Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht das dringende Erfordernis an das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die 128,30 km lange Oker und die 183,80 km lange Bode, die 85,00 km lange Wipper sowie südlich angrenzend die ca. 65,00 km lange Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel die 25,60 km lange Ecker,42,90 km lange Ilse, die 47,00 km lange Holtemme, die 64,00 km lange Selke und die 40,00 km lange Zorge dazu.
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
https://www.bfn.de/landschaftssteckbriefe/okertal
https://www.openstreetmap.org/relation/53968#map=9/52.154/10.463
Momentan bedrohen mehrere Planungen den Harz. Dazu gehören die Errichtung von zwei Hochwasserrückhaltebecken mit jeweils mindestens 15,00 m hohen und ca. 100,00 m breiten Hochwasserdämmen im Selketal oberhalb von Straßberg und Meisdorf, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“, die Planung von 18 Windkraftanlagen im Südharz sowie die drohende Vernichtung der Karstlandschaft Südharz durch den Abbau von Gips.
Ein weiterer vielfältiger, flächendeckender und massiver Eingriff in den Harz stellt das am 03.08.2016 baugenehmigte und am 07.05.2017 eröffnete Tourismusvorhaben TITAN RT & Gigaswing dar.
https://harzdrenalin.de/ueber-uns
https://fischer-electronic.de/einsatzbereiche/freizeitanlagen/harzdrenalin
In dem Landschafts- und Naturraum stellt die Stadt Wernigerode an der Nahtstelle zwischen Nordharz und nördlichem Harzvorland einen sehr wichtigen Teil des Harzes dar.
Eng damit verbunden ist das Einzugsgebiet von Holtemme, Ilse und Ecker sowie ihrer jeweiligen Nebengewässer, welches laut „Gewässerentwicklungskonzept Holtemme, Ilse, Ecker Vertrags-Nr. 19/N/0452/MD, Stand November 2020“ in etwa eine Gesamtlänge von etwa 190,00 km aufweist.
Das „Gewässerentwicklungskonzept Holtemme, Ilse, Ecker Vertrags-Nr. 19/N/0452/MD, Stand November 2020“ beinhaltet zum Einzugsgebiet auf Seite 5 unter Punkt „2.1 Abgrenzung“ folgende Angaben, Zitat: „Das Einzugsgebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 534 km² und liegt im Landkreis Harz. Nur ein kleines Stückchen (etwa 3 km²) der zu betrachtenden Holtemme liegt im Landkreis Börde.“, Zitat Ende

Eine rechtliche Basis für den Schutz, den Erhalt von Gewässern bildet die „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“. Hier seien insbesondere die Artikel 1, 2 und 4 genannt.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060
Darin ist geregelt, dass u.a. sowohl Oberflächengewässer, aber ebenfalls Grundwasser etc. besonderen Schutz bedürfen. Unter Artikel 1 ist dazu u.a. folgendes geregelt, Zitat:
Artikel 1
Ziel
Ziel dieser Richtlinie ist die Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, der Übergangsgewässer, der Küstengewässer und des Grundwassers zwecks
a) Vermeidung einer weiteren Verschlechterung sowie Schutz und Verbesserung des Zustands der aquatischen Ökosysteme und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt,
b) Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung auf der Grundlage eines langfristigen Schutzes der vorhandenen Ressourcen,
c) Anstrebens eines stärkeren Schutzes und einer Verbesserung der aquatischen Umwelt, unter anderem durch spezifische Maßnahmen zur schrittweisen Reduzierung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären Stoffen und durch die Beendigung oder schrittweise Einstellung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären gefährlichen Stoffen;
d) Sicherstellung einer schrittweisen Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers und Verhinderung seiner weiteren Verschmutzung; und
e) Beitrag zur Minderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren,
Zitat Ende
Welchen Schutzbedarf und Schutzwürdigkeit dieser Landschafts- und Naturraum insgesamt aufweist, drückt sich im 157.596,00 ha (GIS: 158.646,9320 ha) großen Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ sowie im FFH-GEBIET “HOCHHARZ“ (EU-CODE: DE 4229-301, LANDESCODE: FFH0160) aus, welches „aus einem flächenhaften Teil mit einer Größe von ca. 6.012 ha und einem linienhaften Teil mit einer Länge von ca. 1 km“ besteht.
https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/hochharz-.html
Teilweise tangiert das EUROPÄISCHE VOGELSCHUTZGEBIET “VOGELSCHUTZGEBIET HOCHHARZ“ (EU-CODE: DE 4229-401, LANDESCODE: SPA0018), welches „in zwei Teilflächen untergliedert“ ist „und eine Gesamtgröße von ca. 6.103 ha“ aufweist
https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/vogelschutzgebiet-hochharz-.html
Weitläufig besteht zudem ein sehr wichtiger Biotop- und Grünverbund zum Osteroder Holz, zum Schauener Holz und zum Huy.
Diese Biotop- und Verbundräume, in welchen ebenfalls das Einzugsgebiet von Holtemme, Ilse und Ecker sowie ihrer jeweiligen Nebengewässer einen sehr wichtigen Bestandteil darstellt, gilt es nicht nur zu schützen, sondern auszuweiten, wozu die Einbeziehung aller Agrar-, Wald-, Gehölz-, Wiesen- und Staudenflächen gehört.
In dem Blickwinkel betrachtet verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit sehr großer Sorge Pläne auf einer bisher agrarisch genutzten, 120.000,00 m² = 12,00 ha großen Fläche in der Stadt Wernigerode ein „Karls Erlebnis-Dorf“ zu errichten.

