Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung der halleschen Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen die Auenlandschaften von Saale, Weißer Elster, Reide, Hechtgraben, Götsche, Saugraben, Roßgraben und ihrer Nebengewässer umfassend Natur, Landschaft, Umwelt, Klima, Stadtbild sowie Naherholung und Tourismus der Stadt Halle (Saale). Neben der Tatsache, dass diese Fluss- und Auenlandschaften in ein sehr großes Netz bundesweit bzw. länderübergreifend derartiger sehr bedeutsamer, arten- und strukturreicher Landschaften eingebettet ist und somit Teil einer Gesamtverantwortung darstellt, ist eine sehr gut überlegte Herangehensweise dringend geboten. Dazu gehören aber solche Erkenntnisse, dass eine enge Korrelation zwischen Fließgewässern und Auen bestehen, Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, natürliche Retentionsflächen der Fließgewässer und Wasserspeicherraum dienen sowie daher unbedingt einer naturnaheren, naturnahen bis natürlichen Entwicklung bedürfen.
Einen sehr wichtigen Teil der halleschen Saaleaue im zentralen und südlichen Teil der Stadt Halle (Saale) nimmt das ca. 91 ha große Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, wozu u.a. die Untere Aue und die Rabeninsel gehören. Das Naturschutzgebiet ist zudem Bestandteil des EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ und des FFH-Gebietes „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) nehmen immer wieder mit Genugtuung die voranschreitende sukzessive Entwicklung in der Unteren Aue zur Kenntnis. Gleiches gilt für den ca. 41 ha großen Restauenwald Rabeninsel. Hier ist aus Sicht der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) der Natur die alleinige Regie für die Entwicklung des Auenwaldes zu überlassen. Dazu zählen auch für die einst im vergangenen Jahrhundert angepflanzten Pappelbestände. Hier zeigt sich erfreulicherweise eine schrittweise Umentwicklung zu einem naturnahen, standortgerechten Auenwald. Die alten Pappeln dienen zurzeit noch mit ihren hohen Bäumen und Höhlen als Nistplatz sowie Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten und dienen als „Schutzschirm“ für die Sukzession. Von daher ist von einer Fällung abzuraten, welche zudem die sukzessive Wiederentstehung besagten Auenwaldes empfindlich stören könnte.
Nunmehr plant die Stadt Halle (Saale) die Abholzung von zwei mit Hybridpappeln bewachsenen Flächen im Nordteil der Rabeninsel. Laut des von der Stadt Halle (Saale) beauftragten Planungsbüros „RANA“, umfassen die Fläche 1 eine Größe zwischen 6.800 bis 7.000 m² und die Fläche 2 eine Größe zwischen 2.400 bis 2.500 m². Im Anschluss daran beabsichtigt man Monokulturen von Stieleichen anzulegen.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sehen bereits in diesen Planungen eine massive Bedrohung für den Auenwald im Nordteil der Rabeninsel. Da diese Abholzungen in absehbarer Zeit vorgesehen sind und eine Beteiligung der Öffentlichkeit noch nicht stattgefunden hat und wohl auch gar nicht vorgesehen ist, ist nach Auffassung beider Organisationen schnelles Handeln geboten.

Daher riefen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Mittwoch, den 26.08.2020 zu einer ca. dreistündigen Fahrradprotestexkursion zur Rabeninsel auf, welche um 18.00 Uhr an der Kreuzung Holzplatz/Mansfelder Straße, Ecke Kaufhaus begann.

Schon die Neuaufschüttung der Wege mit Porphyrbrechsand und einer einhergehenden Verbreiterung der Wege, stellen massive naturferne und nicht standortgerechte Eingriffe dar. Neben diesen massiven baulichen Eingriff, ist davon auszugehen, dass das in einem Steinbruch gewonnene Material bei einem Hochwasser wegspült sich im Auenwald verteilt. So dass diese steuerlich finanzierten Baumaßnahmen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft schaden, sondern als Verschwendung öffentlicher Mittel zu betrachten ist.
Darüber hinaus haben beidseitige Mahdarbeiten mit einer jeweiligen Breite von ca. 1 m nicht nur sehr wichtige Kraut- und Staudensaumen abgemäht, sondern auch Sukzessivbestände der Stieleiche zerstört. Dabei haben die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer wieder auf die Bedeutung dieser Randstreifen beispielsweise für Insekten und als Sukzessionsbereich für Stieleiche hingewiesen.

