Frau Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt hatte lokale, regionale und überregionale Naturschutzakteure zur einer Naturschutzkonferenz des Landes Sachsen-Anhalt für den 02.11.2019 nach Halle in das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt, Riebeckplatz 9, eingeladen. Beginn war 10.00 Uhr.
In ihrer Einführung nahm Frau Prof.Dr.Claudia Dalbert Bezug auf das Grüne Band als Naturschutzvorhaben mehrerer Bundesländer, den Geländestreife der ehemaligen Innerdeutschen Grenze zu einem Grüngürtel zu gestalten.
Frau Prof.Dr. Claudia Dalbert erwähnte in ihren Ausführungen:

  • die Biosphärenreservate des Landes Sachsen-Anhalt Mittelelbe, Karstlandschaft Südharz und Drömling als länderübergreifendes Schutzgebiet,
  • die länderspezifischen Förderprogramme wie z.B. den Schutz, die Wiederherstellung und Pflege wertvoller Splitterflächen in Sachsen-Anhalt, das Umweltsofortprogramm von 2017 zum Gewässer- und Naturschutz und die Förderung des Waldumbaus hier besonders benannt mehrschichtige Mischwälder,
  • den „Leitfaden Artenschutz an Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt“
  • Handlungsempfehlungen für den Biber in Sachsen-Anhalt
  • das Wolfskompetenzzentrum in Iden (Altmark) und
  • das Hochwasserschutzkonzept mit dem Programm: „Mehr Raum für unsere Flüsse“.

Inhaltlich war die Konferenz in vier Themenblöcke untergliedert.

Im ersten Themenblock „Schutzgebietsausweisung“ berichtete Herr Gert Zender, Abteilungsleiter Landwirtschaft und Umwelt, Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, von der Umsetzung des Beschlusses der Landesregierung vom 29.07.2014 eine landesweit gültige Verordnung zu erarbeiten, um die noch nicht nationalrechtlich gesicherten Natura 2000-Gebiete unter Schutz zu stellen.
Die Natura 2000 – Verordnung trat am 21.12.2018 in Kraft.
Herr Fred Braumann, Leiter Biosphärenreservatsverwaltung Drömling Sachsen-Anhalt und Herr Martin Zenk, Landkreis Gifhorn, stellten das länderübergreifende Schutzgebiet Drömling vor, welches sich vom Altmarkkreis Salzwedel, Landkreis Börse und Gifhorn bis zum Landkreis Helmstedt erstreckt. Dieses Gebiet wird auch „Land der 1000 Gräben“ genannt. Der Drömling ist seit 2019 ein nationales Biosphärenreservat. Beide Bundesländer, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen, haben gemeinsam einen Antrag auf Anerkennung bei der UNESCO als anerkanntes Biosphärenreservat gestellt.

Das Thema des zweiten Themenblockes war „Fördermittel“. Es werden Fördermittel der EU, des BUNDES und des LANDES unterschieden.
Hier eine kurze Übersicht:

  • die EU- Förderprogramme LIFE-Verordnung – Verordnung (EU) Nr.1293/2013 des europäischen Parlaments und des Rates vom 11.Dezember 2013 und der Europäische Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes, kurz ELER genannt
  • die Bundesprogramme GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz), Biologische Vielfalt und die Bundesförderung chance.natur
  • die Länderförderprogramme ELER 6301- Biodiversität, Schutzgebietssystem Natura 2000 – Projektförderung, Artensofortförderung, FP 7506 – Nicht-produktiver investiver Naturschutz (GAK) und FP 7508 – Pflege wertvoller Splitterflächen – Vertragsnaturschutz (GAK)

Eine Förderberatungsstelle des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt unterstützt die Antragsteller.

