Jahr: 2021 (Seite 29 von 32)

„Stoppt den Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle!“

Das Aktionsbündnis gegen den Flughafenausbau und die Bürgerinitiative „Gegen die neue Flugroute“ rufen zur Kundgebung auf

Montag, den 15. Februar 2021 um 14:30 Uhr vor der Landesdirektion Sachsen, Leipzig

Mit dem derzeit laufenden Planfeststellungsverfahren will DHL seine Kapazität am Flughafen um 67{742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} erweitern. Das bedeutet eine massive Zunahme der Lärm- und Klimabelastung, sowie des Ausstoßes von Ultrafeinstaub, nicht nur für Leipzig, sondern für die ganze Region. Wir sagen deshalb:
Der Flughafenausbau muss gestoppt werden!

Die Bürgerbeteiligung zu den Ausbauplänen für den Frachtflughafen Leipzig/Halle ist bisher völlig fehlgeschlagen: Vor gut einem Jahr gab es Informationsveranstaltungen zum Ausbauvorhaben, bei denen Fragen und Diskussionen unterbunden wurden. Mit dem Stadtratsbeschluss vom 10. Juni wurde eine Informationsveranstaltung beschlossen, die nie umgesetzt wurde. Seit dem 16. November 2020 läuft die „öffentliche Auslegung“ der endlos langen und für Laien unverständlichen Pläne zum Ausbauvorhaben. Dabei wird einfach so getan, als ob es keinen Corona-Lockdown gebe. Und schließlich hat die Landesdirektion Sachsen (LDS) in ihren Bekanntmachungen über die Auslegung auch noch ihre eigene Adresse falsch angegeben! Ein solches Verfahren ist unzumutbar!

Am 15. Februar endet die Einspruchsfrist gegen das ausgelegte Planfeststellungsverfahren (PFV). Wir lassen dieses scheindemokratische Desaster nicht unkommentiert und rufen daher erneut zum Protest gegen den Flughafenausbau auf!

Wir freuen uns, wenn von allen uns wohlgesonnen Gruppen Vertreter und Vertreterinnen erscheinen. Überlegen Sie sich aber, ob es in diesen Zeiten ratsam ist, in großer Zahl aufzuschlagen.

Demo gegen den Flughafenausbau am 24. Juli 2020 in Leipzig, Quelle: Leipziger Zeitung

Wann? Am 15. Februar 2021 um 14:30 Uhr
Wo? Leipzig, Braustraße 2 vor der Landesdirektion Sachsen
Was? Kundgebung mit Redebeiträgen und Übergabe einer Protestnote
Wie? Mit 1,5m Abstand untereinander und FFP2-Masken

Matthias Zimmermann, Pressesprecher BI „Gegen die neue Flugroute“
Elisabeth Reckmann, Aktionsbündnis gegen Flughafenausbau

AHA fordert weiterhin und verstärkt eine naturnahe Entwicklung des Ettersberges!

Mit sehr großer Besorgnis und absolutem Unverständnis hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Massenfällung von rund 500 Bäumen in der Prinzenschneise im Bereich von Weimar-Schöndorf sowie den respektlosen Umgang von leitenden Vertretern von ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts“ (Landesforstanstalt) mit der Bürgerinitiative „Pro Ettersberg“ aufgenommen.
Der weiter aktuelle fachlich-inhaltliche Ausgangspunkt des seit dem Jahr 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beruht auf folgender Feststellung:

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist der Auffassung, dass ein dauerhafter Schutz und Erhalt des von Arten- und Strukturreichtum gekennzeichneten, aber auch von sehr großer historischer Verantwortung geprägter 17 km² großen Ettersberg mit seinen 3 Naturschutzgebieten Rautenschlag (19 ha), Prinzenschneise (88 ha) und Südhang Ettersberg (408 ha) zu gewährleisten ist. Ferner befindet sich der größte Teil der Landschaft im EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“, wo dringender Schutzbedarf geboten ist.

