Bekanntlich bilden intakte und lebendige Umwelt, Natur und Landschaften die besten Grundlagen für eine gesunde und nachhaltige Existenz des gesamten Lebens auf der Erde. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, dienen als Wasser- und Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit ebenfalls entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Der Mensch profitiert davon, indem er gesunde Räume zum Leben, arbeiten, ernähren, versorgen und erholen in Anspruch nehmen kann. Das erfordert aber einen sorgsamen und nachhaltigen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen unserer Umwelt, Natur und Landschaften.
Eine ganz markante Darstellung des bedrohlichen und zerstörerischen Umgangs mit den Ressourcen der Erde kommt mit dem Erdüberlastungstag zum Ausdruck. Der Präsident und wissenschaftlicher Geschäftsführer des Wuppertal Instituts Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick führte dazu zum Beispiel am 23.04.2024 folgendes aus, Zitat:

Zwei Tage früher als im letzten Jahr: Am 2. Mai 2024 hat Deutschland so viele Ressourcen verbraucht, wie dem Land bezogen auf die globale Biokapazität rechnerisch für das ganze Jahr zur Verfügung stehen. Der Tag wird als „Erdüberlastungstag“ oder „Earth Overshoot Day“ bezeichnet. Er beschreibt den Zeitpunkt, an dem so viele natürliche Ressourcen – wie Holz, Pflanzen oder Nahrungsmittel – verbraucht sind, wie innerhalb eines Jahres nachwachsen können. In die Rechnung geht zudem ein, wie viel CO2 die Natur innerhalb eines Jahres binden kann, etwa in Wäldern und Ozeanen.
Der Ressourcenverbrauch in Deutschland liegt deutlich oberhalb des globalen Mittelwerts. Dies macht sich auch dadurch bemerkbar, dass der globale Erdüberlastungstag „erst“ Anfang August liegt. Es bedeutet aber auch, dass wir weltweit über unsere Verhältnisse leben: Wir bräuchten rechnerisch 1,7 Erden, um unseren globalen Ressourcenbedarf zu decken und die Regenerationsfähigkeit des Planeten nicht zu überschreiten. Wenn die gesamte Weltbevölkerung so leben würde wie die Deutschen, dann bräuchte die Menschheit sogar drei Erden….“, Zitat Ende

https://wupperinst.org/a/wi/a/s/ad/8557

https://wupperinst.org/fileadmin/redaktion/downloads/misc/Deutscher_Erdueberlastungstag_zwei_Tage_frueher_als_vergangenes_Jahr.pdf

Dabei lagen zum Beispiel einst die globalen Überlastungstage in den Jahren 1971 und 1973 in den Monaten Dezember.

https://www.germanwatch.org/de/overshoot

Dazu gehört ebenfalls ein sorgsamer und nachhaltiger Umgang mit unserer Umwelt, Natur und Landschaften, welchen Mensch, Fauna, Flora und Funga, gleichermaßen zum Schutz und Erhalt von Lebens- und Rückzugsräumen benötigen.

