Wie jüngste Medienberichte aufzeigen, beabsichtigen die Leipziger Stadtwerke ab dem Jahr 2022 in Kulkwitz Biomassekraftwerk zu errichten, welches 2024/2025 fertiggestellt sein soll. Dafür benötigt man offensichtlich ca. 80.000 Tonnen trockenes Holz. Bereits u.a. in dem Kraftwerk in Piesteritz verwendet man massenhaft Holz. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) fordert schon seit Jahren die Verantwortlichen zu erklären, woher das Holz stammt. Eine Lieferkette aus Leipzigs Auenwald hat man bisher vehement bestritten.
Das Vorhaben des Neubaus eines Biomassekraftwerk in Kulkwitz wirft ein besonderes Licht auf die Forstwirtschaftsplanung der Stadt Leipzig und der damit verbundenen unvermindert fortgesetzten und zerstörerischen Massenabholzungen in Leipzigs Auenwäldern sowie auf den zutiefst undemokratischen und unqualifizierten Umgang mit Anfragen, Kritiken und Alternativvorschlägen.
Ferner gilt es nachfolgende Betrachtungen auch bzw. jetzt ganz besonders aus diesem Blickwinkel zu betrachten:

Anderen Medienberichten ist immer wieder zu entnehmen ist, haben Wissenschaftler des Deutschen Zentrums für integrative Biodiversitätsforschung, der Universität Leipzig und des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung den Auenwald in Leipzig für chronisch krank erklärt und in einem 63 Seiten starken Diskussionspapier die Wasserversorgung der Auengebiete, die Anpassung des Grundwasserspiegels und Verbindung verschiedener Lebensräume thematisiert. Auch wenn der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den Inhalt dieses Papiers noch immer nicht kennt, begrüßt er grundsätzlich jegliche Bestrebungen die Auenlandschaften Leipzigs zu erhalten und zu schützen. Für den AHA ist es nunmehr wichtig in eine wissenschaftlich-fachlich fundierte und sachliche Diskussion zu treten, um gemeinsam und transparent Lösungen zu erarbeiten. Dafür ist jedoch die öffentliche Bereitstellung des obengenannten 63 Seiten starken Diskussionspapiers dringend erforderlich, um Transparenz herzustellen und eine Diskussionsbasis zu besitzen.
Jedoch erscheint es dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sehr wichtig auf folgende Aspekte hinzuweisen, auf welche er bereits im Rahmen des Forstwirtschaftsplans 2018 sowie der Offenen Stellungnahme Leipziger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zum Offenen Brief von NuKLA an den Stadtrat zur Forstplanung 2018 vom 18.10.2018 hingewiesen hatte. Die nachfolgenden Ausführungen vom 20.06.2020 haben aus Sicht des AHA keinesfalls an Aktualität eingebüßt:

Bekanntlich hatte am 24.10.2018 der Stadtrat der Stadt Leipzig mehrheitlich den „Forstwirtschaftsplan 2018“ beschlossen. Dieser „Forstwirtschaftsplan 2018“ beruhte auf dem Beschluss des Stadtrates vom 28.10.2015 zur „Forsteinrichtung für den Wald der Stadt Leipzig (FB 3277) für den Planungszeitraum 2014 – 2023“. In der „Erläuterung zum Forsteinrichtungswerk für den Wald der Stadt Leipzig (Forstbetrieb 3277), Planungszeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2023“ ist unter Punkt „5.3 Planung – einige Zahlen“ u.a. folgende Planung vorgesehen:

Baumart Zielbestand
Stieleiche (Quercus robur) 40 %
Ulmen (Ulmus spec.) 5 %
Hainbuche (Carpinus betulus) 10 %
Gemeine Esche (Fraxinus excelsior) 20 %
Bergahorn (Acer pseudoplatanus) 5 %
Winterlinde (Tilia cordata) 10 %
Feldahorn (Acer campestre) 5 %
Wildobst 5 %

Auf welcher wissenschaftlich fundierten Basis diese artenbezogenen Zielbestandsplanung entstanden ist findet leider keine Erwähnung.
Diese Ziele möchte man zudem vorrangig durch massive forstwirtschaftliche Maßnahmen erreichen, wozu u.a. Mittelwald- und Femelwirtschaft sowie gezielte Aufforstungen gehören.
Man behauptet in der Forstwirtschaftsplanung, dass nur forstwirtschaftliche Maßnahmen zu einer höheren Artenvielfalt führen. Dabei haben genau diese Forstwirtschaftsmaßnahmen selbst in Naturschutzgebieten und FFH-Gebieten zu massiven Zerstörungen an den Auenwaldstrukturen geführt. Möglichkeiten der Erhaltung und Entwicklung von Waldsaumstreifen, von Wiesen – wie z.B. in der Burgaue – und Streuobstwiesen – wie z.B. am Schlobachshof – etc. blendet man zudem komplett aus. Dabei können gerade diese Schutz – und Entwicklungsmaßnahmen zur Erhöhung bzw. zum Erhalt einer Vielfalt an Arten und Strukturen beitragen.
