Autor: Christoph Schade (Seite 4 von 219)

Initiative „Pro Baum“ fordert Erhalt der Bäume im halleschen Universitätsring

Wie so oft, erfährt die Bevölkerung der Stadt Halle (Saale) im Rahmen von Medienberichten von Baumfällaktionen im Zuge der Umsetzung von Planungen und Beschlüssen des halleschen Stadtrates und seiner Ausschüsse. So auch von der geplanten Fällung von 15 Bäumen im Bereich des Universitätsring der Stadt Halle (Saale) – „Mitteldeutsche Zeitung“ vom 11./12.12.2021, Seite 9.
Nach Ansicht der Initiative „Pro Baum“ ist das wieder ein Beispiel einer zutiefst intransparenten und somit undemokratischen Politik der Verantwortlichen in der Stadt Halle (Saale).
So hat die Initiative „Pro Baum“ schon seit mehreren Jahren vor und nach dem im Jahr 2018 gefassten „Baubeschluss Freiflächengestaltung Universitätsring“ massive Bedenken zu dem Vorhaben vorgetragen. Insbesondere der angedachte Umgang mit Bäumen und Sträuchern ist vollkommen inakzeptabel. Mit solchen Maßnahmen greift man unverantwortlicher Weise in das Grün im Zentrum der Stadt Halle (Saale) ein. Anstatt eine Mehrung von Grün und somit auch von Gehölzen anzugehen, steuern die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung eine umfassende Minderung der Begrünung an. Das bestätigen die Pläne, dass für die Fällung von 15 Bäumen, eine „Ersatzpflanzung“ von 14 Bäumen vor Ort geplant ist. Dabei gilt es auch zu bedenken, dass 14 Bäume schon von der Größe her gar nicht 15 große bzw. größere Bäume „ersetzen“ können. Somit läuft alles auf eine weitere Reduzierung des Gehölzbestandes in der Stadt Halle (Saale) hinaus.
Die Initiative „Pro Baum“ fordert somit nicht nur ein sofortigen Stopp der angedachten Fäll- und Baumaßnahmen, sondern ebenfalls die Erstellung einer fachlich fundierten und ernstgemeinten Gehölzschutzsatzung ein. Dazu legte die Initiative „Pro Baum“ bereits mit Datum vom 29.10.2007 entsprechende Vorschläge vor.
Wie immer haben bisher Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) diese Vorschläge komplett ignoriert.

Die Initiative „Pro Baum“ ruft zudem die Bevölkerung auf sich ebenfalls für den Schutz von Bäumen, Sträuchern und Wiesen einzusetzen.
Wer dazu bzw. generell mit der Initiative „Pro Baum“ Kontakt aufnehmen möchte, kann dies auf folgendem Weg tun:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 20.12.2021

Schluss mit der verstärkten Tötung von Wildtieren!

Tiere haben ihre „Aufgabe“ im Ökosystem – die Jagd schafft ein Ungleichgewicht

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verfolgt mit sehr großer Sorge und Abscheu das verstärkte Streben in der gesamten Bundesrepublik Deutschland, Wildtiere auf der Basis fadenscheiniger Begründungen zu verfolgen und zu töten.
In einer sehr seltsamen, aber nicht verwunderlichen Eintracht haben Politik, Lobbyverbände der Landwirte, Jäger und Waldeigentümer sowie zahlreicher angeblich unabhängiger Medien zum Halali auf allemöglichen Tierarten gerufen. Man verunglimpft sie u.a. als Problemtiere und Plagen. Dabei lässt man jeglichen Respekt gegenüber Leben vermissen.
An erster Stelle ist der Wolf zu nennen, welcher angeblich alles bedroht und tötet, was vier oder zwei Beine hat. Dem folgt nunmehr mit angedachten Massentötungen – das Wildschwein, von dem es nach Medienberichten angeblich ca. 900.000 Tiere geben sollen und es mutmaßlich hauptsächlich die Afrikanische Schweinepest verbreitet. Reh- und Rotwild stehen auch auf der Abschussliste, weil man ihnen ohne Beweise, die Zerstörung der Wälder zu Last legt. Hinzu kommen nun Kegelrobbe und Kormoran, weil sie unter Verdacht stehen, massenhaft Fischen den Garaus zu machen.
Nicht zu vergessen der Biber, welcher nichts Besseres zu tun hat, als den Menschen die Deiche zu zerstören, eigene Dämme zu bauen, um die Landschaften zu überfluten.
Man könnte ja glatt vermuten, dass sich immer mehr Tiere gegen den Menschen verschworen haben. Nein, das ist es aber nicht. Es ist eine Mischung aus alten Mythen und Märchenbüchern, Profittreiberei in Land- und Forstwirtschaft und bei der Jagd sowie haltlosen, zumeist kaum oder gar nicht wissenschaftlich untermauerten Theorien, welche das Leben der Wildtiere bedrohen.