Mit Sorge sehen Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ferner die fortgesetzten Aktivitäten im Rahmen eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) einen weiteren Saaleübergang zu planen. Die nunmehr drei sogenannten Vorzugsvarianten im halleschen Norden unweit des Hafens sowie südlich der Rennbahn erscheinen für den AHA aus mehreren Gründen sehr problematisch.
Das Planungsgebiet südlich der Rennbahn gehört mit seinen Restauenwäldern und Sukzessionsgebieten aus Hart- und Weichholz, Wiesen- und Schilfflächen sowie Feuchtgebieten zu den wertvollsten und schützenswerten Landschaften und Naturgebieten im halleschen Raum. Nicht umsonst gehört das Gebiet weitgehend zum Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt.
Die beiden Planungsgebiete bilden ferner einen sehr bedeutsamen Raum für Hochwasser, Biotop- und Grünverbund sowie fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftkorridore. Ebenso nutzt die Bevölkerung diese Gebiete zur Erholung und Entspannung.

Offensichtlich halten Halles Verkehrsplaner noch immer an dem extensiven Verkehrsentwicklungsdenken der 1960er und 1970er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts fest. Genau aber ein derartiges Herangehen hat zum derzeitigen Klimawandel, rasanten Flächenfrass, zur verstärkten Verlärmung sowie zu ansteigenden Belastungen mit Abgasen und Feinstaub beigetragen. Alternativ verstärkt u.a. auf Bahnverkehr, Öffentlichen Personennahverkehr und Radfahren zu setzen scheint noch nicht im erforderlichen Umfang bei den halleschen Stadtplanern angekommen zu sein.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) haben die Vermutung, dass die hallesche Stadtplanung offenbar u.a. von einem vermehrten Zustrom von Autoverkehr im Falle des Weiterbaus der BAB 143 ausgeht. Ferner möchte man offenkundig schnellstmöglich der massiven Lobbyarbeit der Bürgerinitiative „Hochstraße“ nachgeben.
Für die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) stehen jedoch fest, dass die Prüfung neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können.
Alternativ halten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) es für dringend erforderlich, dass die Stadt Halle (Saale) ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenkt. Darüber hinaus sollte sich die Stadt Halle (Saale) für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) drücken massiv die Forderung aus, derartige Planungen sofort einzustellen.

Hinsichtlich des grundsätzlich, begrüßenswerten Wiederaufbaus der Böllberger Mühle zur Gewinnung von Strom aus Wasser, schloss sich die Initiative „Pro Baum“ den Forderungen des AHA an, alles zu unternehmen, um die naturnahe Entwicklung des Auenwaldes Mühlwerder nicht zu beschädigen und eine Befestigung des Mühlgrabens auszuschließen. Ferner sind die Rechen vor den Turbinen so zu gestalten, dass ein Töten von Fischen und Amphibien ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist die Fischtreppe so zu platzieren, dass ein Eingriff in den Mühlwerder ausgeschlossen bleibt. Außerdem appellieren die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) an den nunmehrigen Mühleneigentümer den Schornstein am einstigen Heizhaus zu erhalten und zu stabilisieren, dass er künftig Nistmöglichkeiten z.B. für Weißstörche aufnehmen kann. In dem Zusammenhang unterstützt die Initiative „Pro Baum“ die vom AHA am 03. Juli 1996 vorgelegte „Konzeption zum Schutz, Erhalt, Pflege und Betreuung des Mühlwerders in Böllberg“, welche neben einer umfassenden Zustandsanalyse und weitreichenden Vorschlägen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung des 1,8 ha große Mühlwerders, den Vorschlag beinhaltet diese sehr arten- und strukturreiche Saaleauenlandschaft in das Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ einzugliedern.

