I. Zu Begründung

Zu 1.3 Lage im Raum und Geltungsbereich, Seiten 7 – 9
Zu 2.1.1 Landesentwicklungsplan, Seiten 17

Die positive, unbegründete Darstellung der Bauentwicklungen der Bundesautobahmen 2, 14, 19 und 24 entspricht keinesfalls einer modernen und dringend notwendigen Herangehensweise an Fragen des Umganges mit Umwelt, Natur und Landschaft sowie einer daraus resultierenden Entwicklung des Klimas, einer Bau- und Verkehrspolitik. Dazu gehören die Reduzierung des Ausstoßes von CO2, NOx, Feinstaub und nicht zuletzt die Belastung mit Lärm. Dazu zählen Reduzierung von Transporten sowie die Stärkung des Schienen-Personennahverkehrs (SPNV) und des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch Erhalt, Wiederherstellung und Herstellung der Anbindung in der Fläche. Ganz besonders zu nennen sind Fragen der Flächenversiegelung.
Laut Ausführungen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt vom 07.05.2021 beträgt die tägliche durchschnittliche Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche 1,0 ha. Das entspricht im Jahr einer Fläche von 12 ha. Nach Auffassung des AHA ist keine Neuversiegelung von Flächen zu rechtfertigen. Unversiegelter Boden ermöglicht Wasseraufnahme, lässt Gasaustausch zu, bietet für Fauna sowie Flora Lebensraum und ermöglicht Abkühlung der Luft. Insofern gilt es die Flächennutzungsplanung danach auszurichten.

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Zu Wasserstraßen und Binnenhäfen (3.3.3):

Die hier unkommentierten Darstellungen widersprechen eindeutig den zuvor geschilderten Ansinnen zu Vorranggebiete für Natur und Landschaft (4.1.1); Vorranggebiet für Hochwasserschutz (4.1.2); Schienennetz (3.3.1) und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft(4.2.1). Ein Ausbau des Stromes Elbe bedeutet Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft, massive Eingriffe in Struktur, Hydrologie und Fließsystem der Elbe sowie massive Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Derartige Gedanken berücksichtigen keinesfalls die Tatsache, dass die Elbe ein Niedrigwasserfluss ist und das Niederschlagsmengen massiv abnehmen. Insbesondere die Jahre 2018 bis 2020 haben dies deutlich aufgezeigt. Ferner bedeutet die Eintiefung der Elbe einen verstärkten Entzug von Wasser aus der angrenzenden Aue. Das bedeutet nicht nur Austrocknung von Natur und Landschaft, sondern u.a. auch für Landwirtschaft und Gartenbau.
Da die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck davon direkt betroffen ist gilt es unbedingt und mit Nachdruck Protest und Einspruch gegen solche Planungen zu erheben.

Zu 2.2.2 Bebauungspläne, Seiten 30 – 31

Die Auflistung von 28 rechtskräftigen Bebauungsplänen und Vorhabens- und Erschließungsplänen zeugen davon, dass für eine nunmehrige Flächennutzungsplanung umfassende Rahmenwirkungen eingeschränkt sind.

Zu 2.5 Integriertes gemeindliches Entwicklungskonzept (IGEK) Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck

Zu Landschaftsnahes Wohnen – gute Nachbarschaft – ordentliche Versorgung, Seite 36
Die Angaben unter 3.1.1Bevölkerungsentwicklung rechtfertigen keine Neuausweisung von Neubaugebieten. Abgesehen davon die Wirkungen von Flächenneuversiegelungen und der Erhöhung von Ziel- und Quellverkehren von Motorisierten Individualverkehren.

Zu 3.3 Wirtschaft und Gewerbe

Die Ausweisung von Gewerbeflächen gilt es auf die mit Rechtskraft festgelegten Flächen zu beschränken, um weitere Flächenversiegelungen und Verstärkung von Verkehrsströmen zu vermeiden. Ggf. sind nicht genutzte Gewerbeflächen rechtskräftig wieder aufzuheben, um Natur, Landschaft, Landwirtschaft und Gartenbau Flächen zurückzugeben.

