Jahr: 2018 (Seite 38 von 40)

Pläne für Badesee Hufeisensee sind ökologisch unverträglich

Wie bereits mehrfach vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) festgestellt, bedarf es im Interesse der Allgemeinheit eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes für den Schutz und der Entwicklung des Hufeisensees im Osten der Stadt Halle (Saale), welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt.

Der am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossene Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ erfüllt dieses Anliegen in keiner Weise. Dazu zählen das nunmehr begonnene Vorhaben zur Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes sowie die unverantwortliche Ausweitung der Wassersportanlagen sowie die Errichtung eines Campingplatzes im Süden des Hufeisensees.

Ganz besonders zählen aber auch die baulichen Einrichtungen von Badestränden im Norden und Nordwesten des Hufeisensees sowie eines asphaltierten 6 km langen und mindestens 3 m breiten Rundweges um den See herum.

Die vorgesehenen Standorte der Badestrände mit ihren Schilfbereichen und Gehölzhecken – welche zudem einen Schutz nach § 22 Absatz 1 Nummer 8 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt genießen – bilden einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Gerade die Entwicklung in den letzten 32 Jahren hat zu einer umfassenden ökologischen Aufwertung geführt. So nutzen z.B. zahlreiche Wasservögel, Lurche und Insekten diese angedachten Strandbereiche. Im Falle der Umsetzung der Pläne ist mit einer massiven Zerstörung einer jahrzehntelangen sukzessiven Entwicklung zu rechnen.

Auf Grundlage der vorliegenden Pläne ergibt sich bei einer Länge von 6 km = 6.000 m x Mindestbreite im Umfang von 3 m, eine zusätzliche Versiegelung von 18.000 m² = 1,8 ha. Dieser Weg zerschneidet den Landschaftsraum, erschwert für Kleinsttiere die ungestörte Überwindung der Asphaltstrecke, was sich bei Erhitzung im Sommer und intensiver Nutzung der Wege noch verschärft. Hinzu kommt die Missbrauchsgefahr der Nutzung durch Motorräder und Mopeds sowie Nutzung als Rennstrecke für Rennräder, was zudem noch die Unfallgefahr für andere Fahrradfahrer und Fußgänger steigert.

Im Zusammenhang mit den mehrfach obengenannten Aspekten fordert der AHA erneut und verstärkt den Stopp sämtlicher Aktivitäten auf der Basis des Bebauungsplanes 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“. Alternativ muss es stattdessen eine ordnungsgemäße und fachübergreifende wissenschaftliche Planung geben.

Eine Basis könnte dazu, der vom AHA dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorgelegte, am 11.06.2001 erstellte „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ dienen. Darin schlägt der AHA vor, im Rahmen einer Diplom-, Beleg- oder Praktikumsarbeit eine umfassende Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee als Teil des Einzugsgebietes der Reide zu erstellen.

Im Interesse einer verstärkten ökologischen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der AHA zudem beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden.

Der AHA beabsichtigt im Rahmen folgender Exkursion erneut seine entsprechenden Standpunkte und Vorstellungen darzulegen:

Samstag, den 03.02.2018, um 10.00 Uhr
35. Jahrestag der Gründung des Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR am 16.01.1983
Winterexkursion zum Hufeisensee in Halle (Saale)
Treffpunkt: Ecke Delitzscher Straße/Käthe-Kollwitz-Straße
Dauer: ca. 5 Stunden

Wer noch mehr zu den Aktivitäten des AHA am Hufeisensee und im gesamten Einzugsgebiet von Reide und Kabelske erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/2002746
Internet: http://www.aha-halle.de
E-mail: aha_halle@yahoo.de

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2018

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2018 ist die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2018“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 22 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der AHA die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst und im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.
Im Monat Februar 2018 sind folgende ca. vierstündige Erfassungen der Vogelfauna geplant:

Samstag, den 03.02., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Salegaster Forstes im Winter: Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Samstag, den 10.02., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Erlen-Eschenwaldes „Reudener Busch“ und des näheren Umfeldes im Winter: Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Samstag, den 24.02., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Auenrestwaldes „Wolfener Busch“ im Winter: Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2018“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81 in 06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Neujahreswanderung am 20.01.2018 – Ein Meilenstein im Bemühen zum Schutz und Erhalt des Waldes am Ettersberg

