Bekanntlich gehören Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als Ausbreitungsraum von Hochwasser, der Wassergewinnung, zur Verbesserung des Klimas als Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet sowie der stressgeplagten Bevölkerung als Erholungsraum.
Die Stadt Leipzig ist durchgängig von Auenlandschaften mit den ebengenannten Eigenschaften geprägt. Insbesondere die 257,00 km lange Weiße Elster, aber auch ihre Nebengewässer wie ganz besonders die 90,00 km lange Pleiße und die 56,70 km lange Parthe bilden dabei das räumliche, landschaftliche und ökologische Rückgrat.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Ein sehr wichtigen Bestandteil dieser sehr wertvollen und als ca. 5.900,00 ha großes Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ca. 4.925,00 ha großes Europäisches Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ und als ca. 2.825 ha großes Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet „Leipziger Auensystem“ geschützten Natur und Landschaft, stellt die Auenlandschaft im Süden der Stadt Leipzig dar, welche zwischen Weißer Elster und Elsterflutbett im Westen, Pleiße und Mühlpleiße im Osten, der Einmündung der Pleiße in das Elsterflutbett im Norden sowie des Cospudener Sees und seines Umfeldes im Süden eingebettet ist. Diese Auenlandschaft besteht zum großen Teil aus naturnahen Laubmischwäldern, welche sich vorrangig aus Eschen-Eichen-Ulmen-Hartholzauwald und grundfeuchtem Stieleichen-Hainbuchen-Wald, flächendeckenden Übergangsstadien zwischen diesen beiden Waldgesellschaften sowie ansatzweisen Weiden-Erlen-Pappel-Weichholzauengesellschaften zusammensetzt. Als sehr bedeutsame Kernstücke dieses Auengebietes sind im Norden das ca. 66,00 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Elster-Pleiße-Auwald und im Südwesten das ca. 49,00 ha große Naturschutzgebiet (NSG) „Lehmlache Lauer“ zu betrachten.

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4916-Festsetzung-LSG-Leipziger-Auwald-

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/4916/28372.html

https://www.natura2000.sachsen.de/5-leipziger-auwald-36727.html

https://www.natura2000.sachsen.de/download/spa/05_Leipziger-Auwald.pdf

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5551-VO-Bestimmung-Europaeisches-Vogelschutzgebiet-Leipziger-Auwald-#xanl

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/5551/28157.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/leipziger-auwald

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11930-VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Leipziger-Auensystem-

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/11930/35903.html

https://www.natura2000.sachsen.de/download/ffh/050E_MaP_KF_K.PDF

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-211918

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/15145-VO-Festsetzung-NSG-Lehmlache-Lauer-

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/15145/39873.html

Mit Blick auf die Burgaue sieht sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder bestärkt sich massiv für den Schutz, den Erhalt und die naturnahe Entwicklung des sehr bedeutsamen Auenwaldes einzusetzen. Der AHA bekräftigte noch einmal das absolute Erfordernis, generell Auenwälder als eine der arten- und strukturreichsten Biotope in den gemäßigten Zonen zu erhalten, zu sichern und zu schützen. In dem Zusammenhang betont der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass er es für dringend geboten hält, dass bereits jetzt naturschutzrechtlich gesehen Auenwälder einen besonderen Schutz genießen müssen. In der Burgaue kommt noch hinzu, dass dort ca. 270,00 ha als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind und das sehr bedeutsame, arten- und strukturreiche Auengebiet einen sehr wichtigen Bestandteil des ca. 5.900,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Leipziger Auwald“, des ca. 4.925,00 ha großes Europäisches Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ und des ca. 2.825 ha großen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet „Leipziger Auensystem“ geschützten Natur und Landschaft darstellt.

