Monat: Februar 2026

AHA hält Schutz des Burgstetten sowie der Landschaft zwischen Landsberg, Petersberg und Halle (Saale) für dringend geboten!

Der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – betrachten weiterhin mit großer Sorge den nunmehr von der Mitteldeutschen Baustoffe GmbH massiv vorangetriebenen Planung zum Aufschluss eines „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“. Ein Neuaufschluss eines mit einer bisherigen Größe von ca. 90 ha geplanten „Hartsteintagebaues Niemberg-Brachstedt“ führt unweigerlich zu nachteiligen Veränderungen im Grundwasserregime, zur Vernichtung wertvollen Bodens und eines Kaltluftentstehungsgebietes. Noch dazu, wenn man bedenkt, dass das gegenwärtige Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt sowie der noch aktuelle Landschaftsrahmenplan das beplante Gebiet als Vorranggebiet für Landwirtschaft, aber auch für Umwelt- und Naturschutz ausweisen. Jegliche Beeinträchtigungen ökologisch wertvoller Standorte – wie z.B. des 139,5 m hohen Burgstetten – gilt es jedoch zu vermeiden. Dazu zählen der vollständige Erhalt der Gehölz-, Halbtrocken- und Trockenrasenbestände, die Vermeidung der Verlärmung, der Belastung mit Stäuben und Abgasen sowie der Total- bzw. Teilvernichtung von Flächen. Diese Schutzwürdigkeit drückt sich dahingehend aus, dass der Burgstetten Bestandteil des 51,00 ha großen Schutzgebietes nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie „Porphyrkuppen Burgstetten bei Niemberg“, EU-Code: DE 4438-302, Landescode: FFH0182) ist.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=244&idcat=33&lang=1

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Natura2000/Managementplanung/Dateien/MMPl_Abgeschlossen/ffh182_Bericht_20221019_oeffentlich.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/porphyrkuppen-burgstetten-bei-niemberg

Daher unterstützt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ganz massiv das unermüdliche, fachlich fundierte Wirken seines kooperativen Mitgliedes Burgstettenverein e.V.
Der geplante Gesteinsabbau zeigt aber noch ein anderes grundsätzliches Problem auf. In Folge der verfehlten Bau- und Verkehrspolitik wird neben den vielfältigen Schädigungen von Natur, Umwelt und Landschaft, ein massiver, rücksichtsloser Verbrauch von Rohstoffen und Bodenschätzen betrieben. Dazu zählen eben nicht nur fossile Brennstoffe, Erze und Kiese, sondern auch Gesteine aller Art. Gegenwärtig ist eine unverantwortliche Gier nach derartigen Rohstoffen zu erkennen, welche beispielsweise in dem massenhaften Straßen-, Autobahn- und Gewässerausbau ihre Ursache haben.
Deshalb fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin ein sofortiges Umdenken u.a. in der Bau-, Verkehrs- und Wirtschaftspolitik, um einen sparsamen und sorgsamen Umgang mit unseren nicht unendlichen Rohstoff-, Umwelt-, Natur- und Landschaftsressourcen zu erreichen. Das würde auch zum Erhalt des Burgstettens und seines Umfeldes mit Gehölz-, Hochstauden- und Wiesenflächen, des Gebietes um den Petersberg sowie der Auenlandschaften der Rieda und des Zörbiger Strengbaches beitragen.
Hinzu kommen die archäologisch bedeutsamen Stätten beispielsweise im näheren und ferneren Bereich des Burgstetten, welcher zahlreiche Hinweise auf frühe bzw. frühere Besiedlungen aufweist. In dem Zusammenhang gilt es der Vermutung, dass sich im Gebiet des Burgstetten ein Römerlager befand, wissenschaftlich fundiert nachzugehen.

https://www.burgenwelt.org/deutschland/burgstetten/object.php

Der Burgstetten genießt zudem den Status eines Archäologischen Kulturdenkmals mit der Bezeichnung „Obertägig sichtbare Struktur eines Bodendenkmals: Gipfelburg ‚Burgstetten'“

https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de&stateId=1f5c5e65-7041-44e9-9c5e-657041b4e92f

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt nun mit sehr großer Sorge, dass der mit Kabinettsbeschluss vom 02. September 2025 für den Zeitraum vom 15. September 2025 bis einschließlich 17. Oktober 2025 in die öffentliche Runde gegebene „zweite Entwurf des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt“ auf Seite 271in Verbindung mit der Auflistung auf Seite 266 „VI. Hartgestein Hallescher Vulkanitkomplex“ folgende Zielstellung enthält, Zitat:

Zu VI.: Hartgestein Hallescher Vulkanitkomplex: Das Vorranggebiet besteht aus den Teilflächen Löbejün, Petersberg, Schwerz und Niemberg-Brachstedt.
Die Vulkanithochlagen in der Umgebung von Halle sind ebenfalls ein landesbedeutsames Hartgesteinsverbreitungsgebiet in Sachsen-Anhalt. Die Vorkommen heben sich im Landschaftsbild deutlich vom umgebenden Gelände ab. Seit Jahrzehnten haben sich Lieferstrukturen aus den bestehenden Tagebauen Löbejün, Petersberg und Schwerz entwickelt. Die Lagerstätte Niemberg-Brachstedt wird zukünftig die Tagebaue Schwerz und Petersberg ersetzen, die geologisch an ihre Grenzen gelangen.“, Zitat Ende

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/mid/beteiligung/themen/1001954

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/mid/beteiligung/themen/1001954/1006260

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/download/resources/beteiligung/1001954/gegenstand/1006260/datei/1055889_1/1_LEP+online+final.pdf

Dabei weist selbst der „Umweltbericht zum zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplans Sachsen-Anhalt“ auf den Seiten 131, 340 und 443 auf die besondere und vielfältige Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes hin.

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/mid/beteiligung/themen/1001954/1006266

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/download/resources/beteiligung/1001954/gegenstand/1006266/datei/1055900_1/Umweltbericht+zum+2.+LEP+Entwurf.pdf

Dabei gilt es diesen geologisch sehr vielfältigen und ebenso bedeutsamen Landschafts- und Naturraum als besonders schutzwürdig zu betrachten und in dem Zusammenhang als Ort der Wissenschaft und Lehre einzuordnen und entsprechend zu sichern.

https://opendata.uni-halle.de/bitstream/1981185920/93919/1/hjg_volume_4_4512.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert nun die Verantwortlichen des Landes Sachsen-Anhalt auf, derartige Vorhaben zu stoppen bzw. nicht weiter zu verfolgen! Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Kommunen sowie die Bevölkerung vor Ort auf, gemeinsam, bestimmt und kräftig Widerstand gegen den geplanten, großflächigen Frevel an Umwelt, Landschaft, Natur, Lebens- und Wohnqualität zu leisten und dabei sehr deutlich die Stimme zum Schutz und Erhalt des Gesamtgebietes zwischen Niemberg und Brachstedt zu erheben!

