I. Grundsätzliches

Die nachfolgende gemeinsame Presseerklärung von Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) und Initiative „Pro Baum“ vom 23.02.2018 drückt in etwa in der Zusammenfassung aus, welche Widersprüche und Zusammenhänge in dem Verfahren bestehen sowie das alternative Überlegungen und Planungen dringend erforderlich sind.

Initiative „Pro Baum“ und AHA halten Konzepte zum Umgang mit Hochwasser entlang der Saale und Stopp der Massenabholzungen für erforderlich !

Mit fortgesetztem großem Interesse verfolgen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weiter die Medienberichte zu Plänen des Landes Sachsen-Anhalt zur Errichtung einer „Schutzwand“ an der Ostseite des Gimritzer Damms aufgenommen.

Offenbar war der Auslöser der Planungen der Beschluss des 2. Senats des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt vom 18.05.2015, Aktenzeichen: 2 M 33/15, welcher den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Halle vom 03.03.2015, Aktenzeichen: 4 B 14/15 HAL zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Plangenehmigung des Landesverwaltungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt vom 19.11.2014 für den Bau einer als Hochwasserschutzanlage Gimritzer Damm (Saale) deklarierten gesamt 1.500 m langen, drei Meter hohen und 30 m breiten Deiches im Bereich des Sandangers und der Halle-Saale-Schleife bestätigt hat.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bekräftigen erneut, dass sie die Entscheidungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit begrüßen, da ansonsten der einst am 12.07.2013 illegal begonnene skandalöse Deichbau seine ungehinderte Fortsetzung gefunden hätte.

Vom Grundsatz her begrüßen Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), dass man offenbar beabsichtigt nun die alten Planungen aufzugeben.
Nach Auffassung von Initiative „Pro Baum“ und AHA gilt es jedoch alles zu stoppen, was entgegen jeglicher fachlichen und moralischen Vernunft an Retentionsflächen weiter einschränkt und so zur Verstärkung der Bedrohung der Altstadt östlich und nordöstlich der Saale führt sowie vermehrte Eingriffe in den Gehölzbestand und in Wiesenbereiche zur Folge haben.
Ferner gehen diese Planungen von mehreren weiteren falschen Ansätzen vor Ort aus. So ist bei der Errichtung von „Schutzwänden“ davon auszugehen, dass im Falle des Vortriebs von Spundwänden in den Boden im Bereich des Deiches, auch mit Rückstau von Wasser zu rechnen, welches aus Richtung Halle-Neustadt der Saale zuströmt. Deswegen sind sowohl die Altstadt, als auch die Neustadt von Halle (Saale) negativ von einer Umsetzung eines derartigen Deichbauprojektes betroffen.

Unverständlich ist für Initiative „Pro Baum“ und AHA weiterhin, dass mit dem Abriss der Eissporthalle im Jahre 2016 keine vollständige Beseitigung der Kellerräume und der Aufschüttungen erfolgte. Somit besteht die Gefahr einer Behinderung des freieren Abflusses und des Rückstaus von Hochwasser, welches dann gezielt verstärkt auf den Gimritzer Damm zuströmt.

Mit großem Unverständnis haben die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die verheerenden Massenabholzungen entlang des Gimritzer Dammes zwischen Zur Saaleaue und Heideallee aufgenommen. Diese Zerstörung des standorttypischen Gehölzbestandes, welcher u.a. aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Pappel, Robinie, Feldahorn, Blutroten Hartriegel und Hundsrose bestand bzw. noch in Resten besteht, bildete einen sehr wichtigen Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, trug zur Entstehung von Frischluft und zum Lärmschutz bei, wertete das Stadtbild auf sowie stellte einen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbund dar. Beide Organisationen fordern den sofortigen Stopp dieser umwelt- und naturfeindlichen zerstörerischen Aktivitäten.