https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.6_Dez6_Stadtentwicklung_Bau/61_Stadtplanungsamt/Stadtentwicklung/Landschaftsplan/Pdfs/Schutzgebietekarte_28.02.2013.pdf

https://www.leipziger-auwald.de/upload/Verordnungen/Verordnung_zur_Festsetzung_des_Naturschutzgebietes_Burgaue_vom_28._Januar_1998.PDF

https://static.leipzig.de/fileadmin/mediendatenbank/leipzig-de/Stadt/02.3_Dez3_Umwelt_Ordnung_Sport/36_Amt_fuer_Umweltschutz/Umwelt_und_Naturschutz/Naturschutz/Landschaftsschutzgebiete_LSG/lsg_auwald.pdf

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4916-Festsetzung-LSG-Leipziger-Auwald-

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift_gesamt/4916/28372.html

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5551-VO-Bestimmung-Europaeisches-Vogelschutzgebiet-Leipziger-Auwald-#xanl

https://www.natura2000.sachsen.de/download/spa/05_Leipziger-Auwald.pdf

https://www.natura2000.sachsen.de/5-leipziger-auwald-36727.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/leipziger-auwald

https://www.natura2000.sachsen.de/50e-leipziger-auensystem-34913.html

https://www.natura2000.sachsen.de/download/ffh/050E_MaP_KF_K.PDF

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/leipziger-auensystem

Die flächendeckenden europäischen Schutzgebiet umfassen Auengebiete der Städte Leipzig, Schkeuditz und Markkleeberg sowie der Landkreise Nordsachsen und Leipzig. Ferner grenzt im Westen im Land Sachsen-Anhalt das FFH-Gebiet „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ (FFH0141) im Land Sachsen-Anhalt angrenzt, welches aus 8 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 1.758,00 ha und linienhaften Teil mit einer Gesamtlänge von ca. 9,00 km besteht, an.

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/saale-elster-luppe-aue-zwischen-merseburg-und-halle-.html

https://www.natura2000-lsa.de/upload/3_schutzgebiete/2_ffh_giebte/2_Dokumente/EHM_FFH0141_AC.pdf

Eine Motorisierung von Weißer Elster und Pleiße hätte zudem zur Folge, dass nicht nur Lärm, Abgase und vermehrte Gefährdungen für den Ruderbootverkehr auftreten, sondern die Aufwirbelungen der durch die Verockerung entstandenen, am Flussboden abgesetzten Verschlammungen aufwirbeln und den Lichteintrag weiter verschlechtern.
Abgesehen davon, dass angedachte wasserbauliche Maßnahmen in Pleiße und Floßgraben Lebens- und Bruträume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bedrohen sowie durch mögliche Ufer- und Sohlbefestigung die hydrologische Korrelation zwischen Aue und Fließgewässer erschweren. Das kann zur Folge haben, dass anströmendes Grund- und Schichtwasser sich an den Ufer- und Sohlbefestigungen zurückstaut, was wiederum eine fortschreitende Vernässung des dahinterliegenden Raumes zur Folge hat. Von daher gilt es nur einen Tourismus zuzulassen, welcher sich in die Fluss- und Auenlandschaft von Pleiße und Floßgraben einpasst, als umgekehrt. Von daher gilt es einen motorisierten Bootsverkehr mit einhergehenden Um- und Ausbaumaßnahmen auszuschließen und stattdessen dem umwelt-, landschafts- und naturfreundlicheren Ruderbootverkehr den Raum zu belassen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bringt immer wieder zum Ausdruck, dass der Floßgraben – auch Batschke genannt – als sehr bedeutsames Brutgebiet des Eisvogels bekannt, von jeglichem Tourismus und allen wasserbaulichen Maßnahmen freizuhalten ist. Zu wasserbaulichen Maßnahmen gehören auch alle Entkrautungsmaßnahmen, was mit dem Verlust von Wasserpflanzen nicht nur zur Zerstörung bzw. Störung von Laich- und Unterschlupfmöglichkeiten für Fische führt, sondern auch zur Reduzierung der Sauerstoffproduktion im Wasser. Bereits der Rückstau in der Pleiße mit der einhergehenden Verringerung der Fließgeschwindigkeit blockiert einen umfassenden Sauerstoffeintrag in den Fluss. Ebenso behindert er die Wechselwirkung zwischen Prall- und Gleithängen, was letztendlich zur naturnaheren bis naturnahen Entstehung von Mäandern führt.
Dabei gebieten der Schutz, der Erhalt und die Entwicklung von Fließgewässern und ihrer Auen eine schnelle und umfassende Lösung zur Verbesserung der Wasser- und Sohlqualität, welche zudem der ordnungsgemäßen Umsetzung der „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ und hier insbesondere die Artikel 1, 2 und 4 dient.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX%3A32000L0060

