzunehmen.
    In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
    Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
    Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
    In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

    https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

    https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

    https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

    https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

    Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

    https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

    Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

    https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html

    Die vorletzte Station bildete in Bernburg der Fuhneverlauf ab der Brücke Parkstraße bis zur Einmündung in die Saale im Bereich der Köthenschen Straße. Während der erste Teil dieses Fuhneabschnittes und die direkte Einmündung in die Saale weitgehend durchaus naturnahere Strukturen aufweisen, zeugen Abschnitte dazwischen von massiven Ufer- und Sohlbefestigungen mit Beton und Steinen. Hier gilt es Möglichkeiten wissenschaftlich zu untersuchen, ein Rückbau der Befestigungen zu prüfen, um dem Fließgewässer eine freie Entwicklung zu ermöglichen.
    Mit dem westlich angrenzenden Gelände von Solvay und der unweit des Fuhnemündungsbereich befindlichen Müllverbrennungsanlage verbindet der AHA die berechtigten Proteste der Bürgerinnen und Bürger Bernburgs sowie ihrer Vereine, Verbände und Initiativen für eine saubere Müllverwertung, welche insbesondere im Jahre 2008 mit Petitionen, Protestexkursionen, Offenen Briefen und Presseerklärungen ihren besonderen Höhepunkt fanden.
    Mit Unverständnis nimmt der AHA immer wieder die Tatsache auf, dass noch immer Deichsysteme ein ungehindertes Ausbreiten von Hochwasser im Dröbelschen Busch auf der Nordseite der Saale ausschließt. Hier vertreten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Auffassung, dass hier Schlitzungen dieses Deichsystems Abhilfe schaffen können.
    Ferner hält es der AHA für dringend geboten für die Fuhne und ihre Nebengewässer – wie z.B. Ziethe und Rieda – eine flächendeckende Schutz- und Entwicklungskonzeption wissenschaftlich zu erarbeiten. Als Beispiel dazu kann die 2002 fertiggestellte Diplomarbeit „Kartierung und Auswertung der ökomorphologischen Strukturgüte des Zörbiger Strengbaches – hinsichtlich des Sanierungsbedarfes und der naturnahen Gestaltung“ dienen. Dazu gilt es ganz besonders die regionalen Potenziale der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der Hochschule Anhalt in Bernburg und Köthen sowie des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung sowie bestehende wissenschaftliche Arbeiten einzubeziehen.
    Der ehrenamtliche, gemeinnützige und seit dem Jahr 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung AHA möchte jedenfalls seine Aktivitäten erhöhen, wozu die in Aufbau befindlichen Orts- und Regionalgruppen in Bitterfeld-Wolfen und Wettin-Könnern-Bernburg sowie eine künftige Ortsgruppe Köthen gehören. Wer Interesse hat mit dem AHA Verbindung aufzunehmen, kann dies unter folgenden Anschriften tun:

    Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
    zu Halle (Saale) e.V. – AHA

    Große Klausstraße 11

    06108 Halle (Saale)

    Tel.: 0345 – 200 27 46
    Tel.: 0176 – 643 623 67
    E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

    Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
    zu Halle (Saale) e.V. – AHA
    Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen

    über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
    Leipziger Straße 81

    06766 Bitterfeld-Wolfen

    Tel.: 0176 -568 796 31
    E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

    Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
    zu Halle (Saale) e.V. – AHA
    Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg

    Tel.: 0176 – 643 623 67
    E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

    Andreas Liste
    Vorsitzender

    Halle (Saale), den 01.06.2025

    Fotos: Dietmar Hörner

    Fotos: Andreas Liste

    AHA fordert umfassenden Schutz von Umwelt, Landschaften und Natur von Querne und Weida!

    Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
    Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
    Am Freitag, dem 30.05.2025, führten unter dem Gesichtspunkt Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion entlang von Querne und Weida ab der Stadt Querfurt sowie durch die Ortschaften Obhausen, Kuckenburg, Esperstedt, Schraplau und Stedten bis Röblingen am See durch.

    Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung der Auenlandschaften sowie angrenzender Natur- und Landschaftsräume dienen. Bekanntlich prägen die Auenlandschaften von Elbe, Saale und Mulde sowie ihrer Nebengewässer große Teile der Bundesrepublik Deutschland.
    Dazu zählt auch das ca. 567,00 km² große Einzugsgebiet der ca. 10,90 km langen Salza, was zusammen mit den Fließgewässern Böse Sieben, Laweke, Würdebach, Mittelgraben, Querne/Weida und Südlicher Ringkanal sowie ihren jeweiligen Nebengewässern eine Fließgewässerlänge von 75,00 km ergibt.

    https://lhw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LHW/neu_PDF/5.0_GLD/Dokumente_GLD/Wasserhaushalt_Bio_Gew-Struktur/GEK_Luppe-Salza_Teil_Salza/GEK_Luppe_Salza_Endbericht_Textteil_Teilprojekt_Salza.pdf

    https://www.umwelt-online.de/regelwerk/cgi-bin/suchausgabe.cgi?pfad=/wasser/laender/lsa/lwg.htm&such=umwelt

    Zu dem Gesamtraum gehört ebenfalls die Querne, welche ab Zusammenfluss mit dem Weidenbach in Obhausen den Namen Weida trägt und mit einer Gesamtlänge „von oh Querfurt (Einmündung Leimbacher Graben) bis Abzweig Südlicher Ringkanal (Nullschleuse)“ von mindestens 49,00 km ausgewiesen ist.

    https://lhw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LHW/DownloadBereich/Gew-bericht_OW_2005_2008/SAL06_db_web.pdf

    Andere Angaben sprechen von ca. 37,4 km Länge der Querne und zuzüglich ca. 11,6 km Weida.

    Im Gewässerbericht 2005 – 2008 des Landesberichtes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt, Seiten 469 bis 472 fallen die Bewertungen für Querne – Weida/Querne sehr besorgniserregend aus.
    Während für Querne-Weida eine Gesamtbewertung Chemischer Zustand mit „nicht gut“ angegeben ist, fällt die entsprechende Bewertung für die Querne mit „gut“ besser aus. Die Gesamtbewertung Öko-Potential ist dagegen durchgehend mit „schlecht“ bewertet.

    https://lhw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LHW/DownloadBereich/Gew-bericht_OW_2005_2008/SAL06_db_web.pdf

    Das vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt in Auftrag gegebene und von Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH erstellte „Gewässerentwicklungskonzept Luppe und Salza Vertrags-Nr. 2021 / 021 Teilbericht Salza vom November 2022 weist keine besseren Ergebnisse aus.

    https://lhw.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Landesbetriebe/LHW/neu_PDF/5.0_GLD/Dokumente_GLD/Wasserhaushalt_Bio_Gew-Struktur/GEK_Luppe-Salza_Teil_Salza/GEK_Luppe_Salza_Endbericht_Textteil_Teilprojekt_Salza.pdf

    Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht hier daher massiven Handlungsbedarf, wozu die Wiederentwicklung naturnaher Strukturen – wie oberhalb von Querfurt-Lodersleben -, die Umstellung der Agrarnutzung zu nachhaltigen Bewirtschaftungsformen mit größerer Vielfalt an Anbaukulturen und verbesserter Fruchtfolge, Schutz, Erhalt und Ausweitung von Gewässerschonstreifen von beidseitig mindestens 10,00 m ab oberen Gewässerufer sowie das Ende aller ungeklärten bzw. unbehandelten Ab-, Regen- und Schmutzwässer gehören müssen.
    Während sich im Oberlauf im Ziegelrodaer Forst, bei Querfurt-Lodersleben eingebettet in einen arten- und strukturreichen Auenwald die Querne mäandrierend naturnaher bis naturnah darstellt, ist Verlauf bereits oberhalb, aber erst Recht unterhalb des Schlossparkes Lodersleben von zunehmender Begradigung sowie Ufer- und Sohlbefestigungen geprägt.
    Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist das ein sehr besorgniserregender Zustand.
    Neben der fachlichen Verantwortung, besteht mit der „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ ein rechtlicher Rahmen, welcher insbesondere in den Artikeln 1, 2 und 4 Definitionen und Handlungsfestlegungen beinhaltet.

    https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

    Dazu gehört neben der Verbesserung der Wasserqualitäten und der Gewässermorphologie, auch die Beseitigung von Barrieren, die Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen.
    Beispielsweise der von Europäischer Union und Land Sachsen-Anhalt geförderte „Ersatzneubau der Ufermauer in der Straße des Friedens im OT Lodersleben“ könnte hier eine Möglichkeit für einen verbesserten Umgang mit der Querne im Ortsgebiet darstellen, aber die öffentlich zugänglichen Schriftgüter zu dem bereits begonnen Bauvorhaben, lassen das leider nicht erkennen.