Nunmehr nimmt die massive Bedrohung des Gesamtgebietes real erneut und verstärkt Gestalt an. Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) führt dazu folgendes aus, Zitat:

Planfeststellungsverfahren für den Hartgesteinstagebau Niemberg-Brachstedt: Auslegung vom 21.10.-04.12.2024

Gemäß § 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Sachsen-Anhalt (VwVfG LSA) i. V. m. § 73 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) wird bekannt gemacht:

Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH, im Folgenden als Antragstellerin bezeichnet, übergab am 08.01.2001 dem damals zuständigen Bergamt Halle, nunmehr Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB), den Rahmenbetriebsplan nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz (BBergG) für das Vorhaben „Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt“ und beantragte die Durchführung eines bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens. Im gleichen Jahr erfolgte die öffentliche Auslegung in der Verwaltungsgemeinschaft „Saalkreis Ost“. Zudem wurden die Behörden, deren Aufgabenbereiche durch das Vorhaben berührt wurden, zur Abgabe einer Stellungnahme im Verfahren aufgefordert. Eine Erörterung der im Verfahren vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen ist bislang nicht erfolgt.

Aufgrund der damals eingegangenen Stellungnahmen und der zum Teil geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen ergab sich nachfolgend das Erfordernis einer umfangreichen Überarbeitung, Ergänzung und Abänderung der ursprünglich verfahrensgegenständlichen Planunterlagen.

Unter dem 08.01.2024 legte die Antragstellerin dem LAGB nunmehr den Antrag auf Zulassung der ersten Ergänzung zum Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs. 2a BBergG für den geplanten Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt vor. Die Antragstellerin ist Inhaberin des Bergwerkeigentums Niemberg/Brachstedt (Nr. III-A- g-88/90/236) sowie der Bewilligung Wurp/Brachstedt (Nr. II-B-g-148/96) und beabsichtigt, innerhalb der Flächen dieser Bergbauberechtigungen einen Hartsteintagebau mit einer Abbaufläche von ca. 51,9 ha und einer Gesamtflächeninanspruchnahme von 67,6 ha aufzuschließen. Damit reduziert sich die Eingriffsfläche gegenüber der ursprünglichen Planung aus dem Jahr 2001 um rd. 22,1 ha. Die nunmehr geplante Laufzeit des Vorhabens beträgt 48 Jahre. Nach Beendigung des Vorhabens entsteht im Tagebau ein Gewässer mit einer Gesamtfläche von ca. 33,7 ha. Für den Zeitraum der Gewinnung ist zur Freihaltung des Tagebaus eine Wasserhaltung vorgesehen. Die anfallenden Wässer sollen nach Vorklärung in die Reide/Rieda eingeleitet werden.
Aufgrund der Tatsache, dass das Vorhaben die in § 1 Nr. 1 Buchst. b) Doppelbuchst. aa) UVP-V Bergbau genannten Leistungwerte überschreitet, ist für die Zulassung der mit der ersten Ergänzung zum Rahmenbetriebsplan beantragten Maßnahmen gemäß § 52 Abs. 2c Bundesberggesetz (BBergG) ein obligatorischer Rahmenbetriebsplan aufzustellen und für dessen Zulassung ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe der §§ 57a und 57b BBergG durchzuführen.

Das LAGB ist insoweit die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.

Der Rahmenbetriebsplan wird in der Zeit vom 21.10.2024 bis zum 20.11.2024“, Zitat Ende – in der Gemeindeverwaltung Petersberg und in der Stadt Landsberg ausgelegt.

Im Zeitraum vom 21.10.2024 bis 04.12.2024 war die Erhebung der Einwendungen möglich.

https://lagb.sachsen-anhalt.de/news-detail/planfeststellungsverfahren-fuer-den-hartgesteinstagebau-niemberg-brachstedt-auslegung-vom-2110-04122024

Weiterhin gibt das Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) an, Zitat:

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt

Die Mitteldeutsche Baustoffe GmbH mit Sitz in der Gemeinde Petersberg (Antragstellerin) ist Inhaberin des Bergwerkseigentums „Niemberg/Brachstedt“ (III-A-g-88/90/236) und der Bewilligung „Wurp/Brachstedt“ (II-B-g-148/96) für den bergfreien Bodenschatz „Gesteine zur Herstellung von Schotter und Splitt“. Die Antragstellerin plant innerhalb dieser Flächen den Neuaufschluss eines Tagebaus zur Hartsteingewinnung und hat hierfür mit Schreiben vom 08.01.2001 beim damals zuständigen Bergamt Halle einen Antrag auf Zulassung des Rahmenbetriebsplans „Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt“ gestellt. Mit Schreiben vom 13.03.2001 wurde das bergrechtliche Planfeststellungsverfahren eröffnet. Im Zeitraum vom 23.04.2001 bis 23.05.2001 erfolgte die öffentliche Auslegung in der Verwaltungsgemeinschaft „Saalekreis Ost“.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und der geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen wurde eine Überarbeitung des Rahmenbetriebsplans erforderlich.

Nunmehr plant die Antragstellerin den Aufschluss eines Hartsteintagebaus mit einer Fläche von rd. 67,6 ha und einer Laufzeit von 48 Jahren für Gewinnung, Aufbereitung und Wiedernutzbarmachung und hat hierfür am 08.01.2024 beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt einen entsprechenden Antrag auf Planänderung eingereicht und hierfür die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt.“, Zitat Ende

https://lagb.sachsen-anhalt.de/service/bekanntmachungen/niemberg-brachstedt

Zusammengefasst und raumübergreifend sei vermerkt, dass ein umfassender und flächendeckender Schutz von Umwelt, Natur und Landschaften zwischen den Städten Halle (Saale) und Landsberg und der Gemeinde Petersberg dringend geboten ist. Dabei gilt es ferner sukzessive Entwicklungsflächen und -räume zu ermitteln und zu sichern. In dem Zusammenhang gehören zu den Schwerpunkten die Auenlandschaften von Fuhne, Rieda und Zörbiger Strengbach, die Felsenlandschaften des Burgstetten, des Abatassinenberges und des Peterberges, die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße und in Halle-Seeben, der Obstwiese im Nordostbereich des Abatassinenberges sowie der Waldgebiete nordwestlich des Abatassinenberges, des Bergholzes am Petersberg, des Seebener Busches und im Norden von Halle-Trotha sowie die jeweils angrenzenden Regionen. Sie dienen nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, sondern fungieren ebenfalls als Entstehungs- und Ausbreitungsgebiet für Kalt- und Frischluft und als Biotop- und Grünverbundraum, haben sehr große Bedeutung als Lebens- und Erholungsraum für die Menschen, für Wissenschaft und Lehre sowie sind besonders einmalig in geologischer, hydrologischer, archäologischer und historischer Hinsicht.
Ein entscheidender Rahmen muss das 2.169,10 ha große Landschaftsschutzgebiet Petersberg bieten, welches sich „von Brachstedt im Osten bis nach Krosigk im Westen“ erstreckt. Dazu gehören ebenfalls u.a. der Abatassinenberg und die Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße dazu.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg36/page

Eng damit verbunden sind die Potenziale und die Notwendigkeit des Schutzes, des Erhaltes und letztendlich die Ausweitung von umfassenden Biotop- und Grünverbundräumen zwischen den Auenlandschaften von Saale und Mulde sowie in den Räumen eingebetteten, sehr vielfältigen Natur- und Landschaftsräumen.