Zu 4.1.4 Sondergebiete

Eine Verlagerung von weiteren Transportkapazitäten auf die Elbe ist nur mit Schiffen möglich, welche dem Fluss angepasst sind und nicht umgekehrt. Bereits die die erwähnten unkommentierten Darstellungen zu Wasserstraßen und Binnenhäfen (3.3.3) widersprechen den zuvor geschilderten Ansinnen zu Vorranggebiete für Natur und Landschaft (4.1.1); Vorranggebiet für Hochwasserschutz (4.1.2); Schienennetz (3.3.1) und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft(4.2.1). Ein Ausbau des Stromes Elbe bedeutet Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft, massive Eingriffe in Struktur, Hydrologie und Fließsystem der Elbe sowie massive Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Derartige Gedanken berücksichtigen keinesfalls die Tatsache, dass die Elbe ein Niedrigwasserfluss ist und das Niederschlagsmengen massiv abnehmen. Insbesondere die Jahre 2018 bis 2020 haben dies deutlich aufgezeigt. Ferner bedeutet die Eintiefung der Elbe einen verstärkten Entzug von Wasser aus der angrenzenden Aue. Das bedeutet nicht nur Austrocknung von Natur und Landschaft, sondern u.a. auch für Landwirtschaft und Gartenbau.
Daher gilt es im Interesse einer zukunftsfähigen, ökologisch orientierten Entwicklung der Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck die Entwicklung des Hafens davon abhängig zu machen, dass ein Ausbau der Elbe und ihrer Aue unterbleibt.

Im Interesse einer dezentralen, ortsnahen Nutzung von erneuerbaren Energiequellen aus Wind- und Sonnenkraft sowie der Beachtung des Schutzes von Vogelarten und des Landschaftsbildes sowie der Unterlassung neuer Bodenflächen ist auf eine gezielte Förderung der Nutzung von Dachflächen für Solaranlagen und grundstücksbezogen Windkraftkleinanlagen zu orientieren. Eine andere Herangehensweise ist nicht nachhaltig und somit nicht zukunftsfähig.

Zu 4.2.4 Kulturelle Einrichtungen, Seite 68

Der Bevölkerung und ihren Vereinen, Verbänden und Initiativen muss eine kostenfreie Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen möglich sein. Eine gemeinnützige Tätigkeit ermöglicht im öffentlichen Interesse sich für vielfältige Belange einzusetzen und ist in der Regel nicht mit einer wirtschaftlichen Einnahmequelle verbunden. Dies kommt der Verbandsgemeinde zugute.
Nur so ist eine Umsetzung wahrer demokratischer Beteiligungsformen möglich. Was auch mit einer Erhöhung der Attraktivität der Verbandsgemeinde einhergehen kann.

Zu 4.3 Verkehr, Seiten 69 – 74
Zu 4.3.2.1 Fußläufige Erschließung
Zu 4.3.2.2 Radwegenetz

Möglichkeiten der sicheren Nutzung von Wegen und Straßen für Fußgänger und zum Fahren mit dem Fahrrad gilt es zu intensivieren. Dazu gehört es Fußgängerüberwege zu schaffen, Beschilderungen vorzunehmen und Kartenmaterial zur Verfügung zu stellen sowie auch Verkehrsbeschränkungen für Kfz. Zu prüfen.
Wichtig ist aber, diese Erschließungen nicht mit der Versiegelung von Wegen zu verbinden. Neben der Tatsache der zusätzlichen Bodenversiegelungen entstehen zumeist unüberwindbare Hindernisse für Klein- und Kleinsttiere. Sie fallen nicht nur der menschlichen Nutzung zum Opfer, sondern sind mangels der Wirkung ihrer Tarnung schneller Opfer für Fraßfeinde und gerade Asphaltflächen erhitzen sich bei massiver Sonneneinstrahlung. Zudem bedeutet das auch Verletzungsgefahren für Haustiere wie Hunde.
Zudem regt der AHA an, anhand alter Katasterkarten alte, insbesondere in den 60er und 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts umgepflügte Wege zu ermitteln und als unversiegelte Verbindungswege wieder zu aktivieren. Diese gilt es mit Begleitgrün bestehend aus Wiesen- und Saumstreifen sowie Obstgehölzen, Kopfweiden bzw. sukzessiven Gehölzstreifen aufzuwerten.

