Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.
In dem Zusammenhang sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – aber großräumig gesehen massive Veränderungen geboten. Eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen Harz sowie den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper, Eine und Liethe gilt es unbedingt die Biotop- und Grünverbundräume zu stabilisieren und auszuweiten. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, Huy, Hakeborn und Cochstedt, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10,00 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3,00 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.
Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Dem Anliegen diente eine Fahrradexkursion am Samstag, den 05.07.2025, welche am Bahnhof Gatersleben begann und in der Stadt Staßfurt endete.
Am Bahnhof Gatersleben berieten die Teilnehmenden an der Fahrradexkursion über Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürger aus Gatersleben zur Sauberhaltung des Bahnhofsgeländes. Darüber hinaus schlugen Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe vor, dass Gelände des früheren Bahnhofsgebäude in eine unregelmäßig und partiell gemähte Wiese umzuwandeln.
Die nächste Station bildete die ca. 3,00 ha große Parkanlage zum „Oberhof“ in Gatersleben, ein Ort welcher seit dem Jahr 2009 zur Stadt Seeland gehört. Im Jahr 2007 führte die Homepage der einstig selbstständigen Gemeinde Gatersleben folgendes zum Oberhof und seiner Parkanlage aus, Zitat:
„Einen besonders wertvollen Bereich und Bestandteil von Natur und Landschaft stellt die zum „Oberhof“ gehörende Parkanlage dar. Diese Parkanlage gehört zum ehemaligen bischöflichen Freigut, welches 1163 – 1165 erbaut und 1363 wieder aufgebaut wurde. Der dazu gehörende Burggraben mit seinem Teich ist ein Anziehungspunkt für die Bevölkerung. Die zahlreichen Bänke entlang des natürlich belassenen Weges laden zur Erholung ein. Der Park umfasst alte einheimische Baumbestände mit zum Teil seltenen Arten wie Winterlinde, Stieleiche, Silberpappel und Blutbuche. Die Bäume sind auch von großer Bedeutung für eine Reihe von Arten der Vogel- und Insektenfauna. Der Park wird in seinen Bestandteilen regelmäßig von unseren Bauhofarbeitern gepflegt und so erhalten. Er ist eine Oase der Ruhe und Erholung.“, Zitat Ende
Der AHA erläuterte den anwesenden Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmern seinen langjährigen dringenden Wunsch die Parkanlage im Einzugsgebiet der ca. 70,00 km langen Selke wissenschaftlich fundiert zu erhalten und zu schützen.
Nunmehr gilt es die Fragen des Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzes, der Umweltbildung, des Tourismus und der Naherholung sowie des Denkmalschutzes in Einklang zu bringen. Auf jeden Fall gilt es die vielfältige Parkstruktur zwingend zu erhalten bzw. ggf. zu erweitern. Um jedoch geeignete Maßnahmen ergreifen zu können erscheint es dringend geboten die Parkanlage und ihr näheres Umfeld wissenschaftlichen Betrachtungen zu unterziehen. Dazu legte der AHA am 04.06.2007 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzeption für die Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben, Gemeinde Gatersleben, Landkreis Aschersleben-Staßfurt, ab 01.07.2007 Landkreis Salzland“ vor. Diesen Rahmenplan übergab der AHA seinerzeit der Hochschule Anhalt in Bernburg, um interessierte Professoren, Dozenten und Studierende für das Vorhaben zu gewinnen.
Beim Verlassen der Selkeaue im Bereich der Ortschaft Gatersleben legte der AHA noch einmal seine allseitig bekannte Position dar:
Bekanntlich gehört das Selketal zu den arten- und strukturreichsten Flusstälern Mitteldeutschlands, wo zahlreiche bedrohte Tier- und Pflanzenarten vorkommen. Um diesen sehr bedeutsamen Lebensraum nachhaltig und umfassend zu schützen, sind sehr große Teile des Selketals als Naturschutzgebiet ausgewiesen und nach europäischer Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie zu schützen.
Dazu zählen das ca. 1.611,00 ha große Naturschutzgebiet „Oberes Selketal“ und das ca. 660,00 ha große Naturschutzgebiet „Selketal“
Als Schutzgebiete nach der europäischen Natura-2000-Richtlinie sind das insgesamt ca. 151,00 ha große und ca. 104,00 km langen FFH-Gebietes “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172) sowie das ca. 4.546,00 ha große und linienhaften ca. 10,00 km lange FFH-Gebiet “Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ (EU-Code: DE 4332-302, Landescode: FFH0096) zu nennen.
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=234&idcat=33&lang=1
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bode-und-selke-im-harzvorland
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=163&idcat=33&lang=1
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/selketal-und-bergwiesen-bei-stiege
Mit dem Status ist ein Verschlechterungsverbot unweigerlich verbunden, was auch nach nationalem Recht so zu handhaben und umzusetzen ist. Dem stehen eindeutig die Vorhaben des Landes Sachsen-Anhalt entgegen, was gedenkt oberhalb von Straßberg und Meisdorf jeweils mindestens 15,00 m hohe und ca. 100,00 m breite Hochwasserdämme zu errichten. Dabei sind nach Auffassung des AHA alle vorbeugenden und nachhaltigen Maßnahmen im Umgang mit dem Hochwasser nicht ausgeschöpft. Dazu gehört der Erhalt geschlossener Waldbestände sowie die Sicherung bestehender und Schaffung weiterer umfassender Überflutungsräume. So gilt es außerdem nach Auffassung des AHA, in Abstimmung mit dem meteorologischen Dienst und in Anlehnung an die entsprechende Arbeits- und Handlungsweise großer Talsperren, ein umfassendes Hochwassermanagement für die 28 Teiche im näheren und weiteren Einzugsgebiet der Selke zu entwickeln und umzusetzen. Dazu gehören elektronisch und mechanisch gesteuerte und ablesbare Pegelsysteme, welche eng mit der Arbeit von bestehenden Regelstauwerken zum Beispiel an den Teichen bei Güntersberge bis Alexisbad funktionieren müssen. Das bedeutet, dass vor zu erwartenden starken langanhaltenden Niederschlägen bzw. eintretenden Schneeschmelzen die Pegel der Teiche umfassend zu senken sind, um zum u.a. ein Abpuffern plötzlich auftretender Hochwasserwellen zu ermöglichen. Dies funktioniere jedoch nur, wenn der zuständige Landesbetrieb für Hochwasserschutz verstärkt bzw. vorrangig seine Aktivitäten auf diese Formen eines nachhaltigen Umganges mit Hochwasser richtet und nicht seine Kapazitäten für die Planung von Hochwasserdämmen bei Straßberg und Meisdorf bindet. Ferner gehört auch zu einem nachhaltigen Umgang mit Hochwasser, dass endlich begonnen wird Pläne und Konzeptionen zu erstellen, welche Beseitigungen von Verbauungen im Hochwasserbereich beinhaltet. Dazu zählen u.a. auch längst nicht mehr genutzte und bereits vollkommen zerfallene Fabrikanlagen zwischen Silberhütte und Alexisbad. Gleiches gilt für die im Jahr 2006 errichtete Kläranlage bei Straßberg, welche unverantwortlicher Weise, rechtswidrig und gegen jegliche Vernunft in das unmittelbare Hochwassereinzugsgebiet der Selke gebaut wurde.