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02000L0060-20141120

Dabei gilt es ganz besonders in und an den Entstehungsgebieten wie Bergbau, aber auch landwirtschaftlich genutzte Flächen gehören, wissenschaftlich fundierte Maßnahmen zu ergreifen, um ein Vordringen der Verockerung in Grund- und Oberflächenwasser zu mindestens stark zu reduzieren. Jedoch muss sich der Blick auf die jeweiligen Gesamträume der Fließgewässer und ihrer Auen zu orientieren.
Außerdem erklärt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder, dass Forstaktivitäten in den Auenwaldgebieten keinesfalls die Arten- und Strukturvielfalt erhalten oder gar befördern können. Die bisher produzierten Kahlschläge, welchen auch Stieleichen zum Opfer fielen, haben zur Beförderung der Entwicklung von Spitz- und Bergahorn geführt, die flächendeckende Besiedlung mit nitrophilen Stauden befördert und mit den forstwirtschaftlich geprägten Aufforsterungen die Umwandlung von einst strukturreichen Auenwäldern zu Forstplantagen vorangetrieben.
In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass seit Jahren vielerorts eine rege Sukzession zu beobachten ist, welche die Ausgangsbasis für einen stabilen, arten- und strukturreichen sowie standortgerechten Wald bildet. Dabei setzen sich nach eigenen Feststellungen die Naturverjüngungen beispielsweise aus Gehölzarten wie Gemeine Esche, Hainbuche, Feld-, Spitz- und Bergahorn, Feld- und Flatterulme, Schwarzerle, Stiel- und Roteiche, Rotbuche, Gemeiner Esche sowie Weißdorn zusammen, welche gekoppelt mit einem Stauden- und Wiesenrand eine rasante Waldneuentwicklung erwarten lassen kann.
Nur bedrohen zum Beispiel die Abholzungen, übertriebene Mahdaktivitäten und Wegebaumaßnahmen diese naturnahen Entwicklungen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht darin die Möglichkeit, dass sich hier zukunftsfähige, arten- und strukturreiche Wälder entwickeln können, welche die Natur kostenlos und nachhaltig umsetzt.
Nach Auffassung der nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist nunmehr eine wissenschaftliche Kartierung derartiger Standorte erforderlich, um sie vor vielfältigen menschlichen Eingriffen, Störungen bzw. Zerstörungen schützen zu können.
Im Rahmen der Kartierungen bietet sich ferner die Feststellung der Artenzusammensetzung und die Altersstruktur an. Zudem empfiehlt es sich diese Kartierungen jährlich und dauerhaft durchzuführen sowie ebenfalls die Entwicklung von Fauna und Funga an den jeweiligen Standorten in den Blick zu nehmen.
Im Zusammenhang mit der Beförderung der sukzessiven Vermehrung der Stieleiche können sich die die Teilnehmenden an der Exkursion vorstellen, zum Beispiel auf den Wegen Eicheln zu sammeln und in den angrenzenden Auenwäldern zu verteilen und womöglich ggf. gezielt zu stecken. Gerade die „Mastjahre“ seit dem Jahr 2018 zeigen die die Möglichkeit auf, in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen derartige Aktionen durchzuführen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt an der Stelle die dringende Notwendigkeit auch die Auenwälder in den Städten Markkleeberg, Leipzig und Schkeuditz endlich einer sukzessiven Entwicklung zu überlassen und die von Massenabholzungen und Pflanzungen von Baumplantagen geprägte Forstwirtschaft sofort zu beenden. Nur so ist die weitere Abwendung von Schäden und die Wiedererholung und Entwicklung von naturnaheren bis naturnahen Auenwäldern möglich.
Immer wieder mahnt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – diesbezüglich mehr Transparenz an. Dazu gehören Angaben und Auskünfte die Herkunft, Art und Weise der Auftraggebung und Finanzierung sowie nicht zuletzt die ungehinderte öffentliche Bereitstellung der wissenschaftlichen Arbeiten. Dies ist nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch dahingehend wichtig, um diese wissenschaftlichen Dokumente studieren, werten und kritisieren zu können. Eine Vorgehens-, Herangehens- und Handlungsweise, welche in einer lebendig, aufrichtig und ernsthaft gelebten Demokratie schon unaufgefordert eine absolute Selbstverständlichkeit sein muss.
Zudem bildet nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 09.06.2020, Az.: 4 B 126/19 eine sehr wichtige Grundlage, um wissenschaftlich fundiert, transparent und demokratisch basiert eine echte Schutz- und Entwicklungskonzeption für das Auengebiet zu erarbeiten, öffentlich zu beraten und zu beschließen sowie letztendlich umzusetzen. Dabei gilt mindestens jährlich diese Schutz- und Entwicklungskonzeption nachzuhalten.