Ebenfalls in dem Zusammenhang betrachtet, hat nach unveränderter Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Bundesverwaltungsgericht am 12.06.2019 mit der Abweisung der Klage gegen den Bau der Bundesautobahn (BAB) 143 – Westumfahrung Halle offensichtlich dem propagandistischen und umweltfeindlichen Feldzug aus Wirtschaft und Politik, von Verwaltungen sowie angeblich unabhängiger Medien nachgegeben und somit ein Zeichen gegen den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft und dem Klimaschutz sowie für eine Fortsetzung der bisherigen umwelt-, natur- und klimafeindlichen Bau- und Verkehrspolitik gesetzt. Darin verdeutlicht sich, dass Kräfte innerhalb der Justiz, ebenso wie große Teile der Politik, der Wirtschaft, der Verwaltungen sowie der Medien die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie des Klimaschutzes noch immer den Interessen der Bau- und Verkehrslobby unterordnen und somit es offenbar bei dem dringend notwendigen Wandel nur bei Sonntagsreden belassen wollen. Dies zeigt sich ebenfalls in den gegenwärtigen mehr oder minder ständigen Erfolgsmeldungen in Medien zum Weiterbau des verheerenden Neubauvorhabens BAB 143/Westumfahrung Halle und L 159n. Das gipfelt u.a. in ein unmögliches Schönreden in Medien und durch Lobbyorganisationen wie die Industrie-Handelskammer Halle-Dessau. Jedoch auch die Bürgermeister der Stadt Bad Lauchstädt sowie der Gemeinden Salzatal und Teutschenthal verbinden dies gleich mit eigenen landschafts- und umweltzerstörerischen Maßnahmen wie Neuererschließungen bzw. Erweiterungen von Gewerbegebieten auf bisher unverbauten Ackerböden. Dabei ist modernes, sozial-ökologisches und praktisches Handeln gefordert. Dazu gehört eben auch radikales Umdenken und Handeln in der Planungs-, Verkehrs- und Umweltpolitik. Ein entscheidender Teil dieses neuen Denkens und Handeln drückt sich beispielsweise dahingehend aus, verstärkt auf Verkehrsvermeidung zu setzen sowie ernsthaft die Wiederbelebung der laut Eisenbahnbundesamt seit dem Jahr 1994 bundesweit 512,00 stillgelegten bundeseigenen Strecken zu prüfen bzw. anzugehen. Als Beispiel gilt in der Region die am 28.02.2017 stillgelegte 17,80 km lange Eisenbahnstrecke Bad Lauchstädt (km 10,865) – Schafstädt.

https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Stilllegung/ListenStatistiken/listenstatistiken_node.html

https://www.allianz-pro-schiene.de/themen/infrastruktur/reaktivierung-bahnstrecken

https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-der-bahnstrecke-kbs-588-merseburg-schafstaedt

Entsprechende Aktivitäten waren bisher, zu mindestens seitens des Bürgermeisters der Stadt Bad Lauchstädt, nicht zu erkennen.
Ebenfalls in dem Zusammenhang gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat:
Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.

Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.

Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Damit sind ebenfalls Biotop- und Grünverbundräume zwischen der Saale und Östliches Harzvorland massiv bedroht. An der Stelle sei daran erinnert, dass bereits die Bundesautobahnen 14 und 38 aus vielfältigen Gründen des Umwelt-, Natur-, Klima- und Landschaftsschutzes, dem Erhalt von Wohn- und Lebensqualitäten vor Ort, Gründen der Historie und Archäologie sowie dem Erhalt einer zusammenhängenden Agrarlandschaft umstritten sind. Mit dem bereits begonnenen Bau von 143 und L 159n hat man einen von Anfang an befürchteten Dominoeffekt ausgelöst.
Natur- und landschaftsräumlich gesehen ist das Baugebiet von BAB 143 und L 159n von einer bedrohlichen Trasse BAB 71 nicht allzu weit entfernt. Hier sei noch einmal u.a. darauf hingewiesen, dass hier im unmittelbaren 2 km Umkreis des angedachten und bereits begonnen Bebauungsgebietes 2 Landschaftsschutzgebiete, 5 Naturschutzgebiete, 23 flächenhafte Naturdenkmale und 4 geschützte Landschaftsbestandteile befinden, 2 Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete, ein Naturschutzgebiet, 1 flächenhaftes Naturdenkmal, 2 Geschützte Landschaftsbestandteile und 2 Landschaftsschutzgebiete akut von Zerschneidung bedroht sind. Namentlich seien z.B. als betroffene Schwerpunkte das FFH-Gebiet Muschelkalkhänge westlich Halle zwischen Lieskau, Zappendorf/Köllme und Bennstedt, die Saaleauenlandschaft zwischen Brachwitz und Salzmünde, das Salzatal sowie das FFH-Gebiet Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle zwischen Gimritz, Brachwitz und Döblitz genannt.

