Die Bundeswahlleiterin zur Bundestagswahl 2025 gibt zum Land Berlin folgende Eckdaten an:
Fläche in km² am 31.12.2023: 891,10 km²
Bevölkerung am 31.12.2023 insgesamt (in 1.000) 3.662,40

https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/strukturdaten/bund-99/land-11.html
Das Statistische Bundesamt spricht von „rund 3,6 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner“.
In der Vorlage Drucksache 19/183 des Senats von Berlin über Berliner Bodenschutzkonzeption (Bln BodSchK) an das Abgeordnetenhaus Berlin vom 02.07.2024 ist unter Punkt 2.3.2 Flächensparziele in Berlin auf Seite 9 folgendes vermerkt, Zitat:
„Die Bodenfläche Berlins beträgt 89.112 ha. Der Anteil von Siedlungs- und Verkehrsfläche betrug im Jahr 2020 70,6 % (62.899 ha) (AfS 2022). Berlin gehört damit zu den 13 Gemeinden Deutschlands mit mehr als 70 % Anteil Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Bodenfläche (vgl. Abb. 2). Die Flächenneuinanspruchnahme der letzten 20 Jahre in Berlin ist gering und lag im Jahr 2020 im Mittel der letzten vier Jahre bei durchschnittlich 0,12 ha/Tag“, Zitat Ende
Jedoch sind die Zahlen der Flächeninanspruchnahme offensichtlich zu gering angesetzt, denn unter Punkt 2.3.3 Entwicklung der Flächenversiegelung in Berlin, auf den Seiten 11 und 12 ist folgendes vermerkt, Zitat:
„Die Versiegelungszunahme, verbunden mit dem Verlust von Bodenfunktionen und Ökosystemdienstleistungen, wird durch die Statistiken des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg zur Flächenneuinanspruchnahme (vgl. Kap. 2.3.2) nicht erfasst. Flächenneuinanspruchnahme wird als Inanspruchnahme von Wald und von landwirtschaftlichen Flächen durch Siedlungs- und Verkehrsflächen definiert. Die Bebauung von Kleingärten, Grünflächen oder anders vorgenutzten Freiflächen bei Nachverdichtung im Bestand, wird nicht als Flächenverbrauch bewertet und fließt nicht in die Statistiken ein (vgl. SenStadtWohn 2020a und Kap. 5.3.6 Flächenmonitoring in Anlage 4). Um den Verlust von Bodenfunktionen in einem Stadtstaat wie Berlin zu dokumentieren ist die „Flächenneuinanspruchnahme“, die die Reduzierung der in Anspruch genommenen Nutzungen auf Wald und Landwirtschaft ermittelt, deshalb nicht allein geeignet. Der entsprechende Indikator für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Land Berlin des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg ist deshalb auch die „Flächenversiegelung“ (Grad der Versiegelung in Prozent). Er stellt den Anteil der versiegelten Flächen innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Gesamtfläche dar (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2021). Der Notwendigkeit, die Versiegelung zusätzlich zur Flächenneuinanspruchnahme in den Blick zu nehmen, trägt die Bodenschutzkonzeption mit einem eigenen auf die Begrenzung der Versiegelung von Böden ausgerichteten Handlungsziel Rechnung (s.Kap. 5.1.297).“, Zitat Ende
https://www.parlament-berlin.de/ados/19/UK/vorgang/UK19-0195-v.pdf
Ferner gibt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt folgendes an, Zitat:
„Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den 2002 noch sehr hohen Flächenverbrauch von ca. 130 ha/Tag auf 30 ha/Tag im Jahr 2020 zu reduzieren. Die Kommission Bodenschutz des Umweltbundesamtes hat einen Vorschlag zur Verteilung des 30 ha-Ziels auf die Bundesländer erarbeitet. Daraus leitet sich für Berlin ab, den täglichen Flächenverbrauch unter 0,85 ha zu halten. Dies entspricht 310 ha pro Jahr. Für den Zeitraum 2000 bis 2010 liegt der jährliche Flächenverbrauch Berlins bei ca. 120 ha/a. Damit unterschreitet Berlin erfreulicherweise bereits heute das Flächensparziel der Bundesregierung.“, Zitat Ende
