Kurzfassung

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneuert und formuliert wichtige Anliegen. Basis ist u.a. die am Samstag, dem 24.01.2026, durchgeführte Kombinierte gemeinsame Neujahresfahrrad- und Fußwanderung mit der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau, dem Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz und dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V.
Zu den laut Zweitem Entwurf zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt geplanten „Weißflächen“ im Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, Codierung: LSG0032___, Teilgebiet Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ durch die Thyraaue in das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“, in die Gipskarstlandschaft Heimkehle und zum angrenzenden Gipssteinbruch durchgeführt am 25.01.2025:

  • Unterlassung der Probebohrungen nach Gips und Einstehen für den Erhalt der Karstlandschaft Südharz,
  • Überarbeitung des Entwurfes zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt mit Herausnahme der Weißflächen“ im Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, Codierung: LSG0032___, Teilgebiet Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“
  • Beendigung des Gipsabbaus im gesamten Südharzgebiet in den Ländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen.
  • Durchführung einer Kombinierte gemeinsame Neujahresfahrrad- und Fußwanderung mit der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau, dem Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz und dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. zu den laut Zweitem Entwurf zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt geplanten „Weißflächen“ im Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, Codierung: LSG0032___, Teilgebiet Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“, 10.30 Uhr, Treff- und Endpunkt: Bushaltestelle Uftrungen
  • Verbesserung des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung der Thyra, ihrer Aue und Nebengewässer – zum Beispiel Haselbach und Breitunger Bach
  • Erhalt, Schutz und naturnahe Entwicklung der Waldgebiete

Wer ist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA?

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist eine am 23.02.1991 als Verein gegründete, ehrenamtliche, gemeinnützige, vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, vorrangig in Mitteldeutschland agierende Umwelt- und Naturschutzvereinigung.

Ausführliche Darstellung

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht das dringende Erfordernis an das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die Oker, Bode und Wipper sowie südlich angrenzend die Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel Ecker, Ilse, Holtemme, Selke, Thyra, Zorge und Leine dazu.
Momentan bedrohen mehrere Planungen den Harz. Dazu gehören die Errichtung von zwei Hochwasserrückhaltebecken mit jeweils mindestens 15,00 m hohen und ca. 100,00 m breiten Hochwasserdämmen oberhalb von Straßberg und Meisdorf, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“, die Planung von 18 Windkraftanlagen im Südharz sowie die drohende Vernichtung der Karstlandschaft Südharz durch den Abbau von Gips.
Auf einer Fläche von über 300 km² erstreckt sich im südwestlichen Sachsen-Anhalt das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Es entspricht einem Anteil von ca. 1,5 Prozent der Landesfläche und zeichnet sich durch einen reichen natürlichen Formenschatz, hohe Biodiversität sowie besondere Vielfalt und Seltenheit vorkommender Arten und Lebensräume aus.“, so ein Zitat aus dem Beginn des Beitrages „Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz – Nutzung und Schutz einer Landschaft im Kontext von Natura 2000“ von Christiane Funkel und Steffen Szekely in Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, 48. Jahrgang • 2011 • Sonderheft: 3-23

https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/opus4/frontdoor/deliver/index/docId/34910/file/funkel_szekely_2011_suedharz_nutzung.pdf

Neben ihrer sehr vielfältigen, arten- und strukturreichen, geologischen, klimatischen und hydrologischen Bedeutung besitzt diese Karstlandschaft Südharz eine sehr wichtige länderübergreifende Biotop- und Grünverbundfunktion zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie mit dem Freistaat Thüringen. Zudem besteht ein sehr bedeutsamer Raum für wissenschaftliche Forschung sowie einen sanften, einem dem Schutzcharakter untergeordneten Tourismus.

Nun droht diesem sehr bedeutsamen und sehr schützenswertem länderübergreifenden Landschafts- und Naturraum im Land Sachsen-Anhalt massive Zerstörungen und Störungen.
So weist die „FFH-Erheblichkeitseinschätzung und Verträglichkeitsprüfung FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ vom August 2024 auf Seite 3, unter dem Punkt 1.1 Anlass folgendes Gefährdungsszenario aus, Zitat:

Die Knauf Gips KG beabsichtigt durch die Durchführung von Probebohrungen neue Gewinnungsfelder zu erschließen. Aus diesem Grund sollen im Landkreis Mansfeld-Südharz 8 Probebohrungen durchgeführt werden. Da die Bohrpunkte teilweise innerhalb des FFH-Gebietes „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ liegen, wird zunächst eine Erheblichkeitseinschätzung erforderlich. Kann eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen wird im Anschluss für die betroffenen Punkte der geplanten Probebohrungen eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Entsprechend § 34 BNatSchG sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebietes zu überprüfen, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen.“, Zitat Ende

Auf Antrag des Bundes für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND) stoppte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 14.02.2025, Aktenzeichen: 2 M 14/25 laut Pressemitteilung: 1/2025 vom 17.02.2025 „weitere Probebohrungen nach Naturgipsvorkommen im Südharz

https://presse.sachsen-anhalt.de/not-rated/2025/02/17/oberverwaltungsgericht-stoppt-weitere-probebohrungen-nach-naturgipsvorkommen-im-suedharz

https://presse.sachsen-anhalt.de/wp-content/uploads/pdf/oberverwaltungsgericht_17_02_2025_Pressemitteilung_oberverwaltungsgericht-stoppt-weitere-probebohrungen-nach-naturgipsvorkommen-im-suedharz.pdf

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/NJRE001602103

Schon die geplanten direkten Eingriffe auf Gesamtflächen im Umfang von 1.200,00 bis 1.600,00 m² wären schon verheerend genug gewesen, aber die Gerätschaften bedürfen ja auch An- und Abtransportwege. Inwieweit in dem genannten Flächenbedarf für die Bohrungen Lagerflächen eingeplant lässt sich anhand dieses Dokumentes nicht feststellen.
Eine zweiwöchige Dauerbelastung durch die Bohraktivitäten sind vollkommen inakzeptabel in Lebens- und Rückzugsräumen für Tiere, Pflanzen und Pilze. Gerade wo jeder derartiger oder ähnlich gearteter Eingriff als störend sowie schädlich einzustufen und somit zu unterlassen ist.
Ebenso platzieren sich in dem grob abgesteckten Plangebiet vorrangig Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservates „Karstlandschaft Südharz“

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

Neben der Tatsache der deutlich aufgezeigten rechtlichen Schutzwürdigkeit in Konsequenz des vielfältigen Arten- und Strukturreichstums sowie seiner damit verbundenen umfassenden ökologischen, geologischen und hydrologischen in den gesamten, länderübergreifenden Raum, weist das Dokument darauf hin, dass eine „Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“ Ist. Das dies aber zur Gesamteinschätzung der Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes dringend geboten ist scheinen die Verfasser des Dokumentes unverantwortlicherweise nicht im Blick zu haben. Das spricht Bände, wie es mit der Würdigung der vielfältig schützenswerten und geschützten Karstlandschaft Südharz bestellt ist.

https://www.vdhk.de/fileadmin/pdf/Schutzgebiete/Gipskarst/05_FFH-VP_Probebohrungen.pdf

Auf Grund der bekannten massiven Schutzwürdigkeit und ebenso dringend notwendigen Schutzbedarfes bestehen nunmehr vielfältige großflächige Schutzgebiete, welche kleinere Schutzgebiete beinhalten. Zu den größeren, flächendeckenden Schutzgebieten im Vorhabengebiet im Land Sachsen-Anhalt gehören, Zitat:

  • Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ – 30.034,00 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ – 157.596,00 ha
  • FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101) – ca. 6.022,00 ha
  • Naturschutzgebiet ”Gipskarstlandschaft Questenberg” – ca. 3.891,00 ha

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305019

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/BR3_Karstlandschaft-Suedharz_Allgemeinverfuegung2009.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/verordnungen/gipskarstlandschaft_questenbgvo.pdf

Nunmehr möchte das Land Sachsen-Anhalt im Rahmen des Zweiten Entwurfes zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt, Kabinettsbeschluss vom 02.09.2025 mit sogenannten „Weißflächen“ sich die Option freihalten mitten in dem schützenswerten und geschützten Südharz den Gipsabbau zu ermöglichen.

https://mid.sachsen-anhalt.de/infrastruktur/raumordnung-und-landesentwicklung/neuaufstellung-des-landesentwicklungsplans/stufe-4-zweiter-lep-entwurf-einschliesslich-oeffentlichkeits-und-behoerdenbeteiligung

https://mid.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLV/MID/Infrastruktur/Raumordnung-Landesentwicklung/LEP/LEP-2-Entwurf/Hauptkarte.pdf