Ein korrekt anzuwendende RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, insbesondere bei Beachtung der Artikel 1, 2 und 4 schließen derartige Zerstörungsaktivitäten aus.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE
Schließlich führte der Weg hinauf zum Hakel. Im Rahmen der Fahrt nahmen die Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe einen Kompostierplatz in Augenschein. Am Standort waren Erdablagerungen erkennbar, welche mit deutlich und übersehbar mit Plasteteilen unterschiedlicher Größe und Zusammensetzung durchsetzt waren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren sich schnell einig, dass dieses Material nichts in Natur, Landschaft sowie Umwelt und somit ebenfalls nichts auf den Feldern zu suchen hat, um eine Verschmutzung der Boden zu verhindern zu können. Darüber hinaus ist unbedingt auszuschließen, dass die Plastebestandteile über Nahrungskreisläufe in den Körper von Menschen und Tieren gelangen können sowie niederschlags- und windbedingte Abdriften zur Ausbreitung in Wasserbereichen und -schichten und Siedlungsbereichen erfolgt.
Daher ist die Entfernung dieses Plasteabfalldurchsetzten Bodens dringend und sofort erforderlich.
Rätselhaft und unverantwortlich ist auch der Neubau einer ringförmigen, mehrere Meter tiefen Anlage südlich der ebengenannten Kompostanlage zu sehen. Neben der unverantwortlichen Baumaßnahme an sich, welche zu massiven Eingriffen in der Agrarlandschaft am Fuße des Hakels führte, stellt diese Bauanlage eine massive Gefahr für Menschen und Tiere durch Sturz dar. Daher ist ein sofortiger Rückbau erforderlich.
Auffällig sind zudem die Abholzungen von Trockenholz der Hybridpappeln. Erfreulicherweise treiben die Baumstümpfe wieder aus, was es auch zuzulassen und zu schützen gilt. Darüber hinaus empfiehlt es sich die unweit der L 73 abgelagerten Trockenstämme in der Landschaft als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilze zu belassen.
Ferner warfen die Mitglieder der Exkursionsgruppe einen Blick auf den Concordiasee. In dem Zusammenhang erläuterte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine folgende Sichtweise auf die Entwicklung des Concordiasees:
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat mit großer Sorge den erneuten Erdrutsch am Concordiasee am 28.06.2016 zur Kenntnis genommen, wo sich schätzungsweise eine Millionen m³ Erde vom südwestlichen Ufer in den einst im Jahre 2002 zur wassersportlichen Nutzung freigegebenen Concordiasee bewegten. Im Gegensatz zum Erdrutsch am 18.07.2009, wo ca. 4,5 Millionen m³ abgerutschte Erde 3 Menschen in den Tod und drei Häuser der Wohnsiedlung „Am Ring“ 100 Meter in die Tiefe rissen, „beschränkten“ sich die Schäden auf den Absturz eines Raupenfahrzeuges.
Die Auswirkungen des erneuten Erdrutsches wirkt sich ebenfalls sehr stark auf das Umfeld aus, wozu die zeitweise Sperrung der Bahnverbindung ab bzw. bis Frose gehört.
Bereits im Tagebau hatten sich in den Jahren 1950 und 1959 in Folge von Setzungsfließen Erdrutsche ereignet, welche im Jahr 1959 das Leben eines Arbeiters kostet.
Nach Auffassung des AHA ist der Zeitraum von der Schließung des Tagebaus Concordia bis zur Eröffnung als Wassersportgebiet im Jahr 2002 bis hin zum heutigen Zeitpunkt viel zu knapp bemessen, um den gefluteten Alttagebau genug Zeit zur Setzung und Stabilisierung der Wasserführung und der Erdmassen zu geben. In Fachkreisen geht man von Zeiträumen von 50 bis 100 Jahren aus.
Der erneute Erdrutsch muss nach Ansicht des AHA Mahnung an die Verantwortlichen der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV), des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Salzlandkreis und der Stadt Seeland sein, eine wissenschaftlich fundiertes Schutz-, Entwicklungs- und Nutzungskonzeption zu erstellen, um alle Notwendigkeiten und Interessen auf den Prüfstand zu stellen, zueinander abzuwägen sowie Prioritäten, Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Bereits in Folge des folgenschweren Erdrutsches am 18.07.2009 hatte der AHA dringend angemahnt, sich von dem bisherigen Nutzungsvorhaben zu verabschieden und eine Einbindung in den Biotop- und Grünverbund zwischen Bode, Wipper, Eine und Selke sowie Harz und Hakel anzugehen. Darauf beruhend sollte auch ein umwelt-, landschafts- und naturfreundliches Tourismuskonzept entstehen, welche u.a. Erkenntnispfade zu Natur, Landschaft, Bergbau und Geschichte enthalten kann.
Die Wiederöffnung des insgesamt ca. 350,00 ha großen Concordia Sees in der Stadt Seeland mit einer Seefläche von ca. 220,00 ha am 13.07.2019 für die touristische Nutzung hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – noch immer für ein vollkommen falsches Signal. Eine solche Maßnahme erfordert nämlich neben den bisher noch nicht eindeutig geklärten Ursachen des Erdrutsches aus dem Jahr 2009, die Pietät gegenüber den drei Toten, die nun notwendige Untersuchung des erneuten Erdrutsches und nicht zuletzt die langen Setzungs- und Stabilisierungszeiten von Alttagebauen.
Dieser Appell geht u.a. auch in Richtung Geiseltalsee, wo die baulichen und wassertouristischen Eingriffe stark vorangeschritten sind bzw. voranschreiten, umfassender Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz erforderlich ist und das massive Bestreben existiert den gesamten Alttagebau zur wassertouristischen Nutzung komplett freizugeben.
Dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist durchaus verständlich, dass Kommunen nach neuen und umfassenden Einnahmequellen suchen, nur darf dies nicht auf Kosten von Leben und Gesundheit von Menschen, Unversehrtheit von Sachgütern sowie einer dringenden Notwendigkeit einer naturnaheren Entwicklung von Landschaft und natürlicher Umwelt geschehen. Bereits der Aufschluss und die Ausbeutung der Tagebaue haben zu massiven Eingriffen, Gefahren und Störungen geführt. Nun dürfen neuere menschliche Eingriffe nicht zu neuen Beeinträchtigungen, Störungen und Gefahren führen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten bereit mit der Bevölkerung sowie den Verantwortlichen in der LMBV sowie im Land Sachsen-Anhalt und den betroffenen Kommunen darüber zu beraten.
Auf dem Weg zwischen Gatersleben und Hakel entdeckte die Exkursionsgruppe die fortgesetzte verstärkte Präsenz von Jagdhochständen, welche neben ihrer sehr fragwürdigen Existenz, den Gehölz- und Krautsaumen beschädigen.
Mit Entsetzen mussten die Mitglieder der Exkursionsgruppe feststellen, dass der Reitweg im Südbereich mit scheinbar wahllos abgeschnittenen und abgerissenen Teilen von Hainbuchen, Flatterulmen, verschiedenen Ahornarten, Traubeneichen etc. belegt war. Hier fordern die Mitglieder der Exkursionsgruppe klare und sofortige Aufklärung zu den unverantwortlichen Eingriffen in das national und europäisch geschützte Hakelgebiet.
Der Hakel ist vorrangig als Eichen-Linden-Mischwald geprägt, welcher aus einer jahrhundertlangen Mittelwaldwirtschaft hervorgegangen ist. Woher der Name „Hakel“ rührt ist bisher noch nicht eindeutig geklärt. Es könnte in der Erwähnung in einer Urkunde Ottos I. aus dem Jahre 941 liegen, wo die Nennung „saltus Hacul“ enthalten ist. Inwieweit hier eine Verbindung zu der erstmalig im Jahre 1310 im Zuge der Belehnung der Adelsfamilie von Knesebeck erwähnten Domburg im Großen Hakel besteht, ist noch offen.
Der Hakel erhielt am 23.05.1939 auf der Grundlage des Reichsnaturschutzgesetzes aus dem Jahre 1936 den Schutzstatus „geschützter Landschaftsteil“. Im Jahre 1954 verlieh man beiden Hakelteilen den Status eines Naturschutzgebietes. Dem folgte die „Anordnungen des Ministeriums für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft als Zentrale Naturschutzverwaltung vom 30.03.1961 zu den Naturschutzgebieten „Großer Hakel“ und „Kleiner Hakel“ sowie die zugehörigen Behandlungsrichtlinien (Beschluß des Rates des Bezirkes Halle Nr. 425-24/82 vom 25.11.1982)“. Mit der Verordnung des Regierungspräsidiums Halle über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Hakel“, Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Quedlinburg vom 20.09.1995 sowie der Einrichtung einer Schutzzone in einer Größe von ca. 3 707 ha per „Verordnung des Regierungspräsidiums Magdeburg zur Änderung der Verordnung des Regierungspräsidiums Halle zum Naturschutzgebiet “Hakel”, Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Quedlinburg vom 25.04.2002 schaffte die Obere Naturschutzbehörde für das nunmehr ca. ca. 1.366 ha große Naturschutzgebiet entscheidende Rechtsgrundlagen für den Schutz und Erhalt dieses Gebietes.
Am 28./29.02.2000 beschloss zudem die damalige Landesregierung Sachsen-Anhalts den Hakel als besonderes Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie als EU-Vogelschutzgebiet – Special Protected Area (SPA) ausweisen zu lassen. Das EU SPA umfasst eine Fläche von 6.441 ha.
Die Bedeutung des vielfältigen Mischwaldgebietes, welches jeweils als ca. 1.366,00 ha große Landschafts- und Naturschutzgebiete Hakel, ca. 6.438,00 ha große Europäische Vogelschutzgebietes “Hakel“ (EU-Code: DE 4134-401, Landescode: SPA0005) sowie als ca. 1.340,00 ha großes Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebietes “Hakel südlich Kroppenstedt“ (EU-Code: DE 4134-301, Landescode: FFH0052) ausgewiesen ist. Den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung des Hakels mit seiner großen Artenvielfalt an Fauna, Flora und Funga gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein umfassendes Maßnahmepaket anzugehen.
https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/naturschutzgebiete/hakel.html
https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/hakel-.html
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/hakel
https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/hakel-suedlich-kroppenstedt-.html
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/hakel-suedlich-kroppenstedt
An erster Stelle gehört nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, die Beendigung der forstwirtschaftlichen Aktivitäten in dem Gesamtgebiet, um eine weitgehend ungestörte sukzessive, naturnahe Gehölzentwicklung zu ermöglichen und die Tierwelt nicht zu stören. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verwies ferner darauf, dass immer wieder Massenabholzungen ganze Wälder bzw. Waldbereiche stören bzw. zerstören sowie mit gezielten reihenweisen Aufforstungen eine Umwandlung in Forstplantagen erfolgt. Als Beispiele führte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dabei die Saaleauenwälder Sprohne, Dröbelschen Busch und Auwald Plötzkau, die Auenwälder in den Städten Halle (Saale), Leipzig und Schkeuditz, den Ettersberg in der Stadt Weimar und im Landkreis Weimarer Land, das Bergholz am Petersberg im Saalekreis sowie die Dölauer Heide und des Lintbusches im Gebiet der Stadt Halle (Saale) und des Saalekreises sowie die zwischen Sachsen-Anhalt und Sachsen länderübergreifende Dübener Heide an.
Hier bedarf es nach Ansicht des gemeinnützigen und ehrenamtlichen Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eines massiven Umdenkens und darauf aufbauenden Handelns, was eine Hinwendung zu sich naturnah und sukzessiv entwickelnden Wäldern sein muss. Eine Holzentnahme außerhalb von Schutzgebieten aller Art gilt es dem anzupassen.
Auch eine Bereicherung der anzubauenden Feldkulturen im Umfeld des Hakels auf Vorwendeniveau, insbesondere mit Luzerne, Klee und Landsberger Gemenge tragen unweigerlich dazu bei. Die 3 genannten Feldkulturen verbessern nicht nur die Ernährungssituation für Greifvögel und Eulen, sondern auch des Feldhasen und von Insekten.
