Jahr: 2021 (Seite 22 von 32)

AHA hält Schutz, Erhalt und nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen Halle und Leipzig für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält einen umfassenden Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig für dringend geboten. Aus dem Grund führte der AHA am Samstag, den 01.05.2021 eine ca. zehnstündige Fahrradexkursion in die Auenlandschaften zwischen Halle (Saale) und Leipzig durch. Die Fahrradexkursion nahm dabei folgende Route:
Entlang des Diemitzer Grabens, der Reide, zum Überlauf des Hufeisensees in die Reide, in den Park von Dieskau, durch die Saale-Elster-Luppe-Aue und entlang des Wallendorfer und des Raßnitzer Sees im Landkreis Saalekreis, durch die Luppeaue bei Schkeuditz, durch die Elster-Luppe-Nahle-Aue in der Stadt Leipzig sowie zum Mündungsbereich der Parthe. Ebenfalls gehörte der Teil der Aue zwischen Weißer Elster und Neuer Luppe im Stadtgebiet von Schkeuditz dazu.
Im Bereich der Kreuzung Delitzscher Straße und der nunmehrigen Osttangente, welche die erste Station der kurz zuvor begonnenen Fahrradexkursion darstellte, vermittelte der AHA den Exkursionsteilnehmern seine Auffassung zur Erweiterung der Osttangente von der Delitzscher Straße über Reideburger Straße, Reideburger Landstraße, Hobergerweg, Berliner Straße bis zur Berliner Chaussee-B 100. Im Falle eines Baus der Osttangente ist von einer weiteren Versiegelung weiterer, bisher offener Ackerflächen, die Zerschneidung des potentiellen Entwicklungsraumes im Bereich des Diemitzer Grabens sowie späteren Mehrbelastung des Raumes mit Lärm, Abgasen und Feinstaub. Das führt zur weiteren Verschlechterung der Umwelt, Natur und Landschaft sowie zur starken Beeinträchtigung der Lebensqualität der hier lebenden Menschen. Das diese Osttangente nicht zur Entlastung der halleschen Innenstadt beitragen soll, entgegen der immer gebetsmühlenartig verkündeten Rechtfertigungsversuche für diese zusätzliche Verkehrstrasse, zeugen u.a. die nicht vorliegenden Konzepte für Verkehrseinschränkungen und die geforderte Beibehaltung der Vierspurigkeit der Merseburger Straße.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) betonte in dem Zusammenhang erneut die Notwendigkeit einer naturnaheren Entwicklung in Halles Osten.
Dazu zählen als räumliche Schwerpunkte die Reide und der Hufeisensee, aber auch u.a. die Nebengewässer Kabelske und Diemitzer Graben.
Im Rahmen einer naturnaheren Entwicklung gilt es erst einmal alle Abwassereinleitungen in die Fließgewässer zu beenden, beidseitig der Uferkanten einen Gewässerschonstreifen von 10 m einzuhalten, landwirtschaftliche Nutzungen zu extensivieren sowie weitere Bebauungen nicht zuzulassen. Neben ihrer standörtlichen Bedeutung gilt es die Fließgewässer als Biotop- und Grünverbundzonen anzusehen und dabei auch u.a. in der Stadt Halle (Saale) das flächenhafte Naturdenkmal Resttümpel Kanena, die Geschützten Landschaftsbestandteile Gehölz bei Büschdorf und Park Sagisdorf sowie im Landkreis Saalekreis den Dieskauer Park einzubeziehen.
Von daher hat der AHA ferner immer wieder angeregt ein Landschaftsschutzgebiet Reidetal in der Stadt Halle (Saale) und im Landkreis Saalekreis einzurichten. Darüber hinaus legte der AHA am 05.10.2010 ein Konzept zur Entwicklung der Kabelske vor, welches auf einer Ursachenforschung zum Hochwasser beruht.
Von daher beobachtet der AHA nicht nur mit Sorge die Bebauungspläne für den Hufeisensee mit Golfplatz, Ausbau der Wasserskianlage, Asphaltierung von Wanderwegen und Schaffung neuer Parkplätze sowie den Weiterbau der Osttangente, sondern ebenfalls die im Bebauungsplan 70.3. angedachte Neubebauung auf einer Fläche von 4,7 bis 5 ha, wo eine Neuverbauung für 42 neue Eigenheime auf einer Bebauungsfläche von 2,1 ha vorgesehen ist. Die bisher ackerbaulich genutzte Schwarzerdefläche grenzt unmittelbar an den Diemitzer Graben und das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf an. Neben der Neuversiegelung wertvollen Ackerbodens, führt dies zur weiteren Einschränkung des Biotop- und Grünverbundraumes entlang der Diemitzer Grabens und im unmittelbaren Bereich des Geschützten Landschaftsbestandteils Gehölz bei Büschdorf. Ferner missachten die Planer die steigenden Grund- und Schichtwasserstände. Selbst die Planungsunterlagen gehen von Grundwasserständen zwischen 1 bis 1,5 m unter der Bodenoberfläche aus. Während Bewohner in Halles Osten über hohe Grundwasserstände klagen, beabsichtigt die Stadt Halle (Saale) eine weitere Bebauung in solchen Gebieten zuzulassen. Hier sieht der AHA neben dem ramponierten Ansehen der halleschen Verantwortlichen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, des Weiteren die geschworene Verpflichtung Schaden von der Stadt Halle (Saale) fernzuhalten bzw. abzuwenden, zum unendlich wiederholten Male verletzt.
Auf Grund der ökologischen und hydrologischen Bedenken fordert der AHA die Bebauungsplanung ersatzlos zu streichen und stattdessen eher etwas gegen die Leerstände von bestehender Bausubstanz zu tun.
Darüber hinaus schlägt der AHA vor, die ackerbaulichen Flächen verstärkt extensiv zu nutzen, Maßnahmen zur Renaturierung des Diemitzer Grabens im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu konzipieren und anzugehen, dem Diemitzer Graben ebenfalls einen Gewässerschonstreifen von beidseitig mindestens 10 m einzuräumen sowie das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf in allen Richtungen Raum für eine sukzessive Ausdehnung um mindestens das doppelte der bisherigen Fläche von 1,2 ha zu geben.
Der AHA erläuterte den Exkursionsteilnehmern seine Ansicht zu den die im Jahr 2019 erfolgten massive Abholzungen am Ostufer des Diemitzer Graben. Dabei vernichtete man mindestens 5 Bäume der Art Bergahorn und mehrere Hundsrosen. Neben der Vernichtung dieses Gehölzbestandes, welcher auch u.a. als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten fungierte, als Beschattung des von Eutrophierung und von häufiger Wasserarmut gekennzeichneten Diemitzer Grabens sowie zur landschaftlichen Auflockerung des eher gehölzarmen Osten Halles beitrug, besteht nun die Gefahr, dass nunmehr Landwirte näher an den Gewässerrand heranpflügen. Daran ändert auch die eingezäunte Anpflanzung am Westufer nichts. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich einig, dass auch hier sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Vernichtung bestehender Gehölzbestände führen und sehen klare Parallelen zu den Massengehölzvernichtungen der Deutschen Bahn im Trothaer Wäldchen. Daher fordert der AHA die Ermittlung und Bestrafung der Verantwortlichen sowie die Zulassung der Sukzession am Ostufer, um eine Wiederherstellung des Gehölzbestandes zu ermöglichen.
Nach einer umfassenden Inaugenscheinnahme der Reide in den halleschen Stadtteilen Reideburg und Büschdorf, suchten die Exkursionsteilnehmer das Gelände am Standort Käthe-Kollwitz-Straße 14 auf, wo der AHA folgende Punkte erläuterte:
Am 14.11.2001 fasste der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) mehrheitlich den Beschluss das Ökologische Schulzentrum in der Käthe-Kollwitz-Straße 14 in Halle-Büschdorf zum 30.11.2001 zu schließen. Das 2,85 ha große Gelände, welches bereits vor dem Jahre 1990 als Schulgarten genutzt wurde, befindet sich im städtischen Eigentum und ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. Im Zusammenhang mit der Schließung des Schulgartens erfolgte die Herauslösung eines Schulgartenteils für die Grundschule Büschdorf.
Ab der Mitte der neunziger Jahre bestand eine Vereinbarung zwischen der Stadt Halle (Saale) und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zur Zusammenarbeit bezogen auf das Ökologische Schulzentrum Halle-Büschdorf. Leider fand keine umfassende Umsetzung der Vereinbarung statt. Überlegungen des nunmehr aufgelösten AHA-Mitgliedsvereins Internationalen Erholungs- und Bildungswerkes e.V. (IEWB) zur Nutzung eines Teils des Geländes für Kinder- und Freizeitarbeit mit gärtnerischer Selbstversorgung in der Freizeit und Feriengestaltung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, welche auf Grund finanzieller Schwierigkeiten der Eltern nicht verreisen können, blieben bedauerlicherweise in der Anfangsphase stehen.
Einst hatte sogar das Berufliche Bildungswerk e.V. Halle-Saalkreis (BBW) große Teile des früheren Schulgartens von Unrat und Verbauungen beräumt.
Mit den nunmehrigen vom AHA erstellten konzeptionellen Vorschlägen ist vorgesehen teilweise an alten IEWB-Überlegungen anzuknüpfen, aber auch weitergehende Vorstellungen darzulegen. Dabei soll die Lage inmitten des halleschen Stadtteiles Büschdorf besondere Berücksichtigung finden.
Das Gelände des früheren Ökologischen Schulzentrums Halle-Büschdorf stand seit dem 01.12.2001 bis zum Beginn der Bebauung im Jahr 2019 leer.
Jedoch bietet sich das Terrain für eine vielfältige Nutzung in Sachen Bildung, Freizeit, Naherholung, Kultur sowie Umwelt- und Naturschutz an. Hinzu kommt die räumliche Nähe zu Reide und Kabelske und ihren Auen sowie dem Hufeisensee, welche zudem für Exkursionen sehr geeignet ist. Im konkreten Fall ist daher eine Nutzung für alle Altersgruppen möglich bzw. wünschenswert.
Der AHA möchte hier mit seinen Erfahrungen und Kenntnissen sowie mit dem Fundus der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ fachlich-inhaltlich begleitend wirksam werden, während man sich mit der Bildungseinrichtung BBW einig war, dass sie die Trägerschaft übernehmen sollte.
Die von der Mitgliederversammlung des AHA am 05.12.2005 beschlossenen Konzeptionellen Vorschläge zur Entstehung eines „Parks der Generationen“ in Halle-Büschdorf bildeten die Basis für einen umfassenden und längeren Abstimmungsprozess mit dem BBW.
Schließlich übermittelte der AHA mit Schreiben vom 03.10.2006 mit den Konzeptionellen Vorschlägen zur Entstehung eines „Parks der Generationen“ in Halle-Büschdorf vom 05.12.2005 an alle Fraktionen des halleschen Stadtrates und Halles damaliger Oberbürgermeisterin Ingrid Häußler. Leider hat es bis heute Niemand der Damen und Herren für nötig gehalten darauf zu reagieren.
Mit Unverständnis hat der AHA bereits im Jahr 2019 die in Umsetzung befindlichen Pläne des Geschäftsführers der gleichnamigen Baufirma Thomas Siewert aufgenommen auf dem Gelände 40 Einfamilienhäuser zu errichten. Damit ist ein weiteres grünes Kleinod mit verschiedenen Baum- und Straucharten sowie Wiesen- und Staudenflächen von Zerstörung und Versiegelung bedroht. Dieses Gebiet hat sich seit dem Jahr 2001 zu einem sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten entwickelt.
Das offenbar der Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) und eine Mehrheit des halleschen Stadtrates dem wohlwollend gegenüberstehen ist für den AHA nicht verwunderlich. Immerhin haben diese gleichen Leute u.a. Teile der Reide und des Hufeisensee für eine bauliche Zerstörung freigegeben.
Im konkreten Fall fordert der AHA die Stadt Halle (Saale) auf, derartige Pläne einzustellen! Der AHA beabsichtigt Aktionen und Maßnahmen zu prüfen, um das grüne Kleinod vor der Zerstörung und Vernichtung eines antiökologischen Bündnisses aus Halles Oberbürgermeister, Mitgliedern des halleschen Stadtrates und eines offenbar raffgierigen und rücksichtslosen Bauunternehmers zu schützen.
Am 4,98 ha großen flächenhaften Naturdenkmal „Resttümpel nördlich Kanena“ stellten die Exkursionsteilnehmer die deutliche Strukturvielfalt, aber auch besorgniserregende Störungen durch Vermüllungen und Feuerstellen fest. Der AHA sieht die dringende Notwendigkeit des verstärkten Schutzes des flächenhaften Naturdenkmals „Resttümpel nördlich Kanena“.
An der Einmündung der Kabelske in die Reide an der Grenze zwischen Halle (Saale) und Saalekreis nahmen die Exkursionsteilnehmer zusätzlichen Befestigungen am Ufer im Bereich der rekonstruierten Brücke in Augenschein.
Der AHA vertritt hier die Position, dass weitere Uferversiegelungen die Gewässerstrukturen schwer schädigen und zudem gegen die Wasserrahmenrichtlinie der EU verstoßen.
Darüber sieht der AHA die Notwendigkeit der Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die nunmehr beräumte Kleingartenanlage südlich der Reideburger Straße des Kabelsketalortsteiles Zwintschöna in der Reideaue aus. Nachdem man nun nach jahrelanger Aufforderungen des AHA offensichtlich richtigerweise eine Komplettberäumung aller ober- und unterirdischen Bebauungen vorgenommen hatte, erfolgte jedoch leider keine wissenschaftliche Betrachtung des Umgangs mit den Gehölzen und Wiesen im Blick auf der Lage in der Reideaue. Daher schlägt der AHA immer wieder vor eine sukzessive Entwicklung zu befördern sowie Feuchtgebiete wiederherzustellen. So besteht die Möglichkeit zur Entwicklung einer naturnaheren Entwicklung der einstigen Sumpf- und Moorlandschaft im Einzugsgebiet der nunmehrigen Reide.
In Halle-Kanena nahmen die Exkursionsteilnehmer das vom starken Verfall geprägte Gelände vom früheren Rittergut in Kanena in Augenschein. Der seit den 1990er Jahren leerstehende Dreiseitenhof mit großen Stallgebäuden, an der nördlichen Seite befindlichen Gutshaus und mit östlich angrenzendem Gesindehaus bedarf schneller und fachgerechter umfassender baulicher Erhaltungsmaßnahmen. Am 24.09.2003 beschloss der hallesche Stadtrat die „Satzung der Stadt Halle (Saale) zur Erhaltung der städtebaulichen Gestalt „Gut Kanena“ (Erhaltungssatzung Nr. 30)“. Zu den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen beinhaltet die Begründung der Satzung folgende Ausführungen, Zitat:
Die Gutsanlage gehörte zum ehemaligen Stadtgut Halle und die Stadt Halle ist seit 1996, nach erfolgter Vermögenszuordnung, wieder Eigentümer des Grundstücks. Die Gutsanlage steht unter Denkmalschutz, eine landwirtschaftliche Nutzung erfolgt nicht mehr.“, Zitat Ende

