Monat: Mai 2025 (Seite 2 von 4)

Stellungnahme zum Antrag auf Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinbringung von festen Stoffen aus Gewässern der Stadt Schwarzatal, OT Mellenbach-Glasbach – Aktenzeichen TLUBN – 5070-52-4504/2

I. Grundsätzliches

In Anknüpfung an die Stellungnahme vom 06.06.2022 sei erneut und fortgesetzt grundsätzlich darauf hingewiesen, dass bekanntlich Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit bilden. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Die ca. 53,00 km lange Schwarza mit ihrem 507,00 km² großem Gesamteinzugsgebiet entwässert auf ihrem Weg zur Saale eine arten- und strukturreiche Mittelgebirgslandschaft. Abgesehen vom Pumpspeicherwerk Goldisthal in der Schwarza und der Trinkwassertalsperre Leibis-Lichte im Lauf des Zuflusses Lichte bestehen keine größere Verbauungen und Einschränkungen im Flussverlauf.
In Katzhütte im Planungsgebiet sind massive naturferne räumliche Einschränkungen der Schwarza erkennbar, welche eigentlich einer wissenschaftlichen Betrachtung bedürfen, um ggf. Alternativen herausarbeiten zu können. Da gilt es u.a. auch die Art und Weise der Verkehrsführungen und Standorte von Verkehrsbauwerken einzuordnen.
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen Stellung:

II. Zu dem Antrag

Es fehlen erneut und unverständlicherweise konkrete Erläuterungen zu dem Vorhaben, wozu geplante Umfänge von Veranstaltungen, Zeiträume bzw. -punkte, der Personenkreis Anzahl von Personen, Standorte der Zugänge und der Durchführung der Maßnahmen sowie Prüfungen der Umweltverträglichkeiten gehören.
Im Rahmen des Goldwaschens besteht die akute Gefahr, dass alleine das massive Betreten des Flussbettes Lebens- und Rückzugsräume von Tier- und Pflanzenarten Beeinträchtigungen erfahren. Gleiches gilt für den Sedimententransport und -verteilung.

https://goldhaus-leipzig.de/ratgeber/die-methode-des-goldwaschens-4313189

Zudem ist keiner Weise der Nutzen für die Allgemeinheit zu erkennen. Für Privatvergnügen derartige Möglichkeiten einzuräumen sind somit auch aus obengenannten Gründen unverantwortlich. Insofern war schon die Erteilung der Erlaubnis vom 07.06.2022 durch das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz nicht nachvollziehbar und unverantwortlich. Noch dazu aus dem Blickwinkel fehlender aussagefähiger Antragsunterlagen.

III. Schlussbemerkungen

Angesichts der Vielfalt der Schwarza sowie ihrer naturnahen Entwicklungsfähigkeit sind Goldwaschungen als kritisch anzusehen. Ferner sind Widersprüche zur WRRL-EU zu sehen.
Auf jeden Fall bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.
Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.05.2025

Stellungnahme zum Antrag auf Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Entnahme und Wiedereinbringung von festen Stoffen aus Gewässern in Schwarzburg – Aktenzeichen TLUBN 5070-52-4504/3

I. Grundsätzliches

In Anknüpfung an die Stellungnahme vom 06.06.2022 sei erneut und fortgesetzt grundsätzlich darauf hingewiesen, dass bekanntlich Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit bilden. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Die ca. 53,00 km lange Schwarza mit ihrem 507,00 km² großem Gesamteinzugsgebiet entwässert auf ihrem Weg zur Saale eine arten- und strukturreiche Mittelgebirgslandschaft. Abgesehen vom Pumpspeicherwerk Goldisthal in der Schwarza und der Trinkwassertalsperre Leibis-Lichte im Lauf des Zuflusses Lichte bestehen keine größere Verbauungen und Einschränkungen im Flussverlauf.
In Katzhütte im Planungsgebiet sind massive naturferne räumliche Einschränkungen der Schwarza erkennbar, welche eigentlich einer wissenschaftlichen Betrachtung bedürfen, um ggf. Alternativen herausarbeiten zu können. Da gilt es u.a. auch die Art und Weise der Verkehrsführungen und Standorte von Verkehrsbauwerken einzuordnen.
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen Stellung:

II. Zu dem Antrag

Es fehlen erneut und unverständlicherweise konkrete Erläuterungen zu dem Vorhaben, wozu geplante Umfänge von Veranstaltungen, Zeiträume bzw. -punkte, der Personenkreis Anzahl von Personen, Standorte der Zugänge und der Durchführung der Maßnahmen sowie Prüfungen der Umweltverträglichkeiten gehören.
Im Rahmen des Goldwaschens besteht die akute Gefahr, dass alleine das massive Betreten des Flussbettes Lebens- und Rückzugsräume von Tier- und Pflanzenarten Beeinträchtigungen erfahren. Gleiches gilt für den Sedimententransport und -verteilung.

https://goldhaus-leipzig.de/ratgeber/die-methode-des-goldwaschens-4313189

Zudem ist keiner Weise der Nutzen für die Allgemeinheit zu erkennen. Für Privatvergnügen derartige Möglichkeiten einzuräumen sind somit auch aus obengenannten Gründen unverantwortlich. Insofern war schon die Erteilung der Erlaubnis vom 08.06.2022 durch das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz nicht nachvollziehbar und unverantwortlich. Noch dazu aus dem Blickwinkel fehlender aussagefähiger Antragsunterlagen.