Bereits im Blick auf die Forstwirtschaftsplanung 2018 hatte der Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e. V. (NuKLA) in einem Offenen Brief zur Lage des Auwalds Leipzig im Blick auf die Forstplanung 2018 vom 09.09.2018 wissenschaftlich-fachlich fundiert sowie von Praxis und umfassender Ortskenntnis geprägt, sich für den Erhalt des Schutzgebietscharakters der Leipziger Auenwaldes eingesetzt und sich begründet gegen den nunmehr von Leipzigs Stadtrat am 24.10.2018 beschlossenen „Forstwirtschaftsplan 2018“ gewandt. Neben der umfassenden Begründung des Anliegens bietet der Verein Gesprächs- und Beratungsbereitschaft an, um nachhaltig die Auenlandschaft zu erhalten und zu schützen.
In einer Offenen Stellungnahme Leipziger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zum Offenen Brief von NuKLA an den Stadtrat zur Forstplanung 2018 vom 18.10.2018, gerichtet an den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Burkhard Jung, richten sich 11 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung GmbH – UFZ und Universität Leipzig in sehr scharfer Form gegen den obengenannten Offenen Brief von NuKLA. Ihre eigene Argumentation beruht nach eigenen Angaben u.a. auf folgenden sechs wissenschaftlichen Arbeiten, Zitat:

Exemplarische Forschungsaktivitäten sind:

  • Punktgenaue Starkbaum- und Biotopbaumkartierung durch den Stadtforst (1998 und 2005/2006, Straßl, Heyde & Hartelt 2006).
  • Brutvogelkartierung durch das Naturschutzinstitut Leipzig e.V und NABU seit 2009 (Mäkert 2009, 2010, 2013).
  • Projekt Leipziger Auwaldkran durch die Universität Leipzig (Anfänglich 2001 Mitfinanzierung durch UFZ, seit 2012 Forschungsplattform iDiv, Unterseher et. al 2007).
  • Begleitforschung zur forstlichen Bewirtschaftung durch das Prof. Hellriegel Institut (2012) auf 26 Untersuchungsflächen zum Vergleich der Prozessschutzflächen, der Mittelwaldflächen und der Femelschläge (Richter et al. 2012).
  • Begleitforschung zum Projekt Lebendige Luppe mit 60 Dauerversuchsflächen (0,25 ha) (Walddynamik, Totholz, Bodenvegetation, Laufkäfer, Eschentriebsterben) seit 2012 (Scholz et al. 2018).

Regelmäßige Befliegungen zur fernerkundlichen Untersuchung der Artenzusammensetzung, der Kühlungsfunktion und des Eschentriebsterbens durch UFZ, iDiv, Uni Leipzig und FH Anhalt. (z.B. Richter et al. 2016). „, Zitat Ende

Ferner behaupten die 11 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Kommunikation folgendes, Zitat:
Die Abteilung Stadtforsten fördert den gesellschaftlichen Dialog seit Jahren mithilfe der AG Stadtwald und lässt dessen Ergebnisse in die Betriebsplanung einfließen.“, Zitat Ende
Es dürfte jedoch den 11 Damen und Herren nicht entgangen sein, dass NuKLA sich in den vergangenen Jahren intensiv darum bemüht hatte, um in der genannten AG Stadtwald eigene, womöglich andere Sichtweisen einzubringen. In einer fast an Mobbing grenzender Art und Weise lief man dagegen Sturm, so dass sich ein linker Umweltbürgermeister entschloss NuKLA eine Teilnahme an „gesellschaftlichen Dialog“ in der AG Stadtwald zu verwehren. Interessant am Vorabend und natürlich nunmehr auch im Nachgang des 30. Jahrestages der politischen Wende des Herbstes 1989, wo sich doch Offizielle der Stadt Leipzig immer wieder als Zentrum der „friedlichen Revolution“ feiern lassen. Nur hat man zentrale Forderungen dieser Zeit wie Toleranz, Meinungsvielfalt und offene Diskussionen offenbar komplett verdrängt.