Die Antwort Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz vom 15. Juni 2022 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Jun. 2022) auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/12031 vom 31. Mai 2022 über Flächenbilanz von Versiegelung und Entsiegelung beinhaltet zum Beispiel auf Seite 2 folgende Angaben, Zitat:
„Zwischen 2011 und 2016 hat die Versiegelung in Berlin insgesamt um rund 1.000 ha zugenommen. Der Anstieg der bebaut versiegelten Fläche zwischen 2011 und 2016 resultiert nur zum Teil aus Bauaktivitäten (ca. 700 ha). Weitere 600 ha sind auf eine verbesserte Datengrundlage zum Gebäudebestand und nicht auf eine Versieglung innerhalb des 5-Jahreszeitraums zurückzuführen.“, Zitat Ende
Zur Absenkung von Versiegelung hält man sich sehr vage.
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-12031.pdf
In dem Zusammenhang gilt es ferner festzuhalten, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html
Ferner sind folgende Fakten erwähnenswert, Zitate:
„Berlin ist eine Wasserstadt im Sinne des Wortes. Nimmt man alle Flächen, die das Wasser innerhalb der Stadt bildet, zusammen, dann sind es immerhin 6,6 % der Berliner Gesamtfläche mit beachtlichen 58,9 km². Über 600 Brücken überspannen die Gewässer.
Die Wasserlandschaft Berlins und seiner unmittelbaren Umgebung ist gekennzeichnet durch mehrere große und viele kleine Fließgewässer, meist natürlichen Ursprungs, jedoch auch künstlicher Natur sowie zahlreiche Seen, Teiche, Pfuhle und Weiher.
Unter den größeren Seen gibt es wiederum etliche, die als Flussseen von Spree, Dahme und Havel durchzogen werden.
Innerhalb der Stadtgrenzen durchfließen Spree, Dahme und Havel eine Strecke von 89 km, die Kanäle bringen es auf eine Gesamtlänge von 67 km. Die kleineren Nebenwasserläufe wie Panke, Fredersdorfer Fließ, Tegeler Fließ und Nordgraben, ohne die Aufzählung vollständig zu gestalten, weisen eine Länge von ca. 75 km auf. Daneben gibt es weitere kleine und kleinste Gräben, die hauptsächlich noch aus der Zeit des Rieselfeldbetriebes stammen, mit einem Hauptanteil von rund 330 km. Der größte See Berlins ist der Große Müggelsee mit rd. 7,6 km² Wasseroberfläche, der tiefste der Flughafensee mit rd. 34 m.“
https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/wasser-und-geologie/oberflaechengewaesser
„Berlin besitzt 29.000 Hektar Wald. Das ist knapp ein Fünftel der Landesfläche“
„Circa 2 500 öffentliche Park- und Grünanlagen gibt es in Berlin – von kleinen Grünflächen in Stadtquartieren bis zu großen Parkanlagen.“
https://www.berlin.de/meingruenes-berlin/zusammen-sind-wir-park/parkgeschichten
„Die rund 71.000 Berliner Kleingärten sind wesentlicher Bestandteil des Stadtgrüns.“
„In Berlin befinden sich Kleingartenanlagen mit insgesamt 56.280 Kleingärten auf landeseigenen Flächen, die zusammen eine Fläche von 2283 Hektar ausmachen.“
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1580527.php
Diese Ausgangspunkte gilt es im Blick zu haben, wenn ein ordnungsgemäßer, zukunftsfähiger Umgang mit dem Land Berlin erfolgen soll. Dazu gehört der sorgsame Umgang mit den Flächen in Berlin.