III. Schlussbemerkungen

Angesichts der Vielfalt der Schwarza sowie ihrer naturnahen Entwicklungsfähigkeit sind Goldwaschungen als kritisch anzusehen. Ferner sind Widersprüche zur WRRL-EU zu sehen.
Auf jeden Fall bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.
Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.05.2025

Vernissage Fotoausstellung „Natur“park Saaletal im Luchs-Kino Halle am 23.05.2025

Die Bürgerinitiative Saaletal lädt am Freitag, dem 23.05.2025, um 19.00 Uhr alle an Natur und Zukunft interessierten Menschen zur feierlichen Eröffnung der Fotoausstellung „Natur“park Saaletal ins Luchs-Kino Halle ein.  Die Fotoausstellung dokumentiert in eindrücklichen Bildern die fortschreitende Naturzerstörung im Unteren Saaletal durch den Bau der Autobahn A 143.

Zu Beginn der Veranstaltung tritt der „Liederkreis“ auf und wird mit seinem Konzert den musikalischen Rahmen geben. 

Im Anschluss spricht der Vorsitzende der Bürgerinitiative Saaletal, Dr. Conrad Kunze über Position und Anliegen der Bürgerinitiative sowie die Erfolgsaussichten der juristischen Verfahren zum Stopp der A143. Danach ist – bei Sekt und Saft – Zeit für das Gespräch mit allen, die gekommen sind.

Abb.: Baustelle der A143 bei Friedrichsschwerz am 16.3.2025. Foto: BI Saaletal

AHA fordert arten-, kultur- und strukturreiche Agrarlandschaften!

Im Rahmen von zahlreichen Exkursionen und Begehungen muss der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine zunehmende Verarmung der Agrarlandschaften feststellen. Von einst ca. 25 Anbaukulturen findet ein Anbau von etwa 5 – 6 Kulturarten statt, erfolgt eine Zurückdrängung bis Beseitigung von Gewässerschutzstreifen, Feldgehölzen, Ackerrandstreifen sowie Versiegelung von Feldwegen und Acker- und Grünlandflächen. Damit einher gehen Verluste von Lebens- und Rückzugsräumen von Fauna, Flora und Funga, eine Verarmung und Monotonie in den Anbaustrukturen und somit der Agrarlandschaften, zu erwartende und bereits entstandene Verluste an Bodenqualitäten – u.a. in Folge von Humusverlusten und Niederschlagsarmut – sowie nicht zuletzt die Verschlechterung von in vielen Jahrtausenden entstandenen Landschaftsbildern.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt daher in dem Zusammenhang mit sehr großer Sorge Aktivitäten von Politik und Verwaltungen sowie Medienberichte zum Umgang mit Wildtieren auf Agrarflächen. Dazu zählt auch der Beitrag der Mitteldeutschen Zeitung vom 28.04.2025 von Max Hunger unter den Überschriften „Hungriger Dauergast“ – in der Schriftausgabe- und „Millionenschäden durch Saatkrähen: Bauer fordert Abschussrecht – Biologe hält dagegen“ in der elektronischen Ausgabe.

https://www.mz.de/lokal/zeitz/millionenschaden-durch-saatkrahen-bauer-fordert-abschussrecht-biologe-halt-dagegen-4038843?fbclid=IwZXh0bgNhZW0CMTEAAR7GMo_LfoIrn33gXeAsuQbVdYKxdzeR8JTpaKwj9-Qpzz0dusbkhv38S_pr-A_aem_JVLzwGjFki3kaBCBD5t-ew#2i6h232epdb43iq1661lgwlv6no4mgdki

Der sehr stark einseitige Medienbericht zeugt von einer verheerenden Entwicklung, welche die Agrarnutzung und deren Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften erfahren muss. Dabei reicht das Spektrum u.a. von Verlust von Landwirtschaftlicher genutzter Fläche, über Ausräumung der Agrarlandschaft, Belastungen mit Pestiziden und Überangeboten von mineralischen Düngemitteln, hier insbesondere Nitrat und Phosphat, bis hin zur Verarmung des Anbaus von Agrarkulturen.
Der obengenannte Pressebeitrag der Mitteldeutschen Zeitung geht sehr einseitig auf das Fraßverhalten von Zugvögeln im Allgemeinen und der Saatkrähe im ganz besonderen ein.
Diese Hassdiskussion verbunden mit vollkommen inakzeptablen Tötungsvorstellungen haben vollkommen vernachlässigt, dass für eine nachhaltige Agrarnutzung eine bestens aufgestellte Fauna, Flora und Funga dringend geboten ist. Dazu gehört ebenfalls die Saatkrähe, welche sich übrigens nicht nur von Saatgut, sondern ebenfalls von Mäusen und Insekten ernähren. Somit tragen sie zur Regulierung derartiger Bestände bei. Wiederum dienen Saatkrähen zum Beispiel dem See- und Steinadler, dem Habicht und dem Uhu als Nahrungsgrundlage.