Ebenso zählen sie zu den Humusmehrern und tragen somit zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit bei. Nach Vorstellung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört ebenfalls dazu, auch die Mäusebekämpfung mit Giftködern einzustellen, um das Nahrungsangebot für Greifvögel und Eulen nicht noch weiter zu vermindern sowie die Vergiftungsgefahr für andere Tiere auszuschließen. Insofern waren die Anwesenden auch sehr positiv angetan, dass Felder in Angrenzung an die Ortslage von Heteborn mit Gründüngungs- und Blühpflanzen wie Phacelia bestanden waren.
Aber auch der angedachte Flugbetrieb von und nach Cochstedt bereitet dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Sorge. Hier gilt es nach den Gesichtspunkten eines angrenzenden Naturschutzgebietes und Europäischen Vogelschutzgebietes unbedingt eine gründliche Überprüfung vorzunehmen. Immerhin leben noch ca. 70 Brutvogelarten, darunter z.B. in den Jahren 2002 bis 2006 insgesamt 9 Greifvogelarten als Brutvögel: Schwarzmilan, Rotmilan, Habicht, Sperber, Mäusebussard, Wiesenweihe, Rohrweihe, Turmfalke und Baumfalke. Alles Vogelarten, welche unteren besonderen Schutz stehen müssen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigte im Rahmen der Exkursion, dass es endlich in der Frage Schutz und Entwicklung des Hakels voranzukommen gilt. Hinsichtlich einer Nutzung des Flugplatzes Cochstedt, ist von einer Zunahme der Vielfachbelastung für die Avifauna auszugehen. Zu den Vielfachbelastungen gehören aber auch ganz besonders die intensivere forstwirtschaftliche Nutzung sowie die zunehmende landwirtschaftliche Monokultur in Form des flächendeckenden Anbaus von Mais und Raps. Während Ersteres auf die Brutstandorte einwirkt, führt der gegenwärtige Feldbau zu herben Verlusten an Nahrungsräumen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer stellten mit Bedauern fest, dass in den letzten Jahren eine Verarmung der Anbaustruktur und somit der Agrarlandschaft eingesetzt hat. Während noch zu DDR-Zeiten bis zu 25 Ackerkulturen zum Einsatz kamen, sind es heute noch maximal 5 bis 6 Arten. Neben dem Verlust von Nahrungs- und Lebensraum zahlreicher Tierarten wie z.B. für Greifvögel, Hasen und Insekten, gehen auch Pflanzenarten verloren. Zudem führt der verstärkte Anbau von Humuszehrern wie Mais und Raps zu Verlusten an der Humusbilanz und zur Verfestigung der Böden. Niederschlagswasser kann nicht mehr im Boden einsickern, fließt oberflächlich ab und befördert so die Wassererosion. Der abgetragene Boden gelangt mit dem häufig vermehrt ausgebrachten mineralischen Düngern und Pestiziden in die Graben- und Fließgewässersysteme, welche dann verschlammen und eutrophieren. Ferner fehlen Flur- und Feldgehölze, welche nicht nur das Landschaftsbild verbessern, sondern als Biotopverbundräume, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Schutz gegen Winderosion dienen. Ein Verlust wertvoller Waldgebiete und Ackerflächen durch eine derartige Bewirtschaftung bringen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft in Gefahr, sondern sorgen womöglich so auch zu Arbeitsplatzverlusten.
Zur Frage des möglicherweise steigenden Holzbedarfs erneuerte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seinen dringenden Vorschlag diesen in neue Waldflächen umzurechnen. Dem gilt es jedoch ein wissenschaftlich fundiertes Waldkonzept zu Grunde zu legen.
Im Blickpunkt des fortgesetzten massiven privaten Holzerwerbs im Hakelwald sei an die Ausführungen des Leiters des Forstbetriebes Ostharz des Landesforstbetriebes Sachsen-Anhalt Hans Christian Schattenberg sowie des Revierleiters Falko Friedel im Rahmen der Neujahresexkursion am 07.01.2023 erinnert, welche u.a. erklärten, die Holzentnahmen durch Privatpersonen diene der Linderung sozialer Probleme und beruht auf der Genehmigung des Revierleiters Falko Friedel. Als Voraussetzungen dienen folgende zitierte Kriterien:
Als Voraussetzung zur Brennholzwerbung benötigen Sie einen Befähigungsnachweis im Umgang mit der Motorkettensäge und die dazugehörige Schutzausrüstung bestehend aus:
– Helm ( Kombination mit Gehör- und Sichtschutz )
– Schnittschutzhose
– Schnittschutzschuhe
– Schutzhandschuhe
Einen Befähigungsnachweis erhalten Sie unter anderem in den Lehrgängen des Forstlichen Bildungszentrums Sachsen-Anhalts (FBZ)., Zitat Ende
https://www.landesforstbetrieb.de/4-ostharz
Die anwesenden Mitglieder des AHA sowie Teilnehmende der Exkursion teilten auch im Rahmen dieser Exkursion keinesfalls die am 07.01.2023 dargelegten Sichtweisen beider Forstleute und bekräftigten die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes des nach europäischen und nationalem Recht geschützten Hakels, einer dringend notwendigen naturnahen, sukzessiven Entwicklung des Waldgebietes, des Stopps jeglicher forstwirtschaftlicher Eingriffe durch öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen sowie die gründliche Prüfung einer allumfassenden sukzessiven, räumlichen Erweiterung des Hakels. Zudem erfolgte die verstärkte Forderung zur Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption als Diskussions- und Beratungsgrundlage für eine FFH-verträgliche und dem angepasste Schutzgebietsverordnung sowie Festlegungen von umfassenden Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen.
Im Rahmen der Exkursion am 04.01.2025 war deutlich zu erkennen, dass die Holzentnahmen und die damit verbundenen vielfältigen Eingriffe in das Waldgebiet in Form von Entfernung von Holz, Verlärmung und Abgasbelastungen der Kettensägen sowie das permanente Befahren der Wege mit einfacheren PKW bis hin mit Traktoren extrem zugenommen hat. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das sofortige und unwiderrufliche Ende von Holzentnahmen im Gesamtgebiet des Hakels, welches jeweils als ca. 1.366,00 ha große Landschafts- und Naturschutzgebiete Hakel, ca. 6.438,00 ha große Europäische Vogelschutzgebietes “Hakel“ (EU-Code: DE 4134-401, Landescode: SPA0005) sowie als ca. 1.340,00 ha großes Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebietes “Hakel südlich Kroppenstedt“ (EU-Code: DE 4134-301, Landescode: FFH0052) ausgewiesen ist.
https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/naturschutzgebiete/hakel.html
https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/hakel-.html
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/hakel
https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/hakel-suedlich-kroppenstedt-.html
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/hakel-suedlich-kroppenstedt
Die Mitglieder der Exkursionsgruppe waren sich schnell einig, dass die nunmehr jahrzehntelange naturnahere Entwicklung des Waldgebietes und ein damit verbundener nachhaltiger Schutz des Gebietes nur ohne Forstwirtschaft erfolgen kann und halten daher die Ausdehnung des 33,69 ha großen Totalreservates auf das gesamte Hakelgebiet für sinnvoll. Vielerorts ist jetzt schon zu erkennen, dass eine derartige Entwicklung eine vielfältige, sukzessive Entwicklung mit Lichtungen, dichteren und lichtoffeneren Waldbestandteilen ermöglicht.
