Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führte am Samstag, dem 26.08.2023, eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion mit folgender Route durch:

Frohser Berg (Flora/Fauna), Sohlen entlang der Sülze über Dodendorf nach Sülldorf.
Sülzetalradweg weiter über Langenweddingen/Osterweddingen nach Beyendorf. 

Station in den Sohlener Bergen mit Endpunkt Einmündung der Sülze in die Elbe.

Die Fahrradexkursion begann 10.15 Uhr am Haltepunkt der Bahn in Schönebeck-Frohse und endete gegen 15.49 Uhr in Magdeburg-Salbke an der Einmündung der Sülze in die Elbe.

Die Fahrradexkursion führte über den Dodendorfer Weg zu allererst zum 115,00 m hohen Frohser Berg. Zu Anbeginn war festzustellen, dass der Weg leider keine Begleitgehölze hat. Es empfiehlt sich entweder Obstgehölze zu pflanzen oder eine sukzessive Entwicklung zuzulassen. Beispielhaft schätzten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Wegabschnitt am unmittelbaren Fuß des Frohser Berges ein. Der Endmoränen-Berg ist vor ca. 10.000 Jahren im Rahmen der Weichsel-Kaltzeit entstanden und gehört zu einem eiszeitlich entstandenen Höhenzug, wozu auch der westlich gelegene Kreuzberg und die etwas weiter nördlich gelegenen Sohlener Berge gehören. Der Frohser Berg ist zum größten Teil bewaldet, aber ebenfalls von Wiesenbereichen, Streuobstwiesen, offenen Gehölz- und Staudenflächen geprägt. Auf jeden Fall bedarf dieser Höhenzug eines besonderen Schutzes, wozu neben der sukzessiven Entwicklung des Waldgebietes, der Pflege der Streuobstwiesen und Wiesen, aber auch die Verhinderung und Beseitigung von Müll und das Belassen naturnaher Wege gehören muss. Dazu gehört keinesfalls das Massenparken von Kraftfahrzeugen.
In Magdeburg-Sohlen gehörte die Sohlener Mühle zur Station. Laut Auskunft einer vom Landschaftspflegeverband „Grüne Umwelt“ e.V. gestalteten Schautafel, befanden sich einst 10 – 15 Mühlen im Sülzetal, wovon mit Busch- oder Weidenmühle, Amtsmühle, Kirchmühle, Stegmühle, Maschmühle, Sohlener Mühle, Rothener Mühle und Vikarienmühle letztendlich acht Mühlen übriggeblieben sind. Nach Auffassung der anwesenden Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ist der Erhalt dieser Mühlen zu prüfen, wobei die Gesichtspunkte des Denkmalschutzes sowie des Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft Berücksichtigung finden müssen. Der Zustand der Sohlener Mühle erfordert jeden Fall schnelles Handeln, um den künftigen Erhalt zu sichern.
Im Bereich des Kuhtränkegraseweg, welcher die Landeshauptstadt-Magdeburg, Stadtteil Beyendorf-Sohlen mit der Gemeinde Sülzetal, Ortsteil Dodendorf verbindet, befindet sich in der Sülzeaue, südlich der geschützten Salzwiese und eines Gehölzbereiches ein Wiesenkomplex an der Grenze zwischen beiden Kommunen. Hier hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder vorgeschlagen, wissenschaftlich die Entstehung einer Gehölzsukzessionsfläche zu prüfen. Nach Auffassung des AHA ist es dringend geboten die Gehölzflächen in der Sülzeaue naturnah zu erweitern, um weitere Waldflächen als vielfältigen und sehr bedeutsamen Lebens- und Rückzugsraum von Tieren und Pflanzen hinzubekommen. Daher nahmen die Teilnehmenden an der Fahrradexkursion mit Genugtuung auf, dass die vorgeschlagene Sukzessiventwicklung begonnen hat und sich momentan in der Staudenphase befindet. Vereinzelt sind u.a. erste Sukzessionen von Eschenahorn und Blutrotem Hartriegel zu erkennen.
In der Gemeinde Sülzetal war auf dem Weg zwischen den Ortsteilen Dodendorf und Sülldorf noch immer festzustellen, dass neben der Befestigung der Fahrspuren des Weges mit Beton, keine Wegbegleitbegrünung besteht. Hier regte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – schon seit mehreren Jahren die Pflanzung von Obstgehölzen beidseitig des Weges an. Dies trägt zur ökologischen und landschaftlichen Aufwertung des Gebietes bei und gilt es unverzüglich umzusetzen. Ein ordnungsgemäßer Transport und Fahrt von landwirtschaftlichen Maschinen mit Geräten dürften keinen Konflikt dazu bilden. Darüber hinaus sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin die Notwendigkeit des Erhalts von naturnaheren, unbefestigten Wegen, welche keine Barrieren für Klein- und Kleinsttieren bilden, Möglichkeiten für Schwalben eröffnet aus Pfützen Schlamm für den Nestbau zu gewinnen sowie einen ungehinderten Verkehr von Kraftfahrzeugen unterbindet.
Ferner gehört der Teil des ca. ca. 20,00 km langen Flusses Sülze zum Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie „Sülzetal bei Sülldorf (FFH0051)“.
Unter „Schutzgebiete – Natura 2000-Gebiete – Sülzetal bei Sülldorf (FFH0051“, hat das Land Sachsen-Anhalt folgende „Gebietsbeschreibung“, vermerkt, Zitat:
In der „Magdeburger Börde“ erstreckt sich das FFH-Gebiet in den Tälern von Sülze und Seerennengraben zwischen Sülldorf und Sohlen. Es wird von salzhaltigen Quellaustritten geprägt, die zur Ausbildung von Binnensalzstellen führen. Die Talhänge bestehen aus Muschelkalk, auf denen sich Trockenrasen erhalten konnten.“, Zitat Ende