Im Themenblock Diversität berichtete im ersten Vortag der Naturschutzbeauftragte mit besonderen Aufgaben des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Herr Dr. Peer Hajo Schnitter, vom Stand der Neubearbeitung der Roten Listen von Sachsen-Anhalt. Die Fragestellung lautete: welche Arten sollen erfaßt werden und welchem Gefährdungsgrad sind diese Arten zuzuordnen. Bedenkenswert ist dabei, dass man absoluten Populationsgrößen nicht kennt, man aber zu immer neuen Erkenntnissen durch die Kontinuität der Erfassungen gelangt. Die Roten Listen für Sachsen – Anhalt stehen voraussichtlich Ende 2019 zur Verfügung.
Die Erhaltung der Artenvielfalt wurde aus drei unterschiedlichen Ansätzen entwickelt.
Frau Prof. Dr. Annett Bausch, Hochschule Anhalt, stellte die Entwicklung und Diversifizierungen von Grünlandbeständen in Auen (Elbaue Vockerode und untere Schwarze Elster) vor.
Anhand der Ermittlung der Voraussetzungen für den Erhalt der Lebensbedingungen für die Libellenart Helm-Azurjungfer und Vogel-Azurjungfer erläuterte Herr Martin Schulze, RANA-Büro für Ökologie und Naturschutz Frank Meyer, die Bedeutung von Gräben, insbesondere von Fließgräben, am Grünen Band, im nördlichen Altmarkkreis Salzwedel, für den faunistischen Artenschutz.
In Vertretung für Frau Birgit Krummhaar, stellte ein Mitglied des Förder- und Landschaftspflegevereins Biosphärenreservat „Mittelelbe“ e.V. die Erfassung gebietseigener Gehölze in der Region Mittelelbe und die Erarbeitung von Vermehrungsstrategien zur Diskussion. Bezug wurde auf den §40(4) des ab dem 01.03.2020 geltenden Bundesnaturschutzgesetzes genommen, welches die Ausbringung gebietsfremden Saatgutes und Pflanzmaterials in der freien Natur untersagt. Hier hat Sachsen-Anhalt in der Bereitstellung von entsprechendem Saatgut und Pflanzmaterial erheblichen Nachholebedarf.

Management war die Überschrift des letzten Themenblockes.
Herr Dr.Heiko Schumacher von der Heinz-Sielmann-Stiftung stellte das Naturschutzgroßprojekt „Mittelelbe-Schwarze Elster“ vor.
Die Projektziele sind:

  • Eindämmung der Sohlenerosion
  • Verbesserung des Wasserrückhalts
  • Wiedervernetzung von Fluss und Aue
  • Erhalt auentypischer Lebensräume.

Die Altelbe Booser Riss, Daruner Riss, Großer Streng, Bleddiner Riß, Klödener Riß, die Alte Elbe bei Bösewig und der Kleinröbener Riß sollen an den bestehenden Elbeverlauf angebunden werden. Die Planung und Vorbereitung dieses Projektes beginnt im April 2020 und soll im März 2023 abgeschlossen sein. Die Umsetzung ist mit einer Laufzeit von 2023-2032 geplant. Die Finanzierung erfolgt mit Hilfe der Bundesförderung chance.natur und setzt sich zusammen aus Mittel des Bundes zu 75%, des Landes zu 15% und der Heinz-Sielmann-Stiftung zu 10%.
Frau Dr. Kirsten Lott, Stadt Dessau-Rosslau, erläuterte das sich in der Realisierung befindende Projekt „Städte wagen Wildnis- Dessau-Rosslau wird wild“. Durch den kontinuierlichen Rückgang der Einwohnerzahl von Dessau-Rosslau hat sich der städtische Grundriss durch Leerstand und dem damit verbundenen Rückbau immer mehr in Schollen zerlegt. Diese Leerflächen galt es zu füllen. In einer über Jahre dauernden Planung und Vorbereitung wurde unter Einbeziehung aller öffentlichen Institutionen und der Bevölkerung ein Grünflächenkonzept entwickelt. In den Wohngebieten sind die nun entstandenen Grünflächen stark strukturiert, gehen über in großflächige Wiesen um schließlich an den Randgebieten zu verwildern. Ziel ist es, eine ökologische Vielfalt zu erreichen. Die Wissenspatenschaft hat die Hochschule Anhalt als Verbundpartner übernommen.
Im letzten Referat wurde anhand des Goldenen Scheckenfalters von Frau Kerstin Rieche, Landschaftspflegeverband Harz e.V., der Habitatverbund für den Goldenen Scheckenfalter im Harz vorgestellt. Er gilt als Bioindikator für intakte Wiesen. „Wo es dem Scheckenfalter gut geht, geht es auch anderen Insekten gut.“ Die Bergwiesen im Harz werden nach historischen Erfahrungen bewirtschaftet. Das bedeutet, dass die Mahd nach einem Baukastensystem räumlich und zeitlich gestaffelt erfolgt. Sowohl die Mahd, als auch die Entbuschung und Grabenpflege erfolgen unter fachlicher Anleitung.

Jedem Themenblock schloss sich eine Diskussion an.

Die Moderation erfolgte durch Herrn Dr. Ekkehard Wallbaum, Abteilungsleiter Naturschutz, Wasserwirtschaft des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt.
Herr Dr. Ekkehard Wallbaum kündigte eine weitere Naturschutzkonferenz des Landes Sachsen-Anhalt an.