    https://www.querfurt.de/seite/383488/gef%C3%B6rderte-projekte.html

    https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/7d9b6c2c4a9f985e6e68ebff82c9ab3f61782/Stuetzmauer_Lodersleben.pdf

    https://www.querfurt.de/news/1/917319/nachrichten/2.-bauabschnitt-in-der-stra%C3%9Fe-des-friedens-in-lodersleben-startet-ab-13.-m%C3%A4rz.html

    Ähnliches gilt für den Umgang mit Hochwasser. Dazu gibt es u.a. eine „Verordnung des Landesverwaltungsamtes zur Anpassung der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Querne vom Zusammenfluss mit dem Weidenbach (km 0+000) bis Lodersleben (km 10+037)“ vom 06.09.2019, aber die Überprüfung der Möglichkeiten der Freiräumung von Bodenversiegelungen im Einzugsgebiet von Querne und Weida insbesondere in den Siedlungsgebieten ist nicht erkennbar.

    https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Dokumente/4_landwirtschaftumwelt/404/ueberschwemmungsgebiete/verordnungen/verordnung_querne.pdf

    Stattdessen setzte das Land Sachsen-Anhalt wieder einmal auf massive bauliche Eingriffe in die Aue der Querne. Mit der Errichtung der Hochwasserrückhaltebecken Querfurt setzte das Land Sachsen-Anhalt wieder voll und ganz auf ein technisches Bauwerk, was umfassend die Aue der Querne zerschneidet und dabei das Landschafts- und Stadtbild von Querfurt stört und zudem als Hindernis für den Zufluss von Kalt- und Frischluft fungiert. Der Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt gibt zu dem Schandbau folgende Angaben an, Zitat:
    Das Hochwasserrückhaltebecken Querfurt ist eine kleine Hochwasserschutzanlage. Sie ist vollständig fertiggestellt und dem Bedarf vor Ort angepasst. Die Bauzeit betrug 28 Monate. Insgesamt wurden 4,02 Mio € investiert.
    Das sogenannte Absperr- oder Durchlassbauwerk hat eine Kronenlänge von 140 Metern. Es ist rund 60 Meter breit und 7 Meter hoch. Das Rückhaltevolumen beziffern die Baupläne mit 385 000 Kubikmeter. Im schlimmsten Fall wird der kurzzeitig entstehende Stausee auf eine Länge von maximal 1,7 Kilometern anwachsen.

    Das sogenannte Absperr- oder Durchlassbauwerk hat eine Kronenlänge von 140 Metern. Es ist rund 60 Meter breit und 7 Meter hoch. Das Rückhaltevolumen beziffern die Baupläne mit 385 000 Kubikmeter. Im schlimmsten Fall wird der kurzzeitig entstehende Stausee auf eine Länge von maximal 1,7 Kilometern anwachsen.“, Zitat Ende

    http://www.rueckhaltebecken-lsa.de/hrb-querfurt/

    https://europa.sachsen-anhalt.de/esi-fonds-in-sachsen-anhalt/informationen-fuer-interessierte/erfolgsprojekte/erfolgsprojekte-eler/hochwasserrueckhaltebecken-querfurt

    Stattdessen gilt es verstärkt Gewässerschutzstreifen mit Mindestmaßen im Umfang von jeweils 10,00 m sichern sowie Möglichkeiten des Rückbaus von Versiegelungen und Verbauungen im Hochwassereinzugsgebiet von Querne und Weida sowie ihren Nebengewässern zu prüfen und ggf. umzusetzen. Ferner ist die Mäandrierung des Gewässers durch Störsteine und -hölzer zu befördern. Eine arten- und strukturreiche Wald- und Agrarlandschaft gekoppelt mit humosen, unbefestigten Bodenstrukturen befördert zudem die Wasserrückhaltung in der Fläche.
    Grundsätzlich sei vermerkt, dass Hochwasser in einer intakten Aue notwendig ist und erst der Mensch sie zur Katastrophe gemacht hat.
    Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hatte u.a. im Rahmen von Presseerklärungen vom 12.10.2010, 20.04.2013 und 13.11.2016 immer wieder auf diese Fakten und Notwendigkeiten hingewiesen.

    https://www.web-conzept-mn.de/?s=Querne

    Leider bestätigen Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt das sie derartige Hinweise ignorieren und vollkommen unbeeindruckt ihre Vorhaben umsetzen.
    Das so ein Verhalten nichts mit echter Demokratie sowie mit einem sorgsamen und nachhaltigen Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften zu tun hat, lässt diese Einrichtungen vollkommen unberührt.