Seit Anfang an betrachten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit sehr großer Sorge die aktuellen Pläne zum Umbau des Gimritzer Dammes zwischen Rennbahnkreuz und Heideallee, des Abschnittes der Heideallee bis zur Kreuzung mit der Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg sowie deren Umbau zum Kreisel aufgenommen. Mit den der Öffentlichkeit vorliegenden großzügigen Verkehrsplanungen, gehen im Falle der Umsetzung, massive Zerstörungen und Beschädigungen von sehr wichtigen Gehölz- und Wiesenbeständen einher. So hat man massiv damit begonnen den Gehölzbestand südlich bzw. südwestlich des gesamten Gimritzer Dammes, insbesondere zwischen Zur Saaleaue und Übergang zur Heideallee, komplett zu zerstören. Der Gehölzbestand nördlich bzw. nordöstlich des Gimritzer Damm im Übergangsbereich zur Heideallee und im Bereich der Einmündung der Halle-Saale-Schleife ist ebenfalls massiv von der Säge bedroht. Der weitere Knackpunkt bildet der geplante Kreisel im Kreuzungsbereich von Heideallee, Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg. Hier sehen die Planungen alleine für den Umbau und im direkten Anschlussbereich in Heideallee und Brandbergweg die Vernichtung von mindestens 27 Bäumen vor.

Derartige Planungen, wofür der Steuerzahler alleine im Abschnitt zwischen Rennbahnkreuz und Anschluss Heideallee etwa 13,5 Millionen Euro aus dem Fluthilfefond für den Abschnitt zwischen Rennbahnkreuz und Anschluss Heideallee beisteuern soll, ist ein weiterer skandalöser Ausdruck verfehlter Verkehrs- und Umweltpolitik nicht nur in der Stadt Halle (Saale), sondern auch im Land Sachsen-Anhalt. Es ist auch aus dem Gesichtspunkt unverständlich, dass man ein Straßensystem massiv ver- und bestärkt, welches sich zu großen Teilen im Hochwassereinzugsgebiet der Saale befindet und man genau weiß, dass trotz Deiche oder „Schutzwände“ mit umfassenden Überflutungen und Einwirkungen von Qualmwasser sowie umfassenden Rückstau aus Richtung Halle-Neustadt zu rechnen ist.

Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) regen aus aktuellem Anlass erneut sowie mit Nachdruck an, das frühere Gebäude des Finanzamtes und das angrenzende Gelände komplett zurückzubauen und einer sukzessiven Entwicklung im Anschluss zu den Auen von Saale und Saugraben entwickeln zu lassen. In dem Zusammenhang ist es ratsam die Außenstelle Halle des Beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik andernorts unterzubringen und deren Gebäude und Nebengelände baulich komplett zu beräumen und ebenfalls in eine sukzessive Entwicklung im Anschluss zu den Auen von Saale und Saugraben einzubeziehen. Neben der dringend notwendigen Ausweitung von Grünbereichen und der Stärkung des Grün- und Biotopverbundes zwischen Saale, Saugrabental und Dölauer Heide an der Nahtstelle zwischen Halle-Neustadt und Heide-Süd, kann das Gebiet wieder als Retentionsfläche sowie gestärkt als Kaltluftentstehungsgebiet und –korridor dienen.

Leider hat das Land Sachsen-Anhalt bisher immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass es nicht gewillt ist, eine nachhaltige, zukunftsfähige, landesweite und länderübergreifende nach Fließgewässern orientierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser anzugehen.

Beide Organisationen fordern daher wiederholt und mit Nachdruck endlich die Erstellung einer nachhaltigen, zukunftsfähigen, landesweiten und länderübergreifenden nach Fließgewässern orientierte Konzeption zum Umgang mit Hochwasser ein, welche u.a. die Erweiterung von Retentionsflächen und die Verringerung von Versiegelungsflächen beinhalten sollte und es auf breiter Basis öffentlich zu diskutieren gilt. Die gegenwärtigen Planungen an Saale und Weißer Elster bieten dahingehend die Möglichkeit den Umgang mit den Fließgewässern, ihrer Auen und den damit verbundenen Umgang mit Hochwasser auf eine vollkommen neue Basis zu stellen.