Ein besonderer Schwerpunkt bildet hier die Wohnungssituation im Land Berlin.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen gibt dazu folgendes an, Zitat:
„Der Berliner Wohnungsmarkt ist weiterhin sehr angespannt. Nach einer „Wachstumsdelle“ wegen der Corona-Pandemie steigen die Zuzugszahlen wieder an. Allein im Jahr 2022 kamen 77.000 Menschen neu nach Berlin. Sie alle suchen und brauchen bezahlbaren Wohnraum. Die aktuelle Situation ist geprägt durch stark gestiegene Angebotsmieten, einen niedrigen Wohnungsleerstand und fehlende Wohnungsangebote in Berlin. Von dieser Entwicklung sind vor allem Haushalte mit geringem Einkommen betroffen.
Um den Markt zu entspannen, braucht man über 100.000 neue Wohnungen. Hinzu kommt der Bedarf an zusätzlichen Wohnungen für die prognostizierten 200.000 Menschen, die bis zum Jahr 2040 neu nach Berlin kommen. Das bedeutet für die kommenden Jahre einen Neubaubedarf von durchschnittlich rund 20.000 Wohnungen pro Jahr. Dabei soll der Großteil der Wohnungen im gemeinwohlorientierten Segment errichtet werden.“, Zitat Ende
Weiter führt man an, Zitat:
„Wie in vielen deutschen Großstädten fehlt es auch in Berlin an bezahlbaren Mietwohnungen für Haushalte mit geringerem und mittlerem Einkommen. Daher stehen sie beim geförderten Wohnungsneubau besonders im Fokus. Die 2014 im Land Berlin wieder eingeführte Förderung für Wohnungsneubau ist das zentrale Instrument. Bisher konnten so rund 18.040 mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen gefördert werden. 1,5 Milliarden Euro stehen jährlich für die Förderung von 5.000 Sozialwohnungen zur Verfügung…..
Wenn die Nachfrage höher ist als das Angebot, steigen die Preise. 2012 lag der Median der Angebotsmieten noch bei 7,20 Euro pro Quadratmeter. Das bedeutet in nur elf Jahren ein Anstieg um 4,34 Euro pro Quadratmeter bzw. 60,3 Prozent. Angesichts weiter steigender Mieten ist es also von großer Bedeutung, das Angebot auszuweiten. Das gilt besonders für die gemeinwohlorientierten Unternehmen, also die städtischen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften…..
Noch gibt es keine genauen Zahlen für ganz Berlin, weil der Mikrozensus noch nicht veröffentlicht ist. Schätzungen gehen davon aus, dass der Leerstand von Wohnungen in Berlin zwischen 0,8 und 2,1 Prozent liegt. Normal sind ca. 3 Prozent. Diese Zahlen zeigen deutlich, dass zu wenige freie Wohnungen auf dem Markt sind. Die Folge der Knappheit: steigende Mieten.“, Zitat Ende
https://www.berlin.de/zuhause/berlin-braucht-wohnungen
Jedoch spielen noch immer Zweckentfremdung von Wohnraum sowie Leerstände eine nicht unerhebliche Rolle.
In Bezug auf die immer vieldiskutierte Frage des Wohnraumes im Land Berlin beinhaltet die Antwort Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 30. Oktober 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Oktober 2024) auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/20607 vom 15.10.2024 über Leerstand von Wohnraum auf Seite 1 folgende Aussagen, Zitat:
„Gemäß Auswertung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg zum Zensus 2022 mit Stichtag zum 15.05.2022 stehen in Berlin insgesamt 40.681 Wohnungen leer. Das entspricht einer Leerstandsquote von 1,97 %. Davon stehen insgesamt 11.764 Wohnungen seit zwölf Monaten oder länger leer.“, Zitat Ende
Auf den Seiten 4 und 5 sind ebenfalls zum Leerstand sowie zur Zweckentfremdung folgende Aussagen enthalten, Zitat:
„Die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots und die Überprüfung von Hinweisen zu möglichen Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz, wie beispielweise zweckentfremdungsrechtlich relevanter Leerstand, erfolgen zuständigkeitshalber in den jeweiligen Bezirksämtern.
