Nach weiter gültiger Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weist die Stadt Köthen einen wertvollen Grün- und Biotopverbund aus, welcher von der Ziethe, ca. 37,5 ha große Ziethebusch, dem Zehringer Busch, dem Schlosspark, dem Friedenspark und nicht zuletzt von der Fasanerie Köthen mit seinem 32,7645 ha großen geschützten Landschaftsbestandteil „Fasanerie Köthen“ geprägt ist. Die jeweiligen Landschafts- und Naturbestandteile haben einzeln gesehen und im Verbund eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, dienen der Verbesserung des Klimas sowie tragen zur Belebung von Landschafts- und Stadtbild bei.

Ebenfalls im Ergebnis der Informationsveranstaltungen zur Fasanerie am 18.08.2016 und 06.11.2018 gilt es daher nach Meinung des AHA verstärkt und konsequenter alles zu unternehmen diese Landschafts- und Naturbestandteile sowie deren Grün- und Biotopverbund nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern Möglichkeiten zu suchen und zu finden sukzessiv ausweiten zu lassen.

Dazu bedarf es jedoch klar und deutlich sowie alternativlos einer grundsätzlichen, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. die Ziethe und ihre Gesamtaue, den Ziethebusch, den Zehringer Busch, den Friedenspark, den Schlosspark und die Fasanerie im Einzelnen und in der Gesamtheit umfassen sollte.

Dem Anliegen diente auch die gemeinsam vom Bürgerbündnis für Köthen (Anhalt) e.V. und dem AHA am Samstag, den 26.01.2019 durchgeführte gemeinsame Neujahreswanderung in die Fasanerie in Köthen. An dem sehr regnerischen Tag zeigte sich die Fasanerie mit Resten von Schnee und den ersten Schritten der Entwicklung der Frühjahrsblüher geprägt. Jedoch waren auch die Folgen des Sturmtiefs Friederike vom Januar 2018 in Augenschein zu nehmen. Meteorologischen Angaben zu Folge waren in der Stadt Köthen Sturmspitzen im Umfang von 111 km/h gemessen worden. Im Vorfeld der Neujahreswanderung am 27.01.2018 ermittelte man 70 umgestürzte Bäume. Für die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer zeichnete sich bereits damals ab, dass insbesondere der Südostbereich der Fasanerie sowie das Waldgebiet zwischen Tierpark und Buschteich von Windbruch betroffen sind. Nach Einschätzung der Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer gilt es insbesondere die lössgeprägten steinigen und humosen bis 1,5 m mächtigen Wurzelteller als nunmehrigen potentiellen Lebensraum für Vogelarten und zum Beispiel Wildbienenarten zu erhalten. Ebenfalls die nunmehrigen teilweise bis etwa zwei Meter tiefen Bodenvertiefungen in Folge der Aushebelungen der Wurzelbereiche bieten insbesondere bodenbrütenden Vogelarten wie dem Zaunkönig Lebensraum, aber auch Unterschlupf für die Haselmaus. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Entstehung von niederschlagsabhängigen temporären Tümpeln. Vorrangig betroffen vom sturmbedingten Bruch sind Gemeine Esche, Stieleiche, Rotbuche und Sommerlinde. Neben ihrem prägenden Habitus, zeigten am 27.01.2018 Brüche im Bereich zwischen Tierpark und Buschteich auf, dass Hohlräume beispielsweise sehr stark der Hornisse als Brutraum dienen. Insofern ist es jetzt wichtig bestehende und neu entstandene Hohlräume unbedingt zu erhalten. Ferner können die nun entstandenen Kleinlichtungen der Beförderung der Verjüngung durch Sukzession dienen.