Der AHA bekräftigt seine Forderung, dass die Stadt Halle (Saale) als Eigentümerin für die Erhaltung dieses bedeutsamen Teils des Stadtteiles Kanena unverzüglich Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Gutshofes Kanena ergreifen muss. Dabei gilt es Aspekte des Schutzes des Denkmales, von Umwelt, Natur und Landschaft zusammenzuführen. So gilt es beispielsweise die baulichen Maßnahmen zum Beispiel so zu gestalten, dass z.B. auch Fledermäuse, Rauch- und Mehlschwalben, Mauersegler, Singvögel sowie Insekten Unterschlupf finden können. Ebenso ist der Erhalt von Grün zu sichern und der Bestand zu erweitern.
Der AHA ist durchaus bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Aktivitäten in der Reideaue daran mitzuwirken.

Im Bereich des Dieskauer Parks stellten die Exkursionsteilnehmer Lärmbelastung durch Luftfrachtverkehr der DHL fest. Nach Auffassung des AHA gilt es diese unzumutbaren Lärmbelastungszustände unverzüglich und ersatzlos zu beenden. Hinsichtlich des umfassenden Luftfrachtverkehrs durch die DHL, welcher flächendeckend die Kernregion zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie darüber hinaus in Mitleidenschaft zieht, lässt sich anhand der schon am Tag deutlich erkennbaren Lärmbelastungen, eine dringende und sofortige Einführung eines Nachtflugverbotes zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ableiten. Der AHA sieht das, trotz anderslautender Sichten z.B. des Bundesverfassungsgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes, des Bundes, des Freistaates Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt, der Städte Halle (Saale) und Leipzig sowie des Flughafenbetreibers und der DHL, als weitere dringliche Aufgabe an, um die Umwelt zu schützen, Lärm sowie Abgase zu senken und somit die hier lebenden Menschen vor weiteren unerträglichen Belastungen zu schützen. Von daher fordert der AHA ebenfalls den Verzicht auf Triebwerktests im Freien.
Aus der Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führen bekanntlich Lärmsituationen insbesondere in den Nachtstunden zu einem verstärkten Gesundheitsrisiko. Dies stellte u.a. der 115. Deutscher Ärztetag Nürnberg, 22.05. – 25.05.2012 in seiner Beschlussfassung unter TOP VI Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer auf den Seiten 353 und 355 eindeutig fest.
Seitdem sind fast vier Jahre vergangen und man hat immer noch nicht die notwendigen Konsequenzen daraus gezogen.
Darüber hinaus sei auf das Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes FuE-Vorhaben Förderkennzeichen 205 51 100 vom November 2006 „Beeinträchtigung durch Fluglärm: Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigungen“ verwiesen, welche weiterhin besorgniserregend die Gesundheitsprobleme durch Fluglärm thematisiert.
Im Dieskauer Park diskutierten die Exkursionsteilnehmer um die weitere Entwicklung des sehr wertvollen Natur-, Landschafts- und Kulturraumes im Spannungsfeld zwischen Natur- und Denkmalschutz und damit verbundener Forst- und Bauarbeiten. Dabei bekräftigte der AHA seine Vorstellungen, dass sehr schützenswerte Biotope und Landschaftsräume wie die Reideaue, die Bruchwaldgebiete, der Gehölz- und Röhrichtbestand sowie die Saum- und Randbereiche eines umfassenden Schutzes bedürfen und somit weitere Eingriffe auszuschließen. Bei aller Notwendigkeit und damit verbundenen Verständnis zur Entwicklung des Parks nach alten Plänen, dürfen die jahrzehntelangen Entwicklungen von Natur und Landschaft nicht unberücksichtigt bleiben. Immerhin dient der Dieskauer Park als Landschaftsschutzgebiet mit Naturdenkmalen und schützenswerten Biotopen ausgestattet, als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, als Biotop- und Grünverbundraum entlang der Reide und ihrer Nebengewässer zwischen den weitgehend ausgeräumten Landschaften in Halles Osten und angrenzenden Bereichen des Saalekreises, dem Hufeisensee, dem Osendorfer See mit angrenzender Kippenlandschaften sowie der Elster-Luppe-Aue.
Bereits die am 09.12.2015 eröffnete 123 km lange und 2,8 Millionen Euro teure ICE-Neubaustrecke Erfurt-Leipzig/Halle lässt noch deutlicher als einst vorgestellt erkennen, welche Zerschneidung u.a. der Saale-Elster-Luppe momentan stattfindet und somit Zementierung erfährt.
Das erste entscheidende Ergebnis zeigte sich am 09.12.2015 – eine 8,5 km lange, auf 216 Pfeilern aufgeständerte Brücke, wovon ein 2,1 km langer Abzweig nach Halle (Saale) existiert, Flächendeckende Stilllegungen von zahlreichen Nebenstrecken der Bahn, keine Verringerung von Auto- und Flugverkehr sowie jährliche Fahrpreiserhöhungen bei der DB. Im konkreten Fall führt die erst einmal angekündigte verkürzte Fahrzeit zwischen Erfurt und Halle (Saale) von etwa einer Stunde und 20 Minuten um 45 Minuten auf 35 Minuten zu einer Preiserhöhung von 22,10 um 8,90 auf 31,00 Euro. Das ist eine Preissteigerung um ca. 40,29 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}.
Für den AHA stellt der nunmehr ca. 30jährige Planungs- und Bauprozess ein Beispiel von verfehlter Umwelt-, Verkehrs-, Planungs- und Finanzpolitik dar. Eine Ignoranz der massiv vorgetragenen, fachlich und wissenschaftlich begründeten Einwendungen und Hinweise zeugen zudem von massiven Demokratiedefiziten in Deutschland.
Der AHA fordert hier massive und ehrliche Veränderungen ein.
Zwischen den Schkopauer Ortschaften Döllnitz und Lochau nahmen die Exkursionsteilnehmer den errichteten Supermarkt in Augenschein. Dabei sei darauf hingewiesen, dass nach Auffassung des AHA die Gesamtfläche eher einer extensiven Nutzung bzw. Entwicklung in Angrenzung zur Aue der Weißen Elster bedarf. Dies ist notwendig, um in Interesse einer besseren Umwelt und in direkter Angrenzung des Überflutungsgebietes der Weißen Elster, um eine Entwicklung von arten- und strukturreichem Dauergrünland, gekoppelt mit sukzessiv entwickelten Gehölzbeständen zu ermöglichen.
In der Ortschaft Lochau der Gemeinde Schkopau fand auf Einladung des Ortsbürgermeisters Mathias Wild zu eine Beratung zu den Themen Schutz, Entwicklung und Erhalt der Auenlandschaft der Weißen Elster sowie Umgang mit dem Hochwasser statt.
Der Einladung waren u.a. der Bürgermeister der Gemeinde Schkopau Torsten Ringling und der Ortsbürgermeister der Ortschaft Luppenau der Gemeinde Schkopau Steffen Wilhelm sowie eine Vertreterin des Naturschutzbundes Deutschland, Regionalverband Merseburg-Querfurt sowie Vertreter von AHA und seines Mitgliedsvereins IG Nachtflugverbot Halle/Leipzig e.V. gefolgt.
Bei verständigte man sich grundsätzlich darauf, dass fortgesetzte Flächenversiegelungen, eine Fortsetzung einer landwirtschaftlichen Nutzung der Böden mit humuszehrenden Monokulturen wie Raps und Mais sowie ein weiteres flächendeckendes und punktuelles Absterben von Wäldern schneller zu Hochwassersituationen führen.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Ferner bekräftigten die Anwesenden die Notwendigkeit der Rückgabe von ausgedeichten Altauen an das Flusssystem der Weißen Elster/Luppe, der wissenschaftlichen Untersuchung zur möglichen Wiederanbindung von Altverläufen sowie eine länderübergreifende Koordination aller diesbezüglichen Aktivitäten. Die Anwesenden verständigten sich darauf in Absprache mit ihren jeweiligen Gremien gemeinsam bzw. in gegenseitiger Absprache das Gespräch mit den Verantwortlichen von Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Saalkreises zu suchen sowie im ständigen Kontakt und Austausch zu bleiben.
Im Anschluss daran nahmen u.a. AHA-Mitglieder eine mit Erde abgedeckte Mülldeponie im Altverlauf der Weißen Elster zwischen Wohngebiet Neue Straße und Deich der begradigten Weißen Elster in Augenschein. Dabei konnte man von Wildschweinen freigewühlten Müll und Unrat erkennen. Offensichtlich nimmt die Müllkippe in dem Bereich die Hälfte des Altverlaufes der Weißen Elster ein und besitzt garantiert direkten Wasserkontakt. Angesichts der Tatsache, dass der Inhalt der Mülldeponie unbekannt ist und akute Gefahr für Umwelt und Gesundheit für Mensch, Tier, Pflanzen, Wasser und Luft besteht sowie eine räumliche Behinderung des Teils der Weißen Elster existiert, hält der AHA eine sofortige und vollständige Beseitigung dieser gefährlichen Altlast für dringend geboten.
Die nächste Station bildete der einstige, mitten in der Elster-Luppe-Aue gelegene Tagebau Merseburg-Ost, wo am 01.09.1971 der Aufschluss begann, bei einem 3 bis 6 prozentigen Anteil an Natriumchlorid an der aschefreien Substanz den einzigen Salzkohle-Tagebau der DDR darstellte und einen flächenmäßigen Gesamtumfang 13 km² aufweist. Im Vorfeld der Tagebauerschließung erfolgten in den 50er und 60er Jahren massive Umverlegungen der Weißen Elster, welche bereits zu nachhaltigen Störungen bzw. Zerstörungen der Elster-Luppe-Aue hervorriefen. Der Tagebau stellte am 30.04.1991 seine Kohleförderung ein. Der 1992 von der Lausitzer- und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) verabschiedete und 1993 behördlich bestätigte Betriebsabschlussplan, die Hauptsanierungsleistungen im Zeitraum der Jahre 1991 bis 2000 sowie die Flutungen mit Wasser der Weißen Elster in den Jahren 1998 bis 2000 konnten keine schlüssigen antworten hinsichtlich der voranschreitenden Versalzung und Versauerung des Wassers geben. Somit wechselt die Gefahr von bisheriger Austrocknung der Elster-Luppe-Aue hin zur möglichen Versalzung und Versauerung ganzer Auenbereiche mit negativen Auswirkungen z.B. auf Umwelt, Natur und Landschaft, Gewinnung von Trink- und Brauchwasser sowie von Bausubstanz in den Auenortschaften. Abgesehen davon, dass die Auswirkungen bis weit in die Saaleaue hineinwirken können. Der AHA fordert seit Jahrzehntende Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Konzeption für Maßnahmen ein und die Ergebnisse öffentlich zu beraten und dann nach dem Abstimmungsprozess festzulegen und umzusetzen.
Hinsichtlich der landwirtschaftlich genutzten Flächen legt der AHA immer wieder die Ausgangslage und möglicher Entwicklungswege dar. Während zu DDR-Zeiten bis 25 verschiedene Ackerkulturen auf den Feldern standen, hat sich die Vielfalt auf 6 – 7 Kulturen verarmt. Während einst im Rahmen der Fruchtfolge auch Humusmehrer wie Luzerne, Phacelia und Klee-Gras-Gemische zur Verbesserung der Bodenstruktur beitrugen, dazu noch idealen Lebens- und Nahrungsraum für zahlreiche Tiere boten, prägen heute hohe, undurchdringliche, humuszehrende Kulturen wie Mais und Raps das Bild der Agrarräume. Es folgt Humusabbau, geringere Wasserdurchlässigkeit mit einhergehender Bodenverdichtung. Auf Grund des von Monokulturen veranlassten und beförderten Abbaus der Artenvielfalt auf der Fläche, Rückgangs des Humusbestandes mit einhergehender Minderung des Puffervermögens, Wasserdurchlässigkeit und Bodenverdichtung, versucht man mit verstärkten mineralischen Düngemittelgaben und Ausbringen von Pestiziden das gestörte Gleichgewicht auf den Flächen auszugleichen. Angesichts der immer mehr zunehmenden, klimatisch bedingten Starkniederschläge und der verminderten geringeren Wasseraufnahmefähigkeit der Böden, fließt das Wasser oberflächlich ab und erodiert dabei den häufig stark mit Nährstoffen und Pestiziden angereicherten Boden. Neben der Tatsache, dass somit eine Ursache von Hochwasser benannt ist, führt dies zur zunehmenden Verschlammung und Eutrophierung von Gewässern. Jedoch in Trockenphasen sorgen Winderosion sowie Abdrift von Düngemitteln und Pestiziden für eine ähnliche Wirkung. Häufig fehlende Gewässerschonstreifen verstärken und befördern diesen Prozess.