Eine Zweckentfremdung im Sinne des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes (ZwVbG) liegt grundsätzlich vor, wenn Wohnraum länger als drei Monate leer steht, d.h. rechtlich und tatsächlich frei ist (§ 2 Absatz 1 Nummer 4 ZwVbG). Es liegt ausnahmsweise keine Zweckentfremdung vor, wenn Wohnraum zügig umgebaut, instandgesetzt oder modernisiert wird und deshalb bis zu zwölf Monate unbewohnbar ist und leer steht. Dies bedarf einer Genehmigung des zuständigen Bezirksamts. Damit unterliegt ein erheblicher Teil des Leerstands in Berlin nicht dem Zweckentfremdungsrecht.
Die Bezirke haben auch über 25.000 Amtsverfahren wegen Leerstand eingeleitet und sind hier sehr aktiv, um Leerstand, der unter das Zweckentfremdungsrecht fällt, zu bekämpfen und den Wohnraum wieder Wohnzwecken zuzuführen.“, Zitat Ende
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-20607.pdf
Die Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 25. April 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. April 2024) auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/18800 vom 25. März 2024 über Leerstand wirkt hier noch hilfloser, obwohl massiver Handlungsbedarf besteht sowie mit dem Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbot-Gesetz – ZwVbG) und der Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbot-Verordnung – ZwVbVO) durchaus rechtliche Handlungsgrundlagen bestehen..
https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-18800.pdf
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-WoZwEntfrGBErahmen
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-WoZwEntfrVBErahmen
Der Verband Berlin – Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. spricht für seine Mitgliedsunternehmen von folgenden Leerständen, Zitat:
„Mit 1,6 Prozent bzw. rund 12.400 leerstehenden Wohnungen in Berlin verharrte der Leerstand im Bestand der BBU-Mitgliedsunternehmen Ende 2024 trotz Neubaus sowie weiterer Bevölkerungszunahme auf niedrigem Vorjahresniveau. Die Leerstandsquote blieb damit auch im elften Jahr infolge unter 2,0 Prozent, im Umkehrschluss bleiben die Bestände der BBU-Mitgliedsunternehmen in Berlin seit Jahren nahezu vollständig belegt.“, Zitat Ende
Die Gründe für Leerstände, welche der Berliner Mieterverein e.V. anführt, erscheinen plausibel, Zitat:
„Die Gründe dafür, Wohnraum leerstehen zu lassen statt Mieteinnahmen zu kassieren, sind sicherlich vielschichtig. Doch häufig geht es für den Eigentümer schlicht darum, ohne störende Mieter freie Bahn zu haben, was immer er auch beabsichtigt. „Der spekulative Leerstand hat viele Gesichter, letztendlich geht es aber immer darum, wie man am meisten herausschlagen kann“, meint Michael Nelken, wohnungspolitischer Sprecher der Linken im Abgeordnetenhaus. Es gibt Hauseigentümer, die entmieten ihre Häuser, weil sie abreißen und durch einen lukrativen Neubau ersetzen wollen. Andere wollen luxussanieren und die Wohnungen in Eigentum umwandeln. Oft, so Nelken, ziehen sich diese Prozesse über Jahre hin, die Häuser werden schrittweise geleert.“, Zitat Ende
Ebenfalls erscheint die Kritik am entsprechenden Handeln der Verwaltungen plausibel. Zitat:
„Nach Überzeugung von Michael Nelken sind die vorhandenen Instrumente zur Bekämpfung des spekulativen Leerstands ausreichend: „Doch die für den Vollzug zuständigen Bezirksämter zeigen oft wenig Konsequenz und scheuen den personellen Verwaltungsaufwand und die finanziellen Risiken eines restriktiveren Vorgehens.“