Im Bereich des langjährigen und nunmehr beendeten Neubaus der Sportanlage zwischen Böllberger Weg und Saale fällt immer wieder ein Bauwerk auf, welches offensichtlich mit einer Einleitungsanlage von ungefilterten Regenwasser zusammenhängt. Die verantwortungslosen großflächigen Abholzungen im des unseligen umwelt- und naturzerstörenden öffentlich geförderten Projektes des Holm Lischewskis haben einen weiteren bedeutsamen Teil des Hangwaldes in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Kellerräumen, welche dem Rückzug von Fledermäusen dient, zerstört. Neben der Zerstörung von wichtigem Lebens- und Rückzugsraum von Tieren und Pflanzen besteht nun massive Erosionsgefahr. Hier gilt es endlich diese skandalösen Bauarbeiten zu stoppen, den Rückbau auf Kosten von Holm Lischewski fortzusetzen und das Gebiet einer sukzessiven Entwicklung zu überlassen.
Die nunmehrige Planung eines gigantischen Wohnkomplexes im Bereich des Böllberger Weges mit dem irreführenden Namen „Saalegärten“ ist keine zielführende Alternative zu Holm Lischewskis massiv steuerlich subventionierter Investruine. Seit nunmehr fast 16 Jahren fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für dieses Gebiet eine Mischung aus Erhalt der historischen Bausubstanz der früheren Schokoladenfabrik Most und der Saaleaue mit ihrem Hangwald. Stattdessen zerstörte man mit dem Abriss der früheren Schokoladenfabrik Most im Mai 2008 einen historischen Gebäudekomplex und begann mit dem darauffolgenden stark öffentlich subventionierten Bauvorhaben eines Holm Lischewski, welches sich als Desaster in finanzieller und stadtgestalterischer Hinsicht herausstellte. Das nunmehrige Vorhaben der CityDomizil GmbH, welches laut Medienberichten mit 150 Millionen Euro Investitionsmitteln Umsetzung finden soll, nimmt keinerlei Rücksicht auf Aspekte des Stadt- und Landschaftsbildes und stellt eine massive Beeinträchtigung einer dringend gebotenen Erweiterung von Grün im Bereich des Hochufers der Saale dar. Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz findet hier offenkundig keine Berücksichtigung. Besonders verschärfend wirkt, dass man im südlichen Anschluss der blauen Rohrbrücke auf längerer Strecke den Saalehangwald komplett zerstört hat. Hier gilt es einen sofortigen Stopp festzulegen und eine sukzessive Neuentwicklung zuzulassen.

