Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und die Fachgruppe „Mykologie“ des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), Regionalverband Halle/Saalkreis e.V. führten planmäßig im Hochherbst 2016 ihre gemeinsame mykologische Exkursion in das ca. 92 ha große Naturschutzgebiet (NSG) „Brandberge“ durch. Bekanntlich bildet das Naturschutzgebiet einen sehr wichtigen arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum, welcher sich aus Trocken- sowie Halbtrockenrasen und Zwergstrauchheiden auf Porphyrkuppen, Kleingewässer und Röhrichte, Bruchwald, anmoorige Standorte, Ruderalstellen sowie magere Ackerflächen zusammensetzt. Neben dieser Bedeutung, dient das NSG als Biotopverbundraum zwischen den Landschaftsschutzgebieten „Dölauer Heide“ und Saaletal.

Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erfuhren sehr viel Fachkundiges zu Pilzen, ihrer Vielfalt und ihrer ökologischen Bedeutung. Alleine an dem Tag entdeckte man 29 verschiedene Pilzarten.

Ferner hat die Sukzession seit Anfang der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts zu einem vielfältig strukturreichen Gehölzbestand entwickelt. Diese Gehölzbestände reihen sich in die obengenannte Vielfalt an Natur- und Landschaftsbestandteile und –strukturen ein.
Alle Anwesenden waren sich sehr schnell einig, dass das NSG Brandberge eines besonderen Schutzes bedarf. Dafür gilt es sich massiv einzusetzen.

Nunmehr sieht der AHA die Gefahr, dass durch verschiedene Eingriffe das vielfältige NSG in Gefahr gerät. Dazu zählen Überlegungen das NSG mit Militärtechnik sowie im begrenzten Umfang mit Mountainbike und mit Motocross zu befahren, um die Verbuschung einzudämmen und zurückzudrängen. Bei den Überlegungen bleibt unberücksichtigt, dass einhergehend mit Lärm sowie Belastungen mit Abgas und Feinstaub, ggf. Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften und Zwergstrauchheiden massiv Schaden nehmen können.

Nach Auffassung des AHA ist nunmehr dringend die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption erforderlich, welche sich auf der Basis vergangener und laufender Erfassungen von Fauna und Flora, mit der voranschreitenden Verbuschung und entsprechenden Lösungsansätzen und –vorschlägen befasst.

Darüber hinaus sieht der AHA mit großer Sorge den Halleschen Silvesterlauf durch das NSG zu führen. Es ist unverantwortlich womöglich mehrere hundert Läuferinnen und Läufer durch das NSG laufen zu lassen. Der AHA sieht zudem eine Verschärfung der Bedrohung des NSG, wenn zudem Zuschauer die Laufstrecke säumen. Neben umfassenden Trittschäden ist mit umfassenden Verlärmungen und gar Vermüllungen zu rechnen.

Dabei gilt es alles zu unterlassen ein NSG mit derartigen Störungen zu belasten.

In der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Brandberge“, Stadt Halle vom 24.05.1995 ist daher unter § 4 Verbote, Absatz 3 Nummer 15 vermerkt, Zitat:

„15. die Ruhe der Natur durch Lärm oder auf andere Weise zu stören (Zelten, Tonwiedergabegerät, Modellflugzeuge, Sportveranstaltungen, Bohrungen, Sprengungen etc.)“, Zitat Ende

Der AHA fordert daher die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) als zuständige Naturschutzbehörde auf, dass Befahren des NSG Brandberge mit Militärtechnik, Motocross und Mountainbike sowie die Einbeziehung in Sportveranstaltungen wie den am 31.12.2016 geplanten Halleschen Silvesterlauf zu unterbinden.