In dem Zusammenhang sei daran erinnert, dass u.a. bereits in einer Begehung am 26.07.2017 im Bereich des Naturschutzgebietes „Prinzenschneise“ die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Spuren von massiven bisherigen forstwirtschaftlichen Eingriffen mit deutlichen Spuren in Form von etwa alle 20 m von der Prinzenschneise nach Norden und Süden in den Wald gefrästen Rückegassen, gefällten Bäumen und zerfahrenen Waldböden und Wegen feststellten.
Darüber hinaus erfolgten auch Abholzungen, welche zu umfassenden Lichtungen führten. Selbst vor dem Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ machten die Abholzungsmaßnahmen des Forstes keinen Halt.
Auf Grund der Tatsachen, dass es sich hier um NSG und ein FFH-Gebiet handelt, leiten sich zwingende Notwendigkeiten ab, wozu ein Verschlechterungsverbot gehört. Die bisher durchgeführten massiven Abholzungen, denen offensichtlich Traubeneichen, Winterlinden, Eschen, Salweiden, Bergahorne und Birken zum Opfer fielen, widersprechen dem ebengenannten Ansinnen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es daher in derartigen schutzwürdigen Gebieten vorrangig eine naturnahe Entwicklung zuzulassen. Die immer vom Forst vorgetragene Behauptung, dass nur forstwirtschaftliche Maßnahmen die Vermehrung und Entwicklung von Stiel- und Traubeneiche ermöglichen, ist nicht korrekt. Abgesehen davon, dass die Fällungen und der Einsatz von schwerer Räumtechnik die Struktur der Wälder stören bzw. gar zerstören, entziehen Bodenverdichtungen und übermäßige Lichteinträge die besonderen Entwicklungsmöglichkeiten der empfindlichen und langsam wachsenden Stiel- und Traubeneichenjungbäume. Verschärfung erfährt die Situation, dass auf Grund hoher Nährstoffeinträge Staudenkulturen und verstärkt Spitz- und Bergahorn Einzug halten.
Beide Eichenarten benötigten Halbschatten, um keimen und sich entwickeln zu können. Vereinzelt umstürzende Bäume schaffen dafür ausreichend Raum. Ferner bieten Waldrandbereiche und bestehende Kleinlichtungen sehr guten Entwicklungsraum. Erfreulicherweise konnte damals die Exkursionsgruppe zudem mehrere Bestände an Jungbäumen der Traubeneiche feststellen.
Darüber hinaus dienen Wälder durch Aufnahme von Kohlendioxid sowie der Abgabe von Sauerstoff und Wasser als Teil einer dringend notwendigen Klimaregulierung und gehören somit zum bedeutsamen und unersetzlichen Teil des Klimaschutzes. Ferner dienen Wälder der Naherholung für die einem vielfältigen Stress ausgesetzte Menschheit. Ebenfalls fungieren sie als sehr bedeutsamer Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie spielen bei dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung von Biotop- und Grünverbundräumen eine sehr wichtige Rolle.
Insofern ist eine andere Herangehensweise in den vielfältigen Schutzgebieten dringend nötig. Dazu zählt nunmehr ausschließlich die naturnahe und sukzessive Entwicklung der Waldgebiete am Ettersberg – insbesondere in den drei Naturschutzgebieten, im EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“ – zuzulassen. Eine Einstellung der Forstwirtschaft ist zudem nicht nur ein Ausdruck eines aktiven Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie der Förderung eines nachhaltigen Tourismus, sondern ebenfalls ein Gebot der historischen Demut gegenüber der naheliegenden Gedenkstätte Buchenwald.
Von daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den Freistaat Thüringen, die Stadt Weimar und den Landkreis Weimarer Land weiterhin auf, diese obengenannten Ansinnen endlich zu respektieren.
Die nunmehr erfolgte Fällung von ca. 500 Bäumen in der Prinzenschneise im Bereich von Weimar-Schöndorf ist ein weiterer Beleg dafür, dass man der ökologischen und landschaftlichen Bedeutung von Gehölzen und Wäldern noch immer nicht die angemessenen Schutzmaßnahmen angedeihen lässt. Eine zu definierende Gefährdung der Verkehrssicherheit mehr oder minder alleine durch Vertreter des Forstamtes Berka beurteilen zu lassen, bedeutet für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine fahrlässig und fachlich sehr bedenkliche einseitige Betrachtungsweise. Offensichtlich hatte an der von Forstamtsleiter Jan Klüßendorf in Medien erwähnten Begehung weder Vertreterinnen und Vertreter von Umwelt- und Naturschutzorganisationen, noch der Bürgerinitiative „Pro Ettersberg“ teilgenommen. Diese Handlungs- und Verfahrensweise ist eine inakzeptable Fortsetzung der mehr als umstrittenen massiven forstwirtschaftlichen Eingriffe in das Gebiet der Prinzenschneise, wovon 88 ha Bestandteil eines Naturschutzgebietes sind. Zudem gehört Alt- und Totholz zu einem arten- und strukturreichen Wald dazu. Sie bilden Lebensraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten und sind Bestandteil des Stoffkreislaufes Wald.