Nunmehr droht im Zusammenhang mit den Bauvorhaben zur Verlängerung der BAB 143 und der L 159n dem die nächste Zerstörung in Umwelt, Landschaften und Natur.
Medienberichten – zum Beispiel in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 07./08.02.2026, Seite 17 – sollen im Raum der Stadt Wettin-Löbejün im Ortsteil Friedrichschwerz Massenfällungen von Gehölzen erfolgen. Als sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen plant die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH sollen Porphyrkuppen eine Freiräumung erfahren. Dazu ist angedacht massenhaft Gehölzbestände zu entfernen, um angeblich Trockenlebensräume wiederherzustellen. Diese Vorhaben sind bereits makaber, da der begonnene Bau des offiziell 21,60 km langen und vierspurigen Bundesautobahnabschnittes 143 „Westumfahrung Halle“ zu einer massiven Zerstörung und Zerschneidung von wertvollem Landschafts- und Naturraum geführt hat bzw. führt. Wenn sich die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH als Vollstreckerin des Bundes für dieses zerstörerische Bauvorhaben und wirklich schützenswerte Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften agieren möchte, dann beendet sie nicht nur die Bauarbeiten, sondern baut alle bisherigen Bauten vollständig und sofort zurück.
Diese geplanten Massenabholzungsverfahren tragen zur weiteren Verarmung eines ohnehin von Gehölzarmut geprägten Landschafts- und Naturraumes bei. Nun die Robinie (Robinia pseudoacacia), welche vor ca. 300,00 Jahren nach Europa kam, als alleinige und hauptsächliche Bedrohung für unsere Umwelt, Natur und Landschaften darzustellen verdrängt nicht nur die katastrophalen Auswirkungen des begonnene Bau des offiziell 21,60 km langen und vierspurigen Bundesautobahnabschnittes 143 „Westumfahrung Halle“, sondern die Gesamtproblematik des Stickstoffeintrages in Umwelt, Natur und Landschaften.

https://www.uni-ulm.de/fileadmin/website_uni_ulm/botgart/Bilder/Gruenes_Klassenzimmer/Steckbrief_Robinie.pdf

https://www.baumportal.de/robinie

Da die Verbreitung der Robinie sehr eng mit vermehrter Sommerhitze, Trockenheit und nicht zuletzt mit starken Stickstoffeinträgen zu tun hat, gilt es folgende Angaben des Umweltbundesamtes zu betrachten, Zitat:

Ganz oben auf der Liste der Stickstoffverbindungen, die der Mensch in die Luft einträgt, stehen Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, Ammoniak sowie Lachgas.
Der Löwenanteil dieser Emissionen in die Luft, nämlich annähernd die Hälfte, gehen heute auf das Konto der Landwirtschaft. Sie stößt mit rund 78 Prozent das meiste Lachgas der vier Bereiche aus. Für die Emissionen von Ammoniak, die vor allem beim Ausbringen der sogenannten Wirtschaftsdünger entstehen, ist sie mit rund 96 Prozent nahezu alleine verantwortlich. Am Ausstoß von Stickstoffmonoxid und -dioxid, zusammenfassend als Stickstoffoxide bezeichnet, ist sie zu rund 13 Prozent beteiligt.
Für diese Luftschadstoffe sind Industrie und Energiewirtschaft sowie der Verkehr die Hauptquellen. Bei Verbrennungsprozessen in Kraftwerken, industriellen Brennöfen, Heizanlagen und Motoren entstehen rund 90 Prozent der Stickstoffoxid-Emissionen in die Luft.  Ammoniak und Lachgas emittieren diese Sektoren in kleinerem Umfang. Der Ammoniak stammt dabei unter anderem aus Anlagen zur Entfernung von Stickstoffoxiden aus Rauchgasen, etwa aus Katalysatoren in Kraftfahrzeugen oder aus der Rauchgasreinigung von Kohlekraftwerken oder Müllverbrennungsanlagen.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/umweltatlas/reaktiver-stickstoff/wirkungen/luft-atmosphaere/was-sind-menschgemachte-quellen-fuer-reaktiven

Ergänzend dazu seien folgende Ausführungen des Umweltbundesamtes erwähnt, Zitat:
Stickstoffverbindung werden vor allem durch Verbrennungsprozesse fossiler Kraftstoffe, z.B. im Verkehr, und in der Landwirtschaft in die Atmosphäre emittiert. Bei Verbrennungsprozessen sind es vor allem die oxidierten Stickstoffverbindungen, Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, die entstehen. Reduzierter Stickstoff kommt in der Luft hauptsächlich in der Form von Ammoniak vor, wobei dessen Hauptemittenten die Viehhaltung in der Landwirtschaft aber auch die Düngermittelapplikation sind. In der Luft wird ein Teil des emittierten Stickstoffs chemisch umgewandelt und ist daher oft auch ein wichtiger Vorläuferstoff zur Bildung von sekundärem Feinstaub.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-oekosysteme/eintraege-von-schadstoffen/deposition-von-stickstoffverbindungen#depositionspfade