Ferner sind folgende Angaben zu „Lebensraumtypen und Flora“ enthalten, Zitat:
Im FFH-Gebiet existieren drei Quellaustritte mit salzhaltigem Wasser, die zur Ausbildung von mehreren Salzstellen als FFH-LRT 1340* Salzwiesen (7 ha) in allen typischen Formen führten. An vegetationsfreie Salzschlickflächen grenzen QuellerFluren, in denen der Gewöhnliche Kurzähren-Queller (Salicornia europaea ssp. brachystachia) dominiert und dem sich Salz-Sode (Suaeda maritima), Stielfrüchtige Salzmelde (Atriplex pedunculata) sowie Flügelsamige Schuppenmiere (Spergularia media) beigesellen. Mit abnehmendem Salzgehalt folgen die Schuppenmieren-Salzschwaden-Gesellschaft mit Salz-Schwaden (Puccinellia distans) und Salz-Schuppenmiere (Spergularia salina) sowie die Salzbinsen-Gesellschaft. In dieser artenreicheren Salzwiese treten neben Salz-Binse (Juncus gerardii) auch Milchkraut (Glaux maritima), Strand-Dreizack (Triglochin maritimum), Strand-Aster (Aster tripolium), Spieß-Melde (Atriplex prostrata), Salz-Hornklee (Lotus tenuis), Strand-Wegerich (Plantago maritima) und Erdbeer-Klee (Trifolum fragiferum) auf. Auf vernässten Standorten wächst das Strandsimsen-Röhricht aus Strand-Simse (Bolboschoenus maritimus) und Gewöhnlichem Schilf (Phragmites australis). Im Seerennengraben siedeln im salzhaltigen Wasser und an den schlammigen Ufern Wasserpflanzengesellschaften, die zum FFH-LRT 3260 Flüsse mit Wasservegetation (< 1 ha) gestellt werden können. Charakteristisch sind Kamm-Laichkraut (Potamogeton pectinatus) und Teichfaden (Zannichellia palustris), zu denen Brunnenkresse (Nasturtium officinale agg.), Blauer Wasser-Ehrenpreis (Veronica anagallisaquatica) und Berle (Berula erecta) treten.
An den Muschelkalkhängen ist der FFH-LRT 6210 Kalk-Trockenrasen (2 ha) in einer eher artenarmen Form ausgebildet. Ihn kennzeichnen Fieder-Zwenke (Brachypodium pinnatum), Furchen-Schwingel (Festuca rupicola), Wiesen-Hafer (Helictotrichen pratense), Feld-Mannstreu (Eryngium campestre), Wiesen-Salbei (Salvia pratensis), Kleiner Odermennig (Agrimonia eupatoria), Rauer Löwenzahn (Leontodon hispidus) und Golddistel (Carlina vulgaris)., Zitat Ende
Im Oktober 2002 stellte im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt das Ingenieurbüro Wolf Blumenthal „Beiträge zu einer Richtlinie zur Erstellung von Managementplänen für Natura 2000-Gebiete, erarbeitet am Beispiel des FFH-Gebietes Nr. 51 „Sülzetal bei Sülldorf“ auf.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – teilt weitgehend u.a. die Zielkonzepte des Managementplanes, wozu die „Ausdehnung der Lebensraumtypen Salzstellen im Binnenland auf Flächen mit geringem Bodensalzkonzentration, Verbesserung der Habitat- und Strukturvielfalt im Bereich des Salzbaches Sülze, Verringerung der Nährstoffeinträge in die Lebensraumtypen“ und die „Verbesserung der hydrologischen Verhältnisse“ gehören. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei das 23,00 ha große Naturschutzgebiet „Salzstellen bei Sülldorf“. Innerhalb des von drei Quellaustritten von salzhaltigem Wasser geprägten FFH-Gebietes bestehen mit einer 7,00 ha großen Salzwiese, mit 1,00 ha großer Fläche Flüsse und Wasservegetation und 2,00 ha großen Kalk-Trockenrasen drei FFH-Lebensraumtypen.
Daher hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder das Land Sachsen-Anhalt aufgefordert, den angedachten Betonweg im Bereich Sülzetal/Sülldorf nicht bauen zu lassen, um nicht noch weitere Flächen zu versiegeln und das erst recht im Bereich „Sülzetal bei Sülldorf (FFH0051)“ und Naturschutzgebiet „Salzstellen bei Sülldorf“ zu unterlassen. Derartig befestigte Wege stellen zudem eine Barriere für Klein- und Kleinsttiere dar. Das Anliegen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat man ignoriert und die Baumaßnahme ohne Beachtung der Hinweise und Bedenken umgesetzt.