Hinsichtlich der Verkehrssicherheitspflichten in Waldgebieten sei auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 02.10.2012, Aktenzeichen: VI ZR 311/11, insbesondere ab Randnummer 5 hingewiesen. In dem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass die Feststellung unter Randnummer 12 auch im Freistaat Thüringen greift, da im Thüringer Waldgesetz unter § 6 Absatz 1 Satz 2 das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr geregelt ist.
Nicht nur die zerstörerischen forstwirtschaftlichen Eingriffe in die Waldgebiete des 17 km² großen Ettersberg mit seinen 3 Naturschutzgebieten Rautenschlag (19 ha), Prinzenschneise (88 ha) und Südhang Ettersberg (408 ha), welche zum größten Teil zum EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“ gehören, beunruhigen den AHA. Minder besorgniserregend und unverantwortlich ist der respektlose bis verleumderische Umgang mit der ehrenamtlichen Bürgerinitiative „Pro Ettersberg“, welche sich fachlich fundiert äußert und sich stets gesprächsbereit zeigt. Welches Recht glaubt der der zuständige Revierförster Wolfgang Grade für sich zu beanspruchen, in aller Öffentlichkeit die Mitglieder der Bürgerinitiative „Pro Ettersberg“ als fachlich inkompetent zu bezeichnen sowie ihnen fehlendes Verständnis für Leben und Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner zu unterstellen? Der Gipfel der verbalen Entgleisung dieses Mannes ist die Unterstellung, dass die Bürgerinitiative „Pro Ettersberg“ die Bewirtschaftung des Waldes mit dem Leiden der Häftlinge des einstigen Konzentrationslagers Buchenwald vergleicht.
Der AHA bekräftigt an dieser Stelle seine Ansicht, dass angesichts der nahen Lage zur Gedenkstätte Buchenwald und der Kenntnis der dort massenhaft verübten Verbrechen der deutschen Faschisten, es sich gebietet die angrenzenden Wälder vor störenden bis zerstörerischen Eingriffen zu bewahren und im Gedenken an die zahlreichen Opfer auch dort Ruhe zu wahren. Nichts Anderes hat die Bürgerinitiative „Pro Ettersberg“ ebenfalls schon immer erklärt. Was anderes zu behaupten entbehrt jeder Grundlage und ist als verleumderisch anzusehen.
Mit welcher arroganten, aggressiven und provozierenden Art und Weise Angehörige von ThüringenForst – Anstalt öffentlichen Rechts“ (Landesforstanstalt) auftreten können, konnte der AHA sehr anschaulich und eindrucksvoll bei Exkursionen in das Gebiet der Prinzenschneise am 20.01.2018 und 25.01.2020 erleben.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weist zudem darauf hin, dass nach seiner Ansicht als Gesprächs- und Verhandlungspartner die zuständigen Verantwortlichen und Aufsichtsführenden in Politik und Verwaltung des Freistaates Thüringen sowie der Stadt Weimar und des Landkreises Weimarer Landes fungieren. Die in § 2 des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ vom 25. Oktober 2011 formulierten Aufgaben können sie nicht von ihren Verantwortlichkeiten entbinden. Der unverantwortliche Umgang von ThüringenForst mit sehr hochgradig schützenswerten Waldgebieten im Bereich des Ettersberges und mit ehrenamtlichen Organisationen zeigen auf, dass offensichtlich eine unzulässige Verselbstständigung der Thüringer Forstverwaltung stattfindet bzw. bereits stattgefunden hat. Daher fordert der AHA die Fraktionen des Thüringer Landtages und die Staatsregierung Thüringens auf, unverzüglich umfassende und grundlegende Veränderungen anzugehen und umzusetzen.
Im Zusammenhang mit den gegenwärtigen ablehnungswürdigen Handlungs- und Verhaltensweisen im Umgang mit den Waldgebieten am Ettersberg sowie des bei ThüringenForst beschäftigten Revierförsters Wolfgang Grade sieht der AHA unverzüglichen Handlungsbedarf gemäß § 3 des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Anstalt öffentlichen Rechts „ThüringenForst“ vom 25. Oktober 2011, welcher die „Rechts- und Fachaufsicht des für Forsten, Jagd und Fischerei zuständigen Ministeriums (Aufsichtsbehörde)“ beinhaltet und regelt.