„Wir stehen vor Gericht, daher ist eine Leerstandsbekämpfung nicht möglich“, heißt es allzuoft bei den Bezirken. Dahinter steht ein Pingpong-Spiel zwischen Verwaltung und Eigentümer, das den Bürgern im Grunde nicht zu vermitteln sei, wie Eckhard Sagitza, Leiter des Wohnungsamts in Friedrichshain-Kreuzberg, einräumt. Die Eigentümer kämpfen mit allen Bandagen, um das Verfahren in die Länge zu ziehen. Da werden Gutachten nachgeschoben, Fristverlängerungen beantragt, fingierte Mietverträge vorgelegt und gegen sämtliche Bescheide Widerspruch eingelegt. „Die Eigentümer sind gut aufgestellt, die arbeiten mit Rechtsanwaltskanzleien, die auf diesen Bereich spezialisiert sind“, sagt Ramona Reiser (Linke), die als Stadträtin in Mitte zuständig ist für die Zweckentfremdung – und nicht gerade als Hardlinerin in Sachen Leerstandsbekämpfung gilt.
Solange das Verfahren läuft, können keine Maßnahmen zur Wiedervermietung der Wohnungen eingeleitet werden.“, Zitat Ende
So versuchen beispielsweise der Berliner Mieterverein e.V. und Verein Gängeviertel e.V. mit Meldebögen bzw. Leerstandmeldern gegenzusteuern.
https://leerstandsmelder.de/berlin
In dem Blickfeld gilt es die Diskussion zur sogenannten Randbebauung des Tempelhofer Feldes zu sehen, 303,00 ha freie Fläche einzuengen. Dabei ist das Ergebnis des Volksentscheids über den Erhalt des Tempelhofer Feldes am 25. Mai 2014 eindeutig, Zitat:

Zitat Ende
https://www.wahlen-berlin.de/abstimmungen/VE2014_TFeld/vbe_ve14_www.pdf
Mit dem Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes (ThF-‐Gesetz) vom 14. Juni 2014 war das Ergebnis des Volksentscheids über den Erhalt des Tempelhofer Feldes am 25. Mai 2014 in einen rechtlichen Rahmen zu fassen.
Die gegenwärtige Entwicklung zeigt auf, dass diese Entscheidung richtig war und ist. Dazu zählen die zahlreichen Monitorings und die Pflege- und Entwicklungsplanung.
Innerhalb des dicht bebauten Land- und Stadtgebietes Berlin ist somit ein 303,00 ha großer Freiraum mit vielfältigen Wiesen- und Rasenflächen entstanden. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als Erholungs- und Freizeitraum für die Bevölkerung, als Kalt- und Frischluftgebiet sowie als Aufnahme- und Speichergebiet von Niederschlägen.
Dies gilt es dringend zu erhalten und vereinzelt sukzessiv weiter zu entwickeln, wozu auch weitere Gehölzflächen gehören sollten.
https://www.tempelhoferfeld.de
https://www.tempelhoferfeld.de/pflege-entwicklung
https://www.tempelhoferfeld.de/pflege-entwicklung/ueber-das-tempelhofer-feld
https://www.tempelhoferfeld.de/pflege-entwicklung/pflege
https://www.tempelhoferfeld.de/pflege-entwicklung/entwicklung
https://www.tempelhoferfeld.de/natur-umwelt
https://www.tempelhoferfeld.de/natur-umwelt/umweltbildung
https://www.tempelhoferfeld.de/natur-umwelt/biotopkarte
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin hat unter der Überschrift „Studie Gesellschaftliche Wertigkeit des Tempelhofer Felds“ folgendes vermerkt, Zitat:
„Das Tempelhofer Feld ist ein einzigartiger Stadtraum für Menschen und Natur. Seit über zehn Jahren nutzen die Bürgerinnen und Bürger dieses Feld in sehr unterschiedlicher Art und Weise, probieren etwas Neues aus, erleben Natur hautnah. Das hat sich durch die Covid-19-Pandemie deutlich verstärkt.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (jetzt Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) hat das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UfZ) beauftragt, das Tempelhofer Feld als einen ganz besonderen Ort der Urbanität zu erforschen und zu beschreiben.“, Zitat Ende
Diese Studie hat die besondere und vielfältige Bedeutung für Ökologie, Stadtgestaltung sowie Freizeit und Erholung klar bekräftigt.