Auf Grund der massiven, flächendeckenden Bedrohung des länderübergreifenden, arten- und strukturreichen, vielfältig schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraumes Karstlandschaft Südharz fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin und verstärkt die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Mansfeld-Südharz auf, alle direkten und indirekten Vorhaben zum Gipsabbau sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Ferner bleibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bei seiner Unterstützung für die sehr wichtige „Resolution zum Schutz der Karstlandschaft im Südharz“ des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. vom 26. September 2024.

https://www.vdhk.de/fileadmin/image/Schutzgebiete/VdHK_Resolution_Gipskarst_240926.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft weiterhin zur Unterstützung dieser Resolution auf.
Darüber hinaus kritisiert die ehrenamtliche, gemeinnützige, vom Umweltbundesamt im Juni 2019 nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, vorrangig in Mitteldeutschland agierende Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die fortgesetzte länderübergreifende Bedrohung des schützenswerten und geschützten Südharz durch Abbau von Gips.

Zur Vor- und Darstellung des arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes, der Darstellung der damit verbundenen Schutzwürdigkeit, der akuten Bedrohungen sowie Aufzeigung von Möglichkeiten zum Schutz, zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Gesamtgebietes sowie zur Aufzeigung des Konfliktes zwischen schützenswerter und geschützter Umwelt, Landschaft und Natur sowie massivem Gipsabbaus diente folgende Veranstaltung:

Samstag, den 24.01.2026, um 10.30 Uhr
Kombinierte gemeinsame Neujahresfahrrad- und Fußwanderung
mit der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau, dem Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz und dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V.
Zu den laut Zweitem Entwurf zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan
Sachsen-Anhalt geplanten „Weißflächen“ im Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, Codierung: LSG0032___, Teilgebiet Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“
Treffpunkt: Bushaltestelle Uftrungen
Dauer: ca. 5 Stunden

Karte 1: Karte zur Exkursionsroute

Die Exkursion diente der Vorstellung des arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes, der Darstellung der damit verbundenen Schutzwürdigkeit, der akuten Bedrohungen sowie Aufzeigung von Möglichkeiten zum Schutz, zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Gesamtgebietes.

Im Rahmen der Kombinierten Neujahresfahrrad- und Fußwanderung am Samstag, dem 24.01.2026, Zu den laut Zweitem Entwurf zur Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt geplanten „Weißflächen“ im Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, Codierung: LSG0032___, Teilgebiet Landschaftsschutzgebiet „Harz und südliches Harzvorland“ zeigte sich für die anwesenden ca. 40,00 Teilnehmenden an der Exkursion der Konflikt zwischen schützenswerter und geschützter Umwelt, Landschaft und Natur sowie massivem Gipsabbau deutlich auf.

Dazu diente die Inaugenscheinnahme der arten- und strukturreichen Gipskarstlandschaften mit ihren Wäldern, Wiesen, Obstwiesen, Auen- und Bachlandschaften.
Diese Betrachtung funktioniert nur bei einem Verständnis der geologischen Ausgangssituation des gesamten Harzes. So lautet u.a. die aktuelle Darstellung folgendermaßen, Zitat:

Der Harz ist eine herausgeschnittene Pultscholle des Jungpaläozoikums, welche aus großer Tiefe um bis 3000 m emporgehoben wurde, entlang der Nordrandstörung, die der Linie Langelsheim – Goslar – Harzburg – Wernigerode – Blankenburg – Thale – Ballenstedt folgt.
Der steil geböschte Nordrand des Harzes bildet eine markante Landschaftsgrenze zum hügeligen nördlichen Harzvorland. Zum Mansfelder Land im Osten und zur Thüringischen Senke im Süden ist die Oberfläche schwach geneigt, das Gebirge geht ohne morphologische Grenze sanft abfallend in das Vorland über. Am Südrand ist die Goldene Aue vorzufinden, welche durch Subrosion von Zechsteinsalzen in der Tiefe entstand. Im Westen folgt mit einer Stufe das Leinebergland. Der Westabbruch des Harzes ist durch eine Grabenstruktur bestimmt, Nord – Süd gerichtete Störungen treffen und vergittern sich mit aus dem Harz nach Nordwesten fortsetzende Störungen.
Das während der Ära des Paläozoikums entstandene Gebirge, auch Variszisches Gebirge genannt, bildet den tieferen Untergrund des Harzes. “, Zitat Ende