Ferner und fortgesetzt bekräftigt der AHA erneut seine Bereitschaft im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten sein Wissen sowie seine Erfahrungen einzubringen. Außerdem bietet sich der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA an, Interessenten eine Plattform zur Mitwirkung bereitzustellen. Wer Interesse hat sich ehrenamtlich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft in Weimar & Weimarer Land einzusetzen, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 09.02.2021

67_3_Baumschutzsatzung
ThA_02.02.2021_Ettersberg
TLZ_27.01.2021_Ettersberg
TLZ_28.01.2021_Ettersberg
VerkehrssicherheitspflichtWaldbesitzer_BGH_VI_ZR_311-11_02.10.2012
VerkehrssicherheitspflichtWaldbesitzer_BGH_VI_ZR_311-11_02.10.2012Anmerkungen

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern weiterhin den bedingungslosen Erhalt der Eiche in Burgstall!

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) haben mit Entsetzen und Unverständnis Pläne aufgenommen, dass man offensichtlich begonnen hat rechtswidrig eine ca. 300-jährige Stieleiche im Landkreis Börde in Burgstall, Unter den Eichen zu fällen. Beide Organisationen weisen erneut mit Nachdruck darauf hin, dass heimische Eichenarten zu den ökologisch und archäologisch bedeutsamsten Baumarten gehören. So erklärt der Professor für Pflanzensoziologie Dr. Hansjörg Küster in seinem Beitrag „Vegetationsgeschichte der Eiche“, dass Fossilienfunde Hinweise geben, dass die Eiche bereits im Quartär – Beginn vor 1,75 Millionen Jahren – vorkam. Somit zählen Eichen zu den ältesten Bäumen, welche es noch heute gibt. Ferner führt Dr. Heinz Bußler in seinem Beitrag „Käfer und Großschmetterlinge an der Traubeneiche“ folgendes aus, Zitat: „Eichen beherbergen unter den heimischen Baumarten die meisten Großschmetterlinge und Käferarten und insgesamt die meisten Insektenarten. Bekannt sind 179 Großschmetterlingsarten (Hacker 1998), ü b e r 500 holzbesiedelnde Käfer (Palm 1959) und circa 500 weitere phytophage, mycetophage und räuberischen Arten. Nur von diesen beiden Ordnungen sind somit über 1.000 Arten an Eichen nachgewiesen.“, Zitat Ende. Ferner führt er u.a. aus, Zitat: „Viele der größten Käferarten Mitteleuropas entwickeln sich an und in Eichenholz: Hirschkäfer (Lucanus cervus), Heldbock (Cerambyx cerdo), Breitschulterbock (Akimerus schaefferi), Eremit (Osmoderma eremita), Großer Goldkäfer (Protaetia aeruginosa), Veränderlicher Edelscharrkäfer (Gnorimus variabilis) und Nashornkäfer (Oryctes nasicornis). Einer der farbenprächtigsten Laufkäfer Europas, der Große Puppenräuber (Calosoma sycophanta), ist als Raupenjäger eng an Eichen und das Vorkommen der assoziierten Schmetterlingsarten Schwammspinner (Lymantria dispar) und Eichen-Prozessionsspinner (Thaumetopoea processsionea) gebunden.“, Zitat Ende

http://www.lwf.bayern.de/biodiversitaet/biologische-vielfalt/089049/index.php

So geht man ferner von folgendem aus, Zitat aus „Der Kleine Garten“:
Eine ausgewachsene Buche, Eiche oder Kastanie bindet pro Jahr etwa 100 kg Staub (Feinstaub). Ein Hektar Buchenwald kann pro Jahr an die 50 t Feinstaub vertilgen.
200 bis 300 Liter Wasser werden von einem großen belaubten Baum am Tag verdunstet. Das kühlt die Umgebung und befeuchtet die Luft.
Pro Tag bindet solch ein Baum etwa 13 bis 18 kg Kohlendioxid, das sind 5 bis 6 t pro Jahr, und produziert dabei 10 bis 13 kg Sauerstoff, also etwa 4 t Sauerstoff pro Jahr. Das entspricht etwa der Atemluft von 11 Menschen pro Jahr.
Übrigens, wer sich ein kraftstoffsparendes Auto mit 3,5l pro 100 Km Verbrauch kauft, der würde bei 10.000km Fahrleistung im Jahr grob gerechnet 1000 kg CO2 in die Luft pusten.“, Zitat Ende

https://www.derkleinegarten.de/nutzgarten-kleingarten/gartenarbeiten/kleine-baumschulung.html

Bereits diese Bedeutung für Umwelt, Natur, Landschaft und Klima sind Anlass genug Eichen besonders zu schützen. Hinzu kommt noch die Bedeutung als Schattenspender, was angesichts der zunehmend heißen, sonnigen und trockenen Sommer auch kein zu verachtender Faktor für Lebensqualität darstellt.
Dabei ist noch nicht die Bedeutung als Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum für zahlreiche Säugetiere wie Fledermäuse, Bilcharten, Vogelarten, Spinnenarten und Pilzarten ausreichend gewürdigt.