Die „Offene Stellungnahme Leipziger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zum Offenen Brief von NuKLA an den Stadtrat zur Forstplanung“ beinhaltet durchaus nachvollziehbar und richtig: „Das Ziel, die natürliche Auendynamik wiederherzustellen, ist immer noch der Wunsch aller Ökologen und Naturschutzfachleute, die mit dem Leipziger Auwald befasst sind, und wurde bereits in den 90er Jahren Prof. G. Müller gefordert (Müller 1993).“, Zitat Ende
Nur verkennen die Damen und Herren, dass es sich mit „Forsteinrichtung für den Wald der Stadt Leipzig (FB 3277) für den Planungszeitraum 2014 – 2023“ und dem „Forstwirtschaftsplan 2018“ um keine Naturschutzplanung, sondern eine forstlich geprägten Planung handelt. Wie kann man unterstützen, dass Kahlschläge entstehen und Reih und Glied-Aufforstungen naturnaher gewachsene Auenwälder ersetzen? Nimmt man nicht wahr, dass die ersten Mittelwaldabholzungen im NSG Burgaue massiv zur Beförderung des Aufwuchses von lichtliebenden Arten wie Berg- und Spitzahorn geführt haben? Warum bleibt die massive Forderung nach einer mit dem Freistaat Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt abgestimmten naturnaheren Entwicklung der Auenlandschaften entlang der Weißen Elster mit Rückgabe von Altauen an das Flusssystem aus? Dabei hat doch Mitunterzeichner Dipl. Ing. Hans Kasperidus (UFZ, Department Naturschutz) im Rahmen des 5. Leipziger Auensymposiums am 16.04.2011 die Auenfläche mit 4.563 ha beziffert. Weiter führte er aus, dass davon 3.934 ha Altaue sowie 524 ha rezente Aue und 105 ha Fläche Fluss umfassen. Prozentual bedeutet dies, dass 86,22 % zwar morphologisch Aue sind, aber in der Regel durch Deiche abgetrennt, keine Überflutung mehr erfahren sowie nur 13,78 % einer Überflutung zur Verfügung stehen. Hier ist ein entscheidender Ansatz zu sehen, was das öffentlich finanzierte Projekt „Lebendige Luppe“ in der gegenwärtigen Version keinesfalls erfüllen kann. Noch dazu man selbst feststellt, dass fehlende Überflutungen und Rückgang von Grundwasser zur Austrocknung in der Aue führen. Gerade die mehrmonatige Dürre seit April 2018 und die starke Hitze im Sommer 2018, deren vollständigen Auswirkungen und Folgen womöglich erst in den nächsten beiden Jahren sichtbar in Erscheinung treten. Alles Dinge, welche nicht erkennbar in der Forstwirtschaftsplanung der Stadt Leipzig eine entsprechende Rolle spielt. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist es zudem befremdlich, dass man wissenschaftliche Arbeiten gegen bürgerschaftlich Engagierte in Stellung bringt, ohne ihnen unaufgefordert die entsprechenden, garantiert öffentlich finanzierten wissenschaftlichen Arbeiten zur Kenntnisnahme und Wertung zur Verfügung zu stellen. Nur so ist ein ordnungsgemäßer, demokratischer und wissenschaftlich fundierter Disput auf Augenhöhe möglich.

Der Stadtrat hatte im Rahmen seiner Ratsversammlung am Mittwoch, den 11.12.2019 die Vorlage – VI-DS-08226 – „Forstwirtschaftsplan 2019“ eine geänderte Variante beschlossen, welche aber inhaltlich praktisch keine geänderte Zielsetzung und Umsetzung beinhaltet.
Dabei beinhaltet der Forstwirtschaftsplan 2019 zahlreiche unkorrekte, vage und widersprüchliche Darstellungen, welche sich wie folgt darstellen:
Zu 1. Die geschichtliche Entwicklung des Leipziger Stadtwaldes:
Die Behauptung, dass seit ca. 100 Jahren keine natürliche Verjüngung der Stieleiche stattfindet, entspricht nicht den Tatsachen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat in seinen jahrzehntelangen Begehungen und Exkursionen in den Auen von Leipzig und Schkeuditz auf sukzessive Verjüngungen hingewiesen. Die Exkursionen des AHA in der Pleißeaue am 02.11.2019 und 07.11.2020 sowie in die Burgaue am 23.11.2019, 30.05.2020, 13.06.2020 und 28.11.2020 haben das bestätigt. An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass die Stieleiche bestimmte Aufwuchsbedingungen für die Jungbäume benötigt, dazu gehören Halbschatten, keine Bodenverdichtungen bzw. mechanische Einwirkungen sowie ausreichend Feuchtigkeit. Zudem neigt die Stieleiche nicht zu flächendeckenden Jungaufwüchsen wie Spitz-, Berg- und Eschenahorn sowie der Gemeinen Esche. Nur helfen uns die zwangsweiche Errichtung von gepflanzten Forstplantagen nicht weiter, wenn man zum Einem eine Verschlechterung der klimatischen Bedingungen erkennen muss und zum anderen Mahd- und Holzungsarbeiten in den Wegebereichen sowie das Befahren mit schwerer Technik die Jungaufwüchse der Stieleiche beschädigen oder gar zerstören. Abgesehen davon, dass in der Regel Baumschulware Unterschneidungen mit Einkürzungen der Pfahlwurzeln erfahren, welche sich zumeist nicht weiterentwickeln und somit die Wasserversorgung aus tieferen Schichten und die Standsicherheit beeinträchtigen.