Ferner halten es beide Organisationen für erforderlich, dass künftig derartige Beratungen auf einer breiteren gesellschaftlichen Basis stattfinden, um so der Frage Umgang mit Flüssen, ihrer Auen und Hochwasser sowie Bebauungen an bzw. in den Retentionsflächen mit den eng damit verbundenen Folgen, mehr Bedeutung und Gewicht zu verleihen. Nur so lassen sich die entsprechenden Themen und Aufgaben breiter und tiefer in der Gesellschaft verankern.

Aus den obengenannten Gründen heraus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA weiter interessierte Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Halle (Saale) zur aktiven Mitwirkung auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Tel.:: 0345 – 2002746


II. Stellungnahme anhand der vorliegenden Planungsunterlagen

Zu 1.1.1. Realnutzung

Die Darstellung lässt deutlich erkennen, dass im Bereich der Saaleaue zwischen Peißnitzinsel/Wilder Saale und Gimritzer Damm noch umfassend bzw. teilweise versiegelte bzw. aufgeschüttete Flächen vorliegen. Dazu zählen insbesondere der frühere Standort der IL 14 als Café, der Festplatz mit seinen Schotter- und Asphaltflächen, der Bereich der früheren Eissporthalle mit nördlich angrenzendem Parkplatz sowie nicht zuletzt die Halle-Saale-Schleife. Im Bereich der Peißnitzinsel sind hier insbesondere die große Asphaltfläche südlich des Peißnitzhauses, natürlich das Peißnitzhaus selbst, die Bühnenanlage und die Anlagen der Gastronomie Wiederhold, der Tennisanlage und des Peißnitzexpresses, aber auch die starke Nutzung des früheren Gutes Gimritz als Standort der Wohnbebauung.

Schätzungsweise 75 % des Stadtgebietes von Halle-Neustadt befindet sich zudem im Überflutungsgebiet der Saale und ist ferner Beeinflussungsgebiet des Abflusses von Grund- und Schichtwasser aus dem Gebiet Nietleben, Granauer Berg und Dölauer Heide. Ein offener Abfluss stellt noch immer der Nördliche Kolonistengraben, bekannt als Saugraben, dar. Der Südliche Kolonistengraben erfuhr Verschüttung während des Aufbaus in Halle-Neustadt.

Diese Gesichtspunkte finden nur begrenzt oder gar keine Berücksichtigung bei den Angaben zur Realnutzung.

Zu 1.1.2. Tiere und Pflanzen

In den Angaben fehlt beispielsweise die Angabe des Vorkommens von Eisvogel (Alcedo atthis), geschützt nach der Kategorie V der Roten Liste Deutschland/RICHTLINIE 2009/174/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.November 2009 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung) (ABI. L. 20 vom 26.01.2010, S.7) Anhang I. Ebenso nicht enthalten ist das Vorkommen des Feldhase (Lepus europaeus), welcher in der Roten Liste gefährdeter Tiere Deutschlands in der Kategorie 3 sowie in Sachsen-Anhalt auf der Roten Liste in der Kategorie 2 vermerkt ist.

Hinsichtlich der Flora fehlen komplett die Angaben. Hier sind unverzüglich mindestens über eine Vegetationsperiode komplette Erfassungen vorzunehmen. Zu 1.1.4. Wasser
Wie bereits Zu 1.1.1. Realnutzung angegeben, fehlen hier komplett Angaben zur Fließbewegung von Grund- und Schichtwasser im Raum von Halle-Neustadt. Ebenso ist der Verlauf des südlichen Kolonistengrabens nicht erkennbar. Diese unvollständigen Angaben lassen ein vollständiges und korrektes Bild zu den hydrologischen Zusammenhängen in dem Untersuchungsgebiet nicht zu.

Zu 1.2.9.2., 1.2.9.3., 1.2.9.4. und 1.2.10.4.

Unerwähnt bleiben die flächendeckenden Störungen bzw. Zerstörung der kompletten Vegetation entlang des Gimritzer Dammes sowie angrenzender Gebiete. Ebenso fehlen Angaben zu den bereits erfolgten Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit den eigenmächtigen und illegalen Bau- und Abholzungsmaßnahmen der Stadt Halle (Saale) ab dem 12.07.2013.

Ebenso führen die angedachten Baumaßnahmen zu massiven und dauerhaften Beeinträchtigungen im Landschafts- und Stadtbild.

