Stellungnahme zur Genehmigungsplanung Hochwasserschutz Weiße Elster Komplexmaßnahme Greiz Elstersteig
Maßnahme L08 – Rückbau HWS-Wand zwischen Schlossbrücke und Hainbergbrücke und Begleitmaßnahmen

Zu 2. Notwendigkeit des Vorhabens
Zu 4.2 Hydrologie und Hydraulik der Weißen Elster
Zu 4.3 Berechnungsverfahren, Berechnungskennwerte
Zu 5. Analyse Hochwassergefährdung

Die Erläuterungen gehen leider wieder einmal davon aus, dass hauptsächlich wasserbauliche Maßnahmen in Form von Ertüchtigungen von bestehenden Deichen, den Löwenanteil beim Umgang mit dem Hochwasser beinhalten. Bereits die Hochwassersituation auf Grundlage von Wasserspiegellagenberechnungen mit einem zweidimensionalen hydronumerischen Modell (2D-Modell) zu ermitteln ist ungenau. Der baulichen und räumlichen Situation der Stadt Greiz ist eher angemessen das 3D-Modell zu Grunde zu legen. Hier sei auf das auf der Basis der unter AZ 32125-23 von der Deutschen Bundesstiftung geförderte Entwicklungsprojekt „Hochwasserrisikoanalyse im urbanen Raum auf der Basis von gekoppelten hydrodynamisch-numerischen Modellen und 3D-Stadtmodellen (Phase 1)“ verwiesen.
Ferner lassen die Ausführungen kein Raum die zusätzlichen Verbauungen in der Aue der Weißen Elster in der Stadt Greiz aufzugreifen und deren Existenz auf den Prüfstand zu stellen. Ebenfalls ist ein Umgang mit Hochwasser in der Stadt Greiz nicht ohne Betrachtung des Umfangs und der Qualität der Retentionsräume oberhalb und unterhalb der Ortslage erfolgen. So fehlen Betrachtungen im Umgang mit den Bebauungen in der Aue der Weißen Elster. Dazu zählen insbesondere die Flächenversiegelungen ab Anfang der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhundert, wozu u.a. die Aktivitäten im Bereich An der Goldenen Aue, das Autohaus König, der HELLWEG Baumarkt an der Plauenschen Straße, der Parkplatz an der Weißen Elster im Bereich der Bruno-Bergner-Straße zwischen Friedensbrücke und Freiheitsbrücke sowie Getränkequelle Liebold gehören.
Ferner fehlen nähere Erläuterungen zu dem immer wieder angeführten Flutkanal.

Zu 4.4.1 Morphologische Verhältnisse
Zu 4.6 Gewässergüte / Gewässerökologie

Ergänzend sei erwähnt, dass die Folgen von wasserbaulichen Begradigungsmaßnahmen des Flusses deutlich zu erkennen sind. Eine klassische Mäandrierung ist nicht erkennbar, welche mit dem Wechsel von Prall- und Gleithängen einhergeht. Dies ist nicht nur für die Existenz bedeutsamer, wechselnder Lebens- und Rückzugsräume für verschiedene Tier- und Pflanzenarten sehr wichtig, sondern trägt zum Abbau von massiven Fließgeschwindigkeiten – insbesondere bei Hochwasser – bei. Somit besteht die Möglichkeit variable Abflussgeschwindigkeiten zuzulassen, was zur Gesamtvielfalt des Fließgewässers beiträgt.
Uferbefestigungen behindern ganz besonders solcher dringend notwendigen Entwicklungen.
Die unter den Punkten 4.6.2.1 Indirekt: Ableitung aus Maßnahmen des Gewässerrahmenplans und 4.6.2.2 Klassisch: Analyse von Leitbild, Defiziten und Restriktionen aufgeführten Ziele und Vorschläge tendieren da durchaus in die richtige Richtung.

Zu 4.6.3 Bewertung der HWS-Maßnahmen
Zu 4.7 Landschaftsbild und Flächennutzung
Zu 6. Art und Umfang der geplanten Maßnahmen

Die Maßnahme R 1 erscheint nicht nachvollziehbar. Hier fällt eine Begründung.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. hält es notwendig folgende Maßnahmen zu prüfen, um weitere Retentionsflächen und Entwicklungsflächen zur Wiederherstellung von Auenlandschaften zu ermöglichen:

  • Vollständiger Rückbau des Parkplatzes Elsterufer zwischen Bruno-Bergner-Straße und Weißer Elster bzw. zwischen Eisenbahnbrücke und Friedensbrücke
  • Vollständiger Rückbau des Parkplatzes Landratsamt im Dreieck Schloßbrücke, Irchwitzer Straße und Weißer Elster
  • Die Beräumung von Kleingärten sollte sukzessiv erfolgen. Das heißt, dass leergezogene Kleingärten nicht wieder zu Verpachtung und Nutzung zur Verfügung stehen. Mit der Beräumung der Kleingartenanlage Flügelrad einhergehend gilt es den Erhalt des Bestandes der Obstgehölze zu prüfen und ansonsten die oberen Bodenschichten abzutragen, um bauliche Reste vollständig zu beseitigen und ggf. zur Reduzierung der Lasten mit Nährstoffen und Pestiziden zu reduzieren sowie somit bessere sukzessive Entwicklungen und eine bessere Hochwasserausweitung am Standort zu ermöglichen. Ein Rückbau des Deiches ist zu erwägen, aber zu mindestens eine Deichrückverlegung an die weiter bestehenden Bauanlagen zu prüfen.
  • Die Standorte des Autohauses König, des HELLWEG Bau- und Gartenmarktes zwischen Plauensche Straße und Weißer Elster sowie Getränkequelle Liebold gilt es auf den Prüfstand zu stellen. Eine Rückgabe dieses Teils der Aue an die Weißen Elster bietet Raum für sukzessive Entwicklungen und eine bessere Hochwasserausweitung am Standort bzw. im Vorfeld des Planungsgebietes.

Weiterhin hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. für erforderlich rückgebaute Auenbereiche einer sukzessiven Entwicklung zu überlassen, um die Entstehung stabiler, standortgerechter Auenbiotope zu ermöglichen. Ebenso können solche Bereiche der Bildung und Forschung dienen.

Zu 4.9 Verdachtsflächen

Hier gilt es nicht nur eine Erfassung vorzunehmen, sondern eine Komplettberäumung zu prüfen und ggf. anzugehen.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 07.03.2021