Um das Schwarzwild nunmehr ganzjährig massakrieren zu können hatte das bisherige Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft nunmehr eine „Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten“ erlassen, worin es als Kernbotschaft heißt, Zitat:

Artikel 2: Die Änderung der Verordnung über die Jagdzeiten sieht eine Aufhebung der Schonzeit vor. Durch die dadurch ermöglichte ganzjährige Bejagung soll eine erhebliche Ausdünnung der Schwarzwildpopulation erreicht werden, wodurch insbesondere das Risiko der Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest vermindert werden soll.“, Zitat Ende

Nach Kenntnisstand des AHA gilt die Verordnung noch immer.
Tiere zu quälen und zu massakrieren, ob in zu engen Ställen, auf dem Weg zu den Schlachthöfen, beim Schlachten oder in freier Natur scheint parteiübergreifend mehr oder minder viel positiven und produktiven Widerhall und Anklang zu finden. Medien sekundieren das Ganze noch, indem sie von Tierplagen und Problemtieren fabulieren. Bessere Werbung für Rechtfertigung von Gewalt gegenüber Leben geht bald gar nicht mehr.

Entweder weiß man es wirklich nicht oder man stellt sich bewusst unwissend, weil man ignoriert, dass das Schwarzwild nicht zur schnellen Massenverbreitung der Afrikanischen Schweinepest beiträgt. Das zur Hauptverbreitung des Virus insbesondere die tierquälerischen Lebendtransporte quer durch Europa, Asien und Afrika, die katastrophalen, unhygienischen Verhältnisse in zahlreichen Massentierställen sowie das unachtsame Wegwerfen entlang der sprunghaft angestiegenen Autobahn- und Straßentrassen beitragen, verschweigt man noch immer in der Politik von Bund und Ländern.

Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übrig geblieben. Eng mit den Monokulturanbau, der eng damit verbundenen Verringerung der Feldkulturenvielfalt sind die vermehrten Gaben von mineralischen Düngemittel, das Ausbringen von Gülle aus den Massentieranlagen sowie nicht zuletzt das Festhalten an dem umfassenden Verteilen von Pestiziden gekoppelt. Das schädigt nachweislich die Bestände an Fauna und Flora in der offenen Fläche, behindert Biotop- und Grünverbünde und reduzierte bzw. reduziert Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen. Das hat vermehrte Konzentrationen von Tieren auf verringerte geeignete Lebens- und Rückzugsräume und eine Fehleinschätzung zu den tatsächlichen Wildbeständen, Verringerung von Humusanteilen, einhergehender Verdichtung von Böden und Erosionen durch Wind und Wasser sowie verstärkte Einträge von Bodenbestandteilen, Nähr- und Giftstoffen in Fließ- und Standgewässer zur Folge. Diese Störungen von Umwelt, Natur und Landschaft einhergehend mit Begradigungen, Sohl- und Uferbefestigungen sowie zu geringen oder gar nicht vorhandenen Gewässerschonstreifen, haben zur massiven Verarmung der Struktur und Artenvielfalt an Fauna und Flora sowie anhaltenden Verschmutzung der Gewässer beigetragen. Ergänzung findet das Ganze durch vielerorts erfolgenden Einleitungen von ungereinigten Abwässern und Niederschlagswasser von Straßen und Grundstücken.
Gekoppelt mit in Fließgewässern eingebauten Querbauwerken wie Wehren, haben insbesondere Fischarten schwere Lebensbedingungen und führen somit zu Stagnationen oder fortgesetzten Rückgängen an Bestandszahlen.
Also auch hier ist der Mensch für die massiven Beeinträchtigungen an Umwelt, Natur und Landschaft sowie Fauna und Flora verantwortlich und nicht der Kormoran.
Ähnlich ist es mit der Überfischung in den Meeren und Ozeanen zu sehen, wo man u.a. die Kegelrobbe verantwortlich zeichnen möchte.

Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten, zu schützen und zu entwickeln sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen.
Für den AHA ist es erschreckend, dass bei dieser Lobbyschaft und den ihnen zugewandten Politikern kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und -bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts-, Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und -streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 73 Fußballfeldern.“, Zitat Ende

https://www.bmu.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980 ha. Im Vergleich dazu hat die brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam – mit Stand vom 31.12.2020 – eine Fläche von 18.824,00 ha = 188,24 km².

Der bisherige Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hatte zu Flächenverbrauch folgendes vermerkt, Zitat:

Flächenschutz

Unser Ziel ist, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf maximal 30 Hektar/Tag zu halbieren. Wir prüfen, mit welchen zusätzlichen planungsrechtlichen und ökonomischen Instrumenten das Ziel erreicht werden kann.“, Zitat Ende

Im nunmehrigen Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP steht dazu unter „Bodenschutz“ auf den Seiten 41 und 42 folgendes, Zitat:

Um den Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrszwecke auf das 30-ha-Ziel bis spätestens 2030 zu reduzieren, werden wir Anreize setzen, Fehlanreize vermeiden und durch wirksame Initiativen Versiegelung reduzieren.“, Zitat Ende

Unter „Städtebau“ ist dazu auf der Seite 93 folgendes vermerkt, Zitat:

Wir werden das Nachhaltigkeitsziel der Bundesrepublik beim Flächenverbrauch mit konkreten Maßnahmen hinterlegen. Die Regelung des § 13b BauGB wird nicht verlängert.“, Zitat Ende

Nach Auffassung des AHA sind bereits 30 ha/Tag, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch. Noch dazu die drei Parteien eine deutliche Gegensteuerung vermissen lassen.