Diese Agrarfläche weist zwar „nur“ eine Ackerzahl bis 28 auf, bildet aber einen sehr wichtigen Grenzbereich zum 157.596,00 ha (GIS: 158.646,9320 ha) große Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ sowie zum FFH-GEBIET “HOCHHARZ“ (EU-CODE: DE 4229-301, LANDESCODE: FFH0160) aus, welches „aus einem flächenhaften Teil mit einer Größe von ca. 6.012 ha und einem linienhaften Teil mit einer Länge von ca. 1 km“ besteht.
https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/hochharz-.html

Ferner ist davon auszugehen, dass diese Agrarfläche Lebens- und Rückzugsraum für Tier-, Pflanzen- und Pilzarten darstellt, welche eng mit den beiden Schutzgebieten korreliert.
Darüber hinaus bilden solche Agrarflächen sehr bedeutsame Wasserspeicher und -rückhalteräume sowie dienen als Kaltluftentstehungsgebiet. Eingebettet in ein noch weiter auszuweitenden und mehr zu schützenden Biotop- und Grünverbundraum sind Agrarflächen aus jedem Verbau aller Art herauszuhalten.
In dem Blickwinkel betrachtet weist der gegenwärtige Flächennutzungsplan das Planungsgebiet als Teil der „Flächen für Landwirtschaft“ aus.
Dies ist auch wichtig, um im Rahmen einer arten- und kulturreichen, nachhaltigen Agrarnutzung extensiv zur Nahrungs- und Rohstoffversorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft beizutragen.
In dem Zusammenhang sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großem Unverständnis die einseitigen und euphorischen Darstellungen durch Politik, Verwaltungen und Medien zu dem Vorhaben „Karls Erlebnis-Dorf“.
Wie ein Oberbürgermeister, welcher sich in der Öffentlichkeit mit Firmenkleidung von Karls Markt OHG zeigt, ein ordnungsgemäßes Planungs- und Antragsverfahren durchführen möchte, bleibt nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – schleierhaft. Es besteht die dringende Gefahr, dass unter diesen Vorzeichen das Planungs- und Antragsverfahren das zur reinen Farce verkommt und somit eine steuerfinanzierte, öffentliche Behörde als Gehilfe eines Privatunternehmens in Erscheinung tritt. Derartige Verquickungen sind generell auszuschließen.
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten……
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert fortgesetzt die Zerstörung von Teilen des Harzes und somit auch das konkrete Vorhaben zu stoppen.
In dem Zusammenhang gibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass der Harz ein sehr wichtiger Bestandteil von Umwelt, Natur und Landschaft darstellt. Das länderübergreifende Mittelgebirge ist ein sehr bedeutsames und schützenswertes Zeugnis der geologischen Entstehung und Entwicklung, der menschlichen Archäologie und Geschichte sowie dient als Wasserspeicher und -versorger, als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, als Lebens- und Erholungsraum der Menschen sowie Biotop- und Grünverbundraum.
Dazu ist es aber nach Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dringend geboten den Natur- und Landschaftsraum mit seiner Vielfalt und Bedeutung im Ganzen zu schützen, vor weiteren störenden und zerstörerischen Eingriffen zu schützen und sogar über Beseitigung menschlicher Eingriffe nachzudenken.
Auf Grundlage dieser dringenden Notwendigkeiten appelliert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Harz und der Stadt Wernigerode das Planungs- und Antragsverfahren „Karls Erlebnis-Dorf“ des Unternehmens Karls Markt OHG zu stoppen.
Ferner sieht sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin voll und ganz bestätigt, seinen Einsatz für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung des Harzes und der angrenzenden Natur- und Landschaftsräume nicht nur fortzusetzen, sondern gar zu verstärken.
In dem Zusammenhang möchte sich die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG) anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als Plattform für Interessierte anbieten, um sich gemeinsam und länderübergreifend in den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie im Freistaat für den Schutz, den Erhalt und einer nachhaltigen Entwicklung des Harzes einsetzen zu können.
Wer daran Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 25.12.2025

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