Zu 2. Allgemeine Grundsätze der Bewirtschaftung im Leipziger Stadtwald:
Die Verfasser behaupten, dass u.a. „unter Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände“ „eine ständige Kontrolle der forstlichen Bewirtschaftung im Leipziger Stadtwald“ erfolgt. Der vom Umweltbundesamt anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat bisher weder die Möglichkeit erhalten ordnungsgemäß und vollständig diese Kontrolle auszuüben. Der Bürgermeister und Beigeordnete für Umwelt, Ordnung, Sport der Stadt Leipzig Heiko Rosenthal verweigert dem AHA seit über zehn Jahren schon die Bereitstellung der Schutzverordnungen für die Naturschutzgebiete in der Pleißeaue und in der Burgaue. Auf die am 28.11.2019 per E-Mail an ihn gab es noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung, geschweige eine ordnungsgemäße Beteiligung des AHA an dem Entwurf des Forstwirtschaftsplans 2019 und der Bereitstellung der schon mehrfach erbetenen Verordnungen. Daher steht nach Ansicht des AHA die berechtigte Frage im Raum, nach welchen Gesichtspunkten nimmt Herr Rosenthal und sein Dezernat eine selektive Beteiligung von anerkannten Umweltverbänden, mit welchen Ergebnissen und Konsequenzen vor?
In der Tat zählt die Stieleiche zu den bedeutsamsten Gehölzen der Hartholzaue. Nur müssen alle Rahmenbedingungen stimmen, wie bereits erwähnt nehmen auch die nachhaltigen Veränderungen der hydrologischen Verhältnisse in Folge der Flussbegradigungen, der Verringerungen der Niederschläge sowie das eingeschränkte Vermögen des Einströmens von Hochwasser einen massiven Einfluss auf die Verjüngung und Entwicklung der Stieleiche. Daher fordert der AHA immer wieder eine großflächige, wissenschaftlich-fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche den IST-Zustand erfasst und analysiert, Möglichkeiten der Deichrückverlegungen und Wiederanbindung von Altverläufen der Weißen Elster, der Pleiße und der Parthe sowie ihrer Nebengewässer aufzeigt, Sukzessionsentwicklungen, aber auch die Folgen der bisherigen forstwirtschaftlichen Aktivitäten in den letzten 30 Jahren betrachtet. Dies ist nach Ansicht des AHA bisher nur bruchstückhaft, das Ergebnis schon voranstellend und nicht tiefgründig genug erfolgt.
Zu 3. Die Bewirtschaftung der Stadtwaldflächen und nachfolgend:
Schon der Begriff Forstwirtschaftsplanung zeigt nach Meinung des AHA auf, dass es sich hier um eine sehr einseitiger Sichtweise aus der gegenwärtigen forstwirtschaftlichen Praxis handelt. Bestätigung findet das bereits unter 1. Die geschichtliche Entwicklung des Leipziger Stadtwaldes, wo man folgendes behauptet, Zitat: „So findet z. B. seit ca. 100 Jahren in den Leipziger Auenwaldgebieten keine natürliche Verjüngung der Stieleiche mehr statt. Es ist deshalb eine dringende Aufgabe, in naher und ferner Zukunft durch geeignete forstliche Pflegemaßnahmen der Verarmung der Biodiversität entgegenzuwirken, die erhaltene Vielfalt zu sichern und zu fördern.“, Zitat Ende. Diese bisher nicht bewiesene Behauptung hält sich hartnäckig länderübergreifend und hat sich bisher nicht beweisen lassen. Die ersten Massenabholzungsflächen in der Burgaue können da eher als gegenteiliges Beispiel dienen. Ab der 8. Präzisierung des jährlichen forstlichen Wirtschaftsplanes 2019 auf Grund der Prüfung der FFH-Konformität 2018 lässt man auch deutlich erkennen, worum es mehr oder minder in dieser Forstwirtschaftsplanung wirklich geht – um Holzgewinnung. Da hat man auch die Fällung einer der wichtigsten Gerüstgehölze in der Hartholzaue aufgezählt – Stieleiche und Gemeine Esche – Somit stellt sich der Forstwirtschaftsplan nicht nur fachlich-inhaltlich als unausgegoren und stark einseitig forstwirtschaftlich ausgerichtet, sondern auch in sich nicht schlüssig und zudem widersprüchlich dar.