Der AHA fordert und erwartet mehr Handeln der Politik im Bund und in den Ländern zum Schutz, Erhalt und einer damit verbundenen Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft und einen sofortigen Stopp der vermehrten Tötung von Wildtieren und einer vermehrten und massiven Hass- und Drohkulisse zum Beispiel gegenüber dem Wolf, dem Schwarz-, Rot-, Dam- und Rehwild, dem Biber, der Kegelrobbe sowie dem Kormoran und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs.
Nach Ansicht des AHA müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass sowie ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören.
Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen – wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie – mitzuwirken.
Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.12.2021

AHA warnt weiterhin und mit Nachdruck vor einer weiteren Ausweitung des Fahrradstraßenbaus

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gehört zu den Organisationen, welche sich immer für eine Förderung des Fahrradverkehrs einsetzt. So lassen sich Alternativen zum Motorisierten Individualverkehr schaffen, befördern und entwickeln. Dazu gehört aber auch, endlich ernsthaft die Prüfung eines fahrscheinloses Öffentlichen und Schienen-Personennahverkehrs, wozu auch die bundesweite kostenfreie Mitnahme von Fahrrädern in Bahnen, Straßenbahnen und Bussen zu gehören hat, welche mit der Bereitstellung entsprechender Transportkapazitäten einhergehen muss.
Hinsichtlich des kostenlosen Transportes von Fahrrädern z.B. in Zügen der Deutschen Bahn hat das Land Sachsen-Anhalt durchaus eine Vorreiterrolle. Dagegen verlangt die HAVAG seit dem Jahr 2009 Geld für den Transport von Fahrrädern in Straßenbahnen. Hier gilt es schnellstens positive Veränderungen zu schaffen.

Jedoch mit großer Sorge betrachtet der AHA die gegenwärtige Art und Weise des Ausbaus des Radwegenetzes. Das heißt im konkreten Fall, dass neben dem bestehenden umfassenden Bandes aus Fahrradstraßen bestehend aus Beton, Asphalt, Schotter und Splitt, weitere derartige Trassen hinzufügen. Dabei haben beispielsweise die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung entgegen jeglicher ökologischer Vernunft ein flächendeckendes Zerschneiden wertvoller Landschaften mit Asphalttrassen zu verantworten.
Derartige als Radwanderwegbau deklarierte steuerfinanzierte Vorhaben tragen weiter dazu bei einst unversiegelten Boden komplett zu versiegeln. Somit entstehen immer wieder aus Steuermitteln finanzierte, für Klein- und Kleinstlebewesen fast unüberwindbare Hindernisse, welche sich im Sommer aufheizen und keine Tarnung gegenüber Fraßfeinden bieten. Darüber hinaus haben Beispiele mit derartigen Kleinstraßen gezeigt, dass verstärkt Motorräder und Mopeds die Wege nutzen. Solche Missbräuche gefährden nicht nur Fuß- und Radwanderer, sondern beeinträchtigen Umwelt und Natur. Dabei schreckt man noch nicht einmal vor Naturschutzgebieten zurück.
In dem Zusammenhang machten sich ausgiebige Bepollerungen der Wege notwendig, um das ungehinderte Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art zu verhindern, aber die Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, Maschinen und Geräte zu ermöglichen. Nur so war bzw. ist eine Senkung der Gefahr für Fahrradfahrer und Fußwanderer möglich.
Ferner tragen derartige Baumaßnahmen kräftig zum deutschlandweiten Trend der fortgesetzten umfassenden Bodenversiegelung bei. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 73 Fußballfeldern.“, Zitat Ende

https://www.bmu.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980 ha. Im Vergleich dazu hat die brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam – mit Stand vom 31.12.2020 – eine Fläche von 18.824,00 ha = 188,24 km².
In dem Blickwinkel betrachtet sieht der AHA mit sehr großer Sorge flächendeckend und länderübergreifend Radschnellstraßen zu bauen. Neben der zu befürchtenden Verstärkung der flächendeckenden Versiegelung von Bodenflächen, entstehen nun Begehrlichkeiten Landschafts- und Naturschutzgebiete mit neuen Brückenbauwerken zu zerschneiden.