An der Stelle sei noch einmal auf die Bedeutung für das Klima und da insbesondere die Niederschlagssituation hingewiesen.
Die bereits in der offenbar im Jahr 2016 erfolgten Veröffentlichung aufgezeigten Wasserprobleme haben sich in Folge der Trocken- und Sommerhitzejahre 2018 bis 2022 deutlich verschärft. Hier erscheint es dringend geboten wissenschaftlich fundierte Überlegungen anzustellen, wie man dem flächendeckenden Problem begegnen kann.
Insbesondere im Jahr 2018 waren extrem niedrige Niederschlagsmengen zu verzeichnen. Laut meteo. plus: 390.40 mm -173.4, Normalwerte:
(563.75) 1901 – 2000
(557.75) 1961 – 1990
(553.68) 1971 – 2000
(576.91) 1981 – 2010
https://meteo.plus/wetterstatistik-brandenburg-berlin-jahr.php
Der Deutsche Wetterdienst DWD beziffert bezogen auf den Standort der Freien Universität (FU) in Berlin Dahlem für den Messzeitraum vom 01.01.1950 bis 12.12.2022 die niedrigsten Mittelwerten mit 359,20 mm im Jahr 2018 und 355,50 mm im Jahr 2022, während man von einem „normalen“ Mittelwert in Höhe von 589,90 bzw. 590,90 mm ausgeht.


Von diesen Ausgangssituationen gilt es auszugehen, wenn man die hydrologische Situation in Berlin und Brandenburg betrachten möchte.
Somit bekräftigt sich die Bedeutung eines unbebauten Tempelhofer Feldes.
Nunmehrige Pläne des Berliner Senates Randbebauungen am Tempelhofer Feld anzustreben, welche offenbar auf Plänen von 09/2013 beruhen könnten, gilt es daher eine deutliche Abfuhr zu erteilen.
https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/img/2014/Bebauungsplan_Temperlhofer_Feld.jpg
An der Stelle sei ebenfalls auf Bodenschutzfestlegungen auf der Ebene der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland hinzuweisen.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/126/2012650.pdf
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1016750
Zudem ist eine Zerstörung und Beeinträchtigung bzw. Einschränkung von bestehenden Grünräumen sowie die Einschränkung oder gar Beseitigung von Entwicklungsmöglichkeiten als inakzeptabel anzusehen. Zudem gilt es das Ergebnis des Volksentscheids über den Erhalt des Tempelhofer Feldes am 25. Mai 2014 als Ausdruck einer echten demokratischen uneingeschränkt zu akzeptieren.
Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, welche in dem Land Sachsen-Anhalt, in den Freistaaten Sachsen und Thüringen, aber auch in teilweise den Ländern Brandenburg und Berlin ihre Aktivitäten entfaltet, verfolgt seit vielen Jahren mit großer Aufmerksamkeit die Entwicklung im Land Berlin. In dem Zusammenhang möchte der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Erfahrungen seit dem Jahr 1980 einbringen, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, auch um zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung des Tempelhofer Feldes einzubringen.
Daher beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine ehrenamtliche Landesgruppe in Berlin zu bilden.
Wer Interesse hat daran mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 04.08.2025
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