Daher hält es der AHA für viel sinnvoller für die Waldgebiete, insbesondere die besonders geschützten und schützenswerten Teile, eine jährliche „Schutz- und Entwicklungsplanung“ aufzustellen, welche alle Aspekte betrachtet, wobei Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, Auswirkungen auf das Klima der Region sowie Naherholung die Priorität haben müssen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) möchte an der Stelle noch einmal deutlich erklären, dass Auen bekanntlich zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Ausbreitungsraum von Hochwasser, der Wassergewinnung, zur Verbesserung des Klimas als Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet sowie der stressgeplagten Bevölkerung als Erholungsraum.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es für dringend nötig sich verstärkt für den Schutz und Erhalt von Auenlandschaften einzusetzen. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine diesbezüglichen Aktivitäten auch in den Auenlandschaften von Schkeuditz sowie von Leipzig und Umgebung verstärken.
Das Gesamtgebiet ist Bestandteil der Elster-Luppe-Aue, gehört zum ca. 5.900 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwaldes“ sowie zum Europäischen Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ist Teil des Flora-Fauna-Habitat-Gebietes „Leipziger Auensystem“ und grenzt mit dem Verlauf der Luppe im Nordwesten an die Stadt Schkeuditz.
Nördlich und Nordöstlich schließt sich das insgesamt 589 ha große Naturschutzgebiet „Luppeaue“ an, wovon der Teil im Stadtgebiet von Leipzig ca. 32 ha umfasst. Ferner folgt in östlicher Richtung das zweiteilige, 270 ha große Naturschutzgebiet „Burgaue“. In südöstlicher Richtung ist zudem als bedeutsames Schutzgebiet das Flächennaturdenkmal „Gundorfer Lache“ zu nennen.
Ein sehr wichtigen Bestandteil dieser sehr wertvollen und als ca. 5.900 ha großes Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ca. 4.925 ha großes Europäisches Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald und als ca. 2.825 ha großes Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet Leipziger Auensystem geschützten Natur und Landschaft, stellt die Auenlandschaft im Süden der Stadt Leipzig dar, welche zwischen Weißer Elster und Elsterflutbett im Westen, Pleiße und Mühlpleiße im Osten, der Einmündung der Pleiße in das Elsterflutbett im Norden sowie des Cospudener Sees und seines Umfeldes im Süden eingebettet ist. Diese Auenlandschaft besteht zum großen Teil aus naturnahen Laubmischwäldern, welche sich vorrangig aus Eschen-Eichen-Ulmen-Hartholzauwald und grundfeuchtem Stieleichen-Hainbuchen-Wald, flächendeckenden Übergangsstadien zwischen diesen beiden Waldgesellschaften sowie ansatzweisen Weiden-Erlen-Pappel-Weichholzauengesellschaften zusammensetzt. Als sehr bedeutsame Kernstücke dieses Auengebietes sind im Norden das ca. 66 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Elster-Pleiße-Auwald und im Südwesten das ca. 49 ha große NSG Lehmlache zu betrachten.
Ebenso zählt das 277 ha große Naturschutz- und FFH-Gebiet Burgaue im Norden Leipzigs dazu.
Die letzten Hochwasser in den Jahren 2011 und 2013 haben das Gesamtgebiet nachhaltig beeinflusst und verdeutlicht, dass ein anderer Umgang mit Hochwasser dringend erforderlich ist. Dazu zählen Deichrückverlegungen, um so Altauen dem Flusssystem von Weißer Elster und Luppe wieder zur Verfügung zu stellen.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten an der Erstellung einer umfassenden wissenschaftlichen fundierten Prüfung und Erarbeitung einer aktuellen und nachhaltigen Auenschutz-, Hoch- und Grundwasserkonzeption für die gesamte Aue in der Stadt Leipzig mitzuwirken.
Selbstverständlich ist das Thema Hochwasser angesichts der jüngsten Hochwasserereignisse in den Jahren 2011 und 2013 sowie der immer weiter dicht an den Ufern von Weißer Elster, Luppe und Nahle stehenden und teilweise stark befestigten Deich auf der Tagesordnung fachlich und räumlich umfassender zu betrachten.