    Dabei bietet die Querne mit ihrer Ausgangsbasis im ca. 8.200,00 ha großen Ziegelrodaer Forst und ihrem dortigen naturnaheren bis naturnahen Bestand eine überaus positive Beispielsituation, welche die Grundlage für den Schutz und die Entwicklung des Gesamtverlaufes von Querne und Weida bieten kann.
    Eingebettet in das ca. 2.318,00 ha große FFH-Gebiet “Ziegelrodaer Bundsandsteinplateau“ (EU-Code: DE 4634-302, Landescode: FFH0136) und das 31.452,00 ha große Landschaftsschutzgebiet „Unstrut-Triasland“ sind zudem gute und berechtigte Schutzbedingungen im Quellgebiet und Oberlauf gegeben.

    https://www.natura2000-lsa.de/entdecken/ausflugsziele/ffh-gebiet-ziegelrodaer-buntsandsteinplateau.html

    https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/ziegelrodaer-buntsandsteinplateau-.html

    https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg40-lsg55

    Im Stadtgebiet von Querfurt im Bereich des Thalgartens nahmen die Teilnehmenden an der Fahrradexkursion eine trockengelegte Wasserfläche in Augenschein, welche sich als Bestandteil der Querneaue für eine naturnahe Fläche bestehend aus Gehölzen, Stauden, Wiesen und Feuchtstandorten anbietet. Eine sukzessive Entwicklung gekoppelt mit partiellen und unregelmäßigen Mahden der Wiesen- und Staudenflächen ermöglicht eine Rückgabe einer Retentionsraum, Weiterentwicklung eines Rückzugs- und Lebensraum von Fauna, Flora und Funga sowie trägt zur Verbesserung des Klimas und des Stadtbildes bei.

    Dazu erscheint es notwendig zu sein eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erstellen sowie zum Beispiel Bodenversiegelungen zu entfernen.

    Im engeren Stadtgebiet von Querfurt bis zur Verbandsgemeinde Weida-Land gehörenden Gemeinde Obhausen zeichnet sich die Querne durch massive Begradigung und streckenweiser Sohlbefestigung aus.
    Dabei existieren im Abschnitt zwischen Roßplatz und Obhäuser Weg sowie zwischen Obhäuser Weg und Obhäuser Weg zwei Auenwaldreste, welche mehr oder minder deutlich mäandrierende Altverläufe der Querne beinhalten. Noch deutlicher erkennbar ist das im Querneabschnitt zwischen Grenze Querfurt/Obhausen und dem Bereich Pestalozzistraße in Obhausen.

    Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es hier wissenschaftlich fundierte Untersuchungen vorzunehmen, um hier Möglichkeiten des Wiederanschlusses an die Querne zu prüfen. Dies kann beispielsweise in Form von Praktikums- bzw. Diplomarbeiten von Studierenden erfolgen. Als Partner kämen u.a. dafür die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt, die Hochschule Merseburg und die Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ in Frage.
    In Obhausen entsteht aus der Querne mit Zusammenfluss mit dem Weidebach die Weida, welche nach ca. 11,60 km in den Mittelgraben im früheren Salzigen See einmündet.
    Der weitläufige Freiraum im Gemeindegebiet von Obhausen bietet der Weida einen umfassenden Entwicklungs- und Schutzraum mit umfassenden Retentionsflächen, welche es nicht zur schützen und zu erhalten gilt, sondern die Erweiterung der Möglichkeiten naturnaherer Entwicklung fester Bestandteil der Gemeindeentwicklung sein soll. Dazu zählt nicht nur kein Neuverbau der Weidaaue, sondern auch die Rückgabe von Auen durch Entfernung von Bodenversiegelungen sowie Ufer- und Sohlbefestigungen zu sehen sind.
    Einen besonderen Landschafts- und Naturraum bietet der Kuckenburger Hagen mit seinen Gehölz-, Stauden- und Wiesenflächen, Streuobstbereichen sowie der Aue der Weida.
    Das ca. 72,00 ha große Naturschutzgebiet „Kuckenburger Hagen“ ist von der Fläche her praktisch identisch mit dem ca. 71,00 ha großem FFH-Gebiet “Kuckenburger Hagen“ (EU-Code: DE 4535-302, Landescode: FFH0140).
    Daraus leitet sich ein massives Schutzbedürfnis und Schutzerfordernis ab, was störende bzw. zerstörerische Eingriffe ausschließen muss. Lediglich dringend notwendige Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen für die eingebetteten Streuobst- und Wiesenbestände dürfen als Eingriffe stattfinden.
    Jedoch die Weidatalbrücke für die Bundesautobahn 38 mit folgenden Technischen Daten:

    Länge: 453 m
    Breite: 29,50 m
    Fläche: 13.364 m2
    Bauhöhe Überbau: 3,50 m – 9 m
    max. Höhe über Tal: 43 m

    stellt einen massiven Eingriff in den Umwelt, Natur und Landschaft dar, beeinträchtigt das Landschaftsbild, trägt zur Verlärmung sowie Belastung mit Abgasen, Feinstaub und Lärm bei.

    https://www.bechertundpartner.de/home/projekte/details/project/talbruecke-ueber-die-weida-bab-a-38

    In dem Blickwinkel betrachtet stellen der Verbau und die Versiegelung von Wegen – so zum Beispiel zwischen Kuckenhagen und Esperstedt – einen vielfältigen und umfassenden Eingriff in Umwelt, Natur und Landschaft dar. Sie befördern u.a. den Verkehr mit Kraftfahrzeugen und damit verbunden Folgen in Sachen Umweltbelastungen, Minderung der Erholungsqualität und Erhöhung der Unfallgefahren. Diese massiven Barrieren bilden zudem kaum überwindbare Hürden und Hindernisse für Klein- und Kleinsttiere. So enden sie auf den betonierten bzw. asphaltierten Flächen unter Rädern von Fahrzeugen aller Art, durch Hitze sowie auf Grund fehlender Tarnung und Versteckmöglichkeiten als Beute von Fraßfeinden. Somit sind neue Barrieren entstanden, welche sich negativ auf die jeweilige Bestandentwicklungen auswirken.
    In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
    Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
    Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
    In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

    https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

    https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

    https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

    https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

    Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

    https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

    Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

    https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html

    In Schraplau lassen sich von der Brücke Zellerstraße aus massive Verschotterungen im Verlauf der Weida beobachten. Ein Sinn für die Maßnahmen lassen sich nicht erkennen. Hier gilt es stattdessen auf naturnahere Entwicklungen orientieren.

    Mit der Einmündung der Weida in den in den Mittelgraben im früheren Salzigen See stellt sich für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder die Frage zum Schutz, zum Erhalt und nicht zuletzt zur Entwicklung des Gebietes.
    Nach fortgesetzter Auffassung hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten wissenschaftlich fundierte konzeptionelle Vorstellungen für die Fläche des früheren Salzigen Sees zu erarbeiten. Darin gilt es die Fragen einer möglichen Flutung, die Einbindung von Weida und Zellgrundbach, des Abflusses zur Salza, die Einbindung von Kerner See und Bindersee sowie nicht zuletzt die mit Düngestoffen und Pestiziden belasteten Böden im intensiv landwirtschaftlich genutzten Grund des einstigen Sees und der verkehrstechnischen Lösungen des Verlaufs der B 80 und der Verbindungsstraße zwischen Aseleben und Röblingen am See zu untersuchen. Bei den häufigen Durchquerungen des Gebietes des ca. 875 ha umfassenden Gebietes des Salzigen Sees, wozu auch das ca. 448,00 ha große Naturschutzgebiet „Salziger See“ sowie das ca. 520,00 ha große FFH-Gebiet “Salziger See nördlich Röblingen am See“ (EU-Code: DE 4536-302, Landescode: FFH0165) und ca. 649,00 ha große Europäische Vogelschutzgebiet “Salziger See und Salzatal“ (EU-Code: DE 4536-401, Landescode: SPA0020) gehören, stellen Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder fest, dass sich ein großer Teil des früheren Seengebietes, besonders im Bereich des Mittelgrabens, zu einem sehr arten- und strukturreichen Feuchtgebiet als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten entwickelt haben. Jedoch beeinträchtigen große Flächen mit intensiver Landwirtschaft die flächendeckende Ausweitung der Schutzwürdigkeit. Dabei zeugen insbesondere der Mündungsbereich der stark begradigten, aber potentiell sehr entwicklungsfähigen Weida in den Mittelgraben mit seinen ausgeprägten Feuchtgebieten, der gut ausgeprägten Weichholzaue bestehend u.a. aus Silberweide sowie nitrophilen Hochstaudenflächen, wie eine potentielle Entwicklung des Seengebietes aussehen kann. Ergänzung erhält die Entwicklungsvielfalt in dem Seengebiet im Bereich der L 176 – Große Seestraße zwischen Röblingen am See und Aseleben.