Nicht nachvollziehbar erscheinen Anmerkungen zum „Hochwasserschutz des Festplatzes und der Halle-Saale-Schleife“. Perspektivisch gilt es die Möglichkeiten eines Alternativen des derzeitigen Festplatzes und einer damit verbundenen Renaturierung des Standortes zu prüfen. Die Befahrung der Halle-Saale-Schleife gilt es auf einen eng bestimmten Anliegerverkehr zu beschränken. Dazu erscheint es sinnvoll zu sein, die im Jahr 2013 begonnene Reduzierung auf eine Fahrspur, konsequent fortzusetzen.

Ebenso erscheint es sinnvoll zu sein die Sportanlage Sandanger komplett aufzugeben und zurückzubauen, dem Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. und dem Halleschen Anglerverein e.V. einen alternativen Standort anzubieten sowie den Altverlauf der Wilden Saale wiederherzustellen. Darüber hinaus gilt es für das Gelände des Sandangers eine gezielte und wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erstellen. Vorstellbar wäre aber eine umfassende sukzessive Entwicklung des Geländes.

Darüber hinaus ist es unverständlich, dass bei der so vielfach populistisch beschriebenen Hochwassergefahren für Gimritzer Damm und Halle-Neustadt eine bauliche Ausweitung und verkehrliche „Aufwertung“ des vorhandenen Straßenverkehrs erfolgt. Derartige Baumaßnahmen sind offenbar fachlich unqualifiziert und rechtlich fragwürdig ohne entsprechenden Prüfungen erfolgt.

Zu 1.2.11.1 – 1.2.11.4.

Leider fehlen untersuchte Angaben zu Luftstromentwicklungen bzw. Kalt- und Frischluftkorridoren, welche bereits durch bestehende bauliche Anlagen im Bereich des Gimritzer Dammes und des Straßenausbaus starke Behinderung findet. Dazu gehört zu prüfen, inwieweit Kalt- und Frischlufteinströmungen aus der Saaleaue nach Halle-Neustadt noch mehr Behinderung erfahren. Das Gleiche gilt es im Korridor zwischen Dölauer Heide und Saaletal entlang des Saugrabens zu prüfen. Diese Prüfungen fehlen bereits bei den von Massenabholzungen begleiteten Straßenausbau und –erweiterungsmaßnahmen Gimritzer Damm und in der Heideallee.

Zu 2.1.1. und 3.1.1.

In den Angaben fehlt beispielsweise die Angabe des Vorkommens von Eisvogel (Alcedo atthis), geschützt nach der Kategorie V der Roten Liste Deutschland/RICHTLINIE 2009/174/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.November 2009 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung) (ABI. L. 20 vom 26.01.2010, S.7) Anhang I. Ebenso nicht enthalten ist das Vorkommen des Feldhase (Lepus europaeus), welcher in der Roten Liste gefährdeter Tiere Deutschlands in der Kategorie 3 sowie in Sachsen-Anhalt auf der Roten Liste in der Kategorie 2 vermerkt ist.

Hinsichtlich der Flora fehlen komplett die Angaben. Hier sind unverzüglich mindestens über eine Vegetationsperiode komplette Erfassungen vorzunehmen.

Zu 100 und 100_TZ bis 200

Die Planungen beinhalten nicht im erforderlichen Umfang Möglichkeiten eines länderübergreifenden Umgangs mit Hochwasser nach Flusssystemen orientiert. Erste positive Ansätze aus den neunziger Jahre zum Beispiel von Deichrückverlegungen in der Saaleaue zwischen Halle (Saale) am Pfingstanger sowie der Ortschaften Angersdorf, Holleben und Hohenweiden fanden bisher keine ordnungsgemäße Fortsetzung.