https://www.featherbase.info/de/species/corvus/frugilegus

https://www.avi-fauna.info/sperlingsvoegel/kraehenvoegel/saatkraehe

Der größte Feind der Agrarnutzung ist der Mensch selbst. So gibt beispielsweise das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Methoden/anstieg-suv.pdf?__blob=publicationFile&v=25

Dabei reduzierte sich u.a. die Landwirtschaftlich genutzte Fläche von 16.704.000 ha im Jahr 2010 um 135.100 ha auf 16.568.900 ha im Jahr 2024.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Feldfruechte-Gruenland/Tabellen/flaechen-hauptnutzungsarten.html?view=main[Print]

https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwirtschaft-Fischerei/Feldfruechte-Gruenland/Tabellen/ackerland-hauptnutzungsarten-kulturarten.html?view=main[Print]

So beinhaltet die „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie, Weiterentwicklung 2021“ unter den Punkten „11.1.a Anstieg der Siedlungs und Verkehrsfläche“ und „11.1.b/c Freiraumverlust und Siedlungsdichte“ durchaus richtige Ansätze der Analyse und erste Vorschläge der Gegensteuerung. Sie verdeutlichen auch die alleinige Verantwortung des Menschen für die Negativentwicklungen. Der Tierwelt dies mehr oder minder aufzuladen ist vollkommen inakzeptabel.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

Problematisch ist natürlich ebenfalls die Niederschlagsentwicklung zu sehen. Hier sei als Beispiel im Land Sachsen-Anhalt der Raum Magdeburg herangezogen:

https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/monats-und-jahreswerte.asp?id=110

Für die letzten sieben Jahre liegen folgende Niederschlagswerte vor:

2018 – 374,8 l/qm
2019 – 464,5 l/qm
2020 – 456,6 l/qm
2021 – 480,8 l/qm
2022 – 366,4 l/qm
2023 – 713,4 l/qm
2024 – 553,5l/qm
2025 bis 16.05.2025 – 112,8l/qm

https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/monats-und-jahreswerte.asp?id=110

Diese Veränderungen belasten u.a. sowohl Umwelt, Natur und Landschaften, als auch Wald- und Agrarflächen sowie urbane Räume.
Gleiches gilt aber auch für die Belastungen zum Beispiel mit Nitraten und Phosphaten, welche in der mehr oder minder großen Verantwortung der Landwirte liegt.

https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/meere/nutzung-belastungen/eutrophierung#eutrophierung-was-bedeutet-das

https://www.umweltbundesamt.de/themen/fakten-zur-nitratbelastung-in-grund-trinkwasser

https://www.diw.de/de/diw_01.c.740783.de/publikationen/wochenberichte/2020_09_1/nitratbelastung_im_grundwasser_ueberschreitet_grenzwert_seit___mehr_transparenz_und_kontrolle_in_der_duengepraxis_notwendig.html

https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Binnengewaesser/nitratbericht_2024_bf.pdf

Eine sehr wichtige Steuerung müssen die steuerlich finanzierten Agrarsubventionen sein. Folgende Zahlen der vergangenen Jahre sind da zu nennen, Zitate:

In Deutschland wurden im EU Haushaltsjahr 2022 laut dem BMEL insgesamt 6,36 Milliarden Euro an EU-Mitteln (ohne nationale Kofinanzierung) verausgabt.

https://www.proplanta.de/karten/agrarsubventionen-2022-top-empfaenger-liste-uebersichtskarte1684852948.html

In Deutschland wurden im EU Haushaltsjahr 2023 laut dem BMEL insgesamt 6,35 Milliarden Euro an EU-Mitteln (ohne nationale Kofinanzierung) verausgabt. Darauf entfielen auf die 1. Säule (EGFL – Direktzahlungen und Marktmaßnahmen) 4,766 Milliarden Euro und auf die 2. Säule (ELER) 1,68 Milliarden Euro. Die Aufteilung auf die einzelnen Zahlstellen (BLE und Länderzahlstellen) kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Da das Rechnungsabschlussverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sind noch geringfügige Korrekturen möglich.

https://www.proplanta.de/karten/agrarsubventionen-2023-top-empfaenger-liste-uebersichtskarte1717142030.html