Diesen Gesamtraum gilt es zu schützen und zu sichern, naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten einzuräumen bzw. zu verbessern sowie letztendlich vor allen zerstörerischen bzw. störenden Eingriffen zu bewahren. Daher haben Bau- und Bergbauaktivitäten aller Art in dieser besonderen und vielfältigen Region nichts zu suchen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat mit Datum vom 18.11.2024 eine Stellungnahme zum „Bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Hartsteintagebau Niemberg-Brachstedt“ erstellt und an das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt gesandt. Dabei hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Einwendungen gegen diese geplante Massenzerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft geltend gemacht.

https://www.web-conzept-mn.de/54637/planfeststellungsverfahren-fuer-den-hartgesteinstagebau-niemberg-brachstedt-stellungnahme-des-aha

In dem Zusammenhang hatten der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung sowie ihre Organisationen, Verbände, Vereine und Initiativen aufgerufen, an folgender Exkursion teilzunehmen:

Samstag, den 31.01.2026, um 10.00 Uhr
Protestrundexkursion um Niemberg zum Burgstetten
Gemeinsam mit dem Burgstetten e.V.
Treffpunkt: Bahnhof Niemberg
Dauer: ca. 4 Stunden

Erfreulicherweise nahmen an der Protestrundexkursion zeitweise der Ortsbürgermeister des Ortsteiles Brachstedt der Gemeinde Petersberg Heiko Rebsch sowie Kerstin Eisenreich (DIE LINKE) Mitglied des Landtages Sachsen-Anhalt und des Kreistages des Saalekreis teil.
Zu Beginn der Protestrundexkursion besprachen die anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Notwendigkeit des verbesserten Schutzes und Erhaltes der 20,00 km langen Rieda, welche häufig begradigt und von fehlenden bzw. zu geringen Gewässerschutzstreifen gekennzeichnet ist.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

Hier legte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dar, dass optimal beidseitig ein Gewässerschutzstreifen von jeweils mindestens 10,00 m Breite, recht gute Entwicklungsmöglichkeiten zur Beförderung einer Mäandrierung sowie eines Bereiches zur naturnahen und sukzessiven Entwicklung von Gehölz- und Staudenflächen bietet. Damit dienen Gewässerschutzstreifen als Biotop- und Grünverbundraum sowie als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Diese Gewässerschutzstreifen fungieren zudem als gewisser Puffer gegenüber Abdriften von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln aus der konventionellen Landwirtschaft.
Auf dem Weg zum Burgstetten nahmen die Teilnehmenden der Exkursion verschiedene Gehölz- und Staudenflächen in Augenschein.
Vor dem Betreten des eigentlichen Burgstettengebietes wiesen Mitglieder des Burgstettenvereins zusammenfassend auf folgende Punkte und Fakten hin:

  • Abbaufläche ca. 52,00 ha
  • Gesamtflächeninanspruchnahme ca. 68,00 ha, was in etwa 92,00 Fußballfeldern entspricht. ► Schwerz derzeit ca. 31,00 ha
  • Laufzeit 45 – 48 Jahre
  • Nach Beendigung: nach etwa 165 Jahren Entstehung eines neuen Gewässers
  • Geplante Gewässerfläche ca. 34,00 ha.

In Anknüpfung der eingangs aufgeführten Darlegungen führen derartige Aktivitäten zu einer massiven Bedrohung und Zerstörung einzigartiger, standortgerechter, schützenswerter und geschützter Landschaften und Naturbestandteile mit einer besonderen Ausstattung an Fauna, Flora und Funga. Zudem leiden die Lebens- und Naherholungsmöglichkeiten der Menschen.
Daher bekräftigten die Teilnehmenden der Protestrundexkursion, dass alles zu tun diese Umwelt, Natur und Landschaft zu schützen und zu erhalten und dabei vor zerstörerischen und bedrohlichen Aktivitäten aller Art zu bewahren. In dem Zusammenhang fordern sie daher die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen der EU, des Bundes, des Landes, aber auch des Saalekreises auf das Planungsverfahren sofort und ersatzlos zu stoppen.
Außerdem rufen sie die Mitglieder des Stadtrates der Stadt Landsberg und des Gemeinderates der Gemeinde Petersberg auf sich ebenfalls für den Schutz und Erhalt dieser arten- und strukturreichen Umwelt, Natur und Landschaft sowie der Lebens- und Wohnqualität der Menschen einzusetzen. Der gleiche Appell richtet sich selbstverständlich ebenfalls an die beiden Bürgermeister Tobias Halfpap und Daniel Zwick.
Auf Grund der großen landschaftlichen und ökologischen Bedeutungen im Biotop- und Grünverbund, aber auch im Rahmen der regionalen Gesamtbetrachtung ist hier auch das Wort und Handeln der Menschen in der Stadt Halle (Saale) gefragt.
Ferner forderten die Teilnehmenden der Protestrundexkursion ebenfalls den endgültigen Stopp der Planungen zum Abbau von Grauwacke in der Region zwischen der Stadt Ballenstedt und der Stadt Falkenstein (Harz), Ortsteil Meisdorf. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer brachten zum Ausdruck, dass sie es hier auch mit der Mitteldeutsche Baustoffe GmbH zu tun haben und insofern eine regionalübergreifende Zusammenarbeit sehr sinnvoll erscheint.
Diese Mitteldeutsche Baustoffe GmbH agiert geschäftlich sehr eng mit der GP Günter Papenburg AG und der Flugplatzgesellschaft mbH Halle/Oppin zusammen.
Am Burgstetten nahmen die Teilnehmer der Protestrundexkursion zur Kenntnis, dass vom Burgstetten e.V. ausgelegte Gehölzteile, um das Befahren des Burgstetten zu verhindern, beiseite geräumt sind. Ferner war festzustellen, dass die Vermüllung entlang der Brachstedter Straße aus der Ortslage Niemberg heraus bis zum Burgstetten zugenommen hat. Ferner ist auch das ca. 09,00 ha große Gehölzstück nordwestlich des Burgstetten in der Ortslage Brachstedt der Gemeinde Petersberg davon betroffen.
Bei der Begehung am Rand des Feldgehölzes zwischen Burgstetten, Wurp und Hohen mit den angrenzenden Feldern und Wiesen bewerteten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Protestrundexkursion die Tatsache, dass immer wieder freiherumlaufende Hunde unterwegs sind. Dabei drohen Bodenbrutvogelarten wie der Feldlerche umfassende Gefahren. Ebenso die im Jahr 2019 erfolgten umfassenden Eingriffe in den Waldsaumenstreifen des Feldgehölzes sind noch deutlich zu erkennen.
Zudem gilt es gesamte Landschafts- und Naturräume – so auch zwischen Niemberg und Brachstedt – so zu schützen sowie arten- und strukturreich entwickeln zu lassen, dass beispielsweise das Rebhuhn wieder Lebens- und Rückzugsraum findet. Dazu sind arten- und strukturreiche Agrarlandschaften mit einem vielseitigen Kulturanbau sowie die Existenz von umfassenden und vernetzten Gehölz-, Stauden- und Wiesenstandorten erforderlich.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Protestrundexkursion forderten ein massives Eingreifen und umfassendere Kontrollen des Umweltamtes des Landkreises Saalkreises sowie der Ordnungsämter der Stadt Landsberg und der Gemeinde Petersberg. Gleiches gilt für das immer weiter voranschreitende Abpflügen der Saumstreifen entlang der Wege, welche als Standort für Gehölze, Stauden, Gräser und Kräuter dien und somit sehr bedeutsame Lebens- und Nahrungsräume von Tier- und Pflanzenarten. Ferner tragen sie zur Arten- und Strukturvielfalt der erschreckend ausgeräumten Agrarlandschaft vor Ort dienen. Das Abpflügen hat beispielsweise am Weg zwischen Niemberger Straße und Wurp zu massiven Schäden am Wurzelbereich von Eschen geführt.
Ferner gilt es Wiesenbestände als Lebens- und Rückzugsraum einer arten- und strukturreichen Fauna, Flora und Funga, schonend unregelmäßig und partiell zu mähen. Dabei gilt es Brutzeiten, Blühzeiten, Reife- und Aussaatzeiten zu beachten.