In dem Blickfeld betrachtet sind die fortgesetzten und voranschreitenden Pläne der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) entlang des bisher weitgehend unberührten Saaleufers für zunächst 8,5 Millionen Euro eine bis zu 3,00 Meter breite, als Fahrradweg getarnte Straße zu errichten. Ferner beabsichtigt man mit zusätzlichen 2,1 Millionen Euro auf etwa 300 m eine großen Spundwand in das Saaleufer zu treiben. Dabei engt man unverantwortlicher Weise den Strömungsraum der Saale ein, zerstört einen sehr wichtigen Landschafts- und Naturraum, welcher als sehr bedeutsamer Lebens- und Rückzugsraum von Tieren und Pflanzen dient sowie als wichtiger Retentionsraum für die Saale dient.
Gleiches gilt für die Errichtung einer Asphaltstraße zwischen Pulverweiden und Rabeninsel.
Beide Pläne berühren mehr oder minder einen sehr wichtigen Teil der halleschen Saaleaue im zentralen und südlichen Teil der Stadt Halle (Saale), welches vom ca. 91 ha großen Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ geprägt ist, wozu u.a. die Untere Aue und die Rabeninsel gehören. Das Naturschutzgebiet ist zudem Bestandteil des EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ und des FFH-Gebietes „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“.
Mit neuen Asphaltstraßen versiegelt man nicht nur Boden, sondern zerschneidet auch Lebensräume. Dabei sind insbesondere Klein- und Kleinsttiere betroffen, welche diese Trassen kaum bis gar nicht mehr überwinden können, da sie u.a. schneller Fraßfeinden, Schnellfahrern aller Art sowie im Sommer der Strahlungshitze zum Opfer fallen.
Bereits der asphaltierte Saaleradwanderweg zwischen Hafentrasse am Holzplatz durch Aue der Elisabethsaale bis zum Sophienhafen ist für Zerschneidung und Zerstörung von Natur und Landschaft verantwortlich.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Dazu tragen solche Asphaltpisten und Spundwände vollumfänglich bei. Außerdem entspricht der geplante und offensichtlich bewilligte Einsatz von umfassenden Steuermitteln nicht den Regelungen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 (Richtlinie Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013) – Gem. RdErl. der StK des MF, MI, MLV, MW, MLU , MK, MS vom 2.8.2013 – Az. WAST-04011-HW 2013 in der Fassung vom 23.8.2013
So heißt es bereits unter dem Punkt „1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen“ im letzten Absatz, Zitat:
1.2 Zuwendungszweck ist der nachhaltige Wiederaufbau und die Wiederbeschaffung von baulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur in Sachsen-Anhalt, die durch das Hochwasser im Zeitraum 18.5.2013 bis 4.7.2013 (Hochwasser 2013) beschädigt oder zerstört wurden und sich im Einzugsgebiet der Elbe und ihrer Nebenflüsse befinden.“, Zitat Ende
Weiter heißt es unter dem Punkt „2. Fördergegenstände“, Zitat:
2.1 Gefördert werden Maßnahmen zur Beseitigung von durch Hochwasser sowie durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser und Mischkanalisation verursachten Schäden sowie Schäden durch die Folgen von Hangrutsch, soweit sie jeweils unmittelbar durch das Hochwasser 2013 verursacht worden sind. Unmittelbare Schäden durch Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge können berücksichtigt werden
2.2 Förderfähig sind bis zur Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens auch Maßnahmen zur Wiederherstellung von baulichen Anlagen, betrieblichen Einrichtungen oder Infrastruktureinrichtungen, die im Hinblick auf ihre Art, ihre Lage oder ihren Umfang von der vom Hochwasser zerstörten oder beschädigten baulichen Anlage oder Infrastruktureinrichtung abweichen, aber der Wiederherstellung der Funktion einer solchen Anlage oder Einrichtung dienen, wenn die Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen des vorsorgenden Hochwasserschutzes und zur Vermeidung möglicher künftiger Schäden besser geeignet sind als die zerstörten Anlagen oder Einrichtungen.
Nicht förderfähig sind Schäden, die wegen des Verstoßes gegen Vorschriften zum Schutz vor Hochwassergefahren in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten eingetreten sind.
2.3 Wertminderungen am Privat- oder Betriebsvermögen sowie Verdienstausfall, entgangener Gewinn und andere mittelbare Schäden sind nicht förderfähig und werden nicht ersetzt.
2.4 Förderfähig sind auch Kosten für Maßnahmen, die unmittelbar vor oder während des Zeitraums des Hochwasser 2013 getroffen wurden, soweit sie unmittelbar der Abwehr von hochwasserbedingten Gefahren und der Begrenzung hochwasserbedingter Schäden gedient haben. Kosten der Beseitigung der Maßnahmen nach Satz 1 sind ebenfalls förderfähig.“, Zitat Ende
Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erfüllen die angedachten Zerstörungsmaßnahmen keinesfalls den ebengenannten Kriterien zu Zuwendungen aus der Richtlinie Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013. Somit ist das Land Sachsen-Anhalt gefordert einen möglich erstellten Bewilligungsbescheid zurückzunehmen und somit zudem zum sparsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln beizutragen.
Daher fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Staatsanwaltschaft Halle und den Landesrechnungshof von Sachsen-Anhalt auf, die strafrechtliche Relevanz gemäß § 264 Strafgesetzbuch sowie Verstöße gegen die Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO) zu prüfen und wenn erforderlich zu ahnden.
Ferner gilt es alle Planungen zur baulichen Zerstörung und Vernichtung in und an Halles Saaleaue im mittleren und südlichen Bereich sofort und unwiderruflich einzustellen.

Ferner appellieren Initiative „Pro Baum“ und AHA aus den obengenannten Gründen an alle Interessenten aktiv beim Schutz und Erhalt von Umwelt, Landschaft und Umwelt mitzuwirken.
Interessenten können folgendermaßen zur Initiative „Pro Baum“ und zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.12.2021