Laut den Auswertungen von Proplanta erhielten 184 Empfänger über eine Million Euro aus dem EU-Agrarfonds. Zuwendungen über 2 Millionen Euro bekamen 45 Empfänger und Zahlungen von mehr als 5 Millionen Euro gingen an 14 Begünstigte. Insgesamt haben rund 310.000 Empfänger ca. 6,9 Milliarden Euro aus der Gemeinsamen Agrarpolitik – inklusive der nationalen Kofinanzierung – erhalten.

https://www.proplanta.de/thema/agrarsubventionen-2024

Landwirte in Sachsen-Anhalt erhalten 270 Millionen Euro EU-Direktzahlungen
Magdeburg – Sachsen-Anhalts Landwirte erhalten bis Jahresende insgesamt 270 Millionen Euro EU-Direktzahlungen. Das seien fünf Millionen Euro mehr als im Vorjahr, teilte das Landwirtschaftsministerium in Magdeburg mit.“

https://www.proplanta.de/agrar-nachrichten/agrarpolitik/landwirte-in-sachsen-anhalt-erhalten-270-millionen-euro-eu-direktzahlungen_article1734735870.html

Zitate Ende

Der im obengenannten Beitrag der Mitteldeutschen Zeitung vom 28.04.2025 aufgeführte Betrieb AGRICOLA GmbH & COKG Rehmsdorf – 06729 Elsteraue hat dabei zum Beispiel im Jahr 2023 eine Agrarsubvention in Höhe von 827.198,74 Euro erhalten. Davon 266.257,39 Euro für, Zitat: „EGFL: Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden (Titel III Kapitel 3) / II.4

Bei der Ökologisierung handelt es sich um eine entkoppelte Flächenzahlung, die je Hektar gewährt wird. Ziel ist es, drei dem Klima und der Umwelt förderliche Landbewirtschaftungsmethoden anzuwenden: Anbaudiversifizierung, Erhaltung von Dauergrünland und Ausweisung einer Flächennutzung im Umweltinteresse im Rahmen der landwirtschaftlichen Flächen.“, Zitat Ende

https://www.proplanta.de/karten/agrarsubventionen_2023-empfaenger2023d28c0480416f9b873baeda5f37f06e7306729.html

Seit dem Jahr 2023 gilt ein neues Fördersystem im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU mit folgenden Zielen:

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/direktzahlung/direktzahlung_node.html#doc10542bodyText1

Die Teilnahme an den Öko-Regelungen ist freiwillig und jährlich neu zu beantragen.“, Zitat aus:

https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-agrarpolitik-und-foerderung/direktzahlung/direktzahlung_node.html#doc10542bodyText1

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es die „Öko-Regelungen“ den aktuellen Situationen anzupassen, wozu ein standortgerechter und ortsbürtiger Schutz, Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften einschließlich des Verbotes der Vergrämung oder gar Bejagung von Wildtierarten gehören muss. Ebenso müssen sie verpflichtenden Charakter erhalten.

Neben der Verbesserung der Arten- und Strukturvielfalt der Agrarlandschaften durch Schutz, Erhalt und Entwicklung entsprechender Landschafts- und Naturbestandteile wie zum Beispiel von Gehölzstreifen und inseln mit Wiesen- und Staudenflächen und -bestandteilen, Fließ- und Standgewässern mit beidseitig mindestens 10,00 m breiten Gewässerschutzstreifen ab Uferoberkante sowie der Schutz, der Erhalt und die Entwicklung von Biotop- und Grünverbünden, gehören der Schutz von Lebens- und Rückzugsräumen von Tieren, Pflanzen und Pilzen dazu.
Alles das muss einhergehen mit respektvollem und schutzwürdigen Umgang mit Tieren wie eben zum Beispiel mit Wolf, Biber, Luchs, Fischotter, Vogelarten – wie zum Beispiel Kormoran, Gänsen und Rabenvögeln – etc. Gleiches gilt für Amphibien, Kriechtiere, Spinnentiere und Insekten.
Neben dem Respekt des Lebens und dem Ende der menschlichen Anmaßung über das Leben und Tod von Tieren entscheiden zu können, gehören Tiere zu einer arten- und strukturreichen und somit stabilen Umwelt, Natur und Landschaft dazu. Sie bilden ein sehr entscheidendes und bedeutsames Rückgrat im Gefüge von Fauna, Flora und Funga.
Zudem beleben und bereichern sie Landschafts- und Stadtbilder.

Der im obengenannten Beitrag der Mitteldeutschen Zeitung vom 28.04.2025 aufgeführte Betrieb AGRICOLA GmbH & COKG Rehmsdorf – 06729 Elsteraue hat dabei zum Beispiel im Jahr 2023 eine Agrarsubvention in Höhe von 827.198,74 Euro erhalten. Davon 266.257,39 Euro für, Zitat: „EGFL: Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden (Titel III Kapitel 3) / II.4

Bei der Ökologisierung handelt es sich um eine entkoppelte Flächenzahlung, die je Hektar gewährt wird. Ziel ist es, drei dem Klima und der Umwelt förderliche Landbewirtschaftungsmethoden anzuwenden: Anbaudiversifizierung, Erhaltung von Dauergrünland und Ausweisung einer Flächennutzung im Umweltinteresse im Rahmen der landwirtschaftlichen Flächen.“, Zitat Ende

https://www.proplanta.de/karten/agrarsubventionen_2023-empfaenger2023d28c0480416f9b873baeda5f37f06e7306729.html

Daher erwartet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – von solchen Landschaftsbetrieben genau den obengenannten respektvollen Umgang mit Umwelt, Landschaften und Natur, wozu eben eine reichhaltige und geschützte Tier-, Pflanzen- und Pilzwelt dazugehört.
Dies ist auch für das Überleben der Menschheit dringend wichtig!