Ferner stellten die Teilnehmenden der Protestrundexkursion fest, dass die Altsteinbrüche im Südostteil und Nordostteil des Gehölzes nordwestlich des Burgstetten insgesamt mit sinkenden Wasserständen zu kämpfen haben, aber diesmal die Niederschläge seit Ende des Jahres 2023 zu einer gewissen Entspannung geführt haben. Nach Einschätzung der Anwesenden beträgt die Senkung des Wasserspiegels trotzdem einen Umfang von 01,00 m. Bei weiteren Senkungen des Wasserstandes oder gar Austrocknung ist mit massiven Einflüssen auf Fauna, Flora, Funga und Klima zu rechnen. Die Folge könnten Einbußen der Arten- und Strukturvielfalt sowie der ausgleichende Klimaausgleich durch Verringerung der Luftfeuchtigkeit sein.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion regten zudem an, den Weg zwischen Burgstetten und Wurp – rot gekennzeichnet – wieder beidseitig mit Obstgehölzen zu bepflanzen.
Im Rahmen der Protestrundexkursion zählten die Teilnehmer am nördlichen Wegesrand 11 und am südlichen Wegesrand 7 Obstbäume. Somit sind insgesamt 18 Obstgehölze, vorrangig Pflaumen, übriggeblieben. Dabei kann man feststellen, dass bei einer Gesamtlänge des Weges im Umfang von 1.376,62 m eine Wiederbepflanzung auf einer Länge von 922,87 m möglich erscheint. Daraus ergibt sich bei einer zweireihigen Bepflanzung und einem Pflanzabstand von 10,00 m ein Bedarf von ca. 185 Obstgehölzen. Dabei gilt es nicht nur Pflaumen-, sondern auch Apfel-, Birnen- sowie Süßkirschensorten und nicht zuletzt Hasel- und Walnuss zu pflanzen.
Das gilt ebenfalls für eine ca. 1.020,00 m langen Abschnitt der Wegeverbindung zwischen dem Burgstetten und Brachstedt – grün gekennzeichnet – sowie ca. 233,78 m langen Verbindungsweg zwischen beiden Parallelwegen – blau gekennzeichnet -.
Der Gehölzbedarf berechnet sich folgendermaßen:
1.020,00 m : 10,00 m Pflanzabstand/Reihe x 2 Reihen = 204 Gehölze
233,78 m : 10,00 m Pflanzabstand/Reihe x 2 Reihen = 46,76, rund 47 Gehölze

Nun gilt es, dass sich die jeweiligen Flächeneigentümer sowie die Verantwortlichen im Landkreis Saalekreis sowie in der Gemeinde Petersberg dazu bekennen. Auf jeden Fall haben Burgstettenverein und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits mehrfach bekräftigt, dass sie die öffentlichen Pflanzaktion nach Zustimmung der Flächeneigentümer und zuständigen Behörden sowie auf der Basis von öffentlicher und privater finanzieller Unterstützung im Rahmen von Freiwilligentagen umsetzen möchten. Gleiches ist bei der anschließenden Pflege zu sehen.

Im Anschluss an die Protestrundexkursion nahmen einige Teilnehmende der Veranstaltung von außen das Bahnhofsgebäude und das Bauwerk mit dem Namen Aktien-Malzfabrik Niemberg in Augenschein. Dabei war man sich einig, dass Zustand und Entwicklung beider Gebäude sehr besorgniserregend sind. Zudem sind beide Bauwerke Zeugnisse von Geschichte, Arbeit und menschlicher Entwicklung.
Daher gilt es wissenschaftlich fundierte Konzeptionen zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung beider Gebäude zu erstellen. Dabei ist es vorstellbar das Bahnhofsgebäude zum Beispiel künftig als Ort für Gastronomie, Unterkunft und Information für Touristen sowie Ort für Veranstaltungen zu nutzen. Die Bahnstadt Planungsgesellschaft für Bahnhofsentwicklung mbH erklärt im Rahmen des Projektes „Bahnhofsprogramm Sachsen-Anhalt“, folgendes Zitat: „Handlungsbedarf besteht noch im Umgang mit dem ehemaligen Bahnhofsgebäude“. Daher der dringende Appell zusammen mit öffentlichen und privaten Partnern einen Weg zur öffentlichen Nutzung des Gebäudes zu suchen.

https://www.dbinfrago.com/web/bahnhoefe/leistungen/stationsnutzung/stationshalt/stationsausstattung/Niemberg-12676828

https://www.bahnhof.de/niemberg

https://bahnhofsprogramm.de/stationen/niemberg

Hinsichtlich des Bauwerkes mit dem Namen Aktien-Malzfabrik Niemberg sei darauf verwiesen, dass es einen Status als Baudenkmal genießt.

https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang

https://www.verlassenes.de/malzfabrik

https://www.patifakte.de/artefakte_landsberg.htm

https://www.picture-alliance.com/webseries/studentenprojekt-zu-lost-places-in-niemberg-w559556

Hier ist eine vielfältige gewerbliche und gemeinnützige Nutzung mit Werkstätten, als Museum und zur Lagerung, für den Tourismus und Ort der Begegnung, Versammlung und Meinungsbildung denkbar. Somit ergeht auch hier dringende Aufruf an Eigentümer sowie an die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreis Saalekreises und der Stadt Landsberg Aktivitäten zur Erstellung einer wissenschaftlichen Nutzungskonzeption sowie der Einbeziehung der Bevölkerung anzugehen.

Im Ergebnis der der Protestrundexkursion ist festzustellen, dass es dringend geboten den gesamten Landschafts- und Naturraum mit seinen geschützten und schützenswerten Natur- und Landschaftsbestandteilen sowie Kulturgütern und Denkmalen nachhaltig zu schützen, zu erhalten und zu entwickeln und dabei vor Zerstörungen und Vernichtung aller Art zu bewahren.

Auf jeden Fall gilt es in dem Zusammenhang verstärkt und umfassender Interessenten zu gewinnen, welche bereit sind dazu ehrenamtlich im Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und im Burgstettenverein e.V. mitzuwirken. Dazu besteht für Interessenten die Möglichkeit sich an folgende zentrale Anschrift zu wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.02.2026

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern vollständige und transparente Mitbestimmung der Bevölkerung zum Vorhaben zur Einrichtung eines Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation ein!