Ebenso kritisch zu begutachten sind die rasant im Freistaat Sachsen zunehmenden Abholzungen, welche bereits an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt beginnen, sich beispielsweise massiv im Naturschutzgebiet Burgaue, welches zudem ebenfalls nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt ist, ausgebreiten und ebenso massiv in den Auenwäldern in Leipzigs Süden ihre Fortsetzung gefunden haben. Im Rahmen zahlreicher Fahrrad- und Fußexkursionen mussten die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer immer wieder mit Entsetzen eine flächendeckende Ausweitung der massiven Abholzungen in den Auenwäldern der Elster-Luppe-Pleiße-Parthe-Aue feststellen. In den Städten Schkeuditz und Leipzig schreckt man auch vor Naturschutzgebieten nicht zurück, welche zumeist auch einen Status als europäisches Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzen. Mit diesen verstärkten Abholzungen haben die Verantwortlichen zur weiteren Schädigung bzw. Zerstörung der klassischen Auenwaldstrukturen geführt. Dazu zählt neben den Massenabholzungen auch das Zerfahren des Auenbodens mit schwerer Räumtechnik. Den Abholzungen fielen insbesondere Stieleiche und Gemeine Esche zum Opfer, was eine wirtschaftliche Verwertung vermuten lässt. In Folge der entstandenen Lichtungen finden immer wieder Spitz- und Bergahorn beste Entwicklungsbedingungen vor. Im Gegensatz dazu haben an derartigen Standorten zaghafte sukzessive Verjüngungsversuche der Stieleiche ihr jähes Ende gefunden. Der AHA verweist in dem Zusammenhang mit Nachdruck auf die jahrelangen, bisher erfolglosen Bemühungen dieses rein forstwirtschaftlich geprägte, zerstörerische Vorgehen mit den Verantwortlichen zu beraten, um ein Umdenken zu erwirken. Jedoch bleibt der AHA an dem Thema dran und verbindet diese Feststellung die Aufforderung an die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung im Freistaat Sachsen, im Landkreis Nordsachsen sowie in den Städten Leipzig und Schkeuditz nun endlich das konstruktive Gespräch zu suchen. Nur so lassen sich einer echten Demokratie angemessen, fachlich fundierte Lösungen erarbeiten.
Ferner vertritt der AHA weiterhin verstärkt die Forderung, dass endlich ein ökologisch-nachhaltiges Hochwasserkonzept für das Flussgebiet der Weißen Elster entsteht, welches mit den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie dem Land Sachsen-Anhalt abzustimmen ist. Darin sollte nach Auffassung des AHA enthalten sein, generell weitere neue Verbauungen und Versiegelungen – insbesondere in der Aue – auszuschließen und Rückbaumaßnahmen zu prüfen; sich für eine vielfältigere, ökologisch orientierte Landwirtschaft einzusetzen; Fließgewässer von Querbauwerken, Sohl- und Uferbefestigungen zu befreien, zu renaturieren und mindestens eine naturnahe Gewässerentwicklungen mit Uferschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m Breite zuzulassen und zu befördern, umfassende Deichrückverlegungen vorzunehmen und somit von den Fließgewässern getrennte Auenwälder – z.B. in der Elster-Pleiße-Aue im Süden Leipzigs und die Burgaue – wieder anzuschließen und somit Überflutungsraum zurückzugeben. Eng damit gekoppelt gilt es intensiv zu prüfen, inwieweit die einst abgeschnittenen und im Rahmen der Umverlegungen und Begradigungen von Weißer Elster und Luppe auch teilweise verschütteten, sehr vielfältigen und struktureichen alten Flussverläufe wiederherzustellen möglich ist. Nach Auffassung des AHA kann dies perspektivisch auch zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung und Beseitigung der kanalisierten Fließbereiche von Weißer Elster und Luppe führen.
Mit dem beispielsweise nunmehr umgesetzten Neubau des Nahleauslassbauwerks durch die Stadt Leipzig ist man jedoch den verheerenden Weg des alleinigen wasserbaulich-technischen Umganges mit Hochwasser, welcher eindeutig vorrangig auf den Neu- und Ausbau von Deichen, die Degradierung von Auen zu Poldern und eben den Neubau dieses Nahleauslassbauwerks orientiert, fortzusetzen bzw. zu intensivieren.
Der AHA schlägt im Gegensatz dazu immer wieder alternativ vor, die Einbauten zu beseitigen und die Öffnung des Deiches an der Stelle beizubehalten. Dies wäre der erste Schritt in die richtige Richtung.
Die Stadt Leipzig ist bekanntlich durchgängig von Auenlandschaften mit den obengenannten Eigenschaften geprägt. Insbesondere die Weiße Elster, aber auch ihre Nebengewässer wie ganz besonders Pleiße und Parthe bilden dabei das räumliche, landschaftliche und ökologische Rückgrat.
Im Rahmen seiner ehrenamtlichen Aktivitäten nimmt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer wieder im Rahmen von Exkursionen ebenfalls das Gebiet der Elster-Pleiße-Aue kritisch in den Augenschein.