Die vom Umweltbundesamt im Juni 2019 gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft zudem die Öffentlichkeit auf, sich für einen umfassenden Schutz und Erhalt unserer Umwelt, Natur und Landschaft einzusetzen. Dazu gehört auch der ökologisch korrekte Umgang mit Wildtieren und die gezielte Tötung – insbesondere geschützter Tiere – auszuschließen. Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung, politische Gremien und Behörden, aber ebenfalls an die Medien sein.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet zudem dahingehend Interessenten Raum und Plattformen im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen – wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie – mitzuwirken. Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 16.05.2025

AHA fordert Freihaltung der Böden in der Gemeinde Wiedemar und vollständige Berücksichtigung des Ergebnisses des Bürgerentscheides vom 01.09.2024

Mit Datum vom 16. 08. 2022 veröffentlichte der Bürgermeister der Gemeinde Wiedemar im Landkreis Nordsachsen Steve Ganzer „Informationen zum Industrievorsorgegebiet Wiedemar (IVG)“

https://www.wiedemar.de/news/1/757499/nachrichten/757499.html

Dabei warb er für die Umwandlung von Landwirtschaftsfläche in ein „Industrievorsorgegebiet Wiedemar“. Als eine Hauptbegründung nannte der Bürgermeister folgendes, Zitat:

Im Frühjahr 2021 erreichte die Gemeinde Wiedemar eine Investorenanfrage über die Wirtschaftsförderung des Bundes (GTAI) und des Freistaates Sachsen (WFS)…. Zu einem späteren Zeitpunkt stellte sich heraus, dass es sich um den Halbleiterhersteller (Chiphersteller) Intel handelt.“, Zitat Ende

Nunmehr hat eine Website der Zukunftsregion Wiedemar c/o Landerwerb IVG Wiedemar GmbH mit Sitz in Delitzsch kräftig nachgelegt und offensichtlich keine Kosten und Mühe gescheut, um insbesondere der Bevölkerung das Industrievorsorgegebiet Wiedemar (IVG) schmackhaft zu gestalten.

https://zukunftsregion-wiedemar.de

https://zukunftsregion-wiedemar.de/informationen-und-teilhabe

Bekanntlich beabsichtigt jedoch Intel in den Gemarkungen der Landeshauptstadt Magdeburg, der Stadt Wanzleben-Börde und der Gemeinde Sülzetal eine sehr wertvolle Agrarfläche mit Bodenwertzahlen bis zu 90 und mehr im Umfang von einst 450,00 ha und nunmehr 1.127,00 ha in Anspruch zu nehmen.

Nunmehr, Zitat: „Das Ziel einer möglichen Ansiedlung ist es, dass ein bis zwei Großinvestoren für diese Fläche gewonnen werden können.“, Zitat Ende

Im Vorentwurf der „Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich zwischen den Ortsteilen Pohritzsch, Zschernitz und der Bundesstraße B 183a des Verwaltungsverbandes Wiedemar Gemeinde Wiedemar“ vom 31.05.2022 ist auf Seite 11, unter Punkt Raumnutzung folgendes zu der Agrarfläche vermerkt, Zitat:

Die Landwirtschaft ist mit einem Anteil von ca. zwei Dritteln in Bezug auf die Gesamtfläche des Regionalplans die Hauptnutzungsform in der Region Leipzig-Westsachsen und ist damit ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Der südöstliche Teil des Plangebietes ist im Regionalplan als Vorranggebiet Landwirtschaft, der nordwestliche Teil als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft festgelegt. Als landesweit bedeutsam werden durch ihre hohe natürliche Ertragsfähigkeit Gebiete mit Ackerzahlen größer als 50 eingestuft. Das Planungsgebiet verfügt über Bodenwertzahlen überwiegend >70. Gebiete mit Böden, die eine hohe natürliche Ertragsfähigkeit aufweisen, sind zudem von besonderer Bedeutung für den Bodenschutz.“, Zitat Ende

Weiter führt man auf Seite 25 dazu aus, Zitat:

Es handelt sich um terrestrische, anthropogene Böden (Kolluvisole) aus Schluff über tiefem Skelett führendem Lehm. Die Bodentypen sind Pseudogley-Parabraunerden und kleinflächig Schwarzerden, die eine sehr hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit aufweisen. Das Wasserspeichervermögen des Bodens ist hoch, die Filter- und Pufferfunktion für Schadstoffe ist mittel bis hoch (Quelle: iDA Sachsen).
Das Vorhabensgebiet liegt in der Delitzscher und Brehnaer Platte und ist ausgewähltes Vorranggebiet Landwirtschaft (Quelle: Regionalplan Leipzig-Westsachsen 2021 – Karte „Großräumig übergreifender Biotopverbund“)“, Zitat Ende

Auf Seite 29 beinhaltet die „Abbildung 5: FITNAH-Modellergebnis Nächtliche Lufttemperatur um 4 Uhr. Quelle: Deutschlandrechnung“ die Feststellung, dass diese zwischen 13,6 und 14 Grad Celsius liegen.

Einige Zeilen davor ist folgende Aussage enthalten, Zitat: „Das Plangebiet ist von landwirtschaftlich genutzten Flächen geprägt, die grundsätzlich Kaltluftentstehungsgebiete darstellen.“

Der Entwurf des Umweltberichtes vom 31.05.2023 zum Bebauungsplan Industrievorsorgegebiet Wiedemar Gemeinde Wiedemar verdeutlicht klar und deutlich die massive Bedrohung von Umwelt, Natur und Landschaften.

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/download/datei/3168627_0/00b_B-Plan+Begr%C3%BCndung.pdf

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind das bereits alles Gründe diese Agrarflächen unverbaut zu belassen und nachhaltig landwirtschaftlich zu nutzen.
Hier derartig massiv Flächen zu verbauen und zu versiegeln, verbietet sich nicht nur auf Grund des Wertes des Bodens sowie der damit verbundenen Bedeutung für eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft. Zudem droht die Zunahme eines massiven Ziel- und Quellverkehrs von Motorisiertem Verkehr aller Art. Andersartige Beteuerungen erscheinen wenig bis nicht glaubwürdig, da in Produkt- und Warenaustausch garantiert auf der Straße stattfindet.
An der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind. Dazu benötigt es nicht der Bebauung einer wertvollen Ackerfläche mit Grünstreifen und -standorten. Selbst die Umverlagerung von Ackerboden an andere Standorte – welche auch immer – klingt grotesk. Dabei muss jedem ernsthaft mit Bodenkunde befasster Person klar sein, dass das nicht funktionieren kann. Natur gewachsener Boden ist u.a. mit über sehr langen Zeiträumen entstandenen und einem ständigen Wandel unterliegenden Grund- und Schichtwassersystem, damit verbundenem Luft- und Wasserhaushalt sowie Bodenleben verbunden. So etwas als Maßnahme anzubieten kann nur darauf beruhen, dass man die Schützenden von Lebens- und Wohnqualität, Umwelt, Natur, Landschaft und Agrargebiet – trotz aller zahlreichen Bekundungen – nicht ernstnimmt.
Bereits die Reduzierung der Vielfalt der Ackerbaukulturen von einst 25,00 verschiedenen Ackerkulturen auf etwa 6 – 7 Ackerkulturen haben zu erheblichen Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt, Humusneubildung somit Verarmung des Landschaftsbildes geführt. Gut strukturierter, humusreicher Boden dient als Lebensraum eines regen Bodenlebens sowie zudem des Gasaustausches, der Speicherung von Wasser und Nährstoffen. Verbau, falscher Einsatz von Landtechnik, monokultureller Anbau von Humuszehrern und eng damit verbundener übermäßiger Einsatz von mineralischem Dünger, Pestiziden und Gülle sowie massive Eingriffe in die Bodenstruktur sorgen für eine Schädigung bis hin zum Totalverlust seiner dringend notwendigen, vielfältigen Funktionen zur Ernährung der Bevölkerung und Versorgung mit weiter zu verarbeitenden Rohstoffen sowie in Landschaft, Natur und Umwelt. Zudem erfolgt eine massive Schädigung bzw. Verluste von Schicht- und Grundwasser.
Daran ändert auch nichts die Verkleinerung der Fläche von vormals 484,00 ha, laut Aufstellungsbeschluss, auf aktuell 410,00 ha.
In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Neben der örtlichen ökologisch orientierten Entwicklungsmöglichkeiten besteht ein umfassendes Potential als Biotop- und Grünverbundraum zwischen den Bergbaufolgeseen, der Dübener Heide sowie der Fluss- und Auenlandschaften von Mulde, Lober, Leine, Gienickenbach sowie Weißer Elster/Luppe und Zörbiger Strengbach bis hin zu dem von Elbe und Schwarzer Elster.
Die bisherige Planungsphase ließ leider nicht erkennen, dass insbesondere die Gemeinde Wiedemar, aber auch der Freistaat Sachsen und der Landkreis Nordsachsen das Problem eines weiteren Flächenverbrauchs von wertvollem Ackerboden richtig erkannt haben und von der Planung einer massiven Zerstörung und Verbau von offenen und ökologisch entwicklungsfähigen Agrarlandschaften und somit für eine weitere Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft Abstand nehmen. Dabei ist allgemein bekannt, dass angesichts der mit dem Raubbau an Umwelt, Natur und Landschaften verbundenen negativen Entwicklungen wie Klimawandel, Artenschwund, Minderung von Lebensqualität und Verlust an Agrarflächen für Nahrungs-, Futter und Rohstoffproduktion sowie Verlust von Arten- und Strukturvielfalt eine sofortige unwiderrufliche Umkehr in der Planungs-, Bau-, Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftspolitik dringend geboten ist.
Darüber hinaus grenzt das Planungsgebiet an sechs verschiedene, aber eng miteinander verknüpfte Schutzgebiete an, Zitat aus

