Auf der Internetseite der nunmehrigen Bundesregierung steht zum 144-seitigen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD folgendes geschrieben, Zitat:
„Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode trägt den Titel „Verantwortung für Deutschland“. Er wurde von den Regierungsparteien am 9. April 2025 vorgestellt und am 5. Mai unterzeichnet.“, Zitat Ende
- Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
- Verantwortung für Deutschland (Koalitionsvertrag als pdf-Datei)
Mit der Wahl von Friedrich Merz (CDU) am 06.05.2025 zum deutschen Bundeskanzler durch den Deutschen Bundestag im 2. Wahlgang hat die aktuelle Bundesregierung die Arbeit aufgenommen, welche inhaltlich und strukturell auf den obengenannten Koalitionsvertrag beruhen soll.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) trägt der Koalitionsvertrag zu Unrecht den Titel „Verantwortung für Deutschland“, obwohl diese ergänzt um die Verantwortung für unseren Planeten Erde, dringend geboten wäre.
So finden -wie in dem letzten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2017- der dringend notwendige Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft keine Erwähnung. Im „Koalitionsvertrag 2021-2025 zwischen der „Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Bündnis 90/Die Grünen und den Freien Demokraten (FDP)“ gaben diese Koalitionäre wenigstens dem Klimaschutz Raum der Darstellung
- Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD – 19. Legislaturperiode
- Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – 20. Legislaturperiode
So zieht sich die weitgehende Verleugnung der so dringenden, lebens- und existenzgrundsätzlichen Themen durch den gesamten Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages.
Während die vorangegangenen Koalitionsverträge -2017 auf Seite 87, Zeilen 4025 – 4036 unter dem Punkt „Flächenschutz“ sowie 2021-2025, Seite 35 unter dem Punkt „Bodenschutz“ als Ziel vermerkt sind, geht der gegenwärtige Koalitionsvertrag mit keiner Silbe darauf ein.
Dabei gibt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport- Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
- Flächenverbrauch – worum geht es?
- Ein Kompass für die Zukunft – Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie
- Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Weiterentwicklung 2021 (pdf-Datei)
- Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie – Weiterentwicklung 2021 – Kurzfassung (pdf-Datei)
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
- Städte (Alle Gemeinden mit Stadtrecht) nach Fläche, Bevölkerung und Bevölkerungsdichte am 31.12.2023
Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.
Stattdessen führen die Koalitionäre das scheinbare Zauberwort „Bürokratieabbau“ nicht nur in sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhängen an, sondern lassen u.a. auf den Seiten 5 & 33/34 CCS-CCU, 6 & 37 -CBAM, REACH-, 8 -Luftverkehr,- 10 -Rohstoffe- 30/31 -Netze-, 41/42 – „Umweltgenehmigungsrecht“, „Bürokratieabbau“ für Land- und Forstwirtschaft sowie im Umgang mit Hochwasser und den Küsten erkennen, wo die Reise hingehen soll.
Dabei zeigen schon alleine die Themen CCS, CCU, CBAM und REACH auf, wie schwierig und gefährlich ein leichtfertiger Umgang sein kann. Zudem fehlen viel zu häufig die Aspekte zur Verminderung und wo möglich bis zur Vermeidung von Ausstoß von Schadstoffen, Kohlendioxid und Methan.
- Carbon Capture and Storage – Grundlegende Informationen
- FAQ zu CCS und CCU
- Ist eine unterirdische CO2-Speicherung (CCS) für den Klimaschutz nötig?
- Wuppertal-Institut: Voraussetzungen für eine erfolgreiche Implementierung von CCU, CCS und CDR
- Wuppertal-Institut: Voraussetzungen für eine erfolgreiche Implementierung von CCU, CCS und CDR (pdf-Datei)
- Umweltbundesamt: Rolle im Klimaschutz – Für einen effektiven Klimaschutz müssen primär fossile Treibhausgasemissionen gemindert werden
- Umweltbundesamt: Chemikalien / REACH
- Registrierung von Chemikalien in der EU (REACH-Verordnung)
- REACH
- CBAM – Das CO2-Grenzausgleichssystem der EU
- G20 verursachen 83 % der globalen fossilen CO2-Emissionen
Zudem stellen die Vorstellungen vom sogenannten Abbau von „Bürokratie“ einen massiven Eingriff in die Beteiligungsrechte der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Initiativen dar. Dabei bilden aber die direkten Beteiligungsrechte der Bevölkerung eine entscheidende und grundlegende Basis für eine echte und wahrhafte Demokratie!
Darin eingebettet lassen alle weiteren Bekundungen zu Wirtschaft, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie etc. keine ernstgemeinten, positiven, zukunftsfähigen Veränderungen erkennen. Die obengenannten, sehr wichtigen Beispiele zeigen eher massive Rückschritte auf, welche wir uns wahrlich nicht leisten können und dürfen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) möchte in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die letzten deutschen Erdentlastungstage am 02.05.2024 und 03.05.2025 lagen, während der globale Erdüberlastungstag sich im Jahr 2024 Anfang August 2024 befand. Eine zweifelsohne sehr besorgniserregende Entwicklung, worauf der nunmehr gültige Koalitionsvertrag überhaupt keine Antwort anbietet.