Dabei fällt auch immer wieder die nach wie vor unvermindert vorhandene Verockerung der im Drei-Linden-Brunnen in Ebersbrunn bei Zwickau entspringenden, einst 115 km langen und in Folge von Bergbaumaßnahmen zwischen Regis-Breitingen und Markkleeberg umgesetzten Begradigungsmaßnahmen um ca. 25 km auf ca. 90 km verkürzten Pleiße mit ihrem Einzugsgebiet von 1.473,6 km² auf. Nach Auffassung des AHA ist insbesondere die Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) gefordert hier geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählt es bestehende wissenschaftliche Erkenntnisse zusammenzutragen und neue Forschungsaufträge an die Universitäten, Akademien, Hochschulen und Fachhochschulen Mitteldeutschlands zu vergeben.
Der AHA führt auch immer wieder auch Maßnahmen an, wie Errichtung von u.a. mit Schilf (Phragmites australis) ausgestatteter Pflanzenkläranlagen am Beginn bestehender bzw. womöglich entstehender Zuflüsse sowie der Schaffung von Möglichkeiten der Alternativen zu der massiv ausgebauten, im Sommer 2010 fertiggestellten Schleuse Connewitz. Neben der – trotz vorhandener Fischaufstieganlage – bestehenden Barrierewirkung, führt diese Stauanlage zu einem umfassenden Rückstau. Damit eng verbunden ist eine mögliche Verschlechterung der Wasserqualität – besonders an heißen Sommertagen -, da kein ausreichender Sauerstoffeintrag erfolgen kann. Dabei ist flächendeckender Sauerstoffeintrag notwendig, um der Verockerung entgegenwirken zu können. Im Rahmen der Oxidation von Eisen bei Kontakt zu Wasser zu Eisenhydroxid kommt es zu einer umfassenden Sauerstoffzehrung und Versauerung durch Abgabe eines Protons. Darüber hinaus sorgen Bakterien beim Abbau von Eisensulfid, auch als Pyrit bekannt, zum weiteren Sauerstoffabbau und Bildung von Schwefelsäure. Neben dem fehlenden Sauerstoff im Gewässer beeinträchtigen geringer Lichteintrag und Verklebungen den Wasserpflanzenbestand, was wiederum zu einer Erschwerung der Laichmöglichkeiten für Fische beitragen könnte. Bei Auftreten von Sauerstoffmangel besteht die Möglichkeit, das durch Reduktionen des Eisenhydroxids, die Mikroorganismen sich Sauerstoff zum Leben abspalten, das reduzierte Eisen, wenn es in die Kiemen der Fische gelangt zur Erstickung der Tiere führen kann. Darüber hinaus besteht mit der Versauerung der Böden die vermehrte Gefahr der Freisetzung von Schwermetallen.
Eine Motorisierung von Pleiße hätte in dem Blickfeld zur Folge, dass nicht nur Lärm, Abgase und vermehrte Gefährdungen für den Ruderbootverkehr auftreten, sondern die Aufwirbelungen der durch die Verockerung entstandenen, am Flussboden abgesetzten Verschlammungen aufwirbeln und den Lichteintrag weiter verschlechtern. Abgesehen davon, dass angedachte wasserbauliche Maßnahmen in Pleiße und Floßgraben Lebens – und Bruträume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bedrohen sowie durch mögliche Ufer- und Sohlbefestigung die hydrologische Korrelation zwischen Aue und Fließgewässer erschweren. Das kann zur Folge haben, dass anströmendes Grund- und Schichtwasser sich an den Ufer- und Sohlbefestigungen zurückstaut, was wiederum eine fortschreitende Vernässung des dahinterliegenden Raumes zur Folge hat. Von daher gilt es nur einen Tourismus zuzulassen, welcher sich in die Fluss- und Auenlandschaft von Pleiße und Floßgraben einpasst, als umgekehrt. Von daher gilt es einen motorisierten Bootsverkehr mit einhergehenden Um- und Ausbaumaßnahmen auszuschließen und stattdessen dem umwelt-, landschafts- und naturfreundlicheren Ruderbootverkehr den Raum zu belassen. Der AHA verweist darauf, dass der Floßgraben – auch Batschke genannt – als sehr bedeutsames Brutgebiet des Eisvogels bekannt – von jeglichem Tourismus und allen wasserbaulichen Maßnahmen freizuhalten ist. Zu wasserbaulichen Maßnahmen gehören auch alle Entkrautungsmaßnahmen, was mit dem Verlust von Wasserpflanzen nicht nur zur Zerstörung bzw. Störung von Laich- und Unterschlupfmöglichkeiten für Fische führt, sondern auch zur Reduzierung der Sauerstoffproduktion im Wasser. Bereits der Rückstau in der Pleiße mit der einhergehenden Verringerung der Fließgeschwindigkeit blockiert einen umfassenden Sauerstoffeintrag in den Fluss. Ebenso behindert er die Wechselwirkung zwischen Prall- und Gleithängen, was letztendlich zur naturnaheren bis naturnahen Entstehung von Mäandern führt.