Unverständlich ist für die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer, dass insbesondere im Nordwestbereich der Fasanerie im Bereich der beiden Zuflüsse zum Buschteich massive forstwirtschaftliche Eingriffe zur Beräumung der Wege vom Bruchholz stattgefunden haben. Dabei stellte man fest, dass diese zerstörerische Vorgehensweise nicht in der bestehenden Arbeitsgruppe zur Fasanerie abgestimmt war. Hier empfehlen die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer erneut und mit Nachdruck den Verbleib des Holzes in der Fasanerie mit punktueller Aufschichtung in Form von Haufen oder bzw. und kleinere Benjeshecken. Diese Vorgehensweise schafft neue Lebens- und Rückzugsräume und befördert außerdem die Sukzession. Die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer regten in dem Zusammenhang erneut an, punktuell und gezielt Eicheln von Stieleichen zu stecken, um ggf. auf annährend natürlichen Weg eine Vermehrung der Stieleiche zu befördern. Die Vorteile liegen in der Möglichkeit standortgerechtes Saatgut zu verwenden, durch das Auskeimen die Pfahlwurzeln zu erhalten sowie eine kostenaufwendige Aufforstung von Bäumen in Reih und Glied mit standorttypischer Einzäunung auszuschließen. Darüber hinaus kann das Sammeln der Eicheln auf den Wegen und das Stecken des Saatgutes in den Bruchlichtungen in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen erfolgen, welche neben dem praktischen Wert auch noch einen Beitrag zur Umweltbildung leisten kann. Eine gezielte und unbegrenzte Beobachtung und Erfassung der Entwicklung der ausgesäten Eicheln führt zudem zu einem standortbezogenen und wichtigen Erkenntnisgewinn zur Entwicklung der Stieleiche ab der Aussaat.

In dem Blickwinkel betrachtet appellieren die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer zudem an die Stadt Köthen, die forstwirtschaftliche Bewirtschaftung der Fasanerie basierend auf eines Forsteinrichtungswerk mit Stichtag zum 01.01.2012 und Gültigkeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2021 für 62,6 ha Stadtwald Köthen und dem darauf beruhenden Beschluss des Stadtrates vom 12.06.2012 sowie nachfolgender Beschlüsse des Bau-, Sanierungs- und Umweltausschusses vom 29.06.2016 und 27.07.2016 endlich einzustellen und somit die massiven Abholzungen zu beenden. Dabei hat man nachweisbar bisher massive Schädigungen an dem auenwaldähnlichen Gehölz verursacht und umfassend in einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten eingegriffen, welcher u.a. von zahlreichen xylobionter Käfer- und Fledermausarten geprägt ist. Laut Landkreis Anhalt-Bitterfeld, als unterer Naturschutzbehörde haben Untersuchungen ergeben, dass alleine 87 Käferarten in dem Gebiet vorkommen, wozu besonders schützenswerte Arten wie Heldbock, Hirschkäfer und Eremit gehören. Alles Käferarten, welche altes und totes Holz zum Leben und zur Eiablage benötigen.

Zudem haben jüngste Erfassungen ergeben, dass in der Fasanerie 50 Brutvogelarten und 13 Fledermausarten vorkommen.

Diese Feststellungen haben nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer die Basis zu bilden, dass keine räumliche Einschränkungen des geschützten Landschaftsbestandteiles geben darf und sämtliche Störungen –z.B. durch starke forstwirtschaftliche Eingriffe- eine Ansiedlung von Greifvögeln behindert. In dem Zusammenhang regten die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer an, dass es einer neuen und nachhaltigen Entwicklungskonzeption für den Tierpark bedarf, welche die Anzahl und Betreuung der Tiere, den Schutz und Erhalt des Gehölzbestandes, den Schutz von Boden, Fließ- und Standgewässern, Grund- und Schichtwasser sowie letztendlich Struktur und Arbeit des Tierparkes beinhalten muss.