    https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/opus4/frontdoor/deliver/index/docId/33070/file/trost_rauchhaus_2000_naturraum.pdf

    https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/salziger-see

    https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/salziger-see-noerdlich-roeblingen-am-see-.html

    https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/suesser-und-salziger-see

    https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/salziger-see-und-salzatal-.html

    In der Gesamtschau der Fahrradexkursion am 30.05.2025 ergibt sich eine dringende Notwendigkeit der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche insbesondere Schwerpunkte enthalten muss:

    ► Flächendeckende Auswertung bestehender und neue Erfassungen von Fauna, Flora und Funga
    ► Einschätzung und Bewertung der Schutzwürdigkeit einzelner Bestandteile sowie das gesamten Natur und Landschaftsraumes von Querne/Weida, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Landschaftsbestandteile im Korridor zwischen Ziegelrodaer Forst und Salzigem See
    ► Einschätzung und Bewertung des Grün- und Biotopverbundes dieses gesamten Landschafts- und Naturraumes.
    ► Einbettung der Nutzung als Orte für Wohnen, Leben, Erholung, Tourismus und Verkehr für die in dem Raum lebenden und arbeitenden Menschen und ihrer Gäste.
    ► Einschätzung und Bewertung der Nutzung der Agrar- und Waldflächen sowie für die Gewinnung von Rohstoffen und Industrie
    ► Prüfung der Einrichtung neuer und Erweiterung bestehender Schutzgebiete mit Erstellung von entsprechenden Satzungen bzw. Verordnungen.
    ► Prüfung der Einrichtung eines Landschaftsschutzgebietes „Querne/Weida“ mit Vorschlägen zu Raum und Verordnung

    Diese wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss sich dreiteilig aus einen Erfassungs-, Auswertungs- und Vorschlagsteilen zusammensetzen, um eine fundierte Beratungs- und Beschlussvorlage zu erhalten.
    Ein Einbindung und Nutzung vorhandener, geplanter oder in Arbeit befindlicher wissenschaftlicher Arbeiten bietet sich hier geradezu an.

    Als Partner bieten sich hier die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt, die Hochschule Merseburg und die Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ an.
    Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit seine jahrzehntelangen Erfahrungen und Erkenntnisse einzubringen und in Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Vorbereitung, Erstellung und Auswertung einer derartigen Schutz- und Entwicklungskonzeption sowie der im Zusammenhang stehenden Erarbeitung der Vorschläge mitzuarbeiten.

    Ferner bietet sich der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als Plattform für Interessenten an, welche sich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften einsetzen und im konkreten Fall den Landschafts- und Naturraum Ziegelrodaer Forst, Querne/Weida, ihre Nebengewässer und angrenzende Natur- und Landschaftsbestandteile sowie den Salzigen See im Blick haben möchten.
    Dazu kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bildung einer ehrenamtlichen Regionalgruppe Querfurt – Weida-Land – Seegebiet Mansfelder Land vorstellen.
    Wer daran Interesse hat und sich eine ehrenamtliche Mitarbeit vorstellen kann, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

    Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
    zu Halle (Saale) e.V. – AHA

    Große Klausstraße 11

    06108 Halle (Saale)

    E-Mail: aha_halle@yahoo.de
    Tel.: 0345 – 200 27 46

    Andreas Liste
    Vorsitzender

    Halle (Saale), den 01.06.2025

    Fotos & Video: Andreas Liste

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