Anlässlich des „Tag des Baumes“ am 25.04.2024 führten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Donnerstag, dem 25.04.2024, eine ca. zweistündige Exkursion zum Riebeckplatz durch.
Dabei legten Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – u.a. eigene Entwicklungsvorschläge dar sowie zeigten Möglichkeiten der Mitwirkung von ehrenamtlichen Interessenten zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft auf.
Treff war 17.00 Uhr am Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (Haus des Lehrers), Riebeckplatz 09, 06110 Halle (Saale)/Ecke Leipziger Straße
Erwartungsgemäß fehlten Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltungen des Bundes, des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) sowie der Medien. Insbesondere das Fehlen von Abgeordneten aller politischen Kräfte hinterlässt einen Eindruck, welcher von Ignoranz und Arroganz zeugt sowie von fehlender Bereitschaft und mangelndem Interesse sich vor Ort mit anderen kritischen und konstruktiven Meinungen auseinanderzusetzen. Dabei ist es Ausdruck einer echten und wahren Demokratie bei derartigen Vorhaben die Bevölkerung sowie ihre Vereine und Initiativen früh- und rechtzeitig, transparent, vollumfänglich, respektvoll sowie sachlich-kritisch einzubeziehen.
Im Zusammenhang mit dem obengenannten Ansinnen der Veranstaltung zum „Tag des Baumes“ umrissen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu Beginn der gemeinsamen Exkursion am 25.04.2024 folgende öffentlich bekannte Ausgangssituationen und eigene Ausgangspositionen:

In der Unterrichtung des Deutschen Bundestages durch die Bundesregierung zu den Eckpunkten zur Einrichtung eines Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation vom 05.05.2022, Drucksache 20/1764 ist u.a. folgendes vermerkt, Zitat:

Entstehung des Vorschlags

Das von der Kommission „30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit“ vorgeschlagene Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation zielt darauf ab, einen Knotenpunkt für die wissenschaftliche und kulturelle Auseinandersetzung mit der weitreichenden und alle Lebensbereiche umfassenden Transformationserfahrung im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung Deutschlands einerseits und der inneren Einheit unseres Landes anderseits zu schaffen. So soll gesellschaftlicher Zusammenhalt gestiftet, der enge Zusammenhang von Deutschlands Einheit und der Demokratie in Europa gesichert sowie im internationalen Austausch thematisiert und Strategien für die Transformationsprozesse der Gegenwart und Zukunft entwickelt werden. Darauf aufbauend, hat eine unabhängige, beratende Arbeitsgruppe im Auftrag der Bundesregierung ein detailliertes Konzept für das Zukunftszentrum erstellt. Die Arbeitsgruppe hat im Rahmen ihrer dreimonatigen Tätigkeit Empfehlungen zu den Aufgaben des Zentrums, zur Organisation, zur Arbeitsweise und den dafür erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen sowie Anforderungen zur Standortwahl und zum Bau vorgelegt. Am 7. Juli 2021 hat die vorherige Bundesregierung das Konzept der Arbeitsgruppe als eine sehr gute Grundlage für die Zielsetzung der Einrichtung des Zukunftszentrums begrüßt.
Die Parteien der Regierungskoalition haben im Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Absicht festgehalten, das Zukunftszentrum zu realisieren:
Die Erfahrungen der Ostdeutschen im Wandel und die Bedingungen für gelingende Transformation sollen im neuen ‚Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation‘ für zukünftige Herausforderungen erforscht und besser vermittelt werden. Die Standortausschreibung soll Anfang 2022 zügig auf den Weg gebracht werden.“
Aufbauend auf dem Konzept der Arbeitsgruppe und der Stellungnahme der Bundesregierung zum Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Zukunftszentrum wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag rechtzeitig eine Beschlussvorlage zur konkreten Realisierung des Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation vorlegen. Hierin werden u.a. Aspekte der inhaltlichen Ausrichtung, der Dimensionierung sowie der Wirtschaftlichkeit und Finanzierung enthalten sein.

Zielstellung und Bestandteile des Zukunftszentrums

Mit dem Zentrum soll ein Ort der praxisorientierten Auseinandersetzung mit allen Dimensionen gesellschaftlicher Transformation geschaffen werden. Er soll

  • den Diskurs über gesellschaftliche Transformation mit ihren weitreichenden Folgen intensivieren,
  • Wissen um Transformation sichtbar und erlebbar machen,
  • einen Beitrag zur Stärkung der repräsentativen Demokratie und des Zusammenhalts in Europa leisten.

Das Zentrum soll eine Einrichtung sein, die an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Kultur und den Bürgerinnen und Bürgern verschränkt und vernetzt agiert und unter einem Dach

  • einen wissenschaftlichen Bereich (Institut),
  • einen Kulturbereich (Galerie)
  • einen Dialog- und Begegnungsbereich

vereint.
Für das Zentrum ist die Errichtung eines neuen Gebäudes oder die Transformation eines bestehenden Gebäudes mit signifikanter Architektur vorgesehen. Über eine hohe Gestaltungsqualität soll das Zentrum bei Menschen in Transformationsprozessen besondere Aufmerksamkeit erzeugen. Der Standort des zukünftigen Zentrums in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen und die bauliche Gestaltung des Zentrums sollen in offenen Verfahren als Standort- bzw. Realisierungswettbewerb ermittelt werden. Der Standortwettbewerb beginnt unmittelbar nach Beschluss des Bundeskabinetts über die Einleitung der Standortsuche. Die weiteren Realisierungsschritte sollen nach Beratung und Beschluss des Deutschen Bundestages auf der Grundlage einer Entscheidungsvorbereitung der Bundesregierung eingeleitet werden.
Mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung geht es darum, welches Land Deutschland in Europa sein will – im freundschaftlichen, engen und partnerschaftlichen Austausch mit unseren Nachbarn. Zusammenarbeit, Zusammenhalt und Zustimmung zu Europa sind unverzichtbar. Das Zukunftszentrum kann dafür einen substantiellen Beitrag in Mitteleuropa leisten und sollte deshalb hier breit getragen werden. Nur so kann die Deutsche Einheit, die immer Teil einer europäischen Einigung war und bleibt, weiter gefestigt werden.“, Zitat Ende
In einer der Pressemitteilung des damaligen Staatsministers beim Bundeskanzler Beauftragter der Bundesregierung für Ostdeutschland und nunmehrigen Bundesministers für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Carsten Schneider vom 01. Juli 2022 mit der Überschrift „Standortwettbewerb für das Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation startet“ sind folgende weitere Erläuterungen enthalten, Zitat:
Die Einrichtung eines ‚Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation‘ war eine der zentralen Empfehlungen der Kommission ’30 Jahre Friedliche Revolution und Deutsche Einheit‘. Das Zentrum soll in Ostdeutschland errichtet werden und auf rund 15.000 Quadratmetern Fläche in einer herausragenden Architektur interdisziplinär Transformationsprozesse in Deutschland sowie in Mittel- und Osteuropa erforschen und dazu den Austausch mit einer breiten Öffentlichkeit organisieren. Die Baukosten werden derzeit auf rund 200 Millionen Euro kalkuliert. Als Träger des Zentrums wird der Bund im kommenden Jahr eine eigenständige Institution gründen. Das Zentrum soll im Wesentlichen die drei Bereiche Wissenschaft, Dialog und Austausch sowie Kultur umfassen und aus den Umbruchserfahrungen nach 1989 deutsche und europäische Perspektiven für die Transformationsherausforderungen der kommenden Jahrzehnte entwickeln.“, Zitat Ende
Weiterhin führt der Staatsminister aus, Zitat:
Der Standortwettbewerb wird begleitet vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und durchgeführt vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung in Cottbus. Eine unabhängige Jury aus Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Kultur und Zivilgesellschaft wird bis Anfang kommenden Jahres eine Empfehlung für einen Standort abgeben. Die Mitglieder der Jury werden rechtzeitig vor Abschluss der Bewerbungsphase bekanntgegeben. Die Kriterien für die Standortentscheidung sind in der Auslobung transparent gemacht. Der Zeitplan sieht vor, dass sich 2023 der Architekturwettbewerb anschließt und in 2026 mit dem Bau begonnen werden kann. Fertigstellung und Inbetriebnahme sind für 2028 geplant.“, Zitat Ende