Zu 4.5.1 Innerörtliche Grünbereiche und Parkanlagen

Hier regt der AHA an, diese Grünbereiche und Parkanlagen als Biotop- und Grünverbünde groß- und kleinräumiger miteinander zu vernetzen. Ferner gilt es verstärkt Wiesenbereiche durch unregelmäßige, partielle Mahden entwickeln zu lassen. Die entstehenden Blühwiesen, welche die Möglichkeit der Ausreifung und Aussamung erhalten müssen, dienen Insekten als Nahrungs- und Lebensraum, reduzieren die Verdunstung und verbessern das jeweilige Ortsbild.
Eine Einbindung der Bevölkerung sowie ihrer Vereine, Verbände und Initiativen scheint sinnvoll zu sein.

Zu 4.6 Wasserflächen und Häfen, Seiten 78 – 79

Im Interesse einer besseren Entwicklungsmöglichkeit von Fließgewässern, der besseren Nutzung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie zur Nutzung als Achsen von Biotop- und Verbundräumen gilt es Gewässerschutzstreifen beidseitig von mindestens 10 m zu belassen.

Zu 4.7 Flächen für die Landwirtschaft, Seiten 79 – 80

Die Landwirtschaft ist momentan häufig von Monokulturen, Anbaukulturarmut, mangelhafter Fruchtfolge sowie fehlender Strukturvielfalt geprägt.
Während zu DDR-Zeiten noch ca. 25 Anbaukulturen zur Anwendung kamen und diese in eine entsprechende Fruchtfolge eingebunden waren, greift man heutzutage auf etwa 7 Anbaukulturen zurück. Ferner gilt es in Form von sukzessiver Möglichkeiten die Entwicklung von Gehölz-, Stauden- und Wiesenbeständen zuzulassen. Wie unter Zu 4.3.2.1 Fußläufige Erschließung und zu 4.3.2.2 Radwegenetz können dazu wiederhergestellte Wege beitragen.

Zu 4.8 Wald, Seite 80

Hier sollte die Einflussnahme auf sukzessive Waldentwicklung liegen. Das sollte nicht nur bei den bestehenden Beständen, sondern auch in Erweiterung bestehender Waldbestände finden. Insbesondere als Begleitgrün von Fließgewässern und Wegen. So lassen sich arten- und strukturreiche Wälder entwickeln, welche Entwicklungsmöglichkeiten entlang von Fließgewässern haben sollten.
Wälder dienen nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum, als Sauerstoffspender und Kohlendioxidspeicher und Naherholungsgebiet, sondern als sehr wichtiger Wasserspeicher. Angesichts der voranschreitenden Klimaveränderung eine sehr bedeutsame Funktionsvielfalt.

Zu 5.3.5 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, Seite 86

Hier gilt vorrangig die sukzessive Entwicklung der Natur zu befördern und menschliches Eingreifen auf Beseitigung von Flächenversiegelung, Schadstoffen und anderen naturfernen Bestandteilen beschränkt bleiben. Ferner sind bei Pflegemaßnahmen und Streuobstwiesen und Wiesen menschliche Eingriffe erforderlich. Dieser Grundsatz sollte das Handeln der Verbandsgemeine bestimmen.