Weiter führt das Umweltbundesamt aus, Zitat:

Genehmigungsverfahren für Anlagen- oder Straßenbau müssen mögliche Auswirkungen von reaktivem Stickstoff auf die Biodiversität und auf Ökosysteme berücksichtigen. Das UBA stellt deshalb interaktive Karten mit der flächenhaften, landnutzungsspezifischen Stickstoffdeposition in Deutschland zur Verfügung.

Reaktiver Stickstoff hat vielfältige, negative Einflüsse auf die Umwelt. Einträge von reaktivem Stickstoff über die Luft (Deposition) stellen ein Risiko für die Biodiversität und Funktionalität von natürlichen und seminatürlichen Ökosystemen dar. Solche nachteiligen Wirkungen von Stickstoff auf Ökosysteme und empfindliche Pflanzen müssen auch in Genehmigungsverfahren zum Anlagen- oder Straßenbau in immissions- und naturschutzrechtlichen Verfahren geprüft und bewertet werden.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/wirkungen-von-luftschadstoffen/wirkungen-auf-oekosysteme/kartendienst-stickstoffdeposition-in-deutschland

https://www.fgsv-verlag.de/pub/media/pdf/209.i.pdf

Zur „Überschreitung der Belastungsgrenzen für Eutrophierung“ schreibt das Umweltbundesamt, Zitat:

„Im Jahr 2019 (letzte verfügbare Daten) wurden die ökologischen Belastungsgrenzen für Eutrophierung durch Stickstoff in Deutschland auf 69 % der Flächen empfindlicher Ökosysteme überschritten (siehe Karte „Überschreitung des Critical Load für Eutrophierung durch die Stickstoffeinträge im Jahr 2019“).“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/land-oekosysteme/ueberschreitung-der-belastungsgrenzen-fuer-0#situation-in-deutschland

Unter der Überschrift „Ziele und Maßnahmen zur Verringerung der Stickstoffeinträge“ sind folgende Angaben enthalten, Zitat:

Ein langfristiges Ziel der Europäischen Union (EU) und der Genfer Luftreinhaltekonvention (UNECE Convention on Long-Range Transboundary Air Pollution, CLRTAP) ist die dauerhafte und vollständige Unterschreitung der ökologischen Belastungsgrenzen für Eutrophierung. International wurden deshalb in der sog. neuen NEC-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2016/2284 vom 14.12.2016) für alle Mitgliedstaaten weitere Minderungen der Emission von reaktiven Stickstoffverbindungen (NHx, Stickstoffoxide (NOx)) vereinbart, die bis 2030 erreicht werden müssen. Für Deutschland ergeben sich folgende nationale Emissionsminderungsverpflichtungen für Stickstoff für das Jahr 2030 und darüber hinaus im Vergleich zum Basisjahr 2005:

Ammoniak (NH3): minus 29 %
Stickstoffoxide (NOx): minus 65 %“, Zitat Ende

www.umweltbundesamt.de/daten/flaeche-boden-land-oekosysteme/land-oekosysteme/ueberschreitung-der-belastungsgrenzen-fuer-0#situation-in-deutschland

Als Überschrift für eine diesbezügliche Presseerklärung vom 26.08.2025 hat das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ den mahnenden Titel „EU-Düngevorgaben reichen nicht, um Stickstoffüberschuss im Boden zu halbieren“ gewählt.
Einführend ist dort ausgeführt, Zitat:

In Europa ist die Stickstoffbelastung zu hoch. Das hat viele negative Folgen: Stickstoffdioxid und Ammoniak verschlechtern die Luftqualität, der Stickstoff-Eintrag in den Boden lässt die Biodiversität schrumpfen und führt zu Eutrophierung und Versauerung von Seen und Meeren, Nitrat verunreinigt das Grundwasser.“, Zitat Ende

https://www.ufz.de/index.php?de=36336&webc_pm=32/2025

Das Land Sachsen-Anhalt erfasst die „Deposition sedimentierender und nicht-sedimentierender Atmosphärenbestandteile (Gesamtdeposition)“.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/immissionsschutz/luftqualitaet/immissionen/depositionsmessnetz/komponentenspezifisches-messnetz