Die Mitglieder der Exkursionsgruppe vertraten ferner die Auffassung, dass das ca. 1.366 ha große Naturschutzgebiet Hakel nur nachhaltig seiner Schutzfunktion nachkommen kann, wenn er seine ökologische und landschaftliche Funktion weit in das Umland ausdehnen kann. Als entsprechender Raum ist auf jeden Fall Gebiet zwischen Bode, Selke, Wipper, Eine und Liethe zu betrachten.
So lassen sich u.a. die Bestände von Säugetieren, Greifvögeln und Eulen sowie Insekten und Spinnen langfristig gesehen nicht nur stabilisieren, sondern auch wieder erhöhen. Vielfältige Landschafts- und Naturraumstrukturen, welche u.a. für Greifvögel und Eulen in enger Verbindung mit dem Bestand von ausreichend vorhandenen Beutetieren zu sehen sind, tragen entscheidend dazu bei.
Eng damit verbunden ist die dringende Notwendigkeit dem Hakel einst gerodete Waldgebiete wieder zurück zu geben. Dazu bieten sich an erster Stelle die in den Jahren 1830, 1834, 1861, 1910 und 1919 gerodeten einstigen Waldgebiete Klosterholz Hedersleben, Engelschlag/Klosterholz, an Hoyms Herenfeld, vor Besselsholze/Weiße Ecke, von Oppensches Holz und Lerchenwinkel (früher Strennenbleck).
Diese Waldgebiete sollten als Bestandteil des Hakels sukzessiv wieder entstehen und eine wissenschaftliche Begleitung erfahren.
Im Südteil des Hakel, unweit der früheren Gaststätte „Waldfrieden“, nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe die sehr wertvoll erscheinende, eigenen Messungen zu Folge 14.427,71 m² = 1,44 ha große Streuobstwiese in Augenschein. Schnell waren sich Alle einig, dass nur eine gute Pflege und Betreuung diese Streuobstwiese erhalten und sichern kann. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist grundsätzlich bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten sowie in Kenntnis der Eigentums- und möglicher Pachtverhältnisse und bestehender Pflege- und Entwicklungskonzeptionen die Pflege und Betreuung der Streuobstwiese zu übernehmen. Hier sind ganz besonders das Land Sachsen-Anhalt, der Salzlandkreis und die Gemeinde Börde-Hakel gefordert.
Ferner diskutierten die Mitglieder der Exkursionsgruppe die Möglichkeit eines vernetzten, womöglich als Rundweg geführten Naturerkenntnispfades mit Anknüpfungspunkten an die Ortschaften Heteborn, Hakeborn und Cochstedt, aber auch an die Ortschaften Hedersleben, Hausneindorf, Gatersleben und Schadeleben. Hierzu könnte man sich die Erstellung einer Konzeption in Verbindung von Schulen des Umlandes sowie wissenschaftlicher Einrichtungen wie Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Hochschule Anhalt in Bernburg vorstellen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrradexkursion regten erneut an, dass große Teile des ca. 2.22 km langen Wartweges zwischen Hakel und Hakeborn auf einen Mindeststrecke von 1,75 km eine zweite Obstgehölzreihe erhalten sollte. Bei einem Pflanzabstand von mindestens 10 m besteht der Bedarf an zu pflanzenden Obstbäume 175 Stück. Nach Auffassung des AHA empfiehlt sich die Pflanzung von Obstgehölzen – zum Beispiel Süßkirschen, Birnen, Äpfeln und Pflaumen – in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen. Auch hier sind wieder das Land Sachsen-Anhalt, der Salzlandkreis und die Gemeinde Börde-Hakel gefordert.
Auf dem fortgesetzten Radweg nach Hakeborn und dann weiter nach Egeln stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmern durchaus positive Tendenzen fest, den Anbau von Agrarpflanzen auf eine breitere Arten- und Sortenvielfalt zu stellen. Dies gilt es nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmer weiter zu vertiefen und auszuweiten. Darüber hinaus bekräftigten die Exkursionsteilnehmenden die Notwendigkeit einzelne Gehölzinseln, Feuchtgebiete und Wegbegleitgrün besser zu vernetzten. Dazu können die Wege und Fließgewässer ganz besonders beitragen. Dabei sind u.a. Obstreihen entlang der Wege zu sichern und zu erweitern, Sukzessionsbereiche zu sichern und Möglichkeiten der Schaffung von Kopfweidenbeständen zu prüfen. Ebenfalls erteilten die Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmer jeglichen Überlegungen zum Abbau von Braunkohle und Kies – z.B. in der Egelner Südmulde – eine klare Absage. Eine Hinwendung zur dezentralen Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Ressourcen und sparsamer Umgang mit unseren Ressourcen, gekoppelt mit einem nachhaltigen Schutz von Umwelt, Landschaft und Natur müssen das Handeln der Menschheit bestimmen.