Die nunmehr öffentlich vorliegende Kurzfassung der im Auftrag der Metropolregion Mitteldeutschland GmbH sowie der Städte Halle (Saale) und Leipzig vom Planungsbüro VIA e.G. und von der Planersocietät Stadtplanung, Verkehrsplanung, Kommunikation
Dr.-Ing. Frehn, Steinberg Partnerschaft, Stadt- und Verkehrsplaner erstellte sowie vom Freistaat Sachsen und Land Sachsen-Anhalt finanzierte vorliegende „Potenzial- und Machbarkeitsanalyse für eine Radschnellverbindung zwischen Halle (Saale) und Leipzig“ zeigt auf, dass man einen massiven Straßenbau in größtenteils unversiegelter Fläche im Blick hat. Dazu zählen massive Eingriffe im Bereich der Kabelske, in bahnbegleitende Biotope sowie auf Agrarflächen. Die geplanten Asphaltierungen mit entsprechenden Unterbauten führen zu möglichen folgenden Mindestneuversiegelungen:

Länge der Gesamtstrecke: ca. 36 km = 36.000 m
Führung auf Nebenstraßen ca. 13 km = 13.000 m
Mindestbreite: ca. 4 m

36.000 m – 13.000 m x 4 m = 92.000 m² = 9,2 ha.

Die Gesamtkosten schätzen die Planer auf ca. 35 bis ca. 46 Millionen Euro, welche offensichtlich zu 100 % aus Mitteln der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler stammen.

Dabei sind noch gar nicht die in den letzten Jahrzehnten asphaltierten sowie betonierten Feld- und Waldwege mitgezählt, welche nunmehr zur Vollversiegelung geführt haben.

Nicht nur die bereits durchgeführten und geplanten Versiegelungen stellen ein Problem dar, sondern die weitere Verschärfung und Ausweitung der massiven Zerschneidung von Natur und Landschaft. Insofern ist es mindestens grob fahrlässig Machbarkeitsstudien ohne die Betrachtung von Belangen des Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima zu erstellen. Das zeugt wieder davon, welchen Stellenwert der Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima bei den Auftraggebern und Finanzgebern tatsächlich haben. Solche Betrachtungen muss man aber erst Recht in mit Steuermitteln erstellten Studien erwarten können.
Dabei gilt es zudem zu beachten, dass auch andere womöglich derartige Fahrradtrassen geplant sind. Dazu zählt u.a. der Plan eines Fahrradweges entlang des nicht vollendeten Saale-Elster-Kanals zwischen den Städten Leipzig und Leuna.
Der AHA weist darauf hin, dass es gilt das bereits umfassende Fahrradwegenetz in der Region zu nutzen und durch Hinweisschilder besser auffindbar zu gestalten und somit besser zu bewerben.
Aus diesen Gründen hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) von Anfang an die Verantwortlichen aufgefordert, die knappen öffentlichen Mittel nicht noch zur flächendeckenden Zerschneidung wertvoller arten- und strukturreicher Landschaften zu verwenden und daher den asphaltierten bzw. betonierten Wegebau sofort zu stoppen. Stattdessen gilt es dafür Sorge zu tragen, dass der motorisierte Individualverkehr die unbefestigten Wege nicht weiter nutzen und zerfahren kann. Außerdem sind ordnungsgemäße Beschilderungen und Kontrollen vonnöten.
Ferner ist es notwendig mögliche Stätten der Gastronomie und Übernachtung zu befördern sowie kulturelle, wirtschaftliche und ökologische Angebote vor Ort besser darzustellen und zu kommunizieren.
Abgesehen davon hält es der AHA für dringend geboten, innerhalb der Ortschaften die Bedingungen des Radwegenetzes zu verbessern. Dazu gehören die Beseitigung baulicher Schäden, Regelmäßiges Reinigen der Fahrradwege mit einhergehender Entfernung von Schmutz, Glassplittern und anderem Unrat, Beendigung der häufigen Degradierung zu Parkstreifen für Kraftfahrzeuge, Abstell- und Lagerplatz für Materialien sowie eine umfassende Winterberäumung.
Nunmehr fordert der AHA die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung auf, unverzüglich ein umfassendes öffentliches Beteiligungsverfahren zu eröffnen.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.12.2021