Nach fortgesetzter Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es zudem die natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Sülze in Form der Mäandrierung zuzulassen sowie dabei aber auch die Gewässerschonstreifen beidseitig auf jeweils mindestens 10 m zu sichern. Dabei darf nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf es der Entfernung sämtlicher bestehender Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art.
Die Folgen der im Rahmen der Fahrradexkursion am 01.06.2019 entdeckten Abholzungen in sukzessiv geprägten Gehölzbeständen im Bereich des südwestlichen Teils des Südwestbereiches der Sohlener Berge waren noch zu erkennen. Neben der Tatsache des Erhaltes, Schutzes und Weiterentwicklung von Wiesen- und Staudenflächen, erscheint nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unbedingt die sukzessive Entwicklung von Gehölzflächen zuzulassen. Somit besteht eine höhere Strukturvielfalt, welche wiederum eine höhere Artenvielfalt erwarten lässt.
Diese Einschätzung ist leider auf die Ackerflächen im Bereich der Sülze nicht übertragbar. Außer Kartoffel- und Weizenfelder im Gemeindegebiet Sülzetal, waren vorrangig Felder mit Raps und Mais prägend. In dem Zusammenhang weist der des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut und mit Nachdruck darauf hin, dass zu DDR-Zeiten etwa 25 Kulturen zum Anbau kamen und die Fruchtfolge dem Ackerbau zu Grunde lag. Dies trug zur Verbesserung der Bodenstruktur sowie auch der Bereitstellung breiterer Nahrungsangebote für den Feldhasen und Insekten bei. Insofern war es sehr erfreulich festzustellen, dass im Südhangbereich der Sohlener Berge der Anbau von Luzerne erfolgte.
Wie bereits im Bereich des Weges zwischen den Ortsteilen Dodendorf und Sülldorf festgestellt, fehlt auch entlang der Verbindungsstraße zwischen Magdeburgs Stadtteilen Beyendorf und Salbke ein beidseitig begleitender Gehölzbestand. Die Pflanzung von Gehölzen beidseitig der Straße trägt auch hier zur ökologischen und landschaftlichen Aufwertung des Gebietes bei und gilt es ebenfalls unverzüglich umzusetzen.
Im Stadtgebiet von Magdeburg im Stadtteil Salbke nahmen Verbauungen und Begradigungen des Flussverlaufes zu. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt erneut, dass es zu prüfen gilt, die massiven Verbauungen im Sohl- und Uferbereich sowie die damit verbundene Begradigung zu beseitigen. Ferner fordern sie das Land Sachsen-Anhalt auf jegliche Pläne zum weiteren Aus- und Verbau, einhergehend mit massiven Verspundungen zu unterlassen und für immer vollständig einzustellen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht im Falle der Umsetzung dieser Baumaßnahmen einen klaren Verstoß gegen die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL).
In dem Zusammenhang erscheint es unverständlich, dass man einst großzügig gebaute Parkplätze in der Sülzeaue zwischen Faulmannstraße/Abzweig Gabelsberger Straße und Gröninger Straße weiter betreibt. Hier ist eine alternative Planung erforderlich, um diese betonierten Flächen wieder zu entsiegeln und vollständig unversiegelt dem Fluss- und Auenraum zurückzugeben, um eine sukzessive Entwicklungsmöglichkeit zuzulassen.
Der Mündungsbereich der Sülze lag einst wesentlich weiter nördlicher. Dabei nahm der Fluss den Bach Klinke noch auf, bevor er in die Elbe mündete. Nunmehr hat die Klinke zentrumsnah einen eigenen Mündungsbereich in die Elbe. Die Verkürzung des Verlaufes der Sülze ging mit Begradigungen und der Errichtung eines Wehres im Mündungsgebiet in die Elbe einher. Im Interesse der Gewährleistung einer biologischen Durchgängigkeit und der Schaffung bzw. Entwicklung naturnaher Flussstrukturen der Sülze gilt es entsprechende, wissenschaftlich fundierte Konzeptionen zu erstellen. Dies entspricht auch der Wasserrahmenrichtlinie der EU. Zur Klinke sei folgender Beitrag der Landeshauptstadt Magdeburg zitiert:

Die Klinke entspringt am Rande der Hohen Börde östlich der Hängelsberge und fließt nach der Wegstrecke von 7,7 km an der Benediktinerstraße in die Elbe. Ein Zufluss ist der Eulegraben, in den wiederum der Große und der Kleine Wiesengraben münden. Die Klinke ist von der B81 bis zur Elbe ein Gewässer erster Ordnung.

Im Quellbereich ist die Klinke ein klares, schnellfließendes Gewässer, das aufgrund der starken Beschattung nahezu keine Wasservegetation aufweist. Mit Eintritt in einen Kleingartenkomplex ist der Bachlauf begradigt. In Ottersleben speist die Klinke den Ottersleber Teich. Der weitere Bachverlauf ist überwiegend begradigt und an den Seiten und an der Sohle mit Steinen ausgebaut. Teilweise ist der Bach vollständig verrohrt. Die Klinke ist auf gut der Hälfte ihres Laufes mit Gehölzen bestanden.“, Zitat Ende

https://www.magdeburg.de/index.php?La=1&object=tx,698.49.1

Für die Klinke gilt es nach Auffassung ebenfalls zur Wiederherstellung bzw. Gewährleistung einer biologischen Durchgängigkeit und der Schaffung bzw. Entwicklung naturnaher Flussstrukturen eine entsprechende, wissenschaftlich fundierte Konzeption zu erstellen. Dies entspricht auch der Wasserrahmenrichtlinie der EU.
Zum Abschluss der Fahrradexkursion war neben einer Feststellung einer umfassenden Vermüllung im großen Teilen des Verlaufes und so auch im Mündungsgebiet der Sülze in die Elbe, ein massives Befahren mit Kraftfahrzeugen zu beobachten. Meistens handelte es sich um Angler, welche sich zahlreich am Elbufer niederließen. Hier sind neben Maßnahmen der Müllvermeidung, eine Entfernung von vorhandenem Müll sowie eine Abwehr des Befahrens mit Kraftfahrzeugen unverzüglich umzusetzen.
Ferner bekräftigt der AHA die ökologische und landschaftliche Bedeutung der Sülze mit ihrer Arten- und Strukturvielfalt sowie der damit verbundenen Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Eng damit verknüpft schätzt der AHA ein, dass bestehende Biotop- und Grünverbünde zum Frohser Berg, zum Sohlener Berg, zum Heßberg, zur Elbe sowie zum 282,25 ha großen Naturschutzgebiet „Kreuzhorst“ einen besonderen Schutz, aber auch Ausweitungen erfahren sollte.
Auf dem Weg in das Zentrum der Landeshauptstadt Magdeburg fielen im Bereich des Südostzuganges zum Hafen Femersleben umfassende Bodenarbeiten und massive Abholzungen auf. Der AHA fordert hier Aufklärung und sieht die Gefahr von Baumaßnahmen. Daher schlägt der AHA alternativ vor, diese Flächen einer naturnahen, sukzessiven Entwicklung zu überlassen.
Ferner betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin mit verstärkter sehr großer Sorge Aktivitäten zur Errichtung von zwei hochmodernen Halbleiterfabriken auf einer Agrarfläche zwischen der Bundesautobahn 14 und dem Seerennengraben in den Gemarkungen der Landeshauptstadt Magdeburg, der Stadt Wanzleben-Börde und der Gemeinde Sülzetal. Dabei ist vorgesehen eine sehr wertvolle Agrarfläche im Umfang von einst 450,00 ha und nunmehr 1.127,00 ha in Anspruch zu nehmen.