Wie bereits im Rahmen einer Presseerklärung vom 13.02.2020 geschehen, fordern daher die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den Erhalt und Schutz der Stieleiche endlich und nachhaltig zu garantieren. Neben den betroffenen Personen bzw. Familien sind aber insbesondere der Landkreis Börde, die Verbandsgemeinde Elbe-Heide sowie die Gemeinde Burgstall gefordert.
Angesichts des rechtswidrigen Beginns der Fällung der ca. 300jährigen Stieleiche in Burgstall, stellen beide Organisationen die Presseerklärung ebenfalls der Staatsanwaltschaft Magdeburg zu, um die strafrechtliche Relevanz prüfen zu lassen.
So ist es ferner nach Ansicht von beiden Organisationen vollkommen unverständlich, dass der Gemeinderat der Gemeinde Burgstall am 09.10.2012 eine „Satzung zur Aufhebung der Baumschutzsatzungen der Ortsteile der Gemeinde Burgstall“ beschlossen hatte, welche im § 1 folgendes regelt, Zitat: „Die Baumschutzsatzungen der Ortsteile Burgstall vom 17.10.2006, Dolle vom 19.12.1996 und Sandbeiendorf vom 07.06.2001 treten außer Kraft.“ Somit hat offensichtlich die gesamte Gemeinde Burgstall entschieden, dass sie nicht beabsichtigt Bäume zu schützen. Dass der Landkreis Börde keine kreisweite Baumschutzsatzung vorzuweisen hat macht die Sache keinesfalls besser.
Auf Grund dieser katastrophalen rechtlichen Ausgangssituation halten es Initiative „Pro Baum“ und die vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für dringend geboten unverzüglich Gehölzschutzsatzungen für den Landkreis Börde und dem Einzugsbereich der Verbandsgemeinde Elbe-Heide zu erarbeiten, öffentlich auszulegen und zu diskutieren sowie letztendlich zu beschließen und konsequent umzusetzen.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sind bereit im Rahmen ihrer gemeinnützigen und ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Erstellung der Gehölzschutzsatzungen, welche den Schutz von Bäumen und Sträuchern regeln, mitzuwirken.
Beide Organisationen bieten im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ihre Unterstützung an.

Ferner rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA aus den obengenannten Gründen heraus interessierte Personen und Organisationen zur aktiven Mitwirkung auf und sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zur Initiative „Pro Baum“ und zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Initiative „Pro Baum“
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 2002746

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 04.02.2021

Fotos: Andreas Liste

Abriss Neue Hütte Wimmelburg

Wimmelburg – Blick auf die Neue Hütte, April 2019

Zum besseren Verständnis der Vorgänge

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Abriss der Neuen Hütte durch die Kommune Wimmelburg ist in vielfacher Hinsicht ein Skandal, der bundesweites Aufsehen erregt. Von der besonderen Bedeutung dieses technischen Denkmals aus der Zeit Goethes, über das Verhalten der zuständigen Behörden bis zur groben Missachtung eines seriösen Kaufangebotes UND der In-Aussicht-Stellung von Fördermitteln des Landes Sachsen-Anhalt in Höhe von 3 Mio. Euro haben wir es mit einem außerordentlichem Fall zu tun.

Zum besseren Verständnis der sich über 10 Jahre hinziehenden Vorgänge rund um den aktuell immer noch stattfindenen Abriss möchten wir Ihnen Dokumente des LVA von Sachsen-Anhalt, Referat Denkmalpflege, von 2008 bis 2011 zur Kenntnis bringen (im Anhang), die in Sachen Abriss des Montandenkmals Neue Hütte Wimmelburg (Januar 2021) folgendes dokumentieren:

  1. Die Obere Denkmalbehörde, in Gestalt der Referentin Susanne Nolte, hat dem vom Bürgermeister der Gemeinde Wimmelburg, Andreas Zinke, Architekt und Mitglied der Architektenkammern in Thüringen und Sachsen-Anhalt, beantragten Abriss bereits 2008 zugestimmt. Unter Auflagen, unter anderem der Dokumentation des Denkmals.
  2. Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie in Sachsen-Anhalt ist offenbar NICHT, wie z.Bsp. in Thüringen, die „obere Denkmalschutzbehörde“. Die „obere Denkmalschutzbehörde“ ist ein Referat im Landesverwaltungsamt. Dieses Referat prüft und entscheidet über Abrissanträge. Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie in Sachsen-Anhalt archiviert die Dokumentationen der abgerissenen Denkmäler, die es von der „obere Denkmalschutzbehörde“ zugesandt bekommt.
  3. Der Bescheid dokumentiert ausführlich die denkmalpflegerische Bedeutung der Neuen Hütte, um zu dem Schluss zu kommen (Hervorhebungen in rot im Dokument von uns): „Die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der unveränderten Erhaltung des Kulturdenkmals (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 DenkmSchG LSA) kann von Ihnen nicht geltend gemacht werden.“
    ZUGLEICH bestätigt der Bescheid, dass Absperrmaßnahmen des Geländes der Gemeinde nicht zumutbar sind: „Aufgrund notwendiger Absperrmaßnahmen entstehen derzeit ohne Nutzen Personal- und Sachkosten, die den haushaltswirtschaftlichen Grundsätzen widersprechen.“ Deshalb sei dem Antrag zuzustimmen.
  4. Die Untersuchungen und Dokumentationen der TU Bergbauakademie Freiberg von 2010 sind verwendet worden, um diesen Abriss zu ermöglichen. Man darf vermuten, dass sie dafür in Auftrag gegeben wurden.
  5. Die Frage, ob und wie sich die Gemeinde Wimmelburg um öffentliche Fördermittel zum Erhalt des Denkmals Neue Hütte Wimmelburg bemüht hatte, wurde nicht gestellt.
  6. Ein alternatives Gutachten neben jenem eines lokalen Architekturbüros von 2001, das ausschließlich durch die Planung von Einfamilienhäusern in Erscheinung tritt, wurde nicht beauftragt.
    All das ist seit fast 10 Jahren amtlich.
  7. Am 20.12.2020, 19 Jahre später, bestätigte das Planungsbüro Heinrich Bögemann aus Halle/Saale, ein seit vielen Jahren mit der Sanierung im Bestand befasstes Unternehmen, dass eine Einsturzgefahr der im Sommer 2020 noch stehenden Gebäude aufgrund der soliden Bausubstanz nicht gegeben ist und auch absehbar nicht eintreten wird. Auch dieses Dokument liegt uns vor.
    Seit dem Sommer 2020 gibt es eine erneuerte Abrissgenehmigung, die uns leider nicht vorliegt.

Auf eine Anfrage verweigerte das LVA die Akteneinsicht. Wie wir nun erfuhren, und wie am Fortgang der Abrissarbeiten auch zu sehen ist, wurde die in der ersten Genehmigung verlangte Abdeckung des Ofenhauses durch eine Betondecke (und damit zumindest dessen Erhalt) auch noch aufgehoben. Grundlage für diese Erneuerung der Abrissgutachten war ein Gutachten, das die Undurchführbarkeit dieser Abdeckungsmaßnahme belegen will, und das das Ingenieurbüro Helk, Schulz und Dr. Prabel Ingenieurgesellschaft mbH (HSP) erstellt hat. Diese Gesellschaft gehört zum Verbund der Planungsbüros unter der HELK ARCHITEKTEN UND INGENIEURE GMBH, MELLINGEN, als deren Geschäftsführer Andreas Zinke, der Bürgermeister der Gemeinde Wimelburg,  seit 2010 eingetragen ist.

Wir sind der Ansicht, dass der Fall Neue Hütte Wimmelburg Anlass sein sollte, Richtlinien, Zuständigkeiten und Kommunikationswege zu überdenken, um zumindest zukünftig ähnliche Prozesse rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jan Kobel

www.kulturfabriken.eu

Initiative Industriekultur
unterstützt durch die Thüringer Staatskanzlei
Baudenkmal Milchhof Arnstadt GmbH
Pfarrhof 1

D-99310 Arnstadt

info@jankobel.de
www.milchhof-arnstadt.de
+49 171 120 85 00

Abbruchgenehmigung Neue Hütte

Fotos vom Abruch der Neuen Hütte dokumentiert von Werner Zabel:

Fotos von 29.12.2020

Fotos vom 04.01.2021

Fotos vom 30.01.2021

Fotos vom 06.02.2021

Der AHA hat am 23.02.2021 seinen 30. Geburtstag

Bei der Umsetzung eines der ersten Projekte – Arbeitseinsatz zur Errichtung eines Amphibienlaichgewässers auf der Peißnitz