Initiative „Pro Baum“ fordert Erhalt der Bäume im halleschen Universitätsring

Wie so oft, erfährt die Bevölkerung der Stadt Halle (Saale) im Rahmen von Medienberichten von Baumfällaktionen im Zuge der Umsetzung von Planungen und Beschlüssen des halleschen Stadtrates und seiner Ausschüsse. So auch von der geplanten Fällung von 15 Bäumen im Bereich des Universitätsring der Stadt Halle (Saale) – „Mitteldeutsche Zeitung“ vom 11./12.12.2021, Seite 9.
Nach Ansicht der Initiative „Pro Baum“ ist das wieder ein Beispiel einer zutiefst intransparenten und somit undemokratischen Politik der Verantwortlichen in der Stadt Halle (Saale).
So hat die Initiative „Pro Baum“ schon seit mehreren Jahren vor und nach dem im Jahr 2018 gefassten „Baubeschluss Freiflächengestaltung Universitätsring“ massive Bedenken zu dem Vorhaben vorgetragen. Insbesondere der angedachte Umgang mit Bäumen und Sträuchern ist vollkommen inakzeptabel. Mit solchen Maßnahmen greift man unverantwortlicher Weise in das Grün im Zentrum der Stadt Halle (Saale) ein. Anstatt eine Mehrung von Grün und somit auch von Gehölzen anzugehen, steuern die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung eine umfassende Minderung der Begrünung an. Das bestätigen die Pläne, dass für die Fällung von 15 Bäumen, eine „Ersatzpflanzung“ von 14 Bäumen vor Ort geplant ist. Dabei gilt es auch zu bedenken, dass 14 Bäume schon von der Größe her gar nicht 15 große bzw. größere Bäume „ersetzen“ können. Somit läuft alles auf eine weitere Reduzierung des Gehölzbestandes in der Stadt Halle (Saale) hinaus.
Die Initiative „Pro Baum“ fordert somit nicht nur ein sofortigen Stopp der angedachten Fäll- und Baumaßnahmen, sondern ebenfalls die Erstellung einer fachlich fundierten und ernstgemeinten Gehölzschutzsatzung ein. Dazu legte die Initiative „Pro Baum“ bereits mit Datum vom 29.10.2007 entsprechende Vorschläge vor.
Wie immer haben bisher Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) diese Vorschläge komplett ignoriert.
Die Initiative „Pro Baum“ ruft zudem die Bevölkerung auf sich ebenfalls für den Schutz von Bäumen, Sträuchern und Wiesen einzusetzen.
Wer dazu bzw. generell mit der Initiative „Pro Baum“ Kontakt aufnehmen möchte, kann dies auf folgendem Weg tun:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 20.12.2021

Antrag auf Änderungen und Ergänzungen der Baumschutzsatzung der Stadt Halle (Saale)

Lutherlinde schützen!

Halle-Giebichenstein – Ecke Advokatenweg-Triftstraße-Große Brunnenstraße – Blick nach Westen auf Lutherlinde

Einst war die Lutherlinde, welche seit dem Jahr 1972 als Naturdenkmal geschützt ist und nunmehr die Registriernummer ND0005HAL trägt, mit einer prachtvollen großen Krone bestückt und von einem guten Zustand gekennzeichnet. Selbst eine Straßenbahnhaltestelle trug ihren Namen. Ferner prägt der Baum die Kreuzung von Advokatenweg, Triftstraße und Großer Brunnenstraße. Sie überstand große Bauaktivitäten in der Großen Brunnenstraße und eine verantwortungslose Nutzung zum Abstellen von Baggerschaufeln.
Nun haben ihr Trockenheit, Hitze, Salz, Abgase und eine viel zu kleine Baumscheibe stark zugesetzt. Wassergaben einzelner Privatpersonen haben dankender Weise dazu beigetragen, dass der Baum überhaupt noch existent ist.
Anstatt den Wurzeln des Baumes mehr Raum zu geben, verstümmelte man die Baumkrone auf ein unerträgliches Maß. Liebe zum Baum und fachliches Können lassen sich hier nicht daraus abzuleiten.
Nunmehr fordert die Initiative “Pro Baum” die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) auf, den Baum zu retten und dazu z.B. die Baumscheibe massiv auszuweiten. Ebenso appelliert die Initiative “Pro Baum” u.a. an das Giebichenstein-Gymnasium “Thomas Müntzer” und an die Grundschule Wittekind, dass sich Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern bereit erklären, gezielt Patenschaften für die Lutherlinde zu übernehmen. Das hilft nicht nur dem Baum, sondern soll zu mehr Sensibilität im Umgang mit Leben, Umwelt und Natur beitragen.

Andreas Liste
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates der Initiative “Pro Baum”

Halle (Saale), den 20.12.2021

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern mehr naturnahere Entwicklung und Schutz der Saaleaue im Zentrum bis Süden Halles!

Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung der halleschen Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen die Auenlandschaften von Saale, Weißer Elster, Reide, Hechtgraben, Götsche, Saugraben, Roßgraben und ihrer Nebengewässer umfassend Natur, Landschaft, Umwelt, Klima, Stadtbild sowie Naherholung und Tourismus der Stadt Halle (Saale). Neben der Tatsache, dass diese Fluss- und Auenlandschaften in ein sehr großes Netz bundesweit bzw. länderübergreifend derartiger sehr bedeutsamer, arten- und strukturreicher Landschaften eingebettet ist und somit Teil einer Gesamtverantwortung darstellt, ist eine sehr gut überlegte Herangehensweise dringend geboten. Dazu gehören aber solche Erkenntnisse, dass eine enge Korrelation zwischen Fließgewässern und Auen bestehen, Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, natürliche Retentionsflächen der Fließgewässer und Wasserspeicherraum dienen sowie daher unbedingt einer naturnaheren, naturnahen bis natürlichen Entwicklung bedürfen.
Einen sehr wichtigen Teil der halleschen Saaleaue im zentralen und südlichen Teil der Stadt Halle (Saale) nimmt das ca. 91 ha große Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, wozu u.a. die Untere Aue und die Rabeninsel gehören. Das Naturschutzgebiet ist zudem Bestandteil des EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ und des FFH-Gebietes „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) nehmen immer wieder mit Genugtuung die voranschreitende sukzessive Entwicklung in der Unteren Aue zur Kenntnis. Gleiches gilt für den ca. 41 ha großen Restauenwald Rabeninsel. Hier ist aus Sicht der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) der Natur die alleinige Regie für die Entwicklung des Auenwaldes zu überlassen. Dazu zählen auch für die einst im vergangenen Jahrhundert angepflanzten Pappelbestände. Hier zeigt sich erfreulicherweise eine schrittweise Umentwicklung zu einem naturnahen, standortgerechten Auenwald. Die alten Pappeln dienen zurzeit noch mit ihren hohen Bäumen und Höhlen als Nistplatz sowie Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten und dienen als „Schutzschirm“ für die Sukzession. Von daher ist von einer Fällung abzuraten, welche zudem die sukzessive Wiederentstehung besagten Auenwaldes empfindlich stören könnte.
Nunmehr plant die Stadt Halle (Saale) die Abholzung von zwei mit Hybridpappeln bewachsenen Flächen im Nordteil der Rabeninsel. Laut des von der Stadt Halle (Saale) beauftragten Planungsbüros „RANA“, umfassen die Fläche 1 eine Größe zwischen 6.800 bis 7.000 m² und die Fläche 2 eine Größe zwischen 2.400 bis 2.500 m². Im Anschluss daran beabsichtigt man Monokulturen von Stieleichen anzulegen.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sehen bereits in diesen Planungen eine massive Bedrohung für den Auenwald im Nordteil der Rabeninsel. Da diese Abholzungen in absehbarer Zeit vorgesehen sind und eine Beteiligung der Öffentlichkeit noch nicht stattgefunden hat und wohl auch gar nicht vorgesehen ist, ist nach Auffassung beider Organisationen schnelles Handeln geboten.

Daher riefen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Mittwoch, den 26.08.2020 zu einer ca. dreistündigen Fahrradprotestexkursion zur Rabeninsel auf, welche um 18.00 Uhr an der Kreuzung Holzplatz/Mansfelder Straße, Ecke Kaufhaus begann.

Schon die Neuaufschüttung der Wege mit Porphyrbrechsand und einer einhergehenden Verbreiterung der Wege, stellen massive naturferne und nicht standortgerechte Eingriffe dar. Neben diesen massiven baulichen Eingriff, ist davon auszugehen, dass das in einem Steinbruch gewonnene Material bei einem Hochwasser wegspült sich im Auenwald verteilt. So dass diese steuerlich finanzierten Baumaßnahmen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft schaden, sondern als Verschwendung öffentlicher Mittel zu betrachten ist.
Darüber hinaus haben beidseitige Mahdarbeiten mit einer jeweiligen Breite von ca. 1 m nicht nur sehr wichtige Kraut- und Staudensaumen abgemäht, sondern auch Sukzessivbestände der Stieleiche zerstört. Dabei haben die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer wieder auf die Bedeutung dieser Randstreifen beispielsweise für Insekten und als Sukzessionsbereich für Stieleiche hingewiesen.

Mit Sorge sehen Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ferner die fortgesetzten Aktivitäten im Rahmen eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) einen weiteren Saaleübergang zu planen. Die nunmehr drei sogenannten Vorzugsvarianten im halleschen Norden unweit des Hafens sowie südlich der Rennbahn erscheinen für den AHA aus mehreren Gründen sehr problematisch.
Das Planungsgebiet südlich der Rennbahn gehört mit seinen Restauenwäldern und Sukzessionsgebieten aus Hart- und Weichholz, Wiesen- und Schilfflächen sowie Feuchtgebieten zu den wertvollsten und schützenswerten Landschaften und Naturgebieten im halleschen Raum. Nicht umsonst gehört das Gebiet weitgehend zum Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt.
Die beiden Planungsgebiete bilden ferner einen sehr bedeutsamen Raum für Hochwasser, Biotop- und Grünverbund sowie fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftkorridore. Ebenso nutzt die Bevölkerung diese Gebiete zur Erholung und Entspannung.

Offensichtlich halten Halles Verkehrsplaner noch immer an dem extensiven Verkehrsentwicklungsdenken der 1960er und 1970er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts fest. Genau aber ein derartiges Herangehen hat zum derzeitigen Klimawandel, rasanten Flächenfrass, zur verstärkten Verlärmung sowie zu ansteigenden Belastungen mit Abgasen und Feinstaub beigetragen. Alternativ verstärkt u.a. auf Bahnverkehr, Öffentlichen Personennahverkehr und Radfahren zu setzen scheint noch nicht im erforderlichen Umfang bei den halleschen Stadtplanern angekommen zu sein.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) haben die Vermutung, dass die hallesche Stadtplanung offenbar u.a. von einem vermehrten Zustrom von Autoverkehr im Falle des Weiterbaus der BAB 143 ausgeht. Ferner möchte man offenkundig schnellstmöglich der massiven Lobbyarbeit der Bürgerinitiative „Hochstraße“ nachgeben.
Für die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) stehen jedoch fest, dass die Prüfung neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können.
Alternativ halten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) es für dringend erforderlich, dass die Stadt Halle (Saale) ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenkt. Darüber hinaus sollte sich die Stadt Halle (Saale) für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) drücken massiv die Forderung aus, derartige Planungen sofort einzustellen.