Karte 2: Geologische Übersichtskarte des Harzes

https://www.karstwanderweg.de/publika/ilup/diestel/3.htm

Im Rahmen seines Beitrages „Die Karstlandschaft des Südharzes im Landkreis Sangerhausen“ führt Reinhard Völker in der Zeitschrift für Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt im Jahr 1998 | Jahrgang 35 – Sonderheft: Karstlandschaft Südharz, Seiten 11 bis 17 aus, Zitat:

Der am Südrande des Harzes existierende etwa 100 km lange Ausstrich von Zechsteinschichten bietet mit seinen Gipsen, Anhydriten und Dolomiten gute Voraussetzungen zur Entstehung einer Karstlandschaft. Er erstreckt sich von Badenhausen im Landkreis Osterode über den Landkreis Nordhausen bis hin nach Pölsfeld im Landkreis Sangerhausen.“, Zitat Ende

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/PUBLIKATIONEN/Zeitschrift_fuer_Naturschutz_im_Land_Sachsen-Anhalt/Dateien/35_Jg_1998_N-LSA_SH.pdf

https://publikationen.ub.uni-frankfurt.de/opus4/frontdoor/deliver/index/docId/33262/file/voelker_1998_karstlandschaft.pdf

Auf den Seiten 18 bis 26 in der Zeitschrift für Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt im Jahr 1998 | Jahrgang 35 – Sonderheft: Karstlandschaft Südharz gibt Hagen Herdam in seinem Beitrag „Die Pflanzenwelt der Karstlandschaft Südharz Farn- und Blütenpflanzen“ folgende Zahlen an, Zitat:

Insgesamt sind mindestens 86 der im Gebiet aktuell nachgewiesenen ca. 1 000 Farn-und Blütenpflanzenarten in der Roten Liste des Landes Sachsen-Anhalt (43) enthalten. Sie sind folgenden Gefährdungsgraden zuzurechnen:
Kategorie 0 (bisher als erloschen oder verschollen geltend): 2 Arten,

Kategorie l (vom Aussterben bedroht): 4 Arten,
Kategorie 2 (stark gefährdet): 13 Arten,
Kategorie 3 (gefährdet): 62 Arten,
Kategorie P (infolge Seltenheit potentiell gefährdet): 5 Arten.

In der Zeitschrift für Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt im Jahr 1998 | Jahrgang 35 – Sonderheft: Karstlandschaft Südharz auf den Seiten 27 bis 28 vermerkte Jürgen Peitzsch in seinem Beitrag „Die Pilze der Karstlandschaft“, dass bisher 750,00 Pilzarten in der Südharzer Karstlandschaft nachgewiesen sind.
Auf den Seiten 29 bis 44 sind umfassende Angaben zu einer arten- und strukturreichen Fauna aufgeführt.

Im Rahmen der Exkursion verdeutlichte sich zudem, dass sich ein Großteil der im Exkursionsgebiet befindlichen, der zumeist aus Süßkirschen bestehenden Streuobstwiesenbestände in einem sehr besorgniserregendem Zustand befinden. Dazu zählen altersbedingte Abgänge sowie Bruch- und Fehlstellen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf es hier einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption sowie darauf beruhender Arbeits- und Pflegeeinsätze.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist grundsätzlich bereit sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten fachlich, organisatorisch und praktisch einzubringen.
Darüber hinaus haben die Thyranebengewässer Haselbach und Breitunger Bach mit ihren Auen und Einzugsgebieten eine sehr wichtige Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, Biotop- und Grünverbundräume, Kaltluftentstehungsgebiete und -korridore sowie als Aufwertung des Landschaftsbildes.
Daher sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit ebenfalls diese Landschafts- und Naturräume zu schützen und zu erhalten, wozu die Freihaltung jeglicher baulicher und bergbaulicher Aktivitäten sowie der Schutz, der Erhalt und die Einräumung der Möglichkeit der sukzessiven und naturnahen Entwicklung dringend erforderlich sind.
Die RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, insbesondere die Artikel 1, 2 und 4, hat dafür die Mindestgrundlage zu bilden.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CE

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

In der Gesamtschau der vielfältigen Schutzwürdigkeit und der darauf beruhenden Ausweisungen von europäischen und nationalen Schutzgebieten in der Karstlandschaft Südharz sind die erfolgten Planungen einer Weißfläche im Bereich des Ortsteiles Breitungen in der Gemeinde Südharz vollkommen inakzeptabel.

