Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) begrüßt grundsätzlich die Anregung der Interessengemeinschaft Hochwasserschutz Altstadt in Halle (Saale) einen Hochwasserschutzrat zu bilden sowie die Bereitschaft des halleschen Oberbürgermeisters Dr. Bernd Wiegand, ein solches Gremium einzurichten. Nach Auffassung des AHA besteht dadurch die Möglichkeit unter Einbeziehung aller Verantwortlichen, Betroffenen und Interessenten gemeinsame Lösungen zum Umgang mit künftigen Hochwassersituationen zu suchen und zu finden.

Nur gibt der AHA zu bedenken, dass ein nachhaltiges Hochwasserkonzept nur länderübergreifend nach Flusseinzugsgebieten, unter aktiver Mitwirkung des Bundes, der Länder, Kommunen, Flächeneigentümer sowie der Bevölkerung und ihrer Vereine und Initiativen entstehen kann. Dazu hatte der AHA erst jüngst am 09.02.2014 erneut den Vorschlag unterbreitet, dass die Verantwortlichkeiten für sogenannte Gewässer I. Ordnung gekoppelt mit „kleineren“ Bundeswasserstraßen“ wie z.B. Saale, Havel, Werra/Fulda/Weser nach Flusseinzugsgebieten zu ordnen sind. Als Grundlage könnten zum Beispiel die 7 bzw. 5 Wasserwirtschaftsdirektionen in der DDR gelten, welche es von 1958 bis 1975 bzw. von 1975/1976 bis 1990 gab und sich nach Flusseinzugsgebieten strukturierten. Somit lässt sich nach Meinung des AHA ein nach Flusseinzugsgebieten orientiertes Fließgewässerkonzept entwickeln, welches die Flüsse und ihre Auen aus hydrologischer und ökologischer Sicht betrachten, den Umgang mit dem Hochwasser nach diesen Gesichtspunkten regelt und steuert sowie darauf aufbauend Hochwasserschutzkonzepte für notwendige Siedlungsbereiche erarbeitet.

Nach Meinung könnte hierfür u.a. der am 17.03.2014 gegründete Europäische Metropolregionen Mitteldeutschland e.V., in welchem 54 Unternehmen, 7 Städte, 7 Landkreise und 3 Industrie- und Handelskammern Mitglied sind, eine sehr wichtige Plattform darstellen, um hier auch dahingehend Wirksamkeit zu entfalten. Das setzt aber eine umfassende Erweiterung der Zielstellung und der Mitwirkenden voraus.

Ferner dürfen im Vorfeld der Bildung eines halleschen Hochwasserrates keine vollendeten Tatsachen entstehen, wie bereits mit den katastrophalen Aktivitäten am Gimritzer Damm seit Juli 2013 begonnen. Dann sieht der AHA im einem Hochwasserrat nur eine Alibi- und Feigenblattfunktion, was aber keinesfalls dem Anliegen -nachhaltiger Umgang mit Hochwasser- dienen kann. Von daher muss, nach Meinung des AHA, die Aufnahme der Arbeit eines Hochwasserrat frei von derartigen Hypotheken möglich sein. Der Hochwasserrat ist unbedingt als eine fachlich-inhaltliche Plattform –unter Berücksichtigung der obengenannten Punkte- zu aufzubauen, um wissenschaftlich, fachlich-fundiert, nachhaltige Konzepte entwickeln und erarbeiten zu können.