Hinsichtlich des grundsätzlich, begrüßenswerten Wiederaufbaus der Böllberger Mühle zur Gewinnung von Strom aus Wasser, schloss sich die Initiative „Pro Baum“ den Forderungen des AHA an, alles zu unternehmen, um die naturnahe Entwicklung des Auenwaldes Mühlwerder nicht zu beschädigen und eine Befestigung des Mühlgrabens auszuschließen. Ferner sind die Rechen vor den Turbinen so zu gestalten, dass ein Töten von Fischen und Amphibien ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist die Fischtreppe so zu platzieren, dass ein Eingriff in den Mühlwerder ausgeschlossen bleibt. Außerdem appellieren die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) an den nunmehrigen Mühleneigentümer den Schornstein am einstigen Heizhaus zu erhalten und zu stabilisieren, dass er künftig Nistmöglichkeiten z.B. für Weißstörche aufnehmen kann. In dem Zusammenhang unterstützt die Initiative „Pro Baum“ die vom AHA am 03. Juli 1996 vorgelegte „Konzeption zum Schutz, Erhalt, Pflege und Betreuung des Mühlwerders in Böllberg“, welche neben einer umfassenden Zustandsanalyse und weitreichenden Vorschlägen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung des 1,8 ha große Mühlwerders, den Vorschlag beinhaltet diese sehr arten- und strukturreiche Saaleauenlandschaft in das Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ einzugliedern.

Im Bereich des langjährigen und nunmehr beendeten Neubaus der Sportanlage zwischen Böllberger Weg und Saale fällt immer wieder ein Bauwerk auf, welches offensichtlich mit einer Einleitungsanlage von ungefilterten Regenwasser zusammenhängt. Die verantwortungslosen großflächigen Abholzungen im des unseligen umwelt- und naturzerstörenden öffentlich geförderten Projektes des Holm Lischewskis haben einen weiteren bedeutsamen Teil des Hangwaldes in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Kellerräumen, welche dem Rückzug von Fledermäusen dient, zerstört. Neben der Zerstörung von wichtigem Lebens- und Rückzugsraum von Tieren und Pflanzen besteht nun massive Erosionsgefahr. Hier gilt es endlich diese skandalösen Bauarbeiten zu stoppen, den Rückbau auf Kosten von Holm Lischewski fortzusetzen und das Gebiet einer sukzessiven Entwicklung zu überlassen.
Die nunmehrige Planung eines gigantischen Wohnkomplexes im Bereich des Böllberger Weges mit dem irreführenden Namen „Saalegärten“ ist keine zielführende Alternative zu Holm Lischewskis massiv steuerlich subventionierter Investruine. Seit nunmehr fast 16 Jahren fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für dieses Gebiet eine Mischung aus Erhalt der historischen Bausubstanz der früheren Schokoladenfabrik Most und der Saaleaue mit ihrem Hangwald. Stattdessen zerstörte man mit dem Abriss der früheren Schokoladenfabrik Most im Mai 2008 einen historischen Gebäudekomplex und begann mit dem darauffolgenden stark öffentlich subventionierten Bauvorhaben eines Holm Lischewski, welches sich als Desaster in finanzieller und stadtgestalterischer Hinsicht herausstellte. Das nunmehrige Vorhaben der CityDomizil GmbH, welches laut Medienberichten mit 150 Millionen Euro Investitionsmitteln Umsetzung finden soll, nimmt keinerlei Rücksicht auf Aspekte des Stadt- und Landschaftsbildes und stellt eine massive Beeinträchtigung einer dringend gebotenen Erweiterung von Grün im Bereich des Hochufers der Saale dar. Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz findet hier offenkundig keine Berücksichtigung. Besonders verschärfend wirkt, dass man im südlichen Anschluss der blauen Rohrbrücke auf längerer Strecke den Saalehangwald komplett zerstört hat. Hier gilt es einen sofortigen Stopp festzulegen und eine sukzessive Neuentwicklung zuzulassen.