Abgesehen von der Zunahme von Ziel- und Quellverkehr durch Kraftfahrzeuge aller Art, sind weitere wertvolle Ackerflächen mit Bodenwertzahlen bis zu 90 und mehr bedroht. Bereits die Reduzierung der Vielfalt der Ackerbaukulturen von einst 25,00 verschiedenen Ackerkulturen auf etwa 6 – 7 Ackerkulturen haben zu erheblichen Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt, Humusneubildung somit Verarmung des Landschaftsbildes geführt. Gut strukturierter, humusreicher Boden dient als Lebensraum eines regen Bodenlebens sowie zudem des Gasaustausches, der Speicherung von Wasser und Nährstoffen. Verbau, falscher Einsatz von Landtechnik, monokultureller Anbau von Humuszehrern und eng damit verbundener übermäßiger Einsatz von mineralischem Dünger, Pestiziden und Gülle sorgen für eine Schädigung bis hin zum Totalverlust seiner dringend notwendigen, vielfältigen Funktionen zur Ernährung der Bevölkerung und Versorgung mit weiter zu verarbeitenden Rohstoffen sowie in Landschaft, Natur und Umwelt. Zudem erfolgt eine massive Schädigung bzw. Verluste von Schicht- und Grundwasser.
Ferner kann die Agrarfläche als Entwicklungsraum für den Seerennengraben dienen, welcher im Bereich des Zusammenflusses mit dem Röthegraben den Ausgangspunkt der Sülze bildet sowie Bestandteil des 76,00 ha großen Schutzgebietes nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) „Sülzetal bei Sülldorf“ (FFH0051) und des 23,00 ha großen Naturschutzgebietes „Salzstellen bei Sülldorf“ darstellt. Dabei kommt dem Salzbach Seerennengraben noch wichtige Funktionen als Lebens- und Rückzugsraum für besondere Tier- und Pflanzenarten sowie als Biotop- und Grünverbundraum zu.
Darüber hinaus zählt die Agrarfläche zum Lebensraum des Feldhamsters. Bekanntlich besitzt der Feldhamster den Status „streng zu schützende Tierart von gemeinschaftlichem Interesse“ gemäß des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Ferner ist bekannt, dass ein wesentliches Ziel der FFH-Richtlinie in der die Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes der dort gelisteten Arten und Lebensräume besteht. So haben gemäß Artikel 11 der FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten den Erhaltungszustand der in Artikel 2 genannten Arten und Lebensräume zu überwachen. Über die Ergebnisse der Überwachung ist gemäß Artikel 17 durch die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre ein Bericht zu erstellen. Der Erhaltungszustand wird in Artikel 1 näher spezifiziert.
An der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zudem, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – stellt zudem mit sehr großer Sorge fest, dass die Flächen von bereits realisierten bzw. geplanten Industrie- und Gewerbegebieten erheblich und bedrohlich zugenommen.
So erteilte das Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg in der Gemeinde Grünheide im Landkreis Oder-Spree für 300,00 ha für eine Tesla-Autofabrik eine Genehmigung, wofür man 173,00 Hektar Kiefernwald in Grünheide gerodet hatte.

