Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) muss beim Schutz, Erhalt und Entwicklung des „Grünen Bandes“ der Natur-, Landschafts- und Umweltschutz das unangefochtene Primat haben!

Das „Grüne Band“, welches den Verlauf der einstigen Staatsgrenze zwischen der DDR und BRD markiert, eine Länge von 1.393 km aufweist, entlang der westlichen Landesgrenzen von Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern verläuft, ein bundesweit relevantes Biotopverbundsystem darstellt sowie auf einer Idee von mehreren Umweltverbänden, Stiftungen und Naturschutzbehörden in neun Bundesländern aus dem Jahr 1989 beruht, gilt es von jeglicher natur-, umwelt- und naturbeeinträchtigenden Nutzung freizuhalten. In dem vom Bundesamt für Naturschutz im Jahre 2006 herausgegebenen und federführend vom Landesverband Bayern des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) und Bund Naturschutz in Bayern e.V. (BN) erarbeiteten Studie „Naturschutzfachliche Schwerpunktgebiete im Grünen Band“ gehören von insgesamt 32 allein im Freistaat Thüringen folgende 15 „Schwerpunktgebiete Grünen Band“ dazu: Grenzübergreifend zu den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen mit landesweiter Bedeutung Nr. 17: Mackenröder Wald, grenzübergreifend in das Land Niedersachsen das Entwicklungsprojekt bundesweit Nr. 18: Unteres Eichsfeld von Weilrode bis Freienhagen, die an das Land Hessen grenzende landesweit bedeutsame Nr. 19: Offenland zwischen Rohrberg und Bornhagen, die ebenfalls an das Land Hessen grenzende, bundesweit bedeutende Nr. 20: Offenland von Lindewerra bis Treffurt, die landesweit bedeutende, auch an das Land Hessen grenzende Nr. 21: Werraaue von Wartha bis Sallmannshausen, die ebenso bundesweit bedeutsam ebenso an das Land Hessen grenzende Nr. 22: Komplex Ulsteraue bis Geisa, die genauso bedeutsame, an Bayern und Hessen grenzende Nr. 23: Kuppenrhön von Geismar bis zum Staufelsberg, die auch an Bayern grenzende bundesweit bedeutsame Nr. 24: Henneberg bis einschließlich Schlechtsarter Schweiz, das an Bayern grenzende landesweite Entwicklungsprojekt Nr. 25: Thüringer Grabfeld bei Hellingen, die ebenso an Bayern grenzende, landesweit bedeutsame Nr. 26: Kreck/Rodachaue, die bundesweit bedeutsamen an den Freistaat Bayern grenzenden Gebiete Nr. 27: Offenland von NSG Bischofsau bis NSG Mürschnitzer Sack und Nr. 28: Feuchtstandorte vom NSG Mürschnitzer Sack bis Neuhaus-Schierschnitz, die an Bayern grenzende landesweit bedeutsamen Gebiete Nr. 29: Tettautal bis Lauenstein und Nr. 30: Zwergstrauchheiden östlich Reichenbach sowie die bundesweit bedeutsame, an Bayern grenzende Nr. 31: Fränkisches und Thüringer Moschwitztal bis Saaletal bei Hirschberg.

Diese Entwicklung und ökologische Bedeutung erfordert, dass der Naturschutz eben nicht anderen Entwicklungsmöglichkeiten zurückstehen darf. Damit widerspricht der AHA eindeutig der Auffassung der Thüringer Staatsekretärin für Kultur und Europa. Der AHA hält stattdessen einen umfassenden Schutz, eine nachhaltige Entwicklung und Betreuung für dringend notwendig sowie die Prüfung einer möglichen räumlichen Ausweitung für erforderlich.

Ferner ist der AHA bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Arbeit fachlich-inhaltlich daran mitzuwirken.

Wer Interesse noch mehr zu den Aktivitäten des AHA zu erfahren, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de