Mit Sorge stellt der AHA immer wieder fest, dass mit zunehmender Intensität Privatpersonen aus dem Auenwald Holz gewinnen und offenbar dabei auch Fällungen vornehmen. Im Interesse eines nachhaltigen Schutzes, Erhaltes und Entwicklung dieser arten- und strukturreichen Auenlandschaft gilt es derartige Aktivitäten unverzüglich zu unterbinden.
Hinsichtlich der Zukunft des Connewitzer Wehrs schlägt der AHA immer wieder vor, Möglichkeiten der Mäandrierungen im Bereich des Pleißemühlgrabens zwischen begradigter Pleiße und Wundtstraße, unter Einbeziehung der Kleingartenanlage Südvorstadt zu prüfen, um dieses Querbauwerk zu erübrigen. Neben der ökologischen Durchlässigkeit, entfiele auch die Unterhaltung des Connewitzer Wehrs. Dies käme einer gewissen Rückentwicklung des infolge der Errichtung des Pleißeflutbettes gleich, welches in Folge des Hochwassers von Weißer Elster und Pleiße entstand, zur Errichtung des 3,6 km langen Elsterflutbettes bis zum Palmgartenwehr sowie zur Verschüttung von Alter Pleiße – auch Kuhstrangwasser genannt – im Jahre 1879 und des Rödel, welcher selbst nach der Unterbrechung durch das Elsterflutbett bis zum Jahre 1926 existierte und im Jahre eine Verfüllung erfuhr.
Ferner gilt es das gesamte Auengebiet der unteren Pleiße wieder als komplettes Überflutungsgebiet zu betrachten, um so dem Fluss ein größeres Überschwemmungsgebiet zurückzugeben und die Weiterentwicklung naturnaherer Auenwälder noch weiter zu befördern.

Auf Antrag der Grünen Liga Sachsen e.V., in enger Zusammenarbeit mit NuKLA, hat der 4. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, Aktenzeichen 4 B 126/19 am 09.06.2020 nunmehr folgenden Beschluss gefasst, Zitat:

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 9. April 2019 – 1 L 1315/18 – wird geändert.
Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, es zu unterlassen, den Forstwirtschaftsplan 2018 zu vollziehen soweit dieser Sanitärhiebe, Femelhiebe/Femelungen, Schirmhiebe und Altdurchforstungen innerhalb des FFH-Gebiets „Leipziger Auensystem“ und des Vogelschutzgebiets „Leipziger Auwald“ vorsieht, bevor eine Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung unter Beteiligung des Antragstellers durchgeführt wurde. Ausgenommen hiervon sind die im Forstwirtschaftsplan 2018 in den Forstabteilungen 205, 206, 216, 217 und 218 des Reviers Connewitz vorgesehenen Sanitärhiebe im Umfang von jeweils 60 m beidseits der Wundtstraße (Bundesstraße B2) sowie im Umfang von 30 m östlich der Straße Neue Linie.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.“, Zitat Ende

Wie ebenfalls den umfassenden Ausführungen unter den Randnummern 45-73 dieser einstweilige Anordnung zu entnehmen ist, stellt der Beschluss des 4. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 09.06.2020 zwar keine Entscheidung in der Hauptsache dar, stärkt aber erst einmal grundsätzlich die Mitwirkungsrechte von anerkannten Umweltverbänden bei forstwirtschaftlichen Planungen und Maßnahmen in FFH-Gebieten und EU-Vogelschutzgebieten in der Stadt Leipzig.
Der vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzverein AHA fordert nunmehr die Stadt Leipzig auf, die jüngsten Forstwirtschaftspläne unverzüglich zur ordnungsgemäßen und vollständigen Beteiligung vorzulegen.
In dem Zusammenhang weist der AHA darauf hin, dass der unter Randnummer 74 vom 4. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts erklärte Verzicht auf Androhung eines Ordnungsgeldes auf folgendem Vertrauen beruht, Zitat: „da nicht zu befürchten und nicht erkennbar ist, die Antragsgegnerin werde der einstweiligen Anordnung zuwider die untersagten forstwirtschaftlichen Maßnahmen vor der Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ergreifen.“, Zitat Ende
Der AHA warnt die Stadt Leipzig davor dieses vom 4. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts gegebene Vertrauen zu missbrauchen.

Daher ruft der AHA zur aktiven Mitwirkung interessierter Bürgerinnen und Bürger in den Städten Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz auf, sich mit einzubringen. Wer sich ebenfalls für einen nachhaltigen Schutz und Erhalt sowie einer naturnahen Entwicklung der Auenlandschaften an Weißer Elster, Luppe, Nahle, Pleiße und Parthe einsetzen möchte, wende sich bitte an folgenden Kontakt:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 21.03.2021