Zu 5.4 Überschwemmungsgebiete und Hochwasserschutz, Seiten 87 – 89

Es ist korrekt, darauf zu orientieren, Bebauungen und Ablagerungen von Schadstoffen aller Art aus Überschwemmungsgebieten fernzuhalten. Jedoch gilt es aber auch verstärkt den Rückbau bestehender Bauten, von Flächenversiegelungen sowie Deichrückverlegungen zu prüfen. Daher ist es unzureichend dies zu erwähnen, ohne konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Daher schlägt der AHA vor, dies nachzuholen.
Ferner regt der AHA an, Standorte einstiger Auenwälder festzustellen und hier wieder Sukzessionen zuzulassen. Auenwälder dienen nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum, als Sauerstoffspender und Kohlendioxidspeicher und Naherholungsgebiet, sondern als sehr wichtiger Wasserspeicher. Angesichts der voranschreitenden Klimaveränderung eine sehr bedeutsame Funktionsvielfalt. Ferner reinigen sie Hochwasser und brechen Hochwasserwellen in ihrer Wucht.
Im Übrigen ist der Begriff „Hochwasserschutz“ irreführend. Auen und Fließgewässer sind eng miteinander verbunden und benötigen einander. Dazu gehört auch Hochwasser. Hochwasser zur Katastrophe hat der Mensch mit seinen Einschränkungen der Auen, Flächenversiegelungen, Beseitigung von Wäldern und fehlender Arten- und Strukturvielfalt mit Fruchtfolge und Bodenverdichtungen gemacht. Daher ist der Begriff „Umgang mit Hochwasser“ als korrekter anzusehen.

II. Zu Umweltbericht

Leider ist der Umweltbericht, trotz einiger richtiger Anregungen und Vorschläge zu allgemein gehalten. Konkrete Erfassungen zu Fauna und Flora fehlen. Somit ist nur eine bedingte Zustandsanalyse möglich. Gleiches gilt zu Luft-, Wasser- und Bodenqualitäten. Hier ist entsprechende Nacharbeit anzuraten.
Ansonsten sei auf die Ausführungen zur Begründung verwiesen.

III. Abschließendes

Die Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck hat das Potential einer arten- und strukturreichen Natur und Landschaft, in der eine entsprechende Wohn- und Lebensqualität und Landwirtschaft eingebettet ist. Insbesondere der Einfluss der Elbe, ihrer Aue, ihrer Nebengewässer und Einzugsgebiet sind hier prägend und als Chance zu sehen. Das erfordert aber eine der angepassten Entwicklungspolitik in Sachen Verkehr, Bau und Gewerbe.
Laut Ausführungen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt vom 07.05.2021 beträgt die tägliche durchschnittliche Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche 1,0 ha. Das entspricht im Jahr einer Fläche von 12 ha. Dies gilt es auf 0,00 ha zu reduzieren, um einer nachhaltigen Entwicklung Vorschub zu leisten.
Daher hält es der AHA für erforderlich nicht nur die Neuversiegelung zu stoppen, sondern Flächenentsiegelungen vorzunehmen, mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen zu erhalten bzw. wieder einzurichten sowie Deichrückverlegungen zu prüfen. Mit der damit verbundenen Möglichkeit naturnahe Entwicklungen zuzulassen, dies mit bestehenden und neuen Biotop- und Grünverbundräumen, Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten und -korridoren zu koppeln sowie den Schutz, die Pflege, Betreuung und Erweiterung von Streuobstwiesen voranzutreiben, besteht so die Möglichkeit Umwelt, Natur, Landschaft und Klima besser zu schützen und zu entwickeln.
Daraus entwickelt sich eine verbesserte Wohn-, Lebens- und Erholungsqualität, höhere Arten- und Strukturvielfalt von Fauna und Flora, ein verbesserter Umgang mit Hochwasser sowie Verbesserung der Klimasituation.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 21.06.2021