Eine Veranstaltungsmeldung des Kulturbundes der DDR wird für den 16.01.1983 kurz und knapp unter „Art der Veranstaltung: Gründungsveranstaltung des Arbeitskreises Umweltschutz““, „Vorsitzender des Arbeitskreises: Jürgen Bernt-Bärtl“ und als „Ort: Büschdorf, Klub der Werktätigen“ vermerken. Was so lapidar und formell klingt, war die Einleitung einer neuen Etappe in der Geschichte des Kulturbundes der DDR und ganz besonders seiner 1980 gegründeten Gesellschaft für Natur und Umwelt (GNU). Bis dahin setzte sich die GNU aus Fachgruppen wie z.B. Ornithologie, Entomologie und Botanik zusammen. Nunmehr bestand der Wunsch eine Gruppe entstehen zu lassen, welche fachübergreifend als ehrenamtliches Sammelbecken für gesellschaftlichen Umwelt- und Naturschutz in der Stadt Halle (Saale) fungieren sollte. Die Erwartungen von allen Seiten waren groß. Da seien beispielhaft die Staatsmacht, die Stadtleitung Halle des Kulturbundes und der Stadtvorstand Halle der GNU zu nennen, welche sich eine gewisse gelenkte Ventilfunktion erhofften. Dann interessierte Bürgerinnen und Bürger, die nun sich verstärkt öffentlich in Fragen Umwelt- und Naturschutz einmischen bzw. einbringen wollten. Die offizielle Eröffnungsveranstaltung am 20.02.1983 verdeutlichte diese Anliegen noch mehr und der Arbeitskreis Umweltschutz (AKUS) gab sich auf Grundlage dessen sein ersten Arbeitsplan. Dabei spielte Büschdorf und der dort existente Alttagebau Hufeisensee eine große Rolle in der Arbeit des jungen AKUS. Neben Eingaben, Diskussionsrunden und Exkursionen fanden schon im ersten Jahr des Bestehens des AKUS zahlreiche Arbeitseinsätze am Hufeisensee statt.
Jedoch blieb der Hufeisensee nicht lange das einzige große Vorhaben des AKUS. Mit dem Engagement von drei jungen Ornithologen, welche sich seit dem Frühjahr 1980 mit dem Restauenwald Peißnitznordspitze beschäftigen, kommt ein weiteres Projekt zum AKUS dazu. Am 29.05.1983 entsteht schließlich eine Patenschaftsgruppe Restau-enwald Peißnitznordspitze, welche sehr schnell die Zielsetzung des AKUS mitbestimm-te. Ihr Wirken ist es zu verdanken, dass die Peißnitznordspitze sich nunmehr ungestör-ter entwickeln konnte und am 01.09.1983 eine Arbeitsgemeinschaft „Landeskultur“ am damaligen Haus der Jungen Pioniere ihre Arbeit aufnahm. Ferner entstanden im Jahr 1984 die ersten Ideen zur Wiederherstellung eines einstigen zugeschütteten Feuchtbiotopes als Amphibienlaichgewässers. Von 1987 bis 1989 erarbeitete die Peißnitzgruppe dazu eine Konzeption. Mit Hilfe der damaligen Sowjetarmee und der Stadt Halle (Saale) erfolgte schließlich in den Jahren 1990 bis 1992 die Umsetzung der Konzeption. Die nunmehrige Unterschutzstellung der Peißnitznordspitze als Naturschutzgebiet im Jahre 1990 geht schließlich auch auf die Aktivitäten dieser Gruppe zurück.
Anfang des Jahres 1984 entsteht das Projekt „Grüne Wände“, was das ohnehin ge-spannte Verhältnis zur Stadtleitung Halle des Kulturbundes noch weiter verschärft. Der Ansatz Wände zu begrünen wird als „Grüne Wende“ falsch verstanden und führte letzt-endlich zur Absetzung von Jürgen Bernt-Bärtl als Vorsitzenden des AKUS am 20.09.1984. Die Umbenennung der Aktion in „Grüne Hauswände“ und später in „Be-grünte Architektur“ sorgte für eine gewisse Entspannung im Verhältnis zur Stadtleitung Halle des Kulturbundes und konnte somit ihr wertvolles Tun ungestörter entfalten.
Nach der kurzen Leitung durch Hans-Eberhard Franze übernahm Dr. Peter Bliss noch im Jahr 1984 den Vorsitz des AKUS. Mit ihm kam die Idee eines Vorhabens zur Wie-derherstellung der Kreuzer Teiche und die Errichtung eines Weihers am Amselgrund in den AKUS. Die von ihm und Michael Krüger im Jahre 1987 erstellte umfassende Kon-zeption bildet noch heute den Rahmen für Maßnahmen in dem Gebiet.
Der AKUS war nunmehr unentbehrlicher Bestandteil der Umweltarbeit der Stadt Halle (Saale) geworden. Die Erfahrungen und Fachkenntnisse seiner Mitglieder waren nach langzeitlichen Versuchen der Ignoranz und der Zerschlagung des AKUS nicht mehr wegzudenken. Seine Gedanken und Vorstellungen flossen u.a. in die Stadtordnung vom 11.06.1987 (z.B. Verbot der Verwendung von chemischen Auftaumitteln) ein sowie fanden bei Überlegungen zur Entwicklung von Grünverbundachsen im Stadtgebiet Berücksichtigung.
Im Januar 1990 endete die Arbeit des AKUS. Die einzelnen AKUS-Gruppen arbeiteten nunmehr eigenständig. Einige Gruppen existieren noch heute. So entstand aus der Peißnitzgruppe im März 1990 zunächst der Arbeitskreis Auenwald Peißnitz beim Kul-turbund e.V., welcher die direkte Basis für den am 23.02.1991 gegründeten Arbeits-kreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bildete. Die IG Verkehrsöko-logie ließ sich ebenfalls als eingetragener Verein eintragen. Im Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. fanden die IG Müll sowie Öffentlichkeitsarbeit ihr neues zu Hause.
Der AKUS entwickelte sich immer mehr zu einem sehr aktiven und unverzichtbaren Bestandteil der halleschen Umweltarbeit. Nach anfänglich besonders starker Behinde-rung seiner Arbeit konnte sich der AKUS im zunehmenden Maße einen bedeutsamen Platz erkämpfen. Die in der 7-jährigen AKUS-Arbeit gesammelten Erfahrungen haben u.a. auch in der Tätigkeit des AHA Eingang gefunden.

