Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.

Der heutige, am 23.02.1991 gegründete Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung von Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen auch weitläufig die Auen- und Seenlandschaften der 413,00 km langen Havel mit einem Einzugsgebiet von 24.096,00 km² sowie ihren Nebengewässern.
Im Stadtgebiet von Brandenburg (Havel) sind hier insbesondere die 57,00 bzw. 61,40 km lange Plane mit einem Einzugsgebiet von 639,00 km², die 34,10 bzw. 35,00 km lange Buckau mit einem Einzugsgebiet 917,00 km² zu nennen.

https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf

https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/NWM-Steckbrief-Plane-Buckau.pdf

Die Auen von Havel, Plane und Buckau prägen im Unterlauf bzw. in ihren Mündungsgebieten in den zur Unteren Havel gehörenden Breitlingsee folgende Schutzgebiete mit:

I. Landschaftsschutzgebiete

„Brandenburger Wald- und Seengebiet“ – Größe: rund 9.980,00 ha
„Schmerzker Busch“ – Größe: 97,00 ha

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-213013

https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/lsg_liste.pdf

II. Naturschutzgebiete

„Bruchwald Roßdunk“ – Größe: rund 90,00 ha
„Stadthavel“ – Größe: rund 250,00 ha

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/nsg_bruchwald_rossdunk

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212143

III. Natura 2000 – Fauna-Flora-Habitat (FFH) – Gebiete

FFH-Gebiet 195 „Mittlere Havel“ – Größe: 800,00 ha
FFH-Gebiet 219 „Stadthavel“ – Größe: 255 ha
FFH-Gebiet Bruchwald Roßdunk (EU-Gebietscode: DE 3641-303, Landes-Nr. 091) – Größe: 96,54 ha

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-mittlere-havel-und-stadthavel

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/195-219/FFH-MP-195-219-Kurzfassung.pdf

https://www.natura2000-brandenburg.de/projektgebiete/brandenburg-an-der-havel/stadthavel

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/managementplanung/ffh-bruchwald-rossdunk

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/091/FFH-MP-091-Kurzfassung.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bruchwald-rosdunk

https://www.natura2000-brandenburg.de/fileadmin/natura2000/Gebietsfotos/Bruchwald_bei_Rosdunk/Bruchwald_Rosdunk.pdf

https://www.stadt-brandenburg.de/leben/umwelt-und-naturschutz/schutzgebiete

Diese Schutzwürdigkeit und -bedürftigkeit ist prägend für Auen- und Bruchlandschaften. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-. Pflanzen- und Pilzarten, Überflutungsraum und Wasserspeicher, Kalt- und Frischluftentstehungsgebiete, Biotop- und Grünverbundräume, der Verbesserung des Stadt- und Landschaftsbildes sowie garantieren bzw. verbessern Lebens- und Erholungsqualitäten der Bevölkerung.
Insbesondere das Havelnebengewässer Plane, welche bei Raben entspringt, ist in verschiedenen Teilabschnitten zahlreicher europäischer und nationaler Schutzgebiete. Zudem dient sie zusammen mit der Buckau als Biotop- und Grünverbundraum zwischen Hohen Fläming und Havel.

https://mleuv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/NWM-Steckbrief-Plane-Buckau.pdf

https://www.wasserblick.net/servlet/is/170545/Plane_DE586_43.pdf?command=downloadContent&filename=Plane_DE586_43.pdf

https://www.natur-brandenburg.de/themen/natura-2000/462-plane-oberlauf

https://www.natur-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/PDF/Hoher-Flaeming/Natura_2000/462_Plane_Oberlauf_rAG/PlaneOberlauf_Karte_ErhZV21.pdf

https://www.natur-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/PDF/Hoher-Flaeming/Natura_2000/462_Plane_Oberlauf_rAG/mp_462_Karte_2_LRT_wert_Biotope_230209_.pdf

https://www.natur-brandenburg.de/fileadmin/user_upload/PDF/Hoher-Flaeming/Natura_2000/462_Plane_Oberlauf_rAG/PlaneOberlauf_ErhZV21.pdf

Auf Grund der örtlichen, regionalen und überregionalen Bedeutung ist nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – daher die Erstellung einer länderübergreifenden, wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für dringend geboten, um auch die Natur- und Landschaftsräume einzubeziehen, welche bisher noch keinen besonderen bzw. gesonderten Schutzstatus besitzen. Dabei gilt es nicht nur bestehende Natur- und Landschaftsräume in den Blick zu nehmen, sondern potentielle Wiedererweiterungsräume in den Blick zu nehmen und beispielsweise innerstädtische Fließgewässer in Brandenburg (Havel) wie den ca. 4,50 km langen Jakobsgraben einzubeziehen, welcher zudem einen besonderen historischen und archäologischen Wert aufzuweisen hat.
Eine räumliche Verknüpfung mit weiterem innerstädtischen Grün im Stadtgebiet von Brandenburg ermöglicht eine Ausweitung und Stabilisierung von Biotop- und Grünverbünden mit allen damit verbundenen positiven Effekten als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, für Erholung und Lebensqualität der Bevölkerung sowie für das Stadt- und Landschaftsbild.

Zudem hat die „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ Anwendung zu finden. Insbesondere die Artikel 1, 2 und 5 verdeutlichen die Zielstellung und Begriffsbestimmungen.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060

Daher hält die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen flächendeckenden und umfassenden Schutz und Erhalt der Havel, ihrer Auen, ihrer Nebengewässer sowie angrenzenden Landschafts- und Naturräume – so auch im Stadtgebiet von Brandenburg (Havel) – für dringend geboten.
Ferner ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung zur Mitwirkung beim Schutz und Erhalt sowie der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft auf.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet hierfür eine sehr gute Plattform.
Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 07.12.2025

Fotos: Andreas Liste