https://nsgwerbelinersee.de/wp-content/uploads/2020/04/Übersicht-Schutzgebiete-im-Vogelschutzgebiet.pdf

Daraus ergibt sich für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unweigerlich eine Einbettung in ein umfassendes Biotop- und Grünverbundsystem. Eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft kann hier einen sehr wichtigen Beitrag leisten. Das ist der Gemeinde Wiedemar sehr wohl vom Grundsatz her bekannt:

https://www.wiedemar.de/seite/508991/naturschutzgebiet-biotope.html

Daher gilt es die Planungen zum weiteren Flächenverbrauch für ein geplantes „Industrievorsorgegebiet Wiedemar (IVG)“ sofort und unwiderruflich zu beenden, um nicht weiter landwirtschaftliche Nutzfläche zu verbauen und somit Boden seiner natürlichen Funktion als Puffer, Wasser- und Luftspeicher sowie Lebensraum für zahlreiche Organismen zu berauben. Nachhaltiger Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft sieht anders aus.

In dem Zusammenhang ist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – recht erfreut, dass sich im Rahmen des gemäß § 24 der Sächsischen Gemeindeordnung am 01.09.2024 durchgeführten Bürgerentscheides von 3284,00 gültigen Stimmen, 2143,00 Stimmen, also 65,25 % der abgegebenen, gültigen Stimmen, dafür ausgesprochen haben, dass die Gemeinde Wiedemar das Bebauungsplanverfahren ‚Industrievorsorgegebiet Wiedemar‘ für den Bereich zwischen den Ortslagen Pohritzsch und Zschernitz im Westen und Storkwitz im Osten nicht fortführt.

https://www.wiedemar.de/seite/722889/bürgerentscheid-ivg-2024.html

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/3e8314a173ece973bb1e3965b0e1ded1209249/03_Ergebnis_Abstimmung_Wiedemar_1.pdf

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/3e8314a173ece973bb1e3965b0e1ded1209249/Pressemitteilung_Buergerentscheid.pdf

Im § 24 Absatz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung ist dazu folgendes geregelt, Zitat: „(4) Der Bürgerentscheid steht einem Beschluss des Gemeinderats gleich. Er kann innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.“, Zitat Ende

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2754-Saechsische-Gemeindeordnung#p24

Der Erfolg, welcher hauptsächlich dem unermüdlichen und engagierten Handeln und Agieren der Bürgerinitiative “Kein Industriegebiet zwischen Wiedemar – Brehna – Delitzsch” zu verdanken ist, darf nicht zum Nachlassen der Wachsamkeit führen, da innerhalb von drei Jahren ein neuer Bürgerentscheid zur Abänderung des Votums führen kann.

 

Auf Grund des sehr deutlichen Ergebnisses des Bürgerentscheides vom 01.09.2025 stimmte der Gemeinderat der Gemeinde Wiedemar im Rahmen seiner Sitzung vom 14.11.2024 im „Punkt 3.1 der Tagesordnung“ der „Beschlussvorlage Beschlussnummer: 069/2024 – Beschluss zur Umsetzung des Ergebnisses aus dem Bürgerentscheid zur Frage der Fortführung des Bauleitplanverfahrens Industrievorsorgegebiet Wiedemar; hier Entscheidung nach § 24 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO“ mit 12 Stimmen „einstimmig gegen die Fortführung des Bauleitverfahrens.“

https://www.wiedemar.de/seite/464754/ris.html%20?href_c561d164-659be712-3f953640-61d6540a=/councilservice/session/list#/councilservice/entry/view/65/2024-11-14/!L2NvdW5jaWxzZXJ2aWNlL3Nlc3Npb24vbGlzdA==

https://gemeinde-wiedemar.mein-intra.net/data/file/councilservice/7/6/9/TOP_3.1_Umsetzung_des_Ergebnisses_aus_dem_Buergerentscheid_zur_Fortfuehrung_des_Bauleitplanverfahrens_Industrievorsorgegebiet_-_BVL.pdf

https://gemeinde-wiedemar.mein-intra.net/data/file/councilservice/6/5/oe._Protokoll_14.11.2024.pdf