Saaleaufwärts liegen seitens des AHA immer wieder Vorschläge zu Deichrückverlegungen am Göhlitzscher Holz in Leuna sowie an der Fasanerie in Merseburg vor, welche bisher keine öffentliche Erörterung gefunden haben. Ähnliche Aktivitäten liegen Flussaufwärts entlang der Weißen Elster vor. Ernsthafte Aktivitäten in die Richtung sind im Freistaat Thüringen im Großraum Gera in der Planung. Diese dort bisher formulierten Ansätze gilt es auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt anzugehen. Nach Ansicht der Autoren der Stellungnahmen sind nur flächendeckende Deichrückverlegungen sinnvoll, welche ein unnötiges Aufbauen von Hochwasserwellen hemmt oder gar ausschließt. Die Polderwirtschaft reagiert dagegen erst auf hohe Hochwasserwellen und verhindert diese nicht.
Alles diese Überlegungen und Faktoren finden im konkreten Planungsvorhaben keine Berücksichtigung. Gleiches gilt hinsichtlich der Betrachtung der Zunahme von stark ausgeprägten Hochwassersituationen. Das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland weisen eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang von 69 ha Boden aus. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD enthält den Wunsch einer Reduzierung der Neuversiegelung von Flächen auf maximal 30 ha/Tag zu senken. Selbst diese Zielstellung ist schon inakzeptabel, angesichts der jahrzehntelangen Verluste an unversiegelter Bodenflächen.

Natürlich zählen auch Bodenverfestigungen in Folge von zunehmender Verarmung des Anbaus von Feldkulturen sowie eng damit verbundener Bodenerosionen ebenfalls als Ursache dazu.

Die ausbleibenden Korrekturen haben durchaus Auswirkungen auf den konkreten Standort. Versinnbildlichen aber den fehlen nachhaltigen und räumlichen Gedanken im Umgang mit Hochwasser. Gleiches gilt für die Vorschläge der Autoren der Stellungnahmen hinsichtlich der Entwicklungen in und an den Auen von Saale, Weißer Elster und derer Nebengewässer. Dazu zählt auch der hochwasserbezogene Rückbau in Halle-Neustadt, wozu auch der Komplex des früheren Finanzamtes und der Stasi-Unterlagenbehörde.

Insofern geht das geplante Vorhaben nicht von einem nachhaltigen Umgang mit Hochwasser aus.

Zu 210, 220, 230, 240 und 250, 260

Es ist nicht erkennbar, wie die „aufgelöste Bohrpfahlwand“ die Durchlässigkeit des Abflusses von Grund- und Schichtwassers gewährleisten kann, welches aus westlicher Richtung zur Saale abströmt. Im Falle einer massiven Abdichtung ist mit Rückstausituationen in Richtung Halle-Neustadt zu rechnen. Eng damit verbunden ist eine umfassende, schrittweise Vernässung in Halle-Neustadt, insbesondere im Bereich der Altaue der Saale zu erwarten.


III. Umweltverträglichkeitsstudie

Zu 1.1. Anlass und Aufgabenstellung

Es ist als mutmaßlich anzusehen, das Vordringen von Hochwasser nach Halle-Neustadt unterbinden zu können. Insbesondere unter dem Blickwinkel der vielfältigen Entstehungsursachen, das Halle-Neustadt zu etwa 75 % Überflutungsraum der Saale ist, es sich um eine Einzelmaßnahme vor Ort handelt und eine Überschreitung von Hochwasserhöhen immer möglich sind.

Zu 3.2.3.2. Vorkommende Tier- und Pflanzenarten

In den Angaben fehlt beispielsweise die Angabe des Vorkommens von Eisvogel (Alcedo atthis), geschützt nach der Kategorie V der Roten Liste Deutschland/RICHTLINIE 2009/174/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.November 2009 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung) (ABI. L. 20 vom 26.01.2010, S.7) Anhang I. Ebenso nicht enthalten ist das Vorkommen des Feldhase (Lepus europaeus), welcher in der Roten Liste gefährdeter Tiere Deutschlands in der Kategorie 3 sowie in Sachsen-Anhalt auf der Roten Liste in der Kategorie 2 vermerkt ist.

Hinsichtlich der Flora fehlen komplett die Angaben. Hier sind unverzüglich mindestens über eine Vegetationsperiode komplette Erfassungen vorzunehmen.

Ansonsten sind keine korrekten Einschätzungen zu Bedeutung und Wertigkeiten der einzelnen Gebiete möglich.