https://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/19B126.pdf

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind alle Holzentnahmen in den zu Recht mehrfach geschützten Auenwäldern vollständig zu unterbinden. Nur so besteht die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen naturnahen und sukzessiven Entwicklung, der Schaffung und des Erhaltes vielfältiger Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie von Lebensräumen für zahlreiche Pilzarten. Zudem finden keine Bodenverdichtungen sowie Schädigungen bzw. Zerstörungen der Feld- und Strauchschicht statt, welche u.a. wichtig für den sukzessiven Neuaufwuchs von Gehölzen ist.

Nunmehr ist im Jahr 2027 die Wahl für eine neue Oberbürgermeisterin/neuen Oberbürgermeister vorgesehen. Ein veröffentlichter Text der Stadtverwaltung Leipzig vom 27.11.2025 zu dieser Wahl besagt folgendes, Zitat:

Ein Terminvorschlag für die nächste Oberbürgermeisterwahl steht jetzt fest: Am Sonntag, 21. Februar 2027, sollen die Leipzigerinnen und Leipziger dazu aufgerufen werden, ihr neues Stadtoberhaupt zu wählen. Ein eventuell nötiger zweiter Wahlgang wäre dann genau einen Monat später, am 21. März 2027 terminiert. Über diesen Terminvorschlag der Verwaltung wird der Stadtrat abschließend entscheiden.
Die aktuelle, siebenjährige Amtszeit von Oberbürgermeister Burkhard Jung läuft am 28. März 2027 aus. Laut Sächsischer Gemeindeordnung ist eine Wahl frühestens drei und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle an einem Sonntag durchzuführen. Die Wahlprüfungsfrist beträgt einen Monat.

Damit die Wahl jahreszeitlich bedingt möglichst spät, aber nicht inmitten der Winterferien liegt, wurde nun von Verwaltungsbürgermeister Ulrich Hörning der 21. Februar 2027, der letzte Feriensonntag, als Termin vorgeschlagen. So fiele auch eine mögliche Nachwahl nicht auf den Ostersonntag.
Bleibt es bei der zeitlichen Abfolge, müssten alle Wahlvorschläge bis spätestens 17. Dezember 2026 eingereicht werden, der 10. Januar 2027 wäre Stichtag für das Wählerverzeichnis. Die Wahlbenachrichtigungen müssten dann bis 31. Januar 2027 zugestellt werden.“, Zitat Ende

https://www.leipzig.de/newsarchiv/news/terminvorschlag-oberbuergermeisterwahl-am-21-februar-2027