Der Samstag, der 20.01.2018 ist ein Wintertag mit Schnee und anfänglich leichtem Frost. An diesem Tag fanden sich am Treffpunkt am Zugang zur Prinzenschneise an der B 85 – Buttelstedter Straße zwischen Weimar-Schöndorf und Großobringen zur Neujahreswanderung in das Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ am Ettersberg in und bei Weimar schätzungsweise 90 – 100 Personen ein, wovon sich etwa 40 Forstleute mit dem Vorstand des Thüringen Volker Gebhardt an der Spitze einreihten. Ebenfalls erschienen war die Beigeordnete für Ordnung, Recht und Bauen der Stadt Weimar Dr. Claudia Kolb.

Die Veranstaltung war von zahlreichen Erläuterungen, Diskussionen und Gesprächen geprägt.

Fotos Werner Zabel

AHA fordert Schutz der Fasanerie in Köthen

Nach weiter gültiger Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weist die Stadt Köthen einen wertvollen Grün- und Biotopverbund aus, welcher von der Ziethe, ca. 37,5 ha große Ziethebusch, dem Schlosspark und nicht zuletzt von der Fasanerie Köthen mit seinem 32,7645 ha großen geschützten Landschaftsbestandteil „Fasanerie Köthen“ geprägt ist. Die jeweiligen Landschafts- und Naturbestandteile haben einzeln gesehen und im Verbund eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, dienen der Verbesserung des Klimas sowie tragen zur Belebung von Landschafts- und Stadtbild bei.

Ebenfalls im Ergebnis der Informationsveranstaltung zur Fasanerie am 18.08.2016 gilt es daher nach Meinung des AHA verstärkt und konsequenter alles zu unternehmen diese Landschafts- und Naturbestandteile sowie deren Grün- und Biotopverbund nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern Möglichkeiten zu suchen und zu finden sukzessiv ausweiten zu lassen.

Dazu bedarf es jedoch klar und deutlich sowie alternativlos einer grundsätzlichen, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. die Ziethe und ihre Gesamtaue, den Ziethebusch, den Schlosspark und die Fasanerie im Einzelnen und in der Gesamtheit umfassen sollte.

In dem Blickwinkel betrachtet ist es für den AHA auch weiterhin überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Köthen, basierend auf ein Forsteinrichtungswerk mit Stichtag zum 01.01.2012 und Gültigkeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2021 für 62,6 ha Stadtwald Köthen und dem darauf beruhenden Beschluss des Stadtrates vom 12.06.2012 sowie nachfolgender Beschlüsse des Bau-, Sanierungs- und Umweltausschusses vom 29.06.2016 und 27.07.2016, massive Abholzungen in der Fasanerie vorgenommen hat und weiterhin daran festhält. Dabei hat man nachweisbar massive Schädigungen an dem auenwaldähnlichen Gehölz verursacht und umfassend in einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten eingegriffen, welcher u.a. von zahlreichen xylobionter Käfer- und Fledermausarten geprägt ist. Laut Landkreis Anhalt-Bitterfeld, als unterer Naturschutzbehörde haben Untersuchungen ergeben, dass alleine 87 Käferarten in dem Gebiet vorkommen, wozu besonders schützenswerte Arten wie Heldbock, Hirschkäfer und Eremit gehören. Alles Käferarten, welche altes und totes Holz zum Leben und zur Eiablage benötigen. Die Basis derartiger Fällarbeiten bildet eine alleinige forstwirtschaftliche Betrachtung, welche offenkundig die Gesichtspunkte des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Denkmalschutzes ausblendet, was sich u.a. auch in der Vorstellung ausdrückt den Restauenwald Ziethebusch als „Wirtschaftswald“ einzustufen. Ferner bleiben u.a. die Entwicklung beider Gebiete in Folge von Klima und Wetter mit deren Auswirkung auf Fauna und Flora, die Ein- und Auswirkung durch Naherholung und Tourismus, die artentypische vorrangig punktuelle Entwicklung der Eiche und deren Aufkommen durch natürlich entstandene Kleinauflichtungen sowie die Einspannung der Chancen und Möglichkeiten der sehr vielfältigen und nachhaltigen Einwirkungen der Kräfte der Natur, vollkommen unberücksichtigt. Nach Auffassung des AHA gilt es ganz besonders für den Ziethebusch, aber auch in der heutigen Fasanerie eher eine naturnahe Entwicklung zu favorisieren.