Zu 3.4.6. Funktionsbewertung

Der Saugraben bzw. nördliche Kolonistengraben fließt wieder weitgehend offen ab. Auf Grund der Unterbrechung des Abflusses und sporadischen Speisung aus dem Graebsee bzw. aus der Entwässerung von Niederschlagswasser fällt der untere Teil des Grabens meistens trocken. Insofern trifft die Einschätzung zur Verrohrung nicht zu.

Zu 3.5.1. Beschreibung des Schutzgutes und seiner Schutzfunktionen

Die gegenwärtigen jährlichen Niederschlagswerte liegen zwischen 450 und 490 mm im Jahr. Insofern treffen ca. 530 mm im Jahr nicht mehr zu.

Als Kaltluftabflussbahnen fungiert auf jeden Fall das Tal des Saugrabens. Hier sollten noch einmal entsprechende Messungen erfolgen.

Zu 5.1. Nullvariante

Die Einschätzungen sind mutmaßlich und nicht bewiesen. Der momentane Bewuchs hat eher zur Standsicherheit des Deiches beigetragen, als diese beeinträchtigt. Das auf die Straße durchdringende war mit dem Auftreten von Qualmwasser zu begründen.

Die Aussagen der Studie beinhalten nicht im erforderlichen Umfang Möglichkeiten eines länderübergreifenden Umgangs mit Hochwasser nach Flusssystemen orientiert. Erste positive Ansätze aus den neunziger Jahre zum Beispiel von Deichrückverlegungen in der Saaleaue zwischen Halle (Saale) am Pfingstanger sowie der Ortschaften Angersdorf, Holleben und Hohenweiden fanden bisher keine ordnungsgemäße Fortsetzung.

Saaleaufwärts liegen seitens des AHA immer wieder Vorschläge zu Deichrückverlegungen am Göhlitzscher Holz in Leuna sowie an der Fasanerie in Merseburg vor, welche bisher keine öffentliche Erörterung gefunden haben. Ähnliche Aktivitäten liegen Flussaufwärts entlang der Weißen Elster vor. Ernsthafte Aktivitäten in die Richtung sind im Freistaat Thüringen im Großraum Gera in der Planung. Diese dort bisher formulierten Ansätze gilt es auch in Sachsen und Sachsen-Anhalt anzugehen. Nach Ansicht der Autoren der Stellungnahmen sind nur flächendeckende Deichrückverlegungen sinnvoll, welche ein unnötiges Aufbauen von Hochwasserwellen hemmt oder gar ausschließt. Die Polderwirtschaft reagiert dagegen erst auf hohe Hochwasserwellen und verhindert diese nicht.
Alles diese Überlegungen und Faktoren finden im konkreten Planungsvorhaben keine Berücksichtigung. Gleiches gilt hinsichtlich der Betrachtung der Zunahme von stark ausgeprägten Hochwassersituationen. Das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland weisen eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang von 69 ha Boden aus. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD enthält den Wunsch einer Reduzierung der Neuversiegelung von Flächen auf maximal 30 ha/Tag zu senken. Selbst diese Zielstellung ist schon inakzeptabel, angesichts der jahrzehntelangen Verluste an unversiegelter Bodenflächen.

Natürlich zählen auch Bodenverfestigungen in Folge von zunehmender Verarmung des Anbaus von Feldkulturen sowie eng damit verbundener Bodenerosionen ebenfalls als Ursache dazu.

Die ausbleibenden Korrekturen haben durchaus Auswirkungen auf den konkreten Standort. Versinnbildlichen aber den fehlen nachhaltigen und räumlichen Gedanken im Umgang mit Hochwasser. Gleiches gilt für die Vorschläge der Autoren der Stellungnahmen hinsichtlich der Entwicklungen in und an den Auen von Saale, Weißer Elster und derer Nebengewässer. Dazu zählt auch der hochwasserbezogene Rückbau in Halle-Neustadt, wozu auch der Komplex des früheren Finanzamtes und der Stasi-Unterlagenbehörde.