Momentan wirken im Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) 125 natürliche und 13 kooperative Mitglieder sowie ein förderndes Mitglied mit, welche zum großen Teil in 6 Regionalgruppen, 3 Ortsgruppen, einer Interessengemeinschaft, 21 territorialen Arbeitsgruppen und 11 thematischen Arbeitsgruppen ihre ehrenamtliche Aktivitäten in den Freistaaten Sachsen und Thüringen, im Land Sachsen-Anhalt sowie teilweise in den Ländern Brandenburg und Berlin entfalten.
Seit dem 16.08.2004 ist der AHA auch Träger der einst am 18.11.1988 in den Räumen der Georgen Kirchengemeinde in Halle (Saale) gegründeten Umweltbibliothek Halle (UBH) und nunmehrigen Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen-Bernt-Bärtl“ (UBM), die einen umfassenden Bestand an Literatur, Bild- und Tonträgern sowie Spielen aufzuweisen hat. Momentan besteht das Ziel die räumliche Situation zu optimieren, um perspektivisch eine bessere Ausleihe der Literatur, aber auch vor Ort ein Lesen und Hören zu ermöglichen. Ferner ist in Planung die Umweltbibliothek auch als Versammlungs-, Veranstaltungs- und Beratungsort zur Verfügung zu stellen. Die Umweltbibliothek soll dann wesentlich besser allen interessierten Personen der Region als Ort der Umweltinformation dienen.
Eng mit der Arbeit der UBM verknüpft, agiert seit dem Jahr 2000 die konzeptionelle Erfassungsarbeit von Gewässern und die Filmarbeit von Jugendarbeitsgruppen im Bereich des Ellerbaches im Umfeld der Stadt Bad Dürrenberg.
Am 08.12.2015 haben erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine Pflege- und Nutzungsverein-barung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde abgeschlossen. In Folge dessen hatte der AHA mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen.
Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt Dessau-Roßlau und AHA für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA.
Nunmehr bemüht sich der AHA um die Übernahme der Betreuung und Pflege der Streuobstwiese in der „Braunschen Lache“ in der Stadt Dessau-Roßlau in kostenfreier Pacht.

Der AHA nimmt seit dem Juni 2019 vollumfänglich seine Aufgaben als im Jahr 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummern 1 – 5 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung für die Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie für das Land Sachsen-Anhalt wahr.

In zahlreich erarbeiteten Konzeptionen, durchgeführten Exkursionen, Erfassungen und Arbeitseinsätze, erstellten Stellungnahmen und Presserklärungen sowie einer sehr anschaulichen eigenen Homepage bringt der AHA seine fachlich-inhaltliche Kompetenz zum Ausdruck. Dies ist jedoch den sehr vielfältigen und umfassenden Aktivitäten der ausschließlich ehrenamtlichen Mitglieder zu verdanken.

Auf Grund der momentanen festgelegten Einschränkungen kann die ursprünglich am Samstag, dem 27.02.2021, geplante Veranstaltung zum 30. Jahrestag der Gründung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 23.02.1991 im Klubhaus Crossen, Hauptstraße 12 in 07613 Crossen nicht stattfinden.
Stattdessen ist an dem Tag eine ca. dreistündige Winterexkursion zur Weißen Elster und Floßgraben vorgesehen.
Treff: 10.00 Uhr am Klubhaus Crossen, Hauptstraße 12 in 07613 Crossen
Eine Nachholung der Veranstaltung im Klubhaus Crossen als Veranstaltung zum „30+1“. Jahrestag ist am Samstag, den 26.02.2022 geplant.

Wer noch mehr zu den Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des ehrenamtlichen und gemeinnützigen Umwelt- und Naturschutzvereins:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 07.02.2021

« Ältere Beiträge Neuere Beiträge »