Die richtige Konsequenz hielt jedoch leider nur bis zur Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Wiedemar am 13.02.2025 an. Hier geschah etwas, was überhaupt nicht zum Ergebnis des Bürgerentscheides vom 01.09.2024, aber auch nicht zum Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Wiedemar passt, welcher im Rahmen seiner Sitzung vom 14.11.2024 unter „Punkt 3.1 der Tagesordnung“ der „Beschlussvorlage Beschlussnummer: 069/2024 – Beschluss zur Umsetzung des Ergebnisses aus dem Bürgerentscheid zur Frage der Fortführung des Bauleitplanverfahrens Industrievorsorgegebiet Wiedemar; hier Entscheidung nach § 24 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO“ eben mit 12 Stimmen „einstimmig gegen die Fortführung des Bauleitverfahrens.“ stimmte.

Nunmehr gab das Gremium in seiner öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13.02.2025 zur „Beschlussvorlage: 022/2025, Bezug auf: BVL 039/2024“ zum „Punkt 3.7 der Tagesordnung Aufhebung des Beschlusses mit der Nr. 039/2024 aus der Gemeinderatssitzung vom 13.06.2024 zum Feststellungsbeschluss der Änderung des Flächennutzungsplanes“ mit 5 Ja- und 8 Nein-Stimmen folgendes Votum ab, Zitat: „Der Gemeinderat der Gemeinde Wiedemar stimmt in seiner Sitzung am 13.02.2025 der Aufhebung des Beschlusses mit der Nr. 039/2024 aus der Gemeinderatssitzung vom 13.06.2024 nicht zu.“, Zitat Ende

https://www.wiedemar.de/seite/464754/ris.html%20?href_c561d164-659be712-3f953640-61d6540a=/councilservice/session/list#/councilservice/entry/view/71/2025-02-13/!L2NvdW5jaWxzZXJ2aWNlL3Nlc3Npb24vbGlzdA==

https://gemeinde-wiedemar.mein-intra.net/data/file/councilservice/1/1/9/4/TOP_3.7_Aufhebung_Beschluss_039_2024.pdf

https://gemeinde-wiedemar.mein-intra.net/data/file/councilservice/7/1/oe._Protokoll_13.02.2025.pdf

Der Gemeinderat sendet damit eindeutig das Signal aus, dass ihm nunmehr der nach § 24 Absatz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung bindende Bürgerentscheid nicht mehr interessiert. Somit bringen acht Gemeinderäte klar zum Ausdruck, was ihnen echte und basisorientierte Demokratie bedeutet. Da offensichtlich der Bürgermeister Steve Ganzer gemäß § 52 Absatz 2 Sächsische Gemeindeordnung keinen Widerspruch eingelegt hat, sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr gemäß §§ 112 und 123 Sächsische Gemeindeordnung den Landkreis Nordsachsen als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde und ebenso den Freistaat Sachsen in der Eigenschaft als Fachaufsicht gefordert.

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2754-Saechsische-Gemeindeordnung#p52

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2754-Saechsische-Gemeindeordnung#p112

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2754-Saechsische-Gemeindeordnung#p123

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedeutet das konkret vollständige Aufhebung des Beschlusses des Gemeinderates vom 13.02.2025 zur „Beschlussvorlage: 022/2025, Bezug auf: BVL 039/2024“ zum „Punkt 3.7 der Tagesordnung Aufhebung des Beschlusses mit der Nr. 039/2024 aus der Gemeinderatssitzung vom 13.06.2024 zum Feststellungsbeschluss der Änderung des Flächennutzungsplanes“. Gleiches trifft für die Änderung des Flächennutzungsplans an sich zu.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bleibt angesichts derartiger Aktivitäten weiter bzw. verstärkt wachsam, um rechts- und fachwidrigen Aktionen u.a. des Gemeinderates Wiedemar entgegenwirken oder besser gar verhindern zu können.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es wichtig endlich aus vergangenen und gegenwärtigen Fehlern des Raubbaus an Umwelt, Natur und Landschaften zu lernen. Das bedeutet ein vollkommenes und grundsätzliches Umsteuern, besonders wenn man bundesweit mehrere Milliarden Euro Steuermittel aufwenden möchte.
Daher hält es der AHA für dringend geboten mit der Bevölkerung sowie ihren Vereinen und Initiativen in den gedanklichen Austausch zu treten bzw. zu bleiben, um Vorhaben zu entwickeln und letztendlich umzusetzen, welche ökologisch, ökonomisch, kulturell und sozial tragbar sind sowie nicht zuletzt auf einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz beruhen.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erfordert das ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln auf allen Ebenen.

Die nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG vom Umweltbundesamt im Juni 2019 anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken und bietet sich für Interessierte als Plattform einer umfassenden Mitarbeit an.

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/13736/dokumente/anerkannte_umwelt-_und_naturschutzvereinigungen_0.pdf

Wer daran Interesse hat, wende sich bitte sich an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 13.05.2025

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