Im Bereich der Stadt Egeln erreichte die Exkursionsgruppe die Bode, welche eine Gesamtlänge von 169,00 km aufweist. Die Bode hat ein Gesamteinzugsgebiet 3.229 km², entwässert mit seinen Quellflüssen – die 17 km lange Kalte Bode und die 23 km langen Warmen Bode – das südliche Gebiet des Brockens und mündet bei Nienburg in die Saale. Die Bode zwischen den Städten Egeln und Staßfurt lässt deutliche Begradigungsmaßnahmen, aber auch zahlreiche deutliche Ansätze der Mäandrierung sowie Altarm- und Furkationsbereiche erkennen. Darüber hinaus hat sich aus der Mischung von Restauenwäldern, Feuchtgebieten und -wiesen, aus Stillegungsflächen hervorgegangene Hochstaudenflächen sowie Schlamm-, Schotter- und Kiesflächen in der Bode ein sehr vielfältiger Landschafts- und Naturraum entwickelt, welchen es zu schützen und zu erhalten gilt. Jedoch bedarf es auch die Schaffung von sukzessiven Entwicklungsräumen, welche die Entstehung zusammenhängender Auenwälder z.B. zwischen den Städten Egeln und Staßfurt ermöglicht. Dazu muss es auch gehören zu prüfen, inwieweit es Möglichkeiten der Wiedereinbindung Altauen der Bode und ihrer Nebengewässer an das Hochwasserregime gibt. Insbesondere die Abschnitte zwischen Egeln über Wolmirsleben bis Unseburg, zwischen den Mündungsgebieten der Ehle und der Röthe bei Athensleben sowie zwischen Athensleben und dem Gaensefurther Busch bedürfen einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Prüfung. Dabei lassen sich die Wiedereinbindung der Altauen mit der Hochwasserentlastung von Ortschaften entlang der Bode sinnvoll miteinander verbinden. In dem Zusammenhang nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmer mit großer Sorge den befestigten Mündungsbereich des Löderburger Bruchgrabens bei Athensleben in Augenschein. Hier war man sich schnell einig, dass im Einklang mit der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, insbesondere bei Beachtung der Artikel 1, 2 und 4, eine Renaturierung dringen geboten ist.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE
Zudem sei als besonderes Schutzgebiet nach der europäischen Natura-2000-Richtlinie sind das insgesamt ca. 151,00 ha große und ca. 104,00 km langen FFH-Gebietes “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172) erwähnt.
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=234&idcat=33&lang=1
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bode-und-selke-im-harzvorland
In dem Zusammenhang gilt es aber auch die hohe chemische Belastung der Ehle mit polychlorierten Biphenylen (PCB) und Naphthalinen (PCN) sowie polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) weiter zu untersuchen, die Quellen der giftigen Verunreinigungen konkret zu ermitteln und zu beseitigen sowie Maßnahmen zur Sanierung des Gesamtgewässers zu prüfen.
Mit Entsetzen musste die Exkursionsgruppe außerdem feststellen, dass die Folgen der im Rahmen der Fahrradexkursion am 01.07.2023 festgestellten massiven Abholzungen in Boderestauenwäldern noch deutlich erkennbar sind. Erkennbar betroffen waren bzw. sind bei Egeln der ca. 149.057,30 m² = 14,91 ha große Auenwald zwischen Alter Bode und Bode, das ca. 199.232,46 m² = 19,92 ha umfassende fast rundförmige Große Holz in Unseburg sowie der nordwestliche Teil des Bodealtverlaufes am Bodeabschnitt zwischen Unseburg und Einmündung Ehle. Dabei hat man im Auenwald bei Egeln und im nordwestlichen Teil des Bodealtverlaufes am begradigten Bodeabschnitt zwischen Unseburg und Einmündung Ehle massiv Hybridpappeln gefällt, während im Großen Holz vorrangig Trockenstämme der Gemeinen Esche der Fäll- und Beräumungstechnik zum Opfer fielen. Dabei beseitigte man nicht nur die betreffenden Bäume, sondern zerstörte ebenfalls die betreffenden Waldbestände in allen Teilschichten von Baum- über Strauch- bis zur Feldschicht, den sukzessiven Jungaufwuchs sowie nahm massive Bodenverdichtungen durch den mutmaßlichen Einsatz von motorisierter Fäll- und Räumtechnik. Diese zerstörerischen Eingriffe in die Waldbestände befördern zudem durch die verstärkte Sonneneinstrahlung Verdunstung und Austrocknung sowie Windbrüche in Folge der Zunahme von Stürmen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert mit Nachdruck und fortgesetzt um Aufklärung dazu, wer diese zerstörerischen Aktivitäten in den Boderestauenwäldern veranlasst, genehmigt und letztendlich durchgeführt hatte. Dabei gilt es auch die strafrechtliche Relevanz zu prüfen. Ferner gilt es diese Auenwälder einer sukzessiven Neuentwicklung zu überlassen und weitere forstwirtschaftliche Eingriffe komplett zu unterlassen. Darüber hinaus regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an in Egeln wissenschaftlich zu prüfen den Auenwald zwischen Alter Bode und Bode mit dem ca. 365.996,73 m² = 36,60 ha großen Auenwald im Bereich Alte Bode/Mühlgraben, wo das Waldbad eingebettet ist, wieder sukzessiv zusammenwachsen zu lassen. Somit findet eine Wiedererwerweiterung einstig flächendeckender Bodeauenwälder statt, was zur Stabilisierung von waldgebundenen Lebens- und Rückzugsräumen für Fauna und Flora beiträgt und zusammen mit angrenzenden Stauden- und Wiesenlandschaften sowie kultur-, arten-, sorten- und strukturreichen Agrarflächen zur Stabilisierung und Aufwertung der Bodeaue führen kann.
Zudem regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Gebiet der Gemeinde Bördeaue, Ortsteil Unseburg die Möglichkeit des sukzessiven Wiederzusammenwachsens von Großem und Kleinen Holz zuzulassen. Eine Erhöhung des Auenwaldbestandes hat positive Folgen für die Verbesserung der Entwicklung von Lebens- und Rückzugsräumen für Tiere, Pflanzen und Pilze, erweitert Flächen zur besseren Entstehung von Kalt- und Frischluft, sorgt für eine Verbesserung des Wasserhaushaltes der Gesamtregion in der Aue der Bode sowie trägt zur Verbesserung von Naherholung bei.
Im Bereich der Stadt Staßfurt schätzten die Mitglieder der Exkursionsgruppe ein, dass die Auenlandschaft eines besonderen Schutzes bedarf. Sei es die Bode-Goldbach-Aue oder der Auenwald „Die Horst“ mit ihren Feuchtgebieten, Gehölz, Wiesen- und Staudenbeständen – hier gilt es die Bereiche vor Versiegelung und Vermüllung aller Art zu bewahren sowie die Möglichkeiten des Erhaltes bzw. der Ausweitung von Retentionsflächen zu sichern bzw. zu prüfen. Dabei gilt es zu untersuchen inwieweit die Einbindung mutmaßlicher Bodealtverläufe möglich ist sowie die Mündungsbereiche von Goldbach und Der Beek ganz besonders zu schützen.