Nach Auffassung des AHA gilt es daher, alles zu unternehmen, die Vielfalt der Anbaustruktur und somit die Fruchtfolge zu verbessern, Gewässerschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m zu belassen sowie den Gehölzbestand mit krautigen Saumstreifen sukzessiv oder pflanzend zu erweitern.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es für dringend nötig sich verstärkt für den Schutz und Erhalt von Auenlandschaften einzusetzen. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine diesbezüglichen Aktivitäten auch in den Auenlandschaften von Leipzig und Umgebung verstärken.
In dem Zusammenhang mit dem Schlobachshof in der Gemarkung Gundorf, Stadt Leipzig erinnerte der AHA an dessen nun abgeschlossenen Zwangsversteigerung. Dabei ging man von einem Verkehrswert von ca. einer Millionen Euro aus. Das insgesamt ca. 13,64 ha große Grundstück teilt sich in drei Teilgrundstücke auf, wovon ca. 13,19 ha landwirtschaftlicher Nutzung unterliegen und mit verschiedenen Gebäuden bebaut sind sowie sich auf ca. 0,45 ha Wald befindet. Bezeichnend ist dabei auch der Bestand von vier Streuobstwiesen, welche sich bisher weitgehend in einem guten Zustand befand und nunmehr aber umfassender Pflegearbeiten bedarf. Ferner sind deutliche Anzeichen von Absterben von Obstbäumen zu erkennen und haben die Baumlücken an Umfang hinzugewonnen. Daher halten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer umfassende Nachpflanzungen von Obstgehölzen erforderlich. Ferner scheint es sinnvoll zu sein zu prüfen, ob es bereits eine Erfassung der Obstsorten gibt und wenn keine derartigen Angaben existieren, unverzüglich eine Obstsortenerfassung zu veranlassen. Der AHA erklärte sich schon mehrfach grundsätzlich bereit, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten am Schutz, am Erhalt und an der Entwicklung der Elster-Luppe-Aue im Schlobachshof mit seinen wertvollen Gehölz-, Streuobstwiesen- und Wiesenbeständen mitzuwirken.
Das Gesamtgebiet ist Bestandteil der Elster-Luppe-Aue, gehört zum ca. 3.800 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwaldes“ sowie zum Europäischen Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ist Teil des Flora-Fauna-Habitat-Gebietes „Leipziger Auensystem“ und grenzt mit dem Verlauf der Luppe im Nordwesten an die Stadt Schkeuditz.
Nördlich und Nordöstlich schließt sich das insgesamt 589 ha große Naturschutzgebiet „Luppeaue“ an, wovon der Teil im Stadtgebiet von Leipzig ca. 32 ha umfasst. Ferner folgt in östlicher Richtung das zweiteilige, 270 ha große Naturschutzgebiet „Burgaue“. In südöstlicher Richtung ist zudem als bedeutsames Schutzgebiet das Flächennaturdenkmal „Gundorfer Lache“ zu nennen.
Die letzten Hochwasser in den Jahren 2011 und 2013 haben das Gesamtgebiet nachhaltig beeinflusst und verdeutlicht, dass ein anderer Umgang mit Hochwasser dringend erforderlich ist. Dazu zählen Deichrückverlegungen, um so Altauen dem Flusssystem von Weißer Elster und Luppe wieder zur Verfügung zu stellen.
All diese Gesichtspunkte gilt es bei der Planung und Gestaltung der Zukunft des Schlobachshofs zu berücksichtigen.
Nach Auffassung des AHA bedarf es nunmehr bzw. noch immer einer umfassenden wissenschaftlichen Nutzungs-, Schutz-, Entwicklungs- und Finanzierungskonzeption für Leipzigs Schlobachshof, um ggf. all den genannten Aspekten Rechnung tragen zu können.
Der AHA ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Erstellung einer umfassenden wissenschaftlichen Nutzungs-, Schutz-, Entwicklungs- und Finanzierungskonzeption für Leipzigs Schlobachshof sowie insgesamt an der Prüfung und Erarbeitung einer aktuellen und nachhaltigen Auenschutz-, Hoch- und Grundwasserkonzeption für die gesamte Aue in der Stadt Leipzig mitzuwirken.
Selbstverständlich ist das Thema Hochwasser angesichts der jüngsten Hochwasserereignisse in den Jahren 2011 und 2013 sowie der immer weiter dicht an den Ufern von Weißer Elster, Luppe und Nahle stehenden und teilweise stark befestigten Deich auf der Tagesordnung fachlich und räumlich umfassender zu betrachten. Ebenso die rasant im Freistaat Sachsen zunehmenden Abholzungen, welche bereits an der Landesgrenze beginnen, sich beispielsweise massiv im Naturschutzgebiet Burgaue, welches zudem ebenfalls nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt ist, ausgebreitet haben und ebenso massiv in den Auenwäldern in Leipzigs Süden ihre Fortsetzung gefunden haben. Im Rahmen dieser Fahrradexkursion mussten die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Entsetzen eine flächendeckende Ausweitung der massiven Abholzungen in den Auenwäldern der Elster-Luppe-Aue feststellen. In den Städten Schkeuditz und Leipzig schreckte man auch vor Naturschutzgebieten zurück, welche zumeist auch ein Status als europäisches Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie darstellt. Mit diesen verstärkten Abholzungen haben die Verantwortlichen zur weiteren Schädigung bzw. Zerstörung der klassischen Auenwaldstrukturen geführt. Dazu zählt neben den Massenabholzungen auch das Zerfahren des Auenbodens mit schwerer Räumtechnik. Den Abholzungen fielen insbesondere Stieleiche und Gemeine Esche zum Opfer, was eine wirtschaftliche Verwertung vermuten lässt. In Folge der entstandenen Lichtungen haben Spitz- und Bergahorn beste Entwicklungsbedingungen. Im Gegensatz dazu haben an derartigen Standorten zaghafte sukzessive Verjüngungsversuche der Stieleiche ihr jähes Ende gefunden. Der AHA erläuterte den die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die jahrelangen, bisher erfolglosen Bemühungen dieses rein forstwirtschaftlich geprägte, zerstörerische Vorgehen mit den Verantwortlichen zu beraten, um ein Umdenken zu erwirken. Schautafeln beispielsweise im NSG Burgaue zeigen auf, welche verheerende „Bewirtschaftungsformen“ man bereits umgesetzt hatte und noch plant. Auf Grund dieser Informationen ergehen seitens der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Aufforderung an die zuständige Staatsanwaltschaft, nunmehr die strafrechtliche Relevanz der brutalen Zerstörungen in den Auenwäldern der Städte Schkeuditz und Leipzig zu prüfen und ggf. zur Anklage zu bringen.
Der AHA hält weiter und verstärkt an seinen Forderungen fest, dass endlich eine ökologisch-nachhaltiges Hochwasserkonzeption für das Flussgebiet der Weißen Elster entsteht, welches mit den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie dem Land Sachsen-Anhalt abzustimmen ist. Darin sollte nach Auffassung des AHA enthalten sein, generell weitere neue Verbauungen und Versiegelungen – insbesondere in der Aue – auszuschließen und Rückbaumaßnahmen zu prüfen; sich für eine vielfältigere, ökologisch orientierte Landwirtschaft einzusetzen; Fließgewässer von Querbauwerken, Sohl- und Uferbefestigungen zu befreien, zu renaturieren und mindestens eine naturnahe Gewässerentwicklungen mit Uferschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m Breite zuzulassen und zu befördern; Umfassende Deichrückverlegungen vorzunehmen und somit von den Fließgewässern getrennte Auenwälder – z.B. in der Elster-Pleiße-Aue im Süden Leipzigs und die Burgaue – wieder anzuschließen und somit Überflutungsraum zurückzugeben. Als Ausgangspunkt sei sich in dem Zusammenhang folgende Situation vor Augen geführt, welche u.a. Hans-Dieter Kasparidus vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung im Rahmen des 5. Leipziger Auensymposiums am 16.04.2011 darlegte. Er bezifferte die Auenfläche mit 4.563 ha. Weiter führte er aus, dass davon 3.934 ha Altaue sowie 524 ha rezente Aue und 105 ha Fläche Fluss umfassen. Prozentual bedeutet dies, dass 86,22 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} zwar morphologisch Aue sind, aber in der Regel durch Deiche abgetrennt, keine Überflutung mehr erfahren sowie nur 13,78 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} einer Überflutung zur Verfügung stehen.
Eng damit gekoppelt gilt es intensiv zu prüfen, inwieweit die einst abgeschnittenen und im Rahmen der Umverlegungen und Begradigungen von Weißer Elster und Luppe auch teilweise verschütteten, sehr vielfältigen und struktureichen alten Flussverläufe wiederherzustellen möglich ist. Nach Auffassung der die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer könnte dies perspektivisch auch zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung und Beseitigung der kanalisierten Fließbereiche von Weißer Elster und Luppe führen.
Beispielsweise beabsichtigt offenbar die Stadt Leipzig mit dem nunmehrigen Neubau des Nahleauslassbauwerkes den verheerenden Weg des alleinigen wasserbaulich-technischen Umganges mit Hochwasser, welcher eindeutig vorrangig auf den Neu- und Ausbau von Deichen, die Degradierung von Auen zu Poldern und eben den Neubau dieses Nahleauslassbauwerkes orientiert, fortzusetzen bzw. zu intensivieren.
Der AHA schlägt immer wieder alternativ vor, die nunmehrigen Einbauten zu beseitigen und die Öffnung des Deiches an der Stelle beizubehalten. Dies wäre der erste Schritt in die richtige Richtung.
Im Bereich der Einmündung der Parthe in die Weiße Elster, wo die Exkursion mit dem Fahrrad endete, war weiterhin deutlich zu erkennen, dass Gartennutzer weiterhin ungehindert ihren Garten in den Fließraum der Parthe hinein erweitern können. Hier ist unbedingt Abhilfe zu schaffen. Ebenso gilt es Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit der kleingärtnerisch belegte Überflutungsraum von Weißer Elster und Parthe, eine schrittweise Freiräumung erfahren kann.
Zusammengefasst sei festgestellt, dass die Fahrradexkursion klar die Bedeutung und Schutzwürdigkeit der Auenlandschaften von Reide, Weißer Elster, Luppe, Nahle und Parthe verdeutlichte. Ferner zeigte sie aber auch die Bedrohungspotenziale auf, wozu Verbauungen, Fluglärm und Raubbau durch ungehemmte Abholzungen in den Auenwäldern der Städte Leipzig und Schkeuditz gehören. In dem Zusammenhang erfolgte seitens des AHA eine umfassende Erläuterung eigener Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung dieser bedeutsamen sowie arten- und strukturreichen Auenlandschaften.
Ebenso bekräftigt der AHA den Gedanken der Ausweisung eines UNESCO-Weltkulturerbes in der Elster-Luppe-Aue weiter zu unterstützen und wirbt für eine Mitarbeit in einer diesbezüglichen ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe.
Darüber hinaus zeigte der AHA Möglichkeiten zur Mitwirkung auf und stellte in dem Zusammenhang seinen Mitgliedsverein IG Nachtflugverbot Halle/Leipzig e.V. sowie die Regionalgruppe Leipzig und Umland, die Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ sowie die Arbeitsgruppen Reide und Saale-Elster-Luppe-Aue vor.

Wer Interesse hat im AHA mitzuwirken, kann sich an folgende Kontakte wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 200 27 46

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 0176 525 62 945
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

Tel.: 0176 840 01 924
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 02.05.2021

Fotos: Andreas Liste

Beitrag der MZ

AHA begrüßt Entscheidung der Stadt Gera keine Neubebauung in Langenberg zuzulassen!

Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der AHA nunmehr auch seine Aktivitäten auf die ca. 30 km lange Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
Dazu ist es jedoch notwendig, dass die Stadt Gera diesen dringenden Schutzanspruch verstärkter in die eigene Stadtplanung aufnimmt.
Medienberichten zu Folge, hat sich nunmehr die Verwaltung der Stadt Gera entschieden im Geraer Ortsteil Langenberg im Bereich der Glockenstraße eine Bebauung für Wohnbebauung auf einer 0,94 ha großen Wiesenfläche nicht zuzulassen.
Schon aus der Sicht der Bevölkerungsentwicklung Geras ist diese Bebauung nicht zu rechtfertigen.
Laut Stadtverwaltung Gera hatte die Stadt mit Stand vom 31.03.2021 eine Einwohnerzahl von 93.167 Einwohner. Mit Stand vom 31.09.2020 lag die Einwohnerzahl noch bei 93 833 Personen. Das bedeutet für diesen Zeitraum einen Rückgang von 666 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Zudem weist die „Sozialstatistik der Stadt Gera“, Stand: 28. Februar 2020, auf Seite 16, unter den Punkten 3.1. für das Jahr 2018 einen Wohnungsbestand für Wohnzwecke im Umfang von 60.508 Wohnungen und davon einen marktaktiven Leerstand von 10,2 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} = 6.171,82 Wohnungen aus.
Neben der Tatsache, dass u.a. soziale Verbesserungen dringend geboten sind, um die Abwanderungen zu mindestens zu stoppen, gilt es zuerst den hohen Wohnungsleerstand zu beseitigen, ehe man erneut Flächenverbrauch für neue Einfamilienhäuser zulässt. Das verlangen ökologische, klimatische und hydrologische Erkenntnisse, Vernunft und Erfordernisse.
Daher hält der AHA beispielsweise weiter an seiner Anregung fest, die ca. 9 ha große Fläche zwischen Mühlgraben, Stadtbahnbrücke und Leibnitzstraße massiv zu entsiegeln, bis zum naturgewachsenen Boden zu beräumen und eine Sukzession zu ermöglichen. Darüber hinaus gilt es die Fläche der Weißen Elster als Retentionsraum zurückzugeben. Dieser Bereich kann sich so nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum von Tieren und Pflanzen und Teil eines größeren Grün- und Biotopverbundes entwickeln, sondern zum verbesserten Eintrag von Sauerstoff, Luftfeuchtigkeit sowie Kalt- und Frischluft und somit zur Verbesserung des Stadtklimas und der Lebens- und Wohnqualität der Menschen beitragen. Ferner führen derartige Grünbereiche zur Auflockerung und Verbesserung des zumeist stark versiegelten Stadtbildes.
In dem Blickwinkel betrachtet, unterstützt der AHA die bisherige Aussage der Stadt Gera im Geraer Ortsteil Langenberg im Bereich der Glockenstraße keine Bebauung für Wohnbebauung auf einer 0,94 ha großen Wiesenfläche zuzulassen.
Alternativ schlägt der AHA den Wiesenkomplex in eine partiell und unregelmäßig zu mähende bzw. zu beweidende Wiese umzuwandeln, um so einen arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsbestandteil entwickeln zu können. Wiesen dienen nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzen sowie in der Blütezeit als Nahrungsgrundlage für zahlreiche Insektenarten, sondern auch als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet, was zu mindestens zur Stabilisierung des Klimas im gesamten Stadtgebiet Gera beitragen kann.
Ferner gilt es das Gebiet, weitläufig von den FFH-Gebieten „Schluchten bei Gera und Bad Köstritz mit Roschützer Wald“ und „Brahmeaue“ sowie der Aue der Weißen Elster eingerahmt, in ein umfassendes Biotop- und Grünverbundsystem einzubetten.
Solche Verbundsysteme tragen zur Schaffung bzw. Stabilisierung von faunistischen und floristischen Verbindungen sowie zur Verbesserung des Luftaustausches bei und wirken Verinselungen einzelner Biotope entgegen. Daher ist dringend geboten nicht nur eine Stabilisierung, sondern eine weitere Wiederausweitung von Biotop- und Grünverbundsystemen zu ermöglichen. Neben der ökologischen und klimatischen Wirkungsvielfalt, tragen solche Maßnahmen umfassend zur Auflockerung und Verbesserung des Stadtbildes bei und erhöhen somit auch die Attraktivität als Wohnstandort und verbessern Möglichkeiten für eine nachhaltige, umwelt- und naturgerechte Naherholung für die stressgeplagte Bevölkerung.
In dem Zusammenhang bekräftigt der AHA wiederholt und mit Nachdruck seinen Wunsch und Bereitschaft sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Weißen Elster von Quelle bis zur Mündung einzusetzen. Dazu zählen selbstverständlich auch das Stadtgebiet Gera sowie der Abschnitt der Weißen Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz. Daher hatte die Mitgliederversammlung des AHA vom 07.12.2020 beschlossen eine länderübergreifende Regionalgruppe Gera-Zeitz zu bilden. In dieser AHA-Gruppe können sich ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf einbringen. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.05.2021

Fotos: AHA

AHA fordert umweltverträgliche Nutzung der Seen- und Flusslandschaften in Mitteldeutschland

Bereits im Dezember 2014 erfolgte die Vorlage eines Tourismuswirtschaftlichen Gesamtkonzeptes für die Gewässerlandschaft im Mitteldeutschen Raum. Das hauptsächlich auf die Gebiete des Freistaates Sachsen und Land Sachsen-Anhalt bezogene Konzept umfasst den Großraum zwischen den großen und mittleren Städten Leipzig, Halle (Saale), Dessau-Rosslau, Naumburg, Weißenfels, Köthen und Wittenberg. Betroffen sind davon die Fluss- und Seenlandschaften an Elbe, Mulde, Saale, Weißer Elster, Unstrut, Pleiße, Parthe und Floßgraben sowie des Geiseltalsees, der Neuseenlandschaft bei Leipzig, Goitzsche und der Seen im Dübener Park. Es erstreckt sich aber auch bis zum Altenburger Land im Freistaat Thüringen.
Das Konzept ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vorrangig von einer umfassenden und intensiven Nutzung der Gewässer des Planungsgebietes geprägt. Dazu zählen die Beförderung des motorisierten Bootsverkehrs, die Errichtung von baulichen Anlagen an und in den Gewässern sowie der gezielte Aus- und Neubau von Kanalbauten aller Art. Es fehlt komplett die Berücksichtigung der Bedeutsamkeit des Planungsraumes als vielfältiger Natur- und Landschaftsraum, welcher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bietet. Der AHA sieht in dem Planungspapier die klare und deutliche Zielrichtung, Umwelt, Landschaft und Natur den Bedürfnissen des Tourismus unterzuordnen. Derweil ist es erforderlich den Tourismus in die Schutzbedürfnisse dieser sehr bedeutsamen, arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsräume einzuordnen. Für den AHA haben jahrhundertlanger Bergbau sowie jahrzehntelange Verschmutzungen von Umwelt, Natur und Landschaft genug Schaden angerichtet. Von daher ist ein rasantes und sofortiges Umdenken hin zu einem verantwortungsvollen Denken dringend geboten.
Mit großer Sorge beobachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) dabei beispielsweise das fortgesetzte und intensive Bestreben insbesondere des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt, der Landkreise Nordsachsen, Leipzig und Saalekreis sowie der Städte Leipzig, Halle (Saale), Merseburg und Leuna auf Kosten des Steuerzahlers Wassertourismus zu nutzen, um massiv den Motorbootverkehr zu befördern.
Ähnlich sieht der AHA die Gefahren für den Geiseltalsee in Sachsen-Anhalt, wo man bereits mit einer Allgemeinverfügung des Landkreises Saalekreises vom 10.08.2012 u.a. das von Motorbooten mit 10 m Länge und 20 PS-Motoren zugelassen hatte. Auch hier ist mit zunehmender Verlärmung und Luftverschmutzung, aber ebenso mit verstärktem Wellenschlag zu rechnen, was zur Störung bzw. Zerstörung ganzer Uferzonen führen kann. Es ist unverständlich, warum nicht endlich die dringend notwendige Zeit aufbringen kann, um der Natur die Möglichkeit einer stabilisierenden Entwicklung aufbringen zu lassen. Innerhalb eines Zeitraums von ca. 300 Jahre hat der Mensch diesem Gebiet gewaltige Schäden zugefügt. Nun gilt es der Natur wenigstens 100 Jahre Zeit zu lassen, um eine Neuentwicklung zu ermöglichen. Was kann die Natur dafür, wenn der Mensch nicht in der Lage ist die Kommunen ordnungsgemäß finanziell und materiell auszustatten?
Der AHA fordert daher die Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) als zuständiger „Bergbausanierer“, den Landkreis Saalekreis, als zuständige untere Behörde, sowie die Anrainerkommunen auf, endlich die voranschreitende, zumeist umwelt- und naturfeindliche Entwicklung im Geiseltalseengebiet zu stoppen. Ferner gilt es im und am Naturschutzgebiet alle Bauarbeiten zu unterlassen und schon alle diesbezüglichen Planungen zu stoppen. Ferner fordert der AHA die Medien auf, verantwortungsvoll zu handeln und nicht ständig auf eine verstärkte touristische Nutzung zu drängen und diese als Allheilmittel für kommunale Probleme darzustellen.

Im Interesse einer sauberen Umwelt, Landschaft und Natur sowie eines umwelt- und naturverträglichen Tourismus fordert der AHA die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Saalekreises und der Anliegergemeinden auf weitere Ausweitungen und Lockerungen für die touristische Nutzung des Geiseltalsees einhergehend u.a. mit der Aufhebung der Einschränkungen im Motorbootverkehr zu unterlassen und stattdessen das Gewässer von jeglicher Motorisierung freizuhalten.
Dies ist auch im Blick auf den voranschreitenden Klimawandel zu betrachten.
Der AHA fordert daher die Landtage und Regierungen Sachsens und Sachsen-Anhalts auf, dementsprechend die jeweiligen Wassergesetze anzupassen. Ferner appelliert der AHA an den Freistaat Sachsen, an das Land Sachsen-Anhalt und den Landkreis Saalekreis und die Stadt Halle (Saale) die Neuseenlandschaft und den Geiseltalsee sowie die Weiße Elster und die Pleiße von jeglicher Motorisierung freizuhalten sowie das Vorhaben Saale-Elster-Kanal endgültig zu beenden.

Nunmehr haben sich insbesondere die Landkreise Saalekreis und Salzlandkreis sowie die Stadt Halle (Saale) das Ziel gesetzt den Betrieb von Hausbooten auf der Saale voranzutreiben. Damit eng verbunden ist der schrille Ruf nach Neuschaffung von Anlegern entlang der Saale unüberhörbar. Medienberichten zu Folge beabsichtigt beispielsweise der Landkreis Salzlandkreis ca. eine Millionen Euro auszugeben, um beispielsweise neue Bootsanleger in den Städten Calbe (Saale), Bernburg (Saale) und Alsleben (Saale) zu errichten. Als Vorbild sieht man offensichtlich die illegal errichteten Boots- und Yachtanleger in Brachwitz und Salzmünde.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) warnt dabei eindringlich vor zerstörerischen Eingriffen in den Uferbereichen, was zur Vernichtung von Flora und Rückzugs- und Lebensräumen von zahlreichen Tierarten, Versiegelung von Böden, Einschränkungen von Hochwasserräumen, zusätzlichen Belastungen mit Lärm, Feinstäuben und Abgasen sowie zu massiven Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes der Saale, ihrer Aue und angrenzender Natur- und Landschaftsbestandteile führen. Nicht zu vergessen, dass mit zusätzlichen Ziel- und Quellverkehr mit Motorisierten Individualverkehr zu rechnen ist.
Offenbar haben die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung noch immer nicht die Zeichen der Zeit erkannt, welche auf Schutz und Erhalt von Umwelt. Natur und Landschaft sowie einen dem untergeordneten sanften Tourismus stehen müssen. Stattdessen möchte man Steuergelder verwenden, um das reine Gegenteil zu tun.
Nach Auffassung des AHA bedarf es endlich einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die mitteldeutschen Seen- und Flusslandschaften. Dabei ist es dringend notwendig, den dringenden Erfordernissen der globalen, regionalen und örtlichen Entwicklung von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima Rechnung zu tragen und darauf entsprechende Antworten zu suchen und zu finden.
Hierzu gilt es nach Meinung des AHA unverzüglich die wissenschaftlichen Potenziale u.a. an den Universitäten und Hochschulen in Leipzig, Halle (Saale), Erfurt, Jena, Dessau-Roßlau, Merseburg und Bernburg zu nutzen.
Um diesen umfassenden Forderungen Nachdruck zu verleihen, beabsichtigt der AHA eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe zur Beförderung eines umwelt- und naturverträglichen Wassertourismus zu bilden.

Wer Interesse hat für einen nachhaltigen Schutz und Erhalt sowie an einer naturnahen Entwicklung der Auenlandschaften an Elbe, Saale, Mulde, Unstrut, Weißer Elster, Luppe, Nahle, Pleiße und Parthe sowie der Seenlandschaft Mitteldeutschlands mitwirken möchte, wende sich bitte an folgende Kontakte:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 0176 – 52562945

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 27.04.2021

Stellungnahme zum Antrag Planung Gefahrenabwehr Schelditz – Tischvorlage zum Scoping Planfeststellungsverfahren „Wasser“

Auf der Basis der vorliegenden Planungsunterlagen sowie bestehender Ortskenntnisse bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) wie folgt Stellung:

  • Aus den Planungsunterlagen ist nicht ersichtlich, inwieweit eine Beseitigung der Gefahrenursachen im Blickfeld der Planer liegt. Daher gilt es unbedingt diese Maßnahme zu prüfen, um eine ständige Kontaminierung des Grundwassers, der Böden und der Luft zu beseitigen bzw. auszuschließen sowie weitere Eingriffe in Natur und Landschaft zu unterbinden.
  • Es gilt eine aktuelle und konkrete Übersicht über die Art der Schadstoffe, ihre Herkunft, ihre Ausbreitung und die konkreten Fließrichtungen von Grund- und Schichtwasser zu erstellen.
  • Der etwa 25 km lange Gerstenbach mit einem Einzugsgebiet von 172,4 km² bietet ein sehr großes naturnahes Entwicklungspotential als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, als Biotop- und Grünverbundraum sowie als Kaltluftentstehungsgebiet und Kaltluftkorridor. Daher sind alle Maßnahmen zu unterlassen, welche den Zustand zerstört bzw. stört. Die aktuellen Pläne sind dazu geeignet im dem Planungsabschnitt ein naturfernes Gewässer zu entwickeln und die Ausbreitung von Hochwassers zu verhindern. Dies widerspricht den Regeln der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU. Stattdessen gilt es zu prüfen, inwieweit sich eine Förderung der Mäandrierung mit Störsteinen und –hölzern realisieren lässt, um noch mehr Naturnähe entwickeln zu lassen.
  • Die Erfassungen von Fauna und Flora gilt es zu aktualisieren und über den Zeitraum mindestens einer Vegetationsperiode bzw. über 12 Monate durchzuführen. Erst daraus lassen sich keine ordnungsgemäßen Rückschlüsse zur Bestand, Bedeutung und Schutzwürdigkeit erstellen.
  • Es gilt zu prüfen, wo die Deponierung dauerhaft bzw. zeitweise kontaminierter Bodenbestandteile und Stoffe erfolgen soll. Diese Standorte sind so zu sichern, dass eine Kontaminierung von Luft, Wasser und Boden ausgeschlossen ist und bleibt.
  • Der AHA regt die Nutzung der Studien und Vorschläge des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung sowie des Ingenieurtechnischen Verbandes für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e.V. (ITVA) an.

Darüber hinaus rügt der AHA die nicht erfolgte Beteiligung im Rahmen der nun erfolgten Abholzungen im Bereich der Talstraße sowie der Eingriffe in das Röhrichtgebiet im Bereich des Gerstenbaches.

Nach Ansicht des AHA bedarf das Planungsvorhaben einer umfassenden Neuerfassung von Fauna, Flora sowie der Schadstoffe und somit einer Überarbeitung der Planungsunterlagen.

Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.

Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 26.04.2021

Konzeption zur Grundwasserreinigung 
Grundwasseraufbereitung, ITVA-Arbeitshilfe H1-14

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern eine naturnahe Entwicklung eines Waldgebietes im Nordosten von Halle-Trotha!

Der hallesche Stadtteil Trotha ist bekanntlich von zahlreichen sehr bedeutsamen Natur- und Landschaftsbestandteilen geprägt, welche enge Bindungen zu den Stadtteilen Seeben, Mötzlich und Tornau sowie zur Gemeinde Petersberg, Ortsteilen Morl und Sennewitz besitzen.
Als erstes sei hier die Saaleaue mit dem ca. 7 ha großen Naturschutzgebiet Forstwerder in Halle-Trotha erwähnt, welches zusammen mit dem 10 ha großen Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze das Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Richtlinie „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ bildet und einen sehr wertvollen Bestandteil in der halleschen Saaleaue darstellt. Darin eingebettet befindet sich das ca. 4,9 ha große flächenhafte Naturdenkmal (FND) Klausberge.
Nach Nordwesten und Norden knüpfen sich das Einzugs- und Mündungsgebiet der 15,14 km langen Götsche sowie im Landschaftsraum zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Petersberg, Ortsteil Sennewitz die ca. 14 ha große frühere Aschedeponie des früheren Kohlekraftwerkes Halle-Trotha an, welche ökologisch sehr bedeutsame Natur- und Landschaftsräume bilden.
In nordöstlicher Richtung schließen sich der ca. 9,5 ha große geschützte Landschaftsbestandteil „Park Seeben“ sowie nach Osten das Gebiet der Posthornteiche an.
Nach Süden seien das Gebiet des Großen und Kleinen Galgenberges erwähnt.

In dem Zusammenhang betrachtet haben Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit sehr großem Unverständnis die Auffassungen der Leiterin des Fachbereiches Umwelt im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Halle (Saale) Kerstin Ruhl-Herpertz und des Revierförsters Torsten Nieth aufgenommen, dass sie nicht nur die bisherigen massiven forstwirtschaftlichen Eingriffe gutheißen, sondern auch noch die Fortsetzung der Baumvernichtung einfordern und planen. Nicht „der Wald in Trotha ist am Ende“, sondern offensichtlich jeglicher Respekt gegenüber Bäumen und das Verständnis für naturnahere Entwicklungen von Waldgebiet. Ein Revierförster Nieth ist beispielsweise für die umfassenden Abholzungen im Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide (Stadt Halle (Saale), im Naturschutzgebiet Bergholz am Petersberg (Gemeinde Petersberg) und im Geschützten Landschaftsbestandteil Park Dammendorf (Stadt Landsberg) mitverantwortlich.
Der bisher erfolgte und weiter angedachte Vernichtungsfeldzug gegenüber der laut Schütt et al. (2006) vom Hofgärtner am französischen Königshof Jean Robin im Jahr 1601 aus Virginia USA nach Paris eingeführten Robinie (Robinia pseudoacacia L.) richtet sich gegen eine gefragte und wichtige Bienenweide und Pionierbaum. Die nach Jean Robin benannte Baumart ist ein Schmetterlingsblütler und kann auf Grund seiner Symbiose mit Knöllchenbakterien im Wurzelbereich Stickstoff aus der Luft binden und dem Boden zuführen. Ferner hält ein dichtes und umfassendes Wurzelwerk den Boden fest.
Gerade der Standort der Bergbaufolgelandschaft Trothaer Wäldchen ist ein typischer Standort für die Robinie. Zudem scheinen die Robinien die mehrmonatige Trockenheit und starke Sommerhitze im Jahr 2018 recht gut überstanden zu haben. Schon aus dem Grund sind diese massiven Zerstörungen an dem Gehölzbestand inakzeptabel.

Am 24.10.2019 hatte die Dr. Silvius Wodarz Stiftung im Zoologischen Garten Berlin die Robinie zum Baum des Jahres 2020 ausgerufen und dabei durchaus auf die beiden Seiten der Medaille der Bedeutung der Baumart hingewiesen. Angesichts ihrer Bedeutung als Bienenweide und robustes Pioniergehölz, ihrer bekannten Resistenz gegenüber Immissionen und Salz sowie der vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten ihres wasserbeständigen zähen Holzes ist die Robinie gerade in städtischen Räumen nicht mehr wegzudenken.
Bereits aus dem Blickwinkel betrachtet ist die Ringelung von etwa 2.500 Robinien seit Anfang 2019 als ein skandalöser Vorgang zu betrachten, wofür die Deutsche Bahn und die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) gleichermaßen die Verantwortung tragen.

Am Vorvortag zum Tag des Baumes am 25.04.2021 haben im Rahmen einer Begehung Mitglieder der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sowie Gäste am 23.04.2021 das ca. 85.000 m² = ca. 8,5 ha große Waldgebiet im Nordosten von Halle-Trotha zwischen Karl-Ernst-Weg, Verlängerter Mötzlicher Straße und Am Hang sowie östlich der Bahnstrecke Halle-Hannover in Augenschein genommen.
Beim Betreten des Waldgebietes aus Richtung Osten von der Verlängerten Mötzlicher Straße aus, fiel auf, dass die umfassende sukzessive Verjüngung des Gehölzbestandes voranschreitet. Ebenso deutlich ist eine flächendeckende nitrophile Stauden- und Krautflora erkennbar. Der Gehölzbestand ist besonders von Feldahorn, Gemeiner Esche, Hybridpappel, Robinie und Weißdorn, aber auch von Spitzahorn, Gemeiner Hasel und Steinweichsel geprägt. Ebenfalls kommen Berg- und Eschenahorn sowie Flatterulme vor. Diese sukzessive Entwicklung kennzeichnet das Waldgebiet ganz besonders im östlichen, nördlichen und teilweise im südlichen Bereich.
In Richtung des nordöstlichen Teils des Waldgebietes ist eine abgeholzte Fläche zu erkennen, welche von Müllablagerungen, aber auch von Resten, der durch die Abholzungen zerstörten Sukzession geprägt ist. Winde und nunmehr besser durchdringende Sonnenstrahlen haben zur verstärkten Austrocknung des ausgeräumten Gebietes beigetragen.
Im mittleren und westlichen Bereich des Waldes haben die Aktivitäten von Mountainbikern zu starken Einschränkungen in der Sukzession und zu einer massiven Ausprägung von Pfaden geführt. Im Rückblick zu Begehungen am 29.01.2019 und 24.04.2020 gilt es festzuhalten, dass die Aktivitäten der Mountainbiker sich weiter räumlich nach Norden und Westen massiv ausgebreitet haben. Im Waldgebiet gelagerte Planen und Sofas sowie gebaute Unterstände einhergehend mit einer gewissen Vermüllung beeinflussen diesen Teil des Waldgebietes negativ und tragen zur Einschränkung der Naturverjüngung bei. Besonders besorgniserregend ist, dass diese Nutzung im Bereich eines dringend erforderlichen Schutzgebietes für den Rotmilan stattfindet. Daher gilt es die Aktivitäten der Mountainbiker zu beenden, um eine sukzessive Naturverjüngung nicht weiter zu beeinträchtigen, sondern eher zu befördern.
Die im Südwesten unnatürlich in Reih und Glied angepflanzten und eingezäunten Stieleichen sind mit einer massiven Austrocknung geprägt. Neben der seit knapp einem Monat ausgebliebenen Niederschläge befördert die fehlende Abdeckung des Bodens dessen schnellere Austrocknung. Für den Erhalt der gepflanzten Stieleichen sind das jedoch sehr ungünstige Ausgangsbedingungen.
Insbesondere im westlichen Teil des Waldes ist zudem deutlich erkennbar, dass einst eine Anpflanzung von Bäumen –zum Beispiel Robinie- erfolgte.
Am Westrand des Waldgebietes hat erfreulicherweise eine Beräumung von Resten einer Kleingartenanlage stattgefunden, welche noch u.a. mit Ruinen, Müll und Bodenplatten belasteten. Der Grund für den Rückschnitt von Gemeiner Hasel ist jedoch nicht erkennbar.
Größere und kleinere Trichter durchziehen das gesamte Waldgebiet und rufen die einstige bergbauliche Nutzung in Erinnerung.
Das von Bergbaufolgen geprägte und einst u.a. mit schnellwachsenden Pioniergehölzen wie Robinien, Pappelhybriden und Eschenahorn bepflanzte Waldgebiet, hat begonnen sich sukzessiv standortgerecht zu entwickeln, wozu der Aufwuchs von Feldahorn, Weißdorn und Flatterulme gehört. Vogelstimmen u.a. von Kohl- und Blaumeise, Kleiber und Buntspecht sowie früheren Sichtfeststellungen vom Rotmilan und vom Rotkehlchen verdeutlichen zusammen mit der sich standortgerecht entwickelnden Flora die Funktion als sehr wichtiges Rückzugsgebiet für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Auf jeden Fall beeinflusst der Wald das Stadt- und Landschaftsbild positiv und hat sehr positiven Einfluss auf das Klima der Stadt Halle (Saale).
Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es nun die sukzessive Verjüngung des Waldgebietes zu befördern und nicht durch die derzeitigen forstwirtschaftlichen Eingriffe im Auftrag der Deutschen Bahn zu gefährden. Dies noch als Teil von sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für die umfassenden Eingriffe beim Um- und Neubau des halleschen Güterbahnhofes einzuordnen, halten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für nicht angebracht. Dabei gilt es gerade zurzeit unbedingt zu berücksichtigen, dass insbesondere die Dürrezeit in den Monaten April bis Oktober 2018 und der sehr heiße Sommer im gleichen Jahr sowie die Trockenheit in den Sommern der Jahre 2019 und 2020 Fauna und Flora ohnehin schon stark gestresst haben. Im Frühjahr 2021 ist seit Mitte/Ende April kein nennenswerter Niederschlag zu verzeichnen, was zusammen mit starker Sonneneinstrahlung, heftigen Wind und spätfrühlingshaften Temperaturen zur weiteren voranschreitenden Austrocknung der Böden führt. Fehlende Beschirmung des Bodens mit größeren Bäumen, beseitigter Bodenbewuchs sowie entfernte Laubabdeckung und Alt- und Tothölzer beschleunigen bzw. befördern den Austrocknungsprozess.
Daher fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weiterhin und mit Nachdruck die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption und damit eng verbunden, die sofortige Einstellung aller Ringelungs- und Abholzungsarbeiten in und an dem Waldgebiet ein. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) knüpfen mit ihren Überlegungen an alte Forderungen des früheren Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR an, welche bereits in den Jahren 1987 bis 1989 die Erstellung einer derartigen Konzeption anmahnten.
Dabei gilt es u.a. vollständig den Artenbestand von Fauna und Flora zu erfassen, die geologischen Grundlagen wie Bodenqualität, Hydrologie und Untergrund unter Beachtung der bergbaulichen Nutzung und deren Einflüsse zu ermitteln, die Bedeutung für den Biotop- und Grünverbund, das Stadtklima, das Stadt- und Landschaftsbild und die Naherholung festzustellen sowie letztendlich daraus Vorschläge zum Schutz und zur Entwicklung des Waldgebietes zu entwickeln. Aus Sicht der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es unbedingt die Sukzession zu sichern, forstwirtschaftliche Eingriffe zu beenden und künftig auszuschließen, die Nutzung durch Mountainbiker zu beenden, Vermüllungen zu entfernen und künftige Vermüllungen zu unterbinden, sowie eine sukzessive Ausweitung der Waldfläche nach Nordwesten, Norden, Westen und Südwesten auf angrenzende Ackerflächen zu untersuchen.
Leider hatten die Deutsche Bahn und die Stadt Halle (Saale) den Vorschlag von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ignoriert, als Fläche und Maßnahme zur Umsetzung der sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch die Deutsche Bahn alternativ die Pflanzung und mindestens fünfjährige vollständige Pflege einer Streuobstwiese auf der früheren, ca. 2,36 ha großen Fasanerie östlich des Seebener Busches durchzuführen. Die bisher intensiv vom Ökohof Seeben genutzte Ackerfläche grenzt nördlich an eine bestehende Streuobstwiese an.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hatte im Rahmen seiner Mitgliederversammlung vom 03.03.2008 eine „Konzeption zur Entwicklung einer Streuobstwiese auf dem Gelände der früheren Fasanerie östlich des Seebener Busches“ beschlossen und dem Flächeneigentümer Stadt Halle (Saale) vorgelegt. In der Konzeption ist u.a. vermerkt, dass eine Pflanzung von 24 Bäumen je Reihe Länge x 10 Baumreihen = 240 Bäume erfolgen kann.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) fordern nun die Deutsche Bahn sowie die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) auf, diesen Vorschlag endlich ernst zu nehmen und unverzüglich für das Trothaer Wäldchen eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption erstellen zu lassen. In dem Zusammenhang gilt es nun endlich alle Ringelungs- und Abholzungsmaßnahmen sofort und unwiderruflich einzustellen.
Auf dieser Basis besteht dann die Möglichkeit öffentlich mit den Flächeneigentümern, Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung sowie Interessenten über die Ergebnisse der Untersuchungen und Auswertungen zu informieren sowie zu den sich daraus abgeleiteten Vorschlägen zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung zu beraten.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sind bereit im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.

Ferner schlagen Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vor eine naturnahe und sukzessive Entwicklung der 175 ha großen Agrarfläche zwischen Halle-Tornau und Landsberg-Oppin mit der gezielten Pflanzung von Streuobstwiesen und Gehölzstreifen sowie der unregelmäßigen Pflege von Wiesen zu koppeln.
Diese wertvollen Ackerflächen mit Bodenwertzahlen zwischen 75 und 80 gehörten zu DDR-Zeiten zum Obstanbaugebiet des Volkseigenen Gutes (VEG) Tornau-Prussendorf und waren fast ausschließlich mit Äpfeln bestanden. Auf der nunmehrig, zumeist mit Getreide bestellte Ackerfläche waren häufig die Rufe der Wachtel (Coturnix coturnix) zu vernehmen gewesen. Die Stadt Halle (Saale) plante hier einst unverantwortlicher Weise die Errichtung eines Gewerbegebietes. Dieses Vorhaben haben nunmehr Stadtrat und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) erfreulicherweise gestoppt.
Nunmehr besteht die Möglichkeit hier arten- und strukturreiche Agrarflächen entwickeln zu lassen und zu gestalten.

Die offensichtlich ab 27.01.2020 fortgesetzten Abholzungen sowie struktur- und artenarmen Aufforstungen haben nunmehr zu massiven Störungen im Trothaer Wäldchen geführt. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) haben immer diese intransparenten Kungeleien im Hinterzimmer scharf kritisiert. Beide Organisationen sehen darin eine Fortsetzung der inkompetenten, arroganten und ignoranten Herangehensweise von Stadt Halle (Saale) und Deutscher Bahn. Zu alternativen Vorschlägen schweigt man noch immer, stattdessen haben die Stadt Halle (Saale) und die Deutsche Bahn kurzfristig vollendete Tatsachen geschaffen, indem man zum Wochenende an die Öffentlichkeit trat und gleich am Montag darauf die Zerstörung des Waldgebietes im Nordosten von Halle-Trotha fortsetzte. Diese Vorgehensweise erinnert an die Vorgehensweise bei der geplanten Zerstörung der Platanenallee in der Heideallee im Jahr 2006 und ist mit Verhaltensmustern in Bananenrepubliken identisch.

Angesichts der Tatsache, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) und die Deutsche Bahn an dem Vernichtungsfeldzug gegen das Waldgebiet im Nordwesten festhalten möchten, fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den Stopp aller zerstörerischen Aktivitäten im Trothaer Wäldchen und wieder eine naturnahe Entwicklung zuzulassen! Alternativ schlagen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) wiederholt mit Nachdruck vor, mit den sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Entwicklung einer 2,36 ha großen Streuobstwiese auf dem Gelände der früheren Fasanerie östlich des Seebener Busches zu ermöglichen sowie eine naturnahe und sukzessive Entwicklung der 175 ha großen Agrarfläche zwischen Halle-Tornau und Landsberg-Oppin mit der gezielten Pflanzung von Streuobstwiesen und Gehölzstreifen sowie der unregelmäßigen Pflege von Wiesen zu koppeln.

Im November 2019 hatten zudem die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine Online-Petition zum Schutz, zum Erhalt und zur naturnahen Entwicklung des „Trothaer Wäldchens“ gestartet und diese am 14.02.2020 an den Deutschen Bundestag weitergeleitet.

Darüber hinaus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA weiterhin interessierte Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Halle (Saale) zur aktiven Mitwirkung auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zur Initiative „Pro Baum“ und zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 25.04.2021

Warum dieser Mann für Halles Bäume kämpft (MZ-Artikel vom 26.04.2021 zur Exkursion)

Fotos: Christine Fröhlich

AHA führte Exkursion zur Bösen Sieben sowie zu Goldgrundbach, Kliebigbach und Dippelsbach durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hatte am Samstag, dem 24.04.2021, eine ca. zehnstündige Exkursion u.a. entlang des Saugrundbaches, Goldgrundbaches, des Kliebigbaches und des Dippelsbaches bis zur Bösen Sieben durchgeführt. Im Rahmen der Exkursion beabsichtigte der AHA die Vielfältigkeit von Fließgewässern, deren Schutz, Erhalt und Entwicklung darlegen.
Zu Beginn der Exkursion betrachteten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das momentan ausgetrocknete Bett des Saugrundbaches in Wimmelburg. Dabei erörterten sie die besondere geologische Situation und die eng damit verbundene Bergbaugeschichte der Region. Dazu gehören in Folge des Bergbaus veränderte Untergründe und hydrologischer Situationen. In dem Zusammenhang diskutierten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer auch über die Notwendigkeit des Erhaltes und Schutzes der vielfältigen Halden. Dabei sind insbesondere die nunmehrige landschaftsgestalterische Wirkung sowie die Entstehung besonderer, häufig auf Schwermetallen und Salzen beruhender besonders wertvoller Biotope mit ihrer Fauna und Flora zu erwähnen. Diese Bedeutung unterstreicht auch die Unterschutzstellung unmittelbar angrenzender Bereiche im Rahmen der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) als FFH0109LSA „Kupferschieferhalden bei Wimmelburg, welches 6 ha umfasst. Daher darf es keinesfalls zur Zerstörung und Beseitigung der Haldenlandschaft kommen. Ein erster, aber sehr wichtiger Schritt ist in einer ordnungsgemäßen Ausschilderung des Schutzstatus zu sehen.
Im Bereich des Zusammenflusses von Saugrundbach und Wolferöder Graben diskutierten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den massiven Verbau der Ufer und Gewässersohle. Hier bedarf es einer wissenschaftlich fundierten Entsiegelung, um die beiden Fließgewässer naturnaher entwickeln lassen zu können. Dies entspricht u.a. auch dem Ansinnen der Wasserrahmenrichtlinie der EU.
Der AHA erläuterte die Ergebnisse des Arbeitseinsatzes am Samstag, dem 17.04.2021, im Bereich des Saugrundbaches und des Wolferöder Grabens in Wimmelburg, welcher der Eindämmung der Ausbreitung des Riesenbärenklaus diente, indem die Bekämpfung der Jungpflanzen diente. Alle Anwesenden waren sich im Ergebnis der umfassenden Erläuterungen von Mitgliedern des AHA einig, dass es hier noch umfassender und massiver Anstrengungen bedarf, den Riesenbärenklau nachhaltig zurückzudrängen und seine Ausbreitung womöglich gar zu unterbinden.
Der Verlauf des Goldgrundbaches im Mittel und -oberlauf ist häufig ebenfalls von Sohl- und Uferversiegelung geprägt. Hier gilt es nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine umfassende Entsiegelung vorzunehmen. Gleichermaßen ist eine Einhaltung des Gewässerschonstreifens dringend vonnöten. Dies ist nicht nur zur Unterbindung von Nährstoffen und Pestiziden erforderlich, sondern ermöglicht eine naturnahe und standortgerechte sukzessive Entwicklung. Dies trägt zur Vielfalt an Biotopen, Arten und Strukturen bei, verhindert das ungehinderte Ablaufen von Niederschlagswasser und nimmt Hochwasser auf.
Noch beim Aufenthalt im Rahmen der Exkursion am 27.04.2019 an der ab Frühjahr 1787 erbauten, im Jahre 1794 vollständig in Betrieb genommenen und am 27.08.1801 stillgelegten „Neuen Hütte“ mahnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine Sicherung des Gebäudekomplexes mit seinen Anlagen an und empfahlen auf der Basis eines wissenschaftlich fundierten Konzeptes eine bauliche Rekonstruktion an, um so eine sehr bedeutsame Stätte der Bergbaugeschichte für Bildung, Tourismus und Kultur Öffentlichkeit wieder zur Verfügung zu stellen. Dazu ist jedoch ein deutliches Bekenntnis der anliegenden Gemeinden, aber auch das Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Mansfeld-Südharz dringend erforderlich.
Der Abbruch der Neuen Hütte, einschließlich der Mauern des Hüttengebäudes/Ofenhaus ist nun abgeschlossen.
Dabei hatte der AHA im Rahmen einer Presseerklärung vom 28.12.2020 folgende Positionen dargelegt, Zitat: „Die Täler der Bäche im Mansfelder Land, welche meist von Westen der „Bösen Sieben“ zufließen, sind Jagdgebiet einer großen Anzahl von Fledermausarten, so auch das Goldgrundbachtal. Diese Tatsache ist allgemein bekannt.
Ganz in der Nähe, südlich, etwa 200 m entfernt beginnt das FFH-Gebiet 0109 – Kupferschieferhalden bei Wimmelburg, in welchen allein 6 Fledermausarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie festgestellt wurden.

Die Fledermausarten sind in Deutschland alle besonders geschützt.
Seit den 1990er Jahren, mit dem schleichenden Verfall der „Neuen Hütte“, haben Fledermäuse den Gebäudekomplex der „Neuen Hütte“, als Lebensraum angenommen. Durch die vielen Einflugmöglichkeiten in das Objekt, kombiniert mit vielen Ritzen, Spalten und Hohlräumen sind hier ideale Lebensbedingungen entstanden und vorhanden. Bisher wurde dieses Vorkommen eher mit der Anwesenheit im Sommer verbunden, da sich da die Fledermäuse an und in geeigneten Objekten auch außerhalb des Gebäudekomplexes, auch in der Gemeinde beobachtet wurden.
Die Fledermäuse haben ein vielfältiges Nahrungsangebot in der Aue des Goldgrundbaches und die Möglichkeit sich natürlichen Feinden zu entziehen.
Bei einer Vorortkontrolle am 13.08.2020 wurden durch den Leiter der Landesreferenzstelle für Fledermausschutz 20 Fledermäuse in fünf Arten festgestellt (11 x Zwergfledermaus, 3 x Breitflügelfledermaus, 4 x Fransenfledermaus, 1 x Mopsfledermaus und ein Braunes Langohr.)
In der weiteren Folge wurden Maßnahmen zum Schutz der Fledermäuse festgelegt.
So soll das Kellergewölbe des Südturmes nicht abgerissen werden und ein Fledermausquartier bleiben.
„Die erfassten Arten sind dadurch gekennzeichnet, dass sie Spalten in Felsen, Höhlen, Brücken oder Kellern als Sommer-wie auch als Winterquartier sowie als Wochenstube zur Aufzucht der Jungtiere besiedeln.
Sie verstecken sich ausschließlich in Ritzen und Spalten und sind nicht frei von der Decke hängend anzutreffen.
Der Hohlraum des Kellers bietet ihnen die Möglichkeit des Schwärmens.
Die Kellerräume des Gebäudekomplexes weisen eine bedeutende Bedeutung als Winterquartier für die Fledermausarten auf.“ 1).
Die ehemals denkmalgeschützten Gebäude der „Neuen Hütte“ hatten als Industriedenkmal eine große Bedeutung weit über das Mansfelder Land hinaus.
Der Gebäudekomplex soll mit steuerfinanzierten Gemeindegeldern und Fördermitteln der EU abgebrochen werden.
Bereits bei einer weiteren Begehung am 26.08.2020 war es unstrittig, dass vor Beginn der Abbruchmaßnahmen eine artenschutzrechtliche Kontrolle nach anwesenden Fledermäusen durchgeführt werden muss.
In diesem Zusammenhang erklärten sich Freiwillige bereit, Anfang November bei der Beräumung des Gewölbekellers des Südturmes zu helfen.
Zwischenzeitlich am 28.09.2020 wurden durch Gemeindearbeiter, in Kenntnis des Vorhandenseins von Fledermäusen in dem Gebäudekomplex der Neuen Hütte, die offenen Kellerfenster(Fluglöcher) des Hüttengebäudes des Gebäudekomplexes und des SW -Anbaus mit Erdreich verschlossen. (Information an Landesreferenzstelle per Mail, Fotos und Unteren Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises Mansfeld-Südharz (LK MSH) mündlich.).

Bis zum 30.11.2020 hatte der Leiter der Referenzstelle keine Kenntnis vom Beginn der Abbrucharbeiten des Gebäudekomplexes.
Eine Beräumung des Kellergewölbes des Südturmes fand bisher offensichtlich nicht statt.
Die Abbrucharbeiten erfolgen nach der Vergabe der Arbeiten nach der Gemeinderatssitzung am 26,11,2020 in der Zeit vom 14.12.2020 bis 31.03.2021. und nicht wie in den Auflagen zum Bescheid gem. § 45 Abs. 7 BNatschG festgelegt vom November bis Februar.
Der Abriss hat begonnen.
Zurzeit sind keine Abrissarbeiten zu verzeichnen.

Beginn der Maßnahmen war der 14.12.2020.

Die notwendige Artenschutzkontrolle wurde erst nach Beginn der Maßnahmen am 15.12.2020 durchgeführt.
Wie der beauftragte Mitarbeiter des Büros für Artenschutz per Kurzvermerk unterstrichen hervorgehoben mitteilt, erfolgte die Kontrolle in den begehbaren Kellerbereichen.
Dabei wurden in den Fugen und Hohlräumen 8 Fledermäuse in drei Arten angetroffen und geborgen. (6 x Zwergfledermäuse, 1x Braunes Langohr, 1x Fransenfledermaus).
Damit ist der Nachweis erbracht, dass der Gebäudekomplex für Fledermäuse als Winterquartier dient.
Es stellt sich die Frage was passiert mit den Fledermäusen, welche sich in den nicht begehbaren Bereichen befinden?
Aufgrund der milden Temperaturen bis einschließlich 24.12,2020 ist es sehr wahrscheinlich, dass sich in dieser Zeit weitere Fledermäuse im Gebäudekomplex einfanden.
Durch ein Mitglied des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) wurden am 22. und 23.12.20 drei Fledermäuse im Bereich der Abbruchstelle, Hüttengebäude/Ofenhaus festgestellt (1 Exemplar flog aus SW-Richtung in den Gebäudekomplex).
Die Erschütterungen der Abbrucharbeiten haben sich ebenfalls auf die im Gebäudekomplex befindlichen Fledermäuse ausgewirkt.
Wie viele schon gestorben sind, lässt sich nicht feststellen.

Am 17.12.2020 wurden die Kellerbereiche des Unteren Hüttenhofes, welche ebenfalls abgerissen werden sollen, sowie die zwei aus Sandstein gebauten Stützpfeiler der Nordseite mit Planen zugehängt.
Während der Abbrucharbeiten bis zu diesem Zeitpunkt hatten Fledermäuse die Möglichkeit sich in den Ritzen, Spalten und Hohlräumen zu verstecken.
Fledermäuse, welche sich dort bis zum 17.12.2020 versteckten, werden durch die Planen am Verlassen ihrer Verstecke gehindert und werden wohl sterben,
Demgegenüber ist der Zugang/Einflug/Ausflug zu den Kellerbereichen über die gesamte Abrissfläche möglich.
Erstaunlicherweise waren die Stützpfeiler am 19.12.2020 wieder unverhangen.
Eine Erklärung liegt dem AHA dazu nicht vor.
Die Begründung der Gemeinde Wimmelburg, dass der Gebäudekomplex stark einsturzgefährdet sei, wird durch gutachterliche Tätigkeit vom 18.06.2020 im Auftrag der Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt nicht gestützt.

Die Begründung der Gemeinde Wimmelburg, dass der Abriss des Gebäudekomplexes alternativlos sei, ist spätestens mit dem Kaufangebot eines Investors mit einem Sanierungs- und Nutzungskonzept zur Nutzung als Kinderheim, nicht mehr zutreffend.
Dieser steht auf Nachfrage immer noch zu seinem Angebot.
Spätestens ab diesem Zeitpunkt muss man eindeutig von Steuerverschwendung sprechen.

Der Investor ist die Volkssolidarität Saale-Kyffhäuser e. V., Fliederweg 7, 06268 Querfurt.

Um den Tod weiterer Fledermäuse zu verhindern ist es zwingend notwendig, dass die Abrissarbeiten bis zum 31.03.2021 ruhen.

Da die Gemeinde mit den Arbeiten im Jahr 2020 begonnen hat, werden die beantragten Fördermittel ausgereicht.

Es ist somit auch verhältnismäßig die Arbeiten bis 31.03.2021 ruhen zu lassen und dem Artenschutz von besonders geschützten Arten der Anhänge II und IV der FFH Richtlinie, sowie dem § 39 Absatz 6 BNatSchG, wirklich zu entsprechen.
Erst das wäre wirklich wirksamer Artenschutz. welcher den aktuellen Anforderungen entspricht.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erwartet von der UNB eine Neubeurteilung der Lage.“, Zitat Ende

Im Rahmen einer Presseerklärung vom 19.01.2021 gab der AHA seine Position zu dem damals aktuellen Zustand der Neuen Hütte ab, Zitat:

Der Abbruch der Neuen Hütte ist soweit fortgeschritten, dass nunmehr der Abriss der Mauern des Hüttengebäudes/Ofenhaus stattfindet.

Historisch ist es wichtig zu wissen, dass die Neue Hütte bereits auf dem Gelände einer älteren Hütte errichtet wurde.
Diese Tatsache und der Betrieb der Neuen Hütte als Schmelzhütte der Kupferverhüttung in den Jahren 1790 – 1801 ergibt die Schlussfolgerung, dass der Boden bis in tiefere Schichten, das Umfeld durch das Brennen und Rösten des Kupferschiefers, hier besonders unterer und oberer Hüttenhof, das ehemalige Kohlenlager westlich des Südturmes sowie die gesamte Bausubstanz, besonders das Ofenhaus mit dem Kupferschmelzofen( Mansfelder Hohe Ofen nach Ehrenberg) mit Schwermetallen und Schwefelverbindungen kontaminiert sind.
Mit den derzeitigen Abbrucharbeiten entfällt der Schutz des Hüttengebäudes vor äußeren Einflüssen, besonders des Zustromes von Wasser. Das Wasser dringt in den Bereich ein und spült die Schwermetalle und Schwefelverbindungen in das Umfeld, besonders in den Goldgrundbach und dessen Aue. Auf den weiteren Verlauf über die Böse Sieben ist davon auszugehen, dass eine Einspülung dieser chemischen Verbindungen bis mindestens in den Süßen See erfolgt.
Auch spielt eine Besonderheit eine wichtige Rolle. Das Gebäude ist über den Kunstschacht mit dem Froschmühlenstollen verbunden, welcher aktuell nicht genutztes unbelastetes Süßwasser über die Wimmelburger Schlotten bis in den Süßen See transportiert. Auch in dieses Stollensystem werden die Schwermetalle, deren Verbindungen und die Schwefelverbindungen gespült sowie weiter bis zum Süßen See getragen. Diese Fakten stehen im Widerspruch zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, Bundesbodenschutzgesetz und zur Bundesbodenschutzverordnung.
Warum man diese Vorgänge aus dem EU-Fond zum Bodenschutz fördert und sie der Renaturierung dienen soll, ist bisher ein gut gehütetes Geheimnis der Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es für zwingend geboten, dass das Umweltamt des Landkreises Mansfeld-Südharz unverzüglich ein unabhängiges zertifiziertes Ingenieurbüro oder Institut mit der Untersuchung der Schwermetallbelastungen und der Belastung mit Schwefelverbindungen mit dem Ziel beauftragt, notwendige Entscheidungen zum Schutz der Bevölkerung von Umwelt und Natur zu treffen.
Auch die Beschäftigten der von der Gemeinde Wimmelburg beauftragten Firma Jaeger sind den Gefahren ausgesetzt, was deren Gesundheit wohl negativ beeinflusst. Das Tragen von Schutzkleidung ist bisher nicht festzustellen.
Offensichtlich kennt die Firma, welche nicht aus dem Mansfelder Land kommt, die Risiken für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter nicht.
Das Öffnen des Ofenhauses ist ein bisschen vergleichbar mit dem Öffnen der Büchse der Pandora.
Der wohl zweckmäßigste Lösungsansatz ist das Öffnen des Ofenhauses zu unterlassen und das Ofenhaus des Hüttengebäudes mit einer stabilen Betondecke abzudecken.
“, Zitat Ende

Nach Auffassung des AHA sowie von Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ist der Abriss der Neuen Hütte, der Umgang mit Kritik und alternativen Vorschlägen sowie der Missbrauch von öffentlichen Mitteln als skandalös anzusehen und bedarf einer entsprechenden Aufarbeitung, um die dafür Verantwortlichen in Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt, im Landkreis Mansfeld-Südharz sowie in der Gemeinde Wimmelburg zur Rechenschaft zu ziehen.

Mit großer Sorge erörterten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Zustand der Streuobstwiesen am Hunderücken. Es sind deutliche mechanische Schäden, Vermüllungen und Brandeinwirkungen erkennbar. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ist eine dringende Pflege und sachgerechte Betreuung vonnöten. Dazu zählt neben der Beendigung der ebengenannten Beeinträchtigungen, die Klärung der Eigentums- und ggf. Pachtverhältnisse, der Feststellung des bestehenden Gehölzbestandes nach Arten, Sorten und Zustand sowie die Durchführung umfassender Schnitt- und Pflanzarbeiten.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer entdeckten in unmittelbarer Nähe zur Bahnunterführung, dass weiter massiv Siedlungs- und Gartenabfälle in der Landschaft verbracht worden. Hier fordern die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine unverzügliche Beräumung und Kontrolle des Gebietes, um eine erneute bzw. weitere Vermüllung zu vermeiden. Ebenso zeichneten sich die Wege im Kliebigbachtal durch massive Störungen und Zerstörungen an der Wegestruktur aus, welche deutlich vom Befahren mit Kraftfahrzeugen herrührte und dadurch zu schweren Beeinträchtigungen im Bereich des Kliebigbaches führten.
Nach Meinung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer gilt es ebenfalls diesen Aktivitäten unverzüglich zu unterbinden. Ferner ist die Ermittlung der Verursacher und Bestrafung der Verursacher zu veranlassen. Diese Eingriffe haben zu massiven Schädigungen in Natur und Landschaft geführt. Dies bedroht den naturnahen und natürlichen Zustand des FFH-geschützten Kliebigbaches im Mittel- und Oberlauf. Gerade der Ober- und Mittellauf ist davon geprägt und hat daher einen bundesweiten Vorbild- und Beispielcharakter. Insgesamt gesehen haben alle Bäche der Region einen ungemeinen hohen Wert. Das trifft auch auf ihre Bedeutung für die Umweltbildung zu.
Dazu ist es nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer aber auch erforderlich keine Abholzungen oder bzw. und Baumaßnahmen in dem Gebiet vorzunehmen. Das Gleiche gilt für den massiv vorgenommen Ausbau der Waldwege. Dabei fungieren Wege auch als Wandergebiet für Tiere aller Arten.
Ein erster, aber sehr wichtiger Schritt ist in einer ordnungsgemäßen Ausschilderung des Schutzstatus zu sehen.
Für die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer stellen sich der Ober- und Mittellauf des Dippelsbaches durchaus auch als naturnah dar. Auch hier sind umfassende Schutzmaßnahmen erforderlich, um dies auch in der Zukunft zu sichern.
Mit Sorge betrachteten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer zudem den betonierten Auslauf des Teiches, welcher eine ökologische Durchlässigkeit nicht zulässt. Hier gilt es nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer wissenschaftlich fundiert Abhilfe zu schaffen.
Im Bereich der Erholungs- und Bildungsstätte „Dippelsbachgrund“ am Rande der Gemeinde Ahlsdorf sorgte ein massiver Verbau der Aue des Dippelsbaches bei den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern für großes Unverständnis. Nicht nur, dass diese Bauten in der Retentionsfläche des Dippelsbaches stehen, behindern diese die Entwicklungsmöglichkeiten des Fließgewässers, wozu das Mäandrieren gehört. Es ist zudem mit Einspülungen von verschmutzten Niederschlagswasser und Reinigungsmitteln zu rechnen. Daher ist ein unverzüglicher Rückbau der Verbauungen zu prüfen, was letztendlich auch der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) entspricht.
Im Anschluss daran zeichnet sich der Verlauf des Dippelsbaches in Ahlsdorf durch massive Begradigungen und Verbauungen bis hin zu streckenweisen Verrohrungen aus. Dies endet auch nicht beim Zusammenfluss mit dem Viethsbach, welcher den Beginn der 15,22 km langen Bösen Sieben darstellt. Ebenso in Hergisdorf ist dann die Böse Sieben in enges Bett gezwängt und von umfassenden Abholzungen im Uferbereich geprägt. In Hergisdorf gelangt dann vollständig verbaut der im Mittel- und Oberlauf von Natürlichkeit geprägte Kliebigbach in die ebenfalls begradigte und befestigte Böse Sieben. Nach Meinung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ein erschreckender Unterschied. Mit Wohlwollen nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Mäandrierungsansätze der Bösen Sieben ab Mühlweg bis Wimmelburg auf.
Im Bereich der Bösen Sieben in Wimmelburg, wo neben der Wasserarmut durch die Wirkung des Regenschattens des westlich angrenzenden Harzes, kalkbedingtes Karstgebiet in niederschlagsarmen Zeiten zur Versickerung des Baches führen kann, hat man das Fließgewässer in großen Strecken in Sohle und Ufer befestigt, um genau das verhindern zu können. Dies entspricht ebenfalls nicht einer naturnahen Entwicklung, welche u.a. in der WRRL Eingang gefunden hat.
In dem Blickwinkel betrachtet kann sich der AHA vorstellen, nach vollständiger Beräumung der Halde im Bereich Thomas-Müntzer-Straße, Eislebener Straße und Hüttenstraße sowie der Einmündung des Goldgrundbaches, der Bösen Sieben einen großen Teil der Altaue zurückzugeben. Hier könnte sich sukzessiv eine arten- und strukturreiche Auenlandschaft aus Gehölzen, Wiesen, Hochstauden und Feuchtgebieten entwickeln, welche einer massiven Beeinflussung durch die Wechselwirkung und den Umfang von Hoch- und Niederschlagswasser unterliegen. Somit ließen sich mehrere sehr wichtige Interessen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, Hydrologie mit Umgang mit Hochwasser sowie Wohn- und Lebensqualität verbinden.
Der AHA regt daher eine Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption an. Da könnten sich u.a. Wissenschaftler und Studierende der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Hochschule Anhalt in Bernburg einbringen.
Insbesondere im Bereich der Bösen Sieben in Wimmelburg zwischen Abschnitt Verbindungsstraße/Unterdorf und An der B 80/Unterdorf mussten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer feststellen, dass die Uferbereiche mit Haldenschotter und darüber mit Erdeaufschüttungen überprägt und im Gewässerbett massive weniger groben Schotter eingebracht worden ist. Dabei scheinen die Verantwortlichen dieser Baugeschehen die dringend zu befürchtende Belastung des Haldenschotters mit Schwermetallen und zu erwartende Radioaktivität zu massiven bis bedrohlichen Einflüssen und Beeinträchtigungen auf die Menschen, Umwelt, Natur, Landschaft und das Gewässer führen kann. Diese Zustände wirken womöglich auf die nachfolgenden Gewässer und deren Umwelt ein. Ferner behindert der im Ufer- und Sohlbereich Schotter insbesondere bei Gewässerniedrigständen die vollständige Bespannung mit Wasser. Das hat zum Beispiel massiven Einfluss auf die Fauna im Fließgewässer, wo neben der Verstärkung der Einschränkung der Durchlässigkeit, sich u.a. diese Trockenstellen sich zu tödlichen Fallen entwickeln können. Darüber hinaus behindern derartige Baumaßnahmen die Entwicklung einer Gewässerflora, welche u.a. als Unterschlupf- und Laich- bzw. Eiablageplatz für Amphibien, Fische und Insekten dienen kann. Ein Zustand, welcher auch auf den Nebenfluss Dippelsbach zutrifft.
Ferner erörterten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Verbauung der Bösen Sieben nordöstlich des Parkplatzes Kloster Wimmelburg, An der B 80/Platz der LPG im Bereich des Gewerbegeländes am Unterdorf im weitläufigen Einmündungsbereiches des Saugrundbaches. Der AHA erläuterte seine immer wieder vorgetragene Forderung, dass auch die Böse Sieben eines naturnaheren Verlaufs bedarf sowie in dem Zusammenhang alles zu prüfen und zu unternehmen ist, um neben der Schaffung der Rahmenbedingung für eine umfassende sukzessive Eigenrenaturierung, ebenfalls die Rückgabe von verbauten Überflutungsflächen auf der Tagesordnung stehen müssen. Dazu bedarf es der Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption. Stattdessen mussten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit sehr großem Entsetzen und Empörung feststellen, dass im Bereich des Gewerbegeländes am Unterdorf im weitläufigen Einmündungsbereiches des Saugrundbaches massive Begradigungsarbeiten einhergehend mit umfassenden Uferbefestigungen mit vergitterten Steinpackungen stattfinden. Diese Arbeiten zerstören jegliche mögliche naturnahe bis natürliche Entwicklungsmöglichkeiten des Fließgewässers, was u.a. von Mäandrierung mit den typischen Wechselwirkungen von Prall- und Gleithängen und damit verbundenen Sedimentverlagerungen gekennzeichnet sind. Mit der baulichen Schaffung eines verbauten, begradigten und naturfernen Fließgewässers auf Kosten des Steuerzahlers, zeigt das für das Fließgewässer verantwortliche Land Sachsen-Anhalt erneut auf, dass Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, eines ordnungsgenäßen Umgangs mit Hochwasser sowie selbst die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie kaum bis gar keine Rolle spielen. Diese Baumaßnahmen reihen sich in das fortgesetzte rein bzw. vorrangig rein wasserbauliche Herangehen an die Betreuung und Entwicklung von Fließgewässern.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer fordern daher den sofortigen Stopp der Ausbaumaßnahmen, die Entfernung der Uferverbauungen sowie die Schaffung naturnaherer Verhältnisse an und in der Bösen Sieben auf der Basis einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption. Ferner ergeht eine Information an die EU-Kommission, weil nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ein klarer Verstoß gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie vorliegt.
Ebenso gilt es wissenschaftlich fundierte Überlegungen zum überbauten Bereich von Pfaffengrundbach und dem vollständigen versiegelten Mündungsbereiche des Kliebigbaches und des Goldgrundbaches in die Böse Sieben zu erarbeiten, auszuwerten, öffentlich zu beraten und womöglich umzusetzen.
Der gemeinnützige, ehrenamtliche und nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) vom Umweltbundesamt anerkannte Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bekräftigte gegenüber den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer, dass er im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Mitwirkung an einer natur- und umweltverträglichen Konzipierung für die Böse Sieben und ihrer Ursprungs- und Nebengewässer sowie angrenzender Landschaften und Naturbestandteilen dringend interessiert ist. Darüber hinaus möchte sich der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA auch für den Schutz und Erhalt von Fließ- und Standgewässer in und um Eisleben einsetzen, wozu u.a. das Einzugsgebiet der Bösen Sieben, des Süßen und des zögerlich wieder entstehenden Salzigen Sees mit seinen Zu- und Durchflüssen von Zellgrundbach und Weida sowie das angrenzende Einzugsgebiet der Salza gehören.
Wer Interesse hat an einer ehrenamtlichen AHA-Regionalgruppe in Eisleben und Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra sowie Umland mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 200 27 46

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 25.04.2021

Fotos: Andreas Liste

Fotos: Sabine Schauer

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