Insofern geht das geplante Vorhaben nicht von einem nachhaltigen Umgang mit Hochwasser aus.

Insofern ist davon auszugehen, dass diese Angaben in der UVS massiv vom Willen der Planer geprägt sind und somit keiner objektiven Wertung unterliegen.

Zu 5.2. bis 5.4. sowie 6.

Bedauerlicherweise erfolgt bei allen vorliegenden Varianten eine Bagatellisierung der Verluste an Vegetationsflächen sowie das vollständige Ausbleiben der Prüfung der Notwendigkeiten bei nachhaltigem Umgang mit Hochwasser. Dazu zählen Betrachtungen im Flussgebiet von Saale und ihrer Nebengewässer oberhalb des Planungsgebietes sowie von geeigneten Maßnahmen im Planungsgebiet selbst, wozu neben der Beseitigung der Aufschüttungen und Kellerräume der einstigen Eissporthalle, der Aufschüttungen im Bereich des einstigen Standortes der IL-14 und des Sandangers gehören. Die Zeit,spätestens seit dem Hochwasserereignis im Frühjahr 1994 hat man nicht effektiv und nachhaltig genutzt.

Das ändert jedoch nichts daran, dies jetzt zu tun. Die UVS erfüllt diese Funktion leider nicht.

Zu 8. Schwierigkeiten beim Erstellen der Umweltverträglichkeitsstudie

Die Ausführungen bestätigen das schon immer undemokratische Festhalten an einem sehr stark eingeschränkten Kreis von Behörden und Institutionen bei der Festlegung des inhaltlichen und räumlichen Untersuchungsrahmens der UVS. Hier ist eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit vorzusehen, um ein umfassendes Bild zu erhalten. Das ist auch aus dem Grund wichtig, da man für das 1.200 m lange Bauwerk, ca. 3.3 Millionen Euro Steuermittel einsetzen möchte.

Das zeigt sich in o.g. beschriebenen inhaltlichen Mängeln, welche deutlich erkennen lassen, dass ein generell anderer Umgang mit Hochwasser am Standort und in der Dialektik von fachlichen und räumlichen Betrachtungen nicht vorgesehen war.

Die Grenzen des technischen Umganges mit Hochwasser bleiben vollkommen unberührt. Dazu gehören neben der Tatsache, dass Hochwasserstände aus dem Jahr 2013 überschreitbar sind, die fehlende Betrachtung, dass sich die Retentionsfläche nicht erhöht sowie noch immer keine 3-D-Betrachtung von zu erwartenden Hochwasserhöhen im Fall von höheren Hochwasserständen erfolgt ist. Ferner beinhalten die UVS sowie die gesamten Planungsunterlagen, neben der fehlenden Nennung der Notwendigkeit der großflächigen Erweiterungen von Retentionsflächen, keine Vorschläge zur Entwicklung entsprechender Räume und Flächen im unmittelbaren Planungsraum.

Darüber hinaus fehlen gründliche Betrachtungen zu Einwirkungen und Fließrichtungen von Grund- und Schichtwasser nach Halle – Neustadt und von dort in Richtung Saale. Die Folgen können zunehmende Vernässungen im Stadtgebiet von Halle-Neustadt sein. Die Brunnengalerie kann dies nur begrenzt fassen.

Ebenso beleuchten weder UVS, noch alle anderen Planungsunterlagen die widersprüchliche bauliche Ausweitung der Straßen am Gimritzer Damm und Heideallee, was neben den negativen Folgen für Umwelt, Natur und Landschaft eine verkehrliche Aufwertung im potenziellen Hochwassereinzugsgebiet zur Folge hat.

Somit erfüllen die Planungsunterlagen keinen nachhaltigen Charakter, orientieren sich weitgehend an die Hochwasserereignisse aus dem Jahr 2013, suggerieren eine uneingeschränkte Zurückhaltung von Hochwasser vom Stadtteil Halle-Neustadt, lassen Einwirkungen von Hochwasser auf andere Stadtteile –wie Altstadt und Kröllwitz- unberücksichtigt und können somit keine Lösungsansätze bei höheren und länger anhaltenden Hochwassersituationen anbieten.