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975236/2059118/2ec2b78f668ef968f08fd00b9a183dc1/pressemitteilung-zukunftszentrum-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/deutsche-einheit/zukunftszentrum-einheit-2059090

Weiterhin ist einer Mitteilung des Deutschen Bundestages zu den Eckpunkten für das Zukunftszentrum folgendes zu entnehmen, Zitat:
Wie die Bundesregierung mitteilt, ist geplant, für das Zentrum ein neues Gebäude zu errichten oder ein bestehendes „mit signifikanter Architektur“ zu „transformieren“. Der Standort des künftigen Zentrums in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen und die bauliche Gestaltung des Zentrums sollen in offenen Verfahren als Standort- und Realisierungswettbewerb ermittelt werden. Der Standortwettbewerb beginne, sobald das Bundeskabinett die Einleitung der Standortsuche beschlossen habe. Die weiteren Schritte sollen nach Beratung und Beschluss des Bundestages auf der Grundlage einer Entscheidungsvorbereitung der Bundesregierung eingeleitet werden.“, Zitat Ende

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-894414

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw20-de-zukunftszentrum-deutsche-einheit-894646

https://dserver.bundestag.de/btd/20/017/2001764.pdf

https://dserver.bundestag.de/btd/20/018/2001857.pdf

Bekanntlich hat sich die Stadt Halle (Saale) mit ihrer Bewerbung erfolgreich gegen die Mitbewerberinnen die Städte Frankfurt (Oder), Jena und Eisenach sowie Leipzig und Plauen durchgesetzt.
Nachdem schon keine vollumfängliche Einbeziehung der Bevölkerung in das Bewerbungsverfahren stattgefunden hat, sehen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – es nunmehr für dringend geboten die Bevölkerung sowie ihre Vereine und Initiative von Anfang an in die Neuplanungen zum Riebeckplatz einzubeziehen, um eine „praxisorientierte Auseinandersetzung mit allen Dimensionen gesellschaftlicher Transformation“ zu gewährleisten sowie das Vorhaben – „Das Zentrum soll eine Einrichtung sein, die an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Kultur und den Bürgerinnen und Bürgern verschränkt und vernetzt agiert und unter einem Dach“ – mit Leben zu erfüllen. Leider sind derartige Aktivitäten kaum bis gar nicht zu erkennen. Das gilt es nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sofort zu ändern.
Die gegenwärtigen Pläne zur Entfernung der Hochstraße und weiterer Zufahrten sind vom Grundsatz her zu begrüßen, wenn sie dazu führen, dass die Rückbaumaßnahmen zu dauerhaften Bodenentsiegelungen mit der Mehrung von Grün- und Gehölzflächen einhergehen. Den angedachten Neubau weiter nach Westen zu verlegen ist dagegen nicht nur inakzeptabel, da die Nutzung von Leerstand Vorrang haben muss, sondern auch, weil die Gefahr der Zerstörung von mindestens 16 Bäumen im Dreieck Magdeburger Straße, Volkmannstraße und Riebeckplatz besteht. Das Terrain, welches mit Winterlinde, Spitz- und Bergahorn sowie einer Wiese bewachsen ist, stellt einer der wenigen Grünstandorte vor Ort dar, welche es dringend zu erhalten und um die Flächen der bisherigen Hochstraße zu erweitern gilt. Derartige Bereiche dienen als Lebens- und Rückzugsraum von Tier- und Pflanzenarten, fungieren als Ort der Frisch- und Kaltluftversorgung sowie verbessern das Stadtbild. Ferner erscheint es sinnvoll zu sein solche Bereiche in den Grün- und Biotopverbund in der Stadt Halle (Saale) einzugliedern.
Im Interesse der Verhinderung neuer Flächenversiegelung im Umfang von mindestens „15.000 Quadratmetern“ = 1,5 ha vertritt die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin die Auffassung, dass es statt eines Neubaus ein bestehendes Gebäude umzubauen und zu nutzen gilt.
An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017 – 2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018 – 2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019 – 2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.

Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.

Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.

Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.

Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.htm

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/_inhalt.html

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=27

https://www.bundesumweltministerium.de/themen/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/nachhaltigkeitsstrategie

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
Bekanntlich erfolgte in den Jahren 2005/2006 die jüngste bauliche Umgestaltung des halleschen Riebeckplatzes sowie im Jahr 2011 der steuerlich subventionierte und sinnlose Abriss der beiden signifikanten Hochhäuser an dem Platz.
Diese Baumaßnahmen haben zu keiner umfassenden Vermehrung des Grüns beigetragen. Das schlimmste Beispiel für vollständige Bodenversiegelung und Vermeidung von Grün in einer Stadtplanung ist der runde Platz zwischen Riebeckplatz und Hauptbahnhof.
Nunmehr haben die Neubaumaßnahmen für Gebäude am Riebeckplatz zur Fällung der einzigen Bäume auf dem Platz geführt. Somit erfolgte eine unverantwortliche Reduzierung von Grün in dem ohnehin stark verbauten Bereich.
Daher ist es wichtig, dass beispielsweise der Riebeckplatz in Halle (Saale) keine weiteren Zerstörungen am Gehölz- und Grünbestand sowie weitere Flächenversiegelungen erfährt.

Angesichts der Fortsetzung der grünvernichtenden Planungen bekräftigen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ihre Sichtweisen zu den Planungen zum halleschen Riebeckplatz. Besondere Schwerpunkte bilden da die geplante Errichtung des sogenannten Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation sowie der damit verbunden Folgen für Stadtgrün, Bebauung und Verkehr.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kritisieren weiterhin die mangelhafte frühzeitige, vollumfängliche, transparente und ernsthafte Beteiligung der Bevölkerung an dem Gesamtprozess zur Entwicklung des Riebeckplatzes. Zudem mangelt es noch immer an einer zukunftsfähigem und ökologisch orientierten Konzeption für den Gesamtplatz sowie das bestehende Potential in Anknüpfung an den Osten mit Hauptbahnhof, Delitzscher Straße, Landsberger Straße, Freimfelder Straße und Schlachthof, nach Süden mit Merseburger Straße, Pfännerhöhe, Rudolf-Ernst-Weise-Straße und Thüringer Bahnhof, nach Westen mit Franckestraße, Leipziger Straße, Markt und Charlottenviertel sowie nach Norden mit Stadtpark, Magdeburger Straße, Steintor, Medizinerviertel, Paracelsusstraße, Nordfriedhof, Gebiet zwischen Julius-Kühn-Straße, Berliner Chaussee (B 100) und Birkhahnweg sowie Volkmannstraße. Diese Zusammenhänge hatte bereits der frühere Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR in den Jahren 1983 – 1990 angemahnt. Das Stadt Halle (Saale) und Architekten in den letzten nicht untätig waren zeigen u.a. das „Leitbild Riebeckplatz“ vom Mai 2015 und der Beitrag „Zurück zum Platz“ aus Bauwelt 10.20 vom Bauverlag BV GmbH.

https://halle.de/fileadmin/Binaries/Bauen_Wohnen/Konzepte/Strukturkonzept_Riebeckplatz/Leitbild_Riebeckplatz_Broschuere.pdf

https://www.bauwelt.de/das-heft/heftarchiv/Riebeckplatz-in-Halle-an-der-Saale-3531817.html

Jedoch eine gezielte, rechtzeitige, vollumfängliche, demokratische und ernsthafte Beteiligung der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Initiativen hat eben leider bisher nicht stattgefunden. Gleiches gilt für die Auswahl und inhaltliche Entwicklung des sogenannten „Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“.
Hier sehen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen massiven Nachholbedarf.

Bereits der Blick auf den Westteil des Riebeckplatzes und das sich westlich anschließende Rondell zeigt auf, wie sich praktisch vollständige Flächenversiegelung anschaut – monoton, nicht einladend und anstrengend. Abgesehen von der negativen ökologischen und stadtgestalterischen Wirkung, was fehlendes Stadtgrün mit sich bringt. Daran ändern auch die 10 Bäume vor dem Hotel nichts, welche zudem vollkommen verloren in dem gepflasterten Meer stehen.
Besonders fehlgebaut und -gestaltet schätzten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das vollständig versiegelte und grünfreie Rondell ein. Dabei bestehen hier zahlreiche Möglichkeiten bis hin zur Fassadenbegrünung, was übrigens für alle Wand- und Mauerflächen am und auf dem Platz zutrifft. Ferner bietet sich mit dem Leerstand am runden Platz zum Beispiel die Einrichtung auskömmlicher Fahrradparkplätze an.
Ebenfalls im Blick auf diese anstrengenden Teile des Riebeckplatzes drücken die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ihr Unverständnis über die stiefmütterliche Behandlung der verbliebenden Grünbereiche zwischen Rondell, Bereich des Hauptbahnhofes und Ernst-Kamieth-Platz aus. Am Hang sind Trampelpfade – trotz überdimensionierter Treppen und Zugänge in westlicher und östlicher Angrenzung, Vermüllung und übermäßige Mahd kennzeichnend. Dabei könnten u.a. Heckenumrandung, unregelmäßige und partielle Mahd mit Entwicklung einer arten- und strukturreicher Wiese sowie Gehölzpflanzungen auf der Fläche zur vielfältigen ökologischen und stadtgestalterischen Aufwertung führen. Stattdessen ist diese prägende Fläche von einem gigantischen Neubau bedroht.
Ähnlich nicht einladend sieht die Unterführung unter den Eisenbahnstrecken mit ihren Straßenbahnhaltestellen und chaotisch abgestellten bzw. abgelegten Fahrrädern aus. Teilweise können hier ebenfalls Wandbegrünungen zur vielfähigen Aufwertung des Bereiches führen.
Der Bahnhofsplatz hat zwar erfreulicherweise eine Einrahmung mit 13 Bäumen, aber ansonsten ist er von Kraftfahrzeugen aller Art geprägt. Mehr Grün – zum Beispiel an den Wänden und in zentralen Bereichen – können zur ökologischen und stadtgestalterischen Aufwertung beitragen.
Hinsichtlich der Errichtung und Einrichtung eines „Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ sind sich Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einig, dass es angesichts des Leerstandes – zum Beispiel das Gebäude auf dem Markt, wo einst Galerie Kaufhof eingemietet war – unverständlich ist einen Neubau zu schaffen und dabei u.a. einschließlich anderer baulicher Veränderungen, den gesamten prägenden Grünbereich im Norden des Riebeckplatzes in Anknüpfung an Magdeburger Straße, Volkmannstraße und Gelände der Deutschen Bahnhof zu zerstören. Alleine im Nordwestbereich des Riebeckplatzes sind mindestens 16 Bäume bedroht. Diese Bäume und die dazugehörige übermäßig gemähte Wiese bilden in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Grünbereichen an Magdeburger Straße sowie Volkmannstaße und Gelände der Deutschen Bahn eine große ökologische und stadtgestalterische Bedeutung. Sie halten weitgehend gegenüber Abgasen, Feinstäuben und Auftaumitteln statt sowie trotzen Niederschlagsarmut und Sommerhitze.
Umfassende Nachpflanzungen sowie unregelmäßige und partielle Mahden mit Entwicklung einer arten- und strukturreichen Wiese tragen zum Schutz, Erhalt und nachhaltigen Zukunft dieser und der obengenannten angrenzenden Bereiche bei.

Im Schlepptau der unzulänglichen und intransparenten Planungen zum sogenannten „Zukunftszentrums für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ ist offenkundig eine Bebauung im südlichen Anschlussbereich der Magdeburger Straße im Übergang zum Riebeckplatz vorgesehen, welche massiv den Bestand von ca. 36 Bäumen, u.a. bestehend aus Rosskastanie und Spitzahorn, sowie eines zur Wiese entwicklungsfähigen Grünfläche bedroht. Dabei ist seit Jahrzehnten bekannt, welche ökologisch und sozial positive Wirkungen von Gewässern sowie Gehölz- und Grünflächen und -standorten auf Umwelt, Natur und Wohlbefinden in urbanen Räumen ausgehen. Dazu sollen nun Planungen zu „Schwammstädten“ neue Wege der angemessenen Würdigung und des nachhaltigen Umganges mit Natur in urbanen Räumen aufzeigen. Dabei sind Bestandsschutz und umfassende Erweiterungen von Gewässerflächen sowie Gehölz- und Grünflächen dringend vonnöten. Nur scheinen solche und andere Aktivitäten in und am Halles Riebeckplatz dies kaum, unzureichend oder bzw. gar nicht im Blick zu haben.

https://www.umweltbundesamt.de/schwammstadt

https://www.treffpunkt-kommune.de/schwammstadt/?gad_source=1&gclid=CjwKCAjwx4O4BhAnEiwA42SbVP8Ly4-GrdQQ9rWTkjRMnxLlQBWRcuMIqPUXo3ypWzSa-kl6B9bc9RoCv9sQAvD_BwE

https://baumbad.de/blogs/baumwissen/schwammstaedte?utm_source=google&utm_campaign=PMax&utm_medium=ad&utm_content=&utm_term=&hsa_acc=5972567292&hsa_cam=16516514111&hsa_grp=&hsa_ad=&hsa_src=x&hsa_tgt=&hsa_kw=&hsa_mt=&hsa_net=adwords&hsa_ver=3&gad_source=1&gclid=CjwKCAjwx4O4BhAnEiwA42SbVLRw3VVeparEpobPhIYissJdKtRDk5VwZfvmH6Sbkdyy0QN9MhiJjBoCXjEQAvD_BwE

https://www.klimawandelanpassung.at/newsletter/kwa-nl42/kwa-schwammstadtprinzip

Nunmehr berichtet u.a. die „Mitteldeutsche Zeitung“ vom 22.01.2026, Seite 16, dass eine Fällung von 71,00 Bäume erfolgte und 170,00 Ersatzpflanzungen stattgefunden haben.
Diese Vorgehensweise bringt erneut die umwelt- und naturfeindliche Herangehensweise von Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) zum Ausdruck.
Die angeführten 170,00 Ersatzpflanzungen können keinesfalls die Zerstörung von 71,00 mehr oder minder großen Bäumen „ersetzen“. Diese Desinformationskampagnen bestätigen die von fehlender Sach- und Fachkompetenz geprägte Umweltpolitik der Stadt Halle (Saale).
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. warnen nun schon seit Jahren vor diesem zerstörerischen Vorgehen für ein mit rund 200 Millionen Euro Baukosten beziffertes „Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“, welches inhaltsleer auf Steuerkosten entstehen soll, neue Bodenflächen verbraucht und keine leerstehende Bausubstanz nutzt.
Fehlende Transparenz von Politik und Verwaltungen des Bundes, des Landes Sachsen-Anhalt und Stadt Halle (Saale) sowie vollkommen unkritischer und gleichförmiger Medienberichterstattung, welche zudem bewusst und zielgerichtet andere Meinungen ausblendet, sind Treiber für derartige zerstörerische, verschwenderischer, fehlgeleiteter und intransparenter Planungs- und Baupolitik. Die Zerstörung von mindestens 71,00 Bäumen ist ein weiterer Beleg dafür.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordern hier auch im konkreten Fall zum Umdenken auf. Dazu sind aber ein wahres demokratisches und transparentes Wirken von Politik und Verwaltungen sowie Medien erforderlich, welche kritisch, sach- und fachkundig recherchiert berichten und nicht angepasste Hofberichterstattung betreiben.

Zum Themengebiet Umwelt, Natur und Landschaft sind Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereit sich im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten einzubringen sowie interessierten Menschen, Einrichtungen und Organisationen Raum zur Diskussion, Beratung und zum Austausch zu bieten.
So hat die Initiative „Pro Baum“ geplant, im Rahmen ihres 140. Treffens am 23.02.2026 das Thema Entwicklung Riebeckplatz in Halle (Saale) auf die Tagesordnung zu bringen.
Das zweite Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2026 am Montag, dem 23.02.2026, beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).
Wer Interesse daran hat ehrenamtlich und aktiv mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA – &
Initiative „Pro Baum“

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.02.2026

AHA fordert Schutz der Fasanerie in Köthen!

Nach weiter gültiger Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist die Stadt Köthen einen wertvollen Grün- und Biotopverbund aus, welcher von der Ziethe, ca. 37,5 ha große Ziethebusch, dem Schlosspark und nicht zuletzt von der Fasanerie Köthen mit seinem 32,7645 ha großen geschützten Landschaftsbestandteil „Fasanerie Köthen“ geprägt ist. Die jeweiligen Landschafts- und Naturbestandteile haben einzeln gesehen und im Verbund eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, dienen der Verbesserung des Klimas sowie tragen zur Belebung von Landschafts- und Stadtbild bei.
Ebenfalls im Ergebnis der Informationsveranstaltung zur Fasanerie am 18.08.2016 gilt es daher nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verstärkt und konsequenter alles zu unternehmen diese Landschafts- und Naturbestandteile sowie deren Grün- und Biotopverbund nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern Möglichkeiten zu suchen und zu finden sukzessiv ausweiten zu lassen.
Dazu bedarf es jedoch klar und deutlich sowie alternativlos einer grundsätzlichen, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. die Ziethe und ihre Gesamtaue, den Ziethebusch, den Zehringer Busch, den Schlosspark und die Fasanerie im Einzelnen und in der Gesamtheit umfassen sollte.
In dem Blickwinkel betrachtet ist es für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch weiterhin überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Köthen, basierend auf ein Forsteinrichtungswerk mit Stichtag zum 01.01.2012 und Gültigkeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2021 für 62,6 ha Stadtwald Köthen und dem darauf beruhenden Beschluss des Stadtrates vom 12.06.2012 sowie nachfolgender Beschlüsse des Bau-, Sanierungs- und Umweltausschusses vom 29.06.2016 und 27.07.2016, massive Abholzungen in der Fasanerie vorgenommen hat und weiterhin daran festhält. Dabei hat man nachweisbar massive Schädigungen an dem auenwaldähnlichen Gehölz verursacht und umfassend in einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten eingegriffen, welcher u.a. von zahlreichen xylobionter Käfer- und Fledermausarten geprägt ist. Laut Landkreis Anhalt-Bitterfeld, als unterer Naturschutzbehörde haben Untersuchungen ergeben, dass alleine 87 Käferarten in dem Gebiet vorkommen, wozu besonders schützenswerte Arten wie Heldbock, Hirschkäfer und Eremit gehören. Alles Käferarten, welche altes und totes Holz zum Leben und zur Eiablage benötigen.
Die Basis derartiger Fällarbeiten bildet eine alleinige forstwirtschaftliche Betrachtung, welche offenkundig die Gesichtspunkte des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Denkmalschutzes ausblendet, was sich u.a. auch in der Vorstellung ausdrückt den Restauenwald Ziethebusch als „Wirtschaftswald“ einzustufen. Ferner bleiben u.a. die Entwicklung beider Gebiete in Folge von Klima und Wetter mit deren Auswirkung auf Fauna und Flora, die Ein- und Auswirkung durch Naherholung und Tourismus, die artentypische vorrangig punktuelle Entwicklung der Eiche und deren Aufkommen durch natürlich entstandene Kleinauflichtungen sowie die Einspannung der Chancen und Möglichkeiten der sehr vielfältigen und nachhaltigen Einwirkungen der Kräfte der Natur, vollkommen unberücksichtigt. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es ganz besonders für den Ziethebusch, aber auch in der heutigen Fasanerie eher eine naturnahe Entwicklung zu favorisieren.
Auf Grund der vielfältig zu betrachtenden Einflüsse und Entwicklungsmöglichkeiten begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom Grundsatz her, dass später der nunmehr frühere Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Uwe Schulze die Initiative in die Hand nehmen und in dem Zusammenhang die Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption einleiten wollte.

https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/naturschutz/pflege-und-entwicklungskonzept-fasanerie-koethen.html

Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es fortgesetzt für dringend geboten, die offenbar im Zeitraum vom 01.05.2017 bis 30.09.2019 mit Steuermitteln in Höhe von 50.000 Euro finanzierte Erstellung eines „Pflege- und Entwicklungskonzept `Fasanerie Köthen`“ in vollständiger schriftlicher Fassung vorgelegt zu bekommen. Gleiches gilt für den Text der Verordnung vom 17.11.2009 und möglicher späterer Änderungen zur Unterschutzstellung als geschützten Landschaftsbestandteil.
Das ist ein Gebot der Transparenz und Offenheit!

Ferner hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für richtig, dass dazu eine projektbegleitende Arbeitsgruppe aus Verantwortlichen und Interessenten entstanden ist. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mahnt jedoch weiter an, dass es zu einer unverzüglichen Veranlassung der wissenschaftlichen Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption u.a. für die ebengenannten Natur- und Landschaftsbestandteile kommen muss, um weitere Schädigungen der Fasanerie ausschließen zu können. Als Partner kämen u.a. die Fachhochschule Anhalt in Bernburg und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Frage. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erklärt erneut seine Bereitschaft, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, fachlich-inhaltlich daran mitwirken zu möchten.

Nunmehr hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, dem 07.02.2026, eine Winterwanderung in die Fasanerie in Köthen geplant.
Diese ca. zweistündige Winterwanderung startet 10.00 Uhr an der Ecke Fasanerieallee/Joachimiallee, Parkplatz Hochschule, Zufahrt Creperie
Im Anschluss daran ist eine abschließende Auswertung in der „Creperie“ vorgesehen.

Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Wer noch mehr zu der Veranstaltung und den Vorstellungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Fasanerie, Ziethebusch und Ziethe mit ihrer Aue erfahren möchte, kann sich an folgende Anschriften wenden:

I. Sitz des Vereins

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

II. Regionalgruppe Raguhn-Jeßnitz * Bitterfeld-Wolfen * Südliches Anhalt * Zörbig

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0176 – 568 796 31
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

III. Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Tel.: 0176 – 643 623 67
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 30.01.2026