Karte 3: Karte zu Bedrohungen im Südharz durch bestehende Steinbrüche und geplante Weißfläche bei Breitungen

Nicht nur, dass damit eine massive Zerstörung in der in der Karstlandschaft Südharz droht, sind ebenfalls Lebens- und Wohnqualität der Bevölkerung im Ortsteil Breitungen in der Gemeinde Südharz in Gefahr.
Im Rahmen der Kombinierten Neujahresfahrrad- und Fußwanderung am Samstag, dem 25.01.2025 durch die Thyraaue in das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“, in die Gipskarstlandschaft Heimkehle und zum angrenzenden Gipssteinbruch zeigte sich für die anwesenden Teilnehmenden an der Exkursion der Konflikt zwischen schützenswerter und geschützter Umwelt, Landschaft und Natur sowie massivem Gipsabbau deutlich auf. Diese drohende Gefahr steht somit auch für die Bewohnerschaft in Breitungen, wenn die Ausweisung einer Weißfläche Eingang in den künftigen Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalts findet.

Auf dem Rückweg von Breitungen nach Uftrungen über die Straße Breitunger Kietel waren massive und zerstörerische Eingriffe in einem Waldgebiet zwischen beiden Ortsteilen der Gemeinde Südharz zu erkennen. Dabei fanden Massenfällungen von jüngeren Baumstämmen von Rotbuche, Bergahorn, Birke und Europäischer Lärche statt. Hier fällte man entwicklungsfähige, jüngere Bäume, welche für den Bestand, die Verjüngung und sukzessive Weiterentwicklung zu naturnahen Waldbeständen dringend erforderlich sind. Zudem erfolgten starke Verwüstungen in der Strauchzone und in den Rückegassen, welche sich durch zerfahrene und verdichtete Waldböden, umgeknickte und herausgerissene Gehölze sowie massive Auflichtungen zeigen.
Diese massiven Schäden im Waldbestand an Gehölzen führte zu starken Bodenverdichtungen sowie Zerstörungen an der Vegetation und der Funga im Bodenbereich. Mit den Auflichtungen drohen nun verstärkte Windeinwirkungen mit Baumbruch und Verstärkung der Verdunstung sowie zunehmender Sonneneinstrahlungen, welche insbesondere in den Sommermonaten zu vermehrter Erhitzung und damit verbundener umfassenderen Verdunstung von Wasser führt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert endlich einen naturnaheren und nachhaltigeren Umgang mit Waldgebieten ein, um sie als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, Wasserspeichergebiete, Teil von Biotop- und Grünverbundräume, Stätten der Erzeugung und Verteilung von Frisch- und Kaltluft sowie Orte der Naherholung für die Bevölkerung im Blick zu haben.
Im konkreten Fall fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Land Sachsen-Anhalt und den Landkreis Mansfeld-Südharz auf die Verantwortlichen zu ermitteln und angemessen zur Verantwortung zu ziehen.

Zusammenfassend sei zu vermerken, dass der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiter länderübergreifend seine Aktivitäten zum vollständigen Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz nicht nur fortsetzen, sondern mit den Bündnispartnern Bund für Umwelt und Naturschutz, Kreisgruppe Mansfeld-Südharz, dem Naturschutzbund, Kreisverband Mansfeld-Südharz e.V. und der Bürgerinitiative Pro Südharz – Gegen Gipsabbau verstärken möchte.
Dazu beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Aktivitäten zum Aufbau seiner ehrenamtlichen Regionalgruppe Sangerhausen-Nordhausen intensivieren.

In dem Zusammenhang sei u.a. auf folgende Fahrradexkursionen im Jahr 2026 verwiesen:

Samstag, den 01.08.2026, um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion entlang bzw. durch die Aue der Zorge
ab der Stadt Nordhausen sowie entlang der Helme bis Bahnhof Ber­ga-Kelbra mit Aufenthalt am Mündungsbereich der Thyra
Treffpunkt: Bahnhof Nordhausen
Dauer: ca. 5 Stunden

Samstag, den 31.10.2026, um 09.30 Uhr
Fahrradrundexkursion zur Helme und zum Helmestausee bei Ber­ga-Kelbra
Treffpunkt: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 4 Stunden

Wer noch mehr zu den vielfältigen Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfahren möchte, kann sich an folgende zentrale Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 25.01.2026

Fotos; Andreas Liste

Fotos: Volker Thiel

Fotos: Nico & Werner Zabel