Ferner kamen die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer zu dem Schluss, dass die gegenwärtige Basis der Fällarbeiten in der Fasanerie eine alleinige forstwirtschaftliche Betrachtung bildet, welche offenkundig die Gesichtspunkte des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Denkmalschutzes weitgehend ausblendet, was sich u.a. auch in der Vorstellung ausdrückt den Restauenwald Ziethebusch als „Wirtschaftswald“ einzustufen. Ferner bleiben u.a. die Entwicklung beider Gebiete in Folge von Klima und Wetter mit deren Auswirkung auf Fauna und Flora, die Ein- und Auswirkung durch Naherholung und Tourismus, die artentypische vorrangig punktuelle Entwicklung der Eiche und deren Aufkommen durch natürlich entstandene Kleinauflichtungen sowie die Einspannung der Chancen und Möglichkeiten der sehr vielfältigen und nachhaltigen Einwirkungen der Kräfte der Natur, vollkommen unberücksichtigt. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer gilt es ganz besonders für den Ziethebusch, aber auch in der heutigen Fasanerie eher eine naturnahe Entwicklung zu favorisieren.

Auf Grund der vielfältig zu betrachtenden Einflüsse und Entwicklungsmöglichkeiten begrüßen die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer vom Grundsatz her, dass nunmehr der Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Uwe Schulze das umfassende und fachlich fundierte bürgerschaftliche Engagement aufgegriffen hat, die Initiative in die Hand nahm und in dem Zusammenhang die Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption einleiten möchte. Ferner halten es die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer für dringend notwendig, dass dazu die projektbegleitende Arbeitsgruppe aus Verantwortlichen und Interessenten spürbar vorankommt. Die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer mahnen jedoch weiter an, dass es zu einer unverzüglichen Veranlassung der wissenschaftlichen Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption u.a. für die ebengenannten Natur- und Landschaftsbestandteile kommen muss, um weitere Schädigungen der Fasanerie ausschließen zu können. Als Partner kämen u.a. die Fachhochschule Anhalt in Bernburg und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Frage. Der AHA erklärt erneut seine Bereitschaft, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, fachlich-inhaltlich daran mitwirken zu möchten.

Zudem erläuterte der AHA den anwesenden Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer den von seiner Mitgliederversammlung am 02.10.2017 beschlossenen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Ziethebusch, Stadt Köthen (Anhalt) im Landkreis Anhalt – Bitterfeld“. Vom Grundsatz her ist der AHA auch bereit so etwas für die Fasanerie sowie für das Waldgebiet zwischen Tierpark und Buschteich zu erstellen.

Die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer besprachen ferner die Folgen der vom Bürgerbündnis für Köthen (Anhalt) e.V. für das Bürgerbegehren gemäß § 26 der Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) gesammelten 3.329 Unterschriften, welche sie am 03.01.2017 dem damaligen Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Köthen Dr. Werner Sobetzko (CDU) übergaben.

Dieses Bürgerbegehren bildet dann gemäß § 26 Absatz 7 KVG LSA, nach Feststellung der Zulässigkeit durch den Stadtrat, die Grundlage für den Bürgerentscheid gemäß § 27 des gleichen Gesetzes. Nach § 27 Absatz 4 KVG LSA entfaltet der Bürgerentscheid dann folgende Wirkung, Zitat:

„(4) Ein Bürgerentscheid, der die nach Absatz 3 Satz 2 erforderliche Mehrheit erreicht hat, hat die Wirkung eines Beschlusses der Vertretung. § 65 Abs. 3 findet keine Anwendung. Vor Ablauf von einem Jahr kann er nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert oder aufgehoben werden.“, Zitat Ende

Zum Abschluss der Exkursion bekräftigten die Exkursionsteilnehmerinnen und –teilnehmer die dringende Notwendigkeit die Aktivitäten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der Fasanerie –wozu auch der Tierpark gehört- zu intensivieren und auch zu den bevorstehenden Kommunalwahlen zu thematisieren.

Wer noch mehr zu der Veranstaltung und den Vorstellungen des Bürgerbündnisses für Köthen (Anhalt) e.V. und des AHA zum Schutz, Erhalt und Entwicklung von Fasanerie, Ziethebusch, Zehringer Busch und Ziethe mit ihrer Aue erfahren möchte, kann sich an folgende Anschriften wenden:

I. Sitz des Vereins:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

II. Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

III. Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06
06420 Könnern (Saale)
Tel.: 034691/52435
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Fotos Christine Fröhlich

Fotos Dietmar Hörner