An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands/

Medienberichten zu Folge plant Intel eine Investition im Umfang von einst 17 Milliarden Euro und nunmehr 30 Milliarden Euro. Zudem ist vorgesehen, dass die Steuerzahlenden über die EU mit 2,2 Milliarden Euro und über den Bund mit einst 6,8 Milliarden Euro und nunmehr 9.9 Milliarden Euro das umwelt-, natur- und landschaftszerstörende Vorhaben mitfinanzieren sollen. Ferner führen Medienberichte an, dass die CDU-geführte Regierungskoalition geplant hatte am Landtag des Landes Sachsen-Anhalt vorbei, weitere, bisher unbezifferte Steuermittel zur Verfügung zu stellen.
Zudem zeigen die rot-grün-gelbe Bundesregierung und die die schwarz-rot-gelbe Landesregierung Sachsen-Anhalts eine sehr persönliche Nähe zur Intel-Spitze um Pat Gelsinger.
Ein derartig stark ausgeprägter Filz zwischen Politik im Bund und im Land Sachsen-Anhalt mit der Intel-Spitze, welcher offensichtlich tief in den persönlichen Bereich hinein reicht, kann nicht erwarten lassen, dass das Handeln und Agieren der Planungs- und Genehmigungsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt, der Landeshauptstadt Magdeburg, der Stadt Wanzleben-Börde und der Gemeinde Sülzetal sachbezogen und objektiv stattfindet. Eigentlich zur Neutralität und Sachlichkeit verpflichtet, haben sie schon ihren klaren Auftrag aus der sachsen-anhaltinischen Landesregierung erhalten, welche für die Förderung und Umsetzung punktueller und flächendeckender Zerstörungen und Beeinträchtigungen von Umwelt, Natur und Landschaften bekannt ist.
Mit wahrer Demokratie, sorgsamem Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft hat ein derartiges Agieren und Handeln nichts zu tun.

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist jedoch ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln auf allen Ebenen notwendig.

Der gemeinnützige, ehrenamtliche und nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt die Notwendigkeit eines massiven Schutzes von Elbe und Sülze sowie ihrer Auen und angrenzender Landschaften. Dazu sieht der AHA die Notwendigkeit der Erstellung umfassender, wissenschaftlicher Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ebengenannten Gebiete. Der AHA ist daran interessiert diese Prozesse voranzutreiben und zu begleiten. Dazu sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit die Bevölkerung einzubeziehen. In dem Zusammenhang bekräftigt der AHA sein sehr großes Interesse zur Bildung einer ehrenamtlichen Regionalgruppe Magdeburg und Umland sowie einer darin eingebetteten Arbeitsgruppe für die Sülze, um die Mitwirkung von interessierten Teilen der Bevölkerung zu ermöglichen.
Wer Interesse daran hat, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 27.08.2023

Fotos und Videos: Andreas Liste