In dem Blickfeld betrachtet sind die fortgesetzten und voranschreitenden Pläne der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) entlang des bisher weitgehend unberührten Saaleufers für zunächst 8,5 Millionen Euro eine bis zu 3,00 Meter breite, als Fahrradweg getarnte Straße zu errichten. Ferner beabsichtigt man mit zusätzlichen 2,1 Millionen Euro auf etwa 300 m eine großen Spundwand in das Saaleufer zu treiben. Dabei engt man unverantwortlicher Weise den Strömungsraum der Saale ein, zerstört einen sehr wichtigen Landschafts- und Naturraum, welcher als sehr bedeutsamer Lebens- und Rückzugsraum von Tieren und Pflanzen dient sowie als wichtiger Retentionsraum für die Saale dient.
Gleiches gilt für die Errichtung einer Asphaltstraße zwischen Pulverweiden und Rabeninsel.
Beide Pläne berühren mehr oder minder einen sehr wichtigen Teil der halleschen Saaleaue im zentralen und südlichen Teil der Stadt Halle (Saale), welches vom ca. 91 ha großen Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ geprägt ist, wozu u.a. die Untere Aue und die Rabeninsel gehören. Das Naturschutzgebiet ist zudem Bestandteil des EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ und des FFH-Gebietes „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“.
Mit neuen Asphaltstraßen versiegelt man nicht nur Boden, sondern zerschneidet auch Lebensräume. Dabei sind insbesondere Klein- und Kleinsttiere betroffen, welche diese Trassen kaum bis gar nicht mehr überwinden können, da sie u.a. schneller Fraßfeinden, Schnellfahrern aller Art sowie im Sommer der Strahlungshitze zum Opfer fallen.
Bereits der asphaltierte Saaleradwanderweg zwischen Hafentrasse am Holzplatz durch Aue der Elisabethsaale bis zum Sophienhafen ist für Zerschneidung und Zerstörung von Natur und Landschaft verantwortlich.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Dazu tragen solche Asphaltpisten und Spundwände vollumfänglich bei. Außerdem entspricht der geplante und offensichtlich bewilligte Einsatz von umfassenden Steuermitteln nicht den Regelungen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 (Richtlinie Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013) – Gem. RdErl. der StK des MF, MI, MLV, MW, MLU , MK, MS vom 2.8.2013 – Az. WAST-04011-HW 2013 in der Fassung vom 23.8.2013
So heißt es bereits unter dem Punkt „1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen“ im letzten Absatz, Zitat:
1.2 Zuwendungszweck ist der nachhaltige Wiederaufbau und die Wiederbeschaffung von baulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur in Sachsen-Anhalt, die durch das Hochwasser im Zeitraum 18.5.2013 bis 4.7.2013 (Hochwasser 2013) beschädigt oder zerstört wurden und sich im Einzugsgebiet der Elbe und ihrer Nebenflüsse befinden.“, Zitat Ende
Weiter heißt es unter dem Punkt „2. Fördergegenstände“, Zitat:
2.1 Gefördert werden Maßnahmen zur Beseitigung von durch Hochwasser sowie durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser und Mischkanalisation verursachten Schäden sowie Schäden durch die Folgen von Hangrutsch, soweit sie jeweils unmittelbar durch das Hochwasser 2013 verursacht worden sind. Unmittelbare Schäden durch Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge können berücksichtigt werden
2.2 Förderfähig sind bis zur Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens auch Maßnahmen zur Wiederherstellung von baulichen Anlagen, betrieblichen Einrichtungen oder Infrastruktureinrichtungen, die im Hinblick auf ihre Art, ihre Lage oder ihren Umfang von der vom Hochwasser zerstörten oder beschädigten baulichen Anlage oder Infrastruktureinrichtung abweichen, aber der Wiederherstellung der Funktion einer solchen Anlage oder Einrichtung dienen, wenn die Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen des vorsorgenden Hochwasserschutzes und zur Vermeidung möglicher künftiger Schäden besser geeignet sind als die zerstörten Anlagen oder Einrichtungen.
Nicht förderfähig sind Schäden, die wegen des Verstoßes gegen Vorschriften zum Schutz vor Hochwassergefahren in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten eingetreten sind.
2.3 Wertminderungen am Privat- oder Betriebsvermögen sowie Verdienstausfall, entgangener Gewinn und andere mittelbare Schäden sind nicht förderfähig und werden nicht ersetzt.
2.4 Förderfähig sind auch Kosten für Maßnahmen, die unmittelbar vor oder während des Zeitraums des Hochwasser 2013 getroffen wurden, soweit sie unmittelbar der Abwehr von hochwasserbedingten Gefahren und der Begrenzung hochwasserbedingter Schäden gedient haben. Kosten der Beseitigung der Maßnahmen nach Satz 1 sind ebenfalls förderfähig.“, Zitat Ende
Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erfüllen die angedachten Zerstörungsmaßnahmen keinesfalls den ebengenannten Kriterien zu Zuwendungen aus der Richtlinie Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013. Somit ist das Land Sachsen-Anhalt gefordert einen möglich erstellten Bewilligungsbescheid zurückzunehmen und somit zudem zum sparsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln beizutragen.
Daher fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Staatsanwaltschaft Halle und den Landesrechnungshof von Sachsen-Anhalt auf, die strafrechtliche Relevanz gemäß § 264 Strafgesetzbuch sowie Verstöße gegen die Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO) zu prüfen und wenn erforderlich zu ahnden.
Ferner gilt es alle Planungen zur baulichen Zerstörung und Vernichtung in und an Halles Saaleaue im mittleren und südlichen Bereich sofort und unwiderruflich einzustellen.

Ferner appellieren Initiative „Pro Baum“ und AHA aus den obengenannten Gründen an alle Interessenten aktiv beim Schutz und Erhalt von Umwelt, Landschaft und Umwelt mitzuwirken.
Interessenten können folgendermaßen zur Initiative „Pro Baum“ und zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.12.2021

« Ältere Beiträge Neuere Beiträge »