In seiner Sitzung am 28.01.2026 hat der Stadtrat der Stadt Leipzig unter dem Tagesordnungspunkt „18.17 Termin der Oberbürgermeisterwahl 2027 Dezernat Allgemeine Verwaltung Dezernat Allgemeine Verwaltung – VIII-DS-01956“ dem Vorschlag zugestimmt.

https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/to020?TOLFDNR=2185547&SILFDNR=2004593

https://ratsinformation.leipzig.de/allris_leipzig_public/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/doc4415014.pdf

Auf Grund der bevorstehenden Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Kandidatinnen und Kandidaten, aber ebenso die Wählerinnen und Wähler auf, verstärkt den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur sowie Landschaften zu thematisieren. Dazu gehört nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls, sich endlich für den Schutz und die nachhaltige Entwicklung der Fluss- und Auenlandschaften von Weißer Elster/Nahle/Luppe, Pleiße und Parthe sowie ihrer Nebengewässer einzusetzen.
Im Rahmen von folgenden fünf Exkursionen möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine diesbezüglichen Sichtweisen und Vorschläge der Öffentlichkeit vorstellen und darlegen:

Samstag, den 11.04., um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion in die Saale-Elster-Luppe-Aue
zwischen Halle (Saale) und Leipzig
Route: Diemitzer Graben, die Reide, Überlauf des Hufeisensees in die Reide, Park von Dieskau, durch die Saale-Elster-Luppe-Aue und entlang des Wallendorfer und des Raßnitzer Sees im Landkreis Saalekreis, durch die Luppeaue bei Schkeuditz, durch die Elster-Luppe-Nahle-Aue in der Stadt Leipzig sowie zum Mündungsbe­reich der Parthe
Treffpunkt: Ecke Fiete-Schultze-Straße/Reideburger Straße, Halle (Saale)
Ende: Einmündung Parthe in die Weiße Elster
Dauer: ca. 6 Stunden

Samstag, den 09.05., um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion durch die Aue der Weißen Elster
zwischen Zeitz und Leipzig bis zur Einmündung der Pleiße in die Weiße Elster am Leipziger Eck
Treffpunkt: Bahnhof Zeitz, Ausgang Baenschstraße
Dauer: ca. 6 Stunden

Samstag, den 13.06., um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion zum Thema: „Die Parthe durch Stadt und Land“
entlang der Parthe von Taucha nach Leipzig bis zur Mündung in die Wei­ße Elster
Treffpunkt: Bahnhof Taucha
Dauer: ca. 5 Stunden

Samstag, den 07.11., um 10.00 Uhr
Herbstexkursion in die Pleiße-Elster-Aue
in der Stadt Leipzig
Treffpunkt: Haltestelle „Koburger Brücke“
(Bus 70: Richtung „Markleeberg-West“), Leipzig
Endpunkt: Hauptbahnhof Leipzig
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Samstag, den 28.11., um 10.00 Uhr
Herbstexkursion zur Burgaue in der Stadt Leipzig
Treffpunkt: Haus „Auensee“, Leipzig-Wahren
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Die vom Umweltbundesamt im Juni nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, gemeinnützige und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist auf jeden Fall bereit sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten beim Schutz, Erhalt und Entwicklung der Fluss- und Auenlandschaften von Weißer Elster, Pleiße und Parthe sowie ihrer Nebengewässer und angrenzender Landschafts- und Naturbestandteile einzubringen.

https://www.umweltbundesamt.de/dokument/vom-bund-anerkannte-umwelt-naturschutzvereinigungen-0

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2378/dokumente/anerkannte_umwelt-_und_naturschutzvereinigungen.pdf

Ferner bietet sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als ehrenamtliche Plattform für Interessenten an.
Wer mehr zu den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in Leipzig und Umland erfahren möchte, kann folgendermaßen Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 29.03.2026