Ein verstärkter Schutz und Erhalt der Bodeaue erfordert jedoch die nunmehr umgesetzten Straßenbaumaßnahmen an der Bode – wie z.B. mit Blick von der Brücke Breite Straße Bode flussaufwärts am Ostufer der Bode sowie im Bereich des Rothenförder Wehr festgestellt – unverzüglich wieder zurückzubauen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert hier von Politik und Verwaltungen des Landkreises Salzlandkreis und der Gemeinde Bördeaue Aufklärung, ob hier eine Genehmigung vorliegt und wenn Ja, wer sie wann und warum erteilt hat. Ferner eignet sich die Bodeaue nicht als Partyort, so wie es im unmittelbaren Bereich der Ehle geschehen ist. Förderlich für solche Aktivitäten ist der massive Ausbau des Weges im Bereich der Gemeinde Bördeaue, Ortsteil Unseburg. Auch hier sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – massiven Aufklärungs- und Handlungsbedarf seitens Politik und Verwaltungen des Landkreises Salzlandkreis und der Gemeinde Bördeaue. Insbesondere im Hinblick der Tatsache, dass umfassend Kraftfahrzeuge den nunmehr breit asphaltierte Weg am Tag der Fahrradexkursion nutzten. Zudem stellt der Baufrevel eine Barriere für Klein- und Kleinsttiere dar. Überfahrene Frösche und Insekten sind traurige Beispiele dafür. Im Zusammenhang mit den Flächenversiegelungen in der Bodeaue weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
‚Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html
Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
Zum Ende der Fahrradexkursion beobachteten die Mitglieder der Exkursionsgruppe in der Stadt Staßfurt im Bodeabschnitt an der Ecke Schöner Blick/Pfännerhöhe in unmittelbarer Höhe der Eisenbahnbrücke Die Folgen der fortgesetzt massiven Einleitungen von ockerfarbigen, offensichtlich salzhaltigem Wasser in die Bode. Diese am 29.06.2024 beobachtete Einleitung roch auffällig und verbreitete Wärmewellen. Zudem war eine deutlich ockerfarbene Fahne in der Bode erkennbar. Die nunmehr verkrusteten Reste weisen ebenfalls diese Erscheinungsform auf.
Die ehrenamtliche, gemeinnützige und im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert jetzt eine sofortige Einstellung der Umweltverschmutzung, Untersuchung der Umweltbelastungen, von Boden und Wasser an und in der Bode sowie Ahndung des Skandals. Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit der Prüfung der strafrechtlichen Relevanz.
Zum Abschluss der Fahrradexkursion suchte die Exkursionsgruppe den Abschnitt der Liethe zwischen Brücke Hohenerxlebener Straße und An der Liethe auf.
Nach fortgesetzter Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehören dazu auch die Natur- und Landschaftsräume der 160,80 km langen Bode und 85,00 km langen Wipper, welche im Raum der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Stadt Güsten und Stadt Staßfurt durch die 8,8 km lange Liethe verbunden sind.
Alle drei Fließgewässer sind laut § 4 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) sowie der dazugehörigen Anlage 1, „Verzeichnis der Gewässer mit erheblicher Bedeutung für die Wasserwirtschaft“ auf der Basis von § 4 Absatz 1 Nummer 2 als „Gewässer erster Ordnung“ definiert.
https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-WasGST2011pP4
https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-WasGST2011V2Anlage1
http://www.rueckhaltebecken-lsa.de/schutzkonzepte/hochwasserschutzkonzeption-wipper.php
Die 8,80 km lange Liethe gilt als alter Mündungsarm der Wipper und beginnt in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Stadt Güsten am „Abschlagwehr Wipper“ und endet mit Einmündung in die Bode in der Stadt Staßfurt, nordwestlich der L 73-Hohenerxlebener Straße.
Dabei bildet sie einen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbundraum zwischen den schützenswerten und geschützten Fluss- und Auenlandschaften von Wipper, welche sich direkt bzw. indirekt durch folgende Schutzgebiete manifestieren:
- Landschaftsschutzgebiet „Wipperniederung“ – Größe: 261,00 ha
- FFH-Gebiet “Wipper unterhalb Wippra“ (EU-Code: DE 4235-301, Landescode: FFH0257) – Größe: flächenhafter Teil mit einer Größe von ca. 25,00 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 53,00 km
- Naturschutzgebiet „Schierstedter Busch“ – Größe: 23,36 ha
- Landschaftsschutzgebiet „Bode“ – Größe: 12.024,2968 ha
- FFH-Gebiet “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172) – Größe: Zitat: „Das Gebiet besteht aus 15 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 151 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 104 km.“, Zitat Ende
https://www.bfn.de/landschaftssteckbriefe/bodeniederung
https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=234&idcat=33&lang=1
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bode-und-selke-im-harzvorland
Einerseits hat die Liethe selbst zahlreiche sehr schützenswerte Landschafts- und Naturbestandteile aufzuweisen. Andrerseits fehlen ausreichend Gewässerschutzstreifen, welche beidseitig der Uferoberkanten mindestens 10,00 m breit sein sollten, um eine sukzessive und standortgerechte Entwicklung zu ermöglichen.
Selbst im § 50 Absatz 1 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) ist folgendes geregelt, Zitat: „(1) Die Gewässerrandstreifen betragen im Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuches entgegen § 38 Abs. 3 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes zehn Meter bei Gewässern erster Ordnung und fünf Meter bei Gewässern zweiter Ordnung.“, Zitat Ende
https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-WasGST2011V1P50
Daraus leitet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ab, dass entlang der Liethe, als Gewässer erster Ordnung ein „Gewässerrandstreifen“ von 10,00 m einzuhalten ist.
Welche positive Wirkung das haben kann, zeigt in der Stadt Staßfurt insbesondere das Gebiet zwischen Großer Moorbuschbach bzw. Marbegraben und der L 73-Hohenerxlebener Straße.
Dieses Gebiet ist von einer umfassenden Vielfalt aus Gehölz-, Wiesen- und Staudenflächen, Resten von Streuobstwiesen, das Fließgewässersystem der Liethe mit Wiesen, Schilf- und Staudenbereichen sowie Auenwaldresten geprägt. Hinzu kommt das sich naturnah entwickelnde Sukzessionsgebiet um den früheren Bunker und die Bombentrichter, welche sich zu umfassenden Standgewässern gestaltet haben.
Auf Grund des Arten- und Strukturreichtums das Gesamtgebietes ist ein hohes Maß an Schutzbedürftigkeit geboten.
Die vielfältige Struktur aus Fließgewässern, Feuchtgebieten, Gehölz-, Stauden- und Wiesenbereichen sowie einer stillgelegten Ackerfläche lassen viele sehr bedeutsame Entwicklungsmöglichkeiten erkennen und bilden schon alleine deswegen einen schützenswerten Natur- und Landschaftsraum. Bereits eigene erste Groberfassungen aus der nunmehr mit Beschluss der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom 03.03.2025 im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Regionalgruppe Staßfurt-Hecklingen-Hakel heraus, haben folgendes Artenbild an Fauna und Flora ergeben:
- 87 Pflanzenarten
- 51 Vogelarten
- 19 Insektenarten
- 2 Säugetierarten
- 2 Amphibienarten
- 1 Kriechtierart
So lässt sich schon jetzt eine Einordnung als Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG und § 22 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA).
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__30.html
https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-NatSchGST2010pP22
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht schon alleine auf der Basis dieser Erfassungsergebnisse eine grundsätzliche Überprüfung des Schutzstatus für dringend geboten.
In dem Zusammenhang regt die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Natur- und Landschaftsraum der 8,8 km langen Liethe an, welche insbesondere die Analyse und Würdigung der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, als Grün- und Biotopverbundraum, als Entstehungsgebiet und Korridor für Kalt- und Frischluft, für Wohn- und Lebensqualität, Bildung und Wissenschaft sowie Vorschläge zur Schutz und Entwicklung des Gesamtraumes beinhalten muss.
Dazu sind nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Auswertung bestehender wissenschaftlicher Erarbeitungen und Erfassungen des vielfältigen Natur- und Landschaftsraumes Liethe sowie Neuerfassungen zum Beispiel von Fauna, Flora, Funga, Niederschlags- und Verdunstungsverhältnisse, Boden-, Wasser- und Luftqualität vorzunehmen.
Dabei gilt es ganz besonders den Natur- und Landschaftsraum entlang der Liethe in der Stadt Staßfurt zwischen Großer Moorbuschbach bzw. Marbegraben und der L 73-Hohenerxlebener Straße in Blick zu nehmen.
Als wissenschaftliche Partner kommen zum Beispiel die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt in Frage.
Jedoch stellte die Exkursionsgruppe unverständlicherweise massive Mahdarbeiten entlang der beiden trapezförmig und im Bereich der Flächen der Silbitz Group Staßfurt AWS GmbH einseitig massiv befestigten Ufer fest. Dabei zerstörte man nicht nur die Wiesenvegetation entlang der Liethe und setzte diese Bereiche flächendeckend der Hitze und Austrocknung aus, sondern griff mit Befahrungen in den direkten Fließbereich der Liethe und ihres unmittelbaren Schilfbereich ein. Das massenhaft eingetragene Mahdgut erhöht zudem die Eutrophierung. Derartige Aktivitäten sind sofort und unwiderruflich zu beenden. Im Rahmen einer angemahnten wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das dringende Erfordernis der Liethe eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Dazu gehören nicht nur der direkte Fließ- und Schilfbereich, sondern ebenfalls die naturnahere bis naturnahe Entwicklung der Uferbereiche, wozu die Zulassung von Gehölzsukzessionen und eine unregelmäßige und partielle Mahd von Wiesen- und Staudenflächen außerhalb von Brut- und Setzzeiten gehören muss. Ebenso gilt es u.a. die Einmündung des Großen Moorbuschbaches bzw. Marbegrabens zu renaturieren und ebenso entsprechend mit allen Einmündungsbereichen zu verfahren. Das entspricht auch dem Anliegen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrah-mens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, insbesondere bei Beachtung der Artikel 1, 2 und 4.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE
Das sich entwickelnde Sukzessionsgebiet um den früheren Bunker und die Bombentrichter, welche sich zu umfassenden Standgewässern umgestaltet haben sind von allen Eingriffen, Zerstörungen und Störungen freizuhalten und zu schützen. Bestehende Vermüllungen sind sensibel und vorsichtig aus dem Gebiet, ohne Fauna, Flora und Funga zu beeinträchtigen.
Im Rahmen der Gesamtbetrachtung des Gesamtraumes der Liethe, hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit sehr großer Sorge und absolutem Unverständnis jüngste Medienberichte aufgenommen, dass die Stadt Staßfurt in der Erich-Weinert-Siedlung am Ende der Baumeckerstraße auf der nunmehr stillgelegten Ackerfläche im Natur- und Landschaftsraum entlang der Liethe in der Stadt Staßfurt zwischen Großer Moorbuschbach bzw. Marbegraben und der L 73-Hohenerxlebener Straße einen Kinderspielplatz gekoppelt mit einem Autoparkplatz plant.
Derartige Pläne beinhalten schon eine Missachtung des Schutzes und Erhaltes eines arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes. Zudem befindet sich das Planungsgebiet in der Retentionsfläche der Liethe.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die sofortige und unwiderrufliche Einstellung solcher Aktivitäten aller Art.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die gesamte frühere Bunkeranlage nach Resten von Kampfmitteln und anderen schädigenden Chemikalien aller Art zu überprüfen. Nach vorliegenden Unterlagen nutzte die Wehrmacht die Bunkeranlage in den Jahren 1937 bis 1945 als Großtanklager.
https://www.patifakte.de/artefakte_stassfurt.htm
https://www.sachsenschiene.net/bunker/dep/dep_259.htm
Im Anschluss an die Herstellung eines für Umwelt. Landschaften und Natur ungefährlichen Zustandes gilt es die Nutzung als Schlaf- und Überwinterungsplatzes sowie Kinderstube für Fledermäuse zu prüfen und bestenfalls umzusetzen.
Für ein Eckgebäude zwischen Liethe und der Straße An der Liethe empfiehlt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Herstellung und Einrichtung einer Naturschutzstation zu prüfen.
Nach Meinung der Mitglieder der Exkursionsgruppe erscheint es sehr sinnvoll zu sein, eine wissenschaftlich Schutz- und Entwicklungskonzeption für die gesamte Bode, ihre Nebengewässer und ihrer Auen zu entwickeln. Gleiches trifft, wie bereits obengenannt, für die Liethe, ihrer Aue und Nebengewässer zu. Als wissenschaftliche Akteure können hier u.a. die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Fachhochschule Anhalt mit ihren Standorten in Köthen und Bernburg fungieren.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigte zu Beginn, während und zum Abschluss der Fahrradexkursion immer wieder den Prozess massiv in Gang zu setzen, zu begleiten sowie ehrenamtlich Interessierte mit einbeziehen.
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom 03.03.2025 hat daher der Aufbau einer ehrenamtlichen Regionalgruppe Staßfurt-Hecklingen-Hakel begonnen.
In dem Zusammenhang sei auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende zentrale Anschrift hingewiesen:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 06.07.2025
Fotos: Andreas Liste
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