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es dringend geboten eine umfassende Arten- und Strukturvielfalt in unserer Umwelt, Natur und Landschaften nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern ebenfalls wiederherzustellen. Dazu gehören auch Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften, aber auch Gehölzbestände. Dafür ist es aber ungeeignet mit Aktionismus heranzugehen, um dabei u.a. die eigentlichen Ursachen für Zerstörungen und Beeinträchtigungen von Umwelt, Natur und Landschaften zu verschleiern und stattdessen bedrohlicherweise die Zielrichtungen auf andere Bestandteile von Fauna, Flora und Funga zu fokussieren. Es ist sicherlich richtig den Einwanderer und Baum des Jahres 2020 Robinie (Robinia pseudoacacia) kritisch im Blick zu halten, aber dabei gilt es jedoch dringend die eigentlichen Ursachen für die Zerstörungen und Beeinträchtigungen von Umwelt, Natur und Landschaften im Blick zu behalten, wozu nun Mal insbesondere Bau, Verkehr, nicht nachhaltiger Umgang mit Agrar- und Waldflächen etc. gehören.
Stattdessen hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die transparente Erstellung und Vorstellung von flächendeckenden, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeptionen – auch für das Untere Saaletal – für dringend erforderlich. Als ein Beispiel kann das öffentlich finanzierte Forschungsprojekt „Erstellung eines Schutz- und Förderkonzeptes für die Verantwortungsart Biscutella laevigata subsp. gracilis in Sachsen-Anhalt“ dienen.

https://www.hs-anhalt.de/projekte/projekt/erstellung-eines-schutz-und-foerderkonzeptes-fuer-die-verantwortungsart-biscutella-laevigata-subsp-g.html

Im dem Blickwinkel betrachtet hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dringend geboten die bestehenden Trockenlebensräume zu schützen und zu erhalten sowie aber auch Gehölzbereiche vor Zerstörung und Beeinträchtigung zu bewahren.

In dem Zusammenhang fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner die Wirtschaft sowie die Politik und die Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen auf, die schon krankhafte Autoaffinität in ihrem Denken und Handeln zu beenden. In dem Zusammenhang gilt es u.a. alle baulichen Aktivitäten im Zusammenhang mit den Bauvorhaben zur Verlängerung der BAB 143 und der L 159n unwiderruflich und sofort zu beenden sowie auch eine Wiederaufnahme der Verlängerung der BAB 71 zu stoppen.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es zudem unverantwortlich, dass die Bauarbeiten zur Errichtung der BAB 143 und der L 159n ungehindert weitergehen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – drückt daher weiterhin die dringende Notwendigkeit aus, dass der bedrohte Lebens-, Landschafts- und Naturraum im unteren Saaletal und im östlichen Harzvorland erhalten und von baulicher Zerschneidung und Zerstörung, damit verbundener weiterer Ausdehnung von Flächenversiegelung, Verlärmung sowie Belastungen mit Abgasen und Feinstaub verschont bleibt.
Diese Belastungen treffen sowohl den Menschen, als auch Fauna, Flora und Funga.
Daher begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin die gemeinsame Einreichung der Klage beim Bundesverwaltungsgericht am 23.09.2024 durch seinen kooperativen Mitgliedsverein Bürgerinitiative „Saaletal“ e.V. und dem Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU), Regionalverband Halle-Saalkreis e.V.

Weitere Angaben sind unter folgenden Links abrufbar:

https://bi-saaletal.de

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unterstützt ausdrücklich diese Entscheidung und ruft zur vielfältigen Unterstützung der Klage beim Bundesverwaltungsgericht auf. Dazu gehört u.a. die Bereitstellung von Spenden.
Dies ist unter folgender Bankverbindung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. möglich:

IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
BIC: NOLADE21HAL
Saalesparkasse
Verwendungszweck: BAB 143

Wer noch mehr zu den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Schutz, Erhalt und Entwicklung des unteren Saaletals und des Östlichen Harzvorlandes erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 21.02.2026