- Earth Overshoot Day
- Earth Overshoot Day – eine Erde reicht nicht
- Erdüberlastungstag
- Wuppertal-Institut: Deutscher Erdüberlastungstag: Ein Umdenken ist mehr denn je erforderlich
- Themenregal: 03. Mai 2025 – Erdüberlastungstag
- Deutscher Erdüberlastungstag: Natürliche Ressourcen für 2025 aufgebraucht
Dabei benötigen wir zum Beispiel massive Verkehrsvermeidung, ein stabiles, attraktives und umweltfreundliches Bahnnetz, einen flächendeckenden, fahrkartenlosen Schienen-Personennahverkehr (SPNV) und Öffentlichen-Personennahverkehr (ÖPNV). Dabei bieten in Europa zum Beispiel die estnische Hauptstadt Tallin -seit 2013-, die Stadt Dünkirchen -seit 2018-, das Großherzogtum Luxemburg -seit 2020- sowie die Städte Augsburg und Erlangen seit dem 1. Januar 2024 kostenlosen ÖPNV an.
- Kostenloser ÖPNV in Europa: Hier gibt’s das Angebot bereits
- In diesen Städten in Deutschland kannst du kostenlosen ÖPNV nutzen
Diese Beispiele gilt es auf ganz Deutschland bzw. Europa auszuweiten. Auch unter diesem Blickwinkel betrachtet gilt es den aktuellen Bundesverkehrswegeplan einer umfassenden inhaltlichen Prüfung zu unterziehen.
Ferner brauchen wir eine arten- und strukturreiche Landwirtschaft und naturnahere bis naturnahe Entwicklung unserer Wälder.
Gleiches gilt in dem Zusammenhang für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von qualitativ bestens aufgestellten Oberflächengewässern und Grundwasser.
Dabei benötigen Oberflächengewässer entsprechende Entwicklungsräume, wozu Mindestbreiten von 10,00 m breiten Gewässerschutzstreifen, die Entfernung von Ufer- und Sohlbauten, der Erhalt und Rückentwicklung von naturnaheren bis naturnahen Gewässern, die Rückgabe von Retentionsflächen. der Stopp von Planungen zu Gewässerausbauplänen etc. gehören müssen.
Eng damit verbunden ist dafür Sorge zu tragen das Wasser mehr in der Fläche verbleiben können. Dazu ist es dringend notwendig, dass Niederschlagswasser in den Boden eindringen kann, eine Speicherung im Boden und Beitrag zur Grundwasserbildung möglich ist. Das muss in Form von Beseitigung von Bodenversiegelungen sowie wie bereits erwähnt – von ökologischen Umgang mit Agrar- und Waldlandschaften geschehen. Keinesfalls darf das in Form von neuen Stauanlagen und Baumaßnahmen in bzw. an Gewässern erfolgen.
Recycling von Abfällen aller Art muss klar Vorrang vor Rohstoffabbau und Müllablagerung aller Art haben.
Dazu zählt auch, sich endlich verstärkt auf bauliche Wiederverwertung von Altbauten zu orientieren.
- Instrumente zur Wiederverwendung von Bauteilen und hochwertigen Verwertung von Baustoffen
- Neues Leben für alte Gebäude: 100 Prozent Wiederverwertung als Ziel
- Wuppertal-Institut: Energetische Sanierung ökologischer als Neubau
- Wuppertal-Insitut: Energetische Sanierung von Bestandsgebäuden oder Neubau (pdf-Datei)
Als ein deutliches Beispiel kann die Errichtung eines, auch in diesem Koalitionsvertrag auf Seite 25 unter den Nummern 803/804 nicht inhaltlich definierten, „Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ in Halle (Saale) dienen. Hier gilt es statt Neubau auf Nutzung zahlreicher baulicher Leerstände in der Stadt Halle (Saale) zu orientieren und nun endlich inhaltlich zu formulieren, was ein „Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische Transformation“ überhaupt bezwecken soll.
So lassen sich entsprechende Beispiele umfassend und beliebig fortsetzen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) stellt daher zusammenfassend fest, dass dieser Koalitionsvertrag keinesfalls eine Grundlage für eine nachhaltige und zukunftsfähige Basis für grundlegend, dringend notwendige soziale, ökonomische, kulturelle und ökologische Veränderungen sowie Leben in wahrer Freiheit, Demokratie und im Frieden erkennen lässt.
Er orientiert sich auf starres Festhalten von profitorientierten Denken und Handeln zu Lasten des Lebens auf der Erde. Es fehlt der Wille bei den Koalitionären CDU, CSU und SPD sich den existentiellen Problemen zu stellen und für einen dringend notwendigen gesellschaftlichen Neustart einzutreten.
Der vom alten, abgewählten Deutschen Bundestag am 18.03.2025 und vom Bundesrat am 21.03.2025 beschlossene, von den „Fraktionen der SPD und CDU/CSU – Drucksachen 20/15096, 20/15117 –„ eingebrachte Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)“ zur „Lockerung der Schuldenbremse und die Errichtung eines Sondervermögens“ gaben bzw. geben schon dahingehend einen klaren Eindruck zu künftigen, besorgniserregenden Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland ab.
- Mehrheit für Reform der Schuldenbremse: 512 Abgeordnete stimmen mit Ja
- Drucksache 20/15123: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)
- Drucksache 20/15096: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h)
- Bundesrat macht Weg frei für Sondervermögen und Lockerung der Schuldenbremse
- Schuldenbremse
Die vom Umweltbundesamt im Juni 2019 gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ruft daher die Öffentlichkeit auf, sich für einen umfassenden Schutz und Erhalt unserer Umwelt, Natur und Landschaft einzusetzen.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bietet in dem Zusammenhang Interessenten Raum und Plattformen im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –mitzuwirken. Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 02.06.2025
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