Auf Grund der vielfältig zu betrachtenden Einflüsse und Entwicklungsmöglichkeiten begrüßt der AHA vom Grundsatz her, dass nunmehr der Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Uwe Schulze die Initiative in die Hand nehmen und in dem Zusammenhang die Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption einleiten möchte. Ferner hält es der AHA für richtig, dass dazu eine projektbegleitende Arbeitsgruppe aus Verantwortlichen und Interessenten entstanden ist. Der AHA mahnt jedoch weiter an, dass es zu einer unverzüglichen Veranlassung der wissenschaftlichen Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption u.a. für die ebengenannten Natur- und Landschaftsbestandteile kommen muss, um weitere Schädigungen der Fasanerie ausschließen zu können.

Als Partner kämen u.a. die Fachhochschule Anhalt in Bernburg und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Frage. Der AHA erklärt erneut seine Bereitschaft, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, fachlich-inhaltlich daran mitwirken zu möchten. Der AHA betrachtet es weiter als sehr großen Erfolg des Bürgerbündnisses für Köthen(Anhalt) e.V., dass es für das Bürgerbegehren gemäß § 26 der Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) 3.329 Unterschriften sammeln konnte und bereits am 03.01.2017 eine Übergabe an den Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Köthen Dr. Werner Sobetzko (CDU) stattfand.

Dieses Bürgerbegehren bildet gemäß § 26 Absatz 7 KVG LSA, nach Feststellung der Zulässigkeit durch den Stadtrat, die Grundlage für den Bürgerentscheid gemäß § 27 des gleichen Gesetzes. Nach § 27 Absatz 4 KVG LSA entfaltet der Bürgerentscheid dann folgende Wirkung, Zitat:

„(4) Ein Bürgerentscheid, der die nach Absatz 3 Satz 2 erforderliche Mehrheit erreicht hat, hat die Wirkung eines Beschlusses der Vertretung. § 65 Abs. 3 findet keine Anwendung. Vor Ablauf von einem Jahr kann er nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert oder aufgehoben werden.“, Zitat Ende

Nunmehr haben das Bürgerbündnis für Köthen (Anhalt) e.V. und der AHA am Samstag, den 27.01.2018 eine gemeinsame Neujahreswanderung in die Fasanerie in Köthen geplant. Diese ca. zweistündige Neujahreswanderung startet 10:00 Uhr an der Ecke Fasanerieallee/Joachimiallee, Parkplatzochschule, Zufahrt Creperie

Wer noch mehr zu der Veranstaltung und den Vorstellungen des AHA zum Schutz, Erhalt und Entwicklung von Fasanerie, Ziethebusch und Ziethe mit ihrer Aue erfahren möchte, kann sich an folgende Anschriften wenden:

I. Sitz des Vereins:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

II. Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

III. Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06
06420 Könnern (Saale)
Tel.: 034691/52435
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Der AKUS wäre 35 Jahre geworden

Eine Veranstaltungsmeldung des Kulturbundes der DDR wird für den 16.01.1983 kurz und knapp unter „Art der Veranstaltung: Gründungsveranstaltung des Arbeitskreises Umweltschutz““, „Vorsitzender des Arbeitskreises: Jürgen Bernt-Bärtl“ und als „Ort: Büschdorf, Klub der Werktätigen“ vermerken. Was so lapidar und formell klingt, war die Einleitung einer neuen Etappe in der Geschichte des Kulturbundes der DDR und ganz besonders seiner 1980 gegründeten Gesellschaft für Natur und Umwelt (GNU). Bis dahin setzte sich die GNU aus Fachgruppen wie z.B. Ornithologie, Entomologie und Botanik zusammen. Nunmehr bestand der Wunsch eine Gruppe entstehen zu lassen, welche fachübergreifend als ehrenamtliches Sammelbecken für gesellschaftlichen Umwelt- und Naturschutz in der Stadt Halle (Saale) fungieren sollte. Die Erwartungen von allen Seiten waren groß. Da seien beispielhaft die Staatsmacht, die Stadtleitung Halle des Kulturbundes und der Stadtvorstand Halle der GNU zu nennen, welche sich eine gewisse gelenkte Ventilfunktion erhofften. Dann interessierte Bürgerinnen und Bürger, die nun sich verstärkt öffentlich in Fragen Umwelt- und Naturschutz einmischen bzw. einbringen wollten. Die offizielle Eröffnungsveranstaltung am 20.02.1983 verdeutlichte diese Anliegen noch mehr und der Arbeitskreis Umweltschutz (AKUS) gab sich auf Grundlage dessen sein ersten Arbeitsplan. Dabei spielte Büschdorf und der dort existente Alttagebau Hufeisensee eine große Rolle in der Arbeit des jungen AKUS. Neben Eingaben, Diskussionsrunden und Exkursionen fanden schon im ersten Jahr des Bestehens des AKUS zahlreiche Arbeitseinsätze am Hufeisensee statt. Jedoch blieb der Hufeisensee nicht lange das einzige große Vorhaben des AKUS. Mit dem Engagement von drei jungen Ornithologen, welche sich seit dem Frühjahr 1980 mit dem Restauenwald Peißnitznordspitze beschäftigen, kommt ein weiteres Projekt zum AKUS dazu. Am 29.05.1983 entsteht schließlich eine Patenschaftsgruppe Restauenwald Peißnitznordspitze, welche sehr schnell die Zielsetzung des AKUS mitbestimmte. Weiterlesen

Dresden, Pirna und Heidenau brauchen eine lebendige Elbe – der AHA möchte daran mitwirken

Bekanntlich ist Dresden ohne Elbe und ihre Nebengewässer unvorstellbar. Die Elbe durchfließt in einer Länge von ca. 30 km das Stadtgebiet und stellt zusammen mit ihrer Aue einen bedeutsamen Landschafts-, Natur- und Kulturraum dar sowie dient als Naherholungsgebiet für Einwohner und Gäste Dresdens. Ebenso ist die Aue als Hochwasserüberflutungsraum unerlässlich. Abgesehen davon benötigen Auen diese Überflutungen, um einer arten- und strukturreichen Fauna und Flora Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum zu bieten. Nicht umsonst zählen Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde.

Alles Gründe, warum -nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)- auch die Elbe und ihre Aue von jeglicher Bebauung freizuhalten ist, wie vom Ansatz her z.B. in der Verordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Elbe in Dresden vom 11. Mai 2000, festgehalten.

Daher führt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) regelmäßig Fahrradrundexkursionen mit folgender Route durch:

Fahrradrundexkursion durch die Elbaue in Dresden und Pirna u.a. mit Aufenthalt an den Mündungen der Weißeritz, des Zschornerbach, der Prießnitz und des Mordgrundbaches in die Elbe, Blick zum Naturschutzgebiet Pillnitzer Elbinsel, Aufenthalt an der Wesenitz sowie an den Einmündungen von Gottleuba, Müglitz und Lockwitzbach in die Elbe
Mit den Wendepunkten elbabwärts Mündung der Weißeritz in die Elbe und elbaufwärts Mündung der Gottleuba in die Elbe in der Großen Kreisstadt Pirna
Treffpunkt: Ecke Hasenberg/Terrassenufer westlich der Carolabrücke
Ende: Ecke Hasenberg/Terrassenufer westlich der Carolabrücke
Dauer: ca. 7 Stunden

So findet planmäßig die nächste derartige Fahrradrundexkursion am Samstag, den 30.06.2018 statt, welche 10:00 Uhr beginnt und an dem Treffpunkt: Ecke Hasenberg/Terrassenufer westlich der Carolabrücke startet.

Nun hat der AHA mit Entsetzen Medienberichte aufgenommen, dass am Königsufer in Dresden auf Initiative der MDR-Redakteure Rene Kindermann und Torsten Püschel erstmalig am Wochenende 13./14.01.2018 ein Skilanglaufcup auf eine 1,4 km Schleife zwischen Japanischen Palais und Carolabrücke stattgefunden hatte. Ferner beinhalten diese Medienberichte, Angaben zu den Kosten des Spektakels, welche 1,2 Millionen Euro betragen sollen sowie der Freistaat Sachsen und die Stadt Dresden sich mit 300.000,00 Euro beteiligt haben. Darüber hinaus ist vorgesehen diese Sportveranstaltung bis mindestens zum Jahr 2022 jährlich auszutragen.

Dabei scheint man keine Mühen zu scheuen. Das reicht vom Produzieren und Herankarren von Kunstschnee bis zur Gewinnung und zum Antransport von 1.500 m³ Naturschnee aus dem Erzgebirge.

Aus der Sicht des AHA ist es unverantwortlich mit derartigem Energie- und Finanzaufwand ein Event zu schaffen, was eindeutig zur weiteren Schädigung von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima beitragen. Wenn Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) und Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) meinen so Dresdens Schönheit hervorheben und unterstreichen zu wollen, dann haben sie keinen Blick für die allbekannte Wechselwirkung zwischen Elbe und ihrer Aue sowie dem Ensemble an vielfältigen Bauten am Rand der Elbaue. Fakt ist, dass dies auf keinen Fall als Grund für dieses vermutlich öffentlich finanzierte, umwelt- und klimaschädigende Spektakel herhalten kann.

Diese unverantwortliche Denken und Handeln der Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Freistaates Sachsens und der Stadt Dresden erinnert durchaus an das unmögliche Vorgehen bei der Planung und Errichtung der Waldschlösschenbrücke.

Mit der Errichtung der 636 m langen Waldschlösschenbrücke seit dem Ende des Jahres 2007 ging u.a. eine massive Beeinträchtigung des Landschafts- und Stadtbildes einher, was zur räumlichen Einschränkung der Elbaue führte und die Aberkennung des Titels UNESCO-Weltkulturerbes im Jahr 2010 zur Folge hatte. Hinzu kommt, dass laut Medienberichten die ursprünglichen Baukosten in Höhe von 157 Millionen Euro für die nach wie vor klar umstrittene Brücke, auf sich nunmehr aktuell rund 182 Millionen Euro verteuert hatte.

Offenbar herrscht notorische Unbelehrbarkeit vor, wenn man beide Aktivitäten betrachtet.

Der AHA fordert daher ein derartiges Sportspektakel zu dem gegenwärtigen ökologischen und ökonomischen Preis ersatzlos zu streichen. Es gibt durchaus genug andere Formen eines umwelt- und naturschonenden Sportes, welcher ohne mit riesigem Energieaufwand produzierten Kunstschnee und herangekarrten Naturschnee auskommen kann.

Der AHA erklärt sich ausdrücklich bereit, im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Erstellung und Ausgestaltung einer Elbschutzsatzung in den Stadtgebieten von Dresden, Pirna und Heidenau mit den Auswirkungen auf das Umland sowie an der Erstellung eines nachhaltigen Sport- und Tourismuskonzeption mitzuwirken.

Der AHA beabsichtigt daher seine Aktivitäten in den Stadtgebieten Dresden, Pirna und Heidenau sowie deren Umgebung zu verstärken. Dazu sollen Exkursionen, Stellungnahmen, Umweltbildungsarbeit, konzeptionelle Vorschläge, die Initiierung und Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten und darauf beruhender Arbeitseinsätze sowie eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit dienen.

Ferner zählt dazu ganz besonders die Bildung einer ehrenamtlichen AHA-Regionalgruppe Dresden Pirna und Heidenau mit Umland. In dem Rahmen möchte der AHA Interessenten gewinnen, welche sich aktiv für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung der vielfältigen Fluss-, Bach- und Auenlandschaft in den Städten Dresden, Pirna und Heidenau sowie der näheren Umgebung widmen und einsetzen wollen. Hierzu bringt der AHA u.a. seine vielfältigen und jahrzehntelangen Erfahrungen z.B. in den Fluss- und Auenlandschaften der Elbe, der Saale und der Mulde ein.
Wer sich mit dem AHA in Verbindung setzen möchte, kann dies unter folgenden Anschriften tun:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

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