Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren, Pflanzen und Pilzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Angesichts der Tatsache, dass die meisten Flusssysteme länderübergreifende Verläufe haben ist es auch dringend geboten, anhand vorhandener und zu erarbeitender wissenschaftlicher Daten sowie Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Gesamtverlauf der Elbe zu entwickeln. Dazu zählen insbesondere die Einordnung der geologischen, hydrologischen, klimatischen und meteorologischen Verhältnisse, Ermittlung und Wertung der Bestände an Fauna, Flora und Pilze, die Betrachtung der archäologischen, historischen und urbanen Entwicklung und Notwendigkeiten sowie der Belange zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften. Nur daraus lässt sich obengenannte wissenschaftlich fundierte, länderübergreifende Schutz- und Entwicklungskonzeption für die 1.094,30 km langen Elbe mit einem Einzugsgebiet im Umfang von 148.268,00 km².
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
Ein fortgesetztes vorrangiges Festhalten an dem wasserbaulichen Umgang mit dem Hochwasser und damit verbundenen Störungen und Zerstörungen in den Baugebieten führt zum Festhalten an der unnatürlichen Störung der Verbindung der Elbe und ihrer Nebengewässer mit ihren jeweiligen Auen. Somit sind Verstöße gegen die RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik insbesondere im Bezug zu den Artikeln 1, 2 und 4 erkennbar.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060
Leider ist immer wieder und verstärkt festzustellen, dass die menschlichen Eingriffe in Umwelt, Natur und Landschaften massiv zunehmen. Das betrifft insbesondere Verkehrstrassen-, Wohnungs- und Gewerbebaumaßnahmen. Ebenso gehören der überdimensionale Bau von Deich- und Polderanlagen, welche zumeist an bisherigen Deichstandorten stattfinden und eine Rückgabe von Auen an die Fließgewässersysteme mehr oder minder ausschließen. Zudem bedrohen diese Deich- und Polderanlagen eine flächendeckende Kalt- und Frischluftbildung sowie entsprechenden Austausch mit dem gesamten Umland.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Im August 2025 wurden in der amtliche Flächenstatistik des Bundes die seit 2020 berechneten Vierjahresmittelwerte einer Revision unterzogen und wie folgt nach unten korrigiert: Vierjahreszeitraum 2017-2020 – bisher 54 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2018-2021 – bisher 55 Hektar, neu 53 Hektar; Vierjahreszeitraum 2019-2022 – bisher 52 Hektar, neu 49 Hektar. Dies ist im folgenden Link zur amtlichen Flächenstatistik näher erläutert.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.
Wegen seiner Relevanz für den Klimaschutz (CO2-Senken) bildet das Ziel der Flächenkreislaufwirtschaft zudem ein wichtiges Element des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung.
Die Zielerreichung kann gelingen, wenn der Nachnutzung von Grundstücken und dem Bauen im Bestand konsequenter Vorrang vor der Neuausweisung von Siedlungsflächen gegeben wird. Die Neuinanspruchnahme von Flächen ist so weit wie möglich zu vermeiden. Der Innenentwicklung ist Vorrang zu geben. Das Leitbild der dreifachen Innenentwicklung nimmt dabei flächensparendes Bauen, ausreichende Grünversorgung und Verkehrsvermeidung gleichermaßen in den Blick, um dem Anspruch an eine zukunftsfähige, ökologisch intakte und klimaresiliente Stadtentwicklung gerecht zu werden.
Um den zunehmenden Flächennutzungskonkurrenzen gerade in einem dicht besiedelten Land wie Deutschland gerecht zu werden, bedarf es einer sorgfältigen planerischen Konfliktbewältigung. Der Bund stellt den Ländern und Kommunen mit dem Raumordnungsgesetz, dem Baugesetzbuch und dem Bundesnaturschutzgesetz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme zur Verfügung. Das Baugesetzbuch verpflichtet die Kommunen als Träger der Bauleitplanung zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden und zur Begrenzung der Bodenversiegelung auf das notwendige Maß. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sind Eingriffe in Natur und Landschaft soweit wie möglich zu vermeiden.
Seit 2017 sieht das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes einen Grundsatz der Raumordnung zu Vorgaben für quantifizierte Flächensparziele vor. Zudem gilt seit September 2023 der gesetzliche Grundsatz der Raumordnung, dass die Brachflächenentwicklung einer neuen Flächeninanspruchnahme nach Möglichkeit vorgezogen werden soll. Diese Grundsätze sind auf den nachgelagerten Ebenen gemäß § 4 ROG zu berücksichtigen, wovon die Länder Gebrauch machen. Im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie werden die Flächensparziele der Bundesregierung in einem breiten Dialog aller Akteure bilanziert und fortentwickelt.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html
Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind folgende Maßnahmen dringend erforderlich, welche für eine nachhaltige Entwicklung von Auen- und Flusslandschaften sowie zur Entstehung und Umgang mit Hochwasser erforderlich sind:
- Keine weitere Flächenversiegelungen bzw. Verbrauch von Böden für Baumaßnahmen aller Art.
- Naturnahe, sukzessive Entwicklung von arten- und strukturreichen Waldgebieten an bestehenden Standorten und räumliche Erweiterung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Ort der Entstehung von Sauerstoff und Frischluft, Speicher von Kohlendioxid und Methan, als Speicher für Niederschlags- und Schmelzwasser sowie „Bremser“ und „Reiniger“ von Hochwasser
- Entwicklung der Agrarlandschaften zu arten-, struktur- und kulturreichen Landschaftsbestandteilen mit höherer Kulturvielfalt, hochgradiger Fruchtfolge, Entwicklung alternativer Produktionsformen mit humusreichen Böden voller Bodenleben, Bereichen mit Gehölz-, Wiesen- und Hochstaudenbereichen
- Erhalt und Schaffung von beidseitig mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen, um naturnahe Entwicklungen von Fließ- und Standgewässern zu ermöglichen
- Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung von Biotop- und Grünverbundräumen
- Umfassende Rückgaben der Altauen an das System der Fließgewässer, welche mit Deichrückverlegungsmaßnahmen oder gar Deichbeseitigungsmaßnahmen einhergehen können.
- Wissenschaftliche Prüfung des Wiederanschlusses von Altverläufen mit einhergehenden Aufhebungen von Begradigungen, was eine Wiederverlängerung des Verlaufes von Flüssen und Bächen zur Folge hat, mehr Raum von Hochwasser bietet sowie Strukturvielfalt der Fließgewässer zurückgibt.
- Beachtung der Tatsache, dass im zunehmenden Maße lange, niederschlagsarme Phasen und im Gegensatz dazu Starkniederschlagszeiten eintreten können.
Derartige Maßnahmen sind insbesondere u.a. im Einzugsgebiet der Elbe dringend notwendig.
Stattdessen erreichen die Öffentlichkeit Informationen zu intransparenten Baumaßnahmen, welche Fluss- und Auenlandschaften beschädigen oder gar zerstören.
Als jüngstes Beispiel sind die massiven Eingriffe in den Bereichen Hohenwarthe und Gommern zu nennen.
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt schreibt dazu in einer Information vom 12.11.2025, Zitat:
Ersatzmaßnahme: Holzungsarbeiten des LHW zur Reaktivierung der Binnendüne Gommern
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt hat den Hochwasserschutz im Jerichower Land in den vergangenen Jahren erheblich vorangebracht. Nur noch wenige Deichkilometer haben einen Sanierungsbedarf. Aktuell wird im Bereich Hohenwarthe eine dringend notwendige Hochwasserschadensbeseitigung realisiert, von der zahlreiche Bürger im Raum Hohenwarthe profitieren werden. Etwa 3,6 Millionen Euro werden investiert, um den ca. einen Kilometer langen Abschnitt als Drei-Zonen-Deich auszubauen und den Deich entsprechend dem Bemessungshochwasser zu erhöhen.
Für die Baumaßnahme wird ein Teil einer Binnendüne innerhalb des FFH-Gebietes „Elbaue südlich Rogätz mit Ohremündung“ entfernt. Da es sich bei diesem um einen besonderen Lebensraum handelt, muss der Einschnitt in die bestehende Düne ausgeglichen werden, um den seltenen Lebensraum zu schützen und zu erhalten.
Um eine geeignete Fläche für den Ausgleich zu finden, wurde eine umfangreiche FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Ein Ausgleich ist im Raum Gommern vorgesehen, dort wurde in enger Abstimmung mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Jerichower Land eine geeignete Fläche gefunden. Auf dieser Fläche wird der Ursprungszustand einer Binnendüne auf einer Fläche von 0,4 Hektar wiederhergestellt. Dazu werden auch ca. 125 nicht standortgerechte Bäume (vorwiegend Kiefern) entnommen und die Fläche langfristig von neuem Baumbewuchs freigehalten. Die Umsetzung wird fachlich von einer ökologischen Baubegleitung überwacht. Die dauerhafte Etablierung des spezifischen Lebensraumes wird langfristig mit einem Monitoring überwacht.
Die Stadt Gommern verfügt mit den drei bereits bestehenden Binnendünen über eine landschaftliche Besonderheit, die mit der Maßnahme weiter gefördert wird.
Als weitere Ersatzmaßnahme werden zudem 260 neue Bäume und Büsche bei Hohenwarthe, im Bereich des Deiches, gepflanzt.“ Zitat Ende
Diese Aktionen zeugen erneut davon, dass diese wasserbaulichen Maßnahmen kaum bis gar nicht Rücksicht auf Umwelt, Natur und Landschaften nehmen sowie diese sogenannten Ausgleichsmaßnahmen weitere derartige Bereiche beschädigen bis hin zerstören. Somit stellen sich sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen immer wieder als inakzeptable Mogelpackungen dar.
Schon alleine die zerstörerischen Eingriffe im ca. 1.663,00 ha großen FFH-GEBIET “ELBAUE SÜDLICH ROGÄTZ MIT OHREMÜNDUNG“ (EU-CODE: DE 3736-301, LANDESCODE: FFH0038 zeugen von dem unverantwortlichen Umgang mit der arten- und strukturreichen Fluss- und Auenlandschaft der Elbe.
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/elbaue-suedlich-rogaetz-mit-ohremuendung
Offensichtlich erfolgten die Abholzungsmaßnahmen im Gebiet ca. 6,60 ha großen geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) „Binnendüne Fuchsberg Gommern“, welches das ca. 5,00 ha große FFH-Gebiet „Binnendüne Gommern“ (FFH 0166; DE 3936-302) beinhaltet.
Dabei gehören auch Waldgebiete bestehend aus Kiefer, Birken- und Eichenarten zu naturnahen Dünenlandschaften. Die Verordnung des Landkreises Jerichower Land über die Erklärung der „Binnendüne Fuchsberg Gommern“ zum geschützten Landschaftsbestandteil (GLB)§ 3 Schutzzweck, Absatz 3 das Erscheinungsbild folgendermaßen, Zitat:
„Das Erscheinungsbild der Binnendüne „Fuchsberg Gommern“ wird geprägt durch vegetationsarme offene Sandflächen und Sandtrockenrasen unterschiedlicher Ausbildung, durchsetzt mit Komplexen der kennzeichnenden Art Calluna vulgaris (Heidekraut) und Gehölzen. Im nördlichen Bereich überwiegen offene Sandflächen und kryptogamenreiche Grasflächen mit Corynephorus canescens (Silbergras) und Agrostis vinealis (Straußgras). Im Süden herrschen Sandtrockenrasen mit geschlossener Grasnarbe vor, gebildet aus einem Mosaik aus Silbergrasrasen, basenreicheren Sandrasen mit v. a. Festuca brevipila (Rauhblatt-Schwingel) und basenarmen Rasen mit Nardus stricta (Borstgras), Anthoxanthum odoratum (Ruchgras), Agrostis vinealis (Sand-Straußgras), Festuca filiformis (Haar-Schwingel). Trockene, kalkreiche Sandrasen und eine locker bewaldete Kuppe mit trockenen Sandheiden, Resten basenreicher Sandrasen und verarmten, ruderalisierten Sandtrockenrasen als Unterwuchs kommen ebenfalls vor. Die vorhandenen Gehölzstrukturen befinden sich im südlichen Bereich, eine von Sandtrockenrasen umgebene Waldinsel, ein bodensaurer Flachland-Kiefernwald mit einer lockeren Moosschicht und Festuca filiformis (Haar-Schwingel), im Westen eine kleine Fläche mit Eiche und Kiefer.“, Zitat Ende
https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/binnenduene-gommern-.html
Daraus lässt sich eine entsprechende Arten- und Strukturvielfalt sowie ein vielfältiger Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten ableiten.
In welcher Form die Entscheidung zu solchen zerstörerischen Eingriffe zu Stande gekommen ist, verschweigt der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt in seiner Information vom 12.11.2025. Hier verweist man lediglich auf „eine umfangreiche FFH-Verträglichkeitsprüfung“, die bisher aber offensichtlich die Öffentlichkeit nicht kennt und somit auch nicht beurteilen und werten konnte.
Daher ist nicht nur die Zerstörung und Beeinträchtigung schützenswerter und geschützter Teile von Umwelt, Natur und Landschaften zu verurteilen, sondern ebenfalls die signifikante Intransparenz von Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt. Dazu gehört es immer wieder die Menschen vor Ort nicht einzubeziehen und deren Stellungnahmen einzuholen, sondern stattdessen vor vollendeten Tatsachen zu stellen.
Auch hier ist wieder deutlich zu erkennen, dass echte Demokratie in der Realität nicht stattfindet. Dazu gehört ebenfalls, dass der zuständige Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Prof. Dr. Armin Willingmann offensichtlich fortgesetzt nicht seinen Aufgaben gewachsen ist.
Ferner kommt hier zum Ausdruck, was sich wirklich hinter dem gebetsmühlenartig vorgetragenen „Bürokratieabbau“ verbirgt – nämlich Einschränkung bis Ausschluss der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Initiativen.
Die intransparente Entfernung eines Teils einer Binnendüne innerhalb des FFH-Gebietes „Elbaue südlich Rogätz mit Ohremündung“ und die Entnahme von ca. 125,00 Bäumen auf einer 0,40 ha großen Binnendünenfläche im Raum Gommern sind ein weiteres Beispiel für diese rücksichtslose, undemokratische, intransparente Beschädigungs- und Vernichtungspoltik von Umwelt, Natur und Landschaften im Land Sachsen-Anhalt.
Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erwägt die Prüfung Anzeigen gegen das Land Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Kommission und bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Ferner bietet sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als ehrenamtliche und gemeinnützige Plattform für Interessenten an, welche sich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften sowie Fluss-, Bach- und Auenlandschaften